Common use of Mängelrüge Clause in Contracts

Mängelrüge. Außer bei Verbrauchen ist die Voraussetzung jeglicher Gewährleistungsansprüche die Erhebung einer unverzüglichen und schriftlichen detaillierte und konkretisierte Mängelrüge nach Erkennbarkeit des Mangels.

Appears in 3 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Mängelrüge. Außer bei Verbrauchen Verbrauchen, ist die Voraussetzung jeglicher Gewährleistungsansprüche die Erhebung einer unverzüglichen und schriftlichen detaillierte und konkretisierte Mängelrüge nach Erkennbarkeit des Mangels.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängelrüge. Außer bei Verbrauchen Verbrauchen, ist die Voraussetzung jeglicher Gewährleistungsansprüche die Erhebung einer unverzüglichen unver- züglichen und schriftlichen detaillierte und konkretisierte Mängelrüge nach Erkennbarkeit des Mangels.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängelrüge. Außer bei Verbrauchen Verbrauchern ist die Voraussetzung jeglicher Gewährleistungsansprüche die Erhebung einer unverzüglichen und schriftlichen detaillierte und konkretisierte Mängelrüge nach Erkennbarkeit des Mangels.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Mängelrüge. Außer bei Verbrauchen ist die Voraussetzung jeglicher Gewährleistungsansprüche die Erhebung einer unverzüglichen und schriftlichen detaillierte detaillierten und konkretisierte konkretisierten Mängelrüge nach Erkennbarkeit des Mangels.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mängelrüge. Außer bei Verbrauchen Verbrauchen, ist die Voraussetzung jeglicher jeg- licher Gewährleistungsansprüche die Erhebung einer unverzüglichen und schriftlichen detaillierte und konkretisierte Mängelrüge nach Erkennbarkeit des Mangels.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen