Mitversicherte Personen. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Per- sonen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht. 27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Rahmenabkommen
Mitversicherte Personen. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Per- sonen Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen Be- stimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.
27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Insurance Terms and Conditions, Haftpflichtversicherung
Mitversicherte Personen. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch oder ausschließlich auf Haftpflichtansprüche gegen andere Per- sonen Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen Bestimmungen auf die Mitversicherten diese Versicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. Ziffer 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten für einen Versicherten, nicht jedoch auch für den Versicherungsnehmer entsteht.
27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist bleibt neben den Mitversicherten dem Versicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Insurance Information Sheet, Belehrung Über Die Folgen Einer Anzeigepflichtverletzung
Mitversicherte Personen. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Per- sonen Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.
27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung, Bauleistungs Und Bauherrenhaftpflichtversicherung
Mitversicherte Personen. 27.1 a) Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Per- sonen Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen Bestimmungen auf die Mitversicherten Versicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (ZiffNr. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten Versicherten entsteht.
27.2 b) Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten Versicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung
Mitversicherte Personen. 27.1 1. Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche Ansprüche gegen andere Per- sonen Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen Bestimmungen auf die Mitversicherten Versicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gemäß 6.7 gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten Versicherten entsteht.
27.2 2. Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten Versicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Insurance Policy
Mitversicherte Personen. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Per- sonen Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entstehtent- steht.
27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Mitversicherte Personen. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche Haftpflichtan- sprüche gegen andere Per- sonen Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen Bestimmungen auf die Mitversicherten Ver- sicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten Versicherten entsteht.
27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten Versicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Charter Insurance Terms and Conditions, Charter Insurance Terms and Conditions
Mitversicherte Personen. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Per- sonen Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen gel- tenden Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.
27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich aus- schließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Mitversicherte Personen. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Per- sonen Personen als den Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend entspre- chend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. Ziffer 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.
27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Standplatz / Grundstückshaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung
Mitversicherte Personen. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche Haftpflichtansprü- che gegen andere Per- sonen Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen Bestimmungen auf die Mitversicherten Versicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung Vorsor- geversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten Versicherten entsteht.
27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten Versicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlichverantwort- lich.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung, Verbraucherinformation Für Versicherungen
Mitversicherte Personen. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Per- sonen Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen Bestimmun- gen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. Ziffer 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.
27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung, Privat Haftpflichtversicherung
Mitversicherte Personen. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Per- sonen Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.
27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlichverant- wortlich.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Mitversicherte Personen. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Per- sonen Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.
27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten für die Erfüllung Erfül- lung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Mitversicherte Personen. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche Ansprüche gegen andere Per- sonen Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen Bestimmungen auf die Mitversicherten Versicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gemäß 6.7 gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten Versicherten entsteht.
27.2 . Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten Versicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Mitversicherte Personen. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Per- sonen Personen als den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwendenan- zuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.
27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Mitversicherte Personen. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Per- sonen Personen als den Versicherungsnehmer Sie selbst, sind alle für ihn Sie geltenden Bestim- mungen Be- stimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. Ziffer 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten Mitversicher- ten entsteht.
27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer Ihnen zu. Er ist Sie sind neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Bernhard Assekuranz Haftpflichtversicherung
Mitversicherte Personen. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Per- sonen Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. Ziffer 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.
27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich aus- schließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten Mitversi- cherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Versicherungsvertrag
Mitversicherte Personen. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Per- sonen Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.
27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten Mitver- sicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Mitversicherte Personen. 27.1 1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche Ansprüche gegen andere Per- sonen Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen Bestimmungen auf die Mitversicherten Versicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gemäß 7.7 gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten Versicherten entsteht.
27.2 2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten Versicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Haftpflichtversicherung
Mitversicherte Personen. 27.1 1.3.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Per- sonen Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen Bestimmungen auf die Mitversicherten Versicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.
27.2 1.3.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten Versi- cherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Sv Vereinspolice
Mitversicherte Personen. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche HaLpflichtansprüche gegen andere Per- sonen Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen Bestimmun- gen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. Ziffer 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.
27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Mitversicherte Personen. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Per- sonen Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen Bestimmungen auf die Mitversicherten Mitver- sicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. Ziffer 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entstehtent- steht.
27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Sportversicherung Für Vereine Der Sportbünde Pfalz Und Rheinhessen
Mitversicherte Personen. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Per- sonen Personen als den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person Per- son eines Mitversicherten entsteht.
27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Mitversicherte Personen. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Per- sonen Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung Vorsorge- versicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.
27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Mitversicherte Personen. 27.1 33.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche Ansprüche gegen andere Per- sonen Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen Bestimmungen auf die Mitversicherten Versicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.7) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten Versicherten entsteht.
27.2 33.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten Versicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Mitversicherte Personen. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche Haftpflichtan- sprüche gegen andere Per- sonen Personen als den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.
27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten Obliegen- heiten verantwortlich.
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Samples: Insurance Contract
Mitversicherte Personen. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Per- sonen Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. Zif- fer 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten Mit- versicherten entsteht.
27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich aus- schliefllich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten Mitversi- cherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Jagd Versicherung
Mitversicherte Personen. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Per- sonen Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung Vorsor- geversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.
27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlichverantwort- lich.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Mitversicherte Personen. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche Haftpflichtansprü- che gegen andere Per- sonen Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen Bestim- mungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. siehe Teil B Zif- fer 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.
27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten Obliegen- heiten verantwortlich.
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Samples: Verbraucherinformation Zur Sach , Haftpflicht Und Unfallversicherung
Mitversicherte Personen. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche Haftpflichtan- sprüche gegen andere Per- sonen Personen als den Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen Bestimmun- gen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. Ziffer 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.
27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben ne- ben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Mitversicherte Personen. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche Haftpflichtan- sprüche gegen andere Per- sonen Personen als den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwendenanzu- wenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung Vorsorge-Versi- cherung (Ziff. Ziffer 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.
27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag Versicherungsver- trag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Mitversicherte Personen. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Per- sonen Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung Vorsorgever- sicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.
27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag Versicherungs- vertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Jahres Reiseschutzbrief
Mitversicherte Personen. 27.1 24.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Per- sonen Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen Bestimmungen auf die Mitversicherten Versicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.
27.2 24.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich ausschließ- lich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten Versicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Mitversicherte Personen. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Per- sonen Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.
27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten für die Erfüllung Erfül- lung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Mitversicherte Personen. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Per- sonen Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.
27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten Mitversi- cherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Haftpflicht Versicherung
Mitversicherte Personen. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Per- sonen Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten Versicherten entsteht.
27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten Versicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Insurance Agreement
Mitversicherte Personen. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Per- sonen Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen Bestimmungen auf die Mitversicherten Versicherten entsprechend anzuwendenanzuwen- den. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entstehtVersicherten ent- steht.
27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich aus- schließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten Versicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Mitversicherte Personen. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Per- sonen Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen Bestimmungen auf die Mitversicherten Versicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung Vor- sorgeversicherung (Ziff. Ziffer 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten Versicherten entsteht.
27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten Versicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Bedingungen Und Vereinbarungen Für Private Haftpflichtversicherungsrisiken
Mitversicherte Personen. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen ge- gen andere Per- sonen Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwendenan- zuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten Versicherten entsteht.
27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten Versi- cherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Mitversicherte Personen. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Per- Per sonen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- Bestim mungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.
27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Mitversicherte Personen. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Per- sonen Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung Vorsorge- versicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.
27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten Mit- versicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Berufshaftpflichtversicherung
Mitversicherte Personen. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Per- sonen Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen Be- stimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.
27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten für die Erfüllung Erfül- lung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Mitversicherte Personen. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche Haftpflicht- ansprüche gegen andere Per- sonen Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.
27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag Versicherungs- vertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Mitversicherte Personen. 27.1 22.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Per- sonen Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestim- mungen Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (nach Ziff. 4.) 3 gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.
27.2 22.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Hundehalterhaftpflichtversicherung