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Common use of Mängel Clause in Contracts

Mängel. 7.1 Der Lizenznehmer hat die von der Lizenzgeberin erbrachten Leistungen, insbesondere die gelieferten Produkte, unverzüglich zu untersuchen. Der Lizenznehmer hat Mängel an der Software unverzüglich nach Bekanntwerden, jedoch spätestens nach 30 Tagen der Lizenznehmerin schriftlich anzuzeigen. Ist die Software mangelhaft, so kann die Lizenzgeberin nachbessern oder Ersatz liefern. Mehrere Nachbesserungen sind zulässig. 7.2 Unterlässt der Lizenznehmer die rechtzeitige, schriftliche Mängelrüge, entfallen seine sämtlichen Gewährleistungsansprüche gegenüber der Lizenzgeberin für offenkundige Mängel sowie für sonstige Mängel, die dem Lizenznehmer bei einer sofortigen Untersuchung der Produkte und Leistung hätten zur Kenntnis gelangen müssen. 7.3 Bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Lizenznehmer berechtigt, nach seiner Xxxx eine angemessene Herabsetzung der Lizenzgebühr zu verlangen, die Rückabwicklung des Vertrages durchzusetzen oder die fristlose Kündigung auf einen beliebigen Termin auszusprechen. Ein Anspruch des Lizenznehmers auf Schadensersatz statt der Leistung ist ausgeschlossen. 7.4 Etwaige Mängelansprüche des Lizenznehmers verjähren innerhalb eines Jahres nach Ablieferung der Software oder nach Erbringung der Lieferungen oder sonstigen Leistungen der Lizenzgeberin. Massgebend für den Beginn der Frist sind die Bestellbestätigung mit dem Downloadlink bzw. Ablieferungsbeleg bzw. die Abnahmeerklärung über die Funktionsprüfung bzw. der Tag der Erstellung der Dokumentation zur Funktionsfähigkeit der vom Lizenznehmer erbrachten Lieferung oder Leistung. 7.5 Befolgt der Lizenznehmer die Betriebs-, Installations- oder Wartungsanweisungen der Lizenzgeberin nicht oder nimmt der Lizenznehmer Änderungen an den Produkten vor, entfallen jegliche Mängelansprüche des Lizenznehmers gegenüber der Lizenzgeberin.

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Samples: Software License Agreement, Software License Agreement

Mängel. 7.1 9.1 Der Lizenznehmer hat die von Auftragnehmer ist zu einer umfassenden produktionsbegleitenden Qualitätskontrolle und zur Durchführung einer Warenausgangskontrolle verpflichtet. Mängel der Lizenzgeberin erbrachten LeistungenLieferung zeigt BENTELER ihm, insbesondere die gelieferten Produktesobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsab- laufs festgestellt werden, unverzüglich zu untersuchenschriftlich an. Der Lizenznehmer hat Mängel an Auftragnehmer verzichtet insoweit auf den Ein- wand der Software unverzüglich nach Bekanntwerden, jedoch spätestens nach 30 Tagen der Lizenznehmerin schriftlich anzuzeigen. Ist die Software mangelhaft, so kann die Lizenzgeberin nachbessern oder Ersatz liefern. Mehrere Nachbesserungen sind zulässignicht rechtzeitigen Mängelrüge. 7.2 Unterlässt der Lizenznehmer 9.2 Der Auftragnehmer übernimmt die rechtzeitige, schriftliche Mängelrüge, entfallen seine sämtlichen Gewährleistungsansprüche gegenüber der Lizenzgeberin gesetzliche Gewährleistung für offenkundige Mängel sowie für sonstige Mängel, die dem Lizenznehmer bei einer sofortigen Untersuchung innerhalb von 36 Monaten nach Lieferung der Produkte und Leistung hätten zur Kenntnis gelangen müssenWare auftreten, soweit nicht andere zwingende gesetzliche Fristen gelten. 7.3 Bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Lizenznehmer berechtigt9.3 Die gesetzlichen Mängel- und Schadensersatzansprüche stehen BENTELER ungekürzt und in jedem Fall nach unserer Xxxx zu, nach seiner Xxxx eine angemessene Herabsetzung der Lizenzgebühr zu verlangeneinschließlich sämtlicher Nebenkosten, z. B. für Einbau und notwendige Transporte an einen anderen als den Erfüllungsort. Von Ansprüchen Dritter, die Rückabwicklung aus einer mangelhaften Lieferung des Vertrages durchzusetzen oder die fristlose Kündigung auf einen beliebigen Termin auszusprechen. Ein Anspruch des Lizenznehmers auf Schadensersatz statt der Leistung ist ausgeschlossenAuftragnehmers resultieren, wird BENTELER vom Auf- tragnehmer freigestellt, soweit er im Außenverhältnis BENTELER gegenüber selbst haftet. 7.4 Etwaige Mängelansprüche des Lizenznehmers verjähren innerhalb eines Jahres nach Ablieferung der Software oder nach Erbringung der Lieferungen oder sonstigen Leistungen der Lizenzgeberin. Massgebend für den Beginn der Frist sind die Bestellbestätigung 9.4 Nach Abstimmung mit dem Downloadlink bzwAuftragnehmer kann BENTELER die Nachbesserung selbst vor- nehmen oder durch Dritte ausführen lassen. Ablieferungsbeleg bzwHierdurch entstehende Kosten trägt der Auftrag- nehmer. die Abnahmeerklärung über die Funktionsprüfung bzw. Zur Abwehr einer akuten Gefahr von erheblichen Schäden kann BENTELER auch ohne Mahnung oder Fristsetzung gegenüber dem Auftragnehmer den Mangel auf dessen Kosten selbst beseitigen, beseitigen lassen oder Ersatz beschaffen, wenn es wegen der Tag der Erstellung der Dokumentation be- sonderen Dringlichkeit nicht mehr möglich ist, den Auftragnehmer von dem Mangel und dem drohenden Schaden zu unterrichten und ihm Gelegenheit zur Funktionsfähigkeit der vom Lizenznehmer erbrachten Lieferung oder Leistungeigenen Abhilfe zu geben. 7.5 Befolgt der Lizenznehmer die Betriebs-, Installations- oder Wartungsanweisungen der Lizenzgeberin nicht oder nimmt der Lizenznehmer Änderungen an den Produkten vor, entfallen jegliche Mängelansprüche des Lizenznehmers gegenüber der Lizenzgeberin.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Mängel. 7.1 Der Lizenznehmer 10.1 WIKANDO haftet für Sach- und Rechtsmängel, wenn (i) während der Laufzeit dieses Vertrages die bestimmungsgemäße Nutzung der FundraisingBox durch den Kunden mehr als unerheblich beeinträchtigt ist, oder (ii) falls WIKANDO die Erbringung einer Werkleistung übernommen hat, wenn das Werk bei Gefahrübergang auf den Kunden die vereinbarte Beschaffenheit nicht hat die von der Lizenzgeberin erbrachten Leistungen, insbesondere die gelieferten Produkte, unverzüglich zu untersuchen. Der Lizenznehmer hat Mängel an der Software unverzüglich nach Bekanntwerden, jedoch spätestens nach 30 Tagen der Lizenznehmerin schriftlich anzuzeigen. Ist die Software mangelhaft, so kann die Lizenzgeberin nachbessern oder Ersatz liefern. Mehrere Nachbesserungen sind zulässigund mit einem mehr als unerheblichen Mangel behaftet ist. 7.2 Unterlässt der Lizenznehmer die rechtzeitige, schriftliche Mängelrüge, entfallen seine sämtlichen Gewährleistungsansprüche gegenüber der Lizenzgeberin für offenkundige Mängel sowie für sonstige 10.2 Für Mängel, die dem Lizenznehmer bereits bei einer sofortigen Untersuchung Einräumung der Produkte und Leistung hätten zur Kenntnis gelangen müssenNutzung der FundraisingBox an den Kunden vorhanden waren, haftet WIKANDO nur, wenn WIKANDO diese Mängel zu vertreten hat. 7.3 Bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung 10.3 WIKANDO ist der Lizenznehmer berechtigt, einen Mangel nach seiner eigener Xxxx eine angemessene Herabsetzung entweder durch Beseitigung bzw. Umgehung (Nachbesserung) oder durch Neulieferung zu beheben. 10.4 Alle Mängelansprüche bezüglich der Lizenzgebühr zu verlangenBeeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Nutzung der FundraisingBox verjähren in einem Jahr ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von dem Mangel Kenntnis hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Mängelansprüche wegen einer durch WIKANDO für den Kunden erstellten Werkleistung verjähren in einem Jahr ab Abnahme der betroffenen Werkleistung. 10.5 Abweichend von vorstehender Verjährungsregelung gelten die Rückabwicklung des Vertrages durchzusetzen gesetzlichen Verjährungsvorschriften, wenn WIKANDO hat den Mangel arglistig verschwiegen, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder die fristlose Kündigung auf einen beliebigen Termin auszusprechen. Ein Anspruch Abwesenheit des Lizenznehmers auf Schadensersatz statt der Leistung ist ausgeschlossenMangels ausdrücklich zugesichert hat. 7.4 Etwaige Mängelansprüche des Lizenznehmers verjähren innerhalb 10.6 Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Jahres nach Ablieferung Mangels leistet WIKANDO nur im Rahmen der Software oder nach Erbringung der Lieferungen oder sonstigen Leistungen der Lizenzgeberin. Massgebend für den Beginn der Frist sind die Bestellbestätigung mit dem Downloadlink bzw. Ablieferungsbeleg bzw. die Abnahmeerklärung über die Funktionsprüfung bzw. der Tag der Erstellung der Dokumentation zur Funktionsfähigkeit der vom Lizenznehmer erbrachten Lieferung oder Leistungin Ziffer 11 festgelegten Grenzen. 7.5 Befolgt der Lizenznehmer die Betriebs-, Installations- oder Wartungsanweisungen der Lizenzgeberin nicht oder nimmt der Lizenznehmer Änderungen an den Produkten vor, entfallen jegliche Mängelansprüche des Lizenznehmers gegenüber der Lizenzgeberin.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängel. 7.1 9.1 Der Lizenznehmer hat die von Auftragnehmer ist zu einer umfassenden produktionsbegleitenden Qualitätskontrolle und zur Durchführung einer Warenausgangskontrolle verpflichtet. Mängel der Lizenzgeberin erbrachten LeistungenLieferung zeigt BENTELER ihm, insbesondere die gelieferten Produktesobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsab- laufs festgestellt werden, unverzüglich zu untersuchenschriftlich an. Der Lizenznehmer hat Mängel an Auftragnehmer verzichtet insoweit auf den Ein- wand der Software unverzüglich nicht rechtzeitigen Mängelrüge. 9.2 Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntwerden, jedoch spätestens nach 30 Tagen der Lizenznehmerin schriftlich anzuzeigen. Ist die Software mangelhaftGefahrübergang ein Sachmangel, so wird ver- mutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermu- tung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. 9.3 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche einschließlich Rückgriffsansprüchen beträgt drei Jahre, soweit das Gesetz nicht längere Verjährungsfristen vorsieht. § 434 Abs. 1, S. 2 u. 3 BGB gelten auch beim Werkvertrag. 9.4 Die gesetzlichen Mängel- und Schadensersatzansprüche stehen BENTELER ungekürzt und in jedem Fall nach unserer Xxxx zu, einschließlich sämtlicher Nebenkosten, z. B. für Einbau und notwendige Transporte an einen anderen als den Erfüllungsort. Von Ansprüchen Dritter, die aus einer mangelhaften Lieferung des Auftragnehmers resultieren, wird BENTELER vom Auf- tragnehmer freigestellt, soweit er im Außenverhältnis BENTELER gegenüber selbst haftet. 9.5 Nach Abstimmung mit dem Auftragnehmer kann BENTELER die Lizenzgeberin nachbessern Nachbesserung selbst vor- nehmen oder durch Dritte ausführen lassen. Hierdurch entstehende Kosten trägt der Auftrag- nehmer. Zur Abwehr einer akuten Gefahr von erheblichen Schäden kann BENTELER auch ohne Mahnung oder Fristsetzung gegenüber dem Auftragnehmer den Mangel auf seine Kos- ten selbst beseitigen, beseitigen lassen oder Ersatz liefern. Mehrere Nachbesserungen sind zulässigbeschaffen, wenn es wegen der besonde- ren Dringlichkeit nicht mehr möglich ist, den Auftragnehmer von dem Mangel und dem dro- henden Schaden zu unterrichten und ihm Gelegenheit zur eigenen Abhilfe zu geben. 7.2 Unterlässt der Lizenznehmer die rechtzeitige, schriftliche Mängelrüge, entfallen seine sämtlichen Gewährleistungsansprüche gegenüber der Lizenzgeberin für offenkundige Mängel sowie für sonstige Mängel, die dem Lizenznehmer bei einer sofortigen Untersuchung der Produkte und Leistung hätten zur Kenntnis gelangen müssen. 7.3 Bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Lizenznehmer berechtigt, nach seiner Xxxx eine angemessene Herabsetzung der Lizenzgebühr zu verlangen, die Rückabwicklung des Vertrages durchzusetzen oder die fristlose Kündigung auf einen beliebigen Termin auszusprechen. Ein Anspruch des Lizenznehmers auf Schadensersatz statt der Leistung ist ausgeschlossen. 7.4 Etwaige Mängelansprüche des Lizenznehmers verjähren innerhalb eines Jahres nach Ablieferung der Software oder nach Erbringung der Lieferungen oder sonstigen Leistungen der Lizenzgeberin. Massgebend für den Beginn der Frist sind die Bestellbestätigung mit dem Downloadlink bzw. Ablieferungsbeleg bzw. die Abnahmeerklärung über die Funktionsprüfung bzw. der Tag der Erstellung der Dokumentation zur Funktionsfähigkeit der vom Lizenznehmer erbrachten Lieferung oder Leistung. 7.5 Befolgt der Lizenznehmer die Betriebs-, Installations- oder Wartungsanweisungen der Lizenzgeberin nicht oder nimmt der Lizenznehmer Änderungen an den Produkten vor, entfallen jegliche Mängelansprüche des Lizenznehmers gegenüber der Lizenzgeberin.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Mängel. 7.1 Der Lizenznehmer hat 8.1. Die Druckhaus Nord GmbH haftet nicht für Fehler, die der Besteller nicht schriftlich bei der Korrektur oder dem Probedruck korrigiert hat. 8.2. Geringere Abweichungen von genehmigten Probedrucken oder der Lizenzgeberin erbrachten Leistungenvereinbarten Spezifikation, insbesondere geben dem Besteller kein Recht auf Preisermäßigung oder auf Verweigerung der Empfangnahme des bestellten Produkts. 8.3. Die Druckhaus Nord GmbH ist zu einer Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10 % der vereinbarten Auflage berech- tigt. Diese werden mit entsprechendem Stückpreis dem Kunden in Rechnung gestellt bzw. vom ursprünglichen Preis abgezogen. In den Fällen, in denen Papier und andere Werkstoffe auftragsspezifisch von anderen als der Druckhaus Nord GmbH hergestellt wurden, ist die gelieferten ProdukteDruckhaus Nord GmbH zu einer angemessenen Mehr- oder Minderlieferung, die über die 10 % der vereinbarten Auflage hinausgeht, berechtigt, die jedoch maximal den Lieferbedingungen des Werkstoffherstellers entspricht. 8.4. Falls die Lieferung sich als mangelhaft herausstellt, ist der Besteller verpflichtet, dieses unverzüglich zu untersuchenreklamieren. Der Lizenznehmer hat Mängel an Unterlässt er die Reklamation oder reklamiert er nicht innerhalb von 8 Tagen nach der Software unverzüglich nach Bekanntwerdenerfolgten Lieferung, jedoch spätestens nach 30 Tagen der Lizenznehmerin schriftlich anzuzeigenentfällt seine Reklamationsmöglichkeit. Ist die Software mangelhaft, so kann die Lizenzgeberin nachbessern oder Ersatz liefern. Mehrere Nachbesserungen sind zulässig. 7.2 Unterlässt der Lizenznehmer die rechtzeitige, schriftliche Mängelrüge, entfallen seine sämtlichen Gewährleistungsansprüche gegenüber der Lizenzgeberin für offenkundige Mängel sowie für sonstige Mängel, die dem Lizenznehmer bei einer sofortigen Untersuchung der Produkte und Leistung hätten zur Kenntnis gelangen müssen. 7.3 Bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung Die Druckhaus Nord GmbH ist der Lizenznehmer berechtigt, nach seiner Xxxx eine angemessene Herabsetzung der Lizenzgebühr einen Mangel zu verlangenbeheben, die Rückabwicklung des Vertrages durchzusetzen oder die fristlose Kündigung auf einen beliebigen Termin auszusprechen. Ein Anspruch des Lizenznehmers auf Schadensersatz statt der Leistung ist ausgeschlossen. 7.4 Etwaige Mängelansprüche des Lizenznehmers verjähren sofern dieses innerhalb eines Jahres nach Ablieferung angemessenen Zeitraumes möglich ist.. 8.5. Sofern der Software Besteller selbst das Papier oder nach Erbringung der Lieferungen anderes für die Lieferung beschafft, haftet die Druckhaus Nord GmbH nicht für Falschlieferung derselben oder sonstigen Leistungen der Lizenzgeberin. Massgebend für den Beginn der Frist sind die Bestellbestätigung mit dem Downloadlink bzw. Ablieferungsbeleg bzw. die Abnahmeerklärung über die Funktionsprüfung bzw. der Tag der Erstellung der Dokumentation zur Funktionsfähigkeit der vom Lizenznehmer erbrachten Lieferung oder LeistungTransportschäden. 7.5 Befolgt der Lizenznehmer die Betriebs-, Installations- oder Wartungsanweisungen der Lizenzgeberin nicht oder nimmt der Lizenznehmer Änderungen an den Produkten vor, entfallen jegliche Mängelansprüche des Lizenznehmers gegenüber der Lizenzgeberin.

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Samples: Verkaufs Und Lieferbedingungen

Mängel. 7.1 Der Lizenznehmer hat die von der Lizenzgeberin erbrachten Leistungen, insbesondere die gelieferten Produkte, unverzüglich zu untersuchen1. Der Lizenznehmer hat Mängel Verkauf von Fahrzeugen an Händler erfolgt unter Ausschluss jeglicher Mängelansprüche. Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen insbesondere nicht, wenn der Software unverzüglich nach Bekanntwerden, jedoch spätestens nach 30 Tagen der Lizenznehmerin schriftlich anzuzeigenMangel oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist. Ist die Software mangelhaft, so kann die Lizenzgeberin nachbessern oder Ersatz liefern. Mehrere Nachbesserungen sind zulässig. 7.2 Unterlässt der Lizenznehmer die rechtzeitige, schriftliche Mängelrüge, entfallen seine sämtlichen Gewährleistungsansprüche gegenüber der Lizenzgeberin Dieser Ausschluss gilt auch für offenkundige Mängel sowie für sonstige solche Mängel, die dem Lizenznehmer bei einer sofortigen Untersuchung der Produkte zwischen Abschluss des Kaufvertrags und Leistung hätten zur Kenntnis gelangen müssenÜbergabe des Fahrzeugs an den Händler auftreten. 7.3 Bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Lizenznehmer berechtigt, nach seiner Xxxx eine angemessene Herabsetzung der Lizenzgebühr zu verlangen2. Der objektive Sachmangelbegriff des § 434 Abs. 3 BGB wird abbedungen. 3. Fahrzeugdaten, die in der Fahrzeugbeschreibung unter „Fahrzeugdaten laut Identifikationsnummer (FIN)“ aufgeführt sind, werden uns von Drittanbietern (DAT) zur Verfügung gestellt. Die Haftung für die Richtigkeit dieser Daten ist ausgeschlossen, insbesondere liegt in deren Angabe keine Beschaffenheitsvereinbarung. 4. Für die Fahrzeugbeschreibung ist ausschließlich der Verkäufer verantwortlich. Durch die Auflistung etwaiger Schäden wird eine bestimmte Beschaffenheit des Fahrzeugs nicht abschließend vereinbart. Der tatsächliche Kilometerstand der Fahrzeuge kann aufgrund von notwendigen Bewegungen in den Logistikzentren (bspw. Umparken, Bereitstellung für Transport, etc.) geringfügig höher als der abgelesene Kilometerstand sein. 5. Bei den unter der Kategorie “Probefahrtbeschreibung” dargestellten Angaben handelt es sich um die Wiedergabe der visuellen und auditiven Eindrücke einer kurzen Probefahrt nach internen Qualitätsstandards von AUTO1. Eine Beschaffenheitsvereinbarung liegt insofern nicht vor. Es erfolgt in der Regel keine Prüfung des Unterbodens des Fahrzeuges. 6. Der Ausschluss aus Abs. 1 und 3 gilt nicht bei Arglist und für Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des betreffenden Verkäufers oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 7. Erfolgt in besonderen Ausnahmefällen eine Rückabwicklung des Vertrages durchzusetzen oder Kaufvertrags und nimmt der betreffende Verkäufer im Zuge dessen das Fahrzeug vom Händler zurück, so wird dem Händler eine Nutzungsentschädigung in Rechnung gestellt, wenn er das Fahrzeug seit dem Verkauf über 100 km genutzt hat. Der betreffende Verkäufer ist berechtigt die fristlose Kündigung auf einen beliebigen Termin auszusprechenNutzungsentschädigung mit dem zurückzuzahlenden Kaufpreis zu verrechnen. Ein Anspruch des Lizenznehmers auf Schadensersatz statt der Leistung Der Händler ist ausgeschlossenmit einer solchen Verrechnung einverstanden. 7.4 Etwaige 8. Vorbehaltlich Absatz 6 verjähren sämtliche Mängelansprüche des Lizenznehmers verjähren Händlers innerhalb eines Jahres nach Ablieferung Beginn der Software oder nach Erbringung der Lieferungen gesetzlichen Verjährungsfrist. 9. Der Händler verzichtet auf die Geltendmachung von Stand- oder sonstigen Leistungen Bearbeitungsgebühren. 10. Sollte eine Rückabwicklung vorgenommen werden, wird diese gemäß diesem Absatz 10 durchgeführt. Der Händler ist verpflichtet, dem betreffenden Verkäufer ein aktuelles Foto des Kilometerstandes zuzuschicken, alle von ihm erhaltenen Fahrzeugdokumente und Ersatzschlüssel sowie das gesamte Zubehör zurückzusenden und das Fahrzeug zum nächstgelegenen Standort des betreffenden Verkäufers oder einen anderen vom betreffenden Verkäufer mitgeteilten Standort zu verbringen. Dieser Verpflichtung hat der Lizenzgeberin. Massgebend für den Beginn der Frist sind die Bestellbestätigung mit dem Downloadlink bzw. Ablieferungsbeleg bzw. die Abnahmeerklärung Händler ab Mitteilung über die Funktionsprüfung bzwDurchführung der Rückabwicklung bei nationalem Versand/Transport innerhalb von drei Werktagen oder bei internationalem Versand/Transport innerhalb von fünf Werktagen nachzukommen. Kommt der Händler dieser Verpflichtung nicht nach, so berechnet der betreffende Verkäufer eine Gebühr von EUR 15,00 (netto) pro Tag zuzüglich Umsatzsteuer, sofern der Erstellung Händler nicht nachweist, dass hierfür tatsächlich keine oder nur geringere Kosten entstanden sind. Nach Eingang aller Fahrzeugdokumente, eventueller Zweitschlüssel, Zubehör und des Fahrzeuges zahlt der Dokumentation zur Funktionsfähigkeit der vom Lizenznehmer erbrachten Lieferung oder Leistung. 7.5 Befolgt der Lizenznehmer die Betriebs-, Installations- oder Wartungsanweisungen der Lizenzgeberin nicht oder nimmt der Lizenznehmer Änderungen betreffende Verkäufer den Kaufpreis abzüglich einer eventuellen Nutzungsentschädigung und separat mitzuteilenden Gebühr an den Produkten vor, entfallen jegliche Mängelansprüche des Lizenznehmers gegenüber der LizenzgeberinHändler zurück.

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Samples: Verkaufsbedingungen Für Gebrauchte Fahrzeuge