Netzanschlusskapazität Musterklauseln

Netzanschlusskapazität. 2.1. Die vertraglich vereinbarte vorzuhaltende Leistung in kW am Netzanschluss (Netzanschlusskapazität) ergibt sich aus dem Netz- anschlussvertrag einschließlich Anlagen.
Netzanschlusskapazität. Netzanschlusskapazität Entnahme [(n-1)-sicher]1) Netzanschlusskapazität Einspeisung2) [(n-1)-sicher]1) UA ………….. …. MVA […. MVA] …. MVA […. MVA] UA ………….. …. MVA […. MVA] …. MVA […. MVA]
Netzanschlusskapazität. 4.1. Der Netzbetreiber stellt an einem Netzanschlusspunkt in seinem Versorgungsnetz eine Netzanschlusskapazität zum Zwecke der Entnahme elektrischer Energie bis zur Höhe des in dem Netzanschlussvertrag vereinbarten Wertes zur Verfügung.
Netzanschlusskapazität. 4.1. Der Netzbetreiber stellt an einem Netzanschlusspunkt in seinem Versorgungsnetz eine Netzanschlusskapazität zum Zwecke der Entnahme von Erdgas bis zur Höhe des in dem Netzanschlussvertrag vereinbarten Wertes zur Verfügung.
Netzanschlusskapazität. Die Netzanschlusskapazität für den Bezug ist die mit dem Kunden vertraglich vereinbarte maximale Scheinleistung, die dem Kunden an dem Netzanschlusspunkt für den Bezug von elektrischer Energie zugesichert wird.
Netzanschlusskapazität. 2.1. Die vorzuhaltende elektrische Leistung in kW am Netzanschluss (Netzanschlusskapazi- tät bzw. Netzanschlussleistung) ergibt sich aus dem Netzanschlussvertrag, einschließ- lich Anlagen.
Netzanschlusskapazität. Die Anlagen des Netzbetreibers und des Netzkunden sind an den in unten stehender Aufstellung bezeichneten Verknüpfungspunkten miteinander verbunden. Die jeweils in der Tabelle genannte Netzanschlusskapazität steht innerhalb des jeweiligen Spannungsbandes als Effektivwert der dreiphasigen Scheinleistung zur Verfügung. Netzanschlusskapazität 110-kV-Anschluss Ort, Feld ... und Feld ...) Entnahme aus dem Netz 10 MVA Einspeisung in das Netz 2) 110 MVA bei cos phi = XXX induktiv/kapazitiv Spannungs-Band 1) 96 – 123,5 kV Entnahme aus dem Netz 15 MVA Einspeisung in das Netz2) 0 MVA bei cos phi = XXX induktiv/kapazitiv Spannungs-Band 1) 19,5 – 21 kV Die zeitgleiche Netzanschlusskapazität der Einspeisung für den Netzkunden über alle Verknüp- fungspunkte beträgt XXX MVA. Die Netzanschlusskapazität der Entnahme aus dem Netz des Netzbetreibers über alle Verknüpfungspunkte beträgt max. XXX MVA. Eine Addition der einzelnen Netzanschlusskapazitäten von verschiedenen Verknüpfungspunkten sowie Übergabepunkten ist nicht zulässig. Die Leistung wird im Wesentlichen gemäß Standard- lastfluss über alle Verknüpfungspunkte verteilt ausgetauscht und darf nicht regional so kon- zentriert ausgetauscht werden, dass in vorgelagerten Netzen Engpässe entstehen. Bei Zuschal- tung von Reservenetzanschlüssen ist im Einzelfall mit dem Netzbetreiber abzustimmen, welche zeitgleiche Netzanschlusskapazität zur Verfügung steht. Alle Verknüpfungspunkte am Netz des Netzbetreibers sind über das Netz des Netzkunden durch Schaltgeräte miteinander verbindbar und halten sich gegenseitig Reserve in wesentlichem Um- fang vor. Die Zuschaltung und der Betrieb der Erzeugungseinrichtung des Netzkunden darf keine unzuläs- sigen Netzrückwirkungen haben.
Netzanschlusskapazität. 3.1. Der Anschlussnehmer trägt die Verantwortung dafür, dass die im Netzanschlussvertrag vereinbarte vorzuhaltende Scheinleistung in kVA am Netzanschluss (Netzanschlusskapazität) nicht überschritten wird.
Netzanschlusskapazität ist die maximale Scheinleistung in kVA, die über den Anschluss oder aus dem Netz zur Verfügung ge- stellt werden kann.
Netzanschlusskapazität. (1) Die Netzanschlusskapazität beträgt am Netzanschlusspunkt <Ort/ Anlage> MVA für die Einspeisung.