Nichterfüllung Musterklauseln

Nichterfüllung. Bei Nichterfüllung des Kaufvertrags durch den Käufer ist dieser verpflichtet, den uns entstandenen Schaden zum Zeitpunkt der Vertragserfüllung zu ersetzen.
Nichterfüllung. Bei Nichterfüllung kann die nichtsäumige Partei entweder:
Nichterfüllung. Gelingt trotz Ersatzlieferung oder Nachbesserung innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist dem Auftrag- nehmer der Nachweis der vollständigen Vertragserfüllung nicht, so kann der Auftraggeber die Rechte aus § 13 geltend machen. Das Setzen der Nachfrist läßt eventuelle Vertragsstrafen unbe- rührt.
Nichterfüllung. Erfüllt der Lieferant seine Lieferverpflichtung aus von ihm zu vertretenden Gründen ganz oder teil- weise nicht, ist der VNB berechtigt, dem Lieferanten die gesamten Aufwendungen für eine dadurch gegebenenfalls notwendige Ersatzbeschaffung in Rechnung zu stellen.
Nichterfüllung. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm bei Nichterfüllung jedweder im vorliegenden Vertrag geregelter Verpflichtungen, zusätzlich zu jedweden anderen in Frage kommenden Rechtsmitteln, der Netzwerkzugriff durch Xxxx Xxxxx nicht mehr gestattet wird. Darüber hinaus erklärt sich der Kunde bereit, alle mit der Durchsetzung der Bestimmungen des vorliegenden Vertrags durch Xxxx Xxxxx verbundenen Kosten, Auslagen und Anwaltskosten in angemessener Höhe zu tragen.
Nichterfüllung. Wenn der Verkäufer jegliche der in diesem Abschnitt vorstehend genannten Verpflichtungen nicht erfüllt, stellt der Verkäufer Quellcode, Softwaredesign oder jegliche sonstigen Informationen bereit, die für den Käufer notwendig sind, damit er die Verpflichtungen des Verkäufers erfüllen bzw. erfüllen lassen kann.
Nichterfüllung. Falls Sie wissen oder gerechtfertigter-weise hätten wissen sollen, dass Ihr Schiff aus irgendeinem Grund den Vorschriken seines Flaggenstaats, seiner Zertifi- zierungs-behörde oder Klassifikationsgesellschak nicht entspricht, sind daraus resultierende Ansprüche nicht zahlbar.
Nichterfüllung. Mit Zustandekommen des Kaufvertrages treffen beide Parteien Erfüllungsverpflichtungen. Der Verkäufer ist zur Leistung der Kaufsache, der Käufer zur Leistung des Kaufpreises verpflichtet. Verschuldet der Verkäufer vorsätzlich oder fahrlässig den Untergang der Kaufsache nach Vertragsabschluss, hat er dem Käufer Ersatz des Nichterfüllungsschadens zu leisten. Der Käufer ist so zu stellen, als wäre der Vertrag gültig abgewickelt worden. Man vergleicht das tatsächliche mit dem hypothetischen Vermögen (welches vorhanden wäre, wenn der Vertrag gültig abgewickelt worden wäre), die Differenz ist der sog. Nichterfüllungsschaden. Erfüllungsintresse: *des Verkäufers → Fristgerechte Leistung des KP ansonsten Verzugszinsen (+ KP) *des Käufers → der Marktwert der Sache, hat er mehr bezahlt als der Marktwert ist, kann er in jedem Fall den Kaufpreis verlangen. *zB A kauft Vase (W150) um 100 von B, zahlt den KP im Voraus und erhält die Vase nicht. Nichterfüllungsschaden = 150. A kauft Vase (W150) um 100 von B, zahlt den KP nicht im Voraus und erhält die Vase nicht. Nichterfüllungsschaden = 50. Auch zum Nichterfüllungsschaden des Käufers gehört der ihm durch nachträgliche Unmöglichkeit entgangene Gewinn (LUCRUM CESSANS). *zB A verkauft B seinen Sklaven X um 100, B verkauft den Sklaven weiter an C um 200. Der B entgangene Gewinn beträgt 100. Hat er den Kaufpreis an A bereits geleistet, kann er von ihm 200 fordern, ansonsten 100. Ein Deckungsgeschäft nimmt der Käufer vor, wenn der Vertragspartner nicht erfüllt und er sich die Leistung (sofern möglich) von einem anderen holt, so ist der Nichterfüllungsschaden in der Höhe der Preisdifferenz anzusetzen. Der Käufer hat in diesem Fall jedoch die Kosten möglichst niedrig zu halten. *zB A verkauft B 100kg Getreide um 1000. A erfüllt nicht, B kauft die letzten 100kg Getreide des Jahres bei X zum Preis von 1400. Aufgrund des Deckungsgeschäfts kann B von A 400 fordern. Der Verkäufer haftet für Nichterfüllung jedenfalls DOLUS und CULPA, inwiefern er auch für CUSTODIA haftet ist strittig. Einerseits wird auf das übliche Verhalten des Verkäufers abgestellt (subjektive Sorgfaltspflicht), andererseits auch der Sorgfaltsmaßstab eines DILIGENS PATER FAMILIAS herangezogen.
Nichterfüllung. Die Fa. DS-Sassen & Co. KG haftet nicht für Nichterfüllung des Mietvertrages, sofern die Nichterfüllung auf unvorhergesehene Defekte oder Verunfallung des Fahrzeuges beruhen. Weiterhin haftet die Fa. DS-Sassen & Co. KG nicht für die Nichterfüllung eines Auftrages, sofern die Nichterfüllung auf Dritte oder örtliche Gegebenheiten (z.B. Stau) beruhen.
Nichterfüllung. Für den Fall, dass Sie über eine nicht lizenzierte Installation oder Nutzung der Software oder einen nicht lizenzierten Zugang zur lizenzierten Software verfügen oder verfügten oder anderweitig gegen diese Vereinbarung verstoßen haben („Nichteinhaltung“), müssen Sie unbeschadet sonstiger Rechte und Abhilfen des Lizenzgebers (auch Unterlassungsanspruch) zur Behebung der Nichteinhaltung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Mitteilung dieser Nichteinhaltung an Sie ausreichende Lizenzen und/oder Abonnements und die zugehörigen Support- und Wartungsleistungen durch Zahlung der jeweils (zum Datum des zusätzlichen Kaufs) aktuellen Listenpreise für die Lizenzen und die Gebühren für 12 Monate zzgl. Zinsen und Zinseszinsen (zum Satz von 1,5 % pro Monat bzw. zum gesetzlich maximal zulässigen Satz, sofern dieser Satz unter 1,5 % liegt) seit dem Eintreten der Nichteinhaltung bis zur Zahlung der genannten Gebühren erwerben, wobei die Zinsen auch dann zahlbar sind, wenn zum Zeitpunkt des Eintretens der Nichteinhaltung keine Rechnung ausgestellt wurde. Führt Ihre Nichteinhaltung zu Fehlbeträgen bei den Lizenzgebühren von 5 % oder mehr, müssen Sie dem Lizenzgeber zusätzlich zu den geschuldeten Summen zudem alle angemessenen Kosten für die Prüfung erstatten.