Common use of Mitwirkungspflichten des Auftraggebers Clause in Contracts

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informa- tionen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschafts- prüfer geeignete Auskunftspersonen benennen. (2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollstän- digkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formu- lierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.

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Samples: Audit Report, Testatsexemplar Jahresabschluss Und Lagebericht, Gewinnabführungsvertrag

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer Wirtschafts- prüfer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen Un- terlagen und weiteren Informa- tionen Informationen rechtzeitig übermittelt übermit- telt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen Unterla- gen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt be- kannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschafts- prüfer Wirtschaftsprü- fer geeignete Auskunftspersonen benennen. (2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollstän- digkeit Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren wei- teren Informationen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formu- lierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.und

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Samples: Honorarvereinbarung

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informa- tionen Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschafts- prüfer Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen. (2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollstän- digkeit Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formu- lierten formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.

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Samples: Allgemeine Auftragsbedingungen