Common use of Mindestlohn Clause in Contracts

Mindestlohn. 12.1 Der Lieferant ist verpflichtet, den von ihm für die Durchführung der beauftragten Lie- ferungen nach dem zugrundeliegenden Vertrag eingesetzten Arbeitnehmern min- destens den Mindestlohn gemäß dem Mindestlohngesetz von 11.08.2014 zu zahlen. Der Lieferant stellt uns von sämtlichen Ansprüchen frei, die im Falle eines Verstoßes des Lieferanten oder dessen Unterauftragnehmer gegen die Vorschriften des Min- destlohngesetzes geltend gemacht werden. 12.2 Ungeachtet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte sind wir berechtigt, mit sofor- tiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen, wenn der Lieferant und/oder seine Unterauftragnehmer schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen bzw. gegen das Mindestlohngesetz vom 11.08.2014 verstoßen. Der Lieferant ist verpflichtet, uns den infolge des Rücktritts oder der Kündigung entstan- denen Xxxxxxx zu ersetzen. Ansprüche des Lieferanten wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Im Übrigen richten sich die Folgen des Rücktritts und der Kündi- gung nach den gesetzlichen Bestimmungen. 12.3 Wir sind jederzeit berechtigt, vom Lieferanten eine schriftliche Bestätigung der Zah- lung des Mindestlohnes zu verlangen sowie zur Prüfung der Einhaltung vom Liefe- ranten geeignete Nachweise wie insbesondere Mindestlohnerklärung der Beschäf- tigten des Lieferanten, Bestätigungen des Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers des Lieferanten etc. zu verlangen.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Mindestlohn. 12.1 a) Soweit die Vorschriften des Deutschen Mindestlohngesetzes (MiLoG) zur Anwendung kommen, verpflichtet sich der Auftragnehmer im Zusammenhang und für die Dauer der Geschäftsbeziehung gegenüber dem Besteller zu folgenden Garantien und Freistellungs- und Erstattungsansprüchen, wobei die Beweislast, dass das MiLoG nicht zur Anwendung kommt, beim Auftragnehmer verbleibt. b) Der Lieferant ist verpflichtetAuftragnehmer garantiert, dass er alle ihm aus den Vorschriften des MiLoG obliegenden Pflichten einhält. Hierzu gehört unter anderem die Zahlung des Mindestlohns an seine Arbeitnehmer zum Fälligkeitszeitpunkt und die Erfassung der Arbeitszeit etc. Ferner garantiert der Auftragnehmer, dass er nur Subunternehmer und Verleihbetriebe einsetzt (soweit nach der Bestellung nicht der Einsatz von Subunternehmern ausgeschlossen ist), die er ebenfalls schriftlich zur Einhaltung der Vorschriften des MiLoG und der damit verbundenen Pflichten verpflichtet hat. c) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den von ihm für die Durchführung der beauftragten Lie- ferungen nach dem zugrundeliegenden Vertrag eingesetzten Arbeitnehmern min- destens den Mindestlohn gemäß dem Mindestlohngesetz von 11.08.2014 zu zahlen. Der Lieferant stellt uns Besteller von sämtlichen Ansprüchen frei, die und Forderungen Dritter auf erstes schriftliches Anfordern freizustellen. Dies gilt soweit diese geltend gemachten Ansprüche und Forderungen auf einer behaupteten Verletzung der Pflichten aus dem MiLoG durch den Auftragnehmer bzw. der von ihm eingesetzten Subunternehmer resultiert. Hiervon sind u. a. erfasst Ansprüche und Forderungen (im Falle eines Verstoßes ) der eigenen Arbeitnehmer des Lieferanten oder dessen Unterauftragnehmer gegen die Vorschriften des Min- destlohngesetzes geltend gemacht werden. 12.2 Ungeachtet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte sind wir berechtigt, mit sofor- tiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen, wenn der Lieferant Auftragnehmers und/oder seine Unterauftragnehmer schuldhaft gegen (ii) von Arbeitnehmern der eingesetzten Subunternehmer sowie (iii) von Arbeitnehmern der beauftragten Verleihbetriebe. Ferner sind von dem Freistellungs- und Erstattungsanspruch des Bestellers gegenüber dem Auftragnehmer auch behördliche Forderungen, wie z. B. Bußgelder und Kosten erfasst, die vorstehenden Bestimmungen bzw. gegen das Mindestlohngesetz vom 11.08.2014 verstoßen. Der Lieferant ist verpflichtet, uns den infolge des Rücktritts oder der Kündigung entstan- denen Xxxxxxx zu ersetzen. Ansprüche des Lieferanten wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Im Übrigen richten sich die Folgen des Rücktritts aufgrund behördlich erteilter Auflagen als auch hiermit zusammenhängender Rechtsverfolgungs- und der Kündi- gung nach den gesetzlichen BestimmungenRechtsverteidigungskosten dem Besteller entstanden sind. 12.3 Wir sind jederzeit berechtigt, vom Lieferanten eine schriftliche Bestätigung der Zah- lung des Mindestlohnes zu verlangen sowie zur Prüfung der Einhaltung vom Liefe- ranten geeignete Nachweise wie insbesondere Mindestlohnerklärung der Beschäf- tigten des Lieferanten, Bestätigungen des Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers des Lieferanten etc. zu verlangen.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Mindestlohn. 12.1 14.1. Der Lieferant ist verpflichtetAuftragnehmer erklärt rechtsverbindlich gegenüber dem Auftraggeber, dass er die Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) sowie die Regelungen, auf die in diesem Gesetz verwiesen wird, vollumfänglich beachtet und seinen Mitarbeitern mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlt. 14.2. Der Auftragnehmer erklärt überdies rechtsverbindlich, dass er alle erforderlichen Maßnahmen unternimmt, um sicherzustellen, dass die von ihm für eingesetzten Nachunternehmer die Durchführung der beauftragten Lie- ferungen nach dem zugrundeliegenden Vertrag eingesetzten Arbeitnehmern min- destens den Mindestlohn gemäß dem Mindestlohngesetz von 11.08.2014 zu zahlenRegelungen des MiLoG sowie die Regelungen, auf die in diesem Gesetz verwiesen wird, vollumfänglich beachten. 14.3. Der Lieferant Auftragnehmer stellt uns den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen frei, die im Falle eines Verstoßes Arbeitnehmer des Lieferanten Auftragnehmers oder dessen Unterauftragnehmer andere Dritte (z.B. Sozialversicherungsträger) gegen den Auftraggeber geltend machen und die Vorschriften des Min- destlohngesetzes geltend gemacht werden. 12.2 Ungeachtet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte sind wir berechtigt, mit sofor- tiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten oder auf einem durch den Vertrag zu kündigen, wenn der Lieferant Auftragnehmer begangenen Verstoß gegen das MiLoG und/oder seine Unterauftragnehmer schuldhaft gegen Regelungen, auf die vorstehenden Bestimmungen bzw. gegen das Mindestlohngesetz vom 11.08.2014 verstoßenin diesem Gesetz verwiesen wird, beruhen; diese Freistellung erstreckt sich auch auf die angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung. 14.4. Der Lieferant ist verpflichtetAuftragnehmer stellt den Auftraggeber in vollem Umfang von Ansprüchen der Arbeitnehmer von durch den Auftragnehmer beauftragten Nachunternehmern oder anderer Dritter (z.B. Sozialversicherungsträger) frei, uns die auf einem durch den infolge Nachunternehmer begangenen Verstoß gegen Vorschriften des Rücktritts MiLoG und/oder gegen Regelungen, auf die in diesem Gesetz verwiesen wird, beruhen, es sei denn, der Kündigung entstan- denen Xxxxxxx Auftragnehmer hat seine Pflichten aus Ziff. 14.2 erfüllt und hat die Rechtsverletzung auch sonst nicht zu ersetzenvertreten. Ansprüche des Lieferanten wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossenDiese Freistellung umfasst insbesondere die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung. Im Übrigen richten sich die Folgen des Rücktritts und der Kündi- gung nach den gesetzlichen Bestimmungenthe contract. 12.3 Wir sind jederzeit berechtigt, vom Lieferanten eine schriftliche Bestätigung der Zah- lung des Mindestlohnes zu verlangen sowie zur Prüfung der Einhaltung vom Liefe- ranten geeignete Nachweise wie insbesondere Mindestlohnerklärung der Beschäf- tigten des Lieferanten, Bestätigungen des Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers des Lieferanten etc. zu verlangen.

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Mindestlohn. 12.1 (1) Der Lieferant ist verpflichtetAN versichert und verpflichtet sich gegenüber den Stadtwerken Bayreuth sowie den verbundenen Unternehmen, die Vorgaben zum Mindestlohn und den übrigen allgemeinen Ar- beitsbedingungen stets einzuhalten und sämtlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die eingesetzt werden, das jeweilige gültige Mindestentgelt zu gewähren. (2) Entsprechend versichert der AN, dass die von ihm gegebenenfalls eingeschalteten Subunter- nehmer bzw. Zeitarbeitsunternehmer ihrerseits ihre Verpflichtung zur Zahlung des gesetzli- chen Mindestlohnes einhalten. (3) Die Einhaltung des Mindestlohngesetzes hat er auf Verlangen der Stadtwerke Bayreuth oder deren verbundenen Unternehmen durch Vorlage entsprechender Unterlagen (z. B. Gehalts- abrechnung) nachzuweisen, wobei der Auftragnehmer für die Durchführung der beauftragten Lie- ferungen nach dem zugrundeliegenden Vertrag eingesetzten Arbeitnehmern min- destens den Mindestlohn gemäß dem Mindestlohngesetz von 11.08.2014 zu zahlen. Der Lieferant stellt uns von sämtlichen Ansprüchen frei, die iEinhaltung datenschutzrechtli- cher Vorgaben verantwortlich ist. (4) Im Falle eines Verstoßes des Lieferanten oder dessen Unterauftragnehmer gegen die Vorschriften des Min- destlohngesetzes geltend gemacht werden. 12.2 Ungeachtet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte sind wir berechtigt, mit sofor- tiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen, wenn der Lieferant und/oder seine Unterauftragnehmer schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen bzw. gegen das Mindestlohngesetz vom 11.08.2014 verstoßenverpflichtet sich der AN den AG von Ersatzansprüchen, die sich aus diesem Verstoß ergeben, freizustellen. Der Lieferant ist verpflichtet, uns den infolge des Rücktritts oder der Kündigung entstan- denen Xxxxxxx zu ersetzenDies gilt auch für Ver- stöße durch ggf. Ansprüche des Lieferanten wegen Nichterfüllung sind ausgeschlosseneingeschaltete Subunternehmer bzw. Im Übrigen richten sich die Folgen des Rücktritts und der Kündi- gung nach den gesetzlichen BestimmungenZeitarbeitsunternehmer. 12.3 Wir sind jederzeit berechtigt, vom Lieferanten eine schriftliche Bestätigung (5) Bei Verstoß gegen das Mindestlohngesetz akzeptiert der Zah- lung AN ein außerordentliches Kündi- gungsrecht der Stadtwerke Bayreuth. In diesem Fall verpflichtet er sich zum Ersatz des Mindestlohnes zu verlangen sowie zur Prüfung der Einhaltung vom Liefe- ranten geeignete Nachweise wie insbesondere Mindestlohnerklärung der Beschäf- tigten des Lieferanten, Bestätigungen des Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers des Lieferanten etc. zu verlangendem AG entstandenen Schadens.

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