Common use of Mängelansprüche Clause in Contracts

Mängelansprüche. (a) Ist der Käufer Unternehmer, hat die Verkäuferin bei Vorliegen eines Mangels die Xxxx zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ansonsten steht das Wahlrecht dem Käufer zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Xxxx Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei unerheblichen Mängeln steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu. (b) Ist der Käufer Unternehmer, hat er die Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, der Verkäuferin unverzüglich Anzeige zu machen. Zeigt sich später ein Mangel (verdeckter Mangel), so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. (c) Ist die Kaufsache mit Sachen des Käufers ununterscheidbar vermengt oder vermischt, so sind die Mängelansprüche ausgeschlossen, soweit nicht der Käufer beweist, dass ein Mangel seine Ursache in der Kaufsache hat. Ist der Käufer Verbraucher und zeigt sich ein Sachmangel innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang, so wird vermutet, dass die Kaufsache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. (d) Zur Prüfung des Mangels werden Verkäuferin und Käufer in Gegenwart eines Vertreters der Verkäuferin bzw. eines von ihr beauftragten Sachverständigen ein Muster von mindestens einem Liter bzw. Kilogramm der beanstandeten Kaufsache ziehen, bei Holzpellets drei Kilogramm. (e) Der Käufer hat bei Beanstandungen etwaige Rechte der Verkäuferin gegenüber den Transportbeauftragten (z.B. Spediteuren) zu wahren und notwendige Schritte zur Beweissicherung unverzüglich einzuleiten.

Appears in 6 contracts

Samples: Tankcard Service Agreement, General Terms and Conditions, General Terms and Conditions (Agb)

Mängelansprüche. 9.1 Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (aeinschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage) Ist gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Käufer oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 9.2 Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. 9.3 Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die uns der Käufer Unternehmernicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, hat die Verkäuferin bei Vorliegen eines Mangels die Xxxx zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ansonsten steht das Wahlrecht dem Käufer zu. Schlägt die Nacherfüllung fehlübernehmen wir jedoch keine Haftung. 9.4 Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, kann der Käufer nach seiner Xxxx Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktretendass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei unerheblichen Mängeln steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu. (b) Ist zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Käufer Unternehmer, hat er die Ware unverzüglich nach Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Ablieferung zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigtLieferung, der Verkäuferin Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Zeigt In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 9.5 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. 9.6 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. 9.7 Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Handelt es sich später um ein Auszeichnungsgerät, ist dieses mit der zuletzt benutzen Rolle in der jeweiligen Schutzpackung durch den Käufer einzusenden. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. 9.8 Mängelansprüche des Käufers erlöschen, wenn er oder nicht von uns autorisierte Dritte an unseren Produkten Veränderungen vorgenommen haben, ohne dass uns zuvor die Möglichkeit der Nacherfüllung eingeräumt wurde. 9.9 Ansprüche des Käufers wegen Mängeln bestehen nicht, wenn unsere Produkte durch Einflüsse des Umfelds beim Käufer in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt werden. Dies gilt auch für von uns gelieferte Software. 9.10 Ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über. 9.11 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (verdeckter Mangel), so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. (cinsbesondere Prüf- und Transportkosten) Ist die Kaufsache mit Sachen des Käufers ununterscheidbar vermengt oder vermischt, so sind die Mängelansprüche ausgeschlossen, soweit nicht der Käufer beweist, dass ein Mangel seine Ursache in der Kaufsache hat. Ist der Käufer Verbraucher und zeigt sich ein Sachmangel innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang, so wird vermutet, dass die Kaufsache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft warersetzt verlangen, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbardie fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar. (d) Zur Prüfung 9.12 In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 9.13 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. 9.14 Ansprüche des Mangels werden Verkäuferin und Käufer in Gegenwart eines Vertreters der Verkäuferin Käufers auf Schadensersatz bzw. eines Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von ihr beauftragten Sachverständigen ein Muster von mindestens einem Liter bzw. Kilogramm der beanstandeten Kaufsache ziehen, bei Holzpellets drei KilogrammZiffer 10 und sind im Übrigen ausgeschlossen. (e) Der Käufer hat bei Beanstandungen etwaige Rechte der Verkäuferin gegenüber den Transportbeauftragten (z.B. Spediteuren) zu wahren und notwendige Schritte zur Beweissicherung unverzüglich einzuleiten9.15 Ansprüche wegen Mängeln an von uns gelieferten gebrauchten Gegenständen sind ausgeschlossen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Verkaufs Und Liefergeschäftsbedingungen

Mängelansprüche. (a) Ist 6.1. Bezüglich der Käufer Unternehmerdem Kunden gelieferten Vertragsprodukte finden die Vorschriften zur kaufvertraglichen Sachmängelhaftung Anwendung, hat die Verkäuferin bei Vorliegen eines Mangels die Xxxx zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ansonsten steht das Wahlrecht dem Käufer zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Xxxx Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei unerheblichen Mängeln steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zusoweit sich aus nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. (b) Ist der Käufer Unternehmer, hat er die Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, der Verkäuferin unverzüglich Anzeige zu machen6.2. Zeigt sich später ein Mangel (verdeckter Mangel), so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. (c) Ist die Kaufsache mit Sachen des Käufers ununterscheidbar vermengt oder vermischt, so sind die Mängelansprüche ausgeschlossen, soweit nicht der Käufer beweist, dass ein Mangel seine Ursache in der Kaufsache hat. Ist der Käufer Verbraucher und zeigt sich ein Sachmangel innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang, so wird vermutetblu Eye übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Kaufsache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft warFunktionen von Software den Anforderungen des Kunden genügen und die Vertragsprodukte in der vom Kunden getroffenen Auswahl zusammen- arbeiten. Installations- / Konfigurations-leistungen werden von blu Eye grundsätzlich nicht geschuldet, Beratungsleistungen von blu Eye erfolgen kostenlos und unverbindlich, es sei denn, diese Vermutung es ist mit schriftlich etwas anderes vereinbart. Eine Haftung, insbesondere für die Funktionsfähigkeit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbareinzelnen Produkte miteinander / untereinander, wird dadurch nicht begründet. (d6.3. Sachmängelansprüche bestehen nicht, a.) Zur Prüfung des Mangels bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, b.) bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, c.) bei funktionsbedingtem Verschleiß, d.) wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden Verkäuferin und Käufer in Gegenwart eines Vertreters oder e.) wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen der Verkäuferin bzw. eines von ihr beauftragten Sachverständigen ein Muster von mindestens einem Liter bzw. Kilogramm Hersteller entsprechen, es sei denn, der beanstandeten Kaufsache ziehenKunde weist nach, bei Holzpellets drei Kilogrammdass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. 6.4. blu Eye übernimmt keine Gewähr für öffentliche Aussagen, insbesondere Werbeaussagen des Herstellers. 6.5. Bei Vorliegen eines Sachmangels und nach Eingang einer schriftlichen Mängelanzeige bei blu Eye erfolgt nach Xxxx von blu Eye zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist blu Eye zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, ist dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder beseitigt blu Eye den Mangel nicht innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist (e) mindestens 14 Tage), ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Liefert blu Eye zum Zwecke der Nacherfüllung ein Ersatzprodukt, hat der Kunde das mangelhafte Produkt herauszugeben und Wertersatz für Gebrauchsvorteile zu leisten. Im Falle des Rücktritts wird dem Kunden ein Betrag gutgeschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich der wertmäßigen Gebrauchsvorteile ergibt. Für die Ermittlung der Gebrauchsvorteile wird auf das Verhältnis der Nutzung des Gegenstandes durch den Käufer zur voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer abgestellt. 6.6. Die Gewährleistungsbestimmungen der vor- stehenden Ziffer 6.1 bis 6.5 gelten entsprechend für die Erbringung von Werkleistungen. 6.7. Inhalt und Umfang der zu erbringenden Werkleistungen werden von den Parteien in der Regel in Einzelverträgen vereinbart, die das vereinbarte Werk, die vertraglichen Funktionen oder charakteristischen Leistungsmerkmale beschreiben. Im Falle von Widersprüchen geht der jeweilige Einzelvertrag den AGB vor. 6.8. Soweit das vereinbarte Werk die vertraglichen Funktionen oder charakteristischen Leistungs- merkmale nicht aufweist und nach Eingang einer schriftlichen Mängelanzeige bei blu Eye, wird blu Eye nach eigener Xxxx den Mangel beseitigen oder eine neue Leistung erbringen. 6.9. Sach- und Rechtsmängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrenübergang. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht in den Fällen der Ziffer 8.5. 6.10. Die Rechte des Kunden aus § 445 a BGB gelten nur, soweit die Ware Gegenstand eines Verbrauchsgüterkaufs ist. Der Käufer Kunde hat blu Eye im Zweifel nachzuweisen, dass ein Verbrauchs- güterkauf vorlag. 6.11. Die Ziffern 6.1 - 6.6 kommen bei Beanstandungen etwaige Rechte weitergehenden Garantie- und Gewährleistungszusagen der Verkäuferin gegenüber Hersteller nicht zur Anwendung. blu Eye gibt diese Ein Unternehmen der blu Gruppe blu Systems | blu Eye | blu BEYOND | blu Professionals in vollem Umfang an den Transportbeauftragten (z.B. Spediteuren) Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen. 6.12. Sachmängelansprüche sind nur mit Zustimmung von blu Eye übertragbar. 6.13. Ist eine Sachmängelhaftung von blu Eye nicht begründet, insbesondere weil die Ware nicht bei blu Eye bezogen wurde, weil Sachmängelansprüche bereits verjährt sind oder weil kein Sachmangel vorliegt, ist blu Eye berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zurückzusenden und eine Aufwandspauschale in Höhe von 60 Euro für die Bearbeitung und Überprüfung zu wahren und notwendige Schritte zur Beweissicherung unverzüglich einzuleitenverlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, einen niedrigeren Aufwand nachzuweisen. Reparaturen außerhalb der Sachmängelhaftung sind kostenpflichtig. Ein Kostenvoranschlag ist vom Kunden zu vergüten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängelansprüche. (a) Ist der Käufer Unternehmer, hat die Verkäuferin bei Vorliegen eines Mangels die Xxxx zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ansonsten steht das Wahlrecht dem Käufer zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer a. Die Gewährleistung erfolgt nach seiner Xxxx Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei unerheblichen Mängeln steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zuden gesetzlichen Vorschriften. (b) Ist b. Soweit der Käufer UnternehmerKunde Unternehmer ist, hat er die Ware Sache unverzüglich nach der Ablieferung Ablieferung, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen unduntersuchen. Gegebenenfalls ist die Sache auch einer Funktionsprüfung zu unterziehen. Zeigt sich bei der Untersuchung oder Funktionsprüfung ein Mangel, wenn sich ein Mangel zeigt, der Verkäuferin ist TMH unverzüglich Anzeige zu machen. Zeigt sich später ein Mangel (verdeckter Mangel)Der Geschäftskunde hat die Sache mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln. Unterbleibt die Anzeige, so muss ist jegliche Mängelhaftung für die Anzeige unverzüglich Sache ausgeschlossen. Die Beschaffenheit der Sache gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge bei TMH nicht binnen 14 Tagen nach der Entdeckung Ablieferung der Sache eingeht. Verborgene Mängel, die innerhalb der vorgenannten Frist nicht zu entdecken sind, können nur dann gegen TMH geltend gemacht werden, wenn die Mängelanzeige innerhalb eines Jahres nach der Übergabe der Sache eingegangen ist. (c) Ist die Kaufsache mit Sachen des Käufers ununterscheidbar vermengt oder vermischt, so sind die Mängelansprüche ausgeschlossen, soweit c. TMH ist für Garantiezusagen von Geräteherstellern nicht der Käufer beweist, dass ein Mangel seine Ursache in der Kaufsache hat. Ist der Käufer Verbraucher und zeigt sich ein Sachmangel innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang, so wird vermutet, dass die Kaufsache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbareinstandspflichtig. (d) Zur Prüfung des Mangels werden Verkäuferin x. Xxxx die Installation eines Produktes nicht durch TMH oder durch eine von TMH autorisierte dritte Person durchgeführt, haftet TMH nicht für eine fehlerhafte Installation, einen Mangel oder Schaden, der auf die fehlerhafte Installation und Käufer in Gegenwart eines Vertreters insbesondere auf die Nichtbeachtung der Verkäuferin bzw. eines von ihr beauftragten Sachverständigen ein Muster von mindestens einem Liter bzw. Kilogramm der beanstandeten Kaufsache ziehen, bei Holzpellets drei Kilogrammgültigen Installationsvorschriften zurückzuführen ist. (e) e. Der Käufer Geschäftskunde hat bei Beanstandungen etwaige Rechte der Verkäuferin Mängel – so detailliert wie möglich – zu beschreiben und gegenüber den Transportbeauftragten (z.B. Spediteuren) zu wahren und notwendige Schritte zur Beweissicherung unverzüglich einzuleitenTMH schriftlich mitzuteilen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen

Mängelansprüche. 1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (aeinschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) Ist gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Käufer UnternehmerWare an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, hat 479 BGB). Für die Verkäuferin bei Vorliegen eines Mangels Abweichung der Menge ist eine Toleranz von +/-15% zugrunde gelegt. 2. Grundlage der Mängelhaftung ist vor allem die Xxxx zwischen Nachbesserung über die Beschaffenheit der Ware (Spezifikation, Qualität, Menge) getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind; es macht hierbei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung vom Kunden, vom Hersteller oder Ersatzlieferungvon der LSW stammt. 3. Ansonsten steht das Wahlrecht dem Käufer zuSoweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. Schlägt 1 S 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die Nacherfüllung fehlder Kunde nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, kann der Käufer nach seiner Xxxx Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktretenübernimmt die LSW jedoch keine Haftung. 4. Bei unerheblichen Mängeln steht Waren, die als deklassiertes Material (z.B. II-a-Material) verkauft worden sind, stehen dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht Kunden bezüglich der angegebenen Fehler und solcher, mit denen er üblicherweise zu rechnen hat, keine Mängelansprüche zu. 5. Die Übernahme einer Garantie durch die LSW bzw. die Zusicherung bestimmter Eigenschaften der Ware bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und der LSW. 6. Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (b§§ 377, 381 HGB) Ist nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Käufer Unternehmer, hat er die Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen und, wenn sich Untersuchung ein Mangel zeigtoder wird ein solcher später entdeckt, so hat der Verkäuferin Kunde der LSW hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Zeigt sich später Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von einer Woche ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung der LSW für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. 7. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann die LSW wählen, ob sie Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistet. Das Recht der LSW, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. 8. Die LSW ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. 9. Der Kunde hat der LSW die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn die LSW ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war. 10. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), trägt die LSW, wenn tatsächlich ein Mangel (verdeckter Mangel)vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, so muss kann die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werdenLSW die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen. Die Vorschrift des § 478 Abs. 2 BGB bleibt hinsichtlich Ausbau- und Einbaukosten hiervon unberührt. (c) Ist die Kaufsache mit Sachen des Käufers ununterscheidbar vermengt oder vermischt, so sind die Mängelansprüche ausgeschlossen, soweit nicht der Käufer beweist, dass ein Mangel seine Ursache in der Kaufsache hat11. Ist der Käufer Verbraucher und zeigt sich ein Sachmangel innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang, so wird vermutet, dass die Kaufsache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. (d) Zur Prüfung des Mangels werden Verkäuferin und Käufer in Gegenwart eines Vertreters der Verkäuferin bzw. eines von ihr beauftragten Sachverständigen ein Muster von mindestens einem Liter bzw. Kilogramm der beanstandeten Kaufsache ziehen, bei Holzpellets drei Kilogramm. (e) Der Käufer hat bei Beanstandungen etwaige Rechte der Verkäuferin gegenüber den Transportbeauftragten In dringenden Fällen (z.B. Spediteurenbei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden) hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu wahren beseitigen und notwendige Schritte zur Beweissicherung unverzüglich einzuleitenvon der LSW Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme ist die LSW unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn die LSW berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 12. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. 13. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen im Übrigen nur nach Maßgabe von Ziffer XII. dieser AGB und sind im Übrigen ausgeschlossen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängelansprüche. 1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (aeinschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) Ist gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Käufer UnternehmerWare an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, hat 479 BGB). Für die Verkäuferin bei Vorliegen eines Mangels Abweichung der Menge ist eine Toleranz von +/-15% zugrunde gelegt. 2. Grundlage der Mängelhaftung ist vor allem die Xxxx zwischen Nachbesserung über die Beschaffenheit der Ware (Spezifikation, Qualität, Menge) getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind; es macht hierbei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung vom Kunden, vom Hersteller oder Ersatzlieferungvon der LSV stammt. 3. Ansonsten steht das Wahlrecht dem Käufer zuSoweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. Schlägt 1 S 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die Nacherfüllung fehlder Kunde nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, kann der Käufer nach seiner Xxxx Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktretenübernimmt die LSV jedoch keine Haftung. 4. Bei unerheblichen Mängeln steht Waren, die als deklassiertes Material (z.B. II-a-Material) verkauft worden sind, stehen dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht Kunden bezüglich der angegebenen Fehler und solcher, mit denen er üblicherweise zu rechnen hat, keine Mängelansprüche zu. 5. Die Übernahme einer Garantie durch die LSV bzw. die Zusicherung bestimmter Eigenschaften der Ware bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und der LSV. 6. Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (b§§ 377, 381 HGB) Ist nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Käufer Unternehmer, hat er die Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen und, wenn sich Untersuchung ein Mangel zeigtoder wird ein solcher später entdeckt, so hat der Verkäuferin Kunde der LSV hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Zeigt sich später Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von einer Woche ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung der LSV für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. 7. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann die LSV wählen, ob sie Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistet. Das Recht der LSV, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. 8. Die LSV ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. 9. Der Kunde hat der LSV die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn die LSV ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war. 10. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), trägt die LSV, wenn tatsächlich ein Mangel (verdeckter Mangel)vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, so muss kann die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werdenLSV die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen. Die Vorschrift des § 478 Abs. 2 BGB bleibt hinsichtlich Ausbau- und Einbaukosten hiervon unberührt. (c) Ist die Kaufsache mit Sachen des Käufers ununterscheidbar vermengt oder vermischt, so sind die Mängelansprüche ausgeschlossen, soweit nicht der Käufer beweist, dass ein Mangel seine Ursache in der Kaufsache hat11. Ist der Käufer Verbraucher und zeigt sich ein Sachmangel innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang, so wird vermutet, dass die Kaufsache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. (d) Zur Prüfung des Mangels werden Verkäuferin und Käufer in Gegenwart eines Vertreters der Verkäuferin bzw. eines von ihr beauftragten Sachverständigen ein Muster von mindestens einem Liter bzw. Kilogramm der beanstandeten Kaufsache ziehen, bei Holzpellets drei Kilogramm. (e) Der Käufer hat bei Beanstandungen etwaige Rechte der Verkäuferin gegenüber den Transportbeauftragten In dringenden Fällen (z.B. Spediteurenbei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden) hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu wahren beseitigen und notwendige Schritte zur Beweissicherung unverzüglich einzuleitenvon der LSV Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme ist die LSV unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn die LSV berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 12. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. 13. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen im Übrigen nur nach Maßgabe von Ziffer XII. dieser AGB und sind im Übrigen ausgeschlossen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängelansprüche. (a) Ist Die Mängelansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser den vom Auftragnehmer überarbeiteten Text unverzüglich nach Erhalt prüft und etwaige offensichtliche Mängel unverzüglich nach der Käufer UnternehmerPrüfung und versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung unter genauer Angabe des Mangels schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer rügt. Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zu geben, hat den gerügten Mangel zu überprüfen. Mängelansprüche bestehen nicht, sofern der Mangel unerheblich ist. Grundsätzlich kein Mangel bzw. unerheblich in diesem Sinne ist die Verkäuferin bei Vorliegen eines Mangels Verwendung einer bestimmten, sprachlich und sachlich richtigen Übersetzung, die vom Auftraggeber lediglich aus sonstigen, etwa stilistischen Gründen beanstandet wird. Soweit ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vorliegt, ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung berechtigt, die nach Xxxx zwischen des Auftragnehmers durch Nachbesserung oder Ersatzlieferungdurch Nachlieferung erfolgen kann. Ansonsten steht das Wahlrecht Bevor der Auftraggeber weitere Ansprüche oder gesetzliche Rechte (Rücktritt, Minderung, Schadensersatz, Aufwendungsersatz, Selbstvornahme) geltend machen kann, ist dem Käufer zuAuftragnehmer zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben, soweit vom Auftragnehmer keine anderslautende Garantie abgegeben wurde. Der Auftraggeber bleibt zur Annahme der erbrachten Leistung und zur Zahlung verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung trotz zweimaligem Nacherfüllungsversuch fehl, ist diese unmöglich oder dem Auftraggeber unzumutbar oder verweigert der Auftragnehmer die Nacherfüllung, so kann der Käufer nach seiner Xxxx Minderung des Kaufpreises verlangen oder Auftraggeber vom Vertrag zurücktretenzurücktreten oder die Vergütung herabsetzen (mindern). Bei unerheblichen Mängeln steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu. (b) Ist der Käufer Unternehmer, hat er die Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, der Verkäuferin unverzüglich Anzeige zu machen. Zeigt sich später ein Mangel (verdeckter Mangel), so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. (c) Ist die Kaufsache mit Sachen des Käufers ununterscheidbar vermengt oder vermischt, so sind die Mängelansprüche ausgeschlossen, soweit nicht der Käufer beweist, dass ein Mangel seine Ursache verjähren in der Kaufsache hat. Ist der Käufer Verbraucher und zeigt sich ein Sachmangel innerhalb von sechs zwölf Monaten seit ab Gefahrübergang, so wird vermutet, dass die Kaufsache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache Auftragnehmer hat den Mangel vorsätzlich oder des Mangels unvereinbargrob fahrlässig verursacht. Diese Verjährungsfrist gilt auch für Mangelfolgeschäden. (d) Zur Prüfung des Mangels werden Verkäuferin und Käufer in Gegenwart eines Vertreters der Verkäuferin bzw. eines von ihr beauftragten Sachverständigen ein Muster von mindestens einem Liter bzw. Kilogramm der beanstandeten Kaufsache ziehen, bei Holzpellets drei Kilogramm. (e) Der Käufer hat bei Beanstandungen etwaige Rechte der Verkäuferin gegenüber den Transportbeauftragten (z.B. Spediteuren) zu wahren und notwendige Schritte zur Beweissicherung unverzüglich einzuleiten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängelansprüche. (a) Ist der Käufer Unternehmer, hat die Verkäuferin bei Vorliegen eines Mangels die Xxxx zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ansonsten steht das Wahlrecht dem Käufer zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer a. Die Gewährleistung erfolgt nach seiner Xxxx Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei unerheblichen Mängeln steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zuden gesetzlichen Vorschriften. (b) Ist b. Soweit der Käufer UnternehmerKunde Unternehmer ist, hat er die Ware Sache unverzüglich nach der Ablieferung Ablieferung, soweit dies nach ordnungsmässigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen unduntersuchen. Gegebenenfalls ist die Sache auch einer Funktionsprüfung zu unterziehen. Zeigt sich bei der Untersuchung oder Funktionsprüfung ein Mangel, wenn sich ein Mangel zeigt, der Verkäuferin ist TMH unverzüglich Anzeige zu machen. Zeigt sich später ein Mangel (verdeckter Mangel)Der Geschäftskunde hat die Sache mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln. Unterbleibt die Anzeige, so muss ist jegliche Mängelhaftung für die Anzeige unverzüglich Sache ausgeschlossen. Die Beschaffenheit der Sache gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge bei TMH nicht binnen 14 Tagen nach der Entdeckung Ablieferung der Sache eingeht. Verborgene Mängel, die innerhalb der vorgenannten Frist nicht zu entdecken sind, können nur dann gegen TMH geltend gemacht werden, wenn die Mängelanzeige innerhalb eines Jahres nach der Übergabe der Sache eingegangen ist. (c) Ist die Kaufsache mit Sachen des Käufers ununterscheidbar vermengt oder vermischt, so sind die Mängelansprüche ausgeschlossen, soweit c. TMH ist für Garantiezusagen von Geräteherstellern nicht der Käufer beweist, dass ein Mangel seine Ursache in der Kaufsache hat. Ist der Käufer Verbraucher und zeigt sich ein Sachmangel innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang, so wird vermutet, dass die Kaufsache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbareinstandspflichtig. (d) Zur Prüfung des Mangels werden Verkäuferin x. Xxxx die Installation eines Produktes nicht durch TMH oder durch eine von TMH autorisierte dritte Person durchgeführt, haftet TMH nicht für eine fehlerhafte Installation, einen Mangel oder Schaden, der auf die fehlerhafte Installation und Käufer in Gegenwart eines Vertreters insbesondere auf die Nichtbeachtung der Verkäuferin bzw. eines von ihr beauftragten Sachverständigen ein Muster von mindestens einem Liter bzw. Kilogramm der beanstandeten Kaufsache ziehen, bei Holzpellets drei Kilogrammgültigen Installationsvorschriften zurückzuführen ist. (e) e. Der Käufer Geschäftskunde hat bei Beanstandungen etwaige Rechte der Verkäuferin Mängel – so detailliert wie möglich – zu beschreiben und gegenüber den Transportbeauftragten (z.B. Spediteuren) zu wahren und notwendige Schritte zur Beweissicherung unverzüglich einzuleitenTMH schriftlich mitzuteilen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen

Mängelansprüche. 7.1. Der Kunde hat die gesetzlichen Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln, sofern nachfolgend nichts geregelt ist. Jedenfalls unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (aLieferantenregress gemäß § 478 BGB). Ansprüche aus einem solchen Lieferantenregress bestehen nicht, wenn eine mangelhafte Ware durch den Kunden oder einem anderen Unternehmen – z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt - weiterverarbeitet wurde. 7.2. Für die Beurteilung des Vorliegens eines Mangels ist die Beschaffenheitsvereinbarung maßgebend. Dabei finden unsere Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (in Printbroschüren oder auf unserer Website) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht wurden, Berücksichtigung. 7.3. Ist eine Beschaffenheit nicht ausdrücklich vereinbart worden, ist die gesetzliche Mangeldefinition maßgebend (§ 434 I 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen Dritter (Werbeaussagen), auf die uns der Kunde im Rahmen der Vertragsanbahnung nicht als kaufentscheidend hingewiesen hat, übernehmen wir keine Verantwortung. 7.4. Kennt der Käufer Unternehmerbei Vertragsschluss Mängel oder sind diese ihm grob fahrlässig nicht bekannt (§ 442 BGB), hat haften wir nicht. Ferner ist Voraussetzung für die Verkäuferin Ausübung von Mängelansprüchen durch den Käufer, dass er seinen Rüge- und Untersuchungspflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei zur Weiterverarbeitung bestimmten Lieferungen muss der Kunde die Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung vornehmen. Zeigt sich schon bei Vorliegen eines Mangels der Lieferung, der Untersuchung oder zu späterer Zeit ein Mangel, ist eine unverzügliche schriftliche Mängelanzeige erforderlich. Offensichtliche Mängel sind jedenfalls innerhalb von fünf Werktagen ab Lieferung anzuzeigen; bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel sind ebenfalls innerhalb von fünf Werktagen ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen zur ordnungsgemäßen Untersuchung und/oder Mängelanzeige nicht nach, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 7.5. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, haben wir die Xxxx zwischen Nachbesserung Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Ansonsten steht das Wahlrecht Haben wir ein Verweigerungsrecht zur Nacherfüllung nach den gesetzlichen Bestimmungen, können wir dies ausüben. 7.6. Ist der Kunde mit der Zahlung des fälligen Kaufpreises in Rückstand, können wir eine Nacherfüllung von der vollständigen Kaufpreiszahlung abhängig machen. Dies schließt nicht aus, dass unser Kunde ein im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückbehält. 7.7. Der Kunde wird uns die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken übergeben. Machen wir von unserem Recht auf Ersatzlieferung Gebrauch, wird der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückgeben. 7.8. Die zum Zwecke der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, einschließlich Transport-, Wege- und Materialkosten tragen bzw. erstatten wir nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern sich die Mängelrüge des Kunden als berechtigt erweist. Andernfalls werden wir dem Käufer zuKunden die von uns im Zusammenhang mit seiner Mängelanzeige entstandenen angemessenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen; diesen Anspruch werden wir nicht geltend machen, wenn die fehlende Mangelhaftigkeit für unseren Kunden nicht erkennbar war. 7.9. Schlägt Ist die Nacherfüllung fehlfehlgeschlagen oder haben wir eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist fruchtlos verstreichen lassen oder ist eine Fristsetzung durch den Kunden entbehrlich, kann der Käufer nach seiner Xxxx Minderung des Kaufpreises verlangen Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder vom Vertrag zurücktreten. Bei den Kaufpreis mindern; dies gilt nicht im Falle eines unerheblichen Mängeln steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zuMangels. (b) Ist 7.10. Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz und/oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nach Maßgabe der Käufer Unternehmer, hat er die Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, der Verkäuferin unverzüglich Anzeige zu machen. Zeigt sich später ein Mangel (verdeckter Mangel), so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werdennachstehenden Regelung unter 8; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. (c) Ist die Kaufsache mit Sachen des Käufers ununterscheidbar vermengt oder vermischt, so sind die Mängelansprüche ausgeschlossen, soweit nicht der Käufer beweist, dass ein Mangel seine Ursache in der Kaufsache hat. Ist der Käufer Verbraucher und zeigt sich ein Sachmangel innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang, so wird vermutet, dass die Kaufsache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. (d) Zur Prüfung des Mangels werden Verkäuferin und Käufer in Gegenwart eines Vertreters der Verkäuferin bzw. eines von ihr beauftragten Sachverständigen ein Muster von mindestens einem Liter bzw. Kilogramm der beanstandeten Kaufsache ziehen, bei Holzpellets drei Kilogramm. (e) Der Käufer hat bei Beanstandungen etwaige Rechte der Verkäuferin gegenüber den Transportbeauftragten (z.B. Spediteuren) zu wahren und notwendige Schritte zur Beweissicherung unverzüglich einzuleiten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängelansprüche. “DZE” behält sich vor, nach eigener Xxxx Mängel von Leistungen zu beheben sowie mangelhafte Produkte zu reparieren, auszutauschen (aNacherfüllung), oder dem Kunden das Recht einzuräumen, kosten- frei vom Vertrag zurückzutreten (Rücktritt) Ist bzw. zur Herabsetzung des Kaufpreises bzw. der Käufer UnternehmerVergütung (Minderung) zu verlangen. Macht “DZE” von dem Recht auf Nacherfüllung Gebrauch, hat die Verkäuferin bei Vorliegen eines Mangels die Xxxx zwischen Nachbesserung kann Rücktritt oder Ersatzlieferung. Ansonsten steht das Wahlrecht dem Käufer zu. Schlägt Minderung erst dann verlangt werden, wenn die Nacherfüllung fehlfehlschlägt oder “DZE” mit der zugesagten Nacherfül- lung in Verzug gerät. Softwarefehler, kann welche die bestimmungsgemä- ße Nutzung nicht oder nur unerheblich beeinträchtigen, werden nach Xxxx von “DZE” je nach Bedeutung des Fehlers entweder durch Lieferung einer verbesserten Softwareversion oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zur Umgehung der Käufer nach seiner Xxxx Minderung Auswirkungen des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktretenFehlers berichtigt. Bei unerheblichen Mängeln steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu. (b) Ist der Käufer Unternehmer, hat er die Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, der Verkäuferin unverzüglich Anzeige zu machenSchadens- bzw. Zeigt sich später ein Mangel (verdeckter Mangel), so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. (c) Ist die Kaufsache mit Sachen des Käufers ununterscheidbar vermengt oder vermischt, so sind die Mängelansprüche Aufwendungsersatz ist bei Mängelansprü- chen ausgeschlossen, soweit nicht nach Ziffer 12 Abs.1 gehaftet wird. Allerdings hat “DZE” die zum Zwecke der Käufer beweistNacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen, dass ein Mangel seine Ursache in der Kaufsache hat. Ist der Käufer Verbraucher und zeigt sich ein Sachmangel innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang, so wird vermutetsoweit die Aufwendungen nicht darauf beruhen, dass die Kaufsache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft warProdukte nicht nachträglich an einen anderen Ort als den Lieferort verbracht worden sind, es sei denndenn die Verbringung entspricht deren bestimmungsgemäßen Gebrauch. Rechte wegen mangelhafter Produkte oder Leistungen verjähren – soweit nichts anderes vereinbart ist – innerhalb von 12 Monaten vom Tage des gesetzlichen Verjährungsbeginns an gerechnet. Dies gilt nicht, diese Vermutung ist mit sofern das Gesetz gemäß §438 Abs.1 Nr.1 und 2 (dingliche Rechte im Grundbuch, Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und §634a Abs.1 Nr.2 und 3 BGB (Bauwerke, damit zusammenhängende Leistungen und sonstige Werkleistungen) längere Fristen vorschreibt. Jegliche Mängelansprüche entfallen, sofern ein etwaiger Mangel darauf beruht, dass der Art der Sache Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung von “DZE” Produkte verändert, unsachgemäß benutzt oder repariert hat oder Produkte nicht den “DZE” Richtlinien gemäß installiert, betrieben oder gepflegt worden sind. In diesem Fall erbringt “DZE” die Leistun- gen zur Behebung des Mangels unvereinbarnur, wenn der Kunde die entspre- chenden Kosten übernimmt. Der Kunde hat Mängel gegenüber “DZE” unverzüglich schriftlich zu rügen. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist “DZE” berechtigt, die “DZE” entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu bekommen. (d) Zur Prüfung des Mangels werden Verkäuferin und Käufer in Gegenwart eines Vertreters der Verkäuferin bzw. eines von ihr beauftragten Sachverständigen ein Muster von mindestens einem Liter bzw. Kilogramm der beanstandeten Kaufsache ziehen, bei Holzpellets drei Kilogramm. (e) Der Käufer hat bei Beanstandungen etwaige Rechte der Verkäuferin gegenüber den Transportbeauftragten (z.B. Spediteuren) zu wahren und notwendige Schritte zur Beweissicherung unverzüglich einzuleiten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängelansprüche. (a) Ist 7.1. Als Beschaffenheit von Liefergegenständen und eingebauten Komponenten gilt nur die Hersteller-Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen und Werbungen unserer Lieferanten und der Käufer UnternehmerKomponenten-Hersteller stellen daneben keine vertragliche Beschaffenheitsangabe dar. Die Mängelansprüche verjähren zwölf Monate nach Ablieferung oder, hat soweit eine Abnahme erforderlich ist, nach der Abnahme. Unberührt davon bleibt die Verkäuferin bei Vorliegen eines Mangels gesetzliche Verjährungsfrist nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB, soweit nicht die Xxxx zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ansonsten steht das Wahlrecht dem Käufer zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann Verjährungsregelung der Käufer nach seiner Xxxx Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei unerheblichen Mängeln steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zuVOB.B eingreift. (b) Ist der Käufer Unternehmer, hat er die Ware 7.2. Die von uns gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach der Ablieferung an den Kunden oder an einen von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen unduntersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn sich ein eine Mängelrüge nicht unverzüglich nach Ablieferung des Liefergegenstandes bzw., wenn der Mangel zeigtbei der unverzüglichen, der Verkäuferin unverzüglich Anzeige zu machen. Zeigt sich später ein Mangel (verdeckter Mangel)sorgfältigen Untersuchung nicht erkennbar war, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. (c) Ist des Mangels schriftlich oder per Telefax bei uns eingegangen ist. Auf unser Verlangen ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an uns zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergüten wir die Kaufsache mit Sachen Kosten des Käufers ununterscheidbar vermengt oder vermischt, so sind die Mängelansprüche ausgeschlossenbilligsten Versandes; dies gilt nicht, soweit nicht die Kosten sich erhöhen, weil sich der Käufer beweist, dass ein Mangel seine Ursache in der Kaufsache hat. Ist der Käufer Verbraucher und zeigt sich ein Sachmangel innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang, so wird vermutet, dass die Kaufsache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft warLiefergegenstand an einem anderen Ort als dem ursprünglichen Anlieferungsort befindet, es sei denn, diese Vermutung das Verbringen an einen anderen Ort entspräche dem bestimmungsgemäßen Gebrauch oder Weiterverkauf des Liefergegenstandes oder wäre mit uns vorher schriftlich vereinbart worden. 7.3. Bei Mängeln der gelieferten Gegenstände sind wir nach der innerhalb angemessener Frist zu treffenden Xxxx des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zunächst zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Bei Werkleistungen steht das Wahlrecht bezüglich der Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Neuherstellung) uns zu. Im Falle des Fehlschlagens hat der Kunde nach seiner Xxxx das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Soweit die Voraussetzungen von Ziff. 8 dieser AGB vorliegen, kann der Kunde zudem Schadensersatz verlangen. Bei nur geringfügiger Pflichtverletzung (insbes. geringfügigen Mängeln) ist mit ein Rücktritt ausgeschlossen. Wählt der Art Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt, steht ihm daneben – ausgenommen bei Vorliegen der Sache oder Voraussetzungen der Ziff. 8 dieser AGB - kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels unvereinbarzu. Wählt er jedoch Schadensersatz, verbleibt die Ware bei ihm, soweit ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Vergütung und Wert der mangelhaften Sache, es sei denn dass wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. 7.4. Bei Mängeln der von uns gelieferten Produkte anderer Hersteller, die wir nicht beseitigen können, werden wir unbeschadet unserer eigenen Haftung nach unserer Xxxx unsere Mängelansprüche gegen die Hersteller oder Lieferanten (dauch von Standard-Software) Zur Prüfung für Rechnung des Mangels werden Verkäuferin und Käufer in Gegenwart eines Vertreters Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. 7.5. Die Mängelhaftung entfällt, soweit der Verkäuferin Kunde ohne unsere Zustimmung Liefergegenstand oder Werk ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Kunde führt den Nachweis, dass die 7.6. Werden unsere Empfehlungen, Bedienungs- oder Wartungsanleitungen oder sonstigen Weisungen nicht befolgt, entfallen Mängelansprüche. Dies gilt auch, wenn die Sachen vom Kunden nicht sachgerecht gelagert oder ungeeigneter Beanspruchung bzw. eines von ihr beauftragten Sachverständigen ein Muster von mindestens einem Liter bzw. Kilogramm der beanstandeten Kaufsache ziehen, bei Holzpellets drei Kilogramm. (e) Der Käufer hat bei Beanstandungen etwaige Rechte der Verkäuferin gegenüber den Transportbeauftragten unsachgemäßer Einwirkung ausgesetzt wird (z.B. Spediteuren) zu wahren Beschädigung, falscher Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden, Schäden durch höhere Gewalt, z.B. Blitzschlag, Brand, Explosion, Überschwemmung; Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile, Schäden durch Verschmutzung und notwendige Schritte zur Beweissicherung unverzüglich einzuleitenmangelnde Wartung; Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse, ferner Schäden, die durch den Aufstellungsort elektrotechnischer Anlagen kundenseitig mitverursacht sind, z.B. unterhalb von Wasserrohren o.ä). Geringfügige technisch bedingte und zumutbare Abweichungen im Äquivalenzbereich stellen keinen Sachmangel dar.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions

Mängelansprüche. (a) Ist Die Rechte von Prestle bei Mängeln der Käufer UnternehmerWare richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, hat soweit nichts Abweichendes vereinbart ist. b) In dringenden Fällen ist Prestle zur Abwehr erheblicher Schäden oder Gefahren für andere Rechtsgüter nach vorheriger Anzeige gegenüber dem Verkäufer berechtigt, den Mangel auch ohne vorherige Fristsetzung selbst oder durch Dritte zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache selbst zu beschaffen, und vom Verkäufer Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. c) Der Verkäufer sichert die Verkäuferin bei Vorliegen eines Mangels die Xxxx zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ansonsten steht das Wahlrecht dem Käufer zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer Verfügbarkeit von Ersatz- und Verschleißteilen für jede ausgeführte Bestellung für einen Zeitraum von fünf Jahren nach seiner Xxxx Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei unerheblichen Mängeln steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht vollständiger Lieferung zu. (bd) Ist Offenkundige Mängel der Käufer UnternehmerWare hat Prestle dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Nicht offenkundige Mängel der Ware hat Prestle dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen, hat er die sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden. Insoweit verzichtet der Verkäufer auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. Zahlung gilt nicht als Anerkennung der Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, der Verkäuferin unverzüglich Anzeige zu machen. Zeigt sich später ein Mangel (verdeckter Mangel), so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werdenals vertragsgerecht und mangelfrei. (ce) Ist Die vorgenannten Mängelansprüche von Prestle verjähren bei Sachen, die Kaufsache mit zum Einbau in einem Bauwerk bestimmt sind, nach Ablauf von 5 Jahren und 6 Monaten nach vollständiger Lieferung, bei allen anderen Sachen des Käufers ununterscheidbar vermengt oder vermischt, so sind die Mängelansprüche ausgeschlossen, soweit nicht der Käufer beweistnach Ablauf von 2 Jahren und 2 Monaten. f) Der Verkäufer sichert zu, dass durch die Lieferung und bestimmungsgemäße Benutzung der Ware durch Prestle keine Rechte Dritter im In- oder Ausland verletzt werden. Der Verkäufer verpflichtet sich, Prestle von allen Ansprüchen Dritter, die durch ein Mangel seine Ursache in schuldhaftes Handeln oder Unterlassen des Verkäufers oder seiner Erfül- lungsgehilfen verursacht worden sind, freizustellen. Der Freistellungsanspruch umfasst auch die bei Prestle zur Abwehr der Kaufsache hat. Ist der Käufer Verbraucher gegen Prestle geltend gemachten Ansprüche entstehenden Ge- richts- und zeigt sich ein Sachmangel innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang, so wird vermutet, dass die Kaufsache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbarRechtsanwaltskosten. (d) Zur Prüfung des Mangels werden Verkäuferin und Käufer in Gegenwart eines Vertreters der Verkäuferin bzw. eines von ihr beauftragten Sachverständigen ein Muster von mindestens einem Liter bzw. Kilogramm der beanstandeten Kaufsache ziehen, bei Holzpellets drei Kilogramm. (e) Der Käufer hat bei Beanstandungen etwaige Rechte der Verkäuferin gegenüber den Transportbeauftragten (z.B. Spediteuren) zu wahren und notwendige Schritte zur Beweissicherung unverzüglich einzuleiten.

Appears in 1 contract

Samples: Einkaufsbedingungen

Mängelansprüche. Für die Rechte des Auftragnehmers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Käufer oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. Die Abtretung von Mängelansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Wir haften dafür, dass die von uns bearbeitet und/oder geliefert Ware die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, insbesondere in Lastenheften oder technischen Zeichnungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind. Bei galvanischen und chemischen Prozessen sowie aufgrund von Qualitätsunterschieden des Rohmaterials sind Abweichungen von einem dem Auftrag zugrunde liegenden Muster mitunter unvermeidbar. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (a) Ist § 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die uns der Käufer Unternehmernicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, hat übernehmen wir jedoch keine Haftung. Die Mängelansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass er die Verkäuferin bei Vorliegen eines Mangels die Xxxx zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ansonsten steht das Wahlrecht dem Käufer zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer gelieferte Ware jeweils nach seiner Xxxx Minderung Maßgabe des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten§ 377 HGB untersucht und etwaige Mängel gerügt hat. Bei unerheblichen Mängeln steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu. (b) Ist zum Einbau oder sonstiger Weiterverarbeitung bestimmter Ware hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Käufer Unternehmer, hat er die Ware unverzüglich nach Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Ablieferung zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigtLieferung, der Verkäuferin Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Zeigt sich später ein In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Bankarbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Auftraggeber die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel (verdeckter Mangel), so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. (c) ausgeschlossen. Die Untersuchungs- und Rügepflicht besteht auch in Bezug auf Ausfallmuster. Ist die Kaufsache mit Sachen gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Käufers ununterscheidbar vermengt Mangels (Nachbesserung) oder vermischtdurch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, so die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Wir sind berechtigt, die Mängelansprüche ausgeschlossen, soweit nicht der Käufer beweistgeschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass ein der Auftraggeber den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel seine Ursache in der Kaufsache hatangemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Ist der Käufer Verbraucher und zeigt sich ein Sachmangel innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang, so wird vermutet, dass die Kaufsache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. (d) Zur Prüfung des Mangels werden Verkäuferin und Käufer in Gegenwart eines Vertreters der Verkäuferin bzw. eines von ihr beauftragten Sachverständigen ein Muster von mindestens einem Liter bzw. Kilogramm der beanstandeten Kaufsache ziehen, bei Holzpellets drei Kilogramm. (e) Der Käufer hat bei Beanstandungen etwaige Rechte der Verkäuferin gegenüber den Transportbeauftragten (z.B. Spediteuren) uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu wahren und notwendige Schritte zur Beweissicherung unverzüglich einzuleitengeben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen