Common use of Mitwirkungspflichten des Auftraggebers Clause in Contracts

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. 7.1 Soweit der Auftraggeber Banner und/oder andere Materialien zur Verfügung zu stellen hat, ist dem Auftraggeber bewusst, dass der Erfolg und die Qualität der Leistung stark von der Qualität und Pünktlichkeit seiner Mitwirkung abhängig sind. Hierzu ist es von großer Relevanz, dass der Auftraggeber von ihm zur Verfügung zu stellende Daten, Informationen und/oder Materialien absprachegemäß und zeitnah beibringt. 7.2 Sämtliche für die Leistungserbringung erforderliche Materialien und Informationen stellt der Auftraggeber dem Anbieter auf eigene Kosten rechtzeitig zur Verfügung und ist allein verantwortlich für deren Eignung für die beabsichtigte Nutzung, deren inhaltliche Richtigkeit, deren Aktualität sowie die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung. Zu den durch den Auftraggeber beizubringenden Informationen zählen u. a. sämtliche nach dem Telemediengesetz oder sonstigen rechtlichen Regelungen erforderlichen Daten und Angaben (z. B. berufsrechtliche Vorgaben, Pflichtangaben nach TKG). 7.3 Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, die wettbewerbs-, marken-, urheber-, namens-, persönlichkeits-, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Zulässigkeit und etwaige Pflichtangaben in Bezug auf die Leistung (z. B. Preisangabe bei Premium-Dienste-Rufnummern) und Gestaltungen vor Veröffentlichung des Banners – soweit möglich vor Erteilung des Auftrages – von sich aus zu klären bzw. klären zu lassen. Dem Anbieter obliegt keine rechtliche Prüfungspflicht hinsichtlich der Inhalte des Banners. 7.4 Bedingung der Leistung Bannererstellung ist, dass der Auftraggeber zu allen in der „Anlage TKV Online Banner“ oder dem entsprechenden Online-Abfrageformular des Anbieters abgefragten Daten und Informationen vollständige Angaben gemacht hat. 7.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen relevanter Daten – insbesondere Änderungen von Adressdaten, Bankverbindung und/oder E-Mail-Adressen – unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen. 7.6 Bei nicht ordnungsgemäßer, unvollständiger, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung von Materialien oder sonstigen Informationen verlängert sich die Leistungszeit um den durch die Verzögerung eingetretenen Zeitraum zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zur Wiederaufnahme der Tätigkeit durch den Anbieter. 7.7 Stellt der Auftraggeber nach Fristsetzung durch den Anbieter für die Leistungserbringung erforderliche Inhalte nicht fristgemäß zur Verfügung, ist der Anbieter darüber hinaus berechtigt – aber nicht verpflichtet – den Inhalt des Banners insoweit im für den Auftraggeber zumutbaren Umfang nach eigenem Ermessen zu gestalten oder aber vom Vertrag zurück zu treten. Tritt der Anbieter aus den in diesem Absatz genannten Gründen vom Vertrag zurück, hat der Auftraggeber für bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen des Anbieters die Vergütung in voller Höhe zu entrichten.

Appears in 3 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen – Online Banner

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. 7.1 Soweit der Der Auftraggeber Banner sichert zu, dass er hinsichtlich sämtlicher Materialien und aller durch ihn gelieferten, freigegebenen und/oder andere Materialien zur Verfügung zu stellen hatveranlassten Daten über alle Rechte verfügt, ist dem Auftraggeber bewusstdie für die vereinbarte Nutzung, dass der Erfolg Weitergabe und die Qualität der Leistung stark von der Qualität und Pünktlichkeit seiner Mitwirkung abhängig Datenerhebung erforderlich sind. Hierzu ist es von großer Relevanz, dass der Auftraggeber von ihm zur Verfügung zu stellende Daten, Informationen und/oder Materialien absprachegemäß und zeitnah beibringt. 7.2 Sämtliche für die Leistungserbringung erforderliche Materialien und Informationen stellt der Auftraggeber dem Anbieter auf eigene Kosten rechtzeitig zur Verfügung und ist allein verantwortlich für deren Eignung für die beabsichtigte Nutzung, deren inhaltliche Richtigkeit, deren Aktualität sowie die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung. Zu den durch den Auftraggeber beizubringenden Informationen zählen u. a. sämtliche nach dem Telemediengesetz oder sonstigen rechtlichen Regelungen erforderlichen Daten und Angaben (z. B. berufsrechtliche Vorgaben, Pflichtangaben nach TKG). 7.3 Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, die wettbewerbs-, marken-, urheber-, namens-, persönlichkeits-, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Zulässigkeit einschließlich der Einhaltung der Nutzungsbedingungen und Werberichtlinien der Werbenetzwerkbetreiber (vgl. Absatz 6) und etwaige Pflichtangaben in Bezug auf die Leistung verwendeten Inhalte, Gestaltungen der Anzeige/Einblendungen wie auch der Zielwebseite (z. B. Preisangabe bei Premium-Dienste-Rufnummerneinschließlich der Integration eines Zählpixels) und Gestaltungen sowie etwaige Datenerhebungen vor Veröffentlichung des Banners Leistungsbeginn – soweit möglich vor Erteilung des Auftrages – von sich aus zu klären bzw. klären zu lassen. Insbesondere veranlasst der Auftraggeber eigenständig eine verständliche Belehrung der Besucher/Nutzer der Zielwebseite über die erfolgende Datenerhebung in der Datenschutzerklärung/den Datenschutzinformation der Zielwebseite und lässt erforderlichen Falls vor Leistungsbeginn – soweit möglich vor Erteilung des Auftrages – die rechtliche Zulässigkeit der Datenerhebung sowie die Gestaltung/Anpassung der erforderlichen Datenschutzinformationen klären. Dem Anbieter obliegt keine rechtliche Prüfungspflicht hinsichtlich der Inhalte, Angaben, Links und Datenerhebung. 7.3 Etwaige durch den Anbieter zur Erfüllung rechtlicher Pflichten vorgeschlagene Inhalte des Bannersund Gestaltungen (Datenschutzhinweise, u. ä.) verstehen sich ausschließlich als rechtlich nicht geprüfte Beispieltexte und lassen die dem Auftraggeber obliegenden Klärungspflichten unangetastet. 7.4 Bedingung Dem Auftraggeber ist bewusst, dass für die Erbringung der Leistung Bannererstellung ist, dass Nachverfolgungspaket die Integration des Zählpixels in die Zielwebseite erforderlich ist (vgl. Abschnitte 6.3 und 6.4). Diese Integration veranlasst der Auftraggeber zu allen in der „Anlage TKV Online Banner“ oder dem entsprechenden Online-Abfrageformular des Anbieters abgefragten Daten und Informationen vollständige Angaben gemacht hatggf. eigenständig. 7.5 Der Auftraggeber Anbieter ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Änderungen relevanter Daten – insbesondere Änderungen von Adressdatendie Verwendung, Bankverbindung Einbindung und/oder Veröffentlichung von Materialien, Texten, Bildern oder sonstigen Daten abzulehnen, soweit technische Gründe entgegenstehen und/oder Inhalte gegen Rechtsvorschriften, die guten Sitten und/oder Rechte Dritter verstoßen und/oder geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen. Insbesondere dürfen Materialien oder sonstige zur Verwendung überlassene Daten nicht i. S. d. § 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, den Krieg und/oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößige oder in sonstiger Weise herabsetzende, ehrverletzende, anstößige, erotische und/oder i. S .d. § 184 StGB pornographische Inhalte aufweisen und/oder auf entsprechende Angebote hinweisen. Erlangt der Anbieter erst nach Leistungserbringung Kenntnis von solchen Verstößen, ist der Anbieter berechtigt, die betroffenen Inhalte zu löschen oder bis zum Erzielen einer einvernehmlichen diesbezüglichen Parteivereinbarung die betroffene Leistung rückgängig zu machen. Aus einem solchen Vorgang kann der Auftragnehmer keinerlei Erstattungs-, Kündigungs- oder sonstige Ansprüche oder Rechte gegenüber dem Anbieter geltend machen, dem Anbieter steht jedoch ein Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages zu. 7.6 Der Anbieter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, bei Beanstandungen/ Inanspruchnahme durch Dritte, worüber er den Auftraggeber umgehend zu unterrichten hat, ohne weitere Sachprüfung die Leistung, gegebenenfalls bis zur Klärung der Rechtslage, auszusetzen. In diesem Fall ist der Auftraggeber auch weiterhin zur Zahlung der vertragsgemäßen Vergütung verpflichtet. Er kann jedoch den Vertrag außerordentlich kündigen. 7.7 Zu den durch den Auftraggeber beizubringenden Materialien gehört auch die Mitteilung aller für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen. Hierzu zählen insbesondere die URL der Zielwebseite, die Benennung eines Ansprechpartners des Auftraggebers sowie die Benennung einer E-Mail-Adressen – unverzüglich dem Anbieter mitzuteilenAdresse des Auftraggebers. 7.6 7.8 Bei nicht ordnungsgemäßer, unvollständiger, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung von Materialien oder sonstigen Informationen sowie bei Nichterbringung sonstiger Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber verlängert sich die Leistungszeit Fertigstellungszeit um den durch die Verzögerung eingetretenen Zeitraum zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zur Wiederaufnahme der Tätigkeit durch den Anbieter. 7.7 7.9 Stellt der Auftraggeber nach Fristsetzung durch den Anbieter für die Leistungserbringung erforderliche Inhalte Materialien und/oder andere Mitwirkungshandlungen nicht fristgemäß zur Verfügung, ist der Anbieter darüber hinaus berechtigt – aber nicht verpflichtet – den Inhalt des Banners insoweit im für den Auftraggeber zumutbaren Umfang berechtigt, nach eigenem Ermessen zu gestalten oder aber ergebnislosem Ablauf der gesetzten Frist vom Vertrag zurück zu treten. Tritt der Anbieter aus den in diesem Absatz genannten Gründen Grund vom Vertrag zurück, hat der Auftraggeber für bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen des Anbieters die Vergütung in voller Höhe zu entrichten. Ansprüche des Anbieters auf Entschädigung gemäß § 642 BGB sowie ggf. weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. 7.10 Soweit die Leistung oder Teile hiervon oder andere vereinbarte Leistungen des Anbieters aufgrund vom Auftraggeber zu vertretender Umstände nicht oder nicht rechtzeitig fertig gestellt werden können, hat dies keinerlei Einfluss auf die Zahlungspflicht des Auftraggebers. 7.11 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Anbieter im vorstehend beschriebenen Umfang die Ergebnisse der Leistung oder Teile hiervon als Referenz zur Eigenwerbung und zur Kundenberatung unentgeltlich nutzt. Dies gilt auch für Eigenwerbung im Internet.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. 7.1 Soweit Für die Inhalte der Leistung ist allein der Auftraggeber Banner und/oder andere Materialien zur Verfügung zu stellen hat, ist dem Auftraggeber bewusst, dass der Erfolg und die Qualität der Leistung stark von der Qualität und Pünktlichkeit seiner Mitwirkung abhängig sind. Hierzu ist es von großer Relevanz, dass der Auftraggeber von ihm zur Verfügung zu stellende Daten, Informationen und/oder Materialien absprachegemäß und zeitnah beibringtverantwortlich. 7.2 Sämtliche für Für die Leistungserbringung erforderliche Materialien und Informationen stellt der Auftraggeber dem Anbieter auf eigene Kosten rechtzeitig zur Verfügung und ist allein verantwortlich für deren Eignung für die beabsichtigte Nutzung, deren inhaltliche Richtigkeit, deren Aktualität sowie die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung. Zu den durch den Auftraggeber beizubringenden Informationen zählen u. a. sämtliche nach dem Telemediengesetz oder sonstigen rechtlichen Regelungen erforderlichen Daten und Angaben (z. B. berufsrechtliche Vorgaben, Pflichtangaben nach TKG). 7.3 Bei nicht ordnungsgemäßer, unvollständiger, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung von Materialien oder sonstiger erforderlicher Informationen verlängert sich die Leistungszeit um den durch die Verzögerung eingetretenen Zeitraum zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zur Wiederaufnahme der Tätigkeit durch den Anbieter. 7.4 Der Anbieter ist berechtigt (nicht verpflichtet), die Inhalte der Leistung über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus in anderen öffentlichen Verzeichnissen (gedruckt und/oder im Internet) sowie auf/über die in der Liste der Kooperationsportale des Anbieters genannte(n) Portale(n) zugänglich zu machen (vgl. Absatz 5.20). 7.5 Der Auftraggeber sichert zu, dass er hinsichtlich sämtlicher angelieferter und/oder von ihm freigegebener Materialien über alle Rechte verfügt, die für die Leistung erforderlich sind. Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, die wettbewerbs-, marken-, urheber-, namens-, persönlichkeits-, datenschutzrechtliche oder und sonstige rechtliche Zulässigkeit der Leistung und etwaige Pflichtangaben in Bezug auf die Leistung Veröffentlichung (z. B. Preisangabe bei Premium-Dienste-Rufnummern) und Gestaltungen vor Veröffentlichung des Banners – soweit möglich vor Erteilung des Auftrages – von sich aus zu klären bzw. klären zu lassen. Xxxxxx Xxxxxxxx-Rufnummern veröffentlicht, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Pflichtangaben gemäß TKG einzuhalten und zu veröffentlichen. Dem Anbieter obliegt keine rechtliche Prüfungspflicht hinsichtlich der Inhalte des BannersLeistung. 7.4 Bedingung 7.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Materialien anzuliefern, die Inhalte aufweisen, die gegen Rechtsvorschriften, die guten Sitten und/oder Rechte Dritter verstoßen und/oder geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen. Insbesondere dürfen Materialien oder sonstige zur Verwendung überlassene Daten nicht i. S. d. § 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, den Krieg und/oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößige oder in sonstiger Weise herabsetzende, ehrverletzende, anstößige, erotische und/oder i. S .d. § 184 StGB pornographische Inhalte aufweisen. Ebenso dürfen die Materialien keine Hinweise auf Drittquellen und/oder Domains enthalten, die Inhalte der Leistung Bannererstellung ist, dass der Auftraggeber zu allen in der „Anlage TKV Online Banner“ vorstehenden Art aufweisen oder dem entsprechenden Online-Abfrageformular des Anbieters abgefragten Daten und Informationen vollständige Angaben gemacht hatdarauf verweisen. 7.5 7.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen relevanter Daten – insbesondere Änderungen von Adressdaten, Bankverbindung und/oder E-Mail-Adressen – unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen. 7.6 Bei nicht ordnungsgemäßer, unvollständiger, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung von Materialien oder sonstigen Informationen verlängert sich die Leistungszeit um den durch die Verzögerung eingetretenen Zeitraum zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zur Wiederaufnahme der Tätigkeit durch den Anbieter. 7.7 Stellt der Auftraggeber nach Fristsetzung durch den Anbieter für die Leistungserbringung erforderliche Inhalte nicht fristgemäß zur Verfügung, ist der Anbieter darüber hinaus berechtigt – aber nicht verpflichtet – den Inhalt des Banners insoweit im für den Auftraggeber zumutbaren Umfang nach eigenem Ermessen zu gestalten oder aber vom Vertrag zurück zu treten. Tritt der Anbieter aus den in diesem Absatz genannten Gründen vom Vertrag zurück, hat der Auftraggeber für bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen des Anbieters die Vergütung in voller Höhe zu entrichten.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. 7.1 Soweit der Dem Auftraggeber Banner und/oder andere Materialien zur Verfügung zu stellen hat, ist dem Auftraggeber bewusst, dass der Erfolg und die Qualität der Leistung stark von der Qualität und Pünktlichkeit seiner Mitwirkung abhängig sind. Hierzu ist es von großer Relevanz, dass der Auftraggeber von ihm zur Verfügung zu stellende Daten, Informationen und/oder Materialien (im Folgenden zusammenfassend „Materialien“ genannt) absprachegemäß und zeitnah beibringtbeibringt und auf Anforderung des Anbieters unverzüglich erforderliche Erklärungen abgibt. Der Auftraggeber hat den Anbieter von sich aus auf alle Vorgänge und Umstände, die für die Leistung von Bedeutung sein könnten, aufmerksam zu machen. 7.2 Sämtliche Der Auftraggeber stellt dem Anbieter auf dessen Anforderung alle für die Leistung erforderlichen Daten, insbesondere Zugangsdaten, Zugriffsmöglichkeiten und Inhalte, unverzüglich und auf eigene Kosten zur Verfügung. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Leistung ohne die erforderliche Mitwirkung des Auftraggebers nicht möglich ist. 7.3 Dem Auftraggeber ist bewusst, dass die Förderung im Rahmen von go-digital versagt werden kann, wenn die Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig (i.d.R. innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der Projektlaufzeit) abgeschlossen werden und/oder der Auftraggeber den durch ihn zu leistenden Eigenanteil der Vergütung nicht innerhalb desselben Zeitraums an den Anbieter zahlt und aus einem der vorstehenden Gründe der Anbieter nicht bis spätestens vier Wochen nach Projektabschluss einen Verwendungsnachweis beim Projektträger einreichen kann. Der Vergütungsanspruch des Anbieters – den in diesem Fall der Auftraggeber allein zu erfüllen hat – bleibt hiervon unberührt. 7.4 Zwingende Voraussetzung der Förderung und der Leistungserbringung erforderliche Materialien und Informationen stellt ist, dass der Auftraggeber dem Anbieter auf eigene Kosten rechtzeitig geeignete Nachweise hinsichtlich seiner Förderfähigkeit zur Verfügung stellt (Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung und ist allein verantwortlich für deren Eignung für Nachweis über die beabsichtigte Nutzung, deren inhaltliche Richtigkeit, deren Aktualität sowie die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung. Zu den durch den Auftraggeber beizubringenden Informationen zählen u. a. sämtliche nach dem Telemediengesetz oder sonstigen rechtlichen Regelungen erforderlichen Daten und Angaben (z. B. berufsrechtliche Vorgaben, Pflichtangaben nach TKGFinanzamtsregistrierung). 7.3 7.5 Der Auftraggeber ist zur Angabe wahrheitsgemäßer Daten verpflichtet und darf keine Daten Dritter angeben, von denen er nicht die ausdrückliche Genehmigung hierzu hat. 7.6 Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, die wettbewerbs-, marken-, urheber-, namens-, persönlichkeits-, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Zulässigkeit und etwaige Pflichtangaben in Bezug auf die Leistung verwendeten Inhalte (z. B. Preisangabe bei Premium-Dienste-Rufnummern) und Gestaltungen vor Veröffentlichung des Banners der Leistungsergebnisse – soweit möglich vor Erteilung des Auftrages – von sich aus zu klären bzw. klären zu lassen. Dem Anbieter obliegt keine rechtliche Prüfungspflicht hinsichtlich der Inhalte des Bannersund Angaben. 7.4 Bedingung 7.7 Der Aufraggeber verpflichtet sich ferner, sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter dem Anbieter in angemessenem Umfang zur Unterstützung zur Verfügung stehen und dass der Anbieter in angemessenem Umfang auf Führungskräfte und andere Mitarbeiter des Aufraggebers zurückgreifen kann, damit dem Anbieter die Leistungserbringung ermöglicht wird. Der Aufraggeber stellt sicher, dass seine Mitarbeiter über die dafür erforderlichen Fertigkeiten, Erfahrungen und Handlungskompetenz verfügen. Wenn ein Mitarbeiter des Aufraggebers nicht die erforderliche Leistung erbringt, wird der Aufraggeber geeignete zusätzliche oder andere Mitarbeiter als Ersatz benennen. 7.8 Im erforderlichen Umfang hat der Aufraggeber die für die Leistungserbringung und die Nutzung der Leistung Bannererstellung isterforderliche Infrastruktur (bspw. Räume, dass der Auftraggeber Arbeitsplätze, Rechnerzeit, systemtechnische Umgebung, Berechtigung und Zugang zu allen in der „Anlage TKV Online Banner“ oder dem entsprechenden Online-Abfrageformular des Anbieters abgefragten Daten Hard- und Informationen vollständige Angaben gemacht hatSoftware, Telekommunikation, Verpflegung für Teilnehmer von Veranstaltungen, u. ä.) auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen. 7.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen relevanter Daten – insbesondere Änderungen 7.9 Im Falle der Erbringung der Leistung oder von Adressdaten, Bankverbindung Teilen hiervon über Telekommunikationsnetze und/oder Edas Internet (Webinare, Online-MailSeminare/–Coachings/-Live-Adressen – unverzüglich dem Anbieter mitzuteilenTrainings, etc. 7.6 Bei ) ist Übergabepunkt hinsichtlich der entsprechenden Leistungsbestandteile der Routerausgang des Anbieters. Soweit die Parteien nicht ordnungsgemäßer, unvollständiger, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung von Materialien oder sonstigen Informationen verlängert sich die Leistungszeit um den durch die Verzögerung eingetretenen Zeitraum zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zur Wiederaufnahme der Tätigkeit durch den Anbieter. 7.7 Stellt der Auftraggeber nach Fristsetzung durch den Anbieter für die Leistungserbringung erforderliche Inhalte nicht fristgemäß zur Verfügungausdrücklich abweichend vereinbart haben, ist der Anbieter darüber hinaus berechtigt – aber für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Auftraggebers sowie für die Telekommunikations-/Internet-Verbindung zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter bis zum Übergabepunkt nicht verantwortlich. Insoweit obliegt es dem Auftraggeber, rechtzeitig das Vorliegen der technischen Voraussetzungen zu überprüfen und sicherzustellen. 7.10 Vereinbarte Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen (Zugangslinks, Zugangsdaten, etc.) zu über Telekommunikationsnetze und/oder das Internet erbrachten Leistungsbestandteilen wird der Auftraggeber geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben (insbesondere nicht öffentlich zugänglich machen). 7.11 Der Aufraggeber verpflichtet sich, für alle Computersysteme, die er bereitstellt oder die von den Inhalt des Banners insoweit Leistungen betroffen sind, sicherzustellen, dass angemessene Verfahren für Backup, Sicherungen, Sicherheit und Virenprüfung implementiert sind. 7.12 Veranstalter von vertragsgemäß durchgeführten Workshops, Seminaren, Vorträgen, und ähnlichen Veranstaltungen und Reisen ist, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, der Auftraggeber. Soweit diese Kosten nicht nach der vertraglichen Vereinbarung durch den Anbieter getragen werden oder eine sonstige abweichende Regelung getroffen wurde, übernimmt der Auftraggeber Reise-, Unterbringungs-, Verpflegungs- und sonstige Kosten der Veranstaltungen und Reisen und bemüht sich ggf. im für den gewünschten Umfang selbst um einen ausreichenden Versicherungsschutz. Die Versicherung der Veranstaltungen und deren Teilnehmern obliegt nicht dem Anbieter. 7.13 Soweit die Leistung oder Teile hiervon aufgrund vom Auftraggeber zumutbaren Umfang nach eigenem Ermessen zu gestalten vertretender Umstände nicht oder aber vom Vertrag zurück zu treten. Tritt der Anbieter aus den in diesem Absatz genannten Gründen vom Vertrag zurücknicht rechtzeitig erbracht oder fertig gestellt werden können, hat dies keinerlei Einfluss auf die Zahlungspflicht des Auftraggebers hinsichtlich der dem Anbieter insoweit geschuldeten Vergütung. Der Anbieter behält sich in solchen Fällen vor, entstandene Mehraufwände zum vereinbarten – hilfsweise üblichen – Vergütungssatz abzurechnen. 7.14 Der Auftraggeber für bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen hält hinsichtlich aller zur Verfügung gestellter Materialien, Daten und Inhalte Sicherheitskopien vor. Der Anbieter ist insoweit nicht zur dauerhaften Speicherung oder Fertigung von Sicherheitskopien verpflichtet. 7.15 Soweit die Leistung Werkleistungselemente aufweist, wird der Aufraggeber die Leistung abnehmen, wenn die Leistung seitens des Anbieters erbracht wurde bzw. die Vergütung in voller Höhe zu entrichtenim Auftragsdokument genannten Abnahmekriterien erfüllt sind oder das Abnahmeverfahren durchlaufen wurde. Sobald der Aufraggeber die Leistung/Leistungsergebnisse produktiv nutzt, gelten diese als abgenommen. Falls keine entsprechenden Kriterien oder Verfahren im Auftragsdokument festgelegt sind, gilt die Leistung nach Lieferung an den Aufraggeber als abgenommen. Der Auftraggeber darf die (Teil-) Abnahme nicht wegen unwesentlicher Mängel und/oder Abweichungen verweigern.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. 7.1 Soweit der 6.1 Der Auftraggeber Banner und/oder andere Materialien ist zur Verfügung zu stellen Angabe wahrheitsgemäßer Daten verpflichtet und darf keine Daten Dritter angeben, von denen er nicht die ausdrückliche Genehmigung hierzu hat, ist dem Auftraggeber bewusst, dass der Erfolg und die Qualität der Leistung stark von der Qualität und Pünktlichkeit seiner Mitwirkung abhängig sind. Hierzu ist es von großer Relevanz, dass der Auftraggeber von ihm zur Verfügung zu stellende Daten, Informationen und/oder Materialien absprachegemäß und zeitnah beibringt. 7.2 Sämtliche für die Leistungserbringung erforderliche 6.2 Durch den Auftraggeber beizubringende Materialien und Informationen stellt der Auftraggeber dem Anbieter auf eigene Kosten rechtzeitig zur Verfügung und ist allein verantwortlich für deren Eignung für die beabsichtigte Nutzung, deren inhaltliche Richtigkeit, deren Aktualität sowie die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung. Zu den durch den Auftraggeber beizubringenden Informationen zählen u. a. sämtliche nach dem Telemediengesetz oder sonstigen rechtlichen Regelungen erforderlichen Vorschriften erforderliche Daten und Angaben (z. B. berufsrechtliche Vorgaben, Pflichtangaben nach TKG). 7.3 Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, die wettbewerbs-, marken-, urheber-, namens-, persönlichkeits-, datenschutzrechtliche oder sonstige 6.3 Etwaige erforderliche rechtliche Zulässigkeit und etwaige Pflichtangaben in Bezug auf die Leistung (z. B. Preisangabe bei Premium-Dienste-Rufnummern) und Gestaltungen vor Veröffentlichung des Banners – soweit möglich vor Erteilung des Auftrages – Prüfungen wird der Auftraggeber von sich aus zu klären bzwveranlassen (vgl. klären zu lassen. Dem Anbieter obliegt keine rechtliche Prüfungspflicht hinsichtlich der Inhalte des BannersAbsatz 5.4.5). 7.4 Bedingung der Leistung Bannererstellung ist6.4 Der Anbieter ist berechtigt, dass der Auftraggeber zu allen in der „Anlage TKV Online Banner“ oder dem entsprechenden Online-Abfrageformular des Anbieters abgefragten Daten und Informationen vollständige Angaben gemacht hat. 7.5 Der Auftraggeber ist jedoch nicht verpflichtet, Änderungen relevanter Daten – insbesondere Änderungen von Adressdatendie Leistung abzulehnen, Bankverbindung soweit zwingende technische Gründe entgegenstehen und/oder E-Mail-Adressen – unverzüglich Inhalte der Leistung gegen Rechtsvorschriften, die guten Sitten und/oder Rechte Dritter verstoßen und/oder geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen. Insbesondere dürfen Inhalte oder sonstige zur Verwendung überlassene Materialien nicht i. S. d. § 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, den Krieg und/oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößige oder in sonstiger Weise herabsetzende, ehrverletzende, anstößige, erotische und/oder i. S .d. § 184 StGB pornographische Inhalte aufweisen und/oder auf entsprechende Angebote hinweisen. Erlangt der Anbieter erst nach Leistungserbringung Kenntnis von solchen Verstößen, ist der Anbieter berechtigt, die betroffenen Inhalte zu löschen oder bis zum Erzielen einer einvernehmlichen diesbezüglichen Parteivereinbarung die betroffene Leistung rückgängig zu machen. Aus einem solchen Vorgang kann der Auftragnehmer keinerlei Erstattungs-, Kündigungs- oder sonstigen Ansprüche oder Rechte gegenüber dem Anbieter mitzuteilengeltend machen, dem Anbieter steht jedoch ein Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages zu. 7.6 Bei 6.5 Der Anbieter ist berechtigt, aber nicht ordnungsgemäßerverpflichtet, unvollständigerbei Beanstandungen/Inanspruchnahme durch Dritte, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung von Materialien oder sonstigen Informationen verlängert sich worüber er den Auftraggeber umgehend zu unterrichten hat, ohne weitere Sachprüfung die Leistungszeit um Leistung, gegebenenfalls bis zur Klärung der Rechtslage, auszusetzen. In diesem Fall ist der Auftraggeber auch weiterhin zur Zahlung der vertragsgemäßen Vergütung verpflichtet. Er kann jedoch den durch die Verzögerung eingetretenen Zeitraum zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zur Wiederaufnahme der Tätigkeit durch den AnbieterVertrag außerordentlich kündigen. 7.7 6.6 Stellt der Auftraggeber nach Fristsetzung durch den Anbieter für die Leistungserbringung erforderliche Inhalte Materialien und/oder andere Mitwirkungshandlungen nicht fristgemäß zur Verfügung, ist der Anbieter darüber hinaus berechtigt – aber nicht verpflichtet – den Inhalt des Banners insoweit im für den Auftraggeber zumutbaren Umfang berechtigt, nach eigenem Ermessen zu gestalten oder aber ergebnislosem Ablauf der gesetzten Frist vom Vertrag zurück zu treten. Tritt der Anbieter aus den in diesem Absatz genannten Gründen Grund vom Vertrag zurück, hat der Auftraggeber für bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen des Anbieters die Vergütung in voller Höhe zu entrichten. Ansprüche des Anbieters auf Entschädigung gemäß § 642 BGB sowie ggf. weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. 6.7 Soweit die Leistung oder Teile hiervon oder andere vereinbarte Leistungen des Anbieters aufgrund vom Auftraggeber zu vertretender Umstände nicht oder nicht rechtzeitig fertig gestellt werden können, hat dies keinerlei Einfluss auf die Zahlungspflicht des Auftraggebers. 6.8 Der Auftraggeber hält hinsichtlich aller zur Verfügung gestellter Materialien, Daten und Inhalte Sicherheitskopien vor. Der Anbieter ist insoweit nicht zur dauerhaften Speicherung oder Fertigung von Sicherheitskopien verpflichtet. 6.9 Bezüglich der Veröffentlichung von Daten und Inhalten gelten die Abschnitte 7 und 8. 6.10 Bezüglich der Löschung von Inhalten und Nachrichten/Bewerberdaten nach Vertragsende gilt Abschnitt 11.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. 7.1 Soweit der 3.1 Bereich Rundfunk: Der Auftraggeber Banner verpflichtet sich, auf seine Gefahr HITRADIO RT1 rechtzeitig, spätestens jedoch zehn Arbeitstage (Montag bis Xxxxxxx) vor Ausstrahlung, die sendefähigen Unterlagen, Texte und Sendekopien frei Haus zur Verfügung zu stellen. Bei kurzfristigen Buchungen sind entsprechende Termine zu vereinbaren. Der Auftraggeber trägt das Risiko für etwaige Übermittlungsfehler; das gilt insbesondere bei fernmündlich oder fernschriftlich erteilten Dispositionen oder Textdurchsagen. Werden Mitwirkungspflichten verletzt, gilt Xxxx. 7.5. Angeliefertes Material verbleibt bei HITRADIO RT1. Eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht. HITRADIO RT1 ist allerdings dazu berechtigt, die angelieferten Materialien zu archivieren und zu vervielfältigen sowie Dritten zu Informationszwecken zu überlassen. Die von HITRADIO RT1 zur Herstellung von Ausstrahlungen, insbesondere von Werbung eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere CD-Roms, DVDs, etc. bleiben, auch wenn sie gesondert dem Auftraggeber gegenüber berechnet werden, Eigentum von HITRADIO RT1 und werden nicht an den Auftraggeber ausgeliefert und/oder andere Materialien zur Verfügung zu stellen hatausgeliehen. Die von HITRADIO RT1 konzeptionierte, ist dem produzierte und gesendete Ausstrahlung darf vom Auftraggeber bewusst, dass der Erfolg und die Qualität der Leistung stark von der Qualität und Pünktlichkeit seiner Mitwirkung abhängig sindoder Werbetreibenden nur bei HITRADIO RT1 ausgestrahlt werden. Hierzu ist es von großer Relevanz, dass der Auftraggeber von ihm zur Verfügung zu stellende Daten, Informationen und/oder Materialien absprachegemäß und zeitnah beibringt. 7.2 Sämtliche für die Leistungserbringung erforderliche Materialien und Informationen stellt der Auftraggeber dem Anbieter auf eigene Kosten rechtzeitig zur Verfügung und ist allein verantwortlich für deren Eignung für die beabsichtigte Nutzung, deren inhaltliche Richtigkeit, deren Aktualität sowie die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung. Zu den durch den Auftraggeber beizubringenden Informationen zählen u. a. sämtliche nach dem Telemediengesetz oder sonstigen rechtlichen Regelungen erforderlichen Daten und Angaben (z. B. berufsrechtliche Vorgaben, Pflichtangaben nach TKG). 7.3 Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, die wettbewerbs-, marken-, urheber-, namens-, persönlichkeits-, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Zulässigkeit und etwaige Pflichtangaben in Bezug auf die Leistung (z. B. Preisangabe bei Premium-Dienste-Rufnummern) und Gestaltungen vor Veröffentlichung des Banners – soweit möglich vor Erteilung des Auftrages – von sich aus zu klären Eine weitere bzw. klären zu lassen. Dem Anbieter obliegt keine rechtliche Prüfungspflicht hinsichtlich der Inhalte des Banners. 7.4 Bedingung der Leistung Bannererstellung ist, dass der Auftraggeber zu allen in der „Anlage TKV Online Banner“ oder dem entsprechenden Online-Abfrageformular des Anbieters abgefragten Daten und Informationen vollständige Angaben gemacht hat. 7.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen relevanter Daten – insbesondere Änderungen von Adressdaten, Bankverbindung und/oder E-Mail-Adressen – unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen. 7.6 Bei nicht ordnungsgemäßer, unvollständiger, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung von Materialien oder sonstigen Informationen verlängert sich die Leistungszeit um den durch die Verzögerung eingetretenen Zeitraum zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zur Wiederaufnahme der Tätigkeit durch den Anbieter. 7.7 Stellt der Auftraggeber nach Fristsetzung durch den Anbieter für die Leistungserbringung erforderliche Inhalte nicht fristgemäß zur Verfügung, ist der Anbieter darüber hinaus berechtigt – aber nicht verpflichtet – den Inhalt des Banners insoweit im für den Auftraggeber zumutbaren Umfang nach eigenem Ermessen gehende Verwendung zu gestalten oder aber vom Vertrag zurück zu tretenWerbezwecken ist auch auszugsweise untersagt, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart. Tritt der Anbieter aus den in diesem Absatz genannten Gründen vom Vertrag zurück, hat der Auftraggeber für bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen des Anbieters Bei Verstößen behält sich HITRADIO RT1 die Vergütung in voller Höhe zu entrichtenGeltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. 7.1 Soweit der Auftraggeber Banner und/oder andere Materialien zur Verfügung zu stellen hat, ist dem Auftraggeber bewusst, dass der Erfolg und die Qualität der Leistung stark von der Qualität und Pünktlichkeit seiner Mitwirkung abhängig sind. Hierzu ist es von großer Relevanz, dass der Auftraggeber von ihm zur Verfügung zu stellende Daten, Informationen und/oder Materialien absprachegemäß und zeitnah beibringt. 7.2 Sämtliche für die Leistungserbringung erforderliche Materialien und Informationen stellt der Auftraggeber dem Anbieter auf eigene Kosten rechtzeitig zur Verfügung und ist allein verantwortlich für deren Eignung für die beabsichtigte Nutzung, deren inhaltliche Richtigkeit, deren Aktualität sowie die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung. Zu den durch den Auftraggeber beizubringenden Informationen zählen u. a. sämtliche nach dem Telemediengesetz oder sonstigen rechtlichen Regelungen erforderlichen Daten und Angaben (z. B. berufsrechtliche Vorgaben, Pflichtangaben nach TKG). 7.3 Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, die wettbewerbs-, marken-, urheber-, namens-, persönlichkeits-, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Zulässigkeit und etwaige Pflichtangaben in Bezug auf die Leistung (z. B. Preisangabe bei Premium-Dienste-Rufnummern1) und Gestaltungen vor Veröffentlichung des Banners – soweit möglich vor Erteilung des Auftrages – von sich aus zu klären bzw. klären zu lassen. Dem Anbieter obliegt keine rechtliche Prüfungspflicht hinsichtlich der Inhalte des Banners. 7.4 Bedingung der Leistung Bannererstellung ist, dass der Auftraggeber zu allen in der „Anlage TKV Online Banner“ oder dem entsprechenden Online-Abfrageformular des Anbieters abgefragten Daten und Informationen vollständige Angaben gemacht hat. 7.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen relevanter Daten – dem Auftragnehmer sämtliche für die Auftragserfüllung notwendigen technischen Voraussetzungen sowie erforderlichen Angaben und Unterlagen, insbesondere Änderungen von AdressdatenPläne, Bankverbindung Skizzen, technische Beschreibungen usw. - gleich welcher Art - rechtzeitig vor Beginn der Auftragsdurchführung auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen, ohne dass es hier zu einer gesonderten Aufforderung durch den Auftragnehmer bedarf. (2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer und dessen Erfüllungs- und/oder E-Mail-Adressen – unverzüglich dem Anbieter mitzuteilenVerrichtungsgehilfen den ungehinderten Zutritt zu sämtlichen Grundstücken, Gebäuden und sonstigen Orten zu gestatten oder Sorge dafür zu tragen, dass der Auftragnehmer der ungehinderte Zutritt gestattet wird, soweit dies zur Erfüllung des Auftrages erforderlich ist. 7.6 Bei (3) Für durch unzureichende und/oder fehlerhafte Angaben/Unterlagen und/oder auf Grund fehlender Zutrittsmöglichkeit verursachte Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei eigener vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung; im Übrigen hat der Auftraggeber den Auftragnehmer von jeglicher Haftung - auch Dritten gegenüber - freizustellen. (4) Durch den Auftrag werden die originären Pflichten des Auftraggebers aus Gesetz, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung oder Vertrag nicht ordnungsgemäßer, unvollständiger, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung von Materialien oder sonstigen Informationen verlängert sich die Leistungszeit um den durch die Verzögerung eingetretenen Zeitraum zzglberührt. einer angemessenen Anlaufzeit zur Wiederaufnahme der Tätigkeit Insbesondere wird durch den Anbieter. 7.7 Stellt der Auftraggeber nach Fristsetzung durch den Anbieter für die Leistungserbringung erforderliche Inhalte nicht fristgemäß zur VerfügungAuftrag das Risiko, ist der Anbieter darüber hinaus berechtigt – aber nicht verpflichtet – den Inhalt des Banners insoweit im das für den Auftraggeber zumutbaren Umfang nach eigenem Ermessen zu gestalten mit dem Betrieb seiner Anlage und mit seiner Betreiber-, Inhaber-, Halter- oder aber vom Vertrag zurück zu tretendementsprechenden Eigenschaft, insbesondere im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes, des Haftpflichtgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes, verbunden ist, nicht berührt. (5) Der Auftraggeber bestätigt, dass die EnBW Energie Baden-Württemberg AG und die VNG – Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft weder mittelbar noch unmittelbar beherrschenden Einfluss i.S.v. Tritt der Anbieter aus Art. 3 Abs. 2 EG- Fusionskontrollverordnung auf den in diesem Absatz genannten Gründen vom Vertrag zurückAuftraggeber haben. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer unverzüglich informieren, hat der wenn die EnBW Energie Baden- Württemberg AG oder die VNG – Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft mittelbar oder unmittelbar beherrschenden Einfluss i.S.v. Art. 3 Abs. 2 EG- Fusionskontrollverordnung auf den Auftraggeber für bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen des Anbieters die Vergütung in voller Höhe zu entrichtenerlangt.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. 7.1 Soweit 3.1 Störungen im Betrieb und Schäden an der Anlage sind unverzüglich mit einer zweckdienlichen Beschreibung des aufgetretenen Xxxxxxx dem Auftragnehmer zu melden, der Auftraggeber Banner und/oder andere Materialien hat seinerseits alles Zumutbare zu tun, um den Schaden so gering als möglich zu halten. Er hat diese nur durch Fachkräfte bzw. Beauftragte des Auftragnehmers beheben zu lassen, welche mit einem nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültigen Dienstausweis ausgestattet sind. 3.2 Zur Vornahme der Instandhaltungsarbeiten sowie aller damit unmittelbar verbundenen Tätigkeiten ist ohne Wartezeit ungehinderter Zugang zur Anlage zu verschaffen. Einsätze, die aus diesem Grund wiederholt werden müssen, werden gesondert berechnet. Der Auftraggeber hat erforderliche Hilfsgeräte nach Maßgabe des Auftragnehmers (z.B. Leitern, Gerüste) und die aus Gründen des Unfallschutzes erforderlichen Personen ohne Kosten für den Auftragnehmer vor Ort zur Verfügung zu stellen hat, ist stellen. 3.3 Änderungen der Betriebsbedingungen sowie des Aufstellungsortes sind dem Auftragnehmer rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. 3.4 Der Auftraggeber bewusst, dass der Erfolg stellt eine Fernsprechverbindung in Anlagennähe und die Qualität Nutzung vorhandener Übertragungsstrecken zur Erfüllung der Leistung stark von der Qualität Arbeiten kostenlos zur Verfügung. 3.5 Im Bedarfsfall wird eine geschützte Aufbewahrungsmöglichkeit für Material und Pünktlichkeit seiner Mitwirkung abhängig sind. Hierzu ist es von großer Relevanz, dass der Auftraggeber von ihm Ersatzteile in Anlagennähe zur Verfügung zu stellende Daten, Informationen und/oder Materialien absprachegemäß und zeitnah beibringtgestellt. 7.2 Sämtliche für die Leistungserbringung 3.6 Die Anlage ist von betriebsfremden Gegenständen und Verunreinigungen freizuhalten; evtl. in regelmäßigen Abständen erforderliche Materialien und Informationen stellt der Auftraggeber dem Anbieter auf eigene Kosten rechtzeitig zur Verfügung und ist allein verantwortlich für deren Eignung für die beabsichtigte Nutzung, deren inhaltliche Richtigkeit, deren Aktualität sowie die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung. Zu den geringfügige Pflegearbeiten werden nach Angaben des Auftragnehmers durch den Auftraggeber beizubringenden Informationen zählen u. a. sämtliche nach dem Telemediengesetz oder sonstigen rechtlichen Regelungen erforderlichen Daten und Angaben (z. B. berufsrechtliche Vorgaben, Pflichtangaben nach TKG)vorgenommen. 7.3 3.7 Es ist ausschließlich Sache des Auftraggeberswerden nur Datenträger, Betriebsmittel und anderes gerätespezifisches Zubehör verwendet, die wettbewerbs-, marken-, urheber-, namens-, persönlichkeits-, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Zulässigkeit und etwaige Pflichtangaben in Bezug auf die Leistung (z. B. Preisangabe bei Premium-Dienste-Rufnummern) und Gestaltungen vor Veröffentlichung dem Qualifikationsniveau des Banners – soweit möglich vor Erteilung Lieferangebots des Auftrages – von sich aus zu klären bzw. klären zu lassen. Dem Anbieter obliegt keine rechtliche Prüfungspflicht hinsichtlich der Inhalte des BannersAuftragnehmers für Neuteile entsprechen. 7.4 Bedingung der Leistung Bannererstellung ist, dass 3.8 Vor dem Austausch einer Anlage oder von Anlageteilen wird der Auftraggeber zu allen in der „Anlage TKV Online Banner“ oder dem entsprechenden Online-Abfrageformular des Anbieters abgefragten Daten ggf. Programme, Daten, Datenträger sowie Änderungen und Informationen vollständige Angaben gemacht hatAnbauten entfernen. 7.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen relevanter Daten – insbesondere Änderungen von Adressdaten, Bankverbindung und/oder E-Mail-Adressen – unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen. 7.6 Bei nicht ordnungsgemäßer, unvollständiger, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung von Materialien oder sonstigen Informationen verlängert sich die Leistungszeit um den durch die Verzögerung eingetretenen Zeitraum zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zur Wiederaufnahme der Tätigkeit durch den Anbieter. 7.7 Stellt der Auftraggeber nach Fristsetzung durch den Anbieter für die Leistungserbringung erforderliche Inhalte nicht fristgemäß zur Verfügung, ist der Anbieter darüber hinaus berechtigt – aber nicht verpflichtet – den Inhalt des Banners insoweit im für den Auftraggeber zumutbaren Umfang nach eigenem Ermessen zu gestalten oder aber vom Vertrag zurück zu treten. Tritt der Anbieter aus den in diesem Absatz genannten Gründen vom Vertrag zurück, hat der Auftraggeber für bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen des Anbieters die Vergütung in voller Höhe zu entrichten.

Appears in 1 contract

Samples: Service and Maintenance Agreement

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. 7.1 Soweit 5.1. Der AG steht für den rechtlichen Bestand der Auftraggeber Banner und/Forderung auf der Grund- lage seiner Angaben ein. Er haftet für die Folgen falscher oder andere Materialien unvoll- ständiger Angaben und stellt die AN von hierauf beruhenden Ansprü- chen Dritter frei. Er stellt alle Daten zur Verfügung Verfügung, die zur Durchführung der notwendigen Rechtsprüfung und zur Erfüllung der gesetzlichen Informations- und Mitteilungspflichten gegenüber dem Schuldner sowie zur Begründung und Durchsetzung der Forderung erforderlich sind. 5.2. Der AG hat die Schuldner jeweils vor Übergabe der Forderung an die AN klar und verständlich und zumindest in Textform darauf hingewie- sen, dass bei fortgesetzter Nichtleistung die Beauftragung eines Rechts- anwaltes oder eines Inkassodienstleisters beabsichtigt ist und die dadurch entstehenden Rechtsverfolgungskosten von ihm zu stellen hat, ersetzen sind. Dies kann auch im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Schuld- ner oder nachfolgendem Schriftverkehr geschehen. Dem AG ist dem Auftraggeber bewusst, dass ohne diesen Hinweis die Erstattung der Erfolg Rechtsverfolgungskosten vom Schuldner ggfs. verweigert werden kann und die Qualität Abtretung des Erstattungsanspruches an Erfüllung statt ausschließt. 5.3. Der AG übergibt nur Forderungen, die fällig sind und bei denen sich der Leistung stark Schuldner durch eine Mahnung nach § 286 Abs. 1 BGB oder bei Entbehr- lichkeit der Mahnung nach §§ 286 Abs. 2 oder 3 BGB im Verzug befindet oder bei denen die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten aus anderen Rechtsgründen sichergestellt ist. 5.4. Zahlungen des Schuldners vor und nach Auftragserteilung teilt der AG der AN unverzüglich mit. Gleiches gilt für zahlungsgleiche Vorgänge (Gutschriften, Warenrückgaben etc.). Der AG haftet für die Folgen einer verspäteten Mitteilung. Er stellt die AN und beauftragte Dritte einschließ- lich der Rechtsanwälte insoweit von Ersatzansprüchen des Schuldners oder in den Schutzzweck einbezogener Personen frei. 5.5. Der AG hat auf Anfragen der AN in angemessener Frist zu antworten. Erfolgen auch auf eine einmalige Anmahnung keine Rückmeldungen, ist Stand: August 2021 Allgemeine Geschäftsbedingungen „Inkasso tituliert 50“ | Collectia GmbH | 00000 Xxxxxxxxxx die AN berechtigt, die Forderungseinziehung so abzuschließen, als habe der AG den Inkassoauftrag gekündigt. Die Rechtsfolgen ergeben sich dann aus Ziffer 8. 5.6. Nach der Übergabe der Forderung ist dem AG für die Dauer der vertrags- gemäßen Forderungseinziehung durch die AN die fortgesetzte Einzie- hung der Forderung durch ihn oder sonstige Dritte untersagt. Der AG wird keinen anderen Inkassodienstleister (Inkassounternehmen, Rechts- anwalt, Rechtsbeistand etc.) in dieser Zeit mit der Einziehung der überge- benen Forderung beauftragen. 5.7. Der AG erteilt der AN und den von ihr berechtigt beauftragten Dienstleis- tern, insbesondere auch den Verbundanwälten schriftlich alle erforderli- xxxx Xxxxxxxxxxx einschließlich von Geldempfangsvollmachten und der Berechtigung zur Erteilung von Untervollmachten nach Maßgabe einer von der Qualität und Pünktlichkeit seiner Mitwirkung abhängig sind. Hierzu ist es von großer Relevanz, dass der Auftraggeber von ihm zur Verfügung zu stellende Daten, Informationen und/oder Materialien absprachegemäß und zeitnah beibringtAN vorzulegenden Vorlage. 7.2 Sämtliche für die Leistungserbringung erforderliche Materialien und Informationen stellt der Auftraggeber dem Anbieter auf eigene Kosten rechtzeitig zur Verfügung und ist allein verantwortlich für deren Eignung für die beabsichtigte Nutzung, deren inhaltliche Richtigkeit, deren Aktualität sowie die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung. Zu den durch den Auftraggeber beizubringenden Informationen zählen u. a. sämtliche nach dem Telemediengesetz oder sonstigen rechtlichen Regelungen erforderlichen Daten und Angaben (z. B. berufsrechtliche Vorgaben, Pflichtangaben nach TKG). 7.3 Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, die wettbewerbs-, marken-, urheber-, namens-, persönlichkeits-, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Zulässigkeit und etwaige Pflichtangaben in Bezug auf die Leistung (z. B. Preisangabe bei Premium-Dienste-Rufnummern) und Gestaltungen vor Veröffentlichung des Banners – soweit möglich vor Erteilung des Auftrages – von sich aus zu klären bzw. klären zu lassen. Dem Anbieter obliegt keine rechtliche Prüfungspflicht hinsichtlich der Inhalte des Banners. 7.4 Bedingung der Leistung Bannererstellung ist, dass der Auftraggeber zu allen in der „Anlage TKV Online Banner“ oder dem entsprechenden Online-Abfrageformular des Anbieters abgefragten Daten und Informationen vollständige Angaben gemacht hat. 7.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen relevanter Daten – insbesondere Änderungen von Adressdaten, Bankverbindung und/oder E-Mail-Adressen – unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen. 7.6 Bei nicht ordnungsgemäßer, unvollständiger, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung von Materialien oder sonstigen Informationen verlängert sich die Leistungszeit um den durch die Verzögerung eingetretenen Zeitraum zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zur Wiederaufnahme der Tätigkeit durch den Anbieter. 7.7 Stellt der Auftraggeber nach Fristsetzung durch den Anbieter für die Leistungserbringung erforderliche Inhalte nicht fristgemäß zur Verfügung, ist der Anbieter darüber hinaus berechtigt – aber nicht verpflichtet – den Inhalt des Banners insoweit im für den Auftraggeber zumutbaren Umfang nach eigenem Ermessen zu gestalten oder aber vom Vertrag zurück zu treten. Tritt der Anbieter aus den in diesem Absatz genannten Gründen vom Vertrag zurück, hat der Auftraggeber für bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen des Anbieters die Vergütung in voller Höhe zu entrichten.

Appears in 1 contract

Samples: Inkassovollmacht Mit Geldempfangsvollmacht

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. 7.1 Soweit 4.1 Der Auftraggeber nimmt alle zur Erfüllung der Leistung erforderlichen Handlungen vor und stellt die erforderlichen Informationen und das dazugehörige Datenmaterial rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung. Der Auftraggeber Banner und/oder andere Materialien benennt gegenüber der GfG einen verantwortlichen und entscheidungs- berechtigten Ansprechpartner. 4.2 Vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen hatstellendes Datenmaterial ist an GfG in weiterverarbeitungsfähigen Formaten zu liefern. 4.3 Die inhaltliche und rechtliche Prüfung der bereitzustellenden Daten und Materialien obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Der Auftraggeber versichert, ist dem zur Nutzung, Verwertung, Bearbeitung und Weitergabe dieser Daten und Materialien an GfG berechtigt zu sein, und räumt GfG das Recht zur vertragsgemäßen Nutzung und Bearbeitung der zur Verfügung gestellten Daten ein. 4.4 Der Auftraggeber bewusstist, dass der Erfolg sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird, für die Einholung von Rechten an vorbestehenden Werken Dritter (z.B. Nutzungsrechte an Fotografien und Grafiken, Musik- Synchronisationsrechte, Marken- und sonstige Kennzeichenrechte und die Qualität der Leistung stark von der Qualität und Pünktlichkeit seiner Mitwirkung abhängig sind. Hierzu ist es von großer Relevanz, dass der Auftraggeber von ihm zur Verfügung zu stellende Daten, Informationen und/oder Materialien absprachegemäß und zeitnah beibringt. 7.2 Sämtliche für die Leistungserbringung erforderliche Materialien und Informationen stellt der Auftraggeber dem Anbieter auf eigene Kosten rechtzeitig zur Verfügung und ist allein verantwortlich für deren Eignung für die beabsichtigte Nutzung, deren inhaltliche Richtigkeit, deren Aktualität sowie die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung. Zu den durch den Auftraggeber beizubringenden Informationen zählen u. a. sämtliche nach dem Telemediengesetz oder sonstigen rechtlichen Regelungen erforderlichen Daten und Angaben Anmeldung bei Verwertungs- gesellschaften (z. B. berufsrechtliche Vorgaben, Pflichtangaben nach TKGGEMA)) ausschließlich verantwortlich. Von etwaigen Inanspruchnahmen Dritter stellt er GfG auf erstes Anfordern frei. 7.3 Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, die wettbewerbs-, marken-, urheber-, namens-, persönlichkeits-, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Zulässigkeit und etwaige Pflichtangaben in Bezug auf die Leistung (z. B. Preisangabe bei Premium-Dienste-Rufnummern) und Gestaltungen vor Veröffentlichung des Banners – soweit möglich vor Erteilung des Auftrages – von sich aus zu klären bzw. klären zu lassen. Dem Anbieter obliegt keine rechtliche Prüfungspflicht hinsichtlich der Inhalte des Banners. 7.4 Bedingung der Leistung Bannererstellung ist, dass der Auftraggeber zu allen in der „Anlage TKV Online Banner“ oder dem entsprechenden Online-Abfrageformular des Anbieters abgefragten Daten und Informationen vollständige Angaben gemacht hat. 7.5 4.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen relevanter Daten – insbesondere Änderungen von Adressdaten, Bankverbindung vertragsgemäß erbrachte Entwürfe und/oder E-Mail-Adressen – Zwischenergebnisse nach Aufforderung durch die GfG unverzüglich dem Anbieter mitzuteilendurch Erklärung in Textform freizugeben. 7.6 Bei 4.6 Erbringt der Auftraggeber seine Mitwirkungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäßerinnerhalb angemessener Frist, unvollständiger, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung von Materialien oder sonstigen Informationen verlängert sich die Leistungszeit um den durch die Verzögerung eingetretenen Zeitraum zzglkann GfG vom Vertrag zurücktreten und bis zum Rücktritt erbrachte Leistungen zu der vereinbarten Vergütung anteilig abrechnen. einer angemessenen Anlaufzeit zur Wiederaufnahme der Tätigkeit durch den AnbieterWeitere gesetzliche Rechte bleiben davon unberührt. 7.7 Stellt der Auftraggeber nach Fristsetzung durch den Anbieter für 4.7 Auf Daten, die Leistungserbringung erforderliche Inhalte nicht fristgemäß zur Verfügung, ist der Anbieter darüber hinaus berechtigt – aber nicht verpflichtet – den Inhalt des Banners insoweit im für den Auftraggeber zumutbaren Umfang nach eigenem Ermessen zu gestalten oder aber vom Vertrag zurück zu treten. Tritt der Anbieter aus den in diesem Absatz genannten Gründen vom Vertrag zurückbesonderer Vertraulichkeit unterliegen, hat der Auftraggeber für bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen des Anbieters die Vergütung in voller Höhe zu entrichtenhinzuweisen. Von etwaigen Inanspruchnahmen Dritter stellt er GfG auf erstes Anfordern frei.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. 7.1 Soweit der 5.1 Dem Auftraggeber Banner und/oder andere Materialien zur Verfügung zu stellen hat, ist dem Auftraggeber bewusst, dass der Erfolg und die Qualität der Leistung stark von der Qualität und Pünktlichkeit seiner Mitwirkung abhängig sind. Hierzu ist es von großer Relevanz, dass der Auftraggeber von ihm zur Verfügung zu stellende Daten, Informationen und/oder Materialien (im Folgenden zusammenfassend „Materialien“ genannt) absprachegemäß und zeitnah beibringt. 7.2 Sämtliche 5.2 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist für die Leistungserbringung erforderliche Inhalte der Leistung allein der Auftraggeber verantwortlich. 5.3 Die leistungsbezogene Kommunikation zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber erfolgt in der Regel telefonisch und/oder per E-Mail. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Anbieter bezüglich der Leistung ggf. ausschließlich per E-Mail mit ihm kommunizieren kann. Für diese Kommunikation gelten die Kenntnisnahme- und Reaktionspflichten gemäß Absatz 6.2 entsprechend. 5.4 Bedingung der Leistung ist, dass dem Anbieter alle erforderlichen Anlagen zum Auftragsformular durch den Auftraggeber vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegen. Stets erforderlich ist das Vorliegen der „Anlage Impressumsdaten“, im Falle der Leistung Landingpage mit Anrufauswertung außerdem die Vereinbarung über die Anrufauswertung. 5.5 Sämtliche durch den Auftraggeber beizubringende Materialien und Informationen stellt der Auftraggeber dem Anbieter auf eigene Kosten rechtzeitig zur Verfügung und ist allein verantwortlich für deren Eignung für die beabsichtigte Nutzung, deren inhaltliche Richtigkeit, deren Aktualität sowie die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung. Zu den durch den Auftraggeber beizubringenden Informationen zählen u. a. sämtliche für das Impressum und in sonstiger Weise nach dem Telemediengesetz oder sonstigen rechtlichen Regelungen erforderlichen Daten und Angaben (z. B. berufsrechtliche Vorgaben, Pflichtangaben nach TKG). 7.3 Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, die wettbewerbs-, marken-, urheber-, namens-, persönlichkeits-, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Zulässigkeit und etwaige Pflichtangaben in Bezug auf 5.6 Soweit die Leistung auf der Grundlage vorbestehender Domains, Accounts und/oder Internetseiten erfolgt, gehört zu den beizubringenden Materialien auch die Mitteilung aller erforderlichen Zugangsdaten, Codes (z. B. Preisangabe bei Premiumdes Auth-Dienste-RufnummernCodes zur Domainübertragung) und Gestaltungen vor Veröffentlichung des Banners – soweit möglich vor Erteilung des Auftrages – von sich aus zu klären bzw. klären zu lassen. Dem Anbieter obliegt keine rechtliche Prüfungspflicht hinsichtlich der Inhalte des Bannerssonstiger erforderlicher Daten sowie die Abgabe jeglicher für die Leistungserbringung erforderlicher Erklärungen. 7.4 Bedingung der Leistung Bannererstellung ist, dass der Auftraggeber zu allen in der „Anlage TKV Online Banner“ oder dem entsprechenden Online-Abfrageformular des Anbieters abgefragten Daten und Informationen vollständige Angaben gemacht hat. 7.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen relevanter Daten – insbesondere Änderungen von Adressdaten, Bankverbindung und/oder E-Mail-Adressen – unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen. 7.6 5.7 Bei nicht ordnungsgemäßer, unvollständiger, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung von Materialien oder sonstigen Informationen verlängert sich die Leistungszeit Fertigstellungszeit um den durch die Verzögerung eingetretenen Zeitraum zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zur Wiederaufnahme der Tätigkeit durch den Anbieter. 7.7 5.8 Stellt der Auftraggeber nach Fristsetzung durch den Anbieter für die Leistungserbringung erforderliche Inhalte nicht fristgemäß zur Verfügung, ist der Anbieter darüber hinaus berechtigt – aber nicht verpflichtet – den Inhalt des Banners der Internetseiten insoweit im für den Auftraggeber zumutbaren Umfang nach eigenem Ermessen zu gestalten oder aber nach ergebnislosem Ablauf der gesetzten Frist vom Vertrag zurück zu treten. Tritt der Anbieter aus den in diesem Absatz genannten Gründen vom Vertrag zurück, hat der Auftraggeber für bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen des Anbieters die Vergütung in voller Höhe zu entrichten. Ansprüche des Anbieters auf Entschädigung gemäß § 642 BGB sowie ggf. weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. 5.9 Soweit die Leistung oder Teile hiervon aufgrund vom Auftraggeber zu vertretender Umstände nicht oder nicht rechtzeitig fertig gestellt werden können, hat dies keinerlei Einfluss auf die Zahlungspflicht des Auftraggebers. 5.10 Der Auftraggeber sichert zu, dass er hinsichtlich sämtlicher durch ihn gestellter Materialien und freigegebener (vgl. Abschnitt 6) Inhalte und Gestaltungen sowie der Nutzung durch ihn gewählter Domainbezeichnungen und Suchworte über alle Rechte verfügt, die für die vereinbarte Nutzung und Weitergabe erforderlich sind. 5.11 Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, die wettbewerbs-, marken-, urheber-, namens-, persönlichkeits-, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Zulässigkeit und etwaige Pflichtangaben in Bezug auf die zu veröffentlichenden Inhalte (z. B. Preisangabe bei Premium-Dienste-Rufnummern) und Gestaltungen vor Veröffentlichung der Leistungsergebnisse – soweit möglich vor Erteilung des Auftrages – von sich aus zu klären bzw. klären zu lassen. Dem Anbieter obliegt keine rechtliche Prüfungspflicht hinsichtlich der Inhalte und der Gestaltung der Internetseiten. Der Anbieter weist darauf hin, dass gegebenenfalls – insbesondere bei internationalen Domains – auch andere nationale Rechtsordnungen zu beachten sein können. 5.12 Etwaige durch den Anbieter zur Erfüllung rechtlicher Pflichten vorgeschlagene Inhalte und Gestaltungen (Impressum, Datenschutzhinweise, u. ä.) verstehen sich – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – ausschließlich als rechtlich nicht geprüfte Beispieltexte und lassen die dem Auftraggeber obliegenden Klärungspflichten (vgl. Absatz 5.11) unangetastet. 5.13 Der Auftraggeber hält hinsichtlich aller zur Verfügung gestellter Materialien, Daten und Inhalte Sicherheitskopien vor. Der Anbieter ist insoweit nicht zur dauerhaften Speicherung oder Fertigung von Sicherheitskopien verpflichtet. 5.14 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen relevanter Daten – insbesondere Änderungen von Adressdaten, Bankverbindung und/oder E-Mail-Adressen – unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen. 5.15 Soweit der Anbieter dem Auftraggeber Zugangsdaten für die eigenständige Bearbeitung der Webseiteninhalte durch den Auftraggeber überlässt (bspw. im Rahmen der Leistung Webseite Baukasten, Absatz 4.3), gilt zudem folgendes: 5.15.1.Der Auftraggeber erhält vom Anbieter persönliche Zugangsdaten, die ihm den Zugang zum persönlichen Bereich ermöglichen. Der persönliche Bereich ermöglicht inhaltliche Anpassungen der Webseite, nicht aber die Verwaltung von Domains und E-Mail-Adressen. 5.15.2.Der persönliche Bereich des Auftraggebers sowie die Zugangsdaten hierzu dürfen grundsätzlich nur durch den Auftraggeber genutzt werden. Der Auftraggeber ist für seinen persönlichen Bereich, d.h. für sämtliche Aktivitäten, die dort ausgeführt werden, selbst verantwortlich. Der Auftraggeber muss die Zugangsdaten geheim halten sowie vor dem Zugriff Dritter schützen. 5.15.3.Der Auftraggeber ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters berechtigt, einen bestimmten Dritten auf seinen persönlichen Bereich zugreifen zu lassen (im Folgenden „Bevollmächtigter“ genannt). Die Zustimmung des Anbieters bezieht sich in diesem Fall ausschließlich auf den namentlich zu benennenden Bevollmächtigten und ist nicht auf weitere Personen übertragbar. 0.00.0.Xxx dem Auftraggeber bekannt, dass ein Dritter in unberechtigter Weise von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt hat oder sich Zugang zum persönlichen Bereich des Auftraggebers verschafft hat, oder besteht zumindest der Verdacht einer derartigen Kenntnis bzw. des Zugangs, so ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich den Anbieter zu unterrichten. Die Telefonnummer der kostenlosen Service-Hotline des Anbieters ist 0800 / 8550 8550. 5.15.5.Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die der Bevollmächtigte oder sonstige Dritte infolge einer Missachtung der vorstehenden Vorgaben durch die Nutzung der Zugangsdaten und/oder des persönlichen Bereichs des Auftraggebers verursachen. 5.15.6.Sollte der persönliche Bereich des Auftraggebers vorübergehend ausfallen oder nicht erreichbar sein oder sich die Kommunikation aus technischen Gründen verzögern, insbesondere aufgrund von technischen Störungen (z. B. technische Probleme von Providern oder Netzbetreibern) oder aus vergleichbaren Gründen, so wird der Auftraggeber die Kommunikation zu einem späteren Zeitpunkt wiederholen oder sich mit dem Anbieter per E-Mail oder telefonisch in Verbindung setzen. 5.16 Weitere Mitwirkungspflichten des Auftraggebers ergeben sich aus den nachfolgend benannten Abschnitten dieser AGB hinsichtlich der nachfolgend benannten Leistungen (soweit diese Bestandteil der vereinbarten Leistung sind): 5.17 Bezüglich der Veröffentlichung von Daten und Inhalten gilt Abschnitt 6. 5.18 Bezüglich der Einbindung von (Land-)Karten gilt Abschnitt 7. 5.19 Bezüglich der Zurverfügungstellung, des Umzuges und des Hostings von Domains gilt Abschnitt 8. 5.20 Bezüglich der Bereitstellung von E-Mail-Funktionalitäten gilt Abschnitt 9. 5.21 Bezüglich Online-Shops gilt Abschnitt 10. 5.22 Bezüglich der Fernwartung durch den Anbieter gilt Abschnitt 11. 5.23 Bezüglich Erfolgsbetrachtungen und Social-Media-Plugins gilt Abschnitt 12. 5.24 Bezüglich einer etwaigen Übertragung bzw. Löschung von Domains, Inhalten und E-Mails nach Vertragsende gilt Abschnitt 16.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. 7.1 Soweit der 1. Der Auftraggeber Banner und/oder andere Materialien zur Verfügung zu stellen hat, ist dem Auftraggeber bewusst, dass der Erfolg und stellt ieQ-systems auf deren Anforderung alle für die Qualität der Leistung stark von der Qualität und Pünktlichkeit seiner Mitwirkung abhängig sind. Hierzu ist es von großer Relevanz, dass der Auftraggeber von ihm zur Verfügung zu stellende erforderlichen Daten, Informationen und/oder Materialien absprachegemäß insbesondere Zugangsdaten, Zugriffsmöglichkeiten und zeitnah beibringt. 7.2 Sämtliche Inhalte, wie z. B. Suchbegriffe für die Leistungserbringung erforderliche Materialien Suchmaschinenoptimierung, unverzüglich und Informationen stellt der Auftraggeber dem Anbieter auf eigene Kosten rechtzeitig zur Verfügung und ist allein verantwortlich Verfügung. 2. ieQ-systems nimmt keinen Eingriff in die Templates oder die Konfiguration des Systems vor. Sind Änderungen in der Quelltextstruktur erforderlich, teilt ieQ-systems dem Auftraggeber die für deren Eignung eine Optimierung empfehlenswert erscheinenden Maßnahmen mit. Der Auftraggeber sorgt für die beabsichtigte Nutzung, deren inhaltliche Richtigkeit, deren Aktualität sowie die rechtliche Zulässigkeit Umsetzung der Nutzungempfohlenen Maßnahmen (erforderlichenfalls durch Dritte). Zu den Eine Umsetzung dieser Maßnahmen durch den Auftraggeber beizubringenden Informationen zählen u. a. sämtliche nach dem Telemediengesetz oder sonstigen rechtlichen Regelungen erforderlichen Daten und Angaben (z. B. berufsrechtliche Vorgaben, Pflichtangaben nach TKG)ieQ-systems ist in diesem Fall nicht geschuldet. 7.3 3. Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, die wettbewerbs-, marken-, urheber-, namens-, persönlichkeits-, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Zulässigkeit und etwaige Pflichtangaben in Bezug auf die Leistung verwendeten Inhalte (z. B. Preisangabe bei Premium-Dienste-Rufnummern) und Gestaltungen vor Veröffentlichung des Banners der Leistungsergebnisse – soweit möglich vor Erteilung des Auftrages – von sich aus zu klären bzw. klären zu lassen. Dem Anbieter ieQ-systems obliegt keine rechtliche Prüfungspflicht hinsichtlich der Inhalte des Bannersund Angaben. 7.4 Bedingung 4. Soweit der Auftraggeber während der Leistungserbringung durch ieQ-systems Änderungen vornimmt, oder dies durch Dritte vornehmen lässt, teilt er solche Änderungen ieQ-systems zuvor rechtzeitig mit, soweit diese Einfluss auf die Leistung haben könnten. 5. ieQ-systems ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Leistung abzulehnen, soweit zwingende technische Gründe entgegenstehen und / oder Inhalte der Leistung Bannererstellung istgegen Rechtsvorschriften, die guten Sitten und / oder Rechte Dritter verstoßen und / oder geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen. Insbesondere dürfen Inhalte oder sonstige zur Verwendung überlassene Daten nicht zum Rassenhass aufstacheln, den Krieg und / oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößige oder in sonstiger Weise herabsetzende, ehrverletzende, anstößige, erotische und / oder pornographische Inhalte aufweisen und / oder auf entsprechende Angebote hinweisen. Erlangt ieQ- systems erst nach Leistungserbringung Kenntnis von solchen Verstößen, ist ieQ- systems berechtigt, die betroffenen Inhalte zu löschen oder bis zum Erzielen einer einvernehmlichen diesbezüglichen Parteivereinbarung die betroffene Leistung rückgängig zu machen. Aus einem solchen Vorgang kann der Auftragnehmer keinerlei Erstattungs-, Kündigungs- oder sonstigen Ansprüche oder Rechte gegenüber ieQ-systems geltend machen, ieQ-systems steht jedoch ein Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages zu. 6. ieQ-systems ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, bei Beanstandungen / Inanspruchnahme durch Dritte, worüber er den Auftraggeber umgehend zu unterrichten hat, ohne weitere Sachprüfung die Leistung, gegebenenfalls bis zur Klärung der Rechtslage, auszusetzen. In diesem Fall ist der Auftraggeber auch weiterhin zur Zahlung der vertragsgemäßen Vergütung verpflichtet. 7. Soweit die Leistung oder Teile hiervon oder andere vereinbarte Leistungen von ieQ- systems aufgrund vom Auftraggeber zu vertretender Umstände nicht oder nicht rechtzeitig fertig gestellt werden können, hat dies keinerlei Einfluss auf die Zahlungspflicht des Auftraggebers. 8. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber zu allen in der „Anlage TKV Online Banner“ oder dem entsprechenden OnlineieQ-Abfrageformular des Anbieters abgefragten Daten und Informationen vollständige Angaben gemacht hat. 7.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen relevanter Daten – insbesondere Änderungen von Adressdaten, Bankverbindung und/oder E-Mail-Adressen – unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen. 7.6 Bei nicht ordnungsgemäßer, unvollständiger, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung von Materialien oder sonstigen Informationen verlängert sich die Leistungszeit um den durch die Verzögerung eingetretenen Zeitraum zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zur Wiederaufnahme der Tätigkeit durch den Anbieter. 7.7 Stellt der Auftraggeber nach Fristsetzung durch den Anbieter für die Leistungserbringung erforderliche Inhalte nicht fristgemäß zur Verfügung, ist der Anbieter darüber hinaus berechtigt – aber nicht verpflichtet – den Inhalt des Banners insoweit systems im vorstehend beschriebenen Umfang die Ergebnisse der Leistung oder Teile hiervon als Referenz zur Eigenwerbung und zur Kundenberatung unentgeltlich nutzt. Dies gilt auch für den Auftraggeber zumutbaren Umfang nach eigenem Ermessen zu gestalten oder aber vom Vertrag zurück zu treten. Tritt der Anbieter aus den in diesem Absatz genannten Gründen vom Vertrag zurück, hat der Auftraggeber für bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen des Anbieters die Vergütung in voller Höhe zu entrichtenEigenwerbung im Internet.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. 7.1 Soweit (1) Nach Fertigstellung der Kampagne, der Texte, der ggf. einzurichtenden Web- seite, kontaktoptimierten Landingpage hat der Auftraggeber Banner diese freizugeben. Die Freigabe hat binnen 5 Werktagen nach Aufforderung durch Grafikteam zu erfolgen. Werden innerhalb der Frist keine konkreten Korrekturwünsche seitens des Auftraggebers benannt, so gelten die erstellten Inhalte als inhaltlich, sachlich in Ordnung und fehlerfrei und können von Grafikteam freigeschaltet werden. (2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die beauftragte Dienstleistung nötigen Informationen und Inhalte (bspw. Logos, Bilder, Definitionen, Zugangs- daten etc. unverzüglich bereitzustellen, jedoch jedenfalls binnen 5 Werktagen nach schriftlicher Aufforderung durch Grafikteam. (3) Der Auftraggeber sichert zu, dass er hinsichtlich sämtlicher Materialien und aller durch ihn gelieferter und/oder andere Materialien zur Verfügung zu stellen hatfreigegebener Daten und Keywords über alle Rechte verfügt, ist dem Auftraggeber bewusst, dass der Erfolg die für die vereinbarte Nutzung und die Qualität der Leistung stark von der Qualität und Pünktlichkeit seiner Mitwirkung abhängig Weitergabe erforderlich sind. Hierzu Insoweit ist es von großer Relevanz, dass der Auftraggeber von ihm zur Verfügung zu stellende Daten, Informationen und/oder Materialien absprachegemäß und zeitnah beibringt. 7.2 Sämtliche für die Leistungserbringung erforderliche Materialien und Informationen stellt der Auftraggeber dem Anbieter auf eigene Kosten rechtzeitig zur Verfügung und ist allein verantwortlich für deren Eignung für die beabsichtigte Nutzung, deren inhaltliche Richtigkeit, deren Aktualität sowie die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung. Zu den durch den Auftraggeber beizubringenden Informationen zählen u. a. sämtliche nach dem Telemediengesetz oder sonstigen rechtlichen Regelungen erforderlichen Daten und Angaben (z. B. berufsrechtliche Vorgaben, Pflichtangaben nach TKG). 7.3 Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, die wettbewerbs-, marken-, urheber-, namens-, persönlichkeits-, datenschutzrechtliche oder sonstige sons- tige rechtliche Zulässigkeit einschließlich der Einhaltung der Nutzungsbedingun- gen und etwaige Pflichtangaben in Bezug auf die Leistung (z. B. Preisangabe bei Premium-Dienste-Rufnummern) und Gestaltungen vor Veröffentlichung des Banners – soweit möglich vor Erteilung des Auftrages – von sich aus Werberichtlinien der Suchmaschinenbetreiber zu klären bzw. klären zu lassen. Dem Anbieter Grafikteam obliegt keine rechtliche Prüfungspflicht hinsichtlich der Inhalte des BannersInhalte, Angaben und Links. 7.4 Bedingung der Leistung Bannererstellung ist, dass (4) Kommt der Auftraggeber zu allen in der „Anlage TKV Online Banner“ seinen Mitwirkungspflichten nicht oder dem entsprechenden Online-Abfrageformular des Anbieters abgefragten Daten und Informationen vollständige Angaben gemacht hat. 7.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen relevanter Daten – insbesondere Änderungen von Adressdaten, Bankverbindung und/oder E-Mail-Adressen – unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen. 7.6 Bei nicht ordnungsgemäßer, unvollständiger, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung von Materialien oder sonstigen Informationen verlängert sich die Leistungszeit um den durch die Verzögerung eingetretenen Zeitraum zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zur Wiederaufnahme der Tätigkeit durch den Anbieter. 7.7 Stellt der Auftraggeber nach Fristsetzung durch den Anbieter für die Leistungserbringung erforderliche Inhalte nicht fristgemäß zur Verfügungrechtzeitig nach, ist der Anbieter darüber hinaus berechtigt – aber nicht verpflichtet – den Inhalt des Banners insoweit im Grafikteam für den entsprechenden Zeitraum von seiner Leistungspflicht befreit. Soweit dadurch vereinbarte Leistungen von Grafikteam aufgrund von vom Auftraggeber zumutbaren Umfang nach eigenem Ermessen zu gestalten vertretender Umstände nicht oder aber vom Vertrag zurück zu treten. Tritt der Anbieter aus den in diesem Absatz genannten Gründen vom Vertrag zurücknicht rechtzeitig fertig gestellt werden können, hat der Auftraggeber für bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen bleibt die Zahlungspflicht des Anbieters die Vergütung in voller Höhe zu entrichtenAuftrag- gebers davon unberührt.

Appears in 1 contract

Samples: Ergänzende Vertragsbedingungen Über Die Erbringung Von Dienstleistungen Im Rahmen Der Suchmaschinenwerbung

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. 7.1 Soweit 4.1 Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer den ungehinderten und abgesicherten Zugang zu den Prüfungsobjekten ermöglichen und für die Dauer der Prüfung aufrechterhalten. Notwendige behördliche, betriebliche, nachbarrechtliche Zugangs- oder Arbeitsgenehmigungen wird der Auftraggeber Banner und/dem Auftragnehmer rechtzeitig vor Prüfungsbeginn beschaffen. Die Prüfobjekte sind im prüfbereiten Zustand vorzuhalten. Etwaige Verschmutzungen, Oberflächenverunreinigungen, Beschichtungen, etc. sind zu beseitigen. 4.2 Gelten am Ausführungsort besondere behördliche Sicherheitsvorschriften oder andere Materialien zur Verfügung zu stellen hatsonstige spezielle Bestimmungen, ist dem die für die Prüfungsdurchführung vor Ort von Bedeutung sind, wird der Auftraggeber bewusstden Auftragnehmer hierauf rechtzeitig vor Prüfungsbeginn hinweisen. Der Auftraggeber steht zudem dafür ein, dass der Erfolg örtliche Bereich, in dem der Auftragnehmer die Prüfung durchführt, den allgemeinen und die Qualität der Leistung stark von der Qualität und Pünktlichkeit seiner Mitwirkung abhängig sind. Hierzu ist es von großer Relevanz, dass der Auftraggeber von ihm zur Verfügung zu stellende Daten, Informationen und/oder Materialien absprachegemäß und zeitnah beibringtgegebenenfalls betreiberspezifischen Sicherheitsvorschriften entspricht. 7.2 Sämtliche für die Leistungserbringung erforderliche Materialien und Informationen 4.3 Der Auftraggeber stellt der Auftraggeber auf seine Kosten dem Anbieter auf eigene Kosten rechtzeitig Auftragnehmer im erforderlichen Umfang Medien (z.B. elektrischen Strom, Wasser), Hilfsvorrichtungen (z.B. Gerüste, Leitern, Tritte, Krananlagen, sonstige Hebezeuge) nebst Bedienpersonal zur Verfügung und ist allein verantwortlich sorgt am Ausführungsort für deren Eignung eine ausreichende Beleuchtung und Belüftung. Sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart, trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die beabsichtigte Nutzung, deren inhaltliche Richtigkeit, deren Aktualität sowie die rechtliche Zulässigkeit Erfüllung der Nutzung. Zu Pflichten aus den durch den Auftraggeber beizubringenden Informationen zählen u. a. sämtliche nach dem Telemediengesetz oder sonstigen rechtlichen Regelungen erforderlichen Daten Unfallverhütungsvorschriften für Gerüste (VBG 36a) und Angaben für Leitungsgräben (z. B. berufsrechtliche Vorgaben, Pflichtangaben nach TKGVBG 49). 7.3 Es 4.4 Der Auftraggeber stellt für die sichere Aufbewahrung von Werkzeugen/Prüfgeräten geeignete abschließbare Räume und für das Prüfungspersonal des Auftragnehmers angemessene Arbeits- und Aufenthaltsräume einschließlich sanitärer Anlagen sowie besondere einsatzortbezogene Schutzkleidung (z.B. Hitzeschutzkleidung beim Einsatz im Bereich der Hochöfen) und Schutzvorrichtungen (z.B. Tragegurte) zur Verfügung. 4.5 Der Auftraggeber hat auf Anfrage vom Auftragnehmer für Konformitätsbewertungstätigkeiten in Zusammenhang mit Vor-Ort- Beobachtungen (Witness-Audits), die durch Beauftragte und Bedienstete der DAkkS durchgeführt werden, Zugang zu gewährleisten. 4.6 Über die erbrachten Arbeitsleistungen und -zeiten des Auftragnehmers werden regelmäßig Arbeitsberichte oder Stundenlisten erstellt, die vom Auftraggeber oder seinem Beauftragten vor Ort zu prüfen und zu unterzeichnen sind. 4.7 Kommt der Auftraggeber einer seiner Mitwirkungspflichten auch nach einer ausdrücklichen schriftlichen Aufforderung des Auftragnehmers unter Xxxxxxx einer angemessenen Frist nicht nach, so ist ausschließlich Sache der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten einzustellen, den Vertrag zu kündigen und eine angemessene Entschädigung zu verlangen. 4.8 Sollen Werkstoffprüfungen in den Werkstätten des Auftragnehmers stattfinden, so sind die Prüfteile dem Auftragnehmer vom Auftraggeber anzuliefern und zu entladen und nach Prüfung und ggfs. Ablauf der vereinbarten Aufbewahrungsfrist wieder dort abzuholen (einschließlich Verladung). Im Falle zerstörender Prüfungen oder einer prüfungsimmanenten Zerstörung/Beschädigung des Objekts gilt dies für die Probenstücke. Vereinbarte Versendungen nach erfolgter Prüfung zurück an den Auftraggeber erfolgen auf Kosten und Risiken des Auftraggebers, die wettbewerbs-, marken-, urheber-, namens-, persönlichkeits-, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Zulässigkeit . Der Abschluss einer Transportversicherung gegen Transportschäden und etwaige Pflichtangaben in Bezug andere Risiken erfolgt nur auf die Leistung (z. B. Preisangabe bei Premium-Dienste-Rufnummern) ausdrücklichen Wunsch und Gestaltungen vor Veröffentlichung Kosten des Banners – soweit möglich vor Erteilung des Auftrages – von sich aus zu klären bzwAuftraggebers. klären zu lassen. Dem Anbieter obliegt keine rechtliche Prüfungspflicht hinsichtlich Hat der Inhalte des Banners. 7.4 Bedingung Auftragnehmer vertraglich den Transport der Leistung Bannererstellung ist, dass der Auftraggeber zu allen in der „Anlage TKV Online Banner“ oder dem entsprechenden Online-Abfrageformular des Anbieters abgefragten Daten und Informationen vollständige Angaben gemacht hat. 7.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen relevanter Daten – insbesondere Änderungen von Adressdaten, Bankverbindung und/oder E-Mail-Adressen – unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen. 7.6 Bei nicht ordnungsgemäßer, unvollständiger, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung von Materialien oder sonstigen Informationen verlängert sich die Leistungszeit um den durch die Verzögerung eingetretenen Zeitraum zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zur Wiederaufnahme der Tätigkeit durch den Anbieter. 7.7 Stellt der Auftraggeber nach Fristsetzung durch den Anbieter für die Leistungserbringung erforderliche Inhalte nicht fristgemäß zur Verfügung, ist der Anbieter darüber hinaus berechtigt – aber nicht verpflichtet – den Inhalt des Banners insoweit im für den Auftraggeber zumutbaren Umfang nach eigenem Ermessen zu gestalten oder aber vom Vertrag zurück zu treten. Tritt der Anbieter aus den in diesem Absatz genannten Gründen vom Vertrag zurückPrüfobjekte übernommen, hat der Auftraggeber den Prüfgegenstand ordnungsgemäß zu verpacken und zu verladen bzw. zu entladen. Die Haftung des Auftragnehmers für Transportschäden ist betragsmäßig auf die in § 431 HGB genannten Sätze beschränkt. 4.9 Ist eine Abnahme der Leistungen des Auftragnehmers vereinbart oder aus sonstigen Gründen erforderlich, gilt die Abnahme als erfolgt, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von drei Wochen ab Endabrechnung der beauftragten Leistung der Abnahme unter Mitteilung der Mängel schriftlich widerspricht. 4.10 Die Sicherung von Sensoren und Halbleitern (EDV oder Steuerungselektronik) sowie sonstiger Gegenstände und Anlagen im Umfeld der Prüfobjekte, die auf ionisierende Strahlung reagieren, liegt im Aufgaben- und Verantwortungsbereich des Auftraggebers; sie gehört nicht zu den Pflichten, die dem Auftragnehmer aus der Rö- und StrlSch-Verordnung erwachsen. 4.11 Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Abschluss des Vertrages und in dem Zeitraum von 3 Jahren ab Fertigstellung sämtlicher vertraglich geschuldeten Leistungen die in die Leistungserbringung eingebundenen Mitarbeiter des Auftragnehmers nicht aktiv abzuwerben. Eine Abwerbung ist anzunehmen, wenn von Seiten des Auftraggebers oder seiner Beauftragten Kontakt zum betreffenden Mitarbeiter aufgenommen wird, um diesen zur Beendigung der Arbeitsverträge mit dem Auftragnehmer und zum Abschluss der Arbeitsverträge mit dem Auftraggeber bzw. einem mit ihm i. S. v. § 15 AktG verbundenen Unternehmen zu bewegen. In jedem Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen diese Verpflichtung zahlt der Auftraggeber an den Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe sämtlicher arbeitsvertraglicher Jahresbruttobezüge (einschließlich sämtlicher Sozialabgaben/Zulagen/Reiseaufwendungen) des betreffenden Mitarbeiters aus dem Kalenderjahr, das dem Jahr vorangegangen ist, in dem der Verstoß begangen wurde. Ein Verstoß des Auftraggebers gegen die Verpflichtung zur Unterlassung der Abwerbung wird vermutet, wenn der betreffende Mitarbeiter während der Leistungserbringung oder in dem Zeitraum von bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen des Anbieters die Vergütung in voller Höhe zu entrichteneinem Jahr nach deren Vollendung sein Arbeitsverhältnis zum Auftragnehmer beendet und mit dem Auftraggeber bzw. mit einem mit ihm i. S. v. § 15 AktG verbundenen Unternehmen einen Arbeitsvertrag abschließt.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. 7.1 Soweit der 5.1 Dem Auftraggeber Banner und/oder andere Materialien zur Verfügung zu stellen hat, ist dem Auftraggeber bewusst, dass der Erfolg und die Qualität der Leistung stark von der Qualität und Pünktlichkeit seiner Mitwirkung abhängig sind. Hierzu ist es von großer Relevanz, dass der Auftraggeber von ihm zur Verfügung zu stellende Daten, Informationen und/oder Materialien (im Folgenden zusammenfassend „Materialien“ genannt) absprachegemäß und zeitnah beibringt. 7.2 Sämtliche 5.2 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist für die Leistungserbringung erforderliche Inhalte der Leistung allein der Auftraggeber verantwortlich. 5.3 Die leistungsbezogene Kommunikation zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber erfolgt in der Regel telefonisch und/oder per E-Mail. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Anbieter bezüglich der Leistung ggf. ausschließlich per E-Mail mit ihm kommunizieren kann. Für diese Kommunikation gelten die Kenntnisnahme- und Reaktionspflichten gemäß Absatz 6.2 entsprechend. 5.4 Bedingung der Leistung ist, dass dem Anbieter alle erforderlichen Anlagen zum Auftragsformular durch den Auftraggeber vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegen. Stets erforderlich ist das Vorliegen der „Anlage Impressumsdaten“. 5.5 Sämtliche durch den Auftraggeber beizubringende Materialien und Informationen stellt der Auftraggeber dem Anbieter auf eigene Kosten rechtzeitig zur Verfügung und ist allein verantwortlich für deren Eignung für die beabsichtigte Nutzung, deren inhaltliche Richtigkeit, deren Aktualität sowie die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung. Zu den durch den Auftraggeber beizubringenden Informationen zählen u. a. sämtliche für das Impressum und in sonstiger Weise nach dem Telemediengesetz oder sonstigen rechtlichen Regelungen erforderlichen Daten und Angaben (z. B. berufsrechtliche Vorgaben, Pflichtangaben nach TKG). 7.3 Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, die wettbewerbs-, marken-, urheber-, namens-, persönlichkeits-, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Zulässigkeit und etwaige Pflichtangaben in Bezug auf 5.6 Soweit die Leistung auf der Grundlage vorbestehender Domains, Accounts und/oder Internetseiten erfolgt, gehört zu den beizubringenden Materialien auch die Mitteilung aller erforderlichen Zugangsdaten, Codes (z. B. Preisangabe bei Premiumdes Auth-Dienste-RufnummernCodes zur Domainübertragung) und Gestaltungen vor Veröffentlichung des Banners – soweit möglich vor Erteilung des Auftrages – von sich aus zu klären bzw. klären zu lassen. Dem Anbieter obliegt keine rechtliche Prüfungspflicht hinsichtlich der Inhalte des Bannerssonstiger erforderlicher Daten sowie die Abgabe jeglicher für die Leistungserbringung erforderlicher Erklärungen. 7.4 Bedingung der Leistung Bannererstellung ist, dass der Auftraggeber zu allen in der „Anlage TKV Online Banner“ oder dem entsprechenden Online-Abfrageformular des Anbieters abgefragten Daten und Informationen vollständige Angaben gemacht hat. 7.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen relevanter Daten – insbesondere Änderungen von Adressdaten, Bankverbindung und/oder E-Mail-Adressen – unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen. 7.6 5.7 Bei nicht ordnungsgemäßer, unvollständiger, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung von Materialien oder sonstigen Informationen verlängert sich die Leistungszeit Fertigstellungszeit um den durch die Verzögerung eingetretenen Zeitraum zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zur Wiederaufnahme der Tätigkeit durch den Anbieter. 7.7 5.8 Stellt der Auftraggeber nach Fristsetzung durch den Anbieter für die Leistungserbringung erforderliche Inhalte nicht fristgemäß zur Verfügung, ist der Anbieter darüber hinaus berechtigt – aber nicht verpflichtet – den Inhalt des Banners der Internetseiten insoweit im für den Auftraggeber zumutbaren Umfang nach eigenem Ermessen zu gestalten oder aber nach ergebnislosem Ablauf der gesetzten Frist vom Vertrag zurück zu treten. Tritt der Anbieter aus den in diesem Absatz genannten Gründen vom Vertrag zurück, hat der Auftraggeber für bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen des Anbieters die Vergütung in voller Höhe zu entrichten. Ansprüche des Anbieters auf Entschädigung gemäß § 642 BGB sowie ggf. weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. 5.9 Soweit die Leistung oder Teile hiervon aufgrund vom Auftraggeber zu vertretender Umstände nicht oder nicht rechtzeitig fertig gestellt werden können, hat dies keinerlei Einfluss auf die Zahlungspflicht des Auftraggebers. 5.10 Der Auftraggeber sichert zu, dass er hinsichtlich sämtlicher durch ihn gestellter Materialien und freigegebener (vgl. Abschnitt 6) Inhalte und Gestaltungen sowie der Nutzung durch ihn gewählter Domainbezeichnungen und Suchworte über alle Rechte verfügt, die für die vereinbarte Nutzung und Weitergabe erforderlich sind. 5.11 Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, die wettbewerbs-, marken-, urheber-, namens-, persönlichkeits-, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Zulässigkeit und etwaige Pflichtangaben in Bezug auf die zu veröffentlichenden Inhalte (z. B. Preisangabe bei Premium-Dienste-Rufnummern) und Gestaltungen vor Veröffentlichung der Leistungsergebnisse – soweit möglich vor Erteilung des Auftrages – von sich aus zu klären bzw. klären zu lassen. Dem Anbieter obliegt keine rechtliche Prüfungspflicht hinsichtlich der Inhalte und der Gestaltung der Internetseiten. Der Anbieter weist darauf hin, dass gegebenenfalls – insbesondere bei internationalen Domains – auch andere nationale Rechtsordnungen zu beachten sein können. 5.12 Etwaige durch den Anbieter zur Erfüllung rechtlicher Pflichten vorgeschlagene Inhalte und Gestaltungen (Impressum, Datenschutzhinweise, u. ä.) verstehen sich ausschließlich als rechtlich nicht geprüfte Beispieltexte und lassen die dem Auftraggeber obliegenden Klärungspflichten (vgl. Absatz 5.11) unangetastet. 5.13 Der Auftraggeber hält hinsichtlich aller zur Verfügung gestellter Materialien, Daten und Inhalte Sicherheitskopien vor. Der Anbieter ist insoweit nicht zur dauerhaften Speicherung oder Fertigung von Sicherheitskopien verpflichtet. 5.14 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen relevanter Daten – insbesondere Änderungen von Adressdaten, Bankverbindung und/oder E-Mail-Adressen – unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen. 5.15 Weitere Mitwirkungspflichten des Auftraggebers ergeben sich aus den nachfolgend benannten Abschnitten dieser AGB hinsichtlich der nachfolgend benannten Leistungen (soweit diese Bestandteil der vereinbarten Leistung sind): 5.16 Bezüglich der Veröffentlichung von Daten und Inhalten gilt Abschnitt 6. 5.17 Bezüglich der Einbindung von (Land-)Karten gilt Abschnitt 7. 5.18 Bezüglich der Zurverfügungstellung, des Umzuges und des Hostings von Domains gilt Abschnitt 8. 5.19 Bezüglich der Bereitstellung von E-Mail-Funktionalitäten gilt Abschnitt 9. 5.20 Bezüglich Online-Shops gilt Abschnitt 10. 5.21 Bezüglich der Fernwartung durch den Anbieter gilt Abschnitt 11. 5.22 Bezüglich Erfolgsbetrachtungen und Social-Media-Plugins gilt Abschnitt 12. 5.23 Bezüglich einer etwaigen Übertragung bzw. Löschung von Domains, Inhalten und E-Mails nach Vertragsende gilt Abschnitt 16.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. 7.1 Soweit 4.1 Der Auftraggeber hat seine Disposition der im Hafen ankommenden Schiffe an CHEMION rechtzeitig schriftlich zu melden. Die jeweilige Anmeldung gilt als von CHEMION akzeptiert, wenn CHEMION gegenüber dem Auftraggeber nicht schriftlich widerspricht. 4.2 Der Auftraggeber stellt CHEMION hinsichtlich des Hafenumschlags für Flüssigkeiten die Fließbilder, Isometrien und Druckstoßberechnungen für die Rohrleitungen zwischen Tankschiffanleger und Anlagenteilen, die Einfluss auf die Umschlagseinrichtungen von CHEMION haben (z. B. Produktionsbetrieb, Tanklager) zur Verfügung und nimmt CHEMION mit in den Änderungsdienst auf. Weiterhin beteiligt der Auftraggeber Banner CHEMION zudem an der Erstellung der entsprechenden Sicherheitsbetrachtungen. 4.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass der von ihm durchgeführte Abtransport seiner Schüttgüter und/oder andere Materialien zur Verfügung die sonstige Übernahme des betroffenen Gutes (z. B. in betriebliche Bunker, etc.) vom Hafen zu stellen hat, ist dem Auftraggeber bewusst, dass den Entladestellen die Umschlags- geschwindigkeit der Erfolg und die Qualität der Leistung stark Umschlagseinrichtung von der Qualität und Pünktlichkeit seiner Mitwirkung abhängig sind. Hierzu ist es von großer Relevanz, dass der Auftraggeber von ihm zur Verfügung zu stellende Daten, Informationen und/oder Materialien absprachegemäß und zeitnah beibringtCHEMION nicht mindert. 7.2 Sämtliche 4.4 Der Auftraggeber stellt CHEMION sämtliche für die Leistungserbringung erforderliche Materialien erforderlichen aktuellen Informationen über die zu handhabenden Stoffe und Informationen über den bestimmungsgemäßen Umgang mit diesen Stoffen hinsichtlich Arbeitsschutz, Umweltschutz oder sonstigen Gefährdungen rechtzeitig zur Verfügung, u. a. durch Übergabe des jeweils aktuellen produktspezifischen Sicherheitsdatenblattes, Betriebsanweisung nach Gefahrstoffverordnung etc. Der Auftraggeber informiert CHEMION unverzüglich über Änderungen dieser Informationen. 4.5 Der Auftraggeber übergibt CHEMION sämtliche Dokumente, Unterlagen und Beschreibungen, die zur Genehmigung der von CHEMION für den Auftraggeber umzuschlagenden Stoffe erforderlich sind. 4.6 Von der Freigabe bis zum Ende des Umschlags stellt der Auftraggeber dem Anbieter auf eigene Kosten rechtzeitig zur Verfügung und ist allein verantwortlich für deren Eignung für in seinem Verantwortungsbereich die beabsichtigte Nutzung, deren inhaltliche Richtigkeit, deren Aktualität sowie die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung. Zu den durch den Auftraggeber beizubringenden Informationen zählen u. a. sämtliche nach dem Telemediengesetz oder sonstigen rechtlichen Regelungen erforderlichen Daten und Angaben (z. B. berufsrechtliche Vorgaben, Pflichtangaben nach TKG)telefonische Kommunikation zu CHEMION sicher. 7.3 Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, die wettbewerbs-, marken-, urheber-, namens-, persönlichkeits-, datenschutzrechtliche 4.7 Im Falle einer Störung oder sonstige rechtliche Zulässigkeit und etwaige Pflichtangaben in Bezug auf die Leistung (z. B. Preisangabe bei Premium-Dienste-Rufnummern) und Gestaltungen vor Veröffentlichung des Banners – soweit möglich vor Erteilung des Auftrages – von sich aus zu klären bzw. klären zu lassen. Dem Anbieter obliegt keine rechtliche Prüfungspflicht hinsichtlich der Inhalte des Banners. 7.4 Bedingung der Leistung Bannererstellung ist, dass der Auftraggeber zu allen in der „Anlage TKV Online Banner“ oder dem entsprechenden Online-Abfrageformular des Anbieters abgefragten Daten und Informationen vollständige Angaben gemacht hat. 7.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen relevanter Daten – insbesondere Änderungen von Adressdaten, Bankverbindung und/oder E-Mail-Adressen – unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen. 7.6 Bei nicht ordnungsgemäßer, unvollständiger, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung von Materialien oder sonstigen Informationen verlängert sich die Leistungszeit um den durch die Verzögerung eingetretenen Zeitraum zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zur Wiederaufnahme der Tätigkeit durch den Anbieter. 7.7 Stellt Reparatur wirkt der Auftraggeber nach Fristsetzung Aufforderung von CHEMION bei der Entleerung/Spülung der Umschlagseinrichtung und der Behandlung des Stoffes mit. Die für die Entsorgung der Stoffe anfallenden Kosten trägt der Auftraggeber soweit nicht CHEMION nach Maßgabe dieser AGB haftet. 4.8 Die Vertragspartner informieren sich gegenseitig über Ereignisse (Abweichungen vom bestimmungsgemäßen Ver- und Entladebetrieb). Dazu benennt jede Partei eine Ansprechstelle. Die weitere interne Kommunikation regeln die Parteien selbst. Nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften erforderliche Meldungen an behördliche Stellen haben unabhängig von der Information nach diesem Abschnitt durch den Anbieter für die Leistungserbringung erforderliche Inhalte nicht fristgemäß zur Verfügung, ist der Anbieter darüber hinaus berechtigt – aber nicht verpflichtet – nach den Inhalt des Banners insoweit im für den Auftraggeber zumutbaren Umfang nach eigenem Ermessen einschlägigen gesetzlichen Vorschriften verpflichteten Vertragspartner zu gestalten oder aber vom Vertrag zurück zu treten. Tritt der Anbieter aus den in diesem Absatz genannten Gründen vom Vertrag zurück, hat der Auftraggeber für bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen des Anbieters die Vergütung in voller Höhe zu entrichtenerfolgen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Hafenumschlag

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. 7.1 Soweit der 7.1. Der Auftraggeber Banner und/oder andere Materialien zur Verfügung zu stellen hat, ist dem Auftraggeber bewusstsichert zu, dass der Erfolg er hinsichtlich sämtlicher Materialien und freigegebener Inhalte und Daten über alle Rechte verfügt, die Qualität der Leistung stark von der Qualität und Pünktlichkeit seiner Mitwirkung abhängig für die vereinbarte Nutzung durch den Anbieter erforderlich sind. Hierzu ist es von großer Relevanz, dass der Auftraggeber von ihm zur Verfügung zu stellende Daten, Informationen und/oder Materialien absprachegemäß und zeitnah beibringt. 7.2 Sämtliche für die Leistungserbringung erforderliche Materialien und Informationen stellt der Auftraggeber dem Anbieter auf eigene Kosten rechtzeitig zur Verfügung und ist allein verantwortlich für deren Eignung für die beabsichtigte Nutzung, deren inhaltliche Richtigkeit, deren Aktualität sowie die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung. Zu den durch den Auftraggeber beizubringenden Informationen zählen u. a. sämtliche nach dem Telemediengesetz oder sonstigen rechtlichen Regelungen erforderlichen Daten und Angaben (z. B. berufsrechtliche Vorgaben, Pflichtangaben nach TKG). 7.3 Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, die wettbewerbs-, marken-, urheber-, namens-, persönlichkeits-, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Zulässigkeit und etwaige Pflichtangaben einschließlich der Einhaltung der Nutzungs- 7.2. Der Anbieter ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Verwendung, Einbindung und/oder Veröffentlichung von Materialien, Texten, Bildern oder sonstigen Daten abzulehnen, soweit technische Gründe entgegenstehen und/oder Inhalte gegen Rechtsvorschriften, die guten Sitten und/oder Rechte Dritter verstoßen und/oder geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in Bezug ihrem Wohl zu beeinträchtigen. Insbesondere dürfen Materialien oder sonstige zur Verwendung überlassene Daten nicht i. S. d. § 131 StGB zum Rassen- hass aufstacheln, den Krieg und/oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößige oder in sonstiger Weise herabsetzende, ehrverletzende, anstößige, erotische und/oder i. S .d. § 184 StGB pornographische Inhalte aufweisen und/oder auf entsprechende Angebote hinweisen. Erlangt der Anbieter erst nach Umsetzung oder Verwendung Kenntnis von solchen Verstößen, ist der Anbieter berechtigt, die Leistung (z. B. Preisangabe bei Premium-Dienste-Rufnummern) und Gestaltungen vor Veröffentlichung betroffenen Inhalte zu löschen oder bis zum Erzielen einer einvernehmlichen diesbezüglichen Parteivereinbarung die betroffene Leistungs- erbringung abzubrechen oder rückgängig zu machen. Aus einem solchen Vorgang kann der Auftragnehmer keinerlei Erstattungs-, Kündi- gungs- oder sonstige Ansprüche oder Rechte gegenüber dem Anbieter geltend machen, dem Anbieter steht jedoch ein Recht zur fristlosen Kündigung des Banners – soweit möglich vor Erteilung des Auftrages – von sich aus Vertrages zu. Für die bis zu klären bzw. klären zu lassen. Dem Anbieter obliegt keine rechtliche Prüfungspflicht hinsichtlich diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten kommt der Inhalte des BannersAuftraggeber in voller Höhe auf. 7.4 Bedingung 7.3. Der Anbieter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, bei Beanstandungen/Inanspruchnahme durch Dritte, worüber er den Auftraggeber um- gehend zu unterrichten hat, ohne weitere Sachprüfung die Leistungserbringung, gegebenenfalls bis zur Klärung der Leistung Bannererstellung istRechtslage, dass auszusetzen. In diesem Fall ist der Auftraggeber zu allen in auch weiterhin zur Zahlung der „Anlage TKV Online Banner“ oder dem entsprechenden Online-Abfrageformular des Anbieters abgefragten Daten und Informationen vollständige Angaben gemacht hatvertragsgemäßen Vergütung verpflichtet. Er kann jedoch den Vertrag außerordentlich mit einer Auslauffrist von zwei Wochen kündigen. 7.5 7.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen relevanter Daten – insbesondere Änderungen von Adressdaten, Bankverbindung und/oder E-Mail-Adressen – unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen. 7.6 Bei nicht ordnungsgemäßer, unvollständiger, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung von Materialien oder sonstigen Informationen verlängert sich die Leistungszeit um den durch die Verzögerung eingetretenen Zeitraum zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zur Wiederaufnahme der Tätigkeit durch den Anbieter. 7.7 Stellt der Auftraggeber nach Fristsetzung durch den Anbieter für die Leistungserbringung erforderliche Inhalte nicht fristgemäß zur Verfügung, ist der Anbieter darüber hinaus berechtigt – aber nicht verpflichtet – den Inhalt des Banners insoweit im für den Auftraggeber zumutbaren Umfang nach eigenem Ermessen zu gestalten oder aber vom Vertrag zurück zu treten. Tritt der Anbieter aus den in diesem Absatz genannten Gründen vom Vertrag zurück, hat der Auftraggeber für bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen des Anbieters die Vergütung in voller Höhe zu entrichten.

Appears in 1 contract

Samples: Social Media Terms and Conditions

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. 7.1 Soweit 4.1 Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer den freien und si- cheren Zugang zu den Prüfungsobjekten ermöglichen und für die Dauer der Prüfung sicherstellen. Notwendige Zugangs- oder Arbeits- genehmigungen wird der Auftraggeber Banner und/dem Auftragnehmer rechtzeitig vor Prüfungsbeginn beschaffen. 4.2 Gelten am Ausführungsort besondere behördliche Sicherheits- vorschriften oder andere Materialien zur Verfügung zu stellen hatsonstige spezielle Bestimmungen, ist dem die für die Prü- fungsdurchführung vor Ort von Bedeutung sind, wird der Auftraggeber bewusstden Auftragnehmer hierauf rechtzeitig vor Prüfungsbeginn hin- weisen. Der Auftraggeber steht zudem dafür ein, dass der Erfolg konkrete örtliche Bereich, in dem der Auftragnehmer die Prüfung durchführt, den allgemeinen und die Qualität der Leistung stark von der Qualität und Pünktlichkeit seiner Mitwirkung abhängig sind. Hierzu ist es von großer Relevanz, dass der Auftraggeber von ihm zur Verfügung zu stellende Daten, Informationen und/oder Materialien absprachegemäß und zeitnah beibringtgegebenenfalls besonderen Sicherheitsvor- schriften entspricht. 7.2 Sämtliche für die 4.3 Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderliche Materialien und Informationen durch den Auftragnehmer erforderlich ist. Er stellt der Auftraggeber auf seine Kosten dem Anbieter auf eigene Kosten rechtzeitig Auftragnehmer im er- forderlichen Umfang elektrischen Strom, Wasser, Gerüste, Leitern, Tritte, Krananlagen, sonstige Hebezeuge u.a. zur Verfügung und ist allein verantwortlich sorgt am Ausführungsort für deren Eignung eine ausreichende Beleuchtung. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart worden ist, trägt der Auftrag- geber die alleinige Verantwortung für die beabsichtigte Nutzung, deren inhaltliche Richtigkeit, deren Aktualität sowie die rechtliche Zulässigkeit Erfüllung der Nutzung. Zu Pflichten aus den durch den Auftraggeber beizubringenden Informationen zählen u. a. sämtliche nach dem Telemediengesetz oder sonstigen rechtlichen Regelungen erforderlichen Daten Unfall-Verhütungsvorschriften für Gerüste (VGB 36a) und Angaben für Leitungsgräben (z. B. berufsrechtliche Vorgaben, Pflichtangaben nach TKGVBG 49). 7.3 Es 4.4 Der Auftraggeber stellt für die sichere Aufbewahrung von Werkzeugen geeignete abschließbare Räume und für das Prüfungs- personal des Auftragnehmers angemessene Arbeits- und Aufent- haltsräume einschließlich akzeptabler sanitärer Anlagen sowie be- sondere Schutzkleidung und Schutzvorrichtungen, soweit sie nicht für den Auftragnehmer branchenüblich sind, kostenlos zur Verfügung. 4.5 Über die erbrachten Arbeitsleistungen und -zeiten des Auftrag- nehmers werden regelmäßig Arbeitsberichte oder Stundenlisten er- stellt, die vom Auftragnehmer oder seinem Beauftragten zu testieren sind. 4.6 Kommt der Auftraggeber einer seiner Mitwirkungspflichten auch nach einer ausdrücklichen schriftlichen Aufforderung des Auf- tragnehmers unter Setzung einer angemessenen Frist nicht nach, so ist ausschließlich Sache der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten einzustellen, den Ver- trag zu kündigen und eine angemessene Entschädigung zu verlan- gen. 4.7 Sollen Werkstoffprüfungen in den Werkstätten des Auftrag- nehmers stattfinden, so sind die Prüfteile dem Auftragnehmer kos- ten- und risikofrei anzuliefern und nach Prüfung wieder dort abzuho- len. Versendungen nach erfolgter Prüfung zurück an den Auftragge- ber erfolgen ebenfalls auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Abschluss einer Transportversicherung gegen Transportschäden und andere Risiken erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Auftraggebers. Die Gefahr geht mit Übergabe oder Versendung an den Auftraggeber auf diesen über, spätestens jedoch eine Woche nachdem der Auftragnehmer dem Auftraggeber die wettbewerbs-, marken-, urheber-, namens-, persönlichkeits-, datenschutzrechtliche Fertigstellung oder sonstige rechtliche Zulässigkeit und etwaige Pflichtangaben in Bezug auf die Leistung (z. B. Preisangabe bei Premium-Dienste-Rufnummern) und Gestaltungen vor Veröffentlichung des Banners – soweit möglich vor Erteilung des Auftrages – von sich aus zu klären bzw. klären zu lassen. Dem Anbieter obliegt keine rechtliche Prüfungspflicht hinsichtlich der Inhalte des Banners. 7.4 Bedingung der Leistung Bannererstellung ist, dass der Auftraggeber zu allen in der „Anlage TKV Online Banner“ oder dem entsprechenden Online-Abfrageformular des Anbieters abgefragten Daten und Informationen vollständige Angaben gemacht Versendungsbereitschaft angezeigt hat. 7.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen relevanter Daten – insbesondere Änderungen von Adressdaten, Bankverbindung und/4.8 Ist eine Abnahme der Auftragnehmerleistung vereinbart oder E-Mail-Adressen – unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen. 7.6 Bei nicht ordnungsgemäßer, unvollständiger, insbesondere verspäteter Anlieferung aus sonstigen Gründen erforderlich oder nachträglicher Änderung von Materialien oder sonstigen Informationen verlängert sich die Leistungszeit um den durch die Verzögerung eingetretenen Zeitraum zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zur Wiederaufnahme der Tätigkeit durch den Anbieter. 7.7 Stellt der Auftraggeber nach Fristsetzung durch den Anbieter für die Leistungserbringung erforderliche Inhalte nicht fristgemäß zur Verfügung, ist der Anbieter darüber hinaus berechtigt – aber nicht verpflichtet – den Inhalt des Banners insoweit im für den Auftraggeber zumutbaren Umfang nach eigenem Ermessen zu gestalten oder aber wird eine solche vom Vertrag zurück zu treten. Tritt der Anbieter aus den in diesem Absatz genannten Gründen vom Vertrag zurückAuf- tragnehmer verlangt, hat der Auftraggeber für bis die Leistung innerhalb einer vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Frist nach Fer- tigstellung abzunehmen. Andernfalls gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als abgenommen. 4.9 Die Sicherung von Sensoren und Halbleitern (EDV oder Steue- rungselektronik) sowie sonstiger Gegenstände und Anlagen im Um- feld der Prüfobjekte, die auf ionisierende Strahlung reagieren, liegt im Aufgaben- und Verantwortungsbereich des Auftraggebers; sie gehört nicht zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen des Anbieters den Pflichten, die Vergütung in voller Höhe zu entrichtendem Auftragnehmer aus der Rö- und StrISch-Verordnung erwachsen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. 7.1 Soweit der Der Auftraggeber Banner und/oder andere hat mdc alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Materialien und personelle Unterstützung recht- zeitig und in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen hatstellen. Dokumente des Auftraggebers werden in deutscher oder englischer Sprache eingereicht. Der Auftraggeber hat mdc über alle Vorgänge, ist Erkenntnisse und Umstände zu informieren, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf Verlangen einen Auszug aus dem Auftraggeber bewusstHandelsregister bzw. bei Betrieben, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, eine Kopie der Gewerbe- anmeldung vorzulegen. Der Antragsteller stimmt zu, dass die Befugnis erteilenden Stellen sowie festangestellte Mitarbeiter der Erfolg mdc Audits bzw. Begehungen beobachten können und stellt deren Zutritt zu seinen und den Betriebsstätten eventuell zu auditierender Lieferanten/Unterauftragnehmer sicher. Sollten Audits aus besonderem Anlass bzw. unangekündigte Audits erforderlich sein, stellt der Antragsteller hierfür ebenfalls den Zutritt zu seinen Betriebsstätten und den Betriebsstätten von Unterauftragnehmern/Lieferanten sicher. Sollten im Rahmen der Durchführung von Audits oder Begehungen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit des Personals der mdc notwendig sein, bzw. fordert mdc diese an, trägt hierfür der Antragsteller auf seine Kosten Sorge. Die Maßnahmen erstrecken sich ggf. auf den kompletten Zeitraum eines Auditaufenthalts von der Einreise bis zur Ausreise. Bei der Übersendung von Produkten garantiert der Auftrag- geber für eine den Produkten angemessene Versandart und die Qualität der Leistung stark von der Qualität und Pünktlichkeit seiner Mitwirkung abhängig sindBeachtung entsprechender Versandvorschriften. Hierzu ist es von großer RelevanzSind bei eingereichten Gegenständen spezielle Gefährdungen zu beachten (z.B. explosiv, dass der Auftraggeber von ihm zur Verfügung zu stellende Datentoxisch, Informationen und/oder Materialien absprachegemäß und zeitnah beibringt. 7.2 Sämtliche für die Leistungserbringung erforderliche Materialien und Informationen stellt der Auftraggeber dem Anbieter auf eigene Kosten rechtzeitig zur Verfügung und ist allein verantwortlich für deren Eignung für die beabsichtigte Nutzungkontaminiert, deren inhaltliche Richtigkeitspezielle Lagerungsbedingungen), deren Aktualität sowie die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung. Zu den durch den Auftraggeber beizubringenden Informationen zählen u. a. sämtliche nach dem Telemediengesetz oder sonstigen rechtlichen Regelungen erforderlichen Daten und Angaben (z. B. berufsrechtliche Vorgaben, Pflichtangaben nach TKG). 7.3 Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, die wettbewerbs-, marken-, urheber-, namens-, persönlichkeits-, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Zulässigkeit und etwaige Pflichtangaben in Bezug auf die Leistung (z. B. Preisangabe bei Premium-Dienste-Rufnummern) und Gestaltungen vor Veröffentlichung des Banners – soweit möglich vor Erteilung des Auftrages – von sich aus zu klären bzw. klären zu lassen. Dem Anbieter obliegt keine rechtliche Prüfungspflicht hinsichtlich der Inhalte des Banners. 7.4 Bedingung der Leistung Bannererstellung ist, dass der Auftraggeber zu allen in der „Anlage TKV Online Banner“ oder dem entsprechenden Online-Abfrageformular des Anbieters abgefragten Daten und Informationen vollständige Angaben gemacht hat. 7.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen relevanter Daten – insbesondere Änderungen von Adressdaten, Bankverbindung und/oder E-Mail-Adressen – unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen. 7.6 Bei nicht ordnungsgemäßer, unvollständiger, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung von Materialien oder sonstigen Informationen verlängert sich die Leistungszeit um den durch die Verzögerung eingetretenen Zeitraum zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zur Wiederaufnahme der Tätigkeit durch den Anbieter. 7.7 Stellt der Auftraggeber nach Fristsetzung durch den Anbieter für die Leistungserbringung erforderliche Inhalte nicht fristgemäß zur Verfügung, ist der Anbieter darüber hinaus berechtigt – aber nicht verpflichtet – den Inhalt des Banners insoweit im für den Auftraggeber zumutbaren Umfang nach eigenem Ermessen zu gestalten oder aber vom Vertrag zurück zu treten. Tritt der Anbieter aus den in diesem Absatz genannten Gründen vom Vertrag zurück, so hat der Auftraggeber durch geeignete Kennzeichnung der Gegenstände auf diese Risiken aufmerksam zu machen. Ansonsten haftet der Auftraggeber für bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen daraus entstehende Sach- und Personenschäden. Wenn Dokumente nicht in der von mdc angeforderten Anzahl von Kopien eingereicht werden oder der Auftraggeber die eingereichte Dokumentation vor Beendigung der Archi- vierungszeit zurückfordert, ist mdc zum Anfertigen von Kopien auf Kosten des Anbieters die Vergütung in voller Höhe zu entrichtenAuftraggebers befugt.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. 7.1 Soweit 3.1. Der Auftraggeber wird der CorporateHealth die zur Erbringung der Leistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen, insbesondere vorhandene Akten, Anlagen, Geräte, Programme und Programmteile, die mit den zu erbringenden Leistungen im Zusammenhang stehen. 3.2. Der Auftraggeber erteilt der CorporateHealth auf Grundlage ihres Angebots einen schriftlichen Auftrag. Er informiert die CorporateHealth über die bei ihm vorliegenden Gefährdungen / Belastungen. Er trägt die Verantwortung für die zweckmäßige Zusammensetzung des Auftrags und den kontinuierlichen Abruf des vereinbarten Stundenkontingents bzw. der vereinbarten Leistungen. 3.3. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die ihn betreffenden betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungserfordernisse gegenüber der Mitarbeitervertretung, die sich u.a. aus Gesetz oder Betriebsvereinbarungen ergeben, und anderen arbeitsrechtlichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung durch die CorporateHealth jeweils rechtzeitig hergestellt sind. 3.4. Ist der Leistungsumfang jährlich festzulegen, teilt der Auftraggeber Banner und/oder andere Materialien zur Verfügung zu stellen hatden Umfang für das Folgejahr bis zum Jahresende mit (Stichtag: 31.12.). Sofern die Anzahl der Mitarbeiter Grundlage der Betreuung und der Ermittlung der Einsatzzeit ist, ist dem übermittelt der Auftraggeber bewusstjährlich die Zahl der im ablaufenden Jahr durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer einschließlich Auszubildenden (natürliche Personen) für das Folgejahr bis zum 31.12. eines Jahres. Sofern bis zum 20.01. des betreffenden Jahres diese Mitteilungen nicht vorliegen, geht die CorporateHealth davon aus, dass der Erfolg Umfang und die Qualität Zusammensetzung der Leistung stark von der Qualität und Pünktlichkeit seiner Mitwirkung abhängig sindgegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben. Hierzu ist es von großer Relevanz, dass Die CorporateHealth wird dann im Folgejahr die Leistungen bzw. die Einsatzzeit wie im zuletzt vereinbarten Umfang bereitstellen; der Auftraggeber von ihm zur Verfügung zu stellende Daten, Informationen und/oder Materialien absprachegemäß wird diese kontinuierlich abrufen. Unterliegt die Ermittlung des Leistungsinhalts und zeitnah beibringt. 7.2 Sämtliche für die Leistungserbringung erforderliche Materialien und Informationen stellt der Auftraggeber dem Anbieter auf eigene Kosten rechtzeitig zur Verfügung und ist allein verantwortlich für deren Eignung für die beabsichtigte Nutzung, deren inhaltliche Richtigkeit, deren Aktualität sowie die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung. Zu den durch den Auftraggeber beizubringenden Informationen zählen u. a. sämtliche nach dem Telemediengesetz oder sonstigen -menge rechtlichen Regelungen erforderlichen Daten und Angaben (z. B. berufsrechtliche Vorgaben, Pflichtangaben nach TKG). 7.3 Es so ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, die wettbewerbs-, marken-, urheber-, namens-, persönlichkeits-, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Zulässigkeit und etwaige Pflichtangaben in Bezug auf die Leistung (z. B. Preisangabe bei Premium-Dienste-Rufnummern) und Gestaltungen vor Veröffentlichung des Banners – soweit möglich vor Erteilung des Auftrages – von sich aus zu klären bzw. klären zu lassen. Dem Anbieter obliegt keine rechtliche Prüfungspflicht hinsichtlich der Inhalte des Banners. 7.4 Bedingung der Leistung Bannererstellung ist, dass der Auftraggeber zu allen in der „Anlage TKV Online Banner“ oder dem entsprechenden Online-Abfrageformular des Anbieters abgefragten Daten und Informationen vollständige Angaben gemacht hat. 7.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen relevanter Daten – insbesondere Änderungen von Adressdaten, Bankverbindung und/oder E-Mail-Adressen – unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen. 7.6 Bei nicht ordnungsgemäßer, unvollständiger, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung von Materialien oder sonstigen Informationen verlängert sich die Leistungszeit um den durch die Verzögerung eingetretenen Zeitraum zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zur Wiederaufnahme der Tätigkeit durch den Anbieter. 7.7 Stellt der Auftraggeber nach Fristsetzung durch den Anbieter für die Leistungserbringung erforderliche Inhalte nicht fristgemäß zur Verfügung, ist der Anbieter darüber hinaus berechtigt – aber nicht verpflichtet – den Inhalt des Banners insoweit im für den Auftraggeber zumutbaren Umfang nach eigenem Ermessen zu gestalten oder aber vom Vertrag zurück zu treten. Tritt der Anbieter aus den in diesem Absatz genannten Gründen vom Vertrag zurück, hat der Auftraggeber für bis deren Einhaltung verantwortlich. 3.5. Der Auftraggeber benennt einen Mitarbeiter oder Mitarbeiterkreis, welcher der CorporateHealth als Ansprechpartner u.a. für Terminvereinbarungen zur Verfügung steht. 3.6. Der Auftraggeber gewährt den Mitarbeitern der CorporateHealth Zutritt zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen seinen Räumlichkeiten, soweit dies für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten notwendig ist. Ebenso stellt er alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Am Beispiel der arbeitsmedizinischen Betreuung ist dies die Übermittlung folgender Mitarbeiterdaten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Abteilung und Tätigkeit sowie die aktuelle Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsplätze und Tätigkeiten von Mitarbeitern, bei denen die arbeitsmedizinische Vorsorge bzw. eine Untersuchung gesetzlich oder aufgrund einer Betriebsvereinbarung verpflichtend ist. 3.7. Soweit dies für die Art der Leistungserbringung erforderlich ist, ermöglicht der Auftraggeber unentgeltlich die Nutzung von Räumlichkeiten, die über eine angemessene und notwendige Lage und Ausstattung verfügen. Er trägt die mit der Durchführung dieser Mitwirkungspflichten verbundenen Kosten. 3.8. Wenn durch fehlende Mitwirkungsleistungen des Anbieters Auftraggebers ein zusätzlicher Aufwand entstehen sollte, wird die Vergütung in voller Höhe CorporateHealth den Auftraggeber hierauf hinweisen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diesen gesondert zu entrichtenvergüten. 3.9. Der Auftraggeber weist seine Mitarbeiter zur erforderlichen Mitwirkung an. 3.10. Die Mitarbeiter des Auftraggebers sind durch diesen über die Betreuer der CorporateHealth angemessen zu unterrichten, z.B. über die Person des Betriebsarztes bzw. der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Dies gilt auch für die unter 2.2. beschriebenen dauerhaften Wechsel.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. 7.1 Soweit 9.1. Die Einhaltung der Auftraggeber Banner und/oder andere Materialien zur Verfügung zu stellen hat, ist dem Auftraggeber bewusst, dass Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch WESLINK setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Erfolg und die Qualität der Leistung stark von der Qualität und Pünktlichkeit seiner Mitwirkung abhängig sind. Hierzu ist es von großer Relevanz, dass der Auftraggeber von ihm zur Verfügung zu stellende Daten, Informationen und/oder Materialien absprachegemäß und zeitnah beibringtMitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus. 7.2 Sämtliche für die Leistungserbringung erforderliche Materialien und Informationen stellt der Auftraggeber dem Anbieter auf eigene Kosten rechtzeitig zur Verfügung und ist allein verantwortlich für deren Eignung für die beabsichtigte Nutzung, deren inhaltliche Richtigkeit, deren Aktualität sowie die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung9.2. Zu den durch den Auftraggeber beizubringenden Informationen zählen u. a. sämtliche nach dem Telemediengesetz oder sonstigen rechtlichen Regelungen erforderlichen Daten und Angaben (z. B. berufsrechtliche Vorgaben, Pflichtangaben nach TKG). 7.3 Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, die wettbewerbs-, marken-, urheber-, namens-, persönlichkeits-, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Zulässigkeit und etwaige Pflichtangaben in Bezug auf die Leistung (z. B. Preisangabe bei Premium-Dienste-Rufnummern) und Gestaltungen vor Veröffentlichung des Banners – soweit möglich vor Erteilung des Auftrages – von sich aus zu klären bzw. klären zu lassen. Dem Anbieter obliegt keine rechtliche Prüfungspflicht hinsichtlich der Inhalte des Banners. 7.4 Bedingung der Leistung Bannererstellung ist, dass der Auftraggeber zu allen in der „Anlage TKV Online Banner“ oder dem entsprechenden Online-Abfrageformular des Anbieters abgefragten Daten und Informationen vollständige Angaben gemacht hat. 7.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen relevanter Daten – insbesondere Änderungen von Adressdaten, Bankverbindung die zur Ausführung seines Auftrags notwendigen Unterlagen rechtzeitig nach Auftragsvergabe in geeigneter Form an WESLINK zu übermitteln und die Durchführung der Lieferungen und/oder E-Mail-Adressen – unverzüglich dem Anbieter mitzuteilenLeistungen durch alle erforderlichen Maßnahmen aus der eigenen betrieblichen Sphäre zu unterstützen. Andernfalls ist WESLINK berechtigt, die Leistungen nach eigenem Ermessen fertigzustellen und den Auftraggeber zur Abnahme aufzufordern. 7.6 Bei nicht ordnungsgemäßer9.3. Der Auftraggeber übernimmt die Koordination von eigenen Mitarbeitern und von ihm beauftragten Dritten, unvollständigerderen Lieferungen und Leistungen mit dem Auftrag in unmittelbarem oder mittelbarem Verhältnis stehen. Der Auftraggeber hat auch dafür Sorge zu tragen, insbesondere verspäteter Anlieferung dass diese bei der Erbringung ihrer Lieferungen und/oder nachträglicher Änderung von Materialien oder sonstigen Informationen verlängert sich die Leistungszeit um den durch die Verzögerung eingetretenen Zeitraum zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zur Wiederaufnahme der Tätigkeit durch den AnbieterLeistungen mit WESLINK so kooperieren, dass WESLINK seine vertraglichen Verpflichtungen ungehindert erfüllen kann. 7.7 Stellt 9.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass durch von ihm eingebrachte oder weitergegebene Daten nicht gegen Strafrecht oder sonstiges öffentliches Recht verstoßen wird, dass die Ein- oder Weitergabe von Daten mit sittenwidrigem Inhalt unterbleibt und dass durch Inhalte oder benutzte Bezeichnungen (auch Domains) oder durch Art und/oder Ausmaß der Nutzung weder gegen die Persönlichkeitsrechte Dritter, gegen Schutzrechte (Namens-, Marken- und Urheberrechte) Dritter, gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen oder gegen sonstige Rechte Dritter 6 verstoßen wird. Der Auftraggeber hat WESLINK auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. 9.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Eintritt einer Änderung der Rechtsform oder des Namens sowie über den Verdacht oder das Bevorstehen einer Insolvenz WESLINK unaufgefordert zu informieren. 9.6. Im Falle des Verstoßes gegen die vorgenannten Mitwirkungspflichten des Auftraggebers behält sich WESLINK das Recht vor, die Leistungen für den Auftraggeber einzustellen und/oder den Zugang zu genutzten Diensten zu sperren. Eine Einstellung der Leistungen lässt die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung der Vergütung und die Bestimmungen zur Vertragslaufzeit unberührt. 9.7. Mehraufwand und Schäden, die infolge eines Verstoßes des Auftraggebers gegen die vorstehende Mitwirkungspflichten für WESLINK entstehen, kann WESLINK dem Auftraggeber in Rechnung stellen, wobei der Mehraufwand zu den üblichen Vergütungssätzen von WESLINK berechnet wird. 9.8. Nach der Fertigstellung und Übermittlung bzw. Zugänglichmachung von Arbeitsergebnissen ist der Auftraggeber innerhalb einer Woche verpflichtet, die Arbeitsergebnisse schriftlich abzunehmen, sofern diese den vertraglichen Spezifikationen entsprechen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme wegen unerheblicher Mängel zu verweigern. Nimmt der Auftraggeber die Arbeitsergebnisse innerhalb der Frist nicht ab, obwohl er hierzu verpflichtet ist, gelten diese nach Fristsetzung durch den Anbieter für die Leistungserbringung erforderliche Inhalte nicht fristgemäß § 640 Abs.1 Satz 3 BGB als abgenommen. 9.9. Übermittelt WESLINK dem Auftraggeber Arbeitsergebnisse (Texte, Grafiken etc.) zur VerfügungDurchsicht, Prüfung und Freigabe, ist der Anbieter darüber hinaus berechtigt – aber nicht verpflichtet – den Inhalt des Banners insoweit im für den Auftraggeber zumutbaren Umfang nach eigenem Ermessen verpflichtet, diese umgehend auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu gestalten oder aber vom Vertrag zurück zu tretenprüfen. Tritt der Anbieter aus den in diesem Absatz genannten Gründen vom Vertrag zurück, hat Erteilt der Auftraggeber daraufhin die Freigabe bzw. nimmt er das Werk ab, erkennt er das Arbeitsergebnis damit als vertragsgemäß an mit der Folge, dass WESLINK nicht haftbar ist für bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen des Anbieters die Vergütung in voller Höhe zu entrichtenetwaige erkennbare Fehler (z.B. Tippfehler, Grammatik oder Übersetzungen).

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. 7.1 Soweit der Auftraggeber Banner und/oder andere Materialien zur Verfügung zu stellen hat, ist dem Auftraggeber bewusst, dass der Erfolg und die Qualität der Leistung stark von der Qualität und Pünktlichkeit seiner Mitwirkung abhängig sind. Hierzu ist es von großer Relevanz, dass der Auftraggeber von ihm zur Verfügung zu stellende Daten, Informationen und/oder Materialien absprachegemäß und zeitnah beibringt. 7.2 Sämtliche für die Leistungserbringung erforderliche Materialien und Informationen stellt der Auftraggeber dem Anbieter auf eigene Kosten rechtzeitig zur Verfügung und ist allein verantwortlich für deren Eignung für die beabsichtigte Nutzung, deren inhaltliche Richtigkeit, deren Aktualität sowie die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung. Zu den durch den Auftraggeber beizubringenden Informationen zählen u. a. sämtliche nach dem Telemediengesetz oder sonstigen rechtlichen Regelungen erforderlichen Daten und Angaben (z. B. berufsrechtliche Vorgaben, Pflichtangaben nach TKG). 7.3 Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, die wettbewerbs-, marken-, urheber-, namens-, persönlichkeits-, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Zulässigkeit und etwaige Pflichtangaben in Bezug auf die Leistung (z. B. Preisangabe bei Premium-Dienste-Rufnummern) und Gestaltungen vor Veröffentlichung des Banners – soweit möglich vor Erteilung des Auftrages – von sich aus zu klären bzw. klären zu lassen. Dem Anbieter obliegt keine rechtliche Prüfungspflicht hinsichtlich der Inhalte des Banners. 7.4 Bedingung der Leistung Bannererstellung ist, dass der Auftraggeber zu allen in der „Anlage TKV Online Banner“ oder dem entsprechenden Online-Abfrageformular des Anbieters abgefragten Daten und Informationen vollständige Angaben gemacht hat. 7.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen relevanter Daten – insbesondere Änderungen der KS-Medien GmbH für die Vertragserfüllung wesentlichen Daten, Informationen, baulichen Vorbereitungen und Vorlagen rechtzeitig in der mündlich oder schriftlich vereinbarten Form und Qualität zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber versichert und steht dafür ein, dass er die übergebenen Materialien zu dem vertraglichen Zweck verwenden darf, diese keine Rechte Dritter verletzen und frei von AdressdatenMängeln sind. Er stellt die KS-Medien GmbH im Hinblick auf die Verwendung dieser Materialien von allen Rechten Dritter frei. Dies gilt auch für die Kosten der Rechtsverteidigung. Sollten Genehmigungen / Baugenehmigungen erforderlich sein, Bankverbindung und/so werden diese vollumfänglich vom Auftraggeber erbracht. Der Auftraggeber räumt der KS-Medien GmbH die für die Auftragserfüllung erforderlichen Rechte an den zur Verfügung gestellten Materialien ein. Der Auftraggeber sorgt für eine einwandfreie Absicherung des Webcamsystems gegen Umwelteinflüsse und schließt eine Elektronikversicherung gegen Umwelteinflüsse wie Blitzschlag etc. ab. Im Schadensfall, egal ob durch Vandalismus, Blitzschlag, unsachgemäßer Handhabung oder E-Mail-Adressen – unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen. 7.6 Bei nicht ordnungsgemäßerSonstiges verursacht, unvollständiger, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung trägt der AG die Kosten für die ordnungsgemäße Widerherstellung des Systems. Der Auftraggeber hat bei der Auftragserfüllung durch Erteilung von Materialien oder sonstigen Informationen verlängert sich Freigabeerklärungen und Rückmeldungen zu vorgelegten Arbeitsergebnissen mitzuwirken und so die Leistungszeit um den ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch die Verzögerung eingetretenen Zeitraum zzglKS-Medien GmbH zu unterstützen. einer angemessenen Anlaufzeit zur Wiederaufnahme Nach vertragsgemäßer Fertigstellung des Auftrags sind die Arbeitsergebnisse auf Verlangen von der Tätigkeit durch den AnbieterKS-Medien GmbH vom Auftraggeber ausdrücklich abzunehmen. 7.7 Stellt der Auftraggeber nach Fristsetzung durch den Anbieter für die Leistungserbringung erforderliche Inhalte nicht fristgemäß zur Verfügung, ist der Anbieter darüber hinaus berechtigt – aber nicht verpflichtet – den Inhalt des Banners insoweit im für den Auftraggeber zumutbaren Umfang nach eigenem Ermessen zu gestalten oder aber vom Vertrag zurück zu treten. Tritt der Anbieter aus den in diesem Absatz genannten Gründen vom Vertrag zurück, hat der Auftraggeber für bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen des Anbieters die Vergütung in voller Höhe zu entrichten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. 7.1 Soweit der Auftraggeber Banner Werbemittel und/oder andere Materialien zur Verfügung zu stellen hat, ist dem Auftraggeber bewusst, dass der Erfolg und die Qualität der Leistung stark von der Qualität und Pünktlichkeit seiner Mitwirkung abhängig sind. Hierzu ist es von großer Relevanz, dass der Auftraggeber von ihm zur Verfügung zu stellende Daten, Informationen und/oder Materialien absprachegemäß und zeitnah beibringt. 7.2 Sämtliche für die Leistungserbringung erforderliche Materialien und Informationen stellt der Auftraggeber dem Anbieter auf eigene Kosten rechtzeitig zur Verfügung und ist allein verantwortlich für deren Eignung für die beabsichtigte Nutzung, deren inhaltliche Richtigkeit, deren Aktualität sowie die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung. Zu den durch den Auftraggeber beizubringenden Informationen zählen u. a. sämtliche nach dem Telemediengesetz oder sonstigen rechtlichen Regelungen erforderlichen Daten und Angaben (z. B. berufsrechtliche Vorgaben, Pflichtangaben nach TKG). 7.3 Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, die wettbewerbs-, marken-, urheber-, namens-, persönlichkeits-, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Zulässigkeit und etwaige Pflichtangaben in Bezug auf die Leistung (z. B. Preisangabe bei Premium-Dienste-Rufnummern) und Gestaltungen vor Veröffentlichung des Banners – soweit möglich vor Erteilung des Auftrages – von sich aus zu klären bzw. klären zu lassen. Dem Anbieter obliegt keine rechtliche Prüfungspflicht hinsichtlich der Inhalte des Banners. 7.4 Bedingung der Leistung Bannererstellung Werbemittel-/Bannererstellung ist, dass der Auftraggeber zu allen in der „Anlage TKV Online Banner“ oder dem entsprechenden Online-Abfrageformular des Anbieters abgefragten Daten und Informationen vollständige Angaben gemacht hat. 7.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen relevanter Daten – insbesondere Änderungen von Adressdaten, Bankverbindung und/oder E-Mail-Adressen – unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen. 7.6 Bei nicht ordnungsgemäßer, unvollständiger, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung von Materialien oder sonstigen Informationen verlängert sich die Leistungszeit um den durch die Verzögerung eingetretenen Zeitraum zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zur Wiederaufnahme der Tätigkeit durch den Anbieter. 7.7 Stellt der Auftraggeber nach Fristsetzung durch den Anbieter für die Leistungserbringung erforderliche Inhalte nicht fristgemäß zur Verfügung, ist der Anbieter darüber hinaus berechtigt – aber nicht verpflichtet – den Inhalt des Banners insoweit im für den Auftraggeber zumutbaren Umfang nach eigenem Ermessen zu gestalten oder aber vom Vertrag zurück zu treten. Tritt der Anbieter aus den in diesem Absatz genannten Gründen vom Vertrag zurück, hat der Auftraggeber für bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen des Anbieters die Vergütung in voller Höhe zu entrichten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen – Werbemittel in Verzeichnis Portalen Und Apps

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. 7.1 Soweit Supportfälle sind der PCV vom Auftraggeber unter Nennung des Namens, der Telefonnummer und der Kontaktadresse inkl. E-Mailadresse unverzüglich zu melden. Darüber hinaus hat der Auftraggeber Banner und/oder andere Materialien die genauen Umstände des Supportfalls sowie die ggf. von der Software abgesetzten Störungsmeldungen und des Weiteren (sofern vom Auftraggeber bereits durchgeführt) die Einzelheiten und Ergebnisse von Tests hinsichtlich der Störung mündlich im Dialog mit einem Mitarbeiter der PCV und – sofern dies von PCV verlangt wird – schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber wird Nachfragen der PCV zum jeweiligen Supportfall umgehend beantworten und zur Verfügung zu stellen hatgestellte Diagnose-Tools auf Anweisung einspielen. Die für die Durchführung der Servicearbeiten erforderlichen technischen Einrichtungen wie Stromversorgung, ist dem Auftraggeber bewusst, dass der Erfolg Telefon- und die Qualität der Leistung stark von der Qualität Internetverbindung und Pünktlichkeit seiner Mitwirkung abhängig sind. Hierzu ist es von großer Relevanz, dass Datenübertragungsleitungen hält der Auftraggeber von ihm funktionsbereit und stellt sie kostenlos zur Verfügung zu stellende Daten, Informationen und/oder Materialien absprachegemäß und zeitnah beibringt. 7.2 Sämtliche für die Leistungserbringung erforderliche Materialien und Informationen stellt der Auftraggeber dem Anbieter auf eigene Kosten rechtzeitig zur Verfügung und ist allein verantwortlich für deren Eignung für die beabsichtigte Nutzung, deren inhaltliche Richtigkeit, deren Aktualität sowie die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung. Zu den durch den Auftraggeber beizubringenden Informationen zählen u. a. sämtliche nach dem Telemediengesetz oder sonstigen rechtlichen Regelungen erforderlichen Daten und Angaben (z. B. berufsrechtliche Vorgaben, Pflichtangaben nach TKG). 7.3 Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, die wettbewerbs-, marken-, urheber-, namens-, persönlichkeits-, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Zulässigkeit und etwaige Pflichtangaben in Bezug auf die Leistung (z. B. Preisangabe bei Premium-Dienste-Rufnummern) und Gestaltungen vor Veröffentlichung des Banners – soweit möglich vor Erteilung des Auftrages – von sich aus zu klären bzw. klären zu lassen. Dem Anbieter obliegt keine rechtliche Prüfungspflicht hinsichtlich der Inhalte des Banners. 7.4 Bedingung der Leistung Bannererstellung ist, dass der Auftraggeber zu allen in der „Anlage TKV Online Banner“ oder dem entsprechenden Online-Abfrageformular des Anbieters abgefragten Daten und Informationen vollständige Angaben gemacht hat. 7.5 Verfügung.. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen relevanter Daten – insbesondere Änderungen von Adressdaten, Bankverbindung und/oder E-Mail-Adressen – die ihm zur Verfügung gestellten Programmverbesserungen und Updates unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen. 7.6 Bei nicht ordnungsgemäßer, unvollständiger, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung von Materialien oder sonstigen Informationen verlängert sich die Leistungszeit um den durch die Verzögerung eingetretenen Zeitraum zzglaufzuspielen. einer angemessenen Anlaufzeit zur Wiederaufnahme Es wird der Tätigkeit durch den Anbieter. 7.7 Stellt der Auftraggeber nach Fristsetzung durch den Anbieter Support nur für die Software geschuldet, die sämtliche, dem Auftraggeber überlassene Updates enthält und daher auf dem neuesten Stand ist Im Rahmen einer Fernwartung oder Leistungserbringung erforderliche Inhalte nicht fristgemäß zur Verfügung, ist der Anbieter darüber hinaus berechtigt – aber nicht verpflichtet – den Inhalt des Banners insoweit im für den Auftraggeber zumutbaren Umfang nach eigenem Ermessen zu gestalten oder aber vom Vertrag zurück zu treten. Tritt der Anbieter aus den in diesem Absatz genannten Gründen vom Vertrag zurück, am Installationsort hat der Auftraggeber für bis den Zugang zu diesem Zeitpunkt erbrachte sämtlichen Datenverarbeitungseinheiten zu gestatten und zu ermöglichen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Arbeitsnachweis der PCV nach jeder Vor-Ort-Leistungserbringung abzuzeichnen. Etwaige Schlecht- oder Nichtleistung hat der Auftraggeber auf dem Arbeitsnachweis einzutragen. Hat PCV Leistungen erbracht, und der Auftraggeber den Arbeitsnachweis trotz Aufforderung nicht abgezeichnet, so wird widerlegbar vermutet, dass PCV die beauftragten Leistungen mangelfrei und vollständig erfüllt hat. Geschäftsleitung: Xxxx Xxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxx Tel.: 0 21 82 / 00 00 000 Fax.: 0 21 82 / 82 68 88 xxxx@xxx.xx Deutsche Bank IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC: XXXXXXXX000 Amtsgericht: Mönchengladbach HRA 4224 Steuer-Nr.: 114/5714/0449 Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherungen und Virentests durchzuführen. Insbesondere ist vor jedem Einspielen eines Updates eine Datensicherung durchzuführen. Die Datensicherung gehört ausdrücklich nicht zum Umfang der vertraglichen Verpflichtungen der PCV, Ausnahmen unterliegen einer vertraglichen Zusatzvereinbarung (Cloud-Backup, etc.) Die Regelungen unter Nr. 3.6. bleiben davon unberührt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt. Eine außerordentliche Kündigung des Anbieters Vertragsverhältnisses ist insbesondere dann möglich, falls eine der Vertragsseiten zahlungsunfähig oder überschuldet ist oder den Insolvenzantrag gestellt hat. PCV ist daher nicht verpflichtet, die Vergütung in voller Höhe Möglichkeit eines völligen Datenverlust aller Daten auf den Festplatten (sowie auch der gespiegelten Daten) zu entrichtenprüfen, den Auftraggeber darauf hinzuweisen, sich kundig zu machen über den Zustand des Systems (u.a. Spiegel- Festplatte) oder darauf hinzuwirken, dass eine (rückspielbare) komplette Systemsicherung vorliegt.

Appears in 1 contract

Samples: Dienstleistungsvertrag It Service