Mängelansprüche. 1. Nach Abnahme der Reparatur haftet der Auftragnehmer für Mängel der Reparatur unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Kunden unbeschadet Nr. 5 und Abschnitt XI in der Weise, dass er die Mängel zu beseitigen hat. Der Kunde hat einen festgestellten Mangel unverzüglich schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen. 2. Die Haftung des Auftragnehmers besteht nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Kunden zuzurechnen ist. Dies gilt insbesondere bezüglich der vom Kunden beigestellten Teile. 3. Bei etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung des Auftragnehmers für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist zur Mängelbeseitigung hat fruchtlos verstreichen lassen, hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. 4. Von den durch die Mängelbeseitigung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Auftragnehmer – soweit sich die - Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Er trägt außerdem die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich Fahrtkosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung des Auftragnehmers eintritt. 5. Lässt der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Mängelbeseitigung fruchtlos verstreichen, so hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Minderungsrecht. Nur wenn die Reparatur trotz der Minderung für den Kunden nachweisbar ohne Interesse ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt XI. 3 dieser Bedingungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vdma Bedingungen Für Reparaturen
Mängelansprüche. 1. Nach Abnahme der Reparatur haftet der Auftragnehmer für Mängel der Reparatur unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Kunden unbeschadet Nr. 5 und 6 und Abschnitt XI dieser Bedingungen in der Weise, dass er die Mängel zu beseitigen hat. Der Kunde hat einen festgestellten Mangel unverzüglich schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen.
2. Die Haftung des Auftragnehmers besteht nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Kunden zuzurechnen ist. Dies gilt insbesondere bezüglich der vom Kunden beigestellten Teile.
3. Bei etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung des Auftragnehmers für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist zur Mängelbeseitigung hat fruchtlos verstreichen lassen, hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
4. Von den durch die Mängelbeseitigung entstehenden unmittelbaren Kosten Bei berechtigter Beanstandung trägt der Auftragnehmer – soweit sich die - Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Er trägt außerdem die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa zur Mängelbeseitigung erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich FahrtkostenKosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung des Auftragnehmers eintritt.
5. Lässt der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Mängelbeseitigung fruchtlos verstreichen, so hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Minderungsrecht. Nur wenn die Reparatur trotz der Minderung für den Kunden nachweisbar ohne Interesse ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
6. Weitere Ansprüche bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt XI. 3 XI.3 dieser Bedingungen.
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Samples: Reparaturbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Mängelansprüche. 1. Nach Abnahme der Reparatur haftet der Auftragnehmer für Mängel der Reparatur unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Kunden unbeschadet Nr. 5 und 6 und Abschnitt XI dieser Bedingungen in der Weise, dass er die Mängel zu beseitigen hat. Der Kunde hat einen festgestellten Mangel unverzüglich schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen.
2. Die Haftung des Auftragnehmers besteht nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einem Umstand Um- stand beruht, der dem Kunden zuzurechnen ist. Dies gilt insbesondere bezüglich der vom Kunden beigestellten Teile.
3. Bei etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung des Auftragnehmers für die daraus entstehenden Folgen aufgehobenaufge- hoben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer – - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – - eine ihm gesetzte angemessene Frist zur Mängelbeseitigung hat fruchtlos verstreichen lassen, hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
4. Von den durch die Mängelbeseitigung entstehenden unmittelbaren Kosten Bei berechtigter Beanstandung trägt der Auftragnehmer – soweit sich die - Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Er trägt außerdem die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa zur Mängelbeseitigung erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich FahrtkostenKosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung des Auftragnehmers eintritt.
5. Lässt der Auftragnehmer – - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – - eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Mängelbeseitigung fruchtlos verstreichen, so hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Minderungsrecht. Nur wenn die Reparatur trotz der Minderung für den Kunden nachweisbar ohne Interesse ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
6. Weitere Ansprüche bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt XI. 3 XI.3 dieser Bedingungen.
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Mängelansprüche. 1. Nach Abnahme der Reparatur haftet der Auftragnehmer für Der Besteller hat festgestellte Mängel der Reparatur unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Kunden unbeschadet Nr. 5 und Abschnitt XI in der Weise, dass er die Mängel zu beseitigen hat. Der Kunde hat einen festgestellten Mangel Turck unverzüglich schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen.
2. Die Haftung Stellt sich heraus, dass der beanstandete Fehler auf eine andere technische Ursache zurückzuführen ist, als sie bei den ur- sprünglichen Serviceleistungen vorlag, so scheiden Mängelansprüche des Auftragnehmers besteht nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der Bestellers aus. Der dadurch entstandene und zu belegende Aufwand wird dem Kunden zuzurechnen ist. Dies gilt insbesondere bezüglich der vom Kunden beigestellten TeileBesteller in Rechnung gestellt.
3. Bei etwa seitens Mängelansprüche des Kunden Bestellers für normalen Verschleiß, für Mängel, deren Behebung vom Besteller nicht in Auftrag gege- ben worden sind oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommenen die durch unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung des Auftragnehmers für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schädendurch den Besteller oder Dritte entstanden sind, wobei der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist zur Mängelbeseitigung hat fruchtlos verstreichen lassen, hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangensind ausgeschlossen.
4. Von den Ausgeschlossen sind auch Mängelansprüche bei Schäden infolge höherer Gewalt und Verschmutzung sowie Schäden durch die Mängelbeseitigung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Auftragnehmer – soweit sich die - Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Er trägt außerdem die Kosten des Aus- außergewöhnliche mechanische, chemische und Einbaus sowie die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich Fahrtkosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung des Auftragnehmers eintrittatmosphärische Einflüsse.
5. Lässt Mängel der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Serviceleistungen sind nach Xxxx von Turck zunächst innerhalb angemessener Frist für unentgeltlich nach zu bessern oder neu zu erbringen (Nacherfüllung). Ersetzte Teile gehen dabei in das Eigentum von Turck über.
6. Xxxxxxxxx die Mängelbeseitigung fruchtlos verstreichenNacherfüllung, so hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Minderungsrecht. Nur wenn die Reparatur trotz der Minderung für den Kunden nachweisbar ohne Interesse istwird sie nicht in angemessener Frist erbracht, wird sie verweigert oder schlägt sie aus anderen Gründen fehl, kann der Kunde Besteller unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche nach Ziffer XIV. vom Vertrag zurücktretenzurücktreten oder die Vergütung mindern.
7. Weitere Das Recht des Bestellers, Ansprüche bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt XIaus Mängeln geltend zu machen, verjährt innerhalb von zwölf Monaten.
8. 3 dieser BedingungenWeitergehende Ansprüche des Bestellers gegen Turck sind vorbehaltlich Ziffer XIV. ausgeschlossen.
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Samples: Service Agreement
Mängelansprüche. 1. 9.1 Nach Abnahme der Reparatur Servicearbeiten haftet der Auftragnehmer für Mängel der Reparatur Servicearbeiten unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Kunden Auftraggebers unbeschadet NrZiffer 9.4 und Ziffer 10. 5 und Abschnitt XI in der Weise, dass er die Mängel zu beseitigen beseiti- gen hat. Der Kunde Auftraggeber hat einen festgestellten Mangel unverzüglich schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen.
2. 9.2 Die Haftung des Auftragnehmers besteht nicht, wenn der Mangel für die Interessen Interes- sen des Kunden Auftraggebers unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Kunden Auftraggeber zuzurechnen ist. Dies gilt insbesondere bezüglich der vom Kunden Auftrag- geber beigestellten Teile.
3. 9.3 Bei etwa seitens des Kunden Auftraggebers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten Instand- setzungsarbeiten wird die Haftung des Auftragnehmers für die daraus entstehenden entstehen- den Folgen aufgehoben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit Betriebs- sicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Auftragnehmer Auftrag- nehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene angemes- sene Frist zur Mängelbeseitigung hat fruchtlos verstreichen lassen, hat der Kunde Auf- traggeber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer Ersatz der notwendigen not- wendigen Kosten zu verlangen.
4. Von den durch die Mängelbeseitigung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Auftragnehmer – soweit sich die - Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Er trägt außerdem die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich Fahrtkosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung des Auftragnehmers eintritt.
5. 9.4 Lässt der Auftragnehmer – - unter Berücksichtigung der gesetzlichen gesetzliche Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Mängelbeseitigung fruchtlos verstreichen, so hat der Kunde Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein MinderungsrechtMinderungs- recht. Nur Nur, wenn die Reparatur Servicearbeiten trotz der Minderung für den Kunden Auftraggeber nachweisbar ohne Interesse ist, kann der Kunde Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt XI. 3 Ziffer 10.3 dieser BedingungenServicebedingungen.
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Samples: Allgemeine Montagebedingungen
Mängelansprüche. 1. Nach Abnahme der Reparatur haftet der Auftragnehmer für Mängel der Reparatur unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Kunden unbeschadet Nr. 5 und 6 und Abschnitt XI dieser Bedingungen in der Weise, dass er die Mängel zu beseitigen hat. Der Kunde hat einen festgestellten Mangel unverzüglich schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen.
2. Die Haftung des Auftragnehmers besteht nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Kunden zuzurechnen ist. Dies gilt insbesondere bezüglich der vom Kunden beigestellten Teile.
3. Bei etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung des Auftragnehmers für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer – - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – - eine ihm gesetzte angemessene Frist zur Mängelbeseitigung hat fruchtlos verstreichen lassen, hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
4. Von den Bei berechtigter Beanstandung trägt der Auftragnehmer die durch die Mängelbeseitigung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Auftragnehmer – soweit sich die - Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Er trägt außerdem die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich FahrtkostenKosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung des Auftragnehmers eintritt.
5. Lässt der Auftragnehmer – - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – - eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Mängelbeseitigung fruchtlos verstreichen, so hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Minderungsrecht. Nur wenn die Reparatur trotz der Minderung für den Kunden nachweisbar ohne Interesse ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
6. Weitere Ansprüche bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt XI. 3 XI.3 dieser Bedingungen.. VDMA-Bedingungen für Reparaturen an Maschinen und Anlagen für Inlandsgeschäfte (Stand August 2016)
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Samples: Vdma Bedingungen Für Reparaturen
Mängelansprüche. 1. Nach Abnahme der Reparatur Leistung haftet der Auftragnehmer RENK für Mängel der Reparatur Leistung unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Kunden unbeschadet Nr. 5 8 und 9 und Abschnitt XI X in der Weise, dass er RENK die Mängel zu beseitigen hat.
2. Der Kunde hat einen festgestellten Mangel unverzüglich schriftlich dem Auftragnehmer RENK anzuzeigen. Kommt der Kunde dieser Obliegenheit nicht nach, gilt die Leistung als genehmigt.
23. Die Haftung des Auftragnehmers von RENK besteht nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Kunden zuzurechnen ist. Dies gilt insbesondere bezüglich der vom Kunden beigestellten Teile.
34. Bei etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers von RENK vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung des Auftragnehmers von RENK für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Auftragnehmer RENK sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer RENK – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist zur Mängelbeseitigung hat fruchtlos verstreichen lassen, hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer von RENK Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
45. Von den durch Bei berechtigter Beanstandung trägt RENK die Mängelbeseitigung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt zum Zweck der Auftragnehmer – soweit sich die - Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Er trägt außerdem die Kosten des Aus- Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Einbaus sowie die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich FahrtkostenMaterialkosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung des Auftragnehmers für RENK eintritt.
56. Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, kann RENK die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.
7. Lässt der Auftragnehmer RENK – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Mängelbeseitigung fruchtlos verstreichen, so hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Minderungsrecht. Nur wenn die Reparatur Leistung trotz der Minderung für den Kunden nachweisbar ohne Interesse ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
8. Weitere Ansprüche bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt XI. 3 X.4 dieser Bedingungen.
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Samples: Service Agreement
Mängelansprüche. 1. Nach Abnahme der Reparatur haftet der Auftragnehmer für Mängel der Reparatur unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Kunden unbeschadet Nr. 5 und 6 und Abschnitt XI dieser Bedingungen in der Weise, dass er die Mängel zu beseitigen hat. Der Kunde hat einen festgestellten Mangel unverzüglich schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen.
2. Die Haftung des Auftragnehmers besteht nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einem Umstand Um- stand beruht, der dem Kunden zuzurechnen ist. Dies gilt insbesondere bezüglich der vom Kunden beigestellten Teile.
3. Bei etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung des Auftragnehmers für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist zur Mängelbeseitigung hat fruchtlos verstreichen lassen, hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
4. Von den durch die Mängelbeseitigung entstehenden unmittelbaren Kosten Bei berechtigter Beanstandung trägt der Auftragnehmer – soweit sich die - Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Er trägt außerdem die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa zur Mängelbeseitigung erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich FahrtkostenKosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung des Auftragnehmers eintritt.
5. Lässt der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – - eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Mängelbeseitigung fruchtlos verstreichen, so hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Minderungsrecht. Nur wenn die Reparatur trotz der Minderung für den Kunden nachweisbar ohne Interesse ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
6. Weitere Ansprüche bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt XI. 3 XI.3 dieser Bedingungen.
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Samples: Vdma Bedingungen Für Reparaturen an Maschinen Und Anlagen
Mängelansprüche. 1. 11.1 Nach Abnahme der Reparatur Leistung haftet der Auftragnehmer AKASOL abschließend für Mängel der Reparatur Instandhaltung unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Kunden Auftraggebers unbeschadet NrZiffer 11.4 und 12. 5 und Abschnitt XI in der Weise, dass er die Mängel zu beseitigen hat. Der Kunde Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer, hat er einen festgestellten Mangel unverzüglich schriftlich dem Auftragnehmer oder per Textform AKASOL anzuzeigen.
2. 11.2 Die Haftung des Auftragnehmers AKASOLs besteht nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden Auftraggebers unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Kunden Auftraggeber oder einem Dritten zuzurechnen ist. Dies gilt insbesondere bezüglich der vom Kunden beigestellten Teile.
3. 11.3 Bei etwa seitens des Kunden Auftraggebers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers AKASOLs vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung des Auftragnehmers AKASOLs für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Auftragnehmer AKASOL sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer AKASOL – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist zur Mängelbeseitigung hat fruchtlos verstreichen lassen, hat der Kunde Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer von AKASOL Ersatz der notwendigen Kosten in Höhe des vertraglich vereinbarten Instandhaltungspreises zu verlangen.
4. Von den durch die Mängelbeseitigung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Auftragnehmer – soweit 11.4 Handelt es sich die bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer und lässt AKASOL - Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Er trägt außerdem die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich Fahrtkosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung des Auftragnehmers eintritt.
5. Lässt der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – - ihm eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Mängelbeseitigung fruchtlos verstreichen, so hat der Kunde steht dem Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung - ein MinderungsrechtRecht auf Minderung zu. Nur Nur, wenn die Reparatur Leistung trotz der Minderung für den Kunden Auftraggeber nachweisbar ohne Interesse ist, kann der Kunde Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt XI. 3 Ziffer 12.3 dieser BedingungenVertragsbedingungen.
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Samples: Allgemeine Servicebedingungen
Mängelansprüche. 1. Nach Abnahme der Reparatur haftet der Auftragnehmer für Mängel der Reparatur unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Kunden unbeschadet Nr. 5 und 6 und Abschnitt XI dieser Bedingungen in der Weise, dass er die Mängel zu beseitigen hat. Der Kunde hat einen festgestellten Mangel unverzüglich schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen.
2. Die Haftung des Auftragnehmers besteht nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Kunden zuzurechnen ist. Dies gilt insbesondere bezüglich der vom Kunden beigestellten Teile.
3. Bei etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommenen Änderungen Än- derungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung des Auftragnehmers für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer – - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – Ausnahmefäl- le - eine ihm gesetzte angemessene Frist zur Mängelbeseitigung hat fruchtlos verstreichen lassen, hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
4. Von den Bei berechtigter Beanstandung trägt der Auftragnehmer die durch die Mängelbeseitigung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Auftragnehmer – soweit sich die - Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Er trägt außerdem die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich FahrtkostenKosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung des Auftragnehmers eintritt.
5. Lässt der Auftragnehmer – - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – - eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Mängelbeseitigung fruchtlos verstreichen, so hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Minderungsrecht.
1. Nur wenn die Reparatur trotz der Minderung für den Kunden nachweisbar ohne Interesse ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktretenzurück- treten.
6. Weitere Ansprüche bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt XI. 3 XI.3 dieser Bedingungen.
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Mängelansprüche. 1. 10.1 Nach Abnahme der Reparatur Kundendienstleistung haftet der Auftragnehmer für Mängel der Reparatur Leistung unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Kunden unbeschadet Nr. 5 Ziffer 10.5 und Abschnitt XI Ziffer 11 in der Weise, dass er die Mängel zu beseitigen hat. Der Kunde Kunden hat einen festgestellten Mangel unverzüglich schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen.
2. 10.2 Die Haftung des Auftragnehmers besteht nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Kunden zuzurechnen ist. Dies gilt insbesondere bezüglich der vom Kunden beigestellten Teile.
3. 10.3 Bei etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung des Auftragnehmers für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist zur Mängelbeseitigung hat fruchtlos verstreichen lassen, hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
4. 10.4 Von den durch die Mängelbeseitigung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Auftragnehmer – soweit sich die - Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Er trägt außerdem die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich Fahrtkosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung des Auftragnehmers eintritt.
5. 10.5 Lässt der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Mängelbeseitigung fruchtlos verstreichen, so hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Minderungsrecht. Nur wenn die Reparatur trotz der Minderung für den Kunden nachweisbar ohne Interesse ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt XI. 3 dieser Bedingungen.
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Samples: General Terms and Conditions
Mängelansprüche. 1. Nach Abnahme der Reparatur haftet der Auftragnehmer für Mängel der Reparatur unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Kunden unbeschadet Abschnitt VII, Nr. 5 6 und Abschnitt XI dieser Bedingungen in der Weise, dass er die Mängel zu beseitigen hat. Der Kunde hat einen festgestellten Mangel unverzüglich schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen.
2. Die Haftung des Auftragnehmers besteht nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Kunden zuzurechnen ist. Dies gilt insbesondere bezüglich der vom Kunden beigestellten Teile. Abweichungen von Angaben oder Vereinbarungen über Verbrauch, Leistung und Qualitätsparametern bis zu plus/minus 10 Prozent stellen keinen Mangel des Liefergegenstandes dar.
3. Bei etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung des Auftragnehmers für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist zur Mängelbeseitigung hat fruchtlos verstreichen lassen, hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
4. Von den durch die Mängelbeseitigung entstehenden unmittelbaren Kosten Bei berechtigter Beanstandung trägt der Auftragnehmer – soweit sich die - Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Er trägt außerdem die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa zur Mängelbeseitigung erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich FahrtkostenKosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung des Auftragnehmers eintritt.
5. Lässt der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Mängelbeseitigung fruchtlos verstreichen, so hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Minderungsrecht. Nur wenn die Reparatur trotz der Minderung für den Kunden nachweisbar ohne Interesse ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt XI. 3 dieser Bedingungen.
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Samples: Service Agreement
Mängelansprüche. 1. Nach Abnahme der Reparatur haftet der Auftragnehmer Reparatur/Wartung haften wir für Mängel der Reparatur Reparatur/Wartung, die innerhalb von 12 Monaten nach Abnahme auftreten, unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Kunden unbeschadet unbe- schadet Ziffer X. Nr. 5 und Abschnitt XI Ziffer XI. in der Weise, dass er wir die Mängel zu beseitigen hathaben. Der Kunde hat uns einen festgestellten Mangel unverzüglich schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen.
2. Die Unsere Haftung des Auftragnehmers besteht nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Kunden zuzurechnen ist. Dies gilt insbesondere bezüglich der vom Kunden beigestellten Teile.
3. Bei etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne unsere vorherige Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommenen vorge- nommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die unsere Haftung des Auftragnehmers für die daraus entstehenden entstehen- den Folgen aufgehoben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr Ab- wehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Auftragnehmer wir sofort zu verständigen istsind, oder wenn der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – wir eine ihm vom Kunden gesetzte angemessene Frist zur Mängelbeseitigung hat fruchtlos haben verstreichen lassen, hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
4. Von den durch die Mängelbeseitigung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Auftragnehmer tragen wir – soweit sich die - Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Er trägt außerdem Versandes sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus sowie Einbaues, ferner, falls dies nach Lage des Einzelfalles billigerweise verlangt werden kann, die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendigen unserer Monteure und Hilfskräfte einschließlich Fahrtkosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung des Auftragnehmers eintrittHilfskräfte.
5. Lässt der Auftragnehmer Lassen wir – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte uns gestellte angemessene Frist für die Mängelbeseitigung fruchtlos verstreichen, so hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Minderungsrecht. Das Minderungsrecht des Kunden besteht auch in sonstigen Fällen des Fehlschlagens der Mängelbeseitigung. Nur wenn die Reparatur Reparatur/Wartung trotz der Minderung für den Kunden nachweisbar ohne Interesse ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt XI. 3 dieser Bedingungen.
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Mängelansprüche. 1. Nach Abnahme der Reparatur haftet der Auftragnehmer für Mängel der Reparatur unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Kunden unbeschadet Nr. 5 und 6 und Abschnitt XI dieser Bedingungen in der Weise, dass er die Mängel zu beseitigen hat. Der Kunde hat einen festgestellten Mangel unverzüglich schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen.
2. Die Haftung des Auftragnehmers besteht nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Kunden zuzurechnen ist. Dies gilt insbesondere bezüglich der vom Kunden beigestellten Teile.
3. Bei etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung des Auftragnehmers für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist zur Mängelbeseitigung hat fruchtlos verstreichen lassen, hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
4. Von den durch die Mängelbeseitigung entstehenden unmittelbaren Kosten Bei berechtigter Beanstandung trägt der Auftragnehmer – soweit sich die - Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Er trägt außerdem die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa zur Mängelbeseitigung erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich FahrtkostenKosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung des Auftragnehmers eintritt.
5. Lässt der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Mängelbeseitigung fruchtlos verstreichen, so hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Minderungsrecht. Nur wenn die Reparatur trotz der Minderung für den Kunden nachweisbar ohne Interesse ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
6. Weitere Ansprüche bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt XI. 3 dieser Bedingungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Lieferungen, Montagen Und Reparaturen
Mängelansprüche. 19.1 Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen dem Auftraggeber ungekürzt zu. Nach Abnahme Im Falle von Mängeln kann der Reparatur haftet der Auftragnehmer für Mängel der Reparatur unter Ausschluss aller anderen Ansprüche Auftraggeber in jedem Fall nach Xxxx des Kunden unbeschadet Nr. 5 und Abschnitt XI in der Weise, dass er Auftraggebers die Mängel zu beseitigen hatBeseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Der Kunde Lieferant hat einen festgestellten Mangel unverzüglich schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigendie zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
2. Die Haftung des Auftragnehmers besteht nicht, wenn 9.2 Wenn
(a) der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der Auftraggeber dem Kunden zuzurechnen ist. Dies gilt insbesondere bezüglich der vom Kunden beigestellten Teile.
3. Bei etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung des Auftragnehmers für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – Lieferanten erfolglos eine ihm gesetzte angemessene Frist zur Mängelbeseitigung Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache bestimmt hat, (b) die Nacherfüllung fehlgeschlagen, (c) unzumutbar, (d) vom Lieferanten ernsthaft und endgültig verweigert wird, oder, (e) wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Geltendmachung der nachfolgend umschriebenen weitergehenden Rechte rechtfertigen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Preis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde (Minderung) oder vom Vertrag zurückzutreten. Jeweils zusätzlich oder alternativ ist der Auftraggeber berechtigt, Ersatz des durch die Lieferung der mangelhaften Produkte entstehenden Schadens zu verlangen, es sei denn, der Lieferant hat fruchtlos verstreichen lassendie Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
9.3 Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren in zwei Jahren ab Gefahrübergang, hat es sei denn, dass gesetzlich eine längere Verjährung vorgesehen ist oder der Kunde iAuftraggeber mit dem Lieferanten eine längere Verjährungsfrist vereinbart hat.
9.4 Im Rahmen der Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer Ersatz über die Lieferung mangelhafter Produkte Anwendung. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen der notwendigen Kosten zu verlangenLieferung mangelhafter Produkte bleibt dem Auftraggeber insoweit unbenommen.
4. Von den durch die Mängelbeseitigung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Auftragnehmer – soweit sich die - Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Er trägt außerdem die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich Fahrtkosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung des Auftragnehmers eintritt.
5. Lässt der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Mängelbeseitigung fruchtlos verstreichen, so hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Minderungsrecht. Nur wenn die Reparatur trotz der Minderung für den Kunden nachweisbar ohne Interesse ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt XI. 3 dieser Bedingungen.
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Mängelansprüche. 1. Nach Abnahme der Reparatur haftet der Auftragnehmer für Mängel der Reparatur unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Kunden unbeschadet Nr. 5 und 6 und Abschnitt XI XII dieser Bedingungen in der Weise, dass er die Mängel zu beseitigen hat. Der Kunde hat einen festgestellten Mangel unverzüglich schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen.
2. Die Haftung des Auftragnehmers besteht nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Kunden zuzurechnen ist. Dies gilt insbesondere bezüglich der vom Kunden beigestellten Teile.
3. Bei etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung des Auftragnehmers für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist zur Mängelbeseitigung hat fruchtlos verstreichen lassen, hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
4. Von den durch die Mängelbeseitigung entstehenden unmittelbaren Kosten Bei berechtigter Beanstandung trägt der Auftragnehmer – soweit sich die - Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Er trägt außerdem die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa zur Mängelbeseitigung erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich FahrtkostenKosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung des Auftragnehmers eintritt.
5. Lässt der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Mängelbeseitigung fruchtlos verstreichen, so hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Minderungsrecht. Nur wenn die Reparatur trotz der Minderung für den Kunden nachweisbar ohne Interesse ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
6. Weitere Ansprüche bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt XIXII. 3 dieser Bedingungen.
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Samples: Service Agreement
Mängelansprüche. 1. Nach Abnahme der Reparatur haftet der Auftragnehmer für Mängel der Reparatur unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Kunden Auftraggebers unbeschadet Nr. Abschnitt X. 5 und Abschnitt XI in der Weise, dass er die Mängel zu beseitigen hat. Der Kunde Auftraggeber hat einen festgestellten Mangel unverzüglich schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen.
2. Die Haftung des Auftragnehmers besteht nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden Auftraggebers unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Kunden Auftraggebern zuzurechnen ist. Dies gilt insbesondere bezüglich der vom Kunden Auftraggeber beigestellten Teile.
3. Bei etwa seitens des Kunden Auftraggebern oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung des Auftragnehmers für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist zur Mängelbeseitigung hat fruchtlos verstreichen lassen, hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
4. Von den durch die Mängelbeseitigung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Auftragnehmer – soweit sich die - Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Er trägt außerdem die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich Fahrtkosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung des Auftragnehmers eintritt.
5. Lässt Läßt der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte gestellte angemessene Frist für die Mängelbeseitigung fruchtlos verstreichen, so hat der Kunde Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Minderungsrecht. Das Minderungsrecht des Auftraggebers besteht auch in sonstigen Fällen des Fehlschlagens der Mängelbeseitigung. Nur wenn die Reparatur trotz der Minderung für den Kunden Auftraggeber nachweisbar ohne Interesse ist, kann der Kunde Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt XI. 3 dieser Bedingungen.
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Samples: Reparaturbedingungen
Mängelansprüche. 1. Nach Abnahme der Reparatur haftet der Auftragnehmer für Mängel Män- gel der Reparatur unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Kunden unbeschadet Nr. 5 und 6 und Abschnitt XI dieser Bedin- gungen in der Weise, dass er die Mängel zu beseitigen hat. Der Kunde hat einen festgestellten Mangel unverzüglich schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen.
2. Die Haftung des Auftragnehmers besteht nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einem Umstand Um- stand beruht, der dem Kunden zuzurechnen ist. Dies gilt insbesondere insbe- sondere bezüglich der vom Kunden beigestellten Teile.
3. Bei etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommenen Änderungen Än- derungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung des Auftragnehmers Auf- tragnehmers für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer Auftrag- nehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist zur Mängelbeseitigung hat fruchtlos verstreichen lassen, hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
4. Von den durch die Mängelbeseitigung entstehenden unmittelbaren Kosten Bei berechtigter Beanstandung trägt der Auftragnehmer – soweit sich die - Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Er trägt außerdem die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa zur Mängelbeseitigung erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich FahrtkostenKosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung des Auftragnehmers eintritt.
5. Lässt der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen gesetzli- chen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Mängelbeseitigung fruchtlos verstreichen, so hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Minderungsrecht. Nur wenn die Reparatur trotz der Minderung für den Kunden nachweisbar ohne Interesse ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktretenzu- rücktreten.
6. Weitere Ansprüche bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt XI. 3 XI.3 dieser Bedingungen.
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Samples: Lieferbedingungen
Mängelansprüche. 1. Nach Abnahme der Reparatur haftet der Auftragnehmer für Mängel der Reparatur unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Kunden unbeschadet Nr. 5 und 6 und Abschnitt XI in der Weise, dass er die Mängel zu beseitigen hat. Der Kunde hat einen festgestellten Mangel unverzüglich schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen.
2. Die Haftung des Auftragnehmers besteht nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Kunden zuzurechnen ist. Dies gilt insbesondere bezüglich der vom Kunden beigestellten Teile.
3. Bei etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung des Auftragnehmers für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist zur Mängelbeseitigung hat fruchtlos verstreichen lassen, hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
4. Von den Bei berechtigter Beanstandung trägt der Auftragnehmer die durch die Mängelbeseitigung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Auftragnehmer – soweit sich die - Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Er trägt außerdem die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich FahrtkostenKosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung des Auftragnehmers eintritt.
5. Lässt der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Mängelbeseitigung fruchtlos verstreichen, so hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Minderungsrecht. Nur wenn die Reparatur trotz der Minderung für den Kunden nachweisbar ohne Interesse ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
6. Weitere Ansprüche bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt XI. 3 XI.3 dieser Bedingungen.
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Samples: Lieferbedingungen
Mängelansprüche. 1. Nach Abnahme der Reparatur haftet der Auftragnehmer für .) Für Mängel der Reparatur durchgeführten Arbeiten, die innerhalb von 12 Monaten nach Abnahme auftreten, haften wir unter Ausschluss aller anderen weiteren Ansprüche des Kunden unbeschadet NrZiffer VIII. 5 und Abschnitt XI Abs. 3 sowie Xxxxxx XX. in der Weise, dass er wir verpflichtet sind, innerhalb angemessener Frist die Mängel zu beseitigen hatbeseitigen. Der Kunde hat einen festgestellten Mangel Festgestellte Mängel sind uns unverzüglich schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen.
2. Die Haftung des Auftragnehmers besteht nicht.) Der Auftraggeber hat das Recht, wenn der Mangel für nach vorheriger Ankündigung auf unsere Kosten die Interessen des Kunden unerheblich ist Nachbesserung selbst vornehmen oder auf einem Umstand beruhtausführen zu lassen, der dem Kunden zuzurechnen ist. Dies gilt insbesondere bezüglich der vom Kunden beigestellten Teile.
3. Bei etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung des Auftragnehmers für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Nur sofern dies in dringenden dringend Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Auftragnehmer sofort zu verständigen Schäden erforderlich ist, oder wenn der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist zur Mängelbeseitigung hat fruchtlos verstreichen lassenwir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist schuldhaft die Mängel nicht behoben haben.
3.) Ist die Nachbesserung unmöglich oder schlägt sie fehl, so hat der Kunde Auftraggeber das Recht, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer Ersatz der notwendigen Kosten Minderung des vereinbarten Montagepreises zu verlangen.
4. Von den durch die Mängelbeseitigung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Auftragnehmer – soweit sich die - Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Er trägt außerdem die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich FahrtkostenDies gilt auch dann, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung des Auftragnehmers eintritt.
5. Lässt der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – wenn wir eine ihm gesetzte angemessene Frist für die zur Mängelbeseitigung fruchtlos verstreichenschuldhaft verstreichen lassen. Vom Montagevertrag kann der Auftraggeber nur dann zurücktreten, so hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Minderungsrecht. Nur wenn die Reparatur trotz der Minderung Montage für den Kunden ihn nachweisbar ohne Interesse ist.
4.) Mängelansprüche bestehen nicht, kann wenn der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt XI. 3 dieser BedingungenMangel für die Interessen des Auftraggebers unerheblich ist, oder auf einem Umstand beruht, der dem Auftraggeber zuzurechnen ist.
5.) Mängelansprüche entfallen ebenso, wenn der Auftraggeber oder ein Dritter unsachgemäß ohne unsere Genehmigung Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Montagen, Inbetriebnahme Und Reparaturen
Mängelansprüche. 1. Nach Abnahme der Reparatur haftet der Auftragnehmer für Mängel der Reparatur unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Kunden unbeschadet Nr. 5 und Abschnitt XI in der Weise, dass er die Mängel zu beseitigen hat. Der Kunde hat einen festgestellten Mangel unverzüglich schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen.
2. Die Haftung des Auftragnehmers besteht nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Kunden zuzurechnen ist. Dies gilt insbesondere bezüglich der vom Kunden beigestellten TeileTeile sowie für Schäden aus Verschleiß bzw. natürlicher Abnutzung.
3. Bei etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung des Auftragnehmers für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist zur Mängelbeseitigung hat fruchtlos verstreichen lassen, hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
4. Von den durch die Mängelbeseitigung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Auftragnehmer – soweit sich die - Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Er trägt außerdem die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich Fahrtkosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung des Auftragnehmers eintritt.
5. Lässt der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Mängelbeseitigung fruchtlos verstreichen, so hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Minderungsrecht. Nur wenn die Reparatur trotz der Minderung für den Kunden nachweisbar ohne Interesse ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt XI5.Der Auftragnehmer übernimmt keine Mängelhaftung für Schäden und Mängel, die infolge unvermeidbarer Abnutzung, nicht ordnungsgemäßer Behandlung oder Bedienung, übermäßiger Beanspruchung oder unsachgemäßer Instandsetzungsmaßnahmen seitens des Auftraggebers entstehen. 3 dieser BedingungenIn diesen Fällen liegt bereits kein Mangel der Lieferung und Leistung des Auftragnehmers vor (beispielhaft: Der Kunde meldet eine Rohrverstopfung, die Rohrleitung beim Kunden ist nicht DIN-Gericht verlegt worden, deshalb entsteht ein Schaden am Rohr oder der Wand aufgrund der Arbeiten des Unternehmers zur Beseitigung der Rohrverstopfung).
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen
Mängelansprüche. 1. Nach Abnahme der Reparatur haftet der Auftragnehmer für Mängel der Reparatur unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Kunden unbeschadet Nr. 5 und 6 und Abschnitt XI dieser Bedingungen in der Weise, dass er die Mängel zu beseitigen hat. Der Kunde hat einen festgestellten Mangel unverzüglich schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen.
2. Die Haftung des Auftragnehmers besteht nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Kunden zuzurechnen ist. Dies gilt insbesondere bezüglich der vom Kunden beigestellten Teile.
3. Bei etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung des Auftragnehmers für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer – - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – - eine ihm gesetzte angemessene Frist zur Mängelbeseitigung hat fruchtlos verstreichen lassen, hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
4. Von den durch die Mängelbeseitigung entstehenden unmittelbaren Kosten Bei berechtigter Beanstandung trägt der Auftragnehmer – soweit sich die - Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Er trägt außerdem die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa zur Mängelbeseitigung erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich FahrtkostenKosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung des Auftragnehmers eintritt.
5. Lässt der Auftragnehmer – - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – - eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Mängelbeseitigung fruchtlos verstreichen, so hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Minderungsrecht. Nur wenn die Reparatur trotz der Minderung für den Kunden nachweisbar ohne Interesse ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktretenzurück- treten.
6. Weitere Ansprüche bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt XI. 3 XI.3 dieser Bedingungen.
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Samples: Reparaturbedingungen
Mängelansprüche. 1. Nach Abnahme der Reparatur haftet der Auftragnehmer für Mängel der Reparatur unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Kunden unbeschadet Nr. 5 Abschnitt V und VI und Abschnitt XI in der Weise, dass er die Mängel zu beseitigen hat. Der Kunde hat einen festgestellten Mangel unverzüglich schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen.
2. Die Haftung des Auftragnehmers besteht nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Kunden zuzurechnen ist. Dies gilt insbesondere bezüglich der vom Kunden beigestellten Teile.
3. Bei etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung des Auftragnehmers für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – - eine ihm gesetzte angemessene Frist zur Mängelbeseitigung hat fruchtlos verstreichen lassen, hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
4. Von den Bei berechtigter Beanstandung trägt der Auftragnehmer die durch die Mängelbeseitigung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Auftragnehmer – soweit sich die - Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Er trägt außerdem die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich FahrtkostenKosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung des Auftragnehmers eintritt.
5. Lässt der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Mängelbeseitigung fruchtlos verstreichen, so hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Minderungsrecht. Nur wenn die Reparatur trotz der Minderung für den Kunden nachweisbar ohne Interesse ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
6. Weitere Ansprüche bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt XI. 3 XI.3 dieser Bedingungen.
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Samples: Reparaturbedingungen
Mängelansprüche. (1. Nach Abnahme der Reparatur haftet der Auftragnehmer für Mängel der Reparatur unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Kunden unbeschadet Nr. 5 und Abschnitt XI in der Weise, dass er die Mängel zu beseitigen hat. Der Kunde hat einen festgestellten ) Ein Mangel unverzüglich schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen.
2. Die Haftung des Auftragnehmers besteht nichtliegt vor, wenn der Mangel Leistungsgegenstand bei Gefahrübergang nicht dem vertraglich vereinbarten oder gewöhnlichen Verwendungszweck, den anerkannten Regeln der Technik sowie den geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen, insbesondere Zulassungsvorschriften, Arbeitsschutzbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften entspricht. Soweit CE-, DIN-, ISO-, VDE-, VDI- oder DVGW-Normen oder ihnen gleichzusetzende Normen auf den Leistungsgegenstand anwendbar sind, muss dieser bei Gefahrübergang mit ihnen übereinstimmen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten auch für im Zusammenhang mit der Leistung vom Lieferanten durchzuführende Bau- / Montage- oder Installationsarbeiten.
(2) ALLTEC kann die Art der Nacherfüllung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wählen. Der Lieferant kann die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie unverhältnismäßige Kosten für ihn mit sich bringt. Liefert der Lieferant während der Gewährleistungsfrist Ersatz, beginnt die in Artikel 9 (4) bezeichnete Frist für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Kunden zuzurechnen istersetzten Teile erneut. Dies gilt nicht, sofern die Nacherfüllung nicht auf Grund eines Mangels erfolgte und hierin aus Sicht von ALLTEC nicht das Anerkenntnis des Lieferanten zu sehen ist, hierzu verpflichtet zu sein. Kein Anerkenntnis liegt insbesondere bezüglich dann vor, wenn sich aus Umfang, Dauer und Kosten der vom Kunden beigestellten TeileNacherfüllung ergibt, dass der Lieferant ein solches nicht abgeben wollte.
(3. Bei etwa seitens ) ALLTEC darf auf Kosten des Kunden Lieferanten Mängel selbst beheben, durch Dritte beheben lassen oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung des Auftragnehmers für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schädenanderweitigen Ersatz beschaffen, wobei der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Lieferant die Erfüllung seiner Verpflichtungen aufgrund von Mängelansprüchen ablehnt oder diese Pflichten nicht binnen angemessener Frist zur Mängelbeseitigung hat fruchtlos verstreichen lassen, hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangenerfüllt.
(4. Von den durch die Mängelbeseitigung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Auftragnehmer – soweit sich die - Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten ) Mängelansprüche verjähren in drei (3) Jahren ab Gefahrübergang; dies gilt nicht bei arglistigem Handeln des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Er trägt außerdem die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich Fahrtkosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung des Auftragnehmers eintrittLieferanten.
(5. Lässt der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Mängelbeseitigung fruchtlos verstreichen, so ) Der Lieferant hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Minderungsrecht. Nur wenn die Reparatur trotz der Minderung für den Kunden nachweisbar ohne Interesse ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt XI. 3 dieser Bedingungendas Verschulden seiner Unterlieferanten wie eigenes Verschulden zu vertreten.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Mängelansprüche. 1. Nach Abnahme der Reparatur haftet der Auftragnehmer für Mängel der Reparatur unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Kunden unbeschadet Nr. 5 und Abschnitt XI in der Weise, dass er die Mängel zu beseitigen hat. Der Kunde hat einen festgestellten Mangel unverzüglich schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen.
2. Die Haftung des Auftragnehmers besteht nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Kunden zuzurechnen ist. Dies gilt insbesondere bezüglich der vom Kunden beigestellten Teile.
3. Bei etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung des Auftragnehmers für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist zur Mängelbeseitigung hat fruchtlos verstreichen lassen, hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
4. Von den durch die Mängelbeseitigung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Auftragnehmer – soweit sich die - Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Er trägt außerdem die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich Fahrtkosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung des Auftragnehmers eintritt.
5. Lässt der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Mängelbeseitigung fruchtlos verstreichen, so hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Minderungsrecht. Nur wenn die Reparatur trotz der Minderung für den Kunden nachweisbar ohne Interesse ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt XI. 3 dieser Bedingungen.
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Samples: Reparaturbedingungen
Mängelansprüche. 1. Nach Abnahme der Reparatur haftet der Auftragnehmer für Mängel der Reparatur unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Kunden unbeschadet Nr. 5 und Abschnitt XI in der Weise, dass er die Mängel zu beseitigen beseiti- gen hat. Die Mängelansprüche verjähren nach 3000 Betriebsstunden, jedoch spä- testens nach Abschnitt XII. Der Kunde hat einen festgestellten Mangel unverzüglich schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen.
2. Die Haftung des Auftragnehmers besteht nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Kunden zuzurechnen zuzu- rechnen ist. Dies gilt insbesondere bezüglich bezüg- lich der vom Kunden beigestellten Teile.
3. Bei etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommenen Änderungen Än- derungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung des Auftragnehmers für die daraus entstehenden Folgen aufgehobenaufgeho- ben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung Gefähr- dung der Betriebssicherheit und zur Abwehr Ab- wehr unverhältnismäßig großer hoher Schäden, wobei der Auftragnehmer sofort zu verständigen ver- ständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – Auftragneh- mer eine ihm gesetzte angemessene Frist zur Mängelbeseitigung hat fruchtlos verstreichen lassen, hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
4. Von den durch die Mängelbeseitigung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Auftragnehmer – soweit sich die - Beanstandung Bean- standung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Er trägt außerdem Versandes sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus sowie Einbaus, ferner, falls dies nach Lage des Einzelfalls billiger- weise verlangt werden kann, die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendigen seiner Monteure und Hilfskräfte einschließlich Fahrtkosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung des Auftragnehmers eintrittHilfskräfte.
5. Lässt der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung Berück- sichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte gestellte angemessene Frist für die Mängelbeseitigung fruchtlos verstreichenverstrei- chen, so hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein MinderungsrechtMinderungs- recht. Das Minderungsrecht des Kunden besteht auch in sonstigen Fällen des Fehl- schlagens der Mängelbeseitigung. Nur wenn die Reparatur trotz der Minderung für den Kunden nachweisbar ohne Interesse Interes- se ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktretenzu- rücktreten.
6. Weitere Ansprüche bestimmen sich ausschließlich Bei Ablehnung eines Gewährleistungsan- trages bewahrt der Auftragnehmer ausge- tauschte Teile zwei Wochen nach Abschnitt XIAbleh- nungsmitteilung zur Verfügung des Kun- den auf. 3 Nach dieser BedingungenFrist gehen die Teile in das Eigentum des Auftragnehmers über.
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Samples: Lieferbedingungen
Mängelansprüche. 1. 10.1 Nach Abnahme der Reparatur haftet der Auftragnehmer Reparatur/Wartung haften wir für Mängel der Reparatur Reparatur/Wartung unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Kunden unbeschadet NrAbschnitt 10. 5 und Abschnitt XI 11 in der Weise, dass er wir die Mängel zu beseitigen hathaben. Der Kunde hat uns einen festgestellten Mangel unverzüglich schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen.
2. Die 10.2 Unsere Haftung des Auftragnehmers besteht nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Kunden zuzurechnen ist. Dies gilt insbesondere bezüglich der vom Kunden beigestellten Teile.
3. 10.3 Bei etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne unsere vorherige Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten Instand- setzungsarbeiten wird die unsere Haftung des Auftragnehmers für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit Be- triebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Auftragnehmer wir sofort zu verständigen istsind, oder wenn der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – wir eine ihm gesetzte uns gesetz- te angemessene Frist zur Mängelbeseitigung hat fruchtlos haben verstreichen lassenlas- sen, hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
4. 10.4 Von den durch die Mängelbeseitigung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Auftragnehmer tragen wir – soweit sich die - Beanstandung als berechtigt herausstellt her- ausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Er trägt Wir tragen außerdem die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten Kos- ten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich Fahrtkosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige un- verhältnismäßige Belastung des Auftragnehmers von uns eintritt.
5. Lässt der Auftragnehmer 10.5 Lassen wir – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte uns gestellte angemessene Frist für die Mängelbeseitigung fruchtlos verstreichen, so hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Minderungsrecht. Das Minderungsrecht des Kunden besteht auch in sonstigen Fällen des Fehlschlagens der Mängelbesei- tigung. Nur wenn die Reparatur Reparatur/Wartung trotz der Minderung für den Kunden nachweisbar ohne Interesse ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt XI. 3 dieser Bedingungen.
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Samples: Service Agreement
Mängelansprüche. (1. ) Nach Abnahme der Reparatur haftet der Auftragnehmer für Mängel der Reparatur unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Kunden unbeschadet Nr. 5 und Abschnitt XI in der Weise, dass er die Mängel zu beseitigen hat. Der Kunde hat einen festgestellten Mangel unverzüglich schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen.
(2. ) Die Haftung des Auftragnehmers besteht nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einem Umstand beruhtbe- ruht, der dem Kunden zuzurechnen ist. Dies gilt insbesondere bezüglich der vom Kunden beigestellten Teile.
(3. ) Bei etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige vorhe- rige Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommenen Änderungen oder o- der Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung des Auftragnehmers für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig unverhältnismä- ßig großer Schäden, wobei der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen gesetz- lichen Ausnahmefälle – eine ihm zweimalig gesetzte angemessene Frist zur Mängelbeseitigung hat fruchtlos verstreichen lassen, hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
(4. ) Von den durch die Mängelbeseitigung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Auftragnehmer – soweit sich die - Beanstandung -Beanstandung als berechtigt be- rechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Er trägt außerdem die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure Mon- teure und Hilfskräfte einschließlich Fahrtkosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung des Auftragnehmers eintritt.
(5. ) Lässt der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Mängelbeseitigung Mängel- beseitigung fruchtlos verstreichen, so hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen ge- setzlichen Vorschriften ein Minderungsrecht. Nur wenn die Reparatur trotz der Minderung für den Kunden nachweisbar ohne Interesse ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt XI. 3 dieser Bedingungen.
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Mängelansprüche. 1. Nach Abnahme der Reparatur haftet der Auftragnehmer für Mängel der Reparatur unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Kunden unbeschadet Nr. 5 und 6 und Abschnitt XI dieser Bedingungen in der Weise, dass er die Mängel zu beseitigen hat. Der Kunde hat einen festgestellten Mangel unverzüglich schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen.
2. Die Haftung des Auftragnehmers besteht nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Kunden zuzurechnen ist. Dies gilt insbesondere bezüglich der vom Kunden beigestellten Teile.
3. Bei etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung des Auftragnehmers für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist zur Mängelbeseitigung hat fruchtlos verstreichen lassen, hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
4. Von den Bei berechtigter Beanstandung trägt der Auftragnehmer die durch die Mängelbeseitigung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Auftragnehmer – soweit sich die - Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Er trägt außerdem die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich FahrtkostenKosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung des Auftragnehmers eintritt.
5. Lässt der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Mängelbeseitigung fruchtlos verstreichen, so hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Minderungsrecht.
1. Nur wenn die Reparatur trotz der Minderung für den Kunden nachweisbar ohne Interesse ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
6. Weitere Ansprüche bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt XI. 3 XI.3 dieser Bedingungen.
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Mängelansprüche. (1. ) Nach Abnahme der Reparatur Reparatur/Wartung haftet der Auftragnehmer IPCO für Mängel der Reparatur Reparatur/Wartung, die innerhalb von 12 Monaten nach Abnahme auftreten, unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Kunden Auftraggebers unbeschadet Nr. 5 und Abschnitt XI Ziffer 8 (Haftungsbeschränkung) in der Weise, dass er IPCO die Mängel zu beseitigen hat. Der Kunde Auftraggeber hat IPCO einen festgestellten Mangel unverzüglich schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen.
(2. ) Die Haftung des Auftragnehmers von IPCO besteht nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden Auftraggebers unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Kunden Auftraggeber zuzurechnen ist. Dies gilt insbesondere bezüglich der vom Kunden Auftraggeber beigestellten Teile.
(3. ) Bei etwa seitens des Kunden Auftraggebers oder Dritter unsachgemäß ohne IPCOs vorherige Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die IPCOs Haftung des Auftragnehmers für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Auftragnehmer IPCO sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – IPCO eine ihm vom Kunden gesetzte angemessene Frist zur Mängelbeseitigung hat fruchtlos verstreichen lassen, hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer von IPCO Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
(4. ) Von den durch die Mängelbeseitigung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Auftragnehmer IPCO – soweit sich die - Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Er trägt außerdem Versandes sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus sowie Einbaues, ferner, falls dies nach Lage des Einzelfalles billigerweise verlangt werden kann, die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich Fahrtkosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung des Auftragnehmers eintrittvon IPCO.
(5. ) Lässt der Auftragnehmer IPCO – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte gestellte angemessene Frist für die Mängelbeseitigung fruchtlos verstreichen, so hat der Kunde Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Minderungsrecht. Das Minderungsrecht des Auftraggebers besteht auch in sonstigen Fällen des Fehlschlagens der Mängelbeseitigung. Nur wenn die Reparatur Reparatur/Wartung trotz der Minderung für den Kunden Auftraggeber nachweisbar ohne Interesse ist, kann der Kunde Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt XI. 3 dieser Bedingungen.
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Samples: General Terms and Conditions
Mängelansprüche. Für Sach- und Rechtsmängel neuer Liefergegenstände haftet der Lieferant unter Ausschluss weiterer Ansprüche - vorbehalt- lich Abschnitt VII - wie folgt: Sachmängel
1. Nach Abnahme der Reparatur haftet der Auftragnehmer für Alle diejenigen Teile sind nach Xxxx des Lieferanten nachzu- bessern oder mangelfrei zu ersetzen, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel der Reparatur unter Ausschluss aller anderen Ansprüche ist dem Liefe- ranten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ersetzte Teile wer- den Eigentum des Kunden unbeschadet NrLieferanten. 5 und Abschnitt XI in der WeiseGewährleistungsarbeiten werden von dem Lieferanten grund- sätzlich an deutschen Bankarbeitstagen zu regulären Tarifar- beitszeiten kostenlos geleistet. Sollte die Produktion des Kun- den es erfordern, dass er Sonderleistungen zu veranlassen sind, sind die Mängel dafür anfallenden Zuschläge vom Kunden zu beseitigen hat. Der Kunde hat einen festgestellten Mangel unverzüglich schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigenvergüten.
2. Die Haftung a. Für die von dem Lieferanten vernünftigerweise für not- wendig erachteten Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten ungehinderten, uneingeschränkten und, falls von dem Liefe- ranten gefordert, zeitlich zusammenhängenden Zutritt zum Liefergegenstand zu ermöglichen und eine mit der Bedienung des Auftragnehmers besteht nicht, wenn der Mangel Liefergegenstandes vertraute Person für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Kunden zuzurechnen istzu gebende Aus- künfte und Hilfeleistungen für den Lieferanten kostenfrei bei- zustellen. Dies gilt insbesondere bezüglich für die Zeit, die der vom Kunden beigestellten Teile.
3. Bei etwa seitens des Kunden Lieferant für Nachbesse- rungsleistungen und/oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Teileaustausch vernünftigerweise benötigt; andernfalls ist der Lieferant von der Haftung des Auftragnehmers für die daraus entstehenden Kosten und Folgen aufgehoben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist zur Mängelbeseitigung hat fruchtlos verstreichen lassen, hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangenbefreit.
4. Von den durch die Mängelbeseitigung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Auftragnehmer – soweit sich die - Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Er trägt außerdem die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich Fahrtkosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung des Auftragnehmers eintritt.
5. Lässt der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Mängelbeseitigung fruchtlos verstreichen, so hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Minderungsrecht. Nur wenn die Reparatur trotz der Minderung für den Kunden nachweisbar ohne Interesse ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt XI. 3 dieser Bedingungen.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Mängelansprüche. (1. Nach Abnahme der Reparatur haftet der Auftragnehmer für Mängel der Reparatur unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Kunden unbeschadet Nr. 5 und Abschnitt XI in der Weise, dass er die Mängel zu beseitigen hat. Der Kunde hat einen festgestellten ) Ein Mangel unverzüglich schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen.
2. Die Haftung des Auftragnehmers besteht nichtliegt vor, wenn der Mangel Leistungsgegenstand bei Gefahrübergang nicht dem vertraglich vereinbarten oder gewöhnlichen Verwendungszweck, den anerkannten Regeln der Technik sowie den geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen, insbesondere Zulassungsvorschriften, Arbeitsschutzbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften entspricht. Soweit CE-, DIN-, ISO-, VDE-, VDI- oder DVGW-Normen oder ihnen gleichzusetzende Normen auf den Leistungsgegenstand anwendbar sind, muss dieser bei Gefahrübergang mit ihnen übereinstimmen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten auch für im Zusammenhang mit der Leistung vom Lieferanten durchzuführende Bau- / Montage- oder Installationsarbeiten.
(2) Laetus kann die Art der Nacherfüllung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wählen. Der Lieferant kann die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie unverhältnismäßige Kosten für ihn mit sich bringt. Liefert der Lieferant während der Gewährleistungsfrist Ersatz, beginnt die in Artikel 9 (5) bezeichnete Frist für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Kunden zuzurechnen istersetzten Teile erneut. Dies gilt nicht, sofern die Nacherfüllung nicht auf Grund eines Mangels erfolgte und hierin aus Sicht von Laetus nicht das Anerkenntnis des Lieferanten zu sehen ist, hierzu verpflichtet zu sein. Kein Anerkenntnis liegt insbesondere bezüglich dann vor, wenn sich aus Umfang, Dauer und Kosten der vom Kunden beigestellten TeileNacherfüllung ergibt, dass der Lieferant ein solches nicht abgeben wollte.
(3. Bei etwa seitens ) Laetus darf auf Kosten des Kunden Lieferanten Mängel selbst beheben, durch Dritte beheben lassen oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung des Auftragnehmers für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schädenanderweitigen Ersatz beschaffen, wobei der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Lieferant die Erfüllung seiner Verpflichtungen aufgrund von Mängelansprüchen ablehnt oder diese Pflichten nicht binnen angemessener Frist zur Mängelbeseitigung hat fruchtlos verstreichen lassen, hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangenerfüllt.
(4. Von den durch die Mängelbeseitigung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Auftragnehmer – soweit sich die - Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten ) Mängelansprüche verjähren in drei (3) Jahren ab Gefahrübergang; dies gilt nicht bei arglistigem Handeln des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Er trägt außerdem die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich Fahrtkosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung des Auftragnehmers eintrittLieferanten.
(5. Lässt der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Mängelbeseitigung fruchtlos verstreichen, so ) Der Lieferant hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Minderungsrecht. Nur wenn die Reparatur trotz der Minderung für den Kunden nachweisbar ohne Interesse ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt XI. 3 dieser Bedingungendas Verschulden seiner Unterlieferanten wie eigenes Verschulden zu vertreten.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Mängelansprüche. 1. Nach Abnahme der Reparatur haftet der Auftragnehmer für Mängel der Reparatur unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Kunden unbeschadet Nr. 5 und 6 und Abschnitt XI dieser Bedingungen in der Weise, dass er die Mängel zu beseitigen hat. Der Kunde hat einen festgestellten Mangel unverzüglich schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen.
2. Die Haftung des Auftragnehmers besteht nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einem Umstand Um- stand beruht, der dem Kunden zuzurechnen ist. Dies gilt insbesondere bezüglich der vom Kunden beigestellten Teile.
3. Bei etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung des Auftragnehmers für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer – - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – - eine ihm gesetzte angemessene Frist zur Mängelbeseitigung hat fruchtlos verstreichen lassen, hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
4. Von den durch die Mängelbeseitigung entstehenden unmittelbaren Kosten Bei berechtigter Beanstandung trägt der Auftragnehmer – soweit sich die - Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Er trägt außerdem die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa zur Mängelbeseitigung erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich FahrtkostenKosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung des Auftragnehmers eintritt.
5. Lässt der Auftragnehmer – - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – - eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Mängelbeseitigung fruchtlos verstreichen, so hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Minderungsrecht. Nur wenn die Reparatur trotz der Minderung für den Kunden nachweisbar ohne Interesse ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
6. Weitere Ansprüche bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt XI. 3 XI.3 dieser Bedingungen.
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Samples: Repair Agreement
Mängelansprüche. 1. Nach Abnahme der Reparatur haftet der Auftragnehmer für Mängel der Reparatur unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Kunden unbeschadet Nr. Abschnitt X Absatz 5 und Absatz 6 sowie Abschnitt XI in der Weise, dass er die Mängel zu beseitigen hat. Der Kunde hat einen festgestellten Mangel unverzüglich unverzüg- lich schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen.
2. Die Haftung des Auftragnehmers besteht nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Kunden zuzurechnen ist. Dies gilt insbesondere bezüglich der vom Kunden Kun- den beigestellten Teile.
3. Bei etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung des Auftragnehmers für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der des gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist zur Mängelbeseitigung hat fruchtlos verstreichen lassen, hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
4. Von den durch die Mängelbeseitigung entstehenden unmittelbaren Kosten Bei berechtigter Beanstandung trägt der Auftragnehmer – soweit sich die - Beanstandung als berechtigt herausstellt – durch die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Er trägt außerdem die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa Mängel- beseitigung erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich FahrtkostenKosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung des Auftragnehmers eintritt.
5. Lässt der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte gestellte angemessene Frist für die Mängelbeseitigung Mängel- beseitigung fruchtlos verstreichen, so hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Minderungsrecht. Nur wenn die Reparatur trotz der Minderung für den Kunden nachweisbar ohne Interesse ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt XI. XI Absatz 3 dieser Bedingungen.
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Samples: Reparaturbedingungen
Mängelansprüche. 1. 3.10.1 Nach Abnahme der Reparatur haftet der Auftragnehmer für Mängel der Reparatur unter Ausschluss Aus- schluss aller anderen Ansprüche des Kunden unbeschadet Nr. 5 3.5 und Abschnitt XI 3.11 in der Weise, dass er die Mängel zu beseitigen hat. Der Kunde hat einen festgestellten Mangel unverzüglich schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen.
2. 3.10.2 Die Haftung des Auftragnehmers besteht nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Kunden zuzurechnen ist. Dies gilt insbesondere ins- besondere bezüglich der vom Kunden beigestellten Teile.
3. 3.10.3 Bei etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers Auf- tragnehmers vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung des Auftragnehmers für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig unverhältnismä- ßig großer Schäden, wobei der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer Auftrag- nehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene angemes- sene Frist zur Mängelbeseitigung hat fruchtlos verstreichen lassen, hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
4. 3.10.4 Von den durch die Mängelbeseitigung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Auftragnehmer Auftragneh- mer – soweit sich die - Beanstandung -Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Er trägt außerdem die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten Kos- ten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich Fahrtkosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung des Auftragnehmers eintritt.
5. 3.10.5 Lässt der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Mängelbeseitigung fruchtlos verstreichen, so hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Minderungsrecht. Nur wenn die Reparatur trotz der Minderung für den Kunden nachweisbar ohne Interesse ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktretenzurück- treten. Weitere Ansprüche bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt XI. 3 3.11.3 dieser Bedingungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelansprüche. 1. Nach Abnahme der Reparatur haftet der Auftragnehmer haften wir für Mängel der Reparatur Reparatur, die innerhalb von 12 Monaten nach Abnahme auftreten, unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Kunden unbeschadet Ziffer X. Nr. 5 und Abschnitt XI Ziffer XI. in der Weise, dass er wir die Mängel zu beseitigen hathaben. Der Kunde hat uns einen festgestellten Mangel unverzüglich schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen.
2. Die Unsere Haftung des Auftragnehmers besteht nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Kunden zuzurechnen ist. Dies gilt insbesondere bezüglich der vom Kunden beigestellten Teile. Für reparierte oder ersetzte Teile, die einer natürlichen Abnutzung unterliegen, ist die Haftung ebenfalls ausgeschlossen.
3. Bei etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne unsere vorherige Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommenen vor- genommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die unsere Haftung des Auftragnehmers für die daraus entstehenden ent- stehenden Folgen aufgehoben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Auftragnehmer wir sofort zu verständigen istsind, oder wenn der Auftragnehmer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – wir eine ihm vom Kunden gesetzte angemessene Frist zur Mängelbeseitigung hat fruchtlos verstreichen haben verstrei- chen lassen, hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
4. Von den durch die Mängelbeseitigung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Auftragnehmer tragen wir – soweit sich die - Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Er trägt außerdem Versandes sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus sowie Einbaues, ferner, falls dies nach Lage des Einzelfalles billigerweise verlangt werden kann, die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendigen unserer Monteure und Hilfskräfte einschließlich Fahrtkosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung des Auftragnehmers eintrittHilfskräfte.
5. Lässt der Auftragnehmer Lassen wir – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene uns gestellte ange- messene Frist für die Mängelbeseitigung fruchtlos verstreichen, so hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Minderungsrecht. Das Minderungsrecht des Kunden besteht auch in sonstigen Fällen des Fehlschlagens der Mängelbeseitigung. Nur wenn die Reparatur trotz der Minderung für den Kunden nachweisbar ohne Interesse ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt XI. 3 dieser Bedingungenzurück- treten.
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Samples: Reparaturbedingungen Für Vakuumgeräte Und Komponenten