Mängel. 1. Bei Sachmängeln gilt folgendes: 1. Mängel haben die Kunden uns gegenüber unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. 2. Zunächst ist uns Gelegenheit zu geben, Nacherfüllung in angemessener Frist zu leisten, und zwar nach unserer Xxxx durch die Beseitigung des Mangels, das Erbringen einer mangelfreien Leistung oder die Herstellung eines neuen Werkes. 3. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann sie uns oder den Kunden nicht zugemutet werden oder ist sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Aufwand möglich, können die Kunden - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen mindern. 4. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendun- gen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Leistung nachträglich an einen anderen Ort als den der Niederlassung des Kunden verbracht wurde, es sei denn, dieses Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gegenstandes der Leistung. 5. Gesetzliche Rückgriffsansprüche der Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als ein Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche und -rechte hinausgehen den Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs eines Kunden gegen uns gilt ferner vorstehende Ziffer 9.1.4 entsprechend. 2. Bei Rechtsmängeln gilt folgendes: 1. Sofern nicht anderes vereinbart ist, sind wir verpflichtet, die Leistung lediglich im Land der Leistungserbringung frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im folgenden: „Schutzrechte“) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutz- rechten durch uns erbrachte, vertragsgemäß genutzte Leistungen gegen unsere Kunden be- rechtigte Ansprüche erhebt, gilt folgendes: Wir werden nach unserer Xxxx auf unsere Kosten für die betreffende Leistung entweder ein Nutzungsrecht erwirken, die Leistung so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder sie austauschen. Ist uns dieses zu angemessenen Konditionen nicht möglich, stehen den Kunden - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. Ansonsten gilt Ziffer 9.1 entsprechend. 2. Vorbehaltlich nachstehender Ziffer 10.1 sind Ansprüche der Kunden wegen einer Schutzrechts- verletzung ausgeschlossen, falls sie die Schutzrechtsverletzung zu vertreten haben oder falls die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben der Kunden, durch eine von uns nicht vorhersehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Leistung von den Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird. 3. Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt ein Jahr und beginnt mit Gefahr- übergang. Dieses gilt nicht, sofern und soweit gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 479 Abs. 1, 634 a Abs. 1 Nr. 2, 651 BGB längere Fristen gelten, der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder einer der in nachstehender Ziffer 10.1 genannten Haftungsfälle vorliegt. 4. Vorbehaltlich nachstehender Ziffer 10 haften wir nicht für den Verlust von Daten oder Programmen, die darauf beruhen, dass es unsere Kunden unterlassen haben, von den Daten/ Programmen Sicherungskopien herzustellen. 5. Unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach nachstehender Ziffer 10. 6. Mit den vorstehenden Regelungen ist keine Beweislastumkehr zum Nachteil der Kunden verbunden.
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Mängel. 16.1 Entspricht die Veröffentlichung des Werbemittels nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder ein einwandfreies Ersatzwerbe- mittel, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Vermarkter hat das Recht, ein Ersatzwerbemittel bzw. eine Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn
(a) diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Xxxx und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder
(b) diese für den Vermarkter nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich wäre. Lässt der Vermarkter eine ihm für das Ersatzwerbemittel oder die Veröffentlichung des anderen Werbemittels gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist das Ersatzwerbemittel bzw. die Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigma- chung des Auftrages. Bei Sachmängeln gilt folgendes:unwesentlichen Mängeln des Werbemittels oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen.
1. Mängel haben die Kunden uns gegenüber 6.2 Der Auftraggeber wird das Werbemittel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen.
2der ersten Schaltung überprüfen. Zunächst ist uns Gelegenheit zu gebenSoweit der Auftraggeber Xxxxxxxx ist, Nacherfüllung in angemessener Frist zu leisten, und zwar müssen Mängelrügen unverzüglich nach unserer Xxxx durch die Beseitigung des Mangels, das Erbringen einer mangelfreien Leistung oder die Herstellung eines neuen Werkes.
3. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann sie uns oder den Kunden nicht zugemutet werden oder ist sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Aufwand möglich, können die Kunden - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen mindern.
4. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendun- gen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Leistung nachträglich an einen anderen Ort als den der Niederlassung des Kunden verbracht wurdeVeröffentlichung gegenüber dem Ver- markter geltend gemacht werden, es sei denn, dieses Verbringen entspricht es handelt sich um nicht offensichtliche Mängel, dann gilt eine Frist von sechs Monaten. Soweit der Auftraggeber Verbraucher ist, müssen Reklamationen bei offen- sichtlichen Mängeln binnen zwei Wochen, bei nicht offensichtlichen Mängeln binnen eines Jahres ab dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gegenstandes der Leistunggesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden.
5. Gesetzliche Rückgriffsansprüche 6.3 Der Vermarkter haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaub- ter Handlung, nach Maßgabe der Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als ein Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche und -rechte hinausgehen den Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs eines Kunden gegen uns gilt ferner vorstehende Ziffer 9.1.4 entsprechend.
2. Bei Rechtsmängeln gilt folgendesfolgenden Bestimmungen:
1. Sofern nicht anderes vereinbart ist, sind wir verpflichtet, (a) Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Leistung lediglich im Land der Leistungserbringung frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im folgenden: „Schutzrechte“) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutz- rechten durch uns erbrachte, vertragsgemäß genutzte Leistungen gegen unsere Kunden be- rechtigte Ansprüche erhebt, gilt folgendes: Wir werden nach unserer Xxxx Haftung gegenüber Unternehmern auf unsere Kosten für die betreffende Leistung entweder ein Nutzungsrecht erwirken, die Leistung so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder sie austauschen. Ist uns dieses zu angemessenen Konditionen nicht möglich, stehen den Kunden - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. Ansonsten gilt Ziffer 9.1 entsprechend.
2. Vorbehaltlich nachstehender Ziffer 10.1 sind Ansprüche der Kunden wegen einer Schutzrechts- verletzung ausgeschlossen, falls sie die Schutzrechtsverletzung zu vertreten haben oder falls die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben der Kunden, durch eine von uns nicht vorhersehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Leistung von den Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.
3. Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt ein Jahr und beginnt mit Gefahr- übergang. Dieses Ersatz des ty- gültig ab 01.01.2016 pischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, sofern und soweit gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 479 Abs. 1, 634 a Abs. 1 Nr. 2, 651 BGB längere Fristen gelten, der Mangel arglistig verschwiegen wurde Schaden durch gesetzliche Vertreter oder einer der in nachstehender Ziffer 10.1 genannten Haftungsfälle vorliegtleitende Angestellte des Vermarkters verursacht wurde.
4(b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermarkter nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, eine Garantie übernommen oder arglistig getäuscht wurde. Vorbehaltlich nachstehender Ziffer 10 haften wir nicht In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Falle einer Haftung nur für den Verlust von Daten typischen vorhersehbaren Schaden besteht keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder Programmen, die darauf beruhen, dass es unsere Kunden unterlassen haben, von den Daten/ Programmen Sicherungskopien herzustellenentgangenen Gewinn.
5. Unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach nachstehender Ziffer 106.4 Alle gegen den Vermarkter gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
6. Mit den vorstehenden Regelungen ist keine Beweislastumkehr zum Nachteil der Kunden verbunden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängel. (1) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. Bei Sachmängeln gilt folgendes:
1In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. Mängel haben die Kunden uns gegenüber unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen§§ 478, 479 BGB).
(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Zunächst ist Als Vereinbarung überdie Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, dieGegenstand des einzelnen Vertrages sind; es macht hierbei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung vom Käufer, vom Hersteller oder von uns Gelegenheit zu geben, Nacherfüllung in angemessener Frist zu leisten, und zwar nach unserer Xxxx durch die Beseitigung des Mangels, das Erbringen einer mangelfreien Leistung oder die Herstellung eines neuen Werkesstammt.
(3. Schlägt ) Soweit die Nacherfüllung endgültig fehl, kann sie uns oder den Kunden Beschaffenheit nicht zugemutet werden oder ist sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Aufwand möglich, können die Kunden - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen mindern.
4. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendun- gen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Leistung nachträglich an einen anderen Ort als den der Niederlassung des Kunden verbracht vereinbart wurde, es sei dennist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, dieses Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gegenstandes der Leistung.
5. Gesetzliche Rückgriffsansprüche der Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als ob ein Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche und -rechte hinausgehen den Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs eines Kunden gegen uns gilt ferner vorstehende Ziffer 9.1.4 entsprechend.
2. Bei Rechtsmängeln gilt folgendes:
1. Sofern Mangel vorliegt oder nicht anderes vereinbart ist, sind wir verpflichtet, die Leistung lediglich im Land der Leistungserbringung frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im folgenden: „Schutzrechte“) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutz- rechten durch uns erbrachte, vertragsgemäß genutzte Leistungen gegen unsere Kunden be- rechtigte Ansprüche erhebt, gilt folgendes: Wir werden nach unserer Xxxx auf unsere Kosten für die betreffende Leistung entweder ein Nutzungsrecht erwirken, die Leistung so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder sie austauschen. Ist uns dieses zu angemessenen Konditionen nicht möglich, stehen den Kunden - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. Ansonsten gilt Ziffer 9.1 entsprechend.
2. Vorbehaltlich nachstehender Ziffer 10.1 sind Ansprüche der Kunden wegen einer Schutzrechts- verletzung ausgeschlossen, falls sie die Schutzrechtsverletzung zu vertreten haben oder falls die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben der Kunden, durch eine von uns nicht vorhersehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Leistung von den Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.
3. Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt ein Jahr und beginnt mit Gefahr- übergang. Dieses gilt nicht, sofern und soweit gemäß §§ 438 434 Abs. 1 NrS 2 und 3 BGB). 2 479 Abs. 1, 634 a Abs. 1 Nr. 2, 651 BGB längere Fristen gelten, der Mangel arglistig verschwiegen wurde Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder einer der in nachstehender Ziffer 10.1 genannten Haftungsfälle vorliegtsonstiger Dritter übernehmen wir keine Haftung.
(4) Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Vorbehaltlich nachstehender Ziffer Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von 10 haften wir nicht Tagen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Käuferoffensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von 10 Tagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den Verlust von Daten nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
(5) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Programmendurch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die darauf beruhen, dass es unsere Kunden unterlassen haben, von Nacherfüllung unter den Daten/ Programmen Sicherungskopien herzustellen.
5. Unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach nachstehender Ziffer 10.
6. Mit den vorstehenden Regelungen ist keine Beweislastumkehr zum Nachteil der Kunden verbunden.gesetzlichen Voraussetzungen zu
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängel. 1. Bei Sachmängeln gilt folgendes:
1. 14.1 Mängel haben die Kunden hat der Kunde uns gegenüber unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Vorbehaltlich Ziff. 15.4 haften wir nicht für die Ausweitungen eines Mangels, die durch eine verspätete Anzeige entstehen.
2. 14.2 Zunächst ist uns Gelegenheit zu geben, Nacherfüllung in angemessener Frist zu leisten, und zwar nach unserer Xxxx durch die Beseitigung des Mangels, das Erbringen die Lieferung einer mangelfreien Leistung mangel- freien Sache oder die Herstellung eines einer neuen WerkesSache.
314.3 Das Schiff oder der Leistungsgegenstand sind uns zum Zwecke der Nacherfüllung am Erfüllungsort im Sinne der Ziff. 12.1 dieser Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Ist dies wirtschaftlich nicht sinnvoll, darf der Kunde nach Absprache mit uns die Arbeiten auch auf einer anderen Werft („Fremdwerft“) vornehmen lassen, sofern uns der Kunde rechtzeitig – vor Beginn der Arbeiten – benachrichtigt, uns Gelegenheit zur Besichtigung der Mängel ge- geben hat und unsere Hinweise zur Begrenzung der Kosten beachtet. In diesem Fall erset- zen wir dem Kunden, die für diese Arbeiten nachgewiesenermaßen erforderlichen Aufwen- dungen.
14.4 Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Aufwendungen zur Ermöglichung der Nacherfüllung, insbesondere die Kosten der Bereitstellung des Schiffes oder des Leistungsgegenstandes am Erfüllungsort im Sinne der Ziff. 12.1 dieser Bedingungen sind ausgeschlossen.
14.5 Bei Mängelrügen sind wir zur Nacherfüllung nur verpflichtet, nachdem der Kunde einen unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Teil des Vertragspreises gezahlt hat.
14.6 Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann sie uns oder den unserem Kunden nicht zugemutet zugemu- tet werden oder ist sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder unverhältnismäßigen/m Kosten/Aufwand möglichmöglich und wird sie deshalb von uns abgelehnt, können die Kunden - kann der Kunde bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzun- gen – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - Schadenersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen mindern.
4. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendun- gen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Leistung nachträglich an einen anderen Ort als den der Niederlassung des Kunden verbracht wurde, es sei denn, dieses Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gegenstandes der Leistung14.7 Ersetzte Teile gehen auf unseren Wunsch in unser Eigentum über.
5. Gesetzliche Rückgriffsansprüche der Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als ein Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche und -rechte hinausgehen den Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs eines Kunden gegen uns gilt ferner vorstehende Ziffer 9.1.4 entsprechend.
2. Bei Rechtsmängeln gilt folgendes:
1. Sofern nicht anderes vereinbart ist, sind wir verpflichtet, die Leistung lediglich im Land der Leistungserbringung frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im folgenden: „Schutzrechte“) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutz- rechten durch uns erbrachte, vertragsgemäß genutzte Leistungen gegen unsere Kunden be- rechtigte Ansprüche erhebt, gilt folgendes: Wir werden nach unserer Xxxx auf unsere Kosten für die betreffende Leistung entweder ein Nutzungsrecht erwirken, die Leistung so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder sie austauschen. Ist uns dieses zu angemessenen Konditionen nicht möglich, stehen den Kunden - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. Ansonsten gilt Ziffer 9.1 entsprechend.
2. Vorbehaltlich nachstehender Ziffer 10.1 sind Ansprüche der Kunden wegen einer Schutzrechts- verletzung ausgeschlossen, falls sie die Schutzrechtsverletzung zu vertreten haben oder falls die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben der Kunden, durch eine von uns nicht vorhersehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Leistung von den Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.
3. Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt ein Jahr und beginnt mit Gefahr- übergang. Dieses gilt nicht, sofern und soweit gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 479 Abs. 1, 634 a Abs. 1 Nr. 2, 651 BGB längere Fristen gelten, der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder einer der in nachstehender Ziffer 10.1 genannten Haftungsfälle vorliegt.
4. Vorbehaltlich nachstehender Ziffer 10 haften wir nicht für den Verlust von Daten oder Programmen, die darauf beruhen, dass es unsere Kunden unterlassen haben, von den Daten/ Programmen Sicherungskopien herzustellen.
5. Unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach nachstehender Ziffer 10.
6. Mit den vorstehenden Regelungen ist keine Beweislastumkehr zum Nachteil der Kunden verbunden.
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Samples: General Terms and Conditions for Dock and Repair Services
Mängel. (1) Uns stehenden gesetzlichen Mängelansprüche uneingeschränkt zu. Bei Sachmängeln Dies gilt folgendes:insbesondere für die Verjährung der Mängelansprüche und das Wahlrecht des Käufers für die Art der Nacherfüllung und die Verjährung der Mängelansprüche.
1. Mängel haben die Kunden uns gegenüber (2) Wir werden unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügenEingang der Ware prüfen, ob diese der bestellten Menge und dem bestellten Typ entsprechen und ob äußerlich erkennbare Transportschäden oder äußerlich erkennbare Mängel vorliegen. Des Weiteren nehmen wir stichprobenhaft Untersuchungen der Ware vor.
2(3) Qualitäts- und Quantitätsabweichungen sind jedenfalls rechtzeitig gerügt, wenn wir sie dem Geschäftspartner innerhalb von fünf Werktagen seit Eingang der Ware bei uns mitteilen. Zunächst ist uns Gelegenheit zu gebenVersteckte Sachmängel sind jedenfalls rechtzeitig gerügt, Nacherfüllung in angemessener Frist zu leisten, und zwar wenn die Mitteilung innerhalb von fünf Werktagen nach unserer Xxxx durch die Beseitigung des Mangels, das Erbringen einer mangelfreien Leistung oder die Herstellung eines neuen WerkesEntdeckung an den Geschäftspartner erfolgt.
3. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann sie uns (4) Durch Abnahme oder den Kunden durch Billigung von vorgelegten Mustern oder Proben verzichten wir nicht zugemutet werden oder ist sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Aufwand möglich, können die Kunden - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen mindernauf Gewährleistungsansprüche.
4. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendun- gen(5) Abschnitt III 5 b) – e) gilt entsprechend, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Leistung nachträglich an einen anderen Ort als den der Niederlassung des Kunden verbracht wurde, es sei denn, dieses Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gegenstandes der Leistungwenn ein Mangel vorliegt.
5(6) Der Geschäftspartner gewährleistet, dass im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Gesetzliche Rückgriffsansprüche der Kunden Der Geschäftspartner ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte gegen uns bestehen nur insoweit, als ein Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche und -rechte hinausgehen den Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs eines Kunden gegen uns gilt ferner vorstehende Ziffer 9.1.4 entsprechend.
2. Bei Rechtsmängeln gilt folgendes:
1. Sofern nicht anderes vereinbart ist, sind wir verpflichtet, die Leistung lediglich im Land der Leistungserbringung frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im folgenden: „Schutzrechte“) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutz- rechten durch gewerblichen Schutzrechten erheben, und uns erbrachtealle notwendigen Aufwendungen im Zusammenhang mit dieser Inanspruchnahme zu erstatten, vertragsgemäß genutzte Leistungen gegen unsere Kunden be- rechtigte Ansprüche erhebt, gilt folgendes: Wir werden nach unserer Xxxx auf unsere Kosten für die betreffende Leistung entweder ein Nutzungsrecht erwirken, die Leistung so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder sie austauschen. Ist uns dieses zu angemessenen Konditionen nicht möglich, stehen den Kunden - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. Ansonsten gilt Ziffer 9.1 entsprechend.
2. Vorbehaltlich nachstehender Ziffer 10.1 sind Ansprüche sofern der Kunden wegen einer Schutzrechts- verletzung ausgeschlossen, falls sie die Schutzrechtsverletzung Geschäftspartner dies zu vertreten haben oder falls die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben der Kunden, durch eine von uns nicht vorhersehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Leistung von den Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wirdhat.
3. Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt ein Jahr und beginnt mit Gefahr- übergang. Dieses gilt nicht, sofern und soweit gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 479 Abs. 1, 634 a Abs. 1 Nr. 2, 651 BGB längere Fristen gelten, der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder einer der in nachstehender Ziffer 10.1 genannten Haftungsfälle vorliegt.
4. Vorbehaltlich nachstehender Ziffer 10 haften wir nicht für den Verlust von Daten oder Programmen, die darauf beruhen, dass es unsere Kunden unterlassen haben, von den Daten/ Programmen Sicherungskopien herzustellen.
5. Unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach nachstehender Ziffer 10.
6. Mit den vorstehenden Regelungen ist keine Beweislastumkehr zum Nachteil der Kunden verbunden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängel. 19.1 Wir leisten Gewähr für die vertraglich geschuldete Beschaffenheit unserer Leistungen auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Regelungen dieser Geschäftsbedingungen. Bei Sachmängeln gilt folgendes:
1. Mängel haben die Kunden uns gegenüber unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügenWir gewährleisten insbesondere, dass unsere Leistungsgegenstände bei vertragsgemäßem Einsatz der vertragsgemäßen Beschaffenheit entsprechen.
29.2 Der Kunde wird alle übergebenen Leistungsgegenstände unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen, auf Mangelfreiheit, insbesondere auf die vereinbarungsgemäße Beschaffenheit untersuchen. Zunächst Der Kunde wird während oder nach der Beschaffenheitsprüfung auftretende Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen ab Kenntnis, uns schriftlich mitteilen. Ergänzend gilt die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht des § 377 HGB.
9.3 Stehen dem Kunden Mängelansprüche zu, hat er zunächst das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Die Nacherfüllung beinhaltet nach unserer Xxxx entweder Nachbesserung oder die Erstellung eines neuen Leistungsgegenstandes. Wir werden die Interessen des Kunden bei unserer Xxxx angemessen berücksichtigen.
9.4 Schlägt die Nacherfüllung nach Ziffer 9.3 fehl oder ist sie aus anderen Gründen nicht durchzuführen, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Vergütung mindern oder nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen und dieser Geschäftsbedingungen Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen. Vom Vertrag zurücktreten kann der Kunde nur, wenn unsere Leistungen vor dem Hintergrund aller übrigen Mängelansprüche des Kunden, insbesondere der Minderung, für den Kunden nicht zumutbar sind, so dass der Kunde billigerweise auf den Rücktritt vom Vertrag angewiesen ist.
9.5 Für Verletzungen von Rechten Dritter durch unsere Leistungen (Rechtsmängel) haften wir nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere im vertraglich vorgesehenen Nutzungsumfeld eingesetzt wird. Macht ein Dritter eine Rechtsverletzung gegenüber dem Kunden geltend, ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter ohne unsere Zustimmung anzuerkennen. Der Kunde hat uns angemessen Gelegenheit zu geben, Nacherfüllung in angemessener Frist die Rechte Dritter zu leistenprüfen und abzuwehren. Verletzen wir Rechte Dritter, werden wir nach eigener Xxxx und zwar nach unserer Xxxx durch auf eigene Kosten i) dem Kunden das Recht zur Leistung verschaffen oder ii) die Beseitigung des MangelsLeistung rechtsfehlerfrei zu gestalten oder iii) die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, das Erbringen einer mangelfreien Leistung oder die Herstellung eines neuen Werkeswenn keine andere Abhilfe möglich ist.
3. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann sie uns oder den Kunden nicht zugemutet werden oder ist sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Aufwand möglich, können die Kunden - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen mindern.
4. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendun- gen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Leistung nachträglich an einen anderen Ort als den der Niederlassung des Kunden verbracht wurde, es sei denn, dieses Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gegenstandes der Leistung.
5. Gesetzliche Rückgriffsansprüche der Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als ein Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche und -rechte hinausgehen den Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs eines Kunden gegen uns gilt ferner vorstehende Ziffer 9.1.4 entsprechend.
2. Bei Rechtsmängeln gilt folgendes:
1. Sofern nicht anderes vereinbart ist, sind wir verpflichtet, die Leistung lediglich im Land der Leistungserbringung frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im folgenden: „Schutzrechte“) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutz- rechten durch uns erbrachte, vertragsgemäß genutzte Leistungen gegen unsere Kunden be- rechtigte Ansprüche erhebt, gilt folgendes: Wir werden nach unserer Xxxx auf unsere Kosten für die betreffende Leistung entweder ein Nutzungsrecht erwirken, die Leistung so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder sie austauschen. Ist uns dieses zu angemessenen Konditionen nicht möglich, stehen den Kunden - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. Ansonsten gilt Ziffer 9.1 entsprechend.
2. Vorbehaltlich nachstehender Ziffer 10.1 sind Ansprüche der Kunden wegen einer Schutzrechts- verletzung ausgeschlossen, falls sie die Schutzrechtsverletzung zu vertreten haben oder falls die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben der Kunden, durch eine von uns nicht vorhersehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Leistung von den Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.
3. 9.6 Die Verjährungsfrist für Sach- Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Verjährungsfristen im Fall einer vorsätzlichen Pflichtverletzung unsererseits, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, in den Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens und Rechtsmängel beträgt ein Jahr und beginnt mit Gefahr- übergang. Dieses gilt nichtder Gesundheit, sofern und soweit gemäß §im Fall einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 479 Abs. 1, 634 a Abs. 1 Nr. 2, 651 BGB längere Fristen gelten, der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder einer der in nachstehender Ziffer 10.1 genannten Haftungsfälle vorliegtbleiben unberührt.
49.7 Sollten wir eine Garantie für die Beschaffenheit unsrer Leistungen übernehmen, ist eine solche nur wirksam, wenn wir diese ausdrücklich erklärt haben. Vorbehaltlich nachstehender Ziffer 10 haften wir Eine solche Garantie liegt insbesondere nicht für den Verlust schon in der bloßen Nennung von Daten Beschaffenheiten oder Programmen, die darauf beruhen, dass es unsere Kunden unterlassen haben, von den Daten/ Programmen Sicherungskopien herzustellenFunktionalitäten.
5. Unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach nachstehender Ziffer 109.8 Wir können die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde mit seinen Verpflichtungen in Verzug ist.
6. Mit den vorstehenden Regelungen ist keine Beweislastumkehr zum Nachteil der Kunden verbunden.
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Mängel. 1. Bei Sachmängeln gilt folgendes:
1. 10.1 Der Käufer hat die Waren bei Übergabe auf erkennbare Mängel haben die Kunden uns gegenüber unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügenprüfen und eventuelle Mängel in den bei der Annahme zu unterzeichnenden Dokumenten zu verzeichnen, sonst wird jeder Anspruch aufgrund erkennbarer Mängel erlöschen.
210.2 Beschwerden in Bezug auf Produkte, die der Verkäufer dem Käufer geliefert hat, oder in Bezug auf Rechnungen sind innerhalb von fünf Tagen nach Lieferung beziehungsweise Rechnungsstellung schriftlich einzureichen. Zunächst ist uns Gelegenheit zu gebenSonst wird nach Ablauf der vorgenannten Frist davon ausgegangen, Nacherfüllung in angemessener Frist zu leisten, und zwar nach unserer Xxxx durch dass der Käufer die Beseitigung des Mangels, das Erbringen einer mangelfreien Leistung oder die Herstellung eines neuen WerkesWaren akzeptiert hat.
3. Schlägt 10.3 Im Falle von Mängeln an Teilen der Lieferung hat der Käufer nicht das Recht die Nacherfüllung endgültig fehl, kann sie uns oder den Kunden nicht zugemutet werden oder ist sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Aufwand möglich, können die Kunden - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen mindernganze Lieferung zu verweigern.
4. Ansprüche des Kunden wegen 10.4 Der Käufer kann Mängel nur rügen, wenn der zum Zweck Zustand der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendun- gen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Leistung nachträglich an einen anderen Ort als den der Niederlassung des Kunden verbracht wurde, es sei denn, dieses Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gegenstandes der LeistungWaren nach Eingang unverändert geblieben ist.
5. Gesetzliche Rückgriffsansprüche der Kunden gegen uns bestehen nur insoweit10.5 Die Bearbeitung einer Beschwerde durch den Verkäufer bedeutet an sich nicht, als ein Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche und -rechte hinausgehen den Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs eines Kunden gegen uns gilt ferner vorstehende Ziffer 9.1.4 entsprechenddass sie anerkannt wird.
2. Bei Rechtsmängeln gilt folgendes:
1. Sofern 10.6 Sollte der Käufer eine Beschwerde einreichen, so wird er dadurch nicht anderes vereinbart ist, sind wir verpflichtet, die Leistung lediglich im Land der Leistungserbringung frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im folgenden: „Schutzrechte“) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutz- rechten durch uns erbrachte, vertragsgemäß genutzte Leistungen gegen unsere Kunden be- rechtigte Ansprüche erhebt, gilt folgendes: Wir werden nach unserer Xxxx auf unsere Kosten für die betreffende Leistung entweder ein Nutzungsrecht erwirken, die Leistung so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder sie austauschen. Ist uns dieses zu angemessenen Konditionen nicht möglich, stehen den Kunden - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. Ansonsten gilt Ziffer 9.1 entsprechendseinen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber entbunden.
2. Vorbehaltlich nachstehender Ziffer 10.1 sind Ansprüche 10.7 Sollte(n) der Kunden wegen einer Schutzrechts- verletzung ausgeschlossenKäufer und/oder ein(e) Dritte(r) die Produkte unsachgemäß behandeln und/oder ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Verkäufers versuchen die Produkte auszubessern oder anzupassen, falls sie so kann der Käufer sich dem Verkäufer gegenüber nicht auf die Schutzrechtsverletzung zu vertreten haben oder falls die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben der Kunden, durch eine von uns nicht vorhersehbare Anwendung oder dadurch verursacht wirdTatsache berufen, dass die Leistung von den Kunden verändert oder zusammen mit Produkte dem Vertrag nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wirdentsprechen.
3. Die Verjährungsfrist für Sach- 10.8 Im Falle einer begründeten Beschwerde des Käufers hat er nur Recht auf Ersatz des Produktes beziehungsweise der Produkte, und Rechtsmängel beträgt ein Jahr und beginnt mit Gefahr- übergang. Dieses gilt nicht, sofern und soweit gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 479 Abs. 1, 634 a Abs. 1 Nr. 2, 651 BGB längere Fristen gelten, der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder einer der in nachstehender Ziffer 10.1 genannten Haftungsfälle vorliegtkann er keine (sonstigen) Vergütungsansprüche geltend machen.
4. Vorbehaltlich nachstehender Ziffer 10 haften wir 10.9 Ein festgestellter Mangel an einem oder mehreren Produkten berechtigt den Käufer nicht für den Verlust zur Stornierung von Daten Rest- oder Programmen, die darauf beruhen, dass es unsere Kunden unterlassen haben, von den Daten/ Programmen Sicherungskopien herzustellenFolgeaufträgen.
5. Unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach nachstehender Ziffer 10.
6. Mit den vorstehenden Regelungen ist keine Beweislastumkehr zum Nachteil der Kunden verbunden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängel. 1. Bei Sachmängeln gilt folgendes:
1. 8.1 Mängel haben die unsere Kunden uns gegenüber unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen.
2. 8.2 Zunächst ist uns Gelegenheit zu geben, Nacherfüllung in angemessener Frist zu leisten, und zwar nach unserer Xxxx durch die Beseitigung des Mangels, das Erbringen die Lieferung einer mangelfreien Leistung Sache oder die Herstellung eines neuen Werkes.
3. 8.3 Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann sie uns oder den unserem Kunden nicht zugemutet werden oder ist sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Kosten/Aufwand möglich, können die Kunden - kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen mindernzurücktreten.
4. 8.4 Ansprüche des unserer Kunden wegen der zum Zweck Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendun- genAufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, Materialkosten sind ausgeschlossen, sofern und soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Leistung nachträglich an einen anderen Ort als den der Niederlassung des unseres Kunden verbracht wurde, es sei denn, dieses Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gegenstandes der Leistung.
5. 8.5 Gesetzliche Rückgriffsansprüche der unserer Kunden gegen uns bestehen nur und insoweit, als ein unser Kunde mit seinem Abnehmer seinen Abnehmern keine über die gesetzlichen Mängelansprüche und -rechte hinausgehen den – rechte hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs eines Rückgriffanspruches unserer Kunden gegen uns gilt ferner vorstehende Ziffer 9.1.4 8.4 entsprechend.
2. 8.6 Bei Rechtsmängeln gilt folgendes:
1. Sofern nicht anderes vereinbart ist, sind wir verpflichtetMängelrügen dürfen Zahlungen unserer Kunden nur in einem Umfang zurückgehalten werden, die Leistung lediglich im Land der Leistungserbringung frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im folgenden: „Schutzrechte“) in einem angemessenen Verhältnis zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutz- rechten durch uns erbrachte, vertragsgemäß genutzte Leistungen gegen unsere Kunden be- rechtigte Ansprüche erhebt, gilt folgendes: Wir werden nach unserer Xxxx auf unsere Kosten für die betreffende Leistung entweder ein Nutzungsrecht erwirken, die Leistung so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder sie austauschen. Ist uns dieses zu angemessenen Konditionen nicht möglich, stehen den Kunden - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. Ansonsten gilt Ziffer 9.1 entsprechendaufgetretenen Mängel stehen.
2. Vorbehaltlich nachstehender Ziffer 10.1 sind Ansprüche der Kunden wegen einer Schutzrechts- verletzung ausgeschlossen, falls sie die Schutzrechtsverletzung zu vertreten haben oder falls die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben der Kunden, durch eine von uns nicht vorhersehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Leistung von den Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.
3. 8.7 Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt ein Jahr und beginnt mit Gefahr- übergangGefahrübergang. Dieses gilt nicht, sofern und soweit gemäß §§ 438 488 Abs. 1 1, Nr. 2 2, 479 Abs. 1, 634 a 633 a, Abs. 1 1, Nr. 2, 651 BGB längere Fristen gelten, der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder einer der in nachstehender Ziffer 10.1 9 genannten Haftungsfälle vorliegt.
4. Vorbehaltlich nachstehender Ziffer 10 haften wir nicht für den Verlust von Daten oder Programmen, die darauf beruhen, dass es unsere Kunden unterlassen haben, von den Daten/ Programmen Sicherungskopien herzustellen.
5. 8.8 Unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach nachstehender Ziffer 109.
6. 8.9 Mit den vorstehenden Regelungen ist keine Beweislastumkehr zum Nachteil der unserer Kunden verbunden.
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Mängel. (1) Dem Käufer stehen seine Rechte wegen eines Mangels der Ware nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt zu, soweit nachfol- gend nichts anderes vereinbart ist.
(2) Der Käufer verpflichtet sich, die von uns geliefer- te Ware sofort nach Erhalt zu prüfen. Bei Sachmängeln gilt folgendes:
1. Etwaige offen- sichtliche Mängel haben die Kunden uns gegenüber unverzüglich müssen schriftlich innerhalb von 14 Kalendertagen gerügt werden; verborgene Män- gel müssen spätestens 14 Kalendertage nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügengerügt werden; andernfalls gilt die Ware als vom Käufer genehmigt.
2. Zunächst ist uns Gelegenheit zu geben, Nacherfüllung in (3) Bei begründeten Mängelrügen sind wir nach unserer innerhalb angemessener Frist zu leisten, und zwar nach unserer treffenden Xxxx durch die zunächst zur Beseitigung des Mangels, das Erbringen Mangels (Nach- besserung) oder Lieferung einer mangelfreien Leistung Ware (Nachlieferung) verpflichtet und berechtigt. Im Rah- men der Nachbesserung sind wir berechtigt, min- destens zwei Nachbesserungsversuche zu unter- nehmen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Der Käufer unter- stützt uns hierbei, indem er insbesondere auftreten- de Probleme konkret beschreibt, uns umfassend informiert und uns die Herstellung eines neuen Werkesfür die Nachbesserung erfor- derliche Zeit und Gelegenheit gewährt.
3. Schlägt (4) Im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung oder des erfolglosen Ablaufs der vom Käufer für die Nacherfüllung endgültig fehlgesetzten angemessenen Frist oder
(5) Weitere Ansprüche jedweder Art, kann sie uns oder den Kunden nicht zugemutet werden oder ist sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Aufwand möglichinsbesondere Folgeschäden durch Zurückweisung der Lieferung wegen Nichterfüllung und wegen vergeblicher Auf- wendungen, können die Kunden - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen mindernnur nach Maßgabe der Ziffern 9 und 10 geltend gemacht werden.
4. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendun- gen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Leistung nachträglich an einen anderen Ort als den der Niederlassung des Kunden verbracht wurde, es sei denn, dieses Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gegenstandes der Leistung.
5. Gesetzliche Rückgriffsansprüche der Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als ein Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche und -rechte hinausgehen den Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs eines Kunden gegen uns gilt ferner vorstehende Ziffer 9.1.4 entsprechend.
2. Bei Rechtsmängeln gilt folgendes:
1. Sofern nicht anderes vereinbart ist, sind wir verpflichtet, die Leistung lediglich im Land der Leistungserbringung frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im folgenden: „Schutzrechte“) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutz- rechten durch uns erbrachte, vertragsgemäß genutzte Leistungen gegen unsere Kunden be- rechtigte Ansprüche erhebt, gilt folgendes: Wir werden nach unserer Xxxx auf unsere Kosten für die betreffende Leistung entweder ein Nutzungsrecht erwirken, die Leistung so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder sie austauschen. Ist uns dieses zu angemessenen Konditionen nicht möglich, stehen den Kunden - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. Ansonsten gilt Ziffer 9.1 entsprechend.
2. Vorbehaltlich nachstehender Ziffer 10.1 sind Ansprüche der Kunden wegen einer Schutzrechts- verletzung ausgeschlossen, falls sie die Schutzrechtsverletzung zu vertreten haben oder falls die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben der Kunden, durch eine von uns nicht vorhersehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Leistung von den Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.
3. Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt ein Jahr und beginnt mit Gefahr- übergang. Dieses gilt nicht, sofern und soweit gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 479 Abs. 1, 634 a Abs. 1 Nr. 2, 651 BGB längere Fristen gelten, der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder einer der in nachstehender Ziffer 10.1 genannten Haftungsfälle vorliegt.
4. Vorbehaltlich nachstehender Ziffer 10 haften wir nicht für den Verlust von Daten oder Programmen, die darauf beruhen, dass es unsere Kunden unterlassen haben, von den Daten/ Programmen Sicherungskopien herzustellen.
5. Unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach nachstehender Ziffer 10.
6. Mit den vorstehenden Regelungen ist keine Beweislastumkehr zum Nachteil der Kunden verbunden.
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Mängel. 1. Bei Sachmängeln gilt folgendes:
1. 14.1 Mängel haben die Kunden hat der Kunde uns gegenüber unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Vorbehaltlich Ziff. 15.4 haften wir nicht für die Ausweitungen eines Mangels, die durch eine verspätete Anzeige entstehen.
2. 14.2 Zunächst ist uns Gelegenheit zu geben, Nacherfüllung in angemessener Frist zu leisten, und zwar nach unserer Xxxx durch die Beseitigung des Mangels, das Erbringen die Lieferung einer mangelfreien Leistung Sache oder die Herstellung eines einer neuen WerkesSache.
314.3 Das Schiff oder der Leistungsgegenstand sind uns zum Zwecke der Nacherfüllung am Erfüllungsort im Sinne der Ziff. 12.1 dieser Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Ist dies wirtschaftlich nicht sinnvoll, darf der Kunde nach Absprache mit uns die Arbeiten auch auf einer anderen Werft („Fremdwerft“) vornehmen lassen, sofern uns der Kunde rechtzeitig – vor Beginn der Arbeiten – benachrichtigt, uns Gelegenheit zur Besichtigung der Mängel gegeben hat und unsere Hinweise zur Begrenzung der Kosten beachtet. In diesem Fall ersetzen wir dem Kunden, die für diese Arbeiten nachgewiesenermaßen erforderlichen Aufwendungen.
14.4 Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Aufwendungen zur Ermöglichung der Nacherfüllung, insbesondere die Kosten der Bereitstellung des Schiffes oder des Leistungsgegenstandes am Erfüllungsort im Sinne der Ziff. 12.1 dieser Bedingungen sind ausgeschlossen.
14.5 Bei Mängelrügen sind wir zur Nacherfüllung nur verpflichtet, nachdem der Kunde einen unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Teil des Vertragspreises gezahlt hat.
14.6 Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann sie uns oder den unserem Kunden nicht zugemutet werden oder ist sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder unverhältnismäßigen/m Kosten/Aufwand möglichmöglich und wird sie deshalb von uns abgelehnt, können die Kunden - kann der Kunde bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - Schadenersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen mindern.
4. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendun- gen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Leistung nachträglich an einen anderen Ort als den der Niederlassung des Kunden verbracht wurde, es sei denn, dieses Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gegenstandes der Leistung14.7 Ersetzte Teile gehen auf unseren Wunsch in unser Eigentum über.
5. Gesetzliche Rückgriffsansprüche der Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als ein Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche und -rechte hinausgehen den Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs eines Kunden gegen uns gilt ferner vorstehende Ziffer 9.1.4 entsprechend.
2. Bei Rechtsmängeln gilt folgendes:
1. Sofern nicht anderes vereinbart ist, sind wir verpflichtet, die Leistung lediglich im Land der Leistungserbringung frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im folgenden: „Schutzrechte“) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutz- rechten durch uns erbrachte, vertragsgemäß genutzte Leistungen gegen unsere Kunden be- rechtigte Ansprüche erhebt, gilt folgendes: Wir werden nach unserer Xxxx auf unsere Kosten für die betreffende Leistung entweder ein Nutzungsrecht erwirken, die Leistung so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder sie austauschen. Ist uns dieses zu angemessenen Konditionen nicht möglich, stehen den Kunden - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. Ansonsten gilt Ziffer 9.1 entsprechend.
2. Vorbehaltlich nachstehender Ziffer 10.1 sind Ansprüche der Kunden wegen einer Schutzrechts- verletzung ausgeschlossen, falls sie die Schutzrechtsverletzung zu vertreten haben oder falls die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben der Kunden, durch eine von uns nicht vorhersehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Leistung von den Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.
3. Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt ein Jahr und beginnt mit Gefahr- übergang. Dieses gilt nicht, sofern und soweit gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 479 Abs. 1, 634 a Abs. 1 Nr. 2, 651 BGB längere Fristen gelten, der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder einer der in nachstehender Ziffer 10.1 genannten Haftungsfälle vorliegt.
4. Vorbehaltlich nachstehender Ziffer 10 haften wir nicht für den Verlust von Daten oder Programmen, die darauf beruhen, dass es unsere Kunden unterlassen haben, von den Daten/ Programmen Sicherungskopien herzustellen.
5. Unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach nachstehender Ziffer 10.
6. Mit den vorstehenden Regelungen ist keine Beweislastumkehr zum Nachteil der Kunden verbunden.
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