Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt das zu bebauende Grundstück sowie notwendige Finanzierungen zur Verfügung. Er sorgt, soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, für die Einholung der etwa noch ausstehenden Baugenehmigung bzw. etwaiger Änderungsgenehmigungen (Tekturen). Prüfung, Freigaben Der Auftragnehmer hat die ihm für die Ausführung seiner Arbeiten übergebenen Unterlagen sofort nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere auch die Maße, zu überprüfen und rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Leistungen vor Ort zu prüfen, inwiefern diese eingehalten wurden. Soweit der Auftragnehmer bei Vertragsschluss noch nicht sämtliche Ausführungspläne erhalten hat, werden sie ihm vom Auftraggeber sukzessive und rechtzeitig entsprechend der Bauablaufplanung zur Verfügung gestellt. Der Ausführung dürfen ausschließlich zur Ausführung freigegebene Pläne zugrunde gelegt werden. Vorabzüge dürfen nur auf ausdrückliche Anweisung des Auftraggebers zur Ausführung herangezogen werden. Soweit vom Auftragnehmer Xxxxx zu erstellen sind, hat er diese dem Auftraggeber bzw. dessen bevollmächtigten Erfüllungsgehilfen rechtzeitig zur Freigabe zu übergeben, wobei dem Auftraggeber bzw. dessen bevollmächtigten Erfüllungsgehilfen eine Dauer für die Freigabe von mindestens 14 Kalendertagen einzuräumen ist. Die Rechtzeitigkeit der Vorlage hat sich dabei am vereinbarten bzw. vom Auftragnehmer für seine Leistungen beabsichtigten Bauablauf zu orientieren. Die Planungsfreigaben des Auftraggebers dienen nicht dazu, den Auftragnehmer vor Fehlern oder Schäden zu schützen, die er aufgrund der übernommenen Leistungen zu tragen hat. Für die Richtigkeit seiner Planung und Planungsergebnisse wie auch seiner Ausführungsergebnisse bleibt der Auftragnehmer ungeachtet der Freigaben des Auftraggebers allein verantwortlich. Planungen des Auftragnehmers gelten als freigegeben, wenn nach Eingang einer prüffähigen Planungsunterlage bei dem Auftraggeber ein Prüfzeitraum von drei Wochen verstrichen ist und der Auftraggeber zudem auch nach Setzung einer Nachfrist des Aufragnehmers innerhalb einer Woche keine Erklärung abgibt. Soweit in den Vertragsgrundlagen keine abschließenden Qualitätsdefinitionen für Ausführungsleistungen betreffend Dachabdeckung, Fassaden, Fenster und Materialien des Ausbaus sowie einzubauender Anlagen erfolgt sind, steht dem Auftraggeber das Recht der Bemusterung zu. Das bedeutet, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber zum Zwecke der Auswahl durch den Auftraggeber Muster vorzustellen hat, die den vertraglichen Anforderungen entsprechen und von der vereinbarten Vergütung umfasst sind. Die Art der Bemusterung (Handmuster, Katalogmuster, Mustergruppen und -räume) ist einvernehmlich abzustimmen. Soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber für die entsprechenden Bauteile zumindest drei Varianten zur Entscheidung vorzu- stellen. Ein Bemusterungsterminplan ist zwischen den Vertragsparteien abzustimmen.
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Samples: dvpev.de
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt das zu bebauende Grundstück sowie notwendige Finanzierungen zur Verfügung. Er sorgt, soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, für die Einholung der etwa noch ausstehenden Baugenehmigung bzw. etwaiger Änderungsgenehmigungen (Tekturen). Prüfung, Freigaben Der Auftragnehmer hat die ihm für die Ausführung seiner Arbeiten übergebenen Unterlagen sofort nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere auch die Maße, zu überprüfen und rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Leistungen vor Ort zu prüfen, inwiefern diese eingehalten wurden. Soweit der Auftragnehmer bei Vertragsschluss noch nicht sämtliche Ausführungspläne erhalten hat, werden sie ihm vom Auftraggeber sukzessive und rechtzeitig entsprechend der Bauablaufplanung zur Verfügung gestellt. Der Ausführung dürfen ausschließlich zur Ausführung freigegebene Pläne zugrunde gelegt werden. Vorabzüge dürfen nur auf ausdrückliche Anweisung des Auftraggebers zur Ausführung herangezogen werden. Soweit vom Auftragnehmer Xxxxx zu erstellen sind, hat er diese dem Auftraggeber bzw. dessen bevollmächtigten Erfüllungsgehilfen rechtzeitig zur Freigabe zu übergeben, wobei dem Auftraggeber bzw. dessen bevollmächtigten Erfüllungsgehilfen eine Dauer für die Freigabe von mindestens 14 Kalendertagen einzuräumen ist. Die Rechtzeitigkeit der Vorlage hat sich dabei am vereinbarten bzw. vom Auftragnehmer für seine Leistungen beabsichtigten Bauablauf zu orientieren. Die Planungsfreigaben des Auftraggebers dienen nicht dazu, den Auftragnehmer vor Fehlern oder Schäden zu schützen, die er aufgrund der übernommenen Leistungen zu tragen hat. Für die Richtigkeit seiner Planung und Planungsergebnisse wie auch seiner Ausführungsergebnisse bleibt der Auftragnehmer ungeachtet der Freigaben des Auftraggebers allein verantwortlich. Planungen des Auftragnehmers gelten als freigegeben, wenn nach Eingang einer prüffähigen Planungsunterlage bei dem Auftraggeber ein Prüfzeitraum von drei Wochen verstrichen Den Vertragsparteien ist und der Auftraggeber zudem auch nach Setzung einer Nachfrist des Aufragnehmers innerhalb einer Woche keine Erklärung abgibt. Soweit in den Vertragsgrundlagen keine abschließenden Qualitätsdefinitionen für Ausführungsleistungen betreffend Dachabdeckung, Fassaden, Fenster und Materialien des Ausbaus sowie einzubauender Anlagen erfolgt sind, steht dem Auftraggeber das Recht der Bemusterung zu. Das bedeutetbewusst, dass der Erfolg des Projektes insgesamt von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit und einem intensiven Informationsaustausch zwischen den Parteien abhängig ist. Der Auftraggeber ist insofern verpflichtet, auch seinerseits für jedes Projekt einen geeigneten Ansprechpartner / Projektverantwortlichen zu benennen, der auch kurzfristig für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung steht, die sich im Zusammenhang mit der Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen ergeben können; (b) Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers in zumutbarem Umfang bei der Ausführung der vertragsgegenständlichen Leistungen zu unterstützen, insbesondere durch zeitnahe und unentgeltliche Zurverfügungstellung der benötigten Informationen und Daten; erforderliche Freigaben, z.B. für Mediaschaltungen, kurzfristig und auf jeden Fall so rechtzeitig zu erklären, dass die von Dritter Seite häufig vorgegebenen Annahmefristen unter normalen Umständen auch gewahrt werden können; etwaige sonstige Eigenleistungen, wie in dem jeweiligen Angebot näher beschrieben, fachgerecht und zum vereinbarten Termin zu erbringen. Während der gesamten Projektdurchführung kann der Auftraggeber Zusatz- oder Änderungswünsche an den Auftragnehmer dem Auftraggeber zum Zwecke herantragen. Hierbei bedürfen alle nicht nur unwesentlichen Änderungswünsche der Auswahl Textform und der (auch konkludent, z.B. durch entsprechende Auftragsdurchführung erklärten) Annahme durch den Auftraggeber Muster vorzustellen hatAuftragnehmer. Entsteht durch solche nachträglichen Änderungen ein Mehraufwand, die den vertraglichen Anforderungen entsprechen und von der vereinbarten Vergütung umfasst sind. Die Art der Bemusterung (Handmusterüber das gewöhnliche Maß hinausgeht, Katalogmuster, Mustergruppen und -räume) ist einvernehmlich abzustimmen. Soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, hat so kann der Auftragnehmer den Mehraufwand in Höhe der nachgewiesenen Mehrkosten, bzw., soweit es sich um eigene Arbeitsleistung handelt, zu den üblichen Stundensätzen der mit dem Auftraggeber für die entsprechenden Bauteile zumindest drei Varianten zur Entscheidung vorzu- stellen. Ein Bemusterungsterminplan ist zwischen den Vertragsparteien abzustimmenProjektdurchführung betrauten Mitarbeiter / Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers abrechnen.
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Samples: agentur-id.de
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Die Pflicht zur Leistungserbringung/Lieferung von HWK-R beginnt frühestens zu dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber stellt das zu bebauende Grundstück alle baulichen, technischen sowie notwendige Finanzierungen rechtlichen Voraussetzungen zur VerfügungAusführung/Lieferung geschaffen hat, die im Vertrag oder in den dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Auftraggeber aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste. Er sorgt, soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, für die Einholung Insbesondere hat der etwa noch ausstehenden Baugenehmigung bzw. etwaiger Änderungsgenehmigungen (Tekturen). Prüfung, Freigaben Der Auftragnehmer hat die ihm für die Ausführung seiner Arbeiten übergebenen Unterlagen sofort nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere auch die Maße, zu überprüfen und rechtzeitig Auftraggeber vor Beginn der Ausführung seiner Leistungen vor Ort zu prüfenLeistungsausführung/Lieferung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, inwiefern diese eingehalten wurden. Soweit der Auftragnehmer bei Vertragsschluss noch nicht sämtliche Ausführungspläne erhalten hatGas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, werden sie ihm vom Auftraggeber sukzessive Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, Grenzverläufe, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und rechtzeitig entsprechend der Bauablaufplanung allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung gestelltzu stellen. Des Weiteren hat er eine sichere Zufahrt zur Entladestelle zu gewährleisten. Auftragsbezogene Details zu den notwendigen Angaben/Informationen können bei HWK-R in Erfahrung gebracht werden. Kommt der Auftraggeber dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist die Leistung von HWK-R insoweit nicht mangelhaft, als die Mangelhaftigkeit auf die mangelnde Mitwirkungspflicht zurückzuführen ist. Der Ausführung dürfen ausschließlich zur Ausführung freigegebene Pläne zugrunde gelegt werdenAuftraggeber hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. Vorabzüge dürfen nur auf ausdrückliche Anweisung Sofern der Auftraggeber darauf nicht verzichtet hat oder der unternehmerische Auftraggeber aufgrund seiner Ausbildung oder Erfahrung nicht über solches Wissen verfügen musste, wird ihn HWK-R darauf im Rahmen des Auftraggebers zur Ausführung herangezogen werdenVertragsabschlusses hinweisen. Soweit vom Auftragnehmer Xxxxx zu erstellen Der Auftraggeber haftet dafür, dass die notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, hat er diese die im Vertrag oder in den dem Auftraggeber bzwvor Vertragsabschluss erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Auftraggeber aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste. dessen bevollmächtigten Erfüllungsgehilfen rechtzeitig zur Freigabe zu übergeben, wobei dem Der Auftraggeber bzw. dessen bevollmächtigten Erfüllungsgehilfen eine Dauer hat HWK-R für die Freigabe Zeit der Leistungserbringung kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von mindestens 14 Kalendertagen einzuräumen ist. Die Rechtzeitigkeit der Vorlage hat sich dabei am vereinbarten bzw. vom Auftragnehmer für seine Leistungen beabsichtigten Bauablauf zu orientieren. Die Planungsfreigaben des Auftraggebers dienen nicht dazu, den Auftragnehmer vor Fehlern oder Schäden zu schützen, die er aufgrund der übernommenen Leistungen zu tragen hat. Für die Richtigkeit seiner Planung und Planungsergebnisse wie auch seiner Ausführungsergebnisse bleibt der Auftragnehmer ungeachtet der Freigaben des Auftraggebers allein verantwortlich. Planungen des Auftragnehmers gelten als freigegeben, wenn nach Eingang einer prüffähigen Planungsunterlage bei dem Auftraggeber ein Prüfzeitraum von drei Wochen verstrichen ist und der Auftraggeber zudem auch nach Setzung einer Nachfrist des Aufragnehmers innerhalb einer Woche keine Erklärung abgibt. Soweit in den Vertragsgrundlagen keine abschließenden Qualitätsdefinitionen für Ausführungsleistungen betreffend Dachabdeckung, Fassaden, Fenster Werkzeugen und Materialien des Ausbaus sowie einzubauender Anlagen erfolgt sind, steht dem Auftraggeber das Recht der Bemusterung zu. Das bedeutet, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber zum Zwecke der Auswahl durch den Auftraggeber Muster vorzustellen hat, die den vertraglichen Anforderungen entsprechen und von der vereinbarten Vergütung umfasst sind. Die Art der Bemusterung (Handmuster, Katalogmuster, Mustergruppen und -räume) ist einvernehmlich abzustimmen. Soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber für die entsprechenden Bauteile zumindest drei Varianten zur Entscheidung vorzu- Verfügung zu stellen. Ein Bemusterungsterminplan ist zwischen den Vertragsparteien abzustimmen.
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Samples: www.hwk-recycling.at
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt das zu bebauende Grundstück unterstützt den Auftragnehmer im erforderlichen Umfang unentgeltlich durch Bereitstellung von z.B. Mitarbeitern, Unterlagen sowie notwendige Finanzierungen zur Verfügungdurch Mitwirkung an der Anforderungsanalyse, Tests, Abnahmen usw. Er sorgtDer Auftraggeber verpflichtet sich im Falle, soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt istdass Arbeiten auch bei ihm durchgeführt werden, für die Einholung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Auftragnehmer ausreichende Arbeitsplätze und – mittel zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer uneingeschränkten Zugang zu den für die Vertragserfüllung relevanten IT- Komponenten gewähren. Der Auftraggeber wird nur IT-Komponenten einsetzen, von deren Mängelfreiheit und Einsetzbarkeit für die konkreten Aufgaben er sich überzeugt hat. Insbesondere hat der etwa noch ausstehenden Baugenehmigung Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer für alle Fragen betreffend die Durchführung bzw. etwaiger Änderungsgenehmigungen (Tekturen)die Organisation des Projektes bzw. PrüfungBetriebes eine qualifizierte Ansprechperson zur Verfügung steht. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Freigaben dafür zu sorgen, dass vom Auftraggeber eingesetzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die für die Ausübung der betreffenden Arbeiten notwendigen Fachkenntnisse und Erfahrungen verfügen. Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber verlangen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftraggebers mit ungenügender Qualifikation abgezogen werden. Der Auftraggeber hat in diesem Falle umgehend für einen Ersatz zu sorgen. Der Auftraggeber trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die ihm in seinem Verantwortungsbereich befindlichen IT- Komponenten ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeiten, z.B. durch Datensicherung und stichprobenweise Überprüfungen der Ergebnisse. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass Störungen an den vom Auftragnehmer gelieferten Komponenten sofort nach Erkennbarkeit schriftlich gemeldet werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, rechtzeitig auf seine Kosten die erforderliche Infrastruktur, Software und die diesbezüglichen Rechte zu beschaffen, zu testen und funktionsfähig zur Verfügung zu stellen, sofern für die Ausführung seiner Arbeiten übergebenen Unterlagen sofort nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere auch die Maße, zu überprüfen Vertragserfüllung notwendig und rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Leistungen vor Ort zu prüfen, inwiefern diese eingehalten wurden. Soweit der Auftragnehmer bei Vertragsschluss noch nicht sämtliche Ausführungspläne erhalten hat, werden sie ihm vom Auftraggeber sukzessive und rechtzeitig entsprechend der Bauablaufplanung zur Verfügung gestellt. Der Ausführung dürfen ausschließlich zur Ausführung freigegebene Pläne zugrunde gelegt werden. Vorabzüge dürfen nur auf ausdrückliche Anweisung des Auftraggebers zur Ausführung herangezogen werden. Soweit vom Auftragnehmer Xxxxx zu erstellen sind, hat er diese dem Auftraggeber bzw. dessen bevollmächtigten Erfüllungsgehilfen rechtzeitig zur Freigabe zu übergeben, wobei dem Auftraggeber bzw. dessen bevollmächtigten Erfüllungsgehilfen eine Dauer für die Freigabe von mindestens 14 Kalendertagen einzuräumen ist. Die Rechtzeitigkeit der Vorlage hat sich dabei am vereinbarten bzw. vom Auftragnehmer für seine Leistungen beabsichtigten Bauablauf zu orientieren. Die Planungsfreigaben des Auftraggebers dienen nicht dazu, den Auftragnehmer vor Fehlern oder Schäden zu schützen, die er aufgrund der übernommenen Leistungen zu tragen hatim Vertrag nichts anderes vereinbart wird. Für die Richtigkeit seiner Planung Bringung und Planungsergebnisse wie auch seiner Ausführungsergebnisse bleibt den Inhalt der Auftragnehmer ungeachtet zu verarbeitenden Daten ist der Freigaben Auftraggeber verantwortlich. Weitergehende Mitwirkungspflichten des Auftraggebers allein verantwortlichkönnen im Vertrag vereinbart werden. Planungen des Auftragnehmers gelten als freigegeben, wenn nach Eingang einer prüffähigen Planungsunterlage bei dem Sollte der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß oder termingerecht erfüllen oder unterbricht der Auftraggeber ein Prüfzeitraum von drei Wochen verstrichen ist Projekt aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, so kann dies zu Terminverschiebungen oder Mehraufwendungen führen. Der Auftragnehmer wird dies innerhalb angemessener Zeit schriftlich bekannt geben und der Auftraggeber zudem auch nach Setzung einer Nachfrist des Aufragnehmers innerhalb einer Woche keine Erklärung abgibtauf allfällige Auswirkungen hinweisen. Der Auftragnehmer wird diesfalls versuchen, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderweitig einzusetzen. Soweit in den Vertragsgrundlagen keine abschließenden Qualitätsdefinitionen für Ausführungsleistungen betreffend Dachabdeckung, Fassaden, Fenster und Materialien des Ausbaus sowie einzubauender Anlagen erfolgt sind, steht dem Auftraggeber das Recht der Bemusterung zu. Das bedeutet, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber zum Zwecke der Auswahl durch den Auftraggeber Muster vorzustellen hat, die den vertraglichen Anforderungen entsprechen und von der vereinbarten Vergütung umfasst sind. Die Art der Bemusterung (Handmuster, Katalogmuster, Mustergruppen und -räume) ist einvernehmlich abzustimmen. Soweit dies nicht etwas anderes bestimmt möglich ist, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber für Anspruch auf Ersatz der durch die entsprechenden Bauteile zumindest drei Varianten zur Entscheidung vorzu- stellenunterlassene Mitwirkung bzw. Ein Bemusterungsterminplan ist zwischen den Vertragsparteien abzustimmenProjektunterbrechung entstandenen Mehraufwendungen, darüber hinaus werden Stehzeiten als Arbeitszeit verrechnet.
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Samples: www.brz.gv.at
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Die Pflicht zur Leistungserbringung/Lieferung von HWK beginnt frühestens zu dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber stellt das zu bebauende Grundstück alle baulichen, technischen sowie notwendige Finanzierungen rechtlichen Voraussetzungen zur VerfügungAusführung/Lieferung geschaffen hat, die im Vertrag oder in den dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Auftraggeber aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste. Er sorgt, soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, für die Einholung Insbesondere hat der etwa noch ausstehenden Baugenehmigung bzw. etwaiger Änderungsgenehmigungen (Tekturen). Prüfung, Freigaben Der Auftragnehmer hat die ihm für die Ausführung seiner Arbeiten übergebenen Unterlagen sofort nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere auch die Maße, zu überprüfen und rechtzeitig Auftraggeber vor Beginn der Ausführung seiner Leistungen vor Ort zu prüfenLeistungsausführung/Lieferung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, inwiefern diese eingehalten wurden. Soweit der Auftragnehmer bei Vertragsschluss noch nicht sämtliche Ausführungspläne erhalten hatGas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, werden sie ihm vom Auftraggeber sukzessive Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, Grenzverläufe sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und rechtzeitig entsprechend der Bauablaufplanung allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung gestelltzu stellen. Des Weiteren hat er eine sichere Zufahrt zur Entladestelle zu gewährleisten. Auftragsbezogene Details zu den notwendigen Angaben/Informationen können bei HWK in Erfahrung gebracht werden. Kommt der Auftraggeber dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist die Leistung von HWK insoweit nicht mangelhaft, als die Mangelhaftigkeit auf die mangelnde Mitwirkungspflicht zurückzuführen ist. Der Ausführung dürfen ausschließlich zur Ausführung freigegebene Pläne zugrunde gelegt werdenAuftraggeber hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. Vorabzüge dürfen nur auf ausdrückliche Anweisung Sofern der Auftraggeber darauf nicht verzichtet hat oder der unternehmerische Auftraggeber aufgrund seiner Ausbildung oder Erfahrung nicht über solches Wissen verfügen musste, wird ihn HWK darauf im Rahmen des Auftraggebers zur Ausführung herangezogen werdenVertragsabschlusses hinweisen. Soweit vom Auftragnehmer Xxxxx zu erstellen Der Auftraggeber haftet dafür, dass die notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, hat er diese die im Vertrag oder in den dem Auftraggeber bzwvor Vertragsabschluss erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Auftraggeber aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste. dessen bevollmächtigten Erfüllungsgehilfen rechtzeitig zur Freigabe zu übergeben, wobei dem Der Auftraggeber bzw. dessen bevollmächtigten Erfüllungsgehilfen eine Dauer hat HWK für die Freigabe Zeit der Leistungserbringung kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von mindestens 14 Kalendertagen einzuräumen ist. Die Rechtzeitigkeit der Vorlage hat sich dabei am vereinbarten bzw. vom Auftragnehmer für seine Leistungen beabsichtigten Bauablauf zu orientieren. Die Planungsfreigaben des Auftraggebers dienen nicht dazu, den Auftragnehmer vor Fehlern oder Schäden zu schützen, die er aufgrund der übernommenen Leistungen zu tragen hat. Für die Richtigkeit seiner Planung und Planungsergebnisse wie auch seiner Ausführungsergebnisse bleibt der Auftragnehmer ungeachtet der Freigaben des Auftraggebers allein verantwortlich. Planungen des Auftragnehmers gelten als freigegeben, wenn nach Eingang einer prüffähigen Planungsunterlage bei dem Auftraggeber ein Prüfzeitraum von drei Wochen verstrichen ist und der Auftraggeber zudem auch nach Setzung einer Nachfrist des Aufragnehmers innerhalb einer Woche keine Erklärung abgibt. Soweit in den Vertragsgrundlagen keine abschließenden Qualitätsdefinitionen für Ausführungsleistungen betreffend Dachabdeckung, Fassaden, Fenster Werkzeugen und Materialien des Ausbaus sowie einzubauender Anlagen erfolgt sind, steht dem Auftraggeber das Recht der Bemusterung zu. Das bedeutet, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber zum Zwecke der Auswahl durch den Auftraggeber Muster vorzustellen hat, die den vertraglichen Anforderungen entsprechen und von der vereinbarten Vergütung umfasst sind. Die Art der Bemusterung (Handmuster, Katalogmuster, Mustergruppen und -räume) ist einvernehmlich abzustimmen. Soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber für die entsprechenden Bauteile zumindest drei Varianten zur Entscheidung vorzu- Verfügung zu stellen. Ein Bemusterungsterminplan ist zwischen den Vertragsparteien abzustimmen.
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Samples: www.hwk.at
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Für alle Anlagen gilt: Der Auftraggeber stellt das zu bebauende Grundstück sowie notwendige Finanzierungen zur Verfügung. Er sorgt, soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, hat dem Auftragnehmer sämtliche einschlägigen Vorschriften für die Einholung zu erbringende Wartungsleistung an der etwa noch ausstehenden Baugenehmigung bzwjeweiligen technischen Anlage mitzuteilen. etwaiger Änderungsgenehmigungen (Tekturen)Ausgenommen hiervon sind nur die gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland. Prüfung, Freigaben Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer hat die ihm daher auch den durch Dritte auferlegten Prüfungsumfang für die Ausführung seiner Arbeiten übergebenen Unterlagen sofort nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere auch die Maße, zu überprüfen und rechtzeitig vor Beginn erbringende Wartungsleistung an der Ausführung seiner Leistungen vor Ort zu prüfen, inwiefern diese eingehalten wurdenjeweiligen technischen Anlage mitzuteilen. Soweit der Auftragnehmer bei Vertragsschluss noch nicht sämtliche Ausführungspläne erhalten hat, werden sie ihm vom Auftraggeber sukzessive und rechtzeitig entsprechend der Bauablaufplanung zur Verfügung gestellt. Der Ausführung dürfen ausschließlich zur Ausführung freigegebene Pläne zugrunde gelegt werden. Vorabzüge dürfen nur auf ausdrückliche Anweisung Sonstige Mitwirkungspflichten des Auftraggebers zur Ausführung herangezogen werdensind in Anlage 2 „Wartungsvoraussetzungen“ zum Vertrag geregelt. Soweit vom Auftragnehmer Xxxxx zu erstellen sind, hat er diese Die in Anlage 2 enthaltenen Wartungsvoraussetzungen sind von dem Auftraggeber bzw. dessen bevollmächtigten Erfüllungsgehilfen rechtzeitig zur Freigabe (wenn abweichend) dem Betreiber zu übergebenbeachten. Anlage 2 gibt vor, wobei dem Auftraggeber bzwwelche Voraussetzungen vor der Wartungsleistung erfüllt sein müssen. dessen bevollmächtigten Erfüllungsgehilfen eine Dauer Dadurch erzielen wir einen reibungslosen und effektiven Ablauf der Wartungsleistung. Werden diese Wartungsvoraussetzungen nicht eingehalten, haftet APROVIS nicht für die Freigabe von mindestens 14 Kalendertagen einzuräumen istausgeführten Wartungsleistungen. Die Rechtzeitigkeit Ein unterschriebenes Exemplar der Vorlage hat sich dabei am vereinbarten bzwAnlage 2 muss APROVIS spätestens eine Woche vor dem jeweiligen geplanten Wartungseinsatz vorliegen. vom Auftragnehmer für seine Leistungen beabsichtigten Bauablauf zu orientieren. Die Planungsfreigaben des Auftraggebers dienen Ist dies nicht dazuder Fall, den Auftragnehmer vor Fehlern oder Schäden zu schützenist APROVIS berechtigt, die er aufgrund der übernommenen Leistungen Ausführung des Wartungseinsatzes zu tragen hatverweigern. Für die Richtigkeit seiner Planung und Planungsergebnisse wie auch seiner Ausführungsergebnisse bleibt der Auftragnehmer ungeachtet der Freigaben des Auftraggebers allein verantwortlich. Planungen des Auftragnehmers gelten als freigegeben, wenn nach Eingang einer prüffähigen Planungsunterlage bei dem Auftraggeber ein Prüfzeitraum von drei Wochen verstrichen ist und Sofern der Auftraggeber zudem auch nach Setzung einer Nachfrist des Aufragnehmers innerhalb einer Woche keine Erklärung abgibt. Soweit in den Vertragsgrundlagen keine abschließenden Qualitätsdefinitionen für Ausführungsleistungen betreffend Dachabdeckung, Fassaden, Fenster und Materialien des Ausbaus sowie einzubauender Anlagen erfolgt sind, steht dem Auftraggeber das Recht der Bemusterung zu. Das bedeutet, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber zum Zwecke der Auswahl durch den Auftraggeber Muster vorzustellen hat, die den vertraglichen Anforderungen entsprechen und von der vereinbarten Vergütung umfasst sind. Die Art der Bemusterung (Handmuster, Katalogmuster, Mustergruppen und -räume) ist einvernehmlich abzustimmen. Soweit selbst nicht etwas anderes bestimmt Anlagenbetreiber ist, hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass der Anlagenbetreiber diese Mitwirkungspflichten erfüllt. Die Erfüllung dieser Mitwirkungspflichten ist Voraussetzung für die Durchführung einer ordnungsgemäßen Wartung. Der Auftragnehmer ist befugt, diese Mitwirkungspflichten des Auftraggebers zu ändern bzw. zu ergänzen, wenn dies für eine nach den gesetzlichen oder behördlichen oder sonstigen zu erfüllenden Vorschriften ordnungsgemäße Wartung erforderlich ist. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber und auf dessen Weisung auch dem Anlagenbetreiber die jeweiligen Mitwirkungspflichten rechtzeitig schriftlich (per Fax oder E-Mail genügt) mit, wobei eine Ankündigungsfrist von 2 Wochen von den Parteien als ausreichend angesehen wird. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mitwirkungspflichten zum Zeichen der Anerkenntnis zu unterzeichnen und an den Auftragnehmer bis spätestens eine Woche vor Beginn der Wartungsarbeiten zurückzusenden. Es genügt auch für die entsprechenden Bauteile zumindest drei Varianten zur Entscheidung vorzu- stellen. Ein Bemusterungsterminplan ist zwischen den Vertragsparteien abzustimmeneine Vereinbarung der Mitwirkungspflichten, wenn der Anlagenbetreiber diese Mitwirkungspflichten unterzeichnet.
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Samples: www.aprovis.com
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt das zu bebauende Grundstück unterstützt den Auftragnehmer im erforderlichen Umfang unentgeltlich durch Bereitstellung von z.B. Mitarbeitern, Un- terlagen sowie notwendige Finanzierungen zur Verfügungdurch Mitwirkung an der Anforderungsanalyse, Tests, Abnahmen usw. Er sorgtDer Auftraggeber verpflichtet sich im Falle, soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt istdass Arbeiten auch bei ihm durchgeführt werden, für die Einholung Mitarbeiter vom Auftragnehmer aus- reichende Arbeitsplätze und – mittel zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer uneingeschränkten Zu- gang zu den für die Vertragserfüllung relevanten IT-Komponenten gewähren. Der Auftraggeber wird nur IT-Komponenten einsetzen, von deren Mängelfreiheit und Einsetzbarkeit für die konkreten Aufgaben er sich überzeugt hat. Insbesondere hat der etwa noch ausstehenden Baugenehmigung Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer für alle Fragen betreffend die Durchführung bzw. etwaiger Änderungsgenehmigungen (Tekturen)die Organisation des Projektes bzw. PrüfungBetriebes eine qualifizierte An- sprechperson zur Verfügung steht. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Freigaben dafür zu sorgen, dass vom Auf- traggeber eingesetzte Mitarbeiter über die für die Ausübung der be- treffenden Arbeiten notwendigen Fachkenntnisse und Erfahrungen verfügen. Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber verlangen, dass Mitarbeiter des Auftraggebers mit ungenügender Qualifikation abgezogen werden. Der Auftraggeber hat in diesem Falle umgehend für einen Ersatz zu sorgen. Der Auftraggeber trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die ihm in seinem Verantwortungsbereich befindlichen IT-Komponenten ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeiten, z.B. durch Da- tensicherung und stichprobenweise Überprüfungen der Ergebnisse. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass Störungen an den vom Auftragnehmer gelieferten Komponenten sofort nach Erkennbarkeit schriftlich gemeldet werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, rechtzeitig auf seine Kosten die er- forderliche Infrastruktur, Software und die diesbezüglichen Rechte zu beschaffen, zu testen und funktionsfähig zur Verfügung zu stellen, sofern für die Ausführung seiner Arbeiten übergebenen Unterlagen sofort nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere auch die Maße, zu überprüfen Vertragserfüllung notwendig und rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Leistungen vor Ort zu prüfen, inwiefern diese eingehalten wurden. Soweit der Auftragnehmer bei Vertragsschluss noch nicht sämtliche Ausführungspläne erhalten hat, werden sie ihm vom Auftraggeber sukzessive und rechtzeitig entsprechend der Bauablaufplanung zur Verfügung gestellt. Der Ausführung dürfen ausschließlich zur Ausführung freigegebene Pläne zugrunde gelegt werden. Vorabzüge dürfen nur auf ausdrückliche Anweisung des Auftraggebers zur Ausführung herangezogen werden. Soweit vom Auftragnehmer Xxxxx zu erstellen sind, hat er diese dem Auftraggeber bzw. dessen bevollmächtigten Erfüllungsgehilfen rechtzeitig zur Freigabe zu übergeben, wobei dem Auftraggeber bzw. dessen bevollmächtigten Erfüllungsgehilfen eine Dauer für die Freigabe von mindestens 14 Kalendertagen einzuräumen ist. Die Rechtzeitigkeit der Vorlage hat sich dabei am vereinbarten bzw. vom Auftragnehmer für seine Leistungen beabsichtigten Bauablauf zu orientieren. Die Planungsfreigaben des Auftraggebers dienen nicht dazu, den Auftragnehmer vor Fehlern oder Schäden zu schützen, die er aufgrund der übernommenen Leistungen zu tragen hatim Vertrag nichts an- deres vereinbart wird. Für die Richtigkeit seiner Planung Bringung und Planungsergebnisse wie auch seiner Ausführungsergebnisse bleibt den Inhalt der Auftragnehmer ungeachtet zu verarbeitenden Daten ist der Freigaben Auftraggeber verantwortlich. Weitergehende Mitwirkungspflichten des Auftraggebers allein verantwortlichkönnen im Vertrag vereinbart werden. Planungen des Auftragnehmers gelten als freigegeben, wenn nach Eingang einer prüffähigen Planungsunterlage bei dem Sollte der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht ordnungs- gemäß oder termingerecht erfüllen oder unterbricht der Auftraggeber ein Prüfzeitraum von drei Wochen verstrichen ist Projekt aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, so kann dies zu Terminverschiebungen oder Mehraufwendun- gen führen. Der Auftragnehmer wird dies innerhalb angemessener Zeit schriftlich bekannt geben und der Auftraggeber zudem auch nach Setzung einer Nachfrist des Aufragnehmers innerhalb einer Woche keine Erklärung abgibtauf allfällige Auswirkungen hinwei- sen. Der Auftragnehmer wird diesfalls versuchen, seine Mitarbeiter anderweitig einzusetzen. Soweit in den Vertragsgrundlagen keine abschließenden Qualitätsdefinitionen für Ausführungsleistungen betreffend Dachabdeckung, Fassaden, Fenster und Materialien des Ausbaus sowie einzubauender Anlagen erfolgt sind, steht dem Auftraggeber das Recht der Bemusterung zu. Das bedeutet, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber zum Zwecke der Auswahl durch den Auftraggeber Muster vorzustellen hat, die den vertraglichen Anforderungen entsprechen und von der vereinbarten Vergütung umfasst sind. Die Art der Bemusterung (Handmuster, Katalogmuster, Mustergruppen und -räume) ist einvernehmlich abzustimmen. Soweit dies nicht etwas anderes bestimmt möglich ist, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber für Auf- tragnehmer Anspruch auf Ersatz der durch die entsprechenden Bauteile zumindest drei Varianten zur Entscheidung vorzu- stellenunterlassene Mitwir- kung bzw. Ein Bemusterungsterminplan ist zwischen den Vertragsparteien abzustimmenProjektunterbrechung entstandenen Mehraufwendungen, darüber hinaus werden Stehzeiten als Arbeitszeit verrechnet.
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Samples: www.brz.gv.at
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt das zu bebauende Grundstück sowie notwendige Finanzierungen zur Verfügung. Er sorgthat CONECTO unverzüglich, soweit ohne Aufforderung und in diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt istweiterverarbeitba- rer Form alle Informationen schriftlich mitzuteilen und alle Leistungen beizustellen, die für die Einholung Erbringung der etwa noch ausstehenden Baugenehmigung bzwLeistungen durch CONECTO erforderlich sind. etwaiger Änderungsgenehmigungen (Tekturen). Prüfung, Freigaben Der Auftragnehmer hat Dazu zählen insbesondere die ihm für die Ausführung seiner Arbeiten übergebenen Unterlagen sofort nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere auch die Maße, zu überprüfen und rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Leistungen vor Ort zu prüfen, inwiefern diese eingehalten wurden. Soweit der Auftragnehmer bei Vertragsschluss noch nicht sämtliche Ausführungspläne erhalten hat, werden sie ihm vom Auftraggeber sukzessive und rechtzeitig entsprechend der Bauablaufplanung Bereitstellung eines Ansprechpartners zur Verfügung gestellt. Der Ausführung dürfen ausschließlich zur Ausführung freigegebene Pläne zugrunde gelegt werden. Vorabzüge dürfen nur auf ausdrückliche Anweisung des Auftraggebers zur Ausführung herangezogen werden. Soweit vom Auftragnehmer Xxxxx zu erstellen sind, hat er diese dem Auftraggeber bzw. dessen bevollmächtigten Erfüllungsgehilfen rechtzeitig zur Freigabe zu übergeben, wobei dem Auftraggeber bzw. dessen bevollmächtigten Erfüllungsgehilfen eine Dauer für die Freigabe von mindestens 14 Kalendertagen einzuräumen ist. Die Rechtzeitigkeit der Vorlage hat sich dabei am vereinbarten bzw. vom Auftragnehmer für seine Leistungen beabsichtigten Bauablauf zu orientieren. Die Planungsfreigaben des Auftraggebers dienen nicht dazu, den Auftragnehmer vor Fehlern oder Schäden zu schützenVertragsabwicklung, die er aufgrund Beistellung von Unterlagen, Materialien und Einrichtungen, die Abstimmung bei Auftragsdetails und die Abnahme (Freigabe) von Teilleistungen und Leistungen. Wenn die Notwendigkeit der übernommenen Bereitstellung von Informationen oder Leistungen zu tragen hat. Für die Richtigkeit seiner Planung und Planungsergebnisse wie auch seiner Ausführungsergebnisse bleibt der Auftragnehmer ungeachtet der Freigaben des Auftraggebers allein verantwortlich. Planungen des Auftragnehmers gelten als freigegeben, wenn nach Eingang einer prüffähigen Planungsunterlage bei dem Auftraggeber ein Prüfzeitraum von drei Wochen verstrichen ist und der Auftraggeber zudem auch nach Setzung einer Nachfrist des Aufragnehmers innerhalb einer Woche keine Erklärung abgibt. Soweit in den Vertragsgrundlagen keine abschließenden Qualitätsdefinitionen für Ausführungsleistungen betreffend Dachabdeckung, Fassaden, Fenster und Materialien des Ausbaus sowie einzubauender Anlagen erfolgt sind, steht dem Auftraggeber das Recht der Bemusterung zu. Das bedeutet, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber zum Zwecke der Auswahl durch den Auftraggeber Muster vorzustellen hat, die den vertraglichen Anforderungen entsprechen und von erst während der vereinbarten Vergütung umfasst sind. Die Art Erbringung der Bemusterung (Handmuster, Katalogmuster, Mustergruppen und -räume) ist einvernehmlich abzustimmen. Soweit nicht etwas anderes bestimmt istLeistungen durch CONECTO bekannt wird, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber diese unverzüglich nachzureichen. Der Auftraggeber hat die von ihm beigestellten Informationen und Leis- tungen selbst auf deren Tauglichkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen. Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch mangelhafte, verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, und insbesondere auch für den CONECTO dadurch entstehenden Mehr- aufwand. Sofern CONECTO aufgrund mangelhafter, verspäteter oder unter-lassener Mitwirkung des Auftraggebers die Leistungen nicht ver- einbarungsgemäß ausführen kann, ist CONECTO unbeschadet anderer Rechte auch berechtigt, die Ausführung der Leistung zu unterbrechen, andere Leistungen für andere Auftraggeber einzuschieben und erst nach Abschluss dieser Leistungen die Ausführung der Leistungen für den Auftraggeber, soweit dieser seine Mitwirkungspflichten bis dahin erfüllt hat, fortzusetzen, wodurch sich alle Termine und Fristen verschieben. Wird CONECTO von Dritten wegen einer Rechtsverletzung im Zusam- menhang mit vom Auftraggeber beigestellten Informationen oder Leis- tungen in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber CONECTO zudem schad- und klaglos zu halten und bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Eingriffe des Auftraggebers. Wenn der Auftraggeber eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen von CONECTO eingreift und Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand von CONECTO, z.B. zur Nachprüfung, Dokumentation, Mängelfeststellung, Mängelzuordnung, Mängelbehebung. Prüfpflichten von CONECTO. CONECTO haftet nur dafür, dass die von CONECTO erbrachten Leistungen nicht an sich rechtswidrig sind (z.B. Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werks ohne Zustim- mung des Urhebers). CONECTO hat jedoch keine Verpflichtung zur rechtlichen Prüfung der durch CONECTO erstellten Leistungen auf eine etwaige Verletzung von Rechten Dritter oder auf eventuelle Rechtsverletzungen, die durch die vom Auftraggeber geplante Art der Verwendung (z.B. der Verwendung einer Grafik als Logo) entstehen. Der Auftraggeber hat diese rechtli- chen Prüfungen, insbesondere in verwaltungs-, straf-, wettbewerbs-, marken-, kennzeichen-, musterschutz-, urheber-, persönlichkeits- und datenschutzrechtlicher Hinsicht selbst vorzunehmen oder durch einen entsprechend ausgebildeten Rechtsexperten vornehmen zu lassen. Soweit CONECTO auf die Notwendigkeit einer zusätzlichen rechtlichen Prüfung von Leistungen auch hinsichtlich anderer Rechte oder auf an- dere Risiken vor Auftragserteilung oder während des Auftrages nach Bekanntwerden neuer Auftragsdetails hinweist, geht die Haftung für die entsprechenden Bauteile zumindest drei Varianten zur Entscheidung vorzu- stellenVornahme dieser rechtlichen Prüfung hinsichtlich anderer Rechte oder für das Eingehen dieser Risiken in dem Fall, dass seitens CONECTO Aufklärungs- oder Prüfpflichten bestanden haben, auf den Auftraggeber über. Ein Bemusterungsterminplan ist zwischen den Vertragsparteien abzustimmenDie Leistung von CONECTO gilt damit als ordnungs- und vereinba- rungsgemäß erbracht.
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Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt das zu bebauende Grundstück sowie notwendige Finanzierungen zur Verfügung. Er sorgtAuftrag- geber hat BAIER unverzüglich, soweit ohne Aufforderung und in diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt istweiterverarbeitbarer Form alle Informationen schriftlich mitzuteilen und alle Leistungen beizustellen, die für die Einholung Erbringung der etwa noch ausstehenden Baugenehmigung bzwLeistungen durch BAIER erforderlich sind. etwaiger Änderungsgenehmigungen (Tekturen). Prüfung, Freigaben Der Auftragnehmer hat Dazu zählen insbesondere die ihm für die Ausführung seiner Arbeiten übergebenen Unterlagen sofort nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere auch die Maße, zu überprüfen und rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Leistungen vor Ort zu prüfen, inwiefern diese eingehalten wurden. Soweit der Auftragnehmer bei Vertragsschluss noch nicht sämtliche Ausführungspläne erhalten hat, werden sie ihm vom Auftraggeber sukzessive und rechtzeitig entsprechend der Bauablaufplanung Bereitstellung eines An- sprechpartners zur Verfügung gestellt. Der Ausführung dürfen ausschließlich zur Ausführung freigegebene Pläne zugrunde gelegt werden. Vorabzüge dürfen nur auf ausdrückliche Anweisung des Auftraggebers zur Ausführung herangezogen werden. Soweit vom Auftragnehmer Xxxxx zu erstellen sind, hat er diese dem Auftraggeber bzw. dessen bevollmächtigten Erfüllungsgehilfen rechtzeitig zur Freigabe zu übergeben, wobei dem Auftraggeber bzw. dessen bevollmächtigten Erfüllungsgehilfen eine Dauer für die Freigabe von mindestens 14 Kalendertagen einzuräumen ist. Die Rechtzeitigkeit der Vorlage hat sich dabei am vereinbarten bzw. vom Auftragnehmer für seine Leistungen beabsichtigten Bauablauf zu orientieren. Die Planungsfreigaben des Auftraggebers dienen nicht dazu, den Auftragnehmer vor Fehlern oder Schäden zu schützenVertragsabwicklung, die er aufgrund Beistellung von Unterlagen, Materialien und Einrichtungen, die Ab- stimmung bei Auftragsdetails und die Abnahme (Freigabe) von Teilleistungen und Leistungen. Wenn die Notwendig- keit der übernommenen Bereitstellung von Informationen oder Leistungen zu tragen hat. Für die Richtigkeit seiner Planung und Planungsergebnisse wie auch seiner Ausführungsergebnisse bleibt der Auftragnehmer ungeachtet der Freigaben des Auftraggebers allein verantwortlich. Planungen des Auftragnehmers gelten als freigegeben, wenn nach Eingang einer prüffähigen Planungsunterlage bei dem Auftraggeber ein Prüfzeitraum von drei Wochen verstrichen ist und der Auftraggeber zudem auch nach Setzung einer Nachfrist des Aufragnehmers innerhalb einer Woche keine Erklärung abgibt. Soweit in den Vertragsgrundlagen keine abschließenden Qualitätsdefinitionen für Ausführungsleistungen betreffend Dachabdeckung, Fassaden, Fenster und Materialien des Ausbaus sowie einzubauender Anlagen erfolgt sind, steht dem Auftraggeber das Recht der Bemusterung zu. Das bedeutet, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber zum Zwecke der Auswahl durch den Auftraggeber Muster vorzustellen hat, die den vertraglichen Anforderungen entsprechen und von erst während der vereinbarten Vergütung umfasst sind. Die Art Erbringung der Bemusterung (Handmuster, Katalogmuster, Mustergruppen und -räume) ist einvernehmlich abzustimmen. Soweit nicht etwas anderes bestimmt istLeistungen durch BAIER bekannt wird, hat der Auftragnehmer Auftragge- ber diese unverzüglich nachzureichen. Eingriffe des Auftraggebers. Wenn der Auftraggeber eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen von BAIER eingreift und Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand von BAIER, Prüfpflichten von BAIER. BAIER haftet nur dafür, dass die von BAIER erbrachten Leistungen nicht an sich rechtswidrig sind (z.B. Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werks ohne Zustimmung des Urhebers). Referenz. XXXXX ist berechtigt, auf allen von XXXXX für den Auftraggeber erstellten Leistungen auf BAIER und allenfalls auf einen anderen Urheber hinzuweisen und vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Wider- rufs im Rahmen der eigenen Werbemittel von BAIER Da- ten wie Namen und Logo des Auftraggebers, Projektbe- schreibung, Projektabbildungen und Ähnliches als Refe- renz bzw. als Hinweis auf die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber für die entsprechenden Bauteile zumindest drei Varianten zur Entscheidung vorzu- stellen. Ein Bemusterungsterminplan ist zwischen den Vertragsparteien abzustimmenzu verwenden, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgelt zustehen würde.
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Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt das zu bebauende Grundstück unterstützt den Auftragnehmer im erforderlichen Umfang unentgeltlich durch Bereit- stellung von beispielsweise Mitarbeitern, Unterlagen sowie notwendige Finanzierungen zur Verfügungdurch Mitwirkung an der Anforderungsanaly- se, Tests, Abnahmen usw. Er sorgtDer Auftraggeber verpflichtet sich, soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt istim Falle dass Arbeiten auch bei ihm durch- geführt werden, für die Einholung Mitarbeiter vom Auftragnehmer ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Diese müssen insbesondere in Größe und Ausstattung den gesetzlich vorgesehe- nen Bestimmungen entsprechen. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer uneingeschränkten Zugang zu den für die Vertragserfüllung relevanten IT-Komponenten, Räumen und Informationen gewähren. Der Auftraggeber wird nur IT-Komponenten und Software-Lösungen einsetzen, von deren Mängelfreiheit und Einsetzbarkeit für die konkreten Aufgaben er sich überzeugt hat. Insbesondere hat der etwa noch ausstehenden Baugenehmigung Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer für alle Fragen betreffend die Durchführung bzw. etwaiger Änderungsgenehmigungen (Tekturen)die Organisation des Projektes bzw. PrüfungBetriebes eine qualifizierte An- sprechperson zur Verfügung steht. Der Auftraggeber verpflichtet sich dafür zu sorgen, Freigaben dass vom Auf- traggeber eingesetzte Mitarbeiter über die für die Ausübung der betreffenden Arbeiten notwendigen Fachkenntnisse und Erfahrungen verfügen. Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber verlangen, dass Mitarbeiter des Auftraggebers mit ungenügender Qualifikation abgezogen werden. Der Auftraggeber hat in diesem Falle umgehend für einen Ersatz zu sorgen. Der Auftraggeber trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die ihm in seinem Verantwortungsbe- reich befindlichen IT-Komponenten ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeiten, z.B. durch Da- tensicherung und stichprobenweise Überprüfungen der Ergebnisse. Der Auftraggeber hat dafür zu sor- gen, dass Störungen an den vom Auftragnehmer gelieferten Komponenten sofort nach Erkennbarkeit schriftlich gemeldet werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, rechtzeitig auf seine Kosten die erforderli- che Infrastruktur, Software und die diesbezüglichen Rechte zu beschaffen, zu testen und funktionsfähig zur Verfügung zu stellen, sofern dies für die Ausführung seiner Arbeiten übergebenen Unterlagen sofort nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere auch die Maße, zu überprüfen Vertragserfüllung notwendig ist und rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Leistungen vor Ort zu prüfen, inwiefern diese eingehalten wurden. Soweit der Auftragnehmer bei Vertragsschluss noch nicht sämtliche Ausführungspläne erhalten hat, werden sie ihm vom Auftraggeber sukzessive und rechtzeitig entsprechend der Bauablaufplanung zur Verfügung gestellt. Der Ausführung dürfen ausschließlich zur Ausführung freigegebene Pläne zugrunde gelegt werden. Vorabzüge dürfen nur auf ausdrückliche Anweisung des Auftraggebers zur Ausführung herangezogen werden. Soweit vom Auftragnehmer Xxxxx zu erstellen sind, hat er diese dem Auftraggeber bzw. dessen bevollmächtigten Erfüllungsgehilfen rechtzeitig zur Freigabe zu übergeben, wobei dem Auftraggeber bzw. dessen bevollmächtigten Erfüllungsgehilfen eine Dauer für die Freigabe von mindestens 14 Kalendertagen einzuräumen ist. Die Rechtzeitigkeit der Vorlage hat sich dabei am vereinbarten bzw. vom Auftragnehmer für seine Leistungen beabsichtigten Bauablauf zu orientieren. Die Planungsfreigaben des Auftraggebers dienen nicht dazu, den Auftragnehmer vor Fehlern oder Schäden zu schützen, die er aufgrund der übernommenen Leistungen zu tragen hatim Vertrag nichts ande- res vereinbart wird. Für die Richtigkeit seiner Planung Bringung und Planungsergebnisse wie auch seiner Ausführungsergebnisse bleibt den Inhalt der Auftragnehmer ungeachtet zu verarbeitenden Daten ist der Freigaben Auftraggeber verantwortlich. Weitergehende Mitwirkungspflichten des Auftraggebers allein verantwortlichkönnen im Vertrag vereinbart werden. Planungen des Auftragnehmers gelten als freigegeben, wenn nach Eingang einer prüffähigen Planungsunterlage bei dem Sollte der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß oder termingerecht erfüllen oder unterbricht der Auftraggeber ein Prüfzeitraum von drei Wochen verstrichen ist Projekt aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, so kann dies zu Terminverschiebungen oder Mehraufwendungen führen. Der Auftragnehmer wird dies innerhalb angemessener Zeit schriftlich bekannt geben und der Auftraggeber zudem auch nach Setzung einer Nachfrist des Aufragnehmers innerhalb einer Woche keine Erklärung abgibtauf allfällige Auswirkungen hinweisen. Der Auftragnehmer wird diesfalls versuchen, seine Mitarbeiter anderweitig einzusetzen. Soweit in den Vertragsgrundlagen keine abschließenden Qualitätsdefinitionen für Ausführungsleistungen betreffend Dachabdeckung, Fassaden, Fenster und Materialien des Ausbaus sowie einzubauender Anlagen erfolgt sind, steht dem Auftraggeber das Recht der Bemusterung zu. Das bedeutet, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber zum Zwecke der Auswahl durch den Auftraggeber Muster vorzustellen hat, die den vertraglichen Anforderungen entsprechen und von der vereinbarten Vergütung umfasst sind. Die Art der Bemusterung (Handmuster, Katalogmuster, Mustergruppen und -räume) ist einvernehmlich abzustimmen. Soweit dies nicht etwas anderes bestimmt möglich ist, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber für Anspruch auf Ersatz der durch die entsprechenden Bauteile zumindest drei Varianten zur Entscheidung vorzu- stellenunterlassene Mitwirkung bzw. Ein Bemusterungsterminplan ist zwischen den Vertragsparteien abzustimmen.Pro- jektunterbrechung entstandenen Mehraufwendungen, darüber hinaus werden Stehzeiten als Arbeitszeit verrechnet. a-consult gmbh FN 262045 k · Landesgericht Wels Bank Austria Creditanstalt AG X-0000 Xxxxxxxxx xx Xxxxxx UID ATU61663989 Blz 12000 · Konto 51534 859 801 Xxxxxx 00 · Xxxxxxx IBAN XX00 0000 0000 0000 0000
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Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Die Pflicht zur Leistungserbringung der Stahlbau Fritz GmbH beginnt frühestens zu dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber stellt das zu bebauende Grundstück alle baulichen, technischen sowie notwendige Finanzierungen rechtlichen Voraussetzungen zur VerfügungAusführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in den dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Auftraggeber aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste. Er sorgt, soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, für die Einholung Insbesondere hat der etwa noch ausstehenden Baugenehmigung bzw. etwaiger Änderungsgenehmigungen (Tekturen). Prüfung, Freigaben Der Auftragnehmer hat die ihm für die Ausführung seiner Arbeiten übergebenen Unterlagen sofort nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere auch die Maße, zu überprüfen und rechtzeitig Auftraggeber vor Beginn der Ausführung Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, Grenzverläufe sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auftragsbezogene Details zu den notwendigen Angaben/Informationen können bei der Stahlbau Fritz GmbH in Erfahrung gebracht werden. Kommt der Auftraggeber dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist die Leistung der Stahlbau Fritz GmbH insoweit nicht mangelhaft, als die Mangelhaftigkeit auf die mangelnde Mitwirkungspflicht zurückzuführen ist. Der Auftraggeber hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. Sofern der Auftraggeber darauf nicht verzichtet hat oder der unternehmerische Auftraggeber aufgrund seiner Leistungen vor Ort zu prüfenAusbildung oder Erfahrung nicht über solches Wissen verfügen musste, inwiefern diese eingehalten wurdenwird ihn die Stahlbau Fritz GmbH darauf im Rahmen des Vertragsabschlusses hinweisen. Soweit der Auftragnehmer bei Vertragsschluss noch nicht sämtliche Ausführungspläne erhalten hat, werden sie ihm Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Auftraggeber sukzessive auf dessen Kosten beizustellen. Der Auftraggeber haftet dafür, dass die notwendigen baulichen, technischen und rechtzeitig entsprechend rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sind, die im Vertrag oder in den dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Bauablaufplanung Auftraggeber aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste. Der Auftraggeber hat der Stahlbau Fritz GmbH für die Zeit der Leistungserbringung kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung gestellt. Der Ausführung dürfen ausschließlich zur Ausführung freigegebene Pläne zugrunde gelegt werden. Vorabzüge dürfen nur auf ausdrückliche Anweisung des Auftraggebers zur Ausführung herangezogen werden. Soweit vom Auftragnehmer Xxxxx zu erstellen sind, hat er diese dem Auftraggeber bzw. dessen bevollmächtigten Erfüllungsgehilfen rechtzeitig zur Freigabe zu übergeben, wobei dem Auftraggeber bzw. dessen bevollmächtigten Erfüllungsgehilfen eine Dauer für die Freigabe von mindestens 14 Kalendertagen einzuräumen ist. Die Rechtzeitigkeit der Vorlage hat sich dabei am vereinbarten bzw. vom Auftragnehmer für seine Leistungen beabsichtigten Bauablauf zu orientieren. Die Planungsfreigaben des Auftraggebers dienen nicht dazu, den Auftragnehmer vor Fehlern oder Schäden zu schützen, die er aufgrund der übernommenen Leistungen zu tragen hat. Für die Richtigkeit seiner Planung und Planungsergebnisse wie auch seiner Ausführungsergebnisse bleibt der Auftragnehmer ungeachtet der Freigaben des Auftraggebers allein verantwortlich. Planungen des Auftragnehmers gelten als freigegeben, wenn nach Eingang einer prüffähigen Planungsunterlage bei dem Auftraggeber ein Prüfzeitraum von drei Wochen verstrichen ist und der Auftraggeber zudem auch nach Setzung einer Nachfrist des Aufragnehmers innerhalb einer Woche keine Erklärung abgibt. Soweit in den Vertragsgrundlagen keine abschließenden Qualitätsdefinitionen für Ausführungsleistungen betreffend Dachabdeckung, Fassaden, Fenster und Materialien des Ausbaus sowie einzubauender Anlagen erfolgt sind, steht dem Auftraggeber das Recht der Bemusterung zu. Das bedeutet, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber zum Zwecke der Auswahl durch den Auftraggeber Muster vorzustellen hat, die den vertraglichen Anforderungen entsprechen und von der vereinbarten Vergütung umfasst sind. Die Art der Bemusterung (Handmuster, Katalogmuster, Mustergruppen und -räume) ist einvernehmlich abzustimmen. Soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber für die entsprechenden Bauteile zumindest drei Varianten zur Entscheidung vorzu- stellen. Ein Bemusterungsterminplan ist zwischen den Vertragsparteien abzustimmen.
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Samples: www.stahlbau-fritz.at