Mängel. Hinsichtlich der Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln (zusammen als „Mängel“ bezeichnet), gelten die nachfolgenden Absätze (i) - (v). (i) Im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels richten sich die Rechte des Kunden und deren Verjährung ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. (ii) Microsoft gewährleistet, dass jeder Onlinedienst während der Nutzung durch den Kunden wie in der entsprechenden Vereinbarung zum Servicelevel (SLA) vorgesehen funktioniert. Die Ansprüche des Kunden bei Verletzung dieser Gewährleistung sind in der SLA genannt. Dennoch bleiben die gesetzlichen Rechte auf Gewährleistung des Kunden hiervon unberührt. (iii) Microsoft gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen wie in der entsprechenden Produktdokumentation beschrieben funktioniert. Wenn dem nicht so ist, und der Kunde Microsoft innerhalb der Gewährleistungsfrist hierüber informiert, wird Microsoft (nach eigener Xxxx) kostenlos entweder den Mangel beheben oder Ersatz in Form eines Neuprodukts leisten. Der Kunde verpflichtet sich, Microsoft bei der Nacherfüllung durch die Bereitstellung jeglicher erforderlicher Informationen und Unterlagen zu unterstützen und auch sonst jede erforderliche zumutbare Hilfestellung zu leisten. (iv) Microsofts Verpflichtungen gelten nicht bei Problemen, die auf Unfall, Missbrauch oder eine Nutzung zurückgehen, die mit diesem Vertrag nicht vereinbar ist, wie z.B. nicht erfüllte Mindestsystemanforderungen. Diese Gewährleistungen gelten nicht für kostenlose, Test-, Vorschau- oder Vorabversionsprodukte oder für Komponenten von Produkten, die der Kunde weitervertreiben darf. (v) Alle Ansprüche, die dem Kunden gegen Microsoft nach dieser Ziffer zustehen, verjähren innerhalb eines Jahres.
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Mängel. Hinsichtlich der Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln (zusammen als „Mängel“ bezeichnet), gelten die nachfolgenden Absätze (i) - (v).“
(i) Im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels richten sich die Rechte des Kunden und deren Verjährung ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(ii) Microsoft gewährleistet, dass jeder Onlinedienst während der Nutzung durch den Kunden wie in der entsprechenden Vereinbarung zum Servicelevel (SLA) vorgesehen funktioniert. Die Ansprüche des Kunden bei Verletzung dieser Gewährleistung sind in der SLA genannt. Dennoch bleiben die gesetzlichen Rechte auf Gewährleistung des Kunden hiervon unberührt.
(iii) Microsoft gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen wie in der entsprechenden Produktdokumentation beschrieben funktioniert. Wenn dem nicht so ist, und der Kunde Microsoft innerhalb der Gewährleistungsfrist hierüber informiert, wird Microsoft (nach eigener Xxxx) kostenlos entweder den Mangel beheben oder Ersatz in Form eines Neuprodukts leisten. Der Kunde verpflichtet sich, Microsoft bei der Nacherfüllung durch die Bereitstellung jeglicher erforderlicher Informationen und Unterlagen zu unterstützen und auch sonst jede erforderliche zumutbare Hilfestellung zu leisten.
(iv) Microsofts Verpflichtungen gelten nicht bei Problemen, die auf Unfall, Missbrauch oder eine Nutzung zurückgehen, die mit diesem Vertrag nicht vereinbar ist, wie z.B. nicht erfüllte Mindestsystemanforderungen. Diese Gewährleistungen gelten nicht für kostenlose, Test-, Vorschau- oder Vorabversionsprodukte oder für Komponenten von Produkten, die der Kunde weitervertreiben darf.
(v) Alle Ansprüche, die dem Kunden gegen Microsoft nach dieser Ziffer zustehen, verjähren innerhalb eines Jahres.
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Mängel. Hinsichtlich der Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln (zusammen als „Mängel“ bezeichnet), ) gelten die nachfolgenden Absätze (i1) - (v5).
(i1) Im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels richten sich die Rechte des Kunden und deren Verjährung ausschließlich nach den entsprechenden gesetzlichen BestimmungenBestimmungen (arglistiges Verschweigen).
(ii2) Microsoft gewährleistet, dass jeder Onlinedienst garantiert die Ausführung der einzelnen Onlinedienste nach dem geltenden SLA während der Nutzung durch den Kunden wie in der entsprechenden Vereinbarung zum Servicelevel (SLA) vorgesehen funktioniertKunden. Die Ansprüche des Kunden bei Verletzung dieser Gewährleistung sind in der SLA genannt. Dennoch bleiben die gesetzlichen Rechte auf Gewährleistung des Kunden hiervon unberührt.
(iii3) Microsoft gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen funktioniert wie in der entsprechenden Produktdokumentation beschrieben funktioniertbeschrieben. Wenn dem nicht so ist, und der Kunde Microsoft innerhalb der Gewährleistungsfrist Gewährleistungszeitraums hierüber informiert, wird Microsoft (nach eigener Xxxx) kostenlos Xxxx entweder den Mangel beheben oder Ersatz in Form eines Neuprodukts leistenein neues Produkt bereitstellen. Der Kunde verpflichtet sich, Microsoft bei der Nacherfüllung durch die Bereitstellung jeglicher erforderlicher Informationen und Unterlagen zu unterstützen und auch sonst jede erforderliche zumutbare Hilfestellung zu leisten.
(iv4) Microsofts Die Verpflichtungen von Microsoft gelten nicht bei Problemenfür Probleme, die auf durch einen Unfall, Missbrauch oder eine Nutzung zurückgehenverursacht wurden, die nicht mit diesem Vertrag nicht vereinbar istübereinstimmt, wie z.B. nicht erfüllte einschließlich der Nichteinhaltung der Mindestsystemanforderungen. Diese Gewährleistungen gelten nicht für kostenlose, Test-, Vorschau- oder Vorabversionsprodukte Vorabprodukte oder für Komponenten von Produkten, die der Kunde weitervertreiben darf.
(v5) Alle Ansprüche, die dem Kunden gegen Microsoft nach dieser Ziffer zustehen, verjähren innerhalb eines Jahres.
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