Common use of Mängelgewährleistung Clause in Contracts

Mängelgewährleistung. 7.1. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 445a, 445b, 477, 478 BGB), soweit nicht das Recht auf Schadenersatz betroffen ist.

Appears in 3 contracts

Samples: www.gerglighthouse.de, www.gerg.de, www.sav.de

Mängelgewährleistung. 7.1. 11.1 Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 445a, 445b, 477, 478 BGB), soweit nicht das Recht auf Schadenersatz betroffen ist.

Appears in 2 contracts

Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen, Liefer Und Zahlungsbedingungen

Mängelgewährleistung. 7.1. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich ein- schließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen gesetz- lichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden Nachfolgenden nichts anderes bestimmt be- stimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften Son- dervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 445a478, 445b, 477, 478 479 BGB), soweit nicht das Recht auf Schadenersatz betroffen ist.

Appears in 1 contract

Samples: www.brunner-anlagenbau.de