Common use of Mitversicherte Personen Clause in Contracts

Mitversicherte Personen. 27.1. Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Versicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten entsteht.

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Samples: www.janitos.de, www.janitos.de, www.janitos.de

Mitversicherte Personen. 27.1. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen ge- gen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Versicherten entsprechend anzuwendenanzu- wenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten entsteht.

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Samples: www.wifo-marketingportal.com, www.innofima.de, service.comfortplan.de

Mitversicherte Personen. 27.1. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen Per- sonen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen Bestim- mungen auf die Versicherten Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten Mitversicherten entsteht.

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Samples: tarifdirekt.schwarzwaelder-versicherung.de, www.schwarzwaelder-versicherung.de, www.sachsen-sachverstaendige.de

Mitversicherte Personen. 27.1. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche Haftpflichtan- sprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Versicherten Ver- sicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten entsteht.

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Samples: yacht-pool.de, www.yacht-pool.de

Mitversicherte Personen. 27.1. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Versicherten entsprechend Mitversicherten entspre- chend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. Ziffer 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten Mitversicherten entsteht.

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Samples: www.dauercampingversicherung24.de, www.xxv24.de

Mitversicherte Personen. 27.1. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche Haftpflichtansprü- che gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Versicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung Vorsor- geversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten entsteht.

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Samples: www.rosa-photovoltaik.de, www.xxv24.de

Mitversicherte Personen. 27.1. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden gel- tenden Bestimmungen auf die Versicherten Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten Mitversicherten entsteht.

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Samples: www.tierversicherungen-schewe.de, www.tierversicherung-uelzener.de

Mitversicherte Personen. 27.1. a) Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Versicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (ZiffNr. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten entsteht.

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Samples: www.allstern.com, syncro24.de

Mitversicherte Personen. 27.1. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Versicherten Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung Vorsorge- versicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten Mitversicherten entsteht.

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Samples: www.heilwesen-fairsicherung.de, www.fv.de

Mitversicherte Personen. 27.1. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch oder ausschließlich auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die diese Versicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. Ziffer 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten für einen Versicherten, nicht jedoch auch für den Versicherungsnehmer entsteht.

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Samples: www.neubacher-marine.de, www.neubacher-marine.de

Mitversicherte Personen. 27.11. Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche Ansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Versicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gemäß 6.7 gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten entsteht.

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Samples: www.buchhalter-haftpflicht.de, www.rosa-bauleistung.de

Mitversicherte Personen. 27.1. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Versicherten Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten entstehtMitversicherten ent- steht.

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Samples: www.fv.de, www.fv.de

Mitversicherte Personen. 27.1. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Versicherten Mitversicherten entsprechend anzuwendenan- zuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten Mitversicherten entsteht.

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Samples: www.sparkassen-direkt.de

Mitversicherte Personen. 27.1. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Versicherten Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung Vorsor- geversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten Mitversicherten entsteht.

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Samples: www.haftpflichtkasse.de

Mitversicherte Personen. 27.1. 33.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche Ansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Versicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.7) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten entsteht.

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Samples: www.gup-makler.de

Mitversicherte Personen. 27.1. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen ge- gen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Versicherten Mitversicherten entsprechend anzuwendenan- zuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten entsteht.

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Samples: www.vbb.dbb.de

Mitversicherte Personen. 27.1. Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche Ansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Versicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gemäß 6.7 gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten entsteht. Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Versicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.

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Samples: www.ruv.de

Mitversicherte Personen. 27.1. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Versicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung Vor- sorgeversicherung (Ziff. Ziffer 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten entsteht.

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Samples: www.hava-kassel.de

Mitversicherte Personen. 27.1. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Versicherten Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person Per- son eines Versicherten Mitversicherten entsteht.

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Samples: www.jagd-versicherungen-24.de

Mitversicherte Personen. 27.1. 1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche Ansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Versicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gemäß 7.7 gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten entsteht.

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Samples: www.bass-makler.de

Mitversicherte Personen. 27.1. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen Bestim- mungen auf die Versicherten Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten entsteht.

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Samples: www.philologenverband.de

Mitversicherte Personen. 27.1. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Versicherten Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung Vorsorgever- sicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten Mitversicherten entsteht.

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Samples: www.jugendherberge.de

Mitversicherte Personen. 27.1. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Versicherten Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten Mitversicherten entsteht.

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Samples: www.ghv-versicherung.de

Mitversicherte Personen. 27.1. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Versicherten entsprechend anzuwendenanzuwen- den. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten entstehtent- steht.

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Samples: www.medi-learn.de

Mitversicherte Personen. 27.1. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen Per­ sonen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen Bestim­ mungen auf die Versicherten Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten Mitversicherten entsteht.

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Samples: www.ostangler.de

Mitversicherte Personen. 27.1. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Versicherten Mitver- sicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. Ziffer 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten entstehtMitversicherten ent- steht.

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Samples: www.sportbund-pfalz.de

Mitversicherte Personen. 27.1. 33.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche Ansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Versicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.Ziffer 7) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten entsteht.

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Samples: trainer-haftpflicht-versicherung.de

Mitversicherte Personen. 27.1. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche Haftpflicht- ansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Versicherten Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten Mitversicherten entsteht.

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Samples: dielehrerberater.de

Mitversicherte Personen. 27.1. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche Haftpflichtan- sprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Versicherten Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten Mitversicherten entsteht.

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Samples: tbo-versicherungsmakler.de