Nichterfüllung. Bei Nichterfüllung des Kaufvertrags durch den Käufer ist dieser verpflichtet, den uns entstandenen Schaden zum Zeitpunkt der Vertragserfüllung zu ersetzen.
Nichterfüllung. Bei Nichterfüllung kann die nichtsäumige Partei entweder:
Nichterfüllung. Jeder Verstoß gegen getroffene Vereinbarungen berechtigt uns zum Rücktritt vom Vertrag. Die Kosten der Rücknahme der Ware trägt der Käufer, welcher uns auch für alle Schäden aus der Verletzung der getroffenen Vereinbarungen haftet.
Nichterfüllung. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm bei Nichterfüllung jedweder im vorliegenden Vertrag geregelter Verpflichtungen, zusätzlich zu jedweden anderen in Frage kommenden Rechtsmitteln, der Netzwerkzugriff durch Xxxx Xxxxx nicht mehr gestattet wird. Darüber hinaus erklärt sich der Kunde bereit, alle mit der Durchsetzung der Bestimmungen des vorliegenden Vertrags durch Xxxx Xxxxx verbundenen Kosten, Auslagen und Anwaltskosten in angemessener Höhe zu tragen.
Nichterfüllung. Erfüllt der Lieferant seine Lieferverpflichtung aus von ihm zu vertretenden Gründen ganz oder teil- weise nicht, ist der VNB berechtigt, dem Lieferanten die gesamten Aufwendungen für eine dadurch gegebenenfalls notwendige Ersatzbeschaffung in Rechnung zu stellen.
Nichterfüllung. Falls Sie wissen oder gerechtfertigter-weise hätten wissen sollen, dass Ihr Schiff aus irgendeinem Grund den Vorschriken seines Flaggenstaats, seiner Zertifi- zierungs-behörde oder Klassifikationsgesellschak nicht entspricht, sind daraus resultierende Ansprüche nicht zahlbar.
Nichterfüllung. Gelingt trotz Ersatzlieferung oder Nachbesserung innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist dem Auftrag- nehmer der Nachweis der vollständigen Vertragserfüllung nicht, so kann der Auftraggeber die Rechte aus § 13 geltend machen. Das Setzen der Nachfrist läßt eventuelle Vertragsstrafen unbe- rührt.
Nichterfüllung. Wenn der Verkäufer jegliche der in diesem Abschnitt vorstehend genannten Verpflichtungen nicht erfüllt, stellt der Verkäufer Quellcode, Softwaredesign oder jegliche sonstigen Informationen bereit, die für den Käufer notwendig sind, damit er die Verpflichtungen des Verkäufers erfüllen bzw. erfüllen lassen kann.
Nichterfüllung. 1 Werden die vereinbarten Leistungen nicht mehr oder nur teilweise erbracht und/oder die Leistungen des Kantons zweckentfremdet verwendet, bestimmt der Regierungsrat über die Folgen, wie ausseror- dentliche Kündigung, Anpassung der Beiträge und Rückforderung (§ 9 SubvG). Ziffer 13 Weitere Bestimmungen
Nichterfüllung. 1. Nachträgliche Unmöglichkeit
a. den Verkäufer trifft ein Verschulden am Untergang: er haftet dem Käufer auf Xxxxxxxxxxxxx wegen NICHTERFÜLLUNG
b. trifft den Verkäufer kein Verschulden: Frage der Gefahrtragung