Common use of Mitwirkungspflichten des Auftraggebers Clause in Contracts

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Auftrag- geber hat BAIER unverzüglich, ohne Aufforderung und in weiterverarbeitbarer Form alle Informationen schriftlich mitzuteilen und alle Leistungen beizustellen, die für die Erbringung der Leistungen durch BAIER erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere die Bereitstellung eines An- sprechpartners zur Vertragsabwicklung, die Beistellung von Unterlagen, Materialien und Einrichtungen, die Ab- stimmung bei Auftragsdetails und die Abnahme (Freigabe) von Teilleistungen und Leistungen. Wenn die Notwendig- keit der Bereitstellung von Informationen oder Leistungen durch den Auftraggeber erst während der Erbringung der Leistungen durch BAIER bekannt wird, hat der Auftragge- ber diese unverzüglich nachzureichen. Eingriffe des Auftraggebers. Wenn der Auftraggeber eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen von BAIER eingreift und Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand von BAIER, Prüfpflichten von BAIER. BAIER haftet nur dafür, dass die von BAIER erbrachten Leistungen nicht an sich rechtswidrig sind (z.B. Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werks ohne Zustimmung des Urhebers). Referenz. XXXXX ist berechtigt, auf allen von XXXXX für den Auftraggeber erstellten Leistungen auf BAIER und allenfalls auf einen anderen Urheber hinzuweisen und vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Wider- rufs im Rahmen der eigenen Werbemittel von BAIER Da- ten wie Namen und Logo des Auftraggebers, Projektbe- schreibung, Projektabbildungen und Ähnliches als Refe- renz bzw. als Hinweis auf die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber zu verwenden, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgelt zustehen würde.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Auftrag- geber Auftraggeber hat BAIER Connetation unverzüglich, ohne Aufforderung und in weiterverarbeitbarer weiter verarbeitbarer Form alle Informationen schriftlich mitzuteilen und alle Leistungen beizustellen, die für die Erbringung der Leistungen durch BAIER Connetation erforderlich sind. Connetation Web Engineering GmbH, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00X, 0000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxx. +00 000 000000, xxxxxx@xxxxxxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxx.xx, Landesgericht Salzburg: FN 394822 x Dazu zählen insbesondere die Bereitstellung eines An- sprechpartners Ansprechpartners zur Vertragsabwicklung, die Beistellung von und den Zugang zu Unterlagen, Materialien Materialien, Systemen und Einrichtungen, die Ab- stimmung Abstimmung bei Auftragsdetails und die Abnahme (Freigabe) von Teilleistungen und Leistungen. Wenn die Notwendig- keit Notwendigkeit der Bereitstellung von Informationen oder Leistungen durch den Auftraggeber erst während der Erbringung der Leistungen durch BAIER Connetation bekannt wird, hat der Auftragge- ber Auftraggeber diese unverzüglich nachzureichen. Eingriffe Der Auftraggeber hat die von ihm beigestellten Informationen und Leistungen selbst auf deren Tauglichkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen. Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch mangelhafte, verspätete oder unterlassene Mitwirkung des AuftraggebersAuftraggebers entstehen, und insbesondere auch für den Connetation dadurch entstehenden Mehraufwand. Wenn Sofern Connetation aufgrund mangelhafter, verspäteter oder unterlassener Mitwirkung des Auftraggebers die Leistungen nicht vereinbarungsgemäß ausführen kann, ist Connetation unbeschadet anderer Rechte auch berechtigt, die Ausführung der Leistung zu unterbrechen, andere Leistungen für andere Auftraggeber einzuschieben und erst nach Abschluss dieser Leistungen die Ausführung der Leistungen für den Auftraggeber, soweit dieser seine Mitwirkungspflichten bis dahin erfüllt hat, fortzusetzen, wodurch sich alle Termine und Fristen verschieben. Wird Connetation von Dritten wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit vom Auftraggeber beigestellten Informationen oder Leistungen in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen Connetation zudem schad- und klaglos zu halten und bei der Abwehr von BAIER eingreift und Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand von BAIER, Prüfpflichten von BAIER. BAIER haftet nur dafür, dass die von BAIER erbrachten Leistungen nicht an sich rechtswidrig sind (z.B. Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werks ohne Zustimmung des Urhebers). Referenz. XXXXX ist berechtigt, auf allen von XXXXX für den Auftraggeber erstellten Leistungen auf BAIER und allenfalls auf einen anderen Urheber hinzuweisen und vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Wider- rufs im Rahmen der eigenen Werbemittel von BAIER Da- ten wie Namen und Logo des Auftraggebers, Projektbe- schreibung, Projektabbildungen und Ähnliches als Refe- renz bzw. als Hinweis auf die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber allfälligen Ansprüchen Dritter zu verwenden, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgelt zustehen würdeunterstützen.

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Samples: General Terms and Conditions

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Auftrag- geber Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer im erforderlichen Umfang unentgeltlich durch Bereit- stellung von beispielsweise Mitarbeitern, Unterlagen sowie durch Mitwirkung an der Anforderungsanaly- se, Tests, Abnahmen usw. Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Falle dass Arbeiten auch bei ihm durch- geführt werden, für die Mitarbeiter vom Auftragnehmer ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Diese müssen insbesondere in Größe und Ausstattung den gesetzlich vorgesehe- nen Bestimmungen entsprechen. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer uneingeschränkten Zugang zu den für die Vertragserfüllung relevanten IT-Komponenten, Räumen und Informationen gewähren. Der Auftraggeber wird nur IT-Komponenten und Software-Lösungen einsetzen, von deren Mängelfreiheit und Einsetzbarkeit für die konkreten Aufgaben er sich überzeugt hat. Insbesondere hat BAIER unverzüglichder Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, ohne Aufforderung und in weiterverarbeitbarer Form dass dem Auftragnehmer für alle Informationen schriftlich mitzuteilen und alle Leistungen beizustellenFragen betreffend die Durchführung bzw. die Organisation des Projektes bzw. Betriebes eine qualifizierte An- sprechperson zur Verfügung steht. Der Auftraggeber verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass vom Auf- traggeber eingesetzte Mitarbeiter über die für die Erbringung Ausübung der Leistungen betreffenden Arbeiten notwendigen Fachkenntnisse und Erfahrungen verfügen. Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber verlangen, dass Mitarbeiter des Auftraggebers mit ungenügender Qualifikation abgezogen werden. Der Auftraggeber hat in diesem Falle umgehend für einen Ersatz zu sorgen. Der Auftraggeber trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die in seinem Verantwortungsbe- reich befindlichen IT-Komponenten ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeiten, z.B. durch BAIER erforderlich sindDa- tensicherung und stichprobenweise Überprüfungen der Ergebnisse. Dazu zählen insbesondere Der Auftraggeber hat dafür zu sor- gen, dass Störungen an den vom Auftragnehmer gelieferten Komponenten sofort nach Erkennbarkeit schriftlich gemeldet werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, rechtzeitig auf seine Kosten die Bereitstellung eines An- sprechpartners erforderli- che Infrastruktur, Software und die diesbezüglichen Rechte zu beschaffen, zu testen und funktionsfähig zur VertragsabwicklungVerfügung zu stellen, sofern dies für die Vertragserfüllung notwendig ist und im Vertrag nichts ande- res vereinbart wird. Für die Bringung und den Inhalt der zu verarbeitenden Daten ist der Auftraggeber verantwortlich. Weitergehende Mitwirkungspflichten des Auftraggebers können im Vertrag vereinbart werden. Sollte der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß oder termingerecht erfüllen oder unterbricht der Auftraggeber ein Projekt aus Gründen, die Beistellung von Unterlagennicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, Materialien so kann dies zu Terminverschiebungen oder Mehraufwendungen führen. Der Auftragnehmer wird dies innerhalb angemessener Zeit schriftlich bekannt geben und Einrichtungenauf allfällige Auswirkungen hinweisen. Der Auftragnehmer wird diesfalls versuchen, die Ab- stimmung bei Auftragsdetails und die Abnahme (Freigabe) von Teilleistungen und Leistungenseine Mitarbeiter anderweitig einzusetzen. Wenn die Notwendig- keit der Bereitstellung von Informationen oder Leistungen durch den Auftraggeber erst während der Erbringung der Leistungen durch BAIER bekannt wirdSoweit dies nicht möglich ist, hat der Auftragge- ber diese unverzüglich nachzureichen. Eingriffe des Auftraggebers. Wenn Auftragnehmer Anspruch auf Ersatz der Auftraggeber eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in durch die Leistungen von BAIER eingreift und Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand von BAIER, Prüfpflichten von BAIER. BAIER haftet nur dafür, dass die von BAIER erbrachten Leistungen nicht an sich rechtswidrig sind (z.B. Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werks ohne Zustimmung des Urhebers). Referenz. XXXXX ist berechtigt, auf allen von XXXXX für den Auftraggeber erstellten Leistungen auf BAIER und allenfalls auf einen anderen Urheber hinzuweisen und vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Wider- rufs im Rahmen der eigenen Werbemittel von BAIER Da- ten wie Namen und Logo des Auftraggebers, Projektbe- schreibung, Projektabbildungen und Ähnliches als Refe- renz unterlassene Mitwirkung bzw. Pro- jektunterbrechung entstandenen Mehraufwendungen, darüber hinaus werden Stehzeiten als Hinweis auf die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber zu verwenden, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgelt zustehen würde.Arbeitszeit verrechnet. a-consult gmbh FN 262045 k · Landesgericht Wels Bank Austria Creditanstalt AG X-0000 Xxxxxxxxx xx Xxxxxx UID ATU61663989 Blz 12000 · Konto 51534 859 801 Xxxxxx 00 · Xxxxxxx IBAN XX00 0000 0000 0000 0000

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Auftrag- geber Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer im erforderlichen Umfang unentgeltlich durch Bereitstellung von z.B. Mitarbeitern, Un- terlagen sowie durch Mitwirkung an der Anforderungsanalyse, Tests, Abnahmen usw. Der Auftraggeber verpflichtet sich im Falle, dass Arbeiten auch bei ihm durchgeführt werden, für die Mitarbeiter vom Auftragnehmer aus- reichende Arbeitsplätze und – mittel zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer uneingeschränkten Zu- gang zu den für die Vertragserfüllung relevanten IT-Komponenten gewähren. Der Auftraggeber wird nur IT-Komponenten einsetzen, von deren Mängelfreiheit und Einsetzbarkeit für die konkreten Aufgaben er sich überzeugt hat. Insbesondere hat BAIER unverzüglichder Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, ohne Aufforderung und in weiterverarbeitbarer Form dass dem Auftragnehmer für alle Informationen schriftlich mitzuteilen und alle Leistungen beizustellenFragen betreffend die Durchführung bzw. die Organisation des Projektes bzw. Betriebes eine qualifizierte An- sprechperson zur Verfügung steht. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass vom Auf- traggeber eingesetzte Mitarbeiter über die für die Erbringung Ausübung der Leistungen be- treffenden Arbeiten notwendigen Fachkenntnisse und Erfahrungen verfügen. Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber verlangen, dass Mitarbeiter des Auftraggebers mit ungenügender Qualifikation abgezogen werden. Der Auftraggeber hat in diesem Falle umgehend für einen Ersatz zu sorgen. Der Auftraggeber trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die in seinem Verantwortungsbereich befindlichen IT-Komponenten ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeiten, z.B. durch BAIER erforderlich sindDa- tensicherung und stichprobenweise Überprüfungen der Ergebnisse. Dazu zählen insbesondere Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass Störungen an den vom Auftragnehmer gelieferten Komponenten sofort nach Erkennbarkeit schriftlich gemeldet werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, rechtzeitig auf seine Kosten die Bereitstellung eines An- sprechpartners er- forderliche Infrastruktur, Software und die diesbezüglichen Rechte zu beschaffen, zu testen und funktionsfähig zur VertragsabwicklungVerfügung zu stellen, sofern für die Vertragserfüllung notwendig und im Vertrag nichts an- deres vereinbart wird. Für die Bringung und den Inhalt der zu verarbeitenden Daten ist der Auftraggeber verantwortlich. Weitergehende Mitwirkungspflichten des Auftraggebers können im Vertrag vereinbart werden. Sollte der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht ordnungs- gemäß oder termingerecht erfüllen oder unterbricht der Auftraggeber ein Projekt aus Gründen, die Beistellung von Unterlagennicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, Materialien so kann dies zu Terminverschiebungen oder Mehraufwendun- gen führen. Der Auftragnehmer wird dies innerhalb angemessener Zeit schriftlich bekannt geben und Einrichtungenauf allfällige Auswirkungen hinwei- sen. Der Auftragnehmer wird diesfalls versuchen, die Ab- stimmung bei Auftragsdetails und die Abnahme (Freigabe) von Teilleistungen und Leistungenseine Mitarbeiter anderweitig einzusetzen. Wenn die Notwendig- keit der Bereitstellung von Informationen oder Leistungen durch den Auftraggeber erst während der Erbringung der Leistungen durch BAIER bekannt wirdSoweit dies nicht möglich ist, hat der Auftragge- ber diese unverzüglich nachzureichen. Eingriffe des Auftraggebers. Wenn Auf- tragnehmer Anspruch auf Ersatz der Auftraggeber eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in durch die Leistungen von BAIER eingreift und Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand von BAIER, Prüfpflichten von BAIER. BAIER haftet nur dafür, dass die von BAIER erbrachten Leistungen nicht an sich rechtswidrig sind (z.B. Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werks ohne Zustimmung des Urhebers). Referenz. XXXXX ist berechtigt, auf allen von XXXXX für den Auftraggeber erstellten Leistungen auf BAIER und allenfalls auf einen anderen Urheber hinzuweisen und vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Wider- rufs im Rahmen der eigenen Werbemittel von BAIER Da- ten wie Namen und Logo des Auftraggebers, Projektbe- schreibung, Projektabbildungen und Ähnliches als Refe- renz unterlassene Mitwir- kung bzw. Projektunterbrechung entstandenen Mehraufwendungen, darüber hinaus werden Stehzeiten als Hinweis auf die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber zu verwenden, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgelt zustehen würdeArbeitszeit verrechnet.

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Samples: General Terms and Conditions

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Auftrag- geber Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer im erforderlichen Umfang unentgeltlich durch Bereitstellung von z.B. Mitarbeitern, Unterlagen sowie durch Mitwirkung an der Anforderungsanalyse, Tests, Abnahmen usw. Der Auftraggeber verpflichtet sich im Falle, dass Arbeiten auch bei ihm durchgeführt werden, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Auftragnehmer ausreichende Arbeitsplätze und – mittel zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer uneingeschränkten Zugang zu den für die Vertragserfüllung relevanten IT- Komponenten gewähren. Der Auftraggeber wird nur IT-Komponenten einsetzen, von deren Mängelfreiheit und Einsetzbarkeit für die konkreten Aufgaben er sich überzeugt hat. Insbesondere hat BAIER unverzüglichder Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, ohne Aufforderung dass dem Auftragnehmer für alle Fragen betreffend die Durchführung bzw. die Organisation des Projektes bzw. Betriebes eine qualifizierte Ansprechperson zur Verfügung steht. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass vom Auftraggeber eingesetzte Mitarbeiterinnen und in weiterverarbeitbarer Form alle Informationen schriftlich mitzuteilen und alle Leistungen beizustellen, Mitarbeiter über die für die Erbringung Ausübung der Leistungen betreffenden Arbeiten notwendigen Fachkenntnisse und Erfahrungen verfügen. Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber verlangen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftraggebers mit ungenügender Qualifikation abgezogen werden. Der Auftraggeber hat in diesem Falle umgehend für einen Ersatz zu sorgen. Der Auftraggeber trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die in seinem Verantwortungsbereich befindlichen IT- Komponenten ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeiten, z.B. durch BAIER erforderlich sindDatensicherung und stichprobenweise Überprüfungen der Ergebnisse. Dazu zählen insbesondere Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass Störungen an den vom Auftragnehmer gelieferten Komponenten sofort nach Erkennbarkeit schriftlich gemeldet werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, rechtzeitig auf seine Kosten die Bereitstellung eines An- sprechpartners erforderliche Infrastruktur, Software und die diesbezüglichen Rechte zu beschaffen, zu testen und funktionsfähig zur VertragsabwicklungVerfügung zu stellen, sofern für die Vertragserfüllung notwendig und im Vertrag nichts anderes vereinbart wird. Für die Bringung und den Inhalt der zu verarbeitenden Daten ist der Auftraggeber verantwortlich. Weitergehende Mitwirkungspflichten des Auftraggebers können im Vertrag vereinbart werden. Sollte der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß oder termingerecht erfüllen oder unterbricht der Auftraggeber ein Projekt aus Gründen, die Beistellung von Unterlagennicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, Materialien so kann dies zu Terminverschiebungen oder Mehraufwendungen führen. Der Auftragnehmer wird dies innerhalb angemessener Zeit schriftlich bekannt geben und Einrichtungenauf allfällige Auswirkungen hinweisen. Der Auftragnehmer wird diesfalls versuchen, die Ab- stimmung bei Auftragsdetails seine Mitarbeiterinnen und die Abnahme (Freigabe) von Teilleistungen und LeistungenMitarbeiter anderweitig einzusetzen. Wenn die Notwendig- keit der Bereitstellung von Informationen oder Leistungen durch den Auftraggeber erst während der Erbringung der Leistungen durch BAIER bekannt wirdSoweit dies nicht möglich ist, hat der Auftragge- ber diese unverzüglich nachzureichen. Eingriffe des Auftraggebers. Wenn Auftragnehmer Anspruch auf Ersatz der Auftraggeber eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in durch die Leistungen von BAIER eingreift und Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand von BAIER, Prüfpflichten von BAIER. BAIER haftet nur dafür, dass die von BAIER erbrachten Leistungen nicht an sich rechtswidrig sind (z.B. Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werks ohne Zustimmung des Urhebers). Referenz. XXXXX ist berechtigt, auf allen von XXXXX für den Auftraggeber erstellten Leistungen auf BAIER und allenfalls auf einen anderen Urheber hinzuweisen und vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Wider- rufs im Rahmen der eigenen Werbemittel von BAIER Da- ten wie Namen und Logo des Auftraggebers, Projektbe- schreibung, Projektabbildungen und Ähnliches als Refe- renz unterlassene Mitwirkung bzw. Projektunterbrechung entstandenen Mehraufwendungen, darüber hinaus werden Stehzeiten als Hinweis auf die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber zu verwenden, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgelt zustehen würdeArbeitszeit verrechnet.

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