Mitwirkungspflicht des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Berufsberechtigten auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Führung der Bücher, die Vornahme der Personalsachbearbeitung und die Abgabenverrechnung notwendigen Auskünfte und Unterlagen zum vereinbarten Termin zur Verfügung stehen.
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Samples: Nachtrag Zum Prospekt, Jahresabschluss, Allgemeine Auftragsbedingungen Für Wirtschaftstreuhandberufe
Mitwirkungspflicht des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Berufsberechtigten Berufsberechtigte n auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Führung der Bücher, die Vornahme der Personalsachbearbeitung und die Abgabenverrechnung notwendigen Auskünfte und Unterlagen zum vereinbarten Termin zur Verfügung stehen.
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Samples: Allgemeine Auftragsbedingungen