Common use of Mängelrechte Clause in Contracts

Mängelrechte. 6.1 Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Xxxx sofort nach Ablieferung zu untersuchen und bestehende Mängel dem Verkäufer unverzüglich (längstens bis zum übernächsten auf die Übernahme der Ware folgenden Werktag) schriftlich mitzuteilen. Die Untersuchungspflicht des Käufers erstreckt sich auch auf die Vollständigkeit / Mangelhaftigkeit der Frachtpapiere, Dokumente, Etikettierungen, insbesondere auf alle Dokumente, welche die Bio-Konformität der Ware bestätigen. Der Käufer ist verpflichtet vor der Weiterverarbeitng der gelieferten Ware verfügbare Analysen einzufordern oder die Ware selbst zu analysieren. Andernfalls übernimmt DFE keine Haftung für Folgeschäden.

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Samples: www.wild-ocean.de, www.natural-cool.de

Mängelrechte. 6.1 Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Xxxx sofort nach Ablieferung zu untersuchen und bestehende erkennbare Mängel dem Verkäufer DFE unverzüglich (längstens bis zum übernächsten auf die Übernahme der Ware folgenden Werktag) schriftlich mitzuteilen. Die Untersuchungspflicht des Käufers erstreckt sich auch auf die Vollständigkeit / Mangelhaftigkeit der Frachtpapiere, Dokumente, Etikettierungen, insbesondere auf alle Dokumente, welche die Bio-Konformität der Ware bestätigen. Weitergehende Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt. Der Käufer ist verpflichtet verpflichtet, vor der Weiterverarbeitng Weiterverarbeitung der gelieferten Ware verfügbare Analysen einzufordern oder die Ware selbst zu analysieren. Andernfalls übernimmt DFE keine Haftung für Folgeschäden.

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Samples: www.felderzeugnisse.de

Mängelrechte. 6.1 Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Xxxx sofort nach Ablieferung zu untersuchen und bestehende Mängel dem Verkäufer unverzüglich (längstens bis zum übernächsten auf die Übernahme der Ware folgenden Werktag) schriftlich mitzuteilen. Die Untersuchungspflicht des Käufers erstreckt sich auch auf die Vollständigkeit / Mangelhaftigkeit der Frachtpapiere, Dokumente, Etikettierungen, insbesondere auf alle Dokumente, welche die Bio-Konformität der Ware bestätigen. Der Käufer ist verpflichtet verpflichtet, vor der Weiterverarbeitng Weiterverarbeitung der gelieferten Ware verfügbare Analysen einzufordern oder die Ware selbst zu analysieren. Andernfalls übernimmt DFE keine Haftung für Folgeschäden.

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Samples: www.felderzeugnisse.de