Common use of Mängel und Haftung Clause in Contracts

Mängel und Haftung. 3.1 Der Vermieter übernimmt keine Haftung dafür, dass der Mieter den vertragsgemäß zur Verfügung gestellten Mietgegenstand nach seinen Vorstellungen und zu dem von ihm geplanten Zweck verwenden kann. 3.2 Mit Abholung oder gleichstehenden Übergabe an den Mieter bzw. an dessen Beauftragten geht die Verantwortung und die Gefahr auf den Mieter über. Soweit der Hin- und Rücktransport vereinbart ist, geht die Gefahr der Beschädigung oder des zufälligen Untergangs des Mietgegenstandes mit dem Zeitpunkt der Versendung des Mietgegenstandes auf den Mieter über. 3.3 Eine verschuldensunabhängige Haftung für Mängel bei Übergabe, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, ist nicht möglich. 3.4 Der Vermieter haftet für Mängel am Mietgegenstand bis zur Übergabe bzw. bis zum Versenden des Mietgegenstandes aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Mieter. Stellt sich bis zu diesem Zeitpunkt ein Mangel an der Mietsache heraus, übernimmt der Vermieter die Mangelbeseitigung auf eigene Kosten. Stellen sich nachträglich Mängel heraus, die schon bei Übergabe vorhanden waren, gilt Ziffer 3.3 gleichlautend. 3.5 Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus vorsätzlichem Verhalten des Vermieters. Dies gilt ebenfalls nicht für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen. Die Haftung ist ebenfalls nicht ausgeschlossen für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen.

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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag, Mietvertrag

Mängel und Haftung. 3.1 1. Der Vermieter übernimmt keine Haftung dafür, dass der Mieter den vertragsgemäß zur Verfügung Ver- fügung gestellten Mietgegenstand nach seinen Vorstellungen und zu dem von ihm geplanten Zweck verwenden kann. 3.2 2. Mit der Abholung oder der gleichstehenden Übergabe an den Mieter bzw. an dessen Beauftragten Beauftrag- ten geht die Verantwortung und die Gefahr auf den Mieter über. Soweit der Hin- und Rücktransport vereinbart ist, geht die Gefahr der Beschädigung oder des zufälligen Untergangs des Mietgegenstandes Mietgegen- standes mit dem Zeitpunkt der Versendung des Mietgegenstandes auf den Mieter über. 3.3 3. Eine verschuldensunabhängige Haftung für Mängel bei Übergabe, also für solche Mängel bei Übergabe, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, ist nicht möglichausgeschlossen. 3.4 4. Der Vermieter haftet für Mängel am an dem Mietgegenstand bis zur Übergabe Übergabe, bzw. bis zum Versenden des Mietgegenstandes aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Mieter. Stellt sich bis zu diesem Zeitpunkt ein Mangel an der Mietsache heraus, übernimmt der Vermieter die Mangelbeseitigung auf eigene Kosten. Stellen sich nachträglich Mängel heraus, die schon bei Übergabe vorhanden waren, gilt Ziffer 3.3 III 3. gleichlautend. 3.5 5. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus vorsätzlichem Verhalten des Vermieters. Dies gilt ebenfalls nicht für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung Pflicht- verletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen ge- setzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen. Die Haftung ist ebenfalls nicht ausgeschlossen für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen fahr- lässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen.

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Samples: Mietbedingungen

Mängel und Haftung. 3.1 Der Vermieter übernimmt keine Haftung dafür, dass der Mieter den vertragsgemäß zur Verfügung gestellten Mietgegenstand nach seinen Vorstellungen und zu dem von ihm geplanten Zweck verwenden kann. 3.2 Mit Abholung oder gleichstehenden Übergabe an den Mieter bzw. an dessen Beauftragten geht die Verantwortung und die Gefahr auf den Mieter über. Soweit der Hin- und Rücktransport vereinbart ist, geht die Gefahr der Beschädigung oder des zufälligen Untergangs des Mietgegenstandes mit dem Zeitpunkt der Versendung des Mietgegenstandes auf den Mieter über. . 3.3 Eine verschuldensunabhängige Haftung für Mängel bei Übergabe, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, ist nicht möglich. . 3.4 Der Vermieter haftet für Mängel am Mietgegenstand bis zur Übergabe bzw. bis zum Versenden des Mietgegenstandes aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Mieter. Stellt sich bis zu diesem Zeitpunkt ein Mangel an der Mietsache heraus, übernimmt der Vermieter die Mangelbeseitigung auf eigene Kosten. Stellen sich nachträglich Mängel heraus, die schon bei Übergabe vorhanden waren, gilt Ziffer 3.3 gleichlautend. 3.5 Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus vorsätzlichem Verhalten des Vermieters. Dies gilt ebenfalls nicht für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen. Die Haftung ist ebenfalls nicht ausgeschlossen für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen.

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Samples: Mietbedingungen