Mängelrüge. Bei der Lieferung von Waren, die E.ON gemäß § 377 HGB untersuchen muss, beträgt die Frist zur Untersuchung und Rüge eines offenen Mangels der Ware 30 Kalendertage ab Entgegennahme der Lieferung. Die Rügefrist bei versteckten Mängeln beträgt 14 Kalendertage ab Entdeckung des Mangels.
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Samples: General Terms and Conditions of Purchase, General Terms and Conditions
Mängelrüge. Bei der Lieferung von Waren, die E.ON HPS gemäß § 377 HGB untersuchen muss, beträgt die Frist zur Untersuchung und Rüge eines offenen Mangels der Ware 30 Kalendertage ab Entgegennahme der Lieferung. Die Rügefrist bei versteckten Mängeln beträgt 14 Kalendertage ab Entdeckung des Mangels.
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Mängelrüge. Bei der Lieferung von Waren, die E.ON EWV gemäß § 377 HGB untersuchen muss, beträgt die Frist zur Untersuchung und Rüge eines offenen Mangels der Ware 30 Kalendertage ab Entgegennahme der Lieferung. Die Rügefrist bei versteckten Mängeln beträgt 14 Kalendertage ab Entdeckung des Mangels.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Mängelrüge. Bei der Lieferung von Waren, die E.ON Regionetz gemäß § 377 HGB untersuchen muss, beträgt die Frist zur Untersuchung und Rüge eines offenen Mangels der Ware 30 Kalendertage ab Entgegennahme der Lieferung. Die Rügefrist bei versteckten Mängeln beträgt 14 Kalendertage ab Entdeckung des Mangels.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Mängelrüge. Bei der Lieferung von Waren, die E.ON Süwag gemäß § 377 HGB untersuchen muss, beträgt die Frist zur Untersuchung und Rüge eines offenen Mangels der Ware 30 Kalendertage ab Entgegennahme der Lieferung. Die Rügefrist bei versteckten Mängeln beträgt 14 Kalendertage ab Entdeckung des Mangels.
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Mängelrüge. Bei der Lieferung von Waren, die E.ON enviaM gemäß § 377 HGB untersuchen muss, beträgt die Frist zur Untersuchung und Rüge eines offenen Mangels der Ware 30 Kalendertage ab Entgegennahme der Lieferung. Die Rügefrist bei versteckten Mängeln beträgt 14 Kalendertage ab Entdeckung des Mangels.
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Mängelrüge. Bei 377 Abs. 1 HGB gilt mit der Lieferung von WarenMaßgabe, die E.ON gemäß § 377 HGB untersuchen muss, beträgt dass die Frist zur Untersuchung und Rüge eines offenen Mangels der Ware 30 Kalendertage ab Entgegennahme der Lieferung. Die Rügefrist , bei versteckten Mängeln beträgt 14 Kalendertage ab Entdeckung des MangelsMangels beträgt.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen