Mängelrügen. 8.1. Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass der Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachkommt. 8.2. Bei Versand der Ware hat der Kunde zudem selbst jede Beschädigung bzw. Beanstandung unverzüglich dem zuständigen Spediteur bzw. Frachtführer anzuzeigen bzw. sich bestätigen zu lassen.
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