Optionsrechte. Der Versicherungsnehmer kann nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen und zu den dort genannten Zeitpunkten für eine versicherte Person den Neuabschluss eines bedarfsgerechten und beihilfekonformen Tarifs W für stationäre Wahlleistungen und/oder Tarifs E (Beihilfe-Ergänzungstarif) ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten verlangen. Etwaige bereits vereinbarte besondere Bedingungen (z. B. Risikozuschlag, Leistungsausschluss) gelten entsprechend auch für den/die hinzukommenden Tarif(e). Nach Ausübung des Optionsrechtes ist für den/die jeweils hinzukommenden Tarif(e) der gültige Neuzugangs-Tarifbeitrag zum dann erreichten Alter zu zahlen. Dieses Optionsrecht gilt nicht - für versicherte Personen, deren Vertrag nur aufgrund einer Annahmeverpflichtung des Versicherers zustande gekommen ist bzw. - wenn der bisher bestehende Versicherungsschutz zusammen mit dem Anspruch auf Beihilfe 100 % nicht erreicht oder übersteigt - für Personen ab Xxxxx 00 (Xxxxxxxxxxxx minus Geburtsjahr).
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung (Avb/Kk 2013), Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung
Optionsrechte. Der Versicherungsnehmer kann nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen und zu den dort genannten Zeitpunkten für eine versicherte Person den Neuabschluss eines bedarfsgerechten und beihilfekonformen Tarifs W für stationäre Wahlleistungen und/oder Tarifs E (eines zu diesem Tarif zugelassenen Beihilfe-Ergänzungstarif) Ergänzungstarifs ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten verlangen. Etwaige bereits vereinbarte besondere Bedingungen (z. B. Risikozuschlag, Leistungsausschluss) gelten entsprechend auch für den/die hinzukommenden Tarif(e). Nach Ausübung des Optionsrechtes Optionsrechts ist für den/die jeweils hinzukommenden Tarif(e) der gültige Neuzugangs-Tarifbeitrag zum dann erreichten Alter zu zahlen. Dieses Optionsrecht gilt nicht - für versicherte Personen, deren Vertrag nur aufgrund einer Annahmeverpflichtung des Versicherers zustande gekommen ist bzw. - wenn der bisher bestehende Versicherungsschutz zusammen mit dem Anspruch auf Beihilfe 100 % nicht erreicht oder übersteigt übersteigt; - für Personen ab Xxxxx 00 (Xxxxxxxxxxxx minus Geburtsjahr).
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung (Avb/Kk 2013), Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung (Avb/Kk 2013)
Optionsrechte. Der Versicherungsnehmer kann nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen und zu den dort genannten Zeitpunkten für eine versicherte Person den Neuabschluss eines bedarfsgerechten und beihilfekonformen Tarifs W für stationäre Wahlleistungen und/oder Tarifs E (Beihilfe-Ergänzungstarif) ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten verlangen. Etwaige bereits vereinbarte besondere Bedingungen (z. B. Risikozuschlag, Leistungsausschluss) gelten entsprechend auch für den/die hinzukommenden Tarif(e). Nach Ausübung des Optionsrechtes ist für den/die jeweils hinzukommenden Tarif(e) der gültige Neuzugangs-Tarifbeitrag zum dann erreichten Alter zu zahlen. Dieses Optionsrecht gilt nicht - für versicherte Personen, deren Vertrag nur aufgrund einer Annahmeverpflichtung des Versicherers zustande gekommen ist bzw. .; - wenn der bisher bestehende Versicherungsschutz zusammen mit dem Anspruch auf Beihilfe 100 % nicht erreicht oder übersteigt - für Personen ab Xxxxx 00 (Xxxxxxxxxxxx minus Geburtsjahr).
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