Mängel und Haftung. 10.1 Der Mieter haftet während der Mietdauer und auch im Falle einer Mietüberschreitung für jeden von ihm zu vertretenden Schaden am Mietgegenstand oder den von ihm zu vertretenden Verlust des Mietgegenstandes einschließlich Teilen und Zubehör. Des Weiteren haftet der Mieter für die aus einem solchen Schaden resultierenden Folgekosten des Vermieters.. 10.2 Handelt es sich bei dem Mieter um ein Unternehmen, sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Tagen nach Übergabe des Mietgegenstandes beim Vermieter schriftlich anzuzeigen, wobei der Zugang beim Vermieter maßgeblich ist. Nach Ablauf der Frist stehen dem Mieter wegen dieser Mängel keine Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche gegen den Vermieter zu. 10.3 Der Mieter kann weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere auch Ersatz von nicht am Mietgegenstand selbst entstandenen Schäden, nur in folgenden Fällen geltend machen: • bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; • bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters; • bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Scha- dens; • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beru- hen; • falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen. 10.4 Wenn der Mietgegenstand vom Mieter aus Gründen, die vom Vermieter zu vertretenden sind, wegen fehlerhafter oder unterlassener Ausführung von Beratungen sowie sonstigen Nebenverpflichtungen - vor oder nach Vertragsabschluss - nicht gemäß dem Mietvertrag benutzt werden kann, so gilt – unter Ausschluss weitergehender Ansprüche des Mieters - Ziffer 10.3entsprechend. 10.5Stehen uns wegen Nichtabnahme des Mietgegenstandes Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu, so können wir, ohne weitere Nachweise zu erbringen, 20 % des vereinbarten Mietpreises vom Mieter als Schadenersatz verlangen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Mieters, uns einen niedrigeren, und unser Recht, einen höheren Schaden nachzuweisen.
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Mängel und Haftung. 10.1 Der Mieter haftet während der Mietdauer und auch im Falle einer Mietüberschreitung für jeden von ihm zu vertretenden Schaden am Mietgegenstand oder den von ihm zu vertretenden Verlust des Mietgegenstandes einschließlich Teilen und Zubehör. Des Weiteren haftet der Mieter für die aus einem solchen Schaden resultierenden Folgekosten des Vermieters...
10.2 Handelt es sich bei dem Mieter um ein Unternehmen, sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Tagen nach Übergabe des Mietgegenstandes beim Vermieter schriftlich anzuzeigen, wobei der Zugang beim Vermieter maßgeblich ist. Nach Ablauf der Frist stehen dem Mieter wegen dieser Mängel keine Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche gegen den Vermieter zu.
10.3 Der Mieter kann weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere auch Ersatz von nicht am Mietgegenstand selbst entstandenen Schäden, nur in folgenden Fällen geltend machen: • bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; • bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters; • bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Scha- densSchadens; • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beru- henberuhen; • falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen.
10.4 Wenn der Mietgegenstand vom Mieter aus Gründen, die vom Vermieter zu vertretenden sind, wegen fehlerhafter oder unterlassener Ausführung von Beratungen sowie sonstigen Nebenverpflichtungen - vor oder nach Vertragsabschluss - nicht gemäß dem Mietvertrag benutzt werden kann, so gilt – unter Ausschluss weitergehender Ansprüche des Mieters - Ziffer 10.3entsprechend. 10.5Stehen 10.3 entsprechend
10.5 Stehen uns wegen Nichtabnahme des Mietgegenstandes Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu, so können wir, ohne weitere Nachweise zu erbringen, 20 % des vereinbarten Mietpreises vom Mieter als Schadenersatz verlangen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Mieters, uns einen niedrigeren, und unser Recht, einen höheren Schaden nachzuweisen.
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Samples: Vermietungsvertrag
Mängel und Haftung. 10.1 Der Mieter haftet während der Mietdauer und auch im Falle einer Mietüberschreitung für jeden von ihm zu vertretenden Schaden am Mietgegenstand oder den von ihm zu vertretenden Verlust des Mietgegenstandes einschließlich Teilen und Zubehör. Des Weiteren haftet der Mieter für die aus einem solchen Schaden resultierenden Folgekosten des Vermieters..
10.2 Handelt es sich bei dem Mieter um ein Unternehmen, sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Tagen unverzüglich nach Übergabe des Mietgegenstandes beim Vermieter schriftlich in Textform anzuzeigen, wobei der Zugang beim Vermieter maßgeblich ist. Nach Ablauf der Frist stehen dem Mieter wegen dieser Mängel keine Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche gegen den Vermieter zu; dies gilt nicht, falls die Nicht- oder die Spätanzeige vom Mieter nicht zu vertreten ist.
10.3 10.2 Der Mieter kann weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere auch Ersatz von nicht am Mietgegenstand selbst entstandenen Schäden, Vermieter nur in folgenden Fällen geltend machen: • bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; • bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters; • bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Scha- densSchadens; • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beru- henberufen; • falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Haftung sind Schadensersatzansprüche des Vermieters Mieters ausgeschlossen.
10.4 10.3 Wenn der Mietgegenstand vom Mieter aus Gründen, die vom Vermieter zu vertretenden sind, wegen fehlerhafter oder unterlassener Ausführung von Beratungen sowie sonstigen Nebenverpflichtungen - vor oder nach Vertragsabschluss - nicht gemäß dem Mietvertrag benutzt werden kann, so gilt – unter Ausschluss weitergehender Ansprüche des Mieters - Ziffer 10.3entsprechend. 10.5Stehen uns wegen Nichtabnahme des Mietgegenstandes Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu, so können wir, ohne weitere Nachweise zu erbringen, 20 % des vereinbarten Mietpreises vom Mieter als Schadenersatz verlangen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Mieters, uns einen niedrigeren, und unser Recht, einen höheren Schaden nachzuweisen10.2 dieser Bedingungen entsprechend.
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Samples: Rental Agreement
Mängel und Haftung. 10.1 Der Mieter haftet während der Mietdauer und auch im Falle einer Mietüberschreitung für jeden von ihm zu vertretenden Schaden am Mietgegenstand oder den von ihm zu vertretenden Verlust des Mietgegenstandes einschließlich Teilen und Zubehör. Des Weiteren haftet der Mieter für die aus einem solchen Schaden resultierenden Folgekosten des Vermieters...
10.2 Handelt es sich bei dem Mieter um ein Unternehmen, sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Tagen nach Übergabe des Mietgegenstandes beim Vermieter schriftlich anzuzeigen, wobei der Zugang beim Vermieter maßgeblich ist. Nach Ablauf der Frist stehen dem Mieter wegen dieser Mängel keine Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche gegen den Vermieter zu.
10.3 Der Mieter kann weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere auch Ersatz von nicht am Mietgegenstand selbst entstandenen Schäden, nur in folgenden Fällen geltend machen: • - bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; • - bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters; • - bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Scha- densSchadens; • - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beru- henberuhen; • - falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Haftung Schadenersatzhaftung des Vermieters ausgeschlossen.
10.4 Wenn der Mietgegenstand vom Mieter aus Gründen, die vom Vermieter zu vertretenden sind, wegen fehlerhafter oder unterlassener Ausführung von Beratungen sowie sonstigen Nebenverpflichtungen - vor oder nach Vertragsabschluss - nicht gemäß dem Mietvertrag benutzt werden kann, so gilt – unter Ausschluss weitergehender Ansprüche des Mieters - Ziffer 10.3entsprechend. 10.5Stehen 10.3 entsprechend.
10.5 Stehen uns wegen Nichtabnahme des Mietgegenstandes Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu, so können wir, ohne weitere Nachweise zu erbringen, 20 % des vereinbarten Mietpreises vom Mieter als Schadenersatz verlangen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Mieters, uns einen niedrigeren, und unser Recht, einen höheren Schaden nachzuweisen.
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Samples: Vermietungsvertrag
Mängel und Haftung. 10.1 Der Mieter haftet während der Mietdauer und auch im Falle einer Mietüberschreitung für jeden von ihm zu vertretenden Schaden am Mietgegenstand oder den von ihm zu vertretenden Verlust des Mietgegenstandes einschließlich Teilen und Zubehör. Des Weiteren haftet der Mieter für die aus einem solchen Schaden resultierenden Folgekosten des Vermieters...
10.2 Handelt es sich Der Mieter hat bei dem allen Schäden und Unfällen den Mieter um ein Unternehmen, sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Tagen nach Übergabe des Mietgegenstandes beim Vermieter schriftlich anzuzeigen, wobei zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten. Im Falle eines Verkehrunfalles ist in jedem Fall die Polizei hinzuzuziehen. Bei Zuwiderhandlung haftet der Zugang beim Vermieter maßgeblich ist. Nach Ablauf der Frist stehen dem Mieter wegen dieser Mängel keine Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche gegen für eventuelle Regressansprüche Dritter direkt und hält den Vermieter zuinsoweit vollkommen schad- und klaglos. Bei Diebstahl ist eine entsprechende polizeiliche Meldung erforderlich.
10.3 Der Mieter kann weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere auch Ersatz von nicht am Mietgegenstand selbst entstandenen Schäden, nur in folgenden Fällen geltend machen: • - bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; • - bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters; • - bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Scha- densSchadens; • - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beru- henberuhen; • - falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Haftung Schadenersatzhaftung des Vermieters ausgeschlossen.
10.4 Wenn der Mietgegenstand vom Mieter aus Gründen, die vom Vermieter zu vertretenden sind, wegen fehlerhafter oder unterlassener Ausführung von Beratungen sowie sonstigen Nebenverpflichtungen - vor oder nach Vertragsabschluss - nicht gemäß dem Mietvertrag benutzt werden kann, so gilt – unter Ausschluss weitergehender Ansprüche des Mieters - Ziffer 10.3entsprechend. 10.5Stehen 10.3 entsprechend.
10.5 Stehen uns wegen Nichtabnahme des Mietgegenstandes Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu, so können wir, ohne weitere Nachweise zu erbringen, 20 % des vereinbarten Mietpreises vom Mieter als Schadenersatz verlangen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Mieters, uns einen niedrigeren, und unser Recht, einen höheren Schaden nachzuweisen.
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Samples: Vermietungsvertrag
Mängel und Haftung. 10.1 Der Mieter haftet während der Mietdauer und auch im Falle einer Mietüberschreitung für jeden von ihm zu vertretenden Schaden am Mietgegenstand oder den von ihm zu vertretenden Verlust des Mietgegenstandes einschließlich Teilen und Zubehör. Des Weiteren haftet der Mieter für die aus einem solchen Schaden resultierenden Folgekosten des Vermieters...
10.2 Handelt es sich bei dem Mieter um ein Unternehmeneinen Unternehmer, sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Tagen Mängel, die sofort ins Auge fallen, sofort nach Übergabe des Mietgegenstandes beim Vermieter schriftlich anzuzeigen, wobei der Zugang beim Vermieter maßgeblich ist. Nach Ablauf der Frist stehen dem Mieter wegen dieser Mängel keine Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche gegen den Vermieter zu.
10.3 Der Mieter kann weitergehende Schadenersatzansprüche Forderungen gegen den Vermieter nur geltend machen, wenn der Mangel durch den Vermieter, insbesondere auch Ersatz von seine Mitarbeiter oder seine Maschinen verursacht wurde. Dies ist vor allem der Fall, wenn der Mietgegenstand - nicht am Mietgegenstand selbst entstandenen Schädenim funktionstüchtigen Zustand übergeben wurde - nicht gewartet wurde - nicht vollständig übergeben wurde Tritt der Mangel aufgrund eines technischen Defekts oder einer falschen Bedienung durch den Mieter auf, nur in folgenden Fällen geltend machen: • bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung werden Ausfallzeiten des Vermieters; • bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters; • bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Scha- dens; • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitMieters nicht vom Vermieter übernommen. Der Mieter ist nicht berechtigt, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters Rechnung zu kürzen, wenn die Ausfallzeiten durch technischen Defekt oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beru- hen; • falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossenfalsche Bedienung durch den Mieter entstehen.
10.4 Wenn der Mietgegenstand vom Mieter aus Gründen, die vom Vermieter zu vertretenden vertreten sind, wegen fehlerhafter oder unterlassener Ausführung von Beratungen sowie sonstigen Nebenverpflichtungen - vor oder nach Vertragsabschluss - vorvertraglicher bzw. vertraglicher Nebenpflichten, nicht gemäß dem Mietvertrag benutzt vertragsgemäß genutzt werden kann, so gilt – unter Ausschluss weitergehender Ansprüche des Mieters - Ziffer 10.3entsprechend. 10.5Stehen 10.3 entsprechend.
10.5 Stehen uns wegen Nichtabnahme des Mietgegenstandes Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu, so können wir, ohne weitere Nachweise zu erbringen, 20 % des vereinbarten Mietpreises vom Mieter als Schadenersatz verlangen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Mieters, uns einen niedrigeren, und unser Recht, einen höheren Schaden nachzuweisen.
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Samples: Vermietungsvertrag
Mängel und Haftung. 10.1 Der Mieter haftet während der Mietdauer und auch im Falle einer Mietüberschreitung für jeden von ihm zu vertretenden Schaden am Mietgegenstand oder den von ihm zu vertretenden Verlust des Mietgegenstandes einschließlich Teilen und Zubehör. Des Weiteren haftet der Mieter für die aus einem solchen Schaden resultierenden Folgekosten des Vermieters..
10.2 Handelt es sich bei dem Mieter um ein Unternehmen, sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Tagen nach Übergabe des Mietgegenstandes beim Vermieter schriftlich anzuzeigen, wobei der Zugang beim Vermieter maßgeblich ist. Nach Ablauf der Frist stehen dem Mieter wegen dieser Mängel keine Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche gegen den Vermieter zu.
10.3 Der Mieter kann weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere auch Ersatz von nicht am Mietgegenstand selbst entstandenen Schäden, nur in folgenden Fällen geltend machen: • - bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; • - bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters; • - bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Scha- densSchadens; • - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beru- henberuhen; • - falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Haftung Schadenersatzhaftung des Vermieters ausgeschlossen.
10.4 Wenn der Mietgegenstand vom Mieter aus Gründen, die vom Vermieter zu vertretenden sind, wegen fehlerhafter oder unterlassener Ausführung von Beratungen sowie sonstigen Nebenverpflichtungen - vor oder nach Vertragsabschluss - nicht gemäß dem Mietvertrag benutzt werden kann, so gilt – unter Ausschluss weitergehender Ansprüche des Mieters - Ziffer 10.3entsprechend. 10.5Stehen 10.3 entsprechend.
10.5 Stehen uns wegen Nichtabnahme des Mietgegenstandes Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu, so können wir, ohne weitere Nachweise zu erbringen, 20 % des vereinbarten Mietpreises vom Mieter als Schadenersatz verlangen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Mieters, uns einen niedrigeren, und unser Recht, einen höheren Schaden nachzuweisen.
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Samples: Vermietungsvertrag