Common use of Mitwirkungspflichten des Auftraggebers Clause in Contracts

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. 3.1 Der Auftraggeber ist – sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart – ver- pflichtet, a) alles Erforderliche zu tun, damit die Leistungen rechtzeitig begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden können; b) die gegebenenfalls notwendigen Vorbereitungsleistungen fachgerecht in seiner Verantwortung auszuführen und alle vorhandenen Unterlagen dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Diese Unterla- gen verbleiben im Eigentum des Auftraggebers und dürfen vom Auftrag- nehmer bzw. dessen Unterauftragnehmern nur für die Zwecke der War- tungsleistungen verwendet werden; c) die notwendigen Unfallverhütungsmaßnahmen zu treffen; d) dem Auftragnehmer oder seinen Unterauftragnehmern physischen Zu- gang zu ermöglichen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen; e) dem Auftragnehmer eine Möglichkeit des Fernzugangs zur zu pflegen- den Software einzurichten; und f) unverzüglich den Auftragnehmer über Änderungen in der Einsatzumge- bung zu unterrichten. 3.2 Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist der Auf- tragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung abzulehnen und nach Set- zung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftragge- ber haftet jedenfalls für alle Schäden (beispielsweise für Stehzeiten etc.), welche dem Auftragnehmer durch Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen entstehen.

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Samples: Software Maintenance Agreement, Software Maintenance Agreement, Software Maintenance Agreement

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. 3.1 Der Auftraggeber ist – sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart – ver- pflichtetverpflichtet, a) alles Erforderliche zu tun, damit die Leistungen rechtzeitig begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden können; b) die gegebenenfalls notwendigen Vorbereitungsleistungen fachgerecht in seiner fachge- recht auf seine Kosten und Verantwortung auszuführen und alle vorhandenen vor- handenen Unterlagen dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Diese Unterla- gen Unterlagen verbleiben im Eigentum des Auftraggebers Auftragge- bers und dürfen vom Auftrag- nehmer Auftragnehmer bzw. dessen Unterauftragnehmern Subunternehmer nur für die Zwecke der War- tungsleistungen Wartungsleistungen verwendet werden; c) auf seine Kosten die notwendigen Unfallverhütungsmaßnahmen zu treffen; d) dem Auftragnehmer oder seinen Unterauftragnehmern seinem Subunternehmer physischen Zu- gang zu ermöglichen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen; e) dem Auftragnehmer eine Möglichkeit des Fernzugangs zur zu pflegen- den pfle- genden Software einzurichten; und f) unverzüglich den Auftragnehmer über Änderungen in der Einsatzumge- bung Einsatzum- gebung zu unterrichten. 3.2 Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist der Auf- tragnehmer Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung abzulehnen und nach Set- zung Setzung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftragge- ber Auf- traggeber haftet jedenfalls für alle Schäden (beispielsweise für Stehzeiten Stehzeiten, etc.), welche dem Auftragnehmer durch Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen Verpflich- tungen entstehen.

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Samples: Software Maintenance Agreement, Software Maintenance Agreement

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. 3.1 Der (1) Dem Auftraggeber ist – sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart – ver- pflichtet, a) alles Erforderliche zu tunbewusst, damit dass die Leistungen rechtzeitig begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden können; bEntwicklung des Lizenzgegenstands entscheidend von seiner aktiven Mitwirkung abhängt. Er verpflichtet sich daher insbesondere, (i) die gegebenenfalls notwendigen Vorbereitungsleistungen fachgerecht in seiner Verantwortung auszuführen und alle vorhandenen Unterlagen dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung Anforde- rungen an den Lizenzgegenstand ggf. weiter zu stellen. Diese Unterla- gen verbleiben im Eigentum des Auftraggebers und dürfen vom Auftrag- nehmer bzw. dessen Unterauftragnehmern nur für die Zwecke der War- tungsleistungen verwendet werden; c) die notwendigen Unfallverhütungsmaßnahmen zu treffen; dkonkretisieren; (ii) dem Auftragnehmer die erforderlichen Unterlagen und Informati- onen, insbesondere über vorhandene Software und Hardware, die mit der zu erbringenden Leistung zusammenwirken sollen, zu überlassen; (iii) die erforderlichen Systemumgebung, Arbeitsräu- me, Arbeitsmittel und Mitarbeiter auf eigene Kosten bereitzustel- len; (iv) bei einem Test- oder Echtbetrieb festgestellte Fehler der erbrachten Leistungen in reproduzierbarer, zumindest aber nachvollziehbarer Form zu dokumentieren und dem Auftragneh- mer unverzüglich mitzuteilen; und (v) alle erforderlichen Mitwir- kungshandlungen fristgerecht vorzunehmen. (2) Der Auftraggeber wird seinen Unterauftragnehmern physischen Zu- gang zu ermöglichen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen; e) dem Auftragnehmer eine Möglichkeit des Fernzugangs zur zu pflegen- den Software einzurichten; Datenbestand regelmäßig sichern und vor jeder Installation und f) unverzüglich /oder sonstigem Eingriff durch den Auftragnehmer über Änderungen in der Einsatzumge- bung zu unterrichtenoder einen von diesem beauftragten Dritten eine vollständige Datensicherung vornehmen. 3.2 (3) Mündlich vereinbarte Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn wir dies ausdrücklich in Textform erklärt haben. Darüber hinaus stehen sämtliche Leistungen des Auftragnehmers unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung sowie der erforder- lichen Mitwirkung des Auftraggebers. (4) Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachmit der Erfüllung der ihm obliegen- den Mitwirkungshandlungen in Verzug, so ist der Auftragnehmer zu Leistungen, die ohne diese Handlungen nicht oder nur mit unver- hältnismäßigem Mehraufwand erbracht werden können, nicht verpflichtet. Dadurch entstehender Mehraufwand ist dem Auf- tragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung abzulehnen und zusätzlich zur vereinbarten Vergütung nach Set- zung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutretenden jeweils gültigen Stundensätzen zu erstatten. Der Auftragge- ber haftet jedenfalls für alle Schäden (beispielsweise für Stehzeiten etcEin gesetzliches Kündigungsrecht des Auftragnehmers bleibt unberührt.), welche dem Auftragnehmer durch Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen entstehen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Entwicklung Von Individualsoftware