Common use of Mängelgewährleistung Clause in Contracts

Mängelgewährleistung. 12.1. Als „Mangel“ im Sinne dieser Ziff. 12 gilt jeglicher festgestellter Mangel an der gelieferten Ware, für welche eine Mängelrüge im Sinne der Ziff. 11.2 und 11.3 übersandt wird und welcher gemäß den Ziff. 11.4 bis 11.6 festgestellt werden. 12.2. Bei Vorliegen eines Mangels kann der Verkäufer nach seiner Xxxx und unter Berücksichtigung der jeweiligen Belange des Käufers Nacher- füllung entweder durch Ersatz- oder Zusatzlieferung leisten („Nacherfül- lung“). 12.3. Wird die Nacherfüllung nicht innerhalb eines angemessenen Zeit- raumes erfolgreich durchgeführt, so kann der Käufer stattdessen den Kaufpreis in einer dem jeweiligen Mangel angemessener Höhe herabset- zen („Minderung“). 12.4. Ein Rücktritt vom Vertrag („Rücktritt“) kann der Käufer nur dann erklären, wenn die Lieferung für seine Zwecke nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten verwendet werden kann, die dem Verkäufer nachzuweisen sind. 12.5. Soweit ein Mangel nicht durch Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt beseitigt wird, kann der Käufer im Rahmen der Ziffer 17 Scha- densersatzansprüche geltend machen; darüber hinaus gehende Ansprü- che des Käufers sind ausgeschlossen. 12.6. Ansprüche des Käufers verjähren drei (3) Monate nach Lieferung, soweit kein Vorsatz des Verkäufers vorliegt. Nacherfüllungshandlungen des Verkäufers führen nicht zu einem Neubeginn der Verjährungsfrist.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen

Mängelgewährleistung. 12.18.1 Wir sind bei Wareneingang lediglich verpflichtet, die Lieferung auf offensichtliche, äußerlich erkennbare Mängel (insbesondere erkennbare Transportschäden, Falschlieferungen und Mengenabweichungen) zu untersuchen und diese unverzüglich nach Ablieferung anzuzeigen. Als „Mangel“ Eine weitergehende Untersuchung erfolgt, so- bald und soweit dies nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs tunlich ist. Im Zuge einer solchen Untersuchung fest- gestellte Mängel werden wir unverzüglich an- zeigen. Entsprechendes gilt für verdeckte, im Sinne dieser Ziff. 12 gilt jeglicher festgestellter Mangel an Zuge der gelieferten WareUntersuchung nicht erkennbare Mängel, für welche eine Mängelrüge im Sinne der Ziff. 11.2 und 11.3 übersandt wird und welcher gemäß den Ziff. 11.4 bis 11.6 die von uns später festgestellt werden. 12.28.2 Im Falle von Sach- oder Rechtsmängeln stehen uns die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche uneingeschränkt zu. Bei Vorliegen eines Wir sind insbesondere berechtigt, nach eigener Xxxx die Beseitigung des Mangels kann oder eine Ersatzlieferung ver- tragsgemäßer Ware zu verlangen. Kommt der Verkäufer nach Lieferant seiner Xxxx und Pflicht zur Nacherfüllung in- nerhalb einer von uns gesetzten Frist nicht nach, schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie un- zumutbar oder unmöglich, so sind wir berechtigt, unter Berücksichtigung der jeweiligen Belange des Käufers Nacher- füllung entweder durch Ersatz- den gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz zu verlangen und/oder Zusatzlieferung leisten („Nacherfül- lung“)vom Ver- trag zurückzutreten bzw. den Kaufpreis zu mindern. 12.3. Wird die Nacherfüllung nicht innerhalb eines angemessenen Zeit- raumes erfolgreich durchgeführt8.3 Mängelansprüche stehen uns auch dann uneingeschränkt zu, so kann wenn uns der Käufer stattdessen den Kaufpreis in einer dem jeweiligen Mangel angemessener Höhe herabset- zen („Minderung“)bei Vertragsschluss infolge grober Fahrlässigkeit un- gekannt geblieben ist. 12.48.4 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprü- che beträgt 36 Monate ab Ablieferung. Ein Rücktritt vom Vertrag („Rücktritt“) kann der Käufer nur dann erklären, wenn die Lieferung für seine Zwecke nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten verwendet werden kann, die dem Verkäufer nachzuweisen sindDie ge- setzlichen Verjährungsregelungen im Falle des Lieferantenregresses bleiben unberührt. 12.58.5 Die Verjährungsfristen für die Gewährleistung- sansprüche werden durch eine durch uns in Text- form erhobene Mängelrüge gehemmt, solange der Lieferant den Anspruch nicht zurückgewiesen hat. Soweit ein Mangel nicht durch Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt beseitigt wird, kann der Käufer Die gesetzlichen Vorschriften über die Ver- jährungshemmung bleiben im Rahmen der Ziffer 17 Scha- densersatzansprüche geltend machen; darüber hinaus gehende Ansprü- che des Käufers sind ausgeschlossenÜbrigen un- berührt. 12.6. Ansprüche des Käufers verjähren drei (3) Monate nach Lieferung, soweit kein Vorsatz des Verkäufers vorliegt. Nacherfüllungshandlungen des Verkäufers führen nicht zu einem Neubeginn der Verjährungsfrist.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Mängelgewährleistung. 12.17.1. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 445a, 445b, 477, 478 BGB), soweit nicht das Recht auf Schadenersatz betroffen ist. 7.2. Grundlage der Mängelhaftung der GLH ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen (auch des Herstellers), die dem Käufer vor seiner Bestellung überlassen oder in den Vertrag einbezogen worden sind. 7.3. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernimmt GLH jedoch keine Haftung. GLH übernimmt auch keine Haftung für Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen. Darüber hinaus übernimmt XXX auch keine Haftung für Mängel, die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder Dritten. 7.4. Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 381 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist GLH hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei (2) Wochen ab Auftreten des Mangels erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unterlässt der Käufer die Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Käufer offensichtliche, d.h. bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei (2) Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße und fristgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung der GLH für den nicht oder nicht rechtzeitig angezeigten Mangel ausgeschlossen. Die Ware gilt dann als genehmigt. 7.5. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann GLH zunächst wählen, ob sie Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistet. Das Recht der GLH, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. 7.6. GLH ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Sinne dieser Ziff. 12 gilt jeglicher festgestellter Verhältnis zum Mangel an der gelieferten Ware, für welche eine Mängelrüge im Sinne der Ziff. 11.2 und 11.3 übersandt wird und welcher gemäß den Ziff. 11.4 bis 11.6 festgestellt werdenangemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. 12.27.7. Bei Vorliegen eines Mangels kann Der Käufer hat GLH die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Verkäufer Ersatzlieferung hat der Käufer uns die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn GLH ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war, es sei denn, der Mangel ist von GLH zu vertreten. 7.8. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen. Die Ausbau- und Einbaukosten tragen wir nur, wenn und soweit wir auf Schadenersatz für den Mangel haften. 7.9. In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und vom GLH Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme ist GLH unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn GLH berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 7.10. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, ist der Käufer nach seiner Xxxx und unter Berücksichtigung der jeweiligen Belange berechtigt, den Rücktritt vom Kaufvertrag zu erklären oder eine entsprechende Herabsetzung des Käufers Nacher- füllung entweder durch Ersatz- oder Zusatzlieferung leisten Kaufpreises („Nacherfül- lung“)Minderung) zu verlangen. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. 12.3. Wird die Nacherfüllung nicht innerhalb eines angemessenen Zeit- raumes erfolgreich durchgeführt, so kann der Käufer stattdessen den Kaufpreis in einer dem jeweiligen Mangel angemessener Höhe herabset- zen („Minderung“). 12.4. Ein Rücktritt vom Vertrag („Rücktritt“) kann der Käufer nur dann erklären, wenn die Lieferung für seine Zwecke nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten verwendet werden kann, die dem Verkäufer nachzuweisen sind. 12.5. Soweit ein Mangel nicht durch Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt beseitigt wird, kann der Käufer im Rahmen der Ziffer 17 Scha- densersatzansprüche geltend machen; darüber hinaus gehende Ansprü- che des Käufers sind ausgeschlossen. 12.67.11. Ansprüche des Käufers verjähren drei (3) Monate auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Lieferung, soweit kein Vorsatz des Verkäufers vorliegt. Nacherfüllungshandlungen des Verkäufers führen nicht zu einem Neubeginn der VerjährungsfristMaßgabe von Ziffer 8 dieser AGB und sind im Übrigen ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Mängelgewährleistung. 12.1. Als „Mangel“ im Sinne dieser Ziff. 12 gilt jeglicher festgestellter Mangel an der gelieferten Ware, für welche eine Mängelrüge im Sinne der Ziff. 11.2 und 11.3 übersandt wird und welcher gemäß den Ziff. 11.4 bis 11.6 festgestellt werden. 12.2. Bei Vorliegen eines Mangels kann der Verkäufer nach seiner Xxxx und unter Berücksichtigung der jeweiligen Belange des Käufers Nacher- füllung Nacherfüllung entweder durch Ersatz- oder Zusatzlieferung leisten („Nacherfül- lungNacherfüllung“). 12.3. Wird die Nacherfüllung nicht innerhalb eines angemessenen Zeit- raumes Zeitraumes erfolgreich durchgeführt, so kann der Käufer stattdessen den Kaufpreis in einer dem jeweiligen Mangel angemessener Höhe herabset- zen herabsetzen („Minderung“). 12.4. Ein Rücktritt vom Vertrag („Rücktritt“) kann der Käufer nur dann erklären, wenn die Lieferung für seine Zwecke nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten verwendet werden kann, die dem Verkäufer nachzuweisen sind. 12.5. Soweit ein Mangel nicht durch Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt beseitigt wird, kann der Käufer im Rahmen der Ziffer 17 Scha- densersatzansprüche 16 Schadensersatzansprüche geltend machen; darüber hinaus gehende Ansprü- che Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. 12.6. Ansprüche des Käufers verjähren drei (3) Monate ein Jahr nach Lieferung, soweit kein Vorsatz des Verkäufers vorliegt. Nacherfüllungshandlungen des Verkäufers führen nicht zu einem Neubeginn der Verjährungsfrist.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Mängelgewährleistung. 12.1. Als „Mangel“ im Sinne dieser Ziff. 12 gilt jeglicher festgestellter Mangel an der gelieferten Ware, für welche eine Mängelrüge im Sinne der Ziff. 11.2 und 11.3 übersandt wird und welcher gemäß den Ziff. 11.4 bis 11.6 festgestellt werden. 12.2. 8.1 Bei Vorliegen eines Mangels kann der Verkäufer nach seiner Xxxx und unter Berücksichtigung der jeweiligen Belange des Käufers Nacher- füllung entweder durch Ersatz- oder Zusatzlieferung leisten („Nacherfül- lung“). 12.3. Wird die Nacherfüllung nicht innerhalb eines angemessenen Zeit- raumes erfolgreich durchgeführt, so kann der Käufer stattdessen den Kaufpreis in einer dem jeweiligen Mangel angemessener Höhe herabset- zen („Minderung“). 12.4. Ein Rücktritt vom Vertrag („Rücktritt“) kann der Käufer nur dann erklären, wenn die Lieferung für seine Zwecke nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten verwendet werden kann, die dem Verkäufer nachzuweisen sind. 12.5. Soweit ein Mangel nicht durch Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt beseitigt wird, kann der Käufer sämtlichen im Rahmen der Ziffer 17 Scha- densersatzansprüche geltend machen; darüber hinaus gehende Ansprü- che Online-Auktion erworbenen Objekten handelt es sich um gebrauchte Gegenstände. Diese haben gemäß ihrem Alter und ihrer Herkunft einen entsprechenden Erhaltungszustand. Besondere Angaben zum Erhaltungszustand werden nur dann durch das Auktionshaus gemacht, soweit die Auffassung besteht, dass diese zur Beschreibung des Käufers sind optischen Gesamteindrucks des Gegenstandes erforderlich sind. Bei Fehlen von Angaben zu einem Erhaltungszustand, begründet dieses keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung. Telefonische oder schriftliche Auskünfte in Bezug auf den Erhaltungszustand des angebotenen Objektes begründen ebenfalls weder eine zugesagte Eigenschaft, noch liegt hierin die Übernahme einer Garantie. 8.2 Soweit es sich bei dem Bieter/Käufer um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt, wird die Gewährleistung bei gebrauchten Gegenständen nach Beginn der gesetzlichen Verjährung auf ein Jahr begrenzt. Gegenüber Unternehmen im Sinne des §§ 14 BGB wird die Gewährleistung für jegliche Mängel an dem veräußerten Objekt ausgeschlossen. 12.6. Ansprüche des Käufers verjähren drei (3) Monate nach Lieferung8.3 Schadensersatzansprüche gegen das Auktionshaus wegen Rechts- und Sachmängeln, Ersatz vergeblicher Aufwendungen, entgangener Gewinn sowie Gutachtenkosten sind ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz sie nicht auf vorsätzliche oder grob fahrlässigen Handeln des Verkäufers vorliegt. Nacherfüllungshandlungen Auktionshauses oder auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. 8.4 Eine Haftung ist bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den Ersatz der vertragstypischen vorhersehbaren Schäden bis zu einer Höhe von maximal dem Doppelten des Verkäufers führen nicht zu einem Neubeginn der VerjährungsfristKaufpreises des Objektes begrenzt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Online Auktionen Und Onlineshop

Mängelgewährleistung. 12.110.1. Als „Mangel“ im Sinne dieser Ziff. 12 Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt jeglicher festgestellter Mangel an der gelieferten Ware, für welche eine Mängelrüge im Sinne der Ziff. 11.2 und 11.3 übersandt wird und welcher gemäß den Ziff. 11.4 bis 11.6 festgestellt werdengrundsätzlich das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. 12.210.2. Bei Handelt der Kunde als Verbraucher, wird folgendes vereinbart: 10.2.1. Sollte der Kunde eine gebrauchte Sache erworben haben, beträgt die Gewährleistungsfrist bei Vorliegen eines Mangels kann ein Jahr. Diese Beschränkung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) sowie für Ansprüche aufgrund von sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. 10.2.2. Im Übrigen gelten für die Gewährleistung die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die zweijährige Verjährungsfrist gem. § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB 10.3. Handelt der Kunde als Unternehmer gelten folgende Bestimmungen: 10.3.1. Für die Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden, als verbindlich. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung. 10.3.2. Den Kunden trifft die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB (siehe auch oben Ziff. 9.2.1.). Wird diese Untersuchungs- und Rügepflicht nicht eingehalten, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. 10.3.3. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leisten wir gegenüber Unternehmern zunächst nach unserer Xxxx Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung), wobei eine Ersatzlieferung keine neue Verjährungsfrist in Gang setzt. 10.3.4. Die Gewährleistungsfrist bei Vorliegen eines Mangels beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. 10.3.5. Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die der Verkäufer aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird der Verkäufer nach seiner Xxxx seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer bestehen bei derartigen Mängeln unter Berücksichtigung der jeweiligen Belange des Käufers Nacher- füllung entweder durch Ersatz- oder Zusatzlieferung leisten („Nacherfül- lung“). 12.3. Wird die Nacherfüllung nicht innerhalb eines angemessenen Zeit- raumes erfolgreich durchgeführt, so kann der Käufer stattdessen den Kaufpreis in einer dem jeweiligen Mangel angemessener Höhe herabset- zen („Minderung“). 12.4. Ein Rücktritt vom Vertrag („Rücktritt“) kann der Käufer nur dann erklärensonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn die Lieferung für seine Zwecke nicht gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen den Verkäufer gehemmt. 10.4. Auf Verlangen des Verkäufers ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an den Verkäufer zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Verkäufer die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet. 10.5. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Verkäufers den Liefergegenstand ändert oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten verwendet werden kanndurch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. Gleiches gilt, wenn dem Verkäufer aus Gründen, die dem Verkäufer nachzuweisen sindder Kunde zu vertreten hat, eine Nachprüfung der Beanstandung nicht mehr möglich ist. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. Bereits montierte und farblich behandelte Holzteile können nicht ersetzt werden. Bitte prüfen Sie vor Montage die Artikel Nr. und jedes Teil. Kosten für Wartezeiten oder Arbeitsausfall werden nicht übernommen. 12.510.6. Soweit ein Mangel Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zu Beanstandung der Gesamtlieferung, sofern eine Nachbesserung des Teils möglich ist. Schadhafte bzw. fehlende Teile werden kurzfristig in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Bestätigung der Nachlieferung aus Lettland nachgeliefert. Sichtbare Reklamationen werden nur vor dem Aufbau des Gartenhauses oder jeweiligen Gegenstandes akzeptiert. Leichtes Verdrehen der Holzteile, Farbveränderungen, Verharzungen, Astlöcher, Astaugen, Harzgallen und Rissbildungen sind kein Reklamationsgrund. Spätere Reklamationen durch Nacherfüllungunsachgemäße Montage, Minderung oder Rücktritt beseitigt wird, kann der Käufer im Rahmen der Ziffer 17 Scha- densersatzansprüche geltend machen; darüber hinaus gehende Ansprü- che Absacken des Käufers Hauses durch unsachgemäße Fundamente und Bepflanzung sind ausgeschlossen. 12.610.7. Eigene Veränderungen am Haus oder Gegenstand, z.B. Anbringen von Regalschienen, Verschrauben der Türrahmen mit den Blockbohlen usw., Verzug von Bohlen und Türen durch fehlenden Holzanstrich sind ausgeschlossen. Die durch den Austausch entstehenden Kosten sind nicht im Gewährleistungsanspruch enthalten. Die Ansprüche des Käufers verjähren drei können nur in Verbindung mit der originalen Stückliste in Anspruch genommen werden. 10.8. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (3) Monate nach LieferungFarbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit kein Vorsatz diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Leder, Stoffe und Ähnliches) liegen und üblich sind. 10.9. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine professionelle Errichtung der Gartenhäuser, inklusive einem adäquaten Fundament, ebenso wie der richtige Umgang mit den Bauteilen vor und bei der Errichtung wesentlich für Beständigkeit der Gartenhäuser ist. Wegen der Einzelheiten wird ausdrücklich auf die ergänzenden „Produktinformationen“ verwiesen, die wesentlicher Bestandteil dieser AGB sind und unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx/0-xxx abgerufen werden können. Die Einhaltung der „Produktinformationen“ ist wesentlich für etwaige Gewährleistungsansprüche des Verkäufers vorliegtKunden. Nacherfüllungshandlungen 10.10.Der Kunde wird ferner darauf hingewiesen, dass seinerseits Wartungsarbeiten durchzuführen sind, insbesondere: • Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu ölen oder zu fetten • Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu kontrollieren • Anstriche innen wie außen (z.B. Fenster, Türen, Fußboden) sind jeweils nach Lack- oder Lasurart und Witterungseinfluss und Nutzung nachzubehandeln. Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Mängelansprüche gegen den Auftragnehmer entstehen. Der Kunde hat zum Schutz und Erhalt der gelieferten Bauteile (z.B. Fenster, Türen, Boden) für geeignete klimatische Raumbedingungen (Luftfeuchtigkeit, Temperatur) Sorge zu tragen. Um die Raumluftqualität zu erhalten und der Schimmelpilzbildung vorzubeugen, sind zusätzliche Anforderungen an die Be- und Entlüftung des Verkäufers führen nicht Gebäudes zu einem Neubeginn der Verjährungsfristerfüllen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängelgewährleistung. 12.15.1 Wir sind bei Wareneingang lediglich verpflichtet, die Lieferung auf offensichtliche, äußerlich erkennbare Mängel (insbesondere erkennbare Transportschäden, Falschlieferungen und Mengenabweichungen) zu untersuchen und diese unver- züglich nach Ablieferung anzuzeigen. Als „Mangel“ Eine weitergehende Untersuchung erfolgt, sobald und soweit dies nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Ge- schäftsgangs tunlich ist. Im Zuge einer solchen Untersuchung festgestellte Mängel werden wir unverzüglich anzeigen. Entsprechendes gilt für verdeckte, im Sinne dieser Ziff. 12 gilt jeglicher festgestellter Mangel an Zuge der gelieferten WareUntersuchung nicht erkennbare Mängel, für welche eine Mängelrüge im Sinne der Ziff. 11.2 und 11.3 übersandt wird und welcher gemäß den Ziff. 11.4 bis 11.6 die von uns später festgestellt werden. 12.25.2 Im Falle von Sach- oder Rechtsmängeln stehen uns die gesetzlichen Gewährleis- tungsansprüche uneingeschränkt zu. Bei Vorliegen eines Wir sind insbesondere berechtigt, nach ei- gener Xxxx die Beseitigung des Mangels kann oder eine Ersatzlieferung vertragsgemä- ßer Ware zu verlangen. Kommt der Verkäufer nach Lieferant seiner Xxxx und Pflicht zur Nacherfüllung in- nerhalb einer von uns gesetzten Frist nicht nach, schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar oder unmöglich, so sind wir berechtigt, unter Berücksichtigung der jeweiligen Belange des Käufers Nacher- füllung entweder durch Ersatz- den gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz zu verlangen und/oder Zusatzlieferung leisten („Nacherfül- lung“)vom Ver- trag zurückzutreten bzw. den Kaufpreis zu mindern. 12.35.3 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 36 Monate ab Abliefe- rung. Wird die Nacherfüllung nicht innerhalb eines angemessenen Zeit- raumes erfolgreich durchgeführt, so kann der Käufer stattdessen den Kaufpreis in einer dem jeweiligen Mangel angemessener Höhe herabset- zen („Minderung“)Die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Falle des Lieferantenregresses bleiben unberührt. 12.45.4 Die Verjährungsfristen für die Gewährleistungsansprüche werden durch eine durch uns in Textform erhobene Mängelrüge gehemmt, solange der Lieferant den Anspruch nicht zurückgewiesen hat. Ein Rücktritt vom Vertrag („Rücktritt“) kann der Käufer nur dann erklären, wenn Die gesetzlichen Vorschriften über die Lieferung für seine Zwecke nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten verwendet werden kann, die dem Verkäufer nachzuweisen sind. 12.5. Soweit ein Mangel nicht durch Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt beseitigt wird, kann der Käufer Ver- jährungshemmung bleiben im Rahmen der Ziffer 17 Scha- densersatzansprüche geltend machen; darüber hinaus gehende Ansprü- che des Käufers sind ausgeschlossenÜbrigen unberührt. 12.6. Ansprüche des Käufers verjähren drei (3) Monate nach Lieferung, soweit kein Vorsatz des Verkäufers vorliegt. Nacherfüllungshandlungen des Verkäufers führen nicht zu einem Neubeginn der Verjährungsfrist.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Mängelgewährleistung. 12.17.1. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (ein- schließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetz- lichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes be- stimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Son- dervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB). 7.2. Grundlage der Mängelhaftung des Verkäufers ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als „Mangel“ im Sinne dieser Ziff. 12 gilt jeglicher festgestellter Mangel an Vereinbarung über die Beschaffenheit der gelieferten WareWare gelten alle Pro- duktbeschreibungen, für welche eine Mängelrüge im Sinne der Ziff. 11.2 und 11.3 übersandt wird und welcher gemäß den Ziff. 11.4 bis 11.6 festgestellt werdendie Gegenstand des einzelnen Vertrags sind; es macht hierbei keinen Unterschied, ob die Produktbe- schreibung vom Käufer, vom Hersteller oder vom Verkäufer stammt. 12.27.3. Bei Vorliegen eines Mangels Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerun- gen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernimmt der Verkäufer jedoch keine Haftung. 7.4. Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 381 HGB geschuldeten Untersu- chungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekom- men ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist dem Verkäufer hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersu- chungs- und Rügepflicht hat der Käufer offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung des Verkäufers für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. 7.5. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann der Verkäufer nach seiner Xxxx und unter Berücksichtigung der jeweiligen Belange zunächst wählen, ob er Nacherfüllung durch Beseitigung des Käufers Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistet. Das Recht des Verkäufers, die Nacher- füllung entweder durch Ersatz- oder Zusatzlieferung leisten („Nacherfül- lung“)unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. 12.37.6. Wird Der Verkäufer ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis be- zahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. 7.7. Der Käufer hat dem Verkäufer die zur geschuldeten Nacherfül- lung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Käufer dem Verkäufer die man- gelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzuge- ben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der man- gelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn der Verkäufer ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war. 7.8. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt der Verkäufer, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann der Verkäufer vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kos- ten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar. 7.9. In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und vom Verkäufer Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu ver- langen. Von einer derartigen Selbstvornahme ist der Verkäufer unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn der Verkäufer berech- tigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzli- chen Vorschriften zu verweigern. 7.10. Wenn die Nacherfüllung nicht innerhalb eines angemessenen Zeit- raumes erfolgreich durchgeführt, so kann der fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer stattdessen zu setzende angemessene Frist erfolg- los abgelaufen oder nach den Kaufpreis in einer dem jeweiligen Mangel angemessener Höhe herabset- zen („Minderung“). 12.4. Ein Rücktritt vom Vertrag („Rücktritt“) kann der Käufer nur dann erklären, wenn die Lieferung für seine Zwecke nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten verwendet werden kann, die dem Verkäufer nachzuweisen sind. 12.5. Soweit ein Mangel nicht durch Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt beseitigt wirdgesetzlichen Vorschriften entbehr- lich ist, kann der Käufer im Rahmen der Ziffer 17 Scha- densersatzansprüche geltend machen; darüber hinaus gehende Ansprü- che des Käufers sind ausgeschlossenvom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht je- doch kein Rücktrittsrecht. 12.67.11. Ansprüche des Käufers verjähren drei (3) Monate auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeb- licher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Lieferung, soweit kein Vorsatz des Verkäufers vorliegtMaß- gabe von Ziffer 8. Nacherfüllungshandlungen des Verkäufers führen nicht zu einem Neubeginn der Verjährungsfristdieser AGB und sind im Übrigen ausgeschlos- sen.

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Samples: General Terms and Conditions (Agb)