Mängelgewährleistung. 11.1 Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB). 11.2 Die Eigenschaften der Ware, insbesondere deren Güte, Sorte und Maße, bestimmen sich vorrangig nach der vereinbarten Beschaffenheit der Ware, den DIN und EN- Normen, Datenblättern oder sonstigen vereinbarten technischen Bestimmungen. Bezugnahmen auf Normen und ähnliche Regelwerke, auf Prüfbescheinigungen gemäß EN 10204 und ähnliche Zeugnisse sowie Angaben zu Güten, Sorten, Maßen, Gewichten und Verwendbarkeit der Waren sind keine Zusicherungen oder Garantien, ebenso wenig Konformitätserklärungen und entsprechende Kennzeichen wie CE und GS. Eine Gewährleistung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung der Ware wird nicht übernommen, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart; im Übrigen liegt das Einsatz- und Verwendungsrisiko ausschließlich beim Käufer. 11.3 Der Kunde hat die gelieferte Xxxx nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Arbeitstagen ab Lieferung, schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Sachmängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind – unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung – unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7Arbeitstagen nach ihrer Entdeckung, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist, schriftlich anzuzeigen. Bei einer unerheblichen Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der Ware scheidet ein Rücktritt aus. 11.4 Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge leisten wir zunächst nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist die Ware nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. 11.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. 11.6 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. 11.7 Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind, keinesfalls aber über 150 % des Warenwertes. 11.8 Ausgeschlossen sind Kosten im Zusammenhang mit dem Ein- und Ausbau der mangelhaften Sache, ebenso wie Kosten des Käufers für die Selbstbeseitigung eines Mangels, ohne dass hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. 11.9 Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einen anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauch. 11.10 Unbeschadet weitergehender Ansprüche unsererseits hat der Kunde im Falle einer unberechtigten Mängelrüge unsere Aufwendungen zur Prüfung und – soweit verlangt – zur Beseitigung des Mangels zu ersetzen. 11.8 Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. 11.9 Der Kunde hat uns bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit zur Überprüfung der beanstandeten Ware zu geben; auf Verlangen ist uns die beanstandete Ware oder eine Probe derselben zur Verfügung zu stellen. 11.10 Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 12 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
Appears in 1 contract
Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Mängelgewährleistung. 11.1 Für 8.1 Der Verkäufer steht dafür ein, dass die Rechte des Käufers bei von ihm gelieferten Waren frei von Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- sind und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten gegebenenfalls die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB)garantierte Beschaffenheit besitzen.
11.2 8.2 OKE ist verpflichtet, die Ware innerhalb angemessener Frist auf etwaige Qualitäts- oder Quantitätsabweichungen zu prüfen; die Rüge muss, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt wurde, dem Verkäufer unverzüglich in Textform angezeigt werden. Die Eigenschaften Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von fünf Arbeitstagen, gerechnet ab Wareneingang oder bei versteckten Mängeln ab Entde- ckung, beim Verkäufer eingeht. Insoweit verzichtet der WareVerkäufer auf den Einwand einer verspäteten Mängelrüge, insbesondere deren Güte, Sorte und Maße, bestimmen sich vorrangig nach der vereinbarten Beschaffenheit der Ware, den DIN und EN- Normen, Datenblättern oder sonstigen vereinbarten technischen Bestimmungen. Bezugnahmen auf Normen und ähnliche Regelwerke, auf Prüfbescheinigungen gemäß EN 10204 und ähnliche Zeugnisse sowie Angaben zu Güten, Sorten, Maßen, Gewichten und Verwendbarkeit der Waren sind keine Zusicherungen oder Garantien, ebenso wenig Konformitätserklärungen und entsprechende Kennzeichen wie CE und GS. Eine Gewährleistung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung der Ware wird nicht übernommen, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart; im Übrigen liegt das Einsatz- und Verwendungsrisiko ausschließlich beim Käuferwenn diese Frist eingehalten wird.
11.3 Der Kunde hat die gelieferte Xxxx nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Arbeitstagen ab Lieferung, schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung 8.3 Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen OKE ungekürzt zu; in jedem Fall unmittelbar vor ist OKE berech- tigt, vom Verkäufer nach ihrer Xxxx Mängelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Das Recht auf Schadensersatz, insbesondere das Recht, Schadensersatz statt der Verarbeitung Leistung verlangen zu erfolgen. Sachmängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind – unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung – unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7Arbeitstagen nach ihrer Entdeckung, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist, schriftlich anzuzeigen. Bei einer unerheblichen Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der Ware scheidet ein Rücktritt ausbleibt ausdrücklich vorbehalten.
11.4 Bei berechtigter8.4 OKE ist berechtigt, fristgemäßer Mängelrüge leisten wir zunächst nach unserer Xxxx Gewähr auf Kosten des Verkäufers die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen, wenn der Verkäufer mit der Nacherfüllung in Verzug ist. Zusätzlich gelten folgende Rege- lungen: • Alle Ersatzlieferungen oder Reparaturen sind ebenfalls Bestandteil dieser in den Allgemei- nen Einkaufsbedingungen niedergelegten Mängelgewährleistung. • Der Verkäufer haftet für Ersatzlieferungen, Reparaturen und Nachbesserungsarbeiten im gleichen Umfang, wie für den ursprünglichen Liefergegenstand hinsichtlich der Transport, Wege- und Arbeitskosten ohne Beschränkung. • Der Verkäufer verpflichtet sich, OKE von Ansprüchen Dritter freizustellen, welche dem Dritten aufgrund der Produkthaftung gegenüber OKE erwachsen und durch Nachbesserung einen Mangel oder ErsatzlieferungFehler des gelieferten Produktes entstanden sind. Ist Diese Freistellung gilt ausdrücklich auch für angemessene Kosten einer Rückrufaktion. Insoweit sichert der Verkäufer das Bestehen einer angemessenen Produkthaftpflichtversicherung zu. • Wird gemäß dem in der Bestellung bezeichneten Prüfverfahren die Ware nachzubessernÜberschreitung des höchstzulässigen Fehleranteiles festgestellt, so ist ein Fehlschlagen OKE berechtigt, hinsichtlich der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegebenge- samten Lieferung Mängelansprüche zu erheben oder auf Kosten des Verkäufers die ge- samte Lieferung auf Mängel und Fehler zu überprüfen.
11.5 Schlägt 8.5 Die Verjährungsfrist beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang, soweit nicht die Nacherfüllung fehlzwingende Bestimmung der §§ 445b, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen478 Abs. 2 BGB eingreift.
11.6 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen8.6 Die übrigen zwingenden Bestimmungen des Lieferregresses bleiben unberührt.
8.7 Der Verkäufer sichert zu, dass die Ausübung der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
11.7 Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, Einzelkaufverträge keine Rechtsverletzung insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der WareHinblick auf die Einhaltung von Gesetzen, angemessen sind, keinesfalls aber über 150 % des WarenwertesVerordnungen oder sonstigen Bestimmungen irgendeiner offiziellen Stelle bewirken wird.
11.8 Ausgeschlossen sind Kosten im Zusammenhang mit dem Ein- und Ausbau der mangelhaften Sache, ebenso wie Kosten des Käufers für die Selbstbeseitigung eines Mangels, ohne dass hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
11.9 Aufwendungen, die dadurch entstehen8.8 Der Verkäufer sichert zu, dass die verkaufte Ware an einen anderen Ort als alle den Sitz Kaufverträgen unterliegenden Gegenstände in sei- nem Volleigentum stehen und dass keine anderweitigen Rechte Dritter (wie etwa Pfand- rechte, sonstige Gläubigerpositionen aus Forderungsabtretung oder die Niederlassung des Käufers verbracht worden istsonstigen Kreditsi- cherheiten, übernehmen wir nichtForderungsverkauf, es sei dennMietkauf, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen GebrauchVorbehaltskauf usw.
11.10 Unbeschadet weitergehender Ansprüche unsererseits hat ) entgegenstehen. Hierfür haftet der Kunde im Falle einer unberechtigten Mängelrüge unsere Aufwendungen zur Prüfung und – Verkäufer, soweit verlangt – zur Beseitigung des Mangels zu ersetzenihn ein Verschulden trifft.
11.8 Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist.
11.9 Der Kunde hat uns bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit zur Überprüfung der beanstandeten Ware zu geben; auf Verlangen ist uns die beanstandete Ware oder eine Probe derselben zur Verfügung zu stellen.
11.10 Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 12 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Mängelgewährleistung. 11.1 Für die Rechte Gewährleistungsansprüche des Käufers bei Sach- Kunden aus von Digital Service erbrachten Lie- ferungen und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) Leistungen gelten die nachfolgenden Bedingungen:
12.1 Sind von Digital Service gelieferte Waren mit Mängeln behaftet, die den vertrags- gemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich beeinträchtigen, so steht dem Kunden nach Xxxx von Digital Service das Recht auf Nacherfüllung durch Mängelbeseiti- gung oder Neulieferung zu.
12.2 Mängelrügen werden von Digital Service nur anerkannt, wenn sie schriftlich mit- geteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteu- ren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und frist- gerechten Rügen dar.
12.3 Nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung von mindestens 3 Wo- chen, Verweigerung der Nacherfüllung oder endgültigem Fehlschlagen dieser Nacherfüllung bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, wahlweise vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung des Entgeltes zu verlangen. Die Nacherfüllung gilt jedoch nicht als endgültig fehlgeschlagen, bevor nicht mindestens 2 erfolglose Nachbesserungsversuche erfolgt sind.
12.4 Sofern die von Digital Service gewählte Art der Nacherfüllung für den Kunden un- zumutbar ist, kann dieser innerhalb einer angemessenen Frist eine andere als die gewählte Art der Nacherfüllung verlangen. Die Rechte von Digital Service nach den gesetzlichen VorschriftenBestimmungen der §§ 635 Abs. 3, 439 Abs. 3 und 275 Abs. 2 u. 3 BGB bleiben unberührt.
12.5 Die Mängelgewährleistung bezieht sich nicht auf Schäden, die nach dem Gefahr- übergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Bean- spruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und chemischer, elektrochemischer, elektrischer und atmosphärischer Einflüsse entstehen.
12.6 Die Gewährleistung entfällt ferner hinsichtlich solcher Mängel, die darauf zurück- zuführen sind, dass der Kunde von Digital Service nicht genehmigte Zusatzgeräte hat anbringen oder Arbeiten von Personen hat vornehmen lassen, die nicht von Digital Service oder dem Hersteller der Ware autorisiert sind, oder dass die Ver- tragsgegenstände vom Kunden selbst geändert oder erweitert wurden, oder das auf der Ware angebrachte Identitätskennzeichen (Barcode-Etikett oder Hersteller- siegel) verletzt worden sind, es sei denn der Kunde weist nach, dass solche Ände- rungen und Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Kann nach Über- prüfung der vom Kunden gemeldeten Störung ein Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde, die Kosten der Untersuchung.
12.7 Werden Ansprüche aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter in Anbetracht auf nach diesen Bedingungen gelieferten oder lizensierten Gegenständen gegen den Kunden geltend gemacht, wird Digital Service dem Kunden alle rechtskräftig auf- erlegten Kosten und Schadensersatzbeträge ersetzen, wenn Digital Service unver- züglich und schriftlich von solchen Ansprüchen benachrichtigt wird, alle notwendi- gen Informationen vom Kunden erhält, der Kunde seinen allgemeinen Mitwir- kungspflichten genügt und damit die endgültige Entscheidung getroffen werden kann, ob der Anspruch abgewehrt oder verglichen wird und Digital Service bezüg- lich der Verletzung der Schutzrechte ein Verschulden trifft. Wird rechtskräftig fest- gestellt, dass eine weitere Benutzung der Vertragsgegenstände Schutzrechte Drit- ter verletzt oder nach Ansicht von Digital Service die Gefahr einer Schutzrechts- klage besteht, kann Digital Service, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben nicht die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen VerbraucherHaftung entfällt, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB)auf eigene Kosten und nach eigener Xxxx entweder dem Kunden das Recht verschaffen, die Vertragsgegenstände weiter zu benutzen oder diese austauschen oder so abän- dern, dass keine Verletzung mehr gegeben ist oder dem Kunden unter Rücknahme des Vertragsgegenstandes dessen Wert unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die bis dahin gezogenen Nutzungen erstatten.
11.2 12.8 Sofern Änderungen an der Systemumgebung oder Versuche der Fehlerbehebung durch den Kunden und/oder Dritte vorgenommen worden sind, die dem Kunden bekannt sind, hat dieser vor Beginn der Nachforschungen zur Ermittlung der Män- gel darauf hinzuweisen. Sofern er dies schuldhaft unterlässt, ist der dadurch an- fallende Mehraufwand gemäß den üblichen Vergütungsregelungen zu erstatten. Sofern und soweit die Fehlerhaftigkeit durch Bearbeitung und Änderung der Soft- ware oder Systemumgebungen durch den Kunden oder Dritte verursacht wurde, haftet Digital Service dafür nicht, sofern die Fehler nicht unabhängig von diesen Drittvornahmen bestehen.
12.9 Die Eigenschaften der Ware, insbesondere deren Güte, Sorte Rechte und Maße, bestimmen sich vorrangig nach der vereinbarten Beschaffenheit der Ware, den DIN und EN- Normen, Datenblättern oder sonstigen vereinbarten technischen Bestimmungen. Bezugnahmen auf Normen und ähnliche Regelwerke, auf Prüfbescheinigungen gemäß EN 10204 und ähnliche Zeugnisse sowie Angaben zu Güten, Sorten, Maßen, Gewichten und Verwendbarkeit der Waren sind keine Zusicherungen oder Garantien, ebenso wenig Konformitätserklärungen und entsprechende Kennzeichen wie CE und GS. Eine Gewährleistung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung der Ware wird nicht übernommenAnsprüche des Kunden aufgrund von Sachmängeln verjähren in einem Jahr, es sei denn, bei der gelieferten Ware handelt es wird ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart; sich um eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und die dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat oder es handelt sich um Aufwendungsersatzansprüche gem. § 479 BGB oder aber der Mangel beruht auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung durch Mitarbeiter von Digital Service bzw. es handelt sich um Schadensersatzansprüche. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
12.10 Bezüglich Ansprüchen des Kunden bei Rechtsmängeln gelten die vorgenannten Sachmängelgewährleistungsrechte entsprechend. Eine Haftung von Digital Service ist jedoch ausgeschlossen, wenn und soweit der Verstoß auf Änderungen beruht, die durch den Kunden und/oder Dritte vorgenom- men wurden, die Nutzung auf Veranlassung oder aufgrund Verschulden des Kun- den nicht vertragsgemäß oder im Übrigen liegt das Einsatz- und Verwendungsrisiko ausschließlich beim Käufer.
11.3 Der Kunde hat die gelieferte Xxxx nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Arbeitstagen ab Lieferung, schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Sachmängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind – unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung – unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7Arbeitstagen nach ihrer Entdeckung, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist, schriftlich anzuzeigen. Bei einer unerheblichen Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der Ware scheidet ein Rücktritt aus.
11.4 Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge leisten wir zunächst nach unserer Xxxx Gewähr Einklang mit den durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist die Ware nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben.
11.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
11.6 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
11.7 Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind, keinesfalls aber über 150 % des Warenwertes.
11.8 Ausgeschlossen sind Kosten im Zusammenhang mit dem Ein- und Ausbau der mangelhaften Sache, ebenso wie Kosten des Käufers für die Selbstbeseitigung eines Mangels, ohne dass hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
11.9 Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einen anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauch.
11.10 Unbeschadet weitergehender Ansprüche unsererseits hat der Kunde im Falle einer unberechtigten Mängelrüge unsere Aufwendungen zur Prüfung und – soweit verlangt – zur Beseitigung des Mangels zu ersetzen.
11.8 Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist.
11.9 Der Kunde hat uns bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit zur Überprüfung der beanstandeten Ware zu geben; auf Verlangen ist uns die beanstandete Ware oder eine Probe derselben Dritte zur Verfügung zu stellengestellten Lizenzbedingungen vorgenommen wurden.
11.10 Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 12 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelgewährleistung. 11.1 Für 7.1. xSuite gewährleistet, dass die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten Hardware die gesetzlichen Vorschriftenim Kaufvertrag beschriebene Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffen- heit der Hardware nicht im einzelnen vereinbart ist, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben gewährleistete xSuite, dass sie sich für die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbrauchernach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung oder, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB).
11.2 Die Eigenschaften der Ware, insbesondere deren Güte, Sorte und Maße, bestimmen sich vorrangig falls nach der vereinbarten Beschaffenheit der Ware, den DIN und EN- Normen, Datenblättern oder sonstigen vereinbarten technischen Bestimmungen. Bezugnahmen auf Normen und ähnliche Regelwerke, auf Prüfbescheinigungen gemäß EN 10204 und ähnliche Zeugnisse sowie Angaben zu Güten, Sorten, Maßen, Gewichten und Verwendbarkeit der Waren sind keine Zusicherungen oder Garantien, ebenso wenig Konformitätserklärungen und entsprechende Kennzeichen wie CE und GS. Eine Gewährleistung für einen bestimmten Einsatzzweck oder dem Vertrag eine bestimmte Eignung der Ware wird nicht übernommenVerwendung vorausgesetzt ist, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart; im Übrigen liegt das Einsatz- für eine ge- wöhnliche Verwendung eignet und Verwendungsrisiko ausschließlich beim Käufer.
11.3 Der Kunde hat die gelieferte Xxxx nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Arbeitstagen ab Lieferung, schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. SachmängelBeschaffenheit aufweist, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt für Hardware der gleichen Art üblich ist und vom Kunden erwartet werden können, sind – unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung – unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7Arbeitstagen nach ihrer Entdeckung, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist, schriftlich anzuzeigen. Bei einer unerheblichen kann; eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der Ware scheidet ein Rücktritt ausbleibt außer Betracht. Weitergehende Garantien übernimmt xSuite nicht.
11.4 Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge leisten wir zunächst nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung7.2. Ist die Ware nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen Die Gewährleistungsfrist für neue Hardware beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Tag der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegebenLieferung der Hardware. Gebrauchte Hardware wird stets unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft. Für geprüfte und überarbeitete Gebrauchtware leistet xSuite 6 Monate Gewähr.
11.5 Schlägt 7.3. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde xSuite in allen erkennbaren Einzelheiten, soweit möglich insbesondere in reproduzierbare Form zu melden. Hierbei befolgt der Kunde im Rahmen des zumutbaren die Nacherfüllung fehlHinweise von xSuite zur Problemanalyse und Fehlerbeseitigung.
7.4. xSuite wird mit den Arbeiten zur Mängelbeseitigung in angemessener Frist beginnen. Mängel, die vor Ablauf der Ge- währleistungsfrist ordnungsgemäß gemeldet werden, beseitigt xSuite auf eigene Kosten. Stellt sich ein gemeldeter Mangel als nicht von xSuite zu vertreten heraus, kann xSuite ihren Aufwand nach Zeit gemäß jeweils gültiger Preisliste erstattet verlangen. Hat aber der Käufer grundsätzlich Kunde gekaufte Produkte nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
11.6 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
11.7 Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind, keinesfalls aber über 150 % des Warenwertes.
11.8 Ausgeschlossen sind Kosten im Zusammenhang mit dem Ein- und Ausbau der mangelhaften Sache, ebenso wie Kosten des Käufers für die Selbstbeseitigung eines Mangels, ohne dass hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
11.9 Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware Lieferung an einen anderen Ort als den Sitz seinem Ge- schäftssitz verbracht, hat er, wenn das Verbringen der Produkte nicht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch ent- spricht, die im Rahmen der Nacherfüllung hierdurch bedingten Mehraufwendungen zu tragen.
7.5. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder die Niederlassung des Käufers verbracht worden istBedienungsfehler entstehen. Sie entfällt, übernehmen wir nichtsoweit der Kunde ohne Zustimmung von xSuite Geräte, Elemente oder Zu- satzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauchder Kunde führt den Nachweis dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderungen nicht erschwert wird. Erweist sich der gerügte Mangel als Folge ei- nes Handhabungs-, Bedienungs- oder Eingabefehlers, entstand er durch vertragswidrige Nutzung mit einem nicht frei- gegebenen Betriebssystem oder in Kombination mit sonstigen xSuite-fremden Programmen, oder wurden Steuerungs- maßnahmen nicht beachtet, ist xSuite von der Gewährleistung befreit. Dies gilt entsprechend für die Fälle, in denen die Nachbesserungsarbeiten von xSuite durch die vorstehend aufgeführten Umstände erschwert, behindert oder mehr als nur unwesentlich im Umfang erweitert wurden.
11.10 Unbeschadet weitergehender Ansprüche unsererseits hat 7.6. xSuite kann im Rahmen ihrer Gewährleistungspflicht fehlerhafte Geräte, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren oder austauschen. In dem hierfür erforderlichen Umfang wird der Kunde im Falle einer unberechtigten Mängelrüge unsere Aufwendungen vor dem Austausch Programme (einschließlich seiner Anwendungsprogramme), Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten entfernen. Der Kunde gibt xSuite die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Prüfung und – soweit verlangt – zur Beseitigung des Mangels zu ersetzen.
11.8 Wählt Durchführung der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim KäuferNacherfüllungsarbeiten. Ein Nacherfüllungsan- spruch ist ausgeschlossen, wenn ihm dies zumutbar eine Nachbesserung für xSuite mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Im Rahmen der Nacherfüllung ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum von xSuite über, sofern der Eigen- tumsvorbehalt an der Hardware selbst noch wirksam ist.
11.9 Der Kunde hat uns bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit 7.7. Soweit dies möglich und im Hinblick auf die Auswirkungen des Mangels angemessen ist, wird xSuite bis zur Überprüfung endgültigen Behebung eine Zwischenlösung zur Umgehung des Mangels bereitstellen; die Zwischenlösung kann auch in der beanstandeten Ware zu geben; auf Verlangen ist uns die beanstandete Ware oder eine Probe derselben zur Verfügung zu stellenZurver- fügungstellung einer vergleichbaren Ausweichanlage bestehen.
11.10 Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw7.8. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 12 und sind im Übrigen ausgeschlossenBei fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Nacherfüllung kann der Kunde den Vertrag rückgängig machen (Rücktritt) oder den Kaufpreis herabsetzen (Minderung).
Appears in 1 contract
Samples: Software License Agreement
Mängelgewährleistung. 11.1 Für die Rechte des Käufers bei Sach- Unsere Leistungen und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- Lieferungen gelten als vertragsgemäß und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriftenabgenommen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung wenn der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB).
11.2 Die Eigenschaften der Ware, insbesondere deren Güte, Sorte und Maße, bestimmen sich vorrangig nach der vereinbarten Beschaffenheit der Ware, den DIN und EN- Normen, Datenblättern oder sonstigen vereinbarten technischen Bestimmungen. Bezugnahmen auf Normen und ähnliche Regelwerke, auf Prüfbescheinigungen gemäß EN 10204 und ähnliche Zeugnisse sowie Angaben zu Güten, Sorten, Maßen, Gewichten und Verwendbarkeit der Waren sind keine Zusicherungen oder Garantien, ebenso wenig Konformitätserklärungen und entsprechende Kennzeichen wie CE und GS. Eine Gewährleistung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung der Ware wird Besteller diese nicht übernommen, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart; im Übrigen liegt das Einsatz- und Verwendungsrisiko ausschließlich beim Käufer.
11.3 Der Kunde hat die gelieferte Xxxx nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Arbeitstagen ab Lieferungfünf Werktagen nach Zugang, schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossenrügt. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung Die Ingebrauchnahme durch den Besteller gilt in jedem Fall unmittelbar vor Falle als vertragsgemäße Abnahme. Als Ingebrauchnahme durch den Besteller ist neben der Veräußerung der Ware auch jede Form der Bearbeitung oder Verarbeitung sowie der Beginn etwaiger Nachfolgearbeiten anzusehen, für die unsere Leistungen als Vorleistungen anzusehen sind. Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser die Lieferung unverzüglich nach ihrem Erhalt, soweit die nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu erfolgenuntersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich Anzeige zu machen hat. Sachmängel, die auch bei sorgfältigster Zur Prüfung innerhalb dieser Frist der Beanstandung müssen uns ausreichend Beweismuster zur Verfügung gestellt werden. Ein Mangel in einer Teillieferung berechtigt den Besteller nicht entdeckt werden könnenzum Rücktritt vom gesamten Vertrag. Soweit ein Mangel der Lieferung vorliegt, sind – unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung – unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7Arbeitstagen nach ihrer Entdeckung, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist, schriftlich anzuzeigen. Bei einer unerheblichen Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der Ware scheidet ein Rücktritt aus.
11.4 Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge leisten wir zunächst nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferungzur Herstellung eines neuen Werkes berechtigt. Ist Im Fall der Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie Ein- und Ausbaukosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nachzubessernbearbeiteten Waren nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Wir können die Nacherfüllung verweigern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben.
11.5 wenn die Aufwendungen zur Mängelbeseitigung den Lohnarbeitspreis voraussichtlich übersteigen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann so ist der Käufer grundsätzlich Besteller nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
11.6 Wir sind berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machenauf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, dass einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen. Ebenfalls ist die Abtretung der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahltGewährleistungsansprüche des Bestellers ausgeschlossen. Der Käufer ist jedoch Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt – auch hinsichtlich der gesetzlichen Verjährungsvorschriften - unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, so sind wir berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
11.7 Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind, keinesfalls aber über 150 % des Warenwertes.
11.8 Ausgeschlossen sind Kosten im Zusammenhang mit dem Ein- und Ausbau der mangelhaften Sache, ebenso wie Kosten des Käufers für die Selbstbeseitigung eines Mangels, ohne dass hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
11.9 Besteller alle Aufwendungen, die dadurch entstehenuns durch diese entstanden sind, dass die verkaufte Ware an einen anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauch.
11.10 Unbeschadet weitergehender Ansprüche unsererseits hat der Kunde im Falle einer unberechtigten Mängelrüge unsere Aufwendungen zur Prüfung und – soweit verlangt – zur Beseitigung des Mangels zu ersetzen.
11.8 Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Käuferberechnen. Für fehlende Teile wird nur Ersatz geleistet, wenn ihm dies zumutbar deren Anlieferung an uns anerkannt oder durch einen von uns unterzeichneten Lieferschein belegt ist und die Gefahr für die fehlenden Teile auf uns übergegangen ist.
11.9 Der Kunde hat . Die Ware, die uns von Seiten des Bestellers angeliefert wird, nehmen wir bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit zur Überprüfung Eingang unter Vorbehalt der beanstandeten Ware zu geben; auf Verlangen ist uns die beanstandete Ware oder eine Probe derselben zur Verfügung zu stellen.
11.10 Ansprüche sachlich richtigen Angaben des Käufers auf Schadensersatz Gewichts bzw. der Veredelungsfähigkeit an. Eine Prüfung erfolgt während der Produktion. Für fehlende Mengen wird daher nur Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch geleistet, wenn deren Anlieferung belegt und die Stückzahl oder das Gewicht bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 12 und sind im Übrigen ausgeschlossender Annahme gemeinsam festgestellt wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Erbringung Von Dienst Und Werkleistungen
Mängelgewährleistung. 11.1 Für (a) Der Kunde teilt m-privacy etwa auftretende Mängel per E-Mail oder telefonisch mit, wobei er möglichst konkret und nachvollziehbar angibt, wie sich der Mangel äußert, was seine Auswirkungen sind und unter welchen Umständen er auftritt. m-privacy wird nach Eingang der Mängelmitteilung, gegebenenfalls nach Klärung etwaiger offen gebliebener Fragen, den vom Kunden gerügten Mangel analysieren. Der Kunde wird m-privacy soweit erforderlich bei der Beseitigung von Mängeln unterstützen, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist, insbesondere wird er Daten zur Fehleranalyse, Informationen über die Rechte Einstellungen des Käufers bei Systems und sonstige notwendige Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. m-privacy wird dem Kunden nach eigenem Ermessen Informationen zur Mangelbeseitigung übermitteln.
(b) Offensichtliche Sach- und Rechtsmängeln Rechtsmängel muss der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Sache, bzw. nach Übergabe der Werkleistung in der oben beschriebenen Form an m-privacy mitzuteilen. Nicht offenkundige (einschließlich Falsch- verborgene) Mängel muss der Kunde unverzüglich nach ihrer Feststellung an m-privacy mitteilen. Die Bestimmung des § 377 HGB zu den Untersuchungs- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage Rügepflichten des Kaufmanns beim Handelskauf bleibt hiervon unberührt. Sofern der Vertrag kein beiderseitiges Handelsgeschäft im Sinne des § 377 HGB ist, bleiben die Mängelansprüche des Kunden auch bei verspäteten oder mangelhafter Montageanleitungunzureichenden Mängelmitteilungen bestehen, m-privacy ist jedoch berechtigt, eventuelle Mehraufwendungen, die ihr in Folge einer verspäteten oder nicht ordnungsgemäßen Mängelmitteilung entstehen, als Schadensersatz geltend zu machen.
(c) gelten Im Falle von Mängeln hat m-privacy zunächst das Recht, den Mangel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung) zu beseitigen. Der Kunde wird m-privacy Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist geben. Der Kunde ist erst dann zur Rückgängigmachung des Vertrages, zur Herabsetzung der Vergütung, oder zur erstattungspflichtigen Selbstvornahme berechtigt, wenn die Nacherfüllung durch m-privacy endgültig fehlgeschlagen ist. Dasselbe gilt für den Schadensersatz statt der Leistung, wobei die gesetzlichen VorschriftenFälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung im Übrigen unberührt bleiben.
(d) Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln ist der Kunde zur Zurückbehaltung der Vergütung nur berechtigt, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbrauchereinbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB)insbesondere einer Mängelbeseitigung steht.
11.2 (e) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche wegen Mängeln geltend zu machen, solange er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert des mit Mängeln behafteten übergebenen Leistungsergebnisses steht.
(f) Die Eigenschaften Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln beträgt ein Jahr. Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche und Ansprüche wegen des arglistigen Verschweigens eines Mangels.
(g) Nimmt der WareKunde oder ein Dritter Änderungen an den von m-privacy gelieferten Produkten vor, insbesondere deren Güte, Sorte und Maße, bestimmen sich vorrangig nach der vereinbarten Beschaffenheit der Ware, den DIN und EN- Normen, Datenblättern oder sonstigen vereinbarten technischen Bestimmungen. Bezugnahmen auf Normen und ähnliche Regelwerke, auf Prüfbescheinigungen gemäß EN 10204 und ähnliche Zeugnisse sowie Angaben zu Güten, Sorten, Maßen, Gewichten und Verwendbarkeit der Waren sind keine Zusicherungen oder Garantien, ebenso wenig Konformitätserklärungen und entsprechende Kennzeichen wie CE und GS. Eine Gewährleistung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung der Ware wird nicht übernommenerlischt jeglicher Mängelanspruch, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart; im Übrigen liegt das Einsatz- und Verwendungsrisiko ausschließlich beim Käufer.
11.3 Der Kunde hat die gelieferte Xxxx nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Arbeitstagen ab Lieferung, schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Sachmängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb m-privacy hatte dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind – unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung – unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7Arbeitstagen nach ihrer Entdeckung, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist, schriftlich anzuzeigen. Bei einer unerheblichen Minderung des Wertes Änderung zugestimmt oder der Tauglichkeit der Ware scheidet ein Rücktritt aus.
11.4 Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge leisten wir zunächst nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist die Ware nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben.
11.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
11.6 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machenKunde weist nach, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehaltenauch ohne seine Änderungen aufgetreten wäre.
11.7 Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind, keinesfalls aber über 150 % des Warenwertes.
11.8 Ausgeschlossen sind Kosten im Zusammenhang mit dem Ein- und Ausbau der mangelhaften Sache, ebenso wie Kosten des Käufers für die Selbstbeseitigung eines Mangels, ohne dass hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
11.9 Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einen anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauch.
11.10 Unbeschadet weitergehender Ansprüche unsererseits hat der Kunde im Falle einer unberechtigten Mängelrüge unsere Aufwendungen zur Prüfung und – soweit verlangt – zur Beseitigung des Mangels zu ersetzen.
11.8 Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist.
11.9 Der Kunde hat uns bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit zur Überprüfung der beanstandeten Ware zu geben; auf Verlangen ist uns die beanstandete Ware oder eine Probe derselben zur Verfügung zu stellen.
11.10 Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 12 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelgewährleistung. 11.1 Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt istist (Art. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem197 ff. §§ 478 BGBOR).
11.2 Die Eigenschaften der Ware, insbesondere deren Güte, Sorte und Maße, Maße bestimmen sich vorrangig nach der vereinbarten Beschaffenheit der Ware, den DIN und EN- Normen, Datenblättern oder sonstigen vereinbarten technischen Bestimmungen. Bezugnahmen auf Normen und ähnliche Regelwerke, auf Prüfbescheinigungen gemäß EN 10204 und ähnliche Zeugnisse sowie Angaben zu Güten, Sorten, Maßen, Gewichten und Verwendbarkeit der Waren sind keine Zusicherungen oder Garantien, ebenso wenig Konformitätserklärungen und entsprechende Kennzeichen wie CE und GS. Eine Gewährleistung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung der Ware wird nicht übernommen, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart; im Übrigen liegt das Einsatz- und Verwendungsrisiko ausschließlich beim Käufer.
11.3 Der Kunde hat die gelieferte Xxxx nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Arbeitstagen ab Lieferung, schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Sachmängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind – unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung – unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7Arbeitstagen 7 Arbeitstagen nach ihrer Entdeckung, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist, schriftlich anzuzeigen. Bei einer unerheblichen Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der Ware scheidet ein Rücktritt aus.
11.4 Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge leisten wir zunächst nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist die Ware nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben.
11.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer unerheblichen Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der Ware scheidet ein Rücktritt aus.
11.6 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
11.7 Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind, keinesfalls aber über 150 % des Warenwertes.
11.8 Ausgeschlossen sind Kosten im Zusammenhang mit dem Ein- und Ausbau der mangelhaften Sache, ebenso wie Kosten des Käufers für die Selbstbeseitigung eines Mangels, ohne dass hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
11.9 Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einen anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauch.
11.10 Unbeschadet weitergehender Ansprüche unsererseits hat der Kunde im Falle einer unberechtigten Mängelrüge unsere Aufwendungen zur Prüfung und – soweit verlangt – zur Beseitigung des Mangels zu ersetzen.
11.8 11.11 Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist.
11.9 11.12 Der Kunde hat uns bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit zur Überprüfung der beanstandeten Ware zu geben; auf Verlangen ist uns die beanstandete Ware oder eine Probe derselben zur Verfügung zu stellen.
11.10 11.13 Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 12 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
Appears in 1 contract
Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Mängelgewährleistung. 11.1 Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage a) Im Fall eines Mangels haften wir, indem wir Fehler in der Konstruktion, der Fabrikation, der Farbe, der Qualität oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung in der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB).
11.2 Die Eigenschaften der Ware, insbesondere deren Güte, Sorte und Maße, bestimmen sich vorrangig nach der vereinbarten Beschaffenheit der Ware, den DIN und EN- Normen, Datenblättern oder sonstigen vereinbarten technischen Bestimmungen. Bezugnahmen auf Normen und ähnliche Regelwerke, auf Prüfbescheinigungen gemäß EN 10204 und ähnliche Zeugnisse sowie Angaben zu Güten, Sorten, Maßen, Gewichten und Verwendbarkeit der Waren sind keine Zusicherungen oder Garantien, ebenso wenig Konformitätserklärungen und entsprechende Kennzeichen wie CE und GS. Eine Gewährleistung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung der Ware wird nicht übernommen, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart; im Übrigen liegt das Einsatz- und Verwendungsrisiko ausschließlich beim Käufer.
11.3 Der Kunde hat die gelieferte Xxxx nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Arbeitstagen ab Lieferung, schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Sachmängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind – unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung – unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7Arbeitstagen nach ihrer Entdeckung, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist, schriftlich anzuzeigen. Bei einer unerheblichen Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der Ware scheidet ein Rücktritt aus.
11.4 Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge leisten wir zunächst Ausführung nach unserer Xxxx Gewähr unentgeltlich innerhalb einer angemessenen Frist ausbessern, sei es durch Nachbesserung kostenlose Mangelbesei- tigung oder Ersatzlieferungdurch Lieferung einer mangelfreien Sache. Ist Etwa ersetzte Teile sind uns auf Wunsch zurückzusenden; es gelten insoweit die Ware nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegebenRücktrittsregeln.
11.5 Schlägt b) Für aufgetretene und rechtzeitig gerügte Mängel bei den nach Ausfall- und Freigabe- muster gelieferten Waren und Teilen haften wir nur dann, wenn die Nacherfüllung fehl, kann gelieferten Teile von denen dem Käufer vorgelegten und für gut befundenen Ausfall- und Freigabemuster ab- weichen. Mangelnde oder nicht ausreichende Funktionskontrolle dieses Musters durch den Käufer geht zu seinen Lasten und entbindet uns von der Käufer grundsätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangenMängelhaftung sowie von jeder sonstigen Haftung.
11.6 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machenc) Unsere Mängelhaftung setzt voraus, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlterkennbare Mängel gemäß § 377 HGB innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich spezifiziert ge- rügt hat. Der Käufer ist jedoch berechtigtSpäter auftretende Mängel sind innerhalb der gleichen Frist, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehaltengerechnet ab Entde- ckung, schriftlich spezifiziert zu rügen.
11.7 Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind, keinesfalls aber über 150 % des Warenwertes.
11.8 Ausgeschlossen sind Kosten im Zusammenhang mit dem Ein- und Ausbau der mangelhaften Sache, ebenso wie Kosten des Käufers für die Selbstbeseitigung eines Mangels, ohne dass hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
11.9 Aufwendungen, die dadurch entstehend) Unsere Mängelhaftung setzt ferner voraus, dass die verkaufte Ware einwandfrei montiert, in Betrieb genommen und unter genauer Beachtung unserer Betriebsanweisung verwendet wurde.
e) Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, Rücktritts- oder Minde- rungsrechte geltend zu machen.
f) Soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Soweit wir eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft ver- letzt haben, haften wir auf Ersatz des Schadens, einschließlich auf Ersatz des Schadens statt der Erfüllung; unsere Haftung ist auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Das gleiche gilt dann, wenn der Käufer Ansprüche auf Ersatz des Schadens statt der Erfüllung geltend macht.
g) Die Schadensersatzhaftung nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes bleibt unbe- rührt; unberührt bleibt auch die Schadensersatzhaftung wegen Verletzung einer Person, sei es ein Körper- oder Gesundheitsschadens, einschließlich des Todes einer Person.
h) Die Verjährungsfrist beträgt 24 Monate, gerechnet ab Ablieferung.
i) Unsere Mängelhaftung beschränkt sich bei elektronischen Baugruppen, bei denen Baue- lemente verarbeitet werden, die von Dritten hergestellt werden, darauf, dass wir auf schrift- liches Verlangen unsere Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Bauelemente-Lieferanten an einen anderen Ort den Käufer abtreten; unsere Haftung ist jedoch insoweit ausgeschlossen, als den Sitz oder die Niederlassung des Käufers verbracht worden der Käufer in der Lage ist, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauchsich bei dem jeweiligen Bauelemente-Lieferanten schadlos zu halten.
11.10 Unbeschadet weitergehender Ansprüche unsererseits hat der Kunde im Falle einer unberechtigten Mängelrüge unsere Aufwendungen zur Prüfung und – soweit verlangt – zur Beseitigung des Mangels zu ersetzen.
11.8 Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist.
11.9 Der Kunde hat uns bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit zur Überprüfung der beanstandeten Ware zu geben; auf Verlangen ist uns die beanstandete Ware oder j) Bei Sonderanfertigungen gilt eine Probe derselben zur Verfügung zu stellen.
11.10 Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz Mehr- bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe Minderlieferung in Höhe von Ziffer 12 und sind im Übrigen ausgeschlossen10 % als vertraglich vereinbart.
Appears in 1 contract
Mängelgewährleistung. 11.1 Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB).
11.2 Die Eigenschaften der Ware, insbesondere deren Güte, Sorte und Maße, bestimmen sich vorrangig nach der vereinbarten Beschaffenheit der Ware, den DIN und EN- Normen, Datenblättern oder sonstigen vereinbarten technischen Bestimmungen. Bezugnahmen auf Normen und ähnliche Regelwerke, auf Prüfbescheinigungen gemäß EN 10204 und ähnliche Zeugnisse sowie Angaben zu Güten, Sorten, Maßen, Gewichten und Verwendbarkeit der Waren sind keine Zusicherungen oder Garantien, ebenso wenig Konformitätserklärungen und entsprechende Kennzeichen wie CE und GS. Eine Gewährleistung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung der Ware wird nicht übernommen, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart; im Übrigen liegt das Einsatz- und Verwendungsrisiko ausschließlich beim Käufer.
11.3 Der Kunde hat die gelieferte Xxxx nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Arbeitstagen ab Lieferung, schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Sachmängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind – unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung – unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7Arbeitstagen 7 Arbeitstagen nach ihrer Entdeckung, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist, schriftlich anzuzeigen. Bei einer unerheblichen Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der Ware scheidet ein Rücktritt aus.
11.4 Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge leisten wir zunächst nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist die Ware nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben.
11.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
11.6 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
11.7 Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind, keinesfalls aber über 150 % des Warenwertes.
11.8 Ausgeschlossen sind Kosten im Zusammenhang mit dem Ein- und Ausbau der mangelhaften Sache, ebenso wie Kosten des Käufers für die Selbstbeseitigung eines Mangels, ohne dass hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
11.9 Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einen anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauch.
11.10 Unbeschadet weitergehender Ansprüche unsererseits hat der Kunde im Falle einer unberechtigten Mängelrüge unsere Aufwendungen zur Prüfung und – soweit verlangt – zur Beseitigung des Mangels zu ersetzen.
11.8 Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist.
11.9 Der Kunde hat uns bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit zur Überprüfung der beanstandeten Ware zu geben; auf Verlangen ist uns die beanstandete Ware oder eine Probe derselben zur Verfügung zu stellen.
11.10 Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 12 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
Appears in 1 contract
Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Mängelgewährleistung. 11.1 Für 6.1 Sind die Rechte gelieferten Gegenstände mit einem Mangel behaftet, der ihren Wert zu dem gewöhn- lichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufhebt oder mindert und deren Ur- sache bereits zum Zeitpunkt des Käufers Gefahrübergangs vorlag, so sind Gewährleistungsansprüche bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage Fremdprodukten zunächst gegen den Hersteller geltend zu machen. Gegenüber dem Ver- wender können bei Fremdprodukten Gewährleistungsansprüche erst geltend gemacht wer- den, wenn der Hersteller die Gewährleistung verweigert, unzumutbar verzögert oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt dazu nicht in der Lage ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung Bei Eigenprodukten kann der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gemKunde zunächst nur Nachbesserung ver- langen. §§ 478 BGB).
11.2 Die Eigenschaften Nach Xxxx des Verwenders kann anstelle der Ware, insbesondere deren Güte, Sorte und Maße, bestimmen sich vorrangig nach der vereinbarten Beschaffenheit der Ware, den DIN und EN- Normen, Datenblättern oder sonstigen vereinbarten technischen Bestimmungen. Bezugnahmen auf Normen und ähnliche Regelwerke, auf Prüfbescheinigungen gemäß EN 10204 und ähnliche Zeugnisse sowie Angaben zu Güten, Sorten, Maßen, Gewichten und Verwendbarkeit der Waren sind keine Zusicherungen oder Garantien, ebenso wenig Konformitätserklärungen und entsprechende Kennzeichen wie CE und GS. Eine Gewährleistung für einen bestimmten Einsatzzweck oder Nachbesserung eine bestimmte Eignung der Ware wird nicht übernommen, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart; im Übrigen liegt das Einsatz- und Verwendungsrisiko ausschließlich beim Käufer.
11.3 Der Kunde hat die gelieferte Xxxx nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Arbeitstagen ab Lieferung, schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu Ersatzlieferung erfolgen. Sachmängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind – unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung – unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7Arbeitstagen nach ihrer Entdeckung, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist, schriftlich anzuzeigen. Bei einer unerheblichen Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der Ware scheidet ein Rücktritt aus.
11.4 Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge leisten wir zunächst nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist die Ware nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben.
11.5 Schlägt die Nacherfüllung Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung mindestens zwei Mal fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Xxxx Kunde wahlweise Herabsetzung der Vergütung des Preises (Minderung) verlangen oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangenvom Vertrag zurück- treten. Die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung löst für den Kunden keine Kosten aus. Erhebt der Kunde eine unberechtigte Mängelrüge, hat er dem Verwender die Kosten zu erstatten, die entstehen, weil der Verwender seine Gewährleistungspflicht prüfen muss.
11.6 Wir sind berechtigt6.2 Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung des Verwenders den Liefer- gegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahltMängelbeseitigung hierdurch un- möglich oder unzumutbar erschwert wird. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
11.7 Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind, keinesfalls aber über 150 % des Warenwertes.
11.8 Ausgeschlossen sind Kosten im Zusammenhang mit dem Ein- und Ausbau der mangelhaften Sache, ebenso wie Kosten des Käufers für die Selbstbeseitigung eines Mangels, ohne dass hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
11.9 Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einen anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauch.
11.10 Unbeschadet weitergehender Ansprüche unsererseits In jedem Fall hat der Kunde im Falle einer unberechtigten Mängelrüge unsere Aufwendungen zur Prüfung und – soweit verlangt – zur Beseitigung des Mangels die durch die Änderung entstandenen Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu ersetzentragen.
11.8 Wählt 6.3 Soweit nicht gesetzlich längere Fristen zwingend vorgeschrieben sind, verjähren Mängelan- sprüche in zwölf Monaten ab Gefahrübergang bzw., soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar istAbnahme. Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungen haftet der Verwender bis zum Ab- lauf der für den ursprünglichen Liefergegenstand geltenden Verjährungsfrist. Verhandlungen über das Bestehen oder den Umfang der Gewährleistungsansprüche führen nicht zu einer Hemmung der Verjährung.
11.9 Der 6.4 Etwaige Mängel sind dem Verwender unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind in diesem Fall innerhalb von 3 Ta- gen nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Erfolgt eine Anzeige nicht rechtzeitig, kann der Kunde hat uns bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit zur Überprüfung der beanstandeten Ware zu geben; auf Verlangen ist uns die beanstandete Ware oder eine Probe derselben zur Verfügung zu stellenhinsichtlich des gerügten Mangels keine Gewährleistungsrechte mehr geltend machen.
11.10 Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 12 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
Appears in 1 contract
Samples: Sales Contracts
Mängelgewährleistung. 11.1 1. Für Mängel der Leistung leisten wir Gewähr. Wir übernehmen die Rechte des Käufers Gewähr für die Funktionsbereitschaft unserer Produkte unter den in der beiliegenden Gebrauchsanweisung beschriebenen Bedingungen und bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriftenordnungsgemäßer Montage. Sollte eine Gebrauchsanweisung nicht mitgeliefert worden sein, werden wir dem Besteller diese auf sein Anfordern unverzüglich nachliefern. Auf Druck beanspruchte Teile haben wir in unserem Werk nur dann auf Dichtigkeit zu überprüfen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt istdies gesondert vereinbart worden ist (Ziff. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 BGBI. 2.).
11.2 2. Die Eigenschaften Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist; alle mit einer Eingangskontrolle verbundenen Kosten der Ware, insbesondere deren Güte, Sorte und Maße, bestimmen sich vorrangig nach Untersu- chungen trägt der vereinbarten Beschaffenheit der Ware, den DIN und EN- Normen, Datenblättern oder sonstigen vereinbarten technischen BestimmungenBesteller selbst. Bezugnahmen auf Normen und ähnliche Regelwerke, auf Prüfbescheinigungen gemäß EN 10204 und ähnliche Zeugnisse sowie Angaben zu Güten, Sorten, Maßen, Gewichten und Verwendbarkeit der Waren sind keine Zusicherungen oder Garantien, ebenso wenig Konformitätserklärungen und entsprechende Kennzeichen wie CE und GS. Eine Gewährleistung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung der Ware wird nicht übernommen, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart; im Übrigen liegt das Einsatz- und Verwendungsrisiko ausschließlich beim Käufer.
11.3 Der Kunde hat die gelieferte Xxxx nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch können nur innerhalb von 7 Arbeitstagen sieben Tagen, gerechnet ab LieferungGefahrenübergang auf den Besteller, schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossenund unter genauer Spezifizierung der geltend gemachten Mängel gerügt werden. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Sachmängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind – unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung – unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7Arbeitstagen nach Andere Mängel müssen unverzüglich ab ihrer Entdeckung, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist, schriftlich anzuzeigenspätestens 24 Monate ab Gefahrübergang geltend gemacht werden. Bei einer unerheblichen Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der Ware scheidet ein Rücktritt ausZur Mängelprü- fung Beauftragte sind nicht zur Anerkennung von Mängeln mit Wirkung gegen uns berechtigt.
11.4 Bei berechtigter3. Erweist sich eine Mängelrüge als begründet, fristgemäßer Mängelrüge leisten sind wir zunächst nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung zur Nacherfüllung (Mängelbeseitigung, Ersatzliefe rung) oder Ersatzlieferung. Ist die Ware nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben.
11.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Xxxx zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
11.6 Wir sind berechtigt, ; bei dauerhaften Geschäftsbeziehungen kann die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass Herabsetzung der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahltVergütung durch Gutschrift für mangelhafte Ware erfolgen. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen iIm Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
11.7 Aufwendungen im Zusammenhang mit Fall der Nacherfüllung übernehmen sind wir nurverpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind, keinesfalls aber über 150 % des Warenwertes.
11.8 Ausgeschlossen sind Kosten im Zusammenhang mit dem Ein- und Ausbau der mangelhaften Sache, ebenso wie Kosten des Käufers für die Selbstbeseitigung eines Mangels, ohne dass hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
11.9 Aufwendungen, die sich diese nicht dadurch entstehenerhöhen, dass die verkaufte Ware an einen anderen Ort als den Sitz Erfüllungsort verbracht wurde.
4. Xxxxxx die Nacherfüllung fehlschlägt, ist der Besteller nach seiner Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Niederlassung des Käufers verbracht worden istVergü- tung um den Betrag herabzusetzen, übernehmen wir nichtum den der Mangel den Wert der mangelhaften Sache, es sei denngemessen an der Vergütung, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauch.
11.10 Unbeschadet weitergehender Ansprüche unsererseits hat der Kunde im Falle einer unberechtigten Mängelrüge unsere Aufwendungen zur Prüfung und – soweit verlangt – zur Beseitigung des Mangels zu ersetzen.
11.8 Wählt der Käufer nach gescheiterter mindert. Die Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Käufergilt als fehlgeschlagen, wenn ihm dies zumutbar sie zweimal erfolglos versucht worden ist.
11.9 Der Kunde hat 5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer Eigenschaft, für deren Vorhan- densein wir eine Garantie übernommen haben, Ansprüche geltend macht. Garantieerklärungen werden von uns bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit zur Überprüfung der beanstandeten Ware zu geben; auf Verlangen ist uns die beanstandete Ware oder eine Probe derselben zur Verfügung zu stellen.
11.10 Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzwnur schriftlich und als solche bezeichnet abgegeben. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln Im Übrigen haften wir für Leistungsstörungen nur nach Maßgabe der Ziff. VIII.
6. Von uns als mangelhaft anerkannte Waren sind uns auf unser ausdrückliches Verlangen zurückzugeben.
7. Bei fehlerhaften Lieferungen hat der Besteller Zahlung für den unstreitig fehlerfreien Anteil der Lieferung zuzüglich der Kosten für Transport und Verpackung und anteiliger Mehrwertsteuer zu leisten.
8. Mängelansprüche verjähren 24 Monate nach Gefahrübergang. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und § 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt, bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie oder bei Verletzungen von Ziffer 12 und sind im Übrigen ausgeschlossenLeben, Körper oder Gesundheit.
Appears in 1 contract
Mängelgewährleistung. 11.1 Für 1. Die BOOS GMBH haftet dem Besteller dafür, dass der Vertragsgegenstand zu der Zeit, zu welcher die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage Gefahr auf den Besteller übergeht, nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB).
11.2 Die Eigenschaften der Ware, insbesondere deren Güte, Sorte und Maße, bestimmen sich vorrangig Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder mit dem nach der vereinbarten Beschaffenheit der Ware, den DIN und EN- Normen, Datenblättern dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder sonstigen vereinbarten technischen Bestimmungen. Bezugnahmen auf Normen und ähnliche Regelwerke, auf Prüfbescheinigungen gemäß EN 10204 und ähnliche Zeugnisse sowie Angaben zu Güten, Sorten, Maßen, Gewichten und Verwendbarkeit der Waren sind keine Zusicherungen oder Garantien, ebenso wenig Konformitätserklärungen und entsprechende Kennzeichen wie CE und GSmindern. Eine Gewährleistung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung der Ware wird nicht übernommen, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart; im Übrigen liegt das Einsatz- und Verwendungsrisiko ausschließlich beim Käufer.
11.3 Der Kunde hat die gelieferte Xxxx nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Arbeitstagen ab Lieferung, schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Sachmängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind – unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung – unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7Arbeitstagen nach ihrer Entdeckung, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist, schriftlich anzuzeigen. Bei einer unerheblichen unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit kommt nicht in Betracht. Die BOOS GMBH haftet auch dafür, dass der Ware scheidet ein Rücktritt ausVertragsgegenstand zur Zeit des Überganges der Gefahr die zugesicherten Eigenschaften hat.
11.4 Bei berechtigter2. Die BOOS GMBH haftet aber nicht für Mängel, fristgemäßer Mängelrüge leisten wir die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Mängel, die auf vom Besteller vorgegebene oder bestimmte Konstruktionen oder auf vom Besteller vorgegebene, bestimmte oder beigestellte Materialien, einschließlich Probematerialien, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte, oder auf sonstigen Beistellungen des Bestellers beruhen. Die BOOS GMBH haftet auch nicht für Verschleißteile des Vertragsgegenstandes.
3. Soweit ein von der BOOS GMBH zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, hat der Besteller zunächst nur das Recht, Nachbesserung zu verlangen, wobei die BOOS GMBH nach unserer Xxxx Gewähr billigem Ermessen zwischen Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung wählen kann. Die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen werden von der BOOS GMBH getragen. Ersetzte Teile werden Eigentum der BOOS GMBH.
4. Handelt es sich bei einem fehlerhaften Teil um ein von einem Dritten gelieferten Erzeugnis, so beschränkt sich die Haftung der BOOS GMBH zunächst auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die der BOOS GMBH gegen den Dritten zustehen. Erst nach vorheriger gerichtlicher Inanspruchnahme des Dritten durch den Besteller lebt die Eigenhaftung der BOOS GMBH wieder auf.
5. Der Besteller ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand unverzüglich nach Empfang zu untersuchen und erkennbare Mängel der BOOS GMBH unverzüglich mitzuteilen. Diese unverzügliche Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn sich später ein Mangel zeigt. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Unterlässt der Besteller diese Mitteilung, so gilt der Vertragsgegenstand auch in Ansehung des Mangels als genehmigt.
6. Nimmt der Besteller die von der BOOS GMBH vertragsgemäß angebotene Nachbesserung oder Ersatzlieferungnicht an, so wird die BOOS GMBH nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von der Nachbesserungs- und Gewährleistungspflicht frei.
7. Ist die Ware nachzubessernBOOS GMBH zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben.
11.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich Besteller nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Minderung) Wandelung), oder Rückgängigmachung eine entsprechende Minderung des Vertrages (Rücktritt) Kaufpreises zu verlangen.
11.6 Wir sind berechtigt, 8. Die BOOS GMBH kann die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
11.7 Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind, keinesfalls aber über 150 % des Warenwertes.
11.8 Ausgeschlossen sind Kosten im Zusammenhang mit dem Ein- und Ausbau der mangelhaften Sache, ebenso wie Kosten des Käufers für die Selbstbeseitigung eines Mangels, ohne dass hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
11.9 Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einen anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauch.
11.10 Unbeschadet weitergehender Ansprüche unsererseits hat der Kunde im Falle einer unberechtigten Mängelrüge unsere Aufwendungen zur Prüfung und – soweit verlangt – zur Beseitigung des Mangels zu ersetzenverweigern, wenn der Besteller den vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Ausgenommen hiervon ist ein Zahlungsbetrag, der dem Betrag der erforderlichen Nachbesserungskosten entspricht.
11.8 Wählt 9. Statt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim KäuferNachbesserung kann der Besteller Schadenersatz verlangen, wenn ihm dies zumutbar istdem Vertragsgegenstand zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, sofern die Zusicherung der Eigenschaft vor Folgeschäden schützen sollte und der eingetretene Schaden auf dem Fehlen dieser Eigenschaft beruht.
11.9 Der Kunde hat uns bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit zur Überprüfung der beanstandeten Ware zu geben; auf Verlangen ist uns die beanstandete Ware oder eine Probe derselben zur Verfügung zu stellen10. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen.
11.10 11. Der Besteller ist verpflichtet, sowohl die Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen, als auch die Sicherheitshinweise der BOOS GMBH sorgfältig zu beachten. Insbesondere hat der Besteller den Instruktionen der BOOS GMBH zu folgen, wie der Vertragsgegenstand risikofrei zu verwenden ist, welche Vorsorgemaßnahmen regelmäßig und im Einzelfall zu treffen sind und welcher Fehlgebrauch zu vermeiden ist. Verstößt der Besteller gegen diese Pflicht, so haftet die BOOS GMBH nicht für den daraus entstandenen Schaden.
12. Die BOOS GMBH haftet nicht für Mängelschäden (einschließlich Schäden aus entgangenem Gewinn) und nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind sowie Mangelfolgeschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund. Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, doch ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Diese Regelung gilt nicht für Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz gem. §§1, 4 Produkthaftgesetz. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit. Soweit die Haftung der BOOS GMBH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
13. Gebrauchte Maschinen scheiden aus der Haftung aus. Zusicherungen hinsichtlich deren Beschaffenheit und Wirkungsweise sind nur unter dem Vorbehalt wirksam, dass sie nach bestem Wissen und Gewissen bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 12 und sind im Übrigen ausgeschlossenAuskunft des Vorbesitzers gegeben wurden.
Appears in 1 contract
Mängelgewährleistung. 11.1 (1) Für die unsere Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware gelten die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe der folgenden Regelungen:
(einschließlich Falsch- 2) Als Vereinbarung über die vertraglich vereinbarte Be- schaffenheit gelten sämtliche Produktbeschreibungen, die – insbesondere durch Bezeichnung oder Bezugnahme in unserer Bestellung – Gegenstand des jeweiligen Vertra- ges sind oder in anderer Weise in den Vertrag einbezogen wurden.
(3) Für die kaufmännische Untersuchungs- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) Rügepflicht gelten die gesetzlichen VorschriftenVorschriften (§§ 377, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt 381 HGB) mit folgender Maßgabe: Unsere Untersuchungspflicht be- schränkt sich auf Mängel, die bei unserer Wareneingangs- kontrolle unter äußerlicher Begutachtung einschließlich der Lieferpapiere offen zu Tage treten (z.B. Transportbe- schädigungen, Falsch- und Minderlieferung) oder bei un- serer Qualitätskontrolle im Stichprobenverfahren erkenn- bar sind. Soweit eine Abnahme einer Leistung vereinbart ist, besteht über die allgemeine Abnahme erforderliche Untersuchungspflicht. Im Übrigen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersuchung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach ordnungsgemäßem Ge- schäftsgang tunlich ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB)Unsere Rügepflicht für später ent- deckte Mängel bleibt unberührt.
11.2 (4) Zur Nacherfüllung gehört auch der Ausbau der man- gelhaften Ware und der erneute Einbau, sofern die Ware ihrer Art und ihrem Verwendungszweck gemäß in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache an- gebracht wurde; unser gesetzlicher Anspruch auf Ersatz entsprechender Aufwendungen bleibt unberührt. Die Eigenschaften zum Zwecke der WarePrüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Verkäufer auch dann, insbesondere deren Gütewenn sich herausstellt, Sorte und Maßedass tatsächlich kein Mangel vorlag. Unsere Schadensersatzhaftung bei unberechtigtem Mängelbe- seitigungsverlangen bleibt unberührt; insoweit haften wir jedoch nur, bestimmen sich vorrangig nach der vereinbarten Beschaffenheit der Warewenn wir erkannt oder grob fahrlässig nicht erkannt haben, den DIN und EN- Normen, Datenblättern oder sonstigen vereinbarten technischen Bestimmungen. Bezugnahmen auf Normen und ähnliche Regelwerke, auf Prüfbescheinigungen gemäß EN 10204 und ähnliche Zeugnisse sowie Angaben zu Güten, Sorten, Maßen, Gewichten und Verwendbarkeit der Waren sind keine Zusicherungen oder Garantien, ebenso wenig Konformitätserklärungen und entsprechende Kennzeichen wie CE und GS. Eine Gewährleistung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung der Ware wird nicht übernommen, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart; im Übrigen liegt das Einsatz- und Verwendungsrisiko ausschließlich beim Käuferdass kein Mangel vorlag.
11.3 Der Kunde hat die gelieferte Xxxx nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Arbeitstagen ab Lieferung, schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor (5) Kommt der Verarbeitung zu erfolgen. Sachmängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind Verkäufer seiner Verpflichtung zur Nacher- füllung – unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung – unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7Arbeitstagen nach ihrer Entdeckung, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist, schriftlich anzuzeigen. Bei einer unerheblichen Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der Ware scheidet ein Rücktritt aus.
11.4 Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge leisten wir zunächst nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung Beseitigung des Man- gels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangel- freien Sache (Ersatzlieferung) – innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so können wir den Mangel selbst beseitigen und vom Verkäufer Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen bzw. einen entspre- chenden Vorschuss verlangen. Ist die Ware nachzubessernNacherfüllung durch den Verkäufer fehlgeschlagen oder für uns unzumutbar (z.B. wegen besonderer Dringlichkeit, so ist ein Fehlschlagen Gefährdung der Nachbesserung erst Be- triebssicherheit oder drohendem Eintritt unverhältnismä- ßiger Schäden) bedarf es keiner Fristsetzung; von derarti- gen Umständen werden wir den Verkäufer unverzüglich, nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegebenMöglichkeit vorher, unterrichten.
11.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
11.6 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
11.7 Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind, keinesfalls aber über 150 % des Warenwertes.
11.8 Ausgeschlossen sind Kosten im Zusammenhang mit dem Ein- und Ausbau der mangelhaften Sache, ebenso wie Kosten des Käufers für die Selbstbeseitigung eines Mangels, ohne dass hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
11.9 Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einen anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauch.
11.10 Unbeschadet weitergehender Ansprüche unsererseits hat der Kunde im Falle einer unberechtigten Mängelrüge unsere Aufwendungen zur Prüfung und – soweit verlangt – zur Beseitigung des Mangels zu ersetzen.
11.8 Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist.
11.9 Der Kunde hat uns bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit zur Überprüfung der beanstandeten Ware zu geben; auf Verlangen ist uns die beanstandete Ware oder eine Probe derselben zur Verfügung zu stellen.
11.10 Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 12 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
Appears in 1 contract
Mängelgewährleistung. 11.1 Für Im Falle von Mängeln richten sich die Rechte Ansprüche des Käufers bei Sach- Bestellers hinsichtlich Nacherfüllung, Minderung und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- Rücktritt vom Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen. Farb- und Minderlieferung Strukturabweichungen der aus natürlichen Rohstoffen hergestellten Erzeugnisse gegenüber Musterstücken und Musterabbildungen sind unvermeidlich und können nicht gerügt werden, sofern die Abweichung in diesem Sinne unausweichlich ist und nicht auf Material- oder Verarbeitungsfehlern beruht. Ebenfalls nicht gerügt werden können Dickenunterschieden oder Verwölbungen im Toleranzbereich sowie unsachgemäßer Montage Risse oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen VorschriftenAbplatzungen infolge falscher Behandlung. An das Erzeugnis können nur qualitative Ansprüche gestellt werden, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt istwie sie laut Angebot und Preisklasse handelsüblich sind. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB).
11.2 Die Eigenschaften der WareOptische Auffälligkeiten, insbesondere deren Gütedas Aufblühen von punktuellen Pyriteinschlüssen an der Materialoberfläche sind nicht rügbar. Eventuelle Folgeschäden an der Oberfläche, Sorte die durch großflächige Ausspülung von Pyriteinschlüssen über Wochen und MaßeMonate hin entstehen, bestimmen sind ebenso nicht rügbar. Das Beiblatt Pyrit wird Vertragsbestandteil. Risse an konstruktiv eingesetzten Bauteilen (Balkon, Fassade, Treppe) hat der Besteller sofort anzuzeigen und eine Begutachtung durch uns oder einen von uns bestellten Gutachter zu dulden. Sollte sich vorrangig nach der vereinbarten Beschaffenheit Riss nicht bestätigen oder sich herausstellen, dass er nicht von uns zu verantworten ist, trägt der WareBesteller die Kosten der Begutachtung. Vertragsbestandteil wird das Beiblatt zur Qualitätssicherung und das Beiblatt zur Rissüberwachung. Mängel am Produkt sind vom Besteller in Textform (eMail, den DIN Brief oder Fax) und EN- Normenin einer qualifizierten Art und Weise anzuzeigen. Qualifiziert in diesem Sinne bedeutet, Datenblättern dass der Mangel konkret in Art und Umfang verbal beschrieben und auch fotografisch dokumentiert wird. Sofern eine derartige Qualifizierung unterbleibt, wird die vom Besteller behauptete Mangelanzeige grundsätzlich NICHT als solche anerkannt – sie begründet KEINE Frist oder sonstigen vereinbarten technischen Bestimmungen. Bezugnahmen auf Normen und ähnliche Regelwerke, auf Prüfbescheinigungen gemäß EN 10204 und ähnliche Zeugnisse sowie Angaben zu Güten, Sorten, Maßen, Gewichten und Verwendbarkeit der Waren sind keine Zusicherungen oder Garantien, ebenso wenig Konformitätserklärungen und entsprechende Kennzeichen wie CE und GSAblaufhemmung. Eine Gewährleistung für einen bestimmten Einsatzzweck qualifizierte Mängelanzeige wird von uns innerhalb einer des Sachverhalts angemessenen Frist bearbeitet. Das bedeutet, dass der Besteller eine Antwort erhält ob und inwieweit aus unserer Sicht berechtigter Mangel vorliegt und damit als festgestellt gilt. Im Ablehnungsfall erhält der Besteller immer eine Darstellung des konkreten Ablehnungsgrundes. Festgestellte Mängel werden von uns nachgebessert oder eine bestimmte Eignung der die Ware wird nicht übernommen, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart; im Übrigen liegt das Einsatz- und Verwendungsrisiko ausschließlich beim Käufer.
11.3 Der Kunde hat die gelieferte Xxxx nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Arbeitstagen ab Lieferung, schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Sachmängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind – unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung – unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7Arbeitstagen nach ihrer Entdeckung, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist, schriftlich anzuzeigen. Bei einer unerheblichen Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der Ware scheidet ein Rücktritt aus.
11.4 Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge leisten wir zunächst nach unserer Xxxx Gewähr ersetzt. Für die Beseitigung von Mängeln ist uns genügend Zeit einzuräumen, da solche Arbeiten im Freien nur bei durchgehend trockener Witterung und durchgehenden Temperaturen über 10°C möglich sind. Bei unvorhersehbarer Wetterentwicklung kann sich ein ursprünglich vereinbarter Termin verschieben - der für die Nachbesserung dann anzusetzende Zeitraum ist angemessen zu verlängern. Der Besteller hat zweimal Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Sollte der Besteller diese erschweren oder sogar unmöglich machen (zBsp. durch Nachbesserung oder Ersatzlieferungfehlenden Zugang zum Objekt), werden wir von der Pflicht zur Gewährleistung frei. Ist die Ware nachzubessernSolange wir unseren Verpflichtungen zur Mängelbehebung innerhalb einer angemessenen Frist nachkommen, so ist ein Fehlschlagen hat der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben.
11.5 Schlägt die Nacherfüllung fehlBesteller nicht das Recht, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages oder Schadenersatz zu verlangen. Manipulationen am Liefergegenstand (Rücktrittz.Bsp sägen, bohren, schrauben, flexen) verlangen.
11.6 Wir sind berechtigtsowie eigenmächtige Mängelbeseitigung bzw. Versuche einer solchen befreien uns vollständig von unserer Gewährleistungspflicht. Unsere Aufwendungen (zum Beispiel Reisekosten zur Besichtigung), die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machenmit einer offensichtlich falsch behaupteten Mängelanzeige verursacht werden, dass trägt der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahltBesteller. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
11.7 Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind, keinesfalls aber über 150 % des Warenwertes.
11.8 Ausgeschlossen sind Kosten im Zusammenhang mit dem Ein- und Ausbau der mangelhaften Sache, ebenso wie Kosten des Käufers Wir geben keine Garantien für die Selbstbeseitigung eines Mangels, ohne dass hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
11.9 Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einen anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, übernehmen wir nichtBeschaffenheit der von uns gelieferten Waren, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauch.
11.10 Unbeschadet weitergehender Ansprüche unsererseits hat denn sie sind ausdrücklich gesondert vereinbarter Bestandteil der Kunde Auftragsbestätigung. Die Produkt- oder Warenbeschreibungen im Falle einer unberechtigten Mängelrüge unsere Aufwendungen zur Prüfung und – soweit verlangt – zur Beseitigung des Mangels zu ersetzenInternet oder auf unseren Prospekten erwirken keinen Garantieanspruch.
11.8 Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist.
11.9 Der Kunde hat uns bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit zur Überprüfung der beanstandeten Ware zu geben; auf Verlangen ist uns die beanstandete Ware oder eine Probe derselben zur Verfügung zu stellen.
11.10 Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 12 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
Appears in 1 contract
Mängelgewährleistung. 11.1 Für die Rechte des Käufers bei Sach- A. Wir schulden unserem Geschäftspartner eine Leistung mittlerer Art und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- Güte. Eine Zusicherung irgendwelcher Art ist damit nicht verbunden. Eine solche kommt nur durch ausdrückliche Individualvereinbarung zustande.
X. Xxxxx Geschäftspartner ist verpflichtet, entsprechend §§ 377, 378 HGB unsere Lieferung unverzüglich auf etwaige Mängel zu untersuchen und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriftendiese uns mitzuteilen. Spätere Mängelrügen können nicht mehr beachtet werden.
C. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, soweit nachfolgend nicht ausdrücklich durch Individualvereinbarung etwas anderes geregelt ist. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Gefahrübergang; sie ist Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
X. Xxxxxx ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Xxxx zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen werden wir tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache auf Wunsch unseres Geschäftspartners nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wird.
E. Sind wir zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl oder verzögert sie sich aus Gründen, die wir zu vertreten haben, über eine angemessene Frist hinaus, so ist unser Geschäftspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Soweit nichts anderes bestimmt durch Individualvereinbarung geregelt ist, sind darüber hinausgehende Ansprüche ausgeschlossen. In allen Fällen unberührt bleiben Wir haften insbesondere nicht für Schäden, die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbrauchernicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Wir haften auch nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden unseres Geschäftspartners. Dies gilt nicht, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruht, oder wenn unser Geschäftspartner das Fehlen einer durch Individualvereinbarung zugesicherten Eigenschaft gem. §§ 478 BGB)463,480 II BGB geltend macht.
11.2 Die Eigenschaften der WareX. Xxxxxx wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, insbesondere deren Güte, Sorte und Maße, bestimmen sich vorrangig nach der vereinbarten Beschaffenheit der Ware, ist unsere Haftung auf den DIN und EN- Normen, Datenblättern oder sonstigen vereinbarten technischen Bestimmungenvorhersehbaren Schaden begrenzt. Bezugnahmen auf Normen und ähnliche Regelwerke, auf Prüfbescheinigungen gemäß EN 10204 und ähnliche Zeugnisse sowie Angaben zu Güten, Sorten, Maßen, Gewichten und Verwendbarkeit der Waren sind keine Zusicherungen oder Garantien, ebenso wenig Konformitätserklärungen und entsprechende Kennzeichen wie CE und GS. Eine Gewährleistung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung der Ware wird nicht übernommen, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart; im Übrigen liegt das Einsatz- und Verwendungsrisiko ausschließlich beim Käufer.
11.3 Der Kunde hat die gelieferte Xxxx nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Arbeitstagen ab Lieferung, schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. SachmängelSoweit Ansprüche wegen Schäden geltend gemacht werden, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind – unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung – unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7Arbeitstagen nach ihrer Entdeckung, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der vereinbarten unserer Betriebshaftpflicht- oder gesetzlichen Verjährungsfrist, schriftlich anzuzeigen. Bei einer unerheblichen Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der Ware scheidet ein Rücktritt aus.
11.4 Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge leisten wir zunächst nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist die Ware nachzubessernProduktionshaftpflichtversicherung erfasst werden, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegebenunsere Ersatzpflicht auf die Ersatzleistung dieser Versicherung beschränkt.
11.5 Schlägt die Nacherfüllung fehlG. Ein im Sinne dieser Bedingungen und der gesetzlichen Vorschriften beachtlicher Mangel ist nur dann gegeben, kann wenn unser Geschäftspartner uns nachweist, dass wenigstens 10% der Käufer grundsätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) Teile einer Lieferung oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangenTeillieferung mangelhaft sind.
11.6 Wir sind berechtigtH. Mängel haben wir dann nicht zu vertreten, wenn die von uns hergestellten Teile mit Hilfe von Werkzeugen hergestellt werden, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahltuns von unseren Geschäftspartnern zur Verfügung gestellt werden. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
11.7 Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nurDies gilt nicht, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen die Mängel durch von uns eingesetztes Material oder durch fehlerhafte Bedienung des Werkzeugs zustande gekommen sind, keinesfalls aber über 150 % des Warenwertes.
11.8 Ausgeschlossen sind Kosten im Zusammenhang mit dem Ein- und Ausbau der mangelhaften Sache, ebenso wie Kosten des Käufers für die Selbstbeseitigung eines Mangels, ohne dass hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
11.9 Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einen anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauch.
11.10 Unbeschadet weitergehender Ansprüche unsererseits hat der Kunde im Falle einer unberechtigten Mängelrüge unsere Aufwendungen zur Prüfung und – soweit verlangt – zur Beseitigung des Mangels zu ersetzen.
11.8 Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist.
11.9 Der Kunde hat uns bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit zur Überprüfung der beanstandeten Ware zu geben; auf Verlangen ist uns die beanstandete Ware oder eine Probe derselben zur Verfügung zu stellen.
11.10 Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 12 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Mängelgewährleistung. 11.1 Für die Rechte (1) Die Gewährleistungsrechte des Käufers bei Sach- Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt bezüglich der Rüge in Textform gemäß § 126 b BGB nachgekommen ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Die Ware an einen Verbrauchergilt als vom Käufer angenommen, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gemer nicht innerhalb einer angemessenen Frist ihre Annahme verweigert hat. §§ 478 BGB).
11.2 Die Eigenschaften Diese Frist beträgt 10 Tage ab Erhalt der Ware, insbesondere deren Güte, Sorte und Maße, bestimmen sich vorrangig nach der vereinbarten Beschaffenheit der Ware, den DIN und EN- Normen, Datenblättern oder sonstigen vereinbarten technischen Bestimmungen. Bezugnahmen auf Normen und ähnliche Regelwerke, auf Prüfbescheinigungen gemäß EN 10204 und ähnliche Zeugnisse sowie Angaben zu Güten, Sorten, Maßen, Gewichten und Verwendbarkeit der Waren Ansprüche aus einem Lieferverzug sind keine Zusicherungen oder Garantien, ebenso wenig Konformitätserklärungen und entsprechende Kennzeichen wie CE und GS. Eine Gewährleistung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung der Ware wird nicht übernommenausgeschlossen, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart; im Übrigen liegt das Einsatz- und Verwendungsrisiko ausschließlich beim Käufersie werden vor Erhalt der Waren gestellt. Die Annahme der Xxxx stellt einen Verzicht auf jedweden Anspruch aufgrund eines Lieferverzuges dar. Rücksendungen werden nur dann akzeptiert, wenn zuvor die entsprechende Genehmigung „RMA - Return Material Authorisation“ vom Käufer eingeholt wurde.
11.3 Der Kunde hat die gelieferte Xxxx nach Ablieferung unverzüglich (2) Soweit ein von uns zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Arbeitstagen ab Lieferung, schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau vertretender Mangel der gelieferten Ware oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Sachmängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden könnenLeistung vorliegt, sind – unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung – unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7Arbeitstagen nach ihrer Entdeckung, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist, schriftlich anzuzeigen. Bei einer unerheblichen Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der Ware scheidet ein Rücktritt aus.
11.4 Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge leisten wir zunächst nach unserer Xxxx Gewähr durch zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(3) Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist die Ware nachzubessernzweimal fehl, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben.
11.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich Besteller nach seiner Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) zu verlangen.
11.6 Wir (4) Die Gewährleistungsfrist beträgt für neue Liefergegenstände ein Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt geltend gemacht werden; für diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird, sind berechtigtAnsprüche des Vertragspartners bei Sachmängeln an gebrauchten Liefergegenständen ausgeschlossen.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung bzw. Verschleiß oder Schäden, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, übermäßiger Beanspruchung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung, ungeeigneter Betriebsmittel, bei Schäden die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse (z.B. Feuchtigkeit, starke Erwärmung, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstigen Temperatur- oder Witterungseinflüssen, chemische, elektronische oder elektrische Einflüsse) entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sofern die Schäden nicht auf unser vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurück zu machenführen sind. Werden von unserem Vertragspartner oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(6) Ebenso ist Voraussetzung für Mängelansprüche, dass der Käufer Liefergegenstand ordnungsgemäß instandgehalten, den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehaltenVorschriften oder unseren Betriebs- und Bedienungsanleitungen entsprechend gewartet und behandelt und sachgemäß bedient wird.
11.7 Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind, keinesfalls aber über 150 % des Warenwertes.
11.8 Ausgeschlossen sind Kosten im Zusammenhang mit dem Ein- und Ausbau der mangelhaften Sache, ebenso wie Kosten des Käufers für die Selbstbeseitigung eines Mangels, ohne dass hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
11.9 Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einen anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauch.
11.10 Unbeschadet weitergehender Ansprüche unsererseits hat der Kunde im Falle einer unberechtigten Mängelrüge unsere Aufwendungen zur Prüfung und – soweit verlangt – zur Beseitigung des Mangels zu ersetzen.
11.8 Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist.
11.9 Der Kunde hat uns bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit zur Überprüfung der beanstandeten Ware zu geben; auf Verlangen ist uns die beanstandete Ware oder eine Probe derselben zur Verfügung zu stellen.
11.10 Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 12 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen