Mängelgewährleistung. 1. Im Falle eines begründeten gewährleistungspflichtigen Mangels ist Xxxxx zunächst nach eigener Xxxx berechtigt, den Mangel durch Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung fehlerhafter Komponenten zu beseitigen. Schlagen entweder zwei Nacherfüllungs- / Nachbesserungsversuche von Seitz fehl oder befindet sich Xxxxx länger als drei Wochen mit den geschuldeten Nacherfüllungs- / Nachbesserungsarbeiten in Verzug, ist der Auftraggeber bei unerheblichen Mängeln zur Minderung der Gegenleistung ansonsten wahlweise auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 2. Bekannte Mängel hat der Auftraggeber Xxxxx unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Für bekannte Mängel, für die sich der Auftraggeber die Gewährleistung im Zeitpunkt der Abnahme nicht vorbehält, erlischt die Gewährleistungspflicht. Auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge wird nicht verzichtet. 3. Ferner erlöschen Mängelgewährleistungsansprüche, wenn an dem Vertragsgegenstand Änderungen oder Reparaturen ohne schriftliche Zustimmung von Xxxxx durchgeführt worden sind. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber nachweist, dass darauf nicht der Mangel beruht. Schließlich übernimmt Xxxxx keine Gewähr für solche Mängel, die ausschließlich verschleißbedingt sind. Xxxxx bewahrt ausgetauschte Teile zwei Wochen nach Abnahme der Arbeiten auf. Sollten innerhalb dieser Frist keine Eigentumsansprüche des Auftraggebers geltend gemacht werden, gehen die Teile in das Eigentum von Xxxxx über. Für die Nacherfüllung bzw. Nachbesserung leistet Xxxxx im gleichen Umfang Gewähr, wie für die ursprünglichen Arbeiten. 4. Die Gewährleistungsfrist bzgl. Servicearbeiten beträgt 12 Monate; bei Servicearbeiten an einem Bauwerk 30 Monate, jeweils beginnend mit dem Tag der Abnahme. 5. Etwaig bestehende kaufvertragliche Gewährleistungsansprüche in Bezug auf den Servicegegenstand bleiben davon unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Service Agreement
Mängelgewährleistung. 1. Im Falle eines begründeten gewährleistungspflichtigen Mangels ist Xxxxx Für Mängel der Arbeiten leistet der Auftragnehmer vorbehaltlich der in Ziff. 3 dargestellten Voraussetzungen zunächst nach eigener seiner Xxxx berechtigtGewähr durch Mängel- beseitigung oder Herstellung eines neuen Werks („Nacherfüllung“). Der Auftrag- nehmer kann die Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßi- gen Kosten möglich ist. Unverhältnismäßigkeit ist gegeben, wenn die Kosten den Auftragswert übersteigen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemes- senen Frist den Mangel durch Nachbesserung selbst beseitigen und / oder Ersatzlieferung fehlerhafter Komponenten zu beseitigen. Schlagen entweder zwei Nacherfüllungs- / Nachbesserungsversuche von Seitz fehl oder befindet sich Xxxxx länger als drei Wochen mit den geschuldeten Nacherfüllungs- / Nachbesserungsarbeiten in VerzugErsatz der erforderlichen Aufwen- dungen verlangen, ist es sei denn der Auftraggeber bei unerheblichen Mängeln zur Minderung der Gegenleistung ansonsten wahlweise auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtAuftragnehmer hat die Nacherfüllung zurecht verweigert.
2. Bekannte Mängel hat Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Auftraggeber Xxxxx unverzüglich schriftlich anzuzeigenunbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche nach Maßgabe der Bestimmungen in IX. Für bekannte Mängel, für die sich der Auftraggeber die Gewährleistung im Zeitpunkt der Abnahme nach seiner Xxxx den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Bei nicht vorbehält, erlischt die Gewährleistungspflicht. Auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge wird nicht verzichteterhebli- chen Mängeln ist das Rücktrittsrecht jedoch ausgeschlossen.
3. Ferner erlöschen Mängelgewährleistungsansprüche, wenn an Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel bei der Abnahme gegenüber dem Vertragsgegenstand Änderungen oder Reparaturen ohne schriftliche Zustimmung von Xxxxx durchgeführt worden sindAuftragnehmer anzuzeigen. Dies Für alle übrigen Mängel gilt nicht, wenn im Hinblick auf die An- zeigefrist die in Ziff. 5 bezeichnete Verjährungsfrist unter entsprechender Anwen- dung der Auftraggeber nachweist, dass darauf nicht §§ 203 ff. BGB. Solche Mängel sind schriftlich gegenüber dem Auftrag- nehmer anzuzeigen. Zur Einhaltung der Mangel beruhtFrist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Schließlich übernimmt Xxxxx keine Gewähr für solche Mängel, die ausschließlich verschleißbedingt sind. Xxxxx bewahrt ausgetauschte Teile zwei Wochen nach Abnahme der Arbeiten auf. Sollten innerhalb Nach Ablauf dieser Frist keine Eigentumsansprüche Fristen sind Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers geltend gemacht werdenausgeschlossen, gehen die Teile es sei denn es handelt sich um einen in das Eigentum von Xxxxx überIX. Für die Nacherfüllung bzwZiff. Nachbesserung leistet Xxxxx im gleichen Umfang Gewähr, wie für die ursprünglichen Arbeiten2 aufgeführten Fall.
4. Die Gewährleistungsfrist bzglAnsprüche des Auftraggebers wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforder- lichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Arbeits- und Materialkosten, trägt der Auftragnehmer. Servicearbeiten beträgt 12 Monate; bei Servicearbeiten Dies gilt nicht für erhöhte Aufwendungen, weil der Ge- genstand nachträglich vom Auftraggeber an einem Bauwerk 30 Monate, jeweils beginnend mit dem Tag der Abnahmeeinen anderen Ort gebracht worden ist.
5. Etwaig bestehende kaufvertragliche Gewährleistungsansprüche Die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche beträgt fünf Jahre ab dem Zeit- punkt der Abnahme. Dies gilt nicht für die in Bezug auf den Servicegegenstand bleiben davon unberührtIX Ziff. 2 aufgeführte Fälle.
Appears in 1 contract
Samples: Bedingungen Für Die Ausführung Von Arbeiten an Kraftfahrzeugen
Mängelgewährleistung. 15.1. M-SYS IT-Solutions GmbH leistet Gewähr dafür, dass die Vertragsleistung die vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale aufweist. Soweit eine besondere Beschaffenheit nicht vereinbart ist, wird von M-SYS IT-Solutions GmbH die für den vertraglichen Gebrauch vorausgesetzte, hilfsweise die für die gewöhnliche Verwendung geeignete Beschaffenheit gewährleistet.
5.2. M-SYS IT-Solutions GmbH erbringt bei mangelhafter Lieferung und Leistung Gewähr durch Nacherfüllung. Nach Xxxx von M-SYS IT-Solutions GmbH werden Lieferung und Leistung oder Teile davon neu erbracht oder ausgetauscht (Nachlieferung) oder nachgebessert. Die Nachbesserung erfolgt durch Fehlerbeseitigung oder durch Überlassen einer neuen Komponente. Dabei unterstützt der Vertragspartner M-SYS IT-Solutions GmbH entsprechend, indem er z.B. einen neuen Programmstand übernehmen muss, wenn dies beim Vertragspartner nicht zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen führt.
5.3. M-SYS IT-Solutions GmbH leistet für ein Produkt, das der Vertragspartner entgegen den vertraglichen Befugnissen geändert hat oder ändern hat lassen, dann keine Gewähr, wenn der Mangel durch diese Änderung verursacht oder begünstigt worden ist.
5.4. Falls Nacherfüllung nach Ziffer 2 endgültig fehlschlägt, kann der Vertragspartner die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten oder ein Dauerschuldverhältnis fristlos kündigen. Voraussetzung ist, dass der Vertragspartner diese Folge zuvor mit angemessener Fristsetzung schriftlich angedroht hat.
5.5. Für Schadens- und Aufwendungsersatz gilt Ziffer 6. Andere Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen.
5.6. Ansprüche aus Mängelgewährleistungsrechten verjähren in einem Jahr ab Beginn der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, Ablieferung der Kaufsache bzw. Abnahme des Gewerkes.
5.7. Soweit ein Dritter Ansprüche behauptet, die den vertraglichen eingeräumten Nutzungsrechten entgegenstehen sollten, so hat der Vertragspartner M-SYS IT-Solutions GmbH unverzüglich schriftlich und umfassend zu unterrichten. Er ermächtigt M-SYS IT-Solutions GmbH bereits jetzt, die Auseinandersetzungen mit dem Dritten gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Macht M-SYS IT-Solutions GmbH von dieser Ermächtigung Gebrauch, so darf der Vertragspartner die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung von M-SYS IT-Solutions GmbH anerkennen. M-SYS IT-Solutions GmbH kann statt der Abwehr fremder Ansprüche Dritter diese erfüllen oder die angegriffenen Gegenstände durch vertragsgemäße andere Gegenstände ersetzen. Im Falle eines begründeten gewährleistungspflichtigen Mangels ist Xxxxx zunächst nach eigener Xxxx berechtigt, den Mangel durch Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung fehlerhafter Komponenten zu beseitigen. Schlagen entweder zwei Nacherfüllungs- / Nachbesserungsversuche von Seitz fehl oder befindet sich Xxxxx länger als drei Wochen mit den geschuldeten Nacherfüllungs- / Nachbesserungsarbeiten in Verzug, ist der Auftraggeber bei unerheblichen Mängeln zur Minderung der Gegenleistung ansonsten wahlweise auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtÜbrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften für Rechtsmängel.
2. Bekannte Mängel hat der Auftraggeber Xxxxx unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Für bekannte Mängel, für die sich der Auftraggeber die Gewährleistung im Zeitpunkt der Abnahme nicht vorbehält, erlischt die Gewährleistungspflicht. Auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge wird nicht verzichtet.
3. Ferner erlöschen Mängelgewährleistungsansprüche, wenn an dem Vertragsgegenstand Änderungen oder Reparaturen ohne schriftliche Zustimmung von Xxxxx durchgeführt worden sind. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber nachweist, dass darauf nicht der Mangel beruht. Schließlich übernimmt Xxxxx keine Gewähr für solche Mängel, die ausschließlich verschleißbedingt sind. Xxxxx bewahrt ausgetauschte Teile zwei Wochen nach Abnahme der Arbeiten auf. Sollten innerhalb dieser Frist keine Eigentumsansprüche des Auftraggebers geltend gemacht werden, gehen die Teile in das Eigentum von Xxxxx über. Für die Nacherfüllung bzw. Nachbesserung leistet Xxxxx im gleichen Umfang Gewähr, wie für die ursprünglichen Arbeiten.
4. Die Gewährleistungsfrist bzgl. Servicearbeiten beträgt 12 Monate; bei Servicearbeiten an einem Bauwerk 30 Monate, jeweils beginnend mit dem Tag der Abnahme.
5. Etwaig bestehende kaufvertragliche Gewährleistungsansprüche in Bezug auf den Servicegegenstand bleiben davon unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelgewährleistung. 1. Im Falle eines begründeten gewährleistungspflichtigen Mangels Gegenüber Verbrauchern gelten für die Mängelgewährleis- tung folgende Regelungen:
a. die Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers aus Kauf- verträgen über neue Sachen Verjähren in zwei (2) Jahren ab Ablieferung bzw. bei Versandsachen ab Übergabe/Annahme;
b. die Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers aus Kauf- verträgen über gebrauchte Ware verjähren in einem (1) Jahr ab Ablieferung bzw. bei Versandsachen ab Übergabe/ Annahme.
c. Sofern der Kunde ein Unternehmer i. S. d. § 14 BGB ist, be- trägt die Gewährleistungsfrist bei neuen Sachen ein (1) Jahr, hinsichtlich gebrauchter Waren ist Xxxxx zunächst nach eigener Xxxx berechtigtjede Gewährleistung von Drillisch Online GmbH ausgeschlossen, den Mangel durch Nachbesserung und / es sei denn, die Man- gelfreiheit oder Ersatzlieferung fehlerhafter Komponenten zu beseitigen. Schlagen entweder zwei Nacherfüllungs- / Nachbesserungsversuche die technische Überprüfung der Ware wurde von Seitz fehl oder befindet sich Xxxxx länger als drei Wochen mit den geschuldeten Nacherfüllungs- / Nachbesserungsarbeiten in Verzug, ist der Auftraggeber bei unerheblichen Mängeln zur Minderung der Gegenleistung ansonsten wahlweise auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtDrillisch Online GmbH ausdrücklich zugesichert.
2. Bekannte Mängel Macht der Kunde Gewährleistungsrechte gegenüber Drillisch Online GmbH geltend, hat er Drillisch Online GmbH die Über- prüfung der Auftraggeber Xxxxx unverzüglich schriftlich anzuzeigenvon ihm als fehlerhaft bezeichneten Ware zu ge- statten und nach Aufforderung von Drillisch Online GmbH die Ware zurücksenden. Für bekannte MängelAls Versandart ist die unfreie Sendung ausdrücklich ausgeschlossen. Bestätigt sich die Gewährleis- tungspflicht von Drillisch Online GmbH, wird Drillisch Online GmbH dem Kunden die Versandkosten für die sich Zusendung der Auftraggeber die Gewährleistung im Zeitpunkt der Abnahme nicht vorbehält, erlischt die Gewährleistungspflicht. Auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge wird nicht verzichtetWare erstatten.
3. Ferner erlöschen MängelgewährleistungsansprücheIst ein Mangel an der Ware erkennbar, wenn an dem Vertragsgegenstand Änderungen oder Reparaturen ohne schriftliche Zustimmung von Xxxxx durchgeführt worden sindhat der Kunde diesen unverzüglich der Drillisch Online GmbH mitzuteilen. Dies gilt nicht(z.B. mit- tels E-Mail, wenn der Auftraggeber nachweistBrief, dass darauf nicht der Mangel beruht. Schließlich übernimmt Xxxxx keine Gewähr für solche Mängel, die ausschließlich verschleißbedingt sind. Xxxxx bewahrt ausgetauschte Teile zwei Wochen nach Abnahme der Arbeiten auf. Sollten innerhalb dieser Frist keine Eigentumsansprüche des Auftraggebers geltend gemacht werden, gehen die Teile in das Eigentum von Xxxxx über. Für die Nacherfüllung bzw. Nachbesserung leistet Xxxxx im gleichen Umfang Gewähr, wie für die ursprünglichen Arbeiten.Telefax)
4. Die Gewährleistungsfrist bzgl. Servicearbeiten beträgt 12 Monate; bei Servicearbeiten an einem Bauwerk 30 Monate, jeweils beginnend Ein eventuell gleichzeitig mit dem Tag Kaufvertrag geschlossener Mobilfunkvertrag bleibt von der AbnahmeAusübung dieser Gewähr- leistungsrechte unberührt.
5. Etwaig bestehende kaufvertragliche Gewährleistungsansprüche in Bezug auf den Servicegegenstand bleiben davon unberührtSofern der Kunde ein Unternehmer i. S. d. § 14 BGB ist, kann der Kunde die Lieferung einer mangelfreien Sache erst ver- langen, wenn zwei Nachbesserungsversuche an der defekten Ware gescheitert sind.
6. Eine vom Hersteller freiwillig eingeräumte Herstellergarantie muss der Kunde direkt beim Hersteller einfordern.
Appears in 1 contract
Mängelgewährleistung. 18.1. Im Falle eines begründeten gewährleistungspflichtigen Mangels Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften.
8.2. Für Unternehmer gilt: - handelsüblicher Bruch und Schwund gilt nicht als Xxxxxxxxxx. - der Verkäufer hat beim Vorliegen von Mängeln zunächst das Recht der Nacherfüllung (nach Xxxx Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. - Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich anzeigen andernfalls ist Xxxxx zunächst nach eigener Xxxx berechtigtdie Geltendmachung von Gewährleistungsrechten ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel durch Nachbesserung selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und / für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. - als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Ersatzlieferung fehlerhafter Komponenten zu beseitigenWerbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Schlagen entweder zwei Nacherfüllungs- / Nachbesserungsversuche von Seitz fehl oder befindet sich Xxxxx länger als drei Wochen mit den geschuldeten Nacherfüllungs- / Nachbesserungsarbeiten in Verzug- erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung des Herstellers, ist der Auftraggeber bei unerheblichen Mängeln zur Minderung der Gegenleistung ansonsten wahlweise auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtdie Mängelbeseitigung auf die Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung beschränkt.
2. Bekannte Mängel hat der Auftraggeber Xxxxx unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Für bekannte Mängel, für die sich der Auftraggeber die Gewährleistung im Zeitpunkt der Abnahme nicht vorbehält, erlischt die Gewährleistungspflicht. Auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge wird nicht verzichtet.
3. Ferner erlöschen Mängelgewährleistungsansprüche, wenn an dem Vertragsgegenstand Änderungen oder Reparaturen ohne schriftliche Zustimmung von Xxxxx durchgeführt worden sind. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber nachweist, dass darauf nicht der Mangel beruht. Schließlich übernimmt Xxxxx keine Gewähr für solche Mängel, die ausschließlich verschleißbedingt sind. Xxxxx bewahrt ausgetauschte Teile zwei Wochen nach Abnahme der Arbeiten auf. Sollten innerhalb dieser Frist keine Eigentumsansprüche des Auftraggebers geltend gemacht werden, gehen die Teile in das Eigentum von Xxxxx über. Für die Nacherfüllung bzw. Nachbesserung leistet Xxxxx im gleichen Umfang Gewähr, wie für die ursprünglichen Arbeiten.
4. Die Gewährleistungsfrist bzgl. Servicearbeiten beträgt 12 Monate; bei Servicearbeiten an einem Bauwerk 30 Monate, jeweils beginnend mit dem Tag der Abnahme.
5. Etwaig bestehende kaufvertragliche Gewährleistungsansprüche in Bezug auf den Servicegegenstand bleiben davon unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelgewährleistung. 1. Im Falle eines begründeten gewährleistungspflichtigen Mangels ist Xxxxx TRIVIS zunächst nach eigener Xxxx berechtigt, den Mangel durch Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung fehlerhafter Komponenten zu beseitigen. Schlagen entweder zwei Nacherfüllungs- / Nachbesserungsversuche von Seitz TRIVIS fehl oder befindet sich Xxxxx TRIVIS länger als drei Wochen mit den geschuldeten Nacherfüllungs- / Nachbesserungsarbeiten in Verzug, ist der Auftraggeber bei unerheblichen Mängeln zur Minderung der Gegenleistung ansonsten wahlweise auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Bekannte Mängel hat der Auftraggeber Xxxxx TRIVIS unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Für bekannte Mängel, für die sich der Auftraggeber die Gewährleistung im Zeitpunkt der Abnahme nicht vorbehält, erlischt die Gewährleistungspflicht. Auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge wird nicht verzichtet.der
3. Ferner erlöschen MängelgewährleistungsansprücheSoweit TRIVIS technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von TRIVIS geschuldeten, wenn an dem Vertragsgegenstand Änderungen oder Reparaturen ohne schriftliche Zustimmung von Xxxxx durchgeführt worden sind. Dies gilt nichtvertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, wenn der Auftraggeber nachweist, dass darauf nicht der Mangel beruht. Schließlich übernimmt Xxxxx keine Gewähr für solche Mängel, die ausschließlich verschleißbedingt sind. Xxxxx bewahrt ausgetauschte Teile zwei Wochen nach Abnahme der Arbeiten auf. Sollten innerhalb dieser Frist keine Eigentumsansprüche des Auftraggebers geltend gemacht werden, gehen die Teile in das Eigentum von Xxxxx über. Für die Nacherfüllung bzw. Nachbesserung leistet Xxxxx im gleichen Umfang Gewähr, wie für die ursprünglichen Arbeitengeschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
4. Die Gewährleistungsfrist bzgl. Servicearbeiten beträgt 12 Monate; bei Servicearbeiten an einem Bauwerk 30 Monatevorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, jeweils beginnend mit dem Tag soweit TRIVIS einen Mangel des Werkes arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werkes übernommen hat sowie im Falle der AbnahmeHaftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
5. Etwaig bestehende kaufvertragliche Gewährleistungsansprüche in Bezug auf den Servicegegenstand bleiben davon unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Service Agreement