Mängelrechte. 1.6.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, liefert Xxxxx Xxxx handelsüblicher Qualität. Sofern nicht der Kunde Verbraucher ist, verjähren Mängelansprüche in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Bei Kunden, die Verbraucher sind, verjähren die Mängelansprüche nach 24 Monaten. Xxxxxx gelieferte Gase in mangelfreiem Zustand eine regelmäßige Stabilität von einem die Verjährungsfrist für Mängel- rechte unterschreitenden Zeitraum auf, so leistet Linde abweichend von Satz 1 und 2 Gewähr nur für den Zeitraum der regelmäßigen Stabilität des Gases. 1.6.2 Soweit die vorstehenden Bestimmungen dieser Ziffer 1.6 die gesetzlichen Mängelrechte einschränken, finden sie keine Anwendung, falls Linde den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache über- nommen hat. 1.6.3 Rückgriffsansprüche des Kunden gegen Linde gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Kunde seinem Abnehmer nicht vertraglich über die gesetz- lichen Mängelrechte hinausgehende Mängelrechte zugestanden hat. 1.6.4 Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Kunden infolge von Mängeln der Lieferung und Leistung unterliegt den Beschränkungen der nach- folgenden Ziffer 1.7. 1.6.5 Die Behälter und Anlagen von Linde entsprechen allen technischen Spezi- fikationen von Linde sowie den geltenden gesetzlichen Anforderungen. 1.6.6 Linde garantiert nicht, dass die gelieferten Produkte für den vom Kunden beabsichtigten Zweck oder Prozess geeignet sind.
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Mängelrechte. 1.6.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, liefert Xxxxx Xxxx handelsüblicher SWF Ware handels- üblicher Qualität. Sofern nicht der Kunde Verbraucher ist, verjähren Mängelansprüche in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Bei Kunden, die Verbraucher sind, verjähren die Mängelansprüche nach 24 Monaten. Xxxxxx Weisen gelieferte Gase in mangelfreiem Zustand eine regelmäßige Stabilität von einem die Verjährungsfrist für Mängel- rechte unterschreitenden Mängelrechte unter- schreitenden Zeitraum auf, so leistet Linde SWF abweichend von Satz 1 und 2 Gewähr nur für den Zeitraum der regelmäßigen Stabilität des Gases.
1.6.2 Soweit die vorstehenden Bestimmungen dieser Ziffer 1.6 die gesetzlichen ge- setzlichen Mängelrechte einschränken, finden sie keine Anwendung, falls Linde SWF den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache über- nommen übernommen hat.
1.6.3 Rückgriffsansprüche des Kunden gegen Linde SWF gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Kunde seinem Abnehmer nicht vertraglich vertrag- lich über die gesetz- lichen gesetzlichen Mängelrechte hinausgehende Mängelrechte zugestanden hat.
1.6.4 Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Kunden Kun- den infolge von Mängeln der Lieferung und Leistung unterliegt den Beschränkungen der nach- folgenden nachfolgenden Ziffer 1.7.
1.6.5 Die Behälter und Anlagen von Linde SWF entsprechen allen technischen Spezi- fikationen techni- schen Spezifikationen von Linde SWF sowie den geltenden gesetzlichen Anforderungen.
1.6.6 Linde SWF garantiert nicht, dass die gelieferten Produkte für den vom Kunden beabsichtigten Zweck oder Prozess geeignet sind.
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Mängelrechte. 1.6.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist5.1 Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, liefert Xxxxx Xxxx handelsüblicher QualitätFehler der Vertragsprodukte völlig auszuschließen. Sofern Mängelrechte werden daher insoweit ausgeschlossen, als Fehler sich nicht oder nur unwesentlich auf die bestimmungsgemäße Nutzung oder mangels einer Vereinbarung auf den gewöhnlichen Gebrauch der Vertragsprodukte auswirken.
5.2 Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Vertragsprodukte beträgt 12 Monate, beginnend mit der Ablieferung der Vertragsprodukte.
5.3 Im Falle eines Mangels eines Vertragsproduktes hat der Kunde Verbraucher istMetrolux zunächst Gelegenheit zu geben, verjähren Mängelansprüche kostenlos nach zu erfüllen. Die Nacherfüllung kann nach Xxxx von Metrolux in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Bei Kundender Beseitigung des Mangels, der Lieferung eines mangelfreien Ersatzproduktes oder sofern die Verbraucher sindvertragsgemäße Nutzung des Vertragsproduktes hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird in einer vorübergehenden oder dauerhaften Umgehung des Mangels ("Workaround") bestehen.
5.4 Bleibt die Nacherfüllung binnen angemessener Frist auch bei zweimaligem Versuch erfolglos, verjähren kann der Kunde nach vorheriger Androhung und Bestimmung einer Nachfrist Minderung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
5.5 Die Mängelhaftungsrechte bestehen nicht mehr, sofern und soweit der Kunde die Mängelansprüche nach 24 Monaten. Xxxxxx gelieferte Gase in mangelfreiem Zustand eine regelmäßige Stabilität von einem die Verjährungsfrist für Mängel- rechte unterschreitenden Zeitraum aufVertragsprodukte vertragswidrig nutzt oder Vertragssoftware ändert oder erweitert, so leistet Linde abweichend von Satz 1 und 2 Gewähr nur es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Benutzung, Änderung oder Erweiterung für den Zeitraum der regelmäßigen Stabilität des Gasesgerügten Mangel nicht ursächlich ist.
1.6.2 Soweit die vorstehenden Bestimmungen dieser Ziffer 1.6 die gesetzlichen Mängelrechte einschränken, finden sie keine Anwendung, falls Linde den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit 5.6 Bei der Sache über- nommen hat.
1.6.3 Rückgriffsansprüche des Kunden gegen Linde gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Kunde seinem Abnehmer nicht vertraglich über die gesetz- lichen Mängelrechte hinausgehende Mängelrechte zugestanden hat.
1.6.4 Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Kunden infolge Eingrenzung von Mängeln der Lieferung Vertragsprodukte ist der Kunde verpflichtet, nach Maßgabe der für diese gelieferte Dokumentation mitzuwirken, insbesondere durch spezifizierte und Leistung unterliegt den Beschränkungen der nach- folgenden Ziffer 1.7reproduzierbare Beschreibung von Fehlern/Mängeln.
1.6.5 Die Behälter und Anlagen 5.7 Voraussetzung für die Aufrecht- erhaltung von Linde entsprechen allen technischen Spezi- fikationen von Linde sowie den geltenden gesetzlichen Anforderungen.
1.6.6 Linde garantiert nichtMängelrechten ist, dass die gelieferten Produkte für den vom Kunden beabsichtigten Zweck oder Prozess geeignet sindder Kunde seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB unverzüglich nachgekommen ist.
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Mängelrechte. 1.6.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, liefert Xxxxx Xxxx Unterbichler Ware handelsüblicher QualitätQuali- tät. Sofern nicht der Kunde Verbraucher Unternehmer ist, verjähren Mängelansprüche in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Bei Kunden, die Verbraucher sind, verjähren die Mängelansprüche nach 24 Monaten. Xxxxxx Weisen gelieferte Gase in mangelfreiem Zustand eine regelmäßige Stabilität von einem die Verjährungsfrist für Mängel- rechte Mängelrechte unterschreitenden Zeitraum auf, so leistet Linde Unterbichler abweichend von Satz 1 und 2 Gewähr nur für den Zeitraum der regelmäßigen Stabilität des Gases.
1.6.2 Soweit die vorstehenden Bestimmungen dieser Ziffer 1.6 1.6. die gesetzlichen Mängelrechte einschränken, finden sie keine Anwendung, falls Linde Unterbichler den Mangel Man- gel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache über- nommen hat.
1.6.3 Rückgriffsansprüche des Kunden gegen Linde Unterbichler gemäß § 478 BGB bestehen be- stehen nur insoweit, als der Kunde seinem Abnehmer nicht vertraglich über die gesetz- lichen gesetzli- chen Mängelrechte hinausgehende Mängelrechte zugestanden hat.
1.6.4 Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Kunden infolge von Mängeln der Lieferung und Leistung unterliegt den Beschränkungen der nach- folgenden nachfol- genden Ziffer 1.7.
1.6.5 Die Behälter und Anlagen von Linde Unterbichler entsprechen allen technischen Spezi- fikationen Spezifikationen von Linde Unterbichler sowie den geltenden gesetzlichen Anforderungen.
1.6.6 Linde Unterbichler garantiert nicht, dass die gelieferten Produkte für den vom Kunden Kun- den beabsichtigten Zweck oder Prozess geeignet sind.
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