Online Angebote Musterklauseln

Online Angebote. Jedes Online Angebot ist ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Die Weiterleitung von Videos, Mails und weiteren Online- Tools ist ausdrücklich untersagt. Alle Materialien, die Sie erhalten, sind für Sie persönlich bestimmt und dürfen nicht ohne die Zustimmung von HSZ Coaching weitergeleitet werden. Die Weiterleitung oder Nutzung der Materialien über den schriftlich vereinbarten Zeitraum hinaus wir als Verstoß gegen das Urheberrecht geahndet. Sollten Videokonferenzen stattfinden, erklären Sie sich mit der Annahme des Termins bereit, die AGB des jeweiligen Anbieters zu akzeptieren. Videokonferenzen werden grundsätzlich nicht aufgezeichnet, es sei denn es liegt eine anderslautende schriftliche Vereinbarung vor.
Online Angebote. 2.2.1. STILL Online Angebote für Gebrauchtgeräte sind ebenfalls freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von STILL zustande. 2.2.2. Der Kunde ist bei der Bestellung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich Daten des Kunden ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, wird der Kunde STILL diese Änderung unverzüglich per E-Mail oder auf einem anderen Postweg mitteilen. Das Risiko einer nichtaufklärbaren, fehlerhaften Übermittlung der Auftragsbestätigung oder Bestellung liegt beim Kunden. 2.2.3. Unterlässt der Kunde diese Benachrichtigung oder gibt er von vornherein falsche Daten an, so kann STILL vom Vertrag zurücktreten, soweit ein Vertrag zustande gekommen ist. Der Rücktritt kann auch durch Absenden einer E-Mail an den Kunden rechtswirksam erklärt werden.
Online Angebote. 8.1. Bei der Buchung eines Online-Angebotes wird ein personalisierter Zugang freigeschaltet. Der Teilnehmer erhält die Zugangsdaten per E-Mail. Die Nutzung des jeweiligen Online-Angebots ist nur durch den jeweiligen Teilnehmer und nur für den gebuchten Zeitraum (gemäß Produktbeschreibung, i. d. R. 12 Monate ab Freischaltung oder bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahrs) und im Rahmen des gebuchten Nutzungsumfangs zulässig. Die Nutzung durch Dritte ist unzulässig. Der Teilnehmer darf die Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben, auch nicht innerhalb seines Unternehmens. Sind Besteller und Teilnehmer nicht identisch, wird der Besteller die Teilnehmer entsprechend verpflichten. 8.2. Die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der Online-Angebote sind in der jeweiligen Produktbeschreibung aufgeführt.
Online Angebote sind alle Veranstaltungen, die ganz oder teilweise elek- tronisch - insbesondere internetbasiert - angeboten werden.
Online Angebote. Die Unternehmen der CADFEM Group nutzen gemeinsam den Webservice xxx.xxxxxx.xxx. Für die Nutzung der frei zugänglichen Teile dieses Webservice gelten die „Allgemeinen Nutzungsbedingungen für den Webservice xxx.xxxxxx.xxx“, die unter xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxx eingesehen werden können. Bestandteil des Webservice xxx.xxxxxx.xxx sind von den Unternehmen der CADFEM Group betriebene Webshops, über die Kunden Verträge über entgeltliche Angebote anbahnen und abschließen können. Voraussetzung für die Nutzung dieser Webshops ist die Registrierung des Kunden für das CADFEM-Kunden-Konto „myAccount“ (in diesen CADFEM-AGB „myAccount“ genannt). Für die Registrierung und Nutzung des myAccount und die Anbahnung und den Abschluss von Verträgen unter Nutzung der Webshops gelten ergänzend zu den Allgemeinen Nutzungsbedingungen für den Webservice xxx.xxxxxx.xxx die Bedingungen des nachfolgenden Abschnitts D. 1. dieser CADFEM-AGB. CADFEM bietet online auch kostenfreie Online-Fortbildungsangebote an (z.B. Webinare), die eine Registrierung voraussetzen. Für diese Registrierung gelten ergänzend zu den Allgemeinen Nutzungsbedingungen für den Webservice xxx.xxxxxx.xxx die Bedingungen des nachfolgenden Abschnitts D. 2. dieser CADFEM-AGB.

Related to Online Angebote

  • Angebot – Angebotsunterlagen 2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich und unter Vorbehalt eines Zwischenverkaufs, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. 2.2 Die vom Besteller gelieferten Unterlagen (Angaben, Zeichnungen, Muster, Modelle oder dergleichen) sind für uns maßgebend; der Besteller haftet für ihre inhaltliche Richtigkeit, technische Durchführbarkeit und Vollständigkeit; wir sind nicht verpflichtet, eine Überprüfung derselben durchzuführen. 2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

  • Angebote 2.01 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt im Zweifel erst mit und in jedem Fall nur nach Maßgabe und Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, sofern eine solche erteilt wird. Individualvertragsvereinbarungen bleiben hiervon unberührt. 2.02 Mitgeteilte Richtpreise sind keine Offerten und werden nur bei Vereinbarung Grundlage des Vertrages. An unsere Angebotspreise sind wir längstens für einen Zeitraum von vier Monaten bis Auftragserteilung gebunden. 2.03 Angebote nebst Anlagen dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

  • Angebot Gründe für das Angebot und Zweckbestimmung der Erlöse, sofern diese nicht in der Gewinnerzielung und/oder der Absicherung bestimmter Risiken liegt. Entfällt; die Gründe für das Angebot sind Gewinnerzielung und/oder Absicherung bestimmter Risiken und die Nettoerlöse aus der Begebung von Optionsscheinen, die in diesem Basisprospekt dargestellt werden, werden vom Emittenten für seine allgemeinen Unternehmenszwecke verwendet.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Wie lange werden meine Daten gespeichert? Wir verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erfor- derlich ist. Dabei ist zu beachten, dass unsere Geschäftsbeziehung ein Dauerschuldverhältnis ist, welches auf Jahre angelegt ist. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforder- lich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren – befristete – Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken: • Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen: Zu nennen sind das Handelsgesetzbuch (HGB), die Abgabenordnung (AO), das Kreditwesengesetz (KWG) und das Geldwäschegesetz (GwG). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. • Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungs- vorschriften. Nach den §§ 195ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.

  • Softwarenutzung Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

  • Wie lange speichern wir Ihre Daten? Wir bewahren Ihre Daten für die Zeit auf, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen gemacht werden können (gesetzliche Ver- jährungsfrist von drei bis zu 30 Jahren). Zudem speichern wir Ihre Daten, soweit wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, z. B. nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, der Abgabenordnung oder des Geldwäschegesetzes. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre.

  • Datenschutz-Management Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen

  • Datenschutzhinweis Potenzielle Anleger und Anteilinhaber werden auf den Datenschutzhinweis der Gesellschaft hingewiesen, der als Nachtrag zum Zeichnungsvertrag zur Verfügung gestellt wird (der „Datenschutzhinweis“). Der Datenschutzhinweis beschreibt, wie die Gesellschaft personenbezogene Daten über Personen verarbeitet, die in die Teilfonds investieren und die beantragen, in die Teilfonds zu investieren. Der Datenschutzhinweis erklärt auch, wie die Gesellschaft personenbezogene Daten über die Verwaltungsratsmitglieder, leitende Angestellte und wirtschaftlich Berechtigte von institutionellen Anlegern verarbeitet. Die Gesellschaft kann den Datenschutzhinweis von Zeit zu Zeit aktualisieren. Die neueste Version des Datenschutzhinweises kann unter xxxxx://xxx.xxx.xxx/xxxxxxx-xxxxxx-xxxxxxxx aufgerufen werden und ist auf Anfrage an xxxxxxx@xxx.xxx oder an Data Protection, Man Group plc, Xxxxxxxxx xxxxx, 0 Xxxx Xxxx, Xxxxxx XX0X 0XX, Xxxxxxxxxxxxxx, auch von der Man Group erhältlich. Durch die Unterzeichnung des Zeichnungsvertrags wird davon ausgegangen, dass potenzielle Anleger den Datenschutzhinweis erhalten haben.

  • Datenübermittlung an andere Versicherer Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, evtl. Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden wie Schadenhöhe und Schadentag.