Mitwirkungspflicht. Der Kunde ist verpflichtet, Verisure jeden Schaden im Sinne der vorgenannten Haftungsbestimmungen unverzüglich in Textform mitzuteilen oder von Verisure erfassen zu lassen, damit Verisure so früh wie möglich informiert wird und ge- meinsam mit dem Kunden den Schaden mindern kann.
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