Mängel. Wurde mit der Kundschaft die Herstellung eines Werkes im Sinne von Art. 363 OR vereinbart, hat die Kundschaft Anspruch auf Beseitigung von Mängeln und die Thurtal Treuhand GmbH Anspruch auf die Gelegenheit zur Nachbesserung. Kann der Mangel nicht akzeptabel beseitigt werden, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen Minderung oder Rücktritt und im eingeschränkten Rahmen von § 5, hiernach Schadenersatz verlangen. a) Umfassende Mitwirkungs- und Auskunftspflicht Die Kundschaft ist zur umfassenden und prompten Mitwirkung verpflichtet. Sie hat der Thurtal Treuhand GmbH unaufgefordert und rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag so rechtzeitig zu übergeben, dass der Auftrag in fachlich hoher Qualität und mit einer angemessenen Bearbeitungszeit erfüllt werden kann. Die Thurtal Treuhand GmbH darf davon ausgehen, dass die gelieferten Informationen und Unterlagen – namentlich Zahlenangaben – richtig und vollständig sind sowie den gesetzlichen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten entsprechen. Die Prüfung der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit von Informationen, Unterlagen und Zahlen (vorab zu Buchführung und Bilanzierung) der Kundschaft obliegt der Thurtal Treuhand GmbH nur, wenn dies schriftlich vereinbart ist und insoweit die Kundschaft die Thurtal Treuhand GmbH vollständig, korrekt und präzise informiert und dokumentiert. b) Handlungen der Kundschaft
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängel. Wurde mit 6.1 Wir leisten Gewähr für die sach- und fachgerechte Erbringung der Kundschaft die Herstellung eines Werkes im Sinne von ArtWartungs- und Entstörungsleistungen. 363 OR vereinbartIst der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, hat die Kundschaft Anspruch auf Beseitigung von Mängeln und die Thurtal Treuhand GmbH Anspruch auf die Gelegenheit verjähren Mängelansprüche zwei Jahre nach Abnahme der jeweiligen Leistung. Ist der Kunde Unternehmer gemäß § 14 BGB, verjähren Mängelansprüche ein Jahr nach Abnahme der jeweiligen Leistun- gen. Zur Mängelbeseitigung ist uns eine angemessene Nachfrist zur NachbesserungNachbesserung zu gewähren. Kann der Mangel Sollte eine Mängel- beseitigung nicht akzeptabel beseitigt werdenmöglich sein, so kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen Minderung vom Vertrag zurücktreten oder Rücktritt und das Entgelt angemessen gemindert werden.
6.2 Für Schadenersatzansprüche gilt im eingeschränkten Rahmen von § 5, hiernach Schadenersatz verlangenÜbrigen die nachfolgende Ziffer 7. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen.
a6.3 Von unserer Mängelhaftung sind nachstehende Fälle ausgeschlossen: ■ Schäden, die durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden ■ Schäden durch höhere Gewalt oder atmosphärische Einflüsse (Blitzschlag etc.) Umfassende Mitwirkungs- und Auskunftspflicht Die Kundschaft ist zur umfassenden und prompten Mitwirkung verpflichtet■ üblicher bestimmungsgemäßer Verschleiß, wobei die Dauer des Verschleißes deutlich kürzer sein kann als die vorste- hend genannte Gewährleistungsfrist. Sie hat Sofern der Thurtal Treuhand GmbH unaufgefordert und rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag so rechtzeitig zu übergebenAustausch eines Verschleißteiles nach Ablauf seiner üblichen Lebens- dauer notwendig wird, dass der Auftrag in fachlich hoher Qualität und mit einer angemessenen Bearbeitungszeit erfüllt werden kann. Die Thurtal Treuhand GmbH darf davon ausgehen, dass die gelieferten Informationen und Unterlagen – namentlich Zahlenangaben – richtig und vollständig sind sowie den gesetzlichen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten entsprechen. Die Prüfung der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit von Informationen, Unterlagen und Zahlen (vorab zu Buchführung und Bilanzierung) der Kundschaft obliegt der Thurtal Treuhand GmbH nur, wenn begründet dies schriftlich vereinbart ist und insoweit die Kundschaft die Thurtal Treuhand GmbH vollständig, korrekt und präzise informiert und dokumentiertkeine Mängelansprüche.
b) Handlungen der Kundschaft
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Samples: Wartungsvertrag
Mängel. Wurde mit 11.1. Die von uns gelieferten Produkte sind von unserem Ver- tragspartner unverzüglich nach Lieferung (Übergabe) auf Mängel zu untersuchen und über allfällige Mängel ist unverzügliche und detaillierte Anzeige an uns zu richten. Geheime Mängel sind un- verzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Die Anzeige hat schrift- lich (auch per Fax oder E-Mail in PDF-Datei) spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung (Übernahme, Übergabe, Pkt. 5.) bzw. Entdeckung zu erfolgen.
11.2. Bei behebbaren Mängeln sind wir nach eigener Xxxx be- rechtigt, Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Austausch der Kundschaft bemängelten Ware (Produkte) oder Preisminderung anzubieten. Darüber hinausgehende Ansprüche gegen uns, insbesondere Rechte auf Wandlung, Schadenersatz und/oder Ersatzvornahme, sind ausgeschlossen.
11.3. Bei unbehebbaren Mängeln sind wir nach eigener Xxxx berechtigt, den Austausch der bemängelten Produkte oder Preisminderung anzubieten. Darüber hinausgehende Ansprüche gegen uns, insbesondere Rechte auf Wandlung, Schadenersatz und/oder Ersatzvornahme, sind ausgeschlossen.
11.4. Mängelrügen werden nicht anerkannt, wenn sich die Herstellung eines Werkes Pro- dukte nicht am Befindungsort oder im Sinne Zustand der Ablieferung befinden. Eine Rücksendung von Artbemängelten Produkten ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung zulässig.
11.5. 363 OR vereinbart, hat die Kundschaft Anspruch auf Beseitigung von Mängeln und die Thurtal Treuhand GmbH Anspruch Um unserer Mängelbehebungspflicht nachkommen zu AGB
11.6. Unsere Mängelbehebungspflicht bezieht sich nur auf die Gelegenheit von uns gelieferten Produkte. Sollten zur NachbesserungMängelbehebung zu- sätzliche Kosten für z. B. bauliche Maßnahmen, wie Entfernen von Mauern, Decken oder ähnlichem entstehen, so tragen diese jedenfalls der Käufer bzw. Kann der Mangel nicht akzeptabel beseitigt werden, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen Minderung oder Rücktritt und im eingeschränkten Rahmen von § 5, hiernach Schadenersatz verlangenInhaber des Objektes (auf Pkt.
a) Umfassende Mitwirkungs- und Auskunftspflicht Die Kundschaft ist zur umfassenden und prompten Mitwirkung verpflichtet11.5. Sie hat der Thurtal Treuhand GmbH unaufgefordert und rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag so rechtzeitig zu übergeben, dass der Auftrag in fachlich hoher Qualität und mit einer angemessenen Bearbeitungszeit erfüllt werden kann. Die Thurtal Treuhand GmbH darf davon ausgehen, dass die gelieferten Informationen und Unterlagen – namentlich Zahlenangaben – richtig und vollständig sind sowie den gesetzlichen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten entsprechen. Die Prüfung der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit von Informationen, Unterlagen und Zahlen (vorab zu Buchführung und Bilanzierung) der Kundschaft obliegt der Thurtal Treuhand GmbH nur, wenn dies schriftlich vereinbart ist und insoweit die Kundschaft die Thurtal Treuhand GmbH vollständig, korrekt und präzise informiert und dokumentiertwird ausdrücklich verwiesen).
b) Handlungen der Kundschaft
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Samples: General Terms and Conditions
Mängel. Wurde mit der Kundschaft 12.1. Wir gewährleisten die Herstellung eines Werkes Mangelfreiheit des Vertragsgegenstan- des im Sinne von Art. 363 OR vereinbart, hat die Kundschaft Anspruch auf Beseitigung von Mängeln und die Thurtal Treuhand GmbH Anspruch Hinblick auf die vereinbarte Spezifikation. Ein Mangel liegt nicht vor bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung kommt nur in Betracht, wenn hierüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
12.2. Bei der Lieferung neuer Gegenstände haften wir nur für Män- gel, die sich innerhalb von 12 Monaten seit Lieferung herausstellen.
12.3. Der Mangel muss schon bei Gefahrübergang vorhanden ge- wesen sein. Der Besteller trägt dafür die Beweislast.
12.4. Bei der Lieferung gebrauchter Gegenstände ist die Haftung für Sachmängel ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle eines arglistig verschwiegenen Mangels oder der Verletzung einer Garantie. Im Übrigen bleiben auch bei der Lieferung gebrauchter Gegenstände die vertraglichen Ansprüche des Bestellers unberührt.
12.5. Der Besteller hat gelieferte Gegenstände unverzüglich nach Eingang zu überprüfen und uns erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Besteller diese unverzügliche Mängelan- zeige, so gilt unsere Lieferung als genehmigt, es sei denn, es han- delt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkenn- bar war. Auch zunächst nicht erkennbare Mängel muss uns der Be- steller unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis anzuzeigen; andern- falls gilt die Lieferung auch bezüglich dieser Mängel als genehmigt. Im Übrigen gilt § 377 HGB.
12.6. Mängelanzeigen müssen schriftlich erfolgen.
12.7. Der Besteller ist verpflichtet, Beweise für die Mängel zu sichern und uns Gelegenheit zur NachbesserungÜberprüfung zu geben. Kann Kommt der Mangel Bestel- ler dieser Verpflichtung nicht akzeptabel beseitigt werdennach, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen Minderung oder Rücktritt und gilt die Lieferung als genehmigt.
12.8. Werden die Liefergegenstände nach Lieferung weiterbearbei- tet, so entfällt jede Haftung für Mängel, die im eingeschränkten Rahmen von § 5zumutbarer Eingangskontrolle und -untersuchung beim Besteller oder einem ver- traglich bestimmten anderen Empfänger erkennbar waren. Dies gilt nicht, hiernach Schadenersatz verlangensoweit wir vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln.
a) Umfassende Mitwirkungs- und Auskunftspflicht Die Kundschaft ist zur umfassenden und prompten Mitwirkung verpflichtet12.9. Sie hat der Thurtal Treuhand GmbH unaufgefordert und rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen Werden besondere Qualitätsanforderungen gestellt (z.B. im Zusammenhang mit dem Auftrag Bereich Hitzebeständigkeit und bei Biegevorgängen, Maßhaltigkeit, Beschichtung etc.), so rechtzeitig zu übergebenist dies in der Bestellung ausdrücklich anzu- geben. Fehlen die Angaben, dass so haften wir nicht für diese Qualitäts- anforderungen. Insbesondere stehen wir für die Maßhaltigkeit nur ein, wenn exakte Vorgaben bestehen.
12.10. Für Maßhaltigkeit stehen wir nur ein, soweit sich Abweichun- gen tatsächlich nachteilig auf die Funktion des Gegenstandes aus- wirken; ansonsten liegt keine erhebliche Beeinträchtigung der Auftrag in fachlich hoher Qualität und mit einer angemessenen Bearbeitungszeit erfüllt werden kannBrauchbarkeit vor.
12.11. Die Thurtal Treuhand GmbH darf davon ausgehenNimmt der Besteller oder ein Dritter unsachgemäße Änderun- gen oder Instandsetzungsarbeiten vor, dass so haften wir nicht für die gelieferten Informationen und Unterlagen – namentlich Zahlenangaben – richtig und vollständig sind sowie den gesetzlichen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten entsprechenda- raus entstehenden Folgen.
12.12. Die Prüfung Eine Garantie für die Beschaffenheit der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit von Informationen, Unterlagen und Zahlen (vorab zu Buchführung und Bilanzierung) der Kundschaft obliegt der Thurtal Treuhand GmbH Sache oder eine Haltbarkeitsgarantie übernehmen wir nur, wenn soweit dies im Einzelfall schriftlich vereinbart ist und insoweit die Kundschaft die Thurtal Treuhand GmbH vollständig, korrekt und präzise informiert und dokumentiertist.
b) Handlungen der Kundschaft
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängel. Wurde 9.1 Die Abnahme der Ware erfolgt unter Vorbehalt einer Untersuchung auf Mangelfreiheit, insbesondere auf die Richtigkeit und Vollständigkeit, soweit und sobald dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Abweichend von § 377 HGB gilt die Ware als genehmigt, wenn Kaesler Minder-/Mehrlieferungen und Mängel welche bei der Abnahme erkennbar sind, nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen seit Übernahme der Lieferung anzeigt. Der schriftlichen Anzeige steht eine telefonische oder fernschriftliche Anzeige innerhalb der genannten Frist mit anschließender schriftlicher Bestätigung gleich. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängel- rüge. Bei später auftretenden oder erkennbar werdenden Mängeln gilt vorstehende Bestimmung für die Anzeige entsprechend. Die Frist von zwei Wochen beginnt hier mit der Kundschaft die Herstellung eines Werkes Entdeckung der Minder-/Mehrleistung oder der Mängel.
9.2 Die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln finden Anwendung, sofern und soweit im Sinne Nachfolgenden nichts anderes geregelt ist.
9.3 Kaesler ist berechtigt, zum Ausgleich von ArtMinderleistungen oder Mängeln nach eigener Xxxx kostenlose Ersatzlieferung, kostenlose Beseitigung der Mängel oder einen angemessenen Preisnachlass zu fordern. 363 OR vereinbartDer Lieferant kann die von Kaesler gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Kommt der Lieferant nicht unverzüglich unserer Aufforderung zur Mängel-beseitigung nach, sind wir in dringenden Fällen berechtigt, insbesondere um akute Gefahren oder größere Schäden (z.B. durch Produktionsunterbrechungen) abzuwenden, die Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung auf Kosten des Lieferanten selbst vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche werden hiervon nicht berührt.
9.4 Im Falle von Rechtsmängeln stellt der Lieferant Xxxxxxx auch von eventuell beste-henden Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, der Lieferant hat den Rechtsmangel nicht zu vertreten.
9.5 Mängelansprüche verjähren in drei [3] Jahren soweit nicht die Kundschaft Anspruch auf Beseitigung zwingenden Bestimmungen der §§478, 479 BGB eingreifen. Ausgenommen sind auch Fälle, in denen die Lieferung entsprechend ihrer üblichen Verwendung für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht.
9.6 Die Verjährung beginnt mit der Ablieferung der Ware oder der Erbringung der Leistung (Gefahrübergang).
9.7 Erfüllt der Lieferant seine Nacherfüllungsverpflichtung durch Ersatzlieferung, beginnt für die als Ersatz gelieferte Xxxx nach deren Ablieferung am Erfüllungsort die Verjährungsfrist neu zu laufen, es sei denn, der Lieferant hat sich bei der Nacherfüllung ausdrücklich und zutreffend vorbehalten, die Ersatzlieferung nur aus Kulanz, zur Vermeidung von Mängeln und die Thurtal Treuhand GmbH Anspruch auf die Gelegenheit zur Nachbesserung. Kann der Mangel nicht akzeptabel beseitigt werden, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen Minderung Streitigkeiten oder Rücktritt und im eingeschränkten Rahmen von § 5, hiernach Schadenersatz verlangenInteresse des Fortbestands der vertraglichen Beziehungen zu Kaesler vorzunehmen.
a) Umfassende Mitwirkungs- und Auskunftspflicht 9.8 Die Kundschaft Verjährung ist zur umfassenden und prompten Mitwirkung verpflichtet. Sie hat auch gehemmt, solange nach erfolgter Mängelrüge der Thurtal Treuhand GmbH unaufgefordert und rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag so rechtzeitig zu übergeben, dass der Auftrag in fachlich hoher Qualität und mit einer angemessenen Bearbeitungszeit erfüllt werden kann. Die Thurtal Treuhand GmbH darf davon ausgehen, dass die gelieferten Informationen und Unterlagen – namentlich Zahlenangaben – richtig und vollständig sind sowie den gesetzlichen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten entsprechen. Die Prüfung der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit von Informationen, Unterlagen und Zahlen (vorab zu Buchführung und Bilanzierung) der Kundschaft obliegt der Thurtal Treuhand GmbH nur, wenn dies Lieferant Ansprüche nicht endgültig schriftlich vereinbart ist und insoweit die Kundschaft die Thurtal Treuhand GmbH vollständig, korrekt und präzise informiert und dokumentiertzurückgewiesen hat.
b) Handlungen der Kundschaft
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Mängel. Wurde mit der Kundschaft 8.1 Bei Teilen, die Herstellung sich infolge eines Werkes im Sinne von Art. 363 OR vereinbartvor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen, hat die Kundschaft Anspruch auf STTG nach Ihrer Xxxx den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern. Sie Feststellung solcher Mängel ist der SSTG unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum der SSTG.
8.2 Zur Vornahme der SSTG notwendig erscheinenden Beseitigung von Mängeln und Lieferung mangelfreier Sache hat der Besteller nach Verständigung mit der SSTG die Thurtal Treuhand GmbH Anspruch auf erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist die Gelegenheit SSTG von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit.
8.3 Die SSTG trägt die zum Zwecke der Beseitigung von Mängeln bzw. der Lieferung mangelfreier Sachen erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich ein Verlangen zur Nachbesserung. Kann der Mangel nicht akzeptabel beseitigt werdenMangelbeseitigung des Bestellers als unberechtigt heraus, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen Minderung oder Rücktritt und im eingeschränkten Rahmen von § 5, hiernach Schadenersatz die SSTG die hieraus entstandenen Kosten vom Besteller als Ersatz verlangen.
a) Umfassende Mitwirkungs- und Auskunftspflicht Die Kundschaft ist zur umfassenden und prompten Mitwirkung verpflichtet8.4 Keine Mängelrechte bestehen insbesondere in folgenden Fällen, sofern sie nicht von der SSTG zu verantworten sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Sie hat der Thurtal Treuhand GmbH unaufgefordert und rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag so rechtzeitig zu übergebenInbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, dass der Auftrag in fachlich hoher Qualität und mit einer angemessenen Bearbeitungszeit erfüllt werden kann. Die Thurtal Treuhand GmbH darf davon ausgehennatürliche Abnutzung, dass die gelieferten Informationen und Unterlagen – namentlich Zahlenangaben – richtig und vollständig sind sowie den gesetzlichen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten entsprechen. Die Prüfung der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit von Informationen, Unterlagen und Zahlen (vorab zu Buchführung und Bilanzierung) der Kundschaft obliegt der Thurtal Treuhand GmbH nur, wenn dies schriftlich vereinbart ist und insoweit die Kundschaft die Thurtal Treuhand GmbH vollständig, korrekt und präzise informiert und dokumentiertfehlerhafte oder nachlässige Behandlung.
b) Handlungen 8.5 Wird ein Mangel durch den Besteller oder einen Dritten unsachgemäß beseitigt, besteht keine Haftung der KundschaftSSTG für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes ohne vorherige Zustimmung der SSTG.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängel. Wurde mit 9.1 Der Auftragnehmer ist zu einer umfassenden produktionsbegleitenden Qualitätskontrolle und zur Durchführung einer Warenausgangskontrolle verpflichtet. Mängel der Kundschaft die Herstellung Lieferung zeigt BENTELER ihm, sobald sie nach den Gegebenheiten eines Werkes im Sinne von Art. 363 OR vereinbart, hat die Kundschaft Anspruch auf Beseitigung von Mängeln und die Thurtal Treuhand GmbH Anspruch auf die Gelegenheit zur Nachbesserung. Kann der Mangel nicht akzeptabel beseitigt ordnungsgemäßen Geschäftsab- laufs festgestellt werden, kann schriftlich an. Der Auftragnehmer verzichtet insoweit auf den Ein- wand der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen Minderung oder Rücktritt und im eingeschränkten Rahmen von § 5, hiernach Schadenersatz verlangennicht rechtzeitigen Mängelrüge.
a) Umfassende Mitwirkungs- und Auskunftspflicht Die Kundschaft ist zur umfassenden und prompten Mitwirkung verpflichtet. Sie hat der Thurtal Treuhand GmbH unaufgefordert und rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag 9.2 Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang ein Sachmangel, so rechtzeitig zu übergeben, dass der Auftrag in fachlich hoher Qualität und mit einer angemessenen Bearbeitungszeit erfüllt werden kann. Die Thurtal Treuhand GmbH darf davon ausgehenwird ver- mutet, dass die gelieferten Informationen Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermu- tung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
9.3 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche einschließlich Rückgriffsansprüchen beträgt drei Jahre, soweit das Gesetz nicht längere Verjährungsfristen vorsieht. § 434 Abs. 1, S. 2 u. 3 BGB gelten auch beim Werkvertrag.
9.4 Die gesetzlichen Mängel- und Unterlagen – namentlich Zahlenangaben – richtig Schadensersatzansprüche stehen BENTELER ungekürzt und vollständig sind sowie in jedem Fall nach unserer Xxxx zu, einschließlich sämtlicher Nebenkosten, z. B. für Einbau und notwendige Transporte an einen anderen als den gesetzlichen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten entsprechenErfüllungsort. Die Prüfung Von Ansprüchen Dritter, die aus einer mangelhaften Lieferung des Auftragnehmers resultieren, wird BENTELER vom Auf- tragnehmer freigestellt, soweit er im Außenverhältnis BENTELER gegenüber selbst haftet.
9.5 Nach Abstimmung mit dem Auftragnehmer kann BENTELER die Nachbesserung selbst vor- nehmen oder durch Dritte ausführen lassen. Hierdurch entstehende Kosten trägt der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit Auftrag- nehmer. Zur Abwehr einer akuten Gefahr von Informationenerheblichen Schäden kann BENTELER auch ohne Mahnung oder Fristsetzung gegenüber dem Auftragnehmer den Mangel auf seine Kos- ten selbst beseitigen, Unterlagen und Zahlen (vorab zu Buchführung und Bilanzierung) der Kundschaft obliegt der Thurtal Treuhand GmbH nurbeseitigen lassen oder Ersatz beschaffen, wenn dies schriftlich vereinbart ist es wegen der besonde- ren Dringlichkeit nicht mehr möglich ist, den Auftragnehmer von dem Mangel und insoweit die Kundschaft die Thurtal Treuhand GmbH vollständig, korrekt dem dro- henden Schaden zu unterrichten und präzise informiert und dokumentiertihm Gelegenheit zur eigenen Abhilfe zu geben.
b) Handlungen der Kundschaft
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Samples: Einkaufsbedingungen
Mängel. Wurde mit der Kundschaft 19.3.1. Der Kunde hat VOLLMERT über jede Art von Mängeln unverzüg- lich schriftlich nach deren Bekanntwerden zu informieren. Im Hinblick auf Ziffer 19.4.5. ist VOLLMERT für etwaige Folgeschä- den, die aus einer verspäteten Schadensanzeige resultieren, nicht verantwortlich.
19.3.2. Der Kunde hat VOLLMERT auf jeden Fall die Möglichkeit zu zweimaliger Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit einzu- räumen, die nach Xxxx von VOLLMERT entweder durch Nach- besserung oder Lieferung bzw. Herstellung eines neuen Werkes erfolgen kann.
19.3.3. Das Werkobjekt ist VOLLMERT für die Durchführung der Nacher- füllung am Erfüllungsort gemäß Ziffer 21 bereit zu stellen. Ist die Nacherfüllung wirtschaftlich unverhältnismäßig, ist der Kun- de, nach entsprechender Vereinbarung mit VOLLMERT, berech- tigt, die Nacherfüllung durch einen beauftragten Dritten durch- führen zu lassen. In diesem Falle wird VOLLMERT die Kosten einer notwendigen und angemessenen Ersatzvornahme erstat- ten.
19.3.4. Weitergehende Ansprüche des Kunden aus der Rücksendung bzw. Bereitstellung des Werkobjektes am Erfüllungsort gemäß Ziffer 21 sind ausgeschlossen.
19.3.5. Im Falle des zweimaligen Fehlschlagens der Nacherfüllung oder begründeter Anhaltspunkte des Fehlschlagens oder im Falle der Unverhältnismäßigkeit der zu erwartenden Kosten der Nacher- füllung und einer daraus resultierenden Ablehnung der Nacher- füllung seitens VOLLMERT ist der Kunde berechtigt, im Rahmen der geltenden Gesetze, vom Vertrag zurückzutreten, den Ver- tragswert angemessen zu reduzieren oder Schadenersatz ge- mäß Ziffer 19.4 zu fordern.
19.3.6. Im Hinblick auf Ziffer 19.4.5 verliert der Kunde sämtliche Schadenersatzansprüche, wenn er oder nicht von VOLLMERT autorisierte Dritte das Werkobjekt verändert, be- oder verarbei- tet oder unsachgemäß gebraucht bzw. repariert.
19.3.7. Sofern nicht anders vereinbart, verjähren sämtliche Ersatzan- sprüche des Kunden gegenüber XXXXXXXX wegen etwaiger Mängel ein Jahr nach Rechtsübergang. Diese Verjährungsfrist gilt nicht, sofern und soweit der Mangel arglistig oder durch ein Verschulden im Sinne von ArtZiffer 19.4.5. 363 OR vereinbart, hat die Kundschaft Anspruch auf Beseitigung von Mängeln und die Thurtal Treuhand GmbH Anspruch auf die Gelegenheit zur Nachbesserung. Kann der Mangel nicht akzeptabel beseitigt werden, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen Minderung oder Rücktritt und im eingeschränkten Rahmen von § 5, hiernach Schadenersatz verlangenverursacht wurde.
a) Umfassende Mitwirkungs- und Auskunftspflicht Die Kundschaft ist zur umfassenden und prompten Mitwirkung verpflichtet. Sie hat der Thurtal Treuhand GmbH unaufgefordert und rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag so rechtzeitig zu übergeben, dass der Auftrag in fachlich hoher Qualität und mit einer angemessenen Bearbeitungszeit erfüllt werden kann. Die Thurtal Treuhand GmbH darf davon ausgehen, dass die gelieferten Informationen und Unterlagen – namentlich Zahlenangaben – richtig und vollständig sind sowie den gesetzlichen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten entsprechen. Die Prüfung der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit von Informationen, Unterlagen und Zahlen (vorab zu Buchführung und Bilanzierung) der Kundschaft obliegt der Thurtal Treuhand GmbH nur, wenn dies schriftlich vereinbart ist und insoweit die Kundschaft die Thurtal Treuhand GmbH vollständig, korrekt und präzise informiert und dokumentiert.
b) Handlungen der Kundschaft
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Samples: General Terms and Conditions
Mängel. Wurde 8.1 Sind gelieferte Waren zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs mit einem Mangel behaftet, der Kundschaft uns form- und fristgerecht angezeigt wurde, sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Die Nacherfüllung er- folgt nach unserer Xxxx entweder durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung.
8.2 Erfüllungsort der Nacherfüllung ist unser Geschäftssitz. Wir sind zur Erstattung von Transportkosten, die Herstellung eines Werkes im Sinne von Art. 363 OR vereinbartder Besteller als Aufwendungen zum Zweck der Nacherfüllung getragen hat, hat nicht verpflichtet, soweit sich die Kundschaft Anspruch auf Beseitigung von Mängeln und Aufwendungen erhöhen, weil die Thurtal Treuhand GmbH Anspruch auf Ware nachträglich an ei- nen anderen Ort als die Gelegenheit zur Nachbesserung. Kann Empfangsstelle verbracht worden ist.
8.3 Bei Fehlschlagen der Mangel nicht akzeptabel beseitigt werden, kann der Kunde Nacherfüllung steht dem Besteller nach seiner Xxxx unter den gesetzlichen Voraussetzungen Minderung das Recht zur Minde- rung oder zum Rücktritt vom Vertrag zu. Für Schadensersatzansprü- che wegen Mängel gilt nachfolgende Ziffer 9. Weitergehende An- sprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
8.4 Nachbesserung oder Ersatzlieferung werden von uns grundsätzlich aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ausgeführt. Ein Anerkenntnis mit der Folge eines Neubeginns der Verjährungs- frist liegt nur vor, wenn wir es gegenüber dem Besteller ausdrücklich erklären. Mit Ausnahme eines ausdrücklichen erklärten Anerkennt- nisses beginnt mit Nachbesserung oder Ersatzlieferung keine neue Verjährung.
8.5 Mit etwaigen Beschaffenheitsvereinbarungen der Ware übernehmen wir keine Garantie oder ein sonstiges Beschaffenheitsrisiko im eingeschränkten Rahmen von § 5, hiernach Schadenersatz verlangenSinne des Gesetzes.
a) Umfassende Mitwirkungs- und Auskunftspflicht Die Kundschaft ist zur umfassenden und prompten Mitwirkung verpflichtet. Sie hat der Thurtal Treuhand GmbH unaufgefordert und rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen im Zusammenhang mit 8.6 Mängelansprüche bestehen nicht wegen Schäden, die nach dem Auftrag so rechtzeitig zu übergebenGefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder aufgrund äußerer, dass der Auftrag nicht in fachlich hoher Qualität und mit einer angemessenen Bearbeitungszeit erfüllt werden kann. Die Thurtal Treuhand GmbH darf davon ausgehenunserem Verantwortungsbereich lie- gender Einflüsse entstehen, dass die gelieferten Informationen und Unterlagen – namentlich Zahlenangaben – richtig und vollständig sind sowie den gesetzlichen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten entsprechen. Die Prüfung der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit von Informationen, Unterlagen und Zahlen nach dem Vertrag nicht vorausge- setzt waren (vorab zu Buchführung und Bilanzierung) der Kundschaft obliegt der Thurtal Treuhand GmbH nur, wenn dies schriftlich vereinbart ist und insoweit die Kundschaft die Thurtal Treuhand GmbH vollständig, korrekt und präzise informiert und dokumentiertz.B. chemische oder elektrochemische Einflüsse).
b) Handlungen der Kundschaft
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Mängel. Wurde mit der Kundschaft 12.1. Für die Herstellung eines Werkes Rechte des Kundenbei sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzli- chen Vorschriften, soweit im Sinne Nachfolgen- den nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung von ArtWare an einen Verbraucher (Lieferanten- regress gemäß §§ 478, 479 BGB).
12.2. 363 OR vereinbartGrundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Ver- einbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, hat die Kundschaft Anspruch auf Beseitigung Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind; es macht hierbei keinen Unter- schied, ob die Produktbeschreibung vom Kunden, vom Hersteller oder von Mängeln uns stammt.
12.3. Soweit die Beschaffenheit nicht verein- bart wurde, ist nach den gesetzlichen Bestimmungen zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§434 Abs. 1 Satz 2 und die Thurtal Treuhand GmbH Anspruch auf die Gelegenheit zur Nachbesserung3 BGB). Kann der Mangel nicht akzeptabel beseitigt werdenFür öffentliche Äuße- rungen des Herstellers und sonstiger Drit- ter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftung.
12.4. Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, kann dass der Kunde seinen gesetzli- chen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 83 HBG) nachgekommen ist. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir nach Erfül- lung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzliefe- rung) leisten. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen gesetzli- chen Voraussetzungen Minderung oder Rücktritt und zu verweigern, bleibt unberührt. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhän- gig zu machen, dass der Kunde den fälli- gen Kaufpreis zahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im eingeschränkten Rahmen von § 5Verhältnis zum Man- gel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforder- liche Zeit und Gelegenheit zu geben, hiernach Schadenersatz ins- besondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben.
12.5. Die zum Zweck der Prüfung und Nacher- füllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen wir, wenn tat- sächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Materialbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, kön- nen wir die hier aus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.
a) Umfassende Mitwirkungs- und Auskunftspflicht Die Kundschaft 12.6. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, oder eine für die Nacherfüllung von dem Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen ist zur umfassenden und prompten Mitwirkung verpflichtetoder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann er Kunde vom Vertrag zurücktre- ten, oder den vereinbarten Preis min- dern. Sie hat der Thurtal Treuhand GmbH unaufgefordert und rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag so rechtzeitig zu übergeben, dass der Auftrag in fachlich hoher Qualität und mit einer angemessenen Bearbeitungszeit erfüllt werden kannBei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
12.7. Die Thurtal Treuhand GmbH darf davon ausgehenVerjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt ein Jahr und be- ginnt mit Gefahrübergang. Dieses gilt nicht, dass die gelieferten Informationen sofern und Unterlagen – namentlich Zahlenangaben – richtig soweit gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1, 634a Abs. 1 Nr. 2 und vollständig sind sowie den gesetzlichen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten entsprechen. Die Prüfung 651 BGB längere Fristen gelten, der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit Mangel von Informationen, Unterlagen und Zahlen (vorab zu Buchführung und Bilanzierung) uns arglistig verschwiegen wurde oder einer der Kundschaft obliegt der Thurtal Treuhand GmbH nur, wenn dies schriftlich vereinbart ist und insoweit die Kundschaft die Thurtal Treuhand GmbH vollständig, korrekt und präzise informiert und dokumentiertin nachstehender Ziffer 13.1 genannten Haftungsfälle vor- liegt.
b) Handlungen 12.8. Gebrauchte Gegenstände liefern wir – vorbehaltlich nachstehender Ziffer 13. – unter dem Ausschluss der KundschaftHaftung für Sach- und Rechtsmängel.
12.9. Unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach nach- stehender Ziffer. 00.00.Xxx den vorstehenden Regelungen ist keine Beweislastumkehr zum Nachteil des Kunden verbunden.
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Mängel. Wurde mit 5.1 Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Kundschaft Ware ist der Zeitpunkt des Verlassens des Lieferwerkes bzw. des Lagers.
5.2 Für IIa-Material wird von uns keine Gewähr für die Herstellung Güte und Brauchbarkeit übernommen. Im Anarbeitungsbereich (Brenn- und Scherenzuschnitte) wird nach Maßgabe der Ziffern 3 bis 5 für die in der Auftragsbestätigung genannten Güten und/oder Abmessungen Gewähr übernommen.
5.3 Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Nach Entdeckung eines Werkes Mangels hat er das Be- oder Verarbeiten der Ware sofort einzustellen.
5.4 Für fehlerhaft gelieferte Ware leisten wir kostenlosen Materialersatz, wenn sich die gelieferte Ware noch im Sinne von Artgleichen Zustand wie beim Versand befindet. 363 OR vereinbart, hat die Kundschaft Anspruch auf Beseitigung von Mängeln und die Thurtal Treuhand GmbH Anspruch auf die Gelegenheit zur Nachbesserung. Kann der Mangel Ist Ersatzlieferung nicht akzeptabel beseitigt werdenmöglich, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen Minderung Käufer nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt und im eingeschränkten Rahmen von § 5Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, hiernach Schadenersatz verlangeninsbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht ihm jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
a) Umfassende Mitwirkungs- und Auskunftspflicht Die Kundschaft ist zur umfassenden und prompten Mitwirkung verpflichtet5.5 Wählt der Käufer wegen Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Sie hat der Thurtal Treuhand GmbH unaufgefordert und rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag so rechtzeitig zu übergebenWählt er Schadenersatz, dass der Auftrag in fachlich hoher Qualität und mit einer angemessenen Bearbeitungszeit erfüllt werden kann. Die Thurtal Treuhand GmbH darf davon ausgehen, dass verbleibt die gelieferten Informationen und Unterlagen – namentlich Zahlenangaben – richtig und vollständig sind sowie den gesetzlichen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten entsprechen. Die Prüfung der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit von Informationen, Unterlagen und Zahlen (vorab zu Buchführung und Bilanzierung) der Kundschaft obliegt der Thurtal Treuhand GmbH nurWare bei ihm, wenn ihm dies schriftlich vereinbart ist zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und insoweit Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Kundschaft die Thurtal Treuhand GmbH vollständigVertragsverletzung arglistig verursacht haben. Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe. Als Beschaffenheit der Ware gilt nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, korrekt und präzise informiert und dokumentiertAnpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
b) Handlungen der Kundschaft
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Mängel. Wurde mit 9.1 Der Auftragnehmer ist zu einer umfassenden produktionsbegleitenden Qualitätskontrolle und zur Durchführung einer Warenausgangskontrolle verpflichtet. Mängel der Kundschaft Lieferung zeigt BENTELER ihm, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsab- laufs festgestellt werden, schriftlich an. Der Auftragnehmer verzichtet insoweit auf den Ein- wand der nicht rechtzeitigen Mängelrüge.
9.2 Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung eines Werkes gesetzliche Gewährleistung für Mängel, die innerhalb von 36 Monaten nach Lieferung der Ware auftreten, soweit nicht andere zwingende gesetzliche Fristen gelten.
9.3 Die gesetzlichen Mängel- und Schadensersatzansprüche stehen BENTELER ungekürzt und in jedem Fall nach unserer Xxxx zu, einschließlich sämtlicher Nebenkosten, z. B. für Einbau und notwendige Transporte an einen anderen als den Erfüllungsort. Von Ansprüchen Dritter, die aus einer mangelhaften Lieferung des Auftragnehmers resultieren, wird BENTELER vom Auf- tragnehmer freigestellt, soweit er im Sinne Außenverhältnis BENTELER gegenüber selbst haftet.
9.4 Nach Abstimmung mit dem Auftragnehmer kann BENTELER die Nachbesserung selbst vor- nehmen oder durch Dritte ausführen lassen. Hierdurch entstehende Kosten trägt der Auftrag- nehmer. Zur Abwehr einer akuten Gefahr von Art. 363 OR vereinbarterheblichen Schäden kann BENTELER auch ohne Mahnung oder Fristsetzung gegenüber dem Auftragnehmer den Mangel auf dessen Kosten selbst beseitigen, hat die Kundschaft Anspruch auf Beseitigung beseitigen lassen oder Ersatz beschaffen, wenn es wegen der be- sonderen Dringlichkeit nicht mehr möglich ist, den Auftragnehmer von Mängeln dem Mangel und die Thurtal Treuhand GmbH Anspruch auf die dem drohenden Schaden zu unterrichten und ihm Gelegenheit zur Nachbesserung. Kann der Mangel nicht akzeptabel beseitigt werden, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen Minderung oder Rücktritt und im eingeschränkten Rahmen von § 5, hiernach Schadenersatz verlangeneigenen Abhilfe zu geben.
a) Umfassende Mitwirkungs- und Auskunftspflicht Die Kundschaft ist zur umfassenden und prompten Mitwirkung verpflichtet. Sie hat der Thurtal Treuhand GmbH unaufgefordert und rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag so rechtzeitig zu übergeben, dass der Auftrag in fachlich hoher Qualität und mit einer angemessenen Bearbeitungszeit erfüllt werden kann. Die Thurtal Treuhand GmbH darf davon ausgehen, dass die gelieferten Informationen und Unterlagen – namentlich Zahlenangaben – richtig und vollständig sind sowie den gesetzlichen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten entsprechen. Die Prüfung der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit von Informationen, Unterlagen und Zahlen (vorab zu Buchführung und Bilanzierung) der Kundschaft obliegt der Thurtal Treuhand GmbH nur, wenn dies schriftlich vereinbart ist und insoweit die Kundschaft die Thurtal Treuhand GmbH vollständig, korrekt und präzise informiert und dokumentiert.
b) Handlungen der Kundschaft
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Samples: Einkaufsbedingungen
Mängel. Wurde mit 6.1. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der Kundschaft vereinbarten Beschaffenheit und/oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
6.2. Für Mängel an den Liefergegenständen leisten wir zunächst nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlief- erung.
6.3. Schlägt die Herstellung eines Werkes im Sinne von Art. 363 OR vereinbart, hat die Kundschaft Anspruch auf Beseitigung von Mängeln und die Thurtal Treuhand GmbH Anspruch auf die Gelegenheit zur Nachbesserung. Kann der Mangel nicht akzeptabel beseitigt werdenNacherfüllung fehl, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen Minderung Auftraggeber grundsätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt und im eingeschränkten Rahmen von § 5Rück- abwicklung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, hiernach Schadenersatz verlangeninsbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
a) Umfassende Mitwirkungs- 6.4. Mängel müssen innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Liefergegenstände schriftlich angezeigt werden, es sei denn, sie waren bei Abnahme bzw. Annahme der Liefergegenstände nicht erkennbar. Anderenfalls ist die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Besteller trifft die volle Be- weislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel, den Zeitpunkt seiner Feststellung die Einhaltung der Rügefrist.
6.5. Wählt der Auftraggeber wegen eines Rechts- oder Xxxxxxxxxxx nach gescheiteter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, ist ein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels ausgeschlossen.
6.6. Als Beschaffenheit der Ware gilt -vorbehaltlich ausdrücklicher Sonderregelungen- grundsätzlich nur unsere Produktbeschrei- bung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffen- heitsangabe der Ware dar. In Datenblättern, Broschüren und Auskunftspflicht Die Kundschaft ist zur umfassenden anderem Werbe- und prompten Mitwirkung verpflichtet. Sie hat der Thurtal Treuhand GmbH unaufgefordert und rechtzeitig alle Informationsmaterial enthaltene Informationen und Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag so rechtzeitig zu übergeben, dass der Auftrag in fachlich hoher Qualität Daten dienen nur als Richtschnur und mit einer angemessenen Bearbeitungszeit erfüllt werden kann. Die Thurtal Treuhand GmbH darf davon ausgehen, dass die gelieferten Informationen und Unterlagen – namentlich Zahlenangaben – richtig und vollständig sind sowie den gesetzlichen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten entsprechen. Die Prüfung der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit von Informationen, Unterlagen und Zahlen (vorab zu Buchführung und Bilanzierung) der Kundschaft obliegt der Thurtal Treuhand GmbH nurnur dann verbindlicher Vertragsinhalt, wenn dies wir dem ausdrücklich schriftlich vereinbart ist und insoweit die Kundschaft die Thurtal Treuhand GmbH vollständig, korrekt und präzise informiert und dokumentiertzugestimmt haben.
b) Handlungen 6.7. Erhält der KundschaftAuftraggeber eine mangelhafte Montageanleitung, ist unsere Haftung auf Lieferung einer mangelfreien Montag- eanleitung beschränkt.Wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage nicht entgegensteht, entfällt die Haftung.
6.8. Beschaffenheits- und Haltbarkeitsangaben gelten nur dann als Garantien, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Dasselbe gilt für die Übernahme eines Beschaffungsrisikos.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängel. Wurde mit 16.1 Äußerlich sichtbare Mängel müssen vom Mieter dem Vermieter gegenüber un- verzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Kalendertagen nach Anzeige der Kundschaft Betriebsbereitschaft der Mietsache gerügt werden.
16.2 Zeigt sich bei der Inbetriebnahme oder während der Mietzeit der Mietsache ein Mangel, so muss der Mieter unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Kalendertagen nach Entdeckung des Mangels dem Vermieter hiervon Anzeige machen.
16.3 Mängelanzeigen sind schriftlich zu erstatten. Die Anzeige kann telegrafisch oder fernschriftlich erfolgen. Erfolgt die Herstellung eines Werkes iAnzeige mündlich oder telefonisch, so hat sie der Mieter innerhalb von 3 Kalendertagen schriftlich zu bestätigen. Für die Einhaltung der Fristen für die Mängelanzeige oder deren schriftliche Bestä- tigung ist der Tag des Zugangs beim Vermieter maßgebend.
16.4 Nach Ablauf der Rügefristen gilt die Mietsache als vertragsgemäß.
16.5 Im Sinne von ArtFalle einer Mängelanzeige ist der Vermieter berechtigt, den Mangel zu be- seitigen oder ein funktionell gleichwertiges Mietgerät zur Verfügung zu stellen. 363 OR vereinbartDer Mieter hat sicher zu stellen, hat die Kundschaft Anspruch auf Beseitigung von Mängeln und die Thurtal Treuhand GmbH Anspruch auf die Gelegenheit zur Nachbesserungdass der Vermieter etwaige Reparaturen un- gehindert durchführen kann. Kann Solange dem Vermieter der Mangel Zugang zu der Miet- sache nicht akzeptabel beseitigt werdenmöglich ist, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen Minderung Mieter keine Gewährleistungs- oder Rücktritt und im eingeschränkten Rahmen von § 5Scha- densersatzansprüche geltend machen.
16.6 Es wird keine Gewährleistung übernommen bei Mängeln, hiernach Schadenersatz verlangen.die aus folgenden Gründen entstanden sind:
a) Umfassende Mitwirkungs- und Auskunftspflicht Die Kundschaft ist zur umfassenden und prompten Mitwirkung verpflichtet. Sie hat ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung der Thurtal Treuhand GmbH unaufgefordert und rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag so rechtzeitig zu übergeben, dass der Auftrag in fachlich hoher Qualität und mit einer angemessenen Bearbeitungszeit erfüllt werden kann. Die Thurtal Treuhand GmbH darf davon ausgehen, dass die gelieferten Informationen und Unterlagen – namentlich Zahlenangaben – richtig und vollständig sind sowie den gesetzlichen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten entsprechen. Die Prüfung der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit von Informationen, Unterlagen und Zahlen (vorab zu Buchführung und Bilanzierung) der Kundschaft obliegt der Thurtal Treuhand GmbH nur, wenn dies schriftlich vereinbart ist und insoweit die Kundschaft die Thurtal Treuhand GmbH vollständig, korrekt und präzise informiert und dokumentiert.Mietsache;
b) Handlungen fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Mieter oder nicht vom Vermieter hierzu hinzugezogener Dritter;
c) fehlerhafte, unsachgemäße Behandlung der KundschaftMietsache, insbesondere Nichtbeachtung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregel- ten Pflichten des Mieters;
d) Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel.
16.7 Ausfälle der Funkfernsteuerung durch Funkabrisse oder Auslöschung des Funksignals durch Reflektion oder andere äußere Umstände, die sich im Funk- bereich befinden können, sind nicht ausgeschlossen und vom Vermieter nicht zu vertreten. Es liegt dabei keine Störung an der Funkversteuerung vor.
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Samples: Vermietungsvertrag
Mängel. Wurde 7.1. Für die Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
7.2. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die Produktbeschreibungen, die dem Besteller vor seiner Bestellung überlassen wurden. Geringfügige oder unerhebliche technische Änderungen sowie unwesentliche Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung der Ware führen nicht zu einem Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter übernimmt Xxxxxx und Kurz keine Haftung. Für die vereinbarte Beschaffenheit übernimmt Xxxxxx und Kurz keine Garantie, es sei denn, mit dem Besteller wurde eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen. Xxxxxx und Xxxx gibt zudem keine Zusicherungen ab.
7.3. In Bezug auf die Materialverträglichkeit der Kundschaft Ware kann Xxxxxx und Xxxx lediglich auf den Angaben des Bestellers basierende, unverbindliche Empfehlungen aussprechen. Unabhängig von einer unverbindlichen Empfehlung durch Xxxxxx und Kurz ist der Besteller vor der Anwendung der Ware verpflichtet, eine Materialverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
7.4. Ansprüche wegen Mängeln setzen voraus, dass der Besteller seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Er hat die Herstellung eines Werkes gelieferte Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel einschließlich Falsch- und Minderlieferung sind innerhalb von sieben Tagen nach Wareneingang gegenüber Wenzel und Kurz in Textform anzuzeigen. Die Rüge nicht offensichtlicher Mängel ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von sieben Tagen nach ihrer Entdeckung Wenzel und Kurz zugeht.
7.5. Sollte die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, wird der Besteller Wenzel und Kurz Gelegenheit zur Nacherfüllung gewähren. Die Ware wird nach Xxxx von Xxxxxx und Kurz nachgebessert oder nachgeliefert.
7.6. Xxxxxx und Xxxx ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Besteller den fälligen Preis bezahlt. Der Besteller ist jedoch berechtigt, einen im Sinne von ArtVerhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Preises zurückzuhalten.
7.7. 363 OR vereinbart, Der Besteller hat die Kundschaft Anspruch auf Beseitigung von Mängeln Xxxxxx und Kurz eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu geben und die Thurtal Treuhand GmbH Anspruch auf beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn ursprünglich keine Pflicht zum Einbau bestand.
7.8. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt Xxxxxx und Kurz nur, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann Xxxxxx und Kurz die Gelegenheit zur Nachbesserungaus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt vorlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Besteller nicht erkennbar.
7.9. Kann der Mangel nicht akzeptabel beseitigt werdenSchlägt die Nacherfüllung fehl oder ist die Nacherfüllungsfrist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen Minderung Besteller - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder Rücktritt und die Vergütung mindern.
7.10. Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Diese Beschränkung gilt nicht im eingeschränkten Rahmen Fall von Schadensersatzansprüchen und soweit das Gesetz gemäß § 5438 Abs. 1 Nr. 2, hiernach Schadenersatz verlangen§ 479 Abs. 1 BGB und § 634a Abs. 1 BGB längere Fristen vorschreibt.
a) Umfassende Mitwirkungs- und Auskunftspflicht Die Kundschaft ist zur umfassenden und prompten Mitwirkung verpflichtet. Sie hat der Thurtal Treuhand GmbH unaufgefordert und rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag so rechtzeitig zu übergeben, dass der Auftrag in fachlich hoher Qualität und mit einer angemessenen Bearbeitungszeit erfüllt werden kann. Die Thurtal Treuhand GmbH darf davon ausgehen, dass die gelieferten Informationen und Unterlagen – namentlich Zahlenangaben – richtig und vollständig sind sowie den gesetzlichen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten entsprechen. Die Prüfung der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit von Informationen, Unterlagen und Zahlen (vorab zu Buchführung und Bilanzierung) der Kundschaft obliegt der Thurtal Treuhand GmbH nur, wenn dies schriftlich vereinbart ist und insoweit die Kundschaft die Thurtal Treuhand GmbH vollständig, korrekt und präzise informiert und dokumentiert.
b) Handlungen der Kundschaft
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängel. Wurde mit 16.1 Äußerlich sichtbare Mängel müssen vom Mieter dem Vermieter gegenüber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Kalendertagen nach Anzeige der Kundschaft Betriebsbereitschaft der Mietsache gerügt werden.
16.2 Zeigt sich bei der Inbetriebnahme oder während der Mietzeit der Mietsache ein Mangel, so muss der Mieter unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Kalendertagen nach Entdeckung des Mangels dem Vermieter hiervon Anzeige machen.
16.3 Mängelanzeigen sind schriftlich zu erstatten. Die Anzeige kann telegrafisch oder fernschriftlich erfolgen. Erfolgt die Herstellung eines Werkes iAnzeige mündlich oder telefonisch, so hat sie der Mieter innerhalb von 3 Kalendertagen schriftlich zu bestätigen. Für die Einhaltung der Fristen für die Mängelanzeige oder deren schriftliche Bestätigung ist der Tag des Zugangs beim Vermieter maßgebend.
16.4 Nach Ablauf der Rügefristen gilt die Mietsache als vertragsgemäß.
16.5 Im Sinne von ArtFalle einer Mängelanzeige ist der Vermieter berechtigt, den Mangel zu beseitigen oder ein funktionell gleichwertiges Mietgerät zur Verfügung zu stellen. 363 OR vereinbartDer Mieter hat sicher zu stellen, hat die Kundschaft Anspruch auf Beseitigung von Mängeln und die Thurtal Treuhand GmbH Anspruch auf die Gelegenheit zur Nachbesserungdass der Vermieter etwaige Reparaturen ungehindert durchführen kann. Kann Solange dem Vermieter der Mangel Zugang zu der Mietsache nicht akzeptabel beseitigt werdenmöglich ist, kann der Kunde unter Mieter keine Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche geltend machen.
16.6 Es wird keine Gewährleistung übernommen bei Mängeln, die aus folgenden Gründen entstanden sind: a) ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung der Mietsache; b) fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den gesetzlichen Voraussetzungen Minderung Mieter oder Rücktritt und nicht vom Vermieter hierzu hinzugezogener Dritter; c) fehlerhafte, unsachgemäße Behandlung der Mietsache, insbesondere Nichtbeachtung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Pflichten des Mieters; d) Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel.
16.7 Ausfälle der Funkfernsteuerung durch Funkabrisse oder Auslöschung des Funksignals durch Reflektion oder andere äußere Umstände, die sich im eingeschränkten Rahmen von § 5Funkbereich befinden können, hiernach Schadenersatz verlangensind nicht ausgeschlossen und vom Vermieter nicht zu vertreten. Es liegt dabei keine Störung an der Funkversteuerung vor.
a) Umfassende Mitwirkungs- und Auskunftspflicht Die Kundschaft ist zur umfassenden und prompten Mitwirkung verpflichtet. Sie hat der Thurtal Treuhand GmbH unaufgefordert und rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag so rechtzeitig zu übergeben, dass der Auftrag in fachlich hoher Qualität und mit einer angemessenen Bearbeitungszeit erfüllt werden kann. Die Thurtal Treuhand GmbH darf davon ausgehen, dass die gelieferten Informationen und Unterlagen – namentlich Zahlenangaben – richtig und vollständig sind sowie den gesetzlichen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten entsprechen. Die Prüfung der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit von Informationen, Unterlagen und Zahlen (vorab zu Buchführung und Bilanzierung) der Kundschaft obliegt der Thurtal Treuhand GmbH nur, wenn dies schriftlich vereinbart ist und insoweit die Kundschaft die Thurtal Treuhand GmbH vollständig, korrekt und präzise informiert und dokumentiert.
b) Handlungen der Kundschaft
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Samples: Vermietungsvertrag