Mängelrüge. Bei der Lieferung von Waren, die der AG gemäß § 377 HGB untersuchen muss, beträgt die Frist zur Untersuchung der Ware und zur Rüge eines offenen Mangels 12 Werktage ab Entgegennahme der Lieferung. Die Rügefrist bei versteckten Mängeln beträgt 12 Werktage ab Entdeckung des Mangels.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), General Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Mängelrüge. Bei der Lieferung von Waren, die der AG gemäß § 377 HGB untersuchen muss, beträgt die Frist zur Untersuchung der Ware und zur Rüge eines offenen Mangels 12 Werktage der Ware 30 Kalendertage ab Entgegennahme der Lieferung. Die Rügefrist bei versteckten Mängeln beträgt 12 Werktage 14 Kalendertage ab Entdeckung des Mangels.
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Samples: Einkaufsbedingungen Für Den Kauf Von Standardsoftware, General Terms and Conditions of Purchase
Mängelrüge. Bei der Lieferung von Waren, die der AG gemäß §§ 377 HGB untersuchen muss, beträgt die Frist zur Untersuchung der Ware und zur Rüge eines offenen Mangels 12 Werktage ab Entgegennahme Entgegen- nahme der Lieferung. Die Rügefrist bei versteckten Mängeln beträgt 12 Werktage ab Entdeckung des Mangels.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, General Terms and Conditions of Purchase
Mängelrüge. Bei der Lieferung von Waren, die der AG gemäß § 377 HGB untersuchen muss, beträgt die Frist zur Untersuchung der Ware und zur Rüge eines offenen Mangels 12 Werktage ab Entgegennahme der Lieferung. Die Rügefrist bei versteckten Mängeln beträgt 12 Werktage Werkta- ge ab Entdeckung des Mangels.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Mängelrüge. Bei der Lieferung von Waren, die der AG gemäß §§ 377 HGB untersuchen muss, beträgt die Frist zur Untersuchung der Ware und zur Rüge eines offenen Mangels 12 Werktage ab Entgegennahme der Lieferung. Die Rügefrist bei versteckten Mängeln beträgt 12 Werktage ab Entdeckung des Mangels.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Kauf Und Werkverträge