Mitwirkungspflicht. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Zertifizierungsstelle alle für die Durchführung des Präqualifizierungsverfahrens erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und unter Einhaltung der vorgegebenen Fristen zur Verfügung zu stellen, sowie die erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zu erteilen. (🡪 siehe Anlage 1: Zertifizierungsprogramm, Punkt 4.3)
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