Mängelrügen. 1. Mängel, die pflicht- und sachgemäßer Prüfung und Analyse sofort zu erkennen sind, müssen dem Lieferanten unverzüglich nach Ablieferung schriftlich angezeigt werden. Anderenfalls stehen dem Käufer keine Mängelansprüche zu. Mängelansprüche aus Untersuchungsergebnissen, die den inneren Wert der pflanzlichen Waren betreffen, werden vom Lieferanten nur anerkannt, wenn die Untersuchung durch ein zugelassenes, akkreditiertes Analysenlabor ermittelt wurde. 2. Im Falle offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der Bestellten kann der Lieferant innerhalb einer Frist von 7 Werktagen die Lieferung ausbessern bzw. neu liefern. Der Vertragspartner ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung/ Nachlieferung berechtigt, den Verkaufspreis herabzusetzen bzw. eine Wandlung des Vertrages zu verlangen. 3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Vertragsgegenstandes nach unserer Xxxx beim Käufer/ bei uns/ bei einem akkreditierten Labor zuzugestehen. Sofern der Vertragspartner uns die Überprüfung verweigert, werden wir von der Gewährleistung freigestellt. 4. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. 5. Verkauft unser Vertragspartner den Vertragsgegenstand an Dritte weiter, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/ oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen. 6. Die EZG/ Mitgliedsbetriebe haften nur für grobes Verschulden und im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Verluste oder Beschädigungen, welche während des Transportes entstanden, sind vom Empfänger bei dem Transportunternehmen zu reklamieren. Diese Reklamation hat sich der Empfänger schriftlich bestätigen zu lassen. Beschädigungen, welche während des Transports eingetreten sind, berechtigen unseren Vertragspartner nicht zu einer Annahmeverweigerung. 1. Alle Abholungen oder Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Im kaufmännischen Verkehr geht das Eigentum an der Kaufsache erst bei Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner über. 2. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren untrennbar vermischt, vermengt oder verbunden, erlangt der Lieferant an der einheitlichen Sache Miteigentum in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. 3. Durch Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Lieferant Miteigentum in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. 4. Vor dem Eigentumsübergang ist die Verpfändung ohne Sicherungseignung der Ware untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Vertragspartner bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab. Die EZG/ Mitgliedsbetriebe haben das Recht, die ihnen gehörenden Waren in einer angemessenen Höhe gegen die üblichen Gefahren auf Kosten des Vertragspartners abzusichern und ihr die Versicherungsansprüche abzutreten. Die EZG/ ihre Mitgliedsbetriebe sind auch berechtigt, die Versicherungsprämien zu Lasten des Vertragspartners zu leisten. 5. Ist der Vertragspartner mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein bzw. ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Liquidität oder Kreditwürdigkeit, ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. In einem solchen Fall haben wir das Recht (Verein/ Mitgliedsbetriebe) vom Vertrag zurückzutreten und/ oder die Einziehungsbefugnis des Vertragspartners zu widerrufen. Gleichzeitig sind wir berechtigt Schufa bzw. andere Auskünfte über unseren Vertragspartner einzuholen.
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Mängelrügen. Der Verkäufer bemüht sich, einwandfreie und handelsübliche Qualität zu liefern. Da die Ware Naturprodukt ist, wird hinsichtlich der Mängel haftung folgendes vereinbart:
1. MängelQualitätsunterschiede und Maßbezeichnungen in einer Teilmenge, die pflicht- und sachgemäßer Prüfung und Analyse sofort zu erkennen sind, müssen dem Lieferanten unverzüglich nach Ablieferung schriftlich angezeigt auf unterschiedliche Wachstumsbedingungen zurückzuführen sind können nur dann beanstandet werden. Anderenfalls stehen dem Käufer keine Mängelansprüche zu. Mängelansprüche aus Untersuchungsergebnissen, die den inneren Wert der pflanzlichen Waren betreffen, werden vom Lieferanten nur anerkannt, wenn die Untersuchung durch ein zugelassenes, akkreditiertes Analysenlabor ermittelt wurdesie 10% oder mehr der betreffenden Warensorte aus der insgesamt zu liefernden Vertragsmenge überschreiten.
2. Im Falle offensichtlich mangelhafter Der Käufer ist verpflichtet, die Ware, sobald sie abladebereit steht, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu prüfen, und etwaige Mängel vor Beginn der Entladung oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware sobald sie sichtbar werden, telegrafisch und durch Einschreibebrief anzuzeigen. Eine Rüge gilt als der Bestellten kann der Lieferant innerhalb einer Frist von 7 Werktagen verspätet, wenn sie später als 24 Stunden nach Abladebereitstellung abgegangen ist. Rechte aus Mängelrügen können nur dann geltend gemacht werden, wenn die Lieferung ausbessern bzw. neu liefernRüge rechtzeitig erhoben und mit offiziellen Dokumenten (Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen) ordnungsgemäß belegt wird. Der Vertragspartner ist bei Fehlschlagen Käufer verpflichtet sich, notfalls fernmündlich den Verkäufer von der Nachbesserung/ Nachlieferung berechtigtBestellung des Gutachters zu benachrichtigen, den Verkaufspreis herabzusetzen bzw. eine Wandlung und dem Verkäufer Gelegenheit zu geben, an Ort und Stell etwaige Reklamationen mit einem abschlussbevollmächtigten Vertreter des Vertrages Käufers zu verlangenverhandeln.
3. Der Vertragspartner ist verpflichtetIst eine Reklamation berechtigt und ordnungsgemäß belegt, uns kann der Käufer nach Xxxx des Verkäufers nur folgende Rechte geltend machen:
a) Abhilfe und Beseitigung der festgestellten Mängel oder
b) Ersatzlieferung zu den ursprünglichen Bedingungen oder
c) Preisnachlass auf die Überprüfung Ware. Alle anderen Ansprüche des fehlerhaften Vertragsgegenstandes nach unserer Xxxx beim Käufer/ bei uns/ bei einem akkreditierten Labor zuzugestehenKäufers, insbesondere über den Kaufpreis hinausgehende Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen Reklamationen oder Falschlieferung, auch eine etwa berechtigte, gibt dem Käufer weder das Recht, den Rechnungsbetrag sofort zu kürzen ode ganz oder teilweise einzubehalten, noch vom Vertrage zurückzutreten. Sofern der Vertragspartner uns die Überprüfung verweigert, werden wir von der Gewährleistung freigestellt.
4. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte Ein Zurückhalterecht des Käufers ist ausgeschlossen.
5. Verkauft unser Vertragspartner den Vertragsgegenstand an Dritte weiter, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/ oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.
6. Die EZG/ Mitgliedsbetriebe haften nur für grobes Verschulden und im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Verluste oder Beschädigungen, welche während des Transportes entstanden, sind vom Empfänger bei dem Transportunternehmen zu reklamieren. Diese Reklamation hat sich der Empfänger schriftlich bestätigen zu lassen. Beschädigungen, welche während des Transports eingetreten sind, berechtigen unseren Vertragspartner nicht zu einer Annahmeverweigerung.
1. Alle Abholungen oder Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Im kaufmännischen Verkehr geht das Eigentum an der Kaufsache erst bei Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner über.
2. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren untrennbar vermischt, vermengt oder verbunden, erlangt der Lieferant an der einheitlichen Sache Miteigentum in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
3. Durch Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Lieferant Miteigentum in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
4. Vor dem Eigentumsübergang ist die Verpfändung ohne Sicherungseignung der Ware untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Vertragspartner bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab. Die EZG/ Mitgliedsbetriebe haben das Recht, die ihnen gehörenden Waren in einer angemessenen Höhe gegen die üblichen Gefahren auf Kosten des Vertragspartners abzusichern und ihr die Versicherungsansprüche abzutreten. Die EZG/ ihre Mitgliedsbetriebe sind auch berechtigt, die Versicherungsprämien zu Lasten des Vertragspartners zu leisten.
5. Ist der Vertragspartner mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein bzw. ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Liquidität oder Kreditwürdigkeit, ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. In einem solchen Fall haben wir das Recht (Verein/ Mitgliedsbetriebe) vom Vertrag zurückzutreten und/ oder die Einziehungsbefugnis des Vertragspartners zu widerrufen. Gleichzeitig sind wir berechtigt Schufa bzw. andere Auskünfte über unseren Vertragspartner einzuholen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelrügen. 1. MängelDer Besteller hat die gelieferte Xxxx auf Fehlerfreiheit, Eignung für den vorgesehenen Zweck und Fehlermengen zu prüfen. Unterlässt er die pflicht- Prüfung, entfällt jede Haftung des Lieferers. Maßgebend für Qualität und sachgemäßer Ausführung der Erzeugnisse sind die Ausfallmuster, welche dem Besteller auf Wunsch vom Lieferer zur Prüfung und Analyse sofort zu erkennen sind, müssen dem Lieferanten unverzüglich nach Ablieferung schriftlich angezeigt vorgelegt werden. Anderenfalls stehen dem Käufer keine Mängelansprüche zu. Mängelansprüche aus Untersuchungsergebnissen, die den inneren Wert Der Hinweis auf technische Normen dient der pflanzlichen Waren betreffen, werden vom Lieferanten nur anerkannt, wenn die Untersuchung durch ein zugelassenes, akkreditiertes Analysenlabor ermittelt wurdeLeistungsbeschreibung und ist nicht als Beschaffenheitsgarantie auszulegen.
2. Im Falle offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit Wenn der Lieferer den Besteller außerhalb seiner Vertragsleistung beraten hat, haftet er für die Funktionsfähigkeit und die Eignung des Liefergegenstandes nur bei ausdrücklicher vorheriger Zusicherung.
3. Schriftliche Mängelrügen müssen bei offenen Mängeln sofort, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware durch den Besteller, oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als bei verborgenen Mängeln, unverzüglich nach Entdeckung des Mangels, spätestens 6 Monate nach Auslieferung erhoben werden. Die Beweislast dafür, dass es sich um einen verborgenen Mangel handelt, trifft den Besteller. Nach Ablauf dieser Frist können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. In beiden Fällen verjähren, soweit nichts anderes vereinbart, alle Mängelansprüche zwölf Monate nach Gefahrenübergang. Soweit das Gesetz gern. § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, 479 Abs. 1 BGB und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese.
4. Bei begründeter Mängelrüge - wobei die vom Besteller schriftlich freigegebenen Ausfallmuster die zu erwartende Qualität und Ausführung bestimmen - ist der Bestellten kann Lieferer zur Nacherfüllung verpflichtet. Kommt er dieser Verpflichtung nicht innerhalb angemessener Frist nach oder schlägt eine Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, ist der Lieferant innerhalb einer Frist von 7 Werktagen die Lieferung ausbessern bzw. neu liefern. Der Vertragspartner ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung/ Nachlieferung Besteller berechtigt, den Verkaufspreis herabzusetzen bzwKaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. eine Wandlung Weitergehende Ansprüche, insbesondere Aufwendungsersatz- oder Schadensersatzansprüche wegen Mangel- oder Mangelfolgeschäden, bestehen nur im Rahmen der Regelungen zu VII. Ersetzte Teile sind auf Verlangen an den Lieferer unfrei zurückzusenden.
5. Eigenmächtiges Nacharbeiten und unsachgemäße Behandlung haben den Verlust aller Mängelansprüche zur Folge. Nur zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder bei Verzug der Mängelbeseitigung durch den Lieferer ist der Besteller berechtigt, nach vorheriger Verständigung des Vertrages Lieferers nachzubessern und dafür Ersatz der angemessenen Kosten zu verlangen.
36. Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Vertragsgegenstandes Verschleiß oder Abnutzung in gewöhnlichem Umfang zieht keine Gewährleistungsansprüche nach unserer Xxxx beim Käufer/ bei uns/ bei einem akkreditierten Labor zuzugestehen. Sofern der Vertragspartner uns die Überprüfung verweigert, werden wir von der Gewährleistung freigestelltsich.
47. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
5Rückgriffsansprüche gern. Verkauft unser Vertragspartner §§ 478, 479 BGB bestehen nur, sofern die Inanspruchnahme durch den Vertragsgegenstand an Dritte weiter, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/ oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.
6. Die EZG/ Mitgliedsbetriebe haften nur für grobes Verschulden Verbraucher berechtigt war und im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Verluste oder Beschädigungen, welche während des Transportes entstanden, sind vom Empfänger bei dem Transportunternehmen zu reklamieren. Diese Reklamation hat sich der Empfänger schriftlich bestätigen zu lassen. Beschädigungen, welche während des Transports eingetreten sind, berechtigen unseren Vertragspartner nicht zu einer Annahmeverweigerung.
1. Alle Abholungen oder Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Im kaufmännischen Verkehr geht das Eigentum an der Kaufsache erst bei Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner über.
2. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren untrennbar vermischt, vermengt oder verbunden, erlangt der Lieferant an der einheitlichen Sache Miteigentum in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
3. Durch Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Lieferant Miteigentum in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
4. Vor dem Eigentumsübergang ist die Verpfändung ohne Sicherungseignung der Ware untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall gesetzlichen Umfang, nicht dagegen für nicht mit dem Lieferer abgestimmte Kulanzregelungen und setzen die Beachtung eigener Pflichten des Rückgriffsberechtigten, insbesondere die Beachtung der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Vertragspartner bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns abRügeobliegenheiten, voraus.
8. Die EZG/ Mitgliedsbetriebe haben das Recht, die ihnen gehörenden Waren in einer angemessenen Höhe gegen die üblichen Gefahren auf Kosten des Vertragspartners abzusichern und ihr die Versicherungsansprüche abzutreten. Die EZG/ ihre Mitgliedsbetriebe sind auch berechtigt, die Versicherungsprämien zu Lasten des Vertragspartners zu leistenPrüfergebnisse eines Erstmusterprüfberichtes gelten nicht als zugesicherte Eigenschaften.
5. Ist der Vertragspartner mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein bzw. ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Liquidität oder Kreditwürdigkeit, ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. In einem solchen Fall haben wir das Recht (Verein/ Mitgliedsbetriebe) vom Vertrag zurückzutreten und/ oder die Einziehungsbefugnis des Vertragspartners zu widerrufen. Gleichzeitig sind wir berechtigt Schufa bzw. andere Auskünfte über unseren Vertragspartner einzuholen.
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Mängelrügen. 1. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren bei der Lieferung auf sichtbare und/oder sofort erkennbare Mängel zu prüfen. Als solche gelten alle Mängel, die durch normale Sinneswahrnehmung oder eine einfache Stichprobe festgestellt werden können. Darüber hinaus ist der Käufer verpflichtet zu prüfen, ob die gelieferten Waren auch in anderer Hinsicht der Bestellung entsprechen. Durch die Nichteinhaltung der Prüfpflicht verliert der Käufer alle möglichen Ansprüche gegenüber dem Verkäufer.
2. Weichen Anzahl, Menge und Gewicht der gelieferten Waren um weniger als 10 % von den Vereinbarungen ab, so ist der Käufer dennoch zur Abnahme der gelieferten Waren verpflichtet.
3. Mängelrügen der Qualität und Quantität der gelieferten Waren müssen schriftlich und spätestens innerhalb von acht Kalendertagen nach der Lieferung erfolgen. Mängel, die pflicht- und sachgemäßer Prüfung und Analyse sofort zu erkennen sinderst später entdeckt werden können (nicht sichtbare Mängel), müssen dem Lieferanten Verkäufer unverzüglich nach Ablieferung schriftlich angezeigt ihrer Entdeckung, in jedem Fall aber vor Ablauf der ersten Vegetationsperiode nach der Lieferung mitgeteilt werden. Anderenfalls stehen dem Sobald diese Fristen überschritten sind, wird davon ausgegangen, dass der Käufer keine Mängelansprüche zu. Mängelansprüche aus Untersuchungsergebnissen, die den inneren Wert der pflanzlichen Waren betreffen, werden vom Lieferanten nur anerkannt, wenn die Untersuchung durch ein zugelassenes, akkreditiertes Analysenlabor ermittelt wurde.
2. Im Falle offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der Bestellten kann der Lieferant innerhalb einer Frist von 7 Werktagen die Lieferung ausbessern bzw. neu liefern. Der Vertragspartner ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung/ Nachlieferung berechtigt, den Verkaufspreis herabzusetzen bzw. eine Wandlung des Vertrages zu verlangen.
3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Vertragsgegenstandes nach unserer Xxxx beim Käufer/ bei uns/ bei einem akkreditierten Labor zuzugestehen. Sofern der Vertragspartner uns die Überprüfung verweigert, genehmigt hat und werden wir von der Gewährleistung freigestelltMängelrügen nicht mehr berücksichtigt.
4. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossenMängelrüge muss eine Beschreibung des Mangels enthalten, und dem Verkäufer muss auf erstes Anfordern die Möglichkeit gegeben werden, die Mängelrüge zu untersuchen.
5. Verkauft unser Vertragspartner den Vertragsgegenstand an Dritte weiterDer Käufer sollte dem Verkäufer gestatten, ist ihm untersagtdie betreffenden Waren durch einen Sachverständigen oder eine unabhängige Prüfstelle prüfen zu lassen. Erklärt der Sachverständige die Mängelrüge für begründet, wegen so gehen die Kosten der damit verbundenen gesetzlichen und/ oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns Überprüfung zu verweisenLasten des Verkäufers. Im Falle einer unbegründeten Erklärung gehen die Kosten zu Lasten des Käufers.
6. Die EZG/ Mitgliedsbetriebe haften Wenn der Käufer dem Verkäufer rechtzeitig eine Mängelrüge gemeldet hat und der Verkäufer die Mängelrüge anerkannt hat, ist der Verkäufer nur für grobes Verschulden und im Falle verpflichtet, nach seinem Ermessen die fehlenden Waren zu liefern, die gelieferte Ware zu ersetzen oder einen verhältnismäßigen Teil des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Verluste oder Beschädigungen, welche während des Transportes entstanden, sind vom Empfänger bei dem Transportunternehmen Kaufpreises zu reklamieren. Diese Reklamation hat sich der Empfänger schriftlich bestätigen zu lassen. Beschädigungen, welche während des Transports eingetreten sind, berechtigen unseren Vertragspartner nicht zu einer Annahmeverweigerungerstatten.
17. Alle Abholungen oder Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Im kaufmännischen Verkehr geht das Eigentum an Die Einreichung einer Mängelrüge bewirkt keine Aussetzung der Kaufsache erst bei Eingang aller Zahlungen aus Zahlungsverpflichtung des Käufers, es sei denn, der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner überVerkäufer stimmt einer solchen Aussetzung ausdrücklich zu.
2. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren untrennbar vermischt, vermengt oder verbunden, erlangt der Lieferant an der einheitlichen Sache Miteigentum in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
3. Durch Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Lieferant Miteigentum in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
4. Vor dem Eigentumsübergang ist die Verpfändung ohne Sicherungseignung der Ware untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Vertragspartner bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab8. Die EZG/ Mitgliedsbetriebe haben das Recht, die ihnen gehörenden Rücksendung der Waren in einer angemessenen Höhe gegen die üblichen Gefahren erfolgt auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners abzusichern Käufers und ihr die Versicherungsansprüche abzutreten. Die EZG/ ihre Mitgliedsbetriebe sind auch berechtigt, die Versicherungsprämien zu Lasten kann nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vertragspartners zu leistenVerkäufers erfolgen.
5. Ist der Vertragspartner mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein bzw. ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Liquidität oder Kreditwürdigkeit, ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. In einem solchen Fall haben wir das Recht (Verein/ Mitgliedsbetriebe) vom Vertrag zurückzutreten und/ oder die Einziehungsbefugnis des Vertragspartners zu widerrufen. Gleichzeitig sind wir berechtigt Schufa bzw. andere Auskünfte über unseren Vertragspartner einzuholen.
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Mängelrügen. (1. ) Mängel, die bei pflicht- und sachgemäßer Prüfung und Analyse sofort zu erkennen Untersuchung ohne weiteres erkennbar sind, müssen dem Lieferanten Verkäufer unverzüglich nach einer Ablieferung schriftlich angezeigt werden, soweit keine kürzeren Fristen anzuwenden sind. Anderenfalls Andernfalls stehen dem Käufer keine Mängelansprüche irgendwelcher Art nicht zu, es sei denn, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Mängelansprüche aus UntersuchungsergebnissenHier ist der Nachweis von Seiten des Käufers zu erbringen.
(2) Untersuchungsergebnisse, die den inneren Wert der pflanzlichen Waren von beanstandeten landwirtschaftlichen Produkten und Futtermittel betreffen, werden vom Lieferanten Verkäufer nur anerkannt, wenn die jeweilige Untersuchung durch ein zugelassenesvon einer LUFA (Landw. Untersuchungs- und Forschungsanstalt) oder einem öffentlich anerkannten Analyseinstitut aus einer repräsentativen Probe erfolgt, akkreditiertes Analysenlabor ermittelt die von einem vereidigten Probenehmer gezogen wurde.
2. Im Falle offensichtlich mangelhafter (3) Ist eine Beanstandung berechtigt, so kann der Käufer die Beseitigung des Mangels oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen die Lieferung einer offensichtlich mangelfreien Sache verlangen. Bei Abweichungen und/oder Vermischungen von Arten oder Sorten sowie bei Kontamination mit unerwünschten Stoffen, haftet der Verkäufer für alle Schäden, auch soweit dadurch andere Lagerpartien betroffen werden, nach den gesetzlichen Vorschriften.
(4) Ist die Ersatzlieferung berechtigterweise beanstandet, so steht dem Käufer das Recht auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag zu.
(5) Berechtigte Mängelrügen bei anderen Ware als der Bestellten verbrauchbaren Sachen kann der Lieferant innerhalb einer Frist von 7 Werktagen die Lieferung ausbessern bzwVerkäufer wahlweise durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigen. neu liefern. Der Vertragspartner ist bei Fehlschlagen Soweit solche in angemessener Zeit nicht erreicht werden können, hat der Nachbesserung/ Nachlieferung berechtigt, den Verkaufspreis herabzusetzen bzw. eine Wandlung des Vertrages zu verlangenKäufer wahlweise ein Minderungs- oder Rücktrittsrecht zu.
3(6) Die Landhandelsfirma haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Vertragsgegenstandes nach unserer Xxxx beim Käufer/ bei uns/ bei einem akkreditierten Labor zuzugestehen. Sofern der Vertragspartner uns die Überprüfung verweigert, werden wir von der Gewährleistung freigestelltDies gilt auch für eine mögliche Haftung für Erfüllungshilfen und/oder gesetzliche Vertreter.
4(7) Die Rechte des Käufers wegen Mängeln verjähren in einem Jahr. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossenVerjährung beginnt mit Ablieferung der Ware.
5. Verkauft unser Vertragspartner den Vertragsgegenstand an Dritte weiter, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/ oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.
6. Die EZG/ Mitgliedsbetriebe haften nur für grobes Verschulden und im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Verluste oder Beschädigungen, welche während des Transportes entstanden, sind vom Empfänger bei dem Transportunternehmen zu reklamieren. Diese Reklamation hat sich der Empfänger schriftlich bestätigen zu lassen. Beschädigungen, welche während des Transports eingetreten sind, berechtigen unseren Vertragspartner nicht zu einer Annahmeverweigerung.
1. Alle Abholungen oder Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Im kaufmännischen Verkehr geht das Eigentum an der Kaufsache erst bei Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner über.
2. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren untrennbar vermischt, vermengt oder verbunden, erlangt der Lieferant an der einheitlichen Sache Miteigentum in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
3. Durch Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Lieferant Miteigentum in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
4. Vor dem Eigentumsübergang ist die Verpfändung ohne Sicherungseignung der Ware untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Vertragspartner bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab. Die EZG/ Mitgliedsbetriebe haben das Recht, die ihnen gehörenden Waren in einer angemessenen Höhe gegen die üblichen Gefahren auf Kosten des Vertragspartners abzusichern und ihr die Versicherungsansprüche abzutreten. Die EZG/ ihre Mitgliedsbetriebe sind auch berechtigt, die Versicherungsprämien zu Lasten des Vertragspartners zu leisten.
5. Ist der Vertragspartner mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein bzw. ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Liquidität oder Kreditwürdigkeit, ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. In einem solchen Fall haben wir das Recht (Verein/ Mitgliedsbetriebe) vom Vertrag zurückzutreten und/ oder die Einziehungsbefugnis des Vertragspartners zu widerrufen. Gleichzeitig sind wir berechtigt Schufa bzw. andere Auskünfte über unseren Vertragspartner einzuholen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelrügen. 18.1 Die Waren sind unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort zu untersuchen. Mängel, die pflicht- Der Besteller hat etwaige Beanstandungen von Menge und sachgemäßer Prüfung und Analyse sofort zu erkennen sind, müssen Beschaffenheit unverzüglich spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Eintreffen der Ware durch schriftliche Anzeige dem Lieferanten mitzuteilen. Bei versteckten Mängeln ist die Rüge unverzüglich nach Ablieferung schriftlich angezeigt werdenFeststellung zu erheben. Anderenfalls stehen dem Käufer In beiden Fällen verjähren, soweit nichts anderes vereinbart, alle Mängelansprüche zwölf Monate nach Gefahrübergang.
8.2 Kleine Abweichungen im Gewicht des zur Verarbeitung kommenden Materials (+/–10%) sowie in der Farbtönung stellen keine Mängelansprüche zu. Mängelansprüche aus Untersuchungsergebnissen, die den inneren Wert Mängel dar.
8.3 Untersuchungspflicht der pflanzlichen Waren betreffen, werden vom Lieferanten nur anerkanntgelieferten Ware besteht auch dann, wenn die Untersuchung durch ein zugelassenes, akkreditiertes Analysenlabor ermittelt wurdeAusfall- sowie Andruckmuster übersandt worden sind.
28.4 Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Im Falle offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der Bestellten kann Bei Sachmängeln ist der Lieferant zur Nacherfüllung (nach seiner Xxxx Nachbesserung oder Ersatzlieferung) berechtigt. Kommt der Lieferant dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessener Frist von 7 Werktagen nach oder schlägt die Lieferung ausbessern bzw. neu liefern. Der Vertragspartner Nacherfüllung wiederholt fehl, ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung/ Nachlieferung Besteller berechtigt, den Verkaufspreis herabzusetzen bzwKaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. eine Wandlung Für weitergehende Ansprüche, insbesondere Aufwendungsersatz- und Schadensersatzansprüche wegen Mangel- oder Mangelfolgeschäden gelten die Haftungsbeschränkungen gem. Punkt 9.
8.5 Ersetzte Teile sind auf Verlangen an den Lieferanten unfrei zurückzusenden.
8.6 Eigenmächtiges Nacharbeiten und unsachgemäße Behandlung haben den Verlust aller Mängelansprüche zur Folge. Nur zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder bei Verzug der Mängelbeseitigung durch den Lieferanten ist der Besteller berechtigt, nach vorheriger Verständigung des Vertrages Lieferanten nachzubessern und dafür Ersatz der angemessenen Kosten zu verlangen.
3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Vertragsgegenstandes 8.7 Verschleiß oder Abnutzung in üblichem Umfang zieht keine Gewährleistungsansprüche nach unserer Xxxx beim Käufer/ bei uns/ bei einem akkreditierten Labor zuzugestehen. Sofern der Vertragspartner uns die Überprüfung verweigert, werden wir von der Gewährleistung freigestelltsich.
48.8 Rückgriffsansprüche gem. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
5. Verkauft unser Vertragspartner §§ 478, 479 BGB bestehen nur, sofern die Inanspruchnahme des Rückgriffsberechtigten durch den Vertragsgegenstand an Dritte weiter, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/ oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.
6. Die EZG/ Mitgliedsbetriebe haften nur für grobes Verschulden Verbraucher berechtigt war und im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Verluste oder Beschädigungen, welche während des Transportes entstanden, sind vom Empfänger bei dem Transportunternehmen zu reklamieren. Diese Reklamation hat sich der Empfänger schriftlich bestätigen zu lassen. Beschädigungen, welche während des Transports eingetreten sind, berechtigen unseren Vertragspartner nicht zu einer Annahmeverweigerung.
1. Alle Abholungen oder Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Im kaufmännischen Verkehr geht das Eigentum an der Kaufsache erst bei Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner über.
2. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren untrennbar vermischt, vermengt oder verbunden, erlangt der Lieferant an der einheitlichen Sache Miteigentum in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
3. Durch Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Lieferant Miteigentum in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
4. Vor dem Eigentumsübergang ist die Verpfändung ohne Sicherungseignung der Ware untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall gesetzlichen Umfang, nicht dagegen für nicht mit dem Lieferanten abgestimmte Kulanzregelungen und setzen die Beachtung eigener Pflichten des Rückgriffsberechtigten, insbesondere die Beachtung der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Vertragspartner bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab. Die EZG/ Mitgliedsbetriebe haben das RechtRügeobliegenheiten, die ihnen gehörenden Waren in einer angemessenen Höhe gegen die üblichen Gefahren auf Kosten des Vertragspartners abzusichern und ihr die Versicherungsansprüche abzutreten. Die EZG/ ihre Mitgliedsbetriebe sind auch berechtigt, die Versicherungsprämien zu Lasten des Vertragspartners zu leistenvoraus.
5. Ist der Vertragspartner mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein bzw. ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Liquidität oder Kreditwürdigkeit, ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. In einem solchen Fall haben wir das Recht (Verein/ Mitgliedsbetriebe) vom Vertrag zurückzutreten und/ oder die Einziehungsbefugnis des Vertragspartners zu widerrufen. Gleichzeitig sind wir berechtigt Schufa bzw. andere Auskünfte über unseren Vertragspartner einzuholen.
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Samples: Sales Contracts
Mängelrügen. 1. Mängel, Unsere technischen Beratungen und Angebote werden mit äußerster Sorgfalt ausgear- beitet unter Berücksichtigung der uns bekannten Parameter und Umstände. Die Vielzahl der Verwendungsmöglichkeiten dieser Produkte schließt eine Gewährleistung und Haf- tung für Richtigkeit unserer Empfehlungen im Einzelfall aus. Patentrechtliche Verletzun- gen sind nicht beabsichtigt. Für die pflicht- und sachgemäßer Prüfung und Analyse sofort zu erkennen sind, müssen dem Lieferanten unverzüglich nach Ablieferung schriftlich angezeigt werden. Anderenfalls stehen dem Käufer keine Mängelansprüche zu. Mängelansprüche aus Untersuchungsergebnissen, die den inneren Wert der pflanzlichen Waren betreffen, werden vom Lieferanten nur anerkannt, wenn die Untersuchung durch ein zugelassenes, akkreditiertes Analysenlabor ermittelt wurdeEinlagerung von Elastomer-Artikeln gilt DIN 7716 (2.75).
2. Im Falle offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit Für Reklamationen gelten die §§ 377, 378 HGB. Mängel sind i.S. dieser Vorschriften unverzüglich nach dem Empfang der Ware in schriftlicher Form anzuzeigen und zwar bevor die Ware weiter verarbeitet oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der Bestellten kann der Lieferant innerhalb einer Frist von 7 Werktagen die Lieferung ausbessern bzw. neu liefern. Der Vertragspartner ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung/ Nachlieferung berechtigt, den Verkaufspreis herabzusetzen bzw. eine Wandlung des Vertrages zu verlangeneingebaut worden ist.
3. Der Vertragspartner Treten Mängel der Ware auf, so ist der Käufer auf unseren Wunsch hin verpflichtet, ihre Beschaffenheit durch einen neutralen Sachverständigen aufnehmen zu lassen. Alle Män- gelansprüche werden hinfällig, falls der Käufer uns oder unserem Vorlieferanten keine Gelegenheit gibt, an Ort und Stelle die Überprüfung des fehlerhaften Vertragsgegenstandes Identität der beanstandeten Ware und die vorge- brachten Mängel zu prüfen und Proben auf Verlangen nicht unverzüglich zur Verfügung stellt. Alle Mängelansprüche werden ferner hinfällig, falls eine Be- oder Verarbeitung der Ware nicht sofort nach Feststellung der Mängel eingestellt oder die Vermischung unserer Xxxx beim Käufer/ bei uns/ bei einem akkreditierten Labor zuzugestehenWare mit Ware anderer Herkunft unterlassen wird und zwar bis zu einer ausdrücklichen Freigabe der Ware durch uns oder unseren Vorlieferanten. Sofern Solange der Vertragspartner uns die Überprüfung verweigertKäufer seine Ver- tragspflichten nicht erfüllt, werden sind wir von der zu keiner Gewährleistung freigestelltverpflichtet.
4. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
5Bei Lieferung fehlerhafter Ware steht uns nach unserer Xxxx das Recht zur Nachbesse- rung oder Nachlieferung zu. Verkauft unser Vertragspartner Können wir diese nicht durchführen, so kann der Käufer an- stelle der Nachbesserung Wandelung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minde- rung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haften wir nur in den Vertragsgegenstand an Dritte weiter, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/ Fällen des groben Vorsatzes oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.
6. Die EZG/ Mitgliedsbetriebe haften nur für grobes Verschulden und im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Verluste oder Beschädigungen, welche während des Transportes entstanden, sind vom Empfänger bei dem Transportunternehmen zu reklamieren. Diese Reklamation hat sich der Empfänger schriftlich bestätigen zu lassen. Beschädigungen, welche während des Transports eingetreten sind, berechtigen unseren Vertragspartner nicht zu einer Annahmeverweigerung.
1. Alle Abholungen oder Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehaltgrober Fahrlässigkeit. Im kaufmännischen Verkehr geht das Eigentum an der Kaufsache erst bei Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner über.
2. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren untrennbar vermischt, vermengt oder verbunden, erlangt der Lieferant an der einheitlichen Sache Miteigentum in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
3. Durch Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Lieferant Miteigentum in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
4. Vor dem Eigentumsübergang übrigen ist die Verpfändung ohne Sicherungseignung der Ware untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Vertragspartner bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab. Die EZG/ Mitgliedsbetriebe haben das Recht, die ihnen gehörenden Waren in einer angemessenen Höhe gegen die üblichen Gefahren auf Kosten des Vertragspartners abzusichern und ihr die Versicherungsansprüche abzutreten. Die EZG/ ihre Mitgliedsbetriebe sind auch berechtigt, die Versicherungsprämien zu Lasten des Vertragspartners zu leistenHaftung ausgeschlossen.
5. Ist der Vertragspartner mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein bzw. ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Liquidität oder Kreditwürdigkeit, ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. In einem solchen Fall haben wir das Recht (Verein/ Mitgliedsbetriebe) vom Vertrag zurückzutreten und/ oder die Einziehungsbefugnis des Vertragspartners zu widerrufen. Gleichzeitig sind wir berechtigt Schufa bzw. andere Auskünfte über unseren Vertragspartner einzuholen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelrügen. 1. MängelMängelrügen aller Art sowie Minderlieferungen oder Falschlieferungen sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Erfolgt dies später als acht Tage nach Empfang der Ware, die pflicht- und sachgemäßer Prüfung und Analyse sofort zu erkennen sindsind Ansprüche daraus gegen uns ausgeschlossen, müssen dem Lieferanten unverzüglich nach Ablieferung schriftlich angezeigt werdenes sei denn, der Mangel war auch bei sorgfältiger Untersuchung der empfangenen Waren nicht erkennbar. Anderenfalls stehen dem Käufer keine Mängelansprüche zu. Mängelansprüche aus Untersuchungsergebnissen, die den inneren Wert Einer Mängelrüge sind Inhaltsetiketten oder der pflanzlichen Waren betreffen, werden vom Lieferanten nur anerkannt, wenn die Untersuchung durch ein zugelassenes, akkreditiertes Analysenlabor ermittelt wurdeSendung beiliegende Kontrollzettel beizufügen.
2. Im Falle offensichtlich mangelhafter Transportschäden oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der Bestellten kann der Lieferant innerhalb einer Frist von 7 Werktagen die Lieferung ausbessern bzw. neu liefernauf dem Transport abhanden gekommene Waren berechtigen nicht zu Mängelrügen und berühren unseren Zahlungsanspruch nicht. Der Vertragspartner ist Besteller hat unverzüglich nach Schadensfeststellung eine Tatbestandsaufnahme bei Fehlschlagen der Nachbesserung/ Nachlieferung berechtigt, den Verkaufspreis herabzusetzen bzw. eine Wandlung des Vertrages zuständigen Stelle zu verlangenveranlassen.
3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Vertragsgegenstandes Bei begründeten Mängelrügen erfolgt nach unserer Xxxx beim Käufer/ bei uns/ bei einem akkreditierten Labor zuzugestehenentweder Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Sofern Unser Recht, die gewählte Art der Vertragspartner uns die Überprüfung verweigertNacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, werden wir von bleibt unberührt. Der Besteller ist zur Rückgabe der Gewährleistung freigestelltbeanstandeten mangelhaften Ware verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt ggf. an Ort und Stelle des Bestellers oder eines Dritten. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Xxxx Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ein Anspruch auf weitere Ersatzlieferung besteht nicht.
4. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
5. Verkauft unser Vertragspartner den Vertragsgegenstand an Dritte weiter, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/ oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.
6. Die EZG/ Mitgliedsbetriebe haften nur für grobes Verschulden und im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Verluste oder Beschädigungen, welche während des Transportes entstanden, sind vom Empfänger bei dem Transportunternehmen zu reklamieren. Diese Reklamation hat sich der Empfänger schriftlich bestätigen zu lassen. Beschädigungen, welche während des Transports eingetreten sind, berechtigen unseren Vertragspartner nicht zu einer Annahmeverweigerung.
1. Alle Abholungen oder Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Im kaufmännischen Verkehr geht das Eigentum an der Kaufsache erst bei Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner über.
2. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren untrennbar vermischt, vermengt oder verbunden, erlangt der Lieferant an der einheitlichen Sache Miteigentum in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
3. Durch Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Lieferant Miteigentum in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
4. Vor dem Eigentumsübergang ist die Verpfändung ohne Sicherungseignung der Ware untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung Unmöglichkeit der Vorbehaltsware tritt der Vertragspartner bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab. Die EZG/ Mitgliedsbetriebe haben das Recht, die ihnen gehörenden Waren in einer angemessenen Höhe gegen die üblichen Gefahren auf Kosten des Vertragspartners abzusichern und ihr die Versicherungsansprüche abzutreten. Die EZG/ ihre Mitgliedsbetriebe sind auch berechtigt, die Versicherungsprämien zu Lasten des Vertragspartners zu leisten.
5. Ist der Vertragspartner mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein bzw. ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Liquidität oder Kreditwürdigkeit, ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. In einem solchen Fall haben wir Nacherfüllung besteht für beide Parteien das Recht (Verein/ Mitgliedsbetriebe) vom Vertrag zurückzutreten und/ oder zum Vertragsrücktritt. Schadenersatzansprüche sind auf die Einziehungsbefugnis Fälle des Vertragspartners zu widerrufen. Gleichzeitig sind wir berechtigt Schufa bzw. andere Auskünfte über unseren Vertragspartner einzuholenVorsatzes und grober Fahrlässigkeit beschränkt.
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Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Mängelrügen. 1. MängelFür Mängel im Sinne des § 434 BGB haftet der Verkäufer nur wie folgt: der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich – insbesondere aber vor einer etwaigen sofortigen Vermischung, Vermengung oder Verarbeitung – auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offen- sichtliche Mängel sind unverzüglich durch Anzeige in Textform an uns zu rügen. Die schriftliche (Textform ausreichend) Rüge des Bestellers muss Art und Ausmaß des Mangels genau bezeichnen. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften unter Kaufleuten gilt die pflicht- Verpflichtung des Käufers zur Untersuchungs- und sachgemäßer Prüfung und Analyse sofort zu erkennen sind, müssen dem Lieferanten unverzüglich nach Ablieferung schriftlich angezeigt werdenRügepflicht gemäß § 377 HGB. Anderenfalls stehen dem Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Käufer keine Mängelansprüche zu. Mängelansprüche aus Untersuchungsergebnissen, die den inneren Wert der pflanzlichen Waren betreffen, werden vom Lieferanten nur anerkanntgenehmigt, wenn uns die Untersuchung durch ein zugelassenesMängelrüge nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, akkreditiertes Analysenlabor ermittelt wurdein dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Käufer bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.
2. Im Falle offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit Stellt der Käufer Mängel an der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der Bestellten kann der Lieferant innerhalb einer Frist von 7 Werktagen die Lieferung ausbessern fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterver- kauft bzw. neu liefern. Der Vertragspartner ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung/ Nachlieferung berechtigt, den Verkaufspreis herabzusetzen bzw. eine Wandlung des Vertrages zu verlangenweiterverarbeitet werden.
3. Der Vertragspartner Käufer ist verpflichtet, uns dem Verkäufer die Überprüfung des fehlerhaften Vertragsgegenstandes nach unserer Xxxx beim Käufer/ bei uns/ bei einem akkreditierten Labor zuzugestehenbeanstandete Ware oder Muster davon zwecks Prüfung der Beanstandung zur Verfügung zu stellen. Sofern der Vertragspartner uns Bei schuld- hafter Verweigerung entfällt die Überprüfung verweigert, werden wir von der Gewährleistung freigestelltHaftung.
4. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte Bei berechtigten Beanstandungen ist ausgeschlossender Verkäufer berechtigt, unter Berücksichtung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) festzu- legen.
5. Verkauft unser Vertragspartner Über einen bei einem Verbraucher eintretenden Gewähr- leistungsfall hat der Käufer den Vertragsgegenstand an Dritte weiter, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/ oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns Verkäufer unverzüglich zu verweiseninformieren.
6. Die EZG/ Mitgliedsbetriebe haften nur für grobes Verschulden und im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Verluste oder Beschädigungen, welche während des Transportes entstanden, sind vom Empfänger bei dem Transportunternehmen zu reklamieren. Diese Reklamation hat sich der Empfänger schriftlich bestätigen zu lassen. Beschädigungen, welche während des Transports eingetreten sind, berechtigen unseren Vertragspartner nicht zu einer Annahmeverweigerung.
1. Alle Abholungen oder Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Im kaufmännischen Verkehr geht das Eigentum an der Kaufsache erst bei Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner über.
2. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren untrennbar vermischt, vermengt oder verbunden, erlangt der Lieferant an der einheitlichen Sache Miteigentum in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
3. Durch Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Lieferant Miteigentum in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
4. Vor dem Eigentumsübergang ist die Verpfändung ohne Sicherungseignung der Ware untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Vertragspartner bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab. Die EZG/ Mitgliedsbetriebe haben das Recht, die ihnen gehörenden Waren in einer angemessenen Höhe gegen die üblichen Gefahren auf Kosten des Vertragspartners abzusichern und ihr die Versicherungsansprüche abzutreten. Die EZG/ ihre Mitgliedsbetriebe sind auch berechtigt, die Versicherungsprämien zu Lasten des Vertragspartners zu leisten.
5. Ist der Vertragspartner mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein bzw. ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Liquidität oder Kreditwürdigkeit, ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. In einem solchen Fall haben wir das Recht (Verein/ Mitgliedsbetriebe) vom Vertrag zurückzutreten und/ oder die Einziehungsbefugnis des Vertragspartners zu widerrufen. Gleichzeitig sind wir berechtigt Schufa bzw. andere Auskünfte über unseren Vertragspartner einzuholen.
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Mängelrügen. (1. Mängel, die pflicht- und sachgemäßer Prüfung und Analyse sofort zu erkennen sind, müssen dem Lieferanten unverzüglich nach Ablieferung schriftlich angezeigt werden. Anderenfalls stehen dem Käufer keine Mängelansprüche zu. Mängelansprüche aus Untersuchungsergebnissen, die den inneren Wert der pflanzlichen Waren betreffen, werden vom Lieferanten nur anerkannt, wenn die Untersuchung durch ein zugelassenes, akkreditiertes Analysenlabor ermittelt wurde.
2. Im Falle offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der Bestellten kann der Lieferant innerhalb einer Frist von 7 Werktagen die Lieferung ausbessern bzw. neu liefern. ) Der Vertragspartner ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung/ Nachlieferung berechtigt, den Verkaufspreis herabzusetzen bzw. eine Wandlung des Vertrages zu verlangen.
3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Vertragsgegenstandes nach unserer Xxxx beim Käufer/ bei uns/ bei einem akkreditierten Labor zuzugestehen. Sofern der Vertragspartner uns die Überprüfung verweigert, werden wir von der Gewährleistung freigestellt.
4. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
5. Verkauft unser Vertragspartner den Vertragsgegenstand an Dritte weiter, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/ oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.
6. Die EZG/ Mitgliedsbetriebe haften nur für grobes Verschulden und im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Verluste oder Beschädigungen, welche während des Transportes entstanden, sind vom Empfänger bei dem Transportunternehmen zu reklamieren. Diese Reklamation hat sich der Empfänger schriftlich bestätigen zu lassen. Beschädigungen, welche während des Transports eingetreten sind, berechtigen unseren Vertragspartner nicht zu einer Annahmeverweigerung.
1. Alle Abholungen oder Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Im kaufmännischen Verkehr geht das Eigentum an der Kaufsache erst bei Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner über.
2. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren untrennbar vermischt, vermengt oder verbunden, erlangt der Lieferant an der einheitlichen Sache Miteigentum in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
3. Durch Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Lieferant Miteigentum in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
4. Vor dem Eigentumsübergang ist die Verpfändung ohne Sicherungseignung der Ware untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur Verkäufer sichert im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht Lieferung einwandfreier Ware, entweder nach Beschreibung im Angebot oder den einschlägigen DIN-Normen und Richlinien, zu. Diese Zusicherung stellt jedoch ebenso wie eine Güteüberwachung und ein daraus resultierendes Gütezeichen für die gelieferte Ware keine rechtliche Garantie- Erklärung nach § 463 und § 480, Abs. 2 BGB (mit Ausnahme von arglistigem Ver- schweigens von bekannten Fehlern) dar. Grundsätzlich ist die gelieferte Ware vor Wei- terverarbeitung oder Einbau etc. zu prüfen. Evtl. Mängelrügen sind nur rechtswirksam, wenn sie innerhalb 3 Tagen nach Sichtung der Ware schriftlich erstattet werden. § 377 HBG ist in jedem Fall zu beachten.
(2) Natursteine, wie z.B. Granit, Marmor und Basalt sind einzigartige Baustoffe. Sie unterliegen deshalb individuellen Schwankungen. Quarzadern, Poren, Farb- und Zeichnungsunterschiede sowie Einsprengungen bedeuten keine Wertminderung, son- dern zeigen die Einzigartigkeit des Materials. Diese Schwankungen sind somit kein Grund für eine Mängelrüge.
(3) Das Ergebnis einer Probenentnahme zum Nachweis von Mängeln erkennen wir nur an, wenn sie in Gegenwart eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattetVertreters unserer Gesellschaft erfolgt und uns eine ausreichende Teilmenge zur eigenen Prüfung überlassen wird.
(4) Der Käufer hat die Rückgriffsrechte gegen Dritte zu wahren, insbesondere bei Trans- portschäden, so z.B. durch bahnamtliche Tatbestandsaufnahme, Bescheinigung von Geldmengen, Bruch, etc. Für auf den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Vertragspartner bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen Frachtpapieren durch den Erwerber Beauftragten des Fracht- führers und Entladungszeugen usw. festzustellen.
(5) Bruch in voller Höhe an handelsüblichen Grenzen gibt zu Beanstandungen keinen Anlass.
(6) Bei begründeten Mängelrügen behalten wir uns abdas Recht auf Nachlieferung vor. Ein Anspruch auf Nachlieferung mangelfreier Ware und jeder weitere Schadensersatz nach § 463 und § 480.2 BGB sowie Schadensersatzansprüche für Mängelfolgeschäden aus einer positiven Vertragsverletzung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Die EZG/ Mitgliedsbetriebe haben das Recht, die ihnen gehörenden Waren in einer angemessenen Höhe gegen die üblichen Gefahren auf Kosten des Vertragspartners abzusichern und ihr die Versicherungsansprüche abzutreten. Die EZG/ ihre Mitgliedsbetriebe sind auch berechtigt, die Versicherungsprämien zu Lasten des Vertragspartners zu leistengelieferte Xxxx kann nicht zur Verfügung gestellt werden.
5. Ist der Vertragspartner mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein bzw. ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Liquidität oder Kreditwürdigkeit, ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. In einem solchen Fall haben wir das Recht (Verein/ Mitgliedsbetriebe) vom Vertrag zurückzutreten und/ oder die Einziehungsbefugnis des Vertragspartners zu widerrufen. Gleichzeitig sind wir berechtigt Schufa bzw. andere Auskünfte über unseren Vertragspartner einzuholen.
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Samples: Sales Contracts