Common use of Personal Clause in Contracts

Personal. 7.1 Der Auftragnehmer ist zur Beauftragung von Subunternehmern für seine Pflichten gegenüber der MMG nur nach vorheriger Zustimmung der MMG, die der Textform bedarf, berechtigt. Der Auftragnehmer hat dem Subunternehmer seine Verpflichtungen aus dem vorliegenden Auftrag aufzuerlegen. 7.2 Der Auftragnehmer sichert zu, dass mit allen von ihm angestellten Arbeitskräften ordnungsgemäße Arbeitsverträge bestehen. Zur Erbringung der Leistungen für die MMG darf der Auftragnehmer nur solche Subunternehmer einsetzen, die nicht in den einschlägigen deutschen, EU und US-amerikanischen außenwirtschaftsrechtlichen Sanktionslisten genannt sind. Solche Listen sind insbesondere die US Denied Persons List (DPL), die US-Warning List, die US-Entity List, die US-Specially Designated Nationals List, die US-Specially Designated Terrorists List, die US Foreign Terrorist Organizations List, die US Specially Designated Global Terrorists sowie die Terroristenliste der EU. 7.3 Der Auftragnehmer hat seine Mitarbeiter auf die erhöhten Sicherheitsinteressen der MMG in Bezug auf den Datenschutz hinzuweisen. Ferner hat der Auftragnehmer seine Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass sie alle Kenntnisse, die sie bei der Tätigkeit für die MMG erlangen, vertraulich zu behandeln haben und nicht an Dritte weitergeben dürfen. 7.4 Die MMG ist berechtigt, vom Auftragnehmer den Austausch eines von ihm eingesetzten Arbeitnehmers oder Erfüllungsgehilfen zu verlangen, der für die Erbringung von Leistungen am Ort der Leistungserbringung z.B. keine ausreichende Qualifikation vorweisen kann, der unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, dessen Erscheinungsbild oder Auftreten geeignet ist, das Image der MMG zu beschädigen, oder der gegen Vorschriften des Arbeitsschutzes verstoßen hat. In diesem Fall tauscht der Auftragnehmer seinen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen durch einen anderen entsprechend qualifizierten Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen unverzüglich aus. Unbeschadet sonstiger vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen ist die MMG berechtigt, in einem besonders schwerwiegenden oder nachhaltigen Verstoß gegen Vorschriften des Arbeitsschutzes das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen. 7.5 Es ist dem Personal des Auftragnehmers untersagt, Personen, wie beispielsweise Kinder, oder Tiere zum Ort der Leistungserbringung mitzunehmen, sofern sich dieser in einer der Betriebsstätten der MMG befindet. 7.6 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Benennung eines Sicherheitsbeauftragten zur Unterweisung seiner Mitarbeiter in Fragen des einschlägigen Arbeitsschutzes und der besonderen Gefährdungslage bei den konkreten Tätigkeiten. 7.7 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die MMG auf besondere Gefahrenquellen für Mitarbeiter anderer Auftragnehmer oder der MMG hinzuweisen, die mit der Arbeit des Auftragnehmers verbunden sind oder die der Auftragnehmer bei seiner Arbeit erkennt. 7.8 Sind für den Einsatz von Mitarbeitern des Auftragnehmers Unterweisungen oder besondere Zulassungen notwendig, so verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Vorlage entsprechender Bescheinigungen.

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Samples: Auftragsbedingungen

Personal. 7.1 Der Auftragnehmer ist zur Beauftragung von Subunternehmern für seine Pflichten gegenüber 5.1 Allgemeine Anfor- derungen an die personelle Ausstat- tung Die Personalausstattung richtet sich nach den in quantitativer und qualitativer Hinsicht erforderlichen Unterstützungsleistungen. In den Unterstützungszeiten sind alle direkten, indirekten und sonstigen Leistungen sowie Ausfallzeiten der MMG nur nach vorheriger Zustimmung der MMG, die der Textform bedarf, berechtigtUnterstützungskräfte enthalten. Der Auftragnehmer Leistungserbringer hat dem Subunternehmer seine Verpflichtungen aus dem vorliegenden Auftrag aufzuerlegen. 7.2 Der Auftragnehmer sichert zusicherzustellen, dass im Rahmen von Tätigkeiten mit allen von ihm angestellten Arbeitskräften ordnungsgemäße Arbeitsverträge bestehen. Zur Erbringung der Leistungen für die MMG darf der Auftragnehmer Kontakt zu Leistungsberechtigten nur solche Subunternehmer einsetzenPersonen beschäftigt oder vermittelt werden, die nicht wegen einer der in § 75 Abs. 2 SGB XII genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt worden sind. Zu diesem Zweck hat er sich bei der Ein- stellung, aus besonderem Anlass und in regelmäßigen Abständen (spätestens alle 5 Jahre) ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Abs. 1 des Bundes- zentral-registers vorlegen zu lassen, welches nicht älter als drei Monate ist. Unbeschadet dessen hat der Leistungserbringer unverzüglich geeignete Maß- nahmen zu ergreifen, wenn ihm bekannt wird, dass gegen eine solche Person wegen des Verdachts, eine solche Straftat begangen zu haben, Ermittlungen zur Strafverfolgung eingeleitet worden sind. Diese Regelungen betreffen auch Ehrenamtliche und Praktikanten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit die Möglichkeit des Aufbaus von Abhängigkeits-, Macht- und Vertrauensverhältnissen haben. Mit der Erfüllung der o.g. Anforderungen sind die Arbeitgeberpflichten in dieser Hinsicht ausreichend erfüllt. Die fristgerechte Vorlage der erweiterten Führungszeugnisse ist in den einschlägigen deutschenQuali- tätsberichten zu bestätigen. Die Leistungserbringer haben darüber hinaus ein Konzept zum Schutz der Leis- tungsberechtigten vor jeder Form der Ausbeutung, EU Gewalt und US-amerikanischen außenwirtschaftsrechtlichen Sanktionslisten genannt sinddes Miss- brauchs zu entwickeln und umzusetzen. Solche Listen sind insbesondere die US Denied Persons List (DPL), die US-Warning List, die US-Entity List, die US-Specially Designated Nationals List, die US-Specially Designated Terrorists List, die US Foreign Terrorist Organizations List, die US Specially Designated Global Terrorists sowie die Terroristenliste der EUEine ständige Anwesenheit oder Erreichbarkeit von Personal ist erforderlich. 7.3 Der Auftragnehmer hat seine Mitarbeiter auf die erhöhten Sicherheitsinteressen 5.2 Unterstützungsper- sonal Die Unterstützung erfolgt durch qualifiziertes Fachpersonal. Dazu zählen insbe- sondere Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen und Pflegefachkräfte sowie sonstiges pädagogisches und ergotherapeutisches Fachpersonal. Die weitere Unterstützung erfolgt durch anderes fachlich angeleitetes Unterstützungsper- sonal. 5.3 Anzahl Unterstüt- zungspersonal Die Anzahl der MMG in Bezug auf den Datenschutz hinzuweisen. Ferner hat der Auftragnehmer seine Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass sie alle Kenntnisse, die sie bei der Tätigkeit Personalstellen für die MMG erlangen, vertraulich zu behandeln haben Unterstützung richtet sich nach den in den jeweiligen Hilfebedarfsgruppen im Durchschnitt individuell erforderlichen Unterstüzungszeiten und nicht an Dritte weitergeben dürfenwird nachfolgenden Personalschlüsseln ermittelt: Hilfebedarfsgruppe 1: 11,67 Hilfebedarfsgruppe 2: 7,81 Hilfebedarfsgruppe 3: 5,24 Hilfebedarfsgruppe 4: 3,36 Hilfebedarfsgruppe 5: 2,36 5.4 Nachtwache In der Besonderen Wohnform wird täglich Nachtdienst oder Nachtbereit- schaftsdienst geleistet. 7.4 Die MMG ist berechtigt, vom Auftragnehmer den Austausch eines von ihm eingesetzten Arbeitnehmers oder Erfüllungsgehilfen zu verlangen, 5.5 Tagesstruktur Angebote bzw. Unterstützungsleistungen im Bereich der für die Erbringung von Leistungen am Ort Beschäftigung und Tagesstrukturierung finden sowohl innerhalb als auch außerhalb der Leistungserbringung z.B. keine ausreichende Qualifikation vorweisen kann, der unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, dessen Erscheinungsbild oder Auftreten geeignet ist, das Image der MMG zu beschädigen, oder der gegen Vorschriften des Arbeitsschutzes verstoßen hat. In diesem Fall tauscht der Auftragnehmer seinen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen durch einen anderen entsprechend qualifizierten Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen unverzüglich aus. Unbeschadet sonstiger vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen ist die MMG berechtigt, in einem besonders schwerwiegenden oder nachhaltigen Verstoß gegen Vorschriften des Arbeitsschutzes das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigenBesonde- ren Wohnform statt. 7.5 Es ist dem Personal des Auftragnehmers untersagt, Personen, wie beispielsweise Kinder, oder Tiere zum Ort der Leistungserbringung mitzunehmen, sofern sich dieser in einer der Betriebsstätten der MMG befindet. 7.6 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Benennung eines Sicherheitsbeauftragten zur Unterweisung seiner Mitarbeiter in Fragen des einschlägigen Arbeitsschutzes und der besonderen Gefährdungslage bei den konkreten Tätigkeiten. 7.7 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die MMG auf besondere Gefahrenquellen für Mitarbeiter anderer Auftragnehmer oder der MMG hinzuweisen, die mit der Arbeit des Auftragnehmers verbunden sind oder die der Auftragnehmer bei seiner Arbeit erkennt. 7.8 Sind für den Einsatz von Mitarbeitern des Auftragnehmers Unterweisungen oder besondere Zulassungen notwendig, so verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Vorlage entsprechender Bescheinigungen.

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Samples: Bremischer Landesrahmenvertrag Nach § 131 Abs. 1 SGB Ix

Personal. 7.1 Der Auftragnehmer ist zur Beauftragung von Subunternehmern für seine Pflichten gegenüber 5.1 Allgemeine Anfor- derungen an die personelle Ausstat- tung Die Personalausstattung richtet sich nach den in quantitativer und qualitativer Hinsicht erforderlichen Unterstützungsleistungen. In den Unterstützungszeiten sind alle direkten, indirekten und sonstigen Leistungen sowie Ausfallzeiten der MMG nur nach vorheriger Zustimmung der MMG, die der Textform bedarf, berechtigtUnterstützungskräfte enthalten. Der Auftragnehmer Leistungserbringer hat dem Subunternehmer seine Verpflichtungen aus dem vorliegenden Auftrag aufzuerlegen. 7.2 Der Auftragnehmer sichert zusicherzustellen, dass im Rahmen von Tätigkeiten mit allen von ihm angestellten Arbeitskräften ordnungsgemäße Arbeitsverträge bestehen. Zur Erbringung der Leistungen für die MMG darf der Auftragnehmer Kontakt zu Leistungsberechtigten nur solche Subunternehmer einsetzenPersonen beschäftigt oder vermittelt werden, die nicht wegen einer der in § 75 Abs. 2 SGB XII genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt worden sind. Zu diesem Zweck hat er sich bei der Ein- stellung, aus besonderem Anlass und in regelmäßigen Abständen (spätestens alle 5 Jahre) ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Abs. 1 des Bundes- zentral-registers vorlegen zu lassen, welches nicht älter als drei Monate ist. Unbeschadet dessen hat der Leistungserbringer unverzüglich geeignete Maß- nahmen zu ergreifen, wenn ihm bekannt wird, dass gegen eine solche Person wegen des Verdachts, eine solche Straftat begangen zu haben, Ermittlungen zur Strafverfolgung eingeleitet worden sind. Diese Regelungen betreffen auch Ehrenamtliche und Praktikanten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit die Möglichkeit des Aufbaus von Abhängigkeits-, Macht- und Vertrauensverhältnissen haben. Mit der Erfüllung der o.g. Anforderungen sind die Arbeitgeberpflichten in dieser Hinsicht ausreichend erfüllt. Die fristgerechte Vorlage der erweiterten Führungszeugnisse ist in den einschlägigen deutschenQuali- tätsberichten zu bestätigen. Die Leistungserbringer haben darüber hinaus ein Konzept zum Schutz der Leis- tungsberechtigten vor jeder Form der Ausbeutung, EU Gewalt und US-amerikanischen außenwirtschaftsrechtlichen Sanktionslisten genannt sinddes Miss- brauchs zu entwickeln und umzusetzen. Solche Listen sind insbesondere die US Denied Persons List (DPL), die US-Warning List, die US-Entity List, die US-Specially Designated Nationals List, die US-Specially Designated Terrorists List, die US Foreign Terrorist Organizations List, die US Specially Designated Global Terrorists sowie die Terroristenliste der EUEine ständige Anwesenheit von Personal ist erforderlich. 7.3 Der Auftragnehmer hat seine Mitarbeiter auf die erhöhten Sicherheitsinteressen 5.2 Unterstützungsper- sonal Die Unterstützung erfolgt durch qualifiziertes Fachpersonal. Dazu zählen insbe- sondere Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen und Pflegefachkräfte sowie sonstiges pädagogisches und ergotherapeutisches Fachpersonal. Die weitere Unterstützung erfolgt durch anderes fachlich angeleitetes Unterstützungsper- sonal. 5.3 Anzahl Unterstüt- zungspersonal Die Anzahl der MMG in Bezug auf den Datenschutz hinzuweisen. Ferner hat der Auftragnehmer seine Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass sie alle Kenntnisse, die sie bei der Tätigkeit Personalstellen für die MMG erlangen, vertraulich zu behandeln haben Unterstützung richtet sich nach den in den jeweiligen Hilfebedarfsgruppen im Durchschnitt individuell erforderlichen Unterstützungszeiten und nicht an Dritte weitergeben dürfenwird nach folgenden Personalschlüsseln ermittelt: Hilfebedarfsgruppe 1: Hilfebedarfsgruppe 2: Hilfebedarfsgruppe 3: Hilfebedarfsgruppe 4: Hilfebedarfsgruppe 5: 5.4 Nachtwache In der Besonderen Wohnform wird täglich Nachtdienst durch eine examinierte Pflegefachkraft geleistet. Die Personaldichte pro Nacht richtet sich nach den Erfordernissen der Einrichtung. 7.4 Die MMG ist berechtigt, vom Auftragnehmer den Austausch eines von ihm eingesetzten Arbeitnehmers oder Erfüllungsgehilfen zu verlangen, 5.5 Tagesstruktur Maßnahmen der für die Erbringung von Leistungen am Ort Tagesstrukturierung werden überwiegend innerhalb der Leistungserbringung z.B. keine ausreichende Qualifikation vorweisen kann, der unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, dessen Erscheinungsbild oder Auftreten geeignet ist, das Image der MMG zu beschädigen, oder der gegen Vorschriften des Arbeitsschutzes verstoßen hat. In diesem Fall tauscht der Auftragnehmer seinen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen durch einen anderen entsprechend qualifizierten Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen unverzüglich aus. Unbeschadet sonstiger vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen ist die MMG berechtigt, in einem besonders schwerwiegenden oder nachhaltigen Verstoß gegen Vorschriften des Arbeitsschutzes das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigenBesonderen Wohnform durchgeführt. 7.5 Es ist dem Personal des Auftragnehmers untersagt, Personen, wie beispielsweise Kinder, oder Tiere zum Ort der Leistungserbringung mitzunehmen, sofern sich dieser in einer der Betriebsstätten der MMG befindet. 7.6 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Benennung eines Sicherheitsbeauftragten zur Unterweisung seiner Mitarbeiter in Fragen des einschlägigen Arbeitsschutzes und der besonderen Gefährdungslage bei den konkreten Tätigkeiten. 7.7 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die MMG auf besondere Gefahrenquellen für Mitarbeiter anderer Auftragnehmer oder der MMG hinzuweisen, die mit der Arbeit des Auftragnehmers verbunden sind oder die der Auftragnehmer bei seiner Arbeit erkennt. 7.8 Sind für den Einsatz von Mitarbeitern des Auftragnehmers Unterweisungen oder besondere Zulassungen notwendig, so verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Vorlage entsprechender Bescheinigungen.

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Samples: Bremischer Landesrahmenvertrag Nach § 131 Abs. 1 SGB Ix

Personal. 7.1 Der Auftragnehmer ist zur Beauftragung von Subunternehmern für seine Pflichten gegenüber 5.1 Allgemeine Anfor- derungen an die personelle Ausstat- tung Die Personalausstattung richtet sich nach den in quantitativer und qualitativer Hinsicht erforderlichen Unterstützungsleistungen. In den Unterstützungszeiten sind alle direkten, indirekten und sonstigen Leistungen sowie Ausfallzeiten der MMG nur nach vorheriger Zustimmung der MMG, die der Textform bedarf, berechtigtUnterstützungskräfte enthalten. Der Auftragnehmer Leistungserbringer hat dem Subunternehmer seine Verpflichtungen aus dem vorliegenden Auftrag aufzuerlegen. 7.2 Der Auftragnehmer sichert zusicherzustellen, dass im Rahmen von Tätigkeiten mit allen von ihm angestellten Arbeitskräften ordnungsgemäße Arbeitsverträge bestehen. Zur Erbringung der Leistungen für die MMG darf der Auftragnehmer Kontakt zu Leistungsberechtigten nur solche Subunternehmer einsetzenPersonen beschäftigt oder vermittelt werden, die nicht wegen einer der in § 75 Abs. 2 SGB XII genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt worden sind. Zu diesem Zweck hat er sich bei der Ein- stellung, aus besonderem Anlass und in regelmäßigen Abständen (spätestens alle 5 Jahre) ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Abs. 1 des Bundes- zentral-registers vorlegen zu lassen, welches nicht älter als drei Monate ist. Unbeschadet dessen hat der Leistungserbringer unverzüglich geeignete Maß- nahmen zu ergreifen, wenn ihm bekannt wird, dass gegen eine solche Person wegen des Verdachts, eine solche Straftat begangen zu haben, Ermittlungen zur Strafverfolgung eingeleitet worden sind. Diese Regelungen betreffen auch Ehrenamtliche und Praktikanten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit die Möglichkeit des Aufbaus von Abhängigkeits-, Macht- und Vertrauensverhältnissen haben. Mit der Erfüllung der o.g. Anforderungen sind die Arbeitgeberpflichten in dieser Hinsicht ausreichend erfüllt. Die fristgerechte Vorlage der erweiterten Führungszeugnisse ist in den einschlägigen deutschenQuali- tätsberichten zu bestätigen. Die Leistungserbringer haben darüber hinaus ein Konzept zum Schutz der Leis- tungsberechtigten vor jeder Form der Ausbeutung, EU Gewalt und US-amerikanischen außenwirtschaftsrechtlichen Sanktionslisten genannt sinddes Miss- brauchs zu entwickeln und umzusetzen. Solche Listen sind insbesondere die US Denied Persons List (DPL), die US-Warning List, die US-Entity List, die US-Specially Designated Nationals List, die US-Specially Designated Terrorists List, die US Foreign Terrorist Organizations List, die US Specially Designated Global Terrorists sowie die Terroristenliste der EUEine ständige Anwesenheit oder Erreichbarkeit von Personal ist erforderlich. 7.3 Der Auftragnehmer hat seine Mitarbeiter auf die erhöhten Sicherheitsinteressen 5.2 Unterstützungsper- sonal Die Unterstützung erfolgt durch qualifiziertes Fachpersonal. Dazu zählen insbe- sondere Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen und Pflegefachkräfte sowie sonstiges pädagogisches und ergotherapeutisches Fachpersonal. Die weitere Unterstützung erfolgt durch anderes fachlich angeleitetes Unterstützungsper- sonal. 5.3 Anzahl Unterstüt- zungspersonal Die Anzahl der MMG in Bezug auf den Datenschutz hinzuweisen. Ferner hat der Auftragnehmer seine Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass sie alle Kenntnisse, die sie bei der Tätigkeit Personalstellen für die MMG erlangen, vertraulich zu behandeln haben Unterstützung richtet sich nach den in den jeweiligen Hilfebedarfsgruppen im Durchschnitt individuell erforderlichen Unterstützungszeiten und nicht an Dritte weitergeben dürfenwird nach folgenden Personalschlüsseln ermittelt: Hilfebedarfsgruppe 1: Hilfebedarfsgruppe 2: Hilfebedarfsgruppe 3: Hilfebedarfsgruppe 4: Hilfebedarfsgruppe 5: 5.4 Nachtwache In der Besonderen Wohnform wird täglich Nachtdienst oder Nachtbereit- schaftsdienst geleistet. 7.4 Die MMG ist berechtigt, vom Auftragnehmer den Austausch eines von ihm eingesetzten Arbeitnehmers oder Erfüllungsgehilfen zu verlangen, 5.5 Tagesstruktur Angebote bzw. Unterstützungsleistungen im Bereich der für die Erbringung von Leistungen am Ort Beschäftigung und Tagesstrukturierung finden sowohl innerhalb als auch außerhalb der Leistungserbringung z.B. keine ausreichende Qualifikation vorweisen kann, der unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, dessen Erscheinungsbild oder Auftreten geeignet ist, das Image der MMG zu beschädigen, oder der gegen Vorschriften des Arbeitsschutzes verstoßen hat. In diesem Fall tauscht der Auftragnehmer seinen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen durch einen anderen entsprechend qualifizierten Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen unverzüglich aus. Unbeschadet sonstiger vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen ist die MMG berechtigt, in einem besonders schwerwiegenden oder nachhaltigen Verstoß gegen Vorschriften des Arbeitsschutzes das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigenBesonde- ren Wohnform statt. 7.5 Es ist dem Personal des Auftragnehmers untersagt, Personen, wie beispielsweise Kinder, oder Tiere zum Ort der Leistungserbringung mitzunehmen, sofern sich dieser in einer der Betriebsstätten der MMG befindet. 7.6 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Benennung eines Sicherheitsbeauftragten zur Unterweisung seiner Mitarbeiter in Fragen des einschlägigen Arbeitsschutzes und der besonderen Gefährdungslage bei den konkreten Tätigkeiten. 7.7 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die MMG auf besondere Gefahrenquellen für Mitarbeiter anderer Auftragnehmer oder der MMG hinzuweisen, die mit der Arbeit des Auftragnehmers verbunden sind oder die der Auftragnehmer bei seiner Arbeit erkennt. 7.8 Sind für den Einsatz von Mitarbeitern des Auftragnehmers Unterweisungen oder besondere Zulassungen notwendig, so verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Vorlage entsprechender Bescheinigungen.

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Samples: Bremischer Landesrahmenvertrag Nach § 131 Abs. 1 SGB Ix

Personal. 7.1 Der Auftragnehmer ist zur Beauftragung von Subunternehmern für seine Pflichten gegenüber der MMG nur 5.1 Allgemeine Anforderungen an die personelle Ausstattung Die Personalausstattung richtet sich nach vorheriger Zustimmung der MMG, die der Textform bedarf, berechtigtden in quantitativer und qualitativer Hinsicht erforderlichen Unterstützungsleistungen. Der Auftragnehmer Leistungserbringer hat dem Subunternehmer seine Verpflichtungen aus dem vorliegenden Auftrag aufzuerlegen. 7.2 Der Auftragnehmer sichert zusicherzustellen, dass im Rahmen von Tätigkeiten mit allen von ihm angestellten Arbeitskräften ordnungsgemäße Arbeitsverträge bestehen. Zur Erbringung der Leistungen für die MMG darf der Auftragnehmer Kontakt zu Leistungsberechtigten nur solche Subunternehmer einsetzenPersonen beschäftigt oder vermittelt werden, die nicht wegen einer der in § 75 Abs. 2 SGB XII genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt worden sind. Zu diesem Zweck hat er sich bei der Einstellung, aus besonderem Anlass und in regelmäßigen Abständen (spätestens alle 5 Jahre) ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Abs. 1 des Bundeszentralregisters vorlegen zu lassen, welches nicht älter als drei Monate ist. Unbeschadet dessen hat der Leistungserbringer unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn ihm bekannt wird, dass gegen eine solche Person wegen des Verdachts, eine solche Straftat begangen zu haben, Ermittlungen zur Strafverfolgung eingeleitet worden sind. Diese Regelungen betreffen auch Ehrenamtliche und Praktikanten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit die Möglichkeit des Aufbaus von Abhängigkeits-, Macht- und Vertrauensverhältnissen haben. Mit der Erfüllung der o.g. Anforderungen sind die Arbeitgeberpflichten in dieser Hinsicht ausreichend erfüllt. Die fristgerechtete Vorlage der erweiterten Führungszeugnisse ist in den einschlägigen deutschenQualitätsberichten zu bestätigen. Die Leistungserbringer haben darüber hinaus ein Konzept zum Schutz der Leistungsberechtigten vor jeder Form der Ausbeutung, EU Gewalt und US-amerikanischen außenwirtschaftsrechtlichen Sanktionslisten genannt sind. Solche Listen sind insbesondere die US Denied Persons List (DPL)des Missbrauchs zu entwickeln und umzusetzen. 5.2 Unterstützungsp ersonal Die Unterstützung erfolgt überwiegend durch Fachkräfte wie z.B. Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen, Pflegefachkräfte, Ergotherapeuten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die US-Warning Listüber eine vergleichbare Qualifikation verfügen bzw. auch - höchstens zu 20% - durch Nichtfachkräfte mit Zielgruppenerfahrung. 5.3 Anzahl Unterstützungsspe rsonal Die Anzahl der Personalstellen für die Unterstützung richtet sich nach der Anzahl der Leistungsberechtigten in den jeweiligen Hilfebedarfsgruppen (HBG). Hilfebedarfsgruppe 1: Personalschlüssel 1 zu 11,66 Hilfebedarfsgruppe 2: Personalschlüssel 1 zu 7,81 Hilfebedarfsgruppe 3: Personalschlüssel 1 zu 5,22 Hilfebedarfsgruppe 4: Personalschlüssel 1 zu 3,36 Hilfebedarfsgruppe 5: Personalschlüssel 1 zu 2,36 Die den HBG hinterlegten Betreuungsschlüsseln enthalten alle direkten, die US-Entity List, die US-Specially Designated Nationals List, die US-Specially Designated Terrorists List, die US Foreign Terrorist Organizations List, die US Specially Designated Global Terrorists indirekten und sonstigen Leistungszeiten sowie die Terroristenliste der EUüblichen Ausfallzeiten durch Urlaub, Krankheit, Fortbildung etc. 7.3 Der Auftragnehmer hat seine Mitarbeiter auf die erhöhten Sicherheitsinteressen der MMG in Bezug auf den Datenschutz hinzuweisen. Ferner hat der Auftragnehmer seine Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass sie alle Kenntnisse, die sie bei der Tätigkeit für die MMG erlangen, vertraulich zu behandeln haben und nicht an Dritte weitergeben dürfen. 7.4 Die MMG ist berechtigt, vom Auftragnehmer den Austausch eines von ihm eingesetzten Arbeitnehmers oder Erfüllungsgehilfen zu verlangen, der für die Erbringung von Leistungen am Ort der Leistungserbringung z.B. keine ausreichende Qualifikation vorweisen kann, der unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, dessen Erscheinungsbild oder Auftreten geeignet ist, das Image der MMG zu beschädigen, oder der gegen Vorschriften des Arbeitsschutzes verstoßen hat. In diesem Fall tauscht der Auftragnehmer seinen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen durch einen anderen entsprechend qualifizierten Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen unverzüglich aus. Unbeschadet sonstiger vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen ist die MMG berechtigt, in einem besonders schwerwiegenden oder nachhaltigen Verstoß gegen Vorschriften des Arbeitsschutzes das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen. 7.5 Es ist dem Personal des Auftragnehmers untersagt, Personen, wie beispielsweise Kinder, oder Tiere zum Ort der Leistungserbringung mitzunehmen, sofern sich dieser in einer der Betriebsstätten der MMG befindet. 7.6 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Benennung eines Sicherheitsbeauftragten zur Unterweisung seiner Mitarbeiter in Fragen des einschlägigen Arbeitsschutzes und der besonderen Gefährdungslage bei den konkreten Tätigkeiten. 7.7 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die MMG auf besondere Gefahrenquellen für Mitarbeiter anderer Auftragnehmer oder der MMG hinzuweisen, die mit der Arbeit des Auftragnehmers verbunden sind oder die der Auftragnehmer bei seiner Arbeit erkennt. 7.8 Sind für den Einsatz von Mitarbeitern des Auftragnehmers Unterweisungen oder besondere Zulassungen notwendig, so verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Vorlage entsprechender Bescheinigungen.

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Samples: Bremischer Landesrahmenvertrag Nach § 131 Abs. 1 SGB Ix

Personal. 7.1 Die RA hat einen Zentralen Registration Officer („ZRO“) und angemessen viele (gemessen an der Organisationsgröße der RA) Stellvertreter zu benennen. Pro RA-GS sind angemessen viele Registration Officer („RO“) zu benennen. ZROs und ihre Stellvertreter haben vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit eine spezifische Schulung zu absolvieren. Aktuelle Schulungstermine sind der Website A-Trust zu entnehmen. Der Auftragnehmer ZRO bzw. seine Stellvertreter fungieren als zentrale Ansprechpartner für A-Trust. Alle Mitteilungen von A-Trust an die RA gelten als erteilt zu zugegangen, wenn sie dem ZRO bzw. seinen Stellvertreter schriftlich (email genügt) übermittelt wurden. Die RA darf im Rahmen der vertragsgegenständlichen Leistungen nur zuverlässiges Personal beschäftigen. Die Zuverlässigkeit ist zur Beauftragung von Subunternehmern für seine Pflichten gegenüber der MMG nur nach vorheriger Zustimmung der MMGjedenfalls bei Personen nicht gegeben, die wegen einer mit Vorsatz begangenen strafbaren Handlung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr oder wegen strafbarer Handlungen gegen das Vermögen oder gegen die Zuverlässigkeit von Urkunden und Beweiszeichen zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten verurteilt wurden. Verurteilungen, die nach den Bestimmungen des Tilgungsgesetzes 1972 getilgt sind oder der Textform bedarfbeschränkten Auskunft unterliegen, berechtigtbleiben außer Betracht. Der Auftragnehmer hat dem Subunternehmer seine Verpflichtungen aus dem vorliegenden Auftrag aufzuerlegen.Ein entsprechender Registerauszug des eingesetzten Personals ist von der RA vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit an A-Trust zu übermitteln. Das Personal einer RA muss in Hinblick auf die zu erfüllenden Aufgaben über ausreichendes Fachwissen in folgenden Bereichen verfügen: 7.2 Der Auftragnehmer sichert zu1. allgemeine EDV-Ausbildung, 2. Sicherheitstechnologie, dass mit allen von ihm angestellten Arbeitskräften ordnungsgemäße Arbeitsverträge bestehenKryptographie, elektronische Signatur und Public Key Infrastructure, 3. Zur Erbringung der Leistungen technische Normen, insbesondere Evaluierungsnormen, 4. Hard- und Software, 5. Vorschriften für die MMG darf der Auftragnehmer nur solche Subunternehmer einsetzen, die nicht in Sicherheit und den einschlägigen deutschen, EU Schutz personenbezogener Daten sowie 6. Anwendung von Verwaltungs- und USManagementverfahren. Auf Verlangen von A-amerikanischen außenwirtschaftsrechtlichen Sanktionslisten genannt sind. Solche Listen sind insbesondere die US Denied Persons List (DPL), die US-Warning List, die US-Entity List, die US-Specially Designated Nationals List, die US-Specially Designated Terrorists List, die US Foreign Terrorist Organizations List, die US Specially Designated Global Terrorists sowie die Terroristenliste der EU. 7.3 Der Auftragnehmer hat seine Mitarbeiter auf die erhöhten Sicherheitsinteressen der MMG in Bezug auf den Datenschutz hinzuweisen. Ferner hat der Auftragnehmer seine Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass sie alle Kenntnisse, die sie bei der Tätigkeit für die MMG erlangen, vertraulich zu behandeln haben und nicht an Dritte weitergeben dürfen. 7.4 Die MMG ist berechtigt, vom Auftragnehmer den Austausch eines von ihm eingesetzten Arbeitnehmers oder Erfüllungsgehilfen zu verlangen, der für die Erbringung von Leistungen am Ort der Leistungserbringung z.B. keine ausreichende Qualifikation vorweisen kann, der unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, dessen Erscheinungsbild oder Auftreten geeignet ist, das Image der MMG zu beschädigen, Trust oder der gegen Vorschriften Aufsichtsstelle (RTR GmbH) hat die RA Auskunft über das erforderliche Fachwissen des Arbeitsschutzes verstoßen hat. In diesem Fall tauscht der Auftragnehmer seinen Personals zu geben und die etwaig dafür erforderlichen Zustimmungserklärungen ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen durch einen anderen entsprechend qualifizierten Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen unverzüglich aus. Unbeschadet sonstiger vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen ist die MMG berechtigt, in einem besonders schwerwiegenden oder nachhaltigen Verstoß gegen Vorschriften des Arbeitsschutzes das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen. 7.5 Es ist dem Personal des Auftragnehmers untersagt, Personen, wie beispielsweise Kinder, oder Tiere zum Ort der Leistungserbringung mitzunehmen, sofern sich dieser in einer der Betriebsstätten der MMG befindet. 7.6 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Benennung eines Sicherheitsbeauftragten zur Unterweisung seiner Mitarbeiter in Fragen des einschlägigen Arbeitsschutzes und der besonderen Gefährdungslage bei den konkreten Tätigkeiten. 7.7 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die MMG auf besondere Gefahrenquellen für Mitarbeiter anderer Auftragnehmer oder der MMG hinzuweisen, die mit der Arbeit des Auftragnehmers verbunden sind oder die der Auftragnehmer bei seiner Arbeit erkennt. 7.8 Sind für den Einsatz von Mitarbeitern des Auftragnehmers Unterweisungen oder besondere Zulassungen notwendig, so verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Vorlage entsprechender Bescheinigungen.einzuholen

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Samples: Registration Authority Contract for E Card and Mobile Signature

Personal. 7.1 Der Auftragnehmer ist zur Beauftragung von Subunternehmern für seine Pflichten gegenüber der MMG nur 5.1 Allgemeine Anforderungen an die personelle Ausstattung Die Personalausstattung richtet sich nach vorheriger Zustimmung der MMG, die der Textform bedarf, berechtigtden in quantitativer und qualitativer Hinsicht erforderlichen Unterstützungsleistungen. Der Auftragnehmer Leistungserbringer hat dem Subunternehmer seine Verpflichtungen aus dem vorliegenden Auftrag aufzuerlegen. 7.2 Der Auftragnehmer sichert zusicherzustellen, dass im Rahmen von Tätigkeiten mit allen von ihm angestellten Arbeitskräften ordnungsgemäße Arbeitsverträge bestehen. Zur Erbringung der Leistungen für die MMG darf der Auftragnehmer Kontakt zu Leistungsberechtigten nur solche Subunternehmer einsetzenPersonen beschäftigt oder vermittelt werden, die nicht wegen einer der in § 75 Abs. 2 SGB XII genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt worden sind. Zu diesem Zweck hat er sich bei der Einstellung, aus besonderem Anlass und in regelmäßigen Abständen (spätestens alle 5 Jahre) ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Abs. 1 des Bundeszentralregisters vorlegen zu lassen, welches nicht älter als drei Monate ist. Unbeschadet dessen hat der Leistungserbringer unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn ihm bekannt wird, dass gegen eine solche Person wegen des Verdachts, eine solche Straftat begangen zu haben, Ermittlungen zur Strafverfolgung eingeleitet worden sind. Diese Regelungen betreffen auch Ehrenamtliche und Praktikanten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit die Möglichkeit des Aufbaus von Abhängigkeits-, Macht- und Vertrauensverhältnissen haben. Mit der Erfüllung der o.g. Anforderungen sind die Arbeitgeberpflichten in dieser Hinsicht ausreichend erfüllt. Die fristgerechtete Vorlage der erweiterten Führungszeugnisse ist in den einschlägigen deutschenQualitätsberichten zu bestätigen. Die Leistungserbringer haben darüber hinaus ein Konzept zum Schutz der Leistungsberechtigten vor jeder Form der Ausbeutung, EU Gewalt und US-amerikanischen außenwirtschaftsrechtlichen Sanktionslisten genannt sind. Solche Listen sind insbesondere die US Denied Persons List (DPL)des Missbrauchs zu entwickeln und umzusetzen. 5.2 Unterstützungspers onal Die Unterstützung erfolgt überwiegend durch Fachkräfte wie z.B. Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen, Pflegefachkräfte, Ergotherapeuten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die US-Warning Listüber eine vergleichbare Qualifikation verfügen bzw. auch - höchstens zu 20% - durch Nichtfachkräfte mit Zielgruppenerfahrung. 5.3 Anzahl Unterstützungspers onal Die Anzahl der Personalstellen für die Unterstützung richtet sich nach der Anzahl der Leistungsberechtigten in den jeweiligen Hilfebedarfsgruppen (HBG). Hilfebedarfsgruppe 1: Personalschlüssel 1 zu 11,66 Hilfebedarfsgruppe 2: Personalschlüssel 1 zu 7,81 Hilfebedarfsgruppe 3: Personalschlüssel 1 zu 5,22 Hilfebedarfsgruppe 4: Personalschlüssel 1 zu 3,36 Hilfebedarfsgruppe 5: Personalschlüssel 1 zu 2,36 Die den HBG hinterlegten Betreuungsschlüsseln enthalten alle direkten, die US-Entity List, die US-Specially Designated Nationals List, die US-Specially Designated Terrorists List, die US Foreign Terrorist Organizations List, die US Specially Designated Global Terrorists indirekten und sonstigen Leistungszeiten sowie die Terroristenliste der EUüblichen Ausfallzeiten durch Urlaub, Krankheit, Fortbildung etc. 7.3 Der Auftragnehmer hat seine Mitarbeiter auf die erhöhten Sicherheitsinteressen der MMG in Bezug auf den Datenschutz hinzuweisen. Ferner hat der Auftragnehmer seine Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass sie alle Kenntnisse, die sie bei der Tätigkeit für die MMG erlangen, vertraulich zu behandeln haben und nicht an Dritte weitergeben dürfen. 7.4 Die MMG ist berechtigt, vom Auftragnehmer den Austausch eines von ihm eingesetzten Arbeitnehmers oder Erfüllungsgehilfen zu verlangen, der für die Erbringung von Leistungen am Ort der Leistungserbringung z.B. keine ausreichende Qualifikation vorweisen kann, der unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, dessen Erscheinungsbild oder Auftreten geeignet ist, das Image der MMG zu beschädigen, oder der gegen Vorschriften des Arbeitsschutzes verstoßen hat. In diesem Fall tauscht der Auftragnehmer seinen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen durch einen anderen entsprechend qualifizierten Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen unverzüglich aus. Unbeschadet sonstiger vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen ist die MMG berechtigt, in einem besonders schwerwiegenden oder nachhaltigen Verstoß gegen Vorschriften des Arbeitsschutzes das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen. 7.5 Es ist dem Personal des Auftragnehmers untersagt, Personen, wie beispielsweise Kinder, oder Tiere zum Ort der Leistungserbringung mitzunehmen, sofern sich dieser in einer der Betriebsstätten der MMG befindet. 7.6 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Benennung eines Sicherheitsbeauftragten zur Unterweisung seiner Mitarbeiter in Fragen des einschlägigen Arbeitsschutzes und der besonderen Gefährdungslage bei den konkreten Tätigkeiten. 7.7 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die MMG auf besondere Gefahrenquellen für Mitarbeiter anderer Auftragnehmer oder der MMG hinzuweisen, die mit der Arbeit des Auftragnehmers verbunden sind oder die der Auftragnehmer bei seiner Arbeit erkennt. 7.8 Sind für den Einsatz von Mitarbeitern des Auftragnehmers Unterweisungen oder besondere Zulassungen notwendig, so verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Vorlage entsprechender Bescheinigungen.

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Samples: Bremischer Landesrahmenvertrag Nach § 131 Abs. 1 SGB Ix

Personal. 7.1 Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg dieser Maßnahme ist fachlich qualifiziertes und erfahre- nes Personal. Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den Anforderungen der Leistungsbe- schreibung entsprechen. Die Arbeitsbedingungen des Personals unterliegen den arbeitsrechtlichen An- forderungen. Der Auftraggeber bzw. die koordinierende Dienststelle behalten sich vor, während der Ver- tragslaufzeit ohne Vorankündigung jederzeit während der üblichen Geschäftszeiten die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen und die Einsicht in Arbeitsverträge, Qualifikationsnachweise und Zeugnisse vorzunehmen. Der Nachweis des Personals hat mit der Gesamtübersicht „Personaleinsatz“ (P.1) nach Zuschlagsertei- lung, spätestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme, gegenüber dem Regionalen Einkaufszentrum (REZ) zu erfolgen. Bei kurzfristigem Beginntermin ist die Vorlage unmittelbar nach Zuschlagserteilung erforderlich. Bei Personaländerungen während der Vertragslaufzeit hat der Nachweis des Personals durch den Auf- tragnehmer unverzüglich und vor Einsatz des Personals in der Maßnahme mit der Gesamtübersicht „Per- sonaleinsatz“ (P.1) zu erfolgen. Der Auftragnehmer ist zur Beauftragung von Subunternehmern für seine Pflichten gegenüber versichert mit der MMG Abgabe des Vordrucks P.1, dass das gemeldete Personal quantita- tiv und qualitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entspricht. In der Maßnahme dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der MMGsolche Personen zum Einsatz kommen, die nicht rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind. Zu diesem Zweck hat der Textform bedarfAuftragnehmer sich vor Einsatz in der Maßnahme von allen in der Maßnahme eingesetzten Mitarbeitern ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 und § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorlegen zu lassen. Dieses darf zum Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme in der Maßnahme nicht älter sein als fünf Jahre. Das REZ behält sich vor, berechtigtden Einsatz des Personals abzulehnen sofern hinsichtlich der Eignung Beden- ken bestehen. Gleiches gilt für einen Personalwechsel während der Vertragslaufzeit. Eine Vertretungsre- gelung im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist vom Auftragnehmer sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat dem Subunternehmer seine Verpflichtungen aus dem vorliegenden Auftrag aufzuerlegenAuftraggeber auf Verlangen einen aktuellen Personaleinsatzplan unverzüglich vorzulegen. 7.2 Der Auftragnehmer sichert zu, dass mit allen von ihm angestellten Arbeitskräften ordnungsgemäße Arbeitsverträge bestehen. Zur Erbringung der Leistungen für die MMG darf der Auftragnehmer nur solche Subunternehmer einsetzen, die nicht in den einschlägigen deutschen, EU und US-amerikanischen außenwirtschaftsrechtlichen Sanktionslisten genannt sind. Solche Listen sind insbesondere die US Denied Persons List (DPL), die US-Warning List, die US-Entity List, die US-Specially Designated Nationals List, die US-Specially Designated Terrorists List, die US Foreign Terrorist Organizations List, die US Specially Designated Global Terrorists sowie die Terroristenliste der EU. 7.3 Der Auftragnehmer hat seine Mitarbeiter auf die erhöhten Sicherheitsinteressen der MMG in Bezug auf den Datenschutz hinzuweisen. Ferner hat der Auftragnehmer seine Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass sie alle Kenntnisse, die sie bei der Tätigkeit für die MMG erlangen, vertraulich zu behandeln haben und nicht an Dritte weitergeben dürfen. 7.4 Die MMG ist berechtigt, vom Auftragnehmer den Austausch eines von ihm eingesetzten Arbeitnehmers oder Erfüllungsgehilfen zu verlangen, der für die Erbringung von Leistungen am Ort der Leistungserbringung z.B. keine ausreichende Qualifikation vorweisen kann, der unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, dessen Erscheinungsbild oder Auftreten geeignet ist, das Image der MMG zu beschädigen, oder der gegen Vorschriften des Arbeitsschutzes verstoßen hat. In diesem Fall tauscht der Auftragnehmer seinen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen durch einen anderen entsprechend qualifizierten Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen unverzüglich aus. Unbeschadet sonstiger vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen ist die MMG berechtigt, in einem besonders schwerwiegenden oder nachhaltigen Verstoß gegen Vorschriften des Arbeitsschutzes das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen. 7.5 Es ist dem Personal des Auftragnehmers untersagt, Personen, wie beispielsweise Kinder, oder Tiere zum Ort der Leistungserbringung mitzunehmen, sofern sich dieser in einer der Betriebsstätten der MMG befindet. 7.6 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Benennung eines Sicherheitsbeauftragten zur Unterweisung seiner Mitarbeiter in Fragen des einschlägigen Arbeitsschutzes und der besonderen Gefährdungslage bei den konkreten Tätigkeiten. 7.7 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die MMG auf besondere Gefahrenquellen für Mitarbeiter anderer Auftragnehmer oder der MMG hinzuweisen, die mit der Arbeit des Auftragnehmers verbunden sind oder die der Auftragnehmer bei seiner Arbeit erkennt. 7.8 Sind für den Einsatz von Mitarbeitern des Auftragnehmers Unterweisungen oder besondere Zulassungen notwendig, so verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Vorlage entsprechender Bescheinigungen.

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Samples: B_leistungsbeschreibung