Common use of Mängel Clause in Contracts

Mängel. 8.1 Der Käufer muss sofort nach dem Empfang der Waren und vor deren Ingebrauchnahme die Waren nach bewährten Praktiken prüfen. Der Käufer muß sich somit durch die Prüfung vergewißern, dass die Waren allen vertraglichen Bedingungen entsprechen. Falls der Käufer die angegebene rechtzeitige Prüfung unterlässt, entfällt sein Recht, Mängel geltend zu machen, die bei einer solchen Prüfung hätten festgestellt werden können. 8.2 Ohne Präjudiz des Pkt. 8.1 hat die Mängelrüge schriftlich zu erfolgen und muss binnen 8 (acht) Tagen, nachdem der Mangel festgestellt wurde oder hätte festgestellt werden müßen, bei der VERKÄUFERIN eingehen. Die Mängelrüge muß eine Beschreibung des beantragten Mangels enthalten. 8.3 Forderungen als Folge von Mängeln müßen binnen 3 (drei) Monaten ab der Lieferung erhoben werden. 8.4 Nach Ablauf der Fristen entsprechend Pkt. 8.2 und 8.3 kann keine Mängelrüge erhoben werden. Falls die VERKÄUFERIN sich auf eine Diskussion mit dem Käufer betreffend eine Mängelrüge einlassen sollte, die nach Ablauf der angegebenen Fristen vorgebracht worden ist, so stellt dies nur eine höfliche Geste der VERKÄUFERIN dar, die dadurch in keiner Weise das Recht zu behaupten verwirkt, dass die Mängelrüge zu spät erhoben worden ist. 8.5 Die VERKÄUFERIN schließt unter allen Umständen die Haftung für die Eignung der Waren für die vom Käufer beabsichtigte Nutzung bzw. die Eignung für einen spezifischen Zweck aus. Darüber hinaus schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, die auf die unsachgemäße oder unkorrekte Nutzung oder Lagerung der Waren durch den Käufer zurückzuführen sind. 8.6 Falls mangelhafte Waren vorkommen, und gegenüber der VERKÄUFERIN eine entsprechende Forderung erhoben wird, ist die VERKÄUFERIN berechtigt, innerhalb einer angemeßenen Frist nach eigenem Ermeßen entweder gegen Zurücksendung der mangelhaften Waren Ersatzwaren zu liefern oder Nachlieferung zu tätigen, die mangelhaften Waren auszubeßern oder dem Käufer eine anteilige Minderung des Kaufpreises anzubieten, wonach der Mangel als endgültig behoben gilt. 8.7 Mit Ausnahme des Obigen schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, und der Käufer kann keine sonstigen Ansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen, darunter z.B. Aufhebung oder Schadensersatzforderung.

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Samples: Sales Contracts, General Terms and Conditions of Sale and Delivery

Mängel. 8.1 Der Käufer muss sofort nach dem Empfang der Waren 1. Als geschuldete Beschaffenheit von Produkten und vor deren Ingebrauchnahme Leistungen gilt vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen nur die Waren nach bewährten Praktiken prüfenin den Produkt- oder Leistungsbeschreibungen, Spezifikationen und Kennzeichnungen des Verkäufers beschriebene Beschaffenheit. Der Käufer muß sich somit hat erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung zu prüfen, ob die gelieferte Produkte und Leistungen einwandfrei und für den vereinbarten Einsatzzweck geeignet ist. Für Entwicklungsprodukte oder -muster, Prototypen und Vorserienlieferungen ist eine bestimmte Beschaffenheit vom Verkäufer nur geschuldet, soweit ausdrücklich schriftlich vereinbart. 2. Etwaige Mängel der Produkte oder Leistungen (einschließlich Beanstandungen der Menge) hat der Käufer unverzüglich schriftlich gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Das gilt auch dann, wenn der Verkäufer ein Werksattest oder eine ähnliche Prüfbescheinigung erstellt hat. 3. Nacherfüllung erfolgt nach Xxxx des Verkäufers durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beziehungsweise bei Dienstleistungen durch die Prüfung vergewißernerneute Erbringung der Dienstleistung. Erfüllungsort der Nacherfüllung ist der Sitz des Verkäufers. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, dass insbesondere Transportkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Waren allen vertraglichen Bedingungen entsprechen. Falls der Käufer Aufwendungen sich erhöhen, weil Produkte nachträglich an einen anderen Ort als die angegebene rechtzeitige Prüfung unterlässt, entfällt sein Recht, Mängel geltend zu machen, die bei einer solchen Prüfung hätten festgestellt werden können. 8.2 Ohne Präjudiz des Pkt. 8.1 hat die Mängelrüge schriftlich zu erfolgen und muss binnen 8 (acht) Tagen, nachdem der Mangel festgestellt wurde oder hätte festgestellt werden müßen, bei der VERKÄUFERIN eingehen. Die Mängelrüge muß eine Beschreibung des beantragten Mangels enthalten. 8.3 Forderungen als Folge von Mängeln müßen binnen 3 (drei) Monaten ab der Lieferung erhoben werden. 8.4 Nach Ablauf der Fristen entsprechend Pkt. 8.2 und 8.3 kann keine Mängelrüge erhoben werden. Falls die VERKÄUFERIN sich auf eine Diskussion mit dem Käufer betreffend eine Mängelrüge einlassen sollte, die nach Ablauf der angegebenen Fristen vorgebracht worden ist, so stellt dies nur eine höfliche Geste der VERKÄUFERIN dar, die dadurch in keiner Weise das Recht zu behaupten verwirkt, dass die Mängelrüge zu spät erhoben Empfangsstelle verbracht worden ist. 8.5 4. Nachbesserung, Ersatzlieferung oder die erneute Erbringung einer Dienstleistung durch den Verkäufer werden grundsätzlich aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ausgeführt. Ein Anerkenntnis mit der Folge eines Neubeginns der Verjährungsfrist liegt nur vor, wenn der Verkäufer es gegenüber dem Käufer ausdrücklich erklärt. 5. Die VERKÄUFERIN schließt unter allen Umständen Lagerfähigkeit chemischer Produkte ist im Allgemeinen begrenzt. Die Produkte des Verkäufers sind in kühlen und trockenen Räumen zu lagern und vor direkter Sonneneinstrahlung zu schützen. Palettengebinde dürfen nicht gestapelt werden. Nähere Auskünfte erteilt die Haftung für Verkaufsabteilung des Verkäufers. Im Übrigen sind die Eignung einschlägigen Lager- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Reklamationen aus Lagerschäden beim Käufer kann der Waren für die vom Käufer beabsichtigte Nutzung bzwVerkäufer nicht anerkennen. 6. die Eignung für einen spezifischen Zweck aus. Darüber hinaus schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel ausMängelansprüche bestehen nicht wegen Schäden, die auf nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, natürlicher Abnutzung oder aufgrund äußerer, nicht im Verantwortungsbereich des Verkäufers liegender Einflüsse entstehen, die unsachgemäße oder unkorrekte Nutzung oder Lagerung der Waren durch den Käufer zurückzuführen sindnach dem Vertrag nicht vorausgesetzt waren. 8.6 Falls mangelhafte Waren vorkommen7. Sachmängelansprüche des Käufers für Entwicklungsprodukte oder -muster (einschließlich Weiterentwicklungsprodukten oder -mustern), Prototypen und gegenüber der VERKÄUFERIN Vorserienlieferungen sind ausgeschlossen, sofern nicht vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich eine entsprechende Forderung erhoben wird, ist die VERKÄUFERIN berechtigt, innerhalb einer angemeßenen Frist nach eigenem Ermeßen entweder gegen Zurücksendung der mangelhaften Waren Ersatzwaren zu liefern oder Nachlieferung zu tätigen, die mangelhaften Waren auszubeßern oder dem Käufer eine anteilige Minderung des Kaufpreises anzubieten, wonach der Mangel als endgültig behoben giltbestimmte Beschaffenheit zugesichert wurde. 8.7 Mit Ausnahme 8. Für Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche gilt nachfolgende Ziffer VII. Weitergehende Ansprüche des Obigen schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, und der Käufer kann keine sonstigen Ansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen, darunter z.B. Aufhebung oder SchadensersatzforderungKäufers sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Mängel. 8.1 Der Käufer muss sofort nach dem Empfang der Waren und vor deren Ingebrauchnahme die Waren nach bewährten Praktiken prüfen1. Der Käufer muß sich somit durch die Prüfung vergewißernVerkauf von Fahrzeugen an Händler erfolgt unter Ausschluss jeglicher Mängelansprüche. Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen insbesondere nicht, dass die Waren allen vertraglichen Bedingungen entsprechenwenn der Mangel oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist. Falls der Käufer die angegebene rechtzeitige Prüfung unterlässt, entfällt sein Recht, Mängel geltend zu machenDieser Ausschluss gilt auch für solche Mängel, die bei einer solchen Prüfung hätten festgestellt werden könnenzwischen Abschluss des Kaufvertrags und Übergabe des Fahrzeugs an den Händler auftreten. 8.2 Ohne Präjudiz des Pkt2. 8.1 hat Fahrzeugdaten, die Mängelrüge schriftlich zu erfolgen und muss binnen 8 in der Fahrzeugbeschreibung unter „Fahrzeugdaten laut Identifikationsnummer (achtFIN)“ aufgeführt sind, werden uns von Drittanbietern (DAT) Tagen, nachdem der Mangel festgestellt wurde oder hätte festgestellt werden müßen, bei der VERKÄUFERIN eingehenzur Verfügung gestellt. Die Mängelrüge muß eine Beschreibung des beantragten Mangels enthalten. 8.3 Forderungen als Folge von Mängeln müßen binnen 3 (drei) Monaten ab der Lieferung erhoben werden. 8.4 Nach Ablauf der Fristen entsprechend Pkt. 8.2 und 8.3 kann keine Mängelrüge erhoben werden. Falls die VERKÄUFERIN sich auf eine Diskussion mit dem Käufer betreffend eine Mängelrüge einlassen sollte, die nach Ablauf der angegebenen Fristen vorgebracht worden ist, so stellt dies nur eine höfliche Geste der VERKÄUFERIN dar, die dadurch in keiner Weise das Recht zu behaupten verwirkt, dass die Mängelrüge zu spät erhoben worden ist. 8.5 Die VERKÄUFERIN schließt unter allen Umständen die Haftung für die Eignung der Waren Richtigkeit dieser Daten ist ausgeschlossen, insbesondere liegt in deren Angabe keine Beschaffenheitsvereinbarung. 3. Der Ausschluss aus Abs. 1 und 2 gilt nicht bei Arglist und für die vom Käufer beabsichtigte Nutzung bzw. die Eignung für einen spezifischen Zweck aus. Darüber hinaus schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel ausSchadensersatzansprüche, die auf die unsachgemäße einer grob fahrlässigen oder unkorrekte Nutzung vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des betreffenden Verkäufers oder Lagerung seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen sowie bei der Waren durch den Käufer zurückzuführen sindVerletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 8.6 Falls mangelhafte Waren vorkommen4. Erfolgt in besonderen Ausnahmefällen eine Rückabwicklung des Kaufvertrags und nimmt der betreffende Verkäufer im Zuge dessen das Fahrzeug vom Händler zurück, und gegenüber der VERKÄUFERIN so wird dem Händler eine entsprechende Forderung erhoben wirdNutzungsentschädigung in Rechnung gestellt, wenn er das Fahrzeug seit dem Verkauf über 100 km genutzt hat. Der betreffende Verkäufer ist berechtigt die VERKÄUFERIN berechtigt, innerhalb Nutzungsentschädigung mit dem zurückzuzahlenden Kaufpreis zu verrechnen. Der Händler ist mit einer angemeßenen Frist nach eigenem Ermeßen entweder gegen Zurücksendung der mangelhaften Waren Ersatzwaren zu liefern oder Nachlieferung zu tätigen, die mangelhaften Waren auszubeßern oder dem Käufer eine anteilige Minderung des Kaufpreises anzubieten, wonach der Mangel als endgültig behoben giltsolchen Verrechnung einverstanden. 8.7 Mit Ausnahme 5. Der Händler verzichtet auf die Geltendmachung von Stand- oder sonstigen Bearbeitungsgebühren 6. Die Rückabwicklung wird wie folgt geregelt: Der Händler ist verpflichtet, dem betreffenden Verkäufer ein aktuelles Foto des Obigen schließt Kilometerstandes zuzuschicken, alle von ihm erhaltenen Fahrzeugdokumente und Ersatzschlüssel sowie das gesamte Zubehör zurückzusenden und das Fahrzeug zum nächstgelegenen Standort des betreffenden Verkäufers oder einen anderen vom betreffenden Verkäufer mitgeteilten Standort zu verbringen. Dieser Verpflichtung hat der Händler ab Mitteilung über die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel ausDurchführung der Rückabwicklung bei nationalem Versand/Transport innerhalb von drei Werktagen oder bei internationalem Versand/Transport innerhalb von fünf Werktagen nachzukommen. Kommt der Händler dieser Verpflichtung nicht nach, so berechnet der betreffende Verkäufer eine Gebühr von EUR 15,00 (netto) pro Tag zuzüglich Umsatzsteuer, sofern der Händler nicht nachweist, dass hierfür tatsächlich keine oder nur geringere Kosten entstanden sind. Nach Eingang aller Fahrzeugdokumente, eventueller Zweitschlüssel, Zubehör und des Fahrzeuges zahlt der Käufer kann keine sonstigen Ansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen, darunter z.B. Aufhebung oder Schadensersatzforderungbetreffende Verkäufer den Kaufpreis abzüglich einer eventuellen Nutzungsentschädigung und separat mitzuteilenden Gebühr an den Händler zurück.

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Samples: Verkaufsbedingungen Für Gebrauchte Fahrzeuge, Verkaufsbedingungen Für Gebrauchte Fahrzeuge

Mängel. 8.1 Der Käufer muss sofort (1) Beanstandungen des Bruttogewichts müssen spätestens innerhalb dreier Geschäftstage nach dem Empfang Eintreffen der Waren und vor deren Ingebrauchnahme die Waren nach bewährten Praktiken prüfen. Der Käufer muß sich somit durch die Prüfung vergewißern, dass die Waren allen vertraglichen Bedingungen entsprechen. Falls der Käufer die angegebene rechtzeitige Prüfung unterlässt, entfällt sein Recht, Mängel geltend zu machen, die bei einer solchen Prüfung hätten festgestellt werden können. 8.2 Ohne Präjudiz des Pkt. 8.1 hat die Mängelrüge schriftlich zu erfolgen und muss binnen 8 (acht) Tagen, nachdem der Mangel festgestellt wurde oder hätte festgestellt werden müßen, bei der VERKÄUFERIN eingehen. Die Mängelrüge muß eine Beschreibung des beantragten Mangels enthalten. 8.3 Forderungen als Folge von Mängeln müßen binnen 3 (drei) Monaten ab der Lieferung Ware am Bestimmungsort erhoben werden. 8.4 Nach Ablauf (2) Mängelrügen (Sachmängel) können nur binnen zwei Wochen nach Eintreffen am Bestimmungsort gerügt werden, und zwar nur, soweit mit der Fristen entsprechend PktVerarbeitung der Ware noch nicht begonnen ist. 8.2 Ist die Mängelrüge nicht fristgerecht erfolgt, gilt die Ware als genehmigt. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung zu rügen. (3) Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe oder Ausrüstung der gelieferten Ware (einschließlich des Fasermischungsverhältnisses und 8.3 kann des Fremdfaseranflugs) dürfen nicht beanstandet werden. a) Für Mängel in der aus der Ware hergestellten Produkte, die durch nicht sachgemäße Verarbeitung und Behandlung der Ware entstanden sind, wird keine Mängelrüge erhoben werdenHaftung übernommen. b) Bei Effektgarnen und –zwirnen bleibt eine technisch nicht vermeidbare Abweichung des Garnausfalls vorbehalten. c) Garne können durch den Lagerungszeitraum ihre technischen Eigenschaften verändern (Alterung). Falls Durch Alterung bedingte technische bzw. chemische Veränderungen sind deshalb kein Mangel. d) Das Vorkommen von Fremdfasern in Garnen und Geweben, die VERKÄUFERIN sich nicht aus Originalspinnstoffen bestehen stellt keinen Mangel dar. e) Mängel, die bei sachgemäßer Weiterverarbeitung der Garne oder Gewebe, wie z.B. bei mehrschütziger oder mehrsystemiger Verwebung vermeiden worden wären, wird keine Haftung übernommen. f) Auftreten von Xxxxxxx, die durch das gleichzeitige Verarbeiten verschiedener Partien oder Einsätze entstehen, sind von der Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. Hat der Käufer dem Verkäufer zur Abwicklung des Auftrags bestimmte Rohstoffe, bestimmte Farbstoffe, bestimmte Färbeverfahren oder bestimmte Ausrüstungsverfahren ohne Ausweichmöglichkeit vorgeschrieben, so haftet der Verkäufer für Fehler, die aus Mängeln des Rohstoffs, des verwendeten Farbstoffs sowie der Ausrüstung herrühren und die trotz ordnungsgemäßer Eingangskontrolle nicht festgestellt wurden, nur insoweit, als hierfür vom Faser- oder Farbstofflieferanten bzw. vom Ausrüster eine Gewähr übernommen wird. Im Schadensfall tritt er seine etwaigen Gewährleistungsansprüche gegenüber Vorlieferanten bzw. Ausrüstern an den Käufer ab. (4) Offene Mängel berechtigen den Verkäufer entweder zur einmaligen Nachbesserung oder zur Lieferung mangelfreier Ersatzware, die innerhalb einer für den Verkäufer und Käufer angemessenen Frist ab dem Zeitpunkt der Anerkennung der geltend gemachten Reklamation durch den Verkäufer zu erfolgen haben. Der Verkäufer wird die Reklamation unverzüglich prüfen und über die Rücksendung der mangelhaften Ware entscheiden. Solange verwahrt der Käufer die Ware kostenlos für den Verkäufer. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder mangelhafter Ersatzlieferung hat der Käufer das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, sofern nicht Ziffer 11 Abs. 2 und 3 zur Anwendung kommt. (5) Bei versteckten Mängeln hat der Käufer Anspruch auf eine Diskussion mit dem Käufer betreffend eine Mängelrüge einlassen sollte, die nach Ablauf der angegebenen Fristen vorgebracht worden ist, so stellt dies nur eine höfliche Geste der VERKÄUFERIN dar, die dadurch in keiner Weise das Recht zu behaupten verwirkt, dass die Mängelrüge zu spät erhoben worden ist. 8.5 Die VERKÄUFERIN schließt unter allen Umständen die Haftung für die Eignung der Waren für die vom Käufer beabsichtigte Nutzung bzw. die Eignung für einen spezifischen Zweck aus. Darüber hinaus schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, die auf die unsachgemäße oder unkorrekte Nutzung oder Lagerung der Waren durch den Käufer zurückzuführen sind. 8.6 Falls mangelhafte Waren vorkommen, und gegenüber der VERKÄUFERIN eine entsprechende Forderung erhoben wird, ist die VERKÄUFERIN berechtigt, innerhalb einer angemeßenen Frist nach eigenem Ermeßen entweder gegen Zurücksendung der mangelhaften Waren Ersatzwaren zu liefern oder Nachlieferung zu tätigen, die mangelhaften Waren auszubeßern oder dem Käufer eine anteilige Minderung des Kaufpreises anzubietender gelieferten Ware, wonach die in der Mangel als endgültig behoben giltdaraus hergestellten fehlerhaften Ware enthalten sind. Für den noch nicht verarbeiteten Teil der gelieferten Ware hat der Käufer Anspruch auf Nachbesserung oder einmalige Ersatzlieferung innerhalb einer für den Verkäufer und Käufer angemessenen Frist. Ist dies für den Käufer unzumutbar oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen, hat der Käufer das Recht den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, sofern nicht Ziffer 11 Abs. 2 und 3 zur Anwendung kommt. 8.7 Mit Ausnahme (6) Der Ersatz jedes weiteren auf die Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware zurückzuführenden Schadens wird bei leichter Fahrlässigkeit durch die doppelte Höhe des Obigen schließt Warenwerts der betroffenen Lieferung bzw. Teillieferung begrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit wird Schadensersatz ausgeschlossen, wenn es sich um vertragsuntypische und seitens des Verkäufers bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Schäden handelt. In den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, gilt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, und der Käufer kann keine sonstigen Ansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen, darunter z.B. Aufhebung oder Schadensersatzforderunggesetzliche Regelung. Das Produkthaftungsgesetz gilt uneingeschränkt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängel. 8.1 9.1 Ein Mangel liegt nicht vor bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beein- trächtigung der Brauchbarkeit. 9.2 Bei der Lieferung neuer Gegenstände haften wir nur für Mängel, die sich innerhalb von 12 Monaten seit Lieferung herausstellen. 9.3 Der Käufer Mangel muss sofort nach dem Empfang der Waren und vor deren Ingebrauchnahme die Waren nach bewährten Praktiken prüfenschon bei Gefahrübergang vorhanden gewe- sen sein. Der Käufer muß sich somit durch Besteller trägt die Prüfung vergewißern, dass die Waren allen vertraglichen Bedingungen entsprechen. Falls der Käufer die angegebene rechtzeitige Prüfung unterlässt, entfällt sein Recht, Mängel geltend zu machen, die bei einer solchen Prüfung hätten festgestellt werden könnenBeweislast dafür. 8.2 Ohne Präjudiz des Pkt. 8.1 hat die Mängelrüge schriftlich zu erfolgen und muss binnen 8 (acht) Tagen, nachdem der Mangel festgestellt wurde oder hätte festgestellt werden müßen, bei der VERKÄUFERIN eingehen. Die Mängelrüge muß eine Beschreibung des beantragten Mangels enthalten. 8.3 Forderungen als Folge von Mängeln müßen binnen 3 (drei) Monaten ab 9.4 Bei der Lieferung erhoben werden. 8.4 Nach Ablauf der Fristen entsprechend Pkt. 8.2 und 8.3 kann keine Mängelrüge erhoben werden. Falls die VERKÄUFERIN sich auf eine Diskussion mit dem Käufer betreffend eine Mängelrüge einlassen sollte, die nach Ablauf der angegebenen Fristen vorgebracht worden ist, so stellt dies nur eine höfliche Geste der VERKÄUFERIN dar, die dadurch in keiner Weise das Recht zu behaupten verwirkt, dass die Mängelrüge zu spät erhoben worden ist. 8.5 Die VERKÄUFERIN schließt unter allen Umständen gebrauchter Gegenstände ist die Haftung für Sachmängel ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle eines arglistig verschwiegenen Mangels oder der Verletzung einer Garantie. Im Übrigen bleiben auch bei der Lieferung gebrauchter Gegenstände die Eignung vertraglichen Ansprüche des Bestellers unberührt. 9.5 Der Besteller hat gelieferte Gegenstände unverzüglich nach Ein- gang zu überprüfen und uns erkennbare Mängel unverzüglich anzu- zeigen. Unterlässt der Waren Besteller diese unverzügliche Mängelanzeige, so gilt unsere Lieferung als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Auch zunächst nicht erkennbare Mängel sind uns unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis anzuzeigen; andernfalls gilt die Lieferung auch bezüglich dieser Mängel als genehmigt. Im übrigen gilt § 377 HGB. 9.6 Mängelanzeigen müssen schriftlich erfolgen. 9.7 Der Besteller ist verpflichtet, Beweise für die vom Käufer beabsichtigte Nutzung Mängel zu sichern und uns Gelegenheit zur Überprüfung zu geben. Kommt der Bestel- ler dieser Verpflichtung nicht nach, gilt die Lieferung als genehmigt. 9.8 Wir haften nicht für ungeeignete oder unsachgemäße Verwen- dung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, normale Abnutzung im bestimmungsgemäßen Ge- brauch, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungs- gemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauar- beiten, ungeeigneten Baugrund, chemische elektrochemische oder elektrische Einflüsse – soweit diese Dinge nicht von uns zu verant- worten sind. 9.9 Werden die Eignung für einen spezifischen Zweck aus. Darüber hinaus schließt die VERKÄUFERIN Liefergegenstände nach Lieferung weiterbearbeitet, so entfällt jede Haftung für Mängel ausMängel, die im Rahmen zumutbarer Ein- gangskontrolle und -untersuchung beim Besteller oder einem ver- traglich bestimmten anderen Empfänger erkennbar waren. Dies gilt nicht, soweit wir vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln. 9.10 Werden besondere Qualitätsanforderungen gestellt (z.B. im Bereich Hitzebeständigkeit und bei Biegevorgängen, Maßhaltigkeit, Beschichtungsstärke etc.), so ist dies in der Bestellung schriftlich aufzugeben. Fehlen die Angaben, so haften wir nicht für diese Quali- tätsanforderungen. Insbesondere stehen wir für die Maßhaltigkeit nur ein, wenn exakte Vorgaben bestehen. 9.11 Für Maßhaltigkeit stehen wir nur ein, soweit sich Abweichungen tatsächlich nachteilig auf die unsachgemäße oder unkorrekte Nutzung oder Lagerung Funktion des Gegenstandes auswirken; ansonsten liegt keine erhebliche Beeinträchtigung der Waren durch den Käufer zurückzuführen sindBrauchbarkeit vor. 8.6 Falls mangelhafte Waren vorkommen9.12 Beratungsleistungen, Einweisungen, Anleitungen zur Bedie- nung und gegenüber der VERKÄUFERIN eine entsprechende Forderung erhoben wird, ist die VERKÄUFERIN berechtigt, innerhalb einer angemeßenen Frist nach eigenem Ermeßen entweder gegen Zurücksendung der mangelhaften Waren Ersatzwaren Wartung schulden wir nur bei ausdrücklicher schriftlicher Beauftragung. Derartige Leistungen sind gesondert zu liefern oder Nachlieferung zu tätigen, die mangelhaften Waren auszubeßern oder dem Käufer eine anteilige Minderung des Kaufpreises anzubieten, wonach der Mangel als endgültig behoben giltvergüten. 8.7 Mit Ausnahme des Obigen schließt 9.13 Nimmt der Besteller oder ein Dritter unsachgemäße Änderun- gen oder Instandsetzungsarbeiten vor, so haften wir nicht für die VERKÄUFERIN jede Haftung daraus entstehenden Folgen. 9.14 Eine Garantie für Mängel ausdie Beschaffenheit der Sache oder eine Halt- barkeitsgarantie übernehmen wir nur, und der Käufer kann keine sonstigen Ansprüche wegen Nichterfüllung geltend machensoweit dies im Einzelfall schriftlich vereinbart ist. Eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Ver- wendung kommt nur in Betracht, darunter z.B. Aufhebung oder Schadensersatzforderungwenn hierüber eine schriftliche Ver- einbarung getroffen wurde.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängel. 8.1 Der 7.1. Mängel werden nach unserer Xxxx durch Rücknahme der mangelhaften Ware und Ersatzlieferung (Austausch) oder durch Nachbesserung kosten- frei behoben. Im Fall der Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbeson- dere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Kaufgegenstand nach einem anderen Ort als dem Bestimmungsort verbracht wurde. Kommen wir diesen Pflichten auch innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht nach, kann der Käufer muss sofort nach die Herabsetzung des Kaufpreises (Preisminderung) oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, von dem Empfang Vertrag zurücktreten. Für etwaige Schadensersatzan- sprüche des Käufers gilt Xxxxxx 12. 7.2. Die Beweislast dafür, dass der Waren Mangel schon bei Übergabe vorhanden war, trägt in allen Fällen der Käufer. 7.3. Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen gesetz- lichen Untersuchungs- und vor deren Ingebrauchnahme die Waren nach bewährten Praktiken prüfenRügeobliegenheiten nachgekommen ist. Der Käufer muß sich somit hat – erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung – unverzüg- lich nach Erhalt der Ware, in jedem Fall aber vor ihrer Weiterverarbeitung, Weitertransport oder Weiterverkauf zu prüfen, ob die gelieferte Ware einwandfrei und für den vereinbarten Einsatzzweck geeignet ist. Etwaige bei der Prüfung vergewißernerkennbare Mängel hinsichtlich Art, Qualität und Menge sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware, verborgene Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich, per Telefax oder E-Mail anzuzeigen. Dabei sind die Mängel so zu beschrei- ben, dass uns eine Nachprüfung möglich ist, sowie die Waren allen vertraglichen Bedingungen entsprechenBestelldaten, Rechnungs-, Herstellungs- und Versandnummern anzugeben. Falls Unterlässt der Käufer diese Anzeige oder erfolgt sie nicht rechtzeitig, so gilt die angegebene rechtzeitige Prüfung unterlässtWare als genehmigt und der Käufer verliert seine Ansprüche auf Gewährleis- tung, entfällt sein Recht, Mängel geltend zu machen, Schadenersatz und Irrtum. Voraussetzung für eine Anerkennung irgendeiner Beanstandung ist die bei einer solchen Prüfung hätten festgestellt werden könnensachgemäße Lagerung der Ware durch den Käufer nach deren Ablieferung. 8.2 Ohne Präjudiz des Pkt. 8.1 hat die Mängelrüge schriftlich zu erfolgen und muss binnen 8 (acht) Tagen, nachdem der Mangel festgestellt wurde oder hätte festgestellt werden müßen, bei der VERKÄUFERIN eingehen7.4. Die Mängelrüge muß eine Beschreibung erfasst nur die nachweisbar beanstandete Ware, ohne die Abnahmeverpflichtung des beantragten Mangels enthaltenKäufers bezüglich der noch zu liefernden Vertragsmengen zu berühren. 8.3 Forderungen als Folge 7.5. Beanstandete Xxxx darf nur an die von Mängeln müßen binnen 3 (drei) Monaten ab der Lieferung erhoben uns bestimmte Anschrift und erst dann zurückgesandt werden, wenn wir die Ware trotz zweimaliger Auffor- derung nicht in angemessener Frist beim Käufer abgeholt haben. 8.4 Nach Ablauf der Fristen entsprechend Pkt7.6. 8.2 und 8.3 kann keine Mängelrüge erhoben werdenAnsprüche aus Gewährleistung verjähren in einem Jahr. Falls die VERKÄUFERIN sich auf eine Diskussion mit dem Käufer betreffend eine Mängelrüge einlassen sollte, die nach Ablauf der angegebenen Fristen vorgebracht worden ist, so stellt dies nur eine höfliche Geste der VERKÄUFERIN dar, die dadurch in keiner Weise das Recht zu behaupten verwirkt, dass die Mängelrüge zu spät erhoben worden ist. 8.5 Die VERKÄUFERIN schließt unter allen Umständen die Haftung für die Eignung der Waren für die vom Käufer beabsichtigte Nutzung bzw. die Eignung für einen spezifischen Zweck aus. Darüber hinaus schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, die auf die unsachgemäße Hiervon aus- genommen sind Ansprüche des Käufers aufgrund vorsätzlich oder unkorrekte Nutzung oder Lagerung der Waren durch den Käufer zurückzuführen sind. 8.6 Falls mangelhafte Waren vorkommen, und gegenüber der VERKÄUFERIN eine entsprechende Forderung erhoben wird, ist die VERKÄUFERIN berechtigt, innerhalb einer angemeßenen Frist nach eigenem Ermeßen entweder gegen Zurücksendung der mangelhaften Waren Ersatzwaren zu liefern oder Nachlieferung zu tätigen, die mangelhaften Waren auszubeßern oder dem Käufer eine anteilige Minderung des Kaufpreises anzubieten, wonach der Mangel als endgültig behoben gilt. 8.7 Mit Ausnahme des Obigen schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, und der Käufer kann keine sonstigen grob fahrlässig verursachter Schäden sowie Ansprüche wegen Nichterfüllung geltend machenVerletzungen des Lebens, darunter z.B. Aufhebung des Körpers oder Schadensersatzforderungder Gesundheit.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Mängel. 8.1 Der Käufer muss sofort nach dem Empfang Als Mängel gelten nicht, sofern nicht schriftlich anders vereinbart: a) abweichende Vorstellung vom Glanzgrad b) Fehlerscheinungen aufgrund von Eigenarten in der Waren Oberfläche der beschichteten Teile wie z.B. solche infolge von Poren in Schweißnähten, Spalten und vor deren Ingebrauchnahme die Waren nach bewährten Praktiken prüfen. Der Käufer muß sich somit durch die Prüfung vergewißernDoppelungen, dass die Waren allen vertraglichen Bedingungen entsprechen. Falls der Käufer die angegebene rechtzeitige Prüfung unterlässtEigenspannungen im Werkstück, entfällt sein RechtSignierungen und nicht entfernte Laserkanten, Mängel geltend zu machenaufgebaute Schweißnähte, Riefen, Pickel, und Kantspuren. c) Fehlerscheinungen, die bei einer solchen Prüfung hätten festgestellt werden könnendurch Feuerverzinken entstanden sind, ohne dass sie für den Feuerverzinker Mängel im rechtlichen Sinne darstellen, wie z.B. Hartzinkpickel, Nachläufer, Zinkbärte, Abdrücke oder Klebestellen der Anschlag oder Transporthilfsmittel. 8.2 Ohne Präjudiz des Pkt. 8.1 hat die Mängelrüge schriftlich zu erfolgen und muss binnen 8 (achtd) Tagen, nachdem der Mangel festgestellt wurde oder hätte festgestellt werden müßen, bei der VERKÄUFERIN eingehen. Die Mängelrüge muß eine Beschreibung des beantragten Mangels enthalten. 8.3 Forderungen als Folge von Mängeln müßen binnen 3 (drei) Monaten ab der Lieferung erhoben werden. 8.4 Nach Ablauf der Fristen entsprechend Pkt. 8.2 und 8.3 kann keine Mängelrüge erhoben werden. Falls die VERKÄUFERIN sich auf eine Diskussion mit dem Käufer betreffend eine Mängelrüge einlassen sollte, die nach Ablauf der angegebenen Fristen vorgebracht worden ist, so stellt dies nur eine höfliche Geste der VERKÄUFERIN dar, die dadurch in keiner Weise das Recht zu behaupten verwirkt, dass die Mängelrüge zu spät erhoben worden ist. 8.5 Die VERKÄUFERIN schließt unter allen Umständen die Haftung für die Eignung der Waren für die vom Käufer beabsichtigte Nutzung bzw. die Eignung für einen spezifischen Zweck aus. Darüber hinaus schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel ausFehlerscheinungen, die auf die unsachgemäße oder unkorrekte Nutzung oder Lagerung Nichtbeachtung der Waren durch den Käufer zurückzuführen sindunter 5. genannten Voraussetzungen beruhen. 8.6 Falls mangelhafte Waren vorkommene) Fehlerscheinungen, die auf Verunreinigung der Teile durch Kleber, Klebebandreste, Asche. Schlacke, harzige Öle und Silikon sowie Schweißungen, Nietungen, Rost, Weißrost, und gegenüber der VERKÄUFERIN eine entsprechende Forderung erhoben wird, ist die VERKÄUFERIN berechtigt, innerhalb einer angemeßenen Frist nicht auf Anhieb erkennbare Schutzanstriche beruhen. Feuerverzinkte Teile müssen nachweisbar nach eigenem Ermeßen entweder gegen Zurücksendung der mangelhaften Waren Ersatzwaren zu liefern oder Nachlieferung zu tätigen, die mangelhaften Waren auszubeßern oder dem Käufer eine anteilige Minderung des Kaufpreises anzubieten, wonach der Mangel als endgültig behoben giltDIN 50976-t Zn k (Das k steht für keine Nachbehandlung) verzinkt sein. 8.7 f) Überschreitungen der Mindestschichtdicke von 60my. g) Formveränderungen von Blechen und Kantblechen unter 2mm Blechstärke, insbesondere Blechstreifen. h) Mit Ausnahme des Obigen schließt Nasslack ausgebesserte Aufhängestellen. i) Oberflächenstörungen aufgrund von Doppelbeschichtungen, wenn die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, und der Käufer kann keine sonstigen Ansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen, darunter z.B. Aufhebung oder SchadensersatzforderungTeile vom Auftraggeber bereits beschichtet angeliefert wurden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Mängel. 8.1 Der Käufer muss sofort nach Lieferant garantiert, dass seine Lieferungen und Leistungen den anerkannten Regeln und dem Empfang neuesten Stand der Waren Technik entsprechen, die zugesicherten Eigenschaften ha- ben, den vertraglichen Spezifikationen und vor deren Ingebrauchnahme die Waren nach bewährten Praktiken prüfenFunktionsanforderungen entsprechen und nicht mit Fehlern oder Mängeln behaftet sind. Der Käufer muß sich somit durch die Prüfung vergewißernLieferant garantiert, dass die Waren allen vertraglichen Bedingungen entsprechen. Falls der Käufer die angegebene rechtzeitige Prüfung unterlässt, entfällt sein Recht, Mängel geltend zu machen, die bei einer solchen Prüfung hätten festgestellt werden können. 8.2 Ohne Präjudiz des Pkt. 8.1 hat die Mängelrüge schriftlich zu erfolgen gelieferten Produkte den freigegebenen Spezifikatio- nen/Eigenschaften entsprechen und muss binnen 8 (acht) Tagen, nachdem der Mangel festgestellt wurde oder hätte festgestellt werden müßen, bei der VERKÄUFERIN eingehen. Die Mängelrüge muß eine Beschreibung des beantragten Mangels enthalten. 8.3 Forderungen als Folge von Mängeln müßen binnen 3 (drei) Monaten ab der Lieferung erhoben werden. 8.4 Nach Ablauf der Fristen entsprechend Pkt. 8.2 und 8.3 kann keine Mängelrüge erhoben nicht ohne explizite schriftliche Freigabe seitens GIKO Verpackungen GmbH geändert werden. Falls Gegebenenfalls bedingt eine Freigabe die VERKÄUFERIN sich auf eine Diskussion mit dem Käufer betreffend eine Mängelrüge einlassen solltevorausgehende Bemusterung des Produkts. Je- de nachträgliche Änderung bereits freigegebener Produkte, bedarf der vorherigen, aus- schließlich schriftlichen Zustimmung durch GIKO Verpackungen GmbH. Produktänderungen können sein: - Wechsel von Lieferanten für Rohstoffe, Additive, … - Wechsel/Änderungen von Rohstoffen, Additive, Faserart, Faserlänge, Farbton, …. - Änderung der Rezeptur - Wechsel der Produktionsmaschine - Wechsel des Produktions-/Maschinenstandorts - Änderung von Maschinenparametern, Produktionsprozesse, … - etc. Grundlage für die nach Ablauf Freigabe ist gegebenenfalls die Bemusterung des Produkts und die Lie- ferantenspezifikation. Werden spezielle Produkteigenschaften schriftlich vereinbart (zB. Farbton, Faserlänge, bestimmter Lieferant/Rohstoff, Stippenanzahl, Oberflächenbeschaf- fenheit, Toleranzen, ….) welche von der angegebenen Fristen vorgebracht worden istLieferantenspezifikation abweichen, so stellt dies nur eine höfliche Geste der VERKÄUFERIN dar, die dadurch in keiner Weise das Recht zu behaupten verwirkt, dass die Mängelrüge zu spät erhoben worden ist. 8.5 Die VERKÄUFERIN schließt unter allen Umständen die Haftung ist auch diese für die Eignung Produktfreigabe und zukünftige Lieferungen gültig. Entsprechen die gelieferten Produkte nicht den Spezifikationen, verpflichtet sich der Waren für die vom Käufer beabsichtigte Nutzung bzw. die Eignung für einen spezifischen Zweck aus. Darüber hinaus schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel ausLie- ferant zur Übernahme aller dadurch anfallenden internen und externen Kosten (Still- stand, die auf die unsachgemäße oder unkorrekte Nutzung oder Lagerung der Waren durch den Käufer zurückzuführen sindRüstzeit, Abfall, Neuproduktion, Rückholaktionen, Mangelfolgeschäden bei Dritten, …). 8.6 Falls mangelhafte Waren vorkommen, und gegenüber der VERKÄUFERIN eine entsprechende Forderung erhoben wird, ist die VERKÄUFERIN berechtigt, innerhalb einer angemeßenen Frist nach eigenem Ermeßen entweder gegen Zurücksendung der mangelhaften Waren Ersatzwaren zu liefern oder Nachlieferung zu tätigen, die mangelhaften Waren auszubeßern oder dem Käufer eine anteilige Minderung des Kaufpreises anzubieten, wonach der Mangel als endgültig behoben gilt. 8.7 Mit Ausnahme des Obigen schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, und der Käufer kann keine sonstigen Ansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen, darunter z.B. Aufhebung oder Schadensersatzforderung.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Mängel. 8.1 Der Käufer muss sofort 1. Im Falle eines Mangels der von uns gelieferten Kaufsache oder des von uns erstellten Werkes ist – unbeschadet der Pflicht des Bestellers zur fristgemäßen Untersuchung und Rüge gemäß § 377 HGB – der Besteller verpflichtet, eine angemessene Frist zur Nacherfüllung, d.h. nach seiner Xxxx zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache, zu setzen. Wir sind verpflichtet, die Nacherfüllung bin- nen der vom Besteller bestimmten, angemessenen Frist durchzuführen. Bei Mängelrügen ist uns eine Probe von mindestens 1 kg (bei Treib- und Brennstoffen: 5 l) der gelieferten, insbesondere auch der bereits gebrauchten Ware zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Es ist Gelegen- heit zu geben, die Probe selbst zu ziehen bzw. sich von der ordnungsgemäßen Durchführung der Probenentnahme gemäß den einschlägigen Normen zu überzeugen. Bei Verletzung dieser Obliegenheiten entfallen Mängelansprüche, es sei denn, der Besteller ist Verbraucher. 2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Besteller das Recht, nach seiner Xxxx den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. 3. Weitergehende Ansprüche des Bestellers wegen Mängel der Kaufsache – mit Ausnahme der Erstattung der zum Zwecke der Nacherfüllung er- forderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, und mit Ausnahme von Schadensersatzan- sprüchen für Schäden, die nicht an der von uns gelieferten Kaufsache und/oder des von uns erstellten Werkes selbst entstanden sind – sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Kaufsache und/oder des Werkes übernommen. Hinsichtlich der Ersatzansprüche für Schäden, die nicht an der von uns gelieferten Kaufsache bzw. an dem Empfang von uns erstellten Werk selbst entstanden sind, gilt Ziffer X. dieser Bedingungen. 4. Offensichtliche Mängel sind uns vom Besteller sofort, spätestens binnen einer Ausschlussfrist von 7 Tagen anzuzeigen; diese Frist gilt nicht für Verbraucher. Die Ansprüche des Bestellers wegen eines Mangels der Waren Kaufsache bzw. des von uns erstellten Werkes verjähren binnen einer Frist von 12 Monaten, es sei denn der Besteller ist Verbraucher oder der Mangel beruht auf einer grob fahrlässigen Handlung unsererseits. Dann beträgt die Frist 2 Jahre. Sie beginnt mit der Übergabe der Sache bzw. der Abnahme des Werkes. 5. Verkauft der Besteller die ihm von uns gelieferte Sache weiter und vor deren Ingebrauchnahme wird diese Sache von dem Besteller direkt oder über weitere Verkäufer an oder durch Dritte („Lieferantenkette“) an einen Verbraucher verkauft, so gelten abweichend von den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer die Waren nach bewährten Praktiken prüfenge- setzlichen Mängelgewährleistungsrechte gem. Der Käufer muß sich somit §§ 433 bis 436, 437, 439 bis 443, 478 Abs. 1 bis 3 und 479 BGB - mit Ausnahme des Anspruchs auf Schadensersatz - uneingeschränkt, es sei denn dem Besteller wurde ein gleichwertiger Ausgleich durch uns eingeräumt. Ist dies der Fall, • bedarf es für die Prüfung vergewißernRechte und Ansprüche des Bestellers bei Mängeln der erforderlichen Fristsetzung, • werden die für die Nacherfüllung erforderlichen, nachzuweisenden Aufwendungen - insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Mate- rialkosten - bis zu einem Betrag von maximal €.500 dem Besteller durch uns erstattet, • gilt die Vermutung nicht, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden war, wenn er sich innerhalb von sechs Monaten nach Übergang der Gefahr an der Sache auf den Verbraucher gezeigt hat, • verjähren die Waren allen vertraglichen Bedingungen entsprechenRechte des Bestellers bei Mängeln gemäß § 437 BGB und auf Erstattung von Aufwendungen gemäß § 478 Abs. Falls 2 BGB in 12 Monaten ab Übergang der Käufer Gefahr an der Sache von uns auf den Besteller; die angegebene rechtzeitige Prüfung unterlässt, entfällt sein Recht, Mängel geltend zu machen, Verjährung ist nicht gemäß § 479 Abs. 2 BGB gehemmt. Die Regelungen dieses Absatzes berühren die bei einer solchen Prüfung hätten festgestellt werden könnenAnwendbarkeit des § 377 HGB nicht (§ 478 Abs. 6 BGB). 8.2 Ohne Präjudiz des Pkt6. 8.1 hat die Mängelrüge schriftlich zu erfolgen und muss binnen 8 (acht) TagenHat der Besteller unsere oder unseres Lieferanten Anweisung nicht befolgt, nachdem entfallen Mängelansprüche, wenn der Besteller eine entspre- chende substantiierte Behauptung, dass eine Nichtbeachtung der Anweisung den Mangel festgestellt wurde oder hätte festgestellt werden müßenherbeigeführt hat, bei der VERKÄUFERIN eingehennicht widerlegt. 7. Die Mängelrüge muß eine Beschreibung Ansprüche des beantragten Mangels enthalten. 8.3 Forderungen als Folge Bestellers wegen Mängel der von Mängeln müßen binnen 3 (drei) Monaten ab der Lieferung erhoben uns gelieferten Kaufsache können nicht abgetreten werden. 8.4 Nach Ablauf der Fristen entsprechend Pkt. 8.2 und 8.3 kann keine Mängelrüge erhoben werden. Falls die VERKÄUFERIN sich auf eine Diskussion mit dem Käufer betreffend eine Mängelrüge einlassen sollte, die nach Ablauf der angegebenen Fristen vorgebracht worden ist, so stellt dies nur eine höfliche Geste der VERKÄUFERIN dar, die dadurch in keiner Weise das Recht zu behaupten verwirkt, dass die Mängelrüge zu spät erhoben worden ist. 8.5 Die VERKÄUFERIN schließt unter allen Umständen die Haftung für die Eignung der Waren für die vom Käufer beabsichtigte Nutzung bzw. die Eignung für einen spezifischen Zweck aus. Darüber hinaus schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, die auf die unsachgemäße oder unkorrekte Nutzung oder Lagerung der Waren durch den Käufer zurückzuführen sind. 8.6 Falls mangelhafte Waren vorkommen, und gegenüber der VERKÄUFERIN eine entsprechende Forderung erhoben wird, ist die VERKÄUFERIN berechtigt, innerhalb einer angemeßenen Frist nach eigenem Ermeßen entweder gegen Zurücksendung der mangelhaften Waren Ersatzwaren zu liefern oder Nachlieferung zu tätigen, die mangelhaften Waren auszubeßern oder dem Käufer eine anteilige Minderung des Kaufpreises anzubieten, wonach der Mangel als endgültig behoben gilt. 8.7 Mit Ausnahme des Obigen schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, und der Käufer kann keine sonstigen Ansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen, darunter z.B. Aufhebung oder Schadensersatzforderung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängel. 8.1 Der Käufer muss sofort A. Entsprechen die von Vaisala durchgeführten Dienstleistungen oder gelieferten Teile nicht der vereinbarten Spezifikationen, so hat Vaisala diese Mängel unverzüglich nach Erhalt einer schriftlichen Mängelanzeige des Kunden gemäß den nachfolgenden Bedingungen zu beheben. Fehlt eine Vereinbarung über die Spezifikationen, verpflichtet sich Vaisala zur Durchführung von Dienstleistungen und Lieferung von Teilen, die Vaisalas Spezifikationen und den für diese Dienstleistungen und Teile anerkannten Qualitätserfordernissen entsprechen. B. Mängelansprüche bestehen nicht, sofern nur unerhebliche Abweichungen von der Beschaffenheit oder nur unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit vorliegen. Fügt der Kunde den Produkten der Vaisala selbst Bestandteile (Hard- oder Software) hinzu, die die Vaisala nicht autorisiert hat, so ist der Kunde bei dem Empfang der Waren und vor deren Ingebrauchnahme die Waren nach bewährten Praktiken prüfen. Der Käufer muß sich somit durch die Prüfung vergewißernAuftreten eines Mangels dafür beweispflichtig, dass die Waren allen vertraglichen Bedingungen entsprechen. Falls der Käufer die angegebene rechtzeitige Prüfung unterlässtMangel nicht durch eine solche Hinzufügung verursacht wurde, entfällt sein Recht, Mängel geltend anderenfalls der Mangel nicht von der Vaisala zu machen, die bei einer solchen Prüfung hätten festgestellt werden könnenvertreten ist. 8.2 Ohne Präjudiz des PktC. Bevor der Kunde weitere Ansprüche oder Rechte (Rücktritt, Minderung, Schadensersatz oder Aufwendungsersatz) geltend machen kann, ist Vaisala zunächst die Gelegenheit der Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben, soweit Vaisala keine anderslautenden Garantien abgegeben hat. 8.1 hat Schlägt die Mängelrüge schriftlich zu erfolgen Nacherfüllung fehl, d.h. durch Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit oder unangemessene Verzögerung der Nachbesserung oder verweigert Vaisala die Nacherfüllung, so kann der Kunde die gesetzlich vorgesehenen Mängelgewährleistungsrechte ausüben. Für die Geltendmachung von Schadensersatz- und muss binnen 8 (acht) Tagen, nachdem der Mangel festgestellt wurde oder hätte festgestellt werden müßen, bei der VERKÄUFERIN eingehen. Die Mängelrüge muß eine Beschreibung des beantragten Mangels enthaltenAufwendungsersatz gilt Ziffer 13. 8.3 Forderungen D. Alle Spezifikationen der Vaisala auch in Broschuren und Handbüchern sind nur Leistungsbeschreibungen und keine zugesicherten Eigenschaften oder Garantien, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist. E. Die Mängelansprüche des Kunden setzen ─ sofern dieser Kaufmann ist ─ voraus, dass dieser die Teile und die Dienstleistungen unverzüglich nach ihrem Erhalt untersucht und etwaige sichtbare Mängel unverzüglich nach der Untersuchung und bei versteckten Mängeln unverzüglich nach deren Entdeckung unter exakter Angabe des Mangels schriftlich gegenüber Vaisala rügt. Andere Kunden haben der Vaisala offensichtliche Mängel binnen zwei (2) Wochen schriftlich mitzuteilen. Teilt der Kunde der Vaisala nicht bis spätestens zwei Wochen (2) nach Erhalt der Teile oder der Leistung schriftlich etwaige Mängel mit, so gilt dies als Folge von Mängeln müßen binnen 3 Abnahme. F. Mängelansprüche, insbesondere Sachmängelansprüche, verjähren nach zwölf (drei12) Monaten ab der Lieferung erhoben werden. 8.4 Nach Ablauf der Fristen entsprechend Pkt. 8.2 und 8.3 kann keine Mängelrüge erhoben werden. Falls die VERKÄUFERIN sich auf Ablieferung oder, sobald eine Diskussion mit dem Käufer betreffend eine Mängelrüge einlassen sollte, die nach Ablauf der angegebenen Fristen vorgebracht worden solche vorgesehen ist, so stellt dies nur eine höfliche Geste der VERKÄUFERIN darnach Abnahme, die dadurch in keiner Weise das Recht zu behaupten verwirkt, dass die Mängelrüge zu spät erhoben worden istes sei denn Vaisala hätte den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder einen Mangel arglistig verschwiegen. 8.5 Die VERKÄUFERIN schließt unter allen Umständen die Haftung für die Eignung der Waren für die vom Käufer beabsichtigte Nutzung bzw. die Eignung für einen spezifischen Zweck aus. Darüber hinaus schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, die auf die unsachgemäße oder unkorrekte Nutzung oder Lagerung der Waren durch den Käufer zurückzuführen sind. 8.6 Falls mangelhafte Waren vorkommen, und gegenüber der VERKÄUFERIN eine entsprechende Forderung erhoben wird, ist die VERKÄUFERIN berechtigt, innerhalb einer angemeßenen Frist nach eigenem Ermeßen entweder gegen Zurücksendung der mangelhaften Waren Ersatzwaren zu liefern oder Nachlieferung zu tätigen, die mangelhaften Waren auszubeßern oder dem Käufer eine anteilige Minderung des Kaufpreises anzubieten, wonach der Mangel als endgültig behoben gilt. 8.7 Mit Ausnahme des Obigen schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, und der Käufer kann keine sonstigen Ansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen, darunter z.B. Aufhebung oder Schadensersatzforderung.

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Samples: Service Agreement

Mängel. 8.1 Der Käufer muss sofort Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich nach dem Empfang Eingang zu überprüfen und erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche zu rügen. Nicht erkennbare Mängel sind innerhalb einer Woche nach Erlangen der Waren und vor deren Ingebrauchnahme Kenntnis zu rügen. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen. Unterlässt der Besteller diese Mängel- rüge, so gilt die Waren nach bewährten Praktiken prüfenLieferung als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Der Käufer muß sich somit Im übrigen gelten die §§ 377 ff. HGB. 8.2 Mit der Weiterverarbeitung durch die Prüfung vergewißern, dass die Waren allen vertraglichen Bedingungen entsprechen. Falls der Käufer die angegebene rechtzeitige Prüfung unterlässt, den Kunden entfällt sein Recht, Mängel geltend zu machenjede Haf- tung für Mängel, die bei einer solchen Prüfung hätten festgestellt werden können. 8.2 Ohne Präjudiz des Pkt. 8.1 hat die Mängelrüge schriftlich zu erfolgen der Anlieferung der von uns bearbeiteten Waren beim Besteller beziehungsweise einem von diesem einge- schalteten Dritten im Rahmen zumutbarer Eingangskontrolle und muss binnen 8 (acht) Tagen- untersuchung erkennbar sind, nachdem der Mangel festgestellt wurde sofern uns nicht Vorsatz oder hätte festgestellt werden müßen, bei der VERKÄUFERIN eingehen. Die Mängelrüge muß eine Beschreibung des beantragten Mangels enthaltengrobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 8.3 Forderungen Der Besteller ist verpflichtet, Beweise für die Mängel zu sichern und uns Gelegenheit zur Überprüfung zu geben. Kommt der Bestel- ler dieser Verpflichtung nicht nach, gilt die Lieferung als Folge von Mängeln müßen binnen 3 (drei) Monaten ab der Lieferung erhoben werdengenehmigt. 8.4 Nach Ablauf Ein Mangel liegt nicht vor bei nur unerheblicher Abweichung von der Fristen entsprechend Pkt. 8.2 und 8.3 kann keine Mängelrüge erhoben werden. Falls die VERKÄUFERIN sich auf eine Diskussion mit dem Käufer betreffend eine Mängelrüge einlassen sollte, die nach Ablauf vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beein- trächtigung der angegebenen Fristen vorgebracht worden ist, so stellt dies nur eine höfliche Geste der VERKÄUFERIN dar, die dadurch in keiner Weise das Recht zu behaupten verwirkt, dass die Mängelrüge zu spät erhoben worden istBrauchbarkeit. 8.5 Die VERKÄUFERIN schließt unter allen Umständen die Haftung Wir haften nicht für die Eignung beigestellte Teile und Fremderzeugnisse. Bei der Waren für die vom Käufer beabsichtigte Nutzung Bearbeitung eingesandter bzw. die Eignung beigestellter Teile haften wir nicht für einen spezifischen Zweck aus. Darüber hinaus schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel ausMängel, die auf die unsachgemäße oder unkorrekte Nutzung oder Lagerung der Waren durch den Käufer zurückzuführen sindsich aus dem Verhalten des Werkstoffes erge- ben. 8.6 Falls mangelhafte Waren vorkommenWerden besondere Qualitätsanforderungen gestellt (z.B. im Bereich Hitzebeständigkeit und bei Biegevorgängen etc.), und gegenüber so ist dies in der VERKÄUFERIN eine entsprechende Forderung erhoben wirdBestellung schriftlich aufzugeben. Fehlen die Angaben, ist so entfällt jede Gewährleistung für diese Qualitätsanforderungen. Insbesondere wird die VERKÄUFERIN berechtigtMaßhaltigkeit von Gewinden oder ähnlichen komplizierten Konstruktionen nur gewährleistet, innerhalb einer angemeßenen Frist nach eigenem Ermeßen entweder gegen Zurücksendung der mangelhaften Waren Ersatzwaren zu liefern oder Nachlieferung zu tätigen, die mangelhaften Waren auszubeßern oder dem Käufer eine anteilige Minderung des Kaufpreises anzubieten, wonach der Mangel als endgültig behoben giltwenn exakte Vor- gaben bestehen. 8.7 Mit Ausnahme des Obigen schließt Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäße Ände- rungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so haften wir nicht für die VERKÄUFERIN jede Haftung daraus entstehenden Folgen. Außerdem hat der Bestel- ler die Beweislast dafür, dass der von ihm gerügte Mangel schon bei Gefahrübergang vorlag. 8.8 Eine Garantie für Mängel ausdie Beschaffenheit der Sache oder eine Halt- barkeitsgarantie übernehmen wir nur, und der Käufer kann keine sonstigen Ansprüche wegen Nichterfüllung geltend machensoweit dies im Einzelfall schriftlich vereinbart ist. Eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung kommt nur in Betracht, darunter z.B. Aufhebung oder Schadensersatzforderungwenn hierüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

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Samples: General Terms and Conditions

Mängel. 8.1 Der Käufer muss sofort Weist die Lieferung zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs einen Mangel auf, haften wir wie folgt: 1. Erkennbare Sachmängel sind unverzüglich, spätestens 5 Tage nach dem Empfang Ablieferung schriftlich zu rügen. Verdeckte Sachmängel sind unverzüglich, späte- stens 5 Tage nach Entdeckung schriftlich zu rügen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Waren und vor deren Ingebrauchnahme Ware durch den Besteller ist die Waren nach bewährten Praktiken prüfen. Der Käufer muß sich somit durch die Prüfung vergewißern, dass die Waren allen vertraglichen Bedingungen entsprechen. Falls der Käufer die angegebene rechtzeitige Prüfung unterlässt, entfällt sein Recht, Mängel geltend zu machenRüge von Sachmängeln ausgeschlossen, die bei einer solchen Prüfung hätten festgestellt werden könnender Abnahme feststellbar waren. Diese Regelung gilt nicht für Werkverträge. 8.2 Ohne Präjudiz des Pkt2. 8.1 hat die Mängelrüge schriftlich zu erfolgen und muss binnen 8 (acht) Tagen, nachdem der Mangel festgestellt wurde oder hätte festgestellt werden müßen, bei der VERKÄUFERIN eingehen. Die Mängelrüge muß eine Beschreibung des beantragten Mangels enthalten. 8.3 Forderungen als Folge von Mängeln müßen binnen 3 (drei) Monaten ab der Lieferung erhoben werden. 8.4 Nach Ablauf der Fristen entsprechend Pkt. 8.2 und 8.3 kann keine Mängelrüge erhoben werden. Falls die VERKÄUFERIN sich auf eine Diskussion mit dem Käufer betreffend eine Mängelrüge einlassen sollteMängelansprüche bestehen nicht wegen Schäden, die nach Ablauf dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder aufgrund äußerer, nicht in unserem Verantwortungsbereich liegender Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt waren (z. B. chemische oder elektrochemische Einflüsse). Bei Waren, die als deklassiertes Material verkauft worden sind – z. B. sogenanntes IIa-Material – stehen dem Besteller keine Ansprüche wegen etwaigen Mängeln zu, die aus der angegebenen Fristen vorgebracht Deklassierung der Waren resultieren. 3. Mängel werden wir nach unserer Xxxx entweder beseitigen oder die Lieferung durch mangelfreie Ware bzw. Leistung ersetzen („Nacherfüllung“). 4. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen erhöhen, weil die Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Empfangstelle verbracht worden ist, so stellt dies nur eine höfliche Geste der VERKÄUFERIN dares sei denn, die dadurch in keiner Weise Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch. 5. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung steht dem Besteller nach seiner Xxxx unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht zu behaupten verwirkt, dass die Mängelrüge zu spät erhoben worden istzur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag zu. 8.5 Die VERKÄUFERIN schließt unter allen Umständen 6. Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Haftung für die Eignung der Waren für die vom Käufer beabsichtigte Nutzung bzw. die Eignung für einen spezifischen Zweck aus. Darüber hinaus schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, die auf die unsachgemäße beanstandete Ware oder unkorrekte Nutzung oder Lagerung der Waren durch den Käufer zurückzuführen sindProben hiervon unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8.6 Falls mangelhafte Waren vorkommen, und gegenüber der VERKÄUFERIN eine entsprechende Forderung erhoben wird, ist die VERKÄUFERIN berechtigt, innerhalb einer angemeßenen Frist nach eigenem Ermeßen entweder gegen Zurücksendung der mangelhaften Waren Ersatzwaren zu liefern oder Nachlieferung zu tätigen, die mangelhaften Waren auszubeßern oder dem Käufer eine anteilige Minderung des Kaufpreises anzubieten, wonach der Mangel als endgültig behoben gilt. 8.7 Mit Ausnahme des Obigen schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, und der Käufer kann keine sonstigen Ansprüche 7. Für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen, darunter z.B. Aufhebung oder Schadensersatzforderung.Mängeln gilt nachfolgende Ziffer X.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Mängel. 8.1 Der Käufer muss sofort nach 5.1 Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Empfang Ausmaß, in dem der Waren und vor deren Ingebrauchnahme die Waren nach bewährten Praktiken prüfenZweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Der Käufer muß sich somit durch die Prüfung vergewißern, dass die Waren allen vertraglichen Bedingungen entsprechen. Falls der Käufer die angegebene rechtzeitige Prüfung unterlässt, entfällt sein Europa Panorama Verlag hat das Recht, Mängel geltend eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu machenverweigern, wenn: (a) diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Xxxx und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder (b) diese für Europa Panorama Verlag ist nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich. Lässt Europa Panorama Verlag eine ihm für die bei einer solchen Prüfung hätten festgestellt werden könnenErsatzanzeige oder die Veröffentlichung des anderen Werbemittels gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrages ausgeschlossen. 8.2 Ohne Präjudiz des Pkt5.2 Der Auftraggeber wird die Anzeige unverzüglich nach Veröffentlichung überprüfen. 8.1 hat die Mängelrüge schriftlich zu erfolgen und muss Soweit der Auftraggeber Xxxxxxxx ist, müssen Mängelrügen unverzüglich nach Veröffentlichung gegenüber dem Europa Panorama Verlag geltend gemacht werden, es sei denn, es handelt sich um nicht offensichtliche Mängel, dann gilt eine Frist von vier Wochen. Soweit der Auftraggeber Verbraucher ist, müssen Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln binnen 8 (acht) Tagen, nachdem der Mangel festgestellt wurde oder hätte festgestellt werden müßenzwei Wochen, bei der VERKÄUFERIN eingehen. Die Mängelrüge muß eine Beschreibung des beantragten Mangels enthalten. 8.3 Forderungen als Folge von nicht offensichtlichen Mängeln müßen binnen 3 (drei) Monaten eines Jahres ab der Lieferung erhoben dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. 8.4 Nach Ablauf 5.3 Der Vermarkter haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nach Maßgabe der Fristen entsprechend Pkt. 8.2 und 8.3 kann keine Mängelrüge erhoben werden. Falls folgenden Bestimmungen: (a) Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die VERKÄUFERIN sich Haftung gegenüber Unternehmern auf eine Diskussion mit dem Käufer betreffend eine Mängelrüge einlassen sollte, die nach Ablauf der angegebenen Fristen vorgebracht worden ist, so stellt dies nur eine höfliche Geste der VERKÄUFERIN dar, die dadurch in keiner Weise das Recht zu behaupten verwirkt, dass die Mängelrüge zu spät erhoben worden istden Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. 8.5 Die VERKÄUFERIN schließt unter allen Umständen (b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Europa Panorama Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, eine Garantie übernommen oder arglistig getäuscht wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Falle einer Haftung nur für die Eignung der Waren für die vom Käufer beabsichtigte Nutzung bzw. die Eignung für einen spezifischen Zweck aus. Darüber hinaus schließt die VERKÄUFERIN jede den typischen vorhersehbaren Schaden besteht keine Haftung für Mängel ausmittelbare Schäden, die auf die unsachgemäße Mangelfolgeschäden oder unkorrekte Nutzung oder Lagerung der Waren durch den Käufer zurückzuführen sindentgangenen Gewinn. 8.6 Falls mangelhafte Waren vorkommen5.4 Alle gegen Europa Panorama Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, und gegenüber der VERKÄUFERIN sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen oder es sich um eine entsprechende Forderung erhoben wirdVerletzung von Leben, ist Körper oder Gesundheit handelt; in solchen Fällen richtet sich die VERKÄUFERIN berechtigt, innerhalb einer angemeßenen Frist Verjährungsfrist nach eigenem Ermeßen entweder gegen Zurücksendung der mangelhaften Waren Ersatzwaren zu liefern oder Nachlieferung zu tätigen, die mangelhaften Waren auszubeßern oder dem Käufer eine anteilige Minderung des Kaufpreises anzubieten, wonach der Mangel als endgültig behoben giltden gesetzlichen Vorschriften. 8.7 Mit Ausnahme des Obigen schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, und der Käufer kann keine sonstigen Ansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen, darunter z.B. Aufhebung oder Schadensersatzforderung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängel. 8.1 Der Käufer muss sofort 10.1 Ist die Lieferung im Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelhaft, sind wir die Nacherfüllung nach dem Empfang unserer Xxxx durch Nachbesserung oder Nachlieferung berechtigt. 10.2 Gelieferte NES-Batteriespeicher sind insbesondere nicht mangelhaft, soweit die elektrische Kapazität eines Speichermoduls innerhalb der Waren und vor deren Ingebrauchnahme im Verkaufsprospekt oder auf der Ware ausgewiesenen Toleranzen liegt oder die Waren nach bewährten Praktiken prüfenim Verkaufsprospekt oder auf der Ware ausgewiesene elektrische Mindestkapazität nicht um mindestens 5 % unterschritten wird. 10.3 Erfüllungsort der Nacherfüllung ist unser Geschäftssitz. Der Käufer muß sich somit durch die Prüfung vergewißern, dass die Waren allen vertraglichen Bedingungen entsprechen. Falls der Käufer die angegebene rechtzeitige Prüfung unterlässt, entfällt sein Recht, Mängel geltend zu machenWir sind zur Erstattung von Transportkosten, die bei einer solchen Prüfung hätten festgestellt werden könnender Besteller als Aufwendungen zum Zweck der Nacherfüllung getragen hat, nicht verpflichtet, soweit sich die Aufwendungen erhöhen, weil die Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Empfangsstelle verbracht worden ist 10.4 Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung steht dem Besteller nach seiner Xxxx unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag zu. Für Schadensersatzansprüche wegen Mängel gilt Ziffer 11. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. 8.2 Ohne Präjudiz des Pkt10.5 Nachbesserung oder Ersatzlieferung werden von uns grundsätzlich aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ausgeführt. 8.1 hat die Mängelrüge schriftlich zu erfolgen und muss binnen 8 (acht) TagenEine Anerkenntnis mit der Folge eines Neubeginns der Verjährungsfrist liegt nur vor, nachdem der Mangel festgestellt wurde wenn wir es gegenüber dem Besteller ausdrücklich erklären. Mit Ausnahme eines ausdrücklichen erklärten Anerkenntnisses beginnt mit Nachbesserung oder hätte festgestellt werden müßen, bei der VERKÄUFERIN eingehen. Die Mängelrüge muß eine Beschreibung des beantragten Mangels enthaltenErsatzlieferung keine neue Verjährung. 8.3 Forderungen als Folge von Mängeln müßen binnen 3 (drei) Monaten ab 10.6 Mit etwaigen Beschaffenheitsvereinbarungen der Lieferung erhoben werdenWare übernehmen wir keine Garantie oder ein sonstiges Beschaffenheitsrisiko im Sinne des Gesetzes. 8.4 Nach Ablauf der Fristen entsprechend Pkt. 8.2 und 8.3 kann keine Mängelrüge erhoben werden. Falls die VERKÄUFERIN sich auf eine Diskussion mit dem Käufer betreffend eine Mängelrüge einlassen sollte10.7 Mängelansprüche bestehen nicht wegen Schäden, die nach Ablauf der angegebenen Fristen vorgebracht worden istdem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, so stellt dies nur eine höfliche Geste der VERKÄUFERIN darübermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, natürlicher Abnutzung oder aufgrund äußerer, nicht in unserem Verantwor- tungsbereich liegender Einflüsse entstehen, die dadurch in keiner Weise das Recht zu behaupten verwirkt, dass die Mängelrüge zu spät erhoben worden istnach dem Vertrag nicht vorausgesetzt waren (z.B. chemische oder elektrochemische Einflüsse). 8.5 Die VERKÄUFERIN schließt unter allen Umständen 10.8 Gegen uns gerichtete Rückgriffsansprüche des Bestellers gemäß § 478 BGB sind ausgeschlossen, soweit der Besteller mit seinem Abnehmer über die Haftung für die Eignung der Waren für die vom Käufer beabsichtigte Nutzung bzw. die Eignung für einen spezifischen Zweck aus. Darüber hinaus schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, die auf die unsachgemäße oder unkorrekte Nutzung oder Lagerung der Waren durch den Käufer zurückzuführen sindgesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Mängelrechte vereinbart hat. 8.6 Falls mangelhafte Waren vorkommen, und gegenüber der VERKÄUFERIN eine entsprechende Forderung erhoben wird, ist die VERKÄUFERIN berechtigt, innerhalb einer angemeßenen Frist nach eigenem Ermeßen entweder gegen Zurücksendung der mangelhaften Waren Ersatzwaren zu liefern oder Nachlieferung zu tätigen, die mangelhaften Waren auszubeßern oder dem Käufer eine anteilige Minderung des Kaufpreises anzubieten, wonach der Mangel als endgültig behoben gilt. 8.7 Mit Ausnahme des Obigen schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, und der Käufer kann keine sonstigen Ansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen, darunter z.B. Aufhebung oder Schadensersatzforderung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängel. 8.1 Der Käufer muss sofort nach dem Empfang 5.1. Die Produkte sind vertragsgemäss, wenn diese unseren Spezifikationen und sonstigen Angaben sowie den allgemeinen anerkannten Regeln der Waren Lebensmittelherstellung und vor deren Ingebrauchnahme die Waren nach bewährten Praktiken prüfenden einschlägigen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entspricht. Der Käufer muß sich somit durch die Prüfung vergewißern, dass die Waren allen vertraglichen Bedingungen entsprechenDie gesetzlichen Mängelansprüche stehen PPAG ungekürzt zu. 5.2. Falls der Käufer die angegebene rechtzeitige Prüfung unterlässt, entfällt sein Recht, Mängel geltend zu machenWaren, die bei einer solchen Prüfung hätten festgestellt Ankunft folgende Mängel aufweisen, werden könnensofort zurückgewiesen: Schädlingsbefall, Fäulnis, andere Qualitätsmängel welche eine Weiterverarbeitung des Produkts verunmöglichen respektive bei welchen eine Gefährdung des Konsumenten nicht auszuschliessen ist. Kann der Lieferant die Ware nicht zurücknehmen, so werden die anfallenden Kosten der Vernichtung durch PPAG in Rechnung gestellt. Zurückgewiesene Produkte sind durch den Lieferanten innert 12 Std. abzuholen und nachzuliefern. 8.2 Ohne Präjudiz des Pkt5.3. 8.1 hat Beim Vorliegen eines Mangels ist die Mängelrüge schriftlich PPAG berechtigt, entweder Wandelung, Minderung, Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung für die Mangelhafte Ware zu erfolgen und muss binnen 8 (acht) Tagenverlangen. Auch wenn nur einzelne Teile einer Lieferung mangelhaft sind, nachdem kann die PPAG auch Wandelung oder Ersatzlieferung der Mangel festgestellt wurde oder hätte festgestellt werden müßen, bei der VERKÄUFERIN eingehen. Die Mängelrüge muß eine Beschreibung des beantragten Mangels enthaltengesamten Lieferung verlangen. 8.3 Forderungen als Folge 5.4. Entscheidet die PPAG auf für Wandelung oder Ersatzlieferung für die mangelhafte oder teils mangelhafte Lieferung, wird die Ware auf Kosten und Gefahr des Lieferanten zurückgeschickt bzw. zur Abholung unter einseitiger Frist von Mängeln müßen binnen 3 (drei) Monaten ab der Lieferung erhoben PPAG zur Verfügung gestellt. Verderbliche Ware kann auf Kosten des Lieferanten vernichtet werden. 8.4 Nach Ablauf der Fristen entsprechend Pkt5.5. 8.2 und 8.3 kann keine Mängelrüge erhoben werden. Falls Erfolgt die VERKÄUFERIN sich auf eine Diskussion mit dem Käufer betreffend eine Mängelrüge einlassen sollte, die nach Ablauf der angegebenen Fristen vorgebracht worden ist, so stellt dies nur eine höfliche Geste der VERKÄUFERIN dar, die dadurch in keiner Weise das Recht zu behaupten verwirkt, dass die Mängelrüge zu spät erhoben worden ist. 8.5 Die VERKÄUFERIN schließt unter allen Umständen die Haftung für die Eignung der Waren für die vom Käufer beabsichtigte Nutzung bzw. die Eignung für einen spezifischen Zweck aus. Darüber hinaus schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, die auf die unsachgemäße oder unkorrekte Nutzung oder Lagerung der Waren Ersatzlieferung durch den Käufer zurückzuführen sind. 8.6 Falls mangelhafte Waren vorkommen, und gegenüber Lieferanten nicht unverzüglich oder innerhalb der VERKÄUFERIN eine entsprechende Forderung erhoben wirddurch PPAG gesetzten Frist, ist die VERKÄUFERIN PPAG berechtigt, innerhalb einer angemeßenen Frist nach eigenem Ermeßen entweder gegen Zurücksendung der mangelhaften Waren Ersatzwaren die entsprechende Lieferung ohne weitere Fristansetzung auf Kosten des Lieferanten von Dritten zu liefern oder Nachlieferung zu tätigen, beziehen. Der schuldhafte Lieferant hält die mangelhaften Waren auszubeßern oder dem Käufer eine anteilige Minderung des Kaufpreises anzubieten, wonach der Mangel als endgültig behoben giltPPAG in jedem Falle schadlos. 8.7 Mit Ausnahme des Obigen schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung 5.6. Die PPAG hat das Recht bei Mängel für Mängel aus, zukünftige resp. ausstehende Lieferungen vom Vertrag per sofort und der Käufer kann keine sonstigen Ansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen, darunter z.B. Aufhebung oder Schadensersatzforderungohne Entschädigungspflicht zurückzutreten.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Mängel. 8.1 Der Käufer muss sofort nach dem Empfang der Waren und vor deren Ingebrauchnahme die Waren nach bewährten Praktiken prüfen1. Der Käufer muß sich somit durch die Prüfung vergewißernVerkauf von Fahrzeugen an Händler erfolgt unter Ausschluss jeglicher Mängelansprüche. Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen insbesondere nicht, dass die Waren allen vertraglichen Bedingungen entsprechenwenn der Mangel oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist. Falls der Käufer die angegebene rechtzeitige Prüfung unterlässt, entfällt sein Recht, Mängel geltend zu machenDieser Ausschluss gilt auch für solche Mängel, die bei einer solchen Prüfung hätten festgestellt werden könnenzwischen Abschluss des Kaufvertrags und Übergabe des Fahrzeugs an den Händler auftreten. 8.2 Ohne Präjudiz des Pkt2. 8.1 hat Fahrzeugdaten, die Mängelrüge schriftlich zu erfolgen und muss binnen 8 in der Fahrzeugbeschreibung unter „Fahrzeugdaten laut Identifikationsnummer (achtFIN)“ aufgeführt sind, werden uns von Drittanbietern (DAT) Tagen, nachdem der Mangel festgestellt wurde oder hätte festgestellt werden müßen, bei der VERKÄUFERIN eingehenzur Verfügung gestellt. Die Mängelrüge muß eine Beschreibung des beantragten Mangels enthalten. 8.3 Forderungen als Folge von Mängeln müßen binnen 3 (drei) Monaten ab der Lieferung erhoben werden. 8.4 Nach Ablauf der Fristen entsprechend Pkt. 8.2 und 8.3 kann keine Mängelrüge erhoben werden. Falls die VERKÄUFERIN sich auf eine Diskussion mit dem Käufer betreffend eine Mängelrüge einlassen sollte, die nach Ablauf der angegebenen Fristen vorgebracht worden ist, so stellt dies nur eine höfliche Geste der VERKÄUFERIN dar, die dadurch in keiner Weise das Recht zu behaupten verwirkt, dass die Mängelrüge zu spät erhoben worden ist. 8.5 Die VERKÄUFERIN schließt unter allen Umständen die Haftung für die Eignung der Waren Richtigkeit dieser Daten ist ausgeschlossen, insbesondere liegt in deren Angabe keine Beschaffenheitsvereinbarung. 3. Der Ausschluss aus Abs. 1 und 2 gilt nicht bei Arglist und für die vom Käufer beabsichtigte Nutzung bzw. die Eignung für einen spezifischen Zweck aus. Darüber hinaus schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel ausSchadensersatzansprüche, die auf die unsachgemäße einer grob fahrlässigen oder unkorrekte Nutzung vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des betreffenden Verkäufers oder Lagerung seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen sowie bei der Waren durch den Käufer zurückzuführen sindVerletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 8.6 Falls mangelhafte Waren vorkommen4. Erfolgt in besonderen Ausnahmefällen eine Rückabwicklung des Kaufvertrags und nimmt der betreffende Verkäufer im Zuge dessen das Fahrzeug vom Händler zurück, und gegenüber der VERKÄUFERIN so wird dem Händler eine entsprechende Forderung erhoben wirdNutzungsentschädigung in Rechnung gestellt, wenn das Fahrzeug seit dem Verkauf über 100 km genutzt wurde. Der betreffende Verkäufer ist die VERKÄUFERIN berechtigt, innerhalb die Nutzungsentschädigung mit dem zurückzuzahlenden Kaufpreis zu verrechnen. Der Händler ist mit einer angemeßenen Frist nach eigenem Ermeßen entweder gegen Zurücksendung der mangelhaften Waren Ersatzwaren zu liefern oder Nachlieferung zu tätigen, die mangelhaften Waren auszubeßern oder dem Käufer eine anteilige Minderung des Kaufpreises anzubieten, wonach der Mangel als endgültig behoben giltsolchen Verrechnung einverstanden. 8.7 Mit Ausnahme 5. Der Händler verzichtet auf die Geltendmachung von Stand- oder sonstigen Bearbeitungsgebühren. 6. Die Rückabwicklung wird wie folgt geregelt: Der Händler ist verpflichtet, dem betreffenden Verkäufer ein aktuelles Foto des Obigen schließt Kilometerstandes zuzuschicken, alle von ihm erhaltenen Fahrzeugdokumente und Ersatzschlüssel sowie das gesamte Zubehör zurückzusenden und das Fahrzeug zum nächstgelegenen Standort des betreffenden Verkäufers oder einen anderen vom betreffenden Verkäufer mitgeteilten Standort zu verbringen. Dieser Verpflichtung hat der Händler ab Mitteilung über die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel ausDurchführung der Rückabwicklung bei nationalem Versand/Transport innerhalb von drei Werktagen oder bei internationalem Versand/Transport innerhalb von fünf Werktagen nachzukommen. Kommt der Händler dieser Verpflichtung nicht nach, so berechnet der betreffende Verkäufer eine Gebühr von EUR 15,00 (netto) pro Tag zuzüglich Umsatzsteuer, sofern der Händler nicht nachweist, dass hierfür tatsächlich keine oder nur geringere Kosten entstanden sind. Nach Eingang aller Fahrzeugdokumente, eventueller Zweitschlüssel, Zubehör und des Fahrzeuges zahlt der Käufer kann keine sonstigen Ansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen, darunter z.B. Aufhebung oder Schadensersatzforderungbetreffende Verkäufer den Kaufpreis abzüglich einer eventuellen Nutzungsentschädigung und Gebühr an den Händler zurück.

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Samples: Verkaufsbedingungen Für Gebrauchte Fahrzeuge

Mängel. 8.1 Der Käufer muss sofort 10.1 Bei Sachmängeln gilt folgendes: 10.1.1 Sachmängel hat der Kunde uns gegenüber unverzüglich nach dem Empfang der Waren ihrer Entdeckung zu rügen. 10.1.2 Zunächst ist uns Gelegenheit zu geben, Nacherfüllung in angemessener Frist zu leisten, und vor deren Ingebrauchnahme die Waren zwar nach bewährten Praktiken prüfen. Der Käufer muß sich somit unserer Xxxx durch die Prüfung vergewißernBeseitigung des Mangels, die Lieferung einer mangelfreien Sache oder die Herstellung eines neuen Werkes. 10.1.3 Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann sie uns oder dem Kunden nicht zugemutet werden oder ist sie nur mit unverhältnis- mäßigen Kosten/Aufwand möglich, kann der Kunde -unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche- vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. 10.1.4 Ansprüche des Kunden gegen uns wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Liefe- rung/Leistung an einen anderen Ort als den der Niederlassung des Kunden verbracht wurde, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gegenstandes der Liefe- rung/Leistung. 10.1.5 Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche und -rechte hinausgehenden Ver- einbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Kunden gegen uns gilt ferner vorstehende Ziffer 10.1.4 entspre- chend. 10.1.6 Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhält- nis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. 10.2 Bei Rechtsmängeln gilt folgendes: 10.2.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind wir verpflichtet, die Lieferung/Leistung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerbli- xxxx Xxxxxxxxxxxxx und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: „Schutzrechte“) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von uns erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen/Leistungen gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, gilt folgendes: 10.2.2 Wir werden nach unserer Xxxx und auf unsere Kosten für die betreffende Lieferung/Leistung entweder ein Nutzungsrecht erwirken, die Lieferung/Leistung so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder sie austauschen. Ist uns dieses zu angemessenen Bedingun- gen/Konditionen nicht möglich, stehen dem Kunden -unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche- die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. Ansonsten gilt Ziffer 10.1 entsprechend. 10.2.3 Ansprüche des Kunden wegen einer Schutzrechtsverletzung sind ausgeschlossen, falls er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat oder die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von uns nicht vorhersehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Waren allen vertraglichen Bedingungen entsprechen. Falls der Käufer die angegebene rechtzeitige Prüfung unterlässt, entfällt sein Recht, Mängel geltend zu machen, die bei einer solchen Prüfung hätten festgestellt werden könnenLieferung/Leistung von dem Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird. 8.2 Ohne Präjudiz des Pkt10.3 Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt ein Jahr und beginnt mit Gefahrübergang. 8.1 hat die Mängelrüge schriftlich zu erfolgen Dieses gilt nicht, sofern und muss binnen 8 (acht) Tagensoweit gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, nachdem 479 Abs. 1, 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB länge- re Fristen gelten, der Mangel festgestellt arglistig verschwiegen wurde oder hätte festgestellt werden müßen, bei einer der VERKÄUFERIN eingehen. Die Mängelrüge muß eine Beschreibung des beantragten Mangels enthaltenin nachstehender Ziffer 11.1 genannten Haftungsfälle vorliegt. 8.3 Forderungen als Folge 10.4 Unsere Verpflichtung zur Leistung von Mängeln müßen binnen 3 (drei) Monaten ab der Lieferung erhoben werdenSchadensersatz richtet sich nach nachstehender Ziffer 11. 8.4 Nach Ablauf 10.5 Gebrauchte Gegenstände liefern wir – vorbehaltlich nachstehen- der Fristen entsprechend PktZiffer 11. 8.2 – unter Ausschluss jeder Haftung für Sach- und 8.3 kann keine Mängelrüge erhoben werden. Falls die VERKÄUFERIN sich auf eine Diskussion mit dem Käufer betreffend eine Mängelrüge einlassen sollte, die nach Ablauf der angegebenen Fristen vorgebracht worden ist, so stellt dies nur eine höfliche Geste der VERKÄUFERIN dar, die dadurch in keiner Weise das Recht zu behaupten verwirkt, dass die Mängelrüge zu spät erhoben worden istRechts- mängel. 8.5 Die VERKÄUFERIN schließt unter allen Umständen die Haftung für die Eignung der Waren für die vom Käufer beabsichtigte Nutzung bzw. die Eignung für einen spezifischen Zweck aus. Darüber hinaus schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, die auf die unsachgemäße oder unkorrekte Nutzung oder Lagerung der Waren durch den Käufer zurückzuführen sind10.6 Mit vorstehenden Regelungen ist keine Beweislastumkehr zum Nachteil des Kunden verbunden. 8.6 Falls mangelhafte Waren vorkommen, und gegenüber der VERKÄUFERIN eine entsprechende Forderung erhoben wird, ist die VERKÄUFERIN berechtigt, innerhalb einer angemeßenen Frist nach eigenem Ermeßen entweder gegen Zurücksendung der mangelhaften Waren Ersatzwaren zu liefern oder Nachlieferung zu tätigen, die mangelhaften Waren auszubeßern oder dem Käufer eine anteilige Minderung des Kaufpreises anzubieten, wonach der Mangel als endgültig behoben gilt. 8.7 Mit Ausnahme des Obigen schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, und der Käufer kann keine sonstigen Ansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen, darunter z.B. Aufhebung oder Schadensersatzforderung.

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Samples: General Terms and Conditions of Delivery and Services

Mängel. 8.1 Der Käufer muss sofort Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich nach dem Empfang Eingang zu überprüfen und erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche zu rügen. Nicht erkennbare Mängel sind innerhalb einer Woche nach Erlangen der Waren und vor deren Ingebrauchnahme Kenntnis zu rügen. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen. Unterlässt der Besteller diese Mängelrüge, so gilt die Waren nach bewährten Praktiken prüfenLieferung als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Der Käufer muß sich somit Im Übrigen gelten die §§ 377 ff. HGB. 8.2 Mit der Weiterverarbeitung durch die Prüfung vergewißern, dass die Waren allen vertraglichen Bedingungen entsprechen. Falls der Käufer die angegebene rechtzeitige Prüfung unterlässt, den Kunden entfällt sein Recht, Mängel geltend zu machenjede Haftung für Mängel, die bei einer solchen Prüfung hätten festgestellt werden können. 8.2 Ohne Präjudiz des Pkt. 8.1 hat die Mängelrüge schriftlich zu erfolgen der Anlieferung der von uns bearbeiteten Waren beim Besteller beziehungsweise einem von diesem eingeschalteten Dritten im Rahmen zumutbarer Eingangskontrolle und muss binnen 8 (acht) Tagen-untersuchung erkennbar sind, nachdem der Mangel festgestellt wurde sofern uns nicht Vorsatz oder hätte festgestellt werden müßen, bei der VERKÄUFERIN eingehen. Die Mängelrüge muß eine Beschreibung des beantragten Mangels enthaltengrobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 8.3 Forderungen Der Besteller ist verpflichtet, Beweise für die Mängel zu sichern und uns Gelegenheit zur Überprüfung zu geben. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht nach, gilt die Lieferung als Folge von Mängeln müßen binnen 3 (drei) Monaten ab der Lieferung erhoben werdengenehmigt. 8.4 Nach Ablauf Ein Mangel liegt nicht vor bei nur unerheblicher Abweichung von der Fristen entsprechend Pkt. 8.2 und 8.3 kann keine Mängelrüge erhoben werden. Falls die VERKÄUFERIN sich auf eine Diskussion mit dem Käufer betreffend eine Mängelrüge einlassen sollte, die nach Ablauf vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der angegebenen Fristen vorgebracht worden ist, so stellt dies nur eine höfliche Geste der VERKÄUFERIN dar, die dadurch in keiner Weise das Recht zu behaupten verwirkt, dass die Mängelrüge zu spät erhoben worden istBrauchbarkeit. 8.5 Die VERKÄUFERIN schließt unter allen Umständen die Haftung Wir haften nicht für die Eignung beigestellte Teile und Fremderzeugnis-se. Bei der Waren für die vom Käufer beabsichtigte Nutzung Bearbeitung eingesandter bzw. die Eignung beigestellter Teile haften wir nicht für einen spezifischen Zweck aus. Darüber hinaus schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel ausMängel, die auf die unsachgemäße oder unkorrekte Nutzung oder Lagerung der Waren durch den Käufer zurückzuführen sindsich aus dem Verhalten des Werkstoffes ergeben. 8.6 Falls mangelhafte Waren vorkommenWerden besondere Qualitätsanforderungen gestellt (z.B. im Bereich Hitzebeständigkeit und bei Biegevorgängen etc.), und gegenüber so ist dies in der VERKÄUFERIN eine entsprechende Forderung erhoben wirdBestellung schriftlich aufzugeben. Fehlen die Angaben, ist so entfällt jede Gewährleistung für diese Qualitäts-anforderungen. Insbesondere wird die VERKÄUFERIN berechtigtMaßhaltigkeit von Gewinden oder ähnlichen komplizierten Konstruktionen nur gewährleistet, innerhalb einer angemeßenen Frist nach eigenem Ermeßen entweder gegen Zurücksendung der mangelhaften Waren Ersatzwaren zu liefern oder Nachlieferung zu tätigen, die mangelhaften Waren auszubeßern oder dem Käufer eine anteilige Minderung des Kaufpreises anzubieten, wonach der Mangel als endgültig behoben giltwenn exakte Vorgaben bestehen. 8.7 Mit Ausnahme des Obigen schließt Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so haften wir nicht für die VERKÄUFERIN jede Haftung daraus entstehenden Folgen. Außerdem hat der Besteller die Beweislast dafür, dass der von ihm gerügte Xxxxxx schon bei Gefahrübergang vorlag. 8.8 Eine Garantie für Mängel ausdie Beschaffenheit der Sache oder eine Haltbarkeitsgarantie übernehmen wir nur, und der Käufer kann keine sonstigen Ansprüche wegen Nichterfüllung geltend machensoweit dies im Einzelfall schriftlich vereinbart ist. Eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung kommt nur in Betracht, darunter z.B. Aufhebung oder Schadensersatzforderungwenn hierüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Mängel. 8.1 Der Käufer muss sofort hat Beanstandungen von Menge und Beschaffenheit unverzüglich nach dem Empfang Eintreffen, Anlieferung und Aufstellung der Waren und vor deren Ingebrauchnahme die Waren nach bewährten Praktiken prüfenWare, durch schriftliche Anzeige an A + P Service Xxxxx Xxxxxxxxxx e.K. zu erheben. Der Käufer muß sich somit Durch nicht rechtzeitig erfolgte Mängelanzeige oder durch die Prüfung vergewißern, dass die Waren allen vertraglichen Bedingungen entsprechen. Falls eigenmächtig vorgenommene Eingriffe an der Käufer die angegebene rechtzeitige Prüfung unterlässt, entfällt sein Recht, Mängel geltend zu machen, die bei einer solchen Prüfung hätten festgestellt werden können. 8.2 Ohne Präjudiz des Pkt. 8.1 hat die Mängelrüge schriftlich zu erfolgen und muss binnen 8 (acht) Tagen, nachdem der Mangel festgestellt wurde oder hätte festgestellt werden müßen, bei der VERKÄUFERIN eingehen. Die Mängelrüge muß eine Beschreibung des beantragten Mangels enthalten. 8.3 Forderungen als Folge von Mängeln müßen binnen 3 (drei) Monaten ab der Lieferung erhoben werden. 8.4 Nach Ablauf der Fristen entsprechend Pkt. 8.2 und 8.3 kann keine Mängelrüge erhoben werden. Falls die VERKÄUFERIN sich auf eine Diskussion mit dem Käufer betreffend eine Mängelrüge einlassen sollte, die nach Ablauf der angegebenen Fristen vorgebracht worden ist, so stellt dies nur eine höfliche Geste der VERKÄUFERIN dar, die dadurch in keiner Weise das Recht zu behaupten verwirkt, dass die Mängelrüge zu spät erhoben worden ist. 8.5 Die VERKÄUFERIN schließt unter allen Umständen Ware wird die Haftung für Mängel durch A + P Service Xxxxx Xxxxxxxxxx e.K. ausgeschlossen. Für Mängel der Lieferung haftet A + P Service Xxx Xxxxxxxxxx e. K. unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Bei Neu- Anlagen gilt, solange keine schriftlichen Sondervereinbarungen getroffen wurden, dass all diejenigen Teile unentgeltlich nach der Xxxx von A + P Service Xxxxx Xxxxxxxxxx e.K. auszubessern oder neu zu liefern sind, die Eignung der Waren für die vom Käufer beabsichtigte Nutzung sich innerhalb von 12 Monaten seit Inbetriebnahme infolge eines vor dem Gefahren- übergang liegenden Umstandes - insbesondere wegen fehlender Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung - als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Die Gewährleistungspflicht endet spätestens, 12 Monate nach Gefahrenübergang, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Sollten reklamierte Mängel nicht von uns zu vertreten sein, so gehen alle anfallenden Kosten zu Lasten des Bestellers bzw. die Eignung für einen spezifischen Zweck ausdes Käufers. Darüber hinaus schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel ausBei Gebrauchtmaschinen gilt, die auf die unsachgemäße oder unkorrekte Nutzung oder Lagerung der Waren durch den Käufer zurückzuführen sind. 8.6 Falls mangelhafte Waren vorkommensolange keine schriftliche Sondervereinbarung getroffen wurde, und gegenüber der VERKÄUFERIN eine entsprechende Forderung erhoben dass keine Gewährleistung übernommen wird. Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, ist die VERKÄUFERIN berechtigt, innerhalb einer angemeßenen Frist nach eigenem Ermeßen entweder gegen Zurücksendung der mangelhaften Waren Ersatzwaren zu liefern oder Nachlieferung zu tätigen, die mangelhaften Waren auszubeßern oder wenn er Kenntnis des Mangels bei Vertragsabschluss hatte. Ist dem Käufer eine anteilige Minderung des Kaufpreises anzubietenein Mangel in Folge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, wonach der Mangel als endgültig behoben gilt. 8.7 Mit Ausnahme des Obigen schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, und kann der Käufer kann keine sonstigen Ansprüche Rechte wegen Nichterfüllung diese Mangels nur geltend machen, darunter z.B. Aufhebung wenn A + P Service Xxxxx Xxxxxxxxxx e.K. den Mangel arglistig verschwieg oder Schadensersatzforderungeine selbständige Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängel. 8.1 Der Mängel des Kaufgegenstandes, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, etwaige Fehlmengen oder unzureichende Lieferungen oder Falschlieferungen hat der Käufer, wenn er kein Verbraucher ist, unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 6 Tagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen. Eventuelle sichtbare Mängel und Verpackungsbeschädigungen sind hiervon ausgeschlossen, wenn der Käufer muss sofort den ordnungsgemäßen Erhalt der Ware auf der Empfangsbescheinigung bestätigt hat. Herstellungsbedingte oder sonstige auf der Eigenart der Sache beruhende geringe Abweichungen, wie z. B. Farbabweichungen, Beschaffenheitsabweichungen, geringfügige Leistungsabweichungen, geringfügige Abweichungen der technischen Daten und vergleichbare Abweichungen gelten als vertragsgemäß, soweit hierdurch die bestimmungsgemäße Benutzungsfähigkeit beim Käufer nicht wesentlich eingeschränkt ist. Technische Änderungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Geltendmachung von Mängelansprüchen. Ist der Käufer kein Verbraucher, ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit der Kaufsache nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen. Ist der Käufer kein Verbraucher, verjähren die Mängelansprüche in einem Jahr. Im Übrigen gelten für den Käufer (unabhängig, ob Verbraucher oder nicht) die gesetzlichen Regelungen für Mängelansprüche. Bei Lieferung gebrauchter Gegenstände verjähren die Mängelansprüche bei einem Käufer, soweit dieser Verbraucher ist, in einem Jahr. Ist der Käufer kein Verbraucher, werden gebrauchte Gegenstände unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Mängelhaftung an diesen verkauft. Soweit der Käufer nicht Verbraucher ist und einen aus dem Kaufgegenstand herrührenden Mangelanspruch seines Abnehmers zu erfüllen hat, hat er den Verkäufer im Falle des Lieferantenregresses unverzüglich hierüber zu informieren und die kostenmäßig günstigste Art der etwaigen Mängelbeseitigung zu wählen. Die Mängelbeseitigung sowie die Erfüllung berechtigter Mängelansprüche leistet der Verkäufer nach seiner Xxxx in Form kostenfreier Nacherfüllung, also Neulieferung oder Neuherstellung, oder Mängelbeseitigung beim Käufer oder an einem vom Verkäufer wählbaren Ort. In jedem Fall hat der Käufer dem Empfang Verkäufer zunächst das Recht der Waren Nachbesserung und vor deren Ingebrauchnahme die Waren Nachlieferung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen einzuräumen und hierzu nach bewährten Praktiken prüfenunverzüglicher schriftlicher Anzeige des Mangels dem Verkäufer ausreichend und angemessen Gelegenheit zu geben, Nachbesserung und Nacherfüllung durchzuführen. Der Käufer muß sich somit hat dem Verkäufer hierzu mindestens zwei Nachbesserungs- bzw. Nacherfüllungsversuche zu gewähren und darf erst nach fruchtlosem Ablauf hierzu jeweils gesetzter Erfüllungsfristen Ersatzvornahme durchführen. Keinesfalls darf der Käufer ohne Information an den Verkäufer und ohne Einräumung der obigen Nacherfüllungsrechte Dritte mit der Beseitigung des Mangels beauftragen. Nimmt der Käufer selbst oder ein Dritter an der Kaufsache Arbeiten oder Veränderungen vor, so haftet der Verkäufer nicht für die hieraus entstehenden Folgen. Vielmehr erlöschen in diesem Falle sämtliche Mängelansprüche des Käufers und insgesamt jegliche Gewährleistung. Dies gilt auch für hieraus entstehende Beschädigungen oder sonstige Schäden oder Kosten auf Seiten des Käufers, die durch die Prüfung vergewißernTatsache eintreten, dass aufgrund der Arbeiten oder Veränderungen an der Sache durch den Käufer oder Dritte der Gewährleistungsanspruch erlischt. Bei einer Beseitigung berechtigter Mängel vor Ort beim Käufer durch den Verkäufer ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer notwendige Hilfsmittel, soweit zumutbar, kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Ausgebaute und ersetzte Teile des Kaufgegenstandes gehen in das Eigentum des Verkäufers über. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend machen kann, die Waren allen vertraglichen Bedingungen entsprechenauf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers, beruhen. Soweit dem Verkäufer keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet werden kann, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Ist eine Nacherfüllung nach Einschätzung des Verkäufers mit so hohen Kosten verbunden, dass dies im Verhältnis zum Kaufpreis und den Kosten für eine Neulieferung nicht wirtschaftlich ist, so kann der Verkäufer anstelle der Nacherfüllung einen angemessenen Preisnachlass gewähren, wenn der Kaufgegenstand auch ohne Beseitigung eines berechtigten Mangels für den vorgesehenen Zweck beim Käufer gebrauchsfähig ist. In diesem Falle ist der Verkäufer nicht zur Mangelbeseitigung und Nacherfüllung verpflichtet. Falls gegenüber dem Käufer ein Dritter, z. B. bei Weiterveräußerung, Verarbeitung etc., Rechte am Liefergegenstand geltend macht, die auf dem Bestehen eines tatsächlichen Mangels beruhen, so hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu unterrichten, ihm alle notwendigen Informationen zu erteilen und die Abwehr dieser Ansprüche zu betreiben in Absprache und nach Anweisung des Verkäufers. Ansonsten verliert der Käufer die angegebene rechtzeitige Prüfung unterlässt, entfällt sein Recht, Mängel geltend zu machen, die entsprechenden Gewährleistungsansprüche sowie Ansprüche auf eventuelle Mangelfolgeschäden bei einer solchen Prüfung hätten festgestellt werden könnensich selbst oder bei Dritten. 8.2 Ohne Präjudiz des Pkt. 8.1 hat die Mängelrüge schriftlich zu erfolgen und muss binnen 8 (acht) Tagen, nachdem der Mangel festgestellt wurde oder hätte festgestellt werden müßen, bei der VERKÄUFERIN eingehen. Die Mängelrüge muß eine Beschreibung des beantragten Mangels enthalten. 8.3 Forderungen als Folge von Mängeln müßen binnen 3 (drei) Monaten ab der Lieferung erhoben werden. 8.4 Nach Ablauf der Fristen entsprechend Pkt. 8.2 und 8.3 kann keine Mängelrüge erhoben werden. Falls die VERKÄUFERIN sich auf eine Diskussion mit dem Käufer betreffend eine Mängelrüge einlassen sollte, die nach Ablauf der angegebenen Fristen vorgebracht worden ist, so stellt dies nur eine höfliche Geste der VERKÄUFERIN dar, die dadurch in keiner Weise das Recht zu behaupten verwirkt, dass die Mängelrüge zu spät erhoben worden ist. 8.5 Die VERKÄUFERIN schließt unter allen Umständen die Haftung für die Eignung der Waren für die vom Käufer beabsichtigte Nutzung bzw. die Eignung für einen spezifischen Zweck aus. Darüber hinaus schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, die auf die unsachgemäße oder unkorrekte Nutzung oder Lagerung der Waren durch den Käufer zurückzuführen sind. 8.6 Falls mangelhafte Waren vorkommen, und gegenüber der VERKÄUFERIN eine entsprechende Forderung erhoben wird, ist die VERKÄUFERIN berechtigt, innerhalb einer angemeßenen Frist nach eigenem Ermeßen entweder gegen Zurücksendung der mangelhaften Waren Ersatzwaren zu liefern oder Nachlieferung zu tätigen, die mangelhaften Waren auszubeßern oder dem Käufer eine anteilige Minderung des Kaufpreises anzubieten, wonach der Mangel als endgültig behoben gilt. 8.7 Mit Ausnahme des Obigen schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, und der Käufer kann keine sonstigen Ansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen, darunter z.B. Aufhebung oder Schadensersatzforderung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängel. 8.1 6.1 Der Käufer Auftraggeber ist verpflichtet die Ware unverzüglich nach Eingang zu prüfen und eventuelle Mängel innerhalb einer Woche nach Eingang der Lieferung bzw. Leistung, schriftlich an die SP Prototypen GmbH & Co. KG zu rügen. Nicht primär erkennbare Mängel sind innerhalb einer Woche nach Erlangen der Kenntnis zu rügen. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Lieferung als genehmigt, es sei denn es handelt sich um einen Mangel der bei der Prüfung nicht erkennbar war. Mängelrügen haben schriftlich zu erfolgen. Im Übrigen gelten die 6.4 Soweit ein von der SP Prototypen GmbH & Co. KG zu vertretender Mangel am Kaufgegenstand vorliegt, ist der Auftraggeber gemäß § 439 BGB berechtigt, 6.5 Ein Mangel liegt nicht vor bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit. 6.6 Für beigestellte Gegenstände und Fremderzeugnisse übernehmen wir keine Haftung. Bei der Bearbeitung von beigestellten Teilen haften wir nicht für Mängel, die sich aus dem Verhalten des Werkstoffs ergeben. 6.7 Werden besondere Qualitätsanforderungen gestellt (z.B. Maßanforderungen, Temperaturbeständigkeit, Festigkeit etc.) so muss sofort dies in der Bestellung durch den Auftraggeber schriftlich erfolgen. Fehlen derartige Angaben, so entfällt jede Gewährleistung für diese besonderen Qualitätsanforderungen. Für gegossene Prototypen gelten grundsätzlich ausschließlich die in der Auftragsbestätigung vermerkten Allgemeintoleranzen nach dem Empfang DIN 16742. Diese Allgemeintoleranzen gelten nur für kunststoffgerecht konstruierte Bauteile. Maßgebend hierfür ist der Waren Stand der Technik. Zugesagte Festigkeits- und vor deren Ingebrauchnahme Materialeigenschaften beziehen sich ausschließlich auf die Waren verwendeten Materialien und nicht auf das Bauteil selbst. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, werden Prototypen-Gießwerkzeuge von der SP Prototypen GmbH & Co. KG ein halbes Jahr nach bewährten Praktiken prüfenAuftragsabschluss gelagert. Der Käufer muß sich somit Für generative Prototypen, die durch die Prüfung vergewißernSP Prototypen GmbH & Co. KG geliefert wurden, dass die Waren allen vertraglichen Bedingungen entsprechen. Falls der Käufer die angegebene rechtzeitige Prüfung unterlässtkommt eine Gewährleistung für Maß- und Materialvorgaben allenfalls dann in Betracht, entfällt sein Recht, Mängel geltend zu machen, die bei einer solchen Prüfung hätten festgestellt werden können. 8.2 Ohne Präjudiz des Pkt. 8.1 hat die Mängelrüge schriftlich zu erfolgen und muss binnen 8 (acht) Tagen, nachdem der Mangel festgestellt wurde oder hätte festgestellt werden müßen, bei der VERKÄUFERIN eingehen. Die Mängelrüge muß eine Beschreibung des beantragten Mangels enthalten. 8.3 Forderungen als Folge wenn in erheblichem Umfang von Mängeln müßen binnen 3 (drei) Monaten ab der Lieferung erhoben werden. 8.4 Nach Ablauf der Fristen entsprechend Pkt. 8.2 und 8.3 kann keine Mängelrüge erhoben werden. Falls die VERKÄUFERIN sich auf eine Diskussion mit dem Käufer betreffend eine Mängelrüge einlassen sollte, die nach Ablauf der angegebenen Fristen vorgebracht abgewichen worden ist, so stellt was nach Stand der Technik der generativen Prototypenfertigung hätte eingehalten werden können. Schriftlich Zusagen bleiben hiervon unberührt. 6.8 Soweit die SP Prototypen GmbH & Co. KG im Rahmen der Auftragsdurchführung dem Auftraggeber CAD-Daten zur Verfügung stellt, haftet die SP Prototypen GmbH & Co. KG für die Vollständigkeit und Richtigkeit der CAD-Daten nur dann, wenn dies nur eine höfliche Geste von der VERKÄUFERIN dar, die dadurch in keiner Weise das Recht zu behaupten verwirkt, dass die Mängelrüge zu spät erhoben SP Prototypen GmbH & Co. KG ausdrücklich zugesichert worden ist. 8.5 Die VERKÄUFERIN schließt unter allen Umständen die Haftung für die Eignung der Waren für die vom Käufer beabsichtigte Nutzung bzw. die Eignung für einen spezifischen Zweck aus. Darüber hinaus schließt übernimmt die VERKÄUFERIN jede SP Prototypen GmbH & Co. KG keinerlei Haftung für Mängel ausVerlust oder Fehlerhaftigkeit, die auf die unsachgemäße oder unkorrekte Nutzung oder Lagerung dem Austausch der Waren durch den Käufer zurückzuführen sindCAD-Daten beruhen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, werden CAD-Daten von der SP Prototypen GmbH & Co. KG für ein Jahr archiviert. 8.6 Falls mangelhafte Waren vorkommen6.9 Der Auftraggeber ist verpflichtet, und gegenüber uns Gelegenheit zur Überprüfung zu geben. Er muss Beweise für die Mängel sichern. Kommt der VERKÄUFERIN eine entsprechende Forderung erhoben wirdAuftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, ist gilt die VERKÄUFERIN berechtigt, innerhalb einer angemeßenen Frist nach eigenem Ermeßen entweder gegen Zurücksendung der mangelhaften Waren Ersatzwaren zu liefern oder Nachlieferung zu tätigen, die mangelhaften Waren auszubeßern oder dem Käufer eine anteilige Minderung des Kaufpreises anzubieten, wonach der Mangel Lieferung als endgültig behoben giltgenehmigt. 8.7 Mit Ausnahme des Obigen schließt 6.10 Werden vom Auftraggeber oder von Dritten Änderungen oder Korrekturen vorgenommen, so haftet die VERKÄUFERIN jede Haftung SP Prototypen GmbH & Co. KG nicht für Mängel die daraus entstehenden Folgen. Der Auftraggeber hat die Beweislast dafür, dass der von ihm gerügte Xxxxxx schon bei Gefahrenübergang vorgelegen hat. 6.11 Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach Lieferung und Gefahrenübergang gemäß § 438 Abs.2 BGB. 6.12 Die vorher genannten Regelungen enthalten die Mängelansprüche für die Lieferung und Leistung. Sie schließen sonstige Mängelansprüche jeglicher Art aus, und der Käufer kann keine sonstigen Ansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen, darunter z.B. Aufhebung oder Schadensersatzforderung. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Verbrauchsgüterkauf bleiben davon unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängel. 8.1 Der Käufer muss sofort 9.1 Gewährleistungen für einen Mängel NOVENCO BUILDING & INDUSTRY ersetzt oder repariert innerhalb von 12 Monaten nach dem Empfang Datum, an dem die Inbetriebnahme der Waren Geräte erfolgt ist, maximal jedoch 18 Monate nach dem vereinbarten Liefertermin nach eigenem Ermessen alle Teile, die sich aufgrund von Planungsfehlern, fehlerhaften Materialien oder mangelhafter Verarbeitung als ungeeignet erweisen, immer vorausgesetzt, die Geräte werden unter Dach und vor in einer trockenen Umgebung angemessen gelagert werden. Ersatzteile werden ab Werk geliefert. Falls nichts anderes bestimmt ist, hat der Käufer die Kosten für die Entfernung des fehlerhaften Teils und die Einpassung eines neuen Teils sowie die Reise- und Unterbringungskosten zu tragen, wenn Reparaturen an einem vom Käufer ausgewählten Ort durchgeführt werden sollen. Bei Teilen, die von einem NOVENCO BUILDING & INDUSTRY - Mechaniker ersetzt oder repariert werden, übernimmt NOVENCO BUILDING & INDUSTRY dieselbe Garantie wie für die Originalgeräte für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Ersatz oder Reparatur. Dies gilt nicht für die anderen Teile der Geräte. Mangelhafte Teile, die ersetzt wurden, werden auf Anfrage NOVENCO BUILDING & INDUSTRY zur Verfügung gestellt, wobei die Beförderung im Voraus vom Käufer zu zahlen ist, und die mangelhaften Teile Eigentum von NOVENCO BUILDING & INDUSTRY werden. Mängel und Xxxxxx in den Geräten dürfen nur von einer dritten Partei mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von NOVENCO BUILDING & INDUSTRY repariert werden. Die Gewährleistung von NOVENCO BUILDING & INDUSTRY gilt nur, wenn ein autorisierter NOVENCO BUILDING & INDUSTRY Mechaniker die endgültige Installation der Geräte überwacht und genehmigt. Falls nichts anderes bestimmt ist, übernimmt NOVENCO BUILDING & INDUSTRY keine Verantwortung für Systeme, die an Ein- und Ausgängen des Xxxxxx angeschlossen werden, oder für deren Ingebrauchnahme Auswirkungen auf das Gerät, sofern diese Systeme nicht von NOVENCO BUILDING & INDUSTRY geliefert und installiert werden. Die Gewährleistung von NOVENCO BUILDING & INDUSTRY deckt nicht die Waren nach bewährten Praktiken prüfenFolgen jeder Art von Korrosion, übliche Abnutzung, Auswirkungen von Staubpartikeln, Verwendung von Schmiermitteln, die nicht im Betriebshandbuch von NOVENCO BUILDING & INDUSTRY angegeben sind, Missbrauch und ähnliches ab. Der Käufer muß sich somit durch die Prüfung vergewißern, dass die Waren allen vertraglichen Bedingungen entsprechen. Falls der Käufer die angegebene rechtzeitige Prüfung unterlässt, entfällt sein hat nicht das Recht, Mängel geltend den Kauf zu machen, die bei einer solchen Prüfung hätten festgestellt werden können. 8.2 Ohne Präjudiz des Pkt. 8.1 hat die Mängelrüge schriftlich zu erfolgen und muss binnen 8 (acht) Tagen, nachdem der Mangel festgestellt wurde stornieren oder hätte festgestellt werden müßen, bei der VERKÄUFERIN eingehen. Die Mängelrüge muß eine Beschreibung des beantragten Mangels enthalten. 8.3 Forderungen als Folge Schäden aufgrund von Mängeln müßen binnen 3 (drei) Monaten ab der Lieferung erhoben werdengemäß Klausel 11 zu fordern, wenn NOVENCO BUILDING & INDUSTRY die Mängel innerhalb eines angemessenen Zeitraums behebt. 8.4 Nach Ablauf der Fristen entsprechend Pkt. 8.2 und 8.3 kann keine Mängelrüge erhoben werden. Falls die VERKÄUFERIN sich auf eine Diskussion mit dem Käufer betreffend eine Mängelrüge einlassen sollte, die nach Ablauf der angegebenen Fristen vorgebracht worden ist, so stellt dies nur eine höfliche Geste der VERKÄUFERIN dar, die dadurch in keiner Weise das Recht zu behaupten verwirkt, dass die Mängelrüge zu spät erhoben worden ist. 8.5 Die VERKÄUFERIN schließt unter allen Umständen die Haftung für die Eignung der Waren für die vom Käufer beabsichtigte Nutzung bzw. die Eignung für einen spezifischen Zweck aus. Darüber hinaus schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, die auf die unsachgemäße oder unkorrekte Nutzung oder Lagerung der Waren durch den Käufer zurückzuführen sind. 8.6 Falls mangelhafte Waren vorkommen, und gegenüber der VERKÄUFERIN eine entsprechende Forderung erhoben wird, ist die VERKÄUFERIN berechtigt, innerhalb einer angemeßenen Frist nach eigenem Ermeßen entweder gegen Zurücksendung der mangelhaften Waren Ersatzwaren zu liefern oder Nachlieferung zu tätigen, die mangelhaften Waren auszubeßern oder dem Käufer eine anteilige Minderung des Kaufpreises anzubieten, wonach der Mangel als endgültig behoben gilt. 8.7 Mit Ausnahme des Obigen schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, und der Käufer kann keine sonstigen Ansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen, darunter z.B. Aufhebung oder Schadensersatzforderung.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Mängel. 8.1 Der Käufer muss sofort Die Mängelansprüche erstrecken sich nicht auf natürliche Abnutzung oder Schäden, die nach Lieferung oder Leistungserbringung infolge falscher Behandlung (insbesondere übermäßige oder in der Produktdokumentation/-spezifikation nicht vorgesehene Beanspruchung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, unsachgemäß vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungs- arbeiten) oder durch ein von außen einwirkendes Ereignis entstehen, das nach dem Empfang der Waren und vor deren Ingebrauchnahme die Waren nach bewährten Praktiken prüfenVertrag nicht vorausgesetzt ist, sowie auf nicht reproduzierbare Computerprogramm und/oder Softwarefehler. Der Käufer muß sich somit durch die Prüfung vergewißern, dass die Waren allen vertraglichen Bedingungen entsprechen. Falls der Käufer die angegebene rechtzeitige Prüfung unterlässt, entfällt sein Recht, Mängel geltend zu machenAuftraggeber hat sämtliche Änderungen, die bei einer solchen Prüfung hätten festgestellt werden Einfluss auf die Mängelhaftung haben können, dem TÜV rechtzeitig schriftlich anzuzeigen. 8.2 Ohne Präjudiz des Pkt. 8.1 hat Macht der Auftraggeber Mängelrechte geltend, so ist er verpflichtet, dem TÜV zum Zwecke der Konkretisierung der geltend gemachten Ansprüche einen Nachweis in Form eines Lieferscheins oder einer Rechnung für die Mängelrüge schriftlich zu erfolgen und muss binnen 8 (acht) Tagen, nachdem der Mangel festgestellt wurde oder hätte festgestellt werden müßen, bei der VERKÄUFERIN eingehen. Die Mängelrüge muß eine Beschreibung des beantragten Mangels enthaltenerbrachte Leistung vorzulegen. 8.3 Forderungen als Folge von Mängeln müßen binnen 3 (drei) Monaten ab Sollte bei der Lieferung erhoben Nacherfüllung festgestellt werden, dass der vom Auftraggeber behauptete Mangel nicht besteht, ist der TÜV berechtigt den in diesem Zusammenhang entstandene Schaden auf Basis der aktuell gültigen Preisliste für Stundensätzen geltend gemacht. 8.4 Nach Ablauf Bevor der Fristen entsprechend Pkt. 8.2 und 8.3 kann keine Mängelrüge erhoben werden. Falls die VERKÄUFERIN sich auf eine Diskussion Auftraggeber dem TÜV Datenspeichermedien oder Geräte mit dem Käufer betreffend eine Mängelrüge einlassen sollteDatenspeichermedien zur Reparatur oder zum Service übergibt, hat er daraus alle Daten, die unter die Datenschutzgrundverordnung oder das Bundesdatenschutzgesetz fallen könnten, zu entfernen und alle Daten von der Festplatte zu sichern. Für die Einhaltung des Datenschutzes sorgt der Auftraggeber. Die Wiederherstellung von Daten und Programmen nach Ablauf erfolgter Reparatur ist nicht Bestandteil der angegebenen Fristen vorgebracht worden ist, so stellt dies nur eine höfliche Geste der VERKÄUFERIN dar, die dadurch in keiner Weise das Recht zu behaupten verwirkt, dass die Mängelrüge zu spät erhoben worden istMängelhaftung. 8.5 Die VERKÄUFERIN schließt unter allen Umständen Schlägt die Haftung für die Eignung Nacherfüllung fehl, kann der Waren für die vom Käufer beabsichtigte Nutzung bzwAuftraggeber grundsätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. die Eignung für einen spezifischen Zweck aus. Darüber hinaus schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel ausBei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, die auf die unsachgemäße oder unkorrekte Nutzung oder Lagerung der Waren durch den Käufer zurückzuführen sindinsbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu. 8.6 Falls Erhält der Auftraggeber eine mangelhafte Waren vorkommen, und gegenüber der VERKÄUFERIN eine entsprechende Forderung erhoben wirdMontageanleitung, ist die VERKÄUFERIN berechtigtder TÜV lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, innerhalb einer angemeßenen Frist nach eigenem Ermeßen entweder gegen Zurücksendung der mangelhaften Waren Ersatzwaren zu liefern oder Nachlieferung zu tätigen, die mangelhaften Waren auszubeßern oder dem Käufer eine anteilige Minderung des Kaufpreises anzubieten, wonach wenn der Mangel als endgültig behoben giltder Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. 8.7 Mit Ausnahme Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Obigen schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel ausHerstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, und Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Käufer kann keine sonstigen Ansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen, darunter z.B. Aufhebung oder SchadensersatzforderungWare dar.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängel. 8.1 Der Käufer muss a. Die Ware ist sofort auf Mängel zu untersuchen. Sichtbare Mängel oder Beanstandungen sind unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb 7 Tagen nach dem Empfang Lieferung anzuzeigen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Eine Rüge verdeckter Mängel ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 7 Tagen ab Entdeckung bei uns eingeht. Die Beschaffenheit der Waren und vor deren Ingebrauchnahme die Waren Ware richtet sich ausschließlich nach bewährten Praktiken prüfen. Der Käufer muß sich somit durch die Prüfung vergewißern, dass die Waren allen vertraglichen Bedingungen entsprechenden vereinbarten technischen Liefervorschriften. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. unseres Partners zu liefern haben, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs gemäß Ziff.4 dieser AGB. b. Bei Beanstandungen ist uns Gelegenheit zur gemeinsamen Feststellung des Mangels zu geben. Für Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung der Ware durch den Kunden oder Dritten entstehen, treten wir nicht ein. Entsprechendes gilt für Sachmängel, die infolge üblicher Abnutzung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften oder ungeeigneter Betriebsmittel des Kunden entstehen. Von der Sachmängelhaftung ausgeschlossen sind auch Verschleißteile wie Fette, Öle, Schlauchpakete, außenliegende Peripherieverbindungen, auf Torsion und Biegung beanspruchte Kabel und als Verschleißteile ausgewiesene Komponenten. c. Bei berechtigter, fristgemäßer Beanstandung beheben wir den Mangel nach unserer Xxxx innerhalb einer angemessenen Frist kostenlos, entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. x. Xxxxxx wir mit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung in Verzug, so kann der Käufer die angegebene rechtzeitige Prüfung unterlässt, entfällt sein Recht, Mängel geltend zu machen, die bei einer solchen Prüfung hätten festgestellt werden können. 8.2 Ohne Präjudiz des Pkt. 8.1 hat die Mängelrüge schriftlich zu erfolgen und muss binnen 8 (acht) Tagenvom Vertrag zurücktreten, nachdem der Mangel festgestellt wurde oder hätte festgestellt werden müßen, bei der VERKÄUFERIN eingehen. Die Mängelrüge muß eine Beschreibung des beantragten Mangels enthalten. 8.3 Forderungen als Folge von Mängeln müßen binnen 3 (drei) Monaten ab der Lieferung erhoben werden. 8.4 Nach Ablauf der Fristen entsprechend Pkt. 8.2 und 8.3 kann keine Mängelrüge erhoben werden. Falls die VERKÄUFERIN sich auf eine Diskussion mit dem Käufer betreffend eine Mängelrüge einlassen sollte, die nach Ablauf der angegebenen Fristen vorgebracht worden ist, so stellt dies nur eine höfliche Geste der VERKÄUFERIN dar, die dadurch in keiner Weise das Recht zu behaupten verwirkt, dass die Mängelrüge zu spät erhoben worden ihm gesetzte angemessene Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist. 8.5 Die VERKÄUFERIN schließt unter allen Umständen die Haftung für die Eignung e. Warenbezogene Aussagen oder Anpreisungen von uns in der Waren für die vom Käufer beabsichtigte Nutzung Öffentlichkeit, insbesondere in der Werbung, in Broschüren oder Prospekten stellen keine vertragliche Beschaffenheitsangabe der Ware bzw. die Eignung für einen spezifischen Zweck aus. Darüber hinaus schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, die auf die unsachgemäße oder unkorrekte Nutzung oder Lagerung der Waren durch den Käufer zurückzuführen sindSache dar. 8.6 Falls mangelhafte Waren vorkommenx. Xxxxxxxxxxxxxxx des Kunden verjähren zwölf Monate ab Ablieferung der Sache bzw. Abnahme des Werkes. Dies gilt nicht, und gegenüber soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt, d.h. in Fällen der VERKÄUFERIN eine entsprechende Forderung erhoben wirdVerletzung des Lebens, ist die VERKÄUFERIN berechtigtdes Körpers oder der Gesundheit, innerhalb bei einer angemeßenen Frist vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei der Produkthaftung nach eigenem Ermeßen entweder gegen Zurücksendung der mangelhaften Waren Ersatzwaren zu liefern oder Nachlieferung zu tätigen, die mangelhaften Waren auszubeßern oder dem Käufer eine anteilige Minderung des Kaufpreises anzubieten, wonach der Mangel als endgültig behoben giltProdukthaftungsgesetz. 8.7 Mit Ausnahme des Obigen schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, und der Käufer kann keine sonstigen Ansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen, darunter z.B. Aufhebung oder Schadensersatzforderung.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Geschäftsbedingungen

Mängel. 8.1 6.1 Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Der Käufer muss sofort Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn (a) diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Xxxx und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht oder (b) diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich wäre. Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder die Veröffentlichung des anderen Werbemittels gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. 6.2 Der Auftraggeber wird die Anzeige unverzüglich nach Veröffentlichung überprüfen. Mängelrügen müssen unverzüglich nach Veröffentlichung gegenüber dem Verlag geltend gemacht werden. Geringfügige Passer- und Farb-Differenzen berechtigen nicht zu Ansprüchen gegen den Verlag. 6.3 Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: (a) Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung gegenüber Unternehmern auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens und das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt; diese Beschränkung gilt nicht, wenn der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte vom Verlag verursacht wurde. (b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, eine Garantie übernommen oder arglistig getäuscht wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden und das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt beschränkt. Im Falle einer Haftung nur für den typischen vorhersehbaren Schaden besteht keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. 6.4 Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen oder es sich um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt; in solchen Fällen richtet sich die Verjährungsfrist nach den gesetzlichen Vorschriften. 6.5 Bei Ansprüchen nach dem Empfang der Waren und vor deren Ingebrauchnahme die Waren nach bewährten Praktiken prüfen. Der Käufer muß sich somit durch die Prüfung vergewißern, dass die Waren allen vertraglichen Bedingungen entsprechen. Falls der Käufer die angegebene rechtzeitige Prüfung unterlässt, entfällt sein Recht, Mängel geltend zu machen, die Produkthaftungsgesetz sowie bei einer solchen Prüfung hätten festgestellt werden könnenVerletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verlag unbegrenzt nach den gesetzlichen Vorschriften. 8.2 Ohne Präjudiz des Pkt. 8.1 hat die Mängelrüge schriftlich zu erfolgen und muss binnen 8 (acht) Tagen, nachdem der Mangel festgestellt wurde oder hätte festgestellt werden müßen, bei der VERKÄUFERIN eingehen. Die Mängelrüge muß eine Beschreibung des beantragten Mangels enthalten. 8.3 Forderungen als Folge von Mängeln müßen binnen 3 (drei) Monaten ab der Lieferung erhoben werden. 8.4 Nach Ablauf der Fristen entsprechend Pkt. 8.2 und 8.3 kann keine Mängelrüge erhoben werden. Falls die VERKÄUFERIN sich auf eine Diskussion mit dem Käufer betreffend eine Mängelrüge einlassen sollte, die nach Ablauf der angegebenen Fristen vorgebracht worden ist, so stellt dies nur eine höfliche Geste der VERKÄUFERIN dar, die dadurch in keiner Weise das Recht zu behaupten verwirkt, dass die Mängelrüge zu spät erhoben worden ist. 8.5 Die VERKÄUFERIN schließt unter allen Umständen die Haftung für die Eignung der Waren für die vom Käufer beabsichtigte Nutzung bzw. die Eignung für einen spezifischen Zweck aus. Darüber hinaus schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, die auf die unsachgemäße oder unkorrekte Nutzung oder Lagerung der Waren durch den Käufer zurückzuführen sind. 8.6 Falls mangelhafte Waren vorkommen, und gegenüber der VERKÄUFERIN eine entsprechende Forderung erhoben wird, ist die VERKÄUFERIN berechtigt, innerhalb einer angemeßenen Frist nach eigenem Ermeßen entweder gegen Zurücksendung der mangelhaften Waren Ersatzwaren zu liefern oder Nachlieferung zu tätigen, die mangelhaften Waren auszubeßern oder dem Käufer eine anteilige Minderung des Kaufpreises anzubieten, wonach der Mangel als endgültig behoben gilt. 8.7 Mit Ausnahme des Obigen schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, und der Käufer kann keine sonstigen Ansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen, darunter z.B. Aufhebung oder Schadensersatzforderung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängel. 8.1 Der Käufer muss sofort nach 4.1 Bei nur unerheblicher Abweichung von dem Empfang vereinbarten Leistungs- und Funktionsum- fang oder bei nur unerheblicher Beeinträchti- gung der Waren vertragsgemäßen Brauchbarkeit be- stehen keine Mängelansprüche. 4.2 Bestehen Mängelansprüche der Software, auch hinsichtlich der Installations-, Ge- brauchsanleitungen und vor deren Ingebrauchnahme sonstiger Doku- mente und ist der Vertragspartner seiner Män- gelanzeigepflicht nachgekommen, so kann der Vertragspartner neben der Minderung und einem Schadensersatz, die Waren nach bewährten Praktiken prüfenBeseitigung des Mangels verlangen. Der Käufer muß sich somit durch medatixx kann anstelle der Mangelbeseitigung eine mangelfreie Soft- ware liefern (Nachlieferung). Schlägt die Prüfung vergewißernNacherfüllung oder Nachlieferung fehl oder verweigert medatixx diese, dass die Waren allen vertraglichen Bedingungen entsprechen. Falls kann der Käufer die angegebene rechtzeitige Prüfung unterlässt, entfällt sein Recht, Mängel geltend zu machenVertrags- partner den Vertrag fristlos kündigen. 4.3 Eine Haftung von medatixx ohne Verschulden auf Schadensersatz wegen Mängeln, die bei einer solchen Prüfung hätten festgestellt werden könnenVertragsschluss vorhanden waren, ist ausge- schlossen. 8.2 Ohne Präjudiz 4.4 Bei Inbetriebnahme erkannte Mängel, welche den Vertragszweck nicht unerheblich beein- trächtigen, können nicht mehr gerügt werden, wenn sie nicht unverzüglich nach Inbetrieb- nahme und Untersuchung schriftlich medatixx angezeigt worden sind. Sonstige bereits bei der Übergabe vorhandene Mängel sind unver- züglich nach Entdeckung schriftlich anzuzei- gen. 4.5 Weitergehende gesetzliche Rechte des PktLi- zenznehmers bleiben unberührt, soweit sich nicht aus dem vertraglich vereinbarten oder den besonderen Geschäftsbedingungen oder AGB anderes ergibt. 4.6 medatixx hat bei Übergabe vorhandene, rechtzeitig gerügte Mängel, zu beseitigen. 8.1 Die Kosten der Mängelbehebung solcher Mängel trägt medatixx. medatixx kann die Beseitigung auch durch den Vertragspartner vornehmen lassen, dann trägt medatixx die erforderlichen Kosten. medatixx ist auch berechtigt, dem Vertragspartner einen funktionell gleichwerti- gen Vertragsgenstand zur Verfügung zu stel- len. Die Zahlungspflicht des Vertragspartners verschiebt sich bei wesentlichen Beeinträchti- gungen des Vertragsgegenstandes um die Reparaturzeit. 4.7 Lässt medatixx eine gestellte angemessene Nachfrist für die Beseitigung eines bei der Übergabe vorhandenen Mangels schuldhaft fruchtlos verstreichen, so hat der Vertrags- partner ein Rücktrittsrecht. Das Rücktritts- recht des Vertragspartners besteht auch in sonstigen Fällen des Fehlschlagens der Be- seitigung eines bei der Übergabe vorhande- nen Mangels durch medatixx. nicht möglich ist, kann medatixx eine ange- messene Nachfrist setzen. Ist die Mängelrüge schriftlich Nachfrist er- folglos abgelaufen, ist medatixx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und einen pau- schalierten Schadensersatz von 20 % der Auftragssumme nebst Ersatz für bereits er- folgte Leistungen verlangen. Die Geltendma- chung eines höheren Schadens bleibt medatixx vorbehalten. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines geringeren Scha- dens vorbehalten. 5.3 Eine Nutzung über das vertraglich Verein- barte hinaus (Übernutzung) ist unverzüglich mitzuteilen. Bei Anhaltspunkten für eine Über- nutzung oder eine Nutzung nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Nutzungsberechti- gung bzw. –zeit (Weiternutzung) ist medatixx berechtigt, ein Audit durch einen öffentlich be- stellten und vereidigten Sachverständigen durchzuführen. Im Falle der Über- oder Wei- ternutzung ist medatixx berechtigt, die sich hinsichtlich der Über- oder Weiternutzung er- gebende Vergütung entsprechend der aktuel- len Preislisten von medatixx zu erfolgen und muss binnen 8 (acht) Tagen, nachdem verlangen. Bei der Mangel festgestellt wurde oder hätte festgestellt werden müßenÜbernutzung für ein Jahr rückwirkend kann ab der ersten Information von medatixx über mögliche Übernutzung durch den Ver- tragspartner, bei der VERKÄUFERIN eingehenWeiternutzung kann ab dem Ende der vertraglich vereinbarten Nut- zungsberechtigung bzw. –zeit eine Vergütung verlangt werden. Der Nachweis der tatsächli- xxxx Xxxxx der Übernutzung bleibt medatixx, und dem Vertragspartner vorbehalten. Die Mängelrüge muß eine Beschreibung Dauer des beantragten Mangels enthaltenVergütungsanspruches von medatixx ist sodann entsprechend der tat- sächlichen Dauer der Übernutzung anzupas- sen. 8.3 Forderungen als Folge von Mängeln müßen binnen 3 (drei) Monaten ab der Lieferung erhoben werden. 8.4 Nach Ablauf der Fristen entsprechend Pkt. 8.2 und 8.3 kann keine Mängelrüge erhoben werden. Falls die VERKÄUFERIN sich auf eine Diskussion mit dem Käufer betreffend eine Mängelrüge einlassen sollte, die nach Ablauf der angegebenen Fristen vorgebracht worden ist, so stellt dies nur eine höfliche Geste der VERKÄUFERIN dar, die dadurch in keiner Weise das Recht zu behaupten verwirkt, dass die Mängelrüge zu spät erhoben worden ist. 8.5 Die VERKÄUFERIN schließt unter allen Umständen die Haftung für die Eignung der Waren für die vom Käufer beabsichtigte Nutzung bzw. die Eignung für einen spezifischen Zweck aus. Darüber hinaus schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, die auf die unsachgemäße oder unkorrekte Nutzung oder Lagerung der Waren durch den Käufer zurückzuführen sind. 8.6 Falls mangelhafte Waren vorkommen, und gegenüber der VERKÄUFERIN eine entsprechende Forderung erhoben wird, ist die VERKÄUFERIN berechtigt, innerhalb einer angemeßenen Frist nach eigenem Ermeßen entweder gegen Zurücksendung der mangelhaften Waren Ersatzwaren zu liefern oder Nachlieferung zu tätigen, die mangelhaften Waren auszubeßern oder dem Käufer eine anteilige Minderung des Kaufpreises anzubieten, wonach der Mangel als endgültig behoben gilt. 8.7 Mit Ausnahme des Obigen schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, und der Käufer kann keine sonstigen Ansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen, darunter z.B. Aufhebung oder Schadensersatzforderung.

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Samples: Lizenzvertrag

Mängel. 8.1 Der Käufer muss sofort nach dem Empfang der Waren 1. Wir versprechen die fachgerechte und vor deren Ingebrauchnahme die Waren nach bewährten Praktiken prüfensorgfältige Durchführung des Vertrages. Der Käufer muß sich somit durch die Prüfung vergewißernDem Kunden (Auftrag- geber) ist dabei bekannt, dass Software in der Regel nie ganz fehlerfrei ist. Software ist frei von Sach- mängeln, wenn sie bei Überlassung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entspricht. 2. Wir sind berechtigt, einen Mangel zunächst durch Nachbesserung oder Nachlieferung zu beheben. Die Nachbesserung von Hardware erfolgt nach unserer Xxxx durch Instandsetzung oder Neulieferung. Die Nachbesserung von Software-Leistungen erfolgt nach unserer Xxxx durch Überlassen eines neuen Programmstandes oder dadurch, dass wir Möglich- keiten aufzeigen, die Waren allen vertraglichen Bedingungen entsprechenAuswirkungen des Fehlers zu vermeiden. Nicht in jedem Fall ist eine völlige Be- seitigung der Softwarefehler möglich. Ein neuer Programmstand oder Ersatzhardware sind vom Kunden (Auftraggeber) auch dann zu übernehmen, wenn dies für ihn zu einem zumutbaren Anpassungsaufwand führt. 3. Uns sind mindestens 3 Nachbesserungsversuche zu gewähren. Falls die Nachbesserung hinsichtlich ei- nes bestimmten Mangels nach 3 Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener Ausschlussfrist endgültig fehlschlägt, hat der Käufer die angegebene rechtzeitige Prüfung unterlässt, entfällt sein Kunde (Auftraggeber) das Recht, Mängel geltend die Vergütung angemessen herabzuset- zen oder den Vertrag rückgängig zu machen, die bei einer solchen Prüfung hätten festgestellt werden könnenIn- standsetzungs- und Pflegeverträgen steht dem Kun- den (Auftraggeber) statt der Herabsetzung der Ver- gütung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Für Schadensersatzansprüche gilt Ziffer X. Andere Rechte des Kunden (Auftraggebers) aufgrund des Mangels sind ausgeschlossen, wie z. B. Aufwen- dungsersatz für Mangelbeseitigung durch Dritte, Neulieferung, Vertragskosten. 8.2 Ohne Präjudiz 4. Der Kunde (Auftraggeber) trifft im Rahmen des PktZu- mutbaren alle erforderlichen Maßnahmen zur Fest- stellung, Eingrenzung und Dokumentation der Män- gel. 8.1 hat Er überlässt uns im Mangelfall alle verfügbaren Informationen und unterstützt die Mängelrüge schriftlich zu erfolgen und muss binnen 8 (acht) Tagen, nachdem der Mangel festgestellt wurde oder hätte festgestellt werden müßen, bei der VERKÄUFERIN eingehen. Die Mängelrüge muß eine Beschreibung des beantragten Mangels enthaltenMangelbeseiti- gung im Rahmen seiner vertraglichen Mitwirkungs- pflichten. 8.3 Forderungen als Folge von Mängeln müßen binnen 3 (drei) Monaten ab der Lieferung erhoben werden. 8.4 Nach Ablauf der Fristen entsprechend Pkt5. 8.2 und 8.3 kann keine Mängelrüge erhoben werden. Falls die VERKÄUFERIN sich auf eine Diskussion mit dem Käufer betreffend eine Mängelrüge einlassen sollteWerden wir bei Störungen tätig, die durch die Um- gebung der vertragsgegenständlichen Soft-und Hardware, deren Veränderungen durch den Kunden (Auftraggeber) oder unzureichende Bedienung her- vorgerufen wurden, sind wir berechtigt, den ent- standenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Ent- sprechendes gilt, wenn der Kunde (Auftraggeber) seiner Rügepflicht nach Ablauf der angegebenen Fristen vorgebracht worden ist, so stellt dies nur eine höfliche Geste der VERKÄUFERIN dar, die dadurch in keiner Weise das Recht zu behaupten verwirkt, dass die Mängelrüge zu spät erhoben worden § 377 HGB nicht nachge- kommen ist. 8.5 Die VERKÄUFERIN schließt unter allen Umständen 6. Führt der Kunde (Auftraggeber) Mängel an, die Haftung für die Eignung der Waren für die vom Käufer beabsichtigte Nutzung Än- derungswünsche oder Zusätze darstellen, deren Funktion sich also nicht auf fehlerhaften Ablauf be- schränkt bzw. die Eignung für einen spezifischen Zweck aus. Darüber hinaus schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel ausauf Abwesenheit einer speziellen ver- traglich zugesicherten Eigenschaft, die auf die unsachgemäße oder unkorrekte Nutzung oder Lagerung der Waren durch sind wir berech- tigt, den Käufer zurückzuführen sindentstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. 8.6 Falls mangelhafte Waren vorkommen, und gegenüber der VERKÄUFERIN eine entsprechende Forderung erhoben wird, ist die VERKÄUFERIN berechtigt, innerhalb einer angemeßenen Frist 7. Die Ansprüche des Kunden (Auftraggebers) wegen Mängeln verjähren 12 Monate nach eigenem Ermeßen entweder gegen Zurücksendung der mangelhaften Waren Ersatzwaren zu liefern oder Nachlieferung zu tätigen, die mangelhaften Waren auszubeßern oder dem Käufer eine anteilige Minderung des Kaufpreises anzubieten, wonach der Mangel als endgültig behoben giltGefahrüber- gang. 8.7 Mit Ausnahme des Obigen schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, und der Käufer kann keine sonstigen Ansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen, darunter z.B. Aufhebung oder Schadensersatzforderung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Mängel. 8.1 9.1 Ein Mangel liegt nicht vor bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. 9.2 Bei der Lieferung neuer Gegenstände haften wir nur für Mängel, die sich innerhalb von 12 Monaten seit Lieferung herausstellen. 9.3 Der Käufer Mangel muss sofort nach dem Empfang der Waren und vor deren Ingebrauchnahme die Waren nach bewährten Praktiken prüfenschon bei Gefahrübergang vorhanden gewesen sein. Der Käufer muß sich somit durch Besteller trägt die Prüfung vergewißern, dass die Waren allen vertraglichen Bedingungen entsprechen. Falls der Käufer die angegebene rechtzeitige Prüfung unterlässt, entfällt sein Recht, Mängel geltend zu machen, die bei einer solchen Prüfung hätten festgestellt werden könnenBeweislast dafür. 8.2 Ohne Präjudiz des Pkt. 8.1 hat die Mängelrüge schriftlich zu erfolgen und muss binnen 8 (acht) Tagen, nachdem der Mangel festgestellt wurde oder hätte festgestellt werden müßen, bei der VERKÄUFERIN eingehen. Die Mängelrüge muß eine Beschreibung des beantragten Mangels enthalten. 8.3 Forderungen als Folge von Mängeln müßen binnen 3 (drei) Monaten ab 9.4 Bei der Lieferung erhoben werden. 8.4 Nach Ablauf der Fristen entsprechend Pkt. 8.2 und 8.3 kann keine Mängelrüge erhoben werden. Falls die VERKÄUFERIN sich auf eine Diskussion mit dem Käufer betreffend eine Mängelrüge einlassen sollte, die nach Ablauf der angegebenen Fristen vorgebracht worden ist, so stellt dies nur eine höfliche Geste der VERKÄUFERIN dar, die dadurch in keiner Weise das Recht zu behaupten verwirkt, dass die Mängelrüge zu spät erhoben worden ist. 8.5 Die VERKÄUFERIN schließt unter allen Umständen gebrauchter Gegenstände ist die Haftung für Sachmängel ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle eines arglistig verschwiegenen Mangels oder der Verletzung einer Garantie. Im Übrigen bleiben auch bei der Lieferung gebrauchter Gegenstände die Eignung vertraglichen Ansprüche des Bestellers unberührt. 9.5 Der Besteller hat gelieferte Gegenstände unverzüglich nach Eingang zu überprüfen und uns erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Waren Besteller diese unverzügliche Mängelanzeige, so gilt unsere Lieferung als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Auch zunächst nicht erkennbare Mängel sind uns unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis anzuzeigen, andernfalls gilt die Lieferung auch bezüglich dieser Mängel als genehmigt. Im Übrigen gilt § 377 HGB. 9.6 Mängelanzeigen müssen schriftlich erfolgen. 9.7 Der Besteller ist verpflichtet, Beweise für die vom Käufer beabsichtigte Nutzung Mängel zu sichern und uns Gelegenheit zur Überprüfung zu geben. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht nach, gilt die Lieferung als genehmigt. 9.8 Wir haften nicht für ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, normale Abnutzung im bestimmungsgemäßen Gebrauch, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrund, chemische elektrochemische oder elektrische Einflüsse – soweit diese Dinge nicht von uns zu verantworten sind. 9.9 Werden die Eignung für einen spezifischen Zweck aus. Darüber hinaus schließt die VERKÄUFERIN Liefergegenstände nach Lieferung weiterbearbeitet, so entfällt jede Haftung für Mängel ausMängel, die im Rahmen zumutbarer Eingangskontrolle und –untersuchung beim Besteller oder einem vertraglich bestimmten anderen Empfänger erkennbar waren. Dies gilt nicht soweit wir vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln. 9.10 Werden besondere Qualitätsanforderungen gestellt (z.B. im Bereich Hitzebeständigkeit und bei Biegevorgängen, Maßhaltigkeit, Beschichtungsstärke etc.) so ist dies in der Bestellung schriftlich aufzugeben. Fehlen die Angaben, so haften wir nicht für diese Qualitätsanforderungen. Insbesondere stehen wir für die Maßhaltigkeit nur ein, wenn exakte Vorgaben bestehen. 9.11 Für Maßhaltigkeit stehen wir nur ein, soweit sich Abweichungen tatsächlich nachteilig auf die unsachgemäße oder unkorrekte Nutzung oder Lagerung Funktion des Gegenstandes auswirken; ansonsten liegt keine erhebliche Beeinträchtigung der Waren durch den Käufer zurückzuführen sindBrauchbarkeit vor. 8.6 Falls mangelhafte Waren vorkommen9.12 Beratungsleistungen, Einweisungen, Anleitungen zur Bedienung und gegenüber der VERKÄUFERIN eine entsprechende Forderung erhoben wird, ist die VERKÄUFERIN berechtigt, innerhalb einer angemeßenen Frist nach eigenem Ermeßen entweder gegen Zurücksendung der mangelhaften Waren Ersatzwaren Wartung schulden wir nur bei ausdrücklicher schriftlicher Beauftragung. Derartige Leistungen sind gesondert zu liefern oder Nachlieferung zu tätigen, die mangelhaften Waren auszubeßern oder dem Käufer eine anteilige Minderung des Kaufpreises anzubieten, wonach der Mangel als endgültig behoben giltvergüten. 8.7 Mit Ausnahme des Obigen schließt 9.13 Nimmt der Besteller oder ein Dritter unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vor, so haften wir nicht für die VERKÄUFERIN jede Haftung daraus entstehenden Folgen. 9.14 Eine Garantie für Mängel ausdie Beschaffenheit der Sache oder eine Haltbarkeitsgarantie übernehmen wir nur, und der Käufer kann keine sonstigen Ansprüche wegen Nichterfüllung geltend machensoweit dies im Einzelfall schriftliche vereinbart ist. Eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung kommt nur in Betracht, darunter z.B. Aufhebung oder Schadensersatzforderungwenn hierfür eine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängel. 8.1 Der Käufer muss sofort nach dem Empfang der Waren und vor deren Ingebrauchnahme die Waren nach bewährten Praktiken prüfen11.1. Der Käufer muß sich somit durch die Prüfung vergewißernKUNDE hat offensichtliche Mängel unverzüglich, dass die Waren allen vertraglichen Bedingungen entsprechenspä- testens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung COMLINE gegenüber schriftlich anzuzeigen. Falls Nach Ablauf dieser Frist sind Gewährleistungsansprüche bezüglich dieser Mängel ausgeschlossen. Das Gleiche gilt, wenn der Käufer die angegebene rechtzeitige Prüfung unterlässt, entfällt sein Recht, KUNDE nicht-offensichtliche Mängel geltend zu machen, die bei einer solchen Prüfung hätten festgestellt werden könnennicht unverzüglich nach Kennt- nisnahme COMLINE gegenüber anzeigt. 8.2 Ohne Präjudiz des Pkt. 8.1 hat die Mängelrüge schriftlich zu erfolgen und muss binnen 8 (acht) Tagen, nachdem der Mangel festgestellt wurde oder hätte festgestellt werden müßen, bei der VERKÄUFERIN eingehen11.2. Die Mängelrüge muß eine Beschreibung des beantragten Mangels enthalten. 8.3 Forderungen als Folge Behebung von Mängeln müßen binnen 3 (drei) Monaten ab der Lieferung erhoben werden. 8.4 Nach Ablauf der Fristen entsprechend Pkt. 8.2 und 8.3 kann keine Mängelrüge erhoben werden. Falls die VERKÄUFERIN sich auf eine Diskussion mit dem Käufer betreffend eine Mängelrüge einlassen sollteerfolgt zunächst durch Nacherfüllung, die nach Ablauf Xxxx von COMLINE in Form der angegebenen Fristen vorgebracht Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder in Form der Nachlieferung (Ersatzlieferung) erfolgen kann. Ersetzte Teile werden Eigentum von COMLINE. 11.3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der KUNDE nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rück- gängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder – jeweils nach Maßgabe der zusätzlichen Voraussetzungen in Ziffer 12 dieser Vertragsbedingungen – Schadensersatz oder Ersatz vergebli- cher Aufwendungen verlangen. Die Nacherfüllung gilt als fehl- geschlagen, wenn sie zweimal erfolglos durchgeführt worden ist, so stellt dies nur eine höfliche Geste es sei denn, dass nach Art der VERKÄUFERIN dar, die dadurch in keiner Weise Sache oder des Mangels oder aus sonstigen Umständen weitere Nacherfüllungsver- suche zumutbar sind. Der Rücktritt vom Vertrag schließt das Recht zu behaupten verwirkt, dass die Mängelrüge zu spät erhoben worden istauf Schadensersatz nicht aus. 8.5 Die VERKÄUFERIN schließt unter allen Umständen die Haftung 11.4. Ansprüche wegen Mängeln verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung (Kaufverträge) oder, soweit eine Abnahme er- forderlich ist, ab der Abnahme (Werkverträge). Dies gilt nicht für die Eignung Schadensersatzansprüche wegen der Waren für die vom Käufer beabsichtigte Nutzung bzw. die Eignung für einen spezifischen Zweck aus. Darüber hinaus schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel ausschuldhaften Verlet- zung von Körper, Leben und Gesundheit sowie Schadensersat- zansprüche, die auf die unsachgemäße Vorsatz oder unkorrekte Nutzung oder Lagerung der Waren durch den Käufer zurückzuführen sind. 8.6 Falls mangelhafte Waren vorkommen, und gegenüber der VERKÄUFERIN eine entsprechende Forderung erhoben wird, ist die VERKÄUFERIN berechtigt, innerhalb einer angemeßenen Frist nach eigenem Ermeßen entweder gegen Zurücksendung der mangelhaften Waren Ersatzwaren zu liefern oder Nachlieferung zu tätigen, die mangelhaften Waren auszubeßern grober Fahrlässigkeit oder dem Käufer eine anteilige Minderung des Kaufpreises anzubieten, wonach der Mangel als endgültig behoben giltarglistigen Verschweigen von Mängeln beruhen; für diese Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 8.7 Mit Ausnahme des Obigen schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, und der Käufer kann keine sonstigen Ansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen, darunter z.B. Aufhebung oder Schadensersatzforderung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Lieferungen Und Leistungen

Mängel. 8.1 6.1 Der Käufer hat offene Mängel unverzüglich d.h. spätestens innerhalb von 4 Werktagen nach Erhalt der Ware, schriftlich oder fernschriftlich zu rügen. Bei versteckten Mängeln beginnt diese Frist ab Entdeckung des Mangels und endet spätestens drei Monate nach Erhalt der Ware. Geht innerhalb dieser Frist eine schriftliche Rüge beim Verkäufer nicht ein, so sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Bemängelte Ware ist 14 Tage ab Zugang der Mängelrüge beim Verkäufer zur Besichtigung bereitzuhalten, andernfalls Ansprüche aus der Mängelrüge ausgeschlossen sind. Bemängelte Ware muss sofort nach dem Empfang der Waren ordnungsgemäß gelagert und vor deren Ingebrauchnahme die Waren nach bewährten Praktiken prüfenversichert werden. Der Käufer muß sich somit ist verpflichtet, auf Verlangen des Verkäufers gegen Erstattung der nachgewiesenen Kosten unverzüglich die Rücklieferung der Ware vorzunehmen oder zu veranlassen 6.2 Bei mangelhafter Lieferung kann der Käufer nur Minderung oder Lieferung mangelfreier Ware unter Rückgabe der gelieferten verlangen. Beträgt jedoch der Minderwert einer be- mängelten Ware nicht mehr als 15%, kann nur Minderung verlangt werden. Schlägt die Er- satzlieferung fehl, oder erfolgt diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist, so ist der Käufer berechtigt, nach seiner Xxxx Herabsetzen der Vergütung oder Rückgängigmachen des Kaufvertrages zu verlangen. 6.3 Der Anspruch auf Gewährleistung verjährt spätestens drei Monate nach Erhalt der Ware. Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers endet in jedem Fall mit dem Eintrag der Ware in das erste Stoffaufbereitungsaggregat. 6.4 Im Rahmen der Gewährleistung werden nur solche Mängel berücksichtigt, die unmittelbar an der gelieferten Sache selbst bestanden haben. Für alle weitergehenden Schäden, insbeson- dere Folgeschäden, wird nur im Falle grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens gehaf- tet. Ausgeschlossen ist eine Ersatzpflicht für Schäden, die durch die Prüfung vergewißernAnwesenheit von pro- duktionsschädlichen Stoffen entstehen, dass die Waren allen vertraglichen Bedingungen entsprechen. Falls sofern nicht der Käufer die angegebene rechtzeitige Prüfung unterlässt, entfällt sein Recht, Mängel geltend zu machen, die bei einer solchen Prüfung hätten festgestellt werden könnenVerkäufer eine ausdrückliche und uneingeschränkte Reinheitsgarantie übernommen hat. 8.2 Ohne Präjudiz 6.5 Die Haftung des Pkt. 8.1 hat die Mängelrüge schriftlich zu erfolgen und muss binnen 8 (acht) Tagen, nachdem der Mangel festgestellt wurde oder hätte festgestellt werden müßen, bei der VERKÄUFERIN eingehen. Die Mängelrüge muß eine Beschreibung des beantragten Mangels enthalten. 8.3 Forderungen als Folge von Mängeln müßen binnen 3 (drei) Monaten ab der Lieferung erhoben werden. 8.4 Nach Ablauf der Fristen entsprechend Pkt. 8.2 und 8.3 kann keine Mängelrüge erhoben werden. Falls die VERKÄUFERIN sich auf eine Diskussion mit dem Käufer betreffend eine Mängelrüge einlassen sollte, die nach Ablauf der angegebenen Fristen vorgebracht worden ist, so stellt dies nur eine höfliche Geste der VERKÄUFERIN dar, die dadurch in keiner Weise das Recht zu behaupten verwirkt, dass die Mängelrüge zu spät erhoben worden ist. 8.5 Die VERKÄUFERIN schließt unter allen Umständen die Haftung für die Eignung der Waren für die vom Käufer beabsichtigte Nutzung bzw. die Eignung für einen spezifischen Zweck aus. Darüber hinaus schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, die Verkäufers ist im jedem Falle auf die unsachgemäße oder unkorrekte Nutzung oder Lagerung der Waren durch den Käufer zurückzuführen sind. 8.6 Falls mangelhafte Waren vorkommen, und gegenüber der VERKÄUFERIN eine entsprechende Forderung erhoben wird, ist die VERKÄUFERIN berechtigt, innerhalb einer angemeßenen Frist nach eigenem Ermeßen entweder gegen Zurücksendung der mangelhaften Waren Ersatzwaren zu liefern oder Nachlieferung zu tätigen, die mangelhaften Waren auszubeßern oder dem Käufer eine anteilige Minderung doppelte Höhe des Kaufpreises anzubieten, wonach der Mangel als endgültig behoben giltbeschränkt. 8.7 Mit Ausnahme des Obigen schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, und der Käufer kann keine sonstigen Ansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen, darunter z.B. Aufhebung oder Schadensersatzforderung.

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Samples: Sales Contracts

Mängel. 8.1 Der Werksbefund ist für die Mängelfeststellung sowie die Sortenein- stufung maßgebend. Mit der vollständigen Entladung gilt die Ware hinsichtlich aller erkennbaren Mängel als vertragsgemäß geliefert. Das Werk kann Xxxxxxx infolge von verdeckten Mängeln auch später geltend machen, jedoch nur in Höhe des Gegenwerts für die fehlerhaft gelieferte Ware oder Ersatzlieferung verlangen; in diesem Fall stehen dem Verkäufer die Wahlrechte nach § 439 Abs. 3 BGB nicht zu. a) Eine Weigerung hat zu erfolgen, wenn der erste Mangel oder ei- ne falsche Sortendeklaration festgestellt wird. b) Soweit vom Käufer muss sofort im Löschhafen die Stahlschrottlieferung vor oder während der Löschung besichtigt wird, handelt es sich da- bei nicht um die Feststellung der endgültigen Abrechnungssorte. Dies geschieht gemäß vorerwähntem Absatz durch Werks- befund. c) Jeglicher Stahlschrott muß frei von allen Bestandteilen sein, die für die Verhüttung schädlich sind. d) Sämtlicher Stahlschrott muß frei sein von ionisierender Strah- lung, die über die natürliche Eigenstrahlung des Stahls hinaus- geht. Eine über die natürliche Eigenstrahlung des Stahls hinaus- gehende ionisierende Strahlung des Stahlschrotts ist dann vor- handen, wenn das Meßgerät des Käufers zum Zeitpunkt der Übernahmekontrollmessung einen über die Umgebungsunter- grundstrahlung hinausgehenden Wert anzeigt. Diese wird nach dem Empfang einer weiteren Kontrollmessung in einem Meßprotokoll dokumentiert. Sollte eine derartige ionisierende Strahlung des Stahlschrotts festgestellt werden, ist der Waren und vor deren Ingebrauchnahme Käufer berechtigt, die Waren nach bewährten Praktiken prüfenAnnahme der in der beanstandeten Transporteinheit befindlichen Ladung zu verweigern. Der Käufer muß sich somit durch hat die Prüfung vergewißernVerpflichtung, dass den Lieferanten und die Waren allen vertraglichen Bedingungen entsprechenzuständigen Behörden des Strahlenschutzes zu verständigen. Falls Weiterhin hat der Käufer in Abstimmung mit den zuständigen Behörden eine Vereinzelung vor Ort zu organisieren. Die weitere Verfahrensweise nach der Vereinzelung bestimmt die angegebene rechtzeitige Prüfung unterlässtBehörde (unbedenklicher Einsatz nach Fund und Entnahme der Strahlen- quelle bzw. Sonderentsorgung der gesamten Anlieferung). Alle mit der Weigerung und dem Rücktransport oder der Entsorgung zusammenhängenden Kosten trägt der Verkäufer. Ordnet die Behörde besondere Maßnahmen an (z.B. die Ver- einzelung und Überprüfung aller Stahlschrotteile einer als belastet erkannten Ladung, entfällt sein Rechteine vorübergehende Zwischen- lagerung auf dem Werksgelände, Mängel geltend zu macheneinen Abtransport unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen, die bei einer solchen Prüfung hätten festgestellt werden können. 8.2 Ohne Präjudiz des PktEntsorgung), so hat der Verkäufer auch die dadurch entstehenden Kosten zu tragen. 8.1 Der Verkäufer hat die Mängelrüge schriftlich zu erfolgen und muss binnen 8 (acht) Tagen, nachdem der Mangel festgestellt wurde oder hätte festgestellt werden müßen, dem Käufer bei der VERKÄUFERIN eingehenNeuaufnahme von Stahl- schrottlieferungen, ansonsten jeweils zu Beginn eines Kalender- jahres, eine schriftliche Bescheinigung folgenden Inhalts zu übergeben: „Bei Verladung ab eigenem Lager versichern wir, daß wir nur Stahlschrott liefern werden, der zuvor von uns mit eigenen Meß- geräten auf Freiheit von ionisierender Strahlung geprüft worden ist. Die Mängelrüge muß eine Beschreibung Daher können wir im voraus für jede im Laufe des beantragten Mangels enthalten. 8.3 Forderungen als Folge Jahres..... anfallende Lieferung nach bestem Wissen und Gewissen die Er- klärung abgeben, daß der Stahlschrott aufgrund der vorgenann- ten Prüfung frei von Mängeln müßen binnen 3 (drei) Monaten ab der Lieferung erhoben werden. 8.4 Nach Ablauf der Fristen entsprechend Pkt. 8.2 und 8.3 kann keine Mängelrüge erhoben werden. Falls die VERKÄUFERIN sich auf eine Diskussion mit dem Käufer betreffend eine Mängelrüge einlassen sollteionisierender Strahlung ist, die über der ge- messenen Umgebungsuntergrundstrahlung liegt. Bei Verladung durch Unterlieferanten (Streckengeschäft) er- klären wir, daß wir unsere Unterlieferanten auf die Verpflichtung zur sorgfältigen Prüfung des von Ihnen zu liefernden Stahl- schrotts auf Freiheit von ionisierender Strahlung, die über der gemessenen Umgebungsuntergrundstrahlung liegt, hingewiesen haben. Unsere Lieferanten haben uns versichert, daß sie den zu liefern- den Stahlschrott mit eigenen Meßgeräten sorgfältig prüfen werden und aufgrund dieser Prüfung nach Ablauf bestem Wissen und Gewissen die Erklärung abgeben können, daß der angegebenen Fristen vorgebracht worden zu liefernde Stahlschrott frei von ionisierender Strahlung ist, so stellt dies nur eine höfliche Geste die über der VERKÄUFERIN dargemessenen Umgebungsuntergrundstrahlung liegt. BDSV / WV Stahl Bei Stahlschrottlieferungen aus Direktimporten per Schiff, Waggon bzw. LKW erklären wir, daß der Vertrag, aus dem die Importmengen stammen, ausdrücklich die Zusicherung erhalten wird, daß der zu liefernde Stahlschrott aufgrund einer Prüfung mit eigenen Meßgeräten frei von ionisierender Strahlung ist, die dadurch in keiner Weise das Recht zu behaupten verwirkt, dass die Mängelrüge zu spät erhoben worden istüber der gemessenen Umgebungsuntergrundstrahlung liegt. 8.5 Die VERKÄUFERIN schließt unter allen Umständen die Haftung für die Eignung der Waren für die vom Käufer beabsichtigte Nutzung bzw. die Eignung für einen spezifischen Zweck aus. Darüber hinaus schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, die auf die unsachgemäße oder unkorrekte Nutzung oder Lagerung der Waren durch den Käufer zurückzuführen sind. 8.6 Falls mangelhafte Waren vorkommen, und gegenüber der VERKÄUFERIN eine entsprechende Forderung erhoben wird, ist die VERKÄUFERIN berechtigt, innerhalb einer angemeßenen Frist nach eigenem Ermeßen entweder gegen Zurücksendung der mangelhaften Waren Ersatzwaren zu liefern oder Nachlieferung zu tätigen, die mangelhaften Waren auszubeßern oder dem Käufer eine anteilige Minderung des Kaufpreises anzubieten, wonach der Mangel als endgültig behoben gilt. 8.7 Mit Ausnahme des Obigen schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, und der Käufer kann keine sonstigen Ansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen, darunter z.B. Aufhebung oder Schadensersatzforderung."

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Samples: Handelsübliche Bedingungen Für Die Lieferung Von Unlegiertem Stahlschrott

Mängel. 8.1 Der Käufer muss sofort nach dem Empfang 9.1. Wir gewährleisten die Mangelfreiheit des Vertragsgegenstandes im Hinblick auf die vereinbarte Spezifikation. Ein Mangel liegt nicht vor bei nur unerheblicher Abweichung von der Waren und vor deren Ingebrauchnahme vereinbarten Beschaf- fenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbar- keit. 9.2. Bei der Lieferung neuer Gegenstände haften wir nur für Mängel, die Waren nach bewährten Praktiken prüfensich innerhalb von 12 Monaten seit Lieferung herausstellen. 9.3. Der Käufer muß sich somit durch Mangel muss schon bei Gefahrübergang vorhanden gewe- sen sein. Der Besteller trägt die Prüfung vergewißern, dass die Waren allen vertraglichen Bedingungen entsprechen. Falls der Käufer die angegebene rechtzeitige Prüfung unterlässt, entfällt sein Recht, Mängel geltend zu machen, die bei einer solchen Prüfung hätten festgestellt werden könnenBeweislast dafür. 8.2 Ohne Präjudiz des Pkt9.4. 8.1 hat die Mängelrüge schriftlich zu erfolgen und muss binnen 8 (acht) Tagen, nachdem der Mangel festgestellt wurde oder hätte festgestellt werden müßen, bei der VERKÄUFERIN eingehen. Die Mängelrüge muß eine Beschreibung des beantragten Mangels enthalten. 8.3 Forderungen als Folge von Mängeln müßen binnen 3 (drei) Monaten ab Bei der Lieferung erhoben werden. 8.4 Nach Ablauf der Fristen entsprechend Pkt. 8.2 und 8.3 kann keine Mängelrüge erhoben werden. Falls die VERKÄUFERIN sich auf eine Diskussion mit dem Käufer betreffend eine Mängelrüge einlassen sollte, die nach Ablauf der angegebenen Fristen vorgebracht worden ist, so stellt dies nur eine höfliche Geste der VERKÄUFERIN dar, die dadurch in keiner Weise das Recht zu behaupten verwirkt, dass die Mängelrüge zu spät erhoben worden ist. 8.5 Die VERKÄUFERIN schließt unter allen Umständen gebrauchter Gegenstände ist die Haftung für Sachmängel ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle eines arglistig verschwiegenen Mangels oder der Verletzung einer Garantie. Im Übrigen bleiben auch bei der Lieferung gebrauchter Gegenstände die Eignung vertraglichen Ansprüche des Bestellers unberührt. 9.5. Der Besteller hat gelieferte Gegenstände unverzüglich nach Eingang zu überprüfen und uns erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Waren Besteller diese unverzügliche Mängelan- zeige, so gilt unsere Lieferung als genehmigt, es sei denn, es han- delt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkenn- bar war. Auch zunächst nicht erkennbare Mängel muss uns der Be- steller unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis anzuzeigen; andern- falls gilt die Lieferung auch bezüglich dieser Mängel als genehmigt. Im übrigen gilt § 377 HGB. 9.6. Mängelanzeigen müssen schriftlich erfolgen. 9.7. Der Besteller ist verpflichtet, Beweise für die vom Käufer beabsichtigte Nutzung Mängel zu sichern und uns Gelegenheit zur Überprüfung zu geben. Kommt der Bestel- ler dieser Verpflichtung nicht nach, gilt die Lieferung als genehmigt. 9.8. Für die Lieferung von Maschinen, Anlagen oder Teilen davon gilt: Die Gewährleistung umfasst nicht eine bestimmte zeitliche Ver- fügbarkeit der Anlage oder die Erreichung von technischen, wirt- schaftlichen oder sonstigen Zwecken, die über die vereinbarte Spezi- fikation hinaus gehen. Wir haften auch nicht für ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebset- zung durch den Besteller oder Dritte, normale Abnutzung im be- stimmungsgemäßen Gebrauch, fehlerhafte oder nachlässige Be- handlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebs- mittel, nicht vereinbarte Roh- und Werkstoffe, mangelhafte Bauarbei- ten, ungeeigneten Baugrund, chemische elektrochemische oder elektrische Einflüsse – soweit diese Dinge nicht von uns zu verant- worten sind. 9.9. Werden die Eignung für einen spezifischen Zweck aus. Darüber hinaus schließt die VERKÄUFERIN Liefergegenstände nach Lieferung weiterbearbeitet, so entfällt jede Haftung für Mängel ausMängel, die im Rahmen zumutbarer Ein- gangskontrolle und -untersuchung beim Besteller oder einem ver- traglich bestimmten anderen Empfänger erkennbar waren. Dies gilt nicht, soweit wir vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln. 9.10. Werden besondere Qualitätsanforderungen gestellt (z.B. im Bereich Hitzebeständigkeit und bei Biegevorgängen, Maßhaltigkeit, Beschichtungsstärke etc.), so ist dies in der Bestellung schriftlich aufzugeben. Fehlen die Angaben, so haften wir nicht für diese Quali- tätsanforderungen. Insbesondere stehen wir für die Maßhaltigkeit nur ein, wenn exakte Vorgaben bestehen. 9.11. Für Maßhaltigkeit stehen wir nur ein, soweit sich Abweichun- gen tatsächlich nachteilig auf die unsachgemäße oder unkorrekte Nutzung oder Lagerung Funktion des Gegenstandes aus- wirken; ansonsten liegt keine erhebliche Beeinträchtigung der Waren durch den Käufer zurückzuführen sindBrauchbarkeit vor. 8.6 Falls mangelhafte Waren vorkommen9.12. Nimmt der Besteller oder ein Dritter unsachgemäße Änderun- gen oder Instandsetzungsarbeiten vor, und gegenüber der VERKÄUFERIN eine entsprechende Forderung erhoben wird, ist so haften wir nicht für die VERKÄUFERIN berechtigt, innerhalb einer angemeßenen Frist nach eigenem Ermeßen entweder gegen Zurücksendung der mangelhaften Waren Ersatzwaren zu liefern oder Nachlieferung zu tätigen, die mangelhaften Waren auszubeßern oder dem Käufer eine anteilige Minderung des Kaufpreises anzubieten, wonach der Mangel als endgültig behoben giltdaraus entstehenden Folgen. 8.7 Mit Ausnahme des Obigen schließt 9.13. Eine Garantie für die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel ausBeschaffenheit der Sache oder eine Halt- barkeitsgarantie übernehmen wir nur, und der Käufer kann keine sonstigen Ansprüche wegen Nichterfüllung geltend machensoweit dies im Einzelfall schriftlich vereinbart ist. Eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Ver- wendung kommt nur in Betracht, darunter z.B. Aufhebung oder Schadensersatzforderungwenn hierüber eine schriftliche Ver- einbarung getroffen wurde.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängel. 8.1 Der Käufer muss sofort nach dem Empfang der Waren und vor deren Ingebrauchnahme die Waren nach bewährten Praktiken prüfen. Der Käufer muß sich somit durch die Prüfung vergewißernDie ordnungsgemäße Vertragserfüllung setzt voraus, dass die Waren allen vertraglichen Bedingungen entsprechen. Falls sämtliche zu liefernden Gegenstände und zu erbringenden Leistungen dem neuesten Stand der Käufer die angegebene rechtzeitige Prüfung unterlässtTechnik, entfällt sein Recht, Mängel geltend zu machen, die bei einer solchen Prüfung hätten festgestellt werden können.den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und den 8.2 Ohne Präjudiz des Pkt. 8.1 hat die Mängelrüge schriftlich zu erfolgen und muss binnen 8 (acht) TagenDer Verkäufer erklärt, nachdem der Mangel festgestellt wurde dass sich keine Sprengkörper, explosionsverdäch- tige Gegenstände, geschlossene Hohlkörper oder hätte festgestellt werden müßen, bei der VERKÄUFERIN eingehen. Die Mängelrüge muß eine Beschreibung des beantragten Mangels enthaltenmit Radioaktivität belas- tete Teile an uns geliefert werden. 8.3 Forderungen als Folge von Mängeln müßen binnen 3 (drei) Monaten ab Sollten unter Ziffer 7.2 genannte Teile in der Lieferung festgestellt werden, gehen sämtliche Kosten, die durch eine solche abredewidrige Anlieferung und Verladung, verursacht werden, insbesondere für Untersu- chung, Aussonderung, Sicherstellung, Lagerung, zusätzliche Transportkos- ten, Behandlung, Entsorgung, evtl. Bußgelder und sonstige Folgekosten, zu Lasten des Verkäufers. Außerdem haftet der Verkäufer für hieraus entste- hende Sach- und Personenschäden. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Ver- käufer zur Rücknahme der belasteten Stoffe verpflichtet. Weiterhin sind wir dazu berechtigt, den Verkäufer mit einer Fundprämie zu belasten. Der Verkäufer stellt uns von Ansprüchen Dritter, die aufgrund der vom Verkäu- fer mitgelieferten Störstoffe erhoben werden, frei. 8.4 Nach Ablauf der Fristen entsprechend Pkt. 8.2 und 8.3 kann Es darf keine Mängelrüge erhoben Vermischung mehrerer Sorten vorgenommen werden. Falls die VERKÄUFERIN sich auf eine Diskussion mit dem Käufer betreffend eine Mängelrüge einlassen sollte, die nach Ablauf der angegebenen Fristen vorgebracht worden ist, so stellt dies nur eine höfliche Geste der VERKÄUFERIN dar, die dadurch in keiner Weise das Recht zu behaupten verwirkt, dass die Mängelrüge zu spät erhoben worden ist. 8.5 Die VERKÄUFERIN schließt unter allen Umständen die Haftung für die Eignung gesetzlichen Mängelansprüche stehen uns ungekürzt zu. In jedem Fall sind wir berechtigt, vom Verkäufer nach unserer Xxxx Mangelbeseiti- gung oder Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Das Recht auf Scha- densersatz anstatt der Waren für die vom Käufer beabsichtigte Nutzung bzw. die Eignung für einen spezifischen Zweck aus. Darüber hinaus schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, die auf die unsachgemäße oder unkorrekte Nutzung oder Lagerung der Waren durch den Käufer zurückzuführen sindLeistung bleibt ausdrücklich bestehen. 8.6 Falls mangelhafte Waren vorkommen, und gegenüber Dem Verkäufer steht maximal ein Versuch der VERKÄUFERIN eine entsprechende Forderung erhoben wird, ist die VERKÄUFERIN berechtigt, innerhalb einer angemeßenen Frist nach eigenem Ermeßen entweder gegen Zurücksendung der mangelhaften Waren Ersatzwaren zu liefern oder Nachlieferung zu tätigen, die mangelhaften Waren auszubeßern oder dem Käufer eine anteilige Minderung des Kaufpreises anzubieten, wonach der Mangel als endgültig behoben giltNachbesserung zu. 8.7 Mit Ausnahme Im Falle einer mangelhaften Lieferung verzichtet der Verkäufer bereits jetzt auf Einwand verspäteter Mängelrüge nach §377 HGB. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 8.8 Wir sind berechtigt, auf Kosten des Obigen schließt Verkäufers die VERKÄUFERIN jede Haftung Mängelbeseitigung selbst oder durch einen Dritten vorzunehmen, wenn Gefahr in Verzug ist oderbesonderer Eilbedürftigkeit besteht. Ebenso sind wir berechtigt, je- doch nicht verpflichtet, Ersatz für Mängel auseine mangelhafte gelieferte Xxxxx auf Kosten des Verkäufers anderweitig zu beschaffen. 8.9 Der Verkäufer haftet für ein Verschulden von Nachauftragnehmern, Vorlieferanten, Zulieferern und der Käufer kann keine sonstigen Ansprüche wegen Nichterfüllung geltend machenHilfspersonen uns gegenüber genau wie für sein eigenes Verschulden. 8.10 Die Verjährungsfrist beträgt 24 Monate, darunter z.B. Aufhebung oder Schadensersatzforderunggerechnet ab Gefahrenüber- gang.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Mängel. 8.1 Der Käufer muss sofort Weist die Lieferung zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs einen Mangel auf, haften wir wie folgt: Erkennbare Sachmängel sind unverzüglich, spätestens 5 Tage nach dem Empfang Ablieferung schriftlich zu rügen. Verdeckte Sachmängel sind unverzüglich, spätestens 5 Tage nach Entdeckung schriftlich zu rügen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Waren und vor deren Ingebrauchnahme Ware durch den Besteller ist die Waren nach bewährten Praktiken prüfen. Der Käufer muß sich somit durch die Prüfung vergewißern, dass die Waren allen vertraglichen Bedingungen entsprechen. Falls der Käufer die angegebene rechtzeitige Prüfung unterlässt, entfällt sein Recht, Mängel geltend zu machenRüge von Sachmängeln ausgeschlossen, die bei einer solchen Prüfung hätten festgestellt werden können. 8.2 Ohne Präjudiz des Pktder Abnahme feststellbar waren. 8.1 hat die Mängelrüge schriftlich zu erfolgen und muss binnen 8 (acht) Tagen, nachdem der Mangel festgestellt wurde oder hätte festgestellt werden müßen, bei der VERKÄUFERIN eingehenDiese Regelung gilt nicht für Werkverträge. Die Mängelrüge muß eine Beschreibung des beantragten Mangels enthalten. 8.3 Forderungen als Folge von Mängeln müßen binnen 3 (drei) Monaten ab der Lieferung erhoben werden. 8.4 Nach Ablauf der Fristen entsprechend Pkt. 8.2 und 8.3 kann keine Mängelrüge erhoben werden. Falls die VERKÄUFERIN sich auf eine Diskussion mit dem Käufer betreffend eine Mängelrüge einlassen sollteMängelansprüche bestehen nicht wegen Schäden, die nach Ablauf dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder aufgrund äußerer, nicht in unserem Verantwortungsbereich liegender Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt waren (z. B. chemische oder elektrochemische Einflüsse). Bei Waren, die als deklassiertes Material verkauft worden sind – z. B. sogenanntes IIa-Material – stehen dem Besteller keine Ansprüche wegen etwaigen Mängeln zu, die aus der angegebenen Fristen vorgebracht Deklassierung der Waren resultieren. Mängel werden wir nach unserer Xxxx entweder beseitigen oder die Lieferung durch mangelfreie Ware bzw. Leistung ersetzen („Nacherfüllung“). Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen erhöhen, weil die Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Empfangsstelle verbracht worden ist, so stellt dies nur eine höfliche Geste der VERKÄUFERIN dares sei denn, die dadurch in keiner Weise Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung steht dem Besteller nach seiner Xxxx unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag zu. Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben hiervon unverzüglich zur Verfügung zu behaupten verwirkt, dass die Mängelrüge zu spät erhoben worden ist. 8.5 Die VERKÄUFERIN schließt unter allen Umständen die Haftung für die Eignung der Waren für die vom Käufer beabsichtigte Nutzung bzwstellen. die Eignung für einen spezifischen Zweck aus. Darüber hinaus schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, die auf die unsachgemäße oder unkorrekte Nutzung oder Lagerung der Waren durch den Käufer zurückzuführen sind. 8.6 Falls mangelhafte Waren vorkommen, und gegenüber der VERKÄUFERIN eine entsprechende Forderung erhoben wird, ist die VERKÄUFERIN berechtigt, innerhalb einer angemeßenen Frist nach eigenem Ermeßen entweder gegen Zurücksendung der mangelhaften Waren Ersatzwaren zu liefern oder Nachlieferung zu tätigen, die mangelhaften Waren auszubeßern oder dem Käufer eine anteilige Minderung des Kaufpreises anzubieten, wonach der Mangel als endgültig behoben gilt. 8.7 Mit Ausnahme des Obigen schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, und der Käufer kann keine sonstigen Ansprüche Für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen, darunter z.B. Aufhebung oder Schadensersatzforderung.Mängeln gilt nachfolgende Ziffer X.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Mängel. 8.1 1. Ein Mangel liegt vor, wenn die Software eine Aufgabe nicht so wie in der Dokumentation beschrieben durchführt und die Fehlfunktion reproduzierbar und lokalisierbar ist. Ist keine Beschaffenheit beschrieben, gilt die übliche Beschaffenheit. 2. Der Käufer muss sofort Kunde hat die Software unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Erkennbare Mängel hat der Kunde uns unverzüglich, jedoch spätestens binnen 8 Werktagen anzuzeigen. Die Untersuchungs- und Rügefrist beginnt mit Ablieferung, bei Softwarelieferungen zusammen mit einer Anlage mit Montage/Installation/In- betriebnahme nach deren Beendigung oder, soweit ein Probebetrieb ausdrücklich vereinbart wurde, nach dessen Beendigung. Verborgene Mängel hat der Kunde uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzu- zeigen. Unterlässt der Kunde die unverzügliche Untersuchung der Software und die fristgerechte Rüge des Mangels, kann sich der Kunde auf den Mangel nicht berufen. 3. Für den Fall, dass der Kunde der Untersuchungs- und Rügepflicht nachgekommen ist, gilt Folgendes: a) Weicht die Beschaffenheit der Software nur unerheblich von der vereinbarten Beschaffenheit ab, steht dem Kunden nur ein Recht auf angemessene Minderung zu. b) Bei nicht unerheblichen Abweichungen im Sinne des vorstehenden Absatzes a) beschränken sich die Ansprüche des Kunden wegen Mängeln zunächst auf ein Recht auf Nacherfüllung. Das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung steht uns zu. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Un- möglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, stehen dem Kunden seine sonstigen gesetzlichen Rechte bei Mängeln zu. Die Nacherfüllung gilt nach dem Empfang erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbe- sondere aus der Waren Art des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. c) Als Mangelbeseitigung gilt auch, wenn dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufgezeigt werden, die Auswirkungen eines Fehlers in der Software zu vermeiden. d) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne unsere Zustimmung die Software ändert oder durch Dritte ändern lässt und vor deren Ingebrauchnahme die Waren nach bewährten Praktiken prüfenMängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. Der Käufer muß sich somit In jedem Fall hat der Kunde die durch die Prüfung vergewißernÄnderung entstehenden Mehrkosten zu tragen. 4. Stellt sich heraus, dass die Waren allen vertraglichen Bedingungen entsprechen. Falls der Käufer die angegebene rechtzeitige Prüfung unterlässt, entfällt sein Recht, Mängel geltend Mangelrüge zu machen, die bei einer solchen Prüfung hätten festgestellt werden können. 8.2 Ohne Präjudiz des Pkt. 8.1 hat die Mängelrüge schriftlich zu erfolgen und muss binnen 8 (acht) Tagen, nachdem der Mangel festgestellt wurde oder hätte festgestellt werden müßen, bei der VERKÄUFERIN eingehen. Die Mängelrüge muß eine Beschreibung des beantragten Mangels enthalten. 8.3 Forderungen als Folge von Mängeln müßen binnen 3 (drei) Monaten ab der Lieferung erhoben werden. 8.4 Nach Ablauf der Fristen entsprechend Pkt. 8.2 und 8.3 kann keine Mängelrüge erhoben werden. Falls die VERKÄUFERIN sich auf eine Diskussion mit dem Käufer betreffend eine Mängelrüge einlassen sollte, die nach Ablauf der angegebenen Fristen vorgebracht worden Unrecht erfolgt ist, so stellt dies nur eine höfliche Geste können wir den uns entstandenen Aufwand nach unserer zum Zeitpunkt der VERKÄUFERIN darMängelbehebung gültigen allgemeinen Preisliste in Rechnung stellen, so- weit der Kunde das Nicht-Vorliegen eines solchen Mangels bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hät- te erkennen können und die dadurch in keiner Weise das Recht zu behaupten verwirkt, dass die Mängelrüge zu spät erhoben worden ist. 8.5 Die VERKÄUFERIN schließt unter allen Umständen die Haftung für die Eignung der Waren für die vom Käufer beabsichtigte Nutzung bzw. die Eignung für einen spezifischen Zweck aus. Darüber hinaus schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, die auf die unsachgemäße oder unkorrekte Nutzung oder Lagerung der Waren durch den Käufer zurückzuführen von uns erbrachten Leistungen nicht anderweitig vertraglich geschuldet sind. 8.6 Falls mangelhafte Waren vorkommen, und gegenüber 5. Ansprüche aus der VERKÄUFERIN eine entsprechende Forderung erhoben wird, ist die VERKÄUFERIN berechtigt, innerhalb einer angemeßenen Frist Mängelhaftung verjähren nach eigenem Ermeßen entweder gegen Zurücksendung der mangelhaften Waren Ersatzwaren zu liefern oder Nachlieferung zu tätigen, die mangelhaften Waren auszubeßern oder dem Käufer eine anteilige Minderung des Kaufpreises anzubieten, wonach der Mangel als endgültig behoben gilteinem Jahr. 8.7 Mit Ausnahme des Obigen schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, und der Käufer kann keine sonstigen Ansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen, darunter z.B. Aufhebung oder Schadensersatzforderung.

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Samples: Licensing Agreement

Mängel. 8.1 Der Käufer muss Empfänger ist verpflichtet, die von uns gelieferte Xxxx nach Empfang sofort nach dem Empfang der Waren auf Mängel zu untersuchen und vor deren Ingebrauchnahme die Waren nach bewährten Praktiken prüfen. Der Käufer muß sich somit durch die Prüfung vergewißern, dass die Waren allen vertraglichen Bedingungen entsprechen. Falls der Käufer die angegebene rechtzeitige Prüfung unterlässt, entfällt sein Recht, Mängel eventuelle Gewährleistungsansprüche unverzüglich geltend zu machen. Gewährleistungsansprüche bestehen nur, wenn der Kunde die Mängel, soweit sie offensichtlich sind, innerhalb von 14 Tagen in jedem Fall aber vor Verwendung der gelieferten Waren STUDIO 55 schriftlich anzeigt. Durch Material und Fertigungstechnik bedingte Eigenschaften von aufblasbaren Werbeträgern, Aufdruck und Beschriftung gelten nicht als Mangel. Mehr oder Minderlieferungen bis zu 5%sind verkehrsüblich und stellen keinen Mangel dar. Berechnet wird immer die tatsächlich gelieferte Menge. Von uns angefertigte Klischees bleiben in jedem Fall unser Eigentum und stehen dem Besteller nur bei einer solchen Prüfung hätten festgestellt werden können. 8.2 Ohne Präjudiz des PktFolgeaufträgen an uns, einen angemessenen Zeitraum lang, zur Verfügung. 8.1 Bei erwiesenen Mängeln sind wir nach unserer Xxxx zur frachtfreien Nachlieferung oder zur Nachbesserung berechtigt. Das beanstandete Erzeugnis ist dabei zunächst unter Berücksichtigung der billigsten Versandart an uns zurückzusenden. Wird der Gewährleistungsfall anerkannt, gehen die Transportkosten zu unseren Lasten. Für den Fall, dass Nachbesserung, bzw. bei Terminaufträgen, rechtzeitige Behebung/Ersatzlieferung nicht möglich oder fehlgeschlagen ist, hat die Mängelrüge schriftlich zu erfolgen und muss binnen 8 (acht) Tagender Kunde Anspruch auf Wandelung oder Minderung. Weitergehende Ansprüche insbesondere auf Schadenersatz aus Folgeschäden – sind ausgeschlossen, nachdem der Mangel festgestellt wurde soweit sie nicht auf grob fahrlässiger oder hätte festgestellt werden müßenvorsätzlicher Vertragsverletzung von STUDIO 55,eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, dies gilt auch für Schäden bei der VERKÄUFERIN eingehenVerletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen. Die Mängelrüge muß eine Beschreibung des beantragten Mangels enthalten. 8.3 Forderungen als Folge Dies gilt nicht für den Ersatz von Mängeln müßen binnen 3 (drei) Monaten ab der Lieferung erhoben werden. 8.4 Nach Ablauf der Fristen entsprechend Pkt. 8.2 Körperschäden und 8.3 kann keine Mängelrüge erhoben werden. Falls die VERKÄUFERIN sich auf eine Diskussion mit dem Käufer betreffend eine Mängelrüge einlassen sollteGesundheitsschäden, die nach Ablauf der angegebenen Fristen vorgebracht worden ist, so stellt dies nur eine höfliche Geste der VERKÄUFERIN dar, die dadurch in keiner Weise das Recht zu behaupten verwirkt, dass die Mängelrüge zu spät erhoben worden ist. 8.5 Die VERKÄUFERIN schließt unter allen Umständen die Haftung für die Eignung der Waren für die vom Käufer beabsichtigte Nutzung bzw. die Eignung für einen spezifischen Zweck aus. Darüber hinaus schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aussowie den Ersatz von Schäden an privat genutzten Sachen, die auf die unsachgemäße verschuldens-unabhängiger Haftung des Produkthaftungsgesetzes beruhen. Ist dem Abnehmer ein Mangel bekannt, oder unkorrekte Nutzung oder Lagerung muss ihm dieser Mangel bekannt sein, so gilt er bei Benutzung bzw. Weiterbenutzung der Waren durch den Käufer zurückzuführen sindWare als akzeptiert. Allein unseren Preislisten und Angeboten aufgeführten Angaben (Volumen, Durchmesser, Größe und Tragkraft usw.)sind ungefähre Richtwerte. 8.6 Falls mangelhafte Waren vorkommen, und gegenüber der VERKÄUFERIN eine entsprechende Forderung erhoben wird, ist die VERKÄUFERIN berechtigt, innerhalb einer angemeßenen Frist nach eigenem Ermeßen entweder gegen Zurücksendung der mangelhaften Waren Ersatzwaren zu liefern oder Nachlieferung zu tätigen, die mangelhaften Waren auszubeßern oder dem Käufer eine anteilige Minderung des Kaufpreises anzubieten, wonach der Mangel als endgültig behoben gilt. 8.7 Mit Ausnahme des Obigen schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, und der Käufer kann keine sonstigen Ansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen, darunter z.B. Aufhebung oder Schadensersatzforderung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängel. 8.1 Der Käufer 10.1 Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbeaussagen begründen keine Beschaffenheitsa n- gabe zu unseren Verkaufs-, Liefergegenständen und sonstigen Leistungen. 10.2 Offensichtliche Mängel unserer Verkaufs-, Liefergegenstände und sonstigen Leistungen muss sofort der Kunde uns spätestens bis zum Ablauf der zweiten Woche ab deren Empfang schriftlich oder in Text- form anzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Mängeln ausgeschlos- sen. Untersuchungs- und Rügepflichten gem. §§ 377, 378 HGB bleiben von Satz 1 unberührt. 10.3 Bei Mängeln unserer Verkaufs-, Liefergegenstände und sonstigen Leistungen leisten wir zunächst - nach unserer Xxxx – Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). 10.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie zweimal erfolglos versucht wurde, sofern sich nicht aus der Art der Sache oder des Mangels oder sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Bei nur geringfügiger Vertrags- widrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Empfang Kunden kein Rücktrittsrecht zu. 10.5 Wählt der Waren Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Anspruch auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt un- ser/e Verkaufs-, Liefergegenstand oder sonstige Leistung bei dem Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Ziff. 11 bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt. 10.6 Kosten des Ein- und vor deren Ingebrauchnahme Ausbaus mangelhafter Verkaufs- oder Liefergegenstände, welche zum Zweck der Nacherfüllung anfallen, stellen keine Aufwendungen im Sinne des § 439 Abs. 2 BGB dar. Im üb- rigen sind Ansprüche des Kunden gemäß § 439 Abs. 2 BGB wegen der zum Zweck der Nacherfül- lung erforderlichen Aufwendungen ausgeschlossen, soweit die Waren nach bewährten Praktiken prüfen. Der Käufer muß Aufwendungen sich somit durch erhöhen, weil der Verkaufs- oder Liefergegenstand nachträglich an einen anderen Ort als die Prüfung vergewißern, dass die Waren allen vertraglichen Bedingungen entsprechen. Falls der Käufer die angegebene rechtzeitige Prüfung unterlässt, entfällt sein Recht, Mängel geltend zu machenNiederlassung des Kun- den verbracht worden ist; es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Ge- brauch der Ware. 10.7 Alle Ansprüche des Kunden wegen Mängeln unserer Verkaufs-, Liefergegenstände und sonstigen Leistungen verjähren in 12 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablieferung des Liefergegen- standes; soweit das Aufstellen oder die Montage von uns übernommen wird, mit Fertigstellung unse- rer Leistungen. Satz 1 gilt nicht, soweit gem. §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke u. Sachen für Bauwe r- ke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634 a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen fest- gelegt sind sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, bei einer solchen Prüfung hätten festgestellt werden können. 8.2 Ohne Präjudiz des Pkt. 8.1 hat die Mängelrüge schriftlich zu erfolgen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungs - und muss binnen 8 (acht) Tagen, nachdem der Mangel festgestellt wurde oder hätte festgestellt werden müßen, Ver- richtungsgehilfen und bei der VERKÄUFERIN eingehenarglistigem Verschweigen eines Mangels. Die Mängelrüge muß eine Beschreibung des beantragten Mangels enthaltengesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Verjährungsfristen bleiben unberührt. 8.3 Forderungen als Folge von Mängeln müßen binnen 3 (drei) Monaten ab der Lieferung erhoben werden. 8.4 Nach Ablauf der Fristen entsprechend Pkt. 8.2 und 8.3 kann keine Mängelrüge erhoben werden. Falls die VERKÄUFERIN sich auf eine Diskussion mit dem Käufer betreffend eine Mängelrüge einlassen sollte, die nach Ablauf der angegebenen Fristen vorgebracht worden ist, so stellt dies nur eine höfliche Geste der VERKÄUFERIN dar, die dadurch in keiner Weise das Recht zu behaupten verwirkt, dass die Mängelrüge zu spät erhoben worden ist. 8.5 Die VERKÄUFERIN schließt unter allen Umständen die Haftung für die Eignung der Waren für die vom Käufer beabsichtigte Nutzung bzw. die Eignung für einen spezifischen Zweck aus. Darüber hinaus schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, die auf die unsachgemäße oder unkorrekte Nutzung oder Lagerung der Waren durch den Käufer zurückzuführen sind. 8.6 Falls mangelhafte Waren vorkommen, und gegenüber der VERKÄUFERIN eine entsprechende Forderung erhoben wird, ist die VERKÄUFERIN berechtigt, innerhalb einer angemeßenen Frist nach eigenem Ermeßen entweder gegen Zurücksendung der mangelhaften Waren Ersatzwaren zu liefern oder Nachlieferung zu tätigen, die mangelhaften Waren auszubeßern oder dem Käufer eine anteilige Minderung des Kaufpreises anzubieten, wonach der Mangel als endgültig behoben gilt. 8.7 Mit Ausnahme des Obigen schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, und der Käufer kann keine sonstigen Ansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen, darunter z.B. Aufhebung oder Schadensersatzforderung.

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Samples: Sales Contracts

Mängel. 8.1 6.1 Der Käufer hat offene Mängel unverzüglich d.h. spätestens innerhalb von 4 Werktagen nach Erhalt der Ware, schriftlich oder fernschriftlich zu rügen. Bei versteckten Mängeln beginnt diese Frist ab Entdeckung des Mangels und endet spätestens drei Monate nach Erhalt der Ware. Geht innerhalb dieser Frist eine schriftliche Rüge beim Verkäufer nicht ein, so sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Bemängelte Ware ist 14 Tage ab Zugang der Mängelrüge beim Verkäufer zur Besichtigung bereitzuhalten, andernfalls Ansprüche aus der Mängelrüge ausgeschlossen sind. Bemängelte Ware muss sofort nach dem Empfang der Waren ordnungsgemäß gelagert und vor deren Ingebrauchnahme die Waren nach bewährten Praktiken prüfenversichert werden. Der Käufer muß sich somit ist ver- pflichtet, auf Verlangen des Verkäufers gegen Erstattung der nachgewiesenen Kosten unver- züglich die Rücklieferung der Ware vorzunehmen oder zu veranlassen 6.2 Bei mangelhafter Lieferung kann der Käufer nur Minderung oder Lieferung mangelfreier Ware unter Rückgabe der gelieferten verlangen. Beträgt jedoch der Minderwert einer bemängelten Ware nicht mehr als 15%, kann nur Minderung verlangt werden. Schlägt die Ersatzlieferung fehl, oder erfolgt diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist, so ist der Käufer berechtigt, nach seiner Xxxx Herabsetzen der Vergütung oder Rückgängigmachen des Kaufvertrages zu verlangen. 6.3 Der Anspruch auf Gewährleistung verjährt spätestens drei Monate nach Erhalt der Ware. Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers endet in jedem Fall mit dem Eintrag der Ware in das erste Stoffaufbereitungsaggregat. 6.4 Im Rahmen der Gewährleistung werden nur solche Mängel berücksichtigt, die unmittelbar an der gelieferten Sache selbst bestanden haben. Für alle weitergehenden Schäden, insbeson- dere Folgeschäden, wird nur im Falle grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens gehaf- tet. Ausgeschlossen ist eine Ersatzpflicht für Schäden, die durch die Prüfung vergewißernAnwesenheit von produk- tionsschädlichen Stoffen entstehen, dass die Waren allen vertraglichen Bedingungen entsprechen. Falls sofern nicht der Käufer die angegebene rechtzeitige Prüfung unterlässt, entfällt sein Recht, Mängel geltend zu machen, die bei einer solchen Prüfung hätten festgestellt werden könnenVerkäufer eine ausdrückliche und unein- geschränkte Reinheitsgarantie übernommen hat. 8.2 Ohne Präjudiz 6.5 Die Haftung des Pkt. 8.1 hat die Mängelrüge schriftlich zu erfolgen und muss binnen 8 (acht) Tagen, nachdem der Mangel festgestellt wurde oder hätte festgestellt werden müßen, bei der VERKÄUFERIN eingehen. Die Mängelrüge muß eine Beschreibung des beantragten Mangels enthalten. 8.3 Forderungen als Folge von Mängeln müßen binnen 3 (drei) Monaten ab der Lieferung erhoben werden. 8.4 Nach Ablauf der Fristen entsprechend Pkt. 8.2 und 8.3 kann keine Mängelrüge erhoben werden. Falls die VERKÄUFERIN sich auf eine Diskussion mit dem Käufer betreffend eine Mängelrüge einlassen sollte, die nach Ablauf der angegebenen Fristen vorgebracht worden ist, so stellt dies nur eine höfliche Geste der VERKÄUFERIN dar, die dadurch in keiner Weise das Recht zu behaupten verwirkt, dass die Mängelrüge zu spät erhoben worden ist. 8.5 Die VERKÄUFERIN schließt unter allen Umständen die Haftung für die Eignung der Waren für die vom Käufer beabsichtigte Nutzung bzw. die Eignung für einen spezifischen Zweck aus. Darüber hinaus schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, die Verkäufers ist im jedem Falle auf die unsachgemäße oder unkorrekte Nutzung oder Lagerung der Waren durch den Käufer zurückzuführen sind. 8.6 Falls mangelhafte Waren vorkommen, und gegenüber der VERKÄUFERIN eine entsprechende Forderung erhoben wird, ist die VERKÄUFERIN berechtigt, innerhalb einer angemeßenen Frist nach eigenem Ermeßen entweder gegen Zurücksendung der mangelhaften Waren Ersatzwaren zu liefern oder Nachlieferung zu tätigen, die mangelhaften Waren auszubeßern oder dem Käufer eine anteilige Minderung doppelte Höhe des Kaufpreises anzubieten, wonach der Mangel als endgültig behoben giltbeschränkt. 8.7 Mit Ausnahme des Obigen schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, und der Käufer kann keine sonstigen Ansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen, darunter z.B. Aufhebung oder Schadensersatzforderung.

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Samples: Sales Contracts

Mängel. 8.1 Der Käufer muss sofort Für Mängel der Lieferung haften wir nur dem Erstkäufer. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnützung (Schwund), auf Schäden aus unsachgemäßer oder ungeeigneter Verwendung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung (Lagerung) usw. Handelsübliche oder innerhalb der üblichen technischen Toleranz liegende Abweichungen, insbesondere der Qualität, Farbe, Größe oder des Gewichtes sowie Mängel, die im Wesen des verwendeten Materials und Verfahrenstechnik begründet sind, berechtigen zu keinen Gewährleistungsansprüchen. Bei sonstigem Ausschluss sind offene Mängel sofort, geheime Mängel unverzüglich nach dem Empfang der Waren und ihrer Entdeckung, jedenfalls aber vor deren Ingebrauchnahme die Waren nach bewährten Praktiken prüfenBearbeitung/Verarbeitung mittels eingeschriebenen Briefes anzuzeigen. Der Käufer muß sich somit durch die Prüfung vergewißern, dass die Waren allen vertraglichen Bedingungen entsprechen. Falls der Käufer die angegebene rechtzeitige Prüfung unterlässt, entfällt sein Recht, Mängel geltend zu machenKunde ist bei sonstigem Verlust von Gewährleistungsansprüchen verpflichtet, die Ware unverzüglich, spätestens aber binnen dreier Tage ab Lieferung zu untersuchen und allfällige Mängel sofort schriftlich anzuzeigen. Diese Anzeigepflicht bei einer solchen Prüfung hätten festgestellt werden können. 8.2 Ohne Präjudiz des Pkt. 8.1 hat die Mängelrüge schriftlich zu erfolgen und muss binnen 8 (acht) Tagen, nachdem sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche besteht auch bei erheblichen Abweichungen der Mangel festgestellt wurde oder hätte festgestellt werden müßen, bei der VERKÄUFERIN eingehenLieferung vom ursprünglich Vereinbarten. Die Mängelrüge muß eine Beschreibung des beantragten Mangels enthalten. 8.3 Forderungen als Folge von Mängeln müßen binnen 3 (drei) Monaten ab Gewährleistungsfrist beträgt einen Monat. Mängel eines Teiles der Lieferung erhoben werden. 8.4 Nach Ablauf berechtigen den Käufer nicht zur Beanstandung der Fristen entsprechend Pktganzen Lieferung. 8.2 und 8.3 kann keine Mängelrüge erhoben Beanstandete Ware darf nur mit unserer Genehmigung zurückgeschickt werden. Falls Bei Qualitätsmängeln ist ein Muster beizuschließen. Quantitätsmängel sind durch amtlich bestätigte Abwaagezertifikate nachzuweisen. Gewährleistungsansprüche können nach unserer Xxxx durch Reparatur oder Ersatz der beanstandeten Ware, Kaufpreisminderung oder Stornierung des Vertrages erfüllt werden. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Bei auf Bestellung angefertigten Waren ist eine Rücknahme ausgeschlossen. Für fremde Erzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die VERKÄUFERIN sich auf eine Diskussion mit dem Käufer betreffend eine Mängelrüge einlassen sollteAbtretung der Ansprüche, die nach Ablauf der angegebenen Fristen vorgebracht worden ist, so stellt dies nur eine höfliche Geste der VERKÄUFERIN daruns gegen den Lieferanten zustehen. Ansprüche auf Ersatz eines mittelbaren oder leicht fahrlässig verursachten Schadens sowie Ansprüche aus Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen. Ansprüche welcher Art immer berechtigen den Käufer nicht, die dadurch in keiner Weise das Recht Erfüllung seiner Verpflichtungen zu behaupten verwirkt, dass die Mängelrüge zu spät erhoben worden istverweigern oder etwaige Ansprüche gegen uns zustehende Forderungen aufzurechnen. Der Rückgriff gem. § 933b ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. 8.5 Die VERKÄUFERIN schließt unter allen Umständen die Haftung für die Eignung der Waren für die vom Käufer beabsichtigte Nutzung bzw. die Eignung für einen spezifischen Zweck aus. Darüber hinaus schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, die auf die unsachgemäße oder unkorrekte Nutzung oder Lagerung der Waren durch den Käufer zurückzuführen sind. 8.6 Falls mangelhafte Waren vorkommen, und gegenüber der VERKÄUFERIN eine entsprechende Forderung erhoben wird, ist die VERKÄUFERIN berechtigt, innerhalb einer angemeßenen Frist nach eigenem Ermeßen entweder gegen Zurücksendung der mangelhaften Waren Ersatzwaren zu liefern oder Nachlieferung zu tätigen, die mangelhaften Waren auszubeßern oder dem Käufer eine anteilige Minderung des Kaufpreises anzubieten, wonach der Mangel als endgültig behoben gilt. 8.7 Mit Ausnahme des Obigen schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, und der Käufer kann keine sonstigen Ansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen, darunter z.B. Aufhebung oder Schadensersatzforderung.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Mängel. 8.1 6.1 Der Käufer muss sofort Liefergegenstand hat den von GeicoTaikisha bezeichneten Spezifikationen sowie den jeweils anzuwendenden DIN-, VDE und ähnlichen Vorschriften zu entsprechen. Der Lieferant leistet Gewähr dafür, dass der Liefergegenstand keine seinen Wert 6.2 Der Lieferant verpflichtet sich, eine wirksame Qualitätssicherung durchzuführen, aufrecht zu erhalten und GeicoTaikisha nach dem Aufforderung nachzuweisen. GeicoTaikisha ist berechtigt, die vom Lieferanten durchgeführte Art und Weise der Qualitätssicherung jederzeit zu überprüfen. 6.3 Entspricht der Liefergegenstand nicht der vertraglich vereinbarten Qualität, Menge und / oder Güte, kann GeicoTaikisha nach ihrer Xxxx die ihr zustehenden Rechte geltend machen. Unter Abänderung des § 377 HGB behält sich GeicoTaikisha ein 2- wöchiges Rügerecht ab Empfang der Waren und vor deren Ingebrauchnahme die Waren Ware bzw. ab Entdeckung versteckter Mängel vor. 6.4 Die Mängelverjährungsfrist beträgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, 2 Jahre nach bewährten Praktiken prüfen. Der Käufer muß sich somit Abnahme der Lieferung durch die Prüfung vergewißern, dass die Waren allen vertraglichen Bedingungen entsprechen. Falls der Käufer die angegebene rechtzeitige Prüfung unterlässt, entfällt sein Recht, Mängel geltend zu machen, die bei einer solchen Prüfung hätten festgestellt werden könnenGeicoTaikisha. 8.2 Ohne Präjudiz des Pkt6.5 Bei Mängelrügen verlängert sich die Mängelverjährungsfrist um die zwischen der Mängelrüge und der vollständigen Mängelbeseitigung liegende Zeitspanne. 8.1 hat Wird der Liefergegenstand ausgetauscht, beginnt die Mängelrüge schriftlich Mängelverjährungsfrist erneut. Bei teilweiser Erneuerung gilt dies für die erneuerten Teile. Konnte ein Mangel nur durch Analysen festgestellt werden, so ist die GeicoTaikisha berechtigt, dem Lieferanten diese in Rechnung zu erfolgen und muss binnen 8 (acht) Tagenstellen. Soweit sich die Analysen auf den Liefergegenstand beziehen so ist die 6.6 Die Nacherfüllung gilt als fehlgeschlagen, nachdem wenn der Mangel festgestellt wurde oder hätte festgestellt werden müßen, bei erste Versuch der VERKÄUFERIN eingehenNacherfüllung fehlschlägt. Die Mängelrüge muß eine Beschreibung des beantragten Mangels enthaltenvon GeicoTaikisha wegen Mängeln gerügten Teile, bleiben bis zur Mängelbeseitigung zur vertragsgemäßen Verfügung der GeicoTaikisha. 8.3 Forderungen als Folge von Mängeln müßen binnen 3 (drei) Monaten ab 6.7 In dringenden Fällen sowie bei Säumnis oder Erfolglosigkeit des Lieferanten in der Lieferung erhoben werdenNacherfüllung kann GeicoTaikisha die Mängel auf Kosten des Lieferanten beseitigen. Die Rücknahme einer mangelhaften Sache erfolgt stets auf Kosten des Lieferanten. 8.4 Nach Ablauf der Fristen entsprechend Pkt. 8.2 und 8.3 kann keine Mängelrüge erhoben werden. Falls die VERKÄUFERIN sich auf eine Diskussion mit dem Käufer betreffend eine Mängelrüge einlassen sollte, die nach Ablauf der angegebenen Fristen vorgebracht worden ist, so stellt dies nur eine höfliche Geste der VERKÄUFERIN dar, die dadurch in keiner Weise das Recht zu behaupten verwirkt, dass die Mängelrüge zu spät erhoben worden ist. 8.5 Die VERKÄUFERIN schließt unter allen Umständen die Haftung für die Eignung der Waren für die vom Käufer beabsichtigte Nutzung bzw. die Eignung für einen spezifischen Zweck aus. Darüber hinaus schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, die auf die unsachgemäße oder unkorrekte Nutzung oder Lagerung der Waren durch den Käufer zurückzuführen sind. 8.6 Falls mangelhafte Waren vorkommen, und gegenüber der VERKÄUFERIN eine entsprechende Forderung erhoben wird, ist die VERKÄUFERIN berechtigt, innerhalb einer angemeßenen Frist nach eigenem Ermeßen entweder gegen Zurücksendung der mangelhaften Waren Ersatzwaren zu liefern oder Nachlieferung zu tätigen, die mangelhaften Waren auszubeßern oder dem Käufer eine anteilige Minderung des Kaufpreises anzubieten, wonach der Mangel als endgültig behoben gilt. 8.7 Mit Ausnahme des Obigen schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, und der Käufer kann keine sonstigen Ansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen, darunter z.B. Aufhebung oder Schadensersatzforderung.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Mängel. 8.1 Der Käufer muss sofort nach dem Empfang ist gehalten das Gelieferte bei der Waren und vor deren Ingebrauchnahme die Waren nach bewährten Praktiken prüfenLieferung oder kurz danach zu prü- fen oder prüfen zu lassen. Der Käufer muß sich somit durch sicherstellen, daß die Prüfung vergewißernrichtigen Ge- genstände geliefert wurden, dass daß die Waren allen vertraglichen Bedingungen entsprechenQuantität mit den Vorlagen übereinstimmt und daß das Gelieferte der vorab besprochenen Qualität entspricht. Falls der Käufer Signnova- tion International Dinxperlo B.V. bürgt nicht für die angegebene rechtzeitige Prüfung unterlässtTauglichkeit des Gelieferten für den beabsichtigten Zweck, entfällt sein Recht, Mängel geltend zu machen, die bei einer solchen Prüfung hätten festgestellt werden können. 8.2 Ohne Präjudiz des Pkt. 8.1 hat die Mängelrüge schriftlich zu erfolgen und muss binnen 8 (acht) Tagen, nachdem der Mangel festgestellt wurde oder hätte festgestellt werden müßen, bei der VERKÄUFERIN eingehen. Die Mängelrüge muß eine Beschreibung des beantragten Mangels enthalten. 8.3 Forderungen als Folge von Mängeln müßen binnen 3 (drei) Monaten ab der Lieferung erhoben werden. 8.4 Nach Ablauf der Fristen entsprechend Pkt. 8.2 und 8.3 kann keine Mängelrüge erhoben werden. Falls die VERKÄUFERIN sich auf eine Diskussion mit dem Käufer betreffend eine Mängelrüge einlassen sollte, die nach Ablauf der angegebenen Fristen vorgebracht selbst nicht wenn dieser Zweck Signnovation In- ternational Dinxperlo B.V. mitgeteilt worden ist, so stellt außer wenn man dies nur eine höfliche Geste der VERKÄUFERIN dar, die dadurch in keiner Weise das Recht zu behaupten verwirkt, dass die Mängelrüge zu spät erhoben worden ist. 8.5 Die VERKÄUFERIN schließt unter allen Umständen die Haftung ausdrück- lich beim Kauf vereinbart hat. Signnovation International Dinxperlo B.V. gewährt keine Garantie für die Eignung der Waren für die technische Beratung und Unterstützung. — Offenkundige Mängel oder Versäumnisse sind vom Käufer beabsichtigte Nutzung innerhalb von acht Tagen nach Lieferungschriftlich bei Signnovation International Dinxperlo B.V. an- zumelden, wird diese Frist überschritten, entfällt jeglicher Anspruch an Signno- vation International Dinxperlo B.V. bezüglich diesem Mangel oder Versäumnis. — Nicht offenkundige Mängel oder Versäumnisse sind vom Käufer innerhalb von acht Tagen nach ihrer Feststellung schriftlich bei Signnovation International Dinxperlo B.V. anzumelden, jedoch nicht später als 1 Jahr nach Rechnungs- datum. Wird diese Frist überschritten, entfällt jeglicher Anspruch an Signnova- tion International Dinxperlo B.V. bezüglich dieser Mängel oder Versäumnisse. Es obliegt dem Käufer, zu belegen, daß der Mangel oder das Versäumnis aus- schließlich oder überwiegend aufgetreten ist in der direkten Folge von Material- bzw. die Eignung für einen spezifischen Zweck ausHerstellerfehler. Darüber hinaus schließt die VERKÄUFERIN jede — Insofern Signnovation International Dinxperlo B.V. Haftung für Mängel ausoder Versäumnisse übernimmt,hat sie das Recht nach eigenem Ermessen auszubes- sern oder neu zu liefern. Kosten für Aus- und Einbau gehen auf Rechnung des Käufers. — Geringe, im Handel üblicherweise als zulässig empfundene oder technisch un- vermeidbare Abweichungen bezüglich Qualität, Farbe, Verarbeitung, Maß und Gewicht sind kein Grund für Beanstandungen bzw. Garantieleistungen. — Der Käufer hat keinerlei Anspruch auf Garantieleistungen für Mängel die durch äußere Gewalteinwirkung, falsche Behandlung oder andere Bedingungen en- standen sind, die auf die unsachgemäße oder unkorrekte Nutzung oder Lagerung nicht von Signnovation International Dinxperlo B.V. kontrolliert werden können. — Solange der Waren durch den Käufer zurückzuführen sind. 8.6 Falls mangelhafte Waren vorkommen, und im Verzug ist bei der Einhaltung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der VERKÄUFERIN eine entsprechende Forderung erhoben wirdSignnovation International Dinxperlo B.V., ist jeder Anspruch auf Garantie aufgeschoben. — Erfüllung dieser Garantieverpflichtungen gilt als einziger und umfassender Scha- densersatz. Jegliche andere Schadenser-satzforderung ist ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist die VERKÄUFERIN berechtigtFolge grober Fahrlässigkeit von Seiten Signnovation International Dinxperlo B.V.s. Sollte Signnovation International Dinxperlo B.V. trotzdem gehalten werden, innerhalb einer angemeßenen Frist nach eigenem Ermeßen entweder gegen Zurücksendung Ersatz für den Schaden zu leisten, dann beträgt der Schaden höchstens so viel wie der Rechnungspreis des mangelhaften Waren Ersatzwaren zu liefern oder Nachlieferung zu tätigenTeils, die mangelhaften Waren auszubeßern oder dem Käufer eine anteilige Minderung des Kaufpreises anzubieten, wonach der Mangel als endgültig behoben giltdas den Schaden verursacht hat. 8.7 Mit Ausnahme des Obigen schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, und der Käufer kann keine sonstigen Ansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen, darunter z.B. Aufhebung oder Schadensersatzforderung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Mängel. 8.1 (1) PwC Cert leistet nach den gesetzlichen Regeln Gewähr für die verein- barte Beschaffenheit der Leistung. Ein vom Auftraggeber gewünsch- tes Ergebnis kann nicht gewährleistet werden. Insoweit haftet PwC Cert auch nicht für Nachteile, die dem Auftraggeber aus der in Übereinstimmung mit den Zertifizierungsvorschriften erfolgenden Nichterteilung, der Aussetzung, der Kündigung, dem Widerruf oder dem Entzug eines Zertifikats entstehen. Der Käufer muss sofort Auftraggeber trägt das Risiko für die Verwendbarkeit der Leistungsergebnisse der von PwC Cert erbrachten Leistungen. (2) Der Auftraggeber hat PwC Cert Mängel unverzüglich unter Angabe der ihm bekannten und für deren Erkennung zweckdienlichen Infor- mationen schriftlich zu melden. Der Auftraggeber hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen erleichtern. (3) PwC Cert leistet bei Mängeln zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Die Nacherfüllung erfolgt nach Xxxx der PwC Cert durch Mangelbe- seitigung oder durch erneute Erbringung der Leistung. (4) Die Nacherfüllung durch die PwC Cert erfolgt grundsätzlich aus Ku- lanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Offenbare Unrich- tigkeiten im Leistungsergebnis, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler oder formelle Mängel können von PwC Cert jederzeit berichtigt wer- den. (5) Ein Anerkenntnis mit der Folge des Neubeginns der Verjährung liegt nur vor, wenn die PwC Cert dies gegenüber dem Auftraggeber aus- drücklich erklärt hat. (6) PwC Cert ist berechtigt, die Nacherfüllung davon abhängig zu ma- chen, dass der Auftraggeber zumindest einen angemessenen Teil der Vergütung bezahlt hat. (7) Erbringt PwC Cert Leistungen bei der Mängelermittlung oder -besei- tigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein, kann PwC Cert eine Vergü- tung nach Aufwand verlangen, wenn der Auftraggeber das Nichtvor- liegen eines Mangels mindestens grob fahrlässig verkannt hat. (8) Die Nacherfüllung gilt nach dem Empfang erfolglosen zweiten Versuch als fehl- geschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Waren Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Die Nacherfüllung gilt auch als fehlgeschlagen, wenn sie unmöglich oder dem Auftraggeber unzumutbar oder von PwC Cert unberechtigt ver- weigert oder ungebührlich verzögert wird. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, eine angemessene Nachfrist zur Mangelbeseitigung zu setzen. Er hat dabei ausdrücklich und vor deren Ingebrauchnahme schrift- lich darauf hinzuweisen, dass er sich das Recht vorbehält, bei erneu- tem Fehlschlagen vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenser- satz zu verlangen. Schlägt die Waren nach bewährten Praktiken prüfenMangelbeseitigung auch in der Nach- frist fehl, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern, wenn nicht nur ein unerheblicher Mangel vor- liegt. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels leistet PwC Cert im Rahmen der in Ziffer 12 (Haftung) festgelegten Grenzen. (9) Ansprüche wegen Mängeln der Leistung verjähren innerhalb eines Jahres ab der Erklärung der vorbehaltlosen Abnahme durch den Auf- traggeber. Der Käufer muß sich somit Lauf der Verjährungsfrist wird durch die Prüfung vergewißern, dass die Waren allen vertraglichen Bedingungen entsprechenAnzeige eines Mangels innerhalb dieser Frist durch den Auftraggeber gehemmt. Falls der Käufer die angegebene rechtzeitige Prüfung unterlässt, entfällt sein Recht, Mängel geltend zu machen, die bei einer solchen Prüfung hätten festgestellt werden können. 8.2 Ohne Präjudiz des Pkt. 8.1 hat die Mängelrüge schriftlich zu erfolgen und muss binnen 8 (acht) Tagen, nachdem der Mangel festgestellt wurde Bei Vorsatz oder hätte festgestellt werden müßengrober Fahrlässigkeit von PwC Cert, bei der VERKÄUFERIN eingehen. Die Mängelrüge muß eine Beschreibung arglistigem Ver- schweigen des beantragten Mangels enthaltenMangels, bei Personenschäden oder Rechtsmängeln sowie bei Garantien (§ 639 BGB) gelten die gesetzlichen Verjährungs- fristen, ebenso bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. 8.3 Forderungen als Folge von Mängeln müßen binnen 3 (drei) Monaten ab der Lieferung erhoben werden. 8.4 Nach Ablauf der Fristen entsprechend Pkt. 8.2 und 8.3 kann keine Mängelrüge erhoben werden. Falls die VERKÄUFERIN sich auf eine Diskussion mit dem Käufer betreffend eine Mängelrüge einlassen sollte, die nach Ablauf der angegebenen Fristen vorgebracht worden ist, so stellt dies nur eine höfliche Geste der VERKÄUFERIN dar, die dadurch in keiner Weise das Recht zu behaupten verwirkt, dass die Mängelrüge zu spät erhoben worden ist. 8.5 Die VERKÄUFERIN schließt unter allen Umständen die Haftung für die Eignung der Waren für die vom Käufer beabsichtigte Nutzung bzw. die Eignung für einen spezifischen Zweck aus. Darüber hinaus schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, die auf die unsachgemäße oder unkorrekte Nutzung oder Lagerung der Waren durch den Käufer zurückzuführen sind. 8.6 Falls mangelhafte Waren vorkommen, und gegenüber der VERKÄUFERIN eine entsprechende Forderung erhoben wird, ist die VERKÄUFERIN berechtigt, innerhalb einer angemeßenen Frist nach eigenem Ermeßen entweder gegen Zurücksendung der mangelhaften Waren Ersatzwaren zu liefern oder Nachlieferung zu tätigen, die mangelhaften Waren auszubeßern oder dem Käufer eine anteilige Minderung des Kaufpreises anzubieten, wonach der Mangel als endgültig behoben gilt. 8.7 Mit Ausnahme des Obigen schließt die VERKÄUFERIN jede Haftung für Mängel aus, und der Käufer kann keine sonstigen Ansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen, darunter z.B. Aufhebung oder Schadensersatzforderung.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen