Mängelgewährleistung. 1. Die Beschaffenheit der jeweiligen Kaufsache ergibt sich ausnahmslos aus den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden. Informationsbroschüren, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbart, wenn dies gesondert schriftlich und ausdrücklich vereinbart wird oder wenn die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen ist. 2. Bei Lieferung im Streckengeschäft gilt als vereinbart, dass die dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wird. Dieser hat den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informieren. 3. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen der Nacherfüllung hat der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen. 4. Im Fall der Mängelgewährleistung ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. 5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VII. 6. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur in der Weise wie für die Kaufsache. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert. 7. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des Auftragnehmers. 8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann. 9. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang. Die Zu- sage der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen. 10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
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Samples: Einkaufsvereinbarung, Einkaufsvereinbarung, Großkundenverträge
Mängelgewährleistung. 1. Die Beschaffenheit Dem Auftraggeber stehen im Fall des Vorliegens eines Werkmangels oder eines Mangels an einer Kaufsache grundsätzlich nur Ansprüche auf Nacherfüllung gegen den Auftragnehmer zu unter Ausschluss weitergehender Gewährleistungsansprüche. Dem Auftraggeber bleibt jedoch ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der jeweiligen Kaufsache ergibt sich ausnahmslos aus den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden. Informationsbroschüren, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbartNacherfüllung die Gegenleistung zu mindern oder, wenn dies gesondert schriftlich und ausdrücklich vereinbart wird nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, nach seiner Xxxx vom Vertrag zurückzutreten, sofern die gesetzlichen Vorausset- zungen für die Minderung bzw. den Rücktritt vorliegen. Die vorste- henden Regelungen dieser Ziffer A. 11.1 gelten nicht, soweit der Auf- tragnehmer gegen eine von ihm übernommene Beschaffenheitsga- rantie verstoßen oder wenn den Mangel arglistig verschwiegen hat; in die- sen Fällen gelten die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen istgesetzlichen Bestimmungen.
2. Bei Lieferung im Streckengeschäft gilt als vereinbartDer Auftragnehmer ist zu mindestens zwei Nacherfüllungsversuchen berechtigt, dass die dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wird. Dieser hat den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informieren.
3. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen der Nacherfüllung hat der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.
4. Im Fall der Mängelgewährleistung ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
5. Schlägt bevor die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VII.
6. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur in der Weise wie für die Kaufsache. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
7. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des Auftragnehmers.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werdenals fehlgeschlagen angesehen werden kann. Dies gilt nicht, wenn zwei Nacherfüllungsversuche im Einzelfall für den Auftraggeber nicht zumutbar sind.
3. Die Xxxx zwischen mehreren möglichen und zumutbaren Arten der Nacherfüllung (insbesondere zwischen Beseitigung des Mangels und Neulieferung/Neuherstellung) steht dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kannzu.
94. Für Mängelansprüche Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden beträgt Auftraggebers wegen Mängeln gelten die Verjährungsfrist ein Jahr ab GefahrübergangRegelungen dieser Zif- fer A. 11. Für eine Kaufsachenicht; vielmehr gelten hierfür die Regelungen in Ziffer A. 12.
5. Teile, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang. Die Zu- sage der Prüfung des Mangels im Rahmen von Mängelbeseitigungsmaßnahmen durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens ausgebaut und durch andere Teile ersetzt werden, werden Eigentum des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von VerhandlungenAuftragnehmers.
106. Ist Mängelbeseitigungsmaßnahmen des Auftragnehmers einschließlich des Einbaus von Austauschteilen erfolgen ausschließlich in Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtungen für die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst ursprüngliche Leistung. Unbeschadet der Gewährleistungsrechte des Auftraggebers in Bezug auf die ursprüngliche Leistung entstehen im Falle von etwaigen Män- geln der Mängelbeseitigungsmaßnahmen selbst (einschließlich Män- geln an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangigvorgenannten Austauschteilen) daher keine Gewährleis- tungsrechte hinsichtlich dieser Mängelbeseitigungsmaßnahmen, und die Gewährleistungsfrist wird nicht neu in Gang gesetzt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelgewährleistung. 1. Die Beschaffenheit der jeweiligen Kaufsache ergibt sich ausnahmslos aus den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer Für die Rechte des Käufers bei Sach- und dem Kunden. InformationsbroschürenRechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbart, wenn dies gesondert schriftlich und ausdrücklich vereinbart wird oder wenn die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
2. Bei Lieferung im Streckengeschäft gilt als vereinbartRügen offenkundiger Mängel sind gemäß § 377 HGB unverzüglich nach Wareneingang zu erheben und sind ausgeschlossen, dass wenn diese uns nicht innerhalb von 8 Kalendertage nach Wareneingang zugehen. Verdeckte Mängel müssen unverzüglich nach Ihrer Entdeckung gerügt werden. Der Käufer ist verpflichtet uns auf Verlangen die dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel vom beanstandete Ware zur Verfügung zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wird. Dieser hat den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informierenstellen.
3. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaftBei berechtigter, so ist der Auftragnehmer unverzüglicher Mängelrüge können wir nach seiner unserer Xxxx zur Beseitigung des Mangels den Mangel beseitigen oder zur Lieferung einer mangelfreien eine mangelfreie Sache verpflichtetliefern (Nacherfüllung). Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung hat kann der Kunde dem Auftragnehmer Käufer den Kaufpreis mindern oder nach Verständigung mit diesem Setzung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Ist der Mangel nicht erheblich, steht ihm nur das Minderungsrecht zu. Muss die erforderliche Zeit Ware aus Gründen des Verschleißes durch bestimmungsgemäßen Gebrauch und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheitnach Ablauf seiner üblichen Lebensdauer ausgetauscht werden, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung begründet dies keine Mängelansprüche des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangenKäufers.
4. Im Fall der Mängelgewährleistung ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen AufwendungenEilfall, insbesondere Transport-im Falle des drohenden Bandstillstandes, Wege-kann der Käufer die Mängelbeseitigung nur dann auf unsere Kosten selbst vornehmen, Arbeits- sofern wir einer Selbstvornahme des Käufers im Vorfeld in Schrift- oder Textform zugestimmt und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurdewir das Vorliegen des Mangels auch verursacht haben.
5. Schlägt Aufwendungen des Käufers, insbesondere Ein- und Ausbaukosten, werden von uns nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen übernommen. Aufwendungen, die Nacherfüllung fehldadurch entstehen, ist sie unmöglichdass die verkaufte Ware an einen anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung des Käufers oder an einen schwer zugänglichen Ort verbracht worden ist, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigertübernehmen wir nicht, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatzes sei denn, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VIIdies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauch.
6. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur in der Weise wie Übernahme einer Garantie für die KaufsacheBeschaffenheit und/oder Mindesthaltbarkeit der Ware wird hiermit ausdrücklich widersprochen und gilt auch dann nicht als vereinbart, wenn sich aus unserer Dokumentation des Geschäftsablaufs in Schrift- oder Textform etwas anderes ergibt. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache Eine Garantiehaftung wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängertvon uns nur dann übernommen, sofern eine solche gesetzlich unabdingbar normiert ist.
7. Der Käufer darf im Fall der Mängelrüge Zahlungen nur dann zurückhalten, sofern feststeht, dass die Rüge auch berechtigt ist. Die Höhe der zurückgehaltenen Zahlung muss sich an der Höhe des zu erwartenden Mangelschadens bemessen. Für den Fall, dass die Mängelrüge durch schuldhaftes Verhalten des Käufers unberechtigt erfolgte, können wir die uns entstandenen Aufwendungen vom Käufer ersetzt verlangen.
8. Weitere Ansprüche des Kunden, aus Mängelhaftung sind nach Maßgabe der Ziff. VIII ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere ein Anspruch für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand der Ware selbst entstanden sind, bestehen nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere sind sowie für Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellungdie Nichteinhaltung geltender Vorschriften für Installation, AnschlussMontage, Inbetriebnahme, Behandlung, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers Wartung oder durch eine unzweckmäßige Verwendung der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des Auftragnehmers.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kannWare auftreten.
9. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hatSofern nicht in Schrift- oder Textform anderslautend vereinbart, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergangvon Gewährleistungsansprüchen, die dem Käufer gegen uns im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware entstehen, 12 Monate nach Ablieferung der Ware. Die Zu- sage Soweit eine Abnahme vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist, beginnt die Verjährung mit der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von VerhandlungenAbnahme.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Konstruktionsbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Konstruktionsbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Konstruktionsbedingungen
Mängelgewährleistung. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, stehen dem Käufer die in den folgenden Absätzen geregelten Gewährleistungsrechte zu, wobei die Absätze (1) bis (4) die allgemeinen Folgen von Gehalts- und anderen Beschaffenheitsabweichungen regeln, während Absatz (5) für den speziellen Fall der Feststellung unerwünschter/verbotener Stoffe in der Ware gilt.
(1) Weicht die gelieferte Xxxx von der vereinbarten Beschaffenheit und Qualität ab, aber übersteigt der Minderwert 5 % des Vertragspreises nicht, ist der Käufer berechtigt, vom Verkäufer eine Minderwertvergütung zu verlangen. Die Beschaffenheit Feststellung des Minderwertes der jeweiligen Kaufsache ergibt Ware erfolgt durch einen neutralen Handelsmakler, den die Parteien einvernehmlich bestimmen. Können sich ausnahmslos aus den entsprechenden Vereinbarungen zwischen die Parteien nicht binnen zweier Geschäftstage auf einen neutralen Handelsmakler einigen, kann dessen Bestimmung auf Ersuchen des Käufers durch die dem Auftragnehmer und dem KundenLagerort der Ware nächstgelegene deutsche Getreide- oder Produktenbörse erfolgen. Informationsbroschüren, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbart, wenn dies gesondert schriftlich und ausdrücklich vereinbart wird oder wenn die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen istDie Kosten der Minderwertfeststellung trägt der Verkäufer.
(2. Bei Lieferung im Streckengeschäft gilt als vereinbart) Übersteigt der festgestellte Minderwert 5 % des Vertragspreises, dass die dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wird. Dieser hat den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informieren.
3. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx zur Beseitigung Käufer berechtigt, statt einer Minderwertvergütung die Rücknahme der gelieferten Ware unter Erstattung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen gezahlten Kaufpreises und der Nacherfüllung hat auf der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit Ware ruhenden Kosten und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten Zinsen zu verlangen.
(3) Neben dem Recht auf Rückgabe der Ware kann einmalig eine Ersatzlieferung kontraktgemäßer Xxxx verlangt werden. Der Verkäufer hat seinerseits das Recht, für die zurückzunehmende Xxxx einmal eine Ersatzlieferung vorzunehmen, es sei denn, die Annahme einer Ersatzlieferung ist dem Käufer unter den besonderen Umständen des Einzelfalls unzumutbar. Macht der Käufer oder Verkäufer von dem Recht auf Ersatzlieferung Gebrauch, hat der Käufer dem Verkäufer die beanstandete Ware zur Rücknahme zur Verfügung zu stellen. Der Verkäufer hat die Ersatzlieferung, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 5 Geschäftstagen ab der vom Käufer angezeigten Bereitstellung der zurückzunehmenden Ware zu bewirken.
(4. Im Fall der Mängelgewährleistung ) Wird die Ersatzlieferung nicht fristgerecht gemäß Absatz (3) bewirkt, ist der Auftragnehmer verpflichtetKäufer berechtigt, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen Schadensersatz statt der Leistung gemäß Ziff. 3 Absatz (2) zu mindernverlangen. Als Stichtag gilt der letzte Geschäftstag der 5-Tages-Frist.
(5) Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so Ansprüchen des Käufers wegen unerwünschter/verbotener Stoffe sowie Kontaminanten gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VIIgesetzlichen Regelungen. Ist der Verkäufer nach den gesetzlichen Regelungen zum Schadensersatz verpflichtet, hat er dem Käufer insbesondere auch solche Schäden zu ersetzen, die diesem infolge eines gesetzlich vorgeschriebenen oder behördlicherseits angeordneten Rückrufs bzw. einer Rücknahme vom Markt der mangelhaften Ware oder eines damit hergestellten Erzeugnisses (Futtermittels) entstehen.
(6. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur ) Die Rechte des Käufers wegen Mängeln verjähren in der Weise wie für die Kaufsachezwei Jahren. Die Frist für die Mängelhaftung an Verjährung beginnt mit Ablieferung der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängertWare.
7. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des Auftragnehmers.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann.
9. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang. Die Zu- sage der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferungsbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferungsbedingungen
Mängelgewährleistung. 1. Die Beschaffenheit Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der jeweiligen Kaufsache ergibt sich ausnahmslos aus den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem KundenUntersuchung oder später ein Mangel, so ist MAXIMATOR hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Informationsbroschüren, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB Als unverzüglich gilt nur dann als vereinbartdie Anzeige, wenn dies gesondert schriftlich und ausdrücklich vereinbart wird sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder wenn die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen istMängelanzeige, sind Mängelansprüche für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit ein Mangel bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbar war.
2. Bei Lieferung im Streckengeschäft gilt als vereinbartSoweit ein von MAXIMATOR zu vertretender Mangel vorliegt, dass die dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wird. Dieser hat den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informierenist MAXIMATOR nach ihrer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
3. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen der Nacherfüllung hat der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.
4. Im Fall der Mängelgewährleistung ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
5. Schlägt die Nacherfüllung Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehl, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VIIverlangen.
64. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur in der Weise wie für die Kaufsache. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
7. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen Mängelansprüche des Kunden bei Aufstellungsind in jedem Fall ausgeschlossen, Anschlusssofern und soweit Schäden durch eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer Dritten, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung und/oder Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, ungeeignete Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, entstehen, sofern und ohne vorherige Genehmigung soweit die vorgenannten Umstände nicht auf das Verschulden von MAXIMATOR zurückzuführen sind.
5. Ansprüche des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer VII und sind im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des AuftragnehmersÜbrigen ausgeschlossen.
86. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann.
9. Für Mängelansprüche des Kunden Die Gewährleistungsfrist beträgt die Verjährungsfrist ein (1) Jahr ab GefahrübergangAblieferung oder, soweit eine Abnahme vereinbart wurde, ab der Abnahme. Für eine Kaufsache, Diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für den Fall der Arglist oder des Fehlens einer von der MAXIMATOR garantierten Beschaffenheit. In diesen Fällen gelten ausschließlich die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang. Die Zu- sage der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungengesetzlichen Verjährungsvorschriften.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelgewährleistung. 1. Die Beschaffenheit Voraussetzung eines Gewährleistungsanspruchs ist das Vorhandensein eines Werkmangels bei Gefahrübergang, d. h. spätestens bei Absendung des verpacken Gutes, bei Verpackung im Betrieb des Auftraggebers im Zeitpunkt der jeweiligen Kaufsache ergibt sich ausnahmslos aus den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem KundenÜbergabe. Informationsbroschüren, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbart, wenn dies gesondert schriftlich und ausdrücklich vereinbart wird oder wenn die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen istHierfür ist der Auftraggeber nachweispflichtig.
2. Bei Lieferung im Streckengeschäft gilt als vereinbartBesteht die Verpackungsleistung auch in der Anbringung eines ausreichenden, dass dem Stand der Technik entsprechenden Korrosionsschutzes, so ist der Korrosionsschutz vertragsgemäß beschaffen, wenn er für die dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wirdDauer des vereinbarten Konservierungszeitraumes, gerechnet ab Verpackungsdatum, anhält. Dieser hat den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informierenFür Korrosionsfälle nach Ablauf des vereinbarten Konservierungszeitraumes haften wir deshalb nicht.
3. Ist Der Auftraggeber hat die Kaufsache infolge Verpackung nach Erhalt des verpackten Gutes unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Festgestellte Mängel sind schriftlich zu rügen. Bei offensichtlichen Mängeln muss die Rüge innerhalb von 2 Wochen ab Erhalt des verpackten Gutes bei uns eingehen. Nach Ablauf dieser Frist können Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.
4. Uns ist Gelegenheit zu geben, gerügte Mängel oder Schäden an Ort und Stelle dem Grunde und der Höhe nach zu überprüfen.
5. Bei Vorliegen eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaftgewährleistungspflichtigen Werkmangels sind wir berechtigt, so ist der Auftragnehmer nach seiner unserer Xxxx zur Beseitigung des Mangels innerhalb angemessener Frist den Mangel entweder zu beseitigen oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichteteine Neuverpackung vorzunehmen (sog. "Nacherfüllung").
6. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen Durchführung der Nacherfüllung hat uns der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem Auftraggeber die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist ; andernfalls sind wir von der Auftragnehmer Haftung für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.
4. Im Fall der Mängelgewährleistung ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VII.
6. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur in der Weise wie für die Kaufsache. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
7. Weitere Ansprüche des KundenWäre eine Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten für uns verbunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an so können wir diese unter Inkaufnahme eines dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des AuftragnehmersAuftraggeber erwachsenden Rücktrittsrecht ablehnen.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung Der Auftraggeber hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, sollten wir – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine uns gesetzte angemessene Frist für die Nacherfüllung fruchtlos verstreichen lassen. Liegt ein nur unerheblicher Mangel vor, steht dem Auftraggeber lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kannDie weiteren Ansprüche bestimmen sich nach Ziffer XI dieser Bedingungen.
9. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang. Die Zu- sage der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
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Samples: General Terms and Conditions, Allgemeine Geschäfts Und Verpackungsbedingungen
Mängelgewährleistung. 15.1. Der Verkäufer erklärt, dass die Produkte frei von Mängeln sind, die deren beabsichtigten ordentlichen Betrieb beeinträchtigen könnten, und zwar unter Berücksichtigung des im Vertrag ausdrücklich schriftlich angegebenen Verwendungszwecks. Die Beschaffenheit vom Verkäufer angebotene Gewährleistung bezieht sich auf fabrikneue Produkte, die vom Käufer abgenommen und gekauft wurden. Im Falle von Produktmängeln kann der jeweiligen Kaufsache ergibt sich ausnahmslos aus Verkäufer nach eigenem Ermessen die mangelhaften Produkte reparieren oder ersetzen.
5.2. Die vom Verkäufer gewährte Gewährleistung gilt für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab dem Lieferdatum des Produkts und zur Geltendmachung muss der Käufer dem Verkäufer den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer Mangel innerhalb von dreißig (30) Tagen nach seiner Entdeckung per Einschreiben melden.
5.3. Die oben genannte Garantie wird vom Verkäufer ausschließlich für ihm zuzuschreibende Design-, Material- und dem KundenKonstruktionsfehler der Produkte gewährt. InformationsbroschürenJegliche andere Haftung des Verkäufers bezüglich der gelieferten Produkte (einschließlich z. B. Schadensersatz, Muster Einkommensverlust, Produktrückgabe, Preisnachlass, Recht auf Vertragsauflösung usw.), ist ausgeschlossen, außer bei Betrug oder grober Fahrlässigkeit. Soweit dies nicht gesetzlich verboten ist und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierungdie Vertragsparteien nicht schriftlich anderweitig vereinbart haben, werden keine weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden, außer den in diesem Abschnitt genannten Garantien gewährt. Eine Der Verkäufer lehnt jede stillschweigende Garantie i.S.dfür die Marktgängigkeit oder zufriedenstellende Qualität bzw. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbartEignung für einen bestimmten Zweck, wenn sowie jede Garantie für die Qualität, Kapazität, Effizienz, den Zustand oder die Leistung der Produkte ab, es sei denn, die Parteien haben dies gesondert schriftlich und in den Besonderen Verkaufsbedingungen ausdrücklich vereinbart wird und der Verkäufer hat sie unterzeichnet.
5.4. In den folgenden Fällen ist die Garantie nicht anwendbar: - Änderung oder wenn Instandsetzung der Produkte durch den Käufer ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Verkäufers; - unsachgemäße Verwendung der Produkte durch den Käufer bzw. Nichteinhaltung der Bedienungs- und Wartungsanleitungen; - Mängel oder Mißbetrieb der Produkte, die Kaufsache mit auf Fahrlässigkeit oder Ungeschicklichkeit bei der Verwendung der Produkte durch den Käufer zurückzuführen sind, oder übermäßige Abnutzung und Ausfall durch übermäßige oder unsachgemäße Verwendung der Produkte; - Nichteinhaltung der Bedienungs- und Wartungsanleitungen, Verwendung von Nicht-Original-Ersatzteilen oder Instandsetzung und Änderung der Produkte bei nicht autorisierten Zentren.
5.5. Alle anderen Eingriffe oder der Austausch von durch die vorliegende Garantie abgedeckten Teilen bzw. Komponenten durch den Verkäufer führen nicht zu einer schriftlichen Herstellergarantie versehen Verlängerung der Garantie, die in jedem Fall zwölf Monate nach der ersten Lieferung des Produkts abläuft.
5.6. Im Rahmen der Verkäuferverantwortlichkeit gemäß dem vorliegenden Punkt 5, ist seine Haftung für vom Käufer erlittene Schäden in jedem Fall auf den Wert des Einzelverkaufs der als mangelhaft oder minderwertig befundenen Produkte beschränkt, unter Ausschluss jeglicher Entschädigung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Rufschädigung, von Drittparteien erlittene Schäden, usw., soweit dies nicht nach geltendem Recht verboten ist.
25.7. Bei Lieferung im Streckengeschäft gilt als vereinbartSoweit nicht gesetzlich verboten, verzichtet der Käufer auf das Rückgriffsrecht („diritto di regresso“) in Verbindung mit Artikel 131 des Gesetzes Nr. 229 vom 29. Juli 2003 - „Codice del Consumo“) für den Fall, dass die es zu Streitigkeiten zwischen Verbrauchern der Produkte und dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wird. Dieser hat den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informierenKäufer oder anderen Verkäufern oder Zwischenhändlern kommen sollte.
3. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen der Nacherfüllung hat der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.
4. Im Fall der Mängelgewährleistung ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VII.
6. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur in der Weise wie für die Kaufsache. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
7. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des Auftragnehmers.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann.
9. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang. Die Zu- sage der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen
Mängelgewährleistung. 1. Die Abweichungen von der Beschaffenheit der jeweiligen Kaufsache ergibt sich ausnahmslos aus Roh- und Hilfsstoffe können nicht beanstandet werden, soweit sie den entsprechenden Vereinbarungen üblichen Qualitäten der Papier- und Pappe- erzeugenden Industrie entsprechen. Ebenfalls keine Mängel sind die durch die Drucktechnik bedingten Unterschiede zwischen dem Auftragnehmer Andruck und dem Kunden. Informationsbroschüren, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbart, wenn dies gesondert schriftlich und ausdrücklich vereinbart wird oder wenn die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen istAuflage.
2. Bei Lieferung im Streckengeschäft gilt als vereinbartIst der Liefergegenstand nicht frei von Sachmängeln, dass die die Eignung für den nach dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel vom Vertrag vorausgesetzten Gebrauch beeinträchtigen oder haben wir für bestimmte Beschaffenheits- merkmale eine Garantie übernommen, so haben wir nach unserer Xxxx den Mangel zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wird. Dieser hat den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel beseitigen oder einen mangelfreien Liefergegenstand zu informierenliefern.
3. Ist Schlägt die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaftNachbesserung nach erfolglosem zweiten Versuch wegen des gleichen Mangels fehl, so ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen der Nacherfüllung hat der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.
4. Im Fall der Mängelgewährleistung ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist kann der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt vom Vertrag zurückzutreten zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen zu die Vergütung mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zuDie Haftung wegen etwaiger Schadensersatzansprüche und Haftungsbegrenzungen wegen Sachmängeln sind abschließend in X. dieser Geschäftsbedingungen geregelt.
4. Wählt der Kunde SchadensersatzEntscheiden wir uns für Nachbesserung, so gelten tragen wir die Haftungsbestimmungen für die Nachbesserung erforderlichen Kosten. Diese Kostenerstattung umfasst keine Aufwendungen, die dadurch entstanden sind, weil der Liefergegenstand an einen anderen Ort als den Ablieferungsort des Abschnitts VIIKunden verbracht worden ist.
5. Keine Sachmängelansprüche des Kunden bestehen: – bei Mängeln, die durch unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung durch den Kunden oder seine Abnehmer entstanden sind; – für die Eignung unserer Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck, wenn die konkrete Verwendungsmöglichkeit sich nicht aus der Auftragsbestätigung oder aus einer der Ware beigefügten schriftlichen Anleitung ergibt, oder die Eignung für einen bestimmten Vertragszweck nicht ausdrücklich von uns bejaht wurde; – für fehlende Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichung der Farbe, für unzureichende Klebung, Gummierung, Lackierung, Imprägnierung, Schrumpfung, Dehnung oder Feuchtigkeitsaufnahme, soweit trotz sachgemäßer Überprüfung der eingesetzten Materialien diese fehlende Beschaffenheit nicht erkennbar ist; – bei unsachgemäßer Lagerung oder Verarbeitung unserer Ware; – bei mehrfachem Einsatz unserer Ware. Die Ware ist nur für den einmaligen Einsatz bestimmt.
6. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur in Stellt sich heraus, dass der Weise wie für die Kaufsache. Die Frist für die Mängelhaftung an Mangel auf einem Umstand beruht, der Kaufsache wird um die Dauer uns nicht zur Sachmängelgewährleistung verpflichtet, so hat der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängertKunde uns alle hierdurch entstehenden Kosten zu ersetzen.
7. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden Handelt es sich bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des Auftragnehmers.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann.
9. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang. Die Zu- sage der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaftLiefergegenständen um gebrauchte Gegenstände, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richtensämtliche Sachmängelansprüche ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangigDie Haftung wegen etwaiger Schadensersatzansprüche und die Haftungsbegrenzungen wegen gebrauchter Gegenstände ist in X. dieser Geschäfts- bedingungen abschließend geregelt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelgewährleistung. (1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Übergabe. Die Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verwenders oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren. Diese Frist gilt ferner nicht in Fällen, die dem Anwendungsbereich des § 478 BGB unterfallen
(2) Der Vertragspartner muss die Ware sofort nach Eingang auf Sachmängel, z. X. Xxxxx, Qualität, Beschaffenheit, prüfen und ist verpflichtet, offensichtliche Mängel auf der Empfangsquittung zu vermerken. Im Übrigen gilt § 377 HGB. Beschädigungen auf dem Transport berechtigen dem Verwender gegenüber nicht zur Annahmeverweigerung.
(3) Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der jeweiligen Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der Bestellten können vom Vertragspartner nur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Empfang der Ware bzw. nach dem der Mangel offensichtlich wurde, geltend gemacht werden.
(4) Bei Mängeln der Kaufsache, die der Verwender nicht beseitigen kann, wird der Verwender nach seiner Xxxx seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Käufers geltend machen oder an den Käufer abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen den Verwender können bei Mängeln der Kaufsache ergibt sich ausnahmslos unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen – mit Ausnahme solcher aus den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verwenders oder seiner Erfüllungsgehilfen – nur und dem Kunden. Informationsbroschüren, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbarterst geltend gemacht werden, wenn dies gesondert schriftlich und ausdrücklich vereinbart wird oder wenn die Kaufsache mit gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer schriftlichen Herstellergarantie versehen Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners gegen den Verwender gehemmt.
2. Bei Lieferung im Streckengeschäft gilt als vereinbart, dass die dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick (5) Haftet der Verwender nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wird. Dieser hat den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informieren.
3. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaftGewährleistung, so ist der Auftragnehmer Verwender nach seiner seiner, innerhalb angemessener Frist zu treffenden, Xxxx zunächst zur Beseitigung des Mangels Nachbesserung oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen der Nacherfüllung hat der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit Ersatzlieferung verpflichtet und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.
4berechtigt. Im Fall Falle des Fehlschlagens, d.h. der Mängelgewährleistung ist Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Auftragnehmer verpflichtetNachbesserung oder Ersatzlieferung, alle zum Zwecke kann der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt Vertragspartner vom Vertrag zurückzutreten zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz.
(6) Beruht ein Mangel auf einem Verschulden des Verwenders, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VIIkann der Vertragspartner Schadensersatz nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen verlangen.
6. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur in der Weise wie für die Kaufsache. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
7. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des Auftragnehmers.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann.
9. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang. Die Zu- sage der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Mängelgewährleistung. 16.1 Erweisen sich von uns erbrachte Leistungen als mangelhaft, richten sich die Rechte des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Beschaffenheit Schadensersatzansprüche kann der jeweiligen Kaufsache ergibt Kunde jedoch nur nach Maßgabe von Ziff. 7 geltend machen.
6.2 Bei unseren Produkten handelt es sich ausnahmslos um natürliche Rohstoffe, bei denen Qualitäts- und Farbschwankungen auftreten können. Insoweit liegt kein Mangel vor.
6.3 Wir werden mangelhafte Waren nach unserer Xxxx innerhalb einer angemessenen Frist entweder reparieren oder ersetzen. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist im Gegenzug berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil der Zahlung zurückzubehalten.
6.4 Beruht der Mangel auf einem fehlerhaften Fremderzeugnis, sind wir berechtigt, unsere Gewährleistungsansprüche gegen unseren Vorlieferanten an den Kunden abzutreten. In diesem Fall können wir aus den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden. Informationsbroschüren, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbartvorstehenden Bestimmungen erst in Anspruch genommen werden, wenn dies gesondert schriftlich der Kunde die abgetretenen Ansprüche gegen den Vorlieferanten erfolglos gerichtlich geltend gemacht hat.
6.5 Die Gewährleistungsfrist für Sachmängel beträgt 12 Monate ab Ablieferung (oder, sofern zutreffend, Abnahme) der Ware. Dies gilt nicht bei Arglist und ausdrücklich vereinbart wird für Schadensersatzansprüche nach Maßgabe von Ziff. 7.
6.6 Wir leisten keine Gewähr für Beanstandungen, die auf unsachgemäßer Verarbeitung, auf bestimmungswidriger Verwendung oder wenn natürlicher Abnutzung beruhen. Gleiches gilt für unsachgemäße Änderungen oder Reparaturen, die Kaufsache der Kunde an der gelieferten Ware vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt, es sei denn, dass die Änderung oder Reparatur für den Mangel nicht ursächlich oder nicht mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen ursächlich ist.
2. Bei 6.7 Die Gewährleistung bei Lieferung im Streckengeschäft gilt als vereinbart, dass die dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wird. Dieser hat den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informieren.
3. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so gebrauchter Sachen ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen der Nacherfüllung hat der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.
4. Im Fall der Mängelgewährleistung ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VII.
6. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur in der Weise wie für die Kaufsache. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
7. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des Auftragnehmers.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werdenSchadensersatzansprüche bleiben hiervon nach Maßgabe von Ziff. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann7 unberührt.
9. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang. Die Zu- sage der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelgewährleistung. 1a) Gewähr übernehmen wir für die von uns gelieferten Teile auf die Dauer von 2 Jahren, vom Tage der Lieferung an gerechnet, und zwar in der Weise, dass wir alle Teile, welche sich infolge fehlerhaften Materials oder mangelhafter Werkstattausführung als untauglich erweisen, auf unsere Kosten beim Käufer oder bei uns so schnell wie möglich ausbessern oder neu liefern. Für Schäden infolge natürlicher Abnutzung wird keine Haftung übernommen. Die Beschaffenheit Beweislast dafür, dass der jeweiligen Kaufsache ergibt sich ausnahmslos aus Mangel bereits bei Lieferung vorhanden war und insbesondere nicht durch eine unsachgemäße Behandlung oder durch Einwirkung von außen entstanden ist, trägt der Kunde. Dies gilt auch für den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer Fall, dass Änderungen, Nachbesserungs- oder Instandsetzungsarbeiten ohne unsere Einwilligung vom Käufer oder einem Dritten vorgenommen werden. Bei Dienst-, Entwicklungs- und dem Kunden. Informationsbroschüren, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB Forschungsleistungen gilt nur dann als vereinbart, wenn dies gesondert schriftlich und ausdrücklich vereinbart wird oder wenn die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen istPunkt 9 c).
2b) Die Feststellung von Mängeln ist uns unverzüglich schriftlich bekannt zu geben, bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung. Bei Lieferung im Streckengeschäft Der Käufer ist nicht berechtigt, bei Beanstandungen auf unsere Kosten irgendwelche Veränderungen oder Nacharbeiten ohne unser Einverständnis vorzunehmen. Beanstandete Teile werden unser Eigentum. Für ausgeführte Nachbesserungsarbeiten oder gelieferte Ersatzteile besteht eine Haftung nur bis zum Ablauf der Garantiefrist für die ursprüngliche Lieferung. Für Nachlieferungen gilt als vereinbart, dass ebenfalls die dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wird. Dieser hat Regelung über den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informierenEigentumsvorbehalt (oben 7.).
3c) Bei der Lieferung von Dienstleistungen, Entwicklungs- und Forschungsleistungen sind diese spätestens 4 Wochen nach Lieferung/Übergabe durch den Verkäufer abzunehmen. Ist Mängel sind schriftlich anzuzeigen. Berechtigte Mängel werden vom Verkäufer in einem vertretbaren Zeitraum beseitigt. Danach gilt die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaftLeistung als vollständig abgenommen. Werden innerhalb 4 Wochen keine Mängel angezeigt, so ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx zur Beseitigung des Mangels gilt die Leistung als angenommen.
d) Schlägt die Nachbesserung oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen der Nacherfüllung hat der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen Ersatzlieferung fehl (z.B. weil sie unmöglich ist, zweimal misslingt oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug istnicht innerhalb einer angemessenen Frist gelingt), hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.
4. Im Fall der Mängelgewährleistung ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist kann der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt vom Vertrag zurückzutreten eine Herabsetzung der Vergütung oder den Kaufpreis angemessen zu mindernRückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VII.
6. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur in der Weise wie für die Kaufsache. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
7. Weitere Ansprüche des KundenEine weitergehende Haftung, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von SchädenSchadensersatz aller Art, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen übernehmen wir nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des Auftragnehmers.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Dies gilt nicht, wenn soweit z.B. bei Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kannProdukthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften gehaftet wird.
9e) Schadensersatzansprüche des Käufers aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Für Mängelansprüche Dies gilt nicht, soweit z.B. bei Personenschäden der Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang. Die Zu- sage Vorsatzes oder der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungengroben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelgewährleistung. 110.1. Offene Transportschäden (Verpackung beschädigt) müssen vom Auslieferer sofort schriftlich bestätigt werden bzw. der Spedition innerhalb von 24 Stunden schriftlich gemeldet werden, verdeckte Transportschäden (Inhalt beschädigt) binnen einer Woche. Die Beschaffenheit Ware muss bis zur Besichtigung durch die Spedition vollständig, wie bei Erhalt, unbenutzt bleiben. Wird die Ware zurückgeschickt, erlischt der jeweiligen Kaufsache ergibt sich ausnahmslos Versicherungsanspruch.
10.2. Offensichtliche Mängel der gelieferten Ware oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung - bei verdeckten Mängeln spätestens innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Entdeckung - schriftlich zu rügen. Dasselbe gilt bei Mehr- oder Minderlieferungen sowie Lieferungen von anderen als den geschuldeten Sachen. Erfüllt der Kunde die ihm obliegende Untersuchungs- und/ oder Rügepflicht nicht oder nicht rechtzeitig, so sind sämtliche Ansprüche aus der mangelhaften Lieferung bzw. Mehr- oder Minderlieferung ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Arglist der eh- systemhaus vor. Ebenso verliert der Kunde das Recht, die Abnahme wegen dieser nicht oder nicht rechtzeitig gerügter Mängel zu verweigern.
10.3. Hat der Kunde oder ein Dritter eigenmächtige Nachbesserungsarbeiten vorgenommen, ist die Haftung der eh-systemhaus insoweit ausgeschlossen, als diese Nachbesserungsarbeiten zu weiteren Schäden geführt haben.
10.4. eh-systemhaus hat das Recht, beanstandete Ware insgesamt zweimal nachzubessern oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung auch beim zweiten Mal fehl, kann der Kunde den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem KundenVertrag rückgängig machen (Wandlung) oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen. Informationsbroschüren, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbartDasselbe gilt, wenn dies gesondert schriftlich und ausdrücklich vereinbart eh-systemhaus zur Nachbesserung oder mangelfreien Ersatzlieferung nicht in der Lage ist. Durch Ausbesserung oder Nachbesserung wird oder wenn die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen istGewährleistungspflicht um die Dauer dieser Arbeiten verlängert.
210.5. Bei Lieferung im Streckengeschäft gilt als vereinbartStellt sich heraus, dass die vom Kunden zur Nachbesserung eingesandte Sache mangelfrei ist, kann eh-systemhaus dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- Kunden die Aufwendungen in Rechnung stellen, die ihr zur Überprüfung der Mangelhaftigkeit der Sache erwachsen sind.
10.6. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Lieferungen ab dem 01.01.2006 12 Monate. Sie beginnt mit dem Gefahrenübergang, spätestens mit Anlieferung der Ware. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und Rügepflicht gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung/Produkthaftpflicht geltend gemacht werden.
10.7. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder
10.8. Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungen haftet eh-systemhaus vorbehaltlich der Regelung in 10.1 und 10.2 im Hinblick auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wird. Dieser hat gleichen Umfang wie für den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informierenursprünglichen Liefergegenstand.
3. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet10.9. Zur Vornahme aller von eh-systemhaus nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen der Nacherfüllung Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem eh-systemhaus die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls , andernfalls ist der Auftragnehmer für die daraus entstehenden Folgen eh-systemhaus von der Haftung Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer Rücksendungen werden nur mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangenBeilegung aller mitgelieferten Teile entgegengenommen.
4. Im Fall der Mängelgewährleistung ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VII.
6. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur in der Weise wie für die Kaufsache. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
7. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des Auftragnehmers.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann.
9. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang. Die Zu- sage der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelgewährleistung. 1. Die Beschaffenheit der jeweiligen Kaufsache ergibt sich ausnahmslos aus Soweit auf die Montage- bzw. Reparaturleistungen Kauf- oder Werkvertragsrecht anzuwenden ist, gelten für Mängel die nachfolgenden Bestimmungen in den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem KundenZiffer VII Nr. Informationsbroschüren, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbart, wenn dies gesondert schriftlich und ausdrücklich vereinbart wird oder wenn die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen ist2 – 6.
2. Bei Lieferung im Streckengeschäft Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist MAXIMATOR hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt als vereinbartdie Anzeige, dass wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wirdrechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Dieser hat Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, sind Mängelansprüche für den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informierennicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
3. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaftSoweit ein von MAXIMATOR zu vertretender Mangel vorliegt, so ist der Auftragnehmer MAXIMATOR nach seiner Xxxx von MAXIMATOR zur Beseitigung des Mangels Nachbesserung oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen der Nacherfüllung hat der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.
4. Im Fall der Mängelgewährleistung ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
5Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehl, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung zu mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VIIverlangen.
64. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur in der Weise wie für die Kaufsache. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
7. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen Mängelansprüche des Kunden bei Aufstellungsind in jedem Fall ausgeschlossen, Anschlusssofern und soweit Schäden durch eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer Dritten, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung und/oder Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, ungeeignete Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, entstehen, sofern und ohne vorherige Genehmigung soweit die vorgenannten Umstände nicht auf das Verschulden von MAXIMATOR zurückzuführen sind.
5. Ansprüche des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer VIII und sind im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des AuftragnehmersÜbrigen ausgeschlossen.
86. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossenMängelansprüche verjähren bei Werkverträgen innerhalb eines (1) Jahres ab Abnahme und bei Kaufverträgen ab Übergabe innerhalb eines (1) Jahres ab Übergabe des Kaufgegenstands bzw. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werdenvertragsgemäßer Beendigung der Montage- bzw. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann.
9Reparaturleistungen. Für Mängelansprüche vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der Verletzung des Kunden beträgt Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aufgrund von Mängeln gelten die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise gesetzlichen Verjährungsfristen für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang. Die Zu- sage der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von VerhandlungenMängelansprüche.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
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Samples: Reparatur Und Montagebedingungen
Mängelgewährleistung. 17.1 Der Auftraggeber hat alle (Teil-)Lieferungen und Leistungen unverzüglich zu prüfen. Die Beschaffenheit Alle Mängel (im nicht kaufmännischen Verkehr nur die offensicht- lichen), Fehlmengen oder Falschlieferungen sind spätestens binnen acht Tagen, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Bei einem Einbau in Kenntnis der jeweiligen Kaufsache ergibt sich ausnahmslos aus den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden. Informationsbroschüren, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbart, wenn dies gesondert schriftlich und ausdrücklich vereinbart wird oder wenn die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen istMängel erlischt jeder Gewährleistungsanspruch.
27.2 Bei berechtigten Beanstandungen wird von uns Ersatz geliefert oder nachgebessert. Bei Lieferung im Streckengeschäft gilt als vereinbart, dass die dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- Kann der Mangel innerhalb angemessener Frist nicht beseitigt werden und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wird. Dieser hat den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informieren.
3. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaftwird auch Ersatzlieferung verweigert, so ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen der Nacherfüllung hat der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat kann der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
4. Im Fall der Mängelgewährleistung ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle 7.3 Alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen notwendigen Aufwendungen, insbesondere Transport-aufgewendete Löhne und Kosten für den Aus- und Einbau, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragenetc. von der mangelhaften Sache, soweit sich diese sie nicht dadurch erhöhenin unserem Hause anfallen hat der Besteller zu tragen und auf seine Rechnung und Kosten die Kaufsache an uns zu übergeben. Insoweit ist auch hinsichtlich dieser Kosten unser Firmensitz Erfüllungsort.
7.4 Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
7.5 Im Falle der Lieferung und Montage gilt unsere Werkleistung als abgenommen, sollte der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach unserer Fertigstellungsmitteilung schriftlich eine förmliche Abnahme verlangen. Unsere Werkleistung gilt auch spätestens 14 Tage nach Ingebrauchnahme als abgenommen.
7.6 Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurdegelieferte Xxxx für die vom Auftraggeber in Aussicht genommenen Zwecke geeignet ist.
57.7 Das Entstehen unserer Gewährleistungspflicht hat eine fachmännische Planung und Ausführung des Einbaus unserer Anlagen und Teile zur Vorausset- zung. Schlägt Gewährleistungsansprüche stehen nur solchen Käufern zu, welche zum Zeitpunkt des Einbaus von Hydraulikkomponenten autorisierte Heizungsbau- oder Installateurfachbetriebe, bzw. welche zum Zeitpunkt des Einbaus von Elektronikkomponenten autorisierte Elektrofachbetriebe sind und welche die Nacherfüllung fehlAnlagen und Teile entsprechend den jeweils gültigen technischen Einbauanleitungen einbauen und gemäß unseren Inbetriebnahmevorschriften in Betrieb nehmen. Unsere Gewährleistungspflicht erlischt, ist sie unmöglich, unzumutbar wenn die gelieferten Waren von fremder Seite oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt vom Vertrag zurückzutreten Einbau von Teilen fremder Herkunft verän- dert werden oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VIIunsere Wartungsvorschriften nicht eingehalten werden.
6. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur in der Weise wie für die Kaufsache7.8 Die Gewährleistungspflicht beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für die Mängelhaftung an der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
7. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von SchädenMangelfolgeschäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Für nicht soweit keine Ansprüche aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen Delikt geltend gemacht werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere im Hinblick auf für diese gilt die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des Auftragnehmersgesetzliche Verjährungsfrist.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann.
9. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang. Die Zu- sage der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelgewährleistung. 1. Die Beschaffenheit der jeweiligen Kaufsache ergibt sich ausnahmslos aus den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden. Informationsbroschüren, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbart, wenn dies gesondert schriftlich und ausdrücklich vereinbart wird oder wenn die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen ist.
2. Bei Lieferung im Streckengeschäft gilt als vereinbartGewährungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass die dem Auftragnehmer obliegende dieser seinen Untersuchungs- und Rügepflicht iRügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekom- men ist. Mängel sind dem Lieferer gegebenenfalls schriftlich per Ein- schreiben anzuzeigen. Soweit ein von dem Lieferer zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Lieferer nach seiner Xxxx zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Lieferer, insoweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt, die Kosten des Ersatzstückes, des Aus- und Einbaus sowie diejenigen für die Bestel- lung seiner Monteure und Hilfskräfte. Im Hinblick Übrigen trägt der Besteller die Kosten. Für Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung des Lieferers zunächst auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wirddie Abtretung der Haftungsansprüche, die ihm gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen. Dieser hat den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informieren.
3Der Lieferer haftet subsidiär nach erfolgloser gerichtlicher Inanspruchnahme des Lieferers des Frem- derzeugnisses. Ist der Lieferer zur Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verweigert der Lieferer diese oder verzögert sie sich über angemessene Frist hinaus aus Gründen, die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaftder Lieferer zu ver- treten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung fehl, so ist der Auftragnehmer Besteller nach seiner Xxxx zur Beseitigung berechtigt, die Wandlung, d.h. Rückgängigmachung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen der Nacherfüllung hat der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen istVertrages, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung eine entspre- chende Minderung des Mangels in Verzug istKaufpreises verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.
4. Im Fall der Mängelgewährleistung ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbestimmungen sind weitergehende Ansprüche des Abschnitts VII.
6Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausge- schlossen. Der Auftragnehmer Lieferer haftet deshalb nicht für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur in der Weise wie für die Kaufsache. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
7. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem am Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht; insbesondere haftet der Lieferer nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Be- stellers. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des Auftragnehmers.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Dies Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Scha- densursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann.
9der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 680 Abs. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt 2 BGB geltend macht. Sofern der Lieferer schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine so genannte Kardinalpflicht ver- letzt, ist die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt; im übrigen ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergangsie gemäß Ziffer 4 dieses Abschnitts ausgeschlossen. Die Zu- sage der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate, gerechnet ab Gefahren- übergang. Diese Frist ist noch eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprü- che auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine verjährungshemmende VerhandlungAnsprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen§ 478 BGB findet keine Anwendung.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelgewährleistung. 1. Die Beschaffenheit Für bei Gefahrübergang bestehende Mängel der jeweiligen Kaufsache ergibt sich ausnahmslos aus den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden. Informationsbroschüren, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbart, wenn dies gesondert schriftlich und ausdrücklich vereinbart wird Lieferung oder wenn die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen istder Werksleistung leisten wir Gewähr.
2. Bei Lieferung im Streckengeschäft gilt als vereinbartDie Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass die dem Auftragnehmer obliegende dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist; alle mit einer Eingangskontrolle verbundenen Kosten der Untersuchungen trägt der Besteller selbst. Erkennbare Mängel können nur innerhalb von fünf Arbeitstagen, gerechnet ab Gefahrenübergang auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wirdden Besteller, schriftlich und unter genauer Spezifizierung der geltend gemachten Mängel gerügt werden. Dieser hat den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Andere Mängel müssen unverzüglich ab ihrer Entdeckung, spätestens 12 Monate ab Gefahrübergang geltend gemacht werden. Zur Mängelprüfung Beauftragte sind nicht zur Anerkennung von Mängeln unverzüglich parallel zu informierenmit Wirkung gegen uns berechtigt.
3. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaftErweist sich eine Mängelrüge als begründet, so ist der Auftragnehmer sind wir nach seiner unserer Xxxx zur Beseitigung des Mangels Nacherfüllung (Mängelbeseitigung, Ersatzlieferung) oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen Herabsetzung der Nacherfüllung hat Vergütung berechtigt; bei dauerhaften Geschäftsbeziehungen kann die Herab- setzung der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer Vergütung durch Gutschrift für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.
4mangelhafte Ware erfolgen. Im Fall der Mängelgewährleistung ist der Auftragnehmer Nacherfüllung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke Zweck der Mängelbeseitigung Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem Ware an einen anderen Ort als dem den Erfüllungsort verbracht wurde.
54. Schlägt Xxxxxx die Nacherfüllung fehlfehlschlägt, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist der Kunde Besteller nach seiner Xxxx berechtigt berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung um den Kaufpreis angemessen zu mindernBetrag herabzusetzen, um den der Mangel den Wert der mangelhaften Sache, gemessen an der Vergütung, mindert. Bei Die Nacherfüllung gilt als fehlgeschlagen, wenn sie zweimal erfolglos versucht worden ist.
5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer Eigenschaft, für deren Vorhandensein wir eine Garantie übernommen haben, Ansprüche geltend macht. Garantieerklärungen werden von uns nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zuschriftlich und als solche bezeichnet abgegeben. Wählt Im Übrigen haften wir für Leistungsstörungen nur nach Maßgabe der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VIIZiff. VIII.
6. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur in der Weise wie für die Kaufsache. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängertVon uns als mangelhaft anerkannte Waren sind uns auf unser ausdrückliches Verlangen zurückzugeben.
7. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen Bei fehlerhaften Lieferungen hat der Besteller Zahlung für den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit unstreitig fehlerfreien Anteil der Lieferung zuzüglich der Kosten für Transport und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer Verpackung und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des Auftragnehmersanteiliger Mehrwertsteuer zu leisten.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann.
9. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab verjähren 12 Monate nach Gefahrübergang. Die Zu- sage der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlunggesetzlichen Verjährungsfristen gelten, wenn uns Arglist oder Vorsatz nachgewiesen werden kann oder bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb Die gesetzlichen Verjährungsfristen für die Fälle von drei Wochen schriftlich äußertLieferregress entsprechend §§ 478, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen479 BGB bleiben unberührt.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
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Mängelgewährleistung. 19.1 Grundlage für die Leistungserbringung sind ausschließlich die schriftlich vereinbarten Leistungsmerkmale und der Leistungsum- fang. Sollte dabei im Einzelfall ausnahmsweise ein Leistungserfolg geschuldet sein, gilt Folgendes:
9.2 Grundlage der Mängelhaftung der SIVENTUS ist vor allem die über die Beschaffenheit der Leistung der SIVENTUS getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit gelten die als solche bezeichneten Leistungsbeschreibungen, die dem Auftraggeber vor seiner Beauftragung überlassen oder in den Vertrag einbezogen worden sind. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Für öffentliche Äußerungen (z.B. Werbeaussagen) übernimmt SIVENTUS jedoch keine Haftung.
9.3 Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser offensichtliche, d.h. bei ordnungsgemäßer Untersu- chung erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich gegenüber SIVENTUS anzeigt. Versäumt der Auftraggeber die ordnungsge- mäße und fristgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung der SIVENTUS für den nicht oder nicht rechtzeitig angezeigten Mangel ausgeschlossen. Die Beschaffenheit der jeweiligen Kaufsache ergibt sich ausnahmslos aus den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden. Informationsbroschüren, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB Leistung gilt nur dann als vereinbart, wenn dies gesondert schriftlich und ausdrücklich vereinbart wird oder wenn die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen istgenehmigt.
2. Bei Lieferung im Streckengeschäft gilt als vereinbart, dass die dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wird. Dieser hat den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informieren.
3. 9.4 Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes Leistung mangelhaft, so ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx zur kann SIVENTUS zunächst wählen, ob sie Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbes- serung) oder durch mangelfreie Leistung (Ersatzlieferung) leistet. Das Recht der SIVENTUS, die Nacherfüllung unter den gesetz- lichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Der Auftraggeber hat SIVENTUS die zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen der geschuldeten Nacherfüllung hat der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.
9.5 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls ist der Auftragnehmer für Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Auftraggebers als unberechtigt heraus, können wir die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in hieraus entstan- denen Kosten vom Auftraggeber ersetzt verlangen.
9.6 In dringenden Fällen der Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, Betriebssicherheit oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug istzur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Auftraggeber Auftrag- geber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte zu beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen von SIVENTUS Ersatz seiner Kosten der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
4. Im Fall der Mängelgewährleistung Von einer derartigen Selbstvornahme ist der Auftragnehmer verpflichtetSIVENTUS unverzüglich, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungennach Möglichkeit vorher, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
5benachrichtigen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VII.
6. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur in der Weise wie für die Kaufsache. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
7. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des Auftragnehmers.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Dies gilt Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kannSIVENTUS berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetz- lichen Vorschriften zu verweigern.
99.7 Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz bzw. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 10 dieser AGB und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang. Die Zu- sage der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungensind im Übrigen ausgeschlossen.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
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Mängelgewährleistung. (1) Die Ware ist nach Ablieferung an den Vertragspartner oder an den von ihm bestimmten Dritten unverzüglich zu untersuchen. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist dem Verwender hiervon unverzüglich, jedenfalls innerhalb 3 Werktagen, Anzeige in Textform zu machen. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Vertragspartner offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von 7 Werktagen ab Lieferung in Textform anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Vertragspartner die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
(2) Beruht ein Mangel auf einem Verschulden des Verwenders, so kann der Vertragspartner Schadensersatz nur unter den in § 6 (Haftung) bestimmten Voraussetzungen verlangen.
(3) Haftet der Verwender nach Maßgabe dieser AGB wegen Mängeln der Ware, so ist der Verwender nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Xxxx zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
(4) Die Beschaffenheit Gewährleistung entfällt, wenn der jeweiligen Vertragspartner ohne Zustimmung des Verwenders den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Vertragspartner die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
(5) Bei Mängeln der Ware, die in den Verantwortungsbereich eines Vorlieferanten des Verwenders fallen, wird der Verwender nach seiner Xxxx seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Vertragspartners geltend machen oder an den Vertragspartner abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen den Verwender können bei Mängeln der Kaufsache ergibt sich ausnahmslos unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen – mit Ausnahme solcher aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verwenders oder seiner Erfüllungsgehilfen – nur und erst geltend gemacht werden, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den entsprechenden Vereinbarungen zwischen Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners gegen den Verwender gehemmt.
(6) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Auftragnehmer und dem KundenVerwender beträgt ein Jahr ab Lieferung oder – soweit eine Abnahme erforderlich ist – ab der Abnahme, sofern nicht die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen würde. Informationsbroschüren, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie Ansprüche i.S.d. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbart438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, wenn dies gesondert schriftlich und ausdrücklich vereinbart wird bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, bei arglistigem Verschweigen des Mangels, vorsätzlicher oder wenn die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen ist.
2. Bei Lieferung im Streckengeschäft gilt als vereinbartgrob fahrlässiger Herbeiführung oder der Verletzung von Leben, dass die Körper oder Gesundheit sowie Ansprüche gemäß dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wird. Dieser hat den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informieren.
3. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen der Nacherfüllung hat der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.
4. Im Fall der Mängelgewährleistung ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VII.
6. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur in der Weise wie für die Kaufsache. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
7. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des Auftragnehmersgesetzlichen Verjährungsfristen.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann.
9. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang. Die Zu- sage der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Mängelgewährleistung. 1. Die Beschaffenheit Im Falle eines begründeten gewährleistungspflichtigen Mangels ist JÄGER zunächst nach eigener Xxxx berechtigt, den Mangel durch Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung fehlerhafter Kom- ponenten zu beseitigen. Schlagen entweder zwei Nacherfüllungs- / Nachbesserungsversuche von JÄGER fehl oder befindet sich JÄGER länger als drei Wochen mit den geschuldeten Nacherfüllungs- / Nachbesserungsarbeiten in Verzug, ist der jeweiligen Kaufsache ergibt sich ausnahmslos aus den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden. InformationsbroschürenAuftraggeber bei unerheblichen Mängeln zur Minderung der Gegenleistung, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbart, wenn dies gesondert schriftlich und ausdrücklich vereinbart wird oder wenn die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen istansonsten wahlweise auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Bei Lieferung Bekannte Mängel hat der Auftraggeber JÄGER unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Für bekannte Mängel, für die sich der Auftraggeber die Gewährleistung im Streckengeschäft gilt als vereinbartZeitpunkt der Abnahme nicht vorbehält, dass erlischt die dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wirdGewährleistungspflicht. Dieser hat Auf den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informierenEinwand der verspäteten Mängelrüge wird nicht ver- zichtet.
3. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaftFerner erlöschen Mängelgewährleistungsansprüche, so ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen der Nacherfüllung hat der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.
4. Im Fall der Mängelgewährleistung ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VII.
6. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur in der Weise wie für die Kaufsache. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
7. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden Vertragsgegenstand Ände- rungen oder Reparaturen ohne schriftliche Zustimmung von JÄGER durchgeführt worden sind, bestehen nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des Auftragnehmers.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kannder Auftraggeber nachweist, dass darauf nicht der Mangel beruht. Schließlich über- nimmt JÄGER keine Gewähr für solche Mängel, die ausschließlich verschleißbedingt sind. JÄGER bewahrt ausgetauschte Teile zwei Wochen nach Abnahme der Arbeiten auf. Sollten innerhalb dieser Frist keine Eigentumsansprüche des Auftraggebers geltend gemacht werden, gehen die Teile in das Eigentum von JÄGER über. Für die Nacherfüllung bzw. Nachbesserung leistet JÄGER im gleichen Umfang Gewähr wie für die ursprünglichen Arbeiten.
9. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang4. Die Zu- sage Gewährleistungsfrist bzgl. Servicearbeiten beträgt 12 Monate; bei Servicearbeiten an einem Bauwerk 30 Monate, jeweils beginnend mit dem Tag der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von VerhandlungenAbnahme.
105. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch Etwaig bestehende kaufvertragliche Gewährleistungsansprüche in Bezug auf den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangigServicegegen- stand bleiben davon unberührt.
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Samples: Service Agreement
Mängelgewährleistung. (1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung. Die Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der Verwenderin oder ihrer Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
(2) Der Vertragspartner muss die Ware sofort nach Eingang auf Sachmängel, z. X. Xxxxx, Qualität, Beschaffenheit, prüfen und ist verpflichtet, offensichtliche Mängel auf der Empfangsquittung zu vermerken. Im Übrigen gilt § 377 HGB nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Beschädigungen auf dem Transport berechtigen der Verwenderin gegenüber nicht zur Annahmeverweigerung.
(3) Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der jeweiligen Kaufsache ergibt sich ausnahmslos aus den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem KundenWare oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der Bestellten können vom Vertragspartner nur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Empfang der Ware bzw. Informationsbroschürennachdem der Mangel offensichtlich wurde, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbart, wenn dies gesondert schriftlich und ausdrücklich vereinbart wird oder wenn die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen istgeltend gemacht werden.
2. Bei Lieferung im Streckengeschäft gilt als vereinbart, dass (4) Der Vertragspartner hat sich vor Inbetriebnahme mit der Bedienungsanleitung insbesondere den Gefahrenhinweisen vertraut zu machen; Mängel und Schäden die dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wird. Dieser hat den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informierenaus einer Fehlbedienung resultieren lösen weder Gewährleistungsrechte noch sonstige Ansprüche aus.
3. Ist (5) Haftet die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaftVerwenderin nach Maßgabe dieser AGB auf Gewährleistung, so ist der Auftragnehmer die Verwenderin nach seiner ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Xxxx zunächst zur Beseitigung des Mangels Nachbesserung oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen der Nacherfüllung hat der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit Ersatzlieferung verpflichtet und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.
4berechtigt. Im Fall Falle des Fehlschlagens, d.h. der Mängelgewährleistung ist Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Auftragnehmer verpflichtetNachbesserung oder Ersatzlieferung, alle kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
(6) Die zum Zwecke Zweck der Mängelbeseitigung Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragenfallen der Verwenderin zur Last, soweit sich diese wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann die Verwenderin vom Vertragspartner die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten sowie Versandkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Vertragspartner nicht dadurch erhöhenerkennbar
(7) Beruht ein Mangel auf einem Verschulden der Verwenderin, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurdeso kann der Vertragspartner Schadensersatz nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen verlangen.
5. Schlägt (8) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Vertragspartner ohne Zustimmung der Verwenderin den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VIIerschwert wird.
6. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur in der Weise wie für die Kaufsache. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
7. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere (9) Eine im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des AuftragnehmersEinzelfall vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann.
9. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang. Die Zu- sage der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Mängelgewährleistung. 18.1. Die Beschaffenheit Bei Sach- und Rechtsmängeln stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu.
8.2. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Ware (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
8.3. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der jeweiligen Kaufsache ergibt sich ausnahmslos aus Kunde den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
8.4. Der Kunde hat die gelieferte Xxxx unverzüglich nach Anlieferung zu prüfen. Erforderlichenfalls hat der Kunde durch eine Probeverarbeitung zu prüfen, ob die gelieferte Ware einwandfrei und dem Kunden. Informationsbroschüren, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbart, wenn dies gesondert schriftlich und ausdrücklich vereinbart wird oder wenn die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen für den vereinbarten Einsatzzweck geeignet ist.
8.5. Etwaige bei der Prüfung erkennbare Mängel sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei (2) Tagen nach Erhalt der Ware, verborgene Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich unter Angabe der Bestelldaten und der Rechnungs-, Herstellungs- und Versandnummern anzuzeigen. Der Kunde hat die Mängel so genau wie möglich zu beschreiben. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt und bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Kunden hinsichtlich offensichtlicher oder bekannter Mängel einschließlich sich hieraus ergebender Folgemängel. Voraussetzung für eine Anerkennung jedwede Beanstandung ist die sachgemäße Lagerung der Ware nach Ablieferung.
8.6. Bei Lieferung zur Ausfuhr bestimmter Waren muss der Kunde die Ware bei der Anlieferung unverzüglich untersuchen und dabei erkennbare Mängel und/oder Fehlbestände unverzüglich nach der Entladung vom Transportmittel anzeigen. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen und ist mit einer Begründung zu versehen, die eine Nachprüfung ermöglicht.
8.7. Bei FOB- und FAS-Verkäufen muss die Untersuchung im Streckengeschäft gilt als vereinbart, dass die dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht Ladehafen im Hinblick auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wird. Dieser hat den Auftragnehmer unabhängig davon Kai oder im Schiff vor Verschiffung erfolgen, bei etwa festgestellten Mängeln CIF- und CFR-Verkäufen unverzüglich parallel zu informierennach dem Löschen, möglichst vor der Verzollung.
38.8. Ist Wird die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaftWare vom Kunden ohne Umladung weiterversandt, so ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen der Nacherfüllung hat der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem muss die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangenUntersuchung trotzdem am ersten Bestimmungsort erfolgen.
48.9. Im Fall der Mängelgewährleistung ist der Auftragnehmer verpflichtetKlauseln, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungendie die Schiffsmakler oder Xxxxxx in den Seeladescheinen oder anderen Papieren anbringen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese sind nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurdebeweiskräftig.
58.10. Schlägt Die Mängelrüge erstreckt sich nur auf die Nacherfüllung fehlbeanstandete Ware, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist ohne dass dadurch die Verpflichtung des Kunden zur Abnahme der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen noch zu mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VIIliefernden vereinbarten Mengen berührt wird.
68.11. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück Beanstandete Xxxx darf nur an die von uns bestimmte Anschrift und erst dann zurückgesandt werden, wenn wir die Ausbesserung nur Ware trotz zweimaliger Aufforderung nicht in der Weise wie für die Kaufsacheangemessener Frist beim Kunden abgeholt haben.
8.12. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
7. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere Gewährleistungsfrist beträgt ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des Auftragnehmers.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann.
9. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein (1) Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang. Die Zu- sage Lieferung der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von VerhandlungenWare.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Mängelgewährleistung. 1. Die Beschaffenheit Dem Auftraggeber stehen im Fall des Vorliegens eines Werkman- gels oder eines Mangels an einer Kaufsache grundsätzlich nur An- sprüche auf Nacherfüllung gegen den Auftragnehmer zu unter Aus- schluss weitergehender Gewährleistungsansprüche. Dem Auftrag- geber bleibt jedoch ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei Fehl- schlagen der jeweiligen Kaufsache ergibt sich ausnahmslos aus den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden. Informationsbroschüren, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbartNacherfüllung die Gegenleistung zu mindern oder, wenn dies gesondert schriftlich und ausdrücklich vereinbart wird nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, nach seiner Xxxx vom Vertrag zurückzutreten, sofern die gesetzli- chen Voraussetzungen für die Minderung bzw. den Rücktritt vorlie- gen. Die vorstehenden Regelungen dieser Ziffer A. 11.1 gelten nicht, soweit der Auftragnehmer gegen eine von ihm übernommene Beschaffenheitsgarantie verstoßen oder wenn den Mangel arglistig ver- schwiegen hat; in diesen Fällen gelten die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen istgesetzlichen Bestimmun- gen.
2. Bei Lieferung im Streckengeschäft gilt als vereinbartDer Auftragnehmer ist zu mindestens zwei Nacherfüllungsversuchen berechtigt, dass die dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wird. Dieser hat den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informieren.
3. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen der Nacherfüllung hat der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.
4. Im Fall der Mängelgewährleistung ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
5. Schlägt bevor die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VII.
6. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur in der Weise wie für die Kaufsache. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
7. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des Auftragnehmers.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werdenals fehlgeschlagen angesehen werden kann. Dies gilt nicht, wenn zwei Nacherfüllungsversuche im Einzelfall für den Auftraggeber nicht zumutbar sind.
3. Die Xxxx zwischen mehreren möglichen und zumutbaren Arten der Nacherfüllung (insbesondere zwischen Beseitigung des Mangels und Neulieferung/Neuherstellung) steht dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kannzu.
94. Für Mängelansprüche Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden beträgt Auftraggebers wegen Mängeln gelten die Verjährungsfrist ein Jahr ab GefahrübergangRegelungen dieser Ziffer A. 11. Für eine Kaufsachenicht; vielmehr gelten hierfür die Regelungen in Ziffer A. 12.
5. Teile, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang. Die Zu- sage der Prüfung des Mangels im Rahmen von Mängelbeseitigungsmaßnahmen durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens ausgebaut und durch andere Teile ersetzt wer- den, werden Eigentum des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von VerhandlungenAuftragnehmers.
106. Ist Mängelbeseitigungsmaßnahmen des Auftragnehmers einschließlich des Einbaus von Austauschteilen erfolgen ausschließlich in Erfül- lung der Gewährleistungsverpflichtungen für die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst ursprüngliche Leis- tung. Unbeschadet der Gewährleistungsrechte des Auftraggebers in Bezug auf die ursprüngliche Leistung entstehen im Falle von etwai- gen Mängeln der Mängelbeseitigungsmaßnahmen selbst (ein- schließlich Mängeln an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangigvorgenannten Austauschteilen) daher keine Gewährleistungsrechte hinsichtlich dieser Mängelbeseiti- gungsmaßnahmen, und die Gewährleistungsfrist wird nicht neu in Gang gesetzt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelgewährleistung. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, stehen dem Käufer die in den folgenden Absätzen geregelten Gewährleistungsrechte zu, wobei die Absätze (1) bis (4) die allgemeinen Folgen von Gehalts- und anderen Beschaffenheitsabweichungen regeln, während Absatz (5) für den speziellen Fall der Feststellung unerwünschter/verbotener Stoffe in der Ware gilt.
(1) Weicht die gelieferte Xxxx von der vereinbarten Beschaffenheit und Qualität ab, aber übersteigt der Minderwert 5 % des Vertragspreises nicht, ist der Käufer berechtigt, vom Verkäufer eine Minderwertvergütung zu verlangen. Die Beschaffenheit Feststellung des Minderwertes der jeweiligen Kaufsache ergibt Ware erfolgt durch einen neutralen Handelsmakler, den die Parteien einvernehmlich bestimmen. Können sich ausnahmslos aus den entsprechenden Vereinbarungen zwischen die Parteien nicht binnen zweier Geschäftstage auf einen neutralen Handelsmakler einigen, kann dessen Bestimmung auf Ersuchen des Käufers durch die dem Auftragnehmer und dem KundenLagerort der Ware nächstgelegene deutsche Getreide- oder Produktenbörse erfolgen. Informationsbroschüren, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbart, wenn dies gesondert schriftlich und ausdrücklich vereinbart wird oder wenn die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen istDie Kosten der Minderwertfeststellung trägt der Verkäufer.
(2. Bei Lieferung im Streckengeschäft gilt als vereinbart) Übersteigt der festgestellte Minderwert 5 % des Vertragspreises, dass die dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wird. Dieser hat den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informieren.
3. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx zur Beseitigung Käufer berechtigt, statt einer Minderwertvergütung die Rücknahme der gelieferten Ware unter Erstattung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen gezahlten Kaufpreises und der Nacherfüllung hat auf der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit Ware ruhenden Kosten und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten Zinsen zu verlangen.
(3) Neben dem Recht auf Rückgabe der Ware kann einmalig eine Ersatzlieferung kontraktgemäßer Xxxx verlangt werden. Der Verkäufer hat seinerseits das Recht, für die zurückzunehmende Xxxx einmal eine Ersatzlieferung vorzunehmen, es sei denn, die Annahme einer Ersatzlieferung ist dem Käufer unter den besonderen Umständen des Einzelfalls unzumutbar. Macht der Käufer oder Verkäufer von dem Recht auf Ersatzlieferung Gebrauch, hat der Käufer dem Verkäufer die beanstandete Ware zur Rücknahme zur Verfügung zu stellen. Der Verkäufer hat die Ersatzlieferung, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 5 Geschäftstagen ab der vom Käufer angezeigten Bereitstellung der zurückzunehmenden Ware zu bewirken.
(4. Im Fall der Mängelgewährleistung ) Wird die Ersatzlieferung nicht fristgerecht gemäß Absatz (3) bewirkt, ist der Auftragnehmer verpflichtetKäufer berechtigt, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen Schadenersatz statt der Leistung gemäß Ziff. 1 Absatz (1) zu mindernverlangen. Als Stichtag gilt der letzte Geschäftstag der 5-Tages-Frist.
(5) Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so Ansprüchen des Käufers wegen unerwünschter/ verbotener Stoffe sowie Kontaminanten gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VIIgesetzlichen Regelungen. Ist der Verkäufer nach den gesetzlichen Regelungen zum Schadenersatz verpflichtet,hat er dem Käufer insbesondere auch solche Schäden zu ersetzen, die diesem infolge eines gesetzlich vorgeschriebenen oder behördlicherseits angeordneten Rückrufs der mangelhaften Ware oder eines damit hergestellten Erzeugnisses (Futtermittels) entstehen.
(6. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur ) Die Rechte des Käufers wegen Mängeln verjähren in der Weise wie für die Kaufsachezwei Jahren. Die Frist für die Mängelhaftung an Verjährung beginnt mit Ablieferung der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängertWare.
7. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des Auftragnehmers.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann.
9. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang. Die Zu- sage der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Mängelgewährleistung. 1. Die Beschaffenheit Im Falle eines begründeten gewährleistungspflichtigen Mangels ist VPT zunächst nach eigener Xxxx berechtigt, den Mangel durch Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung fehlerhafter Kom- ponenten zu beseitigen. Schlagen entweder zwei Nacherfüllungs- / Nachbesserungsversuche von VPT fehl oder befindet sich VPT länger als drei Wochen mit den geschuldeten Nacherfüllungs- / Nachbesserungsarbeiten in Verzug, ist der jeweiligen Kaufsache ergibt sich ausnahmslos aus den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden. InformationsbroschürenAuftraggeber bei unerheblichen Mängeln zur Minderung der Gegenleistung, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbart, wenn dies gesondert schriftlich und ausdrücklich vereinbart wird oder wenn die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen istansonsten wahlweise auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Bei Lieferung Bekannte Mängel hat der Auftraggeber VPT unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Für bekannte Mängel, für die sich der Auftraggeber die Gewährleistung im Streckengeschäft gilt als vereinbartZeitpunkt der Abnahme nicht vorbehält, dass erlischt die dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wirdGewährleistungspflicht. Dieser hat Auf den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informierenEinwand der verspäteten Mängelrüge wird nicht ver- zichtet.
3. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaftFerner erlöschen Mängelgewährleistungsansprüche, so ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen der Nacherfüllung hat der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.
4. Im Fall der Mängelgewährleistung ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VII.
6. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur in der Weise wie für die Kaufsache. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
7. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden Vertragsgegenstand Ände- rungen oder Reparaturen ohne schriftliche Zustimmung von VPT durchgeführt worden sind, bestehen nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des Auftragnehmers.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kannder Auftraggeber nachweist, dass darauf nicht der Mangel beruht. Schließlich über- nimmt VPT keine Gewähr für solche Mängel, die ausschließlich verschleißbedingt sind. VPT bewahrt ausgetauschte Teile zwei Wochen nach Abnahme der Arbeiten auf. Sollten innerhalb dieser Frist keine Eigentumsansprüche des Auftraggebers geltend gemacht werden, gehen die Teile in das Eigentum von VPT über. Für die Nacherfüllung bzw. Nachbesserung leistet VPT im gleichen Umfang Gewähr wie für die ursprünglichen Arbeiten.
9. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang4. Die Zu- sage Gewährleistungsfrist bzgl. Servicearbeiten beträgt 12 Monate; bei Servicearbeiten an einem Bauwerk 30 Monate, jeweils beginnend mit dem Tag der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von VerhandlungenAbnahme.
105. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch Etwaig bestehende kaufvertragliche Gewährleistungsansprüche in Bezug auf den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangigServicegegen- stand bleiben davon unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Service Conditions
Mängelgewährleistung. 1. Die Beschaffenheit der jeweiligen Kaufsache ergibt sich ausnahmslos aus den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden. Informationsbroschürena) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbart, wenn dies gesondert schriftlich und ausdrücklich vereinbart wird oder wenn die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen ist.
2. Bei Lieferung im Streckengeschäft gilt als vereinbart, dass die dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wird. Dieser hat den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informieren.
3. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so ist der Auftragnehmer sind wir nach seiner unserer Xxxx zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen der Nacherfüllung hat der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.
4berechtigt. Im Fall der Mängelgewährleistung ist der Auftragnehmer Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke Zweck der Mängelbeseitigung Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu der Vertragsgegenstand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.“
5. Schlägt b) Weitergehende Mängelansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so fehlgeschlagen ist. In diesem Falle ist der Kunde Besteller berechtigt, den vereinbarten Preis zu mindern oder nach seiner Xxxx berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindernzurückzutreten. Hinsichtlich von Schadensersatzansprüchen sei auf Ziff. 9 dieser Bestimmungen verwiesen.
c) Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sie setzen weiter voraus, dass offensichtliche Mängel innerhalb von einer Woche schriftlich uns gegenüber gerügt werden. Transportschäden sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht Anlieferung per Bahn, mit Fahrzeugen des gewerblichen Güternah- und Fernverkehrs oder durch sonstige Verkehrsträger hat der Besteller die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Kunden kein Rücktrittsrecht zuFrachtführer wahrzunehmen. Wählt Handelsüblicher Bruch und Schwund können nicht beanstandet werden. Als mangelhaft erkannte Xxxx darf durch den Besteller nicht eingebaut werden. Auf unser Verlangen ist der Kunde SchadensersatzBesteller verpflichtet, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VIIbeanstandete Ware im Anlieferungszustand an uns zurückzusenden.
6. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur in der Weise wie für die Kaufsache. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
7. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des Auftragnehmers.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann.
9. Für d) Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab GefahrübergangBestellers verjähren innerhalb eines Jahres. Für eine KaufsacheHandelt es sich bei der Lieferung um einen gebrauchten Gegenstand, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang. Die Zu- sage der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungensind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
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Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Mängelgewährleistung. 17.1. Die Beschaffenheit Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der jeweiligen Kaufsache ergibt sich ausnahmslos aus den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem KundenWare an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. Informationsbroschüren§§ 445a, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbart445b, wenn dies gesondert schriftlich und ausdrücklich vereinbart wird oder wenn die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen 477, 478 BGB), soweit nicht das Recht auf Schadenersatz betroffen ist.
27.2. Bei Lieferung im Streckengeschäft gilt Grundlage der Mängelhaftung der GMF ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als vereinbartsolche bezeichneten Produktbeschreibungen (auch des Herstellers), die dem Käufer vor seiner Bestellung überlassen oder in den Vertrag einbezogen worden sind.
7.3. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernimmt GMF jedoch keine Haftung. GMF übernimmt auch keine Haftung für Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen. Darüber hinaus übernimmt GMF auch keine Haftung für Mängel, die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder Dritten.
7.4. Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 381 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist GMF hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die dem Auftragnehmer obliegende Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei (2) Wochen ab Auftreten des Mangels erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unterlässt der Käufer die Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wirdhat der Käufer offensichtliche, d.h. Dieser hat bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei (2) Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße und fristgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung der GMF für den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informierennicht oder nicht rechtzeitig angezeigten Mangel ausgeschlossen. Die Ware gilt dann als genehmigt.
37.5. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes gelieferte Sache mangelhaft, so ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx zur kann GMF zunächst wählen, ob sie Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder zur durch Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet(Ersatzlieferung) leistet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen Das Recht der GMF, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
7.6. GMF ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
7.7. Der Käufer hat der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem GMF die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer für , insbesondere die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort beanstandete Ware zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen Prüfungszwecken zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.
4übergeben. Im Fall Falle der Mängelgewährleistung Ersatzlieferung hat der Käufer uns die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn GMF ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war, es sei denn, der Mangel ist von GMF zu vertreten.
7.8. Die zum Zweck der Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragenMaterialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen. Die Ausbau- und Einbaukosten tragen wir nur, wenn und soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurdewir auf Schadenersatz für den Mangel haften.
57.9. Schlägt In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und vom GMF Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme ist GMF unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn GMF berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
7.10. Wenn die Nacherfüllung fehlfehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist der Kunde Käufer nach seiner Xxxx berechtigt berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zurückzutreten Kaufvertrag zu erklären oder den Kaufpreis angemessen eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu mindernverlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VIIRücktrittsrecht.
67.11. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur in der Weise wie für die Kaufsache. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
7. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch Käufers auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage Schadensersatz bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 8 dieser AGB und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere sind im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des AuftragnehmersÜbrigen ausgeschlossen.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann.
9. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang. Die Zu- sage der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
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Mängelgewährleistung. 15.1 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Xxxx unverzüglich nach Lieferung, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersu- chen und Mängel unverzüglich anzuzeigen. Die Beschaffenheit Unterbleibt eine Rüge innerhalb von 6 Werktagen so gilt die Ware als mangelfrei und vollständig geliefert, es sei den, der jeweiligen Kaufsache ergibt sich ausnahmslos aus den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden. Informationsbroschüren, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbart, wenn dies gesondert schriftlich und ausdrücklich vereinbart wird oder wenn die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen istMangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar.
2. Bei Lieferung im Streckengeschäft gilt als vereinbart, dass die dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- 5.2 Die zum Zweck der Prüfung und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wird. Dieser hat den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informieren.
3. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen der Nacherfüllung hat der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.
4. Im Fall der Mängelgewährleistung ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- bau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzli- chen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen ent- standenen Kosten (insbesondere Prüf- + Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.
5.3 Bei rechtzeitiger und begründeter Mängelrüge leisten wir Nacherfüllung: Wir nehmen nach unserer Xxxx entweder die mangelhafte Ware zurück und lie- fern mangelfreie Ware oder wir beseitigen den Mangel. Ist im Zeitpunkt des Zugangs der Mängelrüge der Kaufpreis bereits fällig, so sind wir zur Nacher- füllung erst verpflichtet, wenn der Kunde den Teil des Kaufpreises entrichtet hat, der dem Wert der Ware in mangelhaftem Zustand entspricht.
5.4 Bei einem Mangel, der den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheb- lich mindert, kann der Kunde weder Nacherfüllung verlangen noch den Kauf- preis mindern.
5.5 Beruht der Mangel auf einer Diskrepanz zu tragenWerbeaussagen über Eigenschaf- ten der Ware, soweit sich diese nicht dadurch erhöhenso hat der Käufer zu beweisen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurdeWerbung für seine Kaufentscheidung ursächlich war.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so 5.6 Die vorstehenden gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VII.
6. Der Auftragnehmer haftet nicht für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur in der Weise wie für die Kaufsache. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
7. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage Schadensersatz bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Diese Ansprüche bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe der Ziff. 6 und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere sind im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des AuftragnehmersÜbrigen ausgeschlossen.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann.
9. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang. Die Zu- sage der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
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Mängelgewährleistung. 17.1 Die Rechte des Kunden unter der Gewährleistung erfordern, dass der Kunde seine Inspektions- und Benachrichtigungspflichten ordnungsgemäß erfüllt. Es wird angenommen, dass der Kunde die Ware angenommen hat, wenn er die Annahme der Ware nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums abgelehnt hat. Ein solcher Zeitraum beläuft sich auf 10 Tage ab dem Erhalt der Ware, wobei die Fristeinhaltung wesentlich für die Vertragserfüllung ist. Ansprüche aufgrund einer Lieferverzögerung sind ausgeschlossen, es sei denn, diese wurden vor dem Erhalt der Ware gestellt. Die Beschaffenheit Annahme der jeweiligen Kaufsache ergibt Ware stellt einen Verzicht auf sämtliche Ansprüche dar, die sich ausnahmslos aus den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kundenaufgrund einer Lieferverzögerung ergeben. Informationsbroschüren, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt Rücksendungen werden nur dann als vereinbartakzeptiert, wenn dies gesondert schriftlich zuvor eine „Warenrücksendegenehmigung“ (RMA) von der SPS-EUROPE GmbH eingeholt wurde. Waren müssen in der Originalverpackung zurückgesendet werden, und ausdrücklich vereinbart wird oder es müssen die Anweisungen derjenigen Niederlassung befolgt werden, die die eben genannte Rücksendegenehmigung erteilt hat. Zurückgegebene Waren in elektrostatischer Verpackung werden nur dann akzeptiert, wenn die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen isteine derartige Verpackung nicht geöffnet wurde.
27.2 Die SPS-EUROPE GmbH gibt weder eine Garantie auf Waren, die an den Kunden verkauft wurden, noch Zusicherungen über deren Eignung für bestimmte Zwecke, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Bei Lieferung iDie SPS-EUROPE GmbH stimmt zu, jegliche übertragbaren Gewährleistungen, die die SPS-EUROPE GmbH von dem Hersteller derjenigen Ware erhalten hat, die sie an den Kunden verkauft hat, auf den Kunden zu übertragen. Wertsteigernde Arbeiten, die von der SPS-EUROPE GmbH durchgeführt werden, müssen den anwendbaren Spezifikationen des Kunden in Bezug auf derartige Arbeiten entsprechen.
7.3 Soweit die gekaufte Ware keine Mängel aufweist, für die die SPS-EUROPE GmbH verantwortlich ist, ist die SPS-EUROPE GmbH berechtigt, nach freiem Ermessen entweder den Mangel zu beheben oder einen Ersatz zur Verfügung zu stellen. Im Streckengeschäft gilt als vereinbartFalle einer Fehlerkorrektur ist die SPS-EUROPE GmbH dazu verpflichtet, sämtliche Ausgaben zu zahlen, die zu Zwecken der Korrektur des Fehlers des gelieferten Produkts anfallen, insbesondere die Kosten für Transport, Beförderung, Arbeitskraft und Materialien, sofern derartige Kosten nicht aufgrund der Tatsache gestiegen sind, dass die dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wird. Dieser hat Ware an einen anderen Standort als den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informieren.
3. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen der Nacherfüllung hat der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.
4. Im Fall der Mängelgewährleistung ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht verlagert wurde.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VII.
6. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur in der Weise wie für die Kaufsache. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
7. Weitere 7.4 Etwaige weitere Ansprüche des KundenKunden – aus welchen rechtlichen Gründen auch immer – sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von sofern im Folgenden keine anderen Bestimmungen festgesetzt sind. Aus diesem Grund haftet die SPS-EUROPE GmbH für keinerlei Schäden, die nicht an dem am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere übernimmt die SPS- EUROPE GmbH keinerlei Haftung für dem Kunden entgangene Gewinne oder sonstige finanziellen Nachteile des Kunden. Die SPS-EUROPE GmbH haftet in keinem Fall für indirekte, bestehen nicht. Für nicht Begleit- oder Folgeschäden.
7.5 Soweit nach den einschlägigen Rechtsvorschriften zulässig, ist die Entschädigung des Kunden auf Basis einer Zahlungsforderung des Kunden auf den Kaufpreis beschränkt, den er für die Ware gezahlt hat, und zwar unabhängig von der Art der Zahlungsforderung, die sich entweder aus der Gewährleistung oder aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere SchädenVertrag ergibt.
7.6 Ansprüche auf Schadenersatz, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen aus welchem rechtlichen Grund auch immer gestellt werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmermüssen innerhalb einer Frist von einem (1) Kalenderjahr nach dem Datum der Lieferung gestellt werden, wobei die Fristeinhaltung wesentlich für die Vertragserfüllung ist. Wird die entsprechende Frist nicht eingehalten, werden sämtliche etwaigen Rechte und/ oder Rechtsmittel hinfällig. Sofern durch die einschlägigen Rechtsvorschriften zulässig, sind Ansprüche aufgrund von Personenschäden und Ansprüche entsprechend der Produkthaftung gemäß deutschem Recht hiervon ausgeschlossen. Die Unsachgemäßheit gemäß deutschem Recht zulässigen Verjährungsfristen finden auf diese und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des Auftragnehmersandere Gewährleistungsansprüche Anwendung.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann.
9. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang. Die Zu- sage der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Mängelgewährleistung. (1) Die geschuldete Produktqualität richtet sich nach den vereinbarten Produktspezifikationen und den mikrobio- logischen Richtwerten gemäß „ÜGQM126 Konzern“ in ihren jeweils gültigen Fassungen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verwenders oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
(3) Der Vertragspartner muss die Ware sofort nach Eingang auf Sachmängel, z.B. Menge, Qualität, Beschaffenheit, prüfen und ist verpflichtet, offensichtliche Abweichungen auf der Empfangsquittung zu vermerken. Im Übrigen gilt § 377 HGB. Beschädigungen auf dem Transport berechti- gen dem Verwender gegenüber nicht zur Annahme verweigerung.
(4) Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offen- sichtlich abweichender Beschaffenheit der jeweiligen Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der Bestellten können vom Vertragspartner nur unver- züglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Empfang der Ware bzw. nach dem der Mangel offensichtlich wurde, geltend gemacht werden.
(5) Bei Mängeln der Kaufsache, die der Verwender nicht beseitigen kann, wird der Verwender nach seiner Xxxx seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Käufers geltend machen oder an den Käufer abtreten. Gewährleistungs- ansprüche gegen den Verwender können bei Mängeln der Kaufsache ergibt sich ausnahmslos unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen – mit Ausnahme solcher aus den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verwen- ders oder seiner Erfüllungsgehilfen – nur und dem Kunden. Informationsbroschüren, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbarterst geltend gemacht werden, wenn dies gesondert schriftlich und ausdrücklich vereinbart wird oder wenn die Kaufsache mit gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Liefe- ranten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer schriftlichen Herstellergarantie versehen Insolvenz, aussichtslos ist.. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Ge- währleistungsansprüche des Vertragspartners gegen den Verwender gehemmt. ÜG-RA-101 Konzern V 01 12/2022
2. Bei Lieferung im Streckengeschäft gilt als vereinbart, dass die dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick (6) Haftet der Verwender nach Maßgabe dieser AGB auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wird. Dieser hat den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informieren.
3. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaftGewährleistung, so ist der Auftragnehmer Verwender nach seiner inner- halb angemessener Frist zu treffenden Xxxx zunächst zur Beseitigung des Mangels Nachbesserung oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen der Nacherfüllung hat der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit Ersatzlieferung verpflichtet und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.
4berechtigt. Im Fall Falle des Fehlschlagens, d.h. der Mängelgewährleistung ist Unmög- lichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unange- messenen Verzögerung der Auftragnehmer verpflichtetNachbesserung oder Ersatz- lieferung, alle zum Zwecke kann der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt Vertragspartner vom Vertrag zurückzutreten zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz.
(7) Beruht ein Mangel auf einem Verschulden des Verwenders, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VIIkann der Vertragspartner Schadensersatz nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen verlangen.
6. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur in der Weise wie für die Kaufsache. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
7. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des Auftragnehmers.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann.
9. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang. Die Zu- sage der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
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Mängelgewährleistung. 111.1. Die Beschaffenheit Soweit TS Kauf- oder Werkleistungen gegenüber dem AG erbringt, gelten die folgenden Gewährleistungsregelungen.
11.2. Nimmt der jeweiligen Kaufsache ergibt sich ausnahmslos aus AG den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden. InformationsbroschürenAuftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt stehen ihm die Mängelansprüche nur dann als vereinbartzu, wenn dies gesondert schriftlich er sich diese bei Abnahme vorbehält. Darüber hinaus stehen dem AG Mängelansprüche nur zu, wenn er seiner Untersuchungs- und ausdrücklich vereinbart wird oder wenn die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen Rügeobliegenheit nach § 377 HGB nachgekommen ist.
211.3. Bei Lieferung im Streckengeschäft gilt als vereinbartDie Mängelgewährleistung von TS beschränkt sich zunächst auf die Pflicht zur Nacherfüllung. TS ist nach ihrer Xxxx zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt und verpflichtet. Der AG wird TS hierfür eine angemessene Frist setzen. Erfüllungsort der Nacherfüllung ist nach Xxxx der TS der Ort, an dem sich die Sache zum Zeitpunkt der Mängelrüge befindet oder der Sitz des die Leistung erbringenden Betriebsteils der TS.
11.4. Sofern die Nacherfüllung dem AG unzumutbar ist oder TS beide Arten der Nacherfüllung verweigert, oder die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, kann der AG vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
11.5. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels kann der AG unter den in Ziffer 12 geltenden Regelungen nur geltend machen, wenn die Nacherfüllung dem AG unzumutbar ist oder TS beide Arten der Nacherfüllung verweigert oder die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.
11.6. Die Mängelgewährleistung von TS erlischt, soweit ohne schriftliches Einverständnis von TS an dem Vertragsgegenstand Änderungen vorgenommen werden, der Vertragsgegenstand durch nicht von TS zu vertretende Umstände beschädigt wird oder Dritte ohne Einverständnis von TS Arbeiten an dem Vertragsgegenstand, auch zur Mängelbeseitigung, vornehmen, es sei denn der AG weist nach, dass die dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick Einwirkung auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wird. Dieser hat die Sache für den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informierenMangel nicht ursächlich war.
3. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen der Nacherfüllung hat der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.
4. Im Fall der Mängelgewährleistung ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VII.
611.7. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück Mängelgewährleistung unterliegen nicht die natürliche Abnutzung der Sache und die Ausbesserung nur in der Weise wie für die Kaufsache. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
7. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schädensolche Mängel, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Bedienung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder infolge von Ursachen eintreten, die ihren Ursprung in der KaufsacheSphäre des AG haben.
11.8. In Bezug auf Mängel an Teilen, insbesondere die nicht von TS selbst hergestellt, sondern von TS auf Wunsch des AG von Subunternehmern oder Lieferanten beschafft werden, erfüllt TS die Mängelgewährleistung durch Abtretung ihrer eigenen Mängelansprüche gegen den von ihr eingeschalteten Subunternehmer oder Lieferanten. Sollte eine Inanspruchnahme des Subunternehmers oder Lieferanten nicht möglich oder aussichtslos sein, lebt die Mängelgewährleistung der TS im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung Rahmen dieser Bedingungen wieder auf. Entsprechendes gilt für sonstige erbrachte Leistungen des AuftragnehmersSubunternehmers.
811.9. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch Die Verjährungsfrist für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werdenMängelansprüche beträgt 1 (ein) Jahr ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kannsoweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 445 b und 634a BGB längere Fristen vorschreibt sowie für Schadensersatzansprüche des AG aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch TS und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
9. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang. Die Zu- sage der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
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Mängelgewährleistung. 1. Die Als Beschaffenheit der jeweiligen Kaufsache ergibt sich ausnahmslos aus den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer Lieferungen und dem Kunden. Informationsbroschüren, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB Leistungen gilt grundsätzlich nur dann die Leistungs- beschreibung als vereinbart. Öffentliche Anpreisungen, wenn dies gesondert Werbung oder sonstige Äuße- rungen gelten nicht als Leistungsbeschreibung. Der Vertragspartner hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Lie- ferung CETITEC schriftlich mitzuteilen. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und ausdrücklich vereinbart wird oder wenn Rügepflichten bleiben hiervon unberührt. Andere Mängel, die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen istauch bei sorgfältiger Prü- fung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind CETITEC unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung schriftlich mitzuteilen.
2. Bei Lieferung Im Falle von Mängeln des Produkts oder im Streckengeschäft gilt als vereinbart, dass Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaf- ten ist CETITEC nach ihrer Xxxx zunächst zur Nachlieferung oder Nachbesserung auch in Form eines Updates berechtigt. Die Gewährleistung für Fremdprodukte ist auf Abtre- tung der Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Fremdlieferanten beschränkt bzw. mit einer ggf. erteilten Herstellergarantie abgegolten. Es gelten vorrangig die dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel vom der Liefe- rung beigefügten Bedingungen des Herstellers. Dienstleistungen von CETITEC bei Ab- wicklung der Herstellergarantie sind gesondert zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wird. Dieser hat den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informierenvergüten.
3. Ist die Kaufsache infolge eines vor Nach dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so zweiten Fehlschlagen oder bei Unmöglichkeit der Nachbesserung oder Er- satzlieferung in angemessener Zeit ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx zur Beseitigung Vertragspartner unter Ausschluß weitergehen- der Ansprüche berechtigt, Herabsetzung des Mangels Kaufpreises (Minderung) oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen der Nacherfüllung hat der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung Rückgän- gigmachung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Nachbesserungsarbeiten werden grundsätzlich vor Ort bei CETITEC durchgeführt. Einsätze vor Ort beim Vertragspartner sowie eine Vor-Ort-Garantie bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Versandkosten im Rahmen der Gewährleistung trägt der Vertragspartner.
4. Im Fall Der Vertragspartner ist vor Durchführung der Mängelgewährleistung ist der Auftragnehmer Gewährleistung verpflichtet, alle zum Zwecke CETITEC die Prüfung des reklamierten Produkts zu gestatten und zwar nach Xxxx von CETITEC ent- weder bei ihm, oder bei CETITEC. Verweigert der Mängelbeseitigung erforderlichen AufwendungenVertragspartner die Überprüfung, insbesondere Transport-dann wird CETITEC von der Gewährleistung frei. CETITEC GmbH Tel. +00 0000 00000-0 Geschäftsführer: Xxxxxx Xxxxxxx Sparkasse Pforzheim Calw Xxxxxxxxxx Xxx. 00 Fax +00 0000 00000-00 Steuernummer.: 41405/31090 Konto-Nr.: 8 684 375 75179 Pforzheim Email: xxxx@xxxxxxx.xxx USt.-IdNr.: DE 285 682 338 Bankleitzahl: 666 500 85 Deutschland Internet: xxx.xxxxxxx.xxx Registergericht: Mannheim, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.Deutschland HRB 715734 IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00
5. Schlägt Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die Nacherfüllung fehldurch Abweichen von den für ein Programm vorgesehenen und in der Leistungsbeschreibung angegebenen Einsatzbedin- gungen verursacht werden. Die Gewährleistung umfaßt ferner nicht die Beseitigung von Fehlern, ist sie unmöglichdie durch äußere Einflüsse in der Sphäre des Vertragspartners oder Bedie- nungsfehler entstanden sind oder vom Vertragspartner mitverursacht wurden. Gewähr- leistungsansprüche bestehen ferner nicht, unzumutbar wenn der Vertragspartner Betriebs- oder wird sie War- tungsanweisungen von CETITEC nicht befolgt oder der Vertragspartner oder hierzu nicht berechtigte Dritte in das Produkt eingegriffen haben oder Verbrauchsmaterialien ver- wandt worden sind, die nicht den Spezifikationen von CETITEC entsprechen. Gleiches gilt im Falle von Schäden, die durch den Auftragnehmer verweigertBetrieb der Vertragswaren zusammen mit sol- chen Geräten oder Programmen entstehen, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindernderen Kompatibilität CETITEC nicht aus- drücklich schriftlich zugesagt hat. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VIIZusätzlichen Aufwand infolge derartige Einflüsse kann CETITEC ersetzt verlangen.
6. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und Vertragspartner hat zu beweisen, dass Nutzungsbeschränkungen oder Störungen, die Ausbesserung nur in durch Bedienung, Einrichtung oder Veränderung der Weise wie für die Kaufsache. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache wird um die Dauer der Software oder durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängertSys- temumgebung verursacht oder mitverursacht sind oder sein können, durch die Lieferun- gen und Leistungen von CETITEC verursacht sind.
7. Weitere Ansprüche Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit der Lieferung des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht Produkts an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des AuftragnehmersVertragspartner.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Dies gilt nichtBei kostenlosen Testinstallationen bestehen keine Gewährleistungsansprüche und eine Haftung nur, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kannsoweit im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen zwingend gehaftet wird.
9. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang. Die Zu- sage der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
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Mängelgewährleistung. 1. 6.1 Die Beschaffenheit der jeweiligen Kaufsache ergibt sich ausnahmslos aus den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und dem Kunden. Informationsbroschüren, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbart, wenn dies gesondert schriftlich und ausdrücklich vereinbart wird oder wenn die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
26.2 Beanstandungen haben innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach Versand der Sendung zu erfolgen. Bei Lieferung im Streckengeschäft gilt als vereinbart, dass die dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wird. Dieser hat den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informierenSpätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
36.3 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, daß die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
6.4 Für erhebliche Abweichungen in der Beschaffenheit des vom Lieferanten beschafften Kunststoffs, Papiers und sonstigen Materials haftet der Lieferant nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen die Papier- und Kunststofflieferanten sowie sonstigen Lieferanten. Ist In einem solchen Fall ist der Lieferant von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Kaufsache infolge eines Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt.
6.5 Für Lichtechtheit Veränderlichkeit und Abweichung der Material- und Druckfarben sowie für die Beschaffenheit von Gummierungen, Lackierung, Imprägnierung usw. haftet der Lieferant nur insoweit, als die Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar wären.
6.6 Handelsübliche und technisch unvermeidbare Toleranzen in der Farbe, Qualität, Material, Gewicht und sonstigen Ausführungen sind kein Anlass für Beanstandungen seitens des Auftraggebers. Farbabweichungen zwischen Vorlagen und Reproduktionen gelten nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaftAuflagendruck. Insbesondere beruhen Angaben in CMYK, HKS und Pantone auf Drucke auf bestimmten Papiersorten. Der Druck auf jedem anderen Material - beispielsweise Textilien, Metall, Kunststoff - selbst auf anderen Papierbeschaffenheiten, führt zu einem anderen Druckergebnis und die Farbwerte können bestenfalls annähernd erreicht werden. Diese drucktechnisch bedingten Farbabweichungen berechtigen nicht zu einer Mängelrüge.
6.7 Beanstandet der Auftraggeber die Lieferung, so darf kein Stück der beanstandeten Ware verbraucht werden. Geschieht dies doch, ist die Beanstandung gegenstandslos.
6.8 Soweit ein vom Lieferanten zu vertretender Mangel der Auftragnehmer Kaufsache vorliegt, ist er nach seiner Xxxx zur Beseitigung des Mangels Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen der Nacherfüllung hat der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.
4Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mängelgewährleistung Mangelbeseitigung ist der Auftragnehmer er verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit diese sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
5. Schlägt 6.9 Ist der Lieferant zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Nacherfüllung der Lieferant zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist der Kunde Besteller nach seiner Xxxx berechtigt berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VIIverlangen.
66.10 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Bestellers gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen. Der Auftragnehmer Lieferant haftet deshalb nicht für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur in der Weise wie für die Kaufsache. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
7. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem am Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Für ; insbesondere haftet er nicht aus dem Verantwortungsbereich für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des AuftragnehmersBestellers.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Dies 6.11 Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kannder Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht.
96.12 Sofern der Lieferant fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist seine Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden auf die Deckungssumme seiner Produkthaftungsversicherung beschränkt. Für Mängelansprüche des Kunden Auf Verlangen ist er bereit, dem Besteller Einblick in den Versicherungsschein zu gewähren.
6.13 Die Gewährleistungspflicht beträgt bei Handelsware die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine KaufsacheFrist, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang. Die Zu- sage dem Lieferanten vom Hersteller der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von VerhandlungenWare eingeräumt wird.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
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Mängelgewährleistung. 113.1 Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist, richten sich etwaige Gewährleistungsrechte des Auftraggebers nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches Gewöhnlicher Verschleiß, insbesondere durch äußere, nicht auf dem Kaufgegenstand selbst beruhende Einflüsse, hervorgerufene Beeinträchtigungen, stellt keinen Mangel dar. Die Der Auftragnehmer übernimmt diesbezüglich keine Gewährleistung. Eine bestimmte Beschaffenheit der jeweiligen Kaufsache ergibt sich ausnahmslos aus den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden. Informationsbroschüren, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbart, wenn dies gesondert schriftlich und ausdrücklich vereinbart wird Sache aufgrund von öffentlichen Äußerungen von uns oder wenn die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen isteines Glieds der Vertragskette ist nicht geschuldet.
2. Bei Lieferung im Streckengeschäft gilt als vereinbart13.2 Rückgriffsansprüche gegen uns nach § 445a BGB sind ausgeschlossen, soweit uns vor dem Vertragsschluss nicht explizit angezeigt wurde, dass der Kaufgegenstand vom Auftraggeber weiterverkauft werden soll.
13.3 Sofern der Auftraggeber Xxxxxxxx ist, gelten bei einem Handelskauf die dem Auftragnehmer obliegende gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wirdRügepflichten gemäß §§ 377, 381 Abs. Dieser 2 HGB. Sofern der Kaufgegenstand zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmt ist, hat den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informieren.
3. Ist die Kaufsache infolge eines eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaftEinbau oder der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 3 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Auftragnehmer nach seiner Xxxx zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtetUntersuchung nicht erkennbarer Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen der Nacherfüllung hat der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat Versäumt der Auftraggeber das Rechtdie ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Einstandspflicht für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangennach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
4. 13.4 Im Fall Falle der Mängelgewährleistung ist der Auftragnehmer Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem Sache an einen anderen Ort als dem den Erfüllungsort verbracht wurde.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, unzumutbar 13.5 Etwaige Gewährleistungsrechte hat der Auftraggeber uns gegenüber schriftlich oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen in Textform geltend zu mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VIImachen.
6. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung 13.6 Die Bearbeitung von einzelnen Vertragsgegenständen geschieht nur in der Weise wie für die Kaufsacheim vereinbarten Umfang. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache Sachmangelgewährleistung erstreckt sich nicht auf eine darüberhinausgehende Funktionstüchtigkeit einzelner Teile. Diese sind nicht Gegenstand unserer Sachmangelgewährleistung, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Insbesondere wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängertohne gesonderte schriftliche Vereinbarung keine Haltbarkeitsgarantie übernommen.
7. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, 13.7 Sofern der Auftraggeber die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden Einbau des gelieferten Vertragsgegenstands – in Übereinstimmung mit den vertraglichen Verpflichtungen – selbst durchführt bzw. durchführen lässt, liegt kein Mangel des Vertragsgegenstands vor, soweit der Auftraggeber die Montage bzw. den Einbau nicht fachgerecht durchgeführt hat bzw. hat durchführen lassen. Gewährleistungsrechte und/oder Dritte - unsachgemäßer und ohne vorherige Genehmigung Haftungsansprüche des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des AuftragnehmersAuftraggebers sind insoweit ausgeschlossen.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden13.8 Bei der Lieferung gebrauchter Ersatzteile wird die Sachmängelgewährleistung ausgeschlossen und die Haftung bestimmt sich ausschließlich nach Ziffer 14. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kannsofern die gewartete Sache als neu hergestellte Sache zu qualifizieren ist.
9. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang. Die Zu- sage der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelgewährleistung. 1a) Bei farbigen Reproduktionen (in allen Druckverfahren) sind geringfügige Abweichungen vom Original unvermeidbar und üblich. Die Beschaffenheit der jeweiligen Kaufsache ergibt sich ausnahmslos aus Dasselbe gilt für den entsprechenden Vereinbarungen Vergleich zwischen dem Auftragnehmer etwa- igen Andrucken und dem KundenAuflagendruck. InformationsbroschürenDerartige gering- fügige Abweichungen zählen daher zur Beschaffenheit unserer Leistung.
b) Stellt der Auftraggeber an von uns zu verwendende Materialien besondere Anforderungen, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt die über den ge- wöhnlichen Verwendungszweck von Geschäftsdrucksa- chen hinausgehen, so sind diese für uns nur dann als vereinbartverbindlich, wenn dies gesondert schriftlich sie in der Bestellung ausdrücklich als solche kennt- lich gemacht und ausdrücklich vereinbart wird oder wenn die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen istvon uns in der Auftragsbestätigung akzeptiert worden sind (z.B. Lichtechtheit von Farben, Verwendbarkeit für optische Lesemaschinen, etc.).
2. Bei Lieferung c) Der Auftraggeber hat den Liefergegenstand unverzüglich nach der Ablieferung im Streckengeschäft Rahmen des ordnungsmäßigen Geschäftsgangs zu untersuchen und, wenn sich ein Man- gel zeigt, uns dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Kommt der Auftraggeber dieser Obliegenheit nicht nach, gilt die Lieferung als vereinbartgenehmigt. Zeigt sich später ein Mangel, dass ist uns der Mangel unverzüglich nach der Entde- ckung schriftlich anzuzeigen, anderenfalls gilt die dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht Lieferung auch insoweit als genehmigt.
d) Alle diejenigen Teile der Lieferung oder Leistung, die einen Sachmangel aufweisen, dessen Ursache bereits im Hinblick auf Sachmängel Zeit- punkt des Gefahrübergangs vorlag – dies ist vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wird. Dieser hat den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informierenAuftrag- geber stets nachzuweisen – werden wir nach unserer Xxxx unentgeltlich nachbessern, neu liefern oder neu erbringen.
3. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Zur e) Die Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Maßnahmen Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat innerhalb einer angemessenen Nachfrist zu erfolgen. Schlägt eine zumutbare Anzahl der Nacherfüllung hat fehl, kann der Kunde dem Auftragnehmer Auf- traggeber – unbeschadet etwaiger Schadensersatzan- sprüche nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gebenZiff. Andernfalls ist 12 dieser AGB (Haftung) – im Rahmen der Auftragnehmer für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, gesetzlichen Vorschriften auf unsere Kosten den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und lassen, vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangenVertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
4. Im Fall der Mängelgewährleistung ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere f) Etwaige Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragenzum Zwecke der Nacherfüllung tragen wir nicht, soweit diese sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem weil der Liefergegenstand nach der Lieferung an einen anderen Ort als dem Erfüllungsort die Niederlassung des Auftraggebers verbracht wurdeworden ist, es sei denn, die Ver- bringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Ge- brauch.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehlg) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, ist sie unmöglichbei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, unzumutbar bei natürlicher Abnutzung oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VII.
6. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur in der Weise wie für die Kaufsache. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
7. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an nach dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - Ge- fahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der KaufsacheBe- handlung, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des Auftragnehmers.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann.
9. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsacheentstehen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang. Die Zu- sage der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt dem Vertrag nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungenvorausgesetzt sind.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Mängelgewährleistung. 1. Die Beschaffenheit der jeweiligen Kaufsache ergibt sich ausnahmslos aus den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer 19.1 Für die Rechte bei Sach- und dem Kunden. InformationsbroschürenRechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbart, wenn dies gesondert schriftlich und ausdrücklich vereinbart wird oder wenn die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
219.2 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
19.3 Ist die von COMPAS GMBH erbrachte Leistung bzw. Bei Lieferung der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen zugesicherte Eigenschaften und ist eine Nacherfüllung nicht offensichtlich unmöglich oder unzumutbar, darf COMPAS GMBH nach ihrer Xxxx zunächst Ersatz liefern oder nachbessern (Xxxx der Nacherfüllungsart). Das Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Die Nacherfüllung gilt nach dem zweiten erfolglosen Nacherfüllungsversuch als fehlgeschlagen.
19.4 COMPAS GMBH ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Preis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Streckengeschäft gilt als vereinbart, dass die dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wird. Dieser hat den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informierenVerhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Preises zurückzubehalten.
3. Ist 19.5 Wenn die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaftNacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, so ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen der Nacherfüllung hat kann der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.
4. Im Fall der Mängelgewährleistung ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt vom Vertrag zurückzutreten zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen zu Preis mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden einem unwesentlichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VIIRücktrittsrecht.
619.6 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 19 und die Ausbesserung nur in der Weise wie für die Kaufsache. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängertsind im Übrigen ausgeschlossen.
719.7 Garantien von Dritten, insbesondere der Hersteller der gelieferten Produkte bzw. Weitere Software, verpflichten nur den Hersteller bzw. Garantiegeber, nicht COMPAS GMBH. Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, Kunden gegen COMPAS GMBH aus Garantien bestehen nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des Auftragnehmers.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Dies gilt nichtnur dann, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kannCOMPAS GMBH eine eigene Garantieerklärung erteilt hat.
9. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang. Die Zu- sage der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelgewährleistung. 1Beanstandungen wegen Mangels sind, sofern diese bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkenn- bar sind, unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen ab Erhalt der Produkte schriftlich Leadi- ant mitzuteilen. Die Beschaffenheit Andere Mängel sind nach der jeweiligen Kaufsache ergibt sich ausnahmslos aus den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem KundenEntdeckung innerhalb von 5 Werktagen zu rügen. Informationsbroschüren, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbart, wenn dies gesondert schriftlich und ausdrücklich vereinbart wird oder wenn Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen ist.
2rechtzeitige Absendung der Anzeige. Bei Lieferung im Streckengeschäft gilt als vereinbartVersäumen der ordnungsgemäßen Anzeige ist die Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. Nähe- res siehe Retourenregelung (xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx). Der Kunde haftet für alle von ihm zu vertretenden unsachgemäßen Behandlungen, Unterlassun- gen, insbesondere Veränderungen, Kennzeichnungen oder Beschriftungen der Produkte, die dazu führen, dass die dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- Produkte von Leadiant nicht mehr in den Verkehr gegeben werden können. Soweit ein von Leadiant zu vertretender Mangel der Produkte vorliegt und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wird. Dieser hat den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informieren.
3rechtzeitig gerügt wurde, ist Leadiant nach ihrer Xxxx zur Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder zur Ersatzliefe- rung berechtigt. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx zur Beseitigung des Mangels Nacherfüllung fehlgeschlagen oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen der Nacherfüllung hat der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.
4. Im Fall der Mängelgewährleistung ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich Leadiant diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist kann der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt den gesetzlichen Maßgaben vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindernzurück treten. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein unerheblicher Pflichtverlet- zung oder Nichterfüllung einer unerheblichen Pflicht sind das Rücktrittsrecht zuund Schadensersatz statt der Leistung ausgeschlossen. Wählt Das sonstige Recht Schadensersatz zu verlangen bleibt unberührt. Leadiant ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VII.
6den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück Kunde ist berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemes- senen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB verjähren die Ansprüche aus Sach- und die Ausbesserung nur in Rechtsmängeln ein Jahr ab Versand der Weise wie für die KaufsacheProdukte. Die Frist vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für die Mängelhaftung an der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
7. Weitere Ansprüche vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch die auf Ersatz von Schädeneinem Mangel der Produkte beru- hen, es sei denn die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sindAnwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, bestehen nicht199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen Schadensersatzansprüche des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit gemäß Zif- fern 10.1 und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere 10.3 verjähren jedoch ausschließlich nach den Angaben des Herstellers gesetzlichen Verjährungsfristen. Ersatzlieferung oder Gutschrift kann nur nach Rücksendung der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des Auftragnehmersgesamten beanstandeten Produkte erfolgen.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann.
9. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang. Die Zu- sage der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
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Mängelgewährleistung. 15.1. Xxxx protect leistet Gewähr dafür, dass die Vertragsleistung die vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale aufweist. Soweit eine besondere Beschaffenheit nicht vereinbart ist, wird von link protect die für den vertraglichen Gebrauch vorausgesetzte, hilfsweise die für die gewöhnliche Verwendung geeignete Beschaffenheit gewährleistet. Ferner übernimmt link protect die Gewähr, dass keine Rechte Dritter dem vertraglichen Gebrauch entgegenstehen.
5.2. Link protect erbringt bei mangelhafter Lieferung und Leistung Gewähr durch Nacherfüllung. Nach Xxxx von link protect werden Lieferung und Leistung oder Teile davon neu erbracht oder ausgetauscht (Nachlieferung) oder nachgebessert. Die Beschaffenheit Nachbesserung erfolgt durch Fehlerbeseitigung oder durch Überlassen einer neuen Komponente. Dabei unterstützt der jeweiligen Kaufsache ergibt sich ausnahmslos aus den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden. InformationsbroschürenVertragspartner link protect entsprechend, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbartindem er z.B. einen neuen Programmstand übernehmen muss, wenn dies gesondert schriftlich beim Vertragspartner nicht zu unangemessenen Anpassungs- und ausdrücklich vereinbart wird Umstellungsproblemen führt.
5.3. Xxxx protect leistet für ein Produkt, das der Vertragspartner entgegen den vertraglichen Befugnissen geändert hat oder ändern hat lassen, dann keine Gewähr, wenn die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen der Mangel durch diese Änderung verursacht oder begünstigt worden ist.
25.4. Bei Lieferung im Streckengeschäft gilt als vereinbartFalls Nacherfüllung nach Ziffer 2 endgültig fehlschlägt, kann der Vertragspartner die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten oder ein Dauerschuldverhältnis fristlos kündigen. Voraussetzung ist, dass die dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wird. Dieser hat den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informierender Vertragspartner diese Folge zuvor mit angemessener Fristsetzung schriftlich angedroht hat.
35.5. Ist Für Schadens- und Aufwendungsersatz gilt Ziffer 6. Andere Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen.
5.6. Ansprüche aus Mängelgewährleistungs- rechten verjähren in einem Jahr ab Beginn der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, Ablieferung der Kaufsache bzw. Abnahme des Gewerkes.
5.7. Soweit ein Dritter Ansprüche behauptet, die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaftden vertraglichen eingeräumten Nutzungsrechten entgegenstehen sollten, so ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen der Nacherfüllung hat der Kunde Vertragspartner link protect unverzüglich schriftlich und umfassend zu unterrichten. Er ermächtigt link protect bereits jetzt, die Auseinandersetzungen mit dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem Dritten gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Macht link protect von dieser Ermächtigung Gebrauch, so darf der Vertragspartner die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gebenAnsprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung von link protect anerkennen. Andernfalls ist Link protect kann statt der Auftragnehmer für Abwehr fremder Ansprüche Dritter diese erfüllen oder die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder angegriffenen Gegenstände durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.
4vertragsgemäße andere Gegenstände ersetzen. Im Fall der Mängelgewährleistung ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so Übrigen gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VIIgesetzlichen Vorschriften für Rechtsmängel.
6. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur in der Weise wie für die Kaufsache. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
7. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des Auftragnehmers.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann.
9. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang. Die Zu- sage der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelgewährleistung. 1. Die Beschaffenheit Der Verkäufer bzw. Werkunternehmer gewährleistet im Rahmen der jeweiligen Kaufsache ergibt folgenden Bestimmungen, dass die von ihm gelieferten neuen Sachen oder von ihm noch herzustellenden Sachen (Werkleistungen) frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Zeitlich erstreckt sich ausnahmslos aus die Gewährleistung auf 12 Monate ab Auslieferung an den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden. Informationsbroschürenersten Endabnehmer oder bei Baumaschinen auf 1200 Betriebsstunden, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbart, wenn dies gesondert schriftlich und ausdrücklich vereinbart wird oder wenn die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen istje nachdem welche der vorgenannten zeitlichen Ereignisse zuerst erreicht wird.
2. Die Gewährleistungsverpflichtung des Verkäufers/Werkunternehmers richtet sich primär auf Nacherfüllung, das heißt auf Nachbesserung oder Lieferung einer Ersatzsache. Bei Lieferung im Streckengeschäft Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer bzw. Besteller nach seiner Xxxx den Kaufpreis bzw. die Vergütung mindern, oder vom Kaufvertrag/Werkvertrag zurücktreten. Die Nacherfüllung gilt nach erfolglosem dritten Versuch als vereinbartfehlgeschlagen, dass die dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wird. Dieser hat wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informierensonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
3. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaftDas Recht des Käufers/Bestellers, so ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx zur Beseitigung des Mangels wegen Sach- und Rechtsmängeln Schadenersatz oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen der Nacherfüllung hat der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten vergeblicher Aufwendungen zu verlangen, wird hiermit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die an Leben, Körper und Gesundheit von Personen eingetreten sind. Der Ausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung seitens des Verkäufers oder Unternehmers oder deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
4. Im Fall Für die bei der Mängelgewährleistung ist Nachbesserung ausgetauschten Teile beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate, Kosten für die Ausfallzeit der Auftragnehmer verpflichtetMaschine, alle zum Zwecke Transport, während der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese Nachbesserung werden nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurdeübernommen.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehlDer vorstehende Haftungsausschluss gilt für sämtliche mögliche Pflichtverletzungen des Verkäufers/Unternehmers, ist sie unmöglichalso nicht nur im Falle der Gewährleistung, unzumutbar sondern auch im Falle der Unmöglichkeit, des Verzugs, der Verletzung sonstiger leistungsbezogener Pflichten und der Verletzung nicht leistungsbezogener Pflichten.
6. Für gebrauchte Maschinen und gebrauchte Ausrüstung sowie gebrauchte Ersatzteile wird keinerlei Gewährleistung übernommen.
7. Sofern der Käufer/Besteller oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde SchadensersatzEndabnehmer ein Verbraucher ist, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VIIweitgehend zwingenden gesetzlichen Rechte zum Verbrauchsgüterkauf mit folgenden Besonderheiten:
A) bei gebrauchten Sachen erstreckt sich die Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel zeitlich auf 12 Monate ab Auslieferung an den Verbraucher.
6. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur in der Weise wie für die Kaufsache. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
7. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen B) Haftungsausschlüsse gemäß den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere vorstehenden Regelungen gelten auch im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel Verhältnis zwischen Unternehmer und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des AuftragnehmersVerbraucher.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel Gewährleistungsansprüche erlöschen:
a) Wenn uns der beschädigte Gegenstand oder das schadhafte Teil nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen vorgelegt werden kann.
b) Wenn der Liefergegenstand oder die reparierte Sache von fremder Seite ohne unsere Zustimmung verändert worden ist.
c) Wenn Teile eingebaut sind, die wir nicht genehmigt haben.
d) Wenn der Liefergegenstand nicht der Betriebsanleitung entsprechen benutzt wird.
e) Wenn Kundendienstarbeiten nicht turnusgemäß erledigt werden oder sonst ein Fall unsachgemäßer Behandlung vorliegt.
9. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt Bestreiten wir das Vorliegen eines Sachmangels, entscheidet die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergangfür unseren Sitz zuständige Schiedsstelle. Für eine Kaufsache, Stellt die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang. Die Zu- sage der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaftSchiedsstelle einen Sachmangel fest, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.tragen wir die Kosten der Entscheidung, andernfalls der Kunde
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelgewährleistung. 1. Die Beschaffenheit der jeweiligen Kaufsache ergibt sich ausnahmslos aus den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden. Informationsbroschüren, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbart, wenn dies gesondert schriftlich und ausdrücklich vereinbart wird oder wenn Der Käufer hat die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen istWare nach Zugang unverzüglich zu untersuchen.
2. Bei Werden Mängel nicht innerhalb von 3 Tagen nach Waren- bzw. Rechnungseingang schriftlich gerügt, gilt die Lieferung als vertrags- gemäß ausgeführt. Die unbeanstandete Übernahme der Ware durch Spediteure oder Frachtführer gilt als Beweis für einwandfreie Verpackung und schließt Ansprüche an den Verkäufer wegen unterwegs entstandener Schäden oder Gewichtsverluste aus. Für die Berechnung sind die im Streckengeschäft gilt als vereinbartWerk des Verkäufers festgestellten Maße, dass die dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- Raumverhältnisse, Gewichte und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wird. Dieser hat den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informierenStückzahlen maßgeblich.
3. Ist die Kaufsache infolge eines vor Unerhebliche Abweichungen von Qualität, Farbe, Maß und Gewicht bilden keinen Grund zur Beanstandung.
4. Dem Verkäufer steht das Recht zur Besichtigung, Prüfung und Vornahme von Versuchen an der beanstandeten Ware zu. Der Käufer ist verpflichtet, beanstandete Xxxx zur Verfügung des Verkäufers zu halten.
5. Bei rechtzeitiger und begründeter Mängelrüge hat der Verkäufer zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Bei Fehlschlagen der Nacher- füllung bleibt es dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaftKäufer vorbehalten, den Kaufpreis zu mindern oder von dem Vertrag zurückzutreten. Weitere Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Ansprüche wegen Mängel der Ware verjähren in 12 Monaten.
6. Zur Vornahme der dem Verkäufer notwendig erscheinenden Änderungen sowie zur Lieferung von Ersatzwaren oder -teilen hat der Käufer dem Verkäufer angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen der Nacherfüllung hat der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer für die daraus entstehenden Folgen Verkäufer von der Haftung Mangelhaf- tung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.
4. Im Fall der Mängelgewährleistung ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VII.
6. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur in der Weise wie für die Kaufsache. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
7. Weitere Ansprüche des KundenBei von ihm anerkannter Mängelrüge ist der Verkäufer verpflichtet, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schädenalle Teile, die nicht an innerhalb von 12 Monaten nach Lieferdatum wegen Materialfehler, fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden oder deren Brauchbar- keit erheblich beeinträchtigt wird, nach seiner Xxxx entweder unentgeltlich auszubessern oder zu ersetzen. Der Käufer ist verpflich- tet dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße Verkäufer zur Durchführung der Reparaturen oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage Lieferung von Ersatzgeräten bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer -teilen angemessene Zeit und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung Gele- genheit zu gewähren. Verweigert er diese, ist der Kaufsache, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - Verkäufer von der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des AuftragnehmersMängelhaftung befreit.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossenDie Haftung des Verkäufers ist auf Vorsatz und grob fahrlässige Begehung beschränkt, soweit nicht ein Verstoß gegen Kardinalpflich- ten aus dem Vertrag vorliegt. Der Auftragnehmer kann auch Im übrigen ist die Haftung für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kannVermögensschäden auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.
9. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang. Die Zu- sage der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Mängelgewährleistung. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, stehen dem Käufer die in den folgenden Absätzen geregelten Gewährleistungsrechte zu, wobei die Absätze (1) bis (4) die allgemeinen Folgen von Gehalts- und anderen Beschaffenheitsabweichungen regeln, während Absatz (5) für den speziellen Fall der Feststellung unerwünschter/verbotener Stoffe in der Ware gilt.
(1) Weicht die gelieferte Xxxx von der vereinbarten Beschaffenheit und Qualität ab, aber übersteigt der Minderwert 5 % des Vertragspreises nicht, ist der Käufer berechtigt, vom Verkäufer eine Minderwertvergütung zu verlangen. Die Beschaffenheit Feststellung des Minderwertes der jeweiligen Kaufsache ergibt Ware erfolgt durch einen neutralen Handelsmakler, den die Parteien einvernehmlich bestimmen. Können sich ausnahmslos aus den entsprechenden Vereinbarungen zwischen die Parteien nicht binnen zweier Geschäftstage auf einen neutralen Handelsmakler einigen, kann dessen Bestimmung auf Ersuchen des Käufers durch die dem Auftragnehmer und dem KundenLagerort der Ware nächstgelegene deutsche Getreide- oder Produktenbörse erfolgen. Informationsbroschüren, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbart, wenn dies gesondert schriftlich und ausdrücklich vereinbart wird oder wenn die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen istDie Kosten der Minderwertfeststellung trägt der Verkäufer.
(2. Bei Lieferung im Streckengeschäft gilt als vereinbart) Übersteigt der festgestellte Minderwert 5 % des Vertragspreises, dass die dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wird. Dieser hat den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informieren.
3. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx zur Beseitigung Käufer berechtigt, statt einer Minderwertvergütung die Rücknahme der gelieferten Ware unter Erstattung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen gezahlten Kaufpreises und der Nacherfüllung hat auf der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit Ware ruhenden Kosten und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten Zinsen zu verlangen.
(3) Neben dem Recht auf Rückgabe der Ware kann einmalig eine Ersatzlieferung kontraktgemäßer Xxxx verlangt werden. Der Verkäufer hat seinerseits das Recht, für die zurückzunehmende Xxxx einmal eine Ersatzlieferung vorzunehmen, es sei denn, die Annahme einer Ersatzlieferung ist dem Käufer unter den besonderen Umständen des Einzelfalls unzumutbar. Macht der Käufer oder Verkäufer von dem Recht auf Ersatzlieferung Gebrauch, hat der Käufer dem Verkäufer die beanstandete Ware zur Rücknahme zur Verfügung zu stellen. Der Verkäufer hat die Ersatzlieferung, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 5 Geschäftstagen ab der vom Käufer angezeigten Bereitstellung der zurückzunehmenden Ware zu bewirken.
(4. Im Fall der Mängelgewährleistung ) Wird die Ersatzlieferung nicht fristgerecht gemäß Absatz (3) bewirkt, ist der Auftragnehmer verpflichtetKäufer berechtigt, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen Schadenersatz statt der Leistung gemäß Ziff. 3 Absatz (2) zu mindernverlangen. Als Stichtag gilt der letzte Geschäftstag der 5-Tages-Frist.
(5) Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so Ansprüchen des Käufers wegen unerwünschter/ verbotener Stoffe sowie Kontaminanten gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VIIgesetzlichen Regelungen. Ist der Verkäufer nach den gesetzlichen Regelungen zum Schadenersatz verpflichtet, hat er dem Käufer insbesondere auch solche Schäden zu ersetzen, die diesem infolge eines gesetzlich vorgeschriebenen oder behördlicherseits angeordneten Rückrufs der mangelhaften Ware oder eines damit hergestellten Erzeugnisses (Futtermittels) entstehen.
(6. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur ) Die Rechte des Käufers wegen Mängeln verjähren in der Weise wie für die Kaufsachezwei Jahren. Die Frist für die Mängelhaftung an Verjährung beginnt mit Ablieferung der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängertWare.
7. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des Auftragnehmers.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann.
9. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang. Die Zu- sage der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Mängelgewährleistung. 1. Die Beschaffenheit der jeweiligen Kaufsache ergibt sich ausnahmslos aus den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden. InformationsbroschürenSoweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbart, wenn dies gesondert schriftlich und ausdrücklich vereinbart wird oder wenn die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen ist.
2. Bei Lieferung im Streckengeschäft gilt als vereinbart, dass die dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wird. Dieser hat den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informieren.
3. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so ist der Auftragnehmer sind wir nach seiner unserer Xxxx zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen der Nacherfüllung hat der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.
4berechtigt. Im Fall der Mängelgewährleistung ist der Auftragnehmer Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke Zweck der Mängelbeseitigung Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere insbesonde- re Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu der Vertrags- gegenstand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
52. Schlägt Weitergehende Mängelansprüche des Bestellers sind ausge- schlossen, es sei denn, dass die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so zweimal fehl- geschlagen ist. In diesem Falle ist der Kunde Besteller berechtigt, den vereinbarten Preis zu mindern oder nach seiner Xxxx berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder zurückzutreten. Hinsichtlich von Schadensersatzansprüchen gilt Ziff. 13 dieser Bestimmungen.
3. Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Be- steller ist insbesondere verpflichtet, Waren, die in einer be- schädigten Verpackung angeliefert werden, sofort in Gegen- wart des Spediteurs auszupacken und sich die Beschädigun- gen auf dem Lieferschein schriftlich bestätigen zu lassen so- wie festgestellte Beschädigungen der Waren unverzüglich zu rügen.
4. Handelsüblicher Bruch und Schwund können nicht bean- standet werden.
5. Als mangelhaft erkannte Xxxx darf durch den Kaufpreis angemessen zu mindernBesteller nicht eingebaut werden. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt Auf unser Verlangen ist der Kunde SchadensersatzBesteller ver- pflichtet, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VIIbeanstandete Ware im Anlieferungszustand an uns zurückzusenden.
6. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur in der Weise wie für die Kaufsache. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängertMängelansprüche des Bestellers verjähren innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang.
7. Weitere Ansprüche Handelt es sich bei der Lieferung um einen gebrauchten Gegenstand, sind sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des AuftragnehmersBestellers ausgeschlossen.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann.
9. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang. Die Zu- sage der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Mängelgewährleistung. (1. ) Die Beschaffenheit der jeweiligen Kaufsache ergibt sich ausnahmslos aus den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und dem Kunden. Informationsbroschüren, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbart, wenn dies gesondert schriftlich und ausdrücklich vereinbart wird oder wenn die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen Rügeoblie- genheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2. Bei Lieferung im Streckengeschäft gilt als vereinbart) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, dass die dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wird. Dieser hat den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informieren.
3. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so ist der Auftragnehmer sind wir nach seiner unserer Xxxx zur Beseitigung des Mangels Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung Lie- ferung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen der Nacherfüllung hat der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.
4be- rechtigt. Im Fall Falle der Mängelgewährleistung ist der Auftragnehmer Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke Zweck der Mängelbeseitigung Mangelbe- seitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-ins- besondere Transport- , Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
5. (3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist der Kunde Be- steller nach seiner Xxxx berechtigt vom Vertrag zurückzutreten berechtigt, Rücktritt oder den Kaufpreis angemessen Minderung zu mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VIIverlangen.
6(4) Sofern der Besteller Schadensersatzansprü- che geltend macht, gilt Xxxx. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur in 4. Abs. (5) ent- sprechend.
(5) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Weise wie Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die Kaufsache. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängertzwin- gende Haftung nach dem Produkthaftungsge- setz.
(6) Soweit Vorstehendes keine abweichende Re- gelung enthält, ist die Haftung ausgeschlos- sen.
(7. Weitere Ansprüche des Kunden) Die Mängelansprüche verjähren in vierund- zwanzig Monaten, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schädengerechnet ab Gefahrüber- gang.
(8) Der Besteller verpflichtet sich, die Kaufsache nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sindVerbraucher im Sinne von § 13 BGB weiter zu veräußern und auch nicht an Händ- ler, bestehen nicht. Für nicht die wiederum an Verbraucher veräußern.
(9) Der Besteller ist verpflichtet, seinen Neben- pflichten aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit Liefervertrag nachzukom- men und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere im Hinblick auf Rahmen der Nach- erfüllung oder der Rückabwicklung die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des AuftragnehmersKauf- sache den gesetzlichen Regelungen entspre- chend sorgfältig zu behandeln.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann.
9. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang. Die Zu- sage der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
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Mängelgewährleistung. 1GP hat von JH gelieferte Xxxx zunächst von seinen übrigen Warenbeständen getrennt zu halten und umgehend sorgfältig und eingehend, nicht nur oberflächlich zu untersuchen und oberflächlich erkennbare Mängel innerhalb von 6 Stunden, andere Mängel innerhalb von 24 Stunden, bei Tiefkühlgut 48 Stunden nach Erhalt JH gegenüber in Textform zu rügen. Zeigt sich ein bei der Untersuchung selbst bei Anwendung größtmöglicher Sorgfalt (einschl. gebotener Einschaltung eines Sachverständigen) nicht erkennbarer Mangel nach dieser Frist, so muss die Mängelrüge in Textform binnen 12 Stunden nach Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des betreffenden Mangels erfolgen; anderenfalls gilt die Lieferung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Unterlässt der Kunde nach den vorstehenden Vorschriften die Mängelrüge, so verliert er jegliche Rechte bezüglich solcher Mängel, einschließlich derer aus vertraglicher und gesetzlicher Mängelhaftung oder Ersatz entfernterer Mangelfolgeschäden, sofern der Mangel durch JH nicht arglistig verschwiegen wurde. GP ist verpflichtet, gerügte Tiefkühlware, insbesondere auch die zur Untersuchung beprobte Ware, umgehend wieder tiefzugefrieren und mit einer Höchsttemperatur von - 22°C zu lagern, wobei die Kerntemperatur in jedem Fall höchstens - 18'C aufweisen darf, bzw. anderweitige Lieferungen von Fleisch mit einer Kerntemperatur von höchstens + 7°C, bei Innereien und Schlacht- Nebenprodukten mit einer Kerntemperatur von höchstens + 3°C zu lagern. JH ist berechtigt, einen Nachweis über die ordnungsgemäße, lückenlose Kühlkette bezüglich der gerügten Ware ab Erhalt der Ware durch GP in Textform zu verlangen. Ggf. gerügte Xxxx ist in der umfassenden Partie zurückzugeben, wobei die Beauftragung eines Speditions- bzw. Transportunternehmens sowie der Ort der Rücklieferung nach den Anweisungen von JH zu erfolgen hat. Ein Weiterverkauf bzw. eine Verarbeitung der Ware durch GP ist in keinem Falle einer Mängelrüge zulässig, und bei einem Verstoß hiergegen verliert GP jegliche, auch gesetzliche Mängelhaftungsrechte. Dies gilt entsprechend bei einer Vermischung bzw. Vermengung der gerügten Lieferung mit anderen, beim GP vorhandenen Warenbeständen. Die ausreichende Bezeichnung und Kennzeichnung der Ware beim Weiterverkauf durch GP in Übereinstimmung mit allen anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen ist ausschließlich Sache von GP. Er darf sich nicht ungeprüft auf Angaben von JH oder deren Lieferanten verlassen. Die Übernahme einer Beschaffenheit oder Haltbarkeitsgarantie durch JH setzt die ausdrückliche Bezeichnung unseres Haftungswillens als „Garantie“ in Textform bei Vertragsschluss voraus. Die Haftung für Mindesthaltbarkeitsangaben sowie das Vorhandensein bestimmter vertraglich vereinbarter Qualitäten der jeweiligen Kaufsache ergibt sich ausnahmslos aus den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer Ware setzt stets deren ordnungsgemäße Behandlung durch GP voraus. Von JH gelieferte Proben sind für die Qualität der vertraglich vereinbarten Lieferung nicht maßgeblich. Geliefert wird jeweils Ware von marktüblicher Art und dem KundenGüte. InformationsbroschürenSofern vertraglich nicht ein bestimmtes Alter des Schlachttieres vereinbart ist, Muster wird von JH für Mängel der Ware, die auf das Alter des Schlachttieres zurückzuführen sind, nicht gehaftet. Dies gilt entsprechend für Wildtiere und Proben dienen lediglich deren Beschaffenheit. Zu einer unverbindlichen Orientierungvorrangigen Ersatz- oder Nachlieferung ist JH durch GP in der Mängelrüge eine angemessene Frist von regelmäßig nicht weniger als 5 Werktagen einzuräumen. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbart, wenn dies gesondert schriftlich Nach dreimaligem Fehlschlagen der Ersatzlieferung und ausdrücklich vereinbart wird oder wenn die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen ist.
2. Bei Lieferung im Streckengeschäft gilt als vereinbartFall des § 439 Abs. 3 BGB bleibt es GP vorbehalten, dass die dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wird. Dieser hat den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informieren.
3. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so ist Herabsetzung der Auftragnehmer Vergütung oder nach seiner Xxxx zur Beseitigung Rückgängigmachung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen der Nacherfüllung hat der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten Vertrages zu verlangen.
4. Im Fall der Mängelgewährleistung ist der Auftragnehmer verpflichtetSonstige, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, unzumutbar auch gesetzliche Mängelhaftungs- oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VII.
6. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur in der Weise wie für die Kaufsache. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
7. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen Ersatzansprüche des Kunden bei Aufstellungsind ausgeschlossen, Anschluss, Bedienung sofern JH nicht wegen Vorsatzes oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmergrober Fahrlässigkeit haftet. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des Auftragnehmers.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann.
9. Für Jedwede Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Gefahrübergang. Die Zu- sage Verjährung ist bei der Prüfung Vornahme von Ersatzlieferungen vom Zeitpunkt des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende VerhandlungZugangs der schriftlichen Mängelrüge bis zur Vollendung der Ersatzlieferung bzw. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungenzu deren freimaligem Fehlschlagen lediglich gehemmt.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelgewährleistung. 115.1 Mängel an den vertragsgegenständlichen Werkleistungen werden vom Auftragnehmer innerhalb der gesetzlichen Mängelhaftungsfrist ab Feststellung der ordnungsgemäßen Leistungserbringung nach entsprechender Mitteilung durch den Auftraggeber behoben. Dies geschieht nach Xxxx des Auftragnehmers durch kostenfreie Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung. Die Beschaffenheit zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Arbeits- und Materialkosten, trägt der jeweiligen Kaufsache ergibt sich ausnahmslos Auftragnehmer.
15.2 Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen fehlgeschlagen, kann der Auftraggeber den entsprechenden Vereinbarungen zwischen Mangel auf Kosten des Auftragnehmers selbst oder durch Dritte beseitigen lassen und Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Stattdessen steht dem Auftraggeber das Recht zu, eine angemessene Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag und neben dem Rücktritt auch Xxxxxxxxxxxxx oder Ersatz der vergeblichen Aufwendungen zu verlangen.
15.3 Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist auszugehen, wenn dem Auftragnehmer und dem Kunden. Informationsbroschüren, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbarthinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, wenn dies gesondert schriftlich und ausdrücklich vereinbart wird sie unmöglich ist, wenn sie vom Auftragnehmer verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen isteine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
2. Bei Lieferung im Streckengeschäft gilt als vereinbart, dass die dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wird. Dieser hat den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informieren.
3. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft15.4 Wird eine vertragsgegenständliche Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht, so ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung verpflichtet, die Leistung ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb einer mangelfreien Sache verpflichtetvom Auftraggeber zu setzenden angemessenen Frist vertragsgemäß zu erbringen. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Nacherfüllung hat vertragsgegenständlichen Leistung aus vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen auch innerhalb der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Nachfrist nicht, ist der Auftragnehmer für Auftraggeber berechtigt, den Einzelvertrag fristlos zu kündigen. In diesem Falle werden die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheiterbrachten Leistungen des Auftragnehmers nur insoweit vergütet, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat als der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen sie bestimmungsgemäß verwenden kann. Ein dem Auftraggeber zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangenersetzender Schaden wird bei der Abrechnung berücksichtigt.
4. Im Fall der Mängelgewährleistung ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde15.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VII.
6. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur in der Weise wie für die Kaufsache. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
7. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des Auftragnehmers.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann.
9. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang. Die Zu- sage der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Werk Und Dienstleistungen
Mängelgewährleistung. 1. Die Beschaffenheit der jeweiligen Kaufsache ergibt sich ausnahmslos aus den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer Für die Rechte des Käufers bei Sach- und dem Kunden. InformationsbroschürenRechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachge- mäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gel- ten die gesetzlichen Vorschriften, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbart, wenn dies gesondert schriftlich und ausdrücklich vereinbart wird oder wenn die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
2. Bei Lieferung im Streckengeschäft gilt als vereinbartRügen offenkundiger Mängel sind gemäß § 377 HGB unver- züglich nach Wareneingang zu erheben und sind ausge- schlossen, dass wenn diese uns nicht innerhalb von 5 Arbeitsta- gen nach Wareneingang zugehen. Verdeckte Mängel müs- sen unverzüglich nach Ihrer Entdeckung gerügt werden. Der Käufer ist verpflichtet uns auf Verlangen die dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel vom beanstandete Ware zur Verfügung zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wird. Dieser hat den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informierenstellen.
3. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaftBei berechtigter, so ist unverzüglicher Mängelrüge können wir nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen oder eine man- gelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen o- der Auftragnehmer nach seiner Xxxx zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen Verweigerung der Nacherfüllung hat kann der Kunde dem Auftragnehmer Käufer den Kaufpreis mindern oder nach Verständigung mit diesem Setzung und erfolglosem Ab- lauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Ist der Mangel nicht erheblich, steht ihm nur das Minderungs- recht zu. Muss die erforderliche Zeit Ware aus Gründen des Verschleißes durch bestimmungsgemäßen Gebrauch und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheitnach Ablauf seiner üblichen Lebensdauer ausgetauscht werden, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung begrün- det dies keine Mängelansprüche des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangenKäufers.
4. Im Fall der Mängelgewährleistung ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen AufwendungenEilfall, insbesondere Transport-im Falle des drohenden Bandstill- standes, Wege-kann der Käufer die Mängelbeseitigung nur dann auf unsere Kosten selbst vornehmen, Arbeits- sofern wir einer Selbstvornahme des Käufers im Vorfeld in Schrift- oder Textform zugestimmt und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurdewir das Vorliegen des Mangels auch verursacht haben.
5. Schlägt Aufwendungen des Käufers, insbesondere Ein- und Ausbau- kosten, werden von uns nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen übernommen. Aufwendungen, die Nacherfüllung fehldadurch entstehen, ist sie unmöglichdass die verkaufte Ware an einen anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung des Käufers oder an ei- nen schwer zugänglichen Ort verbracht worden ist, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigertüberneh- men wir nicht, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatzes sei denn, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VIIdies entspräche ihrem vertrags- gemäßen Gebrauch.
6. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur in der Weise wie Übernahme einer Garantie für die KaufsacheBeschaffenheit und/o- der Mindesthaltbarkeit der Ware wird hiermit ausdrücklich widersprochen und gilt auch dann nicht als vereinbart, wenn sich aus unserer Dokumentation des Geschäftsablaufs in Schrift- oder Textform etwas anderes ergibt. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache Eine Garantie- haftung wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängertvon uns nur dann übernommen, sofern eine solche gesetzlich unabdingbar normiert ist.
7. Der Käufer darf im Fall der Mängelrüge Zahlungen nur dann zurückhalten, sofern feststeht, dass die Rüge auch berech- tigt ist. Die Höhe der zurückgehaltenen Zahlung muss sich an der Höhe des zu erwartenden Mangelschadens bemes- sen. Für den Fall, dass die Mängelrüge durch schuldhaftes Verhalten des Käufers unberechtigt erfolgte, können wir die uns entstandenen Aufwendungen vom Käufer ersetzt verlan- gen.
8. Weitere Ansprüche des Kunden, aus Mängelhaftung sind nach Maßgabe der Ziff. VIII ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere ein Anspruch für An- sprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand der Ware selbst entstanden sind, bestehen nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere sind sowie für Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellungdie Nichteinhaltung geltender Vorschriften für Installation, AnschlussMon- tage, Inbetriebnahme, Behandlung, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers War- tung oder durch eine unzweckmäßige Verwendung der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des Auftragnehmers.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kannWare auftreten.
9. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hatSofern nicht in Schrift- oder Textform anderslautend verein- bart, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergangvon Gewährleistungsan- sprüchen, die dem Käufer gegen uns im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware entstehen, 12 Monate nach Abliefe- rung der Ware. Die Zu- sage Soweit eine Abnahme vereinbart oder ge- setzlich vorgesehen ist, beginnt die Verjährung mit der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von VerhandlungenAb- nahme.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelgewährleistung. 18.1. xxxxxxx xxxxxx für Sachmängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung, sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach §§ 433 ff. BGB, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Grundlage für die Mängelhaftung ist die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als eine solche Vereinbarung gelten alle Produktbeschreibungen von vilisto, die den einzelnen Verträgen zugrunde liegen oder von vilisto (u.a. der Homepage) öffentlich bekannt gemacht wurden. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt. Für öffentliche Äußerungen Dritter übernimmt vilisto keine Haftung.
8.2. Der Kunde muss den gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen sein, um die Mängelansprüche geltend zu machen. Zeigt sich ein Mangel bei der Ablieferung, der Untersuchung oder zu einem späteren Zeitpunkt, ist vilisto hiervon unverzüglich Anzeige zu machen. Offensichtliche Mängel sind jedenfalls innerhalb von 5 Werktagen ab Ablieferung anzuzeigen. Wenn es sich um einen bei der Untersuchung nicht erkennbaren Mangel handelt, dann ist auch dieser innerhalb von 5 Werktagen ab Entdeckung anzuzeigen. Die Beschaffenheit Anzeige hat schriftlich zu erfolgen. Unterlässt der jeweiligen Kaufsache ergibt sich ausnahmslos aus den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden. InformationsbroschürenKunde die rechtzeitige Untersuchung und/oder Mängelanzeige, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbart, wenn dies gesondert schriftlich und ausdrücklich vereinbart wird ist die Haftung von vilisto für die nicht oder wenn die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen istnicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigte Mängel ausgeschlossen.
2. Bei Lieferung im Streckengeschäft gilt als vereinbart, dass die dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wird. Dieser hat den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informieren.
38.3. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes Ware mangelhaft, so ist der Auftragnehmer kann vilisto nach seiner Xxxx die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung vornehmen. vilisto ist berechtigt, die Nacherfüllung von der vollständigen Zahlung des fälligen Kaufpreises abhängig zu machen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
8.4. Der Kunde wird vilisto eine angemessene Zeit und Gelegenheit zur Beseitigung Prüfung der Ware und des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtetgeben, insbesondere die Ware auf Wunsch von vilisto zu vilisto zurücksenden. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen Die hierfür anfallenden Kosten (beispielsweise Transportkosten) trägt vilisto nur, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Ansonsten sind diese Kosten vom Kunden zu tragen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar. Im Falle der Nacherfüllung Ersatzlieferung hat der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gebenWare auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften an vilisto zurückzugeben.
8.5. Andernfalls ist der Auftragnehmer Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen, die vom Kunden für die daraus entstehenden Folgen von Nacherfüllung gesetzte Frist furchtlos verstrichen oder auf Grundlage der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheitgesetzlichen Vorschriften die Setzung einer Frist nicht erforderlich sein, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.
4. Im Fall der Mängelgewährleistung ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist kann der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt vom Vertrag zurückzutreten Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht zuRücktrittsrecht. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VII.
6. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur in der Weise wie für die Kaufsache. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
7. Weitere Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei AufstellungMängeln, Anschlussinsbesondere auf Schadensersatz, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt richten sich insbesondere ausschließlich nach den Angaben des Herstellers Regelungen der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer Ziffer 9 dieser AGB und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere sind im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des AuftragnehmersÜbrigen ausgeschlossen.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann.
9. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang. Die Zu- sage der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelgewährleistung. 17.1 Für die Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vor-
7.2 Grundlage unserer Mängel- haftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware ge- troffene Vereinbarung. Als Ver- einbarung über die Beschaffen- heit der Ware gelten alle Pro- duktbeschreibungen und Her- stellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrags sind oder von uns zum Zeitpunkt des Ver- tragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Soweit die Be- schaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Für öffentliche Äußerungen sonstiger Dritter, auf die uns der Besteller nicht als für ihn kaufentschei- dend hingewiesen hat, über- nehmen wir keine Haftung.
7.3 Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Obliegenhei- ten ordnungsgemäß nachge- kommen ist. Die Beschaffenheit gelieferten Wa- ren sind unverzüglich nach Ab- lieferung an den Besteller oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiter- verarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der jeweiligen Verar- beitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns dieser unverzüglich schriftlich
7.4 Soweit ein von uns zu ver- tretender Mangel der Kaufsache ergibt sich ausnahmslos aus vorliegt, sind wir nach unserer Xxxx innerhalb einer angemes- senen Frist zur Mangelbeseiti- gung oder zur Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Besteller die mangelhafte Ware zurückzugeben. Die Nach- erfüllung beinhaltet weder den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden. Informationsbroschüren, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbartAusbau der mangelhaften Sache noch deren erneuten Einbau, wenn dies gesondert schriftlich und ausdrücklich vereinbart wird oder wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. Uns ist Gelegenheit zu geben, die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen ist.
2beanstandete Ware zu besichti- gen. Auf unser Verlangen ist die Ware frachtfrei an uns zurück- zusenden. Bei Lieferung im Streckengeschäft gilt als vereinbart, dass berechtigter Mängelrüge vergüten wir die dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wird. Dieser hat den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informieren.
3Kosten des günstigsten Ver- sandwegs. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaftMangelbesei- tigung/Ersatzlieferung nicht möglich, unzumutbar, unange- messen verzögert, fehlgeschla- gen oder wird sie von uns ver- weigert, so ist der Auftragnehmer Besteller wahlweise berechtigt, vom Ver- trag zurückzutreten oder eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Beruht ein Mangel auf unserem Verschulden, kann der Besteller nach seiner Xxxx zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen Maßgabe der Nacherfüllung hat der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit Voraussetzungen in Ziffern 8 und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit9 Schadenersatz verlangen.
7.5 Die Gewährleistung entfällt, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst Besteller ohne unsere Zustimmung die Ware ändert oder durch Dritte beseitigen ändern lässt und die Mängelbeseitigung hier-
7.6 Wir sind berechtigt, die ge- schuldete Nacherfüllung davon abhängig zu lassen und vom Auftragnehmer machen, dass der Besteller den fälligen Kaufpreis zahlt. Der Besteller ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangenTeil des Kaufpreises zurückzubehal- ten.
4. Im Fall der Mängelgewährleistung ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle 7.7 Die zum Zwecke der Mängelbeseitigung Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, Aufwendungen (insbesondere Transport-Transport, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragenMaterialkosten) tragen wir nach Maßgabe der gesetzlichen Rege- lungen, soweit sich diese wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Besteller die aus dem unberechtigten Mangelbe- seitigungsverlangen entstande- nen Kosten ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangel- haftigkeit war für den Besteller nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurdeerkennbar.
5. Schlägt 7.8 Wenn die Nacherfüllung fehlfehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Besteller gesetzte Frist erfolglos abgelau- fen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist kann der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt Besteller vom Vertrag zurückzutreten Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden einem unerhebli- xxxx Xxxxxx besteht jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VIIRücktrittsrecht.
6. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur in der Weise wie für die Kaufsache. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
7. Weitere 7.9 Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch Bestellers auf Schadenersatz bzw. Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden ver- geblicher Aufwendungen beste- hen auch bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere Mängeln aus- schließlich nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer nachste- henden Bestimmungen und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere sind im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des AuftragnehmersÜbrigen – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann.
9. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang. Die Zu- sage der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
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Samples: Sales Contracts
Mängelgewährleistung. 1. Die Beschaffenheit Beanstandungen wegen mangelhafter oder unvollständiger Lieferung unserer Ware sind unverzüglich spätestens 8 Tage nach Empfang der jeweiligen Kaufsache ergibt Ware vom Käufer uns gegenüber schriftlich zu erheben. Spätere Reklamationen sind bedeutungslos und können von uns nicht berücksichtigt werden, es sei denn, es handelt sich ausnahmslos aus den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kundennachweisbar um verdeckte Mängel. InformationsbroschürenSolche verdeckten Mängel sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbart, wenn dies gesondert schriftlich und ausdrücklich vereinbart wird oder wenn die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen istspätestens jedoch innerhalb von 45 Tagen nach Empfang der Ware anzuzeigen.
2. Bei Lieferung im Streckengeschäft gilt als vereinbartJede Gewährleistung ist ausgeschlossen, dass wenn der Kunde nicht einwandfreies Material beigestellt hatte oder die dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel behandelten Materialien nicht entsprechend ihren Qualitätsbedingungen vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wird. Dieser hat den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informiereneingesetzt werden.
3. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaftDer Kunde hat auf unsere Aufforderung hin, so ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx zur Beseitigung des Mangels unverzüglich Proben oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen der Nacherfüllung hat der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangenbeanstandeter Material an uns zurückzusenden.
4. Im Fall der Mängelgewährleistung ist der Auftragnehmer verpflichtetDie Rücksendung von beanstandeter Xxxx hat ausnahmslos erst nach unserer vom Käufer vorher einzuholenden schriftlichen Zustimmung, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zwar franko zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurdeerfolgen.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, Jede Mängelrüge ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindernÜbermittlung von einer ausreichenden Anzahl an Belegstücken nachzuweisen. Wir sind zur Vornahme von Zerstörungsprüfungen berechtigt. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VIInicht von uns genehmigter Nacharbeit beanstandeter Lohnarbeitsgegenstände erlischt unsere Gewährleistungsverpflichtung.
6. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur in der Weise wie Käufer hat ein Rücktrittsrecht, wenn wir auch eine zweite uns gestellte angemessene Nachfrist für die KaufsacheNachbesserung oder Ersatzlieferung bzgl. Die Frist für die Mängelhaftung an eines von uns zu vertretenden Mangels durch unser Verschulden fruchtlos verstreichen lassen. Dasselbe Rücktrittsrecht besteht auch bei Unmöglichkeit oder Unvermögen der Kaufsache wird um die Dauer der Ausbesserung oder Ersatzlieferung durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängertuns.
7. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von SchädenDer Käufer ist verpflichtet, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße beanstandete Xxxx auf alle Fälle zunächst in Empfang zu nehmen und unsere schriftliche Bereitschaftserklärung zur Nachbesserung oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des AuftragnehmersErsatzlieferung abzuwarten.
8. Gebrauchte Maschinen sind Die Gutschrift der von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kannuns zurückgenommenen Ware erfolgt vorbehaltlich einer vorherigen anderweitigen Vereinbarung grundsätzlich zum jeweiligen Tagespreis.
9. Für Mängelansprüche Erweisen sich die vorgebrachten Beanstandungen als unbegründet, sind wir berechtigt, für die Bearbeitung des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab GefahrübergangReklamationsvorgangs eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 5 % des Nettowarenwertes, mindestens 50,00 € je Reklamationsvorgang zu erheben. Für eine Kaufsache10.Nicht sach- oder fachgemäße Verarbeitung, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang. Die Zu- sage der Prüfung des Mangels Lagerung oder Verwendung unserer Ware durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden Käufer entbindet uns von jeglicher Haftung auf Nachbesserung oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von VerhandlungenErsatzlieferung.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Lohnbearbeitungen
Mängelgewährleistung. 1. Die Beschaffenheit der jeweiligen Kaufsache ergibt sich ausnahmslos aus den entsprechenden Vereinbarungen zwischen a) Gewährleistungsansprüche stehen dem Auftragnehmer und dem Kunden. Informationsbroschüren, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt Besteller nur dann als vereinbartzu, wenn dies gesondert schriftlich er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und ausdrücklich vereinbart wird oder wenn die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen Rügepflichten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2b) Schadensersatzansprüche wegen einer garantierten Eigenschaft stehen dem Besteller nur zu, wenn die Übernahme einer Garantie den Besteller gerade gegen den eingetretenen Schaden sichern sollte. Bei Lieferung im Streckengeschäft gilt als vereinbartAndere Schadensersatzansprüche aus Gewährleistung, dass die dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel vom mit Ausnahme von Ansprüchen aus Schäden aus von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wirdvertretenden Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sind ausgeschlossen, wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt, es sei denn, es handelt sich um vorhersehbare, typische Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dieser hat den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informierenNicht ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche, wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
3c) Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Xxxx unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
d) Für Produkte, die wir vereinbarungsgemäß als Neuware liefern, beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Empfang der Ware. Ist Für Produkte, die Kaufsache infolge eines vor wir vereinbarungsgemäß nicht als Neuware liefern, besteht keine Gewährleistung. Für Schadensersatzansprüche gilt die Bestimmung zur Gewährleistungspflicht nicht, wenn wir die Haftung nicht ausgeschlossen oder nicht begrenzt haben.
e) Für Katalogwaren die wir zukaufen, gilt ausschließlich die Gewährleistung des Herstellers.
f) Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgenommen.
g) Folgeschäden bzw. Folgekosten sind ausgeschlossen.
h) Ansprüche auf Nacherfüllung verjähren in 12 Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn; entsprechendes gilt für Rücktritt und Minderung. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz gem. §§438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffs Anspruch) und 634a Abs1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt, bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen des Mangels sowie bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
i) Mängelrügen des Bestellers haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen.
j) Liegt ein von uns zu vertretener Xxxxxxxxxx vor, hat der Besteller zunächst einen Anspruch auf Nachbesserung. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, ist der Besteller berechtigt, Ersatzlieferung zu verlangen. Kommen wir nach einer vom Besteller gesetzten angemessenen Frist dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaftVerlangen auf Ersatzlieferung nicht nach, so ist der Auftragnehmer Besteller nach seiner Xxxx zur Beseitigung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Herabsetzung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtetKaufpreises zu verlangen. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen der Nacherfüllung Das Rücktrittsrecht steht bei nur geringfügigen Mängeln dem Besteller nicht zu. Für Schadensersatz gelten die Regelungen unter 8b). Bei Minderlieferungen hat der Kunde Besteller zunächst einen Anspruch auf Ersatzlieferung.
k) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Auftragnehmer Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangenebenfalls keine Mängelansprüche.
4. Im Fall l) Ansprüche des Bestellers wegen der Mängelgewährleistung ist zum Zweck der Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-Wege- , Arbeits- und Materialkosten zu tragensind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als dem Erfüllungsort die Niederlassung des Bestellers verbracht wurdeworden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehlm) Reise- und Lohnkosten berechnen wir gesondert, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VIIwenn ein Wartungseinsatz nicht aufgrund eines uns zuzuordnenden Fehlers nötig war.
6. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur in der Weise wie für die Kaufsache. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
7. Weitere n) Rückgriffs Ansprüche des KundenBestellers gegen uns gem. § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nichtgesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich den Umfang des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nichtRückgriffs Anspruchs des Bestellers gegen uns gem. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer§ 478 Abs. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren2 BGB gilt ferner Nr. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des Auftragnehmers8 entsprechend.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann.
9. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang. Die Zu- sage der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
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Samples: Sales Contracts
Mängelgewährleistung. 1. Die Beschaffenheit der jeweiligen Kaufsache ergibt sich ausnahmslos aus den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden. Informationsbroschüren, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbart, wenn dies gesondert schriftlich und ausdrücklich vereinbart wird oder wenn die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen ist.
2. Bei Lieferung im Streckengeschäft gilt als vereinbartGewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass die dem Auftragnehmer obliegende dieser seinen nach §§377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel vom Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Soweit ein von uns zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wird. Dieser hat den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informieren.
3. Ist die vertretender Mangel der Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaftvorliegt, so ist der Auftragnehmer sind wir nach seiner unserer Xxxx zur Beseitigung des Mangels Mangelbeseitigung, oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen der Nacherfüllung hat der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.
4Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mängelgewährleistung ist der Auftragnehmer Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke Zweck der Mängelbeseitigung Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
5. Die Kosten eines Rückrufes sind vom Inverkehrbringer der Ware zu übernehmen. Im Falle beigestellter Produkte des Bestellers übernehmen wir keine Haftung für die Ordnungsmäßigkeit der beigestellten Produkte. Der Besteller sichert mit der Lieferung der beigestellten Produkte deren Verkehrs- und Verwendungsfähigkeit im Produktionsprozess zu. Von einer Wareneingangsprüfung nach §377 HGB sind wir im Falle beigestellter Produkte ausdrücklich freigestellt. Eine Haftung für fehlerhafte oder fehlerbehaftete beigestellte Produkte zu, die durch unsachgemäße Handhabung und der möglichen Beschädigung dieser beigestellten Produkte entstehenden Kosten werden von uns getragen. Schlägt die Nacherfüllung Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist der Kunde Besteller nach seiner Xxxx berechtigt vom Vertrag zurückzutreten berechtigt, Wandelung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder den Kaufpreis angemessen eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu mindernverlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VII.
6. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur in der Weise wie für die Kaufsache. Die Frist für die Mängelhaftung an Soweit der Kaufsache wird um eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 463, 480 Abs. 2 BGB auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadenersatzansprüche geltend macht, die Dauer der durch auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhten. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
7Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Weitere Ansprüche des KundenWir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen, insoweit haften wir insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von nicht für Schäden, die nicht an dem am Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum des Produktes. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des Auftragnehmers.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann gilt auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt gelten gemacht werden. Dies ; für diese gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kanndie gesetzliche Verjährungsfrist.
9. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang. Die Zu- sage der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelgewährleistung. 1. Die Beschaffenheit Im Falle eines begründeten gewährleistungspflichtigen Mangels ist EBRO zunächst nach eigener Xxxx berechtigt, den Mangel durch Nachbesserung und / oder Ersatz- lieferung fehlerhafter Komponenten zu beseitigen. Schlagen entweder zwei Nacher- füllungs- / Nachbesserungsversuche von EBRO fehl oder befindet sich EBRO länger als drei Wochen mit den geschuldeten Nacherfüllungs- / Nachbesserungsarbeiten in Verzug, ist der jeweiligen Kaufsache ergibt sich ausnahmslos aus den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden. InformationsbroschürenAuftraggeber bei unerheblichen Mängeln zur Minderung der Gegen- leistung, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbart, wenn dies gesondert schriftlich und ausdrücklich vereinbart wird oder wenn die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen istansonsten wahlweise auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Bei Lieferung Offensichtliche Mängel hat der Auftraggeber EBRO unverzüglich, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Für Mängel, für die sich der Auftraggeber die Gewährleistung im Streckengeschäft gilt als vereinbartZeitpunkt der Abnahme nicht vorbehält, dass er- lischt die dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wirdGewährleistungspflicht. Dieser hat den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informierenDer Einwand der verspäteten Mängelrüge bleibt unberührt.
3. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaftFerner erlöschen Mängelgewährleistungsansprüche, so ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen der Nacherfüllung hat der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.
4. Im Fall der Mängelgewährleistung ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VII.
6. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur in der Weise wie für die Kaufsache. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
7. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Vertragsgegen- stand Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des Auftragnehmers.
8. Gebrauchte Maschinen sind Reparaturen ohne schriftliche Zustimmung von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werdenEBRO durchgeführt worden sind. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kannder Auftraggeber nachweist, dass darauf nicht der Mangel beruht. Schließlich übernimmt EBRO keine Gewähr für sol- che Mängel, die ausschließlich verschleißbedingt sind. EBRO bewahrt ausge- tauschte Teile zwei Wochen nach Abnahme der Arbeiten auf. Sollten innerhalb die- ser Frist keine Eigentumsansprüche des Auftraggebers geltend gemacht werden, gehen die Teile in das Eigentum von EBRO über. Für die Nacherfüllung bzw. Nach- besserung leistet EBRO im gleichen Umfang Gewähr, wie für die ursprünglichen Ar- beiten, sofern diese nicht auf bloßer Kulanzbasis ohne Anerkennung des Mangels erfolgt sind.
9. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang4. Die Zu- sage Gewährleistungsfrist bzgl. Servicearbeiten beträgt 12 Monate, beginnend mit dem Tag der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende VerhandlungAbnahme. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder Bei Servicearbeiten an einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, Bauwerk gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungendie gesetzliche Gewährleistungsfrist.
105. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch Etwaig bestehende kaufvertragliche Gewährleistungsansprüche in Bezug auf den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangigServicegegenstand bleiben davon unberührt.
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Samples: Service Agreement
Mängelgewährleistung. 17.1. Die Beschaffenheit Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der jeweiligen Kaufsache ergibt sich ausnahmslos aus den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem KundenWare an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. Informationsbroschüren§§ 445a, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbart445b, wenn dies gesondert schriftlich und ausdrücklich vereinbart wird oder wenn die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen 477, 478 BGB), soweit nicht das Recht auf Schadenersatz betroffen ist.
27.2. Bei Lieferung im Streckengeschäft gilt Grundlage der Mängelhaftung des Verkäufers ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als vereinbartsolche bezeichneten Produktbeschreibungen (auch des Herstellers), die dem Käufer vor seiner Bestellung überlassen oder in den Vertrag einbezogen worden sind.
7.3. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernimmt der Verkäufer jedoch keine Haftung. Der Verkäufer übernimmt auch keine Haftung für Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen. Darüber hinaus übernimmt der Verkäufer auch keine Haftung für Mängel, die Folgen unsachgemäßer und ohne Einwilligung des Verkäufers vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder Dritten.
7.4. Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 381 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist dem Verkäufer hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die dem Auftragnehmer obliegende Anzeige, wenn sie innerhalb von 2 Wochen ab Auftreten des Mangels erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unterlässt der Käufer die Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wirdhat der Käufer offensichtliche, d.h. Dieser hat bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von 2 Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße und fristgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung des Verkäufers für den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informierennicht oder nicht rechtzeitig angezeigten Mangel ausgeschlossen. Die Ware gilt dann als genehmigt.
37.5. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes gelieferte Sache mangelhaft, so ist kann der Auftragnehmer nach seiner Xxxx zur Verkäufer zunächst wählen, ob er Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder zur durch Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet(Ersatzlieferung) leistet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen Das Recht des Verkäufers, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
7.6. Der Verkäufer ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
7.7. Der Käufer hat dem Verkäufer die zur geschuldeten Nacherfüllung hat der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Andernfalls Im Falle der Ersatzlieferung hat der Käufer dem Verkäufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn der Verkäufer ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war, es sei denn, der Mangel ist vom Verkäufer zu vertreten.
7.8. Die zum Zweck der Auftragnehmer Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport- , Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt der Verkäufer, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, kann der Verkäufer die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen. Die Ausbau- und Einbaukosten trägt der Verkäufer nur, wenn und soweit er auf Schadenersatz für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreitden Mangel haftet.
7.9. Nur in In dringenden Fällen der Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, Betriebssicherheit oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug istzur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Auftraggeber Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte zu beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Verkäufer Ersatz seiner Kosten der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme ist der Verkäufer unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn der Verkäufer berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
47.10. Im Fall der Mängelgewährleistung Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist der Kunde Käufer nach seiner Xxxx berechtigt berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zurückzutreten Kaufvertrag zu erklären oder den Kaufpreis angemessen eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu mindernverlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VIIRücktrittsrecht.
67.11. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur in der Weise wie für die Kaufsache. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
7. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch Käufers auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage Schadensersatz bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 8 dieser AGB und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere sind im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des AuftragnehmersÜbrigen ausgeschlossen.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann.
9. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang. Die Zu- sage der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
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Mängelgewährleistung. 17.1 Die von uns geschuldete vereinbarte Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes ergibt sich aus den vertraglichen Vereinbarungen mit unserem Kunden und nicht aus sonstigen werblichen Aussagen, Preislisten, Prospekten, Beratungen und dgl., soweit diese nicht zum Vertragsgegenstand gemacht wurden. Die Übernahme einer Garantie BGB ist mit der Vereinbarung einer Beschaffenheit der jeweiligen Kaufsache ergibt sich ausnahmslos aus oder unserer Angaben über den entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden. InformationsbroschürenVertragsgegenstand nicht verbunden, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt nur dann als vereinbart, wenn dies gesondert schriftlich und sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird oder wenn die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen ist.
27.2 Beratung leisten wir nach bestem Wissen auf Grund unserer Erfahrungen, jedoch unter Ausschluss jeglicher Haftung. Angaben und Auskünfte, über Eignung und Anwendung bzw. Einsatz des Vertragsgegenstandes sind unverbindlich, wenn sie nicht eine vereinbarte Beschaffenheit im Sinne von Ziff. 7.1 sind. Sie befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen.
7.3 Wir stehen wie folgt für Sachmängel ein:
a) Die Gewährleistungsrechte (Mängelansprüche) des kaufmännischen Kunden setzen voraus, dass dieser unverzüglich nach Erhalt der Ware diese untersucht und etwaige sichtbare Mängel unverzüglich nach der Untersuchung bzw. versteck- te Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung unter spezifizierter Angabe des Mangels schriftlich gegenüber uns rügt (§ 377 HGB). Ist der Kunde nicht Kauf- mann, so hat dieser offensichtliche Mängel nach deren Entdeckung uns gegenüber schriftlich zu rügen. Erfolgt dies nicht, so entfallen die Mängelansprü- che des Bestellers. Auch im Falle einer Beanstandung ist der Kunde verpflichtet, den Vertragsgegenstand anzunehmen. Dieser ist sachgemäß zu lagern und nur auf unseren ausdrücklichen Wunsch hin zurückzusenden.
b) Mängelansprüche bestehen nicht, sofern nur unerhebliche Abweichungen von der Beschaffenheit oder nur eine unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit vorliegen. Handelsübliche und/oder herstellungstechnisch bedingte Abweichungen in Abmessung und Material berechtigen nicht zur Beanstandung des Vertrags- gegenstandes. Für Toleranzen gelten, soweit vorhanden, DIN-Normen. Mehr- und Minderlieferungen in Menge und Stückzahl sind bis zu 5 % zulässig; sie berechtigen nicht zu Mängelrügen. Keine Mängelansprüche bestehen für Sonderanfertigun- gen nach Angaben, Berechnungen oder Konstruktionsunterlagen unseres Kunden, soweit Mängel auf seinen Angaben beruhen. Wir leisten keine Gewähr für unsachgemäße Verwendung und Behandlung des Vertragsgegenstandes. Mängelan- sprüche entfallen weiter bei Beschädigung oder Vernichtung des Vertragsgegen- standes durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung nach Gefahrübergang. Bei Lieferung im Streckengeschäft gilt als vereinbartVerstößen gegen die von uns zum Vertragsinhalt gemachten Hinweise oder Richtlinien entfallen die Mängelansprüche, soweit die Mängel hierauf zurückzu- führen sind.
c) Unser Kunde hat unseren Beauftragten Gelegenheit zu geben, den beanstandeten Vertragsgegenstand zu besichtigen und zu prüfen. Unser Kunde ist dazu verpflichtet, Schäden sowie Folgeschäden, die sich aus einem Mangel ergeben können, mög- lichst zu verhindern bzw. gering zu halten. Insbesondere hat die Mängelrüge mög- lichst so rechtzeitig zu erfolgen, dass die dem Auftragnehmer obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen Ursachenerforschung nicht durch Bau- fortschritt unmöglich wird. Dieser hat den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informieren.
3. Ist d) Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind von uns – nach unserer Xxxx – un- entgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die Kaufsache infolge innerhalb der Verjährungsfrist für Mängelansprüche einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
e) Zahlungen des Kunden bei Mängelrügen dürfen nur in einem Umfang, der in angemessenem Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht, zurückbehalten werden.
f) Rügt der Kunde aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, zu Unrecht das Vorliegen eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaftvon uns zu vertretenden Mangels, so ist sind wir berechtigt, die uns entstandenen angemessenen Aufwendungen für die Mangelbeseitigung oder -feststellung dem Kunden zu berechnen.
g) Ansprüche des Kunden wegen der Auftragnehmer nach seiner Xxxx zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen zum Zweck der Nacherfüllung hat der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.
4. Im Fall der Mängelgewährleistung ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragensind ausgeschlossen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem Aufwendungen durch nachträgliche Verbrin- gung des gelieferten Gegenstandes an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort erhöhen, es sei denn, es handelt sich um eine nach dem Erfüllungsort verbracht wurdeVertrag voraus- gesetzte Verbringung. Wir sind berechtigt, den Kunden mit derartigen Mehrkosten zu belasten.
5h) Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns aus Verbrauchsgüter- verkauf (§§ 478, 479 BGB) sind im Hinblick auf Vereinbarungen des Bestellers mit seinen Abnehmern, die über die gesetzlichen Mängelansprüche der Abnehmer hinausgehen, insoweit ausgeschlossen.
i) Mängelansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Es gelten jedoch die gesetzlichen Verjährungsfristen für Mängelansprüche, soweit diese länger als 24 Monate sind und sich nichts Gegenteiliges aus diesen Be- dingungen ergibt, so z.B. für Sachen, die für Bauwerke üblicherweise verwendet worden sind (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b) BGB), für den Rückgriffsanspruch (§ 479 Abs. 1 BGB) und für Bauten und Baumängel (§§ 634 a, 438 Abs. 1 Nr. 2 a) BGB) sowie im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Mängelverursachung und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Diese Verjährungsfristen gelten auch für Mangel- folgeschäden, die unter § 437 Nr. 3 BGB oder § 634 Nr. 4 BGB (Schadensersatz bei Mängeln) fallen. Bedarf es aufgrund eines Mangels einer Nacherfüllung, so wird die Verjährungsfrist bis zur Nacherfüllung nur gehemmt und nicht erneut in Lauf gesetzt.
j) Bevor der Kunde weitere Ansprüche oder Rechte über den Nacherfüllungs- anspruch hinaus geltend machen kann (Rücktritt, Minderung, Schadensersatz, Aufwendungsersatz), ist uns zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben, soweit wir keine anderslautende Garantie abge- geben haben. Schlägt die Nacherfüllung trotz wenigstens zweimaligem Nacher- füllungsversuch fehl, ist sie die Nacherfüllung unmöglich, unzumutbar verweigern wir diese oder wird ist sie durch den Auftragnehmer verweigertdem Kunden unzumutbar, so ist kann der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt vom Vertrag zurückzutreten zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen zu die Vergütung herabsetzen (mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VII).
6k) Für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln gilt Ziff. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur in der Weise wie für die Kaufsache8 dieser Bedingungen. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängertGeltendmachung weitergehender Ansprüche und Rechte gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels ist ausgeschlossen.
7. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des Auftragnehmers.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann.
9. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang. Die Zu- sage der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Lieferungen Und Werkleistungen
Mängelgewährleistung. 1. Die Beschaffenheit Für Mängel der jeweiligen Kaufsache ergibt sich ausnahmslos aus Leistung, die wir zu vertreten haben, leisten wir Gewähr. Wir übernehmen die Gewähr für die Funktionsbereitschaft unserer Pro- dukte unter den entsprechenden Vereinbarungen zwischen in der beiliegenden Gebrauchsanweisung beschrie- benen Bedingungen und bei ordnungsgemäßer Montage. Sollte eine Gebrauchsanweisung nicht mitgeliefert worden sein, werden wir dem Auftragnehmer und dem KundenBesteller diese auf schriftliches Anfordern unverzüglich nachliefern. Informationsbroschüren, Muster und Proben dienen lediglich einer unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie i.S.d. § 443 BGB gilt Auf Druck beanspruchte Teile haben wir in unserem Werk nur dann als vereinbartauf Dichtigkeit zu überprüfen, wenn soweit dies gesondert schriftlich und ausdrücklich vereinbart wird oder wenn die Kaufsache mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen istworden ist (Ziff. I. 2.).
2. Bei Lieferung im Streckengeschäft gilt als vereinbartDie Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass die dem Auftragnehmer obliegende die- ser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick Rü- geobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist; alle mit einer Eingangskontrolle verbundenen Untersuchungen trägt der Besteller selbst. Erkennbare Mängel können nur innerhalb von sieben Tagen, gerechnet ab Gefahrenübergang auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wirdden Besteller, schriftlich und unter genauer Spezifizierung der geltend gemachten Mängel gerügt werden. Dieser hat den Auftragnehmer unabhängig davon bei etwa festgestellten Andere Mängel können nur innerhalb von zwei Jahren, gerechnet ab Gefahrübergang, geltend gemacht werden. Zur Mängelprüfung Beauf- trage sind nicht zur Anerkennung von Mängeln unverzüglich parallel zu informierenmit Wirkung gegen uns berechtigt.
3. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaftErweist sich eine Mängelrüge als begründet, so ist der Auftragnehmer sind wir nach seiner unserer Xxxx zur Beseitigung des Mangels Nacherfüllung (Mängelbeseitigung, Ersatzlieferung) oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen Herabsetzung der Nacherfüllung hat Vergütung berechtigt; bei dauerhaften Geschäfts- beziehungen kann die Herabsetzung der Kunde dem Auftragnehmer nach Verständigung mit diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Auftragnehmer Vergütung durch Gutschrift für die daraus entstehenden Folgen von der Haftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.
4mangelhafte Ware erfolgen. Im Fall der Mängelgewährleistung ist der Auftragnehmer Nacherfüllung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke Zweck der Mängelbeseitigung Mangelbeseitigung oder Ersatzliefe- rung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem Ware an einen anderen Ort als dem den Erfüllungsort verbracht wurde.
54. Schlägt Xxxxxx die Nacherfüllung fehlfehlschlägt, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert, so ist der Kunde Besteller nach seiner Xxxx berechtigt berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung um den Kaufpreis angemessen zu mindernBetrag herabzusetzen, um den der Mangel den Wert der mangelhaften Sache, gemessen an der Vergütung, mindert. Bei Die Nacherfüllung gilt als fehlgeschlagen, wenn sie zweimal erfolglos versucht worden ist.
5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer Eigenschaft, für deren Vorhandensein wir eine Garantie übernommen haben, Ansprüche geltend macht. Garan- tieerklärungen werden von uns nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zuschriftlich und als solche bezeichnet abgegeben. Wählt Im Übrigen haften wir für Leistungsstörungen nur nach Maßgabe der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts VIIZiff. VIII.
6. Der Auftragnehmer haftet für das Ersatzstück und die Ausbesserung nur in der Weise wie für die Kaufsache. Die Frist für die Mängelhaftung an der Kaufsache wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängertVon uns als mangelhaft anerkannte Waren sind uns auf unser ausdrück- liches Verlangen zurückzugeben.
7. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Für nicht aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stammende Mängel haftet dieser nicht. Insbesondere Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen Bei fehlerhaften Lieferungen hat der Besteller Zahlung für den Auftragnehmer. Die Unsachgemäßheit unstreitig fehlerfreien Anteil der Lieferung zuzüglich der Kosten für Transport und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren. Insbesondere bei Schäden aufgrund - ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung - fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte - unsachgemäßer Verpackung und ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten erfolgter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte - fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Kaufsache, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen - übermäßiger Beanspruchung - der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe - natürlicher Abnutzung oder Verschleiß - nicht ordnungsgemäßer Wartung - mangelhafter Bauarbeiten - ungeeigneten Baugrunds - chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse - Nichtbeachtung der produktspezifischen Sicherheitsaspekte entfällt eine Haftung des Auftragnehmersanteiliger Mehrwertsteuer zu leisten.
8. Gebrauchte Maschinen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann auch für versteckte Mängel nicht zur Gewährleistung herangezogen werden. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer zumindest grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann.
9. Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang. Für eine Kaufsache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Gefahrübergang. Die Zu- sage der Prüfung des Mangels durch den Auftragnehmer ist noch keine verjährungshemmende Verhandlung. Wenn sich der Auftragnehmer nach Zugang eines Schreibens des Kunden oder einem persönlichen Kontakt nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich äußert, gilt dies als Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen.
10. Ist die Kaufsache infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind Ansprüche durch den Kunden zunächst an den Lieferanten zu richten. Der Auftragnehmer haftet insoweit nachrangig.
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