Mängelrüge. Mängelrügen sind bei offenen Mängeln spätestens innerhalb von 12 Kalendertagen nach Empfang der Ware an den Verkäufer abzusenden. Versteckte Mängel hat der Käufer unverzüglich nach deren Entdeckung gegenüber dem Verkäufer zu rügen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Zahlungs Und Lieferungsbedingungen, Einheitsbedingungen Der Deutschen Textilwirtschaft
Mängelrüge. Mängelrügen sind bei offenen Mängeln spätestens innerhalb von 12 Kalendertagen nach Empfang der Ware an den beim Verkäufer abzusendenschriftlich ein- zugehen. Versteckte Mängel hat der Käufer unverzüglich spätestens sieben Tage nach deren Entdeckung gegenüber dem Verkäufer schriftlich zu rügen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelrüge. Mängelrügen sind bei offenen Mängeln spätestens innerhalb von 12 Kalendertagen nach Empfang der Ware an den Verkäufer abzusenden. Versteckte Mängel hat der Käufer Käu- fer unverzüglich nach deren Entdeckung gegenüber dem Verkäufer zu rügen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelrüge. Mängelrügen sind bei offenen Mängeln spätestens innerhalb von 12 Kalendertagen Kalen- dertagen nach Empfang der Ware an den Verkäufer abzusenden. Versteckte Mängel hat der Käufer unverzüglich nach deren Entdeckung gegenüber dem Verkäufer zu rügen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen