Mitwirkungspflichten Des Reisenden. (1)Der Reisende ist verpflichtet, die Angaben und Daten in der Reisebestätigung - insbesondere die Richtigkeit der persönlichen Daten - unverzüglich nach Zugang zu prüfen und eventuelle Abweichungen zur Reisebuchung oder Unrichtigkeiten umgehend der BigXtra zu melden. (2)Der Reisende hat die nach vollständiger Bezahlung ca. 2 Wochen vor Reiseantritt zugehenden Reisedokumente auf deren Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der Reisebestätigung zu prüfen. Sollten dem Reisenden bis spätestens 1 Woche vor Abreise die Reiseunterlagen wie etwa Flugtickets oder Hotelvoucher wider Erwarten nicht oder nur unvollständig vorliegen oder sollten die Reiseunterlagen von der Reisebestätigung abweichen, so hat er sich unverzüglich mit BigXtra in Verbindung zu setzen. (3)Sollte der Reisende selbst oder über einen Reisevermittler noch weitere Anschlussbeförderungen buchen, so hat der Reisende diesen Umstand ebenso zu berücksichtigen wie jenen, dass es bei der Beförderung selbst immer zu Verzögerungen aus vielfachen Gründen kommen kann. Gegebenenfalls hat der Reisende bei Buchung von Anschlussbeförderungen erst nachzufragen, ob die genauen Zeiten bereits bekannt sind. Der Reisende hat bei der Buchung von Anschlussbeförderungen weiter auch ausreichende Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der Beförderung zu berücksichtigen. Bei Buchung von Anschlussbeförderungen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen zulässt, empfohlen. (4)Soweit auf dem Flugticket abweichende Flugzeiten genannt sind, gehen diese etwaigen Flugzeiten aus der Reisebestätigung vor. (5)Im Rahmen von Flugreisen haben sich Reisende mind. 2 Stunden vor dem planmäßigen Abflug am Flughafen einzufinden. Soweit die Anreise des Reisenden zum Flughafen per Zug erfolgt (z.B. Rail and Fly), ist dieser gehalten, möglicherweise auftretende Verzögerungen bei der Zugbeförderung angemessen bei der Auswahl der Zugverbindung zu berücksichtigen. (6)Der Reisende hat sich über die konkreten Rückflugzeiten bis spätestens 24 Stunden, jedoch frühestens 48 Stunden vor planmäßiger Rückreise bei der sich aus den Reiseunterlagen ergebenden Agentur vor Ort zu informieren.
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Mitwirkungspflichten Des Reisenden. (1)Der 1) Der Reisende ist verpflichtet, die Angaben und Daten in der Reisebestätigung - insbesondere die Richtigkeit der persönlichen Daten - unverzüglich nach Zugang zu prüfen und eventuelle Abweichungen zur Reisebuchung oder Unrichtigkeiten umgehend der BigXtra zu melden. .
(2)Der 2) Der Reisende hat die nach vollständiger Bezahlung ca. 2 Wochen vor Reiseantritt zugehenden Reisedokumente auf deren Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der Reisebestätigung zu prüfen. Sollten dem Reisenden bis spätestens 1 Woche vor Abreise die Reiseunterlagen wie etwa Flugtickets oder Hotelvoucher wider Erwarten nicht oder nur unvollständig vorliegen oder sollten die Reiseunterlagen von der Reisebestätigung abweichen, so hat er sich unverzüglich mit BigXtra in Verbindung zu setzen. .
(3)Sollte 3) Sollte der Reisende selbst oder über einen Reisevermittler noch weitere Anschlussbeförderungen buchen, so hat der Reisende diesen Umstand ebenso zu berücksichtigen Reisendediesen Umstandebensozuberücksichtigen wie jenen, dass es bei der Beförderung selbst immer zu Verzögerungen aus vielfachen Gründen kommen kann. Gegebenenfalls hat der Reisende bei Buchung von Anschlussbeförderungen erst nachzufragen, ob die genauen Zeiten bereits bekannt sind. Der Reisende hat bei der Buchung von Anschlussbeförderungen weiter auch ausreichende Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der Beförderung zu berücksichtigen. Bei Buchung von Anschlussbeförderungen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen zulässt, empfohlen. .
(4)Soweit 4) Soweit auf dem Flugticket abweichende Flugzeiten genannt sind, gehen diese etwaigen Flugzeiten aus der Reisebestätigung vor. abweichende
(5)Im 5) Im Rahmen von Flugreisen haben sich Reisende mind. 2 Stunden vor dem planmäßigen Abflug am Flughafen einzufinden. Soweit die Anreise des Reisenden zum Flughafen per Zug erfolgt (z.B. Rail and Fly), ist dieser gehalten, möglicherweise auftretende Verzögerungen bei der Zugbeförderung angemessen bei der Auswahl der Zugverbindung zu berücksichtigen. .
(6)Der 6) Der Reisende hat sich über die konkreten Rückflugzeiten bis spätestens 24 Stunden, jedoch frühestens 48 Stunden vor planmäßiger Rückreise bei der sich aus den Reiseunterlagen ergebenden Agentur vor Ort zu informieren.
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Mitwirkungspflichten Des Reisenden. (1)Der 1) Der Reisende ist verpflichtet, die Angaben und Daten in der Reisebestätigung - insbesondere die Richtigkeit der persönlichen Daten - unverzüglich nach Zugang zu prüfen und eventuelle Abweichungen zur Reisebuchung oder Unrichtigkeiten umgehend der BigXtra zu melden. .
(2)Der 2) Der Reisende hat die nach vollständiger Bezahlung ca. 2 Wochen vor Reiseantritt zugehenden Reisedokumente auf deren Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der Reisebestätigung zu prüfen. Sollten dem Reisenden bis spätestens 1 Woche vor Abreise die Reiseunterlagen wie etwa Flugtickets oder Hotelvoucher wider Erwarten nicht oder nur unvollständig vorliegen oder sollten die Reiseunterlagen von der Reisebestätigung abweichen, so hat er sich unverzüglich mit BigXtra in Verbindung zu setzen. .
(3)Sollte 3) Sollte der Reisende selbst oder über einen Reisevermittler noch weitere Anschlussbeförderungen buchen, so hat der Reisende diesen Umstand ebenso zu berücksichtigen wie jenen, dass es bei der Beförderung selbst immer zu Verzögerungen aus vielfachen Gründen kommen kann. Gegebenenfalls hat der Reisende bei Buchung von Anschlussbeförderungen erst nachzufragen, ob die genauen Zeiten bereits bekannt sind. Der Reisende hat bei der Buchung von Anschlussbeförderungen weiter auch ausreichende Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der Beförderung zu berücksichtigen. Bei Buchung von Anschlussbeförderungen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen zulässt, empfohlen. .
(4)Soweit 4) Soweit auf dem Flugticket abweichende Flugzeiten genannt sind, gehen diese etwaigen Flugzeiten aus der Reisebestätigung vor. .
(5)Im 5) Im Rahmen von Flugreisen haben sich Reisende mind. 2 Stunden vor dem planmäßigen Abflug am Flughafen einzufinden. Soweit die Anreise des Reisenden zum Flughafen per Zug erfolgt (z.B. Rail and Fly), ist dieser gehalten, möglicherweise auftretende Verzögerungen bei der Zugbeförderung angemessen bei der Auswahl der Zugverbindung zu berücksichtigen. .
(6)Der 6) Der Reisende hat sich über die konkreten Rückflugzeiten bis spätestens 24 Stunden, jedoch frühestens 48 Stunden vor planmäßiger Rückreise bei der sich aus den Reiseunterlagen ergebenden Agentur vor Ort zu informieren.
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