Mindestlohn. Der Mindestlohn beträgt CHF 52 000, resp. CHF 56 000 für Angestellte mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ). Angestellte mit einem eidgenössischen Berufsattest EBA und zwei Jahren Berufserfahrung sowie Absolventen des ‹Berufseinstiegs für Mittelschulabsolventen› sind den Angestellten mit EFZ gleichgestellt. Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) Die Sozialpartner führen regelmässig Verhandlungen über die Anpassung des Mindestlohnes unter Berücksichtigung der eingetretenen Lohnentwicklung und über die Anpassung der Familienzulage. Der Mindestlohn darf bei reduzierter Leistungsfähigkeit eines oder einer An gestellten nach Konsultation der Sozialpartner ausnahmsweise unterschritten werden.
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Samples: Vereinbarung Über Die Anstellungsbedingungen Der Bankangestellten, Vereinbarung Über Die Anstellungsbedingungen Der Bankangestellten
Mindestlohn. Der Mindestlohn beträgt CHF 52 00054'000, resp. CHF 56 000 58'000 für Angestellte mit einem ei nem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ)) oder einer vergleichbaren Aus bildung sowie einem Jahr Berufserfahrung. Angestellte mit einem eidgenössischen Berufsattest EBA und zwei Jahren Berufserfahrung sowie Absolventen des ‹Berufseinstiegs für Mittelschulabsolventen› sind den Angestellten mit EFZ gleichgestellt. Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) Die Sozialpartner führen regelmässig Verhandlungen über die Anpassung des Mindestlohnes unter Berücksichtigung der eingetretenen Lohnentwicklung und über die Anpassung der Familienzulage. Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) Der Mindestlohn darf bei reduzierter Leistungsfähigkeit eines oder einer An gestellten nach Konsultation der Sozialpartner ausnahmsweise unterschritten werden.
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Samples: Vereinbarung Über Die Anstellungsbedingungen Der Bankangestellten (Vab)
Mindestlohn. Der Mindestlohn beträgt CHF 52 000, resp. CHF 56 000 für Angestellte mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ). Angestellte mit einem eidgenössischen eid- genössischen Berufsattest EBA und zwei Jahren Berufserfahrung sowie Absolventen Ab- solventen des ‹Berufseinstiegs für Mittelschulabsolventen› sind den Angestellten Ange- stellten mit EFZ gleichgestellt. Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) Die Sozialpartner führen regelmässig Verhandlungen über die Anpassung des Mindestlohnes unter Berücksichtigung der eingetretenen Lohnentwicklung und über die Anpassung der Familienzulage. Der Mindestlohn darf bei reduzierter Leistungsfähigkeit eines oder einer An An- gestellten nach Konsultation der Sozialpartner ausnahmsweise unterschritten werden.
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