Nutzungsentgelt. 4.1. Der Nutzer verpflichtet sich, das jeweilige Nutzungsentgelt (Jahreslizenz) für einen kostenpflichtigen Dienst nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zu zahlen. Das Nutzungsentgelt wird durch SHENTISPORTS® abgerechnet und durch Zahlungen des Nutzers an SHENTISPORTS® vergütet. Das Nutzungsentgelt wird nach Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug fällig. a) 14 Tage kostenlos, risikolos, keine Vertragsbindung. Daten werden automatisch gelöscht, bei nicht Anmeldung. Keine Kündigung erforderlich! b) 12 Monate: 85 € netto Jahreslizenz bei Einzelnutzung! Volle Nutzung aller Funktionen von xxxxxx0.xx. 3 Monate vor Ablauf muss die Kündigung schriftlich erfolgen. Die weitere Preisstaffelung ergibt sich aus der jeweiligen Größe der Unternehmen. SHENTISPORTS® erstellt den Unternehmen auf Anfrage verbindliche Angebote – es wird immer von der Unternehmensgröße ausgegangen und nicht von den tatsächlich trainierenden Mitarbeitern. Wenn du einen Rabattcode erhalten hast, reduziert sich der Jahresbeitrag entsprechend des Rabattcodes. Bitte beachte: Wenn du einen Code von deinem Arbeitgeber oder auf einer unserer Veranstaltungen, wie Gesundheitstage, Keynotes o.ä. erhalten hast, gelten diese AGB nicht. Dieser Account läuft automatisch aus und es entstehen keine Kosten. Wenn du den Code shenticares oder DigitalX2021 verwendet hast, ist den Account 5 Wochen kostenlos und unverbindlich gültig. Wenn du danach nicht weitermachen möchtest, musst du nichts tun. Möchtest du danach FITMIT5® weiternutzen, dann kannst du deinen Account aktiv im Profil zum Vorzugspreis von 85 € verlängern. 4.2. Es werden die Zahlungen jährlich jeweils zu Beginn eines Abrechnungsjahres in Rechnung gestellt. Das erste Abrechnungsjahr beginnt am Tag des Vertragsschlusses und endet einen Tag vor dem gleichen Tag des folgenden Kalenderjahres (z.B. 15. Xxxx 2020 bis 14. Xxxx 2021). 4.3. Die Rechnungen werden per Post oder Mail versandt. 4.4. Die Zahlung der Entgelte kann durch Lastschrifteinzug oder Überweisung erfolgen. SHENTISPORTS® wird die Rechnung dem Nutzer umgehend vor Lastschrifteinzug per E- Mail bekannt geben. Der Nutzer ermächtigt SHENTISPORTS®, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Nutzer zu vertreten hat, berechnet SHENTISPORTS® 12 EUR pro Lastschrift, es sei denn, der Nutzer weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. 4.5. Der Nutzer kann etwaige Forderungen gegen SHENTISPORTS® nicht als Einwendungen gegen die Forderung aus der Inanspruchnahme des Video- oder Streaming-Dienstes gegenüber SHENTISPORTS® geltend machen. Ein Aufrechnungsrecht steht dem Nutzer nur zu, soweit seine Gegenforderung gegenüber SHENTISPORTS® rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt ist. Das Zurückbehaltungsrecht, insbesondere die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt unberührt. 4.6. In der Rechnung wird ausdrücklich auf die Zahlungsfrist hingewiesen. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Regelungen. Kommt der Nutzer teilweise oder ganz mit seiner Zahlungspflicht nicht nach, so ist ab diesem Zeitpunkt ein jährlicher Verzugszins von 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu zahlen. Falls SHENTISPORTS® ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist SHENTISPORTS® berechtigt, diesen geltend zu machen. Bei Sperrung aufgrund von erheblichen Pflichtverletzungen gemäß Ziffer 6.3. bestehen die Zahlungspflicht sowie die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges fort. Für den Fall einer von SHENTISPORTS® ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund, ist SHENTISPORTS® berechtigt, einen Betrag in Höhe von 25 % (fünfundzwanzig Prozent) der Summe aller jährlichen Nutzungsentgelte, die der Nutzer bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Nutzer nicht nachweist, dass SHENTISPORTS® überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag. 4.7. Die Zahlungspflicht des Nutzers besteht auch für Nutzungsentgelte, die dadurch entstanden sind, dass Dritte befugt oder unbefugt Inhaltabrufe über den Anschluss des Nutzers oder unter Verwendung der Passwörter des Nutzers genutzt haben. Dies gilt nicht, wenn der Nutzer die Nutzung nicht zu vertreten hat. Dem Nutzer obliegt der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat.
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Nutzungsentgelt. 4.1. Der Nutzer verpflichtet sich, das jeweilige Nutzungsentgelt (Jahreslizenz) 8.1 Die Regelentgelte für einen kostenpflichtigen Dienst nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zu zahlen. Das Nutzungsentgelt wird durch SHENTISPORTS® abgerechnet und durch Zahlungen des Nutzers an SHENTISPORTS® vergütet. Das Nutzungsentgelt wird nach Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug fällig.
a) 14 Tage kostenlos, risikolos, keine Vertragsbindung. Daten werden automatisch gelöscht, bei nicht Anmeldung. Keine Kündigung erforderlich!
b) 12 Monate: 85 € netto Jahreslizenz bei Einzelnutzung! Volle Nutzung aller Funktionen die Leistungen von xxxxxx0.xx. 3 Monate vor Ablauf muss die Kündigung schriftlich erfolgen. Die weitere Preisstaffelung ergibt RTM ergeben sich aus der jeweiligen Größe jeweils aktuellen Entgeltliste. Die Entgeltliste finden Sie als Anlage 5 zu diesen NBS. Mit dem Regelentgelt ist die Bearbeitung von Nutzungsanträgen mit abgegolten. Die Berechnung der Unternehmen. SHENTISPORTS® erstellt den Unternehmen Entgelte für Umschlagleistungen erfolgt jeweils getrennt auf Anfrage verbindliche Angebote – es wird immer von Basis der Unternehmensgröße ausgegangen und nicht von den tatsächlich trainierenden Mitarbeitern. Wenn du einen Rabattcode erhalten hast, reduziert sich der Jahresbeitrag entsprechend des Rabattcodes. Bitte beachte: Wenn du einen Code von deinem Arbeitgeber oder auf einer unserer Veranstaltungen, wie Gesundheitstage, Keynotes o.ä. erhalten hast, gelten diese AGB nicht. Dieser Account läuft automatisch aus und es entstehen keine Kosten. Wenn du den Code shenticares oder DigitalX2021 verwendet hast, ist den Account 5 Wochen kostenlos und unverbindlich gültig. Wenn du danach nicht weitermachen möchtest, musst du nichts tun. Möchtest du danach FITMIT5® weiternutzen, dann kannst du deinen Account aktiv Anzahl umgeschlagener Ladeeinheiten im Profil zum Vorzugspreis von 85 € verlängernSchieneneingang bzw. Schienenausgang multipliziert mit dem Umschlagpreis pro Ladeeinheit gemäß gültiger Entgeltliste.
4.28.2 Bei Stornierungen von vereinbarten Nutzungen durch den Zugangsberechtigten, beträgt das Stornierungsentgelt: -Null Prozent des jeweils gültigen Entgeltsatzes der aktuellen Entgeltliste bei Stornierungen die bis 96 Stunden vor der vereinbarten Nutzung bei RTM eingehen, -10 Prozent des jeweils gültigen Entgeltsatzes der aktuellen Entgeltliste bei Stornierungen die zwischen 96 bis 24 Stunden vor der vereinbarten Nutzung bei RTM eingehen, -30 Prozent des jeweils gültigen Entgeltsatzes der aktuellen Entgeltliste bei Stornierungen die weniger als 24 Stunden vor der vereinbarten Nutzung bei RTM eingehen. Es werden wird die Zahlungen jährlich jeweils Umschlagmenge des für den gleichen Wochentag zuletzt genutzten Slots zugrunde gelegt. Sofern noch kein zuvor genutzter Slot für den gleichen Wochentag als Bezugsgröße vorliegt, wird hilfsweise die bestellte Umschlagmenge (Versand + Empfang) als Berechnungsgrundlage herangezogen.
8.3 Wird die vereinbarte Nutzung ohne eine Stornierung gem. Ziff. 8.2 durch den Zugangsberechtigten nicht in Anspruch genommen, so berechnet RTM 60% des Regelentgeltes, wobei die Umschlagmenge des für den gleichen Wochentag zuletzt genutzten Slots zugrunde gelegt wird. Sofern noch kein zuvor genutztes Slot für den gleichen Wochentag als Bezugsgröße vorliegt, wird hilfsweise die bestellte Umschlagmenge (Versand + Empfang) als Berechnungsgrundlage herangezogen.
8.4 Um Störungen des Umschlagbetriebes durch überfüllte Abstellflächen und die damit verbundenen negativen Rückwirkungen auf die Betriebsflächen zu Beginn eines Abrechnungsjahres in Rechnung gestelltvermeiden, begrenzt RTM die Zahl der entgeltfreien Abstelltage und berechnet für darüber hinausgehende Abstelltage je Ladeeinheit ein Regelentgelt gemäß der Entgeltübersicht. Das erste Abrechnungsjahr beginnt Abstellungen sind am Tag des Vertragsschlusses straßen- oder schienenseitigen Eingangs der Ladeeinheit und endet einen Tag vor an den in der Entgeltliste konkret bezifferten nachfolgenden Tagen frei. Die Berechnung der Abstellentgelte erfolgt auf der Basis von Kalendertagen (Sonn- und Feiertage eingeschlossen) multipliziert mit dem gleichen Tag in der Entgeltliste ausgewiesenen Tagessatz. Die Höhe des folgenden Kalenderjahres (z.B. 15Tagessatzes richtet sich nach der Länge der betreffenden Ladeeinheit, wobei zwischen Ladeeinheiten bis zu einer Länge einschließlich 7,82 m und Ladeeinheiten mit einer Länge über 7,82 m differenziert wird. Xxxx 2020 bis 14Mit Beginn der abstellpflichtigen Zeit wird ein weiteres Umschlag-Regelentgelt gem. Xxxx 2021)Ziff.
4.3. Die Rechnungen werden per Post oder Mail versandt8.1 berechnet.
4.48.5 Grundlage für die Entgeltberechnung ist der jeweils gültige Entgeltliste der RTM. Die Zahlung Zu zahlende Entgelte sind in Euro zu leisten und werden zuzüglich der Entgelte kann durch Lastschrifteinzug oder Überweisung erfolgengesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe berechnet. SHENTISPORTS® wird die Zahlungen sind auf ein von der RTM zu bestimmendem Konto auf Kosten des Auftraggebers zu überweisen und werden mit Zugang der Rechnung dem Nutzer umgehend vor Lastschrifteinzug per E- Mail bekannt geben. Der Nutzer ermächtigt SHENTISPORTS®, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehenfällig. Bei Rücklastschriften, die Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweils gültigen EZB-Zins und ab der Nutzer zweiten Mahnung 15,00 Euro als pauschalierte Mahnkosten zu vertreten hat, berechnet SHENTISPORTS® 12 EUR pro Lastschriftzahlen.
8.6 Gegen Forderungen von RTM ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ausgeschlossen, es sei denn, der Nutzer weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht die Gegenforderung ist unbestritten oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
4.5. Der Nutzer kann etwaige Forderungen gegen SHENTISPORTS® nicht als Einwendungen gegen die Forderung aus der Inanspruchnahme des Video- oder Streaming-Dienstes gegenüber SHENTISPORTS® geltend machen. Ein Aufrechnungsrecht steht dem Nutzer nur zu, soweit seine Gegenforderung gegenüber SHENTISPORTS® rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt ist. Das Zurückbehaltungsrecht, insbesondere die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt unberührt.
4.6. In Anlage 1: Bedienanweisung Anschlussbahn Anlage 2: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rechnung wird ausdrücklich Xxxxxxx Xxxxxxxx XxxX Xxxxxx 0: Betriebsvorschriften XXX Xxxxxx 0: Antrag auf die Zahlungsfrist hingewiesen. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Regelungen. Kommt Abschluss eines Nutzungsvertrages Anlage 5: Entgeltliste Rostock Trimodal GmbH Anlage 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzer teilweise oder ganz mit seiner Zahlungspflicht nicht nach, so ist Rostock Trimodal GmbH (RTM) gültig ab diesem Zeitpunkt ein jährlicher Verzugszins von 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu zahlen. Falls SHENTISPORTS® ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist SHENTISPORTS® berechtigt, diesen geltend zu machen. Bei Sperrung aufgrund von erheblichen Pflichtverletzungen gemäß Ziffer 6.3. bestehen die Zahlungspflicht sowie die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges fort. Für den Fall einer von SHENTISPORTS® ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund, ist SHENTISPORTS® berechtigt, einen Betrag in Höhe von 25 % (fünfundzwanzig Prozent) der Summe aller jährlichen Nutzungsentgelte, die der Nutzer bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Nutzer nicht nachweist, dass SHENTISPORTS® überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.
4.7. Die Zahlungspflicht des Nutzers besteht auch für Nutzungsentgelte, die dadurch entstanden sind, dass Dritte befugt oder unbefugt Inhaltabrufe über den Anschluss des Nutzers oder unter Verwendung der Passwörter des Nutzers genutzt haben. Dies gilt nicht, wenn der Nutzer die Nutzung nicht zu vertreten hat. Dem Nutzer obliegt der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat.01.01.2018 Rostock Trimodal GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Samples: Nutzungsbedingungen
Nutzungsentgelt. 4.17.1. Es gelten die jeweiligen auf der FLIMMIT-Plattform angegeben Preise („Nutzungsentgelte“) als vereinbart.
7.2. Der Nutzer verpflichtet sich, das jeweilige Nutzungsentgelt (Jahreslizenz) für einen kostenpflichtigen Dienst nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen Inhalt zu zahlen. Das Nutzungsentgelt wird durch SHENTISPORTS® ein von FLIMMIT bereitgestelltes Bezahlsystem abgerechnet und durch Zahlungen des Nutzers an SHENTISPORTS® FLIMMIT vergütet. Das Nutzungsentgelt wird nach Rechnungsstellung vor Erbringung der Leistung sofort fällig. Abonnement-Entgelte werden für den jeweiligen Abrechnungszeitraum im Voraus fällig, beginnend und ohne Abzug fälliggerechnet ab dem jeweiligen Kalendertag des Vertragsschlusses.
a) 14 Tage kostenlos, risikolos, keine Vertragsbindung. Daten werden automatisch gelöscht, bei nicht Anmeldung. Keine Kündigung erforderlich!
b) 12 Monate: 85 € netto Jahreslizenz bei Einzelnutzung! Volle Nutzung aller Funktionen von xxxxxx0.xx. 3 Monate vor Ablauf muss die Kündigung schriftlich erfolgen. Die weitere Preisstaffelung ergibt sich aus der jeweiligen Größe der Unternehmen. SHENTISPORTS® erstellt den Unternehmen auf Anfrage verbindliche Angebote – es wird immer von der Unternehmensgröße ausgegangen und nicht von den tatsächlich trainierenden Mitarbeitern. Wenn du einen Rabattcode erhalten hast, reduziert sich der Jahresbeitrag entsprechend des Rabattcodes. Bitte beachte: Wenn du einen Code von deinem Arbeitgeber oder auf einer unserer Veranstaltungen, wie Gesundheitstage, Keynotes o.ä. erhalten hast, gelten diese AGB nicht. Dieser Account läuft automatisch aus und es entstehen keine Kosten. Wenn du den Code shenticares oder DigitalX2021 verwendet hast, ist den Account 5 Wochen kostenlos und unverbindlich gültig. Wenn du danach nicht weitermachen möchtest, musst du nichts tun. Möchtest du danach FITMIT5® weiternutzen, dann kannst du deinen Account aktiv im Profil zum Vorzugspreis von 85 € verlängern.
4.2. Es werden die Zahlungen jährlich jeweils zu Beginn eines Abrechnungsjahres in Rechnung gestellt. Das erste Abrechnungsjahr beginnt am Tag des Vertragsschlusses und endet einen Tag vor dem gleichen Tag des folgenden Kalenderjahres (z.B. 15. Xxxx 2020 bis 14. Xxxx 2021).
4.3. Die Rechnungen werden per Post oder Mail versandt.
4.47.3. Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug oder Überweisung von FLIMMIT angebotene Bezahlvarianten erfolgen. SHENTISPORTS® wird Bei einer Bezahlung mittels Kreditkarte oder ein anderes Bezahlservice (zB PayPal etc) fallen unter Umständen Transaktionskosten an, die Rechnung zu Lasten des Nutzers gehen.
7.4. Die aktuelle Preis- und Leistungsübersicht ist auf xxx.xxxxxxx.xxx einzusehen. Die darin genannten Preise enthalten die jeweils geltende Mehrwertsteuer.
7.5. Die Rechnungen werden dem Nutzer umgehend vor Lastschrifteinzug jeweils per E- E-Mail bekannt gebenzugestellt oder können nach dem Bezahlvorgang im Internet abgerufen werden. Der Nutzer ermächtigt SHENTISPORTS®, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die Verlangt der Nutzer eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist FLIMMIT berechtigt, Bearbeitungsgebühren und Portokosten zu vertreten hat, berechnet SHENTISPORTS® 12 EUR pro Lastschrift, es sei denn, der Nutzer weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden istverlangen.
4.57.6. FLIMMIT-Guthaben: Nutzer können den ausgewählten kostenpflichtigen Inhalt auch mit dem FLIMMIT- Guthaben bezahlen. Der Nutzer kann etwaige Forderungen gegen SHENTISPORTS® das Guthaben über alle von FLIMMIT angebotenen Zahlungsmethoden erwerben. Das Guthaben, das der Nutzer kauft, wird seinem Nutzerkonto zum Zeitpunkt des Kaufs gutgeschrieben (oder falls er einen Gutschein für das FLIMMIT-Guthaben verwendet, zu dem Zeitpunkt, zu dem der Nutzer den Gutschein einlöst). Falls der Nutzer FLIMMIT-Guthaben für einen Zeitraum von 180 Tagen nicht als Einwendungen gegen die Forderung aus der Inanspruchnahme des Video- oder Streaming-Dienstes gegenüber SHENTISPORTS® geltend machen. Ein Aufrechnungsrecht steht nutzt (einschließlich Guthaben, das dem Nutzer nur zuvon FLIMMIT zugewiesen/gutgeschrieben wurde), soweit seine Gegenforderung gegenüber SHENTISPORTS® rechtskräftig festgestelltwird FLIMMIT den Status des Guthabens auf inaktiv setzen.
7.7. Der Nutzer ist verpflichtet, unbestritten oder anerkannt ist. Das Zurückbehaltungsrecht, die durch seinen Zahlungsverzug tatsächlich entstandenen Kosten von FLIMMIT zu ersetzen; dazu zählen insbesondere die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt unberührtKosten einer Beweissicherung, Mahnkosten und außergerichtliche angemessene Betreibungskosten (auch mittels Inkassobüro und/oder Anwalt).
4.6. In der Rechnung wird ausdrücklich auf die Zahlungsfrist hingewiesen. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Regelungen. Kommt der Nutzer teilweise oder ganz mit seiner Zahlungspflicht nicht nach, so ist ab diesem Zeitpunkt ein jährlicher Verzugszins von 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu zahlen. Falls SHENTISPORTS® ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist SHENTISPORTS® berechtigt, diesen geltend zu machen. Bei Sperrung aufgrund von erheblichen Pflichtverletzungen gemäß Ziffer 6.3. bestehen die Zahlungspflicht sowie die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges fort. Für den Fall einer von SHENTISPORTS® ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund, ist SHENTISPORTS® berechtigt, einen Betrag in Höhe von 25 % (fünfundzwanzig Prozent) der Summe aller jährlichen Nutzungsentgelte, die der Nutzer bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Nutzer nicht nachweist, dass SHENTISPORTS® überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.
4.77.8. Die Zahlungspflicht des Nutzers besteht auch für Nutzungsentgeltebei einer Nutzung durch Dritte über den Account des Nutzers, die dadurch entstanden sind, dass Dritte sei es befugt oder unbefugt Inhaltabrufe über den Anschluss des Nutzers oder unter Verwendung der Passwörter des Nutzers genutzt haben(zB Kinder, Ehegatte, Lebensgefährte, Mitbewohner, Besucher, Nachbarn). Dies gilt nicht, wenn der Nutzer die Nutzung nicht zu vertreten hat. Dem Nutzer obliegt der Nachweisnachweist, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hathat (zB wenn sein Account gehackt wurde).
7.9. Der Nutzer ist berechtigt, binnen zwei Monaten nach Zugang der Abrechnung Einwendungen schriftlich einlangend bei FLIMMIT zu erheben. Werden innerhalb dieser Frist keine schriftlichen Einwendungen erhoben, so gilt die Abrechnung als genehmigt.
7.10. Erhebt der Nutzer fristgerecht Einwendungen, ist FLIMMIT in der Folge berechtigt, die Einwendungen binnen sechs weiterer Monate nach Einlangen der Einwendungen zu überprüfen und allenfalls zu berichtigen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Entscheidung seitens von FLIMMIT oder ist der Nutzer mit der Entscheidung nicht einverstanden, ist er jederzeit berechtigt den Rechtsweg zu beschreiten.
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Samples: Nutzungsbedingungen
Nutzungsentgelt. 4.15. Zahlungen (unbegrenztes Konto)
8.1 Zugang und Nutzung der labfolder Free Edition sind unentgeltlich.
8.2 Um ein nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares, nicht-unterlizenzierbares Zugangs- und Nutzungsrecht für die labfolder Advanced Edition zu erhalten, haben Sie das in der zugehörigen Rechnung angegebene Nutzungsentgelt entsprechend den dort festgehaltenen Zahlungsmodalitäten an Labforward zu entrichten.
8.3 Alle Nutzungsentgelte (inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer) sind für jedes Vertragsjahr im Voraus zu zahlen, und alle Nutzungsentgelte werden sofort nach Rechnungseingang zur Zahlung fällig, wenn auf der entsprechenden Rechnung kein anderes Zahlungsziel angegeben ist.
8.4 Geraten Sie in Zahlungsverzug, ist Labforward berechtigt, Zinsen in Höhe von neun Prozent (9%) über dem Basiszinssatz in Rechnung zu stellen. Labforward bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
8.5 Labforward kann das Nutzungsentgelt für die kommende Vertragslaufzeit erhöhen. Labforward wird Sie mindestens zwölf (12) Wochen im Voraus über mögliche Preisänderungen in Kenntnis setzen. Möchten Sie das erhöhte Nutzungsentgelt nicht zahlen, können Sie mindestens fünfundvierzig (45) Tage vor Ablauf der jeweiligen Grundlaufzeit oder Verlängerungsfrist Widerspruch einlegen. Im Widerspruchsfall ist Labforward berechtigt, den Nutzungsvertrag durch ordentliche Kündigung gemäß Ziffer 14.2 zu beenden. Sollten Sie Widerspruch gegen das erhöhte Nutzungsentgelt einlegen und den Nutzungsvertrag 1. Der Nutzer verpflichtet sichBenutzer ist verpflichtet, das jeweilige Nutzungsentgelt (Jahreslizenz) für einen kostenpflichtigen Dienst nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen die Bereitstellung des unbegrenzten Xxxxxx eine Gebühr für den Arbeitnehmer zu zahlen. Das Nutzungsentgelt wird durch SHENTISPORTS® abgerechnet und durch Zahlungen des Nutzers an SHENTISPORTS® vergütet. Das Nutzungsentgelt wird nach Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug fälligDie Gebühren werden auf der Preisseite aufgelistet.
a) 14 Tage kostenlos, risikolos, keine Vertragsbindung. Daten werden automatisch gelöscht, bei nicht Anmeldung. Keine Kündigung erforderlich!
b) 12 Monate: 85 € netto Jahreslizenz bei Einzelnutzung! Volle Nutzung aller Funktionen von xxxxxx0.xx. 3 Monate vor Ablauf muss die Kündigung schriftlich erfolgen. Die weitere Preisstaffelung ergibt sich aus der jeweiligen Größe der Unternehmen. SHENTISPORTS® erstellt den Unternehmen auf Anfrage verbindliche Angebote – es wird immer von der Unternehmensgröße ausgegangen und nicht von den tatsächlich trainierenden Mitarbeitern. Wenn du einen Rabattcode erhalten hast, reduziert sich der Jahresbeitrag entsprechend des Rabattcodes. Bitte beachte: Wenn du einen Code von deinem Arbeitgeber oder auf einer unserer Veranstaltungen, wie Gesundheitstage, Keynotes o.ä. erhalten hast, gelten diese AGB nicht. Dieser Account läuft automatisch aus und es entstehen keine Kosten. Wenn du den Code shenticares oder DigitalX2021 verwendet hast, ist den Account 5 Wochen kostenlos und unverbindlich gültig. Wenn du danach nicht weitermachen möchtest, musst du nichts tun. Möchtest du danach FITMIT5® weiternutzen, dann kannst du deinen Account aktiv im Profil zum Vorzugspreis von 85 € verlängern.
4.2. Es werden die Zahlungen jährlich jeweils zu Beginn eines Abrechnungsjahres in Rechnung gestellt. Das erste Abrechnungsjahr beginnt am Tag des Vertragsschlusses und endet einen Tag vor dem gleichen Tag des folgenden Kalenderjahres (z.B. 15. Xxxx 2020 bis 14. Xxxx 2021).
4.3. Die Rechnungen werden per Post oder Mail versandt.
4.4. Die Zahlung der Entgelte kann durch Lastschrifteinzug oder Überweisung erfolgen. SHENTISPORTS® wird die Rechnung dem Nutzer umgehend vor Lastschrifteinzug per E- Mail bekannt geben. Der Nutzer ermächtigt SHENTISPORTS®, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Nutzer zu vertreten hat, berechnet SHENTISPORTS® 12 EUR pro Lastschrift, es sei denn, der Nutzer weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
4.5. Der Nutzer kann etwaige Forderungen gegen SHENTISPORTS® nicht als Einwendungen gegen die Forderung aus der Inanspruchnahme des Video- oder Streaming-Dienstes gegenüber SHENTISPORTS® geltend machen. Ein Aufrechnungsrecht steht dem Nutzer nur zu, soweit seine Gegenforderung gegenüber SHENTISPORTS® rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt ist. Das Zurückbehaltungsrecht, insbesondere die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt unberührt.
4.6. In der Rechnung wird ausdrücklich auf die Zahlungsfrist hingewiesen. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Regelungen. Kommt der Nutzer teilweise oder ganz mit seiner Zahlungspflicht nicht nach, so ist ab diesem Zeitpunkt ein jährlicher Verzugszins von 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu zahlen. Falls SHENTISPORTS® ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist SHENTISPORTS® berechtigt, diesen geltend zu machen. Bei Sperrung aufgrund von erheblichen Pflichtverletzungen gemäß Ziffer 6.3. bestehen die Zahlungspflicht sowie die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges fort. Für den Fall einer von SHENTISPORTS® ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund, ist SHENTISPORTS® berechtigt, einen Betrag in Höhe von 25 % (fünfundzwanzig Prozent) der Summe aller jährlichen Nutzungsentgelte, die der Nutzer bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Nutzer nicht nachweist, dass SHENTISPORTS® überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.
4.7. Die Zahlungspflicht des Nutzers besteht auch für Nutzungsentgelte, die dadurch entstanden sind, dass Dritte befugt oder unbefugt Inhaltabrufe über den Anschluss des Nutzers oder unter Verwendung der Passwörter des Nutzers genutzt haben. Dies gilt nicht, wenn der Nutzer die Nutzung nicht zu vertreten hat. Dem Nutzer obliegt der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat.
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Samples: Nutzungsbedingungen
Nutzungsentgelt. 4.1. Der Nutzer verpflichtet sich, das jeweilige Nutzungsentgelt (Jahreslizenz) 8.1 Die Regelentgelte für einen kostenpflichtigen Dienst nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zu zahlen. Das Nutzungsentgelt wird durch SHENTISPORTS® abgerechnet und durch Zahlungen des Nutzers an SHENTISPORTS® vergütet. Das Nutzungsentgelt wird nach Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug fällig.
a) 14 Tage kostenlos, risikolos, keine Vertragsbindung. Daten werden automatisch gelöscht, bei nicht Anmeldung. Keine Kündigung erforderlich!
b) 12 Monate: 85 € netto Jahreslizenz bei Einzelnutzung! Volle Nutzung aller Funktionen die Leistungen von xxxxxx0.xx. 3 Monate vor Ablauf muss die Kündigung schriftlich erfolgen. Die weitere Preisstaffelung ergibt RTM ergeben sich aus der jeweiligen Größe der Unternehmen. SHENTISPORTS® erstellt den Unternehmen jeweils aktuellen Entgeltliste, die dem Zugangsberechtigten auf Anfrage verbindliche Angebote – es wird immer übersandt wird. Mit dem Regelentgelt ist die Bearbeitung von Nutzungsanträgen mit abgegolten. Die Berechnung der Unternehmensgröße ausgegangen und nicht von den tatsächlich trainierenden Mitarbeitern. Wenn du einen Rabattcode erhalten hast, reduziert sich Entgelte für Umschlagleistungen erfolgt jeweils getrennt auf Basis der Jahresbeitrag entsprechend des Rabattcodes. Bitte beachte: Wenn du einen Code von deinem Arbeitgeber oder auf einer unserer Veranstaltungen, wie Gesundheitstage, Keynotes o.ä. erhalten hast, gelten diese AGB nicht. Dieser Account läuft automatisch aus und es entstehen keine Kosten. Wenn du den Code shenticares oder DigitalX2021 verwendet hast, ist den Account 5 Wochen kostenlos und unverbindlich gültig. Wenn du danach nicht weitermachen möchtest, musst du nichts tun. Möchtest du danach FITMIT5® weiternutzen, dann kannst du deinen Account aktiv Anzahl umgeschlagener Ladeeinheiten im Profil zum Vorzugspreis von 85 € verlängernSchieneneingang bzw. Schienenausgang multipliziert mit dem Umschlagpreis pro Ladeeinheit gemäß gültiger Entgeltliste.
4.28.2 Bei Stornierungen von vereinbarten Nutzungen durch den Zugangsberechtigten, beträgt das Stornierungsentgelt: -Null Prozent des jeweils gültigen Entgeltsatzes der aktuellen Entgeltliste bei Stornierungen die bis 96 Stunden vor der vereinbarten Nutzung bei RTM eingehen, -10 Prozent des jeweils gültigen Entgeltsatzes der aktuellen Entgeltliste bei Stornierungen die zwischen 96 bis 24 Stunden vor der vereinbarten Nutzung bei RTM eingehen, -30 Prozent des jeweils gültigen Entgeltsatzes der aktuellen Entgeltliste bei Stornierungen die weniger als 24 Stunden vor der vereinbarten Nutzung bei RTM eingehen. Es werden wird die Zahlungen jährlich jeweils Umschlagmenge des für den gleichen Wochentag zuletzt genutzten Slots zugrunde gelegt. Sofern noch kein zuvor genutztes Slot für den gleichen Wochentag als Bezugsgröße vorliegt, wird hilfsweise die bestellte Umschlagmenge (Versand + Empfang) als Berechnungsgrundlage herangezogen.
8.3 Wird die vereinbarte Nutzung ohne eine Stornierung gem. Ziff. 8.2 durch den Zugangsberechtigten nicht in Anspruch genommen, so berechnet RTM 60% des Regelentgeltes, wobei die Umschlagmenge des für den gleichen Wochentag zuletzt genutzten Slots zugrunde gelegt wird. Sofern noch kein zuvor genutztes Slot für den gleichen Wochentag als Bezugsgröße vorliegt, wird hilfsweise die bestellte Umschlagmenge (Versand + Empfang) als Berechnungsgrundlage herangezogen.
8.4 Um Störungen des Umschlagbetriebes durch überfüllte Abstellflächen und die damit verbundenen negativen Rückwirkungen auf die Betriebsflächen zu Beginn eines Abrechnungsjahres in Rechnung gestelltvermeiden, begrenzt RTM die Zahl der entgeltfreien Abstelltage und berechnet für darüber hinausgehende Abstelltage je Ladeeinheit ein Regelentgelt gemäß der Entgeltübersicht. Das erste Abrechnungsjahr beginnt Abstellungen sind am Tag des Vertragsschlusses straßen- oder schienenseitigen Eingangs der Ladeeinheit und endet einen Tag vor an den in der Entgeltliste konkret bezifferten nachfolgenden Tagen frei. Die Berechnung der Abstellentgelte erfolgt auf der Basis von Kalendertagen (Sonn- und Feiertage eingeschlossen) multipliziert mit dem gleichen Tag in der Entgeltliste ausgewiesenen Tagessatz. Die Höhe des folgenden Kalenderjahres (z.B. 15Tagessatzes richtet sich nach der Länge der betreffenden Ladeeinheit, wobei zwischen Ladeeinheiten bis zu einer Länge einschließlich 7,82 m und Ladeeinheiten mit einer Länge über 7,82 m differenziert wird. Xxxx 2020 bis 14Mit Beginn der abstellpflichtigen Zeit wird ein weiteres Umschlag-Regelentgelt gem. Xxxx 2021)Ziff.
4.3. Die Rechnungen werden per Post oder Mail versandt8.1 berechnet.
4.48.5 Fälligkeit und Zahlungsweise ergeben sich aus Ziff. Die Zahlung 11 der Entgelte kann durch Lastschrifteinzug als Anlage 2 beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RTM.
8.6 Gegen Forderungen von RTM ist eine Aufrechnung oder Überweisung erfolgen. SHENTISPORTS® wird die Rechnung dem Nutzer umgehend vor Lastschrifteinzug per E- Mail bekannt geben. Der Nutzer ermächtigt SHENTISPORTS®, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Nutzer zu vertreten hat, berechnet SHENTISPORTS® 12 EUR pro LastschriftZurückbehaltung ausgeschlossen, es sei denn, der Nutzer weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht die Gegenforderung ist unbestritten oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
4.5. Der Nutzer kann etwaige Forderungen gegen SHENTISPORTS® nicht als Einwendungen gegen die Forderung aus der Inanspruchnahme des Video- oder Streaming-Dienstes gegenüber SHENTISPORTS® geltend machen. Ein Aufrechnungsrecht steht dem Nutzer nur zu, soweit seine Gegenforderung gegenüber SHENTISPORTS® rechtskräftig festgestellt. Anlage 1: Beschreibung der Infrastruktur Anlage 2: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Xxxxxxx Xxxxxxxx XxxX Xxxxxx 0: Betriebsvorschriften XXX Xxxxxx 0: Antrag auf Abschluss eines Nutzungsvertrages Die RTM-Umschlaganlage für den kombinierten Verkehr befindet sich in 00000 Xxxxxxx, unbestritten oder anerkannt istXxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx, Am Skandinavienkai 7 auf dem Territorium des Seehafens Rostock. Sie besteht aus den Umschlaggleisen 591, 592, 582, 583 und 584 mit jeweils für den Umschlag von Ladeeinheiten (LE) nutzbarer Gleislänge von 600 m. Im Unternehmen gibt es 2 Portalkräne, 3 Mobilgeräte (Reachstacker), Tragfähigkeit jeweils 45 Tonnen und 3 Terminaltraktoren. Xxx xxx Xxxxxxxx xxxxxx 000 Stellplätze zur Abstellung von LE, 1 Xxxxxxxxxxxx, 00 Stromanschlüsse für temperaturgeführte LE und 6 Bremsprobenfüllständer zur Verfügung. Das Zurückbehaltungsrechtgesamte Terminal ist als Gefahrgutplatz ausgewiesen. Die Gleise stehen im Eigentum der Hafen-Entwicklungsgesellschaft Rostock mbH (HERO), insbesondere die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt unberührt.
4.6. In über einen Eisenbahninfrastrukturanschlussvertrag an die Eisenbahninfrastruktur der Rechnung wird ausdrücklich auf die Zahlungsfrist hingewiesen. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Regelungen. Kommt der Nutzer teilweise oder ganz mit seiner Zahlungspflicht nicht nach, so ist ab diesem Zeitpunkt ein jährlicher Verzugszins von 5 % über dem DB Netz AG angebunden sind und von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.aHERO als Anschlussbahn betrieben werden. Neben den oben genannten Umschlaggleisen befindet sich ein weiteres Umschlaggleis 581 mit 600 m kranbarer Nutzlänge, das im Eigentum der DB Netz AG steht und zu zahlenderen Eisenbahninfrastruktur gehört. Falls SHENTISPORTS® ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist SHENTISPORTS® berechtigt, diesen geltend Nutzungsverträge für dieses Gleis sind mit der DB Netz AG zu machen. Bei Sperrung aufgrund von erheblichen Pflichtverletzungen gemäß Ziffer 6.3. bestehen die Zahlungspflicht sowie die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges fort. Für den Fall einer von SHENTISPORTS® ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund, ist SHENTISPORTS® berechtigt, einen Betrag in Höhe von 25 % (fünfundzwanzig Prozent) der Summe aller jährlichen Nutzungsentgelte, die der Nutzer bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Nutzer nicht nachweist, dass SHENTISPORTS® überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.
4.7vereinbaren. Die Zahlungspflicht des Nutzers besteht auch für Nutzungsentgelte, die dadurch entstanden sind, dass Dritte befugt oder unbefugt Inhaltabrufe über den Anschluss des Nutzers oder unter Verwendung der Passwörter des Nutzers genutzt haben. Dies gilt nicht, wenn der Nutzer HERO hat die Nutzung nicht zu vertreten hatund Verwaltung des KV-Terminals an RTM übertragen. Dem Nutzer obliegt Ansprechpartner: Rostock Trimodal GmbH DB Netz AG Terminalleitung I.NV-O-K Am Skandinavienkai 7 Xxxxxxxxxxxxx 00-00 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxx Tel.: 0000 0000 000 Tel.: 000 00000 000 Fax: 0000 0000 000 Fax: 000 00000 000 mail: XXX@xxxxxxxxxxxxx.xx mail: x.xxxxxxx@xxxxxxx.xxx Xxxxxxx Xxxxxxxx XxxX Xxxxxx 0 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat.Rostock Trimodal GmbH (RTM) gültig ab 01.01.2018 Rostock Trimodal GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Nutzungsentgelt. 4.1Das Nutzungsentgelt beträgt derzeit jährlich einschließlich der z.Zt. gültigen Umsatzsteuer, sowie einschließlich DGV-, LGV-Beiträgen: o 950,00 € Jahresbeitrag volles Spielrecht o Xxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx (nur bei vollem Spielrecht, bitte unterstreichen): 2 Jahre: 920,00€ / 3 Jahre: 900,00€ / 5 Jahre: 875,00€ o 750,00 € Jahresbeitrag volles Spielrecht für Kommanditisten o 700,00 € Schnupperjahr volles Spielrecht, im Folgejahr voller Jahresbeitrag o 150,00 € Jugendliche, Azubis, Studenten ab 16 bis 24 Jahre (mit Nachweis) volles Spielrecht o Sondervereinbarung: , € o 250,00 € Fernmitgliedschaft (Wohnort mindestens 100 km entfernt) volles Spielrecht Zweitmitgliedschaft o 475,00 € Zweitmitgliedschaft volles Spielrecht o jährlich o ½ jährlich o monatlich (gegen Aufpreis von 5%) Ändern sich die Umsatzsteuer und/oder die DGV-, LGV-Beiträge, so ist der Betreiber berechtigt, das Nutzungsentgelt entsprechend zu erhöhen. Bei Neuabschluss des Vertrages wird das Nutzungsentgelt zwei Wochen nach Vertragsabschluss fällig. Ansonsten wird das Nutzungsentgelt zum 15. November eines Jahres für das Folgejahr fällig und per Lastschrift eingezogen. Der Nutzer verpflichtet sicherteilt dem Betreiber hierzu folgendes Mandat: Ich ermächtige die Golfpark Westerzgebirge GmbH & Co. KG, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Golfpark Westerzgebirge GmbH & Co. KG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Kreditinstitut (Name) _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ (BIC) IBAN: D E _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ Der Betreiber ist berechtigt, das jeweilige Nutzungsentgelt (Jahreslizenz) für einen kostenpflichtigen Dienst nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zu zahlen. Das Nutzungsentgelt wird durch SHENTISPORTS® abgerechnet erhöhen, und durch Zahlungen des Nutzers an SHENTISPORTS® vergütet. Das Nutzungsentgelt wird nach Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug fällig.
a) 14 Tage kostenlos, risikolos, keine Vertragsbindung. Daten werden automatisch gelöscht, bei nicht Anmeldung. Keine Kündigung erforderlich!
b) 12 Monate: 85 € netto Jahreslizenz bei Einzelnutzung! Volle Nutzung aller Funktionen zwar mit einer Ankündigungsfrist von xxxxxx0.xx. 3 Monate vor Ablauf muss die Kündigung schriftlich erfolgen. Die weitere Preisstaffelung ergibt sich aus der jeweiligen Größe der Unternehmen. SHENTISPORTS® erstellt den Unternehmen auf Anfrage verbindliche Angebote – es wird immer von der Unternehmensgröße ausgegangen und nicht von den tatsächlich trainierenden Mitarbeitern. Wenn du einen Rabattcode erhalten hast, reduziert sich der Jahresbeitrag entsprechend des Rabattcodes. Bitte beachte: Wenn du einen Code von deinem Arbeitgeber oder auf einer unserer Veranstaltungen, wie Gesundheitstage, Keynotes o.ä. erhalten hast, gelten diese AGB nicht. Dieser Account läuft automatisch aus und es entstehen keine Kosten. Wenn du den Code shenticares oder DigitalX2021 verwendet hast, ist den Account 5 Wochen kostenlos und unverbindlich gültig. Wenn du danach nicht weitermachen möchtest, musst du nichts tun. Möchtest du danach FITMIT5® weiternutzen, dann kannst du deinen Account aktiv im Profil zum Vorzugspreis von 85 € verlängern.
4.2. Es werden die Zahlungen jährlich jeweils zu Beginn eines Abrechnungsjahres in Rechnung gestellt. Das erste Abrechnungsjahr beginnt am Tag des Vertragsschlusses und endet einen Tag vor dem gleichen Tag des folgenden Kalenderjahres (z.B. 15. Xxxx 2020 bis 14. Xxxx 2021).
4.3. Die Rechnungen werden per Post oder Mail versandt.
4.4. Die Zahlung der Entgelte kann durch Lastschrifteinzug oder Überweisung erfolgen. SHENTISPORTS® wird die Rechnung dem Nutzer umgehend vor Lastschrifteinzug per E- Mail bekannt gebendrei Monaten. Der Nutzer ermächtigt SHENTISPORTS®hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Nutzer zu vertreten hat, berechnet SHENTISPORTS® 12 EUR pro Lastschrift, es sei denn, der Nutzer weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
4.5. Der Nutzer kann etwaige Forderungen gegen SHENTISPORTS® nicht als Einwendungen gegen die Forderung aus der Inanspruchnahme des Video- oder Streaming-Dienstes gegenüber SHENTISPORTS® geltend machen. Ein Aufrechnungsrecht steht dem Nutzer nur zu, soweit seine Gegenforderung gegenüber SHENTISPORTS® rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt das innerhalb von vier Wochen auszuüben ist. Das ZurückbehaltungsrechtWird hiervon kein Gebrauch gemacht, insbesondere die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt unberührtgilt das erhöhte Nutzungsentgelt als vereinbart.
4.6. In der Rechnung wird ausdrücklich auf die Zahlungsfrist hingewiesen. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Regelungen. Kommt der Nutzer teilweise oder ganz mit seiner Zahlungspflicht nicht nach, so ist ab diesem Zeitpunkt ein jährlicher Verzugszins von 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu zahlen. Falls SHENTISPORTS® ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist SHENTISPORTS® berechtigt, diesen geltend zu machen. Bei Sperrung aufgrund von erheblichen Pflichtverletzungen gemäß Ziffer 6.3. bestehen die Zahlungspflicht sowie die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges fort. Für den Fall einer von SHENTISPORTS® ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund, ist SHENTISPORTS® berechtigt, einen Betrag in Höhe von 25 % (fünfundzwanzig Prozent) der Summe aller jährlichen Nutzungsentgelte, die der Nutzer bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Nutzer nicht nachweist, dass SHENTISPORTS® überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.
4.7. Die Zahlungspflicht des Nutzers besteht auch für Nutzungsentgelte, die dadurch entstanden sind, dass Dritte befugt oder unbefugt Inhaltabrufe über den Anschluss des Nutzers oder unter Verwendung der Passwörter des Nutzers genutzt haben. Dies gilt nicht, wenn der Nutzer die Nutzung nicht zu vertreten hat. Dem Nutzer obliegt der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat.
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