Common use of Mängel Clause in Contracts

Mängel. 6.1 Entspricht die Veröffentlichmng des Werbemittels nicht der vertraglich geschmldeten Beschaffenheit bzw. Leistmng, so hat der Amkraggeber Ansprmch amf Zahlmngsmindermng oder ein einwandfreies Ersatzwerbe- mittel, aber nmr in dem Amsmak, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wmrde. Der Vermarkter hat das Recht, ein Ersatzwerbemittel bzw. eine Ersatzveröffentlichmng zm verweigern, wenn a) diese einen Amfwand erfordert, der mnter Beachtmng des Inhalts des Schmldverhältnisses mnd der Ge- bote von Trem mnd Glamben in einem groben Missverhältnis zm dem Leistmngsinteresse des Amkraggebers steht, oder b) diese für den Vermarkter nmr mit mnverhältnismäkig hohen Kosten möglich wäre. Lässt der Vermarkter eine ihm für das Ersatzwerbemittel oder die Veröffentlichmng des anderen Werbemit- tels gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist das Ersatzwerbemittel bzw. die Ersatzveröffentli- chmng ernemt nicht einwandfrei, so hat der Amkraggeber ein Recht amf Zahlmngsmindermng oder Rückgän- gigmachmng des Amkrages. Bei mnwesentlichen Mängeln des Werbemittels oder der Veröffentlichmng des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachmng des Amkrags amsgeschlossen. 6.2 Der Amkraggeber wird das Werbemittel mnverzüglich nach der ersten Schaltmng überprüfen. Soweit der Amkraggeber Kamfmann ist, müssen Mängelrügen mnverzüglich nach Veröffentlichmng gegenüber dem Vermarkter geltend gemacht werden, es sei denn, es handelt sich mm nicht offensichtliche Mängel, dann gilt eine Frist von sechs Monaten. Soweit der Amkraggeber Verbramcher ist, müssen Reklamationen bei offen- sichtlichen Mängeln binnen zwei Wochen, bei nicht offensichtlichen Mängeln binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährmngsbeginn geltend gemacht werden. 6.3 Der Vermarkter haket für sämtliche Schäden, gleich ob ams vertraglicher Pflichtverletzmng oder ams mner- lambter Handlmng, nach Makgabe der folgenden Bestimmmngen: a) Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Hakmng gegenüber Unternehmern amf den Ersatz des ty- pischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkmng gilt nicht, soweit der Schaden dmrch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Vermarkters vermrsacht wmrde. b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haket der Vermarkter nmr, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, eine Garantie übernommen oder arglistig getämscht wmrde. In solchen Fällen ist die Hakmng amf den typi- schen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Falle einer Hakmng nmr für den typischen vorhersehbaren Schaden besteht keine Hakmng für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. 6.4 Alle gegen den Vermarkter gerichteten Ansprüche ams vertraglicher Pflichtverletzmng verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährmngsbeginn, sofern sie nicht amf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten bermhen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängel. 6.1 Entspricht 12.1. Wir gewährleisten die Veröffentlichmng Mangelfreiheit des Werbemittels Vertragsgegenstan- des im Hinblick auf die vereinbarte Spezifikation. Ein Mangel liegt nicht vor bei nur unerheblicher Abweichung von der vertraglich geschmldeten vereinbarten Beschaffenheit bzwoder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. LeistmngEine nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung kommt nur in Betracht, wenn hierüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. 12.2. Bei der Lieferung neuer Gegenstände haften wir nur für Män- gel, die sich innerhalb von 12 Monaten seit Lieferung herausstellen. 12.3. Der Mangel muss schon bei Gefahrübergang vorhanden ge- wesen sein. Der Besteller trägt dafür die Beweislast. 12.4. Bei der Lieferung gebrauchter Gegenstände ist die Haftung für Sachmängel ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle eines arglistig verschwiegenen Mangels oder der Verletzung einer Garantie. Im Übrigen bleiben auch bei der Lieferung gebrauchter Gegenstände die vertraglichen Ansprüche des Bestellers unberührt. 12.5. Der Besteller hat gelieferte Gegenstände unverzüglich nach Eingang zu überprüfen und uns erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Besteller diese unverzügliche Mängelan- zeige, so hat der Amkraggeber Ansprmch amf Zahlmngsmindermng oder ein einwandfreies Ersatzwerbe- mittel, aber nmr in dem Amsmak, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wmrde. Der Vermarkter hat das Recht, ein Ersatzwerbemittel bzw. eine Ersatzveröffentlichmng zm verweigern, wenn a) diese einen Amfwand erfordert, der mnter Beachtmng des Inhalts des Schmldverhältnisses mnd der Ge- bote von Trem mnd Glamben in einem groben Missverhältnis zm dem Leistmngsinteresse des Amkraggebers steht, oder b) diese für den Vermarkter nmr mit mnverhältnismäkig hohen Kosten möglich wäre. Lässt der Vermarkter eine ihm für das Ersatzwerbemittel oder die Veröffentlichmng des anderen Werbemit- tels gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist das Ersatzwerbemittel bzw. die Ersatzveröffentli- chmng ernemt nicht einwandfrei, so hat der Amkraggeber ein Recht amf Zahlmngsmindermng oder Rückgän- gigmachmng des Amkrages. Bei mnwesentlichen Mängeln des Werbemittels oder der Veröffentlichmng des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachmng des Amkrags amsgeschlossen. 6.2 Der Amkraggeber wird das Werbemittel mnverzüglich nach der ersten Schaltmng überprüfen. Soweit der Amkraggeber Kamfmann ist, müssen Mängelrügen mnverzüglich nach Veröffentlichmng gegenüber dem Vermarkter geltend gemacht werdengilt unsere Lieferung als genehmigt, es sei denn, es handelt han- delt sich mm um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht offensichtliche erkenn- bar war. Auch zunächst nicht erkennbare Mängel muss uns der Be- steller unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis anzuzeigen; andern- falls gilt die Lieferung auch bezüglich dieser Mängel als genehmigt. Im Übrigen gilt § 377 HGB. 12.6. Mängelanzeigen müssen schriftlich erfolgen. 12.7. Der Besteller ist verpflichtet, Beweise für die Mängel zu sichern und uns Gelegenheit zur Überprüfung zu geben. Kommt der Bestel- ler dieser Verpflichtung nicht nach, gilt die Lieferung als genehmigt. 12.8. Werden die Liefergegenstände nach Lieferung weiterbearbei- tet, so entfällt jede Haftung für Mängel, dann gilt eine Frist von sechs Monatendie im Rahmen zumutbarer Eingangskontrolle und -untersuchung beim Besteller oder einem ver- traglich bestimmten anderen Empfänger erkennbar waren. Soweit der Amkraggeber Verbramcher ist, müssen Reklamationen bei offen- sichtlichen Mängeln binnen zwei Wochen, bei nicht offensichtlichen Mängeln binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährmngsbeginn geltend gemacht werden. 6.3 Der Vermarkter haket für sämtliche Schäden, gleich ob ams vertraglicher Pflichtverletzmng oder ams mner- lambter Handlmng, nach Makgabe der folgenden Bestimmmngen: a) Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Hakmng gegenüber Unternehmern amf den Ersatz des ty- pischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkmng Dies gilt nicht, soweit der Schaden dmrch gesetzliche Vertreter wir vorsätzlich oder leitende Angestellte des Vermarkters vermrsacht wmrdegrob fahrlässig handeln. b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haket 12.9. Werden besondere Qualitätsanforderungen gestellt (z.B. im Bereich Hitzebeständigkeit und bei Biegevorgängen, Maßhaltigkeit, Beschichtung etc.), so ist dies in der Vermarkter nmrBestellung ausdrücklich anzu- geben. Fehlen die Angaben, so haften wir nicht für diese Qualitäts- anforderungen. Insbesondere stehen wir für die Maßhaltigkeit nur ein, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, eine Garantie übernommen oder arglistig getämscht wmrde. In solchen Fällen ist die Hakmng amf den typi- schen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Falle einer Hakmng nmr für den typischen vorhersehbaren Schaden besteht keine Hakmng für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinnexakte Vorgaben bestehen. 6.4 Alle gegen den Vermarkter gerichteten Ansprüche ams vertraglicher Pflichtverletzmng verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährmngsbeginn12.10. Für Maßhaltigkeit stehen wir nur ein, sofern sie soweit sich Abweichun- gen tatsächlich nachteilig auf die Funktion des Gegenstandes aus- wirken; ansonsten liegt keine erhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit vor. 12.11. Nimmt der Besteller oder ein Dritter unsachgemäße Änderun- gen oder Instandsetzungsarbeiten vor, so haften wir nicht amf vorsätzlichem für die da- raus entstehenden Folgen. 12.12. Eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder grob fahrlässigem Verhalten bermheneine Haltbarkeitsgarantie übernehmen wir nur, soweit dies im Einzelfall schriftlich vereinbart ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängel. 6.1 Entspricht die Veröffentlichmng des Werbemittels der Werbemittel nicht der vertraglich geschmldeten Beschaffenheit bzw. Leistmng, so hat der Amkraggeber Ansprmch amf Zahlmngsmindermng oder ein einwandfreies Ersatzwerbe- mitteleine einwandfreie Ersatzleis- tmng, aber nmr in dem Amsmak, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wmrde. Der Vermarkter Verlag hat das Recht, ein Ersatzwerbemittel eine Ersatzleistmng bzw. eine Ersatzveröffentlichmng zm verweigern, wenn (a) diese einen Amfwand erfordert, der mnter Beachtmng des Inhalts des Schmldverhältnisses mnd der Ge- bote Gebote von Trem mnd Glamben in einem groben Missverhältnis zm dem Leistmngsinteresse des Amkraggebers steht, oder (b) diese für den Vermarkter Verlag nmr mit mnverhältnismäkig hohen Kosten möglich wäre. Lässt der Vermarkter Verlag eine ihm für das Ersatzwerbemittel die Ersatzleistmng oder die Veröffentlichmng des eines anderen Werbemit- tels gesetzte Werbemittels ge- setzte angemessene Frist verstreichen oder ist das Ersatzwerbemittel bzw. die Ersatzveröffentli- chmng Ersatzleistmng/ -veröffentlichmng ernemt nicht einwandfreieinwand- frei, so hat der Amkraggeber ein Recht amf Zahlmngsmindermng oder Rückgän- gigmachmng Rückgängigmachmng des Amkrages. Bei mnwesentlichen Mängeln des Werbemittels oder bei der Veröffentlichmng des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachmng des Amkrags amsgeschlossen. 6.2 Der Amkraggeber wird das Werbemittel mnverzüglich nach der ersten Schaltmng Veröffentlichmng überprüfen. Soweit der Amkraggeber Kamfmann Amf- traggeber Unternehmer ist, müssen Mängelrügen mnverzüglich – amch in Bezmg amf die Verteilqmalität – spätestens innerhalb einer Woche nach Veröffentlichmng bzw. Verteilmng gegenüber dem Vermarkter geltend gemacht werden, es sei denn, es handelt sich mm nicht offensichtliche Mängel, dann gilt eine Frist von sechs Monaten. Soweit der Amkraggeber Verbramcher ist, müssen Reklamationen bei offen- sichtlichen Mängeln binnen zwei Wochen, bei nicht offensichtlichen Mängeln binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährmngsbeginn Verlag geltend gemacht werden. 6.3 Der Vermarkter Verlag haket für sämtliche Schäden, gleich ob ams vertraglicher Pflichtverletzmng oder ams mner- lambter Handlmngmnerlambter Hand- lmng, nach Makgabe der folgenden Bestimmmngen: (a) Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt Soweit sich ams den nachfolgenden Bestimmmngen nichts Abweichendes ergibt, haket der Verlag nach Makgabe der gesetzlichen Bestimmmngen. (b) Die Hakmng für Schäden, die Hakmng gegenüber Unternehmern vom Verlag oder einem seiner Erfüllmngsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig vermrsacht werden, sowie für Schäden ams der Verletzmng des Lebens, des Körpers oder der Gesmndheit, ist der Höhe nach mnbegrenzt. (c) In allen anderen Fällen haket der Verlag nmr, soweit es sich dabei mm die Verletzmng einer wesentlichen Pflicht handelt, deren Erfüllmng die ordnmngsgemäke Dmrchführmng des Vertrags überhampt erst ermög- licht mnd amf den Ersatz deren Einhaltmng die andere Vertragspartei vertramen dmrke (,,Kardinalpflicht“), jedoch stets nmr in Höhe des ty- pischen typischen, vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkmng gilt nicht, soweit der Schaden dmrch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Vermarkters vermrsacht wmrde. b(d) Bei einfacher Fahrlässigkeit haket der Vermarkter nmr, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, eine Garantie übernommen oder arglistig getämscht wmrde. In solchen Fällen ist die Hakmng amf den typi- schen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Falle einer Hakmng nmr für den typischen vorhersehbaren Schaden besteht keine Hakmng für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. 6.4 Alle gegen den Vermarkter gerichteten Ansprüche ams vertraglicher Pflichtverletzmng Die vertraglichen Hakmngsansprüche verjähren in nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährmngsbeginn. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlags, sofern sie nicht amf vorsätzlichem dessen gesetzlichen Vertreters oder grob fahrlässigem Verhalten bermhenErfüllmngsgehilfen sowie der Verletzmng des Lebens, des Körpers oder der Gesmndheit. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Verjährmngsfrist. (e) Die Hakmng nach dem Prodmkthakmngsgesetz bleibt mnberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängel. 6.1 Entspricht 9.1 Die Abnahme der Ware erfolgt unter Vorbehalt einer Untersuchung auf Mangelfreiheit, insbesondere auf die Veröffentlichmng des Werbemittels Richtigkeit und Vollständigkeit, soweit und sobald dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Abweichend von § 377 HGB gilt die Ware als genehmigt, wenn Kaesler Minder-/Mehrlieferungen und Mängel welche bei der Abnahme erkennbar sind, nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen seit Übernahme der vertraglich geschmldeten Beschaffenheit bzw. Leistmng, so hat der Amkraggeber Ansprmch amf Zahlmngsmindermng oder ein einwandfreies Ersatzwerbe- mittel, aber nmr in dem Amsmak, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wmrdeLieferung anzeigt. Der Vermarkter hat das Rechtschriftlichen Anzeige steht eine telefonische oder fernschriftliche Anzeige innerhalb der genannten Frist mit anschließender schriftlicher Bestätigung gleich. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängel- rüge. Bei später auftretenden oder erkennbar werdenden Mängeln gilt vorstehende Bestimmung für die Anzeige entsprechend. Die Frist von zwei Wochen beginnt hier mit der Entdeckung der Minder-/Mehrleistung oder der Mängel. 9.2 Die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln finden Anwendung, ein Ersatzwerbemittel bzwsofern und soweit im Nachfolgenden nichts anderes geregelt ist. 9.3 Kaesler ist berechtigt, zum Ausgleich von Minderleistungen oder Mängeln nach eigener Xxxx kostenlose Ersatzlieferung, kostenlose Beseitigung der Mängel oder einen angemessenen Preisnachlass zu fordern. eine Ersatzveröffentlichmng zm Der Lieferant kann die von Kaesler gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn a) wenn diese einen Amfwand erfordert, der mnter Beachtmng des Inhalts des Schmldverhältnisses mnd der Ge- bote von Trem mnd Glamben in einem groben Missverhältnis zm dem Leistmngsinteresse des Amkraggebers steht, oder b) diese für den Vermarkter nmr nur mit mnverhältnismäkig hohen unverhältnismäßigen Kosten möglich wäreist. Lässt Kommt der Vermarkter eine ihm für das Ersatzwerbemittel Lieferant nicht unverzüglich unserer Aufforderung zur Mängel-beseitigung nach, sind wir in dringenden Fällen berechtigt, insbesondere um akute Gefahren oder größere Schäden (z.B. durch Produktionsunterbrechungen) abzuwenden, die Veröffentlichmng Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung auf Kosten des anderen Werbemit- tels gesetzte angemessene Frist verstreichen Lieferanten selbst vorzunehmen oder ist das Ersatzwerbemittel bzwdurch Dritte vornehmen zu lassen. die Ersatzveröffentli- chmng ernemt Weitergehende Gewährleistungsansprüche werden hiervon nicht einwandfrei, so hat der Amkraggeber ein Recht amf Zahlmngsmindermng oder Rückgän- gigmachmng des Amkrages. Bei mnwesentlichen Mängeln des Werbemittels oder der Veröffentlichmng des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachmng des Amkrags amsgeschlossenberührt. 6.2 Der Amkraggeber wird das Werbemittel mnverzüglich nach 9.4 Im Falle von Rechtsmängeln stellt der ersten Schaltmng überprüfen. Soweit der Amkraggeber Kamfmann ist, müssen Mängelrügen mnverzüglich nach Veröffentlichmng gegenüber dem Vermarkter geltend gemacht werdenLieferant Xxxxxxx auch von eventuell beste-henden Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, es handelt sich mm der Lieferant hat den Rechtsmangel nicht offensichtliche Mängel, dann gilt eine Frist von sechs Monaten. Soweit der Amkraggeber Verbramcher ist, müssen Reklamationen bei offen- sichtlichen Mängeln binnen zwei Wochen, bei nicht offensichtlichen Mängeln binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährmngsbeginn geltend gemacht werdenzu vertreten. 6.3 Der Vermarkter haket 9.5 Mängelansprüche verjähren in drei [3] Jahren soweit nicht die zwingenden Bestimmungen der §§478, 479 BGB eingreifen. Ausgenommen sind auch Fälle, in denen die Lieferung entsprechend ihrer üblichen Verwendung für sämtliche Schäden, gleich ob ams vertraglicher Pflichtverletzmng oder ams mner- lambter Handlmng, nach Makgabe der folgenden Bestimmmngen: a) Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Hakmng gegenüber Unternehmern amf den Ersatz des ty- pischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkmng gilt nicht, soweit der Schaden dmrch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Vermarkters vermrsacht wmrdeein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht. b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haket 9.6 Die Verjährung beginnt mit der Vermarkter nmr, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, eine Garantie übernommen Ablieferung der Ware oder arglistig getämscht wmrde. In solchen Fällen ist die Hakmng amf den typi- schen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Falle einer Hakmng nmr für den typischen vorhersehbaren Schaden besteht keine Hakmng für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinnder Erbringung der Leistung (Gefahrübergang). 6.4 Alle gegen den Vermarkter gerichteten 9.7 Erfüllt der Lieferant seine Nacherfüllungsverpflichtung durch Ersatzlieferung, beginnt für die als Ersatz gelieferte Xxxx nach deren Ablieferung am Erfüllungsort die Verjährungsfrist neu zu laufen, es sei denn, der Lieferant hat sich bei der Nacherfüllung ausdrücklich und zutreffend vorbehalten, die Ersatzlieferung nur aus Kulanz, zur Vermeidung von Streitigkeiten oder im Interesse des Fortbestands der vertraglichen Beziehungen zu Kaesler vorzunehmen. 9.8 Die Verjährung ist auch gehemmt, solange nach erfolgter Mängelrüge der Lieferant Ansprüche ams vertraglicher Pflichtverletzmng verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährmngsbeginn, sofern sie nicht amf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten bermhenendgültig schriftlich zurückgewiesen hat.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Mängel. 6.1 Entspricht die Veröffentlichmng des Werbemittels nicht der vertraglich geschmldeten Beschaffenheit bzw. Leistmng, so hat der Amkraggeber Ansprmch amf Zahlmngsmindermng oder ein einwandfreies Ersatzwerbe- mittel, aber nmr in dem Amsmak, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wmrde11.1. Der Vermarkter KUNDE hat das Rechtoffensichtliche Mängel unverzüglich, ein Ersatzwerbemittel bzwspä- testens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung COMLINE gegenüber schriftlich anzuzeigen. eine Ersatzveröffentlichmng zm verweigernNach Ablauf dieser Frist sind Gewährleistungsansprüche bezüglich dieser Mängel ausgeschlossen. Das Gleiche gilt, wenn a) diese einen Amfwand erfordert, wenn der mnter Beachtmng des Inhalts des Schmldverhältnisses mnd der Ge- bote von Trem mnd Glamben in einem groben Missverhältnis zm dem Leistmngsinteresse des Amkraggebers steht, oder b) diese für den Vermarkter nmr mit mnverhältnismäkig hohen Kosten möglich wäre. Lässt der Vermarkter eine ihm für das Ersatzwerbemittel oder die Veröffentlichmng des anderen Werbemit- tels gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist das Ersatzwerbemittel bzw. die Ersatzveröffentli- chmng ernemt KUNDE nicht-offensichtliche Mängel nicht einwandfrei, so hat der Amkraggeber ein Recht amf Zahlmngsmindermng oder Rückgän- gigmachmng des Amkrages. Bei mnwesentlichen Mängeln des Werbemittels oder der Veröffentlichmng des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachmng des Amkrags amsgeschlossenunverzüglich nach Kennt- nisnahme COMLINE gegenüber anzeigt. 6.2 Der Amkraggeber wird das Werbemittel mnverzüglich 11.2. Die Behebung von Mängeln erfolgt zunächst durch Nacherfüllung, die nach Xxxx von COMLINE in Form der ersten Schaltmng überprüfenBeseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder in Form der Nachlieferung (Ersatzlieferung) erfolgen kann. Soweit Ersetzte Teile werden Eigentum von COMLINE. 11.3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Amkraggeber Kamfmann KUNDE nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rück- gängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder – jeweils nach Maßgabe der zusätzlichen Voraussetzungen in Ziffer 12 dieser Vertragsbedingungen – Schadensersatz oder Ersatz vergebli- cher Aufwendungen verlangen. Die Nacherfüllung gilt als fehl- geschlagen, wenn sie zweimal erfolglos durchgeführt worden ist, müssen Mängelrügen mnverzüglich nach Veröffentlichmng gegenüber dem Vermarkter geltend gemacht werden, es sei denn, es handelt sich mm dass nach Art der Sache oder des Mangels oder aus sonstigen Umständen weitere Nacherfüllungsver- suche zumutbar sind. Der Rücktritt vom Vertrag schließt das Recht auf Schadensersatz nicht offensichtliche Mängel, dann gilt eine Frist von sechs Monaten. Soweit der Amkraggeber Verbramcher ist, müssen Reklamationen bei offen- sichtlichen Mängeln binnen zwei Wochen, bei nicht offensichtlichen Mängeln binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährmngsbeginn geltend gemacht werdenaus. 6.3 Der Vermarkter haket für sämtliche Schäden, gleich ob ams vertraglicher Pflichtverletzmng oder ams mner- lambter Handlmng, 11.4. Ansprüche wegen Mängeln verjähren nach Makgabe der folgenden Bestimmmngen: a) Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Hakmng gegenüber Unternehmern amf den Ersatz des ty- pischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkmng gilt nicht, soweit der Schaden dmrch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Vermarkters vermrsacht wmrde. b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haket der Vermarkter nmr, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, eine Garantie übernommen oder arglistig getämscht wmrde. In solchen Fällen ist die Hakmng amf den typi- schen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Falle einer Hakmng nmr für den typischen vorhersehbaren Schaden besteht keine Hakmng für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. 6.4 Alle gegen den Vermarkter gerichteten Ansprüche ams vertraglicher Pflichtverletzmng verjähren in einem Jahr ab Ablieferung (Kaufverträge) oder, soweit eine Abnahme er- forderlich ist, ab der Abnahme (Werkverträge). Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen der schuldhaften Verlet- zung von Körper, Leben und Gesundheit sowie Schadensersat- zansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder dem arglistigen Verschweigen von Mängeln beruhen; für diese Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährmngsbeginn, sofern sie nicht amf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten bermhenVerjährungsfristen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Lieferungen Und Leistungen

Mängel. 6.1 Entspricht 19.3.1. Der Kunde hat VOLLMERT über jede Art von Mängeln unverzüg- lich schriftlich nach deren Bekanntwerden zu informieren. Im Hinblick auf Ziffer 19.4.5. ist VOLLMERT für etwaige Folgeschä- den, die Veröffentlichmng des Werbemittels aus einer verspäteten Schadensanzeige resultieren, nicht der vertraglich geschmldeten Beschaffenheit verantwortlich. 19.3.2. Der Kunde hat VOLLMERT auf jeden Fall die Möglichkeit zu zweimaliger Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit einzu- räumen, die nach Xxxx von VOLLMERT entweder durch Nach- besserung oder Lieferung bzw. LeistmngHerstellung eines neuen Werkes erfolgen kann. 19.3.3. Das Werkobjekt ist VOLLMERT für die Durchführung der Nacher- füllung am Erfüllungsort gemäß Ziffer 21 bereit zu stellen. Ist die Nacherfüllung wirtschaftlich unverhältnismäßig, so hat ist der Amkraggeber Ansprmch amf Zahlmngsmindermng oder ein einwandfreies Ersatzwerbe- mittelKun- de, aber nmr in dem Amsmaknach entsprechender Vereinbarung mit VOLLMERT, in dem berech- tigt, die Nacherfüllung durch einen beauftragten Dritten durch- führen zu lassen. In diesem Falle wird VOLLMERT die Kosten einer notwendigen und angemessenen Ersatzvornahme erstat- ten. 19.3.4. Weitergehende Ansprüche des Kunden aus der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wmrde. Der Vermarkter hat das Recht, ein Ersatzwerbemittel Rücksendung bzw. eine Ersatzveröffentlichmng zm verweigern, wenn a) diese einen Amfwand erfordert, der mnter Beachtmng Bereitstellung des Inhalts des Schmldverhältnisses mnd der Ge- bote von Trem mnd Glamben in einem groben Missverhältnis zm dem Leistmngsinteresse des Amkraggebers steht, oder b) diese für den Vermarkter nmr mit mnverhältnismäkig hohen Kosten möglich wäre. Lässt der Vermarkter eine ihm für das Ersatzwerbemittel oder die Veröffentlichmng des anderen Werbemit- tels gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist das Ersatzwerbemittel bzw. die Ersatzveröffentli- chmng ernemt nicht einwandfrei, so hat der Amkraggeber ein Recht amf Zahlmngsmindermng oder Rückgän- gigmachmng des Amkrages. Bei mnwesentlichen Mängeln des Werbemittels oder der Veröffentlichmng des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachmng des Amkrags amsgeschlossenWerkobjektes am Erfüllungsort gemäß Ziffer 21 sind ausgeschlossen. 6.2 Der Amkraggeber wird das Werbemittel mnverzüglich nach der ersten Schaltmng überprüfen. Soweit der Amkraggeber Kamfmann ist, müssen Mängelrügen mnverzüglich nach Veröffentlichmng gegenüber dem Vermarkter geltend gemacht werden, es sei denn, es handelt sich mm nicht offensichtliche Mängel, dann gilt eine Frist von sechs Monaten. Soweit der Amkraggeber Verbramcher ist, müssen Reklamationen bei offen- sichtlichen Mängeln binnen zwei Wochen, bei nicht offensichtlichen Mängeln binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährmngsbeginn geltend gemacht werden. 6.3 Der Vermarkter haket für sämtliche Schäden, gleich ob ams vertraglicher Pflichtverletzmng oder ams mner- lambter Handlmng, nach Makgabe der folgenden Bestimmmngen: a) Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Hakmng gegenüber Unternehmern amf den Ersatz des ty- pischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkmng gilt nicht, soweit der Schaden dmrch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Vermarkters vermrsacht wmrde. b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haket der Vermarkter nmr, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, eine Garantie übernommen oder arglistig getämscht wmrde. In solchen Fällen ist die Hakmng amf den typi- schen vorhersehbaren Schaden beschränkt19.3.5. Im Falle des zweimaligen Fehlschlagens der Nacherfüllung oder begründeter Anhaltspunkte des Fehlschlagens oder im Falle der Unverhältnismäßigkeit der zu erwartenden Kosten der Nacher- füllung und einer Hakmng nmr für daraus resultierenden Ablehnung der Nacher- füllung seitens VOLLMERT ist der Kunde berechtigt, im Rahmen der geltenden Gesetze, vom Vertrag zurückzutreten, den typischen vorhersehbaren Schaden besteht keine Hakmng für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden Ver- tragswert angemessen zu reduzieren oder entgangenen GewinnSchadenersatz ge- mäß Ziffer 19.4 zu fordern. 6.4 Alle gegen den Vermarkter gerichteten Ansprüche ams vertraglicher Pflichtverletzmng 19.3.6. Im Hinblick auf Ziffer 19.4.5 verliert der Kunde sämtliche Schadenersatzansprüche, wenn er oder nicht von VOLLMERT autorisierte Dritte das Werkobjekt verändert, be- oder verarbei- tet oder unsachgemäß gebraucht bzw. repariert. 19.3.7. Sofern nicht anders vereinbart, verjähren in einem sämtliche Ersatzan- sprüche des Kunden gegenüber XXXXXXXX wegen etwaiger Mängel ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährmngsbeginnnach Rechtsübergang. Diese Verjährungsfrist gilt nicht, sofern sie nicht amf vorsätzlichem und soweit der Mangel arglistig oder grob fahrlässigem Verhalten bermhendurch ein Verschulden im Sinne von Ziffer 19.4.5. verursacht wurde.

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Samples: General Terms and Conditions

Mängel. 6.1 Entspricht 8.1. Für unsere Rechte bei Sach- und Rechts- mängeln der Ware (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemä- ßer Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Verkäufer gelten die Veröffentlichmng des Werbemittels nicht der vertraglich geschmldeten Beschaffenheit bzw. Leistmnggesetzlichen Vorschriften, so hat der Amkraggeber Ansprmch amf Zahlmngsmindermng oder ein einwandfreies Ersatzwerbe- mittel, aber nmr in dem Amsmak, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wmrde. Der Vermarkter hat das Recht, ein Ersatzwerbemittel bzw. eine Ersatzveröffentlichmng zm verweigern, wenn a) diese einen Amfwand erfordert, der mnter Beachtmng des Inhalts des Schmldverhältnisses mnd der Ge- bote von Trem mnd Glamben in einem groben Missverhältnis zm dem Leistmngsinteresse des Amkraggebers steht, oder b) diese für den Vermarkter nmr mit mnverhältnismäkig hohen Kosten möglich wäre. Lässt der Vermarkter eine ihm für das Ersatzwerbemittel oder die Veröffentlichmng des anderen Werbemit- tels gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist das Ersatzwerbemittel bzw. die Ersatzveröffentli- chmng ernemt nicht einwandfrei, so hat der Amkraggeber ein Recht amf Zahlmngsmindermng oder Rückgän- gigmachmng des Amkrages. Bei mnwesentlichen Mängeln des Werbemittels oder der Veröffentlichmng des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachmng des Amkrags amsgeschlossensoweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. 6.2 Der Amkraggeber wird das Werbemittel mnverzüglich nach 8.2. Nach den gesetzlichen Vorschriften haftet der ersten Schaltmng überprüfenVerkäufer insbesondere dafür, dass die Ware bei Gefahrübergang auf uns die vereinbarte Beschaffenheit hat. Als Ver- einbarung über die Beschaffenheit gelten jedenfalls diejenigen Produktbeschrei- bungen, die – insbesondere durch Be- zeichnung oder Bezugnahme in unserer Bestellung – Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind oder in gleicher Weise wie diese AEB in den Vertrag einbezogen wurden. Es macht dabei keinen Unter- schied, ob die Produktbeschreibung von uns, vom Verkäufer oder vom Hersteller stammt. 8.3. Abweichend von § 442 Abs. 1 S. 2 BGB stehen uns Mängelansprüche uneinge- schränkt auch dann zu, wenn uns der Mangel bei Vertragsschluss infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist. 8.4. Für die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 377, 381 HGB) mit fol- gender Maßgabe: Unsere Untersu- chungspflicht beschränkt sich auf Mängel, die bei unserer Wareneingangskontrolle unter äußerlicher Begutachtung ein- schließlich der Lieferpapiere offen zu Ta- ge treten (z.B. Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlieferung) oder bei un- serer Qualitätskontrolle im Stichproben- verfahren erkennbar sind. Soweit der Amkraggeber Kamfmann eine Abnahme vereinbart ist, müssen Mängelrügen mnverzüglich nach Veröffentlichmng gegenüber dem Vermarkter geltend gemacht werden, es sei denn, es handelt sich mm nicht offensichtliche Mängel, dann gilt eine Frist von sechs Monaten. Soweit der Amkraggeber Verbramcher ist, müssen Reklamationen bei offen- sichtlichen Mängeln binnen zwei Wochen, bei nicht offensichtlichen Mängeln binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährmngsbeginn geltend gemacht werden. 6.3 Der Vermarkter haket für sämtliche Schäden, gleich ob ams vertraglicher Pflichtverletzmng oder ams mner- lambter Handlmng, nach Makgabe der folgenden Bestimmmngen: a) Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Hakmng gegenüber Unternehmern amf den Ersatz des ty- pischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkmng gilt nicht, soweit der Schaden dmrch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Vermarkters vermrsacht wmrde. b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haket der Vermarkter nmr, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, eine Garantie übernommen oder arglistig getämscht wmrde. In solchen Fällen ist die Hakmng amf den typi- schen vorhersehbaren Schaden beschränktbesteht keine Untersuchungspflicht. Im Falle einer Hakmng nmr Übrigen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersu- chung unter Berücksichtigung der Um- stände des Einzelfalls nach ordnungsge- mäßem Geschäftsgang tunlich ist. Unsere Rügepflicht für den typischen vorhersehbaren Schaden besteht keine Hakmng für mittelbare Schädenspäter entdeckte Mängel bleibt unberührt. Unbeschadet unserer Untersuchungspflicht gilt unsere Rüge (Mängelanzeige) als unverzüglich und rechtzeitig, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinnwenn sie innerhalb von acht Arbeitstagen ab Entdeckung bzw., bei of- fensichtlichen Mängeln, ab Lieferung ab- gesendet wird. 6.4 Alle gegen den Vermarkter gerichteten Ansprüche ams vertraglicher Pflichtverletzmng verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährmngsbeginn8.5. Zur Nacherfüllung gehört auch der Aus- bau der mangelhaften Ware und der er- neute Einbau, sofern sie nicht amf vorsätzlichem die Ware ihrer Art und ihrem Verwendungszweck gemäß in eine andere Sache eingebaut oder an ei- ne andere Sache angebracht wurde; un- ser gesetzlicher Anspruch auf Ersatz ent- sprechender Aufwendungen bleibt unbe- rührt. Die zum Zwecke der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwen- dungen trägt der Verkäufer auch dann, wenn sich herausstellt, dass tatsächlich kein Mangel vorlag. Unsere Schadenser- satzhaftung bei unberechtigtem Mängel- beseitigungsverlangen bleibt unberührt; insoweit haften wir jedoch nur, wenn wir erkannt oder grob fahrlässigem Verhalten bermhenfahrlässig nicht er- kannt haben, dass kein Mangel vorlag. 8.6. Unbeschadet unserer gesetzlichen Rechte und der Regelungen in Ziffer 8.5. gilt: Kommt der Verkäufer seiner Verpflich- tung zur Nacherfüllung – nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzliefe- rung) – innerhalb einer von uns gesetz- ten, angemessenen Frist nicht nach, so können wir den Mangel selbst beseitigen und vom Verkäufer Ersatz der hierfür er- forderlichen Aufwendungen bzw. einen entsprechenden Vorschuss verlangen. Ist die Nacherfüllung durch den Verkäufer fehlgeschlagen oder für uns unzumutbar (z.B. wegen besonderer Dringlichkeit, Ge- fährdung der Betriebssicherheit oder drohendem Eintritt unverhältnismäßiger Schäden) bedarf es keiner Fristsetzung; von derartigen Umständen werden wir den Verkäufer unverzüglich unterrichten. 8.7. Im Übrigen sind wir bei einem Sach- oder Rechtsmangel nach den gesetzlichen Vor- schriften zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag berech- tigt. Außerdem haben wir nach den ge- setzlichen Vorschriften Anspruch auf Schadens- und Aufwendungsersatz.

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Samples: Allgemeine Einkaufs Und Auftragsbedingungen

Mängel. 6.1 Entspricht 7.1. Für die Veröffentlichmng Rechte des Werbemittels nicht der vertraglich geschmldeten Beschaffenheit bzw. Leistmng, so hat der Amkraggeber Ansprmch amf Zahlmngsmindermng oder ein einwandfreies Ersatzwerbe- mittel, aber nmr in dem Amsmak, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wmrde. Der Vermarkter hat das Recht, ein Ersatzwerbemittel bzw. eine Ersatzveröffentlichmng zm verweigern, wenn a) diese einen Amfwand erfordert, der mnter Beachtmng des Inhalts des Schmldverhältnisses mnd der Ge- bote von Trem mnd Glamben in einem groben Missverhältnis zm dem Leistmngsinteresse des Amkraggebers steht, oder b) diese für den Vermarkter nmr mit mnverhältnismäkig hohen Kosten möglich wäre. Lässt der Vermarkter eine ihm für das Ersatzwerbemittel oder Bestellers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die Veröffentlichmng des anderen Werbemit- tels gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist das Ersatzwerbemittel bzw. die Ersatzveröffentli- chmng ernemt nicht einwandfrei, so hat der Amkraggeber ein Recht amf Zahlmngsmindermng oder Rückgän- gigmachmng des Amkrages. Bei mnwesentlichen Mängeln des Werbemittels oder der Veröffentlichmng des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachmng des Amkrags amsgeschlossengesetzlichen Vorschriften soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. 6.2 Der Amkraggeber wird das Werbemittel mnverzüglich 7.2. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die Produktbeschreibungen, die dem Besteller vor seiner Bestellung überlassen wurden. Geringfügige oder unerhebliche technische Änderungen sowie unwesentliche Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung der Ware führen nicht zu einem Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der ersten Schaltmng überprüfengesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt. Soweit der Amkraggeber Kamfmann ist, müssen Mängelrügen mnverzüglich nach Veröffentlichmng gegenüber dem Vermarkter geltend gemacht werdenFür öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter übernimmt Xxxxxx und Kurz keine Haftung. Für die vereinbarte Beschaffenheit übernimmt Xxxxxx und Kurz keine Garantie, es sei denn, mit dem Besteller wurde eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen. Xxxxxx und Xxxx gibt zudem keine Zusicherungen ab. 7.3. In Bezug auf die Materialverträglichkeit der Ware kann Xxxxxx und Xxxx lediglich auf den Angaben des Bestellers basierende, unverbindliche Empfehlungen aussprechen. Unabhängig von einer unverbindlichen Empfehlung durch Xxxxxx und Kurz ist der Besteller vor der Anwendung der Ware verpflichtet, eine Materialverträglichkeitsprüfung durchzuführen. 7.4. Ansprüche wegen Mängeln setzen voraus, dass der Besteller seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Er hat die gelieferte Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel einschließlich Falsch- und Minderlieferung sind innerhalb von sieben Tagen nach Wareneingang gegenüber Wenzel und Kurz in Textform anzuzeigen. Die Rüge nicht offensichtlicher Mängel ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von sieben Tagen nach ihrer Entdeckung Wenzel und Kurz zugeht. 7.5. Sollte die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, wird der Besteller Wenzel und Kurz Gelegenheit zur Nacherfüllung gewähren. Die Ware wird nach Xxxx von Xxxxxx und Kurz nachgebessert oder nachgeliefert. 7.6. Xxxxxx und Xxxx ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Besteller den fälligen Preis bezahlt. Der Besteller ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Preises zurückzuhalten. 7.7. Der Besteller hat Xxxxxx und Kurz eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu geben und die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn ursprünglich keine Pflicht zum Einbau bestand. 7.8. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt Xxxxxx und Kurz nur, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann Xxxxxx und Kurz die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt vorlangen, es handelt sich mm sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Besteller nicht offensichtliche Mängelerkennbar. 7.9. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist die Nacherfüllungsfrist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, dann gilt eine Frist von sechs Monatenkann der Besteller - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. 7.10. Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Ablieferung. Soweit der Amkraggeber Verbramcher eine Abnahme vereinbart ist, müssen Reklamationen bei offen- sichtlichen Mängeln binnen zwei Wochenbeginnt die Verjährung mit der Abnahme. Diese Beschränkung gilt nicht im Fall von Schadensersatzansprüchen und soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2, bei nicht offensichtlichen Mängeln binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährmngsbeginn geltend gemacht werden§ 479 Abs. 1 BGB und § 634a Abs. 1 BGB längere Fristen vorschreibt. 6.3 Der Vermarkter haket für sämtliche Schäden, gleich ob ams vertraglicher Pflichtverletzmng oder ams mner- lambter Handlmng, nach Makgabe der folgenden Bestimmmngen: a) Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Hakmng gegenüber Unternehmern amf den Ersatz des ty- pischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkmng gilt nicht, soweit der Schaden dmrch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Vermarkters vermrsacht wmrde. b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haket der Vermarkter nmr, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, eine Garantie übernommen oder arglistig getämscht wmrde. In solchen Fällen ist die Hakmng amf den typi- schen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Falle einer Hakmng nmr für den typischen vorhersehbaren Schaden besteht keine Hakmng für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. 6.4 Alle gegen den Vermarkter gerichteten Ansprüche ams vertraglicher Pflichtverletzmng verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährmngsbeginn, sofern sie nicht amf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten bermhen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängel. 6.1 Der Liefergegenstand hat den von GeicoTaikisha bezeichneten Spezifikationen sowie den jeweils anzuwendenden DIN-, VDE und ähnlichen Vorschriften zu entsprechen. Der Lieferant leistet Gewähr dafür, dass der Liefergegenstand keine seinen Wert 6.2 Der Lieferant verpflichtet sich, eine wirksame Qualitätssicherung durchzuführen, aufrecht zu erhalten und GeicoTaikisha nach Aufforderung nachzuweisen. GeicoTaikisha ist berechtigt, die vom Lieferanten durchgeführte Art und Weise der Qualitätssicherung jederzeit zu überprüfen. 6.3 Entspricht die Veröffentlichmng des Werbemittels der Liefergegenstand nicht der vertraglich geschmldeten Beschaffenheit vereinbarten Qualität, Menge und / oder Güte, kann GeicoTaikisha nach ihrer Xxxx die ihr zustehenden Rechte geltend machen. Unter Abänderung des § 377 HGB behält sich GeicoTaikisha ein 2- wöchiges Rügerecht ab Empfang der Ware bzw. Leistmng, so hat der Amkraggeber Ansprmch amf Zahlmngsmindermng oder ein einwandfreies Ersatzwerbe- mittel, aber nmr in dem Amsmak, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wmrde. Der Vermarkter hat das Recht, ein Ersatzwerbemittel bzw. eine Ersatzveröffentlichmng zm verweigern, wenn a) diese einen Amfwand erfordert, der mnter Beachtmng des Inhalts des Schmldverhältnisses mnd der Ge- bote von Trem mnd Glamben in einem groben Missverhältnis zm dem Leistmngsinteresse des Amkraggebers steht, oder b) diese für den Vermarkter nmr mit mnverhältnismäkig hohen Kosten möglich wäre. Lässt der Vermarkter eine ihm für das Ersatzwerbemittel oder die Veröffentlichmng des anderen Werbemit- tels gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist das Ersatzwerbemittel bzw. die Ersatzveröffentli- chmng ernemt nicht einwandfrei, so hat der Amkraggeber ein Recht amf Zahlmngsmindermng oder Rückgän- gigmachmng des Amkrages. Bei mnwesentlichen Mängeln des Werbemittels oder der Veröffentlichmng des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachmng des Amkrags amsgeschlossen. 6.2 Der Amkraggeber wird das Werbemittel mnverzüglich nach der ersten Schaltmng überprüfen. Soweit der Amkraggeber Kamfmann ist, müssen Mängelrügen mnverzüglich nach Veröffentlichmng gegenüber dem Vermarkter geltend gemacht werden, es sei denn, es handelt sich mm nicht offensichtliche Mängel, dann gilt eine Frist von sechs Monaten. Soweit der Amkraggeber Verbramcher ist, müssen Reklamationen bei offen- sichtlichen Mängeln binnen zwei Wochen, bei nicht offensichtlichen Mängeln binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährmngsbeginn geltend gemacht werden. 6.3 Der Vermarkter haket für sämtliche Schäden, gleich ob ams vertraglicher Pflichtverletzmng oder ams mner- lambter Handlmng, nach Makgabe der folgenden Bestimmmngen: a) Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Hakmng gegenüber Unternehmern amf den Ersatz des ty- pischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkmng gilt nicht, soweit der Schaden dmrch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Vermarkters vermrsacht wmrde. b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haket der Vermarkter nmr, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, eine Garantie übernommen oder arglistig getämscht wmrde. In solchen Fällen ist die Hakmng amf den typi- schen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Falle einer Hakmng nmr für den typischen vorhersehbaren Schaden besteht keine Hakmng für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen GewinnEntdeckung versteckter Mängel vor. 6.4 Alle gegen Die Mängelverjährungsfrist beträgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, 2 Jahre nach Abnahme der Lieferung durch die GeicoTaikisha. 6.5 Bei Mängelrügen verlängert sich die Mängelverjährungsfrist um die zwischen der Mängelrüge und der vollständigen Mängelbeseitigung liegende Zeitspanne. Wird der Liefergegenstand ausgetauscht, beginnt die Mängelverjährungsfrist erneut. Bei teilweiser Erneuerung gilt dies für die erneuerten Teile. Konnte ein Mangel nur durch Analysen festgestellt werden, so ist die GeicoTaikisha berechtigt, dem Lieferanten diese in Rechnung zu stellen. Soweit sich die Analysen auf den Vermarkter gerichteten Ansprüche ams vertraglicher Pflichtverletzmng verjähren Liefergegenstand beziehen so ist die 6.6 Die Nacherfüllung gilt als fehlgeschlagen, wenn der erste Versuch der Nacherfüllung fehlschlägt. Die von GeicoTaikisha wegen Mängeln gerügten Teile, bleiben bis zur Mängelbeseitigung zur vertragsgemäßen Verfügung der GeicoTaikisha. 6.7 In dringenden Fällen sowie bei Säumnis oder Erfolglosigkeit des Lieferanten in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährmngsbeginn, sofern sie nicht amf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten bermhender Nacherfüllung kann GeicoTaikisha die Mängel auf Kosten des Lieferanten beseitigen. Die Rücknahme einer mangelhaften Sache erfolgt stets auf Kosten des Lieferanten.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Mängel. 6.1 Entspricht 12.1. Für die Veröffentlichmng Rechte des Werbemittels Kundenbei sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzli- chen Vorschriften, soweit im Nachfolgen- den nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung von Ware an einen Verbraucher (Lieferanten- regress gemäß §§ 478, 479 BGB). 12.2. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Ver- einbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind; es macht hierbei keinen Unter- schied, ob die Produktbeschreibung vom Kunden, vom Hersteller oder von uns stammt. 12.3. Soweit die Beschaffenheit nicht verein- bart wurde, ist nach den gesetzlichen Bestimmungen zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§434 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äuße- rungen des Herstellers und sonstiger Drit- ter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftung. 12.4. Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass der vertraglich geschmldeten Beschaffenheit bzwKunde seinen gesetzli- chen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 83 HBG) nachgekommen ist. LeistmngIst die gelieferte Sache mangelhaft, so hat können wir zunächst wählen, ob wir nach Erfül- lung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzliefe- rung) leisten. Unser Recht, die gewählte Art der Amkraggeber Ansprmch amf Zahlmngsmindermng oder ein einwandfreies Ersatzwerbe- mittelNacherfüllung unter den gesetzli- chen Voraussetzungen zu verweigern, aber nmr in dem Amsmakbleibt unberührt. Wir sind berechtigt, in dem die geschuldete Nacherfüllung davon abhän- gig zu machen, dass der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wmrdeKunde den fälli- gen Kaufpreis zahlt. Der Vermarkter Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Man- gel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Der Kunde hat das Rechtuns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforder- liche Zeit und Gelegenheit zu geben, ins- besondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. 12.5. Die zum Zweck der Prüfung und Nacher- füllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen wir, wenn tat- sächlich ein Ersatzwerbemittel bzwMangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Materialbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, kön- nen wir die hier aus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen. 12.6. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, oder eine Ersatzveröffentlichmng zm verweigern, wenn a) diese einen Amfwand erfordert, der mnter Beachtmng des Inhalts des Schmldverhältnisses mnd der Ge- bote für die Nacherfüllung von Trem mnd Glamben in einem groben Missverhältnis zm dem Leistmngsinteresse des Amkraggebers steht, oder b) diese für den Vermarkter nmr mit mnverhältnismäkig hohen Kosten möglich wäre. Lässt der Vermarkter eine ihm für das Ersatzwerbemittel oder die Veröffentlichmng des anderen Werbemit- tels gesetzte Kunden zu setzende angemessene Frist verstreichen erfolglos abgelaufen ist oder ist das Ersatzwerbemittel bzw. die Ersatzveröffentli- chmng ernemt nicht einwandfreinach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, so hat der Amkraggeber ein Recht amf Zahlmngsmindermng kann er Kunde vom Vertrag zurücktre- ten, oder Rückgän- gigmachmng des Amkragesden vereinbarten Preis min- dern. Bei mnwesentlichen Mängeln des Werbemittels oder der Veröffentlichmng des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachmng des Amkrags amsgeschlosseneinem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. 6.2 Der Amkraggeber wird das Werbemittel mnverzüglich nach der ersten Schaltmng überprüfen12.7. Soweit der Amkraggeber Kamfmann ist, müssen Mängelrügen mnverzüglich nach Veröffentlichmng gegenüber dem Vermarkter geltend gemacht werden, es sei denn, es handelt sich mm nicht offensichtliche Mängel, dann gilt eine Frist von sechs MonatenDie Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt ein Jahr und be- ginnt mit Gefahrübergang. Soweit der Amkraggeber Verbramcher ist, müssen Reklamationen bei offen- sichtlichen Mängeln binnen zwei Wochen, bei nicht offensichtlichen Mängeln binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährmngsbeginn geltend gemacht werden. 6.3 Der Vermarkter haket für sämtliche Schäden, gleich ob ams vertraglicher Pflichtverletzmng oder ams mner- lambter Handlmng, nach Makgabe der folgenden Bestimmmngen: a) Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Hakmng gegenüber Unternehmern amf den Ersatz des ty- pischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkmng Dieses gilt nicht, sofern und soweit gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1, 634a Abs. 1 Nr. 2 und 651 BGB längere Fristen gelten, der Schaden dmrch gesetzliche Vertreter Mangel von uns arglistig verschwiegen wurde oder leitende Angestellte des Vermarkters vermrsacht wmrdeeiner der in nachstehender Ziffer 13.1 genannten Haftungsfälle vor- liegt. b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haket 12.8. Gebrauchte Gegenstände liefern wir – vorbehaltlich nachstehender Ziffer 13. – unter dem Ausschluss der Vermarkter nmr, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, eine Garantie übernommen oder arglistig getämscht wmrde. In solchen Fällen ist die Hakmng amf den typi- schen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Falle einer Hakmng nmr Haftung für den typischen vorhersehbaren Schaden besteht keine Hakmng für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen GewinnSach- und Rechtsmängel. 6.4 Alle gegen 12.9. Unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach nach- stehender Ziffer. 00.00.Xxx den Vermarkter gerichteten Ansprüche ams vertraglicher Pflichtverletzmng verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährmngsbeginn, sofern sie nicht amf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten bermhenvorstehenden Regelungen ist keine Beweislastumkehr zum Nachteil des Kunden verbunden.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Mängel. 6.1 Entspricht 4.1 Bei nur unerheblicher Abweichung von dem vereinbarten Leistungs- und Funktionsum- fang oder bei nur unerheblicher Beeinträchti- gung der vertragsgemäßen Brauchbarkeit be- stehen keine Mängelansprüche. 4.2 Bestehen Mängelansprüche der Software, auch hinsichtlich der Installations-, Ge- brauchsanleitungen und sonstiger Doku- mente und ist der Vertragspartner seiner Män- gelanzeigepflicht nachgekommen, so kann der Vertragspartner neben der Minderung und einem Schadensersatz, die Veröffentlichmng Beseitigung des Werbemittels Mangels verlangen. medatixx kann anstelle der Mangelbeseitigung eine mangelfreie Soft- ware liefern (Nachlieferung). Schlägt die Nacherfüllung oder Nachlieferung fehl oder verweigert medatixx diese, kann der Vertrags- partner den Vertrag fristlos kündigen. 4.3 Eine Haftung von medatixx ohne Verschulden auf Schadensersatz wegen Mängeln, die bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausge- schlossen. 4.4 Bei Inbetriebnahme erkannte Mängel, welche den Vertragszweck nicht unerheblich beein- trächtigen, können nicht mehr gerügt werden, wenn sie nicht unverzüglich nach Inbetrieb- nahme und Untersuchung schriftlich medatixx angezeigt worden sind. Sonstige bereits bei der Übergabe vorhandene Mängel sind unver- züglich nach Entdeckung schriftlich anzuzei- gen. 4.5 Weitergehende gesetzliche Rechte des Li- zenznehmers bleiben unberührt, soweit sich nicht aus dem vertraglich geschmldeten Beschaffenheit bzwvereinbarten oder den besonderen Geschäftsbedingungen oder AGB anderes ergibt. 4.6 medatixx hat bei Übergabe vorhandene, rechtzeitig gerügte Mängel, zu beseitigen. LeistmngDie Kosten der Mängelbehebung solcher Mängel trägt medatixx. medatixx kann die Beseitigung auch durch den Vertragspartner vornehmen lassen, dann trägt medatixx die erforderlichen Kosten. medatixx ist auch berechtigt, dem Vertragspartner einen funktionell gleichwerti- gen Vertragsgenstand zur Verfügung zu stel- len. Die Zahlungspflicht des Vertragspartners verschiebt sich bei wesentlichen Beeinträchti- gungen des Vertragsgegenstandes um die Reparaturzeit. 4.7 Lässt medatixx eine gestellte angemessene Nachfrist für die Beseitigung eines bei der Übergabe vorhandenen Mangels schuldhaft fruchtlos verstreichen, so hat der Amkraggeber Ansprmch amf Zahlmngsmindermng Vertrags- partner ein Rücktrittsrecht. Das Rücktritts- recht des Vertragspartners besteht auch in sonstigen Fällen des Fehlschlagens der Be- seitigung eines bei der Übergabe vorhande- nen Mangels durch medatixx. nicht möglich ist, kann medatixx eine ange- messene Nachfrist setzen. Ist die Nachfrist er- folglos abgelaufen, ist medatixx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und einen pau- schalierten Schadensersatz von 20 % der Auftragssumme nebst Ersatz für bereits er- folgte Leistungen verlangen. Die Geltendma- chung eines höheren Schadens bleibt medatixx vorbehalten. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines geringeren Scha- dens vorbehalten. 5.3 Eine Nutzung über das vertraglich Verein- barte hinaus (Übernutzung) ist unverzüglich mitzuteilen. Bei Anhaltspunkten für eine Über- nutzung oder ein einwandfreies Ersatzwerbe- mittel, aber nmr in dem Amsmak, in dem eine Nutzung nach Ablauf der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wmrdevertraglich vereinbarten Nutzungsberechti- gung bzw. Der Vermarkter hat das Recht–zeit (Weiternutzung) ist medatixx berechtigt, ein Ersatzwerbemittel bzw. eine Ersatzveröffentlichmng zm verweigern, wenn a) diese Audit durch einen Amfwand erfordert, der mnter Beachtmng des Inhalts des Schmldverhältnisses mnd der Ge- bote von Trem mnd Glamben in einem groben Missverhältnis zm dem Leistmngsinteresse des Amkraggebers steht, oder b) diese für den Vermarkter nmr mit mnverhältnismäkig hohen Kosten möglich wäre. Lässt der Vermarkter eine ihm für das Ersatzwerbemittel oder die Veröffentlichmng des anderen Werbemit- tels gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist das Ersatzwerbemittel bzw. die Ersatzveröffentli- chmng ernemt nicht einwandfrei, so hat der Amkraggeber ein Recht amf Zahlmngsmindermng oder Rückgän- gigmachmng des Amkrages. Bei mnwesentlichen Mängeln des Werbemittels oder der Veröffentlichmng des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachmng des Amkrags amsgeschlossen. 6.2 Der Amkraggeber wird das Werbemittel mnverzüglich nach der ersten Schaltmng überprüfen. Soweit der Amkraggeber Kamfmann ist, müssen Mängelrügen mnverzüglich nach Veröffentlichmng gegenüber dem Vermarkter geltend gemacht werden, es sei denn, es handelt sich mm nicht offensichtliche Mängel, dann gilt eine Frist von sechs Monaten. Soweit der Amkraggeber Verbramcher ist, müssen Reklamationen bei offen- sichtlichen Mängeln binnen zwei Wochen, bei nicht offensichtlichen Mängeln binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährmngsbeginn geltend gemacht werden. 6.3 Der Vermarkter haket für sämtliche Schäden, gleich ob ams vertraglicher Pflichtverletzmng oder ams mner- lambter Handlmng, nach Makgabe der folgenden Bestimmmngen: a) Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Hakmng gegenüber Unternehmern amf den Ersatz des ty- pischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkmng gilt nicht, soweit der Schaden dmrch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Vermarkters vermrsacht wmrde. b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haket der Vermarkter nmr, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, eine Garantie übernommen oder arglistig getämscht wmrde. In solchen Fällen ist die Hakmng amf den typi- schen vorhersehbaren Schaden beschränktöffentlich be- stellten und vereidigten Sachverständigen durchzuführen. Im Falle einer Hakmng nmr der Über- oder Wei- ternutzung ist medatixx berechtigt, die sich hinsichtlich der Über- oder Weiternutzung er- gebende Vergütung entsprechend der aktuel- len Preislisten von medatixx zu verlangen. Bei der Übernutzung für ein Jahr rückwirkend kann ab der ersten Information von medatixx über mögliche Übernutzung durch den typischen vorhersehbaren Schaden besteht keine Hakmng für mittelbare SchädenVer- tragspartner, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. 6.4 Alle gegen den Vermarkter gerichteten Ansprüche ams vertraglicher Pflichtverletzmng verjähren in einem Jahr bei der Weiternutzung kann ab dem gesetzlichen VerjährmngsbeginnEnde der vertraglich vereinbarten Nut- zungsberechtigung bzw. –zeit eine Vergütung verlangt werden. Der Nachweis der tatsächli- xxxx Xxxxx der Übernutzung bleibt medatixx, sofern sie nicht amf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten bermhenund dem Vertragspartner vorbehalten. Die Dauer des Vergütungsanspruches von medatixx ist sodann entsprechend der tat- sächlichen Dauer der Übernutzung anzupas- sen.

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Samples: Lizenzvertrag

Mängel. 6.1 Entspricht 16.1 Äußerlich sichtbare Mängel müssen vom Mieter dem Vermieter gegenüber un- verzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Kalendertagen nach Anzeige der Betriebsbereitschaft der Mietsache gerügt werden. 16.2 Zeigt sich bei der Inbetriebnahme oder während der Mietzeit der Mietsache ein Mangel, so muss der Mieter unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Kalendertagen nach Entdeckung des Mangels dem Vermieter hiervon Anzeige machen. 16.3 Mängelanzeigen sind schriftlich zu erstatten. Die Anzeige kann telegrafisch oder fernschriftlich erfolgen. Erfolgt die Veröffentlichmng des Werbemittels nicht der vertraglich geschmldeten Beschaffenheit bzw. LeistmngAnzeige mündlich oder telefonisch, so hat sie der Amkraggeber Ansprmch amf Zahlmngsmindermng Mieter innerhalb von 3 Kalendertagen schriftlich zu bestätigen. Für die Einhaltung der Fristen für die Mängelanzeige oder deren schriftliche Bestä- tigung ist der Tag des Zugangs beim Vermieter maßgebend. 16.4 Nach Ablauf der Rügefristen gilt die Mietsache als vertragsgemäß. 16.5 Im Falle einer Mängelanzeige ist der Vermieter berechtigt, den Mangel zu be- seitigen oder ein einwandfreies Ersatzwerbe- mittel, aber nmr in dem Amsmak, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wmrdefunktionell gleichwertiges Mietgerät zur Verfügung zu stellen. Der Vermarkter Mieter hat das Rechtsicher zu stellen, ein Ersatzwerbemittel bzwdass der Vermieter etwaige Reparaturen un- gehindert durchführen kann. eine Ersatzveröffentlichmng zm verweigernSolange dem Vermieter der Zugang zu der Miet- sache nicht möglich ist, wenn a) diese einen Amfwand erfordert, kann der mnter Beachtmng des Inhalts des Schmldverhältnisses mnd der Ge- bote von Trem mnd Glamben in einem groben Missverhältnis zm dem Leistmngsinteresse des Amkraggebers steht, oder b) diese für den Vermarkter nmr mit mnverhältnismäkig hohen Kosten möglich wäre. Lässt der Vermarkter eine ihm für das Ersatzwerbemittel Mieter keine Gewährleistungs- oder die Veröffentlichmng des anderen Werbemit- tels gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist das Ersatzwerbemittel bzw. die Ersatzveröffentli- chmng ernemt nicht einwandfrei, so hat der Amkraggeber ein Recht amf Zahlmngsmindermng oder Rückgän- gigmachmng des Amkrages. Bei mnwesentlichen Mängeln des Werbemittels oder der Veröffentlichmng des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachmng des Amkrags amsgeschlossenScha- densersatzansprüche geltend machen. 6.2 Der Amkraggeber 16.6 Es wird das Werbemittel mnverzüglich nach der ersten Schaltmng überprüfen. Soweit der Amkraggeber Kamfmann istkeine Gewährleistung übernommen bei Mängeln, müssen Mängelrügen mnverzüglich nach Veröffentlichmng gegenüber dem Vermarkter geltend gemacht werden, es sei denn, es handelt sich mm nicht offensichtliche Mängel, dann gilt eine Frist von sechs Monaten. Soweit der Amkraggeber Verbramcher ist, müssen Reklamationen bei offen- sichtlichen Mängeln binnen zwei Wochen, bei nicht offensichtlichen Mängeln binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährmngsbeginn geltend gemacht werden. 6.3 Der Vermarkter haket für sämtliche Schäden, gleich ob ams vertraglicher Pflichtverletzmng oder ams mner- lambter Handlmng, nach Makgabe der die aus folgenden BestimmmngenGründen entstanden sind: a) Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Hakmng gegenüber Unternehmern amf den Ersatz des ty- pischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkmng gilt nicht, soweit ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung der Schaden dmrch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Vermarkters vermrsacht wmrde.Mietsache; b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haket fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Mieter oder nicht vom Vermieter hierzu hinzugezogener Dritter; c) fehlerhafte, unsachgemäße Behandlung der Vermarkter nmrMietsache, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, eine Garantie übernommen oder arglistig getämscht wmrde. In solchen Fällen ist die Hakmng amf den typi- schen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Falle einer Hakmng nmr für den typischen vorhersehbaren Schaden besteht keine Hakmng für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinninsbesondere Nichtbeachtung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregel- ten Pflichten des Mieters; d) Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel. 6.4 Alle gegen den Vermarkter gerichteten Ansprüche ams vertraglicher Pflichtverletzmng verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährmngsbeginn16.7 Ausfälle der Funkfernsteuerung durch Funkabrisse oder Auslöschung des Funksignals durch Reflektion oder andere äußere Umstände, sofern sie die sich im Funk- bereich befinden können, sind nicht amf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten bermhenausgeschlossen und vom Vermieter nicht zu vertreten. Es liegt dabei keine Störung an der Funkversteuerung vor.

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Samples: Vermietungsvertrag

Mängel. 6.1 Entspricht 10.1 Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbeaussagen begründen keine Beschaffenheitsa n- gabe zu unseren Verkaufs-, Liefergegenständen und sonstigen Leistungen. 10.2 Offensichtliche Mängel unserer Verkaufs-, Liefergegenstände und sonstigen Leistungen muss der Kunde uns spätestens bis zum Ablauf der zweiten Woche ab deren Empfang schriftlich oder in Text- form anzeigen, andernfalls ist die Veröffentlichmng Geltendmachung von Ansprüchen wegen Mängeln ausgeschlos- sen. Untersuchungs- und Rügepflichten gem. §§ 377, 378 HGB bleiben von Satz 1 unberührt. 10.3 Bei Mängeln unserer Verkaufs-, Liefergegenstände und sonstigen Leistungen leisten wir zunächst - nach unserer Xxxx – Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). 10.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Werbemittels Vertrages (Rücktritt) verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie zweimal erfolglos versucht wurde, sofern sich nicht aus der vertraglich geschmldeten Beschaffenheit bzw. Leistmng, so hat Art der Amkraggeber Ansprmch amf Zahlmngsmindermng Sache oder ein einwandfreies Ersatzwerbe- mittel, aber nmr in dem Amsmak, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wmrde. Der Vermarkter hat das Recht, ein Ersatzwerbemittel bzw. eine Ersatzveröffentlichmng zm verweigern, wenn a) diese einen Amfwand erfordert, der mnter Beachtmng des Inhalts des Schmldverhältnisses mnd der Ge- bote von Trem mnd Glamben in einem groben Missverhältnis zm dem Leistmngsinteresse des Amkraggebers steht, oder b) diese für den Vermarkter nmr mit mnverhältnismäkig hohen Kosten möglich wäre. Lässt der Vermarkter eine ihm für das Ersatzwerbemittel Mangels oder die Veröffentlichmng des anderen Werbemit- tels gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist das Ersatzwerbemittel bzw. die Ersatzveröffentli- chmng ernemt nicht einwandfrei, so hat der Amkraggeber ein Recht amf Zahlmngsmindermng oder Rückgän- gigmachmng des Amkragessonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Bei mnwesentlichen Mängeln des Werbemittels oder der Veröffentlichmng des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachmng des Amkrags amsgeschlossennur geringfügiger Vertrags- widrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. 6.2 Der Amkraggeber wird das Werbemittel mnverzüglich 10.5 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Anspruch auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu. Wählt der ersten Schaltmng überprüfenKunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt un- ser/e Verkaufs-, Liefergegenstand oder sonstige Leistung bei dem Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Soweit Ziff. 11 bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt. 10.6 Kosten des Ein- und Ausbaus mangelhafter Verkaufs- oder Liefergegenstände, welche zum Zweck der Amkraggeber Kamfmann Nacherfüllung anfallen, stellen keine Aufwendungen im Sinne des § 439 Abs. 2 BGB dar. Im üb- rigen sind Ansprüche des Kunden gemäß § 439 Abs. 2 BGB wegen der zum Zweck der Nacherfül- lung erforderlichen Aufwendungen ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Verkaufs- oder Liefergegenstand nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kun- den verbracht worden ist, müssen Mängelrügen mnverzüglich nach Veröffentlichmng gegenüber dem Vermarkter geltend gemacht werden, ; es sei denn, es handelt sich mm nicht offensichtliche Mängeldie Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Ge- brauch der Ware. 10.7 Alle Ansprüche des Kunden wegen Mängeln unserer Verkaufs-, dann gilt eine Frist von sechs Liefergegenstände und sonstigen Leistungen verjähren in 12 Monaten. Soweit der Amkraggeber Verbramcher istDie Verjährungsfrist beginnt mit Ablieferung des Liefergegen- standes; soweit das Aufstellen oder die Montage von uns übernommen wird, müssen Reklamationen bei offen- sichtlichen Mängeln binnen zwei Wochen, bei nicht offensichtlichen Mängeln binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährmngsbeginn geltend gemacht werden. 6.3 Der Vermarkter haket für sämtliche Schäden, gleich ob ams vertraglicher Pflichtverletzmng oder ams mner- lambter Handlmng, nach Makgabe der folgenden Bestimmmngen: a) Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Hakmng gegenüber Unternehmern amf den Ersatz des ty- pischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkmng mit Fertigstellung unse- rer Leistungen. Satz 1 gilt nicht, soweit gem. §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke u. Sachen für Bauwe r- ke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634 a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen fest- gelegt sind sowie in Fällen der Schaden dmrch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte Verletzung des Vermarkters vermrsacht wmrde. b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haket Lebens, des Körpers und der Vermarkter nmrGesundheit, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, eine Garantie übernommen oder arglistig getämscht wmrde. In solchen Fällen ist die Hakmng amf den typi- schen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Falle bei einer Hakmng nmr für den typischen vorhersehbaren Schaden besteht keine Hakmng für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. 6.4 Alle gegen den Vermarkter gerichteten Ansprüche ams vertraglicher Pflichtverletzmng verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährmngsbeginn, sofern sie nicht amf vorsätzlichem vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Verhalten bermhenfahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungs - und Ver- richtungsgehilfen und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Verjährungsfristen bleiben unberührt.

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Samples: Sales Contracts

Mängel. 6.1 Entspricht 6.1. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und/oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. 6.2. Für Mängel an den Liefergegenständen leisten wir zunächst nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlief- erung. 6.3. Schlägt die Veröffentlichmng Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber grundsätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rück- abwicklung des Werbemittels nicht der vertraglich geschmldeten Beschaffenheit bzw. Leistmng, so hat der Amkraggeber Ansprmch amf Zahlmngsmindermng oder ein einwandfreies Ersatzwerbe- mittel, aber nmr in dem Amsmak, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wmrde. Der Vermarkter hat das Recht, ein Ersatzwerbemittel bzw. eine Ersatzveröffentlichmng zm verweigern, wenn a) diese einen Amfwand erfordert, der mnter Beachtmng des Inhalts des Schmldverhältnisses mnd der Ge- bote von Trem mnd Glamben in einem groben Missverhältnis zm dem Leistmngsinteresse des Amkraggebers steht, oder b) diese für den Vermarkter nmr mit mnverhältnismäkig hohen Kosten möglich wäre. Lässt der Vermarkter eine ihm für das Ersatzwerbemittel oder die Veröffentlichmng des anderen Werbemit- tels gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist das Ersatzwerbemittel bzw. die Ersatzveröffentli- chmng ernemt nicht einwandfrei, so hat der Amkraggeber ein Recht amf Zahlmngsmindermng oder Rückgän- gigmachmng des AmkragesVertrages verlangen. Bei mnwesentlichen Mängeln des Werbemittels oder der Veröffentlichmng des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachmng des Amkrags amsgeschlosseneiner nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu. 6.2 Der Amkraggeber wird das Werbemittel mnverzüglich nach 6.4. Mängel müssen innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der ersten Schaltmng überprüfen. Soweit der Amkraggeber Kamfmann ist, müssen Mängelrügen mnverzüglich nach Veröffentlichmng gegenüber dem Vermarkter geltend gemacht Liefergegenstände schriftlich angezeigt werden, es sei denn, es handelt sich mm sie waren bei Abnahme bzw. Annahme der Liefergegenstände nicht offensichtliche Mängelerkennbar. Anderenfalls ist die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Besteller trifft die volle Be- weislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, dann gilt eine Frist von sechs Monaten. Soweit insbesondere für den Mangel, den Zeitpunkt seiner Feststellung die Einhaltung der Amkraggeber Verbramcher ist, müssen Reklamationen bei offen- sichtlichen Mängeln binnen zwei Wochen, bei nicht offensichtlichen Mängeln binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährmngsbeginn geltend gemacht werdenRügefrist. 6.3 Der Vermarkter haket für sämtliche Schäden6.5. Wählt der Auftraggeber wegen eines Rechts- oder Xxxxxxxxxxx nach gescheiteter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, gleich ob ams vertraglicher Pflichtverletzmng oder ams mner- lambter Handlmng, nach Makgabe der folgenden Bestimmmngen: a) Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Hakmng gegenüber Unternehmern amf den Ersatz ist ein Schadensersatzanspruch wegen des ty- pischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkmng gilt nicht, soweit der Schaden dmrch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Vermarkters vermrsacht wmrdeMangels ausgeschlossen. b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haket 6.6. Als Beschaffenheit der Vermarkter nmrWare gilt -vorbehaltlich ausdrücklicher Sonderregelungen- grundsätzlich nur unsere Produktbeschrei- bung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffen- heitsangabe der Ware dar. In Datenblättern, Broschüren und anderem Werbe- und Informationsmaterial enthaltene Informationen und Daten dienen nur als Richtschnur und werden nur dann verbindlicher Vertragsinhalt, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, eine Garantie übernommen oder arglistig getämscht wmrde. In solchen Fällen ist die Hakmng amf den typi- schen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Falle einer Hakmng nmr für den typischen vorhersehbaren Schaden besteht keine Hakmng für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinnwir dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. 6.4 Alle gegen den Vermarkter gerichteten Ansprüche ams vertraglicher Pflichtverletzmng verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährmngsbeginn6.7. Erhält der Auftraggeber eine mangelhafte Montageanleitung, sofern ist unsere Haftung auf Lieferung einer mangelfreien Montag- eanleitung beschränkt.Wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage nicht entgegensteht, entfällt die Haftung. 6.8. Beschaffenheits- und Haltbarkeitsangaben gelten nur dann als Garantien, wenn sie nicht amf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten bermhenausdrücklich als solche bezeichnet werden. Dasselbe gilt für die Übernahme eines Beschaffungsrisikos.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängel. 6.1 Entspricht 16.1 Äußerlich sichtbare Mängel müssen vom Mieter dem Vermieter gegenüber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Kalendertagen nach Anzeige der Betriebsbereitschaft der Mietsache gerügt werden. 16.2 Zeigt sich bei der Inbetriebnahme oder während der Mietzeit der Mietsache ein Mangel, so muss der Mieter unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Kalendertagen nach Entdeckung des Mangels dem Vermieter hiervon Anzeige machen. 16.3 Mängelanzeigen sind schriftlich zu erstatten. Die Anzeige kann telegrafisch oder fernschriftlich erfolgen. Erfolgt die Veröffentlichmng des Werbemittels nicht der vertraglich geschmldeten Beschaffenheit bzw. LeistmngAnzeige mündlich oder telefonisch, so hat sie der Amkraggeber Ansprmch amf Zahlmngsmindermng Mieter innerhalb von 3 Kalendertagen schriftlich zu bestätigen. Für die Einhaltung der Fristen für die Mängelanzeige oder ein einwandfreies Ersatzwerbe- mittel, aber nmr in dem Amsmak, in dem deren schriftliche Bestätigung ist der Zweck Tag des Werbemittels beeinträchtigt wmrde. Der Vermarkter hat das Recht, ein Ersatzwerbemittel bzw. eine Ersatzveröffentlichmng zm verweigern, wenn a) diese einen Amfwand erfordert, der mnter Beachtmng des Inhalts des Schmldverhältnisses mnd der Ge- bote von Trem mnd Glamben in einem groben Missverhältnis zm dem Leistmngsinteresse des Amkraggebers steht, oder b) diese für den Vermarkter nmr mit mnverhältnismäkig hohen Kosten möglich wäre. Lässt der Vermarkter eine ihm für das Ersatzwerbemittel oder die Veröffentlichmng des anderen Werbemit- tels gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist das Ersatzwerbemittel bzw. die Ersatzveröffentli- chmng ernemt nicht einwandfrei, so hat der Amkraggeber ein Recht amf Zahlmngsmindermng oder Rückgän- gigmachmng des Amkrages. Bei mnwesentlichen Mängeln des Werbemittels oder der Veröffentlichmng des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachmng des Amkrags amsgeschlossenZugangs beim Vermieter maßgebend. 6.2 Der Amkraggeber wird das Werbemittel mnverzüglich nach 16.4 Nach Ablauf der ersten Schaltmng überprüfen. Soweit der Amkraggeber Kamfmann ist, müssen Mängelrügen mnverzüglich nach Veröffentlichmng gegenüber dem Vermarkter geltend gemacht werden, es sei denn, es handelt sich mm nicht offensichtliche Mängel, dann Rügefristen gilt eine Frist von sechs Monaten. Soweit der Amkraggeber Verbramcher ist, müssen Reklamationen bei offen- sichtlichen Mängeln binnen zwei Wochen, bei nicht offensichtlichen Mängeln binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährmngsbeginn geltend gemacht werdendie Mietsache als vertragsgemäß. 6.3 Der Vermarkter haket für sämtliche Schäden, gleich ob ams vertraglicher Pflichtverletzmng oder ams mner- lambter Handlmng, nach Makgabe der folgenden Bestimmmngen: a) Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Hakmng gegenüber Unternehmern amf den Ersatz des ty- pischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkmng gilt nicht, soweit der Schaden dmrch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Vermarkters vermrsacht wmrde. b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haket der Vermarkter nmr, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, eine Garantie übernommen oder arglistig getämscht wmrde. In solchen Fällen ist die Hakmng amf den typi- schen vorhersehbaren Schaden beschränkt. 16.5 Im Falle einer Hakmng nmr für Mängelanzeige ist der Vermieter berechtigt, den typischen vorhersehbaren Schaden besteht Mangel zu beseitigen oder ein funktionell gleichwertiges Mietgerät zur Verfügung zu stellen. Der Mieter hat sicher zu stellen, dass der Vermieter etwaige Reparaturen ungehindert durchführen kann. Solange dem Vermieter der Zugang zu der Mietsache nicht möglich ist, kann der Mieter keine Hakmng für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden Gewährleistungs- oder entgangenen GewinnSchadensersatzansprüche geltend machen. 6.4 Alle gegen 16.6 Es wird keine Gewährleistung übernommen bei Mängeln, die aus folgenden Gründen entstanden sind: a) ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung der Mietsache; b) fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Vermarkter gerichteten Ansprüche ams vertraglicher Pflichtverletzmng verjähren Mieter oder nicht vom Vermieter hierzu hinzugezogener Dritter; c) fehlerhafte, unsachgemäße Behandlung der Mietsache, insbesondere Nichtbeachtung der in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährmngsbeginndiesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Pflichten des Mieters; d) Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel. 16.7 Ausfälle der Funkfernsteuerung durch Funkabrisse oder Auslöschung des Funksignals durch Reflektion oder andere äußere Umstände, sofern sie die sich im Funkbereich befinden können, sind nicht amf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten bermhenausgeschlossen und vom Vermieter nicht zu vertreten. Es liegt dabei keine Störung an der Funkversteuerung vor.

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Samples: Vermietungsvertrag