Common use of Mängelrüge Clause in Contracts

Mängelrüge. 7.1 Ist der Käufer Kaufmann, hat er das Saatgut unverzüglich spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach Übergabe zu untersuchen. Wird das Saatgut in geschlossenen Behältnissen zum Zweck des Wiederverkaufs erworben, besteht die Untersuchungs- pflicht nur, wenn das Behältnis geöffnet wird oder wenn Anzeichen, zum Beispiel an der Verpackung, erkennbar sind, die auf einen Mangel des Saatguts hindeuten. 7.2 Ist der Käufer Xxxxxxxx hat er offensichtliche Mängel der Ware unverzüglich spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Übergabe gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind vom Käufer, der Kaufmann ist, ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach Bekanntwerden gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Maßgeblich ist der Zugang der Rüge beim Verkäufer. Der Verkäufer kann vom Käufer die Mängelrüge in schriftlicher Form verlangen, dadurch verlängern sich die Fristen in den Sätzen 1 und 2 auf fünf Werktage, wobei der Zugang der Rüge beim Verkäufer maßgeblich ist. 7.3 Sofern der Käufer zwar Unternehmer aber kein Kaufmann ist, verlängern sich die in 7.1 und 7.2 genannten Fristen um jeweils 2 Werktage.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferungsbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferungsbedingungen

Mängelrüge. 7.1 Ist der Käufer KaufmannXxxxxxxx, hat er das Saatgut unverzüglich unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 zwei Werktagen nach Übergabe zu untersuchen. Wird das Saatgut in geschlossenen Behältnissen zum Zweck des Wiederverkaufs erworben, besteht die Untersuchungs- pflicht Untersuchungspflicht nur, wenn das Behältnis geöffnet wird wird, oder wenn Anzeichen, zum Beispiel an der Verpackung, erkennbar sind, die auf einen Mangel des Saatguts hindeuten. 7.2 Ist der Käufer Xxxxxxxx Xxxxxxxx, hat er offensichtliche Mängel der Ware unverzüglich des Saatguts unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 drei Werktagen nach Übergabe gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind vom Käufer, der Kaufmann ist, ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 zwei Werktagen nach Bekanntwerden bekannt werden, gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Maßgeblich ist der Zugang der Rüge beim Verkäufer. Der Verkäufer kann vom Käufer die Mängelrüge in schriftlicher Form verlangen, dadurch verlängern sich die Fristen in den Sätzen 1 und 2 auf fünf Werktage, wobei der Zugang der Rüge beim Verkäufer maßgeblich ist. 7.3 Sofern der Käufer zwar Unternehmer Unternehmer, aber kein Kaufmann ist, verlängern ver- längern sich die in 7.1 und 7.2 genannten Fristen um jeweils 2 zwei Werktage.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferungsbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferungsbedingungen

Mängelrüge. 7.1 Ist der Käufer KaufmannXxxxxxxx, hat er das Saatgut unverzüglich unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 zwei Werktagen nach Übergabe zu untersuchen. Wird das Saatgut in geschlossenen Behältnissen zum Zweck des Wiederverkaufs erworben, besteht die Untersuchungs- pflicht Untersuchungspflicht nur, wenn das Behältnis geöffnet wird oder wenn Anzeichen, zum Beispiel an der Verpackung, erkennbar sind, die auf einen Mangel des Saatguts hindeuten. 7.2 Ist der Käufer Xxxxxxxx Xxxxxxxx, hat er offensichtliche Mängel der Ware unverzüglich des Saatguts unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 drei Werktagen nach Übergabe gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind vom Käufer, der Kaufmann ist, ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 zwei Werktagen nach Bekanntwerden bekannt werden, gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Maßgeblich ist der Zugang der Rüge beim Verkäufer. Der Verkäufer kann vom Käufer die Mängelrüge in schriftlicher Form verlangen, dadurch verlängern sich die Fristen in den Sätzen 1 und 2 auf fünf Werktage, wobei der Zugang der Rüge beim Verkäufer maßgeblich ist. 7.3 Sofern der Käufer zwar Unternehmer Unternehmer, aber kein Kaufmann ist, verlängern sich die in 7.1 und 7.2 genannten Fristen um jeweils 2 zwei Werktage.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferungsbedingungen

Mängelrüge. 7.1 Ist der Käufer Kaufmann, hat er das Saatgut unverzüglich spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach Übergabe zu untersuchen. Wird das Saatgut in geschlossenen Behältnissen zum Zweck des Wiederverkaufs erworben, besteht die Untersuchungs- pflicht Untersuchungspflicht nur, wenn das Behältnis geöffnet wird oder wenn Anzeichen, zum Beispiel an der Verpackung, erkennbar sind, die auf einen Mangel des Saatguts hindeuten. 7.2 Ist der Käufer Xxxxxxxx hat er offensichtliche Mängel der Ware unverzüglich spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Übergabe gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind vom Käufer, der Kaufmann ist, ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach Bekanntwerden gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Maßgeblich ist der Zugang der Rüge beim Verkäufer. Der Verkäufer kann vom Käufer Erfolgt eine Rüge nicht rechtzeitig, gilt die Mängelrüge in schriftlicher Form verlangen, dadurch verlängern sich die Fristen in den Sätzen 1 Ware als vertragsgemäß und 2 auf fünf Werktage, wobei der Zugang der Rüge beim Verkäufer maßgeblich istgenehmigt. 7.3 Sofern der Käufer zwar Unternehmer aber kein Kaufmann ist, verlängern sich die in 7.1 und 7.2 genannten Fristen um jeweils 2 Werktage.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferungsbedingungen

Mängelrüge. 7.1 Ist der Der Käufer Kaufmannhat das Rebenpflanzgut unverzüglich, hat er das Saatgut unverzüglich spätestens innerhalb von 2 Werktagen 4 Werkta- gen nach Übergabe zu untersuchen. Wird das Saatgut in geschlossenen Behältnissen zum Zweck des Wiederverkaufs erworben, besteht die Untersuchungs- pflicht nur, wenn das Behältnis geöffnet wird oder wenn Anzeichen, zum Beispiel an der Verpackung, erkennbar sind, die auf einen Mangel des Saatguts hindeuten. 7.2 Ist der Der Käufer Xxxxxxxx hat er offensichtliche Mängel der Ware unverzüglich des Rebenpflanzguts unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 5 Werktagen nach Übergabe gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Nicht offensichtliche offen- sichtliche Mängel sind vom Käufer, der Kaufmann ist, ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 4 Werktagen nach Bekanntwerden bekannt werden, gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Maßgeblich ist der Zugang der Rüge beim Verkäufer. Der Verkäufer kann vom Käufer die Mängelrüge in schriftlicher Form verlangen, dadurch verlängern sich die Fristen in den Sätzen 1 und 2 auf fünf um drei Werktage, wobei der Zugang der Rüge beim Verkäufer maßgeblich ist. Werden die Fristen für die Mängelrüge nicht eingehal- ten, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, im nichtkaufmännischen Geschäftsver- kehr bei verborgenen Mängeln jedoch nicht vor Ablauf der durch § 9.3 bestimmten Gewährleis- tungsfrist. 7.3 Sofern der Der Käufer zwar Unternehmer aber kein Kaufmann ist, verlängern sich hat das beanstandete Rebenpflanzgut sachgemäß aufzubewahren und dem Verkäufer die in 7.1 Möglichkeit zur sofortigen Besichtigung und 7.2 genannten Fristen um jeweils 2 WerktageÜberprüfung einzuräumen.

Appears in 1 contract

Samples: Verkaufs Und Lieferungsbedingungen

Mängelrüge. 7.1 Ist der Käufer KaufmannXxxxxxxx, hat er das Saatgut unverzüglich unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach Übergabe zu untersuchen. Wird das Saatgut in geschlossenen Behältnissen zum Zweck des Wiederverkaufs erworben, besteht die Untersuchungs- pflicht Untersuchungspflicht nur, wenn das Behältnis geöffnet wird oder wenn Anzeichen, zum Beispiel an der Verpackung, erkennbar sind, die auf einen Mangel des Saatguts hindeuten. 7.2 Ist der Käufer Xxxxxxxx Xxxxxxxx, hat er offensichtliche Mängel der Ware unverzüglich des Saatguts unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Übergabe gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind vom Käufer, der Kaufmann ist, ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach Bekanntwerden bekannt werden, gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Maßgeblich ist der Zugang der Rüge beim Verkäufer. Der Verkäufer kann vom Käufer die Mängelrüge in schriftlicher Form verlangen, dadurch verlängern sich die Fristen in den Sätzen 1 und 1und 2 auf fünf Werktage, wobei der Zugang der Rüge beim Verkäufer maßgeblich ist. 7.3 Sofern der Käufer zwar Unternehmer Unternehmer, aber kein Kaufmann ist, verlängern sich die in 7.1 und 7.2 genannten Fristen um jeweils 2 Werktage.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferungsbedingungen