Common use of Mängelrüge Clause in Contracts

Mängelrüge. Der Besteller ist sofort nach Eingang der Ware am Bestimmungsort zu deren Überprüfung verpflichtet. Offene Mängel hat er binnen 10 Tagen nach Lieferung der Ware uns gegenüber schriftlich zu rügen. Im Falle eines verdeckten Mangels spätestens 10 Tage nach Entdeckung, in jedem Fall innerhalb der Gewährleistungsfrist. Der Besteller hat seine Schadenminderungspflicht genüge zu tun. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der schriftlichen Mitteilung bei uns. Im übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, insofern sie schriftlich nicht anders befristet werden. Erkennen wir eine Mängelrüge als berechtigt an, so können wir nach unserer Xxxx entweder den Mangel im Rahmen unserer Gewährleistung gem. § 14 beseitigen oder einen angemessenen Geldausgleich vornehmen. § 14. Gewährleistung Wir übernehmen bei neuer Ware und bei nachweislich ordnungsgemäßem Gebrauch dieser Ware innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang Gewährleistung nach folgender Maßgabe: 1. Alle sich zeigenden Mängel infolge mangelhafter Ausführung oder Materialschäden werden bei frachtfreier Einsendung ab Werk oder Lager Halver behoben. 2. Ersatzlieferung oder Gutschrift können erst nach einwandfreier Feststellung unser Gewährleistungspflicht durch genaue Untersuchung durch uns geleistet werden. Bei unberechtigter Mängelrüge trägt der Besteller die Prüfkosten sowie alle weiteren Aufwendungen. 3. Weitergehende Rechte auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz irgendwelcher Art sind ausgeschlossen, insbesondere sind wir nicht verpflichtet, die Transport- und Arbeitskosten für das Auswechseln beanstandeter Teile bei dem Besteller zu tragen. 4. Mängel, die infolge normalen Verschleißes, unsachgemäßer Behandlung, Überbeanspruchung oder Veränderung der gelieferten Teile oder durch ähnliche Einwirkungen hervorgerufen werden oder begünstigt worden sind, unterliegen nicht unser Ersatzpflicht oder Garantie. 5. Gewährleistung kann von uns abgelehnt werden, wenn von anderer Seite Veränderung vorgenommen worden sind. Wir haften ferner nicht für Beschädigungen infolge fehlerhafter oder nachlässiger Montage, infolge Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel sowie für solche Beschädigungen, die durch Zusammenstoß oder andere Unfälle verursacht werden. 6. Bei Fehlschlägen der Nachbesserungen bleibt dem Besteller ein Recht auf Wandlung oder Minderung ausdrücklich vorbehalten. Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausdrücklich ausgeschlossen, sofern uns oder einem von uns beauftragtem Erfüllungsgehilfen nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden zur Last fällt. 7. Bei gebrauchter Ware ist jede Gewährleistung und Haftung für Sachmängel grundsätzlich ausgeschlossen. 8. Soweit Ware von uns vereinbarungsgemäß ganz oder teilweise überholt ist, soweit das Vorhandensein bestimmter Eigenschaften ausdrücklich und schriftlich zugesichert ist, gilt für die Gewährleistung unter Ausschluss weitergehendender Ansprüche folgendes: Die Gewährleistung bezieht sich nur auf die Teile, deren Ersatz uns vertraglich oblag sowie auf die fachgerechte und ordentliche Durchführung der von uns durchzuführenden Arbeiten. 9. Alle über die Absätze 1-8 hinausgehenden Ansprüche, auch solche mittelbarer Natur, insbesondere auf Ersatz jeden Nachfolgeschadens, sind ausgeschlossen. 10. Sofern wir für Schadenersatz haften, ist die Haftung zum einen der Höhe nach beschränkt auf einen im Rahmen des typischen Geschäftsablaufes bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schaden, im übrigen maximal auf die Höhe des Kaufpreises. 11. Eine etwa vereinbarte Garantieleistung erlischt im Falle eigenmächtiger, unautorisierter Mängelbeseitigung. 12. Die Haftung für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verschulden unsererseits bleibt von diesen Regelungen selbstverständlich unberührt. § 15. Montage 1.Montage, Inbetriebnahme sowie Überprüfung und Reparatur gelieferter Ware sind selbständige Leistungen. 2.Die Monteurentsendung erfolgt nach Anforderung so schnell wie möglich. Voranschläge über Kosten und Zeitdauer der Montagen sind annähernd und unverbindlich. Bei Terminüberschreitung sind Rechnungsabzüge, Abweichungen von unseren Bedingungen oder Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art, ausgeschlossen. 3.Montagekosten sind rein netto Kasse zahlbar ohne jeden Abzug. 4.Der Monteureinsatz erfolgt nach unserer Xxxx. 5.Der Monteur ist verpflichtet, an jedem Wochenende und nach beendeter Arbeit dem Besteller oder seinem Beauftragtem die Abrechnung zur Prüfung und Unterschrift vorzulegen und die Durchschrift auszuhändigen. Unterschriftlich anerkannte Montagekosten und unterschriftlich anerkannter Materialaufwand sind für beide Teile verbindlich. Ist der Besteller oder einer von ihm Beauftragter bei Schluss der Montage nicht anwesend, so dass dem Monteur Arbeitsstunden und Materialaufwand nicht schriftlich bestätigt werden können, so gelten die von unseren Monteuren getroffenen Feststellungen als verbindlich. 6.Unsere Monteure gelten als im Dienst des Bestellers stehend. Wie behalten uns die Auswahl der Monteure vor; sie geschieht nach bester Sorgfalt. Für Arbeiten der Monteure wird eine Haftung nur übernommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 7.Der Besteller hat folgendes zu beachten: - Die Maschine muss aus dem Einsatz gezogen und gesäubert sein. - Für Stromanschluss am Montageort ist Sorge zu tragen. - Vorarbeiten müssen geleistet sein, so dass bei Eintreffen unserer Monteure die Montage sofort begonnen werden kann. 8.Der Besteller hat auf seine Kosten die Gestellung von Hilfskräften in der vom Monteur benötigten Anzahl und Eignung zu veranlassen. Die Hilfskräfte haben sich den Anordnungen des Monteurs, soweit sie die Montage betreffen, zu fügen. Der Monteur kann den Austausch ungeeigneten Personals verlangen. 9.Nach Beendigung der Montage hat sich der Besteller von der Ordnungsmäßigkeit der Ausführung zu überzeugen und dem Monteur hierüber eine Bescheinigung auszuhändigen. Unterbleibt das, gleichgültig aus welchem Grund, so können Beanstandungen nur anerkannt werden, wenn sie sofort nach Abreise des Monteurs schriftlich geltend gemacht werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Mängelrüge. 1. Grundlage unserer Mängelhaftung ist die über die Beschaffenheit der Produkte getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit gelten alle Spezifikationen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind. Soweit keine Spezifikation vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt. 2. Der Besteller Käufer ist sofort verpflichtet, die gelieferte Xxxx auf offensichtliche Mängel unverzüglich zu untersuchen. Ebenfalls ist der Käufer bei Anlieferung verpflichtet, die Warenbegleitpapiere auf Übereinstimmung mit den Bestelldaten der Ware zu überprüfen. Beanstandungen der Stückzahl bzw. Fehlmengen sowie Beschädigungen sind unverzüglich bei Anlieferung der Produkte auf dem Lieferschein bzw. den Frachtpapieren zu vermerken und durch die Unterschrift des Fahrers zu bestätigen. Offensichtliche Mängel hat uns der Käufer unverzüglich nach dem Eingang der Ware am Bestimmungsort zu deren Überprüfung verpflichtetProdukte schriftlich mit detaillierten Angaben über Art und Ausmaß der Mängel mitzuteilen. Offene Mängel, die im ordentlichen Geschäftsgang erst später offensichtlich werden, hat uns der Käufer unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich mit detaillierten Angaben über Art und Ausmaß der Mängel hat er binnen 10 Tagen nach Lieferung anzuzeigen. Mängelrügen sind nur vor der Verarbeitung der Ware zulässig und berechtigen zu einer kostenfreien Ersatzlieferung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. 3. Maßgebend für die Einhaltung der Rügefrist ist das Eingangsdatum bei uns. 4. Mangelhafte Produkte hat der Käufer uns gegenüber schriftlich in seinen Räumlichkeiten zur Begutachtung zur Verfügung zu rügenstellen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die Produkte in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. 5. Für Mängel der gelieferten Produkte leisten wir zunächst nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle eines verdeckten Mangels spätestens 10 Tage nach Entdeckung, in jedem Fall innerhalb der Gewährleistungsfrist. Der Besteller hat seine Schadenminderungspflicht genüge zu tun. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist Ersatzlieferung ist der Eingang der schriftlichen Mitteilung bei uns. Im übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, insofern sie schriftlich nicht anders befristet werden. Erkennen wir eine Mängelrüge als berechtigt an, so können wir nach unserer Xxxx entweder den Mangel im Rahmen unserer Gewährleistung gem. § 14 beseitigen oder einen angemessenen Geldausgleich vornehmen. § 14. Gewährleistung Wir übernehmen bei neuer Ware und bei nachweislich ordnungsgemäßem Gebrauch dieser Ware innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang Gewährleistung nach folgender Maßgabe: 1. Alle sich zeigenden Mängel infolge mangelhafter Ausführung oder Materialschäden werden bei frachtfreier Einsendung ab Werk oder Lager Halver behoben. 2. Ersatzlieferung oder Gutschrift können erst nach einwandfreier Feststellung unser Gewährleistungspflicht durch genaue Untersuchung durch uns geleistet werden. Bei unberechtigter Mängelrüge trägt der Besteller die Prüfkosten sowie alle weiteren Aufwendungen. 3. Weitergehende Rechte auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz irgendwelcher Art sind ausgeschlossen, insbesondere sind wir nicht Käufer verpflichtet, die Transport- mangelhafte Sache zurückzugewähren. Wir haben die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Arbeitskosten für das Auswechseln beanstandeter Teile bei dem Besteller Materialkosten zu tragen. 4, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache entgegen ihrer Bestimmung an einen anderen Ort als den Erfüllungsort gebracht wurde (§439 BGB). Mängel, die infolge normalen Verschleißes, unsachgemäßer Behandlung, Überbeanspruchung oder Veränderung Eine solche Erhöhung trägt der gelieferten Teile oder durch ähnliche Einwirkungen hervorgerufen werden oder begünstigt worden sind, unterliegen nicht unser Ersatzpflicht oder Garantie. 5. Gewährleistung kann von uns abgelehnt werden, wenn von anderer Seite Veränderung vorgenommen worden sind. Wir haften ferner nicht für Beschädigungen infolge fehlerhafter oder nachlässiger Montage, infolge Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel sowie für solche Beschädigungen, die durch Zusammenstoß oder andere Unfälle verursacht werdenKäufer. 6. Bei Fehlschlägen Kann der Nachbesserungen bleibt dem Besteller ein Recht auf Wandlung Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden, oder Minderung ausdrücklich vorbehaltenist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Käufer nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. SchadenersatzansprücheVon einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, gleich aus welchem Rechtsgrundwenn uns zweimal hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, werden ausdrücklich ausgeschlossenohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, sofern uns wenn die Nachbesserung oder einem Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie von uns beauftragtem Erfüllungsgehilfen nicht grob fahrlässiges verweigert oder vorsätzliches Verschulden zur Last fälltunzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu. 7. Bei gebrauchter Ware ist jede Gewährleistung und Haftung für Sachmängel grundsätzlich ausgeschlossenWählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben ein Schadensersatzanspruch unter den Voraussetzungen des Absatzes VI zu. 8. Soweit Ware Die Ansprüche wegen Mängeln der gelieferten Produkte verjähren innerhalb von uns vereinbarungsgemäß ganz einem Jahr nach Lieferung der Ware. Trifft uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder teilweise überholt istErfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder wurde durch den verschuldeten Mangel das Leben, soweit das Vorhandensein bestimmter Eigenschaften ausdrücklich und schriftlich zugesichert istder Körper oder die Gesundheit einer Person verletzt, gilt gelten die gesetzlichen Fristen. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für die Gewährleistung unter Ausschluss weitergehendender Ansprüche folgendes: Die Gewährleistung bezieht sich nur auf die TeileFälle von Lieferregress entsprechend §§ 478, deren Ersatz uns vertraglich oblag sowie auf die fachgerechte und ordentliche Durchführung der von uns durchzuführenden Arbeiten479 BGB bleiben bei Lieferungen innerhalb Deutschlands unberührt. 9. Alle über die Absätze 1-8 hinausgehenden Ansprüche, auch solche mittelbarer Natur, insbesondere auf Ersatz jeden Nachfolgeschadens, sind ausgeschlossen. 10. Sofern wir für Schadenersatz haften, ist die Haftung zum einen der Höhe nach beschränkt auf einen im Rahmen des typischen Geschäftsablaufes bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schaden, im übrigen maximal auf die Höhe des Kaufpreises. 11. Eine etwa vereinbarte Garantieleistung erlischt im Falle eigenmächtiger, unautorisierter Mängelbeseitigung. 12Die Übernahme von Garantien bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Die Haftung für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verschulden unsererseits bleibt von diesen richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen selbstverständlich unberührt. § 15. Montage 1.Montage, Inbetriebnahme sowie Überprüfung und Reparatur gelieferter Ware sind selbständige Leistungen. 2.Die Monteurentsendung erfolgt nach Anforderung so schnell wie möglich. Voranschläge über Kosten und Zeitdauer in Verbindung mit der Montagen sind annähernd und unverbindlich. Bei Terminüberschreitung sind Rechnungsabzüge, Abweichungen von unseren Bedingungen oder Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art, ausgeschlossen. 3.Montagekosten sind rein netto Kasse zahlbar ohne jeden Abzug. 4.Der Monteureinsatz erfolgt nach unserer Xxxx. 5.Der Monteur ist verpflichtet, an jedem Wochenende und nach beendeter Arbeit dem Besteller oder seinem Beauftragtem die Abrechnung zur Prüfung und Unterschrift vorzulegen und die Durchschrift auszuhändigen. Unterschriftlich anerkannte Montagekosten und unterschriftlich anerkannter Materialaufwand sind für beide Teile verbindlich. Ist der Besteller oder einer von ihm Beauftragter bei Schluss der Montage nicht anwesend, so dass dem Monteur Arbeitsstunden und Materialaufwand nicht schriftlich bestätigt werden können, so gelten die von unseren Monteuren getroffenen Feststellungen als verbindlich. 6.Unsere Monteure gelten als im Dienst des Bestellers stehend. Wie behalten uns die Auswahl der Monteure vor; sie geschieht nach bester Sorgfalt. Für Arbeiten der Monteure wird eine Haftung nur übernommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 7.Der Besteller hat folgendes zu beachten: - Die Maschine muss aus dem Einsatz gezogen und gesäubert sein. - Für Stromanschluss am Montageort ist Sorge zu tragen. - Vorarbeiten müssen geleistet sein, so dass bei Eintreffen unserer Monteure die Montage sofort begonnen werden kann. 8.Der Besteller hat auf seine Kosten die Gestellung von Hilfskräften in der vom Monteur benötigten Anzahl und Eignung zu veranlassen. Die Hilfskräfte haben sich den Anordnungen des Monteurs, soweit sie die Montage betreffen, zu fügen. Der Monteur kann den Austausch ungeeigneten Personals verlangen. 9.Nach Beendigung der Montage hat sich der Besteller von der Ordnungsmäßigkeit der Ausführung zu überzeugen und dem Monteur hierüber eine Bescheinigung auszuhändigen. Unterbleibt das, gleichgültig aus welchem Grund, so können Beanstandungen nur anerkannt werden, wenn sie sofort nach Abreise des Monteurs schriftlich geltend gemacht werdenGarantievereinbarung.

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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen

Mängelrüge. 11.1 Der Besteller ist sofort Käufer hält die Vorschriften über die Art der Lagerung und Verwendung der gelieferten Kaufsachen ein. Der Käufer kontrolliert die Kaufsachen bei Lieferung oder innerhalb zweier (2) Arbeitstage nach Eingang der Ware am Bestimmungsort zu deren Überprüfung verpflichtet. Offene Mängel hat er binnen 10 Tagen Lieferdatum. 11.2 Der Käufer muss dem Verkäufer Mängelrügen in Bezug auf Lieferungen innerhalb von drei (3) Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich und direkt anzeigen. Die Rüge muss durch eine schriftliche Auflistung (oder per E-Mail) mit genauen Angaben über Art und Ursache der Ware uns gegenüber schriftlich zu rügenBeschwerde erfolgen. Im Falle eines verdeckten Mangels spätestens 10 Tage nach Entdeckung, Dazu gehören in jedem Fall Falle mit Datum versehene Fotos, auf denen die Mängel ersichtlich sind, die Einsendung des Lieferscheins (und soweit bekannt) die Angabe der betreffenden Rechnungsnummer. Durch die Mängelanzeige wird die Zahlungsverpflichtung bezüglich der in Rede stehenden Kaufsachen ausgesetzt. Die mängelbehafteten Gegenstände müssen innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen nach Ablieferung in den Besitz des Verkäufers gelangen. 11.3 Xxxxxxxx Recht des Käufers, um sich auf einen Mangel der GewährleistungsfristKaufsache bei Ablieferung berufen zu können, verfällt einen (1) Monat nach Lieferung, es sei denn, der Käufer kann nachweisen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt der Ablieferung vorhanden war und sich erst später als nach einem Monat nach Lieferung gezeigt hat. 11.4 Ist die Mängelrüge begründet, so hat der Verkäufer das Recht wahlweise zur Nachbesserung der fehlerhaften Sache oder zur Ersatzlieferung anderer Kaufsachen, die der Bestellung entsprechen, unter der Bedingung, dass die Nachlieferung oder die Reparatur innerhalb einer angemessenen Frist nach Feststellung der Begründetheit der Mängelrüge stattfindet. Der Besteller Käufer hat seine Schadenminderungspflicht genüge in diesem Fall unter keinerlei Umstand Anspruch auf Schadensersatz. 11.5 Retoursendungen in Zusammenhang mit Mängelrügen, welche nicht mit den in Artikel 11.2 Satz 2 genannten Daten versehen bzw. diesen vorausgegangen sind, sind nicht gestattet. Wenn der Käufer dennoch im Widerspruch zu tun. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der schriftlichen Mitteilung bei uns. Im übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, insofern sie schriftlich nicht anders befristet werden. Erkennen wir eine Mängelrüge als berechtigt andieser Vorschrift Kaufsachen zurücksendet oder diese unbegründet zurücksendet, so können wir nach unserer Xxxx entweder den Mangel im Rahmen unserer Gewährleistung gem. § 14 beseitigen oder einen angemessenen Geldausgleich vornehmen. § 14. Gewährleistung Wir übernehmen bei neuer Ware und bei nachweislich ordnungsgemäßem Gebrauch dieser Ware innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang Gewährleistung nach folgender Maßgabe: 1. Alle sich zeigenden Mängel infolge mangelhafter Ausführung oder Materialschäden werden bei frachtfreier Einsendung ab Werk oder Lager Halver behoben. 2. Ersatzlieferung oder Gutschrift können erst nach einwandfreier Feststellung unser Gewährleistungspflicht durch genaue Untersuchung durch uns geleistet werden. Bei unberechtigter Mängelrüge trägt der Besteller die Prüfkosten sowie alle weiteren Aufwendungen. 3. Weitergehende Rechte auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz irgendwelcher Art sind ausgeschlossen, insbesondere sind wir nicht verpflichtet, die Transport- und Arbeitskosten für das Auswechseln beanstandeter Teile bei dem Besteller zu tragen. 4. Mängel, die infolge normalen Verschleißes, unsachgemäßer Behandlung, Überbeanspruchung oder Veränderung der gelieferten Teile oder durch ähnliche Einwirkungen hervorgerufen werden oder begünstigt worden sind, unterliegen nicht unser Ersatzpflicht oder Garantie. 5. Gewährleistung kann von uns abgelehnt werdendiese, wenn von anderer Seite Veränderung vorgenommen worden sind. Wir haften ferner der Verkäufer die Annahme nicht für Beschädigungen infolge fehlerhafter oder nachlässiger Montageverweigert, infolge Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel sowie für solche Beschädigungenauf Rechnung und Risiko des Käufers diesem zur weiteren Verfügung bereit gestellt, die durch Zusammenstoß oder andere Unfälle verursacht werden. 6. Bei Fehlschlägen ohne dass hieraus eine Anerkennung der Nachbesserungen bleibt dem Besteller ein Recht auf Wandlung oder Minderung ausdrücklich vorbehalten. Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausdrücklich ausgeschlossen, sofern uns oder einem von uns beauftragtem Erfüllungsgehilfen nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden zur Last fällt. 7. Bei gebrauchter Ware ist jede Gewährleistung und Haftung für Sachmängel grundsätzlich ausgeschlossen. 8. Soweit Ware von uns vereinbarungsgemäß ganz oder teilweise überholt ist, soweit das Vorhandensein bestimmter Eigenschaften ausdrücklich und schriftlich zugesichert ist, gilt für die Gewährleistung unter Ausschluss weitergehendender Ansprüche folgendes: Die Gewährleistung bezieht sich nur auf die Teile, deren Ersatz uns vertraglich oblag sowie auf die fachgerechte und ordentliche Durchführung der von uns durchzuführenden Arbeiten. 9. Alle über die Absätze 1-8 hinausgehenden Ansprüche, auch solche mittelbarer Natur, insbesondere auf Ersatz jeden Nachfolgeschadens, sind ausgeschlossen. 10. Sofern wir für Schadenersatz haften, ist die Haftung zum einen der Höhe nach beschränkt auf einen im Rahmen Richtigkeit des typischen Geschäftsablaufes bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schaden, im übrigen maximal auf die Höhe des Kaufpreises. 11. Eine etwa vereinbarte Garantieleistung erlischt im Falle eigenmächtiger, unautorisierter Mängelbeseitigung. 12. Die Haftung für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verschulden unsererseits bleibt von diesen Regelungen selbstverständlich unberührt. § 15. Montage 1.Montage, Inbetriebnahme sowie Überprüfung und Reparatur gelieferter Ware sind selbständige Leistungen. 2.Die Monteurentsendung erfolgt nach Anforderung so schnell wie möglich. Voranschläge über Kosten und Zeitdauer der Montagen sind annähernd und unverbindlich. Bei Terminüberschreitung sind Rechnungsabzüge, Abweichungen von unseren Bedingungen oder Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art, ausgeschlossen. 3.Montagekosten sind rein netto Kasse zahlbar ohne jeden Abzug. 4.Der Monteureinsatz erfolgt nach unserer Xxxx. 5.Der Monteur ist verpflichtet, an jedem Wochenende und nach beendeter Arbeit dem Besteller oder seinem Beauftragtem die Abrechnung zur Prüfung und Unterschrift vorzulegen und die Durchschrift auszuhändigen. Unterschriftlich anerkannte Montagekosten und unterschriftlich anerkannter Materialaufwand sind für beide Teile verbindlich. Ist der Besteller oder einer von ihm Beauftragter bei Schluss der Montage nicht anwesend, so dass dem Monteur Arbeitsstunden und Materialaufwand nicht schriftlich bestätigt werden können, so gelten die von unseren Monteuren getroffenen Feststellungen als verbindlich. 6.Unsere Monteure gelten als im Dienst des Bestellers stehend. Wie behalten uns die Auswahl der Monteure vor; sie geschieht nach bester Sorgfalt. Für Arbeiten der Monteure wird eine Haftung nur übernommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 7.Der Besteller hat folgendes zu beachten: - Die Maschine muss aus dem Einsatz gezogen und gesäubert sein. - Für Stromanschluss am Montageort ist Sorge zu tragen. - Vorarbeiten müssen geleistet sein, so dass bei Eintreffen unserer Monteure die Montage sofort begonnen eventuellen Garantieanspruchs abgeleitet werden kann. 8.Der Besteller hat auf seine Die Kosten die Gestellung von Hilfskräften in der vom Monteur benötigten Anzahl und Eignung unbegründeten Rücksendungen gehen zu veranlassen. Die Hilfskräfte haben sich den Anordnungen Lasten des Monteurs, soweit sie die Montage betreffen, zu fügen. Der Monteur kann den Austausch ungeeigneten Personals verlangen. 9.Nach Beendigung der Montage hat sich der Besteller von der Ordnungsmäßigkeit der Ausführung zu überzeugen und dem Monteur hierüber eine Bescheinigung auszuhändigen. Unterbleibt das, gleichgültig aus welchem Grund, so können Beanstandungen nur anerkannt werden, wenn sie sofort nach Abreise des Monteurs schriftlich geltend gemacht werdenKäufers.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Mängelrüge. 1. Der Besteller Auftraggeber ist sofort verpflichtet, die gelieferte Xxxx unmittelbar nach Eingang der Ware am Bestimmungsort Lieferung auf sichtbare Mängel zu deren Überprüfung verpflichtetuntersuchen. Offene Sollte der Auftraggeber solche sichtbaren Mängel feststellen, hat er binnen 10 Edel Grass dies innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung schriftlich unter Angabe von Gründen mitzuteilen. Sollte er dies unterlassen, erlöschen sämtliche Ansprüche des Auftraggebers aufgrund der Ware uns gegenüber schriftlich zu rügen. Im Falle eines verdeckten Mangels spätestens 10 Tage nach Entdeckung, in jedem Fall innerhalb der Gewährleistungsfrist. Der Besteller hat seine Schadenminderungspflicht genüge zu tun. Maßgeblich für Pflichtverletzung durch die Einhaltung der Frist ist der Eingang der schriftlichen Mitteilung bei uns. Im übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, insofern sie schriftlich nicht anders befristet werden. Erkennen wir eine Mängelrüge als berechtigt an, so können wir nach unserer Xxxx entweder den Mangel im Rahmen unserer Gewährleistung gem. § 14 beseitigen oder einen angemessenen Geldausgleich vornehmen. § 14. Gewährleistung Wir übernehmen bei neuer Ware und bei nachweislich ordnungsgemäßem Gebrauch dieser Ware innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang Gewährleistung nach folgender Maßgabe: 1. Alle sich zeigenden Mängel infolge mangelhafter Ausführung oder Materialschäden werden bei frachtfreier Einsendung ab Werk oder Lager Halver behobenNichtkonformität. 2. Ersatzlieferung Sämtliche Mängel müssen Edel Grass unmittelbar nach deren Feststellung oder Gutschrift können erst unmittelbar, nachdem sie vernünftigerweise festgestellt werden hätten können, jedoch spätestens einen Monat nach einwandfreier Feststellung unser Gewährleistungspflicht durch genaue Untersuchung durch uns geleistet der Lieferung oder nach der Fertigstellung der Tätigkeiten schriftlich unter Angabe von Gründen gemeldet werden. Bei unberechtigter Mängelrüge trägt Ist dies nicht der Besteller Fall, werden die Prüfkosten sowie alle weiteren AufwendungenTätigkeiten oder gelieferten Waren als abgenommen betrachtet. 3. Weitergehende Rechte auf WandlungDie Mängelrüge gibt dem Auftraggeber nicht das Recht, Minderung seine Zahlung zu verweigern oder Schadenersatz irgendwelcher Art sind ausgeschlossen, insbesondere sind wir nicht verpflichtet, die Transport- und Arbeitskosten für das Auswechseln beanstandeter Teile bei dem Besteller zu tragenauszusetzen. 4. MängelSollte Edel Grass der Meinung sein, dass die infolge normalen VerschleißesMängelrüge begründet ist, unsachgemäßer Behandlungist Edel Grass berechtigt, Überbeanspruchung der Rechnung nach Rücksprache mit dem Auftraggeber einen entsprechenden Betrag gutzuschreiben oder Veränderung den Vertrag unter gleichbleibenden Bedingungen erneut zu erfüllen, wobei der gelieferten Teile oder durch ähnliche Einwirkungen hervorgerufen werden oder begünstigt worden sindAuftraggeber verpflichtet ist, unterliegen nicht unser Ersatzpflicht oder GarantieEdel Grass die mangelhafte Ware auf ihr Ersuchen hin frachtfrei zurückzusenden. 5. Gewährleistung kann von uns abgelehnt werdenSollte der Auftraggeber eine seiner Verpflichtungen gegenüber Edel Grass (sowohl in finanzieller Hinsicht als auch in sonstiger Hinsicht) nicht rechtzeitig und vollständig erfüllt haben, wenn von anderer Seite Veränderung vorgenommen worden sind. Wir haften ferner nicht für Beschädigungen infolge fehlerhafter oder nachlässiger Montage, infolge Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel sowie für solche Beschädigungen, hat Edel Grass keinerlei Verpflichtungen in Bezug auf die durch Zusammenstoß oder andere Unfälle verursacht werdengeltend gemachten Mängelansprüche. 6. Bei Fehlschlägen Eine Mängelrüge hinsichtlich gelieferter Produkte hat keine Auswirkungen auf zu einem früheren Zeitpunkt gelieferte oder noch zu liefernde Waren, auch nicht wenn diese Waren im Zuge der Nachbesserungen bleibt dem Besteller ein Recht auf Wandlung Ausführung desselben Vertrags geliefert wurden oder Minderung ausdrücklich vorbehalten. Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausdrücklich ausgeschlossen, sofern uns oder einem von uns beauftragtem Erfüllungsgehilfen nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden zur Last fälltgeliefert werden. 7. Bei gebrauchter Ware ist jede Gewährleistung und Haftung für Sachmängel grundsätzlich ausgeschlossenEs können keine Mängelrügen bearbeitet werden, wenn sich die gelieferten Produkte nicht mehr in jeder Hinsicht in genau demselben Zustand befinden, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Lieferung befanden. 8. Soweit Ware von uns vereinbarungsgemäß ganz oder teilweise überholt istEdel Grass hat das Recht, soweit das Vorhandensein bestimmter Eigenschaften Rücksendungen zu verweigern, es sei denn, die Rücksendemöglichkeit wurde ausdrücklich und schriftlich zugesichert ist, gilt für die Gewährleistung unter Ausschluss weitergehendender Ansprüche folgendes: Die Gewährleistung bezieht sich nur auf die Teile, deren Ersatz uns vertraglich oblag sowie auf die fachgerechte und ordentliche Durchführung der von uns durchzuführenden Arbeitenvereinbart. 9. Alle über die Absätze 1-8 hinausgehenden AnsprücheDie in diesem Absatz genannten Bestimmungen finden Anwendung, auch solche mittelbarer Natur, insbesondere auf Ersatz jeden Nachfolgeschadens, sind ausgeschlossensofern keine anderen Bestimmungen hinsichtlich der Gewährleistung schriftlich vereinbart wurden. 10. Sofern wir für Schadenersatz haften, ist die Haftung zum einen der Höhe nach beschränkt auf einen im Rahmen des typischen Geschäftsablaufes bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schaden, im übrigen maximal auf die Höhe des Kaufpreises. 11. Eine etwa vereinbarte Garantieleistung erlischt im Falle eigenmächtiger, unautorisierter Mängelbeseitigung. 12. Die Haftung für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verschulden unsererseits bleibt von diesen Regelungen selbstverständlich unberührt. § 15. Montage 1.Montage, Inbetriebnahme sowie Überprüfung und Reparatur gelieferter Ware sind selbständige Leistungen. 2.Die Monteurentsendung erfolgt nach Anforderung so schnell wie möglich. Voranschläge über Kosten und Zeitdauer der Montagen sind annähernd und unverbindlich. Bei Terminüberschreitung sind Rechnungsabzüge, Abweichungen von unseren Bedingungen oder Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art, ausgeschlossen. 3.Montagekosten sind rein netto Kasse zahlbar ohne jeden Abzug. 4.Der Monteureinsatz erfolgt nach unserer Xxxx. 5.Der Monteur ist verpflichtet, an jedem Wochenende und nach beendeter Arbeit dem Besteller oder seinem Beauftragtem die Abrechnung zur Prüfung und Unterschrift vorzulegen und die Durchschrift auszuhändigen. Unterschriftlich anerkannte Montagekosten und unterschriftlich anerkannter Materialaufwand sind für beide Teile verbindlich. Ist der Besteller oder einer von ihm Beauftragter bei Schluss der Montage nicht anwesend, so dass dem Monteur Arbeitsstunden und Materialaufwand nicht schriftlich bestätigt werden können, so gelten die von unseren Monteuren getroffenen Feststellungen als verbindlich. 6.Unsere Monteure gelten als im Dienst des Bestellers stehend. Wie behalten uns die Auswahl der Monteure vor; sie geschieht nach bester Sorgfalt. Für Arbeiten der Monteure wird eine Haftung nur übernommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 7.Der Besteller hat folgendes zu beachten: - Die Maschine muss aus dem Einsatz gezogen und gesäubert sein. - Für Stromanschluss am Montageort ist Sorge zu tragen. - Vorarbeiten müssen geleistet sein, so dass bei Eintreffen unserer Monteure die Montage sofort begonnen werden kann. 8.Der Besteller hat auf seine Kosten die Gestellung von Hilfskräften in der vom Monteur benötigten Anzahl und Eignung zu veranlassen. Die Hilfskräfte haben sich den Anordnungen des Monteurs, soweit sie die Montage betreffen, zu fügen. Der Monteur kann den Austausch ungeeigneten Personals verlangen. 9.Nach Beendigung der Montage hat sich der Besteller von der Ordnungsmäßigkeit der Ausführung zu überzeugen und dem Monteur hierüber eine Bescheinigung auszuhändigen. Unterbleibt das, gleichgültig aus welchem Grund, so können Beanstandungen nur anerkannt werden, wenn sie sofort nach Abreise des Monteurs schriftlich geltend gemacht werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängelrüge. Der Besteller ist sofort nach Eingang 7.1 Ist der Ware am Bestimmungsort zu deren Überprüfung verpflichtet. Offene Mängel Käufer Xxxxxxxx, hat er binnen 10 das Saatgut unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach Übergabe zu untersuchen. Wird das Saatgut in geschlossenen Behältnissen zum Zweck des Wiederverkaufs erworben, besteht die Untersuchungspflicht nur, wenn das (1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich. (2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn 1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, 2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt, 3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, 4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist. (3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zah- lungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Ware uns Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug. (4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. (5) Für eine von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Vereinbarung über den Eintritt des Verzugs gilt § 271a Absatz 1 bis 5 entsprechend. Behältnis geöffnet wird, oder wenn Anzeichen, zum Beispiel an der Verpackung, erkennbar sind, die auf einen Mangel des Saatguts hin- deuten. 7.2 Ist der Käufer Xxxxxxxx, hat er offensichtliche Mängel des Saatguts unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Übergabe gegenüber schriftlich dem Verkäufer zu rügen. Im Falle eines verdeckten Mangels Nicht offensichtliche Mängel sind vom Käufer, der Kaufmann ist, ebenfalls unverzüglich, spätestens 10 Tage innerhalb von zwei Werktagen nach Entdeckungbekannt werden, in jedem Fall innerhalb gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Maßgeblich ist der GewährleistungsfristZugang der Rüge beim Verkäufer. Der Besteller hat seine Schadenminderungspflicht genüge zu tun. Maßgeblich für Verkäufer kann vom Käufer die Einhaltung Mängelrüge in schriftlicher Form verlangen, dadurch verlängern sich die Fristen in den Sätzen 1 und 2 auf fünf Werktage, wobei der Frist ist Zugang der Eingang der schriftlichen Mitteilung bei uns. Im übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, insofern sie schriftlich nicht anders befristet werden. Erkennen wir eine Mängelrüge als berechtigt an, so können wir nach unserer Xxxx entweder den Mangel im Rahmen unserer Gewährleistung gem. § 14 beseitigen oder einen angemessenen Geldausgleich vornehmen. § 14. Gewährleistung Wir übernehmen bei neuer Ware und bei nachweislich ordnungsgemäßem Gebrauch dieser Ware innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang Gewährleistung nach folgender Maßgabe: 1. Alle sich zeigenden Mängel infolge mangelhafter Ausführung oder Materialschäden werden bei frachtfreier Einsendung ab Werk oder Lager Halver behobenRüge beim Verkäufer maßgeblich ist. 2. Ersatzlieferung oder Gutschrift können erst nach einwandfreier Feststellung unser Gewährleistungspflicht durch genaue Untersuchung durch uns geleistet werden. Bei unberechtigter Mängelrüge trägt 7.3 Sofern der Besteller die Prüfkosten sowie alle weiteren Aufwendungen. 3. Weitergehende Rechte auf WandlungKäufer zwar Unternehmer, Minderung oder Schadenersatz irgendwelcher Art sind ausgeschlossen, insbesondere sind wir nicht verpflichtet, die Transport- und Arbeitskosten für das Auswechseln beanstandeter Teile bei dem Besteller zu tragen. 4. Mängel, die infolge normalen Verschleißes, unsachgemäßer Behandlung, Überbeanspruchung oder Veränderung der gelieferten Teile oder durch ähnliche Einwirkungen hervorgerufen werden oder begünstigt worden sind, unterliegen nicht unser Ersatzpflicht oder Garantie. 5. Gewährleistung kann von uns abgelehnt werden, wenn von anderer Seite Veränderung vorgenommen worden sind. Wir haften ferner nicht für Beschädigungen infolge fehlerhafter oder nachlässiger Montage, infolge Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel sowie für solche Beschädigungen, die durch Zusammenstoß oder andere Unfälle verursacht werden. 6. Bei Fehlschlägen der Nachbesserungen bleibt dem Besteller ein Recht auf Wandlung oder Minderung ausdrücklich vorbehalten. Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausdrücklich ausgeschlossen, sofern uns oder einem von uns beauftragtem Erfüllungsgehilfen nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden zur Last fällt. 7. Bei gebrauchter Ware ist jede Gewährleistung und Haftung für Sachmängel grundsätzlich ausgeschlossen. 8. Soweit Ware von uns vereinbarungsgemäß ganz oder teilweise überholt aber kein Kaufmann ist, soweit das Vorhandensein bestimmter Eigenschaften ausdrücklich verlängern sich die in 7.1 und schriftlich zugesichert ist, gilt für die Gewährleistung unter Ausschluss weitergehendender Ansprüche folgendes: Die Gewährleistung bezieht sich nur auf die Teile, deren Ersatz uns vertraglich oblag sowie auf die fachgerechte und ordentliche Durchführung der von uns durchzuführenden Arbeiten7.2 genannten Fristen um jeweils zwei Werk- tage. 9. Alle über die Absätze 1-8 hinausgehenden Ansprüche, auch solche mittelbarer Natur, insbesondere auf Ersatz jeden Nachfolgeschadens, sind ausgeschlossen. 10. Sofern wir für Schadenersatz haften, ist die Haftung zum einen der Höhe nach beschränkt auf einen im Rahmen des typischen Geschäftsablaufes bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schaden, im übrigen maximal auf die Höhe des Kaufpreises. 11. Eine etwa vereinbarte Garantieleistung erlischt im Falle eigenmächtiger, unautorisierter Mängelbeseitigung. 12. Die Haftung für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verschulden unsererseits bleibt von diesen Regelungen selbstverständlich unberührt. § 15. Montage 1.Montage, Inbetriebnahme sowie Überprüfung und Reparatur gelieferter Ware sind selbständige Leistungen. 2.Die Monteurentsendung erfolgt nach Anforderung so schnell wie möglich. Voranschläge über Kosten und Zeitdauer der Montagen sind annähernd und unverbindlich. Bei Terminüberschreitung sind Rechnungsabzüge, Abweichungen von unseren Bedingungen oder Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art, ausgeschlossen. 3.Montagekosten sind rein netto Kasse zahlbar ohne jeden Abzug. 4.Der Monteureinsatz erfolgt nach unserer Xxxx. 5.Der Monteur ist verpflichtet, an jedem Wochenende und nach beendeter Arbeit dem Besteller oder seinem Beauftragtem die Abrechnung zur Prüfung und Unterschrift vorzulegen und die Durchschrift auszuhändigen. Unterschriftlich anerkannte Montagekosten und unterschriftlich anerkannter Materialaufwand sind für beide Teile verbindlich. Ist der Besteller oder einer von ihm Beauftragter bei Schluss der Montage nicht anwesend, so dass dem Monteur Arbeitsstunden und Materialaufwand nicht schriftlich bestätigt werden können, so gelten die von unseren Monteuren getroffenen Feststellungen als verbindlich. 6.Unsere Monteure gelten als im Dienst des Bestellers stehend. Wie behalten uns die Auswahl der Monteure vor; sie geschieht nach bester Sorgfalt. Für Arbeiten der Monteure wird eine Haftung nur übernommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 7.Der Besteller hat folgendes zu beachten: - Die Maschine muss aus dem Einsatz gezogen und gesäubert sein. - Für Stromanschluss am Montageort ist Sorge zu tragen. - Vorarbeiten müssen geleistet sein, so dass bei Eintreffen unserer Monteure die Montage sofort begonnen werden kann. 8.Der Besteller hat auf seine Kosten die Gestellung von Hilfskräften in der vom Monteur benötigten Anzahl und Eignung zu veranlassen. Die Hilfskräfte haben sich den Anordnungen des Monteurs, soweit sie die Montage betreffen, zu fügen. Der Monteur kann den Austausch ungeeigneten Personals verlangen. 9.Nach Beendigung der Montage hat sich der Besteller von der Ordnungsmäßigkeit der Ausführung zu überzeugen und dem Monteur hierüber eine Bescheinigung auszuhändigen. Unterbleibt das, gleichgültig aus welchem Grund, so können Beanstandungen nur anerkannt werden, wenn sie sofort nach Abreise des Monteurs schriftlich geltend gemacht werden.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferungsbedingungen

Mängelrüge. Der Besteller Käufer ist verpflichtet, die Ware am Er- füllungsort sofort, d.h., innert 8 Kalender- tagen ab angezeigtem Erfüllungszeit- punkt, und vor dem Wegtransport vom Er- füllungsort ordentlich und sorgfältig zu prüfen und gegenüber dem Verkäufer die Mängel bzw. Vertragswidrigkeit sofort schriftlich und detailliert zu rügen, unter genauer Angabe des Mangels respektive der Vertragswidrigkeit. Darüber hinaus gilt die Frist zur Mängel- rüge als verwirkt, ausser der Käufer be- weist, (a) dass die Ware schon am Erfül- lungsort und zum Erfüllungszeitpunkt mangelhaft bzw. vertragswidrig war (und der Mangel bzw. die Vertragswidrigkeit nicht (auch) auf dem respektive durch den Wegtransport hätte entstehen können), und (b) dass es sich beim Mangel bzw. der Vertragswidrigkeit um einen versteckten Mangel/eine versteckte Vertragswidrigkeit handelt, welche/r im Zeitpunkt der Erfül- lung am Erfüllungsort trotz ordentlicher und sorgfältiger Prüfung nicht erkannt werden konnte, und (c) dass er den Man- gel bzw. die Vertragswidrigkeit schriftlich und detailliert innert 8 Kalendertagen (beim Verkäufer eingehend) seit dem Zeit- punkt, an dem der versteckte Mangel bzw. die versteckte Vertragswidrigkeit bei ge- botener Sorgfalt hätte entdeckt werden können und absolut innert zwei Jahre nach Eingang dem Erfüllungszeitpunkt, gerügt hat. Die vom Verkäufer im freibleibenden An- gebot (Einladung zur Offertstellung) bzw. der Auftragsbestätigung zu den Eigen- schaften der Ware am Bestimmungsort gemachten, besonde- ren Angaben gelten nur insofern als zuge- sicherte Eigenschaften, als dass der Ver- käufer mit Ware von der gleichen Art und Qualität wie die bestellte Ware zu deren Überprüfung verpflichteterfüllen hat. Offene Mängel hat er binnen 10 Tagen nach Lieferung der Ware uns gegenüber schriftlich zu rügenGeringfügige Abweichungen von +/- 5 % vom vereinbarten Gewicht, Anzahl und/oder Abmessungen stellen keinen Mangel dar. Im Falle eines verdeckten Mangels spätestens 10 Tage nach Entdeckung, in jedem Fall innerhalb der GewährleistungsfristFür den von unseren Lieferanten (d.h. Der Besteller hat seine Schadenminderungspflicht genüge zu tunden Verkäufern des Verkäufers) anerkannten Mangel bzw. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der schriftlichen Mitteilung bei uns. Im übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, insofern sie schriftlich nicht anders befristet werden. Erkennen wir eine Mängelrüge als berechtigt an, so können anerkannte Vertragswidrig- keit leisten wir nach unserer Xxxx entweder den Mangel im Rahmen unserer Gewährleistung gem. § 14 beseitigen oder einen angemessenen Geldausgleich vornehmen. § 14. Gewährleistung Wir übernehmen bei neuer Ware und bei nachweislich ordnungsgemäßem Gebrauch dieser Ware innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang Gewährleistung nach folgender Maßgabe: 1. Alle sich zeigenden Mängel infolge mangelhafter Ausführung oder Materialschäden werden bei frachtfreier Einsendung ab Werk oder Lager Halver behoben. 2. Ersatzlieferung oder Gutschrift können erst nach einwandfreier Feststellung unser Gewährleistungspflicht durch genaue Untersuchung durch uns geleistet werden. Bei unberechtigter Mängelrüge trägt (a) Er- satz der Besteller die Prüfkosten sowie alle weiteren Aufwendungen. 3. Weitergehende Rechte auf WandlungWare, Minderung oder Schadenersatz irgendwelcher Art sind ausgeschlossen, insbesondere sind wir nicht verpflichtet, die Transport- und Arbeitskosten für das Auswechseln beanstandeter Teile bei dem Besteller zu tragen. 4. Mängel, die infolge normalen Verschleißes, unsachgemäßer Behandlung, Überbeanspruchung oder Veränderung der gelieferten Teile oder durch ähnliche Einwirkungen hervorgerufen werden oder begünstigt worden sind, unterliegen nicht unser Ersatzpflicht oder Garantie. 5. Gewährleistung kann von uns abgelehnt werden, wenn von anderer Seite Veränderung vorgenommen worden sind. Wir haften ferner nicht für Beschädigungen infolge fehlerhafter oder nachlässiger Montage, infolge Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel sowie für solche Beschädigungen, die durch Zusammenstoß oder andere Unfälle verursacht werden. 6. Bei Fehlschlägen der Nachbesserungen bleibt dem Besteller ein Recht auf Wandlung oder Minderung ausdrücklich vorbehalten. Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausdrücklich ausgeschlossen, sofern uns oder einem von uns beauftragtem Erfüllungsgehilfen nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden zur Last fällt. 7. Bei gebrauchter Ware ist jede Gewährleistung und Haftung für Sachmängel grundsätzlich ausgeschlossen. 8. Soweit Ware von uns vereinbarungsgemäß ganz oder teilweise überholt ist, soweit das Vorhandensein bestimmter Eigenschaften ausdrücklich und schriftlich zugesichert ist, gilt für die Gewährleistung unter Ausschluss weitergehendender Ansprüche folgendes: Die Gewährleistung bezieht sich nur auf die Teile, deren Ersatz uns vertraglich oblag sowie auf die fachgerechte und ordentliche Durchführung der von uns durchzuführenden Arbeiten. 9. Alle über die Absätze 1-8 hinausgehenden Ansprüche, auch solche mittelbarer Natur, insbesondere auf Ersatz jeden Nachfolgeschadens, sind ausgeschlossen. 10. Sofern wir für Schadenersatz haften, ist die Haftung zum einen der Höhe nach beschränkt auf einen im Rahmen des typischen Geschäftsablaufes bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schaden, im übrigen maximal auf die Höhe des Kaufpreises. 11. Eine etwa vereinbarte Garantieleistung erlischt im Falle eigenmächtiger, unautorisierter Mängelbeseitigung. 12. Die Haftung für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verschulden unsererseits bleibt von diesen Regelungen selbstverständlich unberührt. § 15. Montage 1.Montage, Inbetriebnahme sowie Überprüfung und Reparatur gelieferter Ware sind selbständige Leistungen. 2.Die Monteurentsendung erfolgt nach Anforderung so schnell wie möglich. Voranschläge über Kosten und Zeitdauer der Montagen sind annähernd und unverbindlich. Bei Terminüberschreitung sind Rechnungsabzüge, Abweichungen von unseren Bedingungen oder Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art, ausgeschlossen. 3.Montagekosten sind rein netto Kasse zahlbar ohne jeden Abzug. 4.Der Monteureinsatz erfolgt nach unserer Xxxx. 5.Der Monteur ist verpflichtet, an jedem Wochenende und nach beendeter Arbeit dem Besteller oder seinem Beauftragtem die Abrechnung zur Prüfung und Unterschrift vorzulegen und die Durchschrift auszuhändigen. Unterschriftlich anerkannte Montagekosten und unterschriftlich anerkannter Materialaufwand sind für beide Teile verbindlich. Ist der Besteller oder einer von ihm Beauftragter bei Schluss der Montage nicht anwesend, so dass dem Monteur Arbeitsstunden und Materialaufwand nicht schriftlich bestätigt werden können, so gelten die von unseren Monteuren getroffenen Feststellungen als verbindlich. 6.Unsere Monteure gelten als im Dienst des Bestellers stehend. Wie behalten uns die Auswahl der Monteure vor; (b) stellen sie geschieht nach bester Sorgfalt. Für Arbeiten der Monteure wird eine Haftung nur übernommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 7.Der Besteller hat folgendes zu beachten: - Die Maschine muss aus dem Einsatz gezogen und gesäubert sein. - Für Stromanschluss am Montageort ist Sorge zu tragen. - Vorarbeiten müssen geleistet sein, so dass bei Eintreffen unserer Monteure die Montage sofort begonnen werden kann. 8.Der Besteller hat auf seine Kosten die Gestellung von Hilfskräften in der vom Monteur benötigten Anzahl und Eignung zu veranlassen. Die Hilfskräfte haben sich den Anordnungen des Monteurs, soweit sie die Montage betreffen, zu fügen. Der Monteur kann den Austausch ungeeigneten Personals verlangen. 9.Nach Beendigung der Montage hat sich der Besteller von der Ordnungsmäßigkeit der Ausführung zu überzeugen und dem Monteur hierüber eine Bescheinigung auszuhändigen. Unterbleibt das, gleichgültig aus welchem Grund, so können Beanstandungen nur anerkannt werden, wenn sie sofort nach Abreise des Monteurs schriftlich geltend gemacht werden.instand oder

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Mängelrüge. Der Besteller Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen der GEOINFO sofort nach Eingang der Ware am Bestimmungsort deren Bereitstellung anzunehmen und auf Mängel zu deren Überprüfung verpflichtetprüfen. Offene Alle Mängel hat er binnen 10 Tagen sind sofort nach Lieferung der Ware uns gegenüber ihrer Entdeckung durch den Kunden schriftlich zu rügen. Im Falle Werden innerhalb einer dem Umfang und der Art der Leistung entsprechenden Frist keine Mängel angezeigt, so gilt eine Leistungsabnahme als erteilt. Zeigen sich bei der Prüfung unerhebliche Mängel, wird die Leistung gleichwohl mit der Unterzeichnung eines verdeckten Mangels spätestens 10 Tage Abnahmeprotokolls abgenommen. Sofern die Vertragspartner nicht etwas anderes vereinbaren, gelten Mängel als unerheblich, wenn die Nutzung der abzunehmenden Leistung keine wesentlichen Beeinträchtigungen erfährt. GEOINFO wird die Mängelrüge innerhalb einer angemessenen Frist prüfen. Wird der Mangel durch GEOINFO bestätigt, vereinbaren der Leistungsempfänger und GEOINFO einvernehmlich eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung. Insofern der Mangel nicht auf Verursachen von GEOINFO zurückzuführen ist, wird GEOINFO den Mangel innerhalb einer mit dem Leistungsempfänger zu vereinbarenden Frist unentgeltlich beheben. Dabei kann GEOINFO seiner Gewährleistungsverpflichtung nach Entdeckungeigenem Ermessen entweder durch Nachbesserungen oder eine Ersatzlieferung nachkommen. Kann GEOINFO Mängel auch in der vereinbarten Nachfrist nicht termingerecht beseitigen oder können die Mängel nicht in einem dem Verhältnis der gesamten Leistung angemessen entsprechenden wirtschaftlichen Aufwand beseitigt werden, in jedem Fall innerhalb der Gewährleistungsfrist. Der Besteller hat seine Schadenminderungspflicht genüge zu tun. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang Leistungsempfänger zu einer angemessenen, der schriftlichen Mitteilung bei unsfehlenden Leistung entsprechenden Minderung der Vergütung berechtigt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, insofern sie schriftlich nicht anders befristet werden. Erkennen wir eine Mängelrüge als berechtigt an, so können wir nach unserer Xxxx entweder den Mangel Eine Beauftragung Dritter mit der Beseitigung der Mängel im Rahmen unserer Gewährleistung gemeiner Ersatzvornahme ist ebenso ausgeschlossen wie ein genereller Verzicht auf eine nachträgliche Erfüllung des Vertrages. § 14 beseitigen oder einen angemessenen Geldausgleich vornehmen. § 14. Gewährleistung Wir übernehmen bei neuer Ware und bei nachweislich ordnungsgemäßem Gebrauch dieser Ware innerhalb Zusätzlich werden von sechs Monaten nach Gefahrübergang Gewährleistung nach folgender Maßgabe: 1. Alle sich zeigenden Mängel infolge mangelhafter Ausführung oder Materialschäden werden bei frachtfreier Einsendung ab Werk oder Lager Halver behoben. 2. Ersatzlieferung oder Gutschrift können erst nach einwandfreier Feststellung unser Gewährleistungspflicht durch genaue Untersuchung durch uns geleistet werden. Bei unberechtigter Mängelrüge trägt der Besteller die Prüfkosten sowie alle GEOINFO keine weiteren Aufwendungen. 3. Weitergehende Rechte auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz irgendwelcher Art sind ausgeschlossenVerpflichtungen übernommen, insbesondere sind wir nicht verpflichtetfür Auswechslungskosten, die Transport- Schadenersatz, Kosten für Feststellung von Schadenursachen, Expertisen, Folgeschäden (Betriebsunterbrechung, Datenverlust usw.) und Arbeitskosten für das Auswechseln beanstandeter Teile bei dem Besteller Ersatzansprüche Dritter. Nicht ohne weiteres feststellbare Mängel hat der Kunde zu tragen. 4. Mängelbeanstanden, die infolge normalen Verschleißes, unsachgemäßer Behandlung, Überbeanspruchung oder Veränderung der gelieferten Teile oder durch ähnliche Einwirkungen hervorgerufen werden oder begünstigt worden sind, unterliegen nicht unser Ersatzpflicht oder Garantie. 5. Gewährleistung kann von uns abgelehnt sobald sie erkannt werden, wenn von anderer Seite Veränderung vorgenommen worden sind. Wir haften ferner nicht für Beschädigungen infolge fehlerhafter oder nachlässiger Montage, infolge Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel sowie für solche Beschädigungen, die durch Zusammenstoß oder andere Unfälle verursacht werdenspätestens jedoch vor Ablauf der Garantiefrist. 6. Bei Fehlschlägen der Nachbesserungen bleibt dem Besteller ein Recht auf Wandlung oder Minderung ausdrücklich vorbehalten. Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausdrücklich ausgeschlossen, sofern uns oder einem von uns beauftragtem Erfüllungsgehilfen nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden zur Last fällt. 7. Bei gebrauchter Ware ist jede Gewährleistung und Haftung für Sachmängel grundsätzlich ausgeschlossen. 8. Soweit Ware von uns vereinbarungsgemäß ganz oder teilweise überholt ist, soweit das Vorhandensein bestimmter Eigenschaften ausdrücklich und schriftlich zugesichert ist, gilt für die Gewährleistung unter Ausschluss weitergehendender Ansprüche folgendes: Die Gewährleistung bezieht sich nur auf die Teile, deren Ersatz uns vertraglich oblag sowie auf die fachgerechte und ordentliche Durchführung der von uns durchzuführenden Arbeiten. 9. Alle über die Absätze 1-8 hinausgehenden Ansprüche, auch solche mittelbarer Natur, insbesondere auf Ersatz jeden Nachfolgeschadens, sind ausgeschlossen. 10. Sofern wir für Schadenersatz haften, ist die Haftung zum einen der Höhe nach beschränkt auf einen im Rahmen des typischen Geschäftsablaufes bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schaden, im übrigen maximal auf die Höhe des Kaufpreises. 11. Eine etwa vereinbarte Garantieleistung erlischt im Falle eigenmächtiger, unautorisierter Mängelbeseitigung. 12. Die Haftung für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verschulden unsererseits bleibt von diesen Regelungen selbstverständlich unberührt. § 15. Montage 1.Montage, Inbetriebnahme sowie Überprüfung und Reparatur gelieferter Ware sind selbständige Leistungen. 2.Die Monteurentsendung erfolgt nach Anforderung so schnell wie möglich. Voranschläge über Kosten und Zeitdauer der Montagen sind annähernd und unverbindlich. Bei Terminüberschreitung sind Rechnungsabzüge, Abweichungen von unseren Bedingungen oder Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art, ausgeschlossen. 3.Montagekosten sind rein netto Kasse zahlbar ohne jeden Abzug. 4.Der Monteureinsatz erfolgt nach unserer Xxxx. 5.Der Monteur ist verpflichtet, an jedem Wochenende und nach beendeter Arbeit dem Besteller oder seinem Beauftragtem die Abrechnung zur Prüfung und Unterschrift vorzulegen und die Durchschrift auszuhändigen. Unterschriftlich anerkannte Montagekosten und unterschriftlich anerkannter Materialaufwand sind für beide Teile verbindlich. Ist der Besteller oder einer von ihm Beauftragter bei Schluss der Montage nicht anwesend, so dass dem Monteur Arbeitsstunden und Materialaufwand nicht schriftlich bestätigt werden können, so gelten die von unseren Monteuren getroffenen Feststellungen als verbindlich. 6.Unsere Monteure gelten als im Dienst des Bestellers stehend. Wie behalten uns die Auswahl der Monteure vor; sie geschieht nach bester Sorgfalt. Für Arbeiten der Monteure wird eine Haftung nur übernommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 7.Der Besteller hat folgendes zu beachten: - Die Maschine muss aus dem Einsatz gezogen und gesäubert sein. - Für Stromanschluss am Montageort ist Sorge zu tragen. - Vorarbeiten müssen geleistet sein, so dass bei Eintreffen unserer Monteure die Montage sofort begonnen werden kann. 8.Der Besteller hat auf seine Kosten die Gestellung von Hilfskräften in der vom Monteur benötigten Anzahl und Eignung zu veranlassen. Die Hilfskräfte haben sich den Anordnungen des Monteurs, soweit sie die Montage betreffen, zu fügen. Der Monteur kann den Austausch ungeeigneten Personals verlangen. 9.Nach Beendigung der Montage hat sich der Besteller von der Ordnungsmäßigkeit der Ausführung zu überzeugen und dem Monteur hierüber eine Bescheinigung auszuhändigen. Unterbleibt das, gleichgültig aus welchem Grund, so können Beanstandungen nur anerkannt werden, wenn sie sofort nach Abreise des Monteurs schriftlich geltend gemacht werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Mängelrüge. Der Besteller 1. Die Ware ist sofort nach Eingang der Ware am Bestimmungsort vom Käufer vor ihrer Annahme/Quittierung sorgfältig auf Vollständigkeit/Beschädigung zu deren Überprüfung verpflichtet. Offene Mängel hat er binnen 10 Tagen nach Lieferung der Ware uns gegenüber schriftlich zu rügen. Im Falle eines verdeckten Mangels spätestens 10 Tage nach Entdeckung, in jedem Fall innerhalb der Gewährleistungsfristuntersuchen. Der Besteller hat seine Schadenminderungspflicht genüge zu tun. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist Empfänger ist der Eingang der schriftlichen Mitteilung bei uns. Im übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristendafür verantwortlich, insofern sie schriftlich nicht anders befristet werden. Erkennen wir eine Mängelrüge als berechtigt an, so können wir nach unserer Xxxx entweder den Mangel dass im Rahmen unserer Gewährleistung gem. § 14 beseitigen oder einen angemessenen Geldausgleich vornehmen. § 14. Gewährleistung Wir übernehmen bei neuer Ware Beanstandungsfall alle nach den einschlägigen Vorschriften erforderlichen Maßnahmen, insbesondere die erforderliche Tatbestandsaufnahme, rechtzeitig und bei nachweislich ordnungsgemäßem Gebrauch dieser Ware innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang Gewährleistung nach folgender Maßgabe: 1. Alle sich zeigenden Mängel infolge mangelhafter Ausführung oder Materialschäden werden bei frachtfreier Einsendung ab Werk oder Lager Halver behobenformgerecht durchgeführt werden, und hat den Verkäufer sofort zu unterrichten. 2. Ersatzlieferung oder Gutschrift können erst Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach einwandfreier Feststellung unser Gewährleistungspflicht durch genaue Untersuchung durch uns geleistet der Ablieferung zu untersuchen und wenn sich hierbei Mängel zeigen, diese dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Ablieferung fernschriftlich anzuzeigen. Die Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich nach Anzeige mit detaillierter Begründung schriftlich zu bestätigen. Die beanstandete Xxxx muss in den Versandbehältnissen belassen werden. Bei unberechtigter Mängelrüge trägt , damit der Besteller Verkäufer die Prüfkosten sowie alle weiteren AufwendungenBerechtigung der Beanstandung einwandfrei nachprüfen kann; dies gilt nur dann nicht, wenn der Verkäufer hierauf ausdrücklich schriftlich/fernschriftlich verzichtet und der Käufer die völlig separate Verwahrung der beanstandeten Waren und deren Nichtverarbeitung einwandfrei sicherstellt. 3. Weitergehende Rechte auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz irgendwelcher Art sind ausgeschlossen, insbesondere sind wir nicht Der Käufer ist verpflichtet, vor Verarbeitungsbeginn durch in Umfang und Methodik geeignete Prüfungen zu klären, ob die Transport- und Arbeitskosten gelieferte Ware für das Auswechseln beanstandeter Teile bei dem Besteller zu tragendie von ihm beabsichtigten Verwendungszwecke geeignet ist. 4. MängelKommt der Käufer den Verpflichtungen gemäß Nr. 1 bis 3 nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um Mängel handelt, die infolge normalen Verschleißes, unsachgemäßer Behandlung, Überbeanspruchung oder Veränderung der gelieferten Teile oder durch ähnliche Einwirkungen hervorgerufen werden oder begünstigt worden sind, unterliegen bei ordnungsgemäßer Untersuchung/Prüfung nicht unser Ersatzpflicht oder Garantieerkennbar waren. 5. Gewährleistung kann Zeigt sich später ein zunächst nicht erkennbarer Mangel, so ist der Käufer verpflichtet, diesen unmittelbar, spätestens jedoch innerhalb von uns abgelehnt werden, wenn von anderer Seite Veränderung vorgenommen worden sind5 Tagen nach der Entdeckung gemäß Nr. Wir haften ferner nicht für Beschädigungen infolge fehlerhafter oder nachlässiger Montage, infolge Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel sowie für solche Beschädigungen, 2 anzuzeigen; andernfalls gilt die durch Zusammenstoß oder andere Unfälle verursacht werdenWare auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. 6. Bei Fehlschlägen rechtzeitiger und berechtigter Beanstandung ist der Nachbesserungen bleibt dem Besteller ein Verkäufer - sofern nichts anderes vereinbart ist - berechtigt, zunächst die mangelhafte Ware zurückzunehmen und durch vertragsgemäße Ware zu ersetzen. Der Verkäufer ist verpflichtet, innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Arbeitstagen nach schriftlicher Aufforderung durch den Käufer verbindlich zu erklären, ob er von seinem Recht auf Wandlung Ersatzlieferung Gebrauch machen will. Um dem Verkäufer hierzu eine ausreichende Entscheidungsgrundlage zu geben, ist der Käufer verpflichtet, innerhalb der vorgenannten Frist eine Untersuchung der gerügten Waren durch den Verkäufer zu ermöglichen. Erfolgt keine Ersatzlieferung durch den Verkäufer oder Minderung ausdrücklich vorbehaltenschlägt sie fehl, kann der Käufer gem. Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausdrücklich ausgeschlossen, sofern uns § 437 BGB den Kaufpreis mindern oder einem von uns beauftragtem Erfüllungsgehilfen nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden zur Last fälltvom Vertrag zurücktreten. 7. Eine Beanstandung der Inhaltsstoffe der Ware erfolgt aufgrund der gem. Ziff. V. entnommenen Probe. Verlangt der Käufer die Untersuchung einer solchen Probe, so hat er innerhalb von 5 Arbeitstagen seit Empfang der Probe diese an einen vereidigten Handelschemiker abzusenden. Ergibt die Untersuchung einen anderen Gehalt an Inhaltsstoffen als vereinbart, so ist der Verkäufer berechtigt, eine Kontrolluntersuchung durch einen anderen vereidigten Handelschemiker vornehmen zu lassen. Weichen beide Analysen nicht um mehr als 1 % voneinander ab, so ist deren Durchschnitt für die Berechnung einer etwaigen Vergütung maßgebend. Bei gebrauchter Ware größeren Abweichungen haben beide Parteien innerhalb von acht Arbeitstagen seit Erhalt der zweiten Analyse das Recht, eine dritte Analyse durch einen weiteren vereidigten Handelschemiker zu verlangen, dessen Auswahl dem Verkäufer obliegt. Maßgebend für die Berechnung einer etwaigen Vergütung ist jede Gewährleistung und Haftung für Sachmängel grundsätzlich ausgeschlossen. 8in diesem Fall der Durchschnitt der sich am meisten nähernden Analysen. Soweit Ware von uns vereinbarungsgemäß ganz oder teilweise überholt Falls eine Vergütung zu leisten ist, soweit das Vorhandensein bestimmter Eigenschaften ausdrücklich und schriftlich zugesichert istso sind die Kosten sämtlicher Analysen vom Verkäufer, gilt für die Gewährleistung unter Ausschluss weitergehendender Ansprüche folgendes: Die Gewährleistung bezieht sich nur auf die Teile, deren Ersatz uns vertraglich oblag sowie auf die fachgerechte und ordentliche Durchführung der von uns durchzuführenden Arbeiten. 9. Alle über die Absätze 1-8 hinausgehenden Ansprüche, auch solche mittelbarer Natur, insbesondere auf Ersatz jeden Nachfolgeschadens, sind ausgeschlossen. 10. Sofern wir für Schadenersatz haften, ist die Haftung zum einen der Höhe nach beschränkt auf einen im Rahmen des typischen Geschäftsablaufes bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schaden, im übrigen maximal auf die Höhe des Kaufpreises. 11. Eine etwa vereinbarte Garantieleistung erlischt im Falle eigenmächtiger, unautorisierter Mängelbeseitigung. 12. Die Haftung für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verschulden unsererseits bleibt von diesen Regelungen selbstverständlich unberührt. § 15. Montage 1.Montage, Inbetriebnahme sowie Überprüfung und Reparatur gelieferter Ware sind selbständige Leistungen. 2.Die Monteurentsendung erfolgt nach Anforderung so schnell wie möglich. Voranschläge über Kosten und Zeitdauer der Montagen sind annähernd und unverbindlich. Bei Terminüberschreitung sind Rechnungsabzüge, Abweichungen von unseren Bedingungen oder Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art, ausgeschlossen. 3.Montagekosten sind rein netto Kasse zahlbar ohne jeden Abzug. 4.Der Monteureinsatz erfolgt nach unserer Xxxx. 5.Der Monteur ist verpflichtet, an jedem Wochenende und nach beendeter Arbeit dem Besteller oder seinem Beauftragtem die Abrechnung zur Prüfung und Unterschrift vorzulegen und die Durchschrift auszuhändigen. Unterschriftlich anerkannte Montagekosten und unterschriftlich anerkannter Materialaufwand sind für beide Teile verbindlich. Ist der Besteller oder einer von ihm Beauftragter bei Schluss der Montage nicht anwesend, so dass dem Monteur Arbeitsstunden und Materialaufwand nicht schriftlich bestätigt werden können, so gelten die von unseren Monteuren getroffenen Feststellungen als verbindlich. 6.Unsere Monteure gelten als im Dienst des Bestellers stehend. Wie behalten uns die Auswahl der Monteure vor; sie geschieht nach bester Sorgfalt. Für Arbeiten der Monteure wird eine Haftung nur übernommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 7.Der Besteller hat folgendes zu beachten: - Die Maschine muss aus dem Einsatz gezogen und gesäubert sein. - Für Stromanschluss am Montageort ist Sorge sonst vom Käufer zu tragen. - Vorarbeiten müssen geleistet sein, so dass bei Eintreffen unserer Monteure die Montage sofort begonnen werden kann. 8.Der Besteller hat auf seine Kosten die Gestellung von Hilfskräften in der vom Monteur benötigten Anzahl und Eignung zu veranlassen. Die Hilfskräfte haben sich den Anordnungen des Monteurs, soweit sie die Montage betreffen, zu fügen. Der Monteur kann den Austausch ungeeigneten Personals verlangen. 9.Nach Beendigung der Montage hat sich der Besteller von der Ordnungsmäßigkeit der Ausführung zu überzeugen und dem Monteur hierüber eine Bescheinigung auszuhändigen. Unterbleibt das, gleichgültig aus welchem Grund, so können Beanstandungen nur anerkannt werden, wenn sie sofort nach Abreise des Monteurs schriftlich geltend gemacht werden.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Mängelrüge. Der Besteller ist sofort Käufer hat unverzüglich die gelieferte Xxxx zu prüfen und allfällige Mängel umgehend zu prüfen. Wird diese Prüfung unterlassen, nicht in dem gebotenen Umfang durchgeführt oder werden erkennbare Mängel nicht unverzüglich spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Eingang Erhalt der Waren, dem Verkäufer angezeigt, so gilt die Ware hinsichtlich solcher Mängel als genehmigt. Bei Übergabe der Ware am Bestimmungsort zu deren Überprüfung verpflichtet. Offene nicht erkennbare Mängel hat er binnen 10 Tagen sind ebenfalls unverzüglich nach Lieferung der Ware uns gegenüber schriftlich ihrer Entdeckung zu rügen. Im Falle eines verdeckten Mangels spätestens 10 Beanstandungen sind schriftlich unter Angabe der Bestelldaten, der Rechnungs- und Versandnummer sowie unter detaillierter Angabe der behaupteten Mängel zu erheben. Der Käufer ist verpflichtet, die beanstandete Xxxx für 30 Tage nach Entdeckungder Mängelrüge für den Verkäufer zur Überprüfung verfügbar zu halten; dies ändert jedoch nichts an der Verpflich- tung des Käufers, in jedem Fall innerhalb der Gewährleistungsfristdie gerügten Mängel präzise nachzuweisen. Der Besteller hat seine Schadenminderungspflicht genüge zu tun. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der schriftlichen Mitteilung bei uns. Im übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, insofern sie schriftlich nicht anders befristet werden. Erkennen wir eine Mängelrüge als berechtigt an, so können wir nach unserer Beanstandete Xxxx entweder den Mangel im Rahmen unserer Gewährleistung gem. § 14 beseitigen oder einen angemessenen Geldausgleich vornehmen. § 14. Gewährleistung Wir übernehmen bei neuer Ware und bei nachweislich ordnungsgemäßem Gebrauch dieser Ware innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang Gewährleistung nach folgender Maßgabe: 1. Alle sich zeigenden Mängel infolge mangelhafter Ausführung oder Materialschäden werden bei frachtfreier Einsendung ab Werk oder Lager Halver behoben. 2. Ersatzlieferung oder Gutschrift können erst nach einwandfreier Feststellung unser Gewährleistungspflicht durch genaue Untersuchung durch uns geleistet darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Verkäufers zurück- gesandt werden. Bei unberechtigter Mängelrüge trägt ordnungsgemäß erhobenen und begründeten Mängelrügen ist der Besteller Verkäufer nach seiner Xxxx unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Käufers zu Preisnach- laß, Nachbesserung, Umtausch oder Rücknahme der Ware gegen Erstattung des Kaufpreises verpflichtet. Erfüllt der Verkäufer diese Verpflichtung nicht, so kann der Käufer zwischen diesen Rechten wählen. Weitere Ansprüche des Käufers sind, soweit rechtlich zulässig, aus- geschlossen, wobei die Prüfkosten sowie alle weiteren Aufwendungen. 3Haftung des Verkäufers auch bei festgestellten Mängeln jedenfalls mit dem Wert der gelieferten bzw beanstandeten Ware begrenzt ist. Weitergehende Rechte auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz irgendwelcher Art sind ausgeschlossen, Dies gilt insbesondere sind wir nicht verpflichtetfür Ersatz von Xxxxxxx, die Transport- und Arbeitskosten für das Auswechseln beanstandeter Teile bei dem Besteller zu tragen. 4. Mängel, die infolge normalen Verschleißes, unsachgemäßer Behandlung, Überbeanspruchung oder Veränderung nicht unmittelbar an der gelieferten Teile oder durch ähnliche Einwirkungen hervorgerufen werden oder begünstigt worden sind, unterliegen nicht unser Ersatzpflicht oder Garantie. 5. Gewährleistung kann von uns abgelehnt werden, wenn von anderer Seite Veränderung vorgenommen worden Ware selbst entstanden sind. Wir haften ferner Werden ausdrücklich Minderqualitäten (nicht für Beschädigungen infolge fehlerhafter oder nachlässiger Montage, infolge Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel sowie für solche Beschädigungen, die durch Zusammenstoß oder andere Unfälle verursacht werden. 6. Bei Fehlschlägen der Nachbesserungen bleibt dem Besteller ein Recht auf Wandlung oder Minderung ausdrücklich vorbehalten. Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausdrücklich ausgeschlossen, sofern uns oder einem von uns beauftragtem Erfüllungsgehilfen nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden zur Last fällt. 7. Bei gebrauchter Ware ist jede Gewährleistung und Haftung für Sachmängel grundsätzlich ausgeschlossen. 8. Soweit Ware von uns vereinbarungsgemäß ganz oder teilweise überholt ist, soweit das Vorhandensein bestimmter Eigenschaften ausdrücklich und schriftlich zugesichert ist, gilt für die Gewährleistung unter Ausschluss weitergehendender Ansprüche folgendes: Die Gewährleistung bezieht sich nur auf die Teile, deren Ersatz uns vertraglich oblag sowie auf die fachgerechte und ordentliche Durchführung der von uns durchzuführenden Arbeiten. 9. Alle über die Absätze 11a-8 hinausgehenden Ansprüche, auch solche mittelbarer Natur, insbesondere auf Ersatz jeden Nachfolgeschadens, sind ausgeschlossen. 10. Sofern wir für Schadenersatz haftenQualitäten) verkauft, ist die Haftung zum einen Gewährleistung aus- geschlossen, es sei denn, sie gelieferte Ware weicht von der Höhe nach beschränkt auf einen im Rahmen des typischen Geschäftsablaufes bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schaden, im übrigen maximal auf die Höhe des Kaufpreises. 11. Eine etwa vereinbarte Garantieleistung erlischt im Falle eigenmächtiger, unautorisierter Mängelbeseitigung. 12vereinbarten Minderqualität ab. Die Haftung Gewährleistung ist für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verschulden unsererseits bleibt von diesen Regelungen selbstverständlich unberührt. § 15. Montage 1.MontageAuswirkungen ausgeschlossen, Inbetriebnahme sowie Überprüfung und Reparatur gelieferter Ware sind selbständige Leistungen. 2.Die Monteurentsendung erfolgt die aus der unsachgemäßen Bearbeitung der Waren, durch unrichtige Beratung oder Anweisung durch den Verkäufer oder durch die unrichtige Lagerung der Waren nach Anforderung so schnell wie möglich. Voranschläge über Kosten und Zeitdauer der Montagen sind annähernd und unverbindlich. Bei Terminüberschreitung sind Rechnungsabzüge, Abweichungen von unseren Bedingungen oder Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art, ausgeschlossen. 3.Montagekosten sind rein netto Kasse zahlbar ohne jeden Abzug. 4.Der Monteureinsatz erfolgt nach unserer Xxxx. 5.Der Monteur ist verpflichtet, an jedem Wochenende und nach beendeter Arbeit dem Besteller oder seinem Beauftragtem die Abrechnung zur Prüfung und Unterschrift vorzulegen und die Durchschrift auszuhändigen. Unterschriftlich anerkannte Montagekosten und unterschriftlich anerkannter Materialaufwand sind für beide Teile verbindlich. Ist der Besteller oder einer von ihm Beauftragter bei Schluss der Montage nicht anwesend, so dass dem Monteur Arbeitsstunden und Materialaufwand nicht schriftlich bestätigt werden können, so gelten die von unseren Monteuren getroffenen Feststellungen als verbindlich. 6.Unsere Monteure gelten als im Dienst des Bestellers stehend. Wie behalten uns die Auswahl der Monteure vor; sie geschieht nach bester Sorgfalt. Für Arbeiten der Monteure wird eine Haftung nur übernommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 7.Der Besteller hat folgendes zu beachten: - Die Maschine muss aus dem Einsatz gezogen und gesäubert sein. - Für Stromanschluss am Montageort ist Sorge zu tragen. - Vorarbeiten müssen geleistet sein, so dass bei Eintreffen unserer Monteure die Montage sofort begonnen werden kann. 8.Der Besteller hat auf seine Kosten die Gestellung von Hilfskräften in der vom Monteur benötigten Anzahl und Eignung zu veranlassenderen Lieferung resultieren. Die Hilfskräfte haben sich Ware muss durch den Anordnungen des MonteursKäufer an einem geeigneten, soweit sie die Montage betreffen, zu fügen. Der Monteur kann den Austausch ungeeigneten Personals verlangen. 9.Nach Beendigung der Montage hat sich der Besteller von der Ordnungsmäßigkeit der Ausführung zu überzeugen verschlossenen und dem Monteur hierüber eine Bescheinigung auszuhändigen. Unterbleibt das, gleichgültig aus welchem Grund, so können Beanstandungen nur anerkannt werden, wenn sie sofort nach Abreise des Monteurs schriftlich geltend gemacht wetterfesten Ort gelagert werden.

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Mängelrüge. 8.1 Der Besteller ist sofort Käufer hat die Pflicht zu überprüfen, dass die Produkte vollständig geliefert worden sind und ob sie irgendwelche offensichtlichen Mängel aufweisen. Derartige Mängel sind auf den Transportpapieren (CMR-Schein usw.) zu vermerken, und Ecoratio muss innerhalb von zwei Arbeitstagen schriftlich, unter Angabe der Chargennummer, des Packzettels sowie des Lieferscheins, diesbezüglich informiert werden. Die festgestellten Mängel sind in geeigneter Form (Fotos usw.) zu dokumentieren. Die jeweilige(n) Unterlage(n) muss/müssen dem Mängelbericht hinzugefügt werden. Reklamationen, die sich erst bei Ingebrauchnahme der vom Lieferanten gelieferten Produkte herausstellen, sind dem Lieferanten innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang Bekanntwerden des Mangels schriftlich, unter Angabe der Ware am Bestimmungsort genauen Nummer, und, im Falle des Weiterverkaufs, sofern relevant, einschließlich des Auslieferungsdatums an den Kunden des Käufers sowie des Verwendungszeitpunktes und der Art der Verwendung, anzuzeigen. Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung zur Beseitigung von Unklarheiten hinsichtlich des Produkts, auf das sich die Reklamation bezieht und zu deren Überprüfung verpflichtet. Offene Mängel hat er binnen 10 Tagen der Frage, ob das Produkt, nach Lieferung Ablauf der Ware uns gegenüber schriftlich zu rügenHaltbarkeitsdauer, vom Käufer ausgelie- fert/benutzt und/oder gegebenenfalls von dessen Kunden eingesetzt wurde. Im Falle eines verdeckten Mangels spätestens 10 Tage Reklamationsfall sorgt der Käufer dafür, soweit dies möglich ist, irgendwelche verbleibenden vorhandenen Muster des betreffenden Materials (das den Reklamationsgegenstand darstellt), sicherzustellen und sie bis zum Abschluss des Reklamationsfalles zu bewahren. 8.2 Sollte, trotz aller aufgewendeten Sorgfalt, die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, so wird Ecoratio – vorbehaltlich der Tatsache, dass der Mangel fristgemäß gemeldet wird – nach Entdeckungeigenem Ermessen den Mangel beseitigen oder Ersatzware liefern, in jedem Fall innerhalb der Gewährleistungsfristohne dabei zur Entschädigung für den Werteverlust oder für den Schaden verpflichtet zu sein. Der Besteller hat seine Schadenminderungspflicht genüge zu tun. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist Bei Lieferung von Ersatzware ist der Eingang Käufer gehalten, die zu ersetzende Ware an Ecoratio zurückzugeben. 8.3 Der Käufer hat die Rechnung sofort zu prüfen und eventuelle Fehler hinsichtlich der schriftlichen Mitteilung bei uns. Im übrigen gelten die gesetzlichen GewährleistungsfristenRechnung unverzüglich, insofern sie schriftlich nicht anders befristet werden. Erkennen wir eine Mängelrüge als berechtigt an, so können wir nach unserer Xxxx entweder den Mangel im Rahmen unserer Gewährleistung gem. § 14 beseitigen oder einen angemessenen Geldausgleich vornehmen. § 14. Gewährleistung Wir übernehmen bei neuer Ware und bei nachweislich ordnungsgemäßem Gebrauch dieser Ware spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten zwei Werktagen nach Gefahrübergang Gewährleistung nach folgender Maßgabe: 1. Alle sich zeigenden Mängel infolge mangelhafter Ausführung oder Materialschäden werden bei frachtfreier Einsendung ab Werk oder Lager Halver behobenErhalt der Rechnung, anzuzeigen, und zwar unter ausführlicher Beschreibung der Art des Fehlers in der Rechnung. 2. Ersatzlieferung oder 8.4 Sollte Ecoratio einen Fehler in Bezug auf die Rechnung anerkennen, wird Ecoratio eine Gutschrift können erst nach einwandfreier Feststellung unser Gewährleistungspflicht durch genaue Untersuchung durch uns geleistet werden. Bei unberechtigter Mängelrüge trägt der Besteller die Prüfkosten sowie alle weiteren Aufwendungenund eine neue Rechnung ausstellen. 3. Weitergehende Rechte auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz irgendwelcher Art sind ausgeschlossen, insbesondere sind wir 8.5 Bestellte und ordnungsgemäß gelieferte Xxxx darf nicht verpflichtet, die Transport- und Arbeitskosten für das Auswechseln beanstandeter Teile bei dem Besteller zu tragen. 4. Mängel, die infolge normalen Verschleißes, unsachgemäßer Behandlung, Überbeanspruchung oder Veränderung der gelieferten Teile oder durch ähnliche Einwirkungen hervorgerufen werden oder begünstigt worden sind, unterliegen nicht unser Ersatzpflicht oder Garantie. 5. Gewährleistung kann von uns abgelehnt werden, wenn von anderer Seite Veränderung vorgenommen worden sind. Wir haften ferner nicht für Beschädigungen infolge fehlerhafter oder nachlässiger Montage, infolge Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel sowie für solche Beschädigungen, die durch Zusammenstoß oder andere Unfälle verursacht ohne Ecoratios schriftliches diesbezügliches Einverständnis zurückgeschickt werden. 6. Bei Fehlschlägen 8.6 Sollte sich eine vom Käufer vorgebrachte Mängelrüge als unbegründet erweisen, so trägt der Nachbesserungen bleibt dem Besteller ein Recht auf Wandlung oder Minderung ausdrücklich vorbehalten. SchadenersatzansprücheKäufer die Untersuchungskosten und alle weiteren, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausdrücklich ausgeschlossen, sofern uns oder einem von uns beauftragtem Erfüllungsgehilfen nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden zur Last fällt. 7. Bei gebrauchter Ware ist jede Gewährleistung und Haftung für Sachmängel grundsätzlich ausgeschlossen. 8. Soweit Ware von uns vereinbarungsgemäß ganz oder teilweise überholt ist, soweit das Vorhandensein bestimmter Eigenschaften ausdrücklich und schriftlich zugesichert ist, gilt für die Gewährleistung unter Ausschluss weitergehendender Ansprüche folgendes: Die Gewährleistung bezieht sich nur auf die Teile, deren Ersatz uns vertraglich oblag sowie auf die fachgerechte und ordentliche Durchführung der von uns durchzuführenden Arbeiten. 9. Alle über die Absätze 1-8 hinausgehenden Ansprüche, auch solche mittelbarer Natur, insbesondere auf Ersatz jeden Nachfolgeschadens, sind ausgeschlossen. 10. Sofern wir für Schadenersatz haften, ist die Haftung zum einen der Höhe nach beschränkt auf einen im Rahmen des typischen Geschäftsablaufes bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schaden, im übrigen maximal auf die Höhe des Kaufpreises. 11. Eine etwa vereinbarte Garantieleistung erlischt im Falle eigenmächtiger, unautorisierter Mängelbeseitigung. 12. Die Haftung für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verschulden unsererseits bleibt von diesen Regelungen selbstverständlich unberührt. § 15. Montage 1.Montage, Inbetriebnahme sowie Überprüfung und Reparatur gelieferter Ware sind selbständige Leistungen. 2.Die Monteurentsendung erfolgt nach Anforderung so schnell wie möglich. Voranschläge über Kosten und Zeitdauer der Montagen sind annähernd und unverbindlich. Bei Terminüberschreitung sind Rechnungsabzüge, Abweichungen von unseren Bedingungen oder Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art, ausgeschlossen. 3.Montagekosten sind rein netto Kasse zahlbar ohne jeden Abzug. 4.Der Monteureinsatz erfolgt nach unserer Xxxx. 5.Der Monteur ist verpflichtet, an jedem Wochenende und nach beendeter Arbeit dem Besteller oder seinem Beauftragtem die Abrechnung Ecoratio zur Prüfung und Unterschrift vorzulegen und die Durchschrift auszuhändigen. Unterschriftlich anerkannte Montagekosten und unterschriftlich anerkannter Materialaufwand sind für beide Teile verbindlich. Ist der Besteller oder einer von ihm Beauftragter bei Schluss der Montage nicht anwesend, so dass dem Monteur Arbeitsstunden und Materialaufwand nicht schriftlich bestätigt werden können, so gelten die von unseren Monteuren getroffenen Feststellungen als verbindlich. 6.Unsere Monteure gelten als im Dienst des Bestellers stehend. Wie behalten uns die Auswahl der Monteure vor; sie geschieht nach bester Sorgfalt. Für Arbeiten der Monteure wird eine Haftung nur übernommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 7.Der Besteller hat folgendes zu beachten: - Die Maschine muss aus dem Einsatz gezogen und gesäubert sein. - Für Stromanschluss am Montageort ist Sorge zu tragen. - Vorarbeiten müssen geleistet sein, so dass bei Eintreffen unserer Monteure die Montage sofort begonnen werden kann. 8.Der Besteller hat auf seine Kosten die Gestellung von Hilfskräften in der vom Monteur benötigten Anzahl und Eignung zu veranlassen. Die Hilfskräfte haben sich den Anordnungen des Monteurs, soweit sie die Montage betreffen, zu fügen. Der Monteur kann den Austausch ungeeigneten Personals verlangen. 9.Nach Beendigung der Montage hat sich der Besteller von der Ordnungsmäßigkeit der Ausführung zu überzeugen und dem Monteur hierüber eine Bescheinigung auszuhändigen. Unterbleibt das, gleichgültig aus welchem Grund, so können Beanstandungen nur anerkannt werden, wenn sie sofort nach Abreise des Monteurs schriftlich geltend gemacht werdenMängelrüge entstandenen Kosten.

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Mängelrüge. 1. Der Besteller ist sofort Kunde hat Ware und Verpackungen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort zu deren Überprüfung verpflichtet. Offene Mängel hat er binnen 10 Tagen nach Lieferung der Ware uns gegenüber schriftlich zu rügen. Im Falle eines verdeckten Mangels spätestens 10 Tage nach EntdeckungAblieferung, in jedem Fall vor Weiter- verkauf, Verarbeitung, Vermischung, Ver- brauch unverzüglich zu untersuchen und alle Mängel, Fehlmengen oder Falschliefe- rungen unverzüglich unter Wahrung der Textform zu rügen. Mängelrügen müssen innerhalb von 3 Ta- gen nach Feststellung ebenfalls unter Ein- haltung der GewährleistungsfristTextform und detailliert ange- meldet werden, jedoch keinesfalls später als 30 Tage nach Erhalt der Lieferung, an- dernfalls gilt die Ware als vom Kunden ge- nehmigt, es sei denn, dass es sich um ei- nen Mangel handelt, der bei der Untersu- chung nicht erkennbar war. Der Besteller hat seine Schadenminderungspflicht genüge zu tun. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der schriftlichen Mitteilung bei uns. Im übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, insofern sie schriftlich nicht anders befristet werden. Erkennen wir eine Mängelrüge als berechtigt anZeigt sich spä- ter ein solcher Mangel, so können wir muss die An- zeige unverzüglich nach unserer Xxxx entweder den Mangel im Rahmen unserer Gewährleistung gemder Entdeckung gemacht werden, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als ge- nehmigt. § 14 beseitigen Mängelrügen sind nicht mehr zu- lässig, wenn uns eine Nachprüfung der be- anstandeten Ware nicht mehr möglich ist, außer bei bestimmungsgemäßer Be- oder einen angemessenen Geldausgleich vornehmen. § 14. Gewährleistung Wir übernehmen bei neuer Ware und bei nachweislich ordnungsgemäßem Gebrauch dieser Ware innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang Gewährleistung nach folgender Maßgabe: 1. Alle sich zeigenden Mängel infolge mangelhafter Ausführung oder Materialschäden werden bei frachtfreier Einsendung ab Werk oder Lager Halver behobenVerarbeitung der Ware. 2. Ersatzlieferung oder Gutschrift können erst nach einwandfreier Feststellung unser Gewährleistungspflicht durch genaue Untersuchung durch uns geleistet Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückge- sandt werden. Bei unberechtigter berechtigter Mängelrüge trägt der Besteller vergüten wir die Prüfkosten sowie alle weiteren AufwendungenKosten des preiswertesten Versandes. 3. Weitergehende Rechte auf WandlungFür den Fall, Minderung oder Schadenersatz irgendwelcher Art sind ausgeschlossendass in Abweichung von Ziff. VI. 1. eine andere Lieferung als „ab Werk“ vereinbart ist, insbesondere sind wir nicht verpflichtet, die hat der Kunde Transport- schäden gegenüber dem Frachtführer zu dokumentieren und Arbeitskosten für das Auswechseln beanstandeter Teile bei dem Besteller zu tragenuns unverzüglich unter Wahrung der Textform mitzuteilen. 4. MängelMaßnahmen zur Schadensminderung gel- ten nicht als Mängelanerkenntnis. Durch Verhandlungen über etwaige Rügen ver- zichten wir nicht auf den Einwand, dass die infolge normalen VerschleißesRüge nicht rechtzeitig, unsachgemäßer Behandlung, Überbeanspruchung sachlich unbegrün- det oder Veränderung der gelieferten Teile oder durch ähnliche Einwirkungen hervorgerufen werden oder begünstigt worden sind, unterliegen nicht unser Ersatzpflicht oder Garantiesonst ungenügend gewesen sei. 5. Gewährleistung kann von uns abgelehnt werden, wenn von anderer Seite Veränderung vorgenommen worden sind. Wir haften ferner nicht für Beschädigungen infolge fehlerhafter oder nachlässiger Montage, infolge Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel sowie für solche Beschädigungen, die durch Zusammenstoß oder andere Unfälle verursacht werden. 6. Bei Fehlschlägen der Nachbesserungen bleibt dem Besteller ein Recht auf Wandlung oder Minderung ausdrücklich vorbehalten. Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausdrücklich ausgeschlossen, sofern uns oder einem von uns beauftragtem Erfüllungsgehilfen nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden zur Last fällt. 7. Bei gebrauchter Ware ist jede Gewährleistung und Haftung für Sachmängel grundsätzlich ausgeschlossen. 8. Soweit Ware von uns vereinbarungsgemäß ganz oder teilweise überholt ist, soweit das Vorhandensein bestimmter Eigenschaften ausdrücklich und schriftlich zugesichert ist, gilt für die Gewährleistung unter Ausschluss weitergehendender Ansprüche folgendes: Die Gewährleistung bezieht sich nur auf die Teile, deren Ersatz uns vertraglich oblag sowie auf die fachgerechte und ordentliche Durchführung der von uns durchzuführenden Arbeiten. 9. Alle über die Absätze 1-8 hinausgehenden Ansprüche, auch solche mittelbarer Natur, insbesondere auf Ersatz jeden Nachfolgeschadens, sind ausgeschlossen. 10. Sofern wir für Schadenersatz haften, ist die Haftung zum einen der Höhe nach beschränkt auf einen im Rahmen des typischen Geschäftsablaufes bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schaden, im übrigen maximal auf die Höhe des Kaufpreises. 11. Eine etwa vereinbarte Garantieleistung erlischt im Falle eigenmächtiger, unautorisierter Mängelbeseitigung. 12. Die Haftung für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verschulden unsererseits bleibt von diesen Regelungen selbstverständlich unberührt. § 15. Montage 1.Montage, Inbetriebnahme sowie Überprüfung und Reparatur gelieferter Ware sind selbständige Leistungen. 2.Die Monteurentsendung erfolgt nach Anforderung so schnell wie möglich. Voranschläge über Kosten und Zeitdauer der Montagen sind annähernd und unverbindlich. Bei Terminüberschreitung sind Rechnungsabzüge, Abweichungen von unseren Bedingungen oder Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art, ausgeschlossen. 3.Montagekosten sind rein netto Kasse zahlbar ohne jeden Abzug. 4.Der Monteureinsatz erfolgt nach unserer Xxxx. 5.Der Monteur ist verpflichtet, an jedem Wochenende und nach beendeter Arbeit dem Besteller oder seinem Beauftragtem die Abrechnung zur Prüfung und Unterschrift vorzulegen und die Durchschrift auszuhändigen. Unterschriftlich anerkannte Montagekosten und unterschriftlich anerkannter Materialaufwand sind für beide Teile verbindlich. Ist der Besteller oder einer von ihm Beauftragter bei Schluss der Montage nicht anwesend, so dass dem Monteur Arbeitsstunden und Materialaufwand nicht schriftlich bestätigt werden können, so gelten die von unseren Monteuren getroffenen Feststellungen als verbindlich. 6.Unsere Monteure gelten als im Dienst des Bestellers stehend. Wie behalten uns die Auswahl der Monteure vor; sie geschieht nach bester Sorgfalt. Für Arbeiten der Monteure wird eine Haftung nur übernommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 7.Der Besteller hat folgendes zu beachten: - Die Maschine muss aus dem Einsatz gezogen und gesäubert sein. - Für Stromanschluss am Montageort ist Sorge zu tragen. - Vorarbeiten müssen geleistet sein, so dass bei Eintreffen unserer Monteure die Montage sofort begonnen werden kann. 8.Der Besteller hat auf seine Kosten die Gestellung von Hilfskräften in der vom Monteur benötigten Anzahl und Eignung zu veranlassen. Die Hilfskräfte haben sich den Anordnungen des Monteurs, soweit sie die Montage betreffen, zu fügen. Der Monteur kann den Austausch ungeeigneten Personals verlangen. 9.Nach Beendigung der Montage hat sich der Besteller von der Ordnungsmäßigkeit der Ausführung zu überzeugen und dem Monteur hierüber eine Bescheinigung auszuhändigen. Unterbleibt das, gleichgültig aus welchem Grund, so können Beanstandungen nur anerkannt werden, wenn sie sofort nach Abreise des Monteurs schriftlich geltend gemacht werden.

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