Mängel. 5.1 Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Verlassens des Lieferwerkes bzw. des Lagers. 5.2 Für IIa-Material wird von uns keine Gewähr für die Güte und Brauchbarkeit übernommen. Im Anarbeitungsbereich (Brenn- und Scherenzuschnitte) wird nach Maßgabe der Ziffern 3 bis 5 für die in der Auftragsbestätigung genannten Güten und/oder Abmessungen Gewähr übernommen. 5.3 Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Nach Entdeckung eines Mangels hat er das Be- oder Verarbeiten der Ware sofort einzustellen. 5.4 Für fehlerhaft gelieferte Ware leisten wir kostenlosen Materialersatz, wenn sich die gelieferte Ware noch im gleichen Zustand wie beim Versand befindet. Ist Ersatzlieferung nicht möglich, kann der Käufer nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht ihm jedoch kein Rücktrittsrecht zu. 5.5 Wählt der Käufer wegen Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt er Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe. Als Beschaffenheit der Ware gilt nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Mängel. 5.1 Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Verlassens des Lieferwerkes bzw. des Lagers.
5.2 Für IIa-Material wird von uns keine 6.1 Wir leisten Gewähr für die Güte sach- und Brauchbarkeit übernommenfachgerechte Erbringung der Wartungs- und Entstörungsleistungen. Im Anarbeitungsbereich (Brenn- und Scherenzuschnitte) wird Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, verjähren Mängelansprüche zwei Jahre nach Maßgabe Abnahme der Ziffern 3 bis 5 für die in jeweiligen Leistung. Ist der Auftragsbestätigung genannten Güten und/Kunde Unternehmer gemäß § 14 BGB, verjähren Mängelansprüche ein Jahr nach Abnahme der jeweiligen Leistun- gen. Zur Mängelbeseitigung ist uns eine angemessene Nachfrist zur Nachbesserung zu gewähren. Sollte eine Mängel- beseitigung nicht möglich sein, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Abmessungen Gewähr übernommendas Entgelt angemessen gemindert werden.
5.3 Die Gewährleistungsrechte 6.2 Für Schadenersatzansprüche gilt im Übrigen die nachfolgende Ziffer 7. Weitergehende Ansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Nach Entdeckung eines Mangels hat er das Be- oder Verarbeiten der Ware sofort einzustellenKunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen.
5.4 Für fehlerhaft gelieferte Ware leisten wir kostenlosen Materialersatz6.3 Von unserer Mängelhaftung sind nachstehende Fälle ausgeschlossen: ■ Schäden, wenn sich die gelieferte Ware noch im gleichen Zustand wie beim Versand befindetdurch den Kunden oder Dritte verursacht wurden ■ Schäden durch höhere Gewalt oder atmosphärische Einflüsse (Blitzschlag etc.) ■ üblicher bestimmungsgemäßer Verschleiß, wobei die Dauer des Verschleißes deutlich kürzer sein kann als die vorste- hend genannte Gewährleistungsfrist. Ist Ersatzlieferung nicht möglichSofern der Austausch eines Verschleißteiles nach Ablauf seiner üblichen Lebens- dauer notwendig wird, kann der Käufer nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht ihm jedoch kein Rücktrittsrecht zubegründet dies keine Mängelansprüche.
5.5 Wählt der Käufer wegen Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt er Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe. Als Beschaffenheit der Ware gilt nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
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Samples: Wartungsvertrag
Mängel. 5.1 Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware 11.1. Die von uns gelieferten Produkte sind von unserem Ver- tragspartner unverzüglich nach Lieferung (Übergabe) auf Mängel zu untersuchen und über allfällige Mängel ist der Zeitpunkt des Verlassens des Lieferwerkes unverzügliche und detaillierte Anzeige an uns zu richten. Geheime Mängel sind un- verzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Die Anzeige hat schrift- lich (auch per Fax oder E-Mail in PDF-Datei) spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung (Übernahme, Übergabe, Pkt. 5.) bzw. des LagersEntdeckung zu erfolgen.
5.2 Für IIa-Material wird von uns keine Gewähr für die Güte und Brauchbarkeit übernommen11.2. Im Anarbeitungsbereich Bei behebbaren Mängeln sind wir nach eigener Xxxx be- rechtigt, Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Austausch der bemängelten Ware (Brenn- und ScherenzuschnitteProdukte) wird nach Maßgabe der Ziffern 3 bis 5 für die in der Auftragsbestätigung genannten Güten oder Preisminderung anzubieten. Darüber hinausgehende Ansprüche gegen uns, insbesondere Rechte auf Wandlung, Schadenersatz und/oder Abmessungen Gewähr übernommenErsatzvornahme, sind ausgeschlossen.
5.3 Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus11.3. Bei unbehebbaren Mängeln sind wir nach eigener Xxxx berechtigt, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen istden Austausch der bemängelten Produkte oder Preisminderung anzubieten. Nach Entdeckung eines Mangels hat er das Be- Darüber hinausgehende Ansprüche gegen uns, insbesondere Rechte auf Wandlung, Schadenersatz und/oder Verarbeiten der Ware sofort einzustellenErsatzvornahme, sind ausgeschlossen.
5.4 Für fehlerhaft gelieferte Ware leisten wir kostenlosen Materialersatz11.4. Mängelrügen werden nicht anerkannt, wenn sich die gelieferte Ware noch Pro- dukte nicht am Befindungsort oder im gleichen Zustand der Ablieferung befinden. Eine Rücksendung von bemängelten Produkten ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung zulässig.
11.5. Um unserer Mängelbehebungspflicht nachkommen zu AGB
11.6. Unsere Mängelbehebungspflicht bezieht sich nur auf die von uns gelieferten Produkte. Sollten zur Mängelbehebung zu- sätzliche Kosten für z. B. bauliche Maßnahmen, wie beim Versand befindet. Ist Ersatzlieferung nicht möglichEntfernen von Mauern, kann Decken oder ähnlichem entstehen, so tragen diese jedenfalls der Käufer nach seiner Xxxx Herabsetzung bzw. der Vergütung oder Rückgängigmachung Inhaber des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht ihm jedoch kein Rücktrittsrecht zuObjektes (auf Pkt.
5.5 Wählt der Käufer wegen Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu11.5. Wählt er Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe. Als Beschaffenheit der Ware gilt nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware darwird ausdrücklich verwiesen).
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Samples: General Terms and Conditions
Mängel. 5.1 Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Verlassens des Lieferwerkes bzw. des Lagers10.1 Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbeaussagen begründen keine Beschaffenheitsa n- gabe zu unseren Verkaufs-, Liefergegenständen und sonstigen Leistungen.
5.2 Für IIa-Material wird 10.2 Offensichtliche Mängel unserer Verkaufs-, Liefergegenstände und sonstigen Leistungen muss der Kunde uns spätestens bis zum Ablauf der zweiten Woche ab deren Empfang schriftlich oder in Text- form anzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung von uns keine Gewähr für die Güte Ansprüchen wegen Mängeln ausgeschlos- sen. Untersuchungs- und Brauchbarkeit übernommenRügepflichten gem. Im Anarbeitungsbereich (Brenn- und Scherenzuschnitte) wird nach Maßgabe der Ziffern 3 bis 5 für die in der Auftragsbestätigung genannten Güten und/oder Abmessungen Gewähr übernommen§§ 377, 378 HGB bleiben von Satz 1 unberührt.
5.3 Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus10.3 Bei Mängeln unserer Verkaufs-, dass dieser seinen Liefergegenstände und sonstigen Leistungen leisten wir zunächst - nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Nach Entdeckung eines Mangels hat er das Be- unserer Xxxx – Nachbesserung oder Verarbeiten der Ware sofort einzustellenErsatzlieferung (Nacherfüllung).
5.4 Für fehlerhaft gelieferte Ware leisten wir kostenlosen Materialersatz, wenn sich 10.4 Schlägt die gelieferte Ware noch im gleichen Zustand wie beim Versand befindet. Ist Ersatzlieferung nicht möglichNacherfüllung fehl, kann der Käufer Kunde nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie zweimal erfolglos versucht wurde, sofern sich nicht aus der Art der Sache oder des Mangels oder sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeitgeringfügiger Vertrags- widrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht ihm jedoch dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
5.5 10.5 Wählt der Käufer Kunde wegen Mangels eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels Anspruch auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu. Wählt er der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware un- ser/e Verkaufs-, Liefergegenstand oder sonstige Leistung bei ihmdem Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt Ziff. 11 bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
10.6 Kosten des Ein- und Ausbaus mangelhafter Verkaufs- oder Liefergegenstände, welche zum Zweck der Nacherfüllung anfallen, stellen keine Aufwendungen im Sinne des § 439 Abs. 2 BGB dar. Im üb- rigen sind Ansprüche des Kunden gemäß § 439 Abs. 2 BGB wegen der zum Zweck der Nacherfül- lung erforderlichen Aufwendungen ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich auf erhöhen, weil der Verkaufs- oder Liefergegenstand nachträglich an einen anderen Ort als die Differenz zwischen Kaufpreis Niederlassung des Kun- den verbracht worden ist; es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Ge- brauch der Ware.
10.7 Alle Ansprüche des Kunden wegen Mängeln unserer Verkaufs-, Liefergegenstände und Wert der mangelhaften Sachesonstigen Leistungen verjähren in 12 Monaten. Dies Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablieferung des Liefergegen- standes; soweit das Aufstellen oder die Montage von uns übernommen wird, mit Fertigstellung unse- rer Leistungen. Satz 1 gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht habensoweit gem. Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe§§ 438 Abs. Als Beschaffenheit 1 Nr. 2 (Bauwerke u. Sachen für Bauwe r- ke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634 a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen fest- gelegt sind sowie in Fällen der Ware gilt nur Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Produktbeschreibung als vereinbartErfüllungs - und Ver- richtungsgehilfen und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Öffentliche ÄußerungenDie gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe Hemmung und Neubeginn der Ware darVerjährungsfristen bleiben unberührt.
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Samples: Sales Contracts
Mängel. 5.1 Entscheidend 16.1 Äußerlich sichtbare Mängel müssen vom Mieter dem Vermieter gegenüber un- verzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Kalendertagen nach Anzeige der Betriebsbereitschaft der Mietsache gerügt werden.
16.2 Zeigt sich bei der Inbetriebnahme oder während der Mietzeit der Mietsache ein Mangel, so muss der Mieter unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Kalendertagen nach Entdeckung des Mangels dem Vermieter hiervon Anzeige machen.
16.3 Mängelanzeigen sind schriftlich zu erstatten. Die Anzeige kann telegrafisch oder fernschriftlich erfolgen. Erfolgt die Anzeige mündlich oder telefonisch, so hat sie der Mieter innerhalb von 3 Kalendertagen schriftlich zu bestätigen. Für die Einhaltung der Fristen für den vertragsgemäßen Zustand der Ware die Mängelanzeige oder deren schriftliche Bestä- tigung ist der Zeitpunkt Tag des Verlassens des Lieferwerkes bzw. des LagersZugangs beim Vermieter maßgebend.
5.2 Für IIa-Material wird von uns keine Gewähr für 16.4 Nach Ablauf der Rügefristen gilt die Güte und Brauchbarkeit übernommen. Mietsache als vertragsgemäß.
16.5 Im Anarbeitungsbereich (Brenn- und Scherenzuschnitte) wird nach Maßgabe Falle einer Mängelanzeige ist der Ziffern 3 bis 5 für die in der Auftragsbestätigung genannten Güten und/Vermieter berechtigt, den Mangel zu be- seitigen oder Abmessungen Gewähr übernommen.
5.3 Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen vorausein funktionell gleichwertiges Mietgerät zur Verfügung zu stellen. Der Mieter hat sicher zu stellen, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen der Vermieter etwaige Reparaturen un- gehindert durchführen kann. Solange dem Vermieter der Zugang zu der Miet- sache nicht möglich ist. Nach Entdeckung eines Mangels hat er das Be- oder Verarbeiten der Ware sofort einzustellen.
5.4 Für fehlerhaft gelieferte Ware leisten wir kostenlosen Materialersatz, wenn sich die gelieferte Ware noch im gleichen Zustand wie beim Versand befindet. Ist Ersatzlieferung nicht möglich, kann der Käufer nach seiner Xxxx Herabsetzung Mieter keine Gewährleistungs- oder Scha- densersatzansprüche geltend machen.
16.6 Es wird keine Gewährleistung übernommen bei Mängeln, die aus folgenden Gründen entstanden sind:
a) ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung der Vergütung Mietsache;
b) fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Mieter oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeitnicht vom Vermieter hierzu hinzugezogener Dritter;
c) fehlerhafte, unsachgemäße Behandlung der Mietsache, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht ihm jedoch kein Rücktrittsrecht zuNichtbeachtung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregel- ten Pflichten des Mieters;
d) Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel.
5.5 Wählt 16.7 Ausfälle der Käufer wegen Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt Funkfernsteuerung durch Funkabrisse oder Auslöschung des Funksignals durch Reflektion oder andere äußere Umstände, die sich im Funk- bereich befinden können, sind nicht ausgeschlossen und vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zuVermieter nicht zu vertreten. Wählt er Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert Es liegt dabei keine Störung an der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe. Als Beschaffenheit der Ware gilt nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware darFunkversteuerung vor.
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Samples: Vermietungsvertrag
Mängel. 5.1 Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Verlassens des Lieferwerkes bzw5.1. des Lagers.
5.2 Für IIa-Material wird von uns keine Gewähr für die Güte und Brauchbarkeit übernommen. Im Anarbeitungsbereich (Brenn- und Scherenzuschnitte) wird nach Maßgabe der Ziffern 3 bis 5 für die in der Auftragsbestätigung genannten Güten und/oder Abmessungen Gewähr übernommen.
5.3 Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Nach Entdeckung eines Mangels hat er das Be- oder Verarbeiten der Ware sofort einzustellen.
5.4 Für fehlerhaft gelieferte Ware leisten wir kostenlosen MaterialersatzProdukte sind vertragsgemäss, wenn sich die gelieferte Ware noch im gleichen Zustand wie beim Versand befindetdiese unseren Spezifikationen und sonstigen Angaben sowie den allgemeinen anerkannten Regeln der Lebensmittelherstellung und den einschlägigen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entspricht. Ist Ersatzlieferung nicht möglich, kann der Käufer nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht ihm jedoch kein Rücktrittsrecht Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen PPAG ungekürzt zu.
5.5 Wählt 5.2. Waren, die bei Ankunft folgende Mängel aufweisen, werden sofort zurückgewiesen: Schädlingsbefall, Fäulnis, andere Qualitätsmängel welche eine Weiterverarbeitung des Produkts verunmöglichen respektive bei welchen eine Gefährdung des Konsumenten nicht auszuschliessen ist. Kann der Käufer wegen Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt er Schadenersatz, verbleibt Lieferant die Ware bei ihmnicht zurücknehmen, so werden die anfallenden Kosten der Vernichtung durch PPAG in Rechnung gestellt. Zurückgewiesene Produkte sind durch den Lieferanten innert 12 Std. abzuholen und nachzuliefern.
5.3. Beim Vorliegen eines Mangels ist die PPAG berechtigt, entweder Wandelung, Minderung, Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung für die Mangelhafte Ware zu verlangen. Auch wenn ihm dies zumutbar istnur einzelne Teile einer Lieferung mangelhaft sind, kann die PPAG auch Wandelung oder Ersatzlieferung der gesamten Lieferung verlangen.
5.4. Entscheidet die PPAG auf für Wandelung oder Ersatzlieferung für die mangelhafte oder teils mangelhafte Lieferung, wird die Ware auf Kosten und Gefahr des Lieferanten zurückgeschickt bzw. zur Abholung unter einseitiger Frist von der PPAG zur Verfügung gestellt. Verderbliche Ware kann auf Kosten des Lieferanten vernichtet werden.
5.5. Erfolgt die Ersatzlieferung durch den Lieferanten nicht unverzüglich oder innerhalb der durch PPAG gesetzten Frist, ist die PPAG berechtigt, die entsprechende Lieferung ohne weitere Fristansetzung auf Kosten des Lieferanten von Dritten zu beziehen. Der Schadenersatz beschränkt sich auf schuldhafte Lieferant hält die Differenz zwischen Kaufpreis PPAG in jedem Falle schadlos.
5.6. Die PPAG hat das Recht bei Mängel für zukünftige resp. ausstehende Lieferungen vom Vertrag per sofort und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe. Als Beschaffenheit der Ware gilt nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware darohne Entschädigungspflicht zurückzutreten.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Mängel. 5.1 Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand 9.1. Wir gewährleisten die Mangelfreiheit des Vertragsgegenstandes im Hinblick auf die vereinbarte Spezifikation. Ein Mangel liegt nicht vor bei nur unerheblicher Abweichung von der Ware ist vereinbarten Beschaf- fenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Zeitpunkt des Verlassens des Lieferwerkes bzw. des LagersBrauchbar- keit.
5.2 Für IIa-Material wird 9.2. Bei der Lieferung neuer Gegenstände haften wir nur für Mängel, die sich innerhalb von uns keine Gewähr 12 Monaten seit Lieferung herausstellen.
9.3. Der Mangel muss schon bei Gefahrübergang vorhanden gewe- sen sein. Der Besteller trägt die Beweislast dafür.
9.4. Bei der Lieferung gebrauchter Gegenstände ist die Haftung für die Güte und Brauchbarkeit übernommenSachmängel ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle eines arglistig verschwiegenen Mangels oder der Verletzung einer Garantie. Im Anarbeitungsbereich (Brenn- Übrigen bleiben auch bei der Lieferung gebrauchter Gegenstände die vertraglichen Ansprüche des Bestellers unberührt.
9.5. Der Besteller hat gelieferte Gegenstände unverzüglich nach Eingang zu überprüfen und Scherenzuschnitte) wird uns erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Besteller diese unverzügliche Mängelan- zeige, so gilt unsere Lieferung als genehmigt, es sei denn, es han- delt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkenn- bar war. Auch zunächst nicht erkennbare Mängel muss uns der Be- steller unverzüglich nach Maßgabe Erlangen der Ziffern 3 bis 5 Kenntnis anzuzeigen; andern- falls gilt die Lieferung auch bezüglich dieser Mängel als genehmigt. Im übrigen gilt § 377 HGB.
9.6. Mängelanzeigen müssen schriftlich erfolgen.
9.7. Der Besteller ist verpflichtet, Beweise für die in Mängel zu sichern und uns Gelegenheit zur Überprüfung zu geben. Kommt der Auftragsbestätigung genannten Güten und/oder Abmessungen Gewähr übernommenBestel- ler dieser Verpflichtung nicht nach, gilt die Lieferung als genehmigt.
5.3 9.8. Für die Lieferung von Maschinen, Anlagen oder Teilen davon gilt: Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen vorausGewährleistung umfasst nicht eine bestimmte zeitliche Ver- fügbarkeit der Anlage oder die Erreichung von technischen, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- wirt- schaftlichen oder sonstigen Zwecken, die über die vereinbarte Spezi- fikation hinaus gehen. Wir haften auch nicht für ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebset- zung durch den Besteller oder Dritte, normale Abnutzung im be- stimmungsgemäßen Gebrauch, fehlerhafte oder nachlässige Be- handlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebs- mittel, nicht vereinbarte Roh- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Nach Entdeckung eines Mangels hat er das Be- Werkstoffe, mangelhafte Bauarbei- ten, ungeeigneten Baugrund, chemische elektrochemische oder Verarbeiten der Ware sofort einzustellenelektrische Einflüsse – soweit diese Dinge nicht von uns zu verant- worten sind.
5.4 Für fehlerhaft gelieferte Ware leisten wir kostenlosen Materialersatz9.9. Werden die Liefergegenstände nach Lieferung weiterbearbeitet, wenn sich so entfällt jede Haftung für Mängel, die gelieferte Ware noch im gleichen Zustand wie Rahmen zumutbarer Ein- gangskontrolle und -untersuchung beim Versand befindet. Ist Ersatzlieferung nicht möglich, kann der Käufer nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung Besteller oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht ihm jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
5.5 Wählt der Käufer wegen Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt er Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sacheeinem ver- traglich bestimmten anderen Empfänger erkennbar waren. Dies gilt nicht, soweit wir vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln.
9.10. Werden besondere Qualitätsanforderungen gestellt (z.B. im Bereich Hitzebeständigkeit und bei Biegevorgängen, Maßhaltigkeit, Beschichtungsstärke etc.), so ist dies in der Bestellung schriftlich aufzugeben. Fehlen die Angaben, so haften wir nicht für diese Quali- tätsanforderungen. Insbesondere stehen wir für die Maßhaltigkeit nur ein, wenn exakte Vorgaben bestehen.
9.11. Für Maßhaltigkeit stehen wir nur ein, soweit sich Abweichun- gen tatsächlich nachteilig auf die Vertragsverletzung arglistig verursacht habenFunktion des Gegenstandes aus- wirken; ansonsten liegt keine erhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit vor.
9.12. Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab ÜbergabeNimmt der Besteller oder ein Dritter unsachgemäße Änderun- gen oder Instandsetzungsarbeiten vor, so haften wir nicht für die daraus entstehenden Folgen.
9.13. Als Eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware gilt Sache oder eine Halt- barkeitsgarantie übernehmen wir nur, soweit dies im Einzelfall schriftlich vereinbart ist. Eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Ver- wendung kommt nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungenin Betracht, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware darwenn hierüber eine schriftliche Ver- einbarung getroffen wurde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängel. 5.1 Entscheidend 6.1 Entspricht die Veröffentlichmng der Werbemittel nicht der vertraglich geschmldeten Beschaffenheit bzw. Leistmng, so hat der Amkraggeber Ansprmch amf Zahlmngsmindermng oder eine einwandfreie Ersatzleis- tmng, aber nmr in dem Amsmak, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wmrde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzleistmng bzw. Ersatzveröffentlichmng zm verweigern, wenn
(a) diese einen Amfwand erfordert, der mnter Beachtmng des Inhalts des Schmldverhältnisses mnd der Gebote von Trem mnd Glamben in einem groben Missverhältnis zm dem Leistmngsinteresse des Amkraggebers steht, oder
(b) diese für den vertragsgemäßen Zustand Verlag nmr mit mnverhältnismäkig hohen Kosten möglich wäre. Lässt der Ware Verlag eine ihm für die Ersatzleistmng oder die Veröffentlichmng eines anderen Werbemittels ge- setzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzleistmng/ -veröffentlichmng ernemt nicht einwand- frei, so hat der Amkraggeber ein Recht amf Zahlmngsmindermng oder Rückgängigmachmng des Amkrages. Bei mnwesentlichen Mängeln bei der Veröffentlichmng des Werbemittels ist die Rückgängigmachmng des Amkrags amsgeschlossen.
6.2 Der Amkraggeber wird das Werbemittel mnverzüglich nach Veröffentlichmng überprüfen. Soweit der Amf- traggeber Unternehmer ist, müssen Mängelrügen – amch in Bezmg amf die Verteilqmalität – spätestens innerhalb einer Woche nach Veröffentlichmng bzw. Verteilmng gegenüber dem Verlag geltend gemacht werden.
6.3 Der Verlag haket für Schäden, gleich ob ams vertraglicher Pflichtverletzmng oder ams mnerlambter Hand- lmng, nach Makgabe der folgenden Bestimmmngen:
(a) Soweit sich ams den nachfolgenden Bestimmmngen nichts Abweichendes ergibt, haket der Verlag nach Makgabe der gesetzlichen Bestimmmngen.
(b) Die Hakmng für Schäden, die vom Verlag oder einem seiner Erfüllmngsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig vermrsacht werden, sowie für Schäden ams der Verletzmng des Lebens, des Körpers oder der Gesmndheit, ist der Zeitpunkt des Verlassens des Lieferwerkes bzw. des LagersHöhe nach mnbegrenzt.
5.2 Für IIa-Material wird von uns keine Gewähr für (c) In allen anderen Fällen haket der Verlag nmr, soweit es sich dabei mm die Güte und Brauchbarkeit übernommen. Im Anarbeitungsbereich Verletzmng einer wesentlichen Pflicht handelt, deren Erfüllmng die ordnmngsgemäke Dmrchführmng des Vertrags überhampt erst ermög- licht mnd amf deren Einhaltmng die andere Vertragspartei vertramen dmrke (Brenn- und Scherenzuschnitte) wird nach Maßgabe der Ziffern 3 bis 5 für die ,,Kardinalpflicht“), jedoch stets nmr in der Auftragsbestätigung genannten Güten und/oder Abmessungen Gewähr übernommenHöhe des typischen, vorhersehbaren Schadens.
5.3 (d) Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen vertraglichen Hakmngsansprüche verjähren nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Nach Entdeckung eines Mangels hat er das Be- oder Verarbeiten der Ware sofort einzustellen.
5.4 Für fehlerhaft gelieferte Ware leisten wir kostenlosen Materialersatz, wenn sich die gelieferte Ware noch im gleichen Zustand wie beim Versand befindet. Ist Ersatzlieferung nicht möglich, kann der Käufer nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht ihm jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
5.5 Wählt der Käufer wegen Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt er Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sacheeinem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährmngsbeginn. Dies gilt nichtnicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlags, wenn wir dessen gesetzlichen Vertreters oder Erfüllmngsgehilfen sowie der Verletzmng des Lebens, des Körpers oder der Gesmndheit. In diesen Fällen gilt die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe. Als Beschaffenheit der Ware gilt nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dargesetzliche Verjährmngsfrist.
(e) Die Hakmng nach dem Prodmkthakmngsgesetz bleibt mnberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängel. 5.1 Entscheidend für 8.1 Bei Teilen, die sich infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen, hat die STTG nach Ihrer Xxxx den vertragsgemäßen Zustand der Ware Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern. Sie Feststellung solcher Mängel ist der Zeitpunkt des Verlassens des Lieferwerkes SSTG unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum der SSTG.
8.2 Zur Vornahme der SSTG notwendig erscheinenden Beseitigung von Mängeln und Lieferung mangelfreier Sache hat der Besteller nach Verständigung mit der SSTG die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist die SSTG von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit.
8.3 Die SSTG trägt die zum Zwecke der Beseitigung von Mängeln bzw. der Lieferung mangelfreier Sachen erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich ein Verlangen zur Mangelbeseitigung des LagersBestellers als unberechtigt heraus, kann die SSTG die hieraus entstandenen Kosten vom Besteller als Ersatz verlangen.
5.2 Für IIa-Material wird 8.4 Keine Mängelrechte bestehen insbesondere in folgenden Fällen, sofern sie nicht von uns der SSTG zu verantworten sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung.
8.5 Wird ein Mangel durch den Besteller oder einen Dritten unsachgemäß beseitigt, besteht keine Gewähr Haftung der SSTG für die Güte und Brauchbarkeit übernommendaraus entstehenden Folgen. Im Anarbeitungsbereich (Brenn- und Scherenzuschnitte) wird nach Maßgabe Gleiches gilt für vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes ohne vorherige Zustimmung der Ziffern 3 bis 5 für die in der Auftragsbestätigung genannten Güten und/oder Abmessungen Gewähr übernommenSSTG.
5.3 Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Nach Entdeckung eines Mangels hat er das Be- oder Verarbeiten der Ware sofort einzustellen.
5.4 Für fehlerhaft gelieferte Ware leisten wir kostenlosen Materialersatz, wenn sich die gelieferte Ware noch im gleichen Zustand wie beim Versand befindet. Ist Ersatzlieferung nicht möglich, kann der Käufer nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht ihm jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
5.5 Wählt der Käufer wegen Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt er Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe. Als Beschaffenheit der Ware gilt nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängel. 5.1 Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand 8.1 Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Eingang zu überprüfen und erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche zu rügen. Nicht erkennbare Mängel sind innerhalb einer Woche nach Erlangen der Ware ist Kenntnis zu rügen. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen. Unterlässt der Zeitpunkt des Verlassens des Lieferwerkes bzw. des Lagers.
5.2 Für IIa-Material wird von uns keine Gewähr für Besteller diese Mängel- rüge, so gilt die Güte und Brauchbarkeit übernommenLieferung als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im Anarbeitungsbereich (Brenn- übrigen gelten die §§ 377 ff. HGB.
8.2 Mit der Weiterverarbeitung durch den Kunden entfällt jede Haf- tung für Mängel, die bei der Anlieferung der von uns bearbeiteten Waren beim Besteller beziehungsweise einem von diesem einge- schalteten Dritten im Rahmen zumutbarer Eingangskontrolle und Scherenzuschnitte) wird nach Maßgabe der Ziffern 3 bis 5 - untersuchung erkennbar sind, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
8.3 Der Besteller ist verpflichtet, Beweise für die Mängel zu sichern und uns Gelegenheit zur Überprüfung zu geben. Kommt der Bestel- ler dieser Verpflichtung nicht nach, gilt die Lieferung als genehmigt.
8.4 Ein Mangel liegt nicht vor bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beein- trächtigung der Brauchbarkeit.
8.5 Wir haften nicht für beigestellte Teile und Fremderzeugnisse. Bei der Bearbeitung eingesandter bzw. beigestellter Teile haften wir nicht für Mängel, die sich aus dem Verhalten des Werkstoffes erge- ben.
8.6 Werden besondere Qualitätsanforderungen gestellt (z.B. im Bereich Hitzebeständigkeit und bei Biegevorgängen etc.), so ist dies in der Auftragsbestätigung genannten Güten und/Bestellung schriftlich aufzugeben. Fehlen die Angaben, so entfällt jede Gewährleistung für diese Qualitätsanforderungen. Insbesondere wird die Maßhaltigkeit von Gewinden oder Abmessungen Gewähr übernommenähnlichen komplizierten Konstruktionen nur gewährleistet, wenn exakte Vor- gaben bestehen.
5.3 Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus8.7 Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäße Ände- rungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so haften wir nicht für die daraus entstehenden Folgen. Außerdem hat der Bestel- ler die Beweislast dafür, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen der von ihm gerügte Mangel schon bei Gefahrübergang vorlag.
8.8 Eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder eine Halt- barkeitsgarantie übernehmen wir nur, soweit dies im Einzelfall schriftlich vereinbart ist. Nach Entdeckung eines Mangels hat er das Be- oder Verarbeiten der Ware sofort einzustellen.
5.4 Für fehlerhaft gelieferte Ware leisten wir kostenlosen MaterialersatzEine nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung kommt nur in Betracht, wenn sich die gelieferte Ware noch im gleichen Zustand wie beim Versand befindet. Ist Ersatzlieferung nicht möglich, kann der Käufer nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht ihm jedoch kein Rücktrittsrecht zuhierüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
5.5 Wählt der Käufer wegen Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt er Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe. Als Beschaffenheit der Ware gilt nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
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Samples: General Terms and Conditions
Mängel. 5.1 Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand 9.1 Ein Mangel liegt nicht vor bei nur unerheblicher Abweichung von der Ware ist vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beein- trächtigung der Zeitpunkt des Verlassens des Lieferwerkes bzw. des LagersBrauchbarkeit.
5.2 Für IIa-Material wird 9.2 Bei der Lieferung neuer Gegenstände haften wir nur für Mängel, die sich innerhalb von uns keine Gewähr 12 Monaten seit Lieferung herausstellen.
9.3 Der Mangel muss schon bei Gefahrübergang vorhanden gewe- sen sein. Der Besteller trägt die Beweislast dafür.
9.4 Bei der Lieferung gebrauchter Gegenstände ist die Haftung für die Güte und Brauchbarkeit übernommenSachmängel ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle eines arglistig verschwiegenen Mangels oder der Verletzung einer Garantie. Im Anarbeitungsbereich (Brenn- Übrigen bleiben auch bei der Lieferung gebrauchter Gegenstände die vertraglichen Ansprüche des Bestellers unberührt.
9.5 Der Besteller hat gelieferte Gegenstände unverzüglich nach Ein- gang zu überprüfen und Scherenzuschnitte) wird uns erkennbare Mängel unverzüglich anzu- zeigen. Unterlässt der Besteller diese unverzügliche Mängelanzeige, so gilt unsere Lieferung als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Auch zunächst nicht erkennbare Mängel sind uns unverzüglich nach Maßgabe Erlangen der Ziffern 3 bis 5 Kenntnis anzuzeigen; andernfalls gilt die Lieferung auch bezüglich dieser Mängel als genehmigt. Im übrigen gilt § 377 HGB.
9.6 Mängelanzeigen müssen schriftlich erfolgen.
9.7 Der Besteller ist verpflichtet, Beweise für die in Mängel zu sichern und uns Gelegenheit zur Überprüfung zu geben. Kommt der Auftragsbestätigung genannten Güten und/oder Abmessungen Gewähr übernommenBestel- ler dieser Verpflichtung nicht nach, gilt die Lieferung als genehmigt.
5.3 Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus9.8 Wir haften nicht für ungeeignete oder unsachgemäße Verwen- dung, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen istfehlerhafte Montage bzw. Nach Entdeckung eines Mangels hat er das Be- Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Verarbeiten der Ware sofort einzustellenDritte, normale Abnutzung im bestimmungsgemäßen Ge- brauch, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungs- gemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauar- beiten, ungeeigneten Baugrund, chemische elektrochemische oder elektrische Einflüsse – soweit diese Dinge nicht von uns zu verant- worten sind.
5.4 Für fehlerhaft gelieferte Ware leisten wir kostenlosen Materialersatz9.9 Werden die Liefergegenstände nach Lieferung weiterbearbeitet, wenn sich so entfällt jede Haftung für Mängel, die gelieferte Ware noch im gleichen Zustand wie Rahmen zumutbarer Ein- gangskontrolle und -untersuchung beim Versand befindet. Ist Ersatzlieferung nicht möglich, kann der Käufer nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung Besteller oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht ihm jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
5.5 Wählt der Käufer wegen Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt er Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sacheeinem ver- traglich bestimmten anderen Empfänger erkennbar waren. Dies gilt nicht, soweit wir vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln.
9.10 Werden besondere Qualitätsanforderungen gestellt (z.B. im Bereich Hitzebeständigkeit und bei Biegevorgängen, Maßhaltigkeit, Beschichtungsstärke etc.), so ist dies in der Bestellung schriftlich aufzugeben. Fehlen die Angaben, so haften wir nicht für diese Quali- tätsanforderungen. Insbesondere stehen wir für die Maßhaltigkeit nur ein, wenn exakte Vorgaben bestehen.
9.11 Für Maßhaltigkeit stehen wir nur ein, soweit sich Abweichungen tatsächlich nachteilig auf die Vertragsverletzung arglistig verursacht habenFunktion des Gegenstandes auswirken; ansonsten liegt keine erhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit vor.
9.12 Beratungsleistungen, Einweisungen, Anleitungen zur Bedie- nung und Wartung schulden wir nur bei ausdrücklicher schriftlicher Beauftragung. Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe. Als Derartige Leistungen sind gesondert zu vergüten.
9.13 Nimmt der Besteller oder ein Dritter unsachgemäße Änderun- gen oder Instandsetzungsarbeiten vor, so haften wir nicht für die daraus entstehenden Folgen.
9.14 Eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware gilt Sache oder eine Halt- barkeitsgarantie übernehmen wir nur, soweit dies im Einzelfall schriftlich vereinbart ist. Eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Ver- wendung kommt nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungenin Betracht, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware darwenn hierüber eine schriftliche Ver- einbarung getroffen wurde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängel. 5.1 Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand 8.1 Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Eingang zu überprüfen und erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche zu rügen. Nicht erkennbare Mängel sind innerhalb einer Woche nach Erlangen der Ware ist Kenntnis zu rügen. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen. Unterlässt der Zeitpunkt des Verlassens des Lieferwerkes bzw. des Lagers.
5.2 Für IIa-Material wird von uns keine Gewähr für Besteller diese Mängelrüge, so gilt die Güte und Brauchbarkeit übernommenLieferung als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im Anarbeitungsbereich (Brenn- Übrigen gelten die §§ 377 ff. HGB.
8.2 Mit der Weiterverarbeitung durch den Kunden entfällt jede Haftung für Mängel, die bei der Anlieferung der von uns bearbeiteten Waren beim Besteller beziehungsweise einem von diesem eingeschalteten Dritten im Rahmen zumutbarer Eingangskontrolle und Scherenzuschnitte) wird nach Maßgabe der Ziffern 3 bis 5 -untersuchung erkennbar sind, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
8.3 Der Besteller ist verpflichtet, Beweise für die Mängel zu sichern und uns Gelegenheit zur Überprüfung zu geben. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht nach, gilt die Lieferung als genehmigt.
8.4 Ein Mangel liegt nicht vor bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
8.5 Wir haften nicht für beigestellte Teile und Fremderzeugnis-se. Bei der Bearbeitung eingesandter bzw. beigestellter Teile haften wir nicht für Mängel, die sich aus dem Verhalten des Werkstoffes ergeben.
8.6 Werden besondere Qualitätsanforderungen gestellt (z.B. im Bereich Hitzebeständigkeit und bei Biegevorgängen etc.), so ist dies in der Auftragsbestätigung genannten Güten und/Bestellung schriftlich aufzugeben. Fehlen die Angaben, so entfällt jede Gewährleistung für diese Qualitäts-anforderungen. Insbesondere wird die Maßhaltigkeit von Gewinden oder Abmessungen Gewähr übernommenähnlichen komplizierten Konstruktionen nur gewährleistet, wenn exakte Vorgaben bestehen.
5.3 Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus8.7 Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so haften wir nicht für die daraus entstehenden Folgen. Außerdem hat der Besteller die Beweislast dafür, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen der von ihm gerügte Xxxxxx schon bei Gefahrübergang vorlag.
8.8 Eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder eine Haltbarkeitsgarantie übernehmen wir nur, soweit dies im Einzelfall schriftlich vereinbart ist. Nach Entdeckung eines Mangels hat er das Be- oder Verarbeiten der Ware sofort einzustellen.
5.4 Für fehlerhaft gelieferte Ware leisten wir kostenlosen MaterialersatzEine nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung kommt nur in Betracht, wenn sich die gelieferte Ware noch im gleichen Zustand wie beim Versand befindet. Ist Ersatzlieferung nicht möglich, kann der Käufer nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht ihm jedoch kein Rücktrittsrecht zuhierüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
5.5 Wählt der Käufer wegen Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt er Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe. Als Beschaffenheit der Ware gilt nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
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Mängel. 5.1 Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand 9.1 Ein Mangel liegt nicht vor bei nur unerheblicher Abweichung von der Ware ist vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Zeitpunkt des Verlassens des Lieferwerkes bzw. des LagersBrauchbarkeit.
5.2 Für IIa-Material wird 9.2 Bei der Lieferung neuer Gegenstände haften wir nur für Mängel, die sich innerhalb von uns keine Gewähr 12 Monaten seit Lieferung herausstellen.
9.3 Der Mangel muss schon bei Gefahrübergang vorhanden gewesen sein. Der Besteller trägt die Beweislast dafür.
9.4 Bei der Lieferung gebrauchter Gegenstände ist die Haftung für die Güte und Brauchbarkeit übernommenSachmängel ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle eines arglistig verschwiegenen Mangels oder der Verletzung einer Garantie. Im Anarbeitungsbereich (Brenn- Übrigen bleiben auch bei der Lieferung gebrauchter Gegenstände die vertraglichen Ansprüche des Bestellers unberührt.
9.5 Der Besteller hat gelieferte Gegenstände unverzüglich nach Eingang zu überprüfen und Scherenzuschnitte) wird uns erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Besteller diese unverzügliche Mängelanzeige, so gilt unsere Lieferung als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Auch zunächst nicht erkennbare Mängel sind uns unverzüglich nach Maßgabe Erlangen der Ziffern 3 bis 5 Kenntnis anzuzeigen, andernfalls gilt die Lieferung auch bezüglich dieser Mängel als genehmigt. Im Übrigen gilt § 377 HGB.
9.6 Mängelanzeigen müssen schriftlich erfolgen.
9.7 Der Besteller ist verpflichtet, Beweise für die in Mängel zu sichern und uns Gelegenheit zur Überprüfung zu geben. Kommt der Auftragsbestätigung genannten Güten und/oder Abmessungen Gewähr übernommenBesteller dieser Verpflichtung nicht nach, gilt die Lieferung als genehmigt.
5.3 Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus9.8 Wir haften nicht für ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen istfehlerhafte Montage bzw. Nach Entdeckung eines Mangels hat er das Be- Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Verarbeiten der Ware sofort einzustellenDritte, normale Abnutzung im bestimmungsgemäßen Gebrauch, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrund, chemische elektrochemische oder elektrische Einflüsse – soweit diese Dinge nicht von uns zu verantworten sind.
5.4 Für fehlerhaft gelieferte Ware leisten wir kostenlosen Materialersatz9.9 Werden die Liefergegenstände nach Lieferung weiterbearbeitet, wenn sich so entfällt jede Haftung für Mängel, die gelieferte Ware noch im gleichen Zustand wie Rahmen zumutbarer Eingangskontrolle und –untersuchung beim Versand befindet. Ist Ersatzlieferung nicht möglich, kann der Käufer nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung Besteller oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht ihm jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
5.5 Wählt der Käufer wegen Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt er Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sacheeinem vertraglich bestimmten anderen Empfänger erkennbar waren. Dies gilt nichtnicht soweit wir vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln.
9.10 Werden besondere Qualitätsanforderungen gestellt (z.B. im Bereich Hitzebeständigkeit und bei Biegevorgängen, Maßhaltigkeit, Beschichtungsstärke etc.) so ist dies in der Bestellung schriftlich aufzugeben. Fehlen die Angaben, so haften wir nicht für diese Qualitätsanforderungen. Insbesondere stehen wir für die Maßhaltigkeit nur ein, wenn exakte Vorgaben bestehen.
9.11 Für Maßhaltigkeit stehen wir nur ein, soweit sich Abweichungen tatsächlich nachteilig auf die Vertragsverletzung arglistig verursacht habenFunktion des Gegenstandes auswirken; ansonsten liegt keine erhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit vor.
9.12 Beratungsleistungen, Einweisungen, Anleitungen zur Bedienung und Wartung schulden wir nur bei ausdrücklicher schriftlicher Beauftragung. Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe. Als Derartige Leistungen sind gesondert zu vergüten.
9.13 Nimmt der Besteller oder ein Dritter unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vor, so haften wir nicht für die daraus entstehenden Folgen.
9.14 Eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware gilt Sache oder eine Haltbarkeitsgarantie übernehmen wir nur, soweit dies im Einzelfall schriftliche vereinbart ist. Eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung kommt nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungenin Betracht, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware darwenn hierfür eine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängel. 5.1 Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand 6.1. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der Ware ist der Zeitpunkt des Verlassens des Lieferwerkes bzw. des Lagers.
5.2 Für IIa-Material wird von uns keine Gewähr für die Güte und Brauchbarkeit übernommen. Im Anarbeitungsbereich (Brenn- und Scherenzuschnitte) wird nach Maßgabe der Ziffern 3 bis 5 für die in der Auftragsbestätigung genannten Güten vereinbarten Beschaffenheit und/oder Abmessungen Gewähr übernommenbei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
5.3 Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen 6.2. Für Mängel an den Liefergegenständen leisten wir zunächst nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Nach Entdeckung eines Mangels hat er das Be- unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Verarbeiten der Ware sofort einzustellenErsatzlief- erung.
5.4 Für fehlerhaft gelieferte Ware leisten wir kostenlosen Materialersatz, wenn sich 6.3. Schlägt die gelieferte Ware noch im gleichen Zustand wie beim Versand befindet. Ist Ersatzlieferung nicht möglichNacherfüllung fehl, kann der Käufer Auftraggeber grundsätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung Rück- abwicklung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht ihm dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
5.5 6.4. Mängel müssen innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Liefergegenstände schriftlich angezeigt werden, es sei denn, sie waren bei Abnahme bzw. Annahme der Liefergegenstände nicht erkennbar. Anderenfalls ist die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Besteller trifft die volle Be- weislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel, den Zeitpunkt seiner Feststellung die Einhaltung der Rügefrist.
6.5. Wählt der Käufer Auftraggeber wegen Mangels eines Rechts- oder Xxxxxxxxxxx nach gescheiterter gescheiteter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch ist ein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt er Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabeausgeschlossen.
6.6. Als Beschaffenheit der Ware gilt -vorbehaltlich ausdrücklicher Sonderregelungen- grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung Produktbeschrei- bung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe Beschaffen- heitsangabe der Ware dar. In Datenblättern, Broschüren und anderem Werbe- und Informationsmaterial enthaltene Informationen und Daten dienen nur als Richtschnur und werden nur dann verbindlicher Vertragsinhalt, wenn wir dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
6.7. Erhält der Auftraggeber eine mangelhafte Montageanleitung, ist unsere Haftung auf Lieferung einer mangelfreien Montag- eanleitung beschränkt.Wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage nicht entgegensteht, entfällt die Haftung.
6.8. Beschaffenheits- und Haltbarkeitsangaben gelten nur dann als Garantien, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Dasselbe gilt für die Übernahme eines Beschaffungsrisikos.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängel. 5.1 Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand 10.1 Bei Sachmängeln gilt folgendes:
10.1.1 Sachmängel hat der Ware ist der Zeitpunkt des Verlassens des Lieferwerkes bzw. des LagersKunde uns gegenüber unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen.
5.2 Für IIa-Material wird von 10.1.2 Zunächst ist uns keine Gewähr für Gelegenheit zu geben, Nacherfüllung in angemessener Frist zu leisten, und zwar nach unserer Xxxx durch die Güte und Brauchbarkeit übernommen. Im Anarbeitungsbereich (Brenn- und Scherenzuschnitte) wird nach Maßgabe der Ziffern 3 bis 5 für Beseitigung des Mangels, die in der Auftragsbestätigung genannten Güten und/Lieferung einer mangelfreien Sache oder Abmessungen Gewähr übernommendie Herstellung eines neuen Werkes.
5.3 Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus10.1.3 Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Nach Entdeckung eines Mangels hat er das Be- kann sie uns oder Verarbeiten der Ware sofort einzustellen.
5.4 Für fehlerhaft gelieferte Ware leisten wir kostenlosen Materialersatz, wenn sich die gelieferte Ware noch im gleichen Zustand wie beim Versand befindet. Ist Ersatzlieferung dem Kunden nicht zugemutet werden oder ist sie nur mit unverhältnis- mäßigen Kosten/Aufwand möglich, kann der Käufer nach seiner Xxxx Herabsetzung Kunde -unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche- vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
10.1.4 Ansprüche des Kunden gegen uns wegen der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeitzum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere bei nur geringfügigen MängelnTransport-, steht ihm jedoch kein Rücktrittsrecht zuWege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Liefe- rung/Leistung an einen anderen Ort als den der Niederlassung des Kunden verbracht wurde, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gegenstandes der Liefe- rung/Leistung.
5.5 Wählt 10.1.5 Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Käufer Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche und -rechte hinausgehenden Ver- einbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Kunden gegen uns gilt ferner vorstehende Ziffer 10.1.4 entspre- chend.
10.1.6 Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhält- nis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen.
10.2 Bei Rechtsmängeln gilt folgendes:
10.2.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind wir verpflichtet, die Lieferung/Leistung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerbli- xxxx Xxxxxxxxxxxxx und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: „Schutzrechte“) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen Mangels der Verletzung von Schutzrechten durch von uns erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen/Leistungen gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, gilt folgendes:
10.2.2 Wir werden nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertragunserer Xxxx und auf unsere Kosten für die betreffende Lieferung/Leistung entweder ein Nutzungsrecht erwirken, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels die Lieferung/Leistung so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder sie austauschen. Ist uns dieses zu angemessenen Bedingun- gen/Konditionen nicht möglich, stehen dem Kunden -unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche- die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. Wählt Ansonsten gilt Ziffer 10.1 entsprechend.
10.2.3 Ansprüche des Kunden wegen einer Schutzrechtsverletzung sind ausgeschlossen, falls er Schadenersatzdie Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat oder die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, verbleibt durch eine von uns nicht vorhersehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar istLieferung/Leistung von dem Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.
10.3 Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt ein Jahr und beginnt mit Gefahrübergang. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies Dieses gilt nicht, wenn sofern und soweit gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1, 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB länge- re Fristen gelten, der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder einer der in nachstehender Ziffer 11.1 genannten Haftungsfälle vorliegt.
10.4 Unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach nachstehender Ziffer 11.
10.5 Gebrauchte Gegenstände liefern wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben– vorbehaltlich nachstehen- der Ziffer 11. Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe. Als Beschaffenheit der Ware gilt nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben – unter Ausschluss jeder Haftung für Sach- und Rechts- mängel.
10.6 Mit vorstehenden Regelungen ist keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware darBeweislastumkehr zum Nachteil des Kunden verbunden.
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Samples: General Terms and Conditions of Delivery and Services
Mängel. 5.1 Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand 10.1 Ist die Lieferung im Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelhaft, sind wir die Nacherfüllung nach unserer Xxxx durch Nachbesserung oder Nachlieferung berechtigt.
10.2 Gelieferte NES-Batteriespeicher sind insbesondere nicht mangelhaft, soweit die elektrische Kapazität eines Speichermoduls innerhalb der im Verkaufsprospekt oder auf der Ware ist ausgewiesenen Toleranzen liegt oder die im Verkaufsprospekt oder auf der Zeitpunkt des Verlassens des Lieferwerkes bzw. des LagersWare ausgewiesene elektrische Mindestkapazität nicht um mindestens 5 % unterschritten wird.
5.2 Für IIa-Material wird 10.3 Erfüllungsort der Nacherfüllung ist unser Geschäftssitz. Wir sind zur Erstattung von uns keine Gewähr für Transportkosten, die Güte und Brauchbarkeit übernommen. Im Anarbeitungsbereich (Brenn- und Scherenzuschnitte) wird nach Maßgabe der Ziffern 3 bis 5 für die in Besteller als Aufwendungen zum Zweck der Auftragsbestätigung genannten Güten und/oder Abmessungen Gewähr übernommen.
5.3 Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen vorausNacherfüllung getragen hat, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Nach Entdeckung eines Mangels hat er das Be- oder Verarbeiten der Ware sofort einzustellen.
5.4 Für fehlerhaft gelieferte Ware leisten wir kostenlosen Materialersatznicht verpflichtet, wenn soweit sich die gelieferte Aufwendungen erhöhen, weil die Ware noch im gleichen Zustand wie beim Versand befindet. Ist Ersatzlieferung nicht möglich, kann nachträglich an einen anderen Ort als die Empfangsstelle verbracht worden ist
10.4 Bei Fehlschlagen der Käufer Nacherfüllung steht dem Besteller nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht zur Minderung oder Rückgängigmachung zum Rücktritt vom Vertrag zu. Für Schadensersatzansprüche wegen Mängel gilt Ziffer 11. Weitergehende Ansprüche des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht ihm jedoch kein Rücktrittsrecht zuBestellers sind ausgeschlossen.
5.5 Wählt 10.5 Nachbesserung oder Ersatzlieferung werden von uns grundsätzlich aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ausgeführt. Eine Anerkenntnis mit der Käufer wegen Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt er Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert Folge eines Neubeginns der mangelhaften Sache. Dies gilt nichtVerjährungsfrist liegt nur vor, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht habenes gegenüber dem Besteller ausdrücklich erklären. Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe. Als Beschaffenheit Mit Ausnahme eines ausdrücklichen erklärten Anerkenntnisses beginnt mit Nachbesserung oder Ersatzlieferung keine neue Verjährung.
10.6 Mit etwaigen Beschaffenheitsvereinbarungen der Ware gilt nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungenübernehmen wir keine Garantie oder ein sonstiges Beschaffenheitsrisiko im Sinne des Gesetzes.
10.7 Mängelansprüche bestehen nicht wegen Schäden, Anpreisungen die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, natürlicher Abnutzung oder aufgrund äußerer, nicht in unserem Verantwor- tungsbereich liegender Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt waren (z.B. chemische oder elektrochemische Einflüsse).
10.8 Gegen uns gerichtete Rückgriffsansprüche des Bestellers gemäß § 478 BGB sind ausgeschlossen, soweit der Ware darBesteller mit seinem Abnehmer über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Mängelrechte vereinbart hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängel. 5.1 Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand 8.1. Für unsere Rechte bei Sach- und Rechts- mängeln der Ware ist der Zeitpunkt des Verlassens des Lieferwerkes bzw. des Lagers(einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemä- ßer Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Verkäufer gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
5.2 8.2. Nach den gesetzlichen Vorschriften haftet der Verkäufer insbesondere dafür, dass die Ware bei Gefahrübergang auf uns die vereinbarte Beschaffenheit hat. Als Ver- einbarung über die Beschaffenheit gelten jedenfalls diejenigen Produktbeschrei- bungen, die – insbesondere durch Be- zeichnung oder Bezugnahme in unserer Bestellung – Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind oder in gleicher Weise wie diese AEB in den Vertrag einbezogen wurden. Es macht dabei keinen Unter- schied, ob die Produktbeschreibung von uns, vom Verkäufer oder vom Hersteller stammt.
8.3. Abweichend von § 442 Abs. 1 S. 2 BGB stehen uns Mängelansprüche uneinge- schränkt auch dann zu, wenn uns der Mangel bei Vertragsschluss infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist.
8.4. Für IIa-Material wird von uns die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 377, 381 HGB) mit fol- gender Maßgabe: Unsere Untersu- chungspflicht beschränkt sich auf Mängel, die bei unserer Wareneingangskontrolle unter äußerlicher Begutachtung ein- schließlich der Lieferpapiere offen zu Ta- ge treten (z.B. Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlieferung) oder bei un- serer Qualitätskontrolle im Stichproben- verfahren erkennbar sind. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, besteht keine Gewähr für die Güte und Brauchbarkeit übernommenUntersuchungspflicht. Im Anarbeitungsbereich Übrigen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersu- chung unter Berücksichtigung der Um- stände des Einzelfalls nach ordnungsge- mäßem Geschäftsgang tunlich ist. Unsere Rügepflicht für später entdeckte Mängel bleibt unberührt. Unbeschadet unserer Untersuchungspflicht gilt unsere Rüge (Brenn- Mängelanzeige) als unverzüglich und Scherenzuschnitte) wird nach Maßgabe der Ziffern 3 bis 5 für die in der Auftragsbestätigung genannten Güten und/oder Abmessungen Gewähr übernommenrechtzeitig, wenn sie innerhalb von acht Arbeitstagen ab Entdeckung bzw., bei of- fensichtlichen Mängeln, ab Lieferung ab- gesendet wird.
5.3 8.5. Zur Nacherfüllung gehört auch der Aus- bau der mangelhaften Ware und der er- neute Einbau, sofern die Ware ihrer Art und ihrem Verwendungszweck gemäß in eine andere Sache eingebaut oder an ei- ne andere Sache angebracht wurde; un- ser gesetzlicher Anspruch auf Ersatz ent- sprechender Aufwendungen bleibt unbe- rührt. Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- zum Zwecke der Prüfung und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Nach Entdeckung eines Mangels hat er das Be- oder Verarbeiten Nacherfüllung erforderlichen Aufwen- dungen trägt der Ware sofort einzustellen.
5.4 Für fehlerhaft gelieferte Ware leisten wir kostenlosen MaterialersatzVerkäufer auch dann, wenn sich die gelieferte Ware noch im gleichen Zustand wie beim Versand befindetherausstellt, dass tatsächlich kein Mangel vorlag. Ist Ersatzlieferung nicht möglich, kann der Käufer nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere Unsere Schadenser- satzhaftung bei nur geringfügigen Mängeln, steht ihm unberechtigtem Mängel- beseitigungsverlangen bleibt unberührt; insoweit haften wir jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
5.5 Wählt der Käufer wegen Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt er Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nichtnur, wenn wir erkannt oder grob fahrlässig nicht er- kannt haben, dass kein Mangel vorlag.
8.6. Unbeschadet unserer gesetzlichen Rechte und der Regelungen in Ziffer 8.5. gilt: Kommt der Verkäufer seiner Verpflich- tung zur Nacherfüllung – nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzliefe- rung) – innerhalb einer von uns gesetz- ten, angemessenen Frist nicht nach, so können wir den Mangel selbst beseitigen und vom Verkäufer Ersatz der hierfür er- forderlichen Aufwendungen bzw. einen entsprechenden Vorschuss verlangen. Ist die Vertragsverletzung arglistig verursacht habenNacherfüllung durch den Verkäufer fehlgeschlagen oder für uns unzumutbar (z.B. wegen besonderer Dringlichkeit, Ge- fährdung der Betriebssicherheit oder drohendem Eintritt unverhältnismäßiger Schäden) bedarf es keiner Fristsetzung; von derartigen Umständen werden wir den Verkäufer unverzüglich unterrichten.
8.7. Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab ÜbergabeIm Übrigen sind wir bei einem Sach- oder Rechtsmangel nach den gesetzlichen Vor- schriften zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag berech- tigt. Als Beschaffenheit der Ware gilt nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware darAußerdem haben wir nach den ge- setzlichen Vorschriften Anspruch auf Schadens- und Aufwendungsersatz.
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Mängel. 5.1 Entscheidend für 12.1. Für die Rechte des Kundenbei sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzli- chen Vorschriften, soweit im Nachfolgen- den vertragsgemäßen Zustand nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung von Ware an einen Verbraucher (Lieferanten- regress gemäß §§ 478, 479 BGB).
12.2. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware ist getroffene Vereinbarung. Als Ver- einbarung über die Beschaffenheit der Zeitpunkt Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des Verlassens des Lieferwerkes bzw. des Lagersjeweiligen Vertrages sind; es macht hierbei keinen Unter- schied, ob die Produktbeschreibung vom Kunden, vom Hersteller oder von uns stammt.
5.2 12.3. Soweit die Beschaffenheit nicht verein- bart wurde, ist nach den gesetzlichen Bestimmungen zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§434 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB). Für IIa-Material wird von uns öffentliche Äuße- rungen des Herstellers und sonstiger Drit- ter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Gewähr für die Güte und Brauchbarkeit übernommen. Im Anarbeitungsbereich (Brenn- und Scherenzuschnitte) wird nach Maßgabe der Ziffern 3 bis 5 für die in der Auftragsbestätigung genannten Güten und/oder Abmessungen Gewähr übernommenHaftung.
5.3 12.4. Die Gewährleistungsrechte Mängelansprüche des Käufers Kunden setzen voraus, dass dieser der Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten gesetzli- chen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß Rügepflichten (§§ 377, 83 HBG) nachgekommen ist. Nach Entdeckung eines Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir nach Erfül- lung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzliefe- rung) leisten. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzli- chen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhän- gig zu machen, dass der Kunde den fälli- gen Kaufpreis zahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Man- gel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Der Kunde hat er das Be- oder Verarbeiten der uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforder- liche Zeit und Gelegenheit zu geben, ins- besondere die beanstandete Ware sofort einzustellenzu Prüfungszwecken zu übergeben.
5.4 Für fehlerhaft gelieferte Ware leisten wir kostenlosen Materialersatz12.5. Die zum Zweck der Prüfung und Nacher- füllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen wir, wenn tat- sächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Materialbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, kön- nen wir die gelieferte Ware noch im gleichen Zustand wie beim Versand befindethier aus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.
12.6. Ist Ersatzlieferung nicht möglichWenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, oder eine für die Nacherfüllung von dem Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen ist oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung er Kunde vom Vertrag zurücktre- ten, oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangenden vereinbarten Preis min- dern. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht ihm einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht zuRücktrittsrecht.
5.5 Wählt der Käufer wegen Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu12.7. Wählt er Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar istDie Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt ein Jahr und be- ginnt mit Gefahrübergang. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies Dieses gilt nicht, wenn sofern und soweit gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1, 634a Abs. 1 Nr. 2 und 651 BGB längere Fristen gelten, der Mangel von uns arglistig verschwiegen wurde oder einer der in nachstehender Ziffer 13.1 genannten Haftungsfälle vor- liegt.
12.8. Gebrauchte Gegenstände liefern wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben– vorbehaltlich nachstehender Ziffer 13. Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe– unter dem Ausschluss der Haftung für Sach- und Rechtsmängel.
12.9. Als Beschaffenheit der Ware gilt nur unsere Produktbeschreibung als vereinbartUnsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach nach- stehender Ziffer. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben 00.00.Xxx den vorstehenden Regelungen ist keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware darBeweislastumkehr zum Nachteil des Kunden verbunden.
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Mängel. 5.1 Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand 6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet die Ware unverzüglich nach Eingang zu prüfen und eventuelle Mängel innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware ist der Zeitpunkt des Verlassens des Lieferwerkes Lieferung bzw. des Lagers.
5.2 Für IIa-Material wird von uns keine Gewähr für Leistung, schriftlich an die Güte und Brauchbarkeit übernommenSP Prototypen GmbH & Co. KG zu rügen. Nicht primär erkennbare Mängel sind innerhalb einer Woche nach Erlangen der Kenntnis zu rügen. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Lieferung als genehmigt, es sei denn es handelt sich um einen Mangel der bei der Prüfung nicht erkennbar war. Mängelrügen haben schriftlich zu erfolgen. Im Anarbeitungsbereich Übrigen gelten die
6.4 Soweit ein von der SP Prototypen GmbH & Co. KG zu vertretender Mangel am Kaufgegenstand vorliegt, ist der Auftraggeber gemäß § 439 BGB berechtigt,
6.5 Ein Mangel liegt nicht vor bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit.
6.6 Für beigestellte Gegenstände und Fremderzeugnisse übernehmen wir keine Haftung. Bei der Bearbeitung von beigestellten Teilen haften wir nicht für Mängel, die sich aus dem Verhalten des Werkstoffs ergeben.
6.7 Werden besondere Qualitätsanforderungen gestellt (Brenn- und Scherenzuschnittez.B. Maßanforderungen, Temperaturbeständigkeit, Festigkeit etc.) wird nach Maßgabe so muss dies in der Ziffern 3 bis 5 Bestellung durch den Auftraggeber schriftlich erfolgen. Fehlen derartige Angaben, so entfällt jede Gewährleistung für diese besonderen Qualitätsanforderungen. Für gegossene Prototypen gelten grundsätzlich ausschließlich die in der Auftragsbestätigung genannten Güten und/oder Abmessungen Gewähr übernommenvermerkten Allgemeintoleranzen nach DIN 16742. Diese Allgemeintoleranzen gelten nur für kunststoffgerecht konstruierte Bauteile. Maßgebend hierfür ist der Stand der Technik. Zugesagte Festigkeits- und Materialeigenschaften beziehen sich ausschließlich auf die verwendeten Materialien und nicht auf das Bauteil selbst. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, werden Prototypen-Gießwerkzeuge von der SP Prototypen GmbH & Co. KG ein halbes Jahr nach Auftragsabschluss gelagert. Für generative Prototypen, die durch die SP Prototypen GmbH & Co. KG geliefert wurden, kommt eine Gewährleistung für Maß- und Materialvorgaben allenfalls dann in Betracht, wenn in erheblichem Umfang von dem abgewichen worden ist, was nach Stand der Technik der generativen Prototypenfertigung hätte eingehalten werden können. Schriftlich Zusagen bleiben hiervon unberührt.
5.3 Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus6.8 Soweit die SP Prototypen GmbH & Co. KG im Rahmen der Auftragsdurchführung dem Auftraggeber CAD-Daten zur Verfügung stellt, haftet die SP Prototypen GmbH & Co. KG für die Vollständigkeit und Richtigkeit der CAD-Daten nur dann, wenn dies von der SP Prototypen GmbH & Co. KG ausdrücklich zugesichert worden ist. Darüber hinaus übernimmt die SP Prototypen GmbH & Co. KG keinerlei Haftung für Verlust oder Fehlerhaftigkeit, die auf dem Austausch der CAD-Daten beruhen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, werden CAD-Daten von der SP Prototypen GmbH & Co. KG für ein Jahr archiviert.
6.9 Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns Gelegenheit zur Überprüfung zu geben. Er muss Beweise für die Mängel sichern. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, gilt die Lieferung als genehmigt.
6.10 Werden vom Auftraggeber oder von Dritten Änderungen oder Korrekturen vorgenommen, so haftet die SP Prototypen GmbH & Co. KG nicht für die daraus entstehenden Folgen. Der Auftraggeber hat die Beweislast dafür, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Nach Entdeckung eines Mangels hat er das Be- oder Verarbeiten der Ware sofort einzustellenvon ihm gerügte Xxxxxx schon bei Gefahrenübergang vorgelegen hat.
5.4 Für fehlerhaft gelieferte Ware leisten wir kostenlosen Materialersatz, wenn sich die gelieferte Ware noch im gleichen Zustand wie beim Versand befindet. Ist Ersatzlieferung nicht möglich, kann der Käufer 6.11 Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht ihm jedoch kein Rücktrittsrecht zuLieferung und Gefahrenübergang gemäß § 438 Abs.2 BGB.
5.5 Wählt der Käufer wegen Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu6.12 Die vorher genannten Regelungen enthalten die Mängelansprüche für die Lieferung und Leistung. Wählt er Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar istSie schließen sonstige Mängelansprüche jeglicher Art aus. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe. Als Beschaffenheit der Ware gilt nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware darDie gesetzlichen Bestimmungen zum Verbrauchsgüterkauf bleiben davon unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängel. 5.1 Entscheidend für den 4.1 Bei nur unerheblicher Abweichung von dem vereinbarten Leistungs- und Funktionsum- fang oder bei nur unerheblicher Beeinträchti- gung der vertragsgemäßen Zustand Brauchbarkeit be- stehen keine Mängelansprüche.
4.2 Bestehen Mängelansprüche der Ware Software, auch hinsichtlich der Installations-, Ge- brauchsanleitungen und sonstiger Doku- mente und ist der Zeitpunkt Vertragspartner seiner Män- gelanzeigepflicht nachgekommen, so kann der Vertragspartner neben der Minderung und einem Schadensersatz, die Beseitigung des Verlassens Mangels verlangen. medatixx kann anstelle der Mangelbeseitigung eine mangelfreie Soft- ware liefern (Nachlieferung). Schlägt die Nacherfüllung oder Nachlieferung fehl oder verweigert medatixx diese, kann der Vertrags- partner den Vertrag fristlos kündigen.
4.3 Eine Haftung von medatixx ohne Verschulden auf Schadensersatz wegen Mängeln, die bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausge- schlossen.
4.4 Bei Inbetriebnahme erkannte Mängel, welche den Vertragszweck nicht unerheblich beein- trächtigen, können nicht mehr gerügt werden, wenn sie nicht unverzüglich nach Inbetrieb- nahme und Untersuchung schriftlich medatixx angezeigt worden sind. Sonstige bereits bei der Übergabe vorhandene Mängel sind unver- züglich nach Entdeckung schriftlich anzuzei- gen.
4.5 Weitergehende gesetzliche Rechte des Lieferwerkes Li- zenznehmers bleiben unberührt, soweit sich nicht aus dem vertraglich vereinbarten oder den besonderen Geschäftsbedingungen oder AGB anderes ergibt.
4.6 medatixx hat bei Übergabe vorhandene, rechtzeitig gerügte Mängel, zu beseitigen. Die Kosten der Mängelbehebung solcher Mängel trägt medatixx. medatixx kann die Beseitigung auch durch den Vertragspartner vornehmen lassen, dann trägt medatixx die erforderlichen Kosten. medatixx ist auch berechtigt, dem Vertragspartner einen funktionell gleichwerti- gen Vertragsgenstand zur Verfügung zu stel- len. Die Zahlungspflicht des Vertragspartners verschiebt sich bei wesentlichen Beeinträchti- gungen des Vertragsgegenstandes um die Reparaturzeit.
4.7 Lässt medatixx eine gestellte angemessene Nachfrist für die Beseitigung eines bei der Übergabe vorhandenen Mangels schuldhaft fruchtlos verstreichen, so hat der Vertrags- partner ein Rücktrittsrecht. Das Rücktritts- recht des Vertragspartners besteht auch in sonstigen Fällen des Fehlschlagens der Be- seitigung eines bei der Übergabe vorhande- nen Mangels durch medatixx. nicht möglich ist, kann medatixx eine ange- messene Nachfrist setzen. Ist die Nachfrist er- folglos abgelaufen, ist medatixx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und einen pau- schalierten Schadensersatz von 20 % der Auftragssumme nebst Ersatz für bereits er- folgte Leistungen verlangen. Die Geltendma- chung eines höheren Schadens bleibt medatixx vorbehalten. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines geringeren Scha- dens vorbehalten.
5.3 Eine Nutzung über das vertraglich Verein- barte hinaus (Übernutzung) ist unverzüglich mitzuteilen. Bei Anhaltspunkten für eine Über- nutzung oder eine Nutzung nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Nutzungsberechti- gung bzw. des Lagers.
5.2 Für IIa-Material wird von uns keine Gewähr für die Güte –zeit (Weiternutzung) ist medatixx berechtigt, ein Audit durch einen öffentlich be- stellten und Brauchbarkeit übernommenvereidigten Sachverständigen durchzuführen. Im Anarbeitungsbereich (Brenn- und Scherenzuschnitte) wird nach Maßgabe Falle der Ziffern 3 bis 5 für Über- oder Wei- ternutzung ist medatixx berechtigt, die in sich hinsichtlich der Auftragsbestätigung genannten Güten und/Über- oder Abmessungen Gewähr übernommen.
5.3 Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Nach Entdeckung eines Mangels hat er das Be- oder Verarbeiten Weiternutzung er- gebende Vergütung entsprechend der Ware sofort einzustellen.
5.4 Für fehlerhaft gelieferte Ware leisten wir kostenlosen Materialersatz, wenn sich die gelieferte Ware noch im gleichen Zustand wie beim Versand befindet. Ist Ersatzlieferung nicht möglich, kann der Käufer nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages aktuel- len Preislisten von medatixx zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeitder Übernutzung für ein Jahr rückwirkend kann ab der ersten Information von medatixx über mögliche Übernutzung durch den Ver- tragspartner, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht ihm jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
5.5 Wählt der Käufer wegen Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zuWeiternutzung kann ab dem Ende der vertraglich vereinbarten Nut- zungsberechtigung bzw. Wählt er Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist–zeit eine Vergütung verlangt werden. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis Nachweis der tatsächli- xxxx Xxxxx der Übernutzung bleibt medatixx, und Wert dem Vertragspartner vorbehalten. Die Dauer des Vergütungsanspruches von medatixx ist sodann entsprechend der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe. Als Beschaffenheit tat- sächlichen Dauer der Ware gilt nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware darÜbernutzung anzupas- sen.
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Samples: Lizenzvertrag
Mängel. 5.1 Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Verlassens des Lieferwerkes bzw. des Lagers.
5.2 Für IIa-Material wird von uns keine Gewähr für 8.1 Die Mängelansprüche erstrecken sich nicht auf natürliche Abnutzung oder Schäden, die Güte und Brauchbarkeit übernommen. Im Anarbeitungsbereich nach Lieferung oder Leistungserbringung infolge falscher Behandlung (Brenn- und Scherenzuschnitte) wird nach Maßgabe der Ziffern 3 bis 5 für die insbesondere übermäßige oder in der Auftragsbestätigung genannten Güten Produktdokumentation/-spezifikation nicht vorgesehene Beanspruchung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, unsachgemäß vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungs- arbeiten) oder durch ein von außen einwirkendes Ereignis entstehen, das nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt ist, sowie auf nicht reproduzierbare Computerprogramm und/oder Abmessungen Gewähr übernommenSoftwarefehler. Der Auftraggeber hat sämtliche Änderungen, die Einfluss auf die Mängelhaftung haben können, dem TÜV rechtzeitig schriftlich anzuzeigen.
5.3 Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus8.2 Macht der Auftraggeber Mängelrechte geltend, so ist er verpflichtet, dem TÜV zum Zwecke der Konkretisierung der geltend gemachten Ansprüche einen Nachweis in Form eines Lieferscheins oder einer Rechnung für die erbrachte Leistung vorzulegen.
8.3 Sollte bei der Nacherfüllung festgestellt werden, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Nach Entdeckung eines Mangels der vom Auftraggeber behauptete Mangel nicht besteht, ist der TÜV berechtigt den in diesem Zusammenhang entstandene Schaden auf Basis der aktuell gültigen Preisliste für Stundensätzen geltend gemacht.
8.4 Bevor der Auftraggeber dem TÜV Datenspeichermedien oder Geräte mit Datenspeichermedien zur Reparatur oder zum Service übergibt, hat er daraus alle Daten, die unter die Datenschutzgrundverordnung oder das Be- oder Verarbeiten Bundesdatenschutzgesetz fallen könnten, zu entfernen und alle Daten von der Ware sofort einzustellenFestplatte zu sichern. Für die Einhaltung des Datenschutzes sorgt der Auftraggeber. Die Wiederherstellung von Daten und Programmen nach erfolgter Reparatur ist nicht Bestandteil der Mängelhaftung.
5.4 Für fehlerhaft gelieferte Ware leisten wir kostenlosen Materialersatz, wenn sich 8.5 Schlägt die gelieferte Ware noch im gleichen Zustand wie beim Versand befindet. Ist Ersatzlieferung nicht möglichNacherfüllung fehl, kann der Käufer Auftraggeber grundsätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht ihm dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
5.5 Wählt 8.6 Erhält der Käufer wegen Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom VertragAuftraggeber eine mangelhafte Montageanleitung, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt er Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihmist der TÜV lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe. Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
8.7 Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur unsere die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängel. 5.1 Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Verlassens des Lieferwerkes bzw19.3.1. des Lagers.
5.2 Für IIa-Material wird Der Kunde hat VOLLMERT über jede Art von uns keine Gewähr für die Güte und Brauchbarkeit übernommenMängeln unverzüg- lich schriftlich nach deren Bekanntwerden zu informieren. Im Anarbeitungsbereich (Brenn- und Scherenzuschnitte) wird Hinblick auf Ziffer 19.4.5. ist VOLLMERT für etwaige Folgeschä- den, die aus einer verspäteten Schadensanzeige resultieren, nicht verantwortlich.
19.3.2. Der Kunde hat VOLLMERT auf jeden Fall die Möglichkeit zu zweimaliger Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit einzu- räumen, die nach Maßgabe der Ziffern 3 bis 5 Xxxx von VOLLMERT entweder durch Nach- besserung oder Lieferung bzw. Herstellung eines neuen Werkes erfolgen kann.
19.3.3. Das Werkobjekt ist VOLLMERT für die in Durchführung der Auftragsbestätigung genannten Güten und/oder Abmessungen Gewähr übernommenNacher- füllung am Erfüllungsort gemäß Ziffer 21 bereit zu stellen. Ist die Nacherfüllung wirtschaftlich unverhältnismäßig, ist der Kun- de, nach entsprechender Vereinbarung mit VOLLMERT, berech- tigt, die Nacherfüllung durch einen beauftragten Dritten durch- führen zu lassen. In diesem Falle wird VOLLMERT die Kosten einer notwendigen und angemessenen Ersatzvornahme erstat- ten.
5.3 Die Gewährleistungsrechte 19.3.4. Weitergehende Ansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen istKunden aus der Rücksendung bzw. Nach Entdeckung eines Mangels hat er das Be- oder Verarbeiten der Ware sofort einzustellenBereitstellung des Werkobjektes am Erfüllungsort gemäß Ziffer 21 sind ausgeschlossen.
5.4 Für fehlerhaft gelieferte Ware leisten wir kostenlosen Materialersatz19.3.5. Im Falle des zweimaligen Fehlschlagens der Nacherfüllung oder begründeter Anhaltspunkte des Fehlschlagens oder im Falle der Unverhältnismäßigkeit der zu erwartenden Kosten der Nacher- füllung und einer daraus resultierenden Ablehnung der Nacher- füllung seitens VOLLMERT ist der Kunde berechtigt, im Rahmen der geltenden Gesetze, vom Vertrag zurückzutreten, den Ver- tragswert angemessen zu reduzieren oder Schadenersatz ge- mäß Ziffer 19.4 zu fordern.
19.3.6. Im Hinblick auf Ziffer 19.4.5 verliert der Kunde sämtliche Schadenersatzansprüche, wenn sich die gelieferte Ware noch im gleichen Zustand wie beim Versand befindeter oder nicht von VOLLMERT autorisierte Dritte das Werkobjekt verändert, be- oder verarbei- tet oder unsachgemäß gebraucht bzw. Ist Ersatzlieferung nicht möglich, kann der Käufer nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht ihm jedoch kein Rücktrittsrecht zurepariert.
5.5 Wählt der Käufer 19.3.7. Sofern nicht anders vereinbart, verjähren sämtliche Ersatzan- sprüche des Kunden gegenüber XXXXXXXX wegen Mangels etwaiger Mängel ein Jahr nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zuRechtsübergang. Wählt er Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies Diese Verjährungsfrist gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung sofern und soweit der Mangel arglistig oder durch ein Verschulden im Sinne von Ziffer 19.4.5. verursacht haben. Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe. Als Beschaffenheit der Ware gilt nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware darwurde.
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Samples: General Terms and Conditions
Mängel. 5.1 Entscheidend für 6.1 Der Liefergegenstand hat den vertragsgemäßen Zustand von GeicoTaikisha bezeichneten Spezifikationen sowie den jeweils anzuwendenden DIN-, VDE und ähnlichen Vorschriften zu entsprechen. Der Lieferant leistet Gewähr dafür, dass der Ware Liefergegenstand keine seinen Wert
6.2 Der Lieferant verpflichtet sich, eine wirksame Qualitätssicherung durchzuführen, aufrecht zu erhalten und GeicoTaikisha nach Aufforderung nachzuweisen. GeicoTaikisha ist berechtigt, die vom Lieferanten durchgeführte Art und Weise der Zeitpunkt des Verlassens des Lieferwerkes bzw. des LagersQualitätssicherung jederzeit zu überprüfen.
5.2 Für IIa-Material wird von uns keine Gewähr für 6.3 Entspricht der Liefergegenstand nicht der vertraglich vereinbarten Qualität, Menge und / oder Güte, kann GeicoTaikisha nach ihrer Xxxx die Güte und Brauchbarkeit übernommenihr zustehenden Rechte geltend machen. Im Anarbeitungsbereich (Brenn- und Scherenzuschnitte) wird nach Maßgabe der Ziffern 3 bis 5 für die in der Auftragsbestätigung genannten Güten und/oder Abmessungen Gewähr übernommen.
5.3 Die Gewährleistungsrechte Unter Abänderung des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Nach Entdeckung eines Mangels hat er das Be- oder Verarbeiten behält sich GeicoTaikisha ein 2- wöchiges Rügerecht ab Empfang der Ware sofort einzustellenbzw. ab Entdeckung versteckter Mängel vor.
5.4 Für fehlerhaft gelieferte Ware leisten wir kostenlosen Materialersatz6.4 Die Mängelverjährungsfrist beträgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, 2 Jahre nach Abnahme der Lieferung durch die GeicoTaikisha.
6.5 Bei Mängelrügen verlängert sich die gelieferte Ware noch im gleichen Zustand wie beim Versand befindetMängelverjährungsfrist um die zwischen der Mängelrüge und der vollständigen Mängelbeseitigung liegende Zeitspanne. Ist Ersatzlieferung nicht möglichWird der Liefergegenstand ausgetauscht, kann der Käufer nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangenbeginnt die Mängelverjährungsfrist erneut. Bei einer teilweiser Erneuerung gilt dies für die erneuerten Teile. Konnte ein Mangel nur geringfügigen Vertragswidrigkeitdurch Analysen festgestellt werden, insbesondere bei nur geringfügigen Mängelnso ist die GeicoTaikisha berechtigt, steht ihm jedoch kein Rücktrittsrecht zudem Lieferanten diese in Rechnung zu stellen. Soweit sich die Analysen auf den Liefergegenstand beziehen so ist die
6.6 Die Nacherfüllung gilt als fehlgeschlagen, wenn der erste Versuch der Nacherfüllung fehlschlägt. Die von GeicoTaikisha wegen Mängeln gerügten Teile, bleiben bis zur Mängelbeseitigung zur vertragsgemäßen Verfügung der GeicoTaikisha.
5.5 Wählt 6.7 In dringenden Fällen sowie bei Säumnis oder Erfolglosigkeit des Lieferanten in der Käufer wegen Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen kann GeicoTaikisha die Mängel auf Kosten des Mangels zuLieferanten beseitigen. Wählt er Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich Die Rücknahme einer mangelhaften Sache erfolgt stets auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe. Als Beschaffenheit der Ware gilt nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware darKosten des Lieferanten.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Mängel. 5.1 Entscheidend für (1) PwC Cert leistet nach den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Verlassens des Lieferwerkes bzw. des Lagers.
5.2 Für IIa-Material wird von uns keine gesetzlichen Regeln Gewähr für die Güte und Brauchbarkeit übernommenverein- barte Beschaffenheit der Leistung. Im Anarbeitungsbereich (Brenn- und Scherenzuschnitte) wird nach Maßgabe Ein vom Auftraggeber gewünsch- tes Ergebnis kann nicht gewährleistet werden. Insoweit haftet PwC Cert auch nicht für Nachteile, die dem Auftraggeber aus der Ziffern 3 bis 5 in Übereinstimmung mit den Zertifizierungsvorschriften erfolgenden Nichterteilung, der Aussetzung, der Kündigung, dem Widerruf oder dem Entzug eines Zertifikats entstehen. Der Auftraggeber trägt das Risiko für die in Verwendbarkeit der Auftragsbestätigung genannten Güten Leistungsergebnisse der von PwC Cert erbrachten Leistungen.
(2) Der Auftraggeber hat PwC Cert Mängel unverzüglich unter Angabe der ihm bekannten und für deren Erkennung zweckdienlichen Infor- mationen schriftlich zu melden. Der Auftraggeber hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen erleichtern.
(3) PwC Cert leistet bei Mängeln zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Die Nacherfüllung erfolgt nach Xxxx der PwC Cert durch Mangelbe- seitigung oder durch erneute Erbringung der Leistung.
(4) Die Nacherfüllung durch die PwC Cert erfolgt grundsätzlich aus Ku- lanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Offenbare Unrich- tigkeiten im Leistungsergebnis, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler oder formelle Mängel können von PwC Cert jederzeit berichtigt wer- den.
(5) Ein Anerkenntnis mit der Folge des Neubeginns der Verjährung liegt nur vor, wenn die PwC Cert dies gegenüber dem Auftraggeber aus- drücklich erklärt hat.
(6) PwC Cert ist berechtigt, die Nacherfüllung davon abhängig zu ma- chen, dass der Auftraggeber zumindest einen angemessenen Teil der Vergütung bezahlt hat.
(7) Erbringt PwC Cert Leistungen bei der Mängelermittlung oder -besei- tigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein, kann PwC Cert eine Vergü- tung nach Aufwand verlangen, wenn der Auftraggeber das Nichtvor- liegen eines Mangels mindestens grob fahrlässig verkannt hat.
(8) Die Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehl- geschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Die Nacherfüllung gilt auch als fehlgeschlagen, wenn sie unmöglich oder dem Auftraggeber unzumutbar oder von PwC Cert unberechtigt ver- weigert oder ungebührlich verzögert wird. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, eine angemessene Nachfrist zur Mangelbeseitigung zu setzen. Er hat dabei ausdrücklich und schrift- lich darauf hinzuweisen, dass er sich das Recht vorbehält, bei erneu- tem Fehlschlagen vom Vertrag zurückzutreten und/oder Abmessungen Gewähr übernommen.
5.3 Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen istSchadenser- satz zu verlangen. Nach Entdeckung eines Mangels hat er das Be- oder Verarbeiten Schlägt die Mangelbeseitigung auch in der Ware sofort einzustellen.
5.4 Für fehlerhaft gelieferte Ware leisten wir kostenlosen Materialersatz, wenn sich die gelieferte Ware noch im gleichen Zustand wie beim Versand befindet. Ist Ersatzlieferung nicht möglichNach- frist fehl, kann der Käufer nach seiner Xxxx Herabsetzung Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern, wenn nicht nur ein unerheblicher Mangel vor- liegt. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels leistet PwC Cert im Rahmen der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangenin Ziffer 12 (Haftung) festgelegten Grenzen.
(9) Ansprüche wegen Mängeln der Leistung verjähren innerhalb eines Jahres ab der Erklärung der vorbehaltlosen Abnahme durch den Auf- traggeber. Der Lauf der Verjährungsfrist wird durch die Anzeige eines Mangels innerhalb dieser Frist durch den Auftraggeber gehemmt. Bei einer nur geringfügigen VertragswidrigkeitVorsatz oder grober Fahrlässigkeit von PwC Cert, insbesondere bei nur geringfügigen Mängelnarglistigem Ver- schweigen des Mangels, steht ihm jedoch kein Rücktrittsrecht zubei Personenschäden oder Rechtsmängeln sowie bei Garantien (§ 639 BGB) gelten die gesetzlichen Verjährungs- fristen, ebenso bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
5.5 Wählt der Käufer wegen Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt er Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe. Als Beschaffenheit der Ware gilt nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen
Mängel. 5.1 Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand 9.1 Die Abnahme der Ware ist der Zeitpunkt des Verlassens des Lieferwerkes bzwerfolgt unter Vorbehalt einer Untersuchung auf Mangelfreiheit, insbesondere auf die Richtigkeit und Vollständigkeit, soweit und sobald dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. des Lagers.
5.2 Für IIa-Material wird Abweichend von uns keine Gewähr für die Güte und Brauchbarkeit übernommen. Im Anarbeitungsbereich (Brenn- und Scherenzuschnitte) wird nach Maßgabe der Ziffern 3 bis 5 für die in der Auftragsbestätigung genannten Güten und/oder Abmessungen Gewähr übernommen.
5.3 Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- gilt die Ware als genehmigt, wenn Kaesler Minder-/Mehrlieferungen und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen Mängel welche bei der Abnahme erkennbar sind, nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen seit Übernahme der Lieferung anzeigt. Der schriftlichen Anzeige steht eine telefonische oder fernschriftliche Anzeige innerhalb der genannten Frist mit anschließender schriftlicher Bestätigung gleich. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängel- rüge. Bei später auftretenden oder erkennbar werdenden Mängeln gilt vorstehende Bestimmung für die Anzeige entsprechend. Die Frist von zwei Wochen beginnt hier mit der Entdeckung der Minder-/Mehrleistung oder der Mängel.
9.2 Die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln finden Anwendung, sofern und soweit im Nachfolgenden nichts anderes geregelt ist.
9.3 Kaesler ist berechtigt, zum Ausgleich von Minderleistungen oder Mängeln nach eigener Xxxx kostenlose Ersatzlieferung, kostenlose Beseitigung der Mängel oder einen angemessenen Preisnachlass zu fordern. Der Lieferant kann die von Kaesler gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Nach Entdeckung eines Mangels Kommt der Lieferant nicht unverzüglich unserer Aufforderung zur Mängel-beseitigung nach, sind wir in dringenden Fällen berechtigt, insbesondere um akute Gefahren oder größere Schäden (z.B. durch Produktionsunterbrechungen) abzuwenden, die Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung auf Kosten des Lieferanten selbst vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche werden hiervon nicht berührt.
9.4 Im Falle von Rechtsmängeln stellt der Lieferant Xxxxxxx auch von eventuell beste-henden Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, der Lieferant hat er das Be- oder Verarbeiten den Rechtsmangel nicht zu vertreten.
9.5 Mängelansprüche verjähren in drei [3] Jahren soweit nicht die zwingenden Bestimmungen der §§478, 479 BGB eingreifen. Ausgenommen sind auch Fälle, in denen die Lieferung entsprechend ihrer üblichen Verwendung für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht.
9.6 Die Verjährung beginnt mit der Ablieferung der Ware sofort einzustellenoder der Erbringung der Leistung (Gefahrübergang).
5.4 Für fehlerhaft 9.7 Erfüllt der Lieferant seine Nacherfüllungsverpflichtung durch Ersatzlieferung, beginnt für die als Ersatz gelieferte Ware leisten wir kostenlosen MaterialersatzXxxx nach deren Ablieferung am Erfüllungsort die Verjährungsfrist neu zu laufen, wenn es sei denn, der Lieferant hat sich bei der Nacherfüllung ausdrücklich und zutreffend vorbehalten, die gelieferte Ware noch Ersatzlieferung nur aus Kulanz, zur Vermeidung von Streitigkeiten oder im gleichen Zustand wie beim Versand befindet. Ist Ersatzlieferung nicht möglich, kann Interesse des Fortbestands der Käufer nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht ihm jedoch kein Rücktrittsrecht zuvertraglichen Beziehungen zu Kaesler vorzunehmen.
5.5 Wählt 9.8 Die Verjährung ist auch gehemmt, solange nach erfolgter Mängelrüge der Käufer wegen Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt er Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe. Als Beschaffenheit der Ware gilt nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware darLieferant Ansprüche nicht endgültig schriftlich zurückgewiesen hat.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Mängel. 5.1 Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand Entspricht die Veröffentlichung der Ware ist Anzeige nicht der Zeitpunkt des Verlassens des Lieferwerkes vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Europa Panorama Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn:
(a) diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des LagersInhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Xxxx und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder
(b) diese für Europa Panorama Verlag ist nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich. Lässt Europa Panorama Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder die Veröffentlichung des anderen Werbemittels gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrages ausgeschlossen.
5.2 Für IIa-Material Der Auftraggeber wird die Anzeige unverzüglich nach Veröffentlichung überprüfen. Soweit der Auftraggeber Xxxxxxxx ist, müssen Mängelrügen unverzüglich nach Veröffentlichung gegenüber dem Europa Panorama Verlag geltend gemacht werden, es sei denn, es handelt sich um nicht offensichtliche Mängel, dann gilt eine Frist von uns keine Gewähr vier Wochen. Soweit der Auftraggeber Verbraucher ist, müssen Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln binnen zwei Wochen, bei nicht offensichtlichen Mängeln binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden.
5.3 Der Vermarkter haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
(a) Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Güte und Brauchbarkeit übernommenHaftung gegenüber Unternehmern auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens.
(b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Europa Panorama Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, eine Garantie übernommen oder arglistig getäuscht wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Anarbeitungsbereich (Brenn- und Scherenzuschnitte) wird nach Maßgabe der Ziffern 3 bis 5 Falle einer Haftung nur für die in der Auftragsbestätigung genannten Güten und/den typischen vorhersehbaren Schaden besteht keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder Abmessungen Gewähr übernommen.
5.3 Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Nach Entdeckung eines Mangels hat er das Be- oder Verarbeiten der Ware sofort einzustellenentgangenen Gewinn.
5.4 Für fehlerhaft gelieferte Ware leisten wir kostenlosen MaterialersatzAlle gegen Europa Panorama Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, wenn sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen oder es sich um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt; in solchen Fällen richtet sich die gelieferte Ware noch im gleichen Zustand wie beim Versand befindet. Ist Ersatzlieferung nicht möglich, kann der Käufer Verjährungsfrist nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht ihm jedoch kein Rücktrittsrecht zuden gesetzlichen Vorschriften.
5.5 Wählt der Käufer wegen Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt er Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe. Als Beschaffenheit der Ware gilt nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängel. 5.1 Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der 8.1 Sind gelieferte Waren zum Zeitpunkt des Verlassens des Lieferwerkes bzwGefahrübergangs mit einem Mangel behaftet, der uns form- und fristgerecht angezeigt wurde, sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. des LagersDie Nacherfüllung er- folgt nach unserer Xxxx entweder durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung.
5.2 Für IIa-Material wird 8.2 Erfüllungsort der Nacherfüllung ist unser Geschäftssitz. Wir sind zur Erstattung von uns keine Gewähr für Transportkosten, die Güte und Brauchbarkeit übernommen. Im Anarbeitungsbereich (Brenn- und Scherenzuschnitte) wird nach Maßgabe der Ziffern 3 bis 5 für Besteller als Aufwendungen zum Zweck der Nacherfüllung getragen hat, nicht verpflichtet, soweit sich die in der Auftragsbestätigung genannten Güten und/oder Abmessungen Gewähr übernommenAufwendungen erhöhen, weil die Ware nachträglich an ei- nen anderen Ort als die Empfangsstelle verbracht worden ist.
5.3 Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Nach Entdeckung eines Mangels hat er das Be- oder Verarbeiten 8.3 Bei Fehlschlagen der Ware sofort einzustellen.
5.4 Für fehlerhaft gelieferte Ware leisten wir kostenlosen Materialersatz, wenn sich die gelieferte Ware noch im gleichen Zustand wie beim Versand befindet. Ist Ersatzlieferung nicht möglich, kann der Käufer Nacherfüllung steht dem Besteller nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht zur Minde- rung oder Rückgängigmachung zum Rücktritt vom Vertrag zu. Für Schadensersatzansprü- che wegen Mängel gilt nachfolgende Ziffer 9. Weitergehende An- sprüche des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht ihm jedoch kein Rücktrittsrecht zuBestellers sind ausgeschlossen.
5.5 Wählt 8.4 Nachbesserung oder Ersatzlieferung werden von uns grundsätzlich aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ausgeführt. Ein Anerkenntnis mit der Käufer wegen Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt er Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert Folge eines Neubeginns der mangelhaften Sache. Dies gilt nichtVerjährungs- frist liegt nur vor, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht habenes gegenüber dem Besteller ausdrücklich erklären. Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe. Als Beschaffenheit Mit Ausnahme eines ausdrücklichen erklärten Anerkennt- nisses beginnt mit Nachbesserung oder Ersatzlieferung keine neue Verjährung.
8.5 Mit etwaigen Beschaffenheitsvereinbarungen der Ware gilt nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungenübernehmen wir keine Garantie oder ein sonstiges Beschaffenheitsrisiko im Sinne des Gesetzes.
8.6 Mängelansprüche bestehen nicht wegen Schäden, Anpreisungen die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware darnachlässiger Behandlung oder aufgrund äußerer, nicht in unserem Verantwortungsbereich lie- gender Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausge- setzt waren (z.B. chemische oder elektrochemische Einflüsse).
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Mängel. 5.1 Entscheidend 6.1 Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn
(a) diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Xxxx und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht oder
(b) diese für den vertragsgemäßen Zustand Verlag nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich wäre. Lässt der Ware Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder die Veröffentlichung des anderen Werbemittels gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Zeitpunkt Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Verlassens Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des Lieferwerkes bzw. anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des LagersAuftrags ausgeschlossen.
5.2 Für IIa6.2 Der Auftraggeber wird die Anzeige unverzüglich nach Veröffentlichung überprüfen. Mängelrügen müssen unverzüglich nach Veröffentlichung gegenüber dem Verlag geltend gemacht werden. Geringfügige Passer- und Farb-Material wird von uns keine Gewähr Differenzen berechtigen nicht zu Ansprüchen gegen den Verlag.
6.3 Der Verlag haftet für die Güte und Brauchbarkeit übernommen. Im Anarbeitungsbereich (Brenn- und Scherenzuschnitte) wird sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nach Maßgabe der Ziffern 3 bis 5 folgenden Bestimmungen:
(a) Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung gegenüber Unternehmern auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens und das für die in der Auftragsbestätigung genannten Güten und/betreffende Anzeige oder Abmessungen Gewähr übernommen.
5.3 Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Nach Entdeckung eines Mangels hat er das Be- oder Verarbeiten der Ware sofort einzustellen.
5.4 Für fehlerhaft gelieferte Ware leisten wir kostenlosen Materialersatz, wenn sich die gelieferte Ware noch im gleichen Zustand wie beim Versand befindet. Ist Ersatzlieferung nicht möglich, kann der Käufer nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht ihm jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
5.5 Wählt der Käufer wegen Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt er Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies Beilage zu zahlende Entgelt; diese Beschränkung gilt nicht, wenn wir der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte vom Verlag verursacht wurde.
(b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, eine Garantie übernommen oder arglistig getäuscht wurde. In solchen Fällen ist die Vertragsverletzung arglistig verursacht habenHaftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden und das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt beschränkt. Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate Im Falle einer Haftung nur für den typischen vorhersehbaren Schaden besteht keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.
6.4 Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab Übergabe. Als Beschaffenheit dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen oder es sich um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt; in solchen Fällen richtet sich die Verjährungsfrist nach den gesetzlichen Vorschriften.
6.5 Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Ware gilt nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware darVerlag unbegrenzt nach den gesetzlichen Vorschriften.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängel. 5.1 Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand 7.1. Für die Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
7.2. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die Produktbeschreibungen, die dem Besteller vor seiner Bestellung überlassen wurden. Geringfügige oder unerhebliche technische Änderungen sowie unwesentliche Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung der Ware führen nicht zu einem Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter übernimmt Xxxxxx und Kurz keine Haftung. Für die vereinbarte Beschaffenheit übernimmt Xxxxxx und Kurz keine Garantie, es sei denn, mit dem Besteller wurde eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen. Xxxxxx und Xxxx gibt zudem keine Zusicherungen ab.
7.3. In Bezug auf die Materialverträglichkeit der Ware kann Xxxxxx und Xxxx lediglich auf den Angaben des Bestellers basierende, unverbindliche Empfehlungen aussprechen. Unabhängig von einer unverbindlichen Empfehlung durch Xxxxxx und Kurz ist der Zeitpunkt des Verlassens des Lieferwerkes bzw. des LagersBesteller vor der Anwendung der Ware verpflichtet, eine Materialverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
5.2 Für IIa-Material wird von uns keine Gewähr für die Güte und Brauchbarkeit übernommen7.4. Im Anarbeitungsbereich (Brenn- und Scherenzuschnitte) wird nach Maßgabe der Ziffern 3 bis 5 für die in der Auftragsbestätigung genannten Güten und/oder Abmessungen Gewähr übernommen.
5.3 Die Gewährleistungsrechte des Käufers Ansprüche wegen Mängeln setzen voraus, dass dieser der Besteller seinen nach § 377 HGB geschuldeten gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß Rügepflichten nachgekommen ist. Nach Entdeckung eines Mangels Er hat er das Be- oder Verarbeiten der Ware sofort einzustellen.
5.4 Für fehlerhaft gelieferte Ware leisten wir kostenlosen Materialersatz, wenn sich die gelieferte Ware noch unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel einschließlich Falsch- und Minderlieferung sind innerhalb von sieben Tagen nach Wareneingang gegenüber Wenzel und Kurz in Textform anzuzeigen. Die Rüge nicht offensichtlicher Mängel ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von sieben Tagen nach ihrer Entdeckung Wenzel und Kurz zugeht.
7.5. Sollte die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, wird der Besteller Wenzel und Kurz Gelegenheit zur Nacherfüllung gewähren. Die Ware wird nach Xxxx von Xxxxxx und Kurz nachgebessert oder nachgeliefert.
7.6. Xxxxxx und Xxxx ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Besteller den fälligen Preis bezahlt. Der Besteller ist jedoch berechtigt, einen im gleichen Zustand wie beim Versand befindetVerhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Preises zurückzuhalten.
7.7. Ist Ersatzlieferung Der Besteller hat Xxxxxx und Kurz eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu geben und die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn ursprünglich keine Pflicht zum Einbau bestand.
7.8. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt Xxxxxx und Kurz nur, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann Xxxxxx und Kurz die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt vorlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Besteller nicht möglicherkennbar.
7.9. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist die Nacherfüllungsfrist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, kann der Käufer nach seiner Xxxx Herabsetzung der Besteller - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht ihm jedoch kein Rücktrittsrecht zumindern.
5.5 Wählt 7.10. Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Käufer wegen Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom VertragAbnahme. Diese Beschränkung gilt nicht im Fall von Schadensersatzansprüchen und soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu§ 479 Abs. Wählt er Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist1 BGB und § 634a Abs. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe. Als Beschaffenheit der Ware gilt nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar1 BGB längere Fristen vorschreibt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängel. 5.1 Entscheidend 16.1 Äußerlich sichtbare Mängel müssen vom Mieter dem Vermieter gegenüber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Kalendertagen nach Anzeige der Betriebsbereitschaft der Mietsache gerügt werden.
16.2 Zeigt sich bei der Inbetriebnahme oder während der Mietzeit der Mietsache ein Mangel, so muss der Mieter unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Kalendertagen nach Entdeckung des Mangels dem Vermieter hiervon Anzeige machen.
16.3 Mängelanzeigen sind schriftlich zu erstatten. Die Anzeige kann telegrafisch oder fernschriftlich erfolgen. Erfolgt die Anzeige mündlich oder telefonisch, so hat sie der Mieter innerhalb von 3 Kalendertagen schriftlich zu bestätigen. Für die Einhaltung der Fristen für den vertragsgemäßen Zustand der Ware die Mängelanzeige oder deren schriftliche Bestätigung ist der Zeitpunkt Tag des Verlassens des Lieferwerkes bzw. des LagersZugangs beim Vermieter maßgebend.
5.2 Für IIa-Material wird von uns keine Gewähr für 16.4 Nach Ablauf der Rügefristen gilt die Güte und Brauchbarkeit übernommen. Mietsache als vertragsgemäß.
16.5 Im Anarbeitungsbereich (Brenn- und Scherenzuschnitte) wird nach Maßgabe Falle einer Mängelanzeige ist der Ziffern 3 bis 5 für die in der Auftragsbestätigung genannten Güten und/Vermieter berechtigt, den Mangel zu beseitigen oder Abmessungen Gewähr übernommen.
5.3 Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen vorausein funktionell gleichwertiges Mietgerät zur Verfügung zu stellen. Der Mieter hat sicher zu stellen, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen der Vermieter etwaige Reparaturen ungehindert durchführen kann. Solange dem Vermieter der Zugang zu der Mietsache nicht möglich ist. Nach Entdeckung eines Mangels hat er das Be- oder Verarbeiten der Ware sofort einzustellen.
5.4 Für fehlerhaft gelieferte Ware leisten wir kostenlosen Materialersatz, wenn sich die gelieferte Ware noch im gleichen Zustand wie beim Versand befindet. Ist Ersatzlieferung nicht möglich, kann der Käufer nach seiner Xxxx Herabsetzung Mieter keine Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche geltend machen.
16.6 Es wird keine Gewährleistung übernommen bei Mängeln, die aus folgenden Gründen entstanden sind: a) ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung der Vergütung Mietsache; b) fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Mieter oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeitnicht vom Vermieter hierzu hinzugezogener Dritter; c) fehlerhafte, unsachgemäße Behandlung der Mietsache, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht ihm jedoch kein Rücktrittsrecht zuNichtbeachtung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Pflichten des Mieters; d) Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel.
5.5 Wählt 16.7 Ausfälle der Käufer wegen Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt Funkfernsteuerung durch Funkabrisse oder Auslöschung des Funksignals durch Reflektion oder andere äußere Umstände, die sich im Funkbereich befinden können, sind nicht ausgeschlossen und vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zuVermieter nicht zu vertreten. Wählt er Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert Es liegt dabei keine Störung an der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe. Als Beschaffenheit der Ware gilt nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware darFunkversteuerung vor.
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Samples: Vermietungsvertrag
Mängel. 5.1 Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand 11.1. Der KUNDE hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spä- testens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung COMLINE gegenüber schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist sind Gewährleistungsansprüche bezüglich dieser Mängel ausgeschlossen. Das Gleiche gilt, wenn der Ware ist der Zeitpunkt des Verlassens des Lieferwerkes bzw. des LagersKUNDE nicht-offensichtliche Mängel nicht unverzüglich nach Kennt- nisnahme COMLINE gegenüber anzeigt.
5.2 Für IIa-Material wird 11.2. Die Behebung von uns keine Gewähr für Mängeln erfolgt zunächst durch Nacherfüllung, die Güte und Brauchbarkeit übernommennach Xxxx von COMLINE in Form der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder in Form der Nachlieferung (Ersatzlieferung) erfolgen kann. Im Anarbeitungsbereich (Brenn- und Scherenzuschnitte) wird nach Maßgabe der Ziffern 3 bis 5 für die in der Auftragsbestätigung genannten Güten und/oder Abmessungen Gewähr übernommenErsetzte Teile werden Eigentum von COMLINE.
5.3 Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist11.3. Nach Entdeckung eines Mangels hat er das Be- oder Verarbeiten der Ware sofort einzustellen.
5.4 Für fehlerhaft gelieferte Ware leisten wir kostenlosen Materialersatz, wenn sich Schlägt die gelieferte Ware noch im gleichen Zustand wie beim Versand befindet. Ist Ersatzlieferung nicht möglichNacherfüllung fehl, kann der Käufer KUNDE nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung (Minderung), Rück- gängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder – jeweils nach Maßgabe der zusätzlichen Voraussetzungen in Ziffer 12 dieser Vertragsbedingungen – Schadensersatz oder Ersatz vergebli- cher Aufwendungen verlangen. Bei einer nur geringfügigen VertragswidrigkeitDie Nacherfüllung gilt als fehl- geschlagen, insbesondere bei nur geringfügigen Mängelnwenn sie zweimal erfolglos durchgeführt worden ist, steht ihm jedoch kein Rücktrittsrecht zues sei denn, dass nach Art der Sache oder des Mangels oder aus sonstigen Umständen weitere Nacherfüllungsver- suche zumutbar sind. Der Rücktritt vom Vertrag schließt das Recht auf Schadensersatz nicht aus.
5.5 Wählt 11.4. Ansprüche wegen Mängeln verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung (Kaufverträge) oder, soweit eine Abnahme er- forderlich ist, ab der Käufer wegen Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt er Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften SacheAbnahme (Werkverträge). Dies gilt nichtnicht für Schadensersatzansprüche wegen der schuldhaften Verlet- zung von Körper, wenn wir Leben und Gesundheit sowie Schadensersat- zansprüche, die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe. Als Beschaffenheit der Ware gilt nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen auf Vorsatz oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dargrober Fahrlässigkeit oder dem arglistigen Verschweigen von Mängeln beruhen; für diese Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Lieferungen Und Leistungen
Mängel. 5.1 Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand 12.1. Wir gewährleisten die Mangelfreiheit des Vertragsgegenstan- des im Hinblick auf die vereinbarte Spezifikation. Ein Mangel liegt nicht vor bei nur unerheblicher Abweichung von der Ware ist vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Zeitpunkt des Verlassens des Lieferwerkes bzwBrauchbarkeit. des LagersEine nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung kommt nur in Betracht, wenn hierüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
5.2 Für IIa-Material wird 12.2. Bei der Lieferung neuer Gegenstände haften wir nur für Män- gel, die sich innerhalb von uns keine Gewähr 12 Monaten seit Lieferung herausstellen.
12.3. Der Mangel muss schon bei Gefahrübergang vorhanden ge- wesen sein. Der Besteller trägt dafür die Beweislast.
12.4. Bei der Lieferung gebrauchter Gegenstände ist die Haftung für die Güte und Brauchbarkeit übernommenSachmängel ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle eines arglistig verschwiegenen Mangels oder der Verletzung einer Garantie. Im Anarbeitungsbereich (Brenn- Übrigen bleiben auch bei der Lieferung gebrauchter Gegenstände die vertraglichen Ansprüche des Bestellers unberührt.
12.5. Der Besteller hat gelieferte Gegenstände unverzüglich nach Eingang zu überprüfen und Scherenzuschnitte) wird uns erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Besteller diese unverzügliche Mängelan- zeige, so gilt unsere Lieferung als genehmigt, es sei denn, es han- delt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkenn- bar war. Auch zunächst nicht erkennbare Mängel muss uns der Be- steller unverzüglich nach Maßgabe Erlangen der Ziffern 3 bis 5 Kenntnis anzuzeigen; andern- falls gilt die Lieferung auch bezüglich dieser Mängel als genehmigt. Im Übrigen gilt § 377 HGB.
12.6. Mängelanzeigen müssen schriftlich erfolgen.
12.7. Der Besteller ist verpflichtet, Beweise für die in Mängel zu sichern und uns Gelegenheit zur Überprüfung zu geben. Kommt der Auftragsbestätigung genannten Güten und/oder Abmessungen Gewähr übernommenBestel- ler dieser Verpflichtung nicht nach, gilt die Lieferung als genehmigt.
5.3 Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus12.8. Werden die Liefergegenstände nach Lieferung weiterbearbei- tet, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Nach Entdeckung eines Mangels hat er das Be- oder Verarbeiten der Ware sofort einzustellen.
5.4 Für fehlerhaft gelieferte Ware leisten wir kostenlosen Materialersatzso entfällt jede Haftung für Mängel, wenn sich die gelieferte Ware noch im gleichen Zustand wie Rahmen zumutbarer Eingangskontrolle und -untersuchung beim Versand befindet. Ist Ersatzlieferung nicht möglich, kann der Käufer nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung Besteller oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht ihm jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
5.5 Wählt der Käufer wegen Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt er Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sacheeinem ver- traglich bestimmten anderen Empfänger erkennbar waren. Dies gilt nicht, soweit wir vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln.
12.9. Werden besondere Qualitätsanforderungen gestellt (z.B. im Bereich Hitzebeständigkeit und bei Biegevorgängen, Maßhaltigkeit, Beschichtung etc.), so ist dies in der Bestellung ausdrücklich anzu- geben. Fehlen die Angaben, so haften wir nicht für diese Qualitäts- anforderungen. Insbesondere stehen wir für die Maßhaltigkeit nur ein, wenn exakte Vorgaben bestehen.
12.10. Für Maßhaltigkeit stehen wir nur ein, soweit sich Abweichun- gen tatsächlich nachteilig auf die Vertragsverletzung arglistig verursacht habenFunktion des Gegenstandes aus- wirken; ansonsten liegt keine erhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit vor.
12.11. Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab ÜbergabeNimmt der Besteller oder ein Dritter unsachgemäße Änderun- gen oder Instandsetzungsarbeiten vor, so haften wir nicht für die da- raus entstehenden Folgen.
12.12. Als Eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware gilt nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche ÄußerungenSache oder eine Haltbarkeitsgarantie übernehmen wir nur, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware darsoweit dies im Einzelfall schriftlich vereinbart ist.
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Mängel. 5.1 Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand 6.1 Der Käufer hat offene Mängel unverzüglich d.h. spätestens innerhalb von 4 Werktagen nach Erhalt der Ware, schriftlich oder fernschriftlich zu rügen. Bei versteckten Mängeln beginnt diese Frist ab Entdeckung des Mangels und endet spätestens drei Monate nach Erhalt der Ware. Geht innerhalb dieser Frist eine schriftliche Rüge beim Verkäufer nicht ein, so sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Bemängelte Ware ist 14 Tage ab Zugang der Mängelrüge beim Verkäufer zur Besichtigung bereitzuhalten, andernfalls Ansprüche aus der Mängelrüge ausgeschlossen sind. Bemängelte Ware muss ordnungsgemäß gelagert und versichert werden. Der Käufer ist verpflichtet, auf Verlangen des Verkäufers gegen Erstattung der nachgewiesenen Kosten unverzüglich die Rücklieferung der Ware ist der Zeitpunkt des Verlassens des Lieferwerkes bzw. des Lagers.vorzunehmen oder zu veranlassen
5.2 Für IIa-Material wird von uns keine Gewähr für die Güte und Brauchbarkeit übernommen. Im Anarbeitungsbereich (Brenn- und Scherenzuschnitte) wird nach Maßgabe der Ziffern 3 bis 5 für die in der Auftragsbestätigung genannten Güten und/oder Abmessungen Gewähr übernommen.
5.3 Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Nach Entdeckung eines Mangels hat er das Be- oder Verarbeiten der Ware sofort einzustellen.
5.4 Für fehlerhaft gelieferte Ware leisten wir kostenlosen Materialersatz, wenn sich die gelieferte Ware noch im gleichen Zustand wie beim Versand befindet. Ist Ersatzlieferung nicht möglich, 6.2 Bei mangelhafter Lieferung kann der Käufer nur Minderung oder Lieferung mangelfreier Ware unter Rückgabe der gelieferten verlangen. Beträgt jedoch der Minderwert einer be- mängelten Ware nicht mehr als 15%, kann nur Minderung verlangt werden. Schlägt die Er- satzlieferung fehl, oder erfolgt diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist, so ist der Käufer berechtigt, nach seiner Xxxx Herabsetzung Herabsetzen der Vergütung oder Rückgängigmachung Rückgängigmachen des Vertrages Kaufvertrages zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht ihm jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
5.5 Wählt 6.3 Der Anspruch auf Gewährleistung verjährt spätestens drei Monate nach Erhalt der Käufer wegen Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom VertragWare. Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers endet in jedem Fall mit dem Eintrag der Ware in das erste Stoffaufbereitungsaggregat.
6.4 Im Rahmen der Gewährleistung werden nur solche Mängel berücksichtigt, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen die unmittelbar an der gelieferten Sache selbst bestanden haben. Für alle weitergehenden Schäden, insbeson- dere Folgeschäden, wird nur im Falle grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens gehaf- tet. Ausgeschlossen ist eine Ersatzpflicht für Schäden, die durch die Anwesenheit von pro- duktionsschädlichen Stoffen entstehen, sofern nicht der Verkäufer eine ausdrückliche und uneingeschränkte Reinheitsgarantie übernommen hat.
6.5 Die Haftung des Mangels zu. Wählt er Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich Verkäufers ist im jedem Falle auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe. Als Beschaffenheit der Ware gilt nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dardoppelte Höhe des Kaufpreises beschränkt.
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Samples: Sales Contracts
Mängel. 5.1 Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Verlassens des Lieferwerkes bzw. des Lagers11.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit in diesen Bedingungen nicht abweichend geregelt.
5.2 Für IIa-Material wird von uns keine Gewähr für die Güte und Brauchbarkeit übernommen. 11.2 Im Anarbeitungsbereich (Brenn- und Scherenzuschnitte) wird nach Maßgabe der Ziffern 3 bis 5 für die in der Auftragsbestätigung genannten Güten und/oder Abmessungen Gewähr übernommen.
5.3 Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Nach Entdeckung Falle eines Mangels hat er das Be- der Auftraggeber einen Anspruch auf Nacherfüllung. Die Nacherfüllung erfolgt nach Xxxx des TÜV durch Nachbesserung oder Verarbeiten Neulieferung. Die Nacherfüllung durch den TÜV erfolgt grundsätzlich aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Ein Anerkenntnis mit der Ware sofort einzustellen.
5.4 Für fehlerhaft gelieferte Ware leisten wir kostenlosen MaterialersatzFolge des Neubeginns der Verjährung liegt nur vor, wenn TÜV dies gegenüber dem Auftraggeber ausdrücklich erklärt hat. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Auftraggeber nach seiner Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Preis zu mindern. Die Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich die gelieferte Ware noch nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
11.3 Eine Mängelanzeige des Auftraggebers bedarf der Schriftform.
11.4 Die in dieser Ziffer 11 geregelten Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb von einem (1) Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; für Rechte wegen eines Mangels gilt eine entsprechende Ausschlussfrist im gleichen Zustand wie beim Versand befindetSinne von § 218 BGB. Ist Ersatzlieferung nicht möglichAbweichend davon gilt die gesetzliche Verjährungsfrist
a) in Bezug auf sämtliche Ansprüche und Rechte des Auftraggebers in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB, kann § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 445b Abs. 1 BGB und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB sowie bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder
b) im Fall von Schadensersatzansprüchen bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Käufer Gesundheit, Ansprüchen nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung dem Produkthaftungsgesetz sowie grob fahrlässig oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht ihm jedoch kein Rücktrittsrecht zuvorsätzlich begangener Pflichtverletzungen.
5.5 Wählt der Käufer 11.5 Abgesehen von den in dieser Ziffer 11 genannten Ansprüchen stehen dem Auftraggeber, mit Ausnahme von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen, keine weiteren Ansprüche und Rechte wegen Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels Mängeln zu. Wählt er Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt Die Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz richtet sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Gewährleistungsfrist beträgt nach Ziffer 12 Monate ab Übergabe. Als Beschaffenheit der Ware gilt nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dardieser AGB.
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