Mitversicherte Personen. 31.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Ansprüche gegen andere Personen als den Versicherungs- nehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Versicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen der Ziffer 7 gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten entsteht. 31.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungs- nehmer zu. Er ist neben den Versicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Berufshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung
Mitversicherte Personen. 31.1 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Ansprüche Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Versicherten Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen der über die Vorsorgeversicherung (Ziffer 7 4) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten Mitversicherten entsteht.
31.2 27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Versicherten Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung (Ahb), Haftpflicht Versicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung (Ahb)
Mitversicherte Personen. 31.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Ansprüche gegen andere Personen als den Versicherungs- nehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Versicherten entsprechend anzuwendenanzu- wenden. Die Bestimmungen der Ziffer 7 gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten entsteht.
31.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungs- nehmer zu. Er ist neben den Versicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung Für Ärzte Und Zahnärzte, Betriebshaftpflichtversicherung
Mitversicherte Personen. 31.1 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Ansprüche gegen Haftpflichtansprüche ge- gen andere Personen als den Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Versicherten entsprechend anzuwendenanzu- wenden. Die Bestimmungen der Ziffer 7 über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten entsteht.
31.2 27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Versicherten Versi- cherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung Für Die Land Und Forstwirtschaft, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Mitversicherte Personen. 31.1 27.1. Erstreckt sich die Versicherung auch auf Ansprüche Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Versicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen der Ziffer 7 über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten entsteht.
31.2 27.2. Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Versicherten Versicher- ten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen
Mitversicherte Personen. 31.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Ansprüche gegen andere Personen als den Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Versicherten Versi- cherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen der nach Teil I Ziffer 7 gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten entsteht.
31.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Versicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten Obliegen- heiten verantwortlich.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung
Mitversicherte Personen. 31.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Ansprüche gegen andere Personen als den Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Versicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen der Ziffer 7 gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten entsteht.
31.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Versicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Hochzeitsversicherung, Haftpflichtversicherung
Mitversicherte Personen. 31.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Ansprüche gegen andere Personen als den Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Versicherten Versi- cherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen der nach Teil I Ziffer 7 gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten entsteht.
31.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Versicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten Obliegenhei- ten verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Mitversicherte Personen. 31.1 19.1. Erstreckt sich die Versicherung auch auf Ansprüche gegen andere Personen als den Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Versicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen der Ziffer Ziff. 7 gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten entsteht.
31.2 19.2. Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Versicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Insurance Policy
Mitversicherte Personen. 31.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Ansprüche gegen andere Personen als den Versicherungs- Versicherungs nehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Versicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen der Ziffer 7 gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten entsteht.
31.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungs- Versicherungs nehmer zu. Er ist neben den Versicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung
Mitversicherte Personen. 31.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Ansprüche gegen andere Personen als den Versicherungs- nehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Versicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen der Ziffer 7 gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten entsteht.
31.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Versicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Mitversicherte Personen. 31.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Ansprüche gegen andere Personen als den Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Versicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen Be- stimmungen der Ziffer Ziff. 7 gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten entsteht.
31.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Versicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Umweltschadensversicherung (Usv)
Mitversicherte Personen. 31.1 33.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Ansprüche gegen andere Personen als den Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Versicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen der über die Vorsorgeversicherung (Ziffer 7 7) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten entsteht.
31.2 33.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Versicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlichverantwort- lich.
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Mitversicherte Personen. 31.1 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Ansprüche gegen andere Personen als den Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Versicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen Best- immungen der Ziffer I, 7 (Neue Risiken) der Risikobe- schreibungen und Besonderen Bedingungen zur Um- weltschadensversicherung gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten entstehtent- steht.
31.2 27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag Versicherungsver- trag steht ausschließlich dem Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Versicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Mitversicherte Personen. 31.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Ansprüche gegen andere Personen als den Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Versicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen der Ziffer Ziff. 7 gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten entsteht.
31.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Versicherten Ver- sicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Mitversicherte Personen. 31.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Ansprüche gegen andere Personen als den Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Versicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen der Ziffer Ziff. 7 gelten gel- ten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten entsteht.
31.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Versicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Mitversicherte Personen. 31.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Ansprüche gegen andere Personen als den Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Versicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen Be- stimmungen der Ziffer 7 6 gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten entsteht.
31.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungs- nehmer zu. Er ist neben den Versicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Sportversicherung Für Vereine Der Sportbünde Pfalz Und Rheinhessen
Mitversicherte Personen. 31.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Ansprüche gegen andere Personen als den Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Versicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen der Ziffer Ziff. 7 gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Versicherten entsteht.
31.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Versicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
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Samples: Umweltschadens Basisversicherung