Option Musterklauseln

Option. Mit der 5G Option hat der Kunde die Möglichkeit, sein Inklusiv-Datenvolumen abhängig von der technischen Verfügbarkeit auch mit dem neuen 5G Mobilfunk- standard zu nutzen. Die 5G Option ist jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündbar und kann in 5G-berechtigten Tarifen jederzeit wieder neu bestellt werden. Die Kündigung der 5G-Option lässt den Mobilfunkvertrag un- berührt. Endet der Mobilfunkvertrag, endet automatisch auch die 5G-Option. Für die 5G Nutzung wird ein 5G-fähiges Endgerät benötigt und 5G ist ausschließlich an den jeweils aktuellen 5G Ausbaustandorten verfügbar. Die Ausbaustand-orte kön- nen sich je nach Netzplanung und -bereitstellung ändern. Es besteht kein Anspruch auf 5G Verfügbarkeit an einem bestimmten Standort.
Option. In einer Optionsvereinbarung verpflichtet sich die Vermieterin, bis zu dem in der Vereinbarung genannten Zeitpunkt die genannten Räumlichkeiten verbindlich zu reservieren. § 2 Mietvertrag Im Mietvertrag legen die Vertragspartner die gesamten Rechte und Pflichten fest. Sie bestimmen die Räumlichkeiten sowie die gesamten zur Verfügung gestellten Einrichtungen und weiteren Dienstleistungen. Die Allgemeinen Mietbedingungen sowie Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen der Vermieterin sind Bestandteil des Mietvertrages. § 3 Mietgegenstand Gegenstand des Vertrages sind die im Mietvertrag bezeichneten Hallen, Räume, Ausstellungsflächen, Anlagen und Einrichtungen der Vermieterin. § 4 Mietzeitraum Der Mietzeitraum wird im Vertrag festgelegt. Er kann nur nach vorheriger Zustimmung der Vermieterin überschritten werden. Die gesamten dadurch entstehenden Mehrkosten (Miet- und Nebenkosten) gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter stellt die Vermieterin von Ansprüchen frei, die Dritte infolge der Überschreitung der Mietzeit gegen die Vermieterin geltend machen. § 5 Mietpreis 5.1. Der Mieter hat für die Überlassung und Benutzung der Räume und Freiflächen der Vermieterin zu entrichten: a. die Miete b. die Nebenkosten c. das vertraglich vereinbarte Entgelt für Dienstleistungen und Nebenleistungen d. die gesetzliche Umsatzsteuer 5.2. Auf Verlangen der Vermieterin ist vom Mieter eine Vorauszahlung auf die Miet- und Nebenkosten zu entrichten. Der Vermieter ist berechtigt eine Sicherheitsleistung (Kaution) festzusetzen; Einzelheiten regelt der Mietvertrag. 5.3. Mehrere Veranstalter haften als Gesamtschuldner.
Option. 1. Wenn der Auftraggeber auf gesonderte schriftliche (E-Mail ausreichend) Auf- forderung des Auftragnehmers eine verbindliche Buchung der zu seinen Guns- ten mit einer bislang unverbindlichen Option belegten Werbeflächen innerhalb von 24 Stunden vornimmt, ist diese Buchung verbindlich und der Rücktritt aus- geschlossen. 2. Die 24-Stunden-Frist läuft ab Versand der Aufforderung. Erfolgt keine Rück- meldung seitens des Auftraggebers innerhalb dieser Frist, so verfällt die Option und der Auftragnehmer kann die Werbeflächen anderweitig vergeben. 3. Xxxxx ein Auftraggeber die bislang zu Gunsten eines Dritten mit einer unverbindlichen Option belegte Werbefläche, worauf der Auftragnehmer ent- sprechend hinweisen wird, so ist für den Auftraggeber dann, wenn der der Dritte sein Optionsrecht ausübt, jedes Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Der Auftragnehmer behält seinen Vergütungsanspruch, muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er durch die Nichtdurchführung des Vertrags mit dem Auftraggeber an Aufwendungen erspart. Die Ersparnis beträgt in diesem Fall 10 EUR je CLP bzw. CLP-W sowie 20EUR je CLS und 5 EUR je dCLP. Dem Auf- traggeber ist der Nachweis gestattet, dass höhere ersparte Aufwendungen zu berücksichtigen sind.
Option. Der Optionsgeber räumt dem Berechtigten für die Umsetzung des Projektes unentgeltlich die Option ein, den beiliegenden Dienstbarkeitsvertrag durch einseitige schriftliche, bis spätestens 31.12.2026 abzugebende, Erklärung in Geltung zu setzen (Optionsausübung) und im Rang unmittelbar nach den in der Präambel genannten Belastungen zu verbüchern, wobei die Postaufgabe durch den Berechtigten spätestens am 31.12.2026 die Frist wahrt. Nach Ausübung der Option durch den Berechtigten vereinbaren die Vertragsparteien den Dienstbarkeitsvertrag gemäß beiliegendem Muster (Beilage /.2) binnen vier Wochen notariell beglaubigt zu unterfertigen. Der Optionsgeber räumt der Berechtigten das Wahlrecht ein, den Umfang der Dienstbarkeit nach dem gewählten Standort der Windkraftanlage im Rahmen der Beilage ./2 zu bestimmen. Somit kann die Dienstbarkeit für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage (mehrerer Windkraftanlagen) und/oder für die Errichtung und den Betrieb eines Teils einer Windkraftanlage (mehrerer Windkraftanlagen) und/oder für die Errichtung einer Kranstellfläche oder mehrerer Kranstellflächen oder für die Rotorüberstreichung gewählt werden. Wenn für den gewählten Standort der Windkraftanlage(n) mehr Fläche als in Beilage ./1 dargestellt in Anspruch genommen werden muss, ist der Betreiber auch hierzu berechtigt. In jedem Fall kommt dem Betreiber das Recht zur Ausübung der Punkt 1.1 der Beilage ./2 genannten Nebenrechte (Warnschilder, Leitungsdienstbarkeit, Wegerecht, Ausbau bzw. Neuerrichtung des Zufahrtswegs mit der Ausbildung von Trompeten im Einfahrtsbereich des Grundstücks) zu. Das dem Optionsgeber gebührende Entgelt errechnet sich aus dem in Anspruch genommenen Umfang der Dienstbarkeit in Verbindung mit den vereinbarten Entgeltsätzen in Punkt 2 der Beilage ./2. Sollten projektbedingte Änderungen des beiliegenden Dienstbarkeitsvertrages (insbesondere hinsichtlich des Standortes und der tatsächlichen Inanspruchnahme der Grundstücke) notwendig werden, wird der Optionsgeber diesen Änderungen zustimmen. Der Optionsgeber wird dafür Sorge tragen, dass allenfalls erforderliche Zustimmungen (z.B. von Buchberechtigten und Pächtern) rechtswirksam erteilt werden. Dem Berechtigten steht auf Basis dieser Option schon vor Abschluss des Dienstbarkeitsvertrags die Befugnis zu, die für die Projektierung nötigen Vorarbeiten zu leisten und dazu selbst oder durch Beauftragte die Grundstücke zu betreten und zu befahren und erforderliche Daten zu erheben. Der Optionsgeb...
Option. Der Versicherungsnehmer erhält für jede versicherte Person das Recht, innerhalb von 6 Wochen vor und nach Beendigung des Tarifs clinic U gemäß Nummer II. 4. in eine Versicherung zu wechseln, die vollständige stationäre Wahlleistungen umfasst (Ein- oder Zwei- bettzimmer, Chefarztbehandlung). Der Risikozuschlag des neuen Tarifs ist bei Ausübung der Option auf 100 % des dann zu zahlenden Beitrags begrenzt. Für den neuen Tarif verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht gemäß § 14 (1) Satz 1 AVB/KS bzw. § 14 (2) MB/KK 2009.
Option. Eine Option ist die beidseitige Reservierung (Ton- studio / Sprecherin) eines Arbeitstermins, die meist auf Veranlassung eines Dritten (Agentur oder Produ- zentin) zur Festbuchung wird. Es handelt sich um ein wechselseitiges Freihalten eines Termins. So lange die Option noch nicht zur Festbuchung geworden ist, kann sie von beiden Seiten nach Absprache auf- gelöst werden. Bei Nichtzustandekommen des Auf- trags von Seiten des Produzenten oder anderweitiger Belegung des Termins von Seiten des Sprechers muss die Option zwingend abgesagt werden, andernfalls wird ein Ausfallhonorar fällig.
Option. 1.1 Die Optionsgeberin macht [der/dem Optionsnehmer/in] hiermit das unwiderrufliche An- gebot, [ihr/ihm] [das Eigentumsrecht / das Wohnungseigentum / das Bestandsrecht] an [einem/einer neu zu errichtenden Wohnung ("Kaufobjekt") durch Abschluss eines in notariell beglaubigter Form unterfertigten Bauträgervertrages einzuräumen ("Option“). Diesem Optionsvertrag ist unter Anlage 1.1 ein Muster dieses Bauträgervertrags sowie der zu unterfertigenden Nebendokumente ("Muster") angehängt, wobei die Nebendo- kumente insbesondere die Dokumente zur grundbücherlichen Sicherstellung des Op- tionsnehmers in Bezug auf den Bauträgervertrag enthalten. Der beiderseits als ange- messen betrachtete Preis für die Erfüllung der Leistungen aus einem Bauträgervertrag beträgt EUR [Euro] (Euro [in Worten]) ("Bauträgerentgelt"). 1.2 Die Option kann [von der Optionsnehmerin / vom Optionsnehmer] jederzeit, jedoch spätestens bis [Datum] ausgeübt werden („Optionszeitraum“), indem [die/der Opti- onsnehmer/in] der Optionsgeberin schriftlich mitteilt, dass [sie/er] die Option ausübt („Optionsmitteilung“). Übermittelt [der/die Optionsnehmer/in] im Optionszeitraum keine Optionsmitteilung, erlischt die Option. Die Option gilt als rechtzeitig ausgeübt, wenn die Optionsmitteilung innerhalb des Optionszeitraums bei der Optionsgeberin zu- geht. Für die Ausübung der Option kann sich der Verbraucher des als Anlage 1.2 an- gefügten Musters bedienen. 1.3 Die Vertragsparteien verpflichten sich, innerhalb von ab dem Zugang der Op- tionsmittteilung bei der Optionsgeberin einen dem Musterbauträgervertrag entspre- chenden Bauträgervertrag notariell beglaubigt zu unterfertigen.
Option. 2.1. Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer das Angebot auf Abschluss eines Lizenzvertrages gemäß Anlage ./2.1. ein. 2.2. Der Lizenznehmer kann das Angebot binnen der Optionsfrist von ____(z.B. 6 (sechs)) Monaten ab Unterfertigung dieses Vertrages durch entsprechende schriftliche Mitteilung gemäß Anlage ./2.2. ausüben. 2.3. Der Lizenzgeber ist während der Optionsfrist nicht berechtigt, Dritten für den vorgesehenen sachlichen und räumlichen Bereich des Patentes Lizenzen zu erteilen oder Optionen auf den Abschluss eines Lizenzvertrages einzuräumen. Eine Verletzung der Verpflichtung während der Optionsfrist Dritten keine Lizenzen zu erteilen, macht schadenersatzpflichtig, wenn die Bedingung der Schuldverpflichtung eintritt, der Berechtigte also fristgerecht sein Recht zum Abschluss des Hauptvertrages d.h. hier Patentlizenzvertrages ausübt: Tades/Hopf/Kathrein/Stabentheiner, ABGB37 (2009) § 000 X 0x unter Hinweis auf OGH 22.9.1993 RdW 1994, 205 = HS 24.511 und Tades/Hopf/Kathrein/Stabentheiner, ABGB37 (2009) § 861 E 191, 198; Die Option ist in Analogie zu § 936 ABGB den Rechtswirkungen der Umstandsklausel unterworfen. Der aus der Option verpflichtete Teil wird daher seiner Verbindlichkeit entbunden, wenn sich die Umstände inzwischen so verändert haben, dass der vereinbarte, vorher mitgeteilte oder aus den Umständen hervorleuchtende Zweck vereitelt wird oder das Zutrauen zum anderen Teil verloren geht: Tades/Hopf/Kathrein/Stabentheiner, ABGB37 (2009) § 936 E 11a unter Hinweis auf 29.8.1994 NRsp 1994/227 = ecolex 1994, 818.
Option. 2.1.Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer das Angebot auf Abschluss eines Lizenzvertrages gemäß Anlage ./2.1. ein. 2.2.Der Lizenznehmer kann das Angebot binnen der Optionsfrist von ____(z.B. 6 (sechs)) Monaten ab Unterfertigung dieses Vertrages durch entsprechende schriftliche Mitteilung gemäß Anlage ./2.2. ausüben. 2.3.Der Lizenzgeber ist während der Optionsfrist nicht berechtigt, Dritten für den vorgesehenen sachlichen und räumlichen Bereich des Patentes Lizenzen zu erteilen oder Optionen auf den Abschluss eines Lizenzvertrages einzuräumen.
Option. 4.1. Die mögliche Optionsziehung durch Green Me erfolgt durch einen Vertragsabschluss (s.u.1.) zwischen Green Me und dem Autor. Nach Ablauf des Optionszeitraums ist der Autor wieder berechtigt, frei über die Nutzungsrechte zu verfügen, es sei denn, die Option wurde ausgeübt. 4.2. Der Autor räumt Green Me, mit Ablieferung des Exposés, eine exklusive Option an dem Stoff bis einen Monat nach Fördervergabe am 12.02.2012 ein. Der Autor verpflichtet sich, während der Dauer der Optionsfrist über die vertragsgegenständlichen Rechte nicht anderweitig zu verfügen.