Mitwirkungspflicht. Sollten Sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, so sind Sie verpflichtet, dies sofort der örtlichen Weiterbildungsleitung mitzuteilen. Die Weiterbildungsleitung ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Ansprüche müssen innerhalb von 4 Wochen nach dem vereinbarten Rückkehrdatum schriftlich geltend gemacht werden. Sämtliche Ansprüche verjähren 6 Monate nach dem vereinbarten Weiterbildungsende.
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Samples: Vertrag Für Die Basisqualifikation Erlebnispädagogik, Vertrag Für Die Basisqualifikation Erlebnispädagogik
Mitwirkungspflicht. Sollten Sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, so sind Sie verpflichtet, dies sofort der örtlichen Weiterbildungsleitung mitzuteilen. Die Weiterbildungsleitung ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Ansprüche müssen innerhalb von 4 Wochen nach dem vereinbarten Rückkehrdatum gegenüber dem IfEP schriftlich geltend gemacht ge- macht werden. Sämtliche Ansprüche verjähren 6 Monate nach dem vereinbarten WeiterbildungsendeWeiterbildungs-Ende.
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Samples: Allgemeine Weiterbildungsbedingungen, Weiterbildungsbedingungen