Common use of Mängel Clause in Contracts

Mängel. WILO ist zur Untersuchung der Ware und Öffnung der Verpackungen nicht verpflichtet. Die gesetzlichen Rechte des Vertragspartners bei offensichtlichen Mängeln bleiben unberührt. Durch Zahlung der Rechnung wird kein Anerkenntnis insoweit erklärt, dass die Ware bestellt, vollständig oder mängelfrei ist, auf Mängelhaftungsansprüche sowie auf die Rechte aus verspäteter Lieferung wird nicht verzichtet. Alle Qualitätsmängel, Mengen- und Maßdifferenzen gelten als versteckte Mängel und verpflichten den Vertragspartner zur Mängelhaftung, auch wenn solche Mängel erst durch den Endabnehmer von WILO festgestellt werden, es sei denn, sie sind offensichtlich. Der Vertragspartner ist sodann berechtigt, sich auf das Fehlen der Rüge seitens von WILO im Falle mangelhaft gelieferter Ware zu berufen, wenn er WILO zunächst zeitnah zu der erfolgten Lieferung unter angemessener Frist aufgefordert hat, die gelieferte Ware auf ihre Mangelfreiheit zu untersuchen und Mitteilung darüber zu machen. WILO hat im Falle der Mangelhaftigkeit und im Falle nicht berechtigter Teillieferung das Recht, vom Vertragspartner Nacherfüllung zu verlangen, die entweder in der Lieferung einer mangelfreien Sache oder in der Beseitigung des Mangels besteht. Der Vertragspartner hat alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Dazu gehören u.a. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie Kosten der Hin- und Rücksendung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat die WILO das Recht, auch weiterhin Nacherfüllung zu verlangen. Der Vertragspartner kann die von WILO gewählte Art der Nacherfüllung nur dann verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. In diesem Falle beschränkt sich der Anspruch auf Seiten von WILO auf die andere Art der Nacherfüllung, wenn der Vertragspartner von WILO die unverhältnismäßigen Kosten schriftlich nachweist. Kommt der Vertragspartner der Verpflichtung zur Nacherfüllung innerhalb von WILO zu nennender angemessener Frist nicht nach, ist WILO berechtigt, entweder auf Kosten des Vertragspartners die Ersatzbeschaffung vorzunehmen oder die Mangelhaftigkeit der Ware auf Kosten des Vertragspartners selbst oder anderweitig beseitigen zu lassen. WILO kann auch darüber hinaus die Minderung des Preises vornehmen, soweit auch hiernach ein Minderwert verbleibt. Schadensersatzansprüche auf Seiten von WILO bleiben hiervon unberührt. Die Mängelhaftungsfrist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt der Übergabe der Ware an WILO oder den von WILO benannten Dritten bzw. der benannten Empfangs-/ Verwendungsstelle, sofern kein späterer Zeitpunkt ausdrücklich bestimmt ist. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart beträgt die Mängelhaftungsfrist ab diesem Zeitpunkt mindestens 3 Jahre, jedoch 5 Jahre ab diesem Zeitpunkt, sofern es sich um Liefergegenstände handelt, die entsprechend ihrem üblichen Verwendungszweck für ein Bauwerk verwendet wurden. Die vorstehende Regelung gilt auch für die Lieferung von Ersatzteilen. Werden im Rahmen der Nacherfüllung Teile geliefert oder nachgebessert, gelten für den Neubeginn der hier geregelten Verjährungsfrist oder deren Hemmung die allgemeinen Vorschriften. Sofern vorstehend nicht ausdrücklich anders vorgesehen, gelten ansonsten oder ersatzweise die gesetzlichen Bestimmungen.

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Mängel. WILO ist zur Untersuchung A AUCOTEC hat für Mängel, die bei der Ware und Öffnung Übergabe der Verpackungen nicht verpflichtetVertrags-Software vorhanden sind, während einer Frist von zwölf Monaten ab vollständiger Auslieferung der Software ausschließlich gemäß folgenden Regeln einzustehen: B Als Mängel gelten Abweichungen der Vertrags-Software von der in der Produktbeschreibung oder sonst im Vertrag beschriebenen Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Tauglichkeit der Vertrags-Software zum üblichen, in der Produktbeschreibung beschriebenen Gebrauch beeinträchtigen. Die gesetzlichen Rechte des Vertragspartners bei offensichtlichen Mängeln bleiben unberührtGewährleistungspflicht besteht nur, wenn der Mangel erheblich ist, insbesondere sich also erheblich auf die Gebrauchstauglichkeit auswirkt. Durch Zahlung C Der Lizenznehmer wird eventuell auftretende Mängel nach Feststellung unverzüglich und möglichst schriftlich an AUCOTEC mitteilen und dabei auch angeben, wie sich der Rechnung Mangel äußert und auswirkt und unter welchen Umständen er auftritt. AUCOTEC wird kein Anerkenntnis insoweit erklärtunverzüglich nach Eingang der Mängelmitteilung den dargestellten Mangel prüfen, analysieren und innerhalb angemessener Frist Nachbesserung vornehmen. AUCOTEC ist berechtigt, diese Nachbesserung dadurch vorzunehmen, dass dem Lizenznehmer eine geänderte Version der Vertrags-Software überlassen wird, die Ware bestelltdiesen Mangel nicht mehr enthält. Sind etwa gemeldete Mängel nicht AUCOTEC zuzurechnen, vollständig wird der Lizenznehmer den Zeitaufwand und die angefallenen Kosten (inklusive Reisekosten) zu den jeweils geltenden Sätzen vergüten. D Der Lizenznehmer wird alle erforderlichen Daten, Unterlagen und Informationen sowie die Vertrags-Software zur Verfügung stellen, die AUCOTEC zur Fehlerdiagnose und Fehlerbehandlung benötigt. Im Bedarfsfalle wird AUCOTEC ein Remote-Zugang zu den involvierten Rechnern sowie auch direkter Zugang zu den Räumen, Maschinen und zur Vertrags-Software sowie Rechenzeit mindestens während der normalen Bürozeiten gewähren. Auf Anforderung von AUCOTEC hat der Lizenznehmer oder mängelfrei istein von ihm beauftragter Dritter während der Wartungszeit am Wartungsort kostenfrei anwesend zu sein. Diese Person muss in der Lage sein, auf Mängelhaftungsansprüche sowie auf die Rechte aus verspäteter Lieferung wird nicht verzichtet. Alle Qualitätsmängel, Mengen- und Maßdifferenzen gelten als versteckte Mängel und verpflichten den Vertragspartner zur Mängelhaftung, auch wenn solche Mängel erst durch den Endabnehmer von WILO festgestellt werden, es sei denn, sie sind offensichtlichWartungsgrund rekonstruierend darzustellen. Der Vertragspartner Lizenznehmer wird AUCOTEC nach besten Kräften bei der Suche nach der Störungsursache unterstützen. Das Übersenden von Informationen und Material erfolgt auf Kosten des Lizenznehmers. E AUCOTEC ist sodann berechtigt, sich auf einen eventuell aufgetretenen Fehler zu umgehen, insbesondere wenn der Fehler selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und dadurch die Laufzeit oder das Fehlen Antwortzeitverhalten der Rüge seitens von WILO im Falle mangelhaft gelieferter Ware zu berufen, wenn er WILO zunächst zeitnah zu der erfolgten Lieferung unter Vertrags-Software nicht erheblich leidet. Gelingt AUCOTEC die Nachbesserung nicht innerhalb angemessener Frist aufgefordert hatund schlägt diese auch innerhalb einer weiteren, die gelieferte Ware auf ihre Mangelfreiheit vom Lizenznehmer angemessen gesetzten Nachfrist fehl, so stehen dem Lizenznehmer das Recht zu, den Vergütungsanspruch zu untersuchen und Mitteilung darüber mindern oder den Vertrag rückgängig zu machen. WILO hat im Falle der Mangelhaftigkeit und im Falle F AUCOTEC ist nicht berechtigter Teillieferung das Recht, vom Vertragspartner Nacherfüllung zu verlangen, die entweder in der Lieferung einer mangelfreien Sache oder in der Beseitigung des Mangels besteht. Der Vertragspartner hat alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Dazu gehören u.a. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie Kosten der Hin- und Rücksendung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat die WILO das Recht, auch weiterhin Nacherfüllung zu verlangen. Der Vertragspartner kann die von WILO gewählte Art der Nacherfüllung nur dann verweigernmehr zur Mängelhaftung verpflichtet, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich istan der Vertrags-Software ohne ausdrückliche schriftliche vorherige Genehmigung Änderungen vorgenommen worden sind. In diesem Falle beschränkt sich der Anspruch auf Seiten von WILO auf die andere Art der NacherfüllungDie Mängelhaftung entfällt auch, wenn der Vertragspartner von WILO Lizenznehmer die unverhältnismäßigen Kosten schriftlich nachweist. Kommt Vertrags-Software in anderer als in der Vertragspartner der Verpflichtung zur Nacherfüllung innerhalb von WILO zu nennender angemessener Frist nicht nach, ist WILO berechtigt, entweder auf Kosten des Vertragspartners die Ersatzbeschaffung vorzunehmen oder die Mangelhaftigkeit der Ware auf Kosten des Vertragspartners selbst oder anderweitig beseitigen zu lassen. WILO kann auch darüber hinaus die Minderung des Preises vornehmen, soweit auch hiernach ein Minderwert verbleibt. Schadensersatzansprüche auf Seiten von WILO bleiben hiervon unberührt. Die Mängelhaftungsfrist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt der Übergabe der Ware an WILO oder den von WILO benannten Dritten bzw. der benannten Empfangs-/ Verwendungsstelle, sofern kein späterer Zeitpunkt ausdrücklich bestimmt ist. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart beträgt die Mängelhaftungsfrist ab diesem Zeitpunkt mindestens 3 Jahre, jedoch 5 Jahre ab diesem Zeitpunkt, sofern es sich um Liefergegenstände handelt, die entsprechend ihrem üblichen Verwendungszweck für ein Bauwerk verwendet wurden. Die vorstehende Regelung gilt auch für die Lieferung von Ersatzteilen. Werden im Rahmen der Nacherfüllung Teile geliefert Vertrag als Einsatzort vorgesehenen Hardware- oder nachgebessert, gelten für den Neubeginn der hier geregelten Verjährungsfrist oder deren Hemmung die allgemeinen Vorschriften. Sofern vorstehend nicht ausdrücklich anders vorgesehen, gelten ansonsten oder ersatzweise die gesetzlichen BestimmungenSoftware- Umgebung einsetzt.

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Mängel. WILO ist Der Lieferant steht dafür ein, dass er die erforderliche Sorgfalt anwendet und dass seine Produkte und Dienstleistungen die zugesicherten Eigenschaften erfüllen. Überdies haftet er für die Eignung in dem Um- fang, als ihn der Kunde vor Vertragsabschluss schriftlich über die Ver- wendung informierte. Der Lieferant garantiert nicht für die Resultate, welche der Kunde mit den Produkten und Dienstleistungen erzielen will. Er haftet auch nicht für Schäden, die sich aus deren Nutzung ergeben. Von der Mängelhaftung ausgeschlossen sind Fehler und Störungen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, Störungen durch andere Maschinen und Anlagen, instabile Stromversorgungen, besondere klimatische Verhältnisse oder ungewöhnliche Umgebungs- einflüsse. Wegen eines unerheblichen Mangels macht der Kunde keine Ansprüche geltend. Unerheblich sind Mängel, namentlich, wenn sie die Verwendung von Produkten und Dienstleistungen nicht beeinträchtigen. Bei erheblichen Mängeln hat der Kunde dem Lieferanten eine ange- messene Nachfrist zur Untersuchung Behebung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) zu gewähren. Der Lieferant behebt die Mängel nach seiner Xxxx in seinen Räumen oder beim Kunden, der Ware und Öffnung der Verpackungen nicht verpflichtetihm dafür freien Zugang zugestehen muss. Die gesetzlichen Rechte Kosten für Demontage und Montage, Transport, Verpackung, Reise und Aufenthalt gehen zu Lasten des Vertragspartners bei offensichtlichen Mängeln bleiben unberührtKunden. Durch Zahlung der Rechnung wird kein Anerkenntnis insoweit erklärtErsetzte Teile werden Eigentum des Lieferanten. Die Gewährleistungs- und Verjährungsfristen betragen zwölf Monate seit Abnahme, dass die Ware bestellt, vollständig längstens achtzehn Monate ab Lieferung. Sie werden mit Anerkennung oder mängelfrei ist, auf Mängelhaftungsansprüche sowie auf die Rechte aus verspäteter Lieferung wird Beseitigung eines Mangels nicht verzichtet. Alle Qualitätsmängel, Mengen- und Maßdifferenzen gelten als versteckte Mängel und verpflichten den Vertragspartner zur Mängelhaftung, auch wenn solche Mängel erst durch den Endabnehmer von WILO festgestellt werden, es sei denn, sie sind offensichtlich. Der Vertragspartner ist sodann berechtigt, sich auf das Fehlen der Rüge seitens von WILO im Falle mangelhaft gelieferter Ware zu berufen, wenn er WILO zunächst zeitnah zu der erfolgten Lieferung unter angemessener Frist aufgefordert hat, die gelieferte Ware auf ihre Mangelfreiheit zu untersuchen und Mitteilung darüber zu machen. WILO hat im Falle der Mangelhaftigkeit und im Falle nicht berechtigter Teillieferung das Recht, vom Vertragspartner Nacherfüllung zu verlangen, die entweder in der Lieferung einer mangelfreien Sache oder in der Beseitigung des Mangels besteht. Der Vertragspartner hat alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Dazu gehören u.a. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie Kosten der Hin- und Rücksendungunterbrochen. Schlägt die Nacherfüllung Mängelbehebung fehl, hat die WILO das Recht, auch weiterhin Nacherfüllung zu verlangender Kunde Anspruch auf eine angemessene Preisminderung. Der Vertragspartner Er kann die von WILO gewählte Art der Nacherfüllung nur dann verweigerndie Aufhebung des Vertrages erklären, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich die Annahme unzumutbar ist. In diesem Falle beschränkt sich der Anspruch auf Seiten von WILO auf die andere Art der Nacherfüllung, wenn der Vertragspartner von WILO die unverhältnismäßigen Kosten schriftlich nachweist. Kommt der Vertragspartner der Verpflichtung zur Nacherfüllung innerhalb von WILO zu nennender angemessener Frist nicht nach, ist WILO berechtigt, entweder auf Kosten des Vertragspartners die Ersatzbeschaffung vorzunehmen oder die Mangelhaftigkeit der Ware auf Kosten des Vertragspartners selbst oder anderweitig beseitigen zu lassen. WILO kann auch darüber hinaus die Minderung des Preises vornehmen, soweit auch hiernach ein Minderwert verbleibt. Schadensersatzansprüche auf Seiten von WILO bleiben hiervon unberührt. Die Mängelhaftungsfrist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt der Übergabe der Ware an WILO oder den von WILO benannten Dritten bzw. der benannten Empfangs-/ Verwendungsstelle, sofern kein späterer Zeitpunkt ausdrücklich bestimmt ist. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart beträgt die Mängelhaftungsfrist ab diesem Zeitpunkt mindestens 3 Jahre, jedoch 5 Jahre ab diesem Zeitpunkt, sofern es sich um Liefergegenstände handelt, die entsprechend ihrem üblichen Verwendungszweck für ein Bauwerk verwendet wurden. Die vorstehende Regelung gilt auch für die Lieferung von Ersatzteilen. Werden im Rahmen der Nacherfüllung Teile geliefert oder nachgebessert, gelten für den Neubeginn der hier geregelten Verjährungsfrist oder deren Hemmung die allgemeinen Vorschriften. Sofern vorstehend nicht ausdrücklich anders vorgesehen, gelten ansonsten oder ersatzweise die gesetzlichen Bestimmungen.

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Samples: www.lenze.com

Mängel. WILO ist zur Untersuchung Mängel der Ware und Öffnung der Verpackungen nicht verpflichtet. Die gesetzlichen Rechte des Vertragspartners bei offensichtlichen Mängeln bleiben unberührt. Durch Zahlung der Rechnung wird kein Anerkenntnis insoweit erklärtLieferung werden dem Lieferanten, dass die Ware bestellt, vollständig oder mängelfrei ist, auf Mängelhaftungsansprüche sowie auf die Rechte aus verspäteter Lieferung wird nicht verzichtet. Alle Qualitätsmängel, Mengen- und Maßdifferenzen gelten als versteckte Mängel und verpflichten sobald sie nach den Vertragspartner zur Mängelhaftung, auch wenn solche Mängel erst durch den Endabnehmer von WILO Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden, es sei denn, sie sind offensichtlichschriftlich angezeigt. Der Vertragspartner Lieferant verzichtet insoweit auf den Einwand der nicht rechtzeitigen Mängelrüge. Er übernimmt die Gewährleistung für Mängel, die innerhalb von 36 Monaten nach Lieferung der Ware auftreten, soweit nicht einzelvertraglich eine andere Gewährleistungsfrist vereinbart wird. Eine weitergehende Haftung wird hiervon nicht berührt. Materialien, die einer Bearbeitung durch uns unterliegen, sind erst dann von uns bindend übernommen, wenn sie sich nach der Bearbeitung als bedingungsgemäß erweisen. Für mangelhafte Ware infolge von Arbeits-, Material-, Konstruktions- und sonstigen Fehlern ist sodann berechtigtnach Aufforderung nach unserer Xxxx sofort kostenlos und frachtfrei Ersatz zu leisten oder der Mangel an der Ware zu beseitigen. Bei Abweichungen der Ware vom vertraglich Vereinbarten, sich z. B. in Bezug auf das Fehlen der Rüge seitens von WILO Maß, Festigkeit und Härte, gelten im Falle mangelhaft gelieferter Ware zu berufenStreitfall die von uns ermittelten Werte oder, wenn er WILO zunächst zeitnah zu falls der erfolgten Lieferung unter angemessener Frist aufgefordert hatLieferant dies ausdrücklich verlangt, die gelieferte Ware auf ihre Mangelfreiheit zu untersuchen und Mitteilung darüber zu machen. WILO hat im Falle der Mangelhaftigkeit und im Falle nicht berechtigter Teillieferung das Recht, vom Vertragspartner Nacherfüllung zu verlangen, die entweder in der Lieferung einer mangelfreien Sache oder in der Beseitigung des Mangels besteht. Der Vertragspartner hat alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Dazu gehören u.a. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie Kosten der Hin- und Rücksendung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat die WILO das Recht, auch weiterhin Nacherfüllung zu verlangen. Der Vertragspartner kann die von WILO gewählte Art der Nacherfüllung nur dann verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. In diesem Falle beschränkt sich der Anspruch auf Seiten von WILO auf die andere Art der Nacherfüllung, wenn der Vertragspartner von WILO die unverhältnismäßigen Kosten schriftlich nachweist. Kommt der Vertragspartner der Verpflichtung zur Nacherfüllung innerhalb von WILO zu nennender angemessener Frist nicht nach, ist WILO berechtigt, entweder Werte eines auf Kosten des Vertragspartners Lieferanten einvernehmlich bestellten neutralen Sachverständigen. Von etwaigen Ansprüchen Dritter stellt uns der Lieferant frei. Nach Abstimmung mit dem Lieferanten können wir die Ersatzbeschaffung vorzunehmen Nachbesserung selbst vornehmen oder die Mangelhaftigkeit durch Dritte ausführen lassen. Hierdurch entstehende Kosten trägt der Ware Lieferant. In dringenden Fällen sind wir unbeschadet unserer sonstigen Ansprüche berechtigt, nach Mitteilung an den Lieferanten Mängel auf Kosten des Vertragspartners selbst dessen Kostenselbst zu beheben oder anderweitig beseitigen durch Dritte beheben zu lassen. WILO kann Wir behalten uns vor, den Lieferanten neben externen Kosten und Aufwendungen aufgrund von Mängelrügen auch darüber hinaus die Minderung mit unseren internen Kosten und unserem internen Aufwand zu belasten. Für den Nachweis des Preises vornehmen, soweit auch hiernach ein Minderwert verbleibt. Schadensersatzansprüche auf Seiten von WILO bleiben hiervon unberührt. Die Mängelhaftungsfrist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt der Übergabe der Ware an WILO oder den von WILO benannten Dritten bzw. der benannten Empfangs-/ Verwendungsstelle, sofern kein späterer Zeitpunkt ausdrücklich bestimmt ist. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart beträgt die Mängelhaftungsfrist ab diesem Zeitpunkt mindestens 3 Jahre, jedoch 5 Jahre ab diesem Zeitpunkt, sofern es sich um Liefergegenstände handelt, die entsprechend ihrem üblichen Verwendungszweck für ein Bauwerk verwendet wurden. Die vorstehende Regelung gilt auch für die Lieferung von Ersatzteilen. Werden im Rahmen der Nacherfüllung Teile geliefert oder nachgebessert, gelten für den Neubeginn der hier geregelten Verjährungsfrist oder deren Hemmung die allgemeinen Vorschriften. Sofern vorstehend nicht ausdrücklich anders vorgesehen, gelten ansonsten oder ersatzweise die gesetzlichen Bestimmungeninternen Aufwandes ist eine pauschalierte Berechnung zulässig.

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Mängel. WILO ist zur Untersuchung Für Sach- und Rechtsmängel der Ware Lieferung leistet der Lieferant unter Ausschluss weiterer Ansprüche und Öffnung der Verpackungen nicht verpflichtetvorbehaltlich Pkt. 7 Gewähr wie folgt: Sachmängel: Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Xxxx des Lieferanten nachzubessern oder neu zu liefern, die sich Infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die gesetzlichen Rechte Feststellung solcher Mängel ist dem Lieferanten unverzügliche schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum des Vertragspartners bei offensichtlichen Mängeln bleiben unberührtLieferanten. Durch Zahlung Zur Vornahme aller dem Lieferanten notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Rechnung wird kein Anerkenntnis insoweit erklärtBesteller nach Verständigung mit dem Lieferanten die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls ist der Lieferant von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, dass die Ware bestellt, vollständig oder mängelfrei wobei der Lieferant sofort zu verständigen ist, auf Mängelhaftungsansprüche sowie auf die Rechte aus verspäteter Lieferung wird nicht verzichtet. Alle Qualitätsmängel, Mengen- und Maßdifferenzen gelten als versteckte Mängel und verpflichten den Vertragspartner zur Mängelhaftung, auch wenn solche Mängel erst durch den Endabnehmer von WILO festgestellt werden, es sei denn, sie sind offensichtlich. Der Vertragspartner ist sodann berechtigt, sich auf das Fehlen hat der Rüge seitens von WILO im Falle mangelhaft gelieferter Ware zu berufen, wenn er WILO zunächst zeitnah zu der erfolgten Lieferung unter angemessener Frist aufgefordert hat, die gelieferte Ware auf ihre Mangelfreiheit zu untersuchen und Mitteilung darüber zu machen. WILO hat im Falle der Mangelhaftigkeit und im Falle nicht berechtigter Teillieferung Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Vertragspartner Nacherfüllung zu verlangen, die entweder in Lieferanten Ersatz der Lieferung einer mangelfreien Sache oder in der Beseitigung des Mangels besteht. Der Vertragspartner hat alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragenverlangen. Dazu gehören u.aVon den durch die Nachbesserung bzw. Transport-Ersatzlieferung entstehenden Kosten trägt der Lieferer des Versandes sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus. Ferner, Wege-falls dies nach Lage des Einzelfalles billigerweise verlangt werden kann, Arbeits- und Materialkosten sowie die Kosten der Hin- etwa erforderlichen Beistellung seiner Monteure und Rücksendung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat die WILO das Recht, auch weiterhin Nacherfüllung zu verlangenHilfskräfte. Der Vertragspartner kann die von WILO gewählte Art der Nacherfüllung nur dann verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. In diesem Falle beschränkt sich der Anspruch auf Seiten von WILO auf die andere Art der Nacherfüllung, wenn der Vertragspartner von WILO die unverhältnismäßigen Kosten schriftlich nachweist. Kommt der Vertragspartner der Verpflichtung zur Nacherfüllung innerhalb von WILO zu nennender angemessener Frist nicht nach, ist WILO berechtigt, entweder auf Kosten des Vertragspartners die Ersatzbeschaffung vorzunehmen oder die Mangelhaftigkeit der Ware auf Kosten des Vertragspartners selbst oder anderweitig beseitigen zu lassen. WILO kann auch darüber hinaus die Minderung des Preises vornehmen, soweit auch hiernach ein Minderwert verbleibt. Schadensersatzansprüche auf Seiten von WILO bleiben hiervon unberührt. Die Mängelhaftungsfrist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt der Übergabe der Ware an WILO oder den von WILO benannten Dritten bzw. der benannten Empfangs-/ Verwendungsstelle, sofern kein späterer Zeitpunkt ausdrücklich bestimmt ist. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart beträgt die Mängelhaftungsfrist ab diesem Zeitpunkt mindestens 3 Jahre, jedoch 5 Jahre ab diesem Zeitpunkt, sofern es sich um Liefergegenstände handelt, die entsprechend ihrem üblichen Verwendungszweck für ein Bauwerk verwendet wurden. Die vorstehende Regelung gilt auch für die Lieferung von Ersatzteilen. Werden Besteller hat im Rahmen der Nacherfüllung Teile geliefert gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn der Lieferer unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder nachgebessertErsatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lässt. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, gelten steht dem Besteller lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen. Weitere Ansprüche bestimmen sich nach Abschnitt 7 dieser Bedingungen. Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhaft Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sich nicht vom Lieferanten zu verantworten sind. Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung des Lieferanten für die daraus entstandenen Folgen. Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung des Lieferanten vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes. Rechtsmängel: Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechte, wird der Lieferant auf seine Kosten dem Besteller grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Neubeginn Besteller zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der hier geregelten Verjährungsfrist Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch dem Lieferanten ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Darüber hinaus wird der Lieferant den Besteller von unbestrittenen oder deren Hemmung rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen. Sie bestehen nur, wenn der Besteller den Lieferanten unverzüglich von den geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen unterrichtet, der Besteller den Lieferanten in angemessenem Umfang bei der Abwehr der gelten gemachten Ansprüche unterstützt bzw. dem Lieferanten die allgemeinen VorschriftenDurchführung der Modifizierungsmaßnahmen ermöglicht. Sofern vorstehend Weiters wenn dem Lieferanten alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben, der Rechtsmangel nicht ausdrücklich anders vorgesehenauf einer Anweisung des Bestellers beruht und die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, gelten ansonsten dass der Besteller den Liefergegenstand eigenmächtig geändert oder ersatzweise die gesetzlichen Bestimmungenin einer nicht vertragsmäßigen Weise verwendet hat.

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Mängel. WILO ist zur Untersuchung Etwaige Mängel der Ware, insbesondere Fehlmengen, sind unverzüglich – spätestens jedoch am 5. Werktag nach Erhalt der Ware – zu melden. Das Unterlassen der Mängelanzeige innerhalb der oben genannten Frist gilt als Bestätigung der Vollständigkeit, Qualität und Öffnung Konformität der Verpackungen nicht verpflichtetBestellung. Um einen Mangel anzuzeigen, sendet der Käufer eine E-Mail an EUROCERAS, in der er die Entdeckung des Mangels bzw. der Fehlmenge mitteilt. Um eine Beanstandung einzureichen, stellt EUROCERAS dem Kunden ein Beanstandungsformular bereit, das der Kunde ausfüllen und per E-Mail an EUROCERAS senden muss. Die gesetzlichen Rechte Zusendung des Vertragspartners bei offensichtlichen Mängeln bleiben unberührtausgefüllten Beanstandungsformulars an EUROCERAS gilt als Eingangszeitpunkt der Beanstandung. Durch Zahlung Bei der Rechnung wird kein Anerkenntnis insoweit erklärt, dass Prüfung einer Beanstandung (die als begründet anerkannt wird) kann EUROCERAS nach eigenem Ermessen entweder die Ware bestelltzurücknehmen und den gezahlten Kaufpreis an den Käufer erstatten oder dem Käufer stattdessen eine mangelfreie Ersatzware liefern. Die Garantie für die Ersatzware wird nur insoweit gewährt, vollständig oder mängelfrei ist, auf Mängelhaftungsansprüche sowie als sie sich auf die Rechte aus verspäteter Lieferung wird nicht verzichtetursprünglich gelieferten Waren bezieht. Alle Qualitätsmängel, Mengen- und Maßdifferenzen gelten als versteckte Mängel und verpflichten den Vertragspartner zur Mängelhaftung, auch wenn solche Mängel erst durch den Endabnehmer von WILO festgestellt werden, es sei denn, sie sind offensichtlich. Der Vertragspartner ist sodann berechtigt, sich auf das Fehlen Aufgrund der Rüge seitens von WILO im Falle mangelhaft gelieferter Ware zu berufen, wenn er WILO zunächst zeitnah zu Beschaffenheit der erfolgten Lieferung unter angemessener Frist aufgefordert hatProdukte, die gelieferte Gegenstand des Verkaufsprozess sind, vereinbaren die Parteien übereinstimmend wie folgt: Wenn der Käufer die bei EUROCERAS bestellten Waren verarbeitet oder an einen Dritten weiterverkauft, wird dies unter allen Umständen, als bedingungslose Annahme der Ware betrachtet. Für alle Verträge wird ihre ordnungsgemäße und fristgerechte Durchführung vorbehalten. EUROCERAS haftet in keiner Weise für Schäden, die aus Verspätungen resultieren, unabhängig von deren Art. Unsere mündlichen und schriftlichen Beratungen sind nicht verbindlich – auch in Bezug auf jegliche gewerbliche Schutzrechte Dritter – und sie stellen den Käufer von der selbstständigen Vornahme einer obligatorischen Prüfung der Produkte auf ihre Mangelfreiheit zu untersuchen Einsatztauglichkeit in den beabsichtigten Verfahren und Mitteilung darüber zu machenZwecken nicht frei. WILO hat EUROCERAS haftet in keiner Weise für die geleisteten Beratungen, unabhängig von deren Art. EUROCERAS haftet in keiner Weise aufgrund weiterer Garantien oder solcher Haftungsbereiche, die über den Rahmen dieser AGB hinausgehen, unabhängig von deren Art und Rechtsgrundlage. Vorstehendes gilt auch für die Geschäftsführung ohne Auftrag (im Falle der Mangelhaftigkeit und im Falle nicht berechtigter Teillieferung das Recht, vom Vertragspartner Nacherfüllung zu verlangen, die entweder in der Lieferung einer mangelfreien Sache oder in der Beseitigung des Mangels bestehtErfüllung eines Vertrags über den vereinbarten Umfang hinaus) sowie für unerlaubte Taten. Der Vertragspartner hat alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Dazu gehören u.a. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie Kosten der Hin- und Rücksendung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat die WILO das Recht, auch weiterhin Nacherfüllung zu verlangen. Der Vertragspartner kann die von WILO gewählte Art der Nacherfüllung nur dann verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. In diesem Falle beschränkt sich der Anspruch auf Seiten von WILO auf die andere Art der Nacherfüllung, wenn der Vertragspartner von WILO die unverhältnismäßigen Kosten schriftlich nachweist. Kommt der Vertragspartner der Verpflichtung zur Nacherfüllung innerhalb von WILO zu nennender angemessener Frist nicht nach, ist WILO berechtigt, entweder auf Kosten des Vertragspartners die Ersatzbeschaffung vorzunehmen oder die Mangelhaftigkeit der Ware auf Kosten des Vertragspartners selbst oder anderweitig beseitigen zu lassen. WILO kann auch darüber hinaus die Minderung des Preises vornehmen, soweit auch hiernach ein Minderwert verbleibt. Schadensersatzansprüche auf Seiten von WILO bleiben hiervon unberührt. Die Mängelhaftungsfrist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt der Übergabe der Ware an WILO oder den von WILO benannten Dritten bzw. der benannten Empfangs-/ Verwendungsstelle, sofern kein späterer Zeitpunkt ausdrücklich bestimmt ist. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart beträgt die Mängelhaftungsfrist ab diesem Zeitpunkt mindestens 3 Jahre, jedoch 5 Jahre ab diesem Zeitpunkt, sofern es sich um Liefergegenstände handelt, die entsprechend ihrem üblichen Verwendungszweck für ein Bauwerk verwendet wurden. Die vorstehende Regelung gilt auch für die Lieferung von Ersatzteilen. Werden iIm Rahmen der Nacherfüllung Teile geliefert oder nachgebessertgeltenden Gesetze steht dem Käufer das Recht zu, gelten für den Neubeginn der hier geregelten Verjährungsfrist oder deren Hemmung vom Vertrag zurückzutreten, falls EUROCERAS die allgemeinen Vorschriften. Sofern vorstehend nicht ausdrücklich anders vorgesehen, gelten ansonsten oder ersatzweise die gesetzlichen Bestimmungenvertraglichen Verpflichtungen verletzt.

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Samples: euroceras.com

Mängel. WILO Beanstandungen des Bruttogewichts müssen spätestens innerhalb dreier Geschäftstage nach Eintreffen des Garns am Bestimmungsort erhoben werden. Mängelrügen des Garns (Sachmängel) können nur binnen zwei Wochen nach Eintreffen am Bestimmungsort gerügt werden, und zwar nur, soweit mit der Verarbeitung des Garns noch nicht begonnen ist. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung zu rügen. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe oder Ausrüstung der gelieferten Garne können nicht beanstandet werden. Für Mängel in der aus dem Garn hergestellten Ware, die durch nicht sachgemäße Verarbeitung und Behandlung des Garns entstanden sind, wird keine Haftung übernommen. Bei Effektgarnen und -zwirnen bleibt eine technisch nicht vermeidbare Abweichung des Garnausfalls vorbehalten. Garne können durch den Lagerungszeitraum ihre technischen Eigenschaften verändern (Alterung). In diesem Fall ist zur Untersuchung der Ware und Öffnung der Verpackungen nicht verpflichtet. Die gesetzlichen Rechte des Vertragspartners Käufer vom Lieferanten bei offensichtlichen Mängeln bleiben unberührtVertragsabschluss darüber zu informieren. Durch Zahlung Alterung bedingte technische bzw. chemische Veränderungen sind deshalb kein Mangel. Hat der Rechnung Käufer dem Verkäufer zur Abwicklung des Auftrags bestimmte Rohstoffe, bestimmte Farbstoffe, bestimmte Färbeverfahren oder bestimmte Ausrüstungsverfahren ohne Ausweichmöglichkeit vorgeschrieben, so haftet der Verkäufer für Fehler, die aus Mängeln des Rohstoffe, des verwendeten Farbstoffs sowie der Ausrüstung herrühren und die trotz ordnungsgemäßer Eingangskontrolle nicht festgestellt wurden, nur insoweit, als hierfür von Faser- oder Farbstofflieferanten bzw. vom Ausrüster eine Gewähr übernommen wird. Der Verkäufer vereinbart mit dem Käufer, wenn ein Auftrag von den vorbezeichneten Bestimmungen erfasst wird. Im Schadensfall tritt er seine etwaigen Gewährleistungsansprüche gegenüber Vorlieferanten bzw. Ausrüstern an den Käufer ab. Offene Mängel berechtigen den Verkäufer entweder zur einmaligen Nachbesserung oder zur Lieferung mangelfreier Ersatzware, die innerhalb einer für den Verkäufer und Käufer angemessenen Frist ab dem Zeitpunkt der Anerkennung der geltend gemachten Reklamation durch den Verkäufer zu erfolgen haben. Der Verkäufer wird kein Anerkenntnis insoweit erklärt, dass die Reklamation unverzüglich prüfen und über die Rücksendung der mangelhaften Ware unverzüglich entscheiden. Solange verwahrt der Käufer die Ware bestellt, vollständig kostenlos für den Verkäufer. Bei fehlgeschlagener Nachverbesserung oder mängelfrei ist, auf Mängelhaftungsansprüche sowie auf die Rechte aus verspäteter Lieferung wird nicht verzichtet. Alle Qualitätsmängel, Mengen- und Maßdifferenzen gelten als versteckte Mängel und verpflichten den Vertragspartner zur Mängelhaftung, auch wenn solche Mängel erst durch den Endabnehmer von WILO festgestellt werden, es sei denn, sie sind offensichtlich. Der Vertragspartner ist sodann berechtigt, sich auf das Fehlen mangelhafter Ersatzlieferung hat der Rüge seitens von WILO im Falle mangelhaft gelieferter Ware zu berufen, wenn er WILO zunächst zeitnah zu der erfolgten Lieferung unter angemessener Frist aufgefordert hat, die gelieferte Ware auf ihre Mangelfreiheit zu untersuchen und Mitteilung darüber zu machen. WILO hat im Falle der Mangelhaftigkeit und im Falle nicht berechtigter Teillieferung Käufer nur das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertragspartner Nacherfüllung zu verlangenVertrag zurückzutreten. Bei versteckten Mängeln hat der Käufer Anspruch auf eine Minderung des Kaufpreises der gelieferten Garne, die entweder in der Lieferung daraus hergestellten fehlerhaften Ware enthalten sind. Für den noch nicht verarbeiteten Teil der gelieferten Garne hat der Käufer Anspruch auf Nachbesserung oder einmalige Ersatzlieferung innerhalb einer mangelfreien Sache für den Verkäufer und Käufer angemessenen Frist. Ist dies für den Käufer unzumutbar oder in der Beseitigung des Mangels besteht. Der Vertragspartner hat alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Dazu gehören u.a. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie Kosten der Hin- und Rücksendung. Schlägt ist die Nacherfüllung fehlNachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen, hat die WILO der Käufer das Recht, auch weiterhin Nacherfüllung den Kaufpreis zu verlangenmindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Vertragspartner kann die von WILO gewählte Art der Nacherfüllung nur dann verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. In diesem Falle beschränkt sich der Anspruch Ersatz jedes weiteren auf Seiten von WILO auf die andere Art der Nacherfüllung, wenn der Vertragspartner von WILO die unverhältnismäßigen Kosten schriftlich nachweist. Kommt der Vertragspartner der Verpflichtung zur Nacherfüllung innerhalb von WILO zu nennender angemessener Frist nicht nach, ist WILO berechtigt, entweder auf Kosten des Vertragspartners die Ersatzbeschaffung vorzunehmen oder die Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware auf Kosten zurückzuführenden Schadens wird bei leichter Fahrlässigkeit durch die doppelte Höhe des Vertragspartners selbst oder anderweitig beseitigen zu lassen. WILO kann auch darüber hinaus die Minderung des Preises vornehmen, soweit auch hiernach ein Minderwert verbleibt. Schadensersatzansprüche auf Seiten von WILO bleiben hiervon unberührt. Die Mängelhaftungsfrist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt Garnwertes der Übergabe der Ware an WILO oder den von WILO benannten Dritten betroffenen Lieferung bzw. der benannten Empfangs-/ VerwendungsstelleTeillieferung begrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit wird Schadensersatz ausgeschlossen, sofern kein späterer Zeitpunkt ausdrücklich bestimmt ist. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart beträgt die Mängelhaftungsfrist ab diesem Zeitpunkt mindestens 3 Jahre, jedoch 5 Jahre ab diesem Zeitpunkt, sofern wenn es sich um Liefergegenstände urn vertragsuntypische und seitens des Verkäufers bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Schäden handelt. In den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gilt die gesetzliche Regelung. Das Produkthaftungsgesetz gilt uneingeschränkt. Mängelansprüche des Käufers gegen den Verkäufer verjähren in einem Jahr ab Übergabe/Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer. Unberührt bleiben Mängelansprüche von Verbrauchern, sowie Ersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die entsprechend ihrem üblichen Verwendungszweck auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen, sowie Ersatzansprüche für ein Bauwerk verwendet wurden. Die vorstehende Regelung gilt auch für sonstige Schäden, die Lieferung von Ersatzteilen. Werden im Rahmen der Nacherfüllung Teile geliefert auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder nachgebessert, gelten für den Neubeginn der hier geregelten Verjährungsfrist auf einer vorsätzlich oder deren Hemmung die allgemeinen Vorschriften. Sofern vorstehend nicht ausdrücklich anders vorgesehen, gelten ansonsten oder ersatzweise die gesetzlichen Bestimmungengrob fahrlässig verursachten Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen.

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Mängel. WILO ist Der Lieferant steht dafür ein, dass er die erforderliche Sorgfalt anwendet, und dass seine Produkte und Dienstleistungen die zugesicherten Eigenschaften erfüllen. Überdies haftet er für die Eignung in dem Umfang, als ihn der Kunde vor Vertragsabschluss schriftlich über die Verwendung informierte. Von der Mängelhaftung ausgeschlossen sind Fehler und Störungen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, Störungen durch andere Maschinen und Anlagen, instabile Stromversorgungen, besondere klimatische Verhältnisse oder ungewöhnliche Umgebungs- einflüsse. Wegen eines unerheblichen Mangels macht der Kunde keine Ansprüche geltend. Unerheblich sind Mängel, namentlich, wenn sie die Verwendung von Produkten und Dienstleistungen nicht beeinträchtigen. Bei erheblichen Mängeln hat der Kunde dem Lieferanten eine ange- messene Nachfrist zur Untersuchung Behebung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) zu gewähren. Der Lieferant behebt die Mängel nach seiner Xxxx in seinen Räumen oder beim Kunden, der Ware und Öffnung der Verpackungen nicht verpflichtetihm dafür freien Zugang zugestehen muss. Die gesetzlichen Rechte Kosten für Demontage und Montage, Transport, Verpackung, Reise und Aufenthalt gehen zu Lasten des Vertragspartners Kunden. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferanten. Die Gewährleistungs- und Verjährungsfristen betragen bei offensichtlichen Mängeln bleiben unberührtallen Produkten 24 Monate nach Rechnungsstellung. Durch Zahlung der Rechnung wird kein Anerkenntnis insoweit erklärt, dass die Ware bestellt, vollständig (Ausnahme: HydroMec- ETP- und CEG-Produkte 12 Monate.) Sie werden mit Anerkennung oder mängelfrei ist, auf Mängelhaftungsansprüche sowie auf die Rechte aus verspäteter Lieferung wird Beseitigung eines Mangels nicht verzichtet. Alle Qualitätsmängel, Mengen- und Maßdifferenzen gelten als versteckte Mängel und verpflichten den Vertragspartner zur Mängelhaftung, auch wenn solche Mängel erst durch den Endabnehmer von WILO festgestellt werden, es sei denn, sie sind offensichtlich. Der Vertragspartner ist sodann berechtigt, sich auf das Fehlen der Rüge seitens von WILO im Falle mangelhaft gelieferter Ware zu berufen, wenn er WILO zunächst zeitnah zu der erfolgten Lieferung unter angemessener Frist aufgefordert hat, die gelieferte Ware auf ihre Mangelfreiheit zu untersuchen und Mitteilung darüber zu machen. WILO hat im Falle der Mangelhaftigkeit und im Falle nicht berechtigter Teillieferung das Recht, vom Vertragspartner Nacherfüllung zu verlangen, die entweder in der Lieferung einer mangelfreien Sache oder in der Beseitigung des Mangels besteht. Der Vertragspartner hat alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Dazu gehören u.a. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie Kosten der Hin- und Rücksendungunterbrochen. Schlägt die Nacherfüllung Mängelbehebung fehl, hat die WILO das Recht, auch weiterhin Nacherfüllung zu verlangender Kunde Anspruch auf eine angemessene Preisminderung. Der Vertragspartner Er kann die von WILO gewählte Art der Nacherfüllung nur dann verweigerndie Aufhebung des Vertrages erklären, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich die Annahme der Produkte oder Dienstleistungen unzumutbar ist. In diesem Falle beschränkt sich Trägt der Lieferant nachweisbar die Schuld am Mangel, hat der Kunde trotz Mängelbehebung, Preisminderung oder Vertragsaufhebung Anspruch auf Seiten von WILO auf die andere Art der Nacherfüllung, wenn der Vertragspartner von WILO die unverhältnismäßigen Kosten schriftlich nachweist. Kommt der Vertragspartner der Verpflichtung zur Nacherfüllung innerhalb von WILO zu nennender angemessener Frist nicht nach, ist WILO berechtigt, entweder auf Kosten den Ersatz des Vertragspartners die Ersatzbeschaffung vorzunehmen oder die Mangelhaftigkeit der Ware auf Kosten des Vertragspartners selbst oder anderweitig beseitigen zu lassen. WILO kann auch darüber hinaus die Minderung des Preises vornehmen, soweit auch hiernach ein Minderwert verbleibt. Schadensersatzansprüche auf Seiten von WILO bleiben hiervon unberührt. Die Mängelhaftungsfrist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt der Übergabe der Ware an WILO oder den von WILO benannten Dritten bzw. der benannten Empfangs-/ Verwendungsstelle, sofern kein späterer Zeitpunkt ausdrücklich bestimmt ist. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart beträgt die Mängelhaftungsfrist ab diesem Zeitpunkt mindestens 3 Jahretatsächlichen Schadens, jedoch 5 Jahre ab diesem Zeitpunkt, sofern es sich um Liefergegenstände handelt, die entsprechend ihrem üblichen Verwendungszweck für ein Bauwerk verwendet wurdenauf höchstens zwanzig Prozent des Wertes der mangelhaften Lieferung. Die vorstehende Regelung gilt auch für die Lieferung Gänzlich ausgeschlossen ist der Ersatz von Ersatzteilen. Werden im Rahmen der Nacherfüllung Teile geliefert oder nachgebessert, gelten für den Neubeginn der hier geregelten Verjährungsfrist oder deren Hemmung die allgemeinen Vorschriften. Sofern vorstehend nicht ausdrücklich anders vorgesehen, gelten ansonsten oder ersatzweise die gesetzlichen Bestimmungenentgangenem Gewinn und anderen Vermögensschäden.

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Mängel. WILO ist zur Untersuchung Die Schaltung der Ware und Öffnung Online-Werbung er- folgt durch den Anbieter in der Verpackungen nicht verpflichtetdem jeweils gel- tenden technischen Standard entsprechenden bestmöglichen Weise. Die gesetzlichen Rechte des Vertragspartners bei offensichtlichen Mängeln bleiben unberührtWiedergabequalität hängt dabei auch von der vom Auftraggeber zur Verfügunggestellten Vorlage ab. Durch Zahlung der Rechnung wird kein Anerkenntnis insoweit erklärtBeiden Parteien ist bekannt, dass die Ware bestellt, vollständig oder mängelfrei es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, eine absolut fehlerfreie Wieder- gabe zu garantieren. Nicht jede Abweichung be- deutet daher einen Mangel, insbesondere nicht, wenn sie hervorgerufen wird - durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder - durch Rechnerausfall bei Dritten (z. B. ande- ren Providern) oder - durch unvollständige und/oder nicht aktua- lisierte Angebote auf Mängelhaftungsansprüche sowie so genannten Proxy- Servern (Zwischenspeichern) anderer Provi- der oder Online-Dienste oder - durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend o- der addiert) innerhalb von 30 Tagen andau- ert. Der Auftraggeber hat die in Auftrag gegebene On- line-Werbung unverzüglich nach ihrer ersten Schaltung zu prüfen und einen eventuellen Man- gel unverzüglich, spätestens eine Woche nach der Schaltung, schriftlich gegenüber IP anzuzei- gen. Andernfalls gilt die Ausführung des Auftrags als genehmigt. Die Gewährleistung ist zunächst auf Nachholung beschränkt. Sollte die Nachholung auch im zwei- ten Versuch fehlschlagen, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag wählen. Bei nur geringfügigem Mangel steht ihm das Rücktrittsrecht nicht zu. Wählt der Auftraggeber den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch we- gen des Mangels zu. Wählt der Auftraggeber nach gescheiterter Nachholung Schadensersatz, so beschränkt sich dieser auf die Rechte aus verspäteter Lieferung wird nicht verzichtetDifferenz zwi- schen der vereinbarten Vergütung und dem Wert der einschließlich Nachholung geschalteten On- line-Werbung. Alle Qualitätsmängel, Mengen- und Maßdifferenzen In sonstigen Fällen ist der Scha- densersatz begrenzt auf 20 % der für die be- troffene Werbung vereinbarten Vergütung. Die genannten Beschränkungen gelten als versteckte Mängel und verpflichten den Vertragspartner zur Mängelhaftung, auch wenn solche Mängel erst durch den Endabnehmer von WILO festgestellt werden, es sei denn, sie sind offensichtlich. Der Vertragspartner ist sodann berechtigt, sich auf das Fehlen der Rüge seitens von WILO im Falle mangelhaft gelieferter Ware zu berufennicht, wenn er WILO zunächst zeitnah zu IP oder der erfolgten Lieferung unter angemessener Frist aufgefordert Anbieter den Mangel arglistig ver- schwiegen hat, die gelieferte Ware auf ihre Mangelfreiheit zu untersuchen und Mitteilung darüber zu machen. WILO hat im Falle der Mangelhaftigkeit und im Falle nicht berechtigter Teillieferung das Recht, vom Vertragspartner Nacherfüllung zu verlangen, die entweder Gewährleistungsrechte des Auftraggebers ver- jähren in der Lieferung einer mangelfreien Sache oder in der Beseitigung des Mangels besteht. Der Vertragspartner hat alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Dazu gehören u.a. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie Kosten der Hin- und Rücksendung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat die WILO das Recht, auch weiterhin Nacherfüllung zu verlangen. Der Vertragspartner kann die von WILO gewählte Art der Nacherfüllung nur dann verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. In diesem Falle beschränkt sich der Anspruch auf Seiten von WILO auf die andere Art der Nacherfüllung, wenn der Vertragspartner von WILO die unverhältnismäßigen Kosten schriftlich nachweist. Kommt der Vertragspartner der Verpflichtung zur Nacherfüllung innerhalb von WILO zu nennender angemessener Frist nicht nach, ist WILO berechtigt, entweder auf Kosten des Vertragspartners die Ersatzbeschaffung vorzunehmen oder die Mangelhaftigkeit der Ware auf Kosten des Vertragspartners selbst oder anderweitig beseitigen zu lassen. WILO kann auch darüber hinaus die Minderung des Preises vornehmen, soweit auch hiernach ein Minderwert verbleibt. Schadensersatzansprüche auf Seiten von WILO bleiben hiervon unberührt. Die Mängelhaftungsfrist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt der Übergabe der Ware an WILO oder den von WILO benannten Dritten bzw. der benannten Empfangs-/ Verwendungsstelle, sofern kein späterer Zeitpunkt ausdrücklich bestimmt ist. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart beträgt die Mängelhaftungsfrist ab diesem Zeitpunkt mindestens 3 Jahre, jedoch 5 Jahre ab diesem Zeitpunkt, sofern es sich um Liefergegenstände handelt, die entsprechend ihrem üblichen Verwendungszweck für ein Bauwerk verwendet wurden. Die vorstehende Regelung gilt auch für die Lieferung von Ersatzteilen. Werden im Rahmen der Nacherfüllung Teile geliefert oder nachgebessert, gelten für den Neubeginn der hier geregelten Verjährungsfrist oder deren Hemmung die allgemeinen Vorschriften. Sofern vorstehend nicht ausdrücklich anders vorgesehen, gelten ansonsten oder ersatzweise die gesetzlichen Bestimmungen12 Monaten.

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Mängel. WILO Wurde mit dem Kunden die Herstellung eines Werkes im Sinne von Art. 363 OR vereinbart, hat der Kunde Anspruch auf Beseitigung von Mängeln und Redi An- spruch auf Gelegenheit zur Nachbesserung. Kann der Mangel nicht akzeptabel be- seitigt werden, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen Minderung oder Rücktritt und im eingeschränkten Rahmen von § 5. hiernach Schadenersatz verlangen. Der Kunde ist zur Untersuchung der Ware umfassenden und Öffnung der Verpackungen nicht prompten Mitwirkung verpflichtet. Die gesetzlichen Rechte des Vertragspartners bei offensichtlichen Mängeln bleiben unberührtEr hat Xxxx unaufgefordert und rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen im Zusammen- hang mit dem Auftrag so rechtzeitig zu übergeben, dass der Auftrag in fachlich hoher Qualität und mit einer angemessenen Bearbeitungszeit erfüllt werden kann. Durch Zahlung der Rechnung wird kein Anerkenntnis insoweit erklärtRedi darf davon ausgehen, dass die Ware bestelltgelieferten Informationen und Unterlagen – na- mentlich Zahlenangaben – richtig und vollständig sind sowie den gesetzlichen Mit- wirkungs- und Auskunftspflichten entsprechen. Die Prüfung der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit von Informationen, vollständig Unterlagen und Zahlen (vorab zu Buchführung und Bilanzierung) des Kunden obliegt Redi nur, wenn dies schriftlich vereinbart ist und insoweit der Kunde Redi vollständig, korrekt und präzise informiert und dokumentiert. Solange der Kunde keine anderweitige Auflage macht, darf Xxxx davon ausgehen, dass mit ihr kommunizierende Mitarbeiter oder mängelfrei Beauftragte des Kunden instruktions- berechtigt sind und den Kunden verpflichten (Anscheinsvollmacht) bzw. deren Aus- sagen Grundlage der Arbeit der Redi sein dürfen. Redi kann verlangen, dass ihr der Kunde eine im konkreten Fall kompetente und instruktionsberechtigte Person bezeichnet. Redi übernimmt die vertragliche oder ausservertragliche Haftung gegenüber dem Kun- den für Schäden aus ihren Dienstleistungen im gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Rahmen, namentlich bei rechtswidriger Absicht oder Grobfahrlässigkeit. Sie haftet weder darüber hinausgehend noch für Handlungen von durch Xxxx zur Vertragserfüllung ein- gesetzten Dritten. Sie ist von der Haftung befreit, wenn für ein Schaden das Verhalten des Kunden mitverantwortlich ist, auf Mängelhaftungsansprüche sowie auf z. B. bei unvollständiger, widersprüchlicher oder ver- späteter Information und Dokumentation. Die Parteien verpflichten sich, über alle vertraulichen Informationen und Unterlagen, die Rechte aus verspäteter Lieferung wird nicht verzichtet. Alle Qualitätsmängel, Mengen- und Maßdifferenzen gelten als versteckte Mängel und verpflichten den Vertragspartner zur Mängelhaftung, auch wenn solche Mängel erst durch den Endabnehmer von WILO festgestellt werden, es sei denn, sie sind offensichtlich. Der Vertragspartner ist sodann berechtigt, sich auf das Fehlen der Rüge seitens von WILO im Falle mangelhaft gelieferter Ware Zusammenhang mit dem Auftrag erhalten, Stillschweigen zu berufenbewahren. Vertraulich sind alle Tatsachen, wenn er WILO zunächst zeitnah zu der erfolgten Lieferung unter angemessener Frist aufgefordert hatMethoden und Kenntnisse, die gelieferte Ware auf ihre Mangelfreiheit zu untersuchen und Mitteilung darüber zu machen. WILO hat im Falle der Mangelhaftigkeit und im Falle welche Dritten nicht berechtigter Teillieferung das Rechtnahelie- gen, vom Vertragspartner Nacherfüllung zu verlangen, die entweder in der Lieferung einer mangelfreien Sache nicht allgemein bekannt oder in der Beseitigung des Mangels besteht. Der Vertragspartner hat alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Dazu gehören u.a. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie Kosten der Hin- und Rücksendung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat die WILO das Recht, auch weiterhin Nacherfüllung zu verlangen. Der Vertragspartner kann die von WILO gewählte Art der Nacherfüllung nur dann verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. In diesem Falle beschränkt sich der Anspruch auf Seiten von WILO auf die andere Art der Nacherfüllung, wenn der Vertragspartner von WILO die unverhältnismäßigen Kosten schriftlich nachweist. Kommt der Vertragspartner der Verpflichtung zur Nacherfüllung innerhalb von WILO zu nennender angemessener Frist nicht nach, ist WILO berechtigt, entweder auf Kosten des Vertragspartners die Ersatzbeschaffung vorzunehmen oder die Mangelhaftigkeit der Ware auf Kosten des Vertragspartners selbst oder anderweitig beseitigen zu lassen. WILO kann auch darüber hinaus die Minderung des Preises vornehmen, soweit auch hiernach ein Minderwert verbleibt. Schadensersatzansprüche auf Seiten von WILO bleiben hiervon unberührtöffentlich zugänglich sind. Die Mängelhaftungsfrist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt der Übergabe der Ware an WILO oder den von WILO benannten Dritten bzw. der benannten Empfangs-/ VerwendungsstelleParteien sorgen dafür, sofern kein späterer Zeitpunkt ausdrücklich bestimmt ist. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart beträgt die Mängelhaftungsfrist ab diesem Zeitpunkt mindestens 3 Jahredass auch Drittpersonen, jedoch 5 Jahre ab diesem Zeitpunkt, sofern es sich um Liefergegenstände handelt, die entsprechend ihrem üblichen Verwendungszweck für ein Bauwerk verwendet wurden. Die vorstehende Regelung gilt auch für die Lieferung von Ersatzteilen. Werden welche im Rahmen der Nacherfüllung Teile geliefert Geschäfts- führung von Xxxx (einschliesslich zu EDV-Systembetreuungs- oder nachgebessertKontrollzwecken bei Redi) zu Kenntnissen von Kundendaten gelangen können, Stillschweigen bewahren. Von der Verschwiegenheitspflicht von Redi nicht betroffen sind alle Kontakte, welche zur ordnungsgemässen Erfüllung der Aufgabe gehören, einschliesslich die umfassende In- struktion und Dokumentierung eines Auftragsnachfolgers von Xxxx; im Rahmen von ge- setzlichen Bekanntgabepflichten; zur notwendigen Wahrung berechtigter eigener Inte- ressen (z. B. eigener Austrag aus dem Handelsregister); oder Kontakte, zu denen der Kunde ausdrücklich oder konkludent seine Zustimmung erteilt. Die Verschwiegenheitspflicht endet nicht mit der Beendigung des Vertrages. Die Verschwiegenheitspflicht hindert Redi nicht an der Erfüllung von gleichen oder ähn- lichen Aufgaben für andere Kunden. Die Honoraransätze werden individuell vereinbart oder richten sich mangels Vereinba- rung nach den berufsüblichen Ansätzen. Die angefallenen Auslagen, Dritthonorare sowie die Mehrwertsteuern sind zusätzlich zu vergüten. Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig (Verfalltag, Verzugszins zu 5 % ab diesem Tag). Redi steht grundsätzlich ein Verrechnungsrecht zu. Kostenvoranschläge beruhen auf der Einschätzung der künftig im Rahmen der Aufgabe mutmasslich erforderlichen Arbeiten und bedeuten daher keine verbindliche Abma- chung. Erforderliche oder vom Kunden gewünschte nachträgliche Änderungen des Leistungs- inhaltes führen zu einer angemessenen Anpassung des Honorars. Redi kann angemessene Vorschüsse verlangen und regelmässige Zwischenrechnun- gen stellen. Redi kann künftige Leistungen bis zur vollständigen Zahlung von Vorschuss- oder Zwi- schenrechnungen aufschieben. Die Schutzrechte an Arbeitsergebnissen, Erkenntnissen, dem Know-how, welche sich Redi im Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufgaben erarbeitet, wie Immaterialgüter- und Lizenzrechte, stehen ausschliesslich Redi zu. Dem Kunden steht an den ihm über- lassenen Arbeitsergebnissen ein dauerhaftes, nicht ausschliessliches, nicht übertragba- res Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch zu. Die Weitergabe von Ar- beitsergebnissen oder fachlichen Aussagen dazu an Dritte ist nur mit schriftlicher Zu- stimmung durch Redi zulässig. Die Abänderung von Werkzeugen, Daten, Hilfsmitteln, Dokumenten etc. der Redi ist unzulässig. Die Aufträge an Redi enden mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen oder können beid- seits jederzeit und mit sofortiger Wirkung oder nach Xxxx des Widerrufenden erst auf einen bestimmten Zeitpunkt (oder z. B. die Vollendung gewisser Tätigkeiten) hin schrift- lich widerrufen werden. Wird ein Auftrag erst auf einen späteren Zeitpunkt hin widerrufen, hat der Kunde die bis dann von Xxxx noch zu erbringenden Leistungen zu vergüten und Redi schadlos zu hal- ten. Erfolgt der Widerruf zur Unzeit und nicht in Folge eines unzumutbaren oder vertragswid- rigen Verhaltens der Gegenpartei, so hat die widerrufende Partei den entstandenen Schaden zu ersetzen (Redi behält dabei ihren Honoraranspruch) und hat die Gegenpar- tei den Schaden so weit wie möglich zu minimieren. Widerruf durch Redi infolge Zahlungsverzugs des Kunden trotz Mahnung oder infolge unvollständiger Instruktion oder Dokumentation durch den Kunden ist nie zur Unzeit. Redi behält sich die Änderung ihres Dienstleistungsangebotes, der Honorarbasis und dieser und weiteren Vereinbarungen vor. Redi zeigt dem Kunden derartige Änderungen rechtzeitig an, d.h. auf einen Zeitpunkt hin, zu welchem ein Widerruf des Auftrages nicht zur Unzeit wäre. Nimmt der Kunde die Dienste der Redi weiterhin in Anspruch, so gelten für den Neubeginn der hier geregelten Verjährungsfrist oder deren Hemmung die allgemeinen Vorschriften. Sofern vorstehend nicht ausdrücklich anders vorgesehen, gelten ansonsten oder ersatzweise die gesetzlichen BestimmungenÄnderungen als genehmigt und neu vereinbart.

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Mängel. WILO ist Der Vertragspartner hat uns die bestellten Waren frei von Sach- und Rechtsmängeln zur Untersuchung Verfügung zu stellen. Als Mangel gilt auch eine Abweichung von der zwischen den Parteien vereinbarten Spezifikation der Ware. Bei offenkundigen Mängeln, die ohne Laboruntersuchung feststellbar sind, haben wir dem Vertragspartner innerhalb von 48 Stunden ab Anlieferung eine fernschriftliche Mängelrüge zu senden. Sonn- und Feiertage sowie Samstage zählen bei der Bemessung der 48 Stunden nicht mit. Wir sind berechtigt, Mängel – ohne Verlust weitergehender Rechte – auch zu einem späteren Zeitpunkt zu rügen, wenn diese erst später durch uns oder die weitergehenden Abnehmer erkannt oder im Rahmen lebensmittelrechtlicher Kontrollen festgestellt werden und die Mängel nicht offenkundig sind. Mängelrügen gelten auch dann als rechtzeitig angezeigt, wenn wir unverzüglich nach Eingang der Reklamation eines Kunden oder einer lebensmittelrechtlichen Überprüfung bzw. Beanstandung die Mängelrüge an den Vertragspartner absenden und der Mangel nicht offenkundig war. Maßgebend für die Beurteilung der Qualität der gelieferten Ware sind die von uns genommenen Stichproben. Ergeben diese Mängel, so wird vermutet, dass die gesamte Warenpartie mangelhaft ist. Wir sind in diesem Falle berechtigt, die gesamte Warenpartie zurückzugeben bzw. die vertraglichen und Öffnung der Verpackungen nicht verpflichtetgesetzlichen Ansprüche wegen Lieferung mangelhafter Ware geltend zu machen. Die gesetzlichen Rechte Haftungsbeschränkungen oder –ausschlüsse des Vertragspartners bei offensichtlichen Mängeln bleiben unberührtfinden keine Anwendung. Durch Zahlung Dem Vertragspartner bleibt der Rechnung wird kein Anerkenntnis insoweit erklärtNachweis vorbehalten, dass die Ware bestelltoder Teile hiervon nicht mangelbehaftet sind. Für den Fall, vollständig dass wir Waren oder mängelfrei istTeile von Waren reklamieren, auf Mängelhaftungsansprüche sowie auf die Rechte aus verspäteter Lieferung wird nicht verzichtet. Alle QualitätsmängelAnnahme verweigern oder bereits angenommene Waren zurückgeben, Mengen- und Maßdifferenzen gelten als versteckte Mängel und verpflichten den ist der Vertragspartner zur Mängelhaftungunabhängig von der Berechtigung der Reklamation verpflichtet, auch wenn solche Mängel erst durch den Endabnehmer von WILO festgestellt werden, es sei denn, sie sind offensichtlich. Der Vertragspartner ist sodann berechtigt, sich auf das Fehlen der Rüge seitens von WILO im Falle mangelhaft gelieferter Ware zu berufen, wenn er WILO zunächst zeitnah zu der erfolgten Lieferung unter angemessener Frist aufgefordert hat, die gelieferte Ware auf ihre Mangelfreiheit zu untersuchen und Mitteilung darüber zu machen. WILO hat des Weiterverkaufs oder im Falle jeder sonstigen Verwertung der Mangelhaftigkeit Ware, jegliche Hinweise auf uns von der Verpackung zu entfernen und im Falle nicht berechtigter Teillieferung uns darüber auf Anforderung einen Nachweis zu liefern. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die obige Verpflichtung ist der Vertragspartner verpflichtet, uns eine von uns nach billigem Ermessen zu bestimmende Vertragsstrafe zu zahlen, deren Billigkeit der Vertragspartner durch das Recht, vom sachlich und örtlich zuständige Landgericht überprüfen lassen kann. Bei Nicht- oder Schlechterfüllung durch den Vertragspartner Nacherfüllung zu verlangenstehen uns die gesetzlich vorgesehenen Rechte insbesondere nach HGB und BGB zu. Haftungsbeschränkungen oder – ausschlüsse des Vertragspartners finden keine Anwendung. Lebensmittel, die entweder bei Wareneingang offensichtliche Mängel haben mit der Gefahr lebensmittelrechtlicher, insbesondere gesundheitlicher Probleme oder der Kontamination anderer Lebensmittel können von uns ab Kenntnis auf Kosten des Vertragspartner entsorgt werden. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten. Können die Parteien sich binnen einer Frist von einer Woche ab Absendung der Mängelrüge durch uns – mit Ausnahme einer von uns beanstandeten Nichteinhaltung der Mindesttemperatur, welche in Ziffer II dieser Bedingungen abschließend geregelt ist – über das Bestehen eines Mangel nicht einigen, so ist ein neutraler Sachverständiger als Schiedsgutachter hinzuzuziehen. Seine Beurteilung ist für beide Parteien maßgebend, die Kosten der Lieferung einer mangelfreien Sache oder Begutachtung haben die Parteien in der Beseitigung analoger Anwendung des Mangels besteht§ 91 ZPO ggf. Der Vertragspartner hat alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen anteilig zu tragen. Dazu gehören u.aFür den Fall, dass der Vertragspartner unserem Vorschlag bezüglich des Sachverständigen nicht ausdrücklich widerspricht, sind wir berechtigt, den Schiedsgutachter selbst zu benennen. Transport-Es muss sich um einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder aber um einen Sachverständigen, Wege-der bei einer öffentlichen Gesundheitsbehörde tätig ist, Arbeits- und Materialkosten sowie Kosten handeln. Widerspricht der Hin- und Rücksendung. Schlägt die Nacherfüllung fehlVertragspartner unserem Vorschlag, so hat die WILO das Recht, auch weiterhin Nacherfüllung zu verlangen. Der Vertragspartner kann die von WILO gewählte Art der Nacherfüllung nur dann verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. In diesem Falle beschränkt sich der Anspruch auf Seiten von WILO auf die andere Art der Nacherfüllung, wenn der Vertragspartner von WILO die unverhältnismäßigen Kosten schriftlich nachweist. Kommt der Vertragspartner der Verpflichtung zur Nacherfüllung innerhalb von WILO zu nennender angemessener Frist nicht nach, ist WILO berechtigt, entweder auf Kosten des Vertragspartners die Ersatzbeschaffung vorzunehmen oder die Mangelhaftigkeit der Ware auf Kosten des Vertragspartners selbst oder anderweitig beseitigen zu lassen. WILO kann auch darüber hinaus die Minderung des Preises vornehmen, soweit auch hiernach ein Minderwert verbleibt. Schadensersatzansprüche auf Seiten von WILO bleiben hiervon unberührt. Die Mängelhaftungsfrist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt der Übergabe der Ware an WILO oder den von WILO benannten Dritten bzw. der benannten Empfangs-/ Verwendungsstelle, sofern kein späterer Zeitpunkt ausdrücklich bestimmt ist. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart beträgt die Mängelhaftungsfrist ab diesem Zeitpunkt mindestens 3 Jahre, jedoch 5 Jahre ab diesem Zeitpunkt, sofern es sich um Liefergegenstände handelt, die entsprechend ihrem üblichen Verwendungszweck für ein Bauwerk verwendet wurden. Die vorstehende Regelung gilt auch für die Lieferung von Ersatzteilen. Werden im Rahmen der Nacherfüllung Teile geliefert oder nachgebessert, gelten für den Neubeginn Sitz von RUNGIS express AG zuständige Industrie- und Handelskammer die Person des Sachverständigen auf Antrag einer der hier geregelten Verjährungsfrist oder deren Hemmung die allgemeinen Vorschriften. Sofern vorstehend nicht ausdrücklich anders vorgesehen, gelten ansonsten oder ersatzweise die gesetzlichen Bestimmungenbeiden Parteien verbindlich zu bestimmen.

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Mängel. WILO Beanstandungen des Bruttogewichts müssen spätestens innerhalb dreier Geschäftstage nach Eintreffen des Garns am Bestimmungs- ort erhoben werden. Mängelrügen des Garns (Sachmängel) können nur binnen zwei Wochen nach Eintreffen am Bestimmungsort gerügt werden, und zwar nur, soweit mit der Verarbeitung des Garns noch nicht be- gonnen ist. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Ent- deckung zu rügen. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abwei- chungen der Qualität, Farbe oder Ausrüstung der gelieferten Gar- ne dürfen nicht beanstandet werden. Für Mängel in der aus dem Garn hergestellten Ware, die durch nicht sachgemäße Verarbei- tung und Behandlung des Garns entstanden sind, wird keine Haftung übernommen. Bei Effektgarnen und –zwirnen bleibt eine technisch nicht vermeidbare Abweichung des Garnausfalls vorbe- halten. Garne können durch den Lagerungszeitraum ihre techni- schen Eigenschaften verändern (Alterung). In diesem Fall ist zur Untersuchung der Ware und Öffnung der Verpackungen nicht verpflichtet. Die gesetzlichen Rechte des Vertragspartners Käufer vom Lieferanten bei offensichtlichen Mängeln bleiben unberührtVertragsschluß darüber zu informieren. Durch Zahlung Alterung bedingte technische bzw. chemische Veränderun- gen sind deshalb kein Mangel. Hat der Rechnung Käufer dem Verkäufer zur Abwicklung des Auftrags be- stimmte Rohstoffe, bestimmte Farbstoffe, bestimmte Färbever- fahren oder bestimmte Ausrüstungsverfahren ohne Ausweich- möglichkeit vorgeschrieben, so haftet der Verkäufer für Fehler, die aus Mängeln des Rohstoffs, des verwendeten Farbstoffs sowie der Ausrüstung herrühren und die trotz ordnungsgemäßer Eingangs- kontrolle nicht festgestellt wurden, nur insoweit, als hierfür vom Faser- oder Farbstofflieferanten bzw. vom Ausrüster eine Gewähr übernommen wird. Der Verkäufer vereinbart mit dem Käufer, wenn ein Auftrag von den vorbezeichneten Bestimmungen erfaßt wird. Im Schadensfall tritt er seine etwaigen Gewährleistungsansprüche gegenüber Vorlieferanten bzw. Ausrüstern an den Käufer ab. Offene Mängel berechtigen den Verkäufer entweder zur einmaligen Nachbesserung oder zur Lieferung mangelfreier Ersatzware, die innerhalb einer für den Verkäufer und Käufer angemessenen Frist ab dem Zeitpunkt der Anerkennung der geltend gemachten Reklamati- on durch den Verkäufer zu erfolgen haben. Der Verkäufer wird kein Anerkenntnis insoweit erklärt, dass die Reklamation unverzüglich prüfen und über die Rücksendung der mangelhaften Ware unverzüglich entscheiden. Solange verwahrt der Käufer die Ware bestellt, vollständig kostenlos für den Verkäufer. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder mängelfrei ist, auf Mängelhaftungsansprüche sowie auf die Rechte aus verspäteter Lieferung wird nicht verzichtet. Alle Qualitätsmängel, Mengen- und Maßdifferenzen gelten als versteckte Mängel und verpflichten den Vertragspartner zur Mängelhaftung, auch wenn solche Mängel erst durch den Endabnehmer von WILO festgestellt werden, es sei denn, sie sind offensichtlich. Der Vertragspartner ist sodann berechtigt, sich auf das Fehlen mangelhafter Ersatzlieferung hat der Rüge seitens von WILO im Falle mangelhaft gelieferter Ware zu berufen, wenn er WILO zunächst zeitnah zu der erfolgten Lieferung unter angemessener Frist aufgefordert hat, die gelieferte Ware auf ihre Mangelfreiheit zu untersuchen und Mitteilung darüber zu machen. WILO hat im Falle der Mangelhaftigkeit und im Falle nicht berechtigter Teillieferung Käufer nur das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertragspartner Nacherfüllung zu verlangenVertrag zurück- zutreten. Bei versteckten Mängeln hat der Käufer Anspruch auf eine Minde- rung des Kaufpreises der gelieferten Garne, die entweder in der Lieferung daraus herge- stellten fehlerhaften Ware enthalten sind. Für den noch nicht verar- beiteten Teil der gelieferten Garne hat der Käufer Anspruch auf Nachbesserung oder einmalige Ersatzlieferung innerhalb einer mangelfreien Sache für den Verkäufer und Käufer angemessenen Frist. Ist dies für den Käufer unzumutbar oder in ist die Nachbesserung oder Ersatz-lieferung fehlgeschlagen, hat der Beseitigung des Mangels bestehtKäufer das Recht den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Vertragspartner hat alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Dazu gehören u.a. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie Kosten der Hin- und Rücksendung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat die WILO das Recht, auch weiterhin Nacherfüllung zu verlangen. Der Vertragspartner kann die von WILO gewählte Art der Nacherfüllung nur dann verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. In diesem Falle beschränkt sich der Anspruch Ersatz jedes weiteren auf Seiten von WILO auf die andere Art der Nacherfüllung, wenn der Vertragspartner von WILO die unverhältnismäßigen Kosten schriftlich nachweist. Kommt der Vertragspartner der Verpflichtung zur Nacherfüllung innerhalb von WILO zu nennender angemessener Frist nicht nach, ist WILO berechtigt, entweder auf Kosten des Vertragspartners die Ersatzbeschaffung vorzunehmen oder die Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware auf Kosten zurückzuführenden Schadens wird bei leichter Fahrlässigkeit durch die doppelte Höhe des Vertragspartners selbst oder anderweitig beseitigen zu lassen. WILO kann auch darüber hinaus die Minderung des Preises vornehmen, soweit auch hiernach ein Minderwert verbleibt. Schadensersatzansprüche auf Seiten von WILO bleiben hiervon unberührt. Die Mängelhaftungsfrist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt Garnwerts der Übergabe der Ware an WILO oder den von WILO benannten Dritten betroffenen Lieferung bzw. der benannten Empfangs-/ VerwendungsstelleTeillieferung begrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit wird Scha- densersatz ausgeschlossen, sofern kein späterer Zeitpunkt ausdrücklich bestimmt ist. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart beträgt die Mängelhaftungsfrist ab diesem Zeitpunkt mindestens 3 Jahre, jedoch 5 Jahre ab diesem Zeitpunkt, sofern wenn es sich um Liefergegenstände vertragsuntypische und seitens des Verkäufers bei Vertragsabschluß nicht vorherseh- bare Schäden handelt. In den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, gilt die entsprechend ihrem üblichen Verwendungszweck für ein Bauwerk verwendet wurdengesetzliche Regelung. Die vorstehende Regelung Das Produkthaf- tungsgesetz gilt auch für die Lieferung von Ersatzteilen. Werden im Rahmen der Nacherfüllung Teile geliefert oder nachgebessert, gelten für den Neubeginn der hier geregelten Verjährungsfrist oder deren Hemmung die allgemeinen Vorschriften. Sofern vorstehend nicht ausdrücklich anders vorgesehen, gelten ansonsten oder ersatzweise die gesetzlichen Bestimmungenuneingeschränkt.

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Mängel. WILO ist Als Mängel gelten insbesondere solche, die • die Weiterarbeit nur eingeschränkt zulassen • die effektive Nutzbarkeit des Vertragsgegenstandes im Normalbetrieb mehr als nur leicht eingeschränkt ist, • die ordnungsgemäße Abwicklung der geforderten Kernfunktionen unmöglich ist, • es zur Untersuchung Beeinträchtigung der Ware Sicherheit kommt, • die weitere Nutzung des Systems zu inkonsistenten oder fehlerhaften Daten führt, • eine spürbare Unterschreitung der geforderten Leistungsdaten vorliegt. Mängel, die auf Grund noch zu erfolgender Anpassungen zu bestehender IT-Umgebung vorliegen (Bsp. Schnittstellen-Anpassung), sowie das Fehlen von Leistungsmerkmalen, welche laut Vertrag vorzuliegen haben, gelten jedenfalls als Mängel. Der Auftragnehmer leistet Gewähr dafür, dass der Vertragsgegenstand die ausdrücklich ausbedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften besitzt und Öffnung den allgemein anerkannten Regeln der Verpackungen nicht verpflichtetTechnik entspricht. Die gesetzlichen Rechte des Vertragspartners bei offensichtlichen Mängeln bleiben unberührtMit Angebotsabgabe bzw. Durch Zahlung Auftragsannahme garantiert der Rechnung wird kein Anerkenntnis insoweit erklärtAuftragnehmer, dass die Ware bestelltangebotenen Lieferungen/Leistungen den geltenden Gesetzen und Vorschriften, vollständig den Regeln entsprechen. Bei Lieferungen/Leistungen nach Mustern gelten die Eigenschaften des Musters als zugesichert. Die Gewährleistungsfrist beträgt für unbewegliche Sachen 3 Jahre, für bewegliche Sachen 2 Jahre. Innerhalb der Gewährleistungsfrist gerügte Mängel sind vom Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen bzw. angemessener Nachfrist zu beheben (Verbesserung oder mängelfrei istAustausch). Das Recht auf Ersatz des durch die Verspätung der Mängelbehebung bewirkten Schadens bleibt davon unberührt. Wird die Verbesserung oder der Austausch der mangelhaften Teile verweigert oder kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nach, kann die Universität die gerügten Mängel auf Mängelhaftungsansprüche sowie Kosten und Gefahr des Auftragnehmers beheben lassen, Preisminderung oder Wandlung begehren. Ist Verbesserung oder Austausch nicht möglich oder unzumutbar, bleibt das Recht der Universität auf die Rechte aus verspäteter Lieferung wird nicht verzichtetPreisminderung unberührt. Alle Qualitätsmängel, Mengen- und Maßdifferenzen gelten als versteckte Mängel und verpflichten den Vertragspartner zur Mängelhaftung, auch wenn solche Mängel erst durch den Endabnehmer von WILO festgestellt werden, es sei denn, sie sind offensichtlich. Der Vertragspartner ist sodann berechtigt, sich auf das Fehlen der Rüge seitens von WILO im Falle mangelhaft gelieferter Ware Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehenden Kosten gehen zu berufenLasten des Auftragnehmers. Bei Mängeln, wenn er WILO zunächst zeitnah zu der erfolgten Lieferung unter angemessener Frist aufgefordert hat, die gelieferte Ware auf ihre Mangelfreiheit zu untersuchen und Mitteilung darüber zu machen. WILO hat im Falle der Mangelhaftigkeit und im Falle nicht berechtigter Teillieferung das Recht, vom Vertragspartner Nacherfüllung zu verlangen, die entweder in der Lieferung einer mangelfreien Sache oder in der Beseitigung des Mangels besteht. Der Vertragspartner hat alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Dazu gehören u.a. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie Kosten der Hin- und Rücksendung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat die WILO das Recht, auch weiterhin Nacherfüllung zu verlangen. Der Vertragspartner kann die von WILO gewählte Art der Nacherfüllung nur dann verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. In diesem Falle beschränkt sich der Anspruch auf Seiten von WILO auf die andere Art der Nacherfüllung, wenn der Vertragspartner von WILO die unverhältnismäßigen Kosten schriftlich nachweist. Kommt der Vertragspartner der Verpflichtung zur Nacherfüllung welche bei unbeweglichen Sachen innerhalb von WILO zu nennender angemessener Frist nicht nachdrei Jahren, ist WILO berechtigtbei beweglichen Sachen innerhalb von 1 Jahr ab der Übernahme auftreten, entweder auf Kosten des Vertragspartners die Ersatzbeschaffung vorzunehmen oder die Mangelhaftigkeit der Ware auf Kosten des Vertragspartners selbst oder anderweitig beseitigen zu lassen. WILO kann auch darüber hinaus die Minderung des Preises vornehmenwird vermutet, soweit auch hiernach ein Minderwert verbleibt. Schadensersatzansprüche auf Seiten von WILO bleiben hiervon unberührt. Die Mängelhaftungsfrist beginnt frühestens mit dem dass sie zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorgelegen sind. Hat der Ware an WILO oder den von WILO benannten Dritten bzwAuftragnehmer einen Verzug verschuldet, so hat er in Höhe des wirklichen Schadens Schadenersatz zu leisten. Schadenersatz kann nicht nur bei Mangelhaftigkeit der benannten Empfangs-/ VerwendungsstelleLeistung selbst, sofern kein späterer Zeitpunkt ausdrücklich bestimmt ist. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart beträgt die Mängelhaftungsfrist ab diesem Zeitpunkt mindestens 3 Jahre, jedoch 5 Jahre ab diesem Zeitpunkt, sofern es sich um Liefergegenstände handelt, die entsprechend ihrem üblichen Verwendungszweck für ein Bauwerk verwendet wurden. Die vorstehende Regelung gilt sondern auch für die Lieferung von Ersatzteilen. Werden im Rahmen der Nacherfüllung Teile geliefert oder nachgebessert, gelten für den Neubeginn der hier geregelten Verjährungsfrist oder deren Hemmung die allgemeinen Vorschriften. Sofern vorstehend nicht ausdrücklich anders vorgesehen, gelten ansonsten oder ersatzweise die gesetzlichen Bestimmungenbei Mangelfolgeschäden geltend gemacht werden.

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