Common use of Mitwirkungspflichten Des Reisenden Clause in Contracts

Mitwirkungspflichten Des Reisenden. 11.1 Der Reisende hat die Riverside Collection GmbH & Co. KG oder seinen Reisevermittler, über den er die Reise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von der Riverside Collection GmbH & Co. KG mitgeteilten Frist erhält. 11.2 Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel der Riverside Collection GmbH & Co. KG an ihrem Sitz zur Kenntnis zu geben. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann auch diesem gegenüber die Mängelanzeige erfolgen. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. der Riverside Collection GmbH & Co. KG wird in der Leistungsbeschreibung, spätes- tens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reise- leitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies mög- lich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Reisenden anzuerkennen. Soweit die Riverside Collection GmbH & Co. KG infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzei- ge nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadenser- satzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. 11.3 Will ein Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er der Riverside Collection GmbH & Co. KG zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleis- tung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von der Riverside Collection GmbH & Co. KG verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen, Allgemeine Reisebedingungen, Allgemeine Reisebedingungen

Mitwirkungspflichten Des Reisenden. 11.1 Der Reisende hat die Riverside Collection GmbH & Co. KG oder seinen Reisevermittler, über den er die Reise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von der Riverside Collection GmbH & Co. KG mitgeteilten Frist erhält. 11.2 10.1. Mängelanzeige Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist aber verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung vor Ort am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel der Riverside Collection GmbH & Co. KG dem Reiseveranstalter an ihrem dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann auch diesem gegenüber die Mängelanzeige erfolgen. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. der Riverside Collection GmbH & Co. KG des Reiseveranstalters wird in der Leistungsbeschreibung, spätes- tens spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reise- leitung Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies mög- lich möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Reisenden Kunden anzuerkennen. Soweit die Riverside Collection GmbH & Co. KG infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzei- ge nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadenser- satzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. 11.3 Will ein Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er der Riverside Collection GmbH & Co. KG zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleis- tung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von der Riverside Collection GmbH & Co. KG verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen, Allgemeine Reisebedingungen

Mitwirkungspflichten Des Reisenden. 11.1 Der Reisende hat die Riverside Collection GmbH & Co. KG oder seinen Reisevermittler, über den er die Reise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von der Riverside Collection GmbH & Co. KG mitgeteilten Frist erhält. 11.2 Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. 10.1 Der Reisende ist verpflichtet, bei auf- getretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten, seine Mängelanzeige Beanstandung unverzüglich der örtlichen Reiseleitung vor Ort zur Kenntnis anzuzeigen und Abhilfe zu gebenverlangen. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel der Riverside Collection GmbH & Co. KG an ihrem Sitz zur Kenntnis zu geben. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann auch diesem gegenüber die Mängelanzeige erfolgen. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. der Riverside Collection GmbH & Co. KG wird in der Leistungsbeschreibung, spätes- tens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reise- leitung Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies mög- lich möglich ist. Sie ; sie ist jedoch allerdings nicht dazu befugt, Ansprüche anzuerkennen. 10.2 Ist vom Reiseveranstalter eine eigene Reiseleitung nicht eingesetzt und nach den ver- traglichen Vereinbarungen auch nicht geschul- det, so ist der Reisende verpflichtet, zunächst beim Leistungsträger (Hotel, Fluggesellschaft 10.3 Ansprüche des Reisenden anzuerkennen. Soweit die Riverside Collection GmbH & Co. KG infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzei- ge nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadenser- satzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. 11.3 Will ein Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er der Riverside Collection GmbH & Co. KG zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleis- tung zu setzen. Dies gilt entfallen nur dann nicht, wenn der Reisende seinen vorste- henden Verpflichtungen ohne eigenes Verschul- den nicht nachkommt und unverzüglich das Ab- hilfeverlangen gegenüber dem Reiseveranstalter nachholt. 10.4 Der Kunde informiert den Reiseveranstal- ter darüber, wenn er die Abhilfe von erforderlichen Reise- unterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein, Bahnkarte etc.) nicht innerhalb der Riverside Collection GmbH & Co. KG verweigert wird vom Reise- veranstalter mitgeteilten Frist erhält. 10.5 Schäden oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig istZustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Reiseveranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (Property Irregularity Report, kurz: P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.

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Samples: Reisevertrag

Mitwirkungspflichten Des Reisenden. 11.1 Den Reisenden treffen insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten: (a) Der Reisende Kunde hat die Riverside Collection GmbH & Co. KG ihm übermittelten Dokumente (z.B. Rechnung, Reisebestätigung, Reiseunterlagen) unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung, zu überprüfen und den Reiseveranstalter bei Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. (b) Der Kunde hat den Reiseveranstalter oder seinen Reisevermittler, über den er die Reise Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.z. B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von der Riverside Collection GmbH & Co. KG vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält. 11.2 Wird (c) Der Reisende ist verantwortlich für die Reise nicht frei Einhaltung der einschlägigen Reisebestimmungen (siehe Ziffer 15). (d) Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der von Reisemängeln erbrachtden Leistungserbringern vorgegebenen Einfindungszeiten (z.B. Flughafen) und Gepäckbestimmungen. (e) Wegen der extremen Anforderungen an die Konstitution des Reisenden und zu dessen Schutz vor gesundheitlichen Risiken bei Expeditionsreisen in die Antarktis, so kann Nordwest-Passage, Franz-Josef-Land und Ostgrönland, ist der Reisende Abhilfe verlangenverpflichtet, einen nicht älter als acht Wochen vor Reiseantritt datierten medizinischen Fragebogen – betreffend seines gesundheitlichen Zustands – auszufüllen und mit einer ärztlichen Beurteilung seines Hausarztes – zu seinem körperlichen Gesamtzustand und zur Fähigkeit, an dieser Reise teilzunehmen – zu versehen. Die Unterlagen sind bei Einschiffung dem Schiffsarzt zu übergeben. (f) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich bei Reisemängeln im Rahmen der Reiseleitung vor Ort zur Kenntnis gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, allfällige Schäden zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel der Riverside Collection GmbH & Co. KG an ihrem Sitz zur Kenntnis vermeiden oder gering zu geben. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann auch diesem gegenüber die Mängelanzeige erfolgen. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. der Riverside Collection GmbH & Co. KG wird in der Leistungsbeschreibung, spätes- tens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reise- leitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies mög- lich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Reisenden anzuerkennen. Soweit die Riverside Collection GmbH & Co. KG infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzei- ge nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadenser- satzansprüche nach § 651n BGB geltend machenhalten (siehe Ziffer 12). 11.3 Will ein Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er der Riverside Collection GmbH & Co. KG zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleis- tung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von der Riverside Collection GmbH & Co. KG verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

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Samples: General Terms and Conditions