Nebenleistungen. Nebenleistungen des Auftragnehmers sind insbesondere: (1) die allenfalls notwendige Ergänzung der Projektunterlagen (zB Werkstattpläne, Detailpläne, Terminpläne uä), vor al- lem auch im Falle von Varianten- bzw Alternativangeboten und allfälligen Übersetzungen; (2) die Heranziehung kompetenten Fachpersonals; (3) die Einholung aller zur Durchführung der Arbeiten erfor- derlichen behördlichen Bewilligungen und Einwilligungen Dritter; (4) die Erstellung und Beistellung von Dokumentationen, Schulungsunterlagen uä; (5) die Beteiligung an der gemeinsamen Bautafel; (6) der An- und Abtransport des gesamten Materials, Hilfsma- terials und Zubehörs; (7) alle Sicherungsvorkehrungen; (8) die Beistellung aller für die Leistung nötigen Hilfsstoffe (zB Wasser, Strom, Treibstoff, Telefon usw) sowie der erfor- derlichen Anschlüsse und Messeinrichtungen; (9) die Beleuchtung des Orts der Leistungserbringung; (10) der Schutz der Arbeiten vor Witterungseinflüssen; (11) die Arbeitsstelleneinrichtung und deren Entfernung nach Beendigung der Leistungen; (12) die erforderliche Umsetzung von Werkzeug, Material und Einrichtungen; (13) der Mehraufwand infolge abschnittsweiser Durchführung; (14) alle Versicherungsprämien; (15) die durch Kabelanlagen entstehenden Erschwernisse; (16) die Aufräum- und laufenden Säuberungsarbeiten; (17) der Abtransport aller Rest- und Verpackungsmaterialen, Geräte und Einrichtungen; (18) jedwede Baustellen- und Zentralregie; (19) die Vertragserrichtungskosten einschließlich aller damit zusammenhängenden Abgaben und Gebühren; (20) die Behebung aller Mängel und Schäden, die bis zum Ab- lauf der Haft-, Gewährleistungs- und Verjährungsfristen auftreten; (21) die Rechnungslegung sowie die Beistellung aller dazu er- forderlichen Aufnahmen, Aufstellungen, Pläne udgl; (22) alle gesetzlichen und tariflichen Aufwendungen des Auf- tragnehmers; (23) die in den ÖNORMEN mit vornormierten Vertragsinhalten, Honorar- und Gebührenordnungen bzw Standardlei- stungsbeschreibungen angeführten Nebenleistungen.
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Samples: Vergabebedingungen Für It Leistungen
Nebenleistungen. Nebenleistungen des Auftragnehmers (1.24.2) sind insbesondereinsbeson- dere:
(1) die allenfalls notwendige Ergänzung der Projektunterlagen (zB Werkstattpläne, Detailpläne, Terminpläne uä), vor al- lem allem auch im Falle von Varianten- bzw Alternativangeboten bei Varianten-, Alternativ- und Abänderungsangeboten und allfälligen Übersetzungen;
(2) die Heranziehung kompetenten Fachpersonals;
(3) die Ermittlung der genauen Lage von Einbauten im Bereich des Ortes der Leistungserbringung;
(4) die Einholung aller zur Durchführung der Arbeiten erfor- derlichen xxxxxxxxxx- xxxx behördlichen Bewilligungen und Einwilligungen Dritter;
(45) die Erstellung und Beistellung von Dokumentationen, Schulungsunterlagen uäVermessungsarbeiten am Ort der Leistungserbringung vor Beginn der Arbeiten einschließlich der Aufnahme des Ist- zustands;
(56) die Erstellung, Beistellung und Prüfung von Dokumentatio- nen, Schulungs- und Ausführungsunterlagen;
(7) die Durchführung von Güte- und Funktionsprüfungen, die In- betriebnahme und der Probebetrieb (2.17);
(8) die Beteiligung an der gemeinsamen Bautafel;
(69) der An- und Abtransport des gesamten Materials, Hilfsma- terials Hilfsmate- rials und Zubehörs;
(710) alle Sicherungsvorkehrungen;
(8) 11) die Beistellung aller für die Leistung nötigen Hilfsstoffe (zB Wasser, Strom, Treibstoff, Telefon usw) sowie der erfor- derlichen erforderli- chen Anschlüsse und Messeinrichtungen;
(912) die Beleuchtung des Orts Ortes der Leistungserbringung;
(1013) der Schutz der Arbeiten vor Witterungseinflüssen;
(1114) die Arbeitsstelleneinrichtung und deren Entfernung nach Beendigung Be- endigung der Leistungen;
(1215) die erforderliche Umsetzung von Werkzeug, Material und Einrichtungen;
(1316) der Mehraufwand infolge abschnittsweiser Durchführung;
(1417) die Beaufsichtigung am Ort der Leistungserbringung;
(18) alle Versicherungsprämien;
(1519) die durch Kabelanlagen entstehenden Erschwernisse;
(1620) die Aufräum- und laufenden Säuberungsarbeiten;
(1721) die Reinigung aller hergestellten oder verschmutzten eige- nen oder von Dritten herrührenden Werksteile;
(22) der Abtransport aller Rest- und Verpackungsmaterialen, Geräte Ge- räte und Einrichtungen;
(1823) die Zurückversetzung der vom Auftraggeber bzw von Dritten überlassenen Arbeits- und Lagerplätze, Zufahrtswege, Gleis- anschlüsse udgl in den vorigen Zustand;
(24) jedwede Baustellen- und Zentralregie;
(1925) die Vertragserrichtungskosten einschließlich aller damit zusammenhängenden zu- sammenhängenden Abgaben und Gebühren;
(2026) die Behebung aller Mängel und sonstigen Schäden, die bis zum Ab- lauf Ablauf der Haft-Gewährleistungs-, Gewährleistungs- Haftungs- und Verjährungsfristen Verjäh- rungsfristen auftreten;
(2127) die Rechnungslegung sowie die Beistellung aller dazu er- forderlichen erfor- derlichen Aufnahmen, Aufstellungen, Pläne udgl;
(2228) alle gesetzlichen und tariflichen Aufwendungen des Auf- tragnehmersAuftrag- nehmers;
(2329) die in den ÖNORMEN mit vornormierten Vertragsinhalten, Honorar- und Gebührenordnungen bzw Standardlei- stungsbeschreibungen Standardleistungs- beschreibungen angeführten Nebenleistungen.
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Samples: It Services Agreement
Nebenleistungen. Der AN hat auch Nebenleistungen des Auftragnehmers zu erbringen. Mit den vereinbarten Preisen ist – sofern im Leistungsverzeichnis keine gesonderten Positionen dafür ausgewiesen sind – die Erbringung von Nebenleistungen iSd AVB abgegolten. Dies betrifft – insbesondere, jedoch nicht ausschließlich – die in den einzelnen ÖNORMEN mit vornormierten Vertragsinhalten angeführten sowie folgende Nebenleistungen:
(1) die allenfalls notwendige Ergänzung sämtliche zur Erwirkung und Erfüllung der Projektunterlagen (zB Werkstattpläne, Detailpläne, Terminpläne uä), vor al- lem auch im Falle von Varianten- bzw Alternativangeboten für den jeweiligen Ausführungsort und allfälligen Übersetzungen;-zeitpunkt erforderlichen Bewilligungen und behördlichen Genehmigungen notwendigen Leistungen
(2) die Heranziehung kompetenten Fachpersonals;Reisezeiten, Reisespesen/Diäten, Vor-/Nachbereitungen
(3) die Einholung aller zur Durchführung der Arbeiten erfor- derlichen behördlichen Bewilligungen Fahrt- und Einwilligungen Dritter;Transportkosten bis zum Leistungsort
(4) die Erstellung und Beistellung von Dokumentationensämtliche Lohnkosten wie Sondererstattungen, Schulungsunterlagen uä;Fahrtgelder, Übernachtungskosten, etc.
(5) die Beteiligung an Beistellung und Erhaltung der gemeinsamen Bautafel;
(6) Absteckzeichen usw während der An- und Abtransport des gesamten Materials, Hilfsma- terials und Zubehörs;
(7) alle Sicherungsvorkehrungen;
(8) die Beistellung aller für die Leistung nötigen Hilfsstoffe (zB Wasser, Strom, Treibstoff, Telefon usw) sowie Ausführung der erfor- derlichen Anschlüsse und Messeinrichtungen;
(9) die Beleuchtung des Orts der Leistungserbringung;
(10) der Schutz der Arbeiten vor Witterungseinflüssen;
(11) die Arbeitsstelleneinrichtung und deren Entfernung nach Beendigung der eigenen Leistungen;
(6) Messungen für die Ausführung und Abrechnung der eigenen Leistungen, einschließlich der Beistellung aller erforderlichen Messgeräte und Hilfsmittel sowie der erforderlichen Arbeitskräfte; dies gilt auch für automationsunterstützte Abrechnung;
7) Maßnahmen im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Bauführer-Funktion, wenn dem AN auch die Bauführertätigkeit übertragen wurde, und zwar auf die Dauer der vertraglichen Leistungsfrist;
8) Übernehmen oder Herstellen gewerkspezifisch erforderlicher Waagrisse auf Basis der vorhandenen Höhenpunkte bzw das Erhalten jener, die auch für die Arbeiten anderer AN Verwendung finden können;
9) Prüfen von vorhandenen Waagrissen
10) Beistellen und Instandhalten der Schutz-und Sicherheitsvorkehrungen üblicher Art für Personen und Sachen im Baustellenbereich, zB Abschrankungen und Warnzeichen;
11) sonstiges Vorsorgen zum Schutze des Lebens und der Gesundheit der eigenen Arbeitnehmer und sonstiger Personen auf Grund gesetzlicher Vorschriften;
12) Zubringen von Wasser, Strom und Gas von den vom AG im Baustellenbereich zur Verfügung gestellten Anschlussstellen zu den Verwendungsstellen, soweit dies für die erforderliche Umsetzung Durchführung der Leistungen des AN erforderlich ist. Errichtung des Zählers sowie Entrichtung allfälliger Gebühren oder Mieten hierfür. Die Kosten für Wasser-, Strom- und Gasverbrauch für die Erbringung seiner Leistung hat der AN zu tragen. Obliegt dem AN die Baustelleneinrichtung hat er auf Baudauer auch für die Einrichtung eines Bautelefons und offenen Internetzuganges (WLAN) zu sorgen. Der AN hat allen anderen am Bau beschäftigten Unternehmen alle genannten Versorgungseinrichtungen verfügbar zu halten und mit diesen Unternehmen jeweils direkt abzurechnen.
13) Ist der AN mit Baumeisterarbeiten beauftragt, hat dieser auch in Abstimmung mit dem AG und vor Baubeginn die Errichtung eines Raumes von Werkzeugmindestens 3,0m x 3,0m mit allen vorstehend genannten Versorgungseinrichtungen einzurichten und über die Bauzeit vorzuhalten.
14) Beistellen und Instandhalten sämtlicher nach Art und Umfang der Arbeiten üblichen und erforderlichen Kleingeräte, Material Kleingerüste und EinrichtungenWerkzeuge;
(1315) Abladen, Transport zur Lagerstelle und gesichertes einmaliges Lagern der Mehraufwand infolge abschnittsweiser Durchführungfür die eigenen Arbeiten angelieferten Materialien, Werkstücke und Bauteile aller Art im Baustellenbereich, das Befördern derselben zur Verwendungsstelle und etwaiges Rückbefördern. Dies gilt auch für die vom AG beigestellten Materialien, Werkstücke und Bauteile, einschließlich der ordnungsgemäßen Übergabe und Abrechnung, ausgenommen das Abladen und der Transport zur Lagerstelle;
(1416) alle Versicherungsprämienübliche Sicherungen der eigenen Arbeiten und Materialien, zB gegen schädliche Witterungs- und Temperatureinflüsse, Beseitigung von Tagwasser;
(1517) die Zulassen der Mitbenutzung der Gerüste durch Kabelanlagen entstehenden Erschwernisseandere AN des AG;
(1618) Beseitigen aller von den eigenen Arbeiten herrührenden Verunreinigungen, Abfälle und Materialrückstände sowie der Rückstände jener Materialien, die Aufräum- und laufenden Säuberungsarbeitenbei der Erbringung der vereinbarten Leistung benötigt werden;
(1719) der Abtransport aller Rest- sonstige durch die technische Ausführung bedingte Leistungen, zB Herstellen erforderlicher Proben, Liefern und Verpackungsmaterialen, Geräte Verarbeiten von Neben- und EinrichtungenHilfsmaterial;
(1820) jedwede Baustellen- Erbringung der Schlussarbeiten, sohin Zurückversetzung des vom AG beigestellten Baustellenbereiches nach Benutzung in den früheren Zustand zu versetzen, wenn nichts anderes vereinbart wurde, soweit technisch möglich und Zentralregiewirtschaftlich zumutbar; Bauprovisorien sind jedenfalls zu entfernen;
21) Teilnahme – auch teilweise kurzfristig einberufen – an allen den AN betreffenden und terminlich bekannt gegebenen Baubesprechungen und behördlichen Verhandlungen durch informierte und entscheidungsbefugte Personen (19) die Vertragserrichtungskosten einschließlich aller damit zusammenhängenden Abgaben zB Besprechungen mit dem Baukoordinator, gewerberechtliche, baubehördliche und Gebührensonstige öffentliche Verhandlungen);
(2022) die Behebung aller Mängel Abschluss und Schäden, die Aufrechterhaltung einer ausreichenden Haftpflichtversicherung zur Abdeckung des mit den vertragsgegenständlichen Arbeiten verbundenen Haftpflichtrisikos bis zum Ab- lauf der Haft-, Gewährleistungs- und Verjährungsfristen auftretenzur endgültigen Übernahme. Das versicherte Risiko hat auch eventuell entstehende Schäden an anderen Gewerken und/oder an Nachbarliegenschaften zu umfassen;
23) Ordentliche Verwaltung und Verwahrung (21insb getrennte Lagerung und Kennzeichnung) die Rechnungslegung sowie die Beistellung aller dazu er- forderlichen Aufnahmenvon vom AG beigestellten Material. Der AN haftet für Wertminderung, Aufstellungen, Pläne udglDiebstahl oder Verlust des von ihm übernommen Materials und hat den AG hiefür schad- und klaglos zu halten;
(2224) alle gesetzlichen und tariflichen Aufwendungen Vorhaltung von Gerüsten, ggfalls auch bis über den Zeitpunkt der Beendigung der Leistungserbringung, sofern dies erforderlich und/oder sinnvoll ist. Der AN ist verpflichtet, Xxxxxxx nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Auf- tragnehmersAG abzubauen;
(2325) die in Mängelbehebung sowie Anwesenheit bei Besprechungen zur Mängelbehebung auch nach Schlussfeststellung;
26) Erfüllung der nachstehenden Verpflichtungen des AN durch den ÖNORMEN mit vornormierten Vertragsinhalten, Honorar- und Gebührenordnungen bzw Standardlei- stungsbeschreibungen angeführten NebenleistungenAN.
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Samples: General Terms and Conditions for Construction Services
Nebenleistungen. Mit den vereinbarten Preisen ist die Erbringung von Nebenleistungen des Auftragnehmers sind insbesondere[...] abgegolten. Dies betrifft einerseits die in den einzelnen ÖNORMEN mit vornormierten Vertragsinhalten angeführten sowie andererseits unter anderem folgende Nebenleistungen:
(1) Erwirken der erforderlichen Bewilligungen und behördlichen Genehmigungen gemäß 5.4.2;
2) Beistellung und Erhaltung der Absteckzeichen u. dgl. während der Ausführung der eigenen Leistungen;
3) Messungen für die allenfalls notwendige Ergänzung Ausführung und Abrechnung der Projektunterlagen (zB Werkstattpläneeigenen Leistungen, Detailpläne, Terminpläne uä), vor al- lem einschließlich der Beistellung aller erforderlichen Messgeräte und Hilfsmittel sowie der erforderlichen Arbeitskräfte; dies gilt auch für automationsunterstützte Abrechnung;
4) Maßnahmen im Falle von Varianten- bzw Alternativangeboten Rahmen der öffentlich-rechtlichen Bauführer-Funktion, wenn dem AN auch die Bauführertätigkeit übertragen wurde, und allfälligen Übersetzungenzwar auf die Dauer der vertraglichen Leistungsfrist;
(25) Übernehmen oder Herstellen gewerkspezifisch erforderlicher Waagrisse auf Basis der vorhandenen Höhenpunkte gemäß 6.2.8.6 bzw. Erhalten jener, die Heranziehung kompetenten Fachpersonalsauch für die Arbeiten anderer AN Verwendung finden können;
(36) Prüfen von vorhandenen Waagrissen;
7) Beistellen und Instandhalten der Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen üblicher Art für Personen und Sachen im Baustellenbereich, z. B. Abschrankungen und Warnzeichen;
8) sonstige Vorsorgen zum Schutze des Lebens und der Gesundheit der eigenen Arbeitnehmer und sonstiger Personen auf Grund gesetzlicher Vorschriften;
9) Zubringen von Wasser, Strom und Gas von den vom AG im Baustellenbereich zur Verfügung gestellten Anschlussstellen zu den Verwendungsstellen, soweit dies für die Einholung aller zur Durchführung der Leistungen des AN erforderlich ist. Errichtung des Zählers sowie Entrichtung allfälliger Gebühren oder Mieten hierfür. Die Kosten für Wasser-, Strom- und Gasverbrauch für die Erbringung seiner Leistung hat der AN zu tragen.
10) Beistellen und Instandhalten sämtlicher nach Art und Umfang der Arbeiten erfor- derlichen behördlichen Bewilligungen üblichen und Einwilligungen Drittererforderlichen Kleingeräte, Kleingerüste und Werkzeuge;
(411) Abladen, Transport zur Lagerstelle und gesichertes einmaliges Lagern der für die Erstellung eige nen Arbeiten angelieferten Materialien, Werkstücke und Beistellung von DokumentationenBauteile aller Art im Baustellenbereich, Schulungsunterlagen uädas Befördern derselben zur Verwendungsstelle und etwaiges Rückbefördern. Dies gilt auch für die vom AG beigestellten Materialien, Werkstücke und Bauteile, einschließlich der ordnungsgemäßen Übergabe und Abrechnung, ausgenommen das Abladen und der Transport zur Lagerstelle;
(512) die Beteiligung an übliche Sicherungen der gemeinsamen Bautafeleigenen Arbeiten, z. B. gegen schädliche Witterungs- und Temperatureinflüsse, Beseitigung von Tagwasser;
(613) Zulassen der An- und Abtransport Mitbenutzung der Gerüste durch andere AN des gesamten Materials, Hilfsma- terials und ZubehörsAG;
(714) alle SicherungsvorkehrungenBeseitigen aller von den eigenen Arbeiten herrührenden Verunreinigungen, Abfälle und Materialrückstände sowie der Rückstände jener Materialien, die bei der Erbringung der vereinbarten Leistung benötigt werden; Nicht unter Nebenleistungen fällt die Entsorgung von Verunreinigungen, Materialien und Abfällen, welche als gefährlicher oder kontaminierter Abfall zu klassifizieren sind und aufgrund des vorhandenen Baubestandes bei der Erbringung der vereinbarten Leistung anfallen.
15) sonstige durch die technische Ausführung bedingte Leistungen, z. B. Herstellen erforderlicher Proben, Liefern und Verarbeiten von Neben- und Hilfsmaterial;
(8) die 16) Schlussarbeiten: der vom AG beigestellte Baustellenbereich ist vom AN nach Benutzung, wenn nichts anderes vereinbart wurde, soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar, in den früheren Zustand zu versetzen; Bauprovisorien sind jedenfalls zu entfernen.
a) Lieferung und Beistellung aller für die vollständige Leistung nötigen Hilfsstoffe (zB Wassererforderlichen Arbeiten, StromMaterialien, Treibstoff, Telefon Transporte usw) sowie der erfor- derlichen Anschlüsse und Messeinrichtungen. auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht vollständig aufgezählt sind;
(9b) sämtliche Löhne samt allen Abgaben, Zuschlägen, Steuern und Lasten;
c) die Beleuchtung des Orts der Leistungserbringunggesamte Baustelleneinrichtung, falls im Leistungsverzeichnis nicht als eigene Position ausgewiesen, samt Aufbau und Entfernung und allenfalls erforderlicher Wiederherstellungen;
(10d) Baustrom und Bauwasser werden von der Schutz Baufirma zur Verfügung gestellt. Die Entnahme ist mit dem bereitstellenden Unternehmen zu klären.
e) die sofortige Beseitigung aller Materialien, Verpackungen und Verunreinigungen, wobei eine gesetzmäßige Trennung und Entsorgung verpflichtend ist. Der Auftragnehmer hat daher gemäß Abfallwirtschaftsgesetz und der Arbeiten vor Witterungseinflüsseneinschlägigen Verordnungen bei der Ausführung von Bau- und Abbrucharbeiten seine anfallenden Materialien den Gesetzen und Verordnungen entsprechend zu trennen, zu entsorgen und dem Auftraggeber nachzuweisen;
f) sämtliche Kosten für eine allfällige Inanspruchnahme von Fremdgrund (11betrifft auch Kräne, Überschwenkungen etc.), gleich ob öffentliches Gut oder privates Eigentum, wobei der Auftragnehmer hierzu die Zustimmung bzw. behördliche Genehmigung selbst einzuholen hat;
g) die Arbeitsstelleneinrichtung Anfertigung aller Abrechnungs- und deren Entfernung nach Beendigung Bestandspläne und der LeistungenWerkplanungen inkl. der erforderlichen Abstimmungen mit allen am Bauvorhaben beteiligten Firmen und dem Auftraggeber bis zur Freigabe der Ausführung;
h) Werk- u. Detailpläne, statische u. bauphysikalische Nachweise (12) soweit für das zu erstellende Gewerk erforderlich). Der Auftragnehmer fertigt über seine Leistung Unterlagen in der erforderlichen Anzahl, in elektronischer Form - Format dwg und pdf an (z. B. Werk-, Detail-, Montagepläne, Schaltpläne, statische Berechnungen, bauphysikalische Nachweise). Die Unterlagen werden dem AG bzw. dessen Vertreter zur Prüfung vorgelegt. Dies entbindet den AN nicht von seiner Verantwortung für die erforderliche Umsetzung von WerkzeugAusführung. Erbringt der AN die oben angeführten Nebenleistungen nicht oder nur unzureichend, Material und Einrichtungen;
(13) so ist der Mehraufwand infolge abschnittsweiser Durchführung;
(14) alle Versicherungsprämien;
(15) die durch Kabelanlagen entstehenden Erschwernisse;
(16) die Aufräum- und laufenden Säuberungsarbeiten;
(17) der Abtransport aller Rest- und VerpackungsmaterialenAG berechtigt, Geräte und Einrichtungen;
(18) jedwede Baustellen- und Zentralregie;
(19) die Vertragserrichtungskosten einschließlich aller damit zusammenhängenden Abgaben und Gebühren;
(20) die Behebung aller Mängel und Schäden, die bis zum Ab- lauf der Haft-, Gewährleistungs- und Verjährungsfristen auftreten;
(21) die Rechnungslegung sowie die Beistellung aller dazu er- forderlichen Aufnahmen, Aufstellungen, Pläne udgl;
(22) alle gesetzlichen und tariflichen Aufwendungen diese auf Kosten des Auf- tragnehmers;
(23) die in den ÖNORMEN mit vornormierten Vertragsinhalten, Honorar- und Gebührenordnungen bzw Standardlei- stungsbeschreibungen angeführten NebenleistungenAN durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.
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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen
Nebenleistungen. Der AN hat auch Nebenleistungen des Auftragnehmers zu erbringen. Mit den vereinbarten Preisen ist – sofern im Leistungsverzeichnis keine gesonderten Positionen dafür ausgewiesen sind – die Erbringung von Nebenleistungen iSd AVB abgegolten. Dies betrifft – insbesondere, jedoch nicht ausschließlich – die in den einzelnen ÖNORMEN mit vornormierten Vertragsinhalten angeführten sowie folgende Nebenleistungen:
(1) sämtliche zur Erwirkung und Erfüllung der für den jeweiligen Ausführungsort und -zeitpunkt erforderlichen Bewilligungen und behördlichen Genehmigungen notwendigen Leistungen
2) Reisezeiten, Reisespesen/Diäten, Vor-/Nachbereitungen
3) Fahrt- und Transportkosten bis zum Leistungsort
4) sämtliche Lohnkosten wie Sondererstattungen, Fahrtgelder, Übernachtungskosten, etc.
5) Beistellung und Erhaltung der Absteckzeichen usw während der Ausführung der eigenen Leistungen;
6) Messungen für die allenfalls notwendige Ergänzung Ausführung und Abrechnung der Projektunterlagen (eigenen Leistungen, einschließlich der Beistellung aller erforderlichen Messgeräte und Hilfsmittel sowie der erforderlichen Arbeitskräfte; dies gilt auch für automationsunterstützte Abrechnung;
7) Prüfen von vorhandenen Waagrissen
8) sonstiges Vorsorgen zum Schutze des Lebens und der Gesundheit der eigenen Arbeitnehmer und sonstiger Personen auf Grund gesetzlicher Vorschriften;
9) Beistellen und Instandhalten sämtlicher nach Art und Umfang der Arbeiten üblichen und erforderlichen Kleingeräte, Kleingerüste und Werkzeuge;
10) übliche Sicherungen der eigenen Arbeiten und Materialien, zB Werkstattplänegegen schädliche Witterungs- und Temperatureinflüsse, DetailpläneBeseitigung von Tagwasser;
11) Beseitigen aller von den eigenen Arbeiten herrührenden Verunreinigungen, Terminpläne uä)Abfälle und Materialrückstände sowie der Rückstände jener Materialien, vor al- lem auch die bei der Erbringung der vereinbarten Leistung benötigt werden;
12) sonstige im Falle einer technischen Ausführung bedingte Leistungen, zB Herstellen erforderlicher Proben, Liefern und Verarbeiten von Varianten- bzw Alternativangeboten Neben- und allfälligen ÜbersetzungenHilfsmaterial;
13) Teilnahme – auch teilweise kurzfristig einberufen – an allen den AN betreffenden und terminlich bekannt gegebenen Baubesprechungen und behördlichen Verhandlungen durch informierte und entscheidungsbefugte Personen (2) die Heranziehung kompetenten FachpersonalszB Besprechungen mit dem Baukoordinator, gewerberechtliche, baubehördliche und sonstige öffentliche Verhandlungen);
(314) die Einholung aller Abschluss und Aufrechterhaltung einer ausreichenden Haftpflichtversicherung zur Durchführung der Abdeckung des mit den vertragsgegenständlichen Arbeiten erfor- derlichen behördlichen Bewilligungen und Einwilligungen Dritterverbundenen Haftpflichtrisikos bis zur endgültigen Übernahme. Das versicherte Risiko hat auch eventuell entstehende Schäden an anderen Gewerken und/oder an Nachbarliegenschaften zu umfassen;
(415) die Erstellung und Beistellung von Dokumentationen, Schulungsunterlagen uäMängelbehebung sowie Anwesenheit bei Besprechungen zur Mängelbehebung auch nach Schlussfeststellung;
(5) die Beteiligung an der gemeinsamen Bautafel;
(6) der An- und Abtransport des gesamten Materials, Hilfsma- terials und Zubehörs;
(7) alle Sicherungsvorkehrungen;
(8) die Beistellung aller für die Leistung nötigen Hilfsstoffe (zB Wasser, Strom, Treibstoff, Telefon usw) sowie der erfor- derlichen Anschlüsse und Messeinrichtungen;
(9) die Beleuchtung des Orts der Leistungserbringung;
(10) der Schutz der Arbeiten vor Witterungseinflüssen;
(11) die Arbeitsstelleneinrichtung und deren Entfernung nach Beendigung der Leistungen;
(12) die erforderliche Umsetzung von Werkzeug, Material und Einrichtungen;
(13) der Mehraufwand infolge abschnittsweiser Durchführung;
(14) alle Versicherungsprämien;
(15) die durch Kabelanlagen entstehenden Erschwernisse;
(16) die Aufräum- und laufenden Säuberungsarbeiten;
(17) Erfüllung der Abtransport aller Rest- und Verpackungsmaterialen, Geräte und Einrichtungen;
(18) jedwede Baustellen- und Zentralregie;
(19) die Vertragserrichtungskosten einschließlich aller damit zusammenhängenden Abgaben und Gebühren;
(20) die Behebung aller Mängel und Schäden, die bis zum Ab- lauf der Haft-, Gewährleistungs- und Verjährungsfristen auftreten;
(21) die Rechnungslegung sowie die Beistellung aller dazu er- forderlichen Aufnahmen, Aufstellungen, Pläne udgl;
(22) alle gesetzlichen und tariflichen Aufwendungen nachstehenden Verpflichtungen des Auf- tragnehmers;
(23) die in AN durch den ÖNORMEN mit vornormierten Vertragsinhalten, Honorar- und Gebührenordnungen bzw Standardlei- stungsbeschreibungen angeführten NebenleistungenAN.
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Nebenleistungen. Nebenleistungen des Auftragnehmers (1.24.2) sind insbesondereinsbesonde- re:
(1) die allenfalls notwendige Ergänzung der Projektunterlagen (zB Werkstattpläne, Detailpläne, Terminpläne uä), vor al- lem allem auch im Falle von Varianten- bzw Alternativangeboten bei Varianten-, Alternativ- und Abänderungsangeboten und allfälligen Übersetzungen;
(2) die Heranziehung kompetenten Fachpersonals;
(3) die Ermittlung der genauen Lage von Einbauten im Bereich des Ortes der Leistungserbringung;
(4) die Einholung aller zur Durchführung der Arbeiten erfor- derlichen erforder- lichen behördlichen Bewilligungen und Einwilligungen Dritter;
(4) die Erstellung und Beistellung von Dokumentationen, Schulungsunterlagen uäDrit- ter;
(5) die Vermessungsarbeiten am Ort der Leistungserbringung vor Beginn der Arbeiten einschließlich der Aufnahme des Istzustands;
(6) die Erstellung, Beistellung und Prüfung von Dokumentatio- nen, Schulungs- und Ausführungsunterlagen;
(7) die Durchführung von Güte- und Funktionsprüfungen, die Inbetriebnahme und der Probebetrieb (2.17);
(8) die Beteiligung an der gemeinsamen Bautafel;
(69) der An- und Abtransport des gesamten Materials, Hilfsma- terials Hilfsmate- rials und Zubehörs;
(710) alle Sicherungsvorkehrungen;
(8) 11) die Beistellung aller für die Leistung nötigen Hilfsstoffe (zB Wasser, Strom, Treibstoff, Telefon usw) sowie der erfor- derlichen erforder- lichen Anschlüsse und Messeinrichtungen;
(912) die Beleuchtung des Orts Ortes der Leistungserbringung;
(1013) der Schutz der Arbeiten vor Witterungseinflüssen;
(1114) die Arbeitsstelleneinrichtung und deren Entfernung nach Beendigung der Leistungen;
(1215) die erforderliche Umsetzung von Werkzeug, Material und Einrichtungen;
(1316) der Mehraufwand infolge abschnittsweiser Durchführung;
(1417) die Beaufsichtigung am Ort der Leistungserbringung;
(18) alle Versicherungsprämien;
(1519) die durch Kabelanlagen entstehenden Erschwernisse;
(1620) die Aufräum- und laufenden Säuberungsarbeiten;
(1721) die Reinigung aller hergestellten oder verschmutzten eige- nen oder von Dritten herrührenden Werksteile;
(22) der Abtransport aller Rest- und Verpackungsmaterialen, Geräte und Einrichtungen;
(1823) die Zurückversetzung der vom Auftraggeber bzw von Drit- ten überlassenen Arbeits- und Lagerplätze, Zufahrtswege, Gleisanschlüsse udgl in den vorigen Zustand;
(24) jedwede Baustellen- und Zentralregie;
(1925) die Vertragserrichtungskosten einschließlich aller damit zusammenhängenden zu- sammenhängenden Abgaben und Gebühren;
(2026) die Behebung aller Mängel und sonstigen Schäden, die bis zum Ab- lauf Ablauf der Haft-Gewährleistungs-, Gewährleistungs- Haftungs- und Verjährungsfristen Verjäh- rungsfristen auftreten;
(2127) die Rechnungslegung sowie die Beistellung aller dazu er- forderlichen Aufnahmen, Aufstellungen, Pläne udgl;
(2228) alle gesetzlichen und tariflichen Aufwendungen des Auf- tragnehmers;
(2329) die in den ÖNORMEN mit vornormierten Vertragsinhalten, Honorar- und Gebührenordnungen bzw Standardlei- stungsbeschreibungen Standardleistungs- beschreibungen angeführten Nebenleistungen.
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Samples: It Services Agreement
Nebenleistungen. Nebenleistungen des Auftragnehmers (1.24.2) sind insbesondereinsbeson- dere:
(1) die allenfalls notwendige Ergänzung der Projektunterlagen (zB Werkstattpläne, Detailpläne, Terminpläne uä), vor al- lem auch im Falle von Varianten- bzw Alternativangeboten bei Varianten-, Alternativ- und Abänderungsange- boten und allfälligen Übersetzungen;
(2) die Heranziehung kompetenten Fachpersonals;
(3) die Ermittlung der genauen Lage von Einbauten im Bereich des Ortes der Leistungserbringung;
(4) die Einholung aller zur Durchführung der Arbeiten erfor- derlichen erforder- lichen behördlichen Bewilligungen und Einwilligungen Dritter;
(4) die Erstellung und Beistellung von Dokumentationen, Schulungsunterlagen uäDrit- ter;
(5) die Vermessungsarbeiten am Ort der Leistungserbringung vor Beginn der Arbeiten einschließlich der Aufnahme des Istzustands;
(6) die Erstellung, Beistellung und Prüfung von Dokumentatio- nen, Schulungs- und Ausführungsunterlagen;
(7) die Beteiligung an der gemeinsamen Bautafel;
(6) 8) der An- und Abtransport des gesamten Materials, Hilfsma- terials und Zubehörs;
(79) alle Sicherungsvorkehrungen;
(8) 10) die Beistellung aller für die Leistung nötigen Hilfsstoffe (zB Wasser, Strom, Treibstoff, Telefon usw) sowie der erfor- derlichen erforder- lichen Anschlüsse und Messeinrichtungen;
(911) die Beleuchtung des Orts Ortes der Leistungserbringung;
(1012) der Schutz der Arbeiten vor Witterungseinflüssen;
(1113) die Arbeitsstelleneinrichtung und deren Entfernung nach Beendigung der Leistungen;
(1214) die erforderliche Umsetzung von Werkzeug, Material und Einrichtungen;
(1315) der Mehraufwand infolge abschnittsweiser Durchführung;
(1416) die Beaufsichtigung am Ort der Leistungserbringung;
(17) alle Versicherungsprämien;
(1518) die durch Kabelanlagen entstehenden Erschwernisse;
(1619) die Aufräum- und laufenden Säuberungsarbeiten;
(1720) die Reinigung aller hergestellten oder verschmutzten eige- nen oder von Dritten herrührenden Werksteile;
(21) der Abtransport aller Rest- und VerpackungsmaterialenVerpackungsmaterialien, Geräte und Einrichtungen;
(1822) die Zurückversetzung der vom Auftraggeber bzw von Drit- ten überlassenen Arbeits- und Lagerplätze, Zufahrtswege, Gleisanschlüsse udgl in den vorigen Zustand;
(23) jedwede Baustellen- und Zentralregie;
(1924) die Vertragserrichtungskosten einschließlich aller damit zusammenhängenden zu- sammenhängenden Abgaben und Gebühren;
(2025) die Behebung aller Mängel und sonstigen Schäden, die bis zum Ab- lauf Ablauf der Haft-Gewährleistungs-, Gewährleistungs- Haftungs- und Verjährungsfristen Verjäh- rungsfristen auftreten;
(2126) die Rechnungslegung sowie die Beistellung aller dazu er- forderlichen Aufnahmen, Aufstellungen, Pläne udgl;
(2227) alle gesetzlichen und tariflichen Aufwendungen des Auf- tragnehmers;
(2328) die in den ÖNORMEN mit vornormierten Vertragsinhalten, Honorar- und Gebührenordnungen bzw Standardlei- stungsbeschreibungen Standardleistungs- beschreibungen angeführten Nebenleistungen.
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Samples: Services Agreements
Nebenleistungen. Zusätzlich zur Festvergütung können die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen des Auftragnehmers in Form von Sachbezügen erhalten. Nebenleistungen sind insbesondere:
(1) nicht leistungsabhängig. Steuerpflichtige Nebenleistungen werden von den Vorstandsmitgliedern individuell versteuert. Unter anderem können neben der Erstattung von Reisekosten und sonstigen dienstlichen Auslagen jedem Vorstandsmitglied ein angemessenes Dienstfahrzeug – bzw. eine Barkompensation bei Verzicht auf die allenfalls notwendige Ergänzung der Projektunterlagen (zB WerkstattpläneInanspruchnahme eines Dienstwagens – sowie ein Mobiltelefon und Laptop, Detailpläneauch zur privaten Nutzung, Terminpläne uä), vor al- lem auch zur Verfügung gestellt werden und Zuschüsse von 50 % zur Kranken- und Pflegeversicherung im Falle von Varianten- bzw Alternativangeboten und allfälligen Übersetzungen;
(2) Rahmen der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenzen gewährt sowie zu Gunsten der Vorstandsmitglieder eine Unfallversicherung abgeschlossen werden. Daneben kann die Heranziehung kompetenten Fachpersonals;
(3) die Einholung aller zur Durchführung der Arbeiten erfor- derlichen behördlichen Bewilligungen und Einwilligungen Dritter;
(4) die Erstellung und Beistellung von DokumentationenGesellschaft für den Fall, Schulungsunterlagen uä;
(5) die Beteiligung dass das Vorstandsmitglied aus krankheitsbedingten Gründen an der gemeinsamen Bautafel;
(6) der An- und Abtransport des gesamten Materials, Hilfsma- terials und Zubehörs;
(7) alle Sicherungsvorkehrungen;
(8) die Beistellung aller für die Leistung nötigen Hilfsstoffe (zB Wasser, Strom, Treibstoff, Telefon usw) sowie der erfor- derlichen Anschlüsse und Messeinrichtungen;
(9) die Beleuchtung des Orts der Leistungserbringung;
(10) der Schutz der Arbeiten vor Witterungseinflüssen;
(11) die Arbeitsstelleneinrichtung und deren Entfernung nach Beendigung der Leistungen;
(12) die erforderliche Umsetzung von Werkzeug, Material und Einrichtungen;
(13) der Mehraufwand infolge abschnittsweiser Durchführung;
(14) alle Versicherungsprämien;
(15) die durch Kabelanlagen entstehenden Erschwernisse;
(16) die Aufräum- und laufenden Säuberungsarbeiten;
(17) der Abtransport aller Rest- und Verpackungsmaterialen, Geräte und Einrichtungen;
(18) jedwede Baustellen- und Zentralregie;
(19) die Vertragserrichtungskosten einschließlich aller damit zusammenhängenden Abgaben und Gebühren;
(20) die Behebung aller Mängel und SchädenArbeitsleistung gehindert sein sollte, die Vergütung für einen Zeitraum von bis zum Ab- lauf zu sechs Monaten unter Anrechnung sämtlicher Leistungen, die dem Vorstandsmitglied von einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung für den Verdienstausfall gezahlt werden und nicht allein aus Beiträgen des Vorstandsmitglieds finanziert wurden, fortzahlen. Alle Vorstandsmitglieder sind gegen das Risiko, bei der Haft-Ausübung ihrer Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen zu werden, Gewährleistungs- über eine auf Kosten der Gesellschaft abgeschlossene D&O-Versicherung mit dem gesetzlich vorgesehenen Selbstbehalt gemäß den Bestimmungen des Aktiengesetzes (§ 93 Abs. 2 Satz 3 AktG) versichert. Der Aufsichtsrat kann weiterhin im Einzelfall anlässlich des Amtsantritts eines neuen Vorstandsmitglieds eine Zahlung aus Anlass des Amtsantritts gewähren. Durch eine solche Zahlung können u.a. Verluste variabler Vergütung ausgeglichen werden, die ein Vorstandsmitglied durch den Wechsel zur Gesellschaft bei einem früheren Dienstgeber erleidet. Solche Zahlungen müssen stets angemessen sein. Sie fließen wie alle anderen Nebenleistungen mit steuerpflichtigem geldwertem Vorteil zudem in die festgelegte Maximalvergütung ein und Verjährungsfristen auftreten;
(21) die Rechnungslegung sowie die Beistellung aller dazu er- forderlichen Aufnahmen, Aufstellungen, Pläne udgl;
(22) alle gesetzlichen und tariflichen Aufwendungen des Auf- tragnehmers;
(23) die in den ÖNORMEN mit vornormierten Vertragsinhalten, Honorar- und Gebührenordnungen bzw Standardlei- stungsbeschreibungen angeführten Nebenleistungenwerden insoweit betragsmäßig durch diese beschränkt.
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Nebenleistungen. Mit den vereinbarten Preisen ist die Erbringung von Nebenleistungen des Auftragnehmers sind insbesondere[...] abgegolten. Dies betrifft einerseits die in den einzelnen ÖNORMEN mit vornormierten Vertragsinhalten ange- führten sowie andererseits unter Anderem folgende Nebenleistungen:
(1) die allenfalls notwendige Ergänzung Erwirken der Projektunterlagen (zB Werkstattpläne, Detailpläne, Terminpläne uä), vor al- lem auch im Falle von Varianten- bzw Alternativangeboten erforderlichen Bewilligungen und allfälligen Übersetzungenbehördlichen Genehmigungen gemäß 1.3.2;
(2) die Heranziehung kompetenten Fachpersonals;
(3) die Einholung aller zur Durchführung Beistellung und Erhaltung der Arbeiten erfor- derlichen behördlichen Bewilligungen und Einwilligungen Dritter;
(4) die Erstellung und Beistellung von Dokumentationen, Schulungsunterlagen uä;
(5) die Beteiligung an Absteckzeichen u. dgl. während der gemeinsamen Bautafel;
(6) Ausführung der An- und Abtransport des gesamten Materials, Hilfsma- terials und Zubehörs;
(7) alle Sicherungsvorkehrungen;
(8) die Beistellung aller für die Leistung nötigen Hilfsstoffe (zB Wasser, Strom, Treibstoff, Telefon usw) sowie der erfor- derlichen Anschlüsse und Messeinrichtungen;
(9) die Beleuchtung des Orts der Leistungserbringung;
(10) der Schutz der Arbeiten vor Witterungseinflüssen;
(11) die Arbeitsstelleneinrichtung und deren Entfernung nach Beendigung der eige- nen Leistungen;
(3) Messungen für die Ausführung und Abrechnung der eigenen Leistungen, einschließlich der Beistellung aller erforderlichen Messgeräte und Hilfsmittel sowie der erforderlichen Arbeitskräfte; dies gilt auch für automationsunterstützte Abrechnung;
4) Maßnahmen im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Bauführer-Funktion, wenn dem AN auch die Bauführertätigkeit übertragen wurde, und zwar auf die Dauer der vertraglichen Leistungsfrist;
5) Übernehmen oder Herstellen gewerkspezifisch erforderlicher Waagrisse auf Basis der vorhandenen Höhenpunkte gemäß 2.2.8.6 bzw. Erhalten jener, die auch für die Arbeiten anderer AN Verwendung finden können;
6) Prüfen von vorhandenen Waagrissen;
7) Beistellen und Instandhalten der Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen üblicher Art für Personen und Sachen im Baustellenbereich, z. B. Abschrankungen und Warnzeichen;
8) sonstige Vorsorgen zum Schutze des Lebens und der Gesundheit der eigenen Arbeit- nehmer und sonstiger Personen auf Grund gesetzlicher Vorschriften;
9) Zubringen von Wasser, Strom und Gas von den vom AG im Baustellenbereich zur Ver- fügung gestellten Anschlussstellen zu den Verwendungsstellen, soweit dies für die Durchführung der Leistungen des AN erforderlich ist. Errichtung des Zählers sowie Ent- richtung allfälliger Gebühren oder Mieten hierfür. Die Kosten für Wasser-, Strom- und Gasverbrauch für die Erbringung seiner Leistung hat der AN zu tragen.
10) Beistellen und Instandhalten sämtlicher nach Art und Umfang der Arbeiten üblichen und erforderlichen Kleingeräte, Kleingerüste und Werkzeuge;
11) Abladen, Transport zur Lagerstelle und gesichertes einmaliges Lagern der für die eige- nen Arbeiten angelieferten Materialien, Werkstücke und Bauteile aller Art im Baustellen- bereich, das Befördern derselben zur Verwendungsstelle und etwaiges Rückbefördern. Dies gilt auch für die vom AG beigestellten Materialien, Werkstücke und Bauteile, ein- schließlich der ordnungsgemäßen Übergabe und Abrechnung, ausgenommen das Abla- den und der Transport zur Lagerstelle;
12) die erforderliche Umsetzung übliche Sicherungen der eigenen Arbeiten, z. B. gegen schädliche Witterungs- und Temperatureinflüsse, Beseitigung von Werkzeug, Material und EinrichtungenTagwasser;
(13) Zulassen der Mehraufwand infolge abschnittsweiser DurchführungMitbenutzung der Gerüste durch andere AN des AG;
(14) alle VersicherungsprämienBeseitigen aller von den eigenen Arbeiten herrührenden Verunreinigungen, Abfälle und Materialrückstände sowie der Rückstände jener Materialien, die bei der Erbringung der vereinbarten Leistung benötigt werden; Nicht unter Nebenleistungen fällt die Entsorgung von Verunreinigungen, Materialien und Abfällen, welche als gefährlicher oder kontaminierter Abfall zu klassifizieren sind und aufgrund des vorhandenen Baubestandes bei der Erbringung der vereinbarten Leistung anfallen.
15) sonstige durch die technische Ausführung bedingte Leistungen, z. B. Herstellen erfor- derlicher Proben, Liefern und Verarbeiten von Neben- und Hilfsmaterial;
(15) die durch Kabelanlagen entstehenden Erschwernisse;
(16) die Aufräum- Schlussarbeiten: der vom AG beigestellte Baustellenbereich ist vom AN nach Benut- zung, wenn nichts anderes vereinbart wurde, soweit technisch möglich und laufenden Säuberungsarbeiten;
(17) der Abtransport aller Rest- und Verpackungsmaterialenwirtschaftlich zumutbar, Geräte und Einrichtungen;
(18) jedwede Baustellen- und Zentralregie;
(19) die Vertragserrichtungskosten einschließlich aller damit zusammenhängenden Abgaben und Gebühren;
(20) die Behebung aller Mängel und Schäden, die bis zum Ab- lauf der Haft-, Gewährleistungs- und Verjährungsfristen auftreten;
(21) die Rechnungslegung sowie die Beistellung aller dazu er- forderlichen Aufnahmen, Aufstellungen, Pläne udgl;
(22) alle gesetzlichen und tariflichen Aufwendungen des Auf- tragnehmers;
(23) die in den ÖNORMEN mit vornormierten Vertragsinhalten, Honorar- und Gebührenordnungen bzw Standardlei- stungsbeschreibungen angeführten Nebenleistungenfrüheren Zustand zu versetzen; Bauprovisorien sind jedenfalls zu ent- fernen.
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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen Der Stadt Wien Für Bauleistungen
Nebenleistungen. Mit den vereinbarten Preisen ist die Erbringung von Nebenleistungen des Auftragnehmers sind insbesondere[...] abgegolten. Dies betrifft einerseits die in den einzelnen ÖNORMEN mit vornormierten Vertrags- inhalten angeführten sowie andererseits unter Anderem folgende Nebenleistungen:
(1) die allenfalls notwendige Ergänzung Erwirken der Projektunterlagen (zB Werkstattpläne, Detailpläne, Terminpläne uä), vor al- lem auch im Falle von Varianten- bzw Alternativangeboten erforderlichen Bewilligungen und allfälligen Übersetzungenbehördlichen Genehmigungen gemäß 1.3.2;
(2) die Heranziehung kompetenten Fachpersonals;
(3) die Einholung aller zur Durchführung Beistellung und Erhaltung der Arbeiten erfor- derlichen behördlichen Bewilligungen und Einwilligungen Dritter;
(4) die Erstellung und Beistellung von Dokumentationen, Schulungsunterlagen uä;
(5) die Beteiligung an Absteckzeichen u. dgl. während der gemeinsamen Bautafel;
(6) Ausführung der An- und Abtransport des gesamten Materials, Hilfsma- terials und Zubehörs;
(7) alle Sicherungsvorkehrungen;
(8) die Beistellung aller für die Leistung nötigen Hilfsstoffe (zB Wasser, Strom, Treibstoff, Telefon usw) sowie der erfor- derlichen Anschlüsse und Messeinrichtungen;
(9) die Beleuchtung des Orts der Leistungserbringung;
(10) der Schutz der Arbeiten vor Witterungseinflüssen;
(11) die Arbeitsstelleneinrichtung und deren Entfernung nach Beendigung der eigenen Leistungen;
(3) Messungen für die Ausführung und Abrechnung der eigenen Leistungen, ein- schließlich der Beistellung aller erforderlichen Messgeräte und Hilfsmittel sowie der erforderlichen Arbeitskräfte; dies gilt auch für automationsunterstützte Ab- rechnung;
4) Maßnahmen im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Bauführer-Funktion, wenn dem AN auch die Bauführertätigkeit übertragen wurde, und zwar auf die Dauer der ver- traglichen Leistungsfrist;
5) Übernehmen oder Herstellen gewerkspezifisch erforderlicher Waagrisse auf Basis der vorhandenen Höhenpunkte gemäß 2.2.8.6 bzw. Erhalten jener, die auch für die Arbeiten anderer AN Verwendung finden können;
6) Prüfen von vorhandenen Waagrissen;
7) Beistellen und Instandhalten der Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen üblicher Art für Personen und Sachen im Baustellenbereich, z. B. Abschrankungen und Warnzeichen;
8) sonstige Vorsorgen zum Schutze des Lebens und der Gesundheit der eigenen Ar- beitnehmer und sonstiger Personen auf Grund gesetzlicher Vorschriften;
9) Zubringen von Wasser, Strom und Gas von den vom AG im Baustellenbereich zur Verfügung gestellten Anschlussstellen zu den Verwendungsstellen, soweit dies für die Durchführung der Leistungen des AN erforderlich ist. Errichtung des Zählers sowie Entrichtung allfälliger Gebühren oder Mieten hierfür. Die Kosten für Was- ser-, Strom- und Gasverbrauch für die Erbringung seiner Leistung hat der AN zu tragen.
10) Beistellen und Instandhalten sämtlicher nach Art und Umfang der Arbeiten übli- chen und erforderlichen Kleingeräte, Kleingerüste und Werkzeuge;
11) Abladen, Transport zur Lagerstelle und gesichertes einmaliges Lagern der für die eigenen Arbeiten angelieferten Materialien, Werkstücke und Bauteile aller Art im Baustellenbereich, das Befördern derselben zur Verwendungsstelle und etwaiges Rückbefördern. Dies gilt auch für die vom AG beigestellten Materialien, Werkstü- cke und Bauteile, einschließlich der ordnungsgemäßen Übergabe und Abrechnung, ausgenommen das Abladen und der Transport zur Lagerstelle;
12) die erforderliche Umsetzung übliche Sicherungen der eigenen Arbeiten, z. B. gegen schädliche Witterungs- und Temperatureinflüsse, Beseitigung von Werkzeug, Material und EinrichtungenTagwasser;
(13) Zulassen der Mehraufwand infolge abschnittsweiser DurchführungMitbenutzung der Gerüste durch andere AN des AG;
(14) alle VersicherungsprämienBeseitigen aller von den eigenen Arbeiten herrührenden Verunreinigungen, Abfäl- le und Materialrückstände sowie der Rückstände jener Materialien, die bei der Erbringung der vereinbarten Leistung benötigt werden; Nicht unter Nebenleistungen fällt die Entsorgung von Verunreinigungen, Materia- lien und Abfällen, welche als gefährlicher oder kontaminierter Abfall zu klassifi- zieren sind und aufgrund des vorhandenen Baubestandes bei der Erbringung der vereinbarten Leistung anfallen.
15) sonstige durch die technische Ausführung bedingte Leistungen, z. B. Herstellen erforderlicher Proben, Liefern und Verarbeiten von Neben- und Hilfsmaterial;
(15) die durch Kabelanlagen entstehenden Erschwernisse;
(16) die Aufräum- Schlussarbeiten: der vom AG beigestellte Baustellenbereich ist vom AN nach Be- nutzung, wenn nichts anderes vereinbart wurde, soweit technisch möglich und laufenden Säuberungsarbeiten;
(17) der Abtransport aller Rest- und Verpackungsmaterialenwirtschaftlich zumutbar, Geräte und Einrichtungen;
(18) jedwede Baustellen- und Zentralregie;
(19) die Vertragserrichtungskosten einschließlich aller damit zusammenhängenden Abgaben und Gebühren;
(20) die Behebung aller Mängel und Schäden, die bis zum Ab- lauf der Haft-, Gewährleistungs- und Verjährungsfristen auftreten;
(21) die Rechnungslegung sowie die Beistellung aller dazu er- forderlichen Aufnahmen, Aufstellungen, Pläne udgl;
(22) alle gesetzlichen und tariflichen Aufwendungen des Auf- tragnehmers;
(23) die in den ÖNORMEN mit vornormierten Vertragsinhalten, Honorar- und Gebührenordnungen bzw Standardlei- stungsbeschreibungen angeführten Nebenleistungenfrüheren Zustand zu versetzen; Bauprovisorien sind jedenfalls zu entfernen.
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Samples: General Terms and Conditions for Construction Services