Common use of Mängel Clause in Contracts

Mängel. 1. Der Verkauf von Fahrzeugen an Händler erfolgt unter Ausschluss jeglicher Mängelansprüche. Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen insbesondere nicht, wenn der Mangel oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist. Dieser Ausschluss gilt auch für solche Mängel, die zwischen Abschluss des Kaufvertrags und Übergabe des Fahrzeugs an den Händler auftreten. 2. Fahrzeugdaten, die in der Fahrzeugbeschreibung unter „Fahrzeugdaten laut Identifikationsnummer (FIN)“ aufgeführt sind, werden uns von Drittanbietern (DAT) zur Verfügung gestellt. Die Haftung für die Richtigkeit dieser Daten ist ausgeschlossen, insbesondere liegt in deren Angabe keine Beschaffenheitsvereinbarung. 3. Der Ausschluss aus Abs. 1 und 2 gilt nicht bei Arglist und für Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des betreffenden Verkäufers oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 4. Erfolgt in besonderen Ausnahmefällen eine Rückabwicklung des Kaufvertrags und nimmt der betreffende Verkäufer im Zuge dessen das Fahrzeug vom Händler zurück, so wird dem Händler eine Nutzungsentschädigung in Rechnung gestellt, wenn er das Fahrzeug seit dem Verkauf über 100 km genutzt hat. Der betreffende Verkäufer ist berechtigt die Nutzungsentschädigung mit dem zurückzuzahlenden Kaufpreis zu verrechnen. Der Händler ist mit einer solchen Verrechnung einverstanden. 5. Der Händler verzichtet auf die Geltendmachung von Stand- oder sonstigen Bearbeitungsgebühren 6. Die Rückabwicklung wird wie folgt geregelt: Der Händler ist verpflichtet, dem betreffenden Verkäufer ein aktuelles Foto des Kilometerstandes zuzuschicken, alle von ihm erhaltenen Fahrzeugdokumente und Ersatzschlüssel sowie das gesamte Zubehör zurückzusenden und das Fahrzeug zum nächstgelegenen Standort des betreffenden Verkäufers oder einen anderen vom betreffenden Verkäufer mitgeteilten Standort zu verbringen. Dieser Verpflichtung hat der Händler ab Mitteilung über die Durchführung der Rückabwicklung bei nationalem Versand/Transport innerhalb von drei Werktagen oder bei internationalem Versand/Transport innerhalb von fünf Werktagen nachzukommen. Kommt der Händler dieser Verpflichtung nicht nach, so berechnet der betreffende Verkäufer eine Gebühr von EUR 15,00 (netto) pro Tag zuzüglich Umsatzsteuer, sofern der Händler nicht nachweist, dass hierfür tatsächlich keine oder nur geringere Kosten entstanden sind. Nach Eingang aller Fahrzeugdokumente, eventueller Zweitschlüssel, Zubehör und des Fahrzeuges zahlt der betreffende Verkäufer den Kaufpreis abzüglich einer eventuellen Nutzungsentschädigung und separat mitzuteilenden Gebühr an den Händler zurück.

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Samples: Verkaufsbedingungen Für Gebrauchte Fahrzeuge, Verkaufsbedingungen Für Gebrauchte Fahrzeuge

Mängel. 1. Als geschuldete Beschaffenheit von Produkten und Leistungen gilt vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen nur die in den Produkt- oder Leistungsbeschreibungen, Spezifikationen und Kennzeichnungen des Verkäufers beschriebene Beschaffenheit. Der Verkauf von Fahrzeugen an Händler erfolgt unter Ausschluss jeglicher Mängelansprüche. Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen insbesondere nichtKäufer hat erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung zu prüfen, wenn der Mangel oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ob die gelieferte Produkte und Leistungen einwandfrei und für den vereinbarten Einsatzzweck geeignet ist. Dieser Ausschluss gilt auch für solche MängelFür Entwicklungsprodukte oder -muster, die zwischen Abschluss des Kaufvertrags Prototypen und Übergabe des Fahrzeugs an den Händler auftretenVorserienlieferungen ist eine bestimmte Beschaffenheit vom Verkäufer nur geschuldet, soweit ausdrücklich schriftlich vereinbart. 2. FahrzeugdatenEtwaige Mängel der Produkte oder Leistungen (einschließlich Beanstandungen der Menge) hat der Käufer unverzüglich schriftlich gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Das gilt auch dann, die in wenn der Fahrzeugbeschreibung unter „Fahrzeugdaten laut Identifikationsnummer (FIN)“ aufgeführt sind, werden uns von Drittanbietern (DAT) zur Verfügung gestellt. Die Haftung für die Richtigkeit dieser Daten ist ausgeschlossen, insbesondere liegt in deren Angabe keine BeschaffenheitsvereinbarungVerkäufer ein Werksattest oder eine ähnliche Prüfbescheinigung erstellt hat. 3. Der Ausschluss aus AbsNacherfüllung erfolgt nach Xxxx des Verkäufers durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beziehungsweise bei Dienstleistungen durch die erneute Erbringung der Dienstleistung. 1 und 2 gilt nicht bei Arglist und für SchadensersatzansprücheErfüllungsort der Nacherfüllung ist der Sitz des Verkäufers. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transportkosten, sind ausgeschlossen, soweit die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des betreffenden Verkäufers oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von LebenAufwendungen sich erhöhen, Körper oder Gesundheitweil Produkte nachträglich an einen anderen Ort als die Empfangsstelle verbracht worden ist. 4. Erfolgt in besonderen Ausnahmefällen eine Rückabwicklung des Kaufvertrags Nachbesserung, Ersatzlieferung oder die erneute Erbringung einer Dienstleistung durch den Verkäufer werden grundsätzlich aus Kulanz und nimmt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ausgeführt. Ein Anerkenntnis mit der betreffende Verkäufer im Zuge dessen das Fahrzeug vom Händler zurück, so wird dem Händler eine Nutzungsentschädigung in Rechnung gestelltFolge eines Neubeginns der Verjährungsfrist liegt nur vor, wenn er das Fahrzeug seit der Verkäufer es gegenüber dem Verkauf über 100 km genutzt hat. Der betreffende Verkäufer ist berechtigt die Nutzungsentschädigung mit dem zurückzuzahlenden Kaufpreis zu verrechnen. Der Händler ist mit einer solchen Verrechnung einverstandenKäufer ausdrücklich erklärt. 5. Der Händler verzichtet auf Die Lagerfähigkeit chemischer Produkte ist im Allgemeinen begrenzt. Die Produkte des Verkäufers sind in kühlen und trockenen Räumen zu lagern und vor direkter Sonneneinstrahlung zu schützen. Palettengebinde dürfen nicht gestapelt werden. Nähere Auskünfte erteilt die Geltendmachung von Stand- oder sonstigen BearbeitungsgebührenVerkaufsabteilung des Verkäufers. Im Übrigen sind die einschlägigen Lager- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Reklamationen aus Lagerschäden beim Käufer kann der Verkäufer nicht anerkennen. 6. Die Rückabwicklung wird wie folgt geregelt: Der Händler ist verpflichtetMängelansprüche bestehen nicht wegen Schäden, die nach dem betreffenden Verkäufer ein aktuelles Foto Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, natürlicher Abnutzung oder aufgrund äußerer, nicht im Verantwortungsbereich des Kilometerstandes zuzuschickenVerkäufers liegender Einflüsse entstehen, alle von ihm erhaltenen Fahrzeugdokumente die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt waren. 7. Sachmängelansprüche des Käufers für Entwicklungsprodukte oder -muster (einschließlich Weiterentwicklungsprodukten oder -mustern), Prototypen und Ersatzschlüssel sowie das gesamte Zubehör zurückzusenden und das Fahrzeug zum nächstgelegenen Standort des betreffenden Verkäufers oder einen anderen vom betreffenden Verkäufer mitgeteilten Standort zu verbringen. Dieser Verpflichtung hat der Händler ab Mitteilung über die Durchführung der Rückabwicklung bei nationalem Versand/Transport innerhalb von drei Werktagen oder bei internationalem Versand/Transport innerhalb von fünf Werktagen nachzukommen. Kommt der Händler dieser Verpflichtung nicht nach, so berechnet der betreffende Verkäufer eine Gebühr von EUR 15,00 (netto) pro Tag zuzüglich UmsatzsteuerVorserienlieferungen sind ausgeschlossen, sofern der Händler nicht nachweist, dass hierfür tatsächlich keine vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich eine bestimmte Beschaffenheit zugesichert wurde. 8. Für Schadens- oder nur geringere Kosten entstanden sindAufwendungsersatzansprüche gilt nachfolgende Ziffer VII. Nach Eingang aller Fahrzeugdokumente, eventueller Zweitschlüssel, Zubehör und Weitergehende Ansprüche des Fahrzeuges zahlt der betreffende Verkäufer den Kaufpreis abzüglich einer eventuellen Nutzungsentschädigung und separat mitzuteilenden Gebühr an den Händler zurückKäufers sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Mängel. (1. Der Verkauf von Fahrzeugen an Händler erfolgt unter Ausschluss jeglicher Mängelansprüche. Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen insbesondere nicht) Beanstandungen des Bruttogewichts müssen spätestens innerhalb dreier Geschäftstage nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort erhoben werden. (2) Mängelrügen (Sachmängel) können nur binnen zwei Wochen nach Eintreffen am Bestimmungsort gerügt werden, wenn und zwar nur, soweit mit der Mangel oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen Verarbeitung der Ware noch nicht begonnen ist. Dieser Ausschluss Ist die Mängelrüge nicht fristgerecht erfolgt, gilt auch für solche die Ware als genehmigt. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung zu rügen. (3) Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe oder Ausrüstung der gelieferten Ware (einschließlich des Fasermischungsverhältnisses und des Fremdfaseranflugs) dürfen nicht beanstandet werden. a) Für Mängel in der aus der Ware hergestellten Produkte, die durch nicht sachgemäße Verarbeitung und Behandlung der Ware entstanden sind, wird keine Haftung übernommen. b) Bei Effektgarnen und –zwirnen bleibt eine technisch nicht vermeidbare Abweichung des Garnausfalls vorbehalten. c) Garne können durch den Lagerungszeitraum ihre technischen Eigenschaften verändern (Alterung). Durch Alterung bedingte technische bzw. chemische Veränderungen sind deshalb kein Mangel. d) Das Vorkommen von Fremdfasern in Garnen und Geweben, die nicht aus Originalspinnstoffen bestehen stellt keinen Mangel dar. e) Mängel, die zwischen Abschluss bei sachgemäßer Weiterverarbeitung der Garne oder Gewebe, wie z.B. bei mehrschütziger oder mehrsystemiger Verwebung vermeiden worden wären, wird keine Haftung übernommen. f) Auftreten von Xxxxxxx, die durch das gleichzeitige Verarbeiten verschiedener Partien oder Einsätze entstehen, sind von der Haftung des Kaufvertrags Verkäufers ausgeschlossen. Hat der Käufer dem Verkäufer zur Abwicklung des Auftrags bestimmte Rohstoffe, bestimmte Farbstoffe, bestimmte Färbeverfahren oder bestimmte Ausrüstungsverfahren ohne Ausweichmöglichkeit vorgeschrieben, so haftet der Verkäufer für Fehler, die aus Mängeln des Rohstoffs, des verwendeten Farbstoffs sowie der Ausrüstung herrühren und Übergabe des Fahrzeugs die trotz ordnungsgemäßer Eingangskontrolle nicht festgestellt wurden, nur insoweit, als hierfür vom Faser- oder Farbstofflieferanten bzw. vom Ausrüster eine Gewähr übernommen wird. Im Schadensfall tritt er seine etwaigen Gewährleistungsansprüche gegenüber Vorlieferanten bzw. Ausrüstern an den Händler auftretenKäufer ab. 2(4) Offene Mängel berechtigen den Verkäufer entweder zur einmaligen Nachbesserung oder zur Lieferung mangelfreier Ersatzware, die innerhalb einer für den Verkäufer und Käufer angemessenen Frist ab dem Zeitpunkt der Anerkennung der geltend gemachten Reklamation durch den Verkäufer zu erfolgen haben. FahrzeugdatenDer Verkäufer wird die Reklamation unverzüglich prüfen und über die Rücksendung der mangelhaften Ware entscheiden. Solange verwahrt der Käufer die Ware kostenlos für den Verkäufer. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder mangelhafter Ersatzlieferung hat der Käufer das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, sofern nicht Ziffer 11 Abs. 2 und 3 zur Anwendung kommt. (5) Bei versteckten Mängeln hat der Käufer Anspruch auf eine Minderung des Kaufpreises der gelieferten Ware, die in der Fahrzeugbeschreibung unter „Fahrzeugdaten laut Identifikationsnummer daraus hergestellten fehlerhaften Ware enthalten sind. Für den noch nicht verarbeiteten Teil der gelieferten Ware hat der Käufer Anspruch auf Nachbesserung oder einmalige Ersatzlieferung innerhalb einer für den Verkäufer und Käufer angemessenen Frist. Ist dies für den Käufer unzumutbar oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen, hat der Käufer das Recht den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, sofern nicht Ziffer 11 Abs. 2 und 3 zur Anwendung kommt. (FIN)“ aufgeführt sind, werden uns von Drittanbietern (DAT6) zur Verfügung gestelltDer Ersatz jedes weiteren auf die Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware zurückzuführenden Schadens wird bei leichter Fahrlässigkeit durch die doppelte Höhe des Warenwerts der betroffenen Lieferung bzw. Die Haftung für die Richtigkeit dieser Daten ist Teillieferung begrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit wird Schadensersatz ausgeschlossen, insbesondere liegt in deren Angabe keine Beschaffenheitsvereinbarungwenn es sich um vertragsuntypische und seitens des Verkäufers bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Schäden handelt. In den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, gilt die gesetzliche Regelung. Das Produkthaftungsgesetz gilt uneingeschränkt. 3. Der Ausschluss aus Abs. 1 und 2 gilt nicht bei Arglist und für Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des betreffenden Verkäufers oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 4. Erfolgt in besonderen Ausnahmefällen eine Rückabwicklung des Kaufvertrags und nimmt der betreffende Verkäufer im Zuge dessen das Fahrzeug vom Händler zurück, so wird dem Händler eine Nutzungsentschädigung in Rechnung gestellt, wenn er das Fahrzeug seit dem Verkauf über 100 km genutzt hat. Der betreffende Verkäufer ist berechtigt die Nutzungsentschädigung mit dem zurückzuzahlenden Kaufpreis zu verrechnen. Der Händler ist mit einer solchen Verrechnung einverstanden. 5. Der Händler verzichtet auf die Geltendmachung von Stand- oder sonstigen Bearbeitungsgebühren 6. Die Rückabwicklung wird wie folgt geregelt: Der Händler ist verpflichtet, dem betreffenden Verkäufer ein aktuelles Foto des Kilometerstandes zuzuschicken, alle von ihm erhaltenen Fahrzeugdokumente und Ersatzschlüssel sowie das gesamte Zubehör zurückzusenden und das Fahrzeug zum nächstgelegenen Standort des betreffenden Verkäufers oder einen anderen vom betreffenden Verkäufer mitgeteilten Standort zu verbringen. Dieser Verpflichtung hat der Händler ab Mitteilung über die Durchführung der Rückabwicklung bei nationalem Versand/Transport innerhalb von drei Werktagen oder bei internationalem Versand/Transport innerhalb von fünf Werktagen nachzukommen. Kommt der Händler dieser Verpflichtung nicht nach, so berechnet der betreffende Verkäufer eine Gebühr von EUR 15,00 (netto) pro Tag zuzüglich Umsatzsteuer, sofern der Händler nicht nachweist, dass hierfür tatsächlich keine oder nur geringere Kosten entstanden sind. Nach Eingang aller Fahrzeugdokumente, eventueller Zweitschlüssel, Zubehör und des Fahrzeuges zahlt der betreffende Verkäufer den Kaufpreis abzüglich einer eventuellen Nutzungsentschädigung und separat mitzuteilenden Gebühr an den Händler zurück.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängel. Weist die Lieferung zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs einen Mangel auf, haften wir wie folgt: 1. Der Verkauf Erkennbare Sachmängel sind unverzüglich, spätestens 5 Tage nach Ablieferung schriftlich zu rügen. Verdeckte Sachmängel sind unverzüglich, späte- stens 5 Tage nach Entdeckung schriftlich zu rügen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Ware durch den Besteller ist die Rüge von Fahrzeugen an Händler erfolgt unter Ausschluss jeglicher Mängelansprüche. Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen insbesondere nicht, wenn der Mangel oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist. Dieser Ausschluss gilt auch für solche Mängelausgeschlossen, die zwischen Abschluss des Kaufvertrags und Übergabe des Fahrzeugs an den Händler auftretenbei der Abnahme feststellbar waren. Diese Regelung gilt nicht für Werkverträge. 2. FahrzeugdatenMängelansprüche bestehen nicht wegen Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder aufgrund äußerer, nicht in unserem Verantwortungsbereich liegender Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt waren (z. B. chemische oder elektrochemische Einflüsse). Bei Waren, die als deklassiertes Material verkauft worden sind – z. B. sogenanntes IIa-Material – stehen dem Besteller keine Ansprüche wegen etwaigen Mängeln zu, die aus der Fahrzeugbeschreibung unter „Fahrzeugdaten laut Identifikationsnummer (FIN)“ aufgeführt sind, werden uns von Drittanbietern (DAT) zur Verfügung gestellt. Die Haftung für die Richtigkeit dieser Daten ist ausgeschlossen, insbesondere liegt in deren Angabe keine BeschaffenheitsvereinbarungDeklassierung der Waren resultieren. 3. Der Ausschluss aus AbsMängel werden wir nach unserer Xxxx entweder beseitigen oder die Lieferung durch mangelfreie Ware bzw. 1 und 2 gilt nicht bei Arglist und für Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des betreffenden Verkäufers oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder GesundheitLeistung ersetzen („Nacherfüllung“). 4. Erfolgt in besonderen Ausnahmefällen eine Rückabwicklung Ansprüche des Kaufvertrags Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und nimmt der betreffende Verkäufer im Zuge dessen das Fahrzeug vom Händler zurückMaterialkosten, so wird sind ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen erhöhen, weil die Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Empfangstelle verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem Händler eine Nutzungsentschädigung in Rechnung gestellt, wenn er das Fahrzeug seit dem Verkauf über 100 km genutzt hat. Der betreffende Verkäufer ist berechtigt die Nutzungsentschädigung mit dem zurückzuzahlenden Kaufpreis zu verrechnen. Der Händler ist mit einer solchen Verrechnung einverstandenbestimmungsgemäßen Gebrauch. 5. Der Händler verzichtet auf die Geltendmachung von Stand- Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung steht dem Besteller nach seiner Xxxx unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht zur Minderung oder sonstigen Bearbeitungsgebührenzum Rücktritt vom Vertrag zu. 6. Die Rückabwicklung wird wie folgt geregelt: Der Händler Besteller ist verpflichtet, dem betreffenden Verkäufer ein aktuelles Foto des Kilometerstandes zuzuschicken, alle von ihm erhaltenen Fahrzeugdokumente und Ersatzschlüssel sowie das gesamte Zubehör zurückzusenden und das Fahrzeug zum nächstgelegenen Standort des betreffenden Verkäufers uns auf Verlangen die beanstandete Ware oder einen anderen vom betreffenden Verkäufer mitgeteilten Standort Proben hiervon unverzüglich zur Verfügung zu verbringenstellen. 7. Dieser Verpflichtung hat der Händler ab Mitteilung über die Durchführung der Rückabwicklung bei nationalem Versand/Transport innerhalb von drei Werktagen oder bei internationalem Versand/Transport innerhalb von fünf Werktagen nachzukommen. Kommt der Händler dieser Verpflichtung nicht nach, so berechnet der betreffende Verkäufer eine Gebühr von EUR 15,00 (netto) pro Tag zuzüglich Umsatzsteuer, sofern der Händler nicht nachweist, dass hierfür tatsächlich keine oder nur geringere Kosten entstanden sind. Nach Eingang aller Fahrzeugdokumente, eventueller Zweitschlüssel, Zubehör und des Fahrzeuges zahlt der betreffende Verkäufer den Kaufpreis abzüglich einer eventuellen Nutzungsentschädigung und separat mitzuteilenden Gebühr an den Händler zurück.Für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln gilt nachfolgende Ziffer X.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Mängel. 16.1 Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Der Verkauf Vermarkter hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn (a) diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Fahrzeugen an Händler erfolgt unter Ausschluss jeglicher MängelansprücheTreu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder (b) diese für den Vermarkter nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich wäre. Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen insbesondere Lässt der Vermarkter eine ihm für die Ersatzanzeige oder die Veröffentlichung des anderen Werbemittels gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/ Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. 6.2 Der Auftraggeber wird das Werbemittel unverzüglich nach der ersten Schaltung überprüfen. Mängelrügen müssen unverzüglich nach Veröffentlichung gegenüber dem Vermarkter geltend gemacht werden, es sei denn, es handelt sich um nicht offensichtliche Mängel, dann gilt eine Frist von sechs Monaten. 6.3 Der Vermarkter haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: (a) Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung gegenüber Unternehmern auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, wenn soweit der Mangel Schaden durch gesetzliche Vertreter oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist. Dieser Ausschluss gilt auch für solche Mängel, die zwischen Abschluss leitende Angestellte des Kaufvertrags und Übergabe des Fahrzeugs an den Händler auftretenVermarkters verursacht wurde. 2(b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermarkter nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, eine Garantie übernommen oder arglistig getäuscht wurde. FahrzeugdatenWesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die in ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Fahrzeugbeschreibung unter „Fahrzeugdaten laut Identifikationsnummer (FIN)“ aufgeführt sind, werden uns von Drittanbietern (DAT) zur Verfügung gestelltVertragspartner vertraut und auch vertrauen darf. Die In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Falle einer Haftung nur für den typischen vorhersehbaren Schaden besteht keine Haftung für die Richtigkeit dieser Daten ist ausgeschlossenmittelbare Schäden, insbesondere liegt in deren Angabe keine BeschaffenheitsvereinbarungMangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. 3. Der Ausschluss 6.4 Alle gegen den Vermarkten gerichteten Ansprüche aus Abs. 1 und 2 gilt vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht bei Arglist und für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichem oder grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des betreffenden Verkäufers oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen fahrlässigem Verhalten beruhen. 6.5 Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der einer Verletzung von Leben, Körper oder GesundheitGesundheit haftet der Vermarkter unbegrenzt nach den gesetzlichen Vorschriften. 4. Erfolgt in besonderen Ausnahmefällen eine Rückabwicklung des Kaufvertrags und nimmt der betreffende Verkäufer im Zuge dessen das Fahrzeug vom Händler zurück, so wird dem Händler eine Nutzungsentschädigung in Rechnung gestellt, wenn er das Fahrzeug seit dem Verkauf über 100 km genutzt hat. Der betreffende Verkäufer ist berechtigt die Nutzungsentschädigung mit dem zurückzuzahlenden Kaufpreis zu verrechnen. Der Händler ist mit einer solchen Verrechnung einverstanden. 5. Der Händler verzichtet auf die Geltendmachung von Stand- oder sonstigen Bearbeitungsgebühren 6. Die Rückabwicklung wird wie folgt geregelt: Der Händler ist verpflichtet, dem betreffenden Verkäufer ein aktuelles Foto des Kilometerstandes zuzuschicken, alle von ihm erhaltenen Fahrzeugdokumente und Ersatzschlüssel sowie das gesamte Zubehör zurückzusenden und das Fahrzeug zum nächstgelegenen Standort des betreffenden Verkäufers oder einen anderen vom betreffenden Verkäufer mitgeteilten Standort zu verbringen. Dieser Verpflichtung hat der Händler ab Mitteilung über die Durchführung der Rückabwicklung bei nationalem Versand/Transport innerhalb von drei Werktagen oder bei internationalem Versand/Transport innerhalb von fünf Werktagen nachzukommen. Kommt der Händler dieser Verpflichtung nicht nach, so berechnet der betreffende Verkäufer eine Gebühr von EUR 15,00 (netto) pro Tag zuzüglich Umsatzsteuer, sofern der Händler nicht nachweist, dass hierfür tatsächlich keine oder nur geringere Kosten entstanden sind. Nach Eingang aller Fahrzeugdokumente, eventueller Zweitschlüssel, Zubehör und des Fahrzeuges zahlt der betreffende Verkäufer den Kaufpreis abzüglich einer eventuellen Nutzungsentschädigung und separat mitzuteilenden Gebühr an den Händler zurück.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängel. 1Der Werksbefund ist für die Mängelfeststellung sowie die Sortenein- stufung maßgebend. Der Verkauf Mit der vollständigen Entladung gilt die Ware hinsichtlich aller erkennbaren Mängel als vertragsgemäß geliefert. Das Werk kann Xxxxxxx infolge von Fahrzeugen an Händler erfolgt unter Ausschluss jeglicher Mängelansprücheverdeckten Mängeln auch später geltend machen, jedoch nur in Höhe des Gegenwerts für die fehlerhaft gelieferte Ware oder Ersatzlieferung verlangen; in diesem Fall stehen dem Verkäufer die Wahlrechte nach § 439 Abs. Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen insbesondere nicht3 BGB nicht zu. a) Eine Weigerung hat zu erfolgen, wenn der erste Mangel oder Schaden eine falsche Sortendeklaration festgestellt wird. b) Soweit vom Käufer im Löschhafen die Stahlschrottlieferung vor oder während der Löschung besichtigt wird, handelt es sich dabei nicht um die Feststellung der endgültigen Abrechnungssorte. Dies geschieht gemäß vorerwähntem Absatz durch Werksbefund. c) Jeglicher Stahlschrott muss frei von allen Bestandteilen sein, die für die Verhüttung schädlich sind. d) Sämtlicher Stahlschrott muss frei sein von ionisierender Strahlung, die über die natürliche Eigenstrahlung des Stahls hinausgeht. Eine über die natürliche Eigenstrahlung des Stahls hinausgehende ionisierende Strahlung des Stahlschrotts ist dann vorhanden, wenn das Messgerät des Käufers zum Zeitpunkt der Übernahmekontrollmessung einen über die Umgebungsuntergrundstrahlung hinausgehenden Wert anzeigt. Diese wird nach einer weiteren Kontrollmessung in einem Messprotokoll dokumentiert. Sollte eine derartige ionisierende Strahlung des Stahlschrotts festgestellt werden, ist der Käufer berechtigt, die Annahme der in der beanstandeten Transporteinheit befindlichen Ladung zu verweigern. Der Käufer hat die Verpflichtung, den Lieferanten und die zuständigen Behörden des Strahlenschutzes zu verständigen. Weiterhin hat der Käufer in Abstimmung mit den zuständigen Behörden eine Vereinzelung vor Ort zu organisieren. Die weitere Verfahrensweise nach der Vereinzelung bestimmt die Behörde (unbedenklicher Einsatz nach Fund und Entnahme der Strahlenquelle bzw. Sonderentsorgung der gesamten Anlieferung). Alle mit der Weigerung und dem Rücktransport oder der Entsorgung zusammenhängenden Kosten trägt der Verkäufer. Ordnet die Behörde besondere Maßnahmen an (z.B. die Vereinzelung und Überprüfung aller Stahlschrotteile einer als belastet erkannten Ladung, eine vorübergehende Zwischenlagerung auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen dem Werksgelände, einen Abtransport unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen, die Entsorgung), so hat der Verkäufer auch die dadurch entstehenden Kosten zu tragen. Der Verkäufer hat dem Käufer bei der Neuaufnahme von Stahlschrottlieferungen, ansonsten jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres, eine schriftliche Bescheinigung folgenden Inhalts zu übergeben: „Bei Verladung ab eigenem Lager versichern wir, dass wir nur Stahlschrott liefern werden, der zuvor von uns mit eigenen Mess- geräten auf Freiheit von ionisierender Strahlung geprüft worden ist. Dieser Ausschluss gilt auch Daher können wir im Voraus für solche Mängeljede im Laufe des Jahres..... anfallende Lieferung nach bestem Wissen und Gewissen die Er- klärung abgeben, dass der Stahlschrott aufgrund der vorgenannten Prüfung frei von ionisierender Strahlung ist, die zwischen Abschluss über der ge- messenen Umgebungsuntergrundstrahlung liegt. Bei Verladung durch Unterlieferanten (Streckengeschäft) er- klären wir, dass wir unsere Unterlieferanten auf die Verpflichtung zur sorgfältigen Prüfung des Kaufvertrags und Übergabe des Fahrzeugs an den Händler auftreten. 2. Fahrzeugdatenvon Ihnen zu liefernden Stahlschrotts auf Freiheit von ionisierender Strahlung, die in über der Fahrzeugbeschreibung unter „Fahrzeugdaten laut Identifikationsnummer (FIN)“ aufgeführt sindgemessenen Umgebungsuntergrundstrahlung liegt, hingewiesen haben. Unsere Lieferanten haben uns versichert, dass sie den zu liefernden Stahlschrott mit eigenen Messgeräten sorgfältig prüfen werden uns und aufgrund dieser Prüfung nach bestem Wissen und Gewissen die Erklärung abgeben können, dass der zu liefernde Stahlschrott frei von Drittanbietern (DAT) zur Verfügung gestellt. Die Haftung für die Richtigkeit dieser Daten ist ausgeschlossen, insbesondere liegt in deren Angabe keine Beschaffenheitsvereinbarung. 3. Der Ausschluss aus Abs. 1 und 2 gilt nicht bei Arglist und für Schadensersatzansprücheionisierender Strahlung ist, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des betreffenden Verkäufers oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen sowie bei über der Verletzung von Lebengemessenen Umgebungsuntergrundstrahlung liegt. Bei Stahlschrottlieferungen aus Direktimporten per Schiff, Körper oder Gesundheit. 4Waggon bzw. Erfolgt in besonderen Ausnahmefällen eine Rückabwicklung des Kaufvertrags und nimmt der betreffende Verkäufer im Zuge dessen das Fahrzeug vom Händler zurück, so wird dem Händler eine Nutzungsentschädigung in Rechnung gestellt, wenn er das Fahrzeug seit dem Verkauf über 100 km genutzt hat. Der betreffende Verkäufer ist berechtigt die Nutzungsentschädigung mit dem zurückzuzahlenden Kaufpreis zu verrechnen. Der Händler ist mit einer solchen Verrechnung einverstanden. 5. Der Händler verzichtet auf die Geltendmachung von Stand- oder sonstigen Bearbeitungsgebühren 6. Die Rückabwicklung wird wie folgt geregelt: Der Händler ist verpflichtet, dem betreffenden Verkäufer ein aktuelles Foto des Kilometerstandes zuzuschicken, alle von ihm erhaltenen Fahrzeugdokumente und Ersatzschlüssel sowie das gesamte Zubehör zurückzusenden und das Fahrzeug zum nächstgelegenen Standort des betreffenden Verkäufers oder einen anderen vom betreffenden Verkäufer mitgeteilten Standort zu verbringen. Dieser Verpflichtung hat der Händler ab Mitteilung über die Durchführung der Rückabwicklung bei nationalem Versand/Transport innerhalb von drei Werktagen oder bei internationalem Versand/Transport innerhalb von fünf Werktagen nachzukommen. Kommt der Händler dieser Verpflichtung nicht nach, so berechnet der betreffende Verkäufer eine Gebühr von EUR 15,00 (netto) pro Tag zuzüglich Umsatzsteuer, sofern der Händler nicht nachweistLKW erklären wir, dass hierfür tatsächlich keine oder nur geringere Kosten entstanden sind. Nach Eingang aller Fahrzeugdokumenteder Vertrag, eventueller Zweitschlüsselaus dem die Importmengen stammen, Zubehör und des Fahrzeuges zahlt ausdrücklich die Zusicherung erhalten wird, dass der betreffende Verkäufer den Kaufpreis abzüglich zu liefernde Stahlschrott aufgrund einer eventuellen Nutzungsentschädigung und separat mitzuteilenden Gebühr an den Händler zurückPrüfung mit eigenen Messgeräten frei von ionisierender Strahlung ist, die über der gemessenen Umgebungsuntergrundstrahlung liegt."

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Samples: Handelsübliche Bedingungen Für Die Lieferung Von Unlegiertem Stahlschrott

Mängel. 1Mängel des Kaufgegenstandes, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, etwaige Fehlmengen oder unzureichende Lieferungen oder Falschlieferungen hat der Käufer, wenn er kein Verbraucher ist, unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 6 Tagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen. Der Verkauf Eventuelle sichtbare Mängel und Verpackungsbeschädigungen sind hiervon ausgeschlossen, wenn der Käufer den ordnungsgemäßen Erhalt der Ware auf der Empfangsbescheinigung bestätigt hat. Herstellungsbedingte oder sonstige auf der Eigenart der Sache beruhende geringe Abweichungen, wie z. B. Farbabweichungen, Beschaffenheitsabweichungen, geringfügige Leistungsabweichungen, geringfügige Abweichungen der technischen Daten und vergleichbare Abweichungen gelten als vertragsgemäß, soweit hierdurch die bestimmungsgemäße Benutzungsfähigkeit beim Käufer nicht wesentlich eingeschränkt ist. Technische Änderungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Geltendmachung von Fahrzeugen an Händler erfolgt Mängelansprüchen. Ist der Käufer kein Verbraucher, ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit der Kaufsache nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen. Ist der Käufer kein Verbraucher, verjähren die Mängelansprüche in einem Jahr. Im Übrigen gelten für den Käufer (unabhängig, ob Verbraucher oder nicht) die gesetzlichen Regelungen für Mängelansprüche. Bei Lieferung gebrauchter Gegenstände verjähren die Mängelansprüche bei einem Käufer, soweit dieser Verbraucher ist, in einem Jahr. Ist der Käufer kein Verbraucher, werden gebrauchte Gegenstände unter Ausschluss jeglicher MängelansprücheGewährleistung und Mängelhaftung an diesen verkauft. Ansprüche Soweit der Käufer nicht Verbraucher ist und einen aus dem Kaufgegenstand herrührenden Mangelanspruch seines Abnehmers zu erfüllen hat, hat er den Verkäufer im Falle des Lieferantenregresses unverzüglich hierüber zu informieren und die kostenmäßig günstigste Art der etwaigen Mängelbeseitigung zu wählen. Die Mängelbeseitigung sowie die Erfüllung berechtigter Mängelansprüche leistet der Verkäufer nach seiner Xxxx in Form kostenfreier Nacherfüllung, also Neulieferung oder Neuherstellung, oder Mängelbeseitigung beim Käufer oder an einem vom Verkäufer wählbaren Ort. In jedem Fall hat der Käufer dem Verkäufer zunächst das Recht der Nachbesserung und Nachlieferung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen einzuräumen und hierzu nach unverzüglicher schriftlicher Anzeige des Mangels dem Verkäufer ausreichend und angemessen Gelegenheit zu geben, Nachbesserung und Nacherfüllung durchzuführen. Der Käufer hat dem Verkäufer hierzu mindestens zwei Nachbesserungs- bzw. Nacherfüllungsversuche zu gewähren und darf erst nach fruchtlosem Ablauf hierzu jeweils gesetzter Erfüllungsfristen Ersatzvornahme durchführen. Keinesfalls darf der Käufer ohne Information an den Verkäufer und ohne Einräumung der obigen Nacherfüllungsrechte Dritte mit der Beseitigung des Mangels beauftragen. Nimmt der Käufer selbst oder ein Dritter an der Kaufsache Arbeiten oder Veränderungen vor, so haftet der Verkäufer nicht für die hieraus entstehenden Folgen. Vielmehr erlöschen in diesem Falle sämtliche Mängelansprüche des Käufers und insgesamt jegliche Gewährleistung. Dies gilt auch für hieraus entstehende Beschädigungen oder sonstige Schäden oder Kosten auf Seiten des Käufers, die durch die Tatsache eintreten, dass aufgrund der Arbeiten oder Veränderungen an der Sache durch den Käufer oder Dritte der Gewährleistungsanspruch erlischt. Bei einer Beseitigung berechtigter Mängel vor Ort beim Käufer durch den Verkäufer ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer notwendige Hilfsmittel, soweit zumutbar, kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Ausgebaute und ersetzte Teile des Kaufgegenstandes gehen in das Eigentum des Verkäufers über. Die Haftung wegen Sachmängeln bestehen insbesondere nichtschuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend machen kann, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers, beruhen. Soweit dem Verkäufer keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet werden kann, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Ist eine Nacherfüllung nach Einschätzung des Verkäufers mit so hohen Kosten verbunden, dass dies im Verhältnis zum Kaufpreis und den Kosten für eine Neulieferung nicht wirtschaftlich ist, so kann der Verkäufer anstelle der Nacherfüllung einen angemessenen Preisnachlass gewähren, wenn der Mangel oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen Kaufgegenstand auch ohne Beseitigung eines berechtigten Mangels für den vorgesehenen Zweck beim Käufer gebrauchsfähig ist. Dieser Ausschluss gilt auch für solche MängelIn diesem Falle ist der Verkäufer nicht zur Mangelbeseitigung und Nacherfüllung verpflichtet. Falls gegenüber dem Käufer ein Dritter, die zwischen Abschluss des Kaufvertrags und Übergabe des Fahrzeugs an den Händler auftretenz. B. bei Weiterveräußerung, Verarbeitung etc. 2. Fahrzeugdaten, die in der Fahrzeugbeschreibung unter „Fahrzeugdaten laut Identifikationsnummer (FIN)“ aufgeführt sind, werden uns von Drittanbietern (DAT) zur Verfügung gestellt. Die Haftung für die Richtigkeit dieser Daten ist ausgeschlossen, insbesondere liegt in deren Angabe keine Beschaffenheitsvereinbarung. 3. Der Ausschluss aus Abs. 1 und 2 gilt nicht bei Arglist und für SchadensersatzansprücheRechte am Liefergegenstand geltend macht, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des betreffenden Verkäufers oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 4. Erfolgt in besonderen Ausnahmefällen eine Rückabwicklung des Kaufvertrags und nimmt der betreffende Verkäufer im Zuge dessen das Fahrzeug vom Händler zurückdem Bestehen eines tatsächlichen Mangels beruhen, so wird dem Händler eine Nutzungsentschädigung in Rechnung gestellt, wenn er das Fahrzeug seit dem Verkauf über 100 km genutzt hat. Der betreffende Verkäufer ist berechtigt die Nutzungsentschädigung mit dem zurückzuzahlenden Kaufpreis zu verrechnen. Der Händler ist mit einer solchen Verrechnung einverstanden. 5. Der Händler verzichtet auf die Geltendmachung von Stand- oder sonstigen Bearbeitungsgebühren 6. Die Rückabwicklung wird wie folgt geregelt: Der Händler ist verpflichtet, dem betreffenden Verkäufer ein aktuelles Foto des Kilometerstandes zuzuschicken, alle von ihm erhaltenen Fahrzeugdokumente und Ersatzschlüssel sowie das gesamte Zubehör zurückzusenden und das Fahrzeug zum nächstgelegenen Standort des betreffenden Verkäufers oder einen anderen vom betreffenden Verkäufer mitgeteilten Standort zu verbringen. Dieser Verpflichtung hat der Händler ab Mitteilung über Käufer den Verkäufer unverzüglich zu unterrichten, ihm alle notwendigen Informationen zu erteilen und die Durchführung Abwehr dieser Ansprüche zu betreiben in Absprache und nach Anweisung des Verkäufers. Ansonsten verliert der Rückabwicklung Käufer die entsprechenden Gewährleistungsansprüche sowie Ansprüche auf eventuelle Mangelfolgeschäden bei nationalem Versand/Transport innerhalb von drei Werktagen sich selbst oder bei internationalem Versand/Transport innerhalb von fünf Werktagen nachzukommen. Kommt der Händler dieser Verpflichtung nicht nach, so berechnet der betreffende Verkäufer eine Gebühr von EUR 15,00 (netto) pro Tag zuzüglich Umsatzsteuer, sofern der Händler nicht nachweist, dass hierfür tatsächlich keine oder nur geringere Kosten entstanden sind. Nach Eingang aller Fahrzeugdokumente, eventueller Zweitschlüssel, Zubehör und des Fahrzeuges zahlt der betreffende Verkäufer den Kaufpreis abzüglich einer eventuellen Nutzungsentschädigung und separat mitzuteilenden Gebühr an den Händler zurückDritten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängel. 1. Der Verkauf von Fahrzeugen an Händler erfolgt unter Ausschluss jeglicher Mängelansprüche. Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen insbesondere nichtEin Mangel liegt vor, wenn die Software eine Aufgabe nicht so wie in der Mangel oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen Dokumentation beschrieben durchführt und die Fehlfunktion reproduzierbar und lokalisierbar ist. Dieser Ausschluss Ist keine Beschaffenheit beschrieben, gilt auch für solche Mängel, die zwischen Abschluss des Kaufvertrags und Übergabe des Fahrzeugs an den Händler auftretenübliche Beschaffenheit. 2. FahrzeugdatenDer Kunde hat die Software unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Erkennbare Mängel hat der Kunde uns unverzüglich, die in der Fahrzeugbeschreibung unter „Fahrzeugdaten laut Identifikationsnummer (FIN)“ aufgeführt sind, werden uns von Drittanbietern (DAT) zur Verfügung gestelltjedoch spätestens binnen 8 Werktagen anzuzeigen. Die Haftung für Untersuchungs- und Rügefrist beginnt mit Ablieferung, bei Softwarelieferungen zusammen mit einer Anlage mit Montage/Installation/In- betriebnahme nach deren Beendigung oder, soweit ein Probebetrieb ausdrücklich vereinbart wurde, nach dessen Beendigung. Verborgene Mängel hat der Kunde uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzu- zeigen. Unterlässt der Kunde die Richtigkeit dieser Daten ist ausgeschlossenunverzügliche Untersuchung der Software und die fristgerechte Rüge des Mangels, insbesondere liegt in deren Angabe keine Beschaffenheitsvereinbarungkann sich der Kunde auf den Mangel nicht berufen. 3. Der Ausschluss Für den Fall, dass der Kunde der Untersuchungs- und Rügepflicht nachgekommen ist, gilt Folgendes: a) Weicht die Beschaffenheit der Software nur unerheblich von der vereinbarten Beschaffenheit ab, steht dem Kunden nur ein Recht auf angemessene Minderung zu. b) Bei nicht unerheblichen Abweichungen im Sinne des vorstehenden Absatzes a) beschränken sich die Ansprüche des Kunden wegen Mängeln zunächst auf ein Recht auf Nacherfüllung. Das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung steht uns zu. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Un- möglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, stehen dem Kunden seine sonstigen gesetzlichen Rechte bei Mängeln zu. Die Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbe- sondere aus Abs. 1 und 2 der Art des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. c) Als Mangelbeseitigung gilt nicht bei Arglist und für Schadensersatzansprücheauch, wenn dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufgezeigt werden, die auf einer grob fahrlässigen Auswirkungen eines Fehlers in der Software zu vermeiden. d) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne unsere Zustimmung die Software ändert oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des betreffenden Verkäufers durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen sowie bei unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Verletzung von Leben, Körper oder GesundheitKunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten zu tragen. 4. Erfolgt in besonderen Ausnahmefällen eine Rückabwicklung des Kaufvertrags und nimmt Stellt sich heraus, dass die Mangelrüge zu Unrecht erfolgt ist, können wir den uns entstandenen Aufwand nach unserer zum Zeitpunkt der betreffende Verkäufer im Zuge dessen das Fahrzeug vom Händler zurück, so wird dem Händler eine Nutzungsentschädigung Mängelbehebung gültigen allgemeinen Preisliste in Rechnung gestelltstellen, wenn er so- weit der Kunde das Fahrzeug seit dem Verkauf über 100 km genutzt hat. Der betreffende Verkäufer ist berechtigt Nicht-Vorliegen eines solchen Mangels bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hät- te erkennen können und die Nutzungsentschädigung mit dem zurückzuzahlenden Kaufpreis zu verrechnen. Der Händler ist mit einer solchen Verrechnung einverstandenvon uns erbrachten Leistungen nicht anderweitig vertraglich geschuldet sind. 5. Der Händler verzichtet auf die Geltendmachung von Stand- oder sonstigen Bearbeitungsgebühren 6. Die Rückabwicklung wird wie folgt geregelt: Der Händler ist verpflichtet, dem betreffenden Verkäufer ein aktuelles Foto des Kilometerstandes zuzuschicken, alle von ihm erhaltenen Fahrzeugdokumente und Ersatzschlüssel sowie das gesamte Zubehör zurückzusenden und das Fahrzeug zum nächstgelegenen Standort des betreffenden Verkäufers oder einen anderen vom betreffenden Verkäufer mitgeteilten Standort zu verbringen. Dieser Verpflichtung hat Ansprüche aus der Händler ab Mitteilung über die Durchführung der Rückabwicklung bei nationalem Versand/Transport innerhalb von drei Werktagen oder bei internationalem Versand/Transport innerhalb von fünf Werktagen nachzukommen. Kommt der Händler dieser Verpflichtung nicht nach, so berechnet der betreffende Verkäufer eine Gebühr von EUR 15,00 (netto) pro Tag zuzüglich Umsatzsteuer, sofern der Händler nicht nachweist, dass hierfür tatsächlich keine oder nur geringere Kosten entstanden sind. Nach Eingang aller Fahrzeugdokumente, eventueller Zweitschlüssel, Zubehör und des Fahrzeuges zahlt der betreffende Verkäufer den Kaufpreis abzüglich einer eventuellen Nutzungsentschädigung und separat mitzuteilenden Gebühr an den Händler zurückMängelhaftung verjähren nach einem Jahr.

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Samples: Licensing Agreement

Mängel. 16.1 Der Käufer hat offene Mängel unverzüglich d.h. spätestens innerhalb von 4 Werktagen nach Erhalt der Ware, schriftlich oder fernschriftlich zu rügen. Bei versteckten Mängeln beginnt diese Frist ab Entdeckung des Mangels und endet spätestens drei Monate nach Erhalt der Ware. Geht innerhalb dieser Frist eine schriftliche Rüge beim Verkäufer nicht ein, so sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Bemängelte Ware ist 14 Tage ab Zugang der Mängelrüge beim Verkäufer zur Besichtigung bereitzuhalten, andernfalls Ansprüche aus der Mängelrüge ausgeschlossen sind. Bemängelte Ware muss ordnungsgemäß gelagert und versichert werden. Der Verkauf von Fahrzeugen an Händler Käufer ist ver- pflichtet, auf Verlangen des Verkäufers gegen Erstattung der nachgewiesenen Kosten unver- züglich die Rücklieferung der Ware vorzunehmen oder zu veranlassen 6.2 Bei mangelhafter Lieferung kann der Käufer nur Minderung oder Lieferung mangelfreier Ware unter Rückgabe der gelieferten verlangen. Beträgt jedoch der Minderwert einer bemängelten Ware nicht mehr als 15%, kann nur Minderung verlangt werden. Schlägt die Ersatzlieferung fehl, oder erfolgt unter Ausschluss jeglicher Mängelansprüchediese nicht innerhalb einer angemessenen Frist, so ist der Käufer berechtigt, nach seiner Xxxx Herabsetzen der Vergütung oder Rückgängigmachen des Kaufvertrages zu verlangen. 6.3 Der Anspruch auf Gewährleistung verjährt spätestens drei Monate nach Erhalt der Ware. Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen insbesondere nicht, wenn Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers endet in jedem Fall mit dem Eintrag der Mangel oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist. Dieser Ausschluss gilt auch für Ware in das erste Stoffaufbereitungsaggregat. 6.4 Im Rahmen der Gewährleistung werden nur solche MängelMängel berücksichtigt, die zwischen Abschluss des Kaufvertrags und Übergabe des Fahrzeugs unmittelbar an den Händler auftreten. 2der gelieferten Sache selbst bestanden haben. FahrzeugdatenFür alle weitergehenden Schäden, die in der Fahrzeugbeschreibung unter „Fahrzeugdaten laut Identifikationsnummer (FIN)“ aufgeführt sindinsbeson- dere Folgeschäden, werden uns von Drittanbietern (DAT) zur Verfügung gestellt. Die Haftung für die Richtigkeit dieser Daten ist ausgeschlossen, insbesondere liegt in deren Angabe keine Beschaffenheitsvereinbarung. 3. Der Ausschluss aus Abs. 1 und 2 gilt nicht bei Arglist und für Schadensersatzansprüche, die auf einer wird nur im Falle grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung Verhaltens gehaf- tet. Ausgeschlossen ist eine Ersatzpflicht für Schäden, die durch die Anwesenheit von Pflichten des betreffenden Verkäufers oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen sowie bei produk- tionsschädlichen Stoffen entstehen, sofern nicht der Verletzung von Leben, Körper oder GesundheitVerkäufer eine ausdrückliche und unein- geschränkte Reinheitsgarantie übernommen hat. 4. Erfolgt in besonderen Ausnahmefällen eine Rückabwicklung 6.5 Die Haftung des Kaufvertrags und nimmt der betreffende Verkäufer Verkäufers ist im Zuge dessen das Fahrzeug vom Händler zurück, so wird dem Händler eine Nutzungsentschädigung in Rechnung gestellt, wenn er das Fahrzeug seit dem Verkauf über 100 km genutzt hat. Der betreffende Verkäufer ist berechtigt die Nutzungsentschädigung mit dem zurückzuzahlenden Kaufpreis zu verrechnen. Der Händler ist mit einer solchen Verrechnung einverstanden. 5. Der Händler verzichtet jedem Falle auf die Geltendmachung von Stand- oder sonstigen Bearbeitungsgebühren 6. Die Rückabwicklung wird wie folgt geregelt: Der Händler ist verpflichtet, dem betreffenden Verkäufer ein aktuelles Foto doppelte Höhe des Kilometerstandes zuzuschicken, alle von ihm erhaltenen Fahrzeugdokumente und Ersatzschlüssel sowie das gesamte Zubehör zurückzusenden und das Fahrzeug zum nächstgelegenen Standort des betreffenden Verkäufers oder einen anderen vom betreffenden Verkäufer mitgeteilten Standort zu verbringen. Dieser Verpflichtung hat der Händler ab Mitteilung über die Durchführung der Rückabwicklung bei nationalem Versand/Transport innerhalb von drei Werktagen oder bei internationalem Versand/Transport innerhalb von fünf Werktagen nachzukommen. Kommt der Händler dieser Verpflichtung nicht nach, so berechnet der betreffende Verkäufer eine Gebühr von EUR 15,00 (netto) pro Tag zuzüglich Umsatzsteuer, sofern der Händler nicht nachweist, dass hierfür tatsächlich keine oder nur geringere Kosten entstanden sind. Nach Eingang aller Fahrzeugdokumente, eventueller Zweitschlüssel, Zubehör und des Fahrzeuges zahlt der betreffende Verkäufer den Kaufpreis abzüglich einer eventuellen Nutzungsentschädigung und separat mitzuteilenden Gebühr an den Händler zurückKaufpreises beschränkt.

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Samples: Sales Contracts

Mängel. 17.1. Der Verkauf von Fahrzeugen an Händler erfolgt unter Ausschluss jeglicher MängelansprücheMängel werden nach unserer Xxxx durch Rücknahme der mangelhaften Ware und Ersatzlieferung (Austausch) oder durch Nachbesserung kosten- frei behoben. Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen insbesondere nicht, wenn Im Fall der Mangel oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist. Dieser Ausschluss gilt auch für solche Mängel, die zwischen Abschluss des Kaufvertrags und Übergabe des Fahrzeugs an den Händler auftreten. 2. Fahrzeugdaten, die in der Fahrzeugbeschreibung unter „Fahrzeugdaten laut Identifikationsnummer (FIN)“ aufgeführt sind, werden uns von Drittanbietern (DAT) zur Verfügung gestellt. Die Haftung für die Richtigkeit dieser Daten ist ausgeschlossen, insbesondere liegt in deren Angabe keine Beschaffenheitsvereinbarung. 3. Der Ausschluss aus Abs. 1 und 2 gilt nicht bei Arglist und für Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des betreffenden Verkäufers oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 4. Erfolgt in besonderen Ausnahmefällen eine Rückabwicklung des Kaufvertrags und nimmt der betreffende Verkäufer im Zuge dessen das Fahrzeug vom Händler zurück, so wird dem Händler eine Nutzungsentschädigung in Rechnung gestellt, wenn er das Fahrzeug seit dem Verkauf über 100 km genutzt hat. Der betreffende Verkäufer ist berechtigt die Nutzungsentschädigung mit dem zurückzuzahlenden Kaufpreis zu verrechnen. Der Händler ist mit einer solchen Verrechnung einverstanden. 5. Der Händler verzichtet auf die Geltendmachung von Stand- oder sonstigen Bearbeitungsgebühren 6. Die Rückabwicklung wird wie folgt geregelt: Der Händler ist Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbeson- dere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Kaufgegenstand nach einem anderen Ort als dem betreffenden Verkäufer ein aktuelles Foto des Kilometerstandes zuzuschickenBestimmungsort verbracht wurde. Kommen wir diesen Pflichten auch innerhalb einer angemessenen, alle von ihm erhaltenen Fahrzeugdokumente und Ersatzschlüssel sowie das gesamte Zubehör zurückzusenden und das Fahrzeug zum nächstgelegenen Standort des betreffenden Verkäufers oder einen anderen vom betreffenden Verkäufer mitgeteilten Standort zu verbringen. Dieser Verpflichtung hat der Händler ab Mitteilung über die Durchführung der Rückabwicklung bei nationalem Versand/Transport innerhalb von drei Werktagen oder bei internationalem Versand/Transport innerhalb von fünf Werktagen nachzukommen. Kommt der Händler dieser Verpflichtung schriftlich gesetzten Nachfrist nicht nach, so berechnet kann der betreffende Verkäufer eine Gebühr von EUR 15,00 Käufer die Herabsetzung des Kaufpreises (nettoPreisminderung) pro Tag zuzüglich Umsatzsteueroder, sofern der Händler es sich nicht nachweistum einen geringfügigen Mangel handelt, von dem Vertrag zurücktreten. Für etwaige Schadensersatzan- sprüche des Käufers gilt Xxxxxx 12. 7.2. Die Beweislast dafür, dass hierfür tatsächlich keine der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war, trägt in allen Fällen der Käufer. 7.3. Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen gesetz- lichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist. Der Käufer hat – erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung – unverzüg- lich nach Erhalt der Ware, in jedem Fall aber vor ihrer Weiterverarbeitung, Weitertransport oder Weiterverkauf zu prüfen, ob die gelieferte Ware einwandfrei und für den vereinbarten Einsatzzweck geeignet ist. Etwaige bei der Prüfung erkennbare Mängel hinsichtlich Art, Qualität und Menge sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware, verborgene Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich, per Telefax oder E-Mail anzuzeigen. Dabei sind die Mängel so zu beschrei- ben, dass uns eine Nachprüfung möglich ist, sowie die Bestelldaten, Rechnungs-, Herstellungs- und Versandnummern anzugeben. Unterlässt der Käufer diese Anzeige oder erfolgt sie nicht rechtzeitig, so gilt die Ware als genehmigt und der Käufer verliert seine Ansprüche auf Gewährleis- tung, Schadenersatz und Irrtum. Voraussetzung für eine Anerkennung irgendeiner Beanstandung ist die sachgemäße Lagerung der Ware durch den Käufer nach deren Ablieferung. 7.4. Die Mängelrüge erfasst nur geringere Kosten entstanden sinddie nachweisbar beanstandete Ware, ohne die Abnahmeverpflichtung des Käufers bezüglich der noch zu liefernden Vertragsmengen zu berühren. 7.5. Nach Eingang aller FahrzeugdokumenteBeanstandete Xxxx darf nur an die von uns bestimmte Anschrift und erst dann zurückgesandt werden, eventueller Zweitschlüsselwenn wir die Ware trotz zweimaliger Auffor- derung nicht in angemessener Frist beim Käufer abgeholt haben. 7.6. Ansprüche aus Gewährleistung verjähren in einem Jahr. Hiervon aus- genommen sind Ansprüche des Käufers aufgrund vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Schäden sowie Ansprüche wegen Verletzungen des Lebens, Zubehör und des Fahrzeuges zahlt Körpers oder der betreffende Verkäufer den Kaufpreis abzüglich einer eventuellen Nutzungsentschädigung und separat mitzuteilenden Gebühr an den Händler zurückGesundheit.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Mängel. 16.1 Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungs- minderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Der Verkauf Vermarkter hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn (a) diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuld- verhältnisses und der Gebote von Fahrzeugen an Händler erfolgt unter Ausschluss jeglicher MängelansprücheXxxx und Glauben in einem groben Missverhält- nis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder (b) diese für den Vermarkter nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich wäre. 6.2 Der Auftraggeber wird die Anzeige unverzüglich nach Veröffentlichung über- prüfen. Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen insbesondere Soweit der Auftraggeber Xxxxxxxx ist, müssen Mängelrügen unverzüglich nach Veröffentlichung gegenüber dem Vermarkter geltend gemacht werden, es sei denn, es handelt sich um nicht offensichtliche Mängel, dann gilt eine Frist von sechs Monaten. Soweit der Auftraggeber Verbraucher ist, müssen Reklamatio- nen bei offensichtlichen Mängeln binnen zwei Wochen, bei nicht offensichtlichen Mängeln binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. 6.3 Der Vermarkter haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: (a) Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung gegenüber Unterneh- mern auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschrän- kung gilt nicht, wenn soweit der Mangel Schaden durch gesetzliche Vertreter oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist. Dieser Ausschluss gilt auch für solche Mängel, die zwischen Abschluss leitende Angestellte des Kaufvertrags und Übergabe des Fahrzeugs an den Händler auftretenVermarkters verursacht wurde. 2(b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermarkter nur, wenn eine wesent- liche Vertragspflicht verletzt, eine Garantie übernommen oder arglistig getäuscht wurde. FahrzeugdatenWesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die in ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Fahrzeugbeschreibung unter „Fahrzeugdaten laut Identifikationsnummer (FIN)“ aufgeführt sind, werden uns von Drittanbietern (DAT) zur Verfügung gestellt. Die Haftung für die Richtigkeit dieser Daten ist ausgeschlossen, insbesondere liegt in deren Angabe keine BeschaffenheitsvereinbarungVertragspartner vertraut und auch vertrauen darf. 3. Der Ausschluss 6.4 Alle gegen den Vermarkter gerichteten Ansprüche aus Abs. 1 und 2 gilt vertraglicher Pflicht- verletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, so- fern sie nicht bei Arglist und für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichem oder grob fahrlässigen fahrlässigem Verhalten beruhen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des betreffenden Verkäufers oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen sowie bei der es sich um eine Verletzung von Leben, Körper oder GesundheitGesundheit handelt; in solchen Fällen richtet sich die Verjährungsfrist nach den gesetzlichen Vorschriften. 4. Erfolgt in besonderen Ausnahmefällen eine Rückabwicklung des Kaufvertrags und nimmt 6.5 Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der betreffende Verkäufer im Zuge dessen das Fahrzeug vom Händler zurück, so wird dem Händler eine Nutzungsentschädigung in Rechnung gestellt, wenn er das Fahrzeug seit dem Verkauf über 100 km genutzt hat. Der betreffende Verkäufer ist berechtigt die Nutzungsentschädigung mit dem zurückzuzahlenden Kaufpreis zu verrechnen. Der Händler ist mit einer solchen Verrechnung einverstandenVermarkter unbegrenzt nach den gesetzlichen Vorschriften. 5. Der Händler verzichtet auf die Geltendmachung von Stand- oder sonstigen Bearbeitungsgebühren 6. Die Rückabwicklung wird wie folgt geregelt: Der Händler ist verpflichtet, dem betreffenden Verkäufer ein aktuelles Foto des Kilometerstandes zuzuschicken, alle von ihm erhaltenen Fahrzeugdokumente und Ersatzschlüssel sowie das gesamte Zubehör zurückzusenden und das Fahrzeug zum nächstgelegenen Standort des betreffenden Verkäufers oder einen anderen vom betreffenden Verkäufer mitgeteilten Standort zu verbringen. Dieser Verpflichtung hat der Händler ab Mitteilung über die Durchführung der Rückabwicklung bei nationalem Versand/Transport innerhalb von drei Werktagen oder bei internationalem Versand/Transport innerhalb von fünf Werktagen nachzukommen. Kommt der Händler dieser Verpflichtung nicht nach, so berechnet der betreffende Verkäufer eine Gebühr von EUR 15,00 (netto) pro Tag zuzüglich Umsatzsteuer, sofern der Händler nicht nachweist, dass hierfür tatsächlich keine oder nur geringere Kosten entstanden sind. Nach Eingang aller Fahrzeugdokumente, eventueller Zweitschlüssel, Zubehör und des Fahrzeuges zahlt der betreffende Verkäufer den Kaufpreis abzüglich einer eventuellen Nutzungsentschädigung und separat mitzuteilenden Gebühr an den Händler zurück.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängel. 110.1 Der Käufer hat die Waren bei Übergabe auf erkennbare Mängel zu prüfen und eventuelle Mängel in den bei der Annahme zu unterzeichnenden Dokumenten zu verzeichnen, sonst wird jeder Anspruch aufgrund erkennbarer Mängel erlöschen. 10.2 Beschwerden in Bezug auf Produkte, die der Verkäufer dem Käufer geliefert hat, oder in Bezug auf Rechnungen sind innerhalb von fünf Tagen nach Lieferung beziehungsweise Rechnungsstellung schriftlich einzureichen. Sonst wird nach Ablauf der vorgenannten Frist davon ausgegangen, dass der Käufer die Waren akzeptiert hat. 10.3 Im Falle von Mängeln an Teilen der Lieferung hat der Käufer nicht das Recht die ganze Lieferung zu verweigern. 10.4 Der Verkauf von Fahrzeugen an Händler erfolgt unter Ausschluss jeglicher Mängelansprüche. Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen insbesondere nichtKäufer kann Mängel nur rügen, wenn der Mangel oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen Zustand der Waren nach Eingang unverändert geblieben ist. Dieser Ausschluss gilt auch für solche Mängel, die zwischen Abschluss des Kaufvertrags und Übergabe des Fahrzeugs an den Händler auftreten. 2. Fahrzeugdaten10.5 Die Bearbeitung einer Beschwerde durch den Verkäufer bedeutet an sich nicht, die in der Fahrzeugbeschreibung unter „Fahrzeugdaten laut Identifikationsnummer (FIN)“ aufgeführt sind, werden uns von Drittanbietern (DAT) zur Verfügung gestellt. Die Haftung für die Richtigkeit dieser Daten ist ausgeschlossen, insbesondere liegt in deren Angabe keine Beschaffenheitsvereinbarungdass sie anerkannt wird. 3. Der Ausschluss aus Abs. 1 und 2 gilt nicht bei Arglist und für Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des betreffenden Verkäufers oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen sowie bei 10.6 Sollte der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 4. Erfolgt in besonderen Ausnahmefällen Käufer eine Rückabwicklung des Kaufvertrags und nimmt der betreffende Verkäufer im Zuge dessen das Fahrzeug vom Händler zurückBeschwerde einreichen, so wird er dadurch nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen dem Händler eine Nutzungsentschädigung in Rechnung gestellt, wenn er das Fahrzeug seit dem Verkauf über 100 km genutzt hat. Der betreffende Verkäufer ist berechtigt die Nutzungsentschädigung mit dem zurückzuzahlenden Kaufpreis zu verrechnen. Der Händler ist mit einer solchen Verrechnung einverstandengegenüber entbunden. 5. Der Händler verzichtet 10.7 Sollte(n) der Käufer und/oder ein(e) Dritte(r) die Produkte unsachgemäß behandeln und/oder ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Verkäufers versuchen die Produkte auszubessern oder anzupassen, so kann der Käufer sich dem Verkäufer gegenüber nicht auf die Geltendmachung von Stand- oder sonstigen Bearbeitungsgebühren 6. Die Rückabwicklung wird wie folgt geregelt: Der Händler ist verpflichtet, dem betreffenden Verkäufer ein aktuelles Foto des Kilometerstandes zuzuschicken, alle von ihm erhaltenen Fahrzeugdokumente und Ersatzschlüssel sowie das gesamte Zubehör zurückzusenden und das Fahrzeug zum nächstgelegenen Standort des betreffenden Verkäufers oder einen anderen vom betreffenden Verkäufer mitgeteilten Standort zu verbringen. Dieser Verpflichtung hat der Händler ab Mitteilung über die Durchführung der Rückabwicklung bei nationalem Versand/Transport innerhalb von drei Werktagen oder bei internationalem Versand/Transport innerhalb von fünf Werktagen nachzukommen. Kommt der Händler dieser Verpflichtung nicht nach, so berechnet der betreffende Verkäufer eine Gebühr von EUR 15,00 (netto) pro Tag zuzüglich Umsatzsteuer, sofern der Händler nicht nachweistTatsache berufen, dass hierfür tatsächlich die Produkte dem Vertrag nicht entsprechen. 10.8 Im Falle einer begründeten Beschwerde des Käufers hat er nur Recht auf Ersatz des Produktes beziehungsweise der Produkte, und kann er keine (sonstigen) Vergütungsansprüche geltend machen. 10.9 Ein festgestellter Mangel an einem oder nur geringere Kosten entstanden sind. Nach Eingang aller Fahrzeugdokumente, eventueller Zweitschlüssel, Zubehör und des Fahrzeuges zahlt der betreffende Verkäufer mehreren Produkten berechtigt den Kaufpreis abzüglich einer eventuellen Nutzungsentschädigung und separat mitzuteilenden Gebühr an den Händler zurückKäufer nicht zur Stornierung von Rest- oder Folgeaufträgen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängel. 1Der Empfänger ist verpflichtet, die von uns gelieferte Xxxx nach Empfang sofort auf Mängel zu untersuchen und eventuelle Gewährleistungsansprüche unverzüglich geltend zu machen. Der Verkauf von Fahrzeugen an Händler erfolgt unter Ausschluss jeglicher Mängelansprüche. Ansprüche wegen Sachmängeln Gewährleistungsansprüche bestehen insbesondere nichtnur, wenn der Kunde die Mängel, soweit sie offensichtlich sind, innerhalb von 14 Tagen in jedem Fall aber vor Verwendung der gelieferten Waren STUDIO 55 schriftlich anzeigt. Durch Material und Fertigungstechnik bedingte Eigenschaften von aufblasbaren Werbeträgern, Aufdruck und Beschriftung gelten nicht als Mangel. Mehr oder Minderlieferungen bis zu 5%sind verkehrsüblich und stellen keinen Mangel dar. Berechnet wird immer die tatsächlich gelieferte Menge. Von uns angefertigte Klischees bleiben in jedem Fall unser Eigentum und stehen dem Besteller nur bei Folgeaufträgen an uns, einen angemessenen Zeitraum lang, zur Verfügung. Bei erwiesenen Mängeln sind wir nach unserer Xxxx zur frachtfreien Nachlieferung oder Schaden zur Nachbesserung berechtigt. Das beanstandete Erzeugnis ist dabei zunächst unter Berücksichtigung der billigsten Versandart an uns zurückzusenden. Wird der Gewährleistungsfall anerkannt, gehen die Transportkosten zu unseren Lasten. Für den Fall, dass Nachbesserung, bzw. bei Terminaufträgen, rechtzeitige Behebung/Ersatzlieferung nicht möglich oder fehlgeschlagen ist, hat der Kunde Anspruch auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen istWandelung oder Minderung. Dieser Ausschluss Weitergehende Ansprüche insbesondere auf Schadenersatz aus Folgeschäden – sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragsverletzung von STUDIO 55,eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, dies gilt auch für solche Mängel, die zwischen Abschluss des Kaufvertrags und Übergabe des Fahrzeugs an den Händler auftreten. 2. Fahrzeugdaten, die in der Fahrzeugbeschreibung unter „Fahrzeugdaten laut Identifikationsnummer (FIN)“ aufgeführt sind, werden uns von Drittanbietern (DAT) zur Verfügung gestellt. Die Haftung für die Richtigkeit dieser Daten ist ausgeschlossen, insbesondere liegt in deren Angabe keine Beschaffenheitsvereinbarung. 3. Der Ausschluss aus Abs. 1 und 2 gilt nicht bei Arglist und für Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des betreffenden Verkäufers oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen sowie Schäden bei der Verletzung von LebenPflichten bei Vertragsverhandlungen. Dies gilt nicht für den Ersatz von Körperschäden und Gesundheitsschäden, Körper sowie den Ersatz von Schäden an privat genutzten Sachen, die auf verschuldens-unabhängiger Haftung des Produkthaftungsgesetzes beruhen. Ist dem Abnehmer ein Mangel bekannt, oder Gesundheit. 4. Erfolgt in besonderen Ausnahmefällen eine Rückabwicklung des Kaufvertrags und nimmt der betreffende Verkäufer im Zuge dessen das Fahrzeug vom Händler zurückmuss ihm dieser Mangel bekannt sein, so wird dem Händler eine Nutzungsentschädigung in Rechnung gestelltgilt er bei Benutzung bzw. Weiterbenutzung der Ware als akzeptiert. Allein unseren Preislisten und Angeboten aufgeführten Angaben (Volumen, wenn er das Fahrzeug seit dem Verkauf über 100 km genutzt hat. Der betreffende Verkäufer ist berechtigt die Nutzungsentschädigung mit dem zurückzuzahlenden Kaufpreis zu verrechnen. Der Händler ist mit einer solchen Verrechnung einverstandenDurchmesser, Größe und Tragkraft usw.)sind ungefähre Richtwerte. 5. Der Händler verzichtet auf die Geltendmachung von Stand- oder sonstigen Bearbeitungsgebühren 6. Die Rückabwicklung wird wie folgt geregelt: Der Händler ist verpflichtet, dem betreffenden Verkäufer ein aktuelles Foto des Kilometerstandes zuzuschicken, alle von ihm erhaltenen Fahrzeugdokumente und Ersatzschlüssel sowie das gesamte Zubehör zurückzusenden und das Fahrzeug zum nächstgelegenen Standort des betreffenden Verkäufers oder einen anderen vom betreffenden Verkäufer mitgeteilten Standort zu verbringen. Dieser Verpflichtung hat der Händler ab Mitteilung über die Durchführung der Rückabwicklung bei nationalem Versand/Transport innerhalb von drei Werktagen oder bei internationalem Versand/Transport innerhalb von fünf Werktagen nachzukommen. Kommt der Händler dieser Verpflichtung nicht nach, so berechnet der betreffende Verkäufer eine Gebühr von EUR 15,00 (netto) pro Tag zuzüglich Umsatzsteuer, sofern der Händler nicht nachweist, dass hierfür tatsächlich keine oder nur geringere Kosten entstanden sind. Nach Eingang aller Fahrzeugdokumente, eventueller Zweitschlüssel, Zubehör und des Fahrzeuges zahlt der betreffende Verkäufer den Kaufpreis abzüglich einer eventuellen Nutzungsentschädigung und separat mitzuteilenden Gebühr an den Händler zurück.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängel. 1. Der Verkauf von Fahrzeugen an Händler erfolgt unter Ausschluss jeglicher Mängelansprüche. Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen insbesondere nicht, wenn der Mangel oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist. Dieser Ausschluss gilt auch für solche Mängel, die zwischen Abschluss des Kaufvertrags und Übergabe des Fahrzeugs an den Händler auftreten. 2. Fahrzeugdaten, die in der Fahrzeugbeschreibung unter „Fahrzeugdaten laut Identifikationsnummer (FIN)“ aufgeführt sind, werden uns von Drittanbietern (DAT) zur Verfügung gestellt. Die Haftung für die Richtigkeit dieser Daten ist ausgeschlossen, insbesondere liegt in deren Angabe keine Beschaffenheitsvereinbarung. 3. Der Ausschluss aus Abs. 1 und 2 gilt nicht bei Arglist und für Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des betreffenden Verkäufers oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 4. Erfolgt in besonderen Ausnahmefällen eine Rückabwicklung des Kaufvertrags und nimmt der betreffende Verkäufer im Zuge dessen das Fahrzeug vom Händler zurück, so wird dem Händler eine Nutzungsentschädigung in Rechnung gestellt, wenn er das Fahrzeug seit dem Verkauf über 100 km genutzt hatwurde. Der betreffende Verkäufer ist berechtigt berechtigt, die Nutzungsentschädigung mit dem zurückzuzahlenden Kaufpreis zu verrechnen. Der Händler ist mit einer solchen Verrechnung einverstanden. 5. Der Händler verzichtet auf die Geltendmachung von Stand- oder sonstigen Bearbeitungsgebühren. 6. Die Rückabwicklung wird wie folgt geregelt: Der Händler ist verpflichtet, dem betreffenden Verkäufer ein aktuelles Foto des Kilometerstandes zuzuschicken, alle von ihm erhaltenen Fahrzeugdokumente und Ersatzschlüssel sowie das gesamte Zubehör zurückzusenden und das Fahrzeug zum nächstgelegenen Standort des betreffenden Verkäufers oder einen anderen vom betreffenden Verkäufer mitgeteilten Standort zu verbringen. Dieser Verpflichtung hat der Händler ab Mitteilung über die Durchführung der Rückabwicklung bei nationalem Versand/Transport innerhalb von drei Werktagen oder bei internationalem Versand/Transport innerhalb von fünf Werktagen nachzukommen. Kommt der Händler dieser Verpflichtung nicht nach, so berechnet der betreffende Verkäufer eine Gebühr von EUR 15,00 (netto) pro Tag zuzüglich Umsatzsteuer, sofern der Händler nicht nachweist, dass hierfür tatsächlich keine oder nur geringere Kosten entstanden sind. Nach Eingang aller Fahrzeugdokumente, eventueller Zweitschlüssel, Zubehör und des Fahrzeuges zahlt der betreffende Verkäufer den Kaufpreis abzüglich einer eventuellen Nutzungsentschädigung und separat mitzuteilenden Gebühr an den Händler zurück.

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Samples: Verkaufsbedingungen Für Gebrauchte Fahrzeuge

Mängel. 1. Der Verkauf Wir versprechen die fachgerechte und sorgfältige Durchführung des Vertrages. Dem Kunden (Auftrag- geber) ist dabei bekannt, dass Software in der Regel nie ganz fehlerfrei ist. Software ist frei von Fahrzeugen an Händler erfolgt unter Ausschluss jeglicher Mängelansprüche. Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen insbesondere nichtSach- mängeln, wenn sie bei Überlassung der Mangel oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist. Dieser Ausschluss gilt auch für solche Mängel, die zwischen Abschluss des Kaufvertrags und Übergabe des Fahrzeugs an den Händler auftretenvertraglich vereinbarten Beschaffenheit entspricht. 2. FahrzeugdatenWir sind berechtigt, einen Mangel zunächst durch Nachbesserung oder Nachlieferung zu beheben. Die Nachbesserung von Hardware erfolgt nach unserer Xxxx durch Instandsetzung oder Neulieferung. Die Nachbesserung von Software-Leistungen erfolgt nach unserer Xxxx durch Überlassen eines neuen Programmstandes oder dadurch, dass wir Möglich- keiten aufzeigen, die Auswirkungen des Fehlers zu vermeiden. Nicht in jedem Fall ist eine völlige Be- seitigung der Fahrzeugbeschreibung unter „Fahrzeugdaten laut Identifikationsnummer Softwarefehler möglich. Ein neuer Programmstand oder Ersatzhardware sind vom Kunden (FIN)“ aufgeführt sindAuftraggeber) auch dann zu übernehmen, werden uns von Drittanbietern (DAT) zur Verfügung gestellt. Die Haftung wenn dies für die Richtigkeit dieser Daten ist ausgeschlossen, insbesondere liegt in deren Angabe keine Beschaffenheitsvereinbarungihn zu einem zumutbaren Anpassungsaufwand führt. 3. Der Ausschluss aus AbsUns sind mindestens 3 Nachbesserungsversuche zu gewähren. 1 und 2 gilt nicht bei Arglist und für SchadensersatzansprücheFalls die Nachbesserung hinsichtlich ei- nes bestimmten Mangels nach 3 Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener Ausschlussfrist endgültig fehlschlägt, hat der Kunde (Auftraggeber) das Recht, die auf einer grob fahrlässigen Vergütung angemessen herabzuset- zen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten den Vertrag rückgängig zu machen, bei In- standsetzungs- und Pflegeverträgen steht dem Kun- den (Auftraggeber) statt der Herabsetzung der Ver- gütung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Für Schadensersatzansprüche gilt Ziffer X. Andere Rechte des betreffenden Verkäufers oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von LebenKunden (Auftraggebers) aufgrund des Mangels sind ausgeschlossen, Körper oder Gesundheitwie z. B. Aufwen- dungsersatz für Mangelbeseitigung durch Dritte, Neulieferung, Vertragskosten. 4. Erfolgt in besonderen Ausnahmefällen eine Rückabwicklung des Kaufvertrags und nimmt der betreffende Verkäufer Der Kunde (Auftraggeber) trifft im Zuge dessen das Fahrzeug vom Händler zurückRahmen des Zu- mutbaren alle erforderlichen Maßnahmen zur Fest- stellung, so wird dem Händler eine Nutzungsentschädigung in Rechnung gestellt, wenn er das Fahrzeug seit dem Verkauf über 100 km genutzt hatEingrenzung und Dokumentation der Män- gel. Der betreffende Verkäufer ist berechtigt Er überlässt uns im Mangelfall alle verfügbaren Informationen und unterstützt die Nutzungsentschädigung mit dem zurückzuzahlenden Kaufpreis zu verrechnen. Der Händler ist mit einer solchen Verrechnung einverstandenMangelbeseiti- gung im Rahmen seiner vertraglichen Mitwirkungs- pflichten. 5. Der Händler verzichtet auf Werden wir bei Störungen tätig, die Geltendmachung von Stand- durch die Um- gebung der vertragsgegenständlichen Soft-und Hardware, deren Veränderungen durch den Kunden (Auftraggeber) oder sonstigen Bearbeitungsgebührenunzureichende Bedienung her- vorgerufen wurden, sind wir berechtigt, den ent- standenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Ent- sprechendes gilt, wenn der Kunde (Auftraggeber) seiner Rügepflicht nach § 377 HGB nicht nachge- kommen ist. 6. Führt der Kunde (Auftraggeber) Mängel an, die Än- derungswünsche oder Zusätze darstellen, deren Funktion sich also nicht auf fehlerhaften Ablauf be- schränkt bzw. auf Abwesenheit einer speziellen ver- traglich zugesicherten Eigenschaft, sind wir berech- tigt, den entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. 7. Die Rückabwicklung wird wie folgt geregelt: Der Händler ist verpflichtet, dem betreffenden Verkäufer ein aktuelles Foto Ansprüche des Kilometerstandes zuzuschicken, alle von ihm erhaltenen Fahrzeugdokumente und Ersatzschlüssel sowie das gesamte Zubehör zurückzusenden und das Fahrzeug zum nächstgelegenen Standort des betreffenden Verkäufers oder einen anderen vom betreffenden Verkäufer mitgeteilten Standort zu verbringen. Dieser Verpflichtung hat der Händler ab Mitteilung über die Durchführung der Rückabwicklung bei nationalem Versand/Transport innerhalb von drei Werktagen oder bei internationalem Versand/Transport innerhalb von fünf Werktagen nachzukommen. Kommt der Händler dieser Verpflichtung nicht nach, so berechnet der betreffende Verkäufer eine Gebühr von EUR 15,00 Kunden (nettoAuftraggebers) pro Tag zuzüglich Umsatzsteuer, sofern der Händler nicht nachweist, dass hierfür tatsächlich keine oder nur geringere Kosten entstanden sind. Nach Eingang aller Fahrzeugdokumente, eventueller Zweitschlüssel, Zubehör und des Fahrzeuges zahlt der betreffende Verkäufer den Kaufpreis abzüglich einer eventuellen Nutzungsentschädigung und separat mitzuteilenden Gebühr an den Händler zurückwegen Mängeln verjähren 12 Monate nach Gefahrüber- gang.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Mängel. 1a) Gewährleistungsfrist: Sachmängelansprüche des Käufers verjähren in 12 Monaten. b) Bei Vorliegen eines Sachmangels innerhalb der Verjährungsfrist, dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, können wir nach unserer Xxxx (i) den Mangel durch Nachbesserung beseitigen (Reparatur) oder (ii) eine mangelfreie Ersatzleistung liefern (Austausch). Bei Fehlschlagen eines Nachbesserungsversuchs oder bei Mangelhaftigkeit der Ersatzleistung haben wir das Recht, eine neuerliche Nachbesserung oder Ersatzleistung nach eigener Xxxx vorzunehmen. Erst wenn auch diese wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Käufer das Recht der Wandelung (Rückabwicklung des Vertrages) oder Minderung (des Kaufpreises) zu. Der Verkauf von Fahrzeugen an Händler erfolgt unter Ausschluss jeglicher Mängelansprüche. Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen insbesondere nichtKäufer hat in jedem Falle zu beweisen, wenn dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat. c) Ansprüche des Käufers wegen der zum Zwecke der Nachbesserung oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen Ersatzleistung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Aufwendungen sind von uns nur insoweit zu tragen, soweit diese nachgewiesen werden und sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den ursprünglichen Erfüllungsort verbracht wurde. d) Gewährleistungsansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen Pflichten gemäss Art. 201 OR (Mängelrüge) ordnungsgemäss nachgekommen ist. Dieser Ausschluss gilt auch für solche Mängel, Wird die zwischen Abschluss des Kaufvertrags und Übergabe des Fahrzeugs an den Händler auftreten. 2. Fahrzeugdaten, die in der Fahrzeugbeschreibung unter „Fahrzeugdaten laut Identifikationsnummer (FIN)“ aufgeführt sind, werden uns von Drittanbietern (DAT) zur Verfügung gestellt. Die Haftung für die Richtigkeit dieser Daten ist ausgeschlossen, insbesondere liegt in deren Angabe keine Beschaffenheitsvereinbarung. 3. Der Ausschluss aus Abs. 1 und 2 gilt nicht bei Arglist und für Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des betreffenden Verkäufers oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 4. Erfolgt in besonderen Ausnahmefällen eine Rückabwicklung des Kaufvertrags und nimmt der betreffende Verkäufer im Zuge dessen das Fahrzeug Ware vom Händler zurückKäufer unbeanstandet angenommen, so wird dem Händler eine Nutzungsentschädigung in Rechnung gestelltnachträglich erhobene Mängelrüge als verspätet zurückgewiesen, wenn er das Fahrzeug seit dem Verkauf über 100 km genutzt hat. Der betreffende Verkäufer ist berechtigt es sei denn, dass verdeckte Mängel vorliegen, die Nutzungsentschädigung mit dem zurückzuzahlenden Kaufpreis zu verrechnen. Der Händler ist mit einer solchen Verrechnung einverstandenselbst bei sorgfältiger Prüfung nicht sogleich feststellbar waren. 5e) Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder bei handelsüblichen Qualitätsabweichungen. Der Händler verzichtet auf Weitergehende Rechte bleiben hiervon unberührt. Wir haften nicht dafür, dass die Geltendmachung von Stand- gelieferten Waren für die vom Käufer in Aussicht genommenen Zwecke geeignet sind. f) Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind unter anderem: natürlicher Verschleiss oder sonstigen BearbeitungsgebührenFehler, die nach Gefahrübergang durch Beschädigung, falsche Bedienung, Behandlung oder Lagerung etc. verursacht werden. 6. Die g) Im Falle einer Rückabwicklung wird wie folgt geregelt: Der Händler des Vertrages (Wandelung) ist der Käufer verpflichtet, dem betreffenden Verkäufer ein aktuelles Foto uns diese vor Rückgabe der Ware anzuzeigen, damit wir den entsprechenden Vorgang autorisieren und ihm eine interne Nummer zuteilen können. Dieses Vorgehen dient ausschliesslich der internen Bearbeitung und beeinflusst oder beschränkt nicht die Rechte des Kilometerstandes zuzuschicken, alle von ihm erhaltenen Fahrzeugdokumente und Ersatzschlüssel sowie das gesamte Zubehör zurückzusenden und das Fahrzeug zum nächstgelegenen Standort des betreffenden Verkäufers oder einen anderen vom betreffenden Verkäufer mitgeteilten Standort zu verbringen. Dieser Verpflichtung hat der Händler ab Mitteilung über die Durchführung der Rückabwicklung bei nationalem Versand/Transport innerhalb von drei Werktagen oder bei internationalem Versand/Transport innerhalb von fünf Werktagen nachzukommen. Kommt der Händler dieser Verpflichtung nicht nach, so berechnet der betreffende Verkäufer eine Gebühr von EUR 15,00 (netto) pro Tag zuzüglich Umsatzsteuer, sofern der Händler nicht nachweist, dass hierfür tatsächlich keine oder nur geringere Kosten entstanden sind. Nach Eingang aller Fahrzeugdokumente, eventueller Zweitschlüssel, Zubehör und des Fahrzeuges zahlt der betreffende Verkäufer den Kaufpreis abzüglich einer eventuellen Nutzungsentschädigung und separat mitzuteilenden Gebühr an den Händler zurückKäufers.

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Samples: Sales Contracts

Mängel. 1. Der Verkauf von Fahrzeugen an Händler erfolgt unter Ausschluss jeglicher MängelansprücheBei Sachmängeln gilt folgendes: 1. Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen insbesondere nicht, wenn der Mangel oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist. Dieser Ausschluss gilt auch für solche Mängel, Mängel haben die zwischen Abschluss des Kaufvertrags und Übergabe des Fahrzeugs an den Händler auftretenKunden uns gegenüber unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. 2. FahrzeugdatenZunächst ist uns Gelegenheit zu geben, Nacherfüllung in angemessener Frist zu leisten, und zwar nach unserer Xxxx durch die in der Fahrzeugbeschreibung unter „Fahrzeugdaten laut Identifikationsnummer (FIN)“ aufgeführt sindBeseitigung des Mangels, werden uns von Drittanbietern (DAT) zur Verfügung gestellt. Die Haftung für das Erbringen einer mangelfreien Leistung oder die Richtigkeit dieser Daten ist ausgeschlossen, insbesondere liegt in deren Angabe keine BeschaffenheitsvereinbarungHerstellung eines neuen Werkes. 3. Der Ausschluss aus Abs. 1 und 2 gilt Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann sie uns oder den Kunden nicht bei Arglist und für Schadensersatzansprüchezugemutet werden oder ist sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Aufwand möglich, können die auf einer grob fahrlässigen Kunden - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des betreffenden Verkäufers oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheitdie Vergütung angemessen mindern. 4. Erfolgt in besonderen Ausnahmefällen eine Rückabwicklung Ansprüche des Kaufvertrags Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendun- gen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und nimmt Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der betreffende Verkäufer im Zuge dessen das Fahrzeug vom Händler zurückGegenstand der Leistung nachträglich an einen anderen Ort als den der Niederlassung des Kunden verbracht wurde, so wird es sei denn, dieses Verbringen entspricht dem Händler eine Nutzungsentschädigung in Rechnung gestellt, wenn er das Fahrzeug seit dem Verkauf über 100 km genutzt hat. Der betreffende Verkäufer ist berechtigt die Nutzungsentschädigung mit dem zurückzuzahlenden Kaufpreis zu verrechnen. Der Händler ist mit einer solchen Verrechnung einverstandenbestimmungsgemäßen Gebrauch des Gegenstandes der Leistung. 5. Der Händler verzichtet Gesetzliche Rückgriffsansprüche der Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als ein Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche und -rechte hinausgehen den Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs eines Kunden gegen uns gilt ferner vorstehende Ziffer 9.1.4 entsprechend. 2. Bei Rechtsmängeln gilt folgendes: 1. Sofern nicht anderes vereinbart ist, sind wir verpflichtet, die Leistung lediglich im Land der Leistungserbringung frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im folgenden: „Schutzrechte“) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutz- rechten durch uns erbrachte, vertragsgemäß genutzte Leistungen gegen unsere Kunden be- rechtigte Ansprüche erhebt, gilt folgendes: Wir werden nach unserer Xxxx auf unsere Kosten für die Geltendmachung betreffende Leistung entweder ein Nutzungsrecht erwirken, die Leistung so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder sie austauschen. Ist uns dieses zu angemessenen Konditionen nicht möglich, stehen den Kunden - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. Ansonsten gilt Ziffer 9.1 entsprechend. 2. Vorbehaltlich nachstehender Ziffer 10.1 sind Ansprüche der Kunden wegen einer Schutzrechts- verletzung ausgeschlossen, falls sie die Schutzrechtsverletzung zu vertreten haben oder falls die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben der Kunden, durch eine von Stand- uns nicht vorhersehbare Anwendung oder sonstigen Bearbeitungsgebührendadurch verursacht wird, dass die Leistung von den Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird. 3. Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt ein Jahr und beginnt mit Gefahr- übergang. Dieses gilt nicht, sofern und soweit gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 479 Abs. 1, 634 a Abs. 1 Nr. 2, 651 BGB längere Fristen gelten, der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder einer der in nachstehender Ziffer 10.1 genannten Haftungsfälle vorliegt. 4. Vorbehaltlich nachstehender Ziffer 10 haften wir nicht für den Verlust von Daten oder Programmen, die darauf beruhen, dass es unsere Kunden unterlassen haben, von den Daten/ Programmen Sicherungskopien herzustellen. 5. Unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach nachstehender Ziffer 10. 6. Die Rückabwicklung wird wie folgt geregelt: Der Händler Mit den vorstehenden Regelungen ist verpflichtet, dem betreffenden Verkäufer ein aktuelles Foto des Kilometerstandes zuzuschicken, alle von ihm erhaltenen Fahrzeugdokumente und Ersatzschlüssel sowie das gesamte Zubehör zurückzusenden und das Fahrzeug keine Beweislastumkehr zum nächstgelegenen Standort des betreffenden Verkäufers oder einen anderen vom betreffenden Verkäufer mitgeteilten Standort zu verbringen. Dieser Verpflichtung hat Nachteil der Händler ab Mitteilung über die Durchführung der Rückabwicklung bei nationalem Versand/Transport innerhalb von drei Werktagen oder bei internationalem Versand/Transport innerhalb von fünf Werktagen nachzukommen. Kommt der Händler dieser Verpflichtung nicht nach, so berechnet der betreffende Verkäufer eine Gebühr von EUR 15,00 (netto) pro Tag zuzüglich Umsatzsteuer, sofern der Händler nicht nachweist, dass hierfür tatsächlich keine oder nur geringere Kosten entstanden sind. Nach Eingang aller Fahrzeugdokumente, eventueller Zweitschlüssel, Zubehör und des Fahrzeuges zahlt der betreffende Verkäufer den Kaufpreis abzüglich einer eventuellen Nutzungsentschädigung und separat mitzuteilenden Gebühr an den Händler zurückKunden verbunden.

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Samples: Allgemeinen Geschäfts Und Leistungsbedingungen

Mängel. 1Für Mängel der Lieferung haften wir nur dem Erstkäufer. Der Verkauf von Fahrzeugen an Händler erfolgt unter Ausschluss jeglicher MängelansprücheDie Gewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnützung (Schwund), auf Schäden aus unsachgemäßer oder ungeeigneter Verwendung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung (Lagerung) usw. Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen Handelsübliche oder innerhalb der üblichen technischen Toleranz liegende Abweichungen, insbesondere nichtder Qualität, wenn der Mangel Farbe, Größe oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist. Dieser Ausschluss gilt auch für solche des Gewichtes sowie Mängel, die zwischen Abschluss im Wesen des Kaufvertrags verwendeten Materials und Übergabe des Fahrzeugs an den Händler auftreten. 2Verfahrenstechnik begründet sind, berechtigen zu keinen Gewährleistungsansprüchen. FahrzeugdatenBei sonstigem Ausschluss sind offene Mängel sofort, geheime Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung, jedenfalls aber vor Bearbeitung/Verarbeitung mittels eingeschriebenen Briefes anzuzeigen. Der Kunde ist bei sonstigem Verlust von Gewährleistungsansprüchen verpflichtet, die in Ware unverzüglich, spätestens aber binnen dreier Tage ab Lieferung zu untersuchen und allfällige Mängel sofort schriftlich anzuzeigen. Diese Anzeigepflicht bei sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche besteht auch bei erheblichen Abweichungen der Fahrzeugbeschreibung unter „Fahrzeugdaten laut Identifikationsnummer (FIN)“ aufgeführt sind, werden uns von Drittanbietern (DAT) zur Verfügung gestelltLieferung vom ursprünglich Vereinbarten. Die Gewährleistungsfrist beträgt einen Monat. Mängel eines Teiles der Lieferung berechtigen den Käufer nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung. Beanstandete Ware darf nur mit unserer Genehmigung zurückgeschickt werden. Bei Qualitätsmängeln ist ein Muster beizuschließen. Quantitätsmängel sind durch amtlich bestätigte Abwaagezertifikate nachzuweisen. Gewährleistungsansprüche können nach unserer Xxxx durch Reparatur oder Ersatz der beanstandeten Ware, Kaufpreisminderung oder Stornierung des Vertrages erfüllt werden. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Bei auf Bestellung angefertigten Waren ist eine Rücknahme ausgeschlossen. Für fremde Erzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung für auf die Richtigkeit dieser Daten ist Abtretung der Ansprüche, die uns gegen den Lieferanten zustehen. Ansprüche auf Ersatz eines mittelbaren oder leicht fahrlässig verursachten Schadens sowie Ansprüche aus Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen. Ansprüche welcher Art immer berechtigen den Käufer nicht, insbesondere liegt in deren Angabe keine Beschaffenheitsvereinbarung. 3die Erfüllung seiner Verpflichtungen zu verweigern oder etwaige Ansprüche gegen uns zustehende Forderungen aufzurechnen. Der Ausschluss aus AbsRückgriff gem. 1 und 2 gilt nicht bei Arglist und für Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des betreffenden Verkäufers oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit§ 933b ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. 4. Erfolgt in besonderen Ausnahmefällen eine Rückabwicklung des Kaufvertrags und nimmt der betreffende Verkäufer im Zuge dessen das Fahrzeug vom Händler zurück, so wird dem Händler eine Nutzungsentschädigung in Rechnung gestellt, wenn er das Fahrzeug seit dem Verkauf über 100 km genutzt hat. Der betreffende Verkäufer ist berechtigt die Nutzungsentschädigung mit dem zurückzuzahlenden Kaufpreis zu verrechnen. Der Händler ist mit einer solchen Verrechnung einverstanden. 5. Der Händler verzichtet auf die Geltendmachung von Stand- oder sonstigen Bearbeitungsgebühren 6. Die Rückabwicklung wird wie folgt geregelt: Der Händler ist verpflichtet, dem betreffenden Verkäufer ein aktuelles Foto des Kilometerstandes zuzuschicken, alle von ihm erhaltenen Fahrzeugdokumente und Ersatzschlüssel sowie das gesamte Zubehör zurückzusenden und das Fahrzeug zum nächstgelegenen Standort des betreffenden Verkäufers oder einen anderen vom betreffenden Verkäufer mitgeteilten Standort zu verbringen. Dieser Verpflichtung hat der Händler ab Mitteilung über die Durchführung der Rückabwicklung bei nationalem Versand/Transport innerhalb von drei Werktagen oder bei internationalem Versand/Transport innerhalb von fünf Werktagen nachzukommen. Kommt der Händler dieser Verpflichtung nicht nach, so berechnet der betreffende Verkäufer eine Gebühr von EUR 15,00 (netto) pro Tag zuzüglich Umsatzsteuer, sofern der Händler nicht nachweist, dass hierfür tatsächlich keine oder nur geringere Kosten entstanden sind. Nach Eingang aller Fahrzeugdokumente, eventueller Zweitschlüssel, Zubehör und des Fahrzeuges zahlt der betreffende Verkäufer den Kaufpreis abzüglich einer eventuellen Nutzungsentschädigung und separat mitzuteilenden Gebühr an den Händler zurück.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Mängel. (1) Für Mängel an dem Liefergegenstand haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, soweit sich nicht aus den folgenden Bedingungen etwas anderes ergibt. Darüber hinaus übernehmen wir im Hinblick auf eine Zertifizierung keinerlei Verpflichtungen gegenüber dem Käufer. (2) Der Käufer ist verpflichtet, unverzüglich nach Lieferung den Liefergegenstand auf seine Mangelfreiheit zu überprüfen. Dabei festgestellte Mängel hat er uns unverzüglich mitzuteilen. Die Rüge hat schriftlich zu erfolgen. Fahrer oder andere bei der Auslieferung tätige Mitarbeiter sind zur Entgegennahme der Rüge nicht befugt. Soweit uns der Käufer verspätet über einen Mangel informiert, den er bei unverzüglicher Überprüfung erkannt hat oder bei ordnungsgemäßer Prüfung erkannt hätte, ist unsere Haftung für diesen Mangel ausgeschlossen. Der Verkauf Käufer ist nicht berechtigt, die Annahme einer Lieferung wegen unwesentlicher Mängel oder wegen eines Mangels, der nur einen Teil der Lieferung betrifft, zu verweigern. Er ist auch nicht berechtigt, die Zahlung des auf den mangelfreien Teil der Lieferung entfallenden Kaufpreises zu verweigern oder zurückzuhalten. Vor der Auslieferung oder Abholung hat der Käufer kein besonderes Recht zur Überprüfung des Liefergegenstands. Er hat keinen Anspruch auf Kontrolle von Fahrzeugen an Händler erfolgt unter Ausschluss jeglicher MängelansprücheProduktions- und sonstigen Prozessen und ist entsprechend den gesetzlichen Maßgaben auf die Überprüfung des Liefergegenstands bei Übergabe verwiesen. (3) Die in Prospekten und Katalogen enthaltenen Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind branchenübliche Näherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen insbesondere Abweichungen stellen keine Mängel dar. Angaben von Maßen und Gewichten in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen sind keine Beschaffenheitsgarantien. (4) Für ein mit einem Liefergegenstand aus technischen Gründen nicht erzielbares Ergebnis übernehmen wir keine Mängelgewährleistung, auch dann nicht, wenn der Mangel oder Schaden Käufer vor Vertragsschluss seinen Wunsch bekundet hat, dieses Ergebnis zu erzielen. Der Käufer kann sich auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen istdie Behauptung, das gewünschte Ergebnis sei erzielbar, nur berufen, wenn er dessen technische Erreichbarkeit nachweisen kann. Dieser Ausschluss gilt auch für solche MängelVon der Verpflichtung, unseren Aufwand zur Erreichung des angestrebten technischen Ziels zu vergüten, wird der 7.2.2.400 Rev. 01 01.03.2018 8 / 13 Käufer unbeschadet sonstiger Voraussetzungen nur dann frei, wenn wir das die zwischen Abschluss Erreichung des Kaufvertrags erzielten Ergebnisses in der Auftragsbestätigung ausdrücklich garantiert haben und Übergabe wenn der Käufer wegen Nichterreichbarkeit des Fahrzeugs an den Händler auftretenZiels wirksam vom Vertrag zurücktritt. 2. Fahrzeugdaten, (5) Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Käufer uns die in erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls sind wir von der Fahrzeugbeschreibung unter „Fahrzeugdaten laut Identifikationsnummer (FIN)“ aufgeführt sind, werden uns von Drittanbietern (DAT) zur Verfügung gestellt. Die Haftung für die Richtigkeit dieser Daten daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden darf der Besteller einen Mangel selbst beseitigen oder in eigener Regie durch Dritte beseitigen lassen (Selbstvornahme) und kann vom Lieferer Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. In diesen Fällen sind wir unverzüglich nach Bekanntwerden des Mangels zu benachrichtigen. Die Kosten der Selbstvornahme durch den Käufer werden nur in dem Rahmen übernommen, in dem es zwingend notwendig war, dass der Käufer ohne unsere Mitwirkung Arbeiten vorgenommen hat. Bessern der Käufer oder ein Dritter unsachgemäß nach, übernehmen wir keine Haftung für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne unsere vorherige Zustimmung vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes. Für die von solchen fehlerhaften Maßnahmen betroffenen Teile des Liefergegenstands entfällt in diesen Fällen insgesamt die Gewährleistung. Eine unzulässige Selbstvornahme führt insgesamt zum Wegfall der Gewährleistung, es sei denn, der Käufer beruft sich auf einen Fehler, bei dem es sicher ausgeschlossen ist, dass er mit der unberechtigten Selbstvornahme in Verbindung steht. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. (6) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für: - unsachgemäße Verwendung, - fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte, - Abnutzung, - fehlerhafte Behandlung/Bedienung, ungeeignete Betriebsmittel, - Verwendung von Austauschwerkstoffen, die nicht ausdrücklich vom Lieferanten freigegeben oder geliefert sind, durch Kunden oder Dritte, - mangelhafte Bauarbeiten, ungeeignete Bedingungen an Gebäude oder Maschinen, - chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern nicht vom Lieferanten verschuldet. - Schäden infolge des Fehlens von Befestigungs- und Anbauvoraussetzungen in den Örtlichkeiten des Käufers, - Veränderungen, die der Käufer am Liefergegenstand vorgenommen hat, es sei denn, diese sind von der bestimmungsgemäßen Verwendung des Gegenstands abgedeckt. (7) Bei unwesentlichen Mängeln hat der Käufer lediglich ein Recht auf Minderung. Ein Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen. (8) Rügt der Käufer einen Mangel, obwohl ein solcher nicht vorliegt oder nicht von uns zu vertreten ist, so hat er die uns durch Überprüfung und durch etwaige Nachbesserungsmaßnahmen entstandenen Kosten zu ersetzen, soweit diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. (9) Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die wir aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen können, machen wir nach unserer Xxxx die Gewährleistungsansprüche gegen Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Käufers geltend oder treten sie an den Auftraggeber ab. Gewährleistungsansprüche sind in diesem Fall nur gegeben, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder offensichtlich aussichtslos ist. Während eines Rechtsstreits gegen Drittlieferanten ist die Verjährung der davon betroffenen Gewährleistungsansprüche gehemmt. (10) Ausgeschlossen sind ferner - Schadensersatz, insbesondere liegt in deren Angabe keine Beschaffenheitsvereinbarungfür Schäden an anderen Gegenständen, soweit wir nicht ausnahmsweise unbeschränkt haften, - Vertragsstrafen, - Ansprüche wegen Produktionsausfalls, - die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer – soweit diese nicht ohnehin durch andere Vertragsbedingungen ausgeschlossen ist –, über einen Anteil an der geschuldeten Zahlung, 7.2.2.400 Rev. 01 01.03.2018 9 / 13 der über den Anteil, den der Mangel wirtschaftlich an der Lieferung ausmacht, hinausgeht. 3. Der Ausschluss aus Abs. 1 (11) Eine unbeschränkte Haftung besteht nur für Vorsatz und 2 gilt nicht bei Arglist grobe Fahrlässigkeit, für Verletzungen des Körpers, des Lebens und der Gesundheit und für SchadensersatzansprücheVerletzungen vertragswesentlicher Pflichten, die insoweit beschränkt auf einer grob fahrlässigen den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. (12) Schäden außerhalb des Liefergegenstands begründen nur Ansprüche - bei Vorsatz, - bei grober Fahrlässigkeit unserer Organe oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des betreffenden Verkäufers oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen sowie unserer leitenden Angestellten - bei der schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, - wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben, - bei einer in der Auftragsbestätigung gegebenen schriftlichen Garantiezusage, - soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden, maximal in Höhe der Auftragssumme. 4(13) Wir haften nicht für die Übereinstimmung mit Maßen und Spezifikationen des Käufers, es sei denn, wir hätten diese ausdrücklich als Vertragsinhalt anerkannt. Erfolgt in besonderen Ausnahmefällen eine Rückabwicklung des Kaufvertrags Wir haften auch nicht für die Möglichkeit, die Liefergegenstände erfolgreich vermarkten zu können. Ebenso wenig haften wir für die Übereinstimmung mit ausländischen Gesetzen. (14) Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass der von ihm bestellte Liefergegenstand, soweit er nach seinen Vorgaben hergestellt oder konfiguriert wurde, durch seine Gestalt und nimmt der betreffende Verkäufer die konkrete Art seiner Benutzung keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte verletzt. Er stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die infolge einer Schutzrechts- oder Urheberrechtsverletzung gegen uns geltend gemacht werden. Bei Verletzungen von Schutzrechten oder Urheberrechten im Zuge dessen das Fahrzeug Inland, die durch unser Verschulden von dem Liefergegenstand ausgehen, erhalten wir Gelegenheit, den Liefergegenstand so zu modifizieren, dass die Rechtsverletzung beseitigt wird. Nur wenn sowohl die Nutzung in modifizierter Form als auch eine Minderung des Kaufpreises dem Käufer unzumutbar sind und wir zu einer weiteren Modifizierung nicht bereit oder nicht in der Lage sind, kann der Käufer vom Händler zurückVertrag zurücktreten. (15) Schadensersatzansprüche des Käufers im Zusammenhang mit Verletzungen von Schutzrechten oder Urheberrechten sind ausgeschlossen, so wird dem Händler eine Nutzungsentschädigung in Rechnung gestelltes sei denn, uns würde ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zur Last fallen. Der Käufer ist selbst dafür verantwortlich, durch Inverkehrbringen des Liefergegenstands keine Rechtsverletzungen zu begehen. Ansprüche, die von Dritten gegen ihn geltend gemacht werden, können daher nur Schadensersatzansprüche gegen uns begründen, wenn er uns dabei Vorsatz zur Last fällt oder wenn die Verletzungen durch uns verschuldet sind und der Käufer auch bei gehöriger Prüfung mit sachverständiger Unterstützung nicht hätte erkennen können, dass die Verwendung des Liefergegenstands eine Urheberrechtsverletzung begründet. Schadensersatzansprüche sind – außer bei Vorsatz – auf das Fahrzeug seit dem Verkauf über 100 km genutzt hat. Der betreffende Verkäufer ist berechtigt die Nutzungsentschädigung mit dem zurückzuzahlenden Kaufpreis zu verrechnen. Der Händler ist mit einer solchen Verrechnung einverstandenAnderthalbfache des Kaufpreises beschränkt. 5(16) Ansprüche auf Gewährleistung verjähren - wegen Mängeln der Lieferung in zwölf Monaten ab Gefahrübergang, - wegen Mängeln von Ersatzteilen in drei Monaten, spätestens aber in der Verjährung wegen Mängeln der Lieferung. Der Händler verzichtet auf Für die Geltendmachung von Stand- oder sonstigen Bearbeitungsgebühren 6. Die Rückabwicklung wird wie folgt geregelt: Der Händler ist verpflichtetEinräumung einer Verjährung, dem betreffenden Verkäufer ein aktuelles Foto des Kilometerstandes zuzuschicken, alle von ihm erhaltenen Fahrzeugdokumente und Ersatzschlüssel sowie das gesamte Zubehör zurückzusenden und das Fahrzeug zum nächstgelegenen Standort des betreffenden Verkäufers oder einen anderen vom betreffenden Verkäufer mitgeteilten Standort zu verbringen. Dieser Verpflichtung hat der Händler ab Mitteilung die über die Durchführung der Rückabwicklung bei nationalem Versand/Transport innerhalb von vom Käufer zu übernehmende Verjährung gegenüber seinem Endkunden hinausgeht, sind wir nicht verantwortlich. (17) Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn sie nicht spätestens drei Werktagen oder bei internationalem Versand/Transport innerhalb von fünf Werktagen nachzukommenMonate, nachdem wir sie abgelehnt haben, rechtshängig gemacht werden. Kommt der Händler dieser Verpflichtung nicht nach, so berechnet der betreffende Verkäufer eine Gebühr von EUR 15,00 (netto) pro Tag zuzüglich Umsatzsteuer, sofern der Händler nicht nachweist, dass hierfür tatsächlich keine oder nur geringere Kosten entstanden sind. Nach Eingang aller Fahrzeugdokumente, eventueller Zweitschlüssel, Zubehör und des Fahrzeuges zahlt der betreffende Verkäufer den Kaufpreis abzüglich einer eventuellen Nutzungsentschädigung und separat mitzuteilenden Gebühr an den Händler zurück.7.2.2.400 Rev. 01 01.03.2018 10 / 13

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Mängel. 16.1 Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der ver- traglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Der Verkauf Vermarkter hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn (a) diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Fahrzeugen an Händler erfolgt unter Ausschluss jeglicher MängelansprücheXxxx und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinte- resse des Auftraggebers steht, oder (b) diese für den Vermarkter nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich wäre. Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen insbesondere Lässt der Vermarkter eine ihm für die Er- satzanzeige oder die Veröffentlichung des anderen Werbemittels gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzan- zeige/ Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rück- gängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. 6.2 Der Auftraggeber wird das Werbemittel unverzüglich nach der ersten Schaltung überprüfen. Mängelrügen müssen un- verzüglich nach Veröffentlichung gegenüber dem Vermarkter geltend gemacht werden, es sei denn, es handelt sich um nicht offensichtliche Mängel, dann gilt eine Frist von sechs Monaten. 6.3 Der Vermarkter haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: (a) Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung gegenüber Unternehmern auf den Ersatz des typischen vorher- sehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, wenn soweit der Mangel Schaden durch gesetzliche Vertreter oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist. Dieser Ausschluss gilt auch für solche Mängel, die zwischen Abschluss leitende Angestellte des Kaufvertrags und Übergabe des Fahrzeugs an den Händler auftretenVermarkters verursacht wurde. 2(b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermarkter nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, eine Garantie übernom- men oder arglistig getäuscht wurde. FahrzeugdatenWesentliche Vertragspflich- ten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die in ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Fahrzeugbeschreibung unter „Fahrzeugdaten laut Identifikationsnummer (FIN)“ aufgeführt sind, werden uns von Drittanbietern (DAT) zur Verfügung gestelltVertragspartner vertraut und auch vertrauen darf. Die In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Scha- den beschränkt. Im Falle einer Haftung nur für den typischen vorhersehbaren Schaden besteht keine Haftung für die Richtigkeit dieser Daten ist ausgeschlossenmittelbare Schäden, insbesondere liegt in deren Angabe keine BeschaffenheitsvereinbarungMangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. 3. Der Ausschluss 6.4 Alle gegen den Vermarkten gerichteten Ansprüche aus Abs. 1 und 2 gilt vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht bei Arglist und für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätz- lichem oder grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des betreffenden Verkäufers oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen fahrlässigem Verhalten beruhen. 6.5 Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der einer Verletzung von Leben, Körper oder GesundheitGesundheit haftet der Vermarkter unbegrenzt nach den gesetzlichen Vorschriften. 4. Erfolgt in besonderen Ausnahmefällen eine Rückabwicklung des Kaufvertrags und nimmt der betreffende Verkäufer im Zuge dessen das Fahrzeug vom Händler zurück, so wird dem Händler eine Nutzungsentschädigung in Rechnung gestellt, wenn er das Fahrzeug seit dem Verkauf über 100 km genutzt hat. Der betreffende Verkäufer ist berechtigt die Nutzungsentschädigung mit dem zurückzuzahlenden Kaufpreis zu verrechnen. Der Händler ist mit einer solchen Verrechnung einverstanden. 5. Der Händler verzichtet auf die Geltendmachung von Stand- oder sonstigen Bearbeitungsgebühren 6. Die Rückabwicklung wird wie folgt geregelt: Der Händler ist verpflichtet, dem betreffenden Verkäufer ein aktuelles Foto des Kilometerstandes zuzuschicken, alle von ihm erhaltenen Fahrzeugdokumente und Ersatzschlüssel sowie das gesamte Zubehör zurückzusenden und das Fahrzeug zum nächstgelegenen Standort des betreffenden Verkäufers oder einen anderen vom betreffenden Verkäufer mitgeteilten Standort zu verbringen. Dieser Verpflichtung hat der Händler ab Mitteilung über die Durchführung der Rückabwicklung bei nationalem Versand/Transport innerhalb von drei Werktagen oder bei internationalem Versand/Transport innerhalb von fünf Werktagen nachzukommen. Kommt der Händler dieser Verpflichtung nicht nach, so berechnet der betreffende Verkäufer eine Gebühr von EUR 15,00 (netto) pro Tag zuzüglich Umsatzsteuer, sofern der Händler nicht nachweist, dass hierfür tatsächlich keine oder nur geringere Kosten entstanden sind. Nach Eingang aller Fahrzeugdokumente, eventueller Zweitschlüssel, Zubehör und des Fahrzeuges zahlt der betreffende Verkäufer den Kaufpreis abzüglich einer eventuellen Nutzungsentschädigung und separat mitzuteilenden Gebühr an den Händler zurück.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Online Medien

Mängel. (1. Der Verkauf von Fahrzeugen an Händler erfolgt unter Ausschluss jeglicher Mängelansprüche. Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen insbesondere nicht) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, wenn der Mangel oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. Dieser Ausschluss gilt auch für solche MängelIn allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, die zwischen Abschluss des Kaufvertrags und Übergabe des Fahrzeugs an den Händler auftreten479 BGB). (2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. FahrzeugdatenAls Vereinbarung überdie Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, dieGegenstand des einzelnen Vertrages sind; es macht hierbei keinen Unterschied, ob die in der Fahrzeugbeschreibung unter „Fahrzeugdaten laut Identifikationsnummer (FIN)“ aufgeführt sindProduktbeschreibung vom Käufer, werden vom Hersteller oder von uns von Drittanbietern (DAT) zur Verfügung gestellt. Die Haftung für die Richtigkeit dieser Daten ist ausgeschlossen, insbesondere liegt in deren Angabe keine Beschaffenheitsvereinbarungstammt. (3. Der Ausschluss aus ) Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S 2 und 2 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter übernehmen wir keine Haftung. (4) Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von 10 Tagen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Käuferoffensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von 10 Tagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bei Arglist und für Schadensersatzansprücheangezeigten Mangel ausgeschlossen. (5) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des betreffenden Verkäufers oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 4. Erfolgt in besonderen Ausnahmefällen eine Rückabwicklung des Kaufvertrags und nimmt der betreffende Verkäufer im Zuge dessen das Fahrzeug vom Händler zurück, so wird dem Händler eine Nutzungsentschädigung in Rechnung gestellt, wenn er das Fahrzeug seit dem Verkauf über 100 km genutzt hat. Der betreffende Verkäufer ist berechtigt die Nutzungsentschädigung mit dem zurückzuzahlenden Kaufpreis zu verrechnen. Der Händler ist mit einer solchen Verrechnung einverstanden. 5. Der Händler verzichtet auf die Geltendmachung von Stand- oder sonstigen Bearbeitungsgebühren 6. Die Rückabwicklung wird wie folgt geregelt: Der Händler ist verpflichtet, dem betreffenden Verkäufer ein aktuelles Foto des Kilometerstandes zuzuschicken, alle von ihm erhaltenen Fahrzeugdokumente und Ersatzschlüssel sowie das gesamte Zubehör zurückzusenden und das Fahrzeug zum nächstgelegenen Standort des betreffenden Verkäufers oder einen anderen vom betreffenden Verkäufer mitgeteilten Standort zu verbringen. Dieser Verpflichtung hat der Händler ab Mitteilung über die Durchführung der Rückabwicklung bei nationalem Versand/Transport innerhalb von drei Werktagen oder bei internationalem Versand/Transport innerhalb von fünf Werktagen nachzukommen. Kommt der Händler dieser Verpflichtung nicht nach, so berechnet der betreffende Verkäufer eine Gebühr von EUR 15,00 (netto) pro Tag zuzüglich Umsatzsteuer, sofern der Händler nicht nachweist, dass hierfür tatsächlich keine oder nur geringere Kosten entstanden sind. Nach Eingang aller Fahrzeugdokumente, eventueller Zweitschlüssel, Zubehör und des Fahrzeuges zahlt der betreffende Verkäufer Nacherfüllung unter den Kaufpreis abzüglich einer eventuellen Nutzungsentschädigung und separat mitzuteilenden Gebühr an den Händler zurück.gesetzlichen Voraussetzungen zu

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängel. 1. Der Verkauf Im Falle eines Mangels der von Fahrzeugen an Händler erfolgt unter Ausschluss jeglicher Mängelansprücheuns gelieferten Kaufsache oder des von uns erstellten Werkes ist – unbeschadet der Pflicht des Bestellers zur fristgemäßen Untersuchung und Rüge gemäß § 377 HGB – der Besteller verpflichtet, eine angemessene Frist zur Nacherfüllung, d.h. Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen insbesondere nichtnach seiner Xxxx zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache, wenn der Mangel oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen istzu setzen. Dieser Ausschluss gilt auch für solche MängelWir sind verpflichtet, die zwischen Abschluss des Kaufvertrags Nacherfüllung bin- nen der vom Besteller bestimmten, angemessenen Frist durchzuführen. Bei Mängelrügen ist uns eine Probe von mindestens 1 kg (bei Treib- und Übergabe des Fahrzeugs an Brennstoffen: 5 l) der gelieferten, insbesondere auch der bereits gebrauchten Ware zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Es ist Gelegen- heit zu geben, die Probe selbst zu ziehen bzw. sich von der ordnungsgemäßen Durchführung der Probenentnahme gemäß den Händler auftreteneinschlägigen Normen zu überzeugen. Bei Verletzung dieser Obliegenheiten entfallen Mängelansprüche, es sei denn, der Besteller ist Verbraucher. 2. FahrzeugdatenSchlägt die Nacherfüllung fehl, die in hat der Fahrzeugbeschreibung unter „Fahrzeugdaten laut Identifikationsnummer (FIN)“ aufgeführt sindBesteller das Recht, werden uns von Drittanbietern (DAT) zur Verfügung gestellt. Die Haftung für die Richtigkeit dieser Daten ist ausgeschlossen, insbesondere liegt in deren Angabe keine Beschaffenheitsvereinbarungnach seiner Xxxx den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. 3. Der Ausschluss aus AbsWeitergehende Ansprüche des Bestellers wegen Mängel der Kaufsache – mit Ausnahme der Erstattung der zum Zwecke der Nacherfüllung er- forderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, und mit Ausnahme von Schadensersatzan- sprüchen für Schäden, die nicht an der von uns gelieferten Kaufsache und/oder des von uns erstellten Werkes selbst entstanden sind – sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Kaufsache und/oder des Werkes übernommen. 1 und 2 Hinsichtlich der Ersatzansprüche für Schäden, die nicht an der von uns gelieferten Kaufsache bzw. an dem von uns erstellten Werk selbst entstanden sind, gilt Ziffer X. dieser Bedingungen. 4. Offensichtliche Mängel sind uns vom Besteller sofort, spätestens binnen einer Ausschlussfrist von 7 Tagen anzuzeigen; diese Frist gilt nicht bei Arglist und für SchadensersatzansprücheVerbraucher. Die Ansprüche des Bestellers wegen eines Mangels der Kaufsache bzw. des von uns erstellten Werkes verjähren binnen einer Frist von 12 Monaten, die es sei denn der Besteller ist Verbraucher oder der Mangel beruht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten Handlung unsererseits. Dann beträgt die Frist 2 Jahre. Sie beginnt mit der Übergabe der Sache bzw. der Abnahme des betreffenden Verkäufers oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 4. Erfolgt in besonderen Ausnahmefällen eine Rückabwicklung des Kaufvertrags und nimmt der betreffende Verkäufer im Zuge dessen das Fahrzeug vom Händler zurück, so wird dem Händler eine Nutzungsentschädigung in Rechnung gestellt, wenn er das Fahrzeug seit dem Verkauf über 100 km genutzt hat. Der betreffende Verkäufer ist berechtigt die Nutzungsentschädigung mit dem zurückzuzahlenden Kaufpreis zu verrechnen. Der Händler ist mit einer solchen Verrechnung einverstandenWerkes. 5. Der Händler verzichtet Verkauft der Besteller die ihm von uns gelieferte Sache weiter und wird diese Sache von dem Besteller direkt oder über weitere Verkäufer an oder durch Dritte („Lieferantenkette“) an einen Verbraucher verkauft, so gelten abweichend von den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer die ge- setzlichen Mängelgewährleistungsrechte gem. §§ 433 bis 436, 437, 439 bis 443, 478 Abs. 1 bis 3 und 479 BGB - mit Ausnahme des Anspruchs auf Schadensersatz - uneingeschränkt, es sei denn dem Besteller wurde ein gleichwertiger Ausgleich durch uns eingeräumt. Ist dies der Fall, • bedarf es für die Geltendmachung Rechte und Ansprüche des Bestellers bei Mängeln der erforderlichen Fristsetzung, • werden die für die Nacherfüllung erforderlichen, nachzuweisenden Aufwendungen - insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Mate- rialkosten - bis zu einem Betrag von Stand- oder sonstigen Bearbeitungsgebührenmaximal €.500 dem Besteller durch uns erstattet, • gilt die Vermutung nicht, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden war, wenn er sich innerhalb von sechs Monaten nach Übergang der Gefahr an der Sache auf den Verbraucher gezeigt hat, • verjähren die Rechte des Bestellers bei Mängeln gemäß § 437 BGB und auf Erstattung von Aufwendungen gemäß § 478 Abs. 2 BGB in 12 Monaten ab Übergang der Gefahr an der Sache von uns auf den Besteller; die Verjährung ist nicht gemäß § 479 Abs. 2 BGB gehemmt. Die Regelungen dieses Absatzes berühren die Anwendbarkeit des § 377 HGB nicht (§ 478 Abs. 6 BGB). 6. Die Rückabwicklung wird wie folgt geregelt: Der Händler ist verpflichtetHat der Besteller unsere oder unseres Lieferanten Anweisung nicht befolgt, dem betreffenden Verkäufer ein aktuelles Foto des Kilometerstandes zuzuschickenentfallen Mängelansprüche, alle von ihm erhaltenen Fahrzeugdokumente und Ersatzschlüssel sowie das gesamte Zubehör zurückzusenden und das Fahrzeug zum nächstgelegenen Standort des betreffenden Verkäufers oder einen anderen vom betreffenden Verkäufer mitgeteilten Standort zu verbringen. Dieser Verpflichtung hat wenn der Händler ab Mitteilung über die Durchführung der Rückabwicklung bei nationalem Versand/Transport innerhalb von drei Werktagen oder bei internationalem Versand/Transport innerhalb von fünf Werktagen nachzukommen. Kommt der Händler dieser Verpflichtung nicht nach, so berechnet der betreffende Verkäufer Besteller eine Gebühr von EUR 15,00 (netto) pro Tag zuzüglich Umsatzsteuer, sofern der Händler nicht nachweistentspre- chende substantiierte Behauptung, dass hierfür tatsächlich keine oder nur geringere Kosten entstanden sindeine Nichtbeachtung der Anweisung den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. 7. Nach Eingang aller Fahrzeugdokumente, eventueller Zweitschlüssel, Zubehör und Die Ansprüche des Fahrzeuges zahlt Bestellers wegen Mängel der betreffende Verkäufer den Kaufpreis abzüglich einer eventuellen Nutzungsentschädigung und separat mitzuteilenden Gebühr an den Händler zurückvon uns gelieferten Kaufsache können nicht abgetreten werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängel. 1Weist die Lieferung zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs einen Mangel auf, haften wir wie folgt: Erkennbare Sachmängel sind unverzüglich, spätestens 5 Tage nach Ablieferung schriftlich zu rügen. Verdeckte Sachmängel sind unverzüglich, spätestens 5 Tage nach Entdeckung schriftlich zu rügen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Ware durch den Besteller ist die Rüge von Sachmängeln ausgeschlossen, die bei der Abnahme feststellbar waren. Diese Regelung gilt nicht für Werkverträge. Mängelansprüche bestehen nicht wegen Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder aufgrund äußerer, nicht in unserem Verantwortungsbereich liegender Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt waren (z. B. chemische oder elektrochemische Einflüsse). Bei Waren, die als deklassiertes Material verkauft worden sind – z. B. sogenanntes IIa-Material – stehen dem Besteller keine Ansprüche wegen etwaigen Mängeln zu, die aus der Deklassierung der Waren resultieren. Mängel werden wir nach unserer Xxxx entweder beseitigen oder die Lieferung durch mangelfreie Ware bzw. Leistung ersetzen („Nacherfüllung“). Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen erhöhen, weil die Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Empfangsstelle verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung steht dem Besteller nach seiner Xxxx unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag zu. Der Verkauf von Fahrzeugen an Händler erfolgt unter Ausschluss jeglicher Mängelansprüche. Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen insbesondere nicht, wenn der Mangel oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist. Dieser Ausschluss gilt auch für solche Mängel, die zwischen Abschluss des Kaufvertrags und Übergabe des Fahrzeugs an den Händler auftreten. 2. Fahrzeugdaten, die in der Fahrzeugbeschreibung unter „Fahrzeugdaten laut Identifikationsnummer (FIN)“ aufgeführt sind, werden uns von Drittanbietern (DAT) zur Verfügung gestellt. Die Haftung für die Richtigkeit dieser Daten ist ausgeschlossen, insbesondere liegt in deren Angabe keine Beschaffenheitsvereinbarung. 3. Der Ausschluss aus Abs. 1 und 2 gilt nicht bei Arglist und für Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des betreffenden Verkäufers oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 4. Erfolgt in besonderen Ausnahmefällen eine Rückabwicklung des Kaufvertrags und nimmt der betreffende Verkäufer im Zuge dessen das Fahrzeug vom Händler zurück, so wird dem Händler eine Nutzungsentschädigung in Rechnung gestellt, wenn er das Fahrzeug seit dem Verkauf über 100 km genutzt hat. Der betreffende Verkäufer ist berechtigt die Nutzungsentschädigung mit dem zurückzuzahlenden Kaufpreis zu verrechnen. Der Händler ist mit einer solchen Verrechnung einverstanden. 5. Der Händler verzichtet auf die Geltendmachung von Stand- oder sonstigen Bearbeitungsgebühren 6. Die Rückabwicklung wird wie folgt geregelt: Der Händler Besteller ist verpflichtet, dem betreffenden Verkäufer ein aktuelles Foto des Kilometerstandes zuzuschicken, alle von ihm erhaltenen Fahrzeugdokumente und Ersatzschlüssel sowie das gesamte Zubehör zurückzusenden und das Fahrzeug zum nächstgelegenen Standort des betreffenden Verkäufers uns auf Verlangen die beanstandete Ware oder einen anderen vom betreffenden Verkäufer mitgeteilten Standort Proben hiervon unverzüglich zur Verfügung zu verbringenstellen. Dieser Verpflichtung hat der Händler ab Mitteilung über die Durchführung der Rückabwicklung bei nationalem Versand/Transport innerhalb von drei Werktagen oder bei internationalem Versand/Transport innerhalb von fünf Werktagen nachzukommen. Kommt der Händler dieser Verpflichtung nicht nach, so berechnet der betreffende Verkäufer eine Gebühr von EUR 15,00 (netto) pro Tag zuzüglich Umsatzsteuer, sofern der Händler nicht nachweist, dass hierfür tatsächlich keine oder nur geringere Kosten entstanden sind. Nach Eingang aller Fahrzeugdokumente, eventueller Zweitschlüssel, Zubehör und des Fahrzeuges zahlt der betreffende Verkäufer den Kaufpreis abzüglich einer eventuellen Nutzungsentschädigung und separat mitzuteilenden Gebühr an den Händler zurück.Für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln gilt nachfolgende Ziffer X.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Mängel. 1A. Der Verkäufer sichert zu, dass das Gerät im Wesentlichen den Datenblättern des Verkäufers oder anderen schriftlich zwischen den Parteien vereinbarten Spezifikationen entspricht. Vorbehaltlich der Bedingungen 6B und 6F beseitigt der Verkäufer nach eigenem Ermessen entweder durch Reparatur oder durch Ersatzlieferung Mängel, die bei sachgemäßer Nutzung des Xxxxxx innerhalb eines der folgenden Zeiträume auftreten: (i) 12 Monate oder (ii) 15 Monate, wenn es sich beim Käufer um einen Hersteller von Geräten zum Weiterverkauf handelt und das Gerät einen wesentlichen Bestandteil des Xxxxxx des Herstellers darstellt, oder wenn er das Gerät neu und ungebraucht zum Weiterverkauf erwirbt; oder (iii) innerhalb eines anderen als Garantieperiode für das Gerät oder die Komponenten des Xxxxxx angegebenen Zeitraums, der in der Auftragsbestätigung, dem Ausschreibungsangebot oder der Begleitdokumentation des Verkäufers für das Gerät festgelegt wird, nach (i) dem Versand des Xxxxxx, oder (ii) – wenn das Gerät vom Verkäufer oder im Auftrag des Verkäufers installiert wird – dem Datum der Unterzeichnung des Installationsberichts des Verkäufers durch den Käufer, oder (iii) einem anderen Datum, das in der Auftragsbestätigung, dem Ausschreibungsangebot oder der Begleitdokumentation des Verkäufers für das Gerät genannt wird („Anfangsdatum der Garantie“) und die ausschließlich auf Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind. Für die Reparatur bzw. Ersatzlieferung wird eine erneute Garantie (je nach Gültigkeit mit einer Dauer von 12 bzw. 15 Monaten oder einer anderen angegebenen Dauer) ab dem Datum der Lieferung des reparierten oder ersetzten Xxxxxx gewährt. B. Der Verkäufer haftet nicht für die Qualität, Leistungsfähigkeit oder Zweckdienlichkeit einer von Dritten hergestellten Hardware oder lizenzierten Software, bei der es sich um eigenständige oder anderweitig externe Artikel handelt oder die als Sonderausstattung für die Waren geliefert werden. Der Verkauf Verkäufer wird sich jedoch darum bemühen, den Nutzen einer von Fahrzeugen seinem Lieferanten ggf. erhaltenen Garantie an Händler erfolgt unter Ausschluss jeglicher Mängelansprücheden Käufer weiterzugeben. C. Wenn der Käufer dem Verkäufer innerhalb von 90 Tagen nach dem Anfangsdatum der Garantie (oder innerhalb eines anderen in der Auftragsbestätigung, dem Ausschreibungsangebot oder der Softwarelizenz des Verkäufers genannten Zeitraums) mitteilt, dass die Software bei vorschriftsmäßiger Nutzung in wesentlichen Aspekten nicht den Spezifikationen entspricht, ersetzt oder repariert der Verkäufer die Software innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Mitteilung. Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen insbesondere nichtEs wird nicht garantiert, dass die Software keine Bugs oder Fehler aufweist. D. Wenn der Käufer dem Verkäufer innerhalb von 90 Tagen nach der Lieferung (oder innerhalb eines anderen in der Auftragsbestätigung oder dem Ausschreibungsangebot des Verkäufers genannten Zeitraums) mitteilt, dass irgendwelche der Leistungen oder Liefergegenstände nicht mit dem angemessenen Maß an Sorgfalt oder Fachkenntnissen erbracht wurden oder in anderer Hinsicht in wesentlichem Umfang nicht der Leistungsspezifikation entsprechen, erbringt der Verkäufer die entsprechenden Leistungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Mitteilung erneut. E. Die Garantie dieser Vertragsbedingung erstreckt sich nicht auf Verbrauchsmaterial. F. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer für solche Mängel nur, wenn der Käufer dem Verkäufer den vermeintlichen Mangel unverzüglich schriftlich mitteilt, die Betriebsbedingungen, unter denen der Mangel aufgetreten ist, ausführlich beschreibt und das Gerät oder Schaden das betroffene Teil bzw. den betroffenen Liefergegenstand auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen isteigene Kosten an das Werk des Verkäufers sendet. X. Xxx Rücksendung von Artikeln an den Verkäufer erfolgt auf Gefahr des Käufers. Dieser Ausschluss gilt auch Reparierte oder ersetzte Artikel werden vom Verkäufer frachtfrei an die vom Käufer gewünschte Adresse verschickt. H. Wenn der Verkäufer an den Waren oder Liefergegenständen keine Mängel feststellt, kann er dem Käufer seine jeweils gültige Gebühr sowie seine eventuell in angemessener Höhe entstandenen Kosten und Auslagen in Rechnung stellen. I. Der Verkäufer ist weder nach dem Vertrags- oder Schadenersatzrecht noch auf andere Weise für solche Mängel, Schäden oder die zwischen Abschluss verminderte Leistung irgendeines Teils der Waren bzw. Liefergegenstände oder eines im Rahmen der Leistungen gewarteten Xxxxxx („gewartete Artikel“) oder für unmittelbare oder mittelbare Verluste verantwortlich – und die Bestimmungen 6A und 6C verlieren ihre Gültigkeit –, wenn die Waren, Liefergegenstände oder gewarteten Artikel nach der Lieferung: (i) für einen anderen Zweck als in der Gebrauchsanweisung oder den geltenden Datenblättern des Kaufvertrags Verkäufers angegeben verwendet wurden; (ii) nicht genau in der Weise installiert, verwendet oder aufbewahrt wurden, wie es in der Gebrauchsanweisung des Verkäufers angegeben ist oder dem Käufer auf andere Weise mitgeteilt wurde, oder wenn die Installation von Personen vorgenommen wurde, die vom Verkäufer nicht dazu bevollmächtigt wurden; (iii) zusammen mit anderem Material, Geräten oder Software als in der Gebrauchsanweisung des Verkäufers angegeben oder unter anderen Umgebungsbedingungen als ausdrücklich im geltenden Datenblatt angegeben verwendet wurden; (iv) beschädigt, unsachgemäß bzw. nachlässig behandelt oder nach Gebrauch nicht ordnungsgemäß gereinigt und Übergabe gelagert wurden, oder wenn die Kennmarken bzw. -nummern verändert oder entfernt wurden; (v) auf irgendeine Weise ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Fahrzeugs Verkäufers verändert wurden; oder (vi) infolge einer Nutzung oder eines Betriebs nach dem Auftreten eines Mangels beschädigt wurden; (vii) aufgrund eines Ausfalls oder einer Schwankung der elektrischen Stromversorgung bzw. Umgebungssysteme beschädigt wurden; oder (viii) aufgrund von Feuer, Überschwemmung, Diebstahl, höherer Gewalt, Krieg, Terrorismus oder Ähnlichem beschädigt wurden, und der Verkäufer kann dem Käufer unter diesen Umständen die Reparaturen an den Händler auftretenWaren, Liefergegenständen oder gewarteten Artikeln in Rechnung stellen. 2. Fahrzeugdaten, die in J. Die Entscheidung des Verkäufers hinsichtlich aller durch diese Bedingung 6 geregelten Angelegenheiten und insbesondere (aber ohne Einschränkung des Vorgenannten) hinsichtlich der Fahrzeugbeschreibung unter „Fahrzeugdaten laut Identifikationsnummer (FIN)“ aufgeführt sind, werden uns von Drittanbietern (DAT) zur Verfügung gestellt. Die Haftung für die Richtigkeit dieser Daten Beschaffenheit und Ursache eines Mangels oder einer Fehlfunktion ist ausgeschlossen, insbesondere liegt in deren Angabe keine Beschaffenheitsvereinbarung. 3. Der Ausschluss aus Abs. 1 und 2 gilt nicht bei Arglist endgültig und für Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des betreffenden Verkäufers oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheitden Käufer verbindlich. 4. Erfolgt in besonderen Ausnahmefällen eine Rückabwicklung des Kaufvertrags und nimmt der betreffende Verkäufer im Zuge dessen das Fahrzeug vom Händler zurück, so wird dem Händler eine Nutzungsentschädigung in Rechnung gestellt, wenn er das Fahrzeug seit dem Verkauf über 100 km genutzt hat. Der betreffende Verkäufer ist berechtigt die Nutzungsentschädigung mit dem zurückzuzahlenden Kaufpreis zu verrechnen. Der Händler ist mit einer solchen Verrechnung einverstanden. 5. Der Händler verzichtet auf die Geltendmachung von Stand- oder sonstigen Bearbeitungsgebühren 6. Die Rückabwicklung wird wie folgt geregelt: Der Händler ist verpflichtet, dem betreffenden Verkäufer ein aktuelles Foto des Kilometerstandes zuzuschicken, alle von ihm erhaltenen Fahrzeugdokumente und Ersatzschlüssel sowie das gesamte Zubehör zurückzusenden und das Fahrzeug zum nächstgelegenen Standort des betreffenden Verkäufers oder einen anderen vom betreffenden Verkäufer mitgeteilten Standort zu verbringen. Dieser Verpflichtung hat der Händler ab Mitteilung über die Durchführung der Rückabwicklung bei nationalem Versand/Transport innerhalb von drei Werktagen oder bei internationalem Versand/Transport innerhalb von fünf Werktagen nachzukommen. Kommt der Händler dieser Verpflichtung nicht nach, so berechnet der betreffende Verkäufer eine Gebühr von EUR 15,00 (netto) pro Tag zuzüglich Umsatzsteuer, sofern der Händler nicht nachweist, dass hierfür tatsächlich keine oder nur geringere Kosten entstanden sind. Nach Eingang aller Fahrzeugdokumente, eventueller Zweitschlüssel, Zubehör und des Fahrzeuges zahlt der betreffende Verkäufer den Kaufpreis abzüglich einer eventuellen Nutzungsentschädigung und separat mitzuteilenden Gebühr an den Händler zurück.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Mängel. 1Der Werksbefund ist für die Mängelfeststellung sowie die Sortenein- stufung maßgebend. Der Verkauf Mit der vollständigen Entladung gilt die Ware hinsichtlich aller erkennbaren Mängel als vertragsgemäß geliefert. Das Werk kann Xxxxxxx infolge von Fahrzeugen an Händler erfolgt unter Ausschluss jeglicher Mängelansprücheverdeckten Mängeln auch später geltend machen, jedoch nur in Höhe des Gegenwerts für die fehlerhaft gelieferte Ware oder Ersatzlieferung verlangen; in diesem Fall stehen dem Verkäufer die Wahlrechte nach § 439 Abs. Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen insbesondere nicht3 BGB nicht zu. a) Eine Weigerung hat zu erfolgen, wenn der erste Mangel oder Schaden eine falsche Sortendeklaration festgestellt wird. b) Soweit vom Käufer im Löschhafen die Stahlschrottlieferung vor oder während der Löschung besichtigt wird, handelt es sich dabei nicht um die Feststellung der endgültigen Abrechnungssorte. Dies geschieht gemäß vorerwähntem Absatz durch Werksbefund. c) Jeglicher Stahlschrott muß frei von allen Bestandteilen sein, die für die Verhüttung schädlich sind. d) Sämtlicher Stahlschrott muß frei sein von ionisierender Strahlung, die über die natürliche Eigenstrahlung des Stahls hinausgeht. Eine über die natürliche Eigenstrahlung des Stahls hinausgehende ionisierende Strahlung des Stahlschrotts ist dann vorhanden, wenn das Meßgerät des Käufers zum Zeitpunkt der Übernahmekontrollmessung einen über die Umgebungsuntergrundstrahlung hinausgehenden Wert anzeigt. Diese wird nach einer weiteren Kontrollmessung in einem Meßprotokoll dokumentiert. Sollte eine derartige ionisierende Strahlung des Stahlschrotts festgestellt werden, ist der Käufer berechtigt, die Annahme der in der beanstandeten Transporteinheit befindlichen Ladung zu verweigern. Der Käufer hat die Verpflichtung, den Lieferanten und die zuständigen Behörden des Strahlenschutzes zu verständigen. Weiterhin hat der Käufer in Abstimmung mit den zuständigen Behörden eine Vereinzelung vor Ort zu organisieren. Die weitere Verfahrensweise nach der Vereinzelung bestimmt die Behörde (unbedenklicher Einsatz nach Fund und Entnahme der Strahlenquelle bzw. Sonderentsorgung der gesamten Anlieferung). Alle mit der Weigerung und dem Rücktransport oder der Entsorgung zusammenhängenden Kosten trägt der Verkäufer. Ordnet die Behö>rde besondere Maßnahmen an (z.B. die Vereinzelung und Überprüfung aller Stahlschrotteile einer als belastet erkannten Ladung, eine vorübergehende Zwischenlagerung auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen dem Werksgelände, einen Abtransport unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen, die Entsorgung), so hat der Verkäufer auch die dadurch entstehenden Kosten zu tragen. Der Verkäufer hat dem Käufer bei der Neuaufnahme von Stahlschrottlieferungen, ansonsten jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres, eine schriftliche Bescheinigung folgenden Inhalts zu übergeben: „Bei Verladung ab eigenem Lager versichern wir, daß wir nur Stahlschrott liefern werden, der zuvor von uns mit eigenen Meß- geräten auf Freiheit von ionisierender Strahlung geprüft worden ist. Dieser Ausschluss gilt auch Daher können wir im voraus für solche Mängeljede im Laufe des Jahres..... anfallende Lieferung nach bestem Wissen und Gewissen die Er- klärung abgeben, daß der Stahlschrott aufgrund der vorgenannten Prüfung frei von ionisierender Strahlung ist, die zwischen Abschluss über der ge- messenen Umgebungsuntergrundstrahlung liegt. Bei Verladung durch Unterlieferanten (Streckengeschäft) er- klären wir, daß wir unsere Unterlieferanten auf die Verpflichtung zur sorgfältigen Prüfung des Kaufvertrags und Übergabe des Fahrzeugs an den Händler auftreten. 2. Fahrzeugdatenvon Ihnen zu liefernden Stahlschrotts auf Freiheit von ionisierender Strahlung, die in über der Fahrzeugbeschreibung unter „Fahrzeugdaten laut Identifikationsnummer (FIN)“ aufgeführt sindgemessenen Umgebungsuntergrundstrahlung liegt, hingewiesen haben. Unsere Lieferanten haben uns versichert, daß sie den zu liefernden Stahlschrott mit eigenen Meßgeräten sorgfältig prüfen werden uns und aufgrund dieser Prüfung nach bestem Wissen und Gewissen die Erklärung abgeben können, daß der zu liefernde Stahlschrott frei von Drittanbietern (DAT) zur Verfügung gestellt. Die Haftung für die Richtigkeit dieser Daten ist ausgeschlossen, insbesondere liegt in deren Angabe keine Beschaffenheitsvereinbarung. 3. Der Ausschluss aus Abs. 1 und 2 gilt nicht bei Arglist und für Schadensersatzansprücheionisierender Strahlung ist, die auf über der gemessenen Umgebungsuntergrundstrahlung liegt. Bei Stahlschrottlieferungen aus Direktimporten per Schiff, Waggon bzw. LKW erklären wir, daß der Vertrag, aus dem die Importmengen stammen, ausdrücklich die Zusicherung erhalten wird, daß der zu liefernde Stahlschrott aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung Prüfung mit eigenen Meßgeräten frei von Pflichten des betreffenden Verkäufers oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen sowie bei ionisierender Strahlung ist, die über der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheitgemessenen Umgebungsuntergrundstrahlung liegt. 4. Erfolgt in besonderen Ausnahmefällen eine Rückabwicklung des Kaufvertrags und nimmt der betreffende Verkäufer im Zuge dessen das Fahrzeug vom Händler zurück, so wird dem Händler eine Nutzungsentschädigung in Rechnung gestellt, wenn er das Fahrzeug seit dem Verkauf über 100 km genutzt hat. Der betreffende Verkäufer ist berechtigt die Nutzungsentschädigung mit dem zurückzuzahlenden Kaufpreis zu verrechnen. Der Händler ist mit einer solchen Verrechnung einverstanden. 5. Der Händler verzichtet auf die Geltendmachung von Stand- oder sonstigen Bearbeitungsgebühren 6. Die Rückabwicklung wird wie folgt geregelt: Der Händler ist verpflichtet, dem betreffenden Verkäufer ein aktuelles Foto des Kilometerstandes zuzuschicken, alle von ihm erhaltenen Fahrzeugdokumente und Ersatzschlüssel sowie das gesamte Zubehör zurückzusenden und das Fahrzeug zum nächstgelegenen Standort des betreffenden Verkäufers oder einen anderen vom betreffenden Verkäufer mitgeteilten Standort zu verbringen. Dieser Verpflichtung hat der Händler ab Mitteilung über die Durchführung der Rückabwicklung bei nationalem Versand/Transport innerhalb von drei Werktagen oder bei internationalem Versand/Transport innerhalb von fünf Werktagen nachzukommen. Kommt der Händler dieser Verpflichtung nicht nach, so berechnet der betreffende Verkäufer eine Gebühr von EUR 15,00 (netto) pro Tag zuzüglich Umsatzsteuer, sofern der Händler nicht nachweist, dass hierfür tatsächlich keine oder nur geringere Kosten entstanden sind. Nach Eingang aller Fahrzeugdokumente, eventueller Zweitschlüssel, Zubehör und des Fahrzeuges zahlt der betreffende Verkäufer den Kaufpreis abzüglich einer eventuellen Nutzungsentschädigung und separat mitzuteilenden Gebühr an den Händler zurück."

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Samples: Handelsübliche Bedingungen Für Die Lieferung Von Unlegiertem Stahlschrott

Mängel. 19.1 Wir leisten Gewähr für die vertraglich geschuldete Beschaffenheit unserer Leistungen auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Regelungen dieser Geschäftsbedingungen. Wir gewährleisten insbesondere, dass unsere Leistungsgegenstände bei vertragsgemäßem Einsatz der vertragsgemäßen Beschaffenheit entsprechen. 9.2 Der Kunde wird alle übergebenen Leistungsgegenstände unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen, auf Mangelfreiheit, insbesondere auf die vereinbarungsgemäße Beschaffenheit untersuchen. Der Verkauf Kunde wird während oder nach der Beschaffenheitsprüfung auftretende Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von Fahrzeugen an Händler erfolgt sieben Kalendertagen ab Kenntnis, uns schriftlich mitteilen. Ergänzend gilt die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht des § 377 HGB. 9.3 Stehen dem Kunden Mängelansprüche zu, hat er zunächst das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Die Nacherfüllung beinhaltet nach unserer Xxxx entweder Nachbesserung oder die Erstellung eines neuen Leistungsgegenstandes. Wir werden die Interessen des Kunden bei unserer Xxxx angemessen berücksichtigen. 9.4 Schlägt die Nacherfüllung nach Ziffer 9.3 fehl oder ist sie aus anderen Gründen nicht durchzuführen, kann der Kunde unter Ausschluss jeglicher Mängelansprücheden gesetzlichen Voraussetzungen die Vergütung mindern oder nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen und dieser Geschäftsbedingungen Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen. Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen insbesondere nichtVom Vertrag zurücktreten kann der Kunde nur, wenn unsere Leistungen vor dem Hintergrund aller übrigen Mängelansprüche des Kunden, insbesondere der Mangel oder Schaden Minderung, für den Kunden nicht zumutbar sind, so dass der Kunde billigerweise auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen den Rücktritt vom Vertrag angewiesen ist. 9.5 Für Verletzungen von Rechten Dritter durch unsere Leistungen (Rechtsmängel) haften wir nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere im vertraglich vorgesehenen Nutzungsumfeld eingesetzt wird. Dieser Ausschluss gilt auch für solche MängelMacht ein Dritter eine Rechtsverletzung gegenüber dem Kunden geltend, ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter ohne unsere Zustimmung anzuerkennen. Der Kunde hat uns angemessen Gelegenheit zu geben, die zwischen Abschluss des Kaufvertrags Rechte Dritter zu prüfen und Übergabe des Fahrzeugs an den Händler auftretenabzuwehren. Verletzen wir Rechte Dritter, werden wir nach eigener Xxxx und auf eigene Kosten i) dem Kunden das Recht zur Leistung verschaffen oder ii) die Leistung rechtsfehlerfrei zu gestalten oder iii) die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn keine andere Abhilfe möglich ist. 29.6 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. FahrzeugdatenDie gesetzlichen Verjährungsfristen im Fall einer vorsätzlichen Pflichtverletzung unsererseits, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, in den Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens und der Gesundheit, im Fall einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in den Fällen des § 479 BGB bleiben unberührt. 9.7 Sollten wir eine Garantie für die Beschaffenheit unsrer Leistungen übernehmen, ist eine solche nur wirksam, wenn wir diese ausdrücklich erklärt haben. Eine solche Garantie liegt insbesondere nicht schon in der Fahrzeugbeschreibung unter „Fahrzeugdaten laut Identifikationsnummer (FIN)“ aufgeführt sind, werden uns bloßen Nennung von Drittanbietern (DAT) zur Verfügung gestellt. Die Haftung für die Richtigkeit dieser Daten ist ausgeschlossen, insbesondere liegt in deren Angabe keine BeschaffenheitsvereinbarungBeschaffenheiten oder Funktionalitäten. 3. Der Ausschluss aus Abs. 1 und 2 gilt nicht bei Arglist und für Schadensersatzansprüche9.8 Wir können die Nacherfüllung verweigern, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des betreffenden Verkäufers oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen sowie bei solange der Verletzung von Leben, Körper oder GesundheitKunde mit seinen Verpflichtungen in Verzug ist. 4. Erfolgt in besonderen Ausnahmefällen eine Rückabwicklung des Kaufvertrags und nimmt der betreffende Verkäufer im Zuge dessen das Fahrzeug vom Händler zurück, so wird dem Händler eine Nutzungsentschädigung in Rechnung gestellt, wenn er das Fahrzeug seit dem Verkauf über 100 km genutzt hat. Der betreffende Verkäufer ist berechtigt die Nutzungsentschädigung mit dem zurückzuzahlenden Kaufpreis zu verrechnen. Der Händler ist mit einer solchen Verrechnung einverstanden. 5. Der Händler verzichtet auf die Geltendmachung von Stand- oder sonstigen Bearbeitungsgebühren 6. Die Rückabwicklung wird wie folgt geregelt: Der Händler ist verpflichtet, dem betreffenden Verkäufer ein aktuelles Foto des Kilometerstandes zuzuschicken, alle von ihm erhaltenen Fahrzeugdokumente und Ersatzschlüssel sowie das gesamte Zubehör zurückzusenden und das Fahrzeug zum nächstgelegenen Standort des betreffenden Verkäufers oder einen anderen vom betreffenden Verkäufer mitgeteilten Standort zu verbringen. Dieser Verpflichtung hat der Händler ab Mitteilung über die Durchführung der Rückabwicklung bei nationalem Versand/Transport innerhalb von drei Werktagen oder bei internationalem Versand/Transport innerhalb von fünf Werktagen nachzukommen. Kommt der Händler dieser Verpflichtung nicht nach, so berechnet der betreffende Verkäufer eine Gebühr von EUR 15,00 (netto) pro Tag zuzüglich Umsatzsteuer, sofern der Händler nicht nachweist, dass hierfür tatsächlich keine oder nur geringere Kosten entstanden sind. Nach Eingang aller Fahrzeugdokumente, eventueller Zweitschlüssel, Zubehör und des Fahrzeuges zahlt der betreffende Verkäufer den Kaufpreis abzüglich einer eventuellen Nutzungsentschädigung und separat mitzuteilenden Gebühr an den Händler zurück.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Mängel. 1a. Die Ware ist sofort auf Mängel zu untersuchen. Der Verkauf von Fahrzeugen an Händler erfolgt unter Ausschluss jeglicher MängelansprücheSichtbare Mängel oder Beanstandungen sind unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb 7 Tagen nach Lieferung anzuzeigen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen insbesondere nichtEine Rüge verdeckter Mängel ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 7 Tagen ab Entdeckung bei uns eingeht. Die Beschaffenheit der Mangel oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen istWare richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten technischen Liefervorschriften. Dieser Ausschluss gilt auch Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. unseres Partners zu liefern haben, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für solche den vorgesehenen Verwendungszweck. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs gemäß Ziff.4 dieser AGB. b. Bei Beanstandungen ist uns Gelegenheit zur gemeinsamen Feststellung des Mangels zu geben. Für Mängel, die zwischen Abschluss durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung der Ware durch den Kunden oder Dritten entstehen, treten wir nicht ein. Entsprechendes gilt für Sachmängel, die infolge üblicher Abnutzung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften oder ungeeigneter Betriebsmittel des Kaufvertrags Kunden entstehen. Von der Sachmängelhaftung ausgeschlossen sind auch Verschleißteile wie Fette, Öle, Schlauchpakete, außenliegende Peripherieverbindungen, auf Torsion und Übergabe des Fahrzeugs an den Händler auftretenBiegung beanspruchte Kabel und als Verschleißteile ausgewiesene Komponenten. 2. Fahrzeugdatenc. Bei berechtigter, die fristgemäßer Beanstandung beheben wir den Mangel nach unserer Xxxx innerhalb einer angemessenen Frist kostenlos, entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. x. Xxxxxx wir mit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung in Verzug, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, nachdem eine von ihm gesetzte angemessene Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist. e. Warenbezogene Aussagen oder Anpreisungen von uns in der Fahrzeugbeschreibung unter „Fahrzeugdaten laut Identifikationsnummer (FIN)“ aufgeführt sind, werden uns von Drittanbietern (DAT) zur Verfügung gestellt. Die Haftung für die Richtigkeit dieser Daten ist ausgeschlossenÖffentlichkeit, insbesondere liegt in deren Angabe der Werbung, in Broschüren oder Prospekten stellen keine Beschaffenheitsvereinbarungvertragliche Beschaffenheitsangabe der Ware bzw. Sache dar. 3x. Xxxxxxxxxxxxxxx des Kunden verjähren zwölf Monate ab Ablieferung der Sache bzw. Der Ausschluss aus AbsAbnahme des Werkes. 1 und 2 Dies gilt nicht nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt, d.h. in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist und für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des betreffenden Verkäufers oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder GesundheitProdukthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 4. Erfolgt in besonderen Ausnahmefällen eine Rückabwicklung des Kaufvertrags und nimmt der betreffende Verkäufer im Zuge dessen das Fahrzeug vom Händler zurück, so wird dem Händler eine Nutzungsentschädigung in Rechnung gestellt, wenn er das Fahrzeug seit dem Verkauf über 100 km genutzt hat. Der betreffende Verkäufer ist berechtigt die Nutzungsentschädigung mit dem zurückzuzahlenden Kaufpreis zu verrechnen. Der Händler ist mit einer solchen Verrechnung einverstanden. 5. Der Händler verzichtet auf die Geltendmachung von Stand- oder sonstigen Bearbeitungsgebühren 6. Die Rückabwicklung wird wie folgt geregelt: Der Händler ist verpflichtet, dem betreffenden Verkäufer ein aktuelles Foto des Kilometerstandes zuzuschicken, alle von ihm erhaltenen Fahrzeugdokumente und Ersatzschlüssel sowie das gesamte Zubehör zurückzusenden und das Fahrzeug zum nächstgelegenen Standort des betreffenden Verkäufers oder einen anderen vom betreffenden Verkäufer mitgeteilten Standort zu verbringen. Dieser Verpflichtung hat der Händler ab Mitteilung über die Durchführung der Rückabwicklung bei nationalem Versand/Transport innerhalb von drei Werktagen oder bei internationalem Versand/Transport innerhalb von fünf Werktagen nachzukommen. Kommt der Händler dieser Verpflichtung nicht nach, so berechnet der betreffende Verkäufer eine Gebühr von EUR 15,00 (netto) pro Tag zuzüglich Umsatzsteuer, sofern der Händler nicht nachweist, dass hierfür tatsächlich keine oder nur geringere Kosten entstanden sind. Nach Eingang aller Fahrzeugdokumente, eventueller Zweitschlüssel, Zubehör und des Fahrzeuges zahlt der betreffende Verkäufer den Kaufpreis abzüglich einer eventuellen Nutzungsentschädigung und separat mitzuteilenden Gebühr an den Händler zurück.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Geschäftsbedingungen

Mängel. 1Der Werksbefund ist für die Mängelfeststellung sowie die Sortenein- stufung maßgebend. Der Verkauf Mit der vollständigen Entladung gilt die Ware hinsichtlich aller erkennbaren Mängel als vertragsgemäß geliefert. Das Werk kann Xxxxxxx infolge von Fahrzeugen an Händler erfolgt unter Ausschluss jeglicher Mängelansprücheverdeckten Mängeln auch später geltend machen, jedoch nur in Höhe des Gegenwerts für die fehlerhaft gelieferte Ware oder Ersatzlieferung verlangen; in diesem Fall stehen dem Verkäufer die Wahlrechte nach § 439 Abs. Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen insbesondere nicht3 BGB nicht zu. a) Eine Weigerung hat zu erfolgen, wenn der erste Mangel oder Schaden ei- ne falsche Sortendeklaration festgestellt wird. b) Soweit vom Käufer im Löschhafen die Stahlschrottlieferung vor oder während der Löschung besichtigt wird, handelt es sich da- bei nicht um die Feststellung der endgültigen Abrechnungssorte. Dies geschieht gemäß vorerwähntem Absatz durch Werks- befund. c) Jeglicher Stahlschrott muß frei von allen Bestandteilen sein, die für die Verhüttung schädlich sind. d) Sämtlicher Stahlschrott muß frei sein von ionisierender Strah- lung, die über die natürliche Eigenstrahlung des Stahls hinaus- geht. Eine über die natürliche Eigenstrahlung des Stahls hinaus- gehende ionisierende Strahlung des Stahlschrotts ist dann vor- handen, wenn das Meßgerät des Käufers zum Zeitpunkt der Übernahmekontrollmessung einen über die Umgebungsunter- grundstrahlung hinausgehenden Wert anzeigt. Diese wird nach einer weiteren Kontrollmessung in einem Meßprotokoll dokumentiert. Sollte eine derartige ionisierende Strahlung des Stahlschrotts festgestellt werden, ist der Käufer berechtigt, die Annahme der in der beanstandeten Transporteinheit befindlichen Ladung zu verweigern. Der Käufer hat die Verpflichtung, den Lieferanten und die zuständigen Behörden des Strahlenschutzes zu verständigen. Weiterhin hat der Käufer in Abstimmung mit den zuständigen Behörden eine Vereinzelung vor Ort zu organisieren. Die weitere Verfahrensweise nach der Vereinzelung bestimmt die Behörde (unbedenklicher Einsatz nach Fund und Entnahme der Strahlen- quelle bzw. Sonderentsorgung der gesamten Anlieferung). Alle mit der Weigerung und dem Rücktransport oder der Entsorgung zusammenhängenden Kosten trägt der Verkäufer. Ordnet die Behörde besondere Maßnahmen an (z.B. die Ver- einzelung und Überprüfung aller Stahlschrotteile einer als belastet erkannten Ladung, eine vorübergehende Zwischen- lagerung auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen dem Werksgelände, einen Abtransport unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen, die Entsorgung), so hat der Verkäufer auch die dadurch entstehenden Kosten zu tragen. Der Verkäufer hat dem Käufer bei der Neuaufnahme von Stahl- schrottlieferungen, ansonsten jeweils zu Beginn eines Kalender- jahres, eine schriftliche Bescheinigung folgenden Inhalts zu übergeben: „Bei Verladung ab eigenem Lager versichern wir, daß wir nur Stahlschrott liefern werden, der zuvor von uns mit eigenen Meß- geräten auf Freiheit von ionisierender Strahlung geprüft worden ist. Dieser Ausschluss gilt auch Daher können wir im voraus für solche Mängeljede im Laufe des Jahres..... anfallende Lieferung nach bestem Wissen und Gewissen die Er- klärung abgeben, daß der Stahlschrott aufgrund der vorgenann- ten Prüfung frei von ionisierender Strahlung ist, die zwischen Abschluss über der ge- messenen Umgebungsuntergrundstrahlung liegt. Bei Verladung durch Unterlieferanten (Streckengeschäft) er- klären wir, daß wir unsere Unterlieferanten auf die Verpflichtung zur sorgfältigen Prüfung des Kaufvertrags und Übergabe des Fahrzeugs an den Händler auftreten. 2. Fahrzeugdatenvon Ihnen zu liefernden Stahl- schrotts auf Freiheit von ionisierender Strahlung, die in über der Fahrzeugbeschreibung unter „Fahrzeugdaten laut Identifikationsnummer (FIN)“ aufgeführt sindgemessenen Umgebungsuntergrundstrahlung liegt, hingewiesen haben. Unsere Lieferanten haben uns versichert, daß sie den zu liefern- den Stahlschrott mit eigenen Meßgeräten sorgfältig prüfen werden uns und aufgrund dieser Prüfung nach bestem Wissen und Gewissen die Erklärung abgeben können, daß der zu liefernde Stahlschrott frei von Drittanbietern (DAT) zur Verfügung gestellt. Die Haftung für die Richtigkeit dieser Daten ist ausgeschlossen, insbesondere liegt in deren Angabe keine Beschaffenheitsvereinbarung. 3. Der Ausschluss aus Abs. 1 und 2 gilt nicht bei Arglist und für Schadensersatzansprücheionisierender Strahlung ist, die auf über der gemessenen Umgebungsuntergrundstrahlung liegt. BDSV / WV Stahl Bei Stahlschrottlieferungen aus Direktimporten per Schiff, Waggon bzw. LKW erklären wir, daß der Vertrag, aus dem die Importmengen stammen, ausdrücklich die Zusicherung erhalten wird, daß der zu liefernde Stahlschrott aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung Prüfung mit eigenen Meßgeräten frei von Pflichten des betreffenden Verkäufers oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen sowie bei ionisierender Strahlung ist, die über der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheitgemessenen Umgebungsuntergrundstrahlung liegt. 4. Erfolgt in besonderen Ausnahmefällen eine Rückabwicklung des Kaufvertrags und nimmt der betreffende Verkäufer im Zuge dessen das Fahrzeug vom Händler zurück, so wird dem Händler eine Nutzungsentschädigung in Rechnung gestellt, wenn er das Fahrzeug seit dem Verkauf über 100 km genutzt hat. Der betreffende Verkäufer ist berechtigt die Nutzungsentschädigung mit dem zurückzuzahlenden Kaufpreis zu verrechnen. Der Händler ist mit einer solchen Verrechnung einverstanden. 5. Der Händler verzichtet auf die Geltendmachung von Stand- oder sonstigen Bearbeitungsgebühren 6. Die Rückabwicklung wird wie folgt geregelt: Der Händler ist verpflichtet, dem betreffenden Verkäufer ein aktuelles Foto des Kilometerstandes zuzuschicken, alle von ihm erhaltenen Fahrzeugdokumente und Ersatzschlüssel sowie das gesamte Zubehör zurückzusenden und das Fahrzeug zum nächstgelegenen Standort des betreffenden Verkäufers oder einen anderen vom betreffenden Verkäufer mitgeteilten Standort zu verbringen. Dieser Verpflichtung hat der Händler ab Mitteilung über die Durchführung der Rückabwicklung bei nationalem Versand/Transport innerhalb von drei Werktagen oder bei internationalem Versand/Transport innerhalb von fünf Werktagen nachzukommen. Kommt der Händler dieser Verpflichtung nicht nach, so berechnet der betreffende Verkäufer eine Gebühr von EUR 15,00 (netto) pro Tag zuzüglich Umsatzsteuer, sofern der Händler nicht nachweist, dass hierfür tatsächlich keine oder nur geringere Kosten entstanden sind. Nach Eingang aller Fahrzeugdokumente, eventueller Zweitschlüssel, Zubehör und des Fahrzeuges zahlt der betreffende Verkäufer den Kaufpreis abzüglich einer eventuellen Nutzungsentschädigung und separat mitzuteilenden Gebühr an den Händler zurück."

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Samples: Handelsübliche Bedingungen Für Die Lieferung Von Unlegiertem Stahlschrott

Mängel. 16.1 Entspricht die Veröffentlichung des Werbemittels nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder ein einwandfreies Ersatzwerbe- mittel, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verkauf Vermarkter hat das Recht, ein Ersatzwerbemittel bzw. eine Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn (a) diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Fahrzeugen an Händler erfolgt unter Ausschluss jeglicher MängelansprücheXxxx und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder (b) diese für den Vermarkter nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich wäre. Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen insbesondere Lässt der Vermarkter eine ihm für das Ersatzwerbemittel oder die Veröffentlichung des anderen Werbemittels gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist das Ersatzwerbemittel bzw. die Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigma- chung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln des Werbemittels oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. 6.2 Der Auftraggeber wird das Werbemittel unverzüglich nach der ersten Schaltung überprüfen. Soweit der Auftraggeber Xxxxxxxx ist, müssen Mängelrügen unverzüglich nach Veröffentlichung gegenüber dem Ver- markter geltend gemacht werden, es sei denn, es handelt sich um nicht offensichtliche Mängel, dann gilt eine Frist von sechs Monaten. Soweit der Auftraggeber Verbraucher ist, müssen Reklamationen bei offen- sichtlichen Mängeln binnen zwei Wochen, bei nicht offensichtlichen Mängeln binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. 6.3 Der Vermarkter haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaub- ter Handlung, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: (a) Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung gegenüber Unternehmern auf den Ersatz des ty- gültig ab 01.01.2016 pischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, wenn soweit der Mangel Schaden durch gesetzliche Vertreter oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist. Dieser Ausschluss gilt auch für solche Mängel, die zwischen Abschluss leitende Angestellte des Kaufvertrags und Übergabe des Fahrzeugs an den Händler auftretenVermarkters verursacht wurde. 2(b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermarkter nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, eine Garantie übernommen oder arglistig getäuscht wurde. Fahrzeugdaten, In solchen Fällen ist die in der Fahrzeugbeschreibung unter „Fahrzeugdaten laut Identifikationsnummer (FIN)“ aufgeführt sind, werden uns von Drittanbietern (DAT) zur Verfügung gestelltHaftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Im Falle einer Haftung nur für den typischen vorhersehbaren Schaden besteht keine Haftung für die Richtigkeit dieser Daten ist ausgeschlossenmittelbare Schäden, insbesondere liegt in deren Angabe keine BeschaffenheitsvereinbarungMangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. 3. Der Ausschluss 6.4 Alle gegen den Vermarkter gerichteten Ansprüche aus Abs. 1 und 2 gilt nicht bei Arglist und für Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des betreffenden Verkäufers oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 4. Erfolgt vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in besonderen Ausnahmefällen eine Rückabwicklung des Kaufvertrags und nimmt der betreffende Verkäufer im Zuge dessen das Fahrzeug vom Händler zurück, so wird einem Jahr ab dem Händler eine Nutzungsentschädigung in Rechnung gestellt, wenn er das Fahrzeug seit dem Verkauf über 100 km genutzt hat. Der betreffende Verkäufer ist berechtigt die Nutzungsentschädigung mit dem zurückzuzahlenden Kaufpreis zu verrechnen. Der Händler ist mit einer solchen Verrechnung einverstanden. 5. Der Händler verzichtet auf die Geltendmachung von Stand- oder sonstigen Bearbeitungsgebühren 6. Die Rückabwicklung wird wie folgt geregelt: Der Händler ist verpflichtet, dem betreffenden Verkäufer ein aktuelles Foto des Kilometerstandes zuzuschicken, alle von ihm erhaltenen Fahrzeugdokumente und Ersatzschlüssel sowie das gesamte Zubehör zurückzusenden und das Fahrzeug zum nächstgelegenen Standort des betreffenden Verkäufers oder einen anderen vom betreffenden Verkäufer mitgeteilten Standort zu verbringen. Dieser Verpflichtung hat der Händler ab Mitteilung über die Durchführung der Rückabwicklung bei nationalem Versand/Transport innerhalb von drei Werktagen oder bei internationalem Versand/Transport innerhalb von fünf Werktagen nachzukommen. Kommt der Händler dieser Verpflichtung nicht nach, so berechnet der betreffende Verkäufer eine Gebühr von EUR 15,00 (netto) pro Tag zuzüglich Umsatzsteuergesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern der Händler sie nicht nachweist, dass hierfür tatsächlich keine auf vorsätzlichem oder nur geringere Kosten entstanden sind. Nach Eingang aller Fahrzeugdokumente, eventueller Zweitschlüssel, Zubehör und des Fahrzeuges zahlt der betreffende Verkäufer den Kaufpreis abzüglich einer eventuellen Nutzungsentschädigung und separat mitzuteilenden Gebühr an den Händler zurückgrob fahrlässigem Verhalten beruhen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängel. 16.1 Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Der Verkauf Vermarkter hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn (a) diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Fahrzeugen an Händler erfolgt unter Ausschluss jeglicher MängelansprücheTreu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder (b) diese für den Vermarkter nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich wäre. Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen insbesondere Lässt der Vermarkter eine ihm für die Ersatzanzeige oder die Veröffentlichung des anderen Werbemittels gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/ Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. 6.2 Der Auftraggeber wird das Werbemittel unverzüglich nach der ersten Schaltung überprüfen. Mängelrügen müssen unverzüglich nach Veröffentlichung gegenüber dem Vermarkter geltend gemacht werden, es sei denn, es handelt sich um nicht offensichtliche Mängel, dann gilt eine Frist von sechs Monaten. 6.3 Der Vermarkter haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: (a) Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung gegenüber Unternehmern auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, wenn soweit der Mangel Schaden durch gesetzliche Vertreter oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist. Dieser Ausschluss gilt auch für solche Mängel, die zwischen Abschluss leitende Angestellte des Kaufvertrags und Übergabe des Fahrzeugs an den Händler auftretenVermarkters verursacht wurde. 2(b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermarkter nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, eine Garantie übernommen oder arglistig getäuscht wurde. FahrzeugdatenWesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die in ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Fahrzeugbeschreibung unter „Fahrzeugdaten laut Identifikationsnummer (FIN)“ aufgeführt sind, werden uns von Drittanbietern (DAT) zur Verfügung gestelltVertragspartner vertraut und auch vertrauen darf. Die In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Falle einer Haftung nur für den typischen vorhersehbaren Schaden besteht keine Haftung für die Richtigkeit dieser Daten ist ausgeschlossenmittelbare Schäden, insbesondere liegt in deren Angabe keine BeschaffenheitsvereinbarungMangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. 3. Der Ausschluss 6.4 Alle gegen den Vermarkten gerichteten Ansprüche aus Abs. 1 und 2 gilt vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht bei Arglist und für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichem oder grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des betreffenden Verkäufers oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen fahrlässigem Verhalten beruhen. 6.5 Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der einer Verletzung von Leben, Körper oder GesundheitGesundheit haftet der Vermarkter unbegrenzt nach den gesetzlichen Vorschriften. 4. Erfolgt in besonderen Ausnahmefällen eine Rückabwicklung des Kaufvertrags und nimmt der betreffende Verkäufer im Zuge dessen das Fahrzeug vom Händler zurück, so wird dem Händler eine Nutzungsentschädigung in Rechnung gestellt, wenn er das Fahrzeug seit dem Verkauf über 100 km genutzt hat. Der betreffende Verkäufer ist berechtigt die Nutzungsentschädigung mit dem zurückzuzahlenden Kaufpreis zu verrechnen. Der Händler ist mit einer solchen Verrechnung einverstanden. 5. Der Händler verzichtet auf die Geltendmachung von Stand- oder sonstigen Bearbeitungsgebühren 6. Die Rückabwicklung wird wie folgt geregelt: Der Händler ist verpflichtet, dem betreffenden Verkäufer ein aktuelles Foto des Kilometerstandes zuzuschicken, alle von ihm erhaltenen Fahrzeugdokumente und Ersatzschlüssel sowie das gesamte Zubehör zurückzusenden und das Fahrzeug zum nächstgelegenen Standort des betreffenden Verkäufers oder einen anderen vom betreffenden Verkäufer mitgeteilten Standort zu verbringen. Dieser Verpflichtung hat der Händler ab Mitteilung über die Durchführung der Rückabwicklung bei nationalem Versand/Transport innerhalb von drei Werktagen oder bei internationalem Versand/Transport innerhalb von fünf Werktagen nachzukommen. Kommt der Händler dieser Verpflichtung nicht nach, so berechnet der betreffende Verkäufer eine Gebühr von EUR 15,00 (netto) pro Tag zuzüglich Umsatzsteuer, sofern der Händler nicht nachweist, dass hierfür tatsächlich keine oder nur geringere Kosten entstanden sind. Nach Eingang aller Fahrzeugdokumente, eventueller Zweitschlüssel, Zubehör und des Fahrzeuges zahlt der betreffende Verkäufer den Kaufpreis abzüglich einer eventuellen Nutzungsentschädigung und separat mitzuteilenden Gebühr an den Händler zurück.

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