Common use of Nutzungsentgelte Clause in Contracts

Nutzungsentgelte. Die Nutzungsentgelte sind vom Kunden im Voraus zu entrichten. Die Nutzungsentgelte sind vom Kunden unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Mietgegenstands zu entrichten und werden nicht erstattet, wenn der Kunde den Mietgegenstand bereits vor Ende der Vertragslaufzeit an Xxxxxx zurückschickt oder aus anderen Gründen nicht benutzt. Es besteht kein Anspruch auf teilweise Erstattung oder Anrechnung. Bei einem Vertrag mit Mindestlaufzeit erfolgt (i) die erste Zahlung des Nutzungsentgelts mit Abschluss des Mietvertrags, aber vor Versand bzw. Übergabe der Ware (siehe dazu Ziffer 4.4.), und (ii) alle weiteren Zahlungen ab dem 2. Nutzungsmonat, d.h. jeweils einen Monat nach Lieferdatum (Bsp.: Bei einer Bestellung am 1. Xxxx und Lieferung am 10. Xxxx, ist die 1. Zahlung am 1. Xxxx und die 2. Zahlung am 10. April fällig, die 3. Zahlung am 10. Mai usw).

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