Common use of Mitwirkungspflicht des Auftraggebers Clause in Contracts

Mitwirkungspflicht des Auftraggebers. 11.1. Der Auftraggeber leistet Gewähr, dass BP NETworks die zur Auftragserstellung notwendigen Unterlagen und Informationen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber erklärt mit Übergabe der Unterlagen (z. B. Dokumentationen, Passwörter, Software, Lizenzen usw.) auch den unstrittigen Besitz der Nutzungsrechte, gegebenenfalls auch den Besitz der Arbeitsrechte durch Dritte. Der Auftraggeber stellt BP NETworks von Ansprüchen Dritter frei. Erachtet BP NETworks für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Auftraggeber diese Kosten. 11.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterstützen, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch BP NETworks erforderlich sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiters, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Vertrags erforderlich sind und die nicht im Leistungsumfang von BP NETworks enthalten sind. 11.3. Der Auftraggeber stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche von BP NETworks zur Durchführung des Auftrages benötigten Informationen, Daten und Unterlagen in der benötigten Form zur Verfügung und unterstützt BP NETworks auf Wunsch bei der Problemanalyse und Störungsbeseitigung, der Koordination von Verarbeitungsaufträgen und der Abstimmung der Dienstleistungen. Änderungen in den Arbeitsabläufen beim Auftraggeber, welche Änderungen in den von BP NETworks für den Auftraggeber zu erbringenden Dienstleistungen verursachen können, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit BP NETworks hinsichtlich ihrer technischen und kommerziellen Auswirkungen. 11.4. Der Auftraggeber wird alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erbringen, dass BP NETworks in der Erbringung der Dienstleistungen nicht behindert wird. Der Auftraggeber stellt sicher, dass BP NETworks und/oder die durch BP NETworks beauftragten Dritten für die Erbringung der Dienstleistungen den erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten und IT Systemen beim Auftraggeber erhalten. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die an der Vertragserfüllung beteiligten Mitarbeiter seiner verbundenen Unternehmen oder von ihm beauftragte Dritte entsprechend an der Vertragserfüllung mitwirken. 11.5. Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, gelten die von BP NETworks erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragskonform erbracht. Zeitpläne für die von BP NETworks zu erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenem Umfang. Der Auftraggeber wird die BP NETworks hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und/oder Kosten zu den jeweils geltenden Sätzen gesondert vergüten. 11.6. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Beistellung und Mitwirkung des Auftraggebers unentgeltlich.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Mitwirkungspflicht des Auftraggebers. 11.1. 7.1 Der Auftraggeber leistet Gewährist zur angemessenen Mitwirkung bei der Programmerstellung verpflichtet. Die Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere die Bereitstellung der für die Entwicklung erforderlichen Informationen DV- technischer und projektorganisatorischer Art (Hardware- und Betriebssysteme, dass BP NETworks die zur Auftragserstellung notwendigen Unterlagen eingesetzte Standardsoftware, Organisationspläne) sowie gegebenenfalls der Hardware, auf der das Programm später eingesetzt werden soll. Während erforderlicher Testläufe und Informationen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden. Der des Abnahmetests ist der Auftraggeber erklärt mit Übergabe in Gestalt des im Vertrag benannten Vertreters persönlich anwesend, um über Mängel, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Unterlagen (z. B. Dokumentationen, Passwörter, Software, Lizenzen usw.) auch den unstrittigen Besitz der Nutzungsrechte, gegebenenfalls auch den Besitz der Arbeitsrechte durch DritteProgrammstruktur zu urteilen und zu entscheiden. Der Auftraggeber stellt BP NETworks ferner gegebenenfalls erforderliche Testdaten zur Verfügung. 7.2 Sofern der Auftragnehmer dem Auftraggeber Entwürfe, Programmtestversionen oder ähnliches vorlegt, werden diese vom Auftraggeber gewissenhaft geprüft. Hierbei bereits erkennbare Fehler und/oder Änderungswünsche sind zu diesem Zeitpunkt bekannt zu geben. Unterlässt der Auftraggeber die Prüfung und/oder die Mängelrüge, entfällt hinsichtlich dieser Fehler die Gewährleistungsverpflichtung des Auftragnehmers. 7.3 Sämtliche Unterlagen und Materialien, die einer Vertragspartei von Ansprüchen Dritter frei. Erachtet BP NETworks der Gegenpartei für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution Durchführung des Auftrags überlassen werden, sind pfleglich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen der Vertragsabwicklung vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind der anderen Vertragspartei einschließlich der angefertigten Vervielfältigungsstücke zurückzugeben, sobald sie für erforderlichdie Programmerstellung nicht mehr benötigt werden. 7.4 Auf Wunsch des Auftragsnehmers stellt der Auftraggeber unentgeltlich ausreichend Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. 7.5 Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten und führt dieses beim Auftragnehmer zu Mehraufwand, so trägt hat der Auftraggeber diese Kostendie notwendigen Mehrkosten, einschließlich solcher für Wartezeiten und zusätzlich erforderlich werdende Reisen, zu tragen. 11.2. Der 7.6 Verletzt der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterstützeneine Mitwirkungspflicht, die Voraussetzung für die Erbringung einer Leistungsverpflichtung vom Auftraggeber ist, so wird der Dienstleistungen durch BP NETworks erforderlich sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich weitersAuftraggeber, alle Maßnahmen zu ergreifenunbeschadet ihrer Ansprüche auf Ersatz von eventuellen Schäden und Mehrkosten, die zur Erfüllung des Vertrags erforderlich sind hinsichtlich der ihr (vorübergehend) unmöglich gemachten laufenden Leistungsverpflichtung so behandelt, als habe sie diese ordnungsgemäß erfüllt und die nicht im Leistungsumfang von BP NETworks enthalten entsprechende Vergütung wird - um die ersparten Aufwendungen vom Auftragnehmer gekürzt - fällig. Sobald das Leistungshindernis beseitigt ist, wird er Auftraggeber - soweit möglich - ihre Vertragsleistung nachholen, wobei eventuelle Mehraufwendungen zusätzlich zu vergüten sind. 11.37.7 Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer zu, dass das übergebene Material frei von Patenten, Marken-, Urheber-, Lizenz- oder sonstigen Schutzrechten Dritter ist. Der Auftraggeber stellt zu diesbezüglich den vereinbarten Terminen Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei. 7.8 Der Auftragnehmer ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung unterlässt. 7.9 Der Auftragnehmer hat neben seinem Recht auf eigene Kosten sämtliche von BP NETworks zur Durchführung Kündigung des Auftrages benötigten InformationenVertrages das Recht, Daten seine bisherigen Leistungen abzurechnen und Unterlagen in der benötigten Form zur Verfügung und unterstützt BP NETworks auf Wunsch bei der Problemanalyse und Störungsbeseitigung, der Koordination von Verarbeitungsaufträgen und der Abstimmung der Dienstleistungen. Änderungen in den Arbeitsabläufen beim Auftraggeber, welche Änderungen in den von BP NETworks darüber hinaus Schadensersatz für den entgangenen Gewinn geltend zu machen. Als Schadensersatz kann der Auftragnehmer pauschal 30 % des Auftragswertes geltend machen, sofern der Auftraggeber zu erbringenden Dienstleistungen verursachen können, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit BP NETworks hinsichtlich ihrer technischen und kommerziellen Auswirkungen. 11.4. Der Auftraggeber wird alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erbringennicht nachweist, dass BP NETworks ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Erbringung der Dienstleistungen Pauschale entstanden ist. Die Geltendmachung eines nicht behindert wird. Der Auftraggeber stellt sicherpauschalierten, dass BP NETworks und/oder die durch BP NETworks beauftragten Dritten für die Erbringung der Dienstleistungen den erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten und IT Systemen beim Auftraggeber erhalten. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die an der Vertragserfüllung beteiligten Mitarbeiter seiner verbundenen Unternehmen oder von ihm beauftragte Dritte entsprechend an der Vertragserfüllung mitwirkenkonkreten Schadens bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. 11.5. Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, gelten die von BP NETworks erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragskonform erbracht. Zeitpläne für die von BP NETworks zu erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenem Umfang. Der Auftraggeber wird die BP NETworks hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und/oder Kosten zu den jeweils geltenden Sätzen gesondert vergüten. 11.6. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Beistellung und Mitwirkung des Auftraggebers unentgeltlich.

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Samples: Dienstleistungsvertrag

Mitwirkungspflicht des Auftraggebers. 11.1Der Auftraggeber ermöglicht wenglor zu den vereinbarten Ser- viceterminen den Zutritt zu den Anlagen und eine zügige Durch- führung der Arbeiten. Zudem stellt der Auftraggeber erforderliche Hilfskräfte, Hilfsmittel, Musterteile (Gut-, Schlecht- und Grenz- teile) und technische Unterlagen bereit und stellt die zur Durch- führung der Leistungen erforderlichen Betriebszustände gemäß Machbarkeitsstudie her. Der Auftraggeber leistet Gewähr, dass BP NETworks muss das übergeord- nete System/ die zur Auftragserstellung notwendigen Unterlagen und Informationen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werdenübergeordneten Schnittstellen bzw. Der Auftraggeber erklärt mit Übergabe der Unterlagen (z. B. Dokumentationen, Passwörter, Software, Lizenzen usw.) auch den unstrittigen Besitz der Nutzungsrechte, gegebenenfalls auch den Besitz der Arbeitsrechte durch Dritte. Der Auftraggeber stellt BP NETworks von Ansprüchen Dritter frei. Erachtet BP NETworks für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlichKom- munikationspartner entsprechend parametrieren, so dass eine Kommunikation zum wenglor Produkt hergestellt werden kann. • Weiterhin trägt der Auftraggeber diese Kosten. 11.2. Der Auftraggeber verpflichtet sichdafür Sorge, alle Maßnahmen zu unterstützen, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch BP NETworks erforderlich dass entsprechen- de Hilfskräfte anwesend sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiters, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Vertrags erforderlich sind und die nicht im Leistungsumfang von BP NETworks enthalten sind. 11.3. Der Auftraggeber stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche von BP NETworks zur Durchführung des Auftrages benötigten Informationen, Daten und Unterlagen in der benötigten Form zur Verfügung und unterstützt BP NETworks auf Wunsch bei der Problemanalyse und Störungsbeseitigung, der Koordination von Verarbeitungsaufträgen und der Abstimmung der Dienstleistungen. Änderungen in den Arbeitsabläufen beim Auftraggeber, welche Änderungen in den von BP NETworks für den an der Me- chanik, Elektrik und Software der Anlage realisieren können und dass die wenglor Mitarbeiter die Leistungen ohne Gefährdung durchführen können. • Wartezeiten, die durch Nichtbeachtung der o.g. Vorgaben entste- hen, werden dem Auftraggeber zu erbringenden Dienstleistungen verursachen könnengesondert berechnet. • Die Servicedienstleistungen sind vom Auftraggeber abzunehmen, bedürfen sobald ihm deren Vollzug angezeigt worden ist oder eine im Ein- zelfall vertraglich vorgesehene Erprobung eines Vertragsgegen- stands stattgefunden hat. Erfolgt keine Anzeige, so gilt die Abnah- me mit der vorherigen Abstimmung mit BP NETworks hinsichtlich ihrer technischen und kommerziellen Auswirkungen. 11.4Inbetriebnahme des Vertragsgegenstandes als erfolgt. • Der Auftraggeber unterschreibt im Anschluss an die Service- dienstleistung einen Rapport / Regiebericht. Der Auftraggeber wird alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erbringenRapport / Re- giebericht dient dem Nachweis der geleisteten Stunden und zur Abrechnung von überlassenem Material. • Ist kein Ansprechpartner bei Verlassen der Örtlichkeit zur Stelle, dass BP NETworks in bzw. unterschriftsberechtigt, gilt der Erbringung der Dienstleistungen nicht behindert wird. Der Auftraggeber stellt sicher, dass BP NETworks und/oder die durch BP NETworks beauftragten Dritten für die Erbringung der Dienstleistungen den erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten und IT Systemen beim Auftraggeber erhalten. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die an der Vertragserfüllung beteiligten Mitarbeiter seiner verbundenen Unternehmen oder von ihm beauftragte Dritte entsprechend an der Vertragserfüllung mitwirkenRapport / Regiebericht auch ohne Unterschrift als genehmigt. 11.5. Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, gelten die von BP NETworks erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragskonform erbracht. Zeitpläne für die von BP NETworks zu erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenem Umfang. Der Auftraggeber wird die BP NETworks hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und/oder Kosten zu den jeweils geltenden Sätzen gesondert vergüten. 11.6. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Beistellung und Mitwirkung des Auftraggebers unentgeltlich.

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Samples: Servicedienstleistungen

Mitwirkungspflicht des Auftraggebers. 11.11.) Der Auftraggeber wird alle Mitwirkungen und Beistellungen erbringen, die für eine ordnungsgemäße Leistungser- bringung durch den Auftragnehmer erforderlich sind. Die vertragsgemäße Erbringung der Vertragsleistungen hängt wesentlich von der Erbringung dieser Mitwirkung und Beistellungen des Auftraggebers ab und kann auch ein entspre- chendes Einwirken des Auftraggebers auf dessen Erfüllungsgehilfen, Vertreter, Leistungsempfänger, andere Dienst- leister oder sonstige Dritte (ausgenommen Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers) erfordern. Der Auftraggeber leistet GewährAuftragnehmer darf sich bei der Erbringung der Vertragsleistungen auf Mitteilungen, dass BP NETworks die zur Auftragserstellung notwendigen Unterlagen Anweisungen, Freigaben, Sign-Offs, Abnah- meerklärungen oder vergleichbare Erklärungen des Auftraggebers verlassen; eine Befolgung und/oder Umsetzung solcher Erklärungen gilt als vertragskonforme Leistung und Informationen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber erklärt mit Übergabe der Unterlagen (z. B. Dokumentationen, Passwörter, Software, Lizenzen uswAuftragnehmer ist nicht für sich daraus ergebende Konsequenzen verantwortlich. 2.) auch den unstrittigen Besitz Soweit für die jeweilige Vertragsleistung anwendbar, erbringt der Nutzungsrechte, gegebenenfalls auch den Besitz der Arbeitsrechte durch DritteAuftraggeber insbesondere folgende Mitwirkun- gen bzw. Beistellungen: (a) Der Auftraggeber stellt BP NETworks von Ansprüchen Dritter frei. Erachtet BP NETworks für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlichdem Auftragnehmer rechtzeitig im vereinbarten, so trägt der Auftraggeber diese Kosten. 11.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sonst in angemessenem Format alle Maßnahmen zu unterstützenDaten und Informationen zur Verfügung, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch BP NETworks Vertragsleistungen erforderlich sind. Der Soweit erforderlich, aktualisiert der Auftraggeber verpflichtet sich weiters, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Vertrags erforderlich sind diese Daten und die nicht im Leistungsumfang von BP NETworks enthalten sind. 11.3Informationen. Der Auftraggeber stellt zu den vereinbarten Terminen ist für die Vollständigkeit und auf eigene Kosten sämtliche von BP NETworks zur Durchführung des Auftrages benötigten Informationen, Richtigkeit dieser Daten und Unterlagen in Informationen verantwortlich; der benötigten Form zur Verfügung und unterstützt BP NETworks auf Wunsch bei der Problemanalyse und Störungsbeseitigung, der Koordination von Verarbeitungsaufträgen und der Abstimmung der Dienstleistungen. Änderungen in den Arbeitsabläufen beim Auftraggeber, welche Änderungen in den von BP NETworks für den Auftraggeber Auftragnehmer ist nicht zu erbringenden Dienstleistungen verursachen können, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit BP NETworks hinsichtlich ihrer technischen und kommerziellen Auswirkungeneiner Überprüfung verpflichtet. 11.4. Der Auftraggeber wird alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erbringen, dass BP NETworks in der Erbringung der Dienstleistungen nicht behindert wird. (b) Der Auftraggeber stellt sicherdem Auftragnehmer selbst oder durch Dritte rechtzeitig jegliches Auftraggebermaterial zur Verfügung, dass BP NETworks das vereinbarungsgemäß vom Auftragnehmer im Rahmen der Vertragsleistungen eingebunden oder anderweitig verwendet werden soll und/oder die durch BP NETworks beauftragten Dritten das für die Erbringung der Dienstleistungen den erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten Vertragsleistung notwendig ist. Dabei kann es sich insbesondere, aber nicht ausschließlich, um Dokumente, Skizzen, Zeichnungen, Bilder, Grafiken, Designs, (Werbe-)Texte, Layouts, Tabellen, Entwürfe und IT Systemen beim Konzepte handeln. 3.) Für alle Schäden, die durch die Verwendung von Daten und Datenträgern entstehen, die nicht ordnungsgemäß angeliefert wurden oder funktionsunfähig, insbesondere von Computerviren befallen, sind, ist der Auftraggeber erhaltendem Auftragnehmer zum Schadensersatz verpflichtet. 4.) Der Auftragnehmer ist nicht für Konsequenzen verantwortlich, die aus einer nicht, nicht ordnungsgemäßen und/ oder verspätet erbrachten Mitwirkung oder Beistellung des Auftraggebers resultieren. Etwaige Termine und Fristen verschieben sich um die Dauer einer solchen Verletzung, zuzüglich einer angemessenen Zeit zur ordnungsgemäßen Fortführung der betroffenen Vertragsleistungen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlicherstattet dem Auftragnehmer die zusätzlichen Aufwände des Auftragnehmers, dass die an der Vertragserfüllung beteiligten Mitarbeiter seiner verbundenen Unternehmen oder von ihm beauftragte Dritte entsprechend an der Vertragserfüllung mitwirken. 11.5. Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, gelten die von BP NETworks erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragskonform erbracht. Zeitpläne für die von BP NETworks zu erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenem Umfang. Der Auftraggeber wird die BP NETworks hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und/oder Kosten zu den jeweils geltenden Sätzen gesondert vergüten. 11.6. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Beistellung und Mitwirkung aus einer solchen Verletzung des Auftraggebers unentgeltlichresultieren. Die Zahlungsver- pflichtungen des Auftraggebers bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflicht des Auftraggebers. 11.1. 3.1 Der Auftraggeber leistet Gewährunterstützt die MPG bei den vertraglich geregelten Leistungen. Er stellt insbesondere sämtliche Informationen, dass BP NETworks die zur Auftragserstellung notwendigen Unterlagen und Informationen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber erklärt mit Übergabe der Unterlagen (z. B. DokumentationenDaten, Passwörter, Hard- oder Software, Lizenzen uswsoweit die Mitwirkungsleistungen dies von ihm erfordern, zeitnah zur Verfügung.) auch den unstrittigen Besitz der Nutzungsrechte, gegebenenfalls auch den Besitz der Arbeitsrechte durch Dritte. 3.2 Der Auftraggeber stellt BP NETworks von Ansprüchen Dritter frei. Erachtet BP NETworks für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person erforderliche Zahl eigener Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. 3.3 Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat, der MPG im Rahmen der Vertragsdurchführung Materialien oder Institution für erforderlichDaten zu beschaffen, so trägt hat der Auftraggeber diese Kostender MPG umgehend in einem gängigen, unmittelbar verwendbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. 11.2. 3.4 Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf seine Kosten vor. 3.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterstützenträgt die volle Verantwortung und Haftung für Inhalte der von ihm der MPG zur Verfügung gestellten Materialien und Daten sowie deren Richtigkeit. Dies gilt insbesondere für Inhalte, die für gegen Wettbewerbs- und Urheberrechte sowie gegen die Erbringung der Dienstleistungen durch BP NETworks erforderlich guten Sitten verstoßen oder hierzu geeignet sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiters, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Vertrags erforderlich sind und die nicht im Leistungsumfang von BP NETworks enthalten sind. 11.3. Der Auftraggeber stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche von BP NETworks zur Durchführung des Auftrages benötigten Informationen, Daten und Unterlagen in der benötigten Form zur Verfügung und unterstützt BP NETworks auf Wunsch bei der Problemanalyse und Störungsbeseitigung, der Koordination von Verarbeitungsaufträgen und der Abstimmung der Dienstleistungen. Änderungen in den Arbeitsabläufen beim Auftraggeber, welche Änderungen in den von BP NETworks für den Auftraggeber zu erbringenden Dienstleistungen verursachen können, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit BP NETworks hinsichtlich ihrer technischen und kommerziellen Auswirkungen. 11.4. Der Auftraggeber wird alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erbringen, dass BP NETworks in der Erbringung der Dienstleistungen nicht behindert wird. Der Auftraggeber stellt sicher, dass BP NETworks die MPG die zur Nutzung dieser Materialien und Daten erforderlichen Rechte erhält. Der Auftraggeber erklärt durch die Auftragserteilung, dass er über sämtliche Rechte betreffend die Auftragserteilung und Verwertung der Leistung verfügt. Die MPG ist von einer Überprüfung dieser Rechte entbunden, der Auftraggeber haftet für den Bestand dieser Rechte. Umfasst sind hiervon sämtliche die Herstellung, Bearbeitung und Vervielfältigung sowie Vorführung von Bild- und Tonaufnahmen für wie immer geartete Zwecke erforderlichen Rechte. Weiter umfasst sind die Urheber- und Nutzungsrechte, soweit sie den Auftrag betreffen. Der Auftraggeber haftet auch für alle Ansprüche, die Dritte aufgrund der Ausführung des Auftrages an uns stellen und verpflichtet sich, uns diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch für die von Verwertungsgesellschaften wahrgenommenen Rechte. Wir sind berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen und/oder die durch BP NETworks beauftragten Dritten für die Erbringung der Dienstleistungen vertraglichen Vorschriften den erforderlichen Zugang Verwertungsgesellschaften von diesen geforderte Meldungen zu den Räumlichkeiten und IT Systemen beim Auftraggeber erhaltenmachen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die an stellt uns von etwaigen Ansprüchen der Vertragserfüllung beteiligten Mitarbeiter seiner verbundenen Unternehmen oder von ihm beauftragte Dritte entsprechend an der Vertragserfüllung mitwirkenVerwertungsgesellschaften ausdrücklich frei. 11.5. Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, gelten die von BP NETworks erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragskonform erbracht. Zeitpläne für die von BP NETworks zu erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenem Umfang. Der Auftraggeber wird die BP NETworks hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und/oder Kosten zu den jeweils geltenden Sätzen gesondert vergüten. 11.6. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Beistellung und Mitwirkung des Auftraggebers unentgeltlich.

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