Common use of Personal Clause in Contracts

Personal. Als Geschäftsstelle des NWVV wird die heutige Geschäftsstelle des NVV in Hannover genutzt (siehe 2.). Die NWVV-Region Bremen kann ihre Geschäftsstelle in eigener Regie und auf eigene Kosten weiterführen Der BVV-Mitarbeiter Xxxxxxx Xxxx wird vom NWVV ein Arbeitsvertragsangebot auf Basis des bisherigen Arbeitsvertrages für 20 Wochenstunden erhalten. Diese 20 Stunden wöchentlich sind an drei Tagen pro Woche in Hannover abzuleisten. Die anfallenden Fahrtkosten (mit öffentlichen Verkehrsmitteln) werden vom NWVV übernommen. Der NWVV wird die administrative Regionsverwaltung für den BVV bis zum 31. Dezember 2020 übernehmen. Die Verbände gehen insoweit von einer wöchentlichen Stundenzahl von sechs aus. Es ist geplant, dass diese Regionsverwaltung durch Xxxxxxx Xxxx ausgeführt wird. Sollte aus organisatorischen Gründen jedoch eine anderweitige Geschäftsverteilung notwendig sein, so kann der NWVV nach billigem Ermessen eine Änderung dieser Geschäftsverteilung vornehmen. Sollte Xxxxxxx Xxxx den angebotenen Arbeitsvertrag ablehnen bzw. bis zum 31. Dezember 2020 selbst kündigen, kann der NWVV eigenständig entscheiden, ob die Regionsverwaltung des BVV bis zum 31. Dezember 2020 fortgeführt wird. Ein Anspruch des BVV auf Fortführung der Verwaltung besteht insoweit nicht. Der NWVV wird Xxxxxxx Xxxx zumindest bis zum 31. Dezember 2020 beschäftigen. Ein Individualanspruch des Arbeitnehmers ist hiermit nicht verbunden. BVV und NVV (NWVV) bleiben Mitglieder im DVV. Der BVV wird im Oktober 2015 – vorbehaltlich der Zustimmung beider außerordentlicher Verbandstage zu dieser Vereinbarung im Dezember 2015 - in einer schriftlichen Erklärung an den DVV mitteilen, seine Mitgliedsrechte nach dem Zusammenschluss ab 1. Januar 2016 ruhen zu lassen und auf die ihm nach derzeitiger DVV-Satzung zustehenden 5 Basisstimmen zu verzichten. Der NVV wird im Oktober 2015 - vorbehaltlich der Zustimmung beider außerordentlicher Verbandstage zu dieser Vereinbarung im Dezember 2015 - in einer schriftlichen Erklärung an den DVV mitteilen, nach dem Zusammenschluss die Mitgliedsrechte und – pflichten des BVV im Verhältnis zum DVV ab 1. Januar 2016 vollständig zu übernehmen. Die erforderliche Änderung der Jugendspielordnung ist am 25. September 2015 durch die dvj-Vollversammlung erfolgt, die Änderung der DVV-Satzung wird durch die Satzungskommission des DVV in Abstimmung mit BVV und NVV vorbereitet und beim außerordentlichen DVV-Verbandstag im November 2015 in Frankfurt erfolgen.

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Samples: Vereinbarung Über Den Zusammenschluss Zwischen Dem

Personal. Als Geschäftsstelle Die Volkshochschule stellt das für die Durchführung des NWVV wird die heutige Geschäftsstelle des NVV in Hannover genutzt (siehe 2.)Angebots erforderliche ge- eignete und qualifizierte Personal. Die NWVVRückmeldungen zu den bisherigen Ferienlernangeboten haben gezeigt, dass insbesondere der Einsatz von Lehramtsstudierenden sehr lohnend war. Dies zum ei- nen, weil Lehramtsstudierende neben ihrer Qualifikation durch ihren Peer-Region Bremen kann ihre Geschäftsstelle Bezug schnell einen guten Zugang zu den Teilnehmenden aufbauen und zum anderen gleichzeitig Praxiserfahrung sammeln konnten. Deshalb sollen auch künftig Lehr- amtsstudierende die Möglichkeit erhalten, als Kursleitung für LiF – Lernen in eigener Regie und auf eigene Kosten weiterführen Der BVV-Mitarbeiter Xxxxxxx Xxxx wird vom NWVV ein Arbeitsvertragsangebot auf Basis des bisherigen Arbeitsvertrages für 20 Wochenstunden erhalten. Diese 20 Stunden wöchentlich sind an drei Tagen pro Woche in Hannover abzuleisten. Die anfallenden Fahrtkosten (mit öffentlichen Verkehrsmitteln) werden vom NWVV übernommenFerien eingesetzt zu werden. Der NWVV wird Einsatz kann bei Vorliegen entsprechender zeitlicher Kri- terien (mind. 2 Wochen mit mind. 30 Stunden) als Orientierendes Praktikum aner- kannt werden. Lehramtsstudierende sollen nach Möglichkeit an einem Standort grundsätzlich nicht alleine eingesetzt werden. Sofern nicht zwei oder mehr Angebote an einem Standort stattfinden, soll auf Grundlage der Absprachen vor Ort gewähr- leistet sein, dass eine weitere Person erreichbar ist, die administrative Regionsverwaltung für den BVV bis zum 31z. B. bei Notfällen unterstüt- zen kann. Dezember 2020 übernehmen. Die Verbände gehen insoweit von einer wöchentlichen Stundenzahl von sechs ausEine telefonische Erreichbarkeit kann hierfür ausreichend sein. Es ist geplantfür die jeweilige Volkshochschule ebenfalls möglich, dass diese Regionsverwaltung dafür ergänzend zur Kursleitung z. B. auch volljährige Schülerinnen und Xxxxxxx der Oberstufe sowie Abiturientinnen und Abiturienten einzusetzen. Der Verband der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz e. V. unterstützt die Organi- sation wie auch die administrative Durchführung der LiF-Angebote durch die Volks- hochschulen. Der Verband erhält insgesamt eine Zuwendung in Höhe von 40 Euro je Unterrichtseinheit. Sollten zwei Personen in einem Angebot eingesetzt werden (Tan- dem), steigt die Zuwendung auf 50 Euro. Der Einsatz von Tandems soll insbeson- dere im Falle der Personalisierung mit Lehramtsstudierenden genutzt werden. Von den je Unterrichtseinheit erhaltenen Mitteln leitet der Verband der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz e. V. die für die Durchführung der Angebote notwendigen Mittel jeweils an die Volkshochschulen weiter. Der Verband der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz e. V. reicht die von den Volkshochschulen vor Ort bei ihm beantragten LiF-Angebote je nach betreffendem Ferienabschnitt bis spätestens zu den folgenden Stichtagen ein: - Sommerferien 2022 bis 1. Juli 2022 - Herbstferien 2022 bis 23. September 2022 - Sommerferien 2023 bis 30. Juni 2023 - Herbstferien 2023 bis 22. September 2023 Die beantragten Angebote werden nach Maßgabe verfügbarer Haushaltsmittel mög- lichst spätestens drei Tage nach Eingang vom Ministerium für Bildung bewilligt. Die Schule und die Volkshochschule stimmen sich in Fragen der Inhalte, der Organi- sation und Durchführung eng ab. Dies betrifft insbesondere den konkreten Förderbe- darf der teilnehmenden Schülerinnen und Xxxxxxx Xxxx ausgeführt wirdund die in den Angeboten zu be- handelnden Inhalte und Themen. Sollte aus organisatorischen Gründen jedoch eine anderweitige Geschäftsverteilung notwendig seinDie Kursleitung bzw. die Tandems der Volkshoch- schule stimmen sich außerdem zu den für die Durchführung erforderlichen Lehr- und Lernmaterialien und den Methoden im Vorfeld des Angebots mit den Lehrkräften der Schule ab. Grundsätzlich soll in den LiF-Angeboten soweit möglich mit den regulären Unterrichtsmaterialien gearbeitet werden (z. X. Xxxxxx oder Arbeitshefte). Sollten zu- sätzliche Material- oder Kopierkosten anfallen, so kann stimmen sich die Volkshochschule und die Schule hierzu partnerschaftlich ab. Bei Fragen der NWVV nach billigem Ermessen eine Änderung dieser Geschäftsverteilung vornehmen. Sollte Xxxxxxx Xxxx den angebotenen Arbeitsvertrag ablehnen bzw. bis zum 31. Dezember 2020 selbst kündigen, kann der NWVV eigenständig entscheiden, ob Kostenübernahme bezieht die Regionsverwaltung des BVV bis zum 31. Dezember 2020 fortgeführt wird. Ein Anspruch des BVV auf Fortführung der Verwaltung besteht insoweit nicht. Der NWVV wird Xxxxxxx Xxxx zumindest bis zum 31. Dezember 2020 beschäftigen. Ein Individualanspruch des Arbeitnehmers ist hiermit nicht verbunden. BVV und NVV (NWVV) bleiben Mitglieder Schule im DVVBedarfsfall auch den kommunalen Schulträger mit ein. Der BVV wird im Oktober 2015 – vorbehaltlich Außerdem er- folgt darüber hinaus nur noch bei Fragen zur Nutzung der Zustimmung beider außerordentlicher Verbandstage zu dieser Vereinbarung im Dezember 2015 - in einer schriftlichen Erklärung an schulischen Räume und den DVV mitteilendafür erforderlichen organisatorischen Absprachen (z. B. Schließregelungen, seine Mitgliedsrechte nach dem Zusammenschluss ab 1. Januar 2016 ruhen zu lassen und auf die ihm nach derzeitiger DVV-Satzung zustehenden 5 Basisstimmen zu verzichten. Der NVV wird im Oktober 2015 - vorbehaltlich der Zustimmung beider außerordentlicher Verbandstage zu dieser Vereinbarung im Dezember 2015 - in einer schriftlichen Erklärung an den DVV mitteilen, nach dem Zusammenschluss die Mitgliedsrechte und – pflichten des BVV im Verhältnis zum DVV ab 1. Januar 2016 vollständig zu übernehmen. Die erforderliche Änderung der Jugendspielordnung ist am 25. September 2015 durch die dvj-Vollversammlung erfolgt, die Änderung der DVV-Satzung wird durch die Satzungskommission des DVV in Reinigung) eine enge Abstimmung mit BVV und NVV vorbereitet und beim außerordentlichen DVV-Verbandstag im November 2015 in Frankfurt erfolgendem kommunalen Schulträger.

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Samples: bm.rlp.de

Personal. Als Geschäftsstelle Für die Ausbildungsanforderungen des NWVV wird Lehr- und Fachpersonals in Unterricht, Therapie und Betreuung gelten die heutige Geschäftsstelle des NVV in Hannover genutzt (siehe 2.)Bestimmungen der VSM. Die NWVV-Region Bremen kann Anstellungsbedingungen orientie- ren sich an den personalrechtlichen Bestimmungen des Kantons Zürich. Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Diplomen müssen eine Anerkennung der Gleichwertigkeit (kostenpflichtiges Äquivalenzverfahren) durch die EDK vorlegen. Die Einreihungen in die entsprechenden beitragsberechtigten Lohnklassen erfolgen ge- mäss LPVO, VVO und VFiSo. Im Einreihungsplan werden alle Funktionen und ihre Geschäftsstelle in eigener Regie Einrei- hung für die Sonderschulen und Heime zusammengefasst. Es gelten die Prüf- und Meldepflichten gemäss VSM. Vor der Anstellung sind ein aktueller Strafregisterauszug und Sonderprivatauszug bei volljährigen Mitarbeitenden sowie ein ak- tueller Sonderprivatauszug bei minderjährigen Mitarbeitenden von einer Bewerberin oder einem Bewerber einzufordern. Im Falle der Anstellung von ausländischen Mitarbeitenden wird wenn möglich eine vergleichbare Bescheinigung verlangt. Neu prüfen die Trägerschaf- ten bzw. die Sonderschulen bei einer Neuanstellung einer Leitungs- bzw. Lehrperson, ob sie auf eigene Kosten weiterführen Der BVV-Mitarbeiter Xxxxxxx Xxxx der von der EDK geführten Liste eingetragen ist und ihr die Unterrichtsberechtigung oder Berufsausführungsbewilligung entzogen wurde. Auf der Homepage des VSA ist ein entsprechendes Musterantragsformular der EDK aufgeschaltet. Die Sonderschulen richten die Anfragen mit dem ausgefüllten und eingescannten Antragsformular an: xxxxx@xxx.xx. Zudem wird vom NWVV ein Arbeitsvertragsangebot auf Basis dringend empfohlen, für jeden Bewerbenden Referenzen einzuholen und diese sorgfältig zu prüfen. Zur eigenen Absicherung empfiehlt das VSA den Sonderschulen bei jeder Anstellung eine schriftliche Erklärung der Bewerberin oder des bisherigen Arbeitsvertrages für 20 Wochenstunden erhaltenBewerbers zu allfälli- gen laufenden Strafverfahren zu verlangen. Diese 20 Stunden wöchentlich sind an drei Tagen pro Woche schriftliche Erklärung ist Bestandteil des Personaldossiers der Institution und unterliegt dem Datenschutz. Zur schriftlichen Erklä- rung kann das Formular „Ergänzende Personalangaben für die Anstellung in Hannover abzuleisten. Die anfallenden Fahrtkosten (mit öffentlichen Verkehrsmitteln) werden vom NWVV übernommen. Der NWVV wird die administrative Regionsverwaltung für den BVV bis zum 31. Dezember 2020 übernehmen. Die Verbände gehen insoweit von einer wöchentlichen Stundenzahl von sechs ausSonderschu- len“ des VSA genutzt werden. Es ist geplant, dass diese Regionsverwaltung durch Xxxxxxx Xxxx ausgeführt wirdauf der Homepage des VSA aufgeschaltet. Sollte aus organisatorischen Gründen jedoch eine anderweitige Geschäftsverteilung notwendig sein, so kann der NWVV nach billigem Ermessen eine Änderung dieser Geschäftsverteilung vornehmen. Sollte Xxxxxxx Xxxx den angebotenen Arbeitsvertrag ablehnen bzw. bis zum 31. Dezember 2020 selbst kündigen, kann der NWVV eigenständig entscheiden, ob Es werden folgende Vorgaben für die Regionsverwaltung des BVV bis zum 31. Dezember 2020 fortgeführt wird. Ein Anspruch des BVV auf Fortführung der Verwaltung besteht insoweit nicht. Der NWVV wird Xxxxxxx Xxxx zumindest bis zum 31. Dezember 2020 beschäftigen. Ein Individualanspruch des Arbeitnehmers ist hiermit nicht verbunden. BVV und NVV (NWVV) bleiben Mitglieder im DVV. Der BVV wird im Oktober 2015 – vorbehaltlich der Zustimmung beider außerordentlicher Verbandstage zu dieser Vereinbarung im Dezember 2015 - in einer schriftlichen Erklärung an den DVV mitteilen, seine Mitgliedsrechte nach dem Zusammenschluss ab 1. Januar 2016 ruhen zu lassen und auf die ihm nach derzeitiger DVV-Satzung zustehenden 5 Basisstimmen zu verzichten. Der NVV wird im Oktober 2015 - vorbehaltlich der Zustimmung beider außerordentlicher Verbandstage zu dieser Vereinbarung im Dezember 2015 - in einer schriftlichen Erklärung an den DVV mitteilen, nach dem Zusammenschluss die Mitgliedsrechte und – pflichten des BVV im Verhältnis zum DVV ab 1. Januar 2016 vollständig zu übernehmen. Die erforderliche Änderung der Jugendspielordnung ist am 25. September 2015 durch die dvj-Vollversammlung erfolgt, die Änderung der DVV-Satzung wird durch die Satzungskommission des DVV in Abstimmung mit BVV und NVV vorbereitet und beim außerordentlichen DVV-Verbandstag im November 2015 in Frankfurt erfolgen.Stellenplanung festgelegt:

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Samples: www.zh.ch

Personal. Als Geschäftsstelle des NWVV wird die heutige Geschäftsstelle des NVV in Hannover genutzt (siehe 2.). Die NWVV-Region Bremen kann ihre Geschäftsstelle in eigener Regie und auf eigene Kosten weiterführen Der BVV-Mitarbeiter Xxxxxxx Xxxx wird vom NWVV ein Arbeitsvertragsangebot auf Basis des bisherigen Arbeitsvertrages für 20 Wochenstunden erhalten. Diese 20 Stunden wöchentlich sind an drei Tagen pro Woche in Hannover abzuleisten. Die anfallenden Fahrtkosten (mit öffentlichen Verkehrsmitteln) werden vom NWVV übernommen. Der NWVV wird die administrative Regionsverwaltung für den BVV bis zum 31. Dezember 2020 übernehmen. Die Verbände gehen insoweit von einer wöchentlichen Stundenzahl von sechs aus. Es ist geplant, dass diese Regionsverwaltung durch Xxxxxxx Xxxx ausgeführt wird. Sollte aus organisatorischen Gründen jedoch eine anderweitige Geschäftsverteilung notwendig sein, so kann der NWVV nach billigem Ermessen eine Änderung dieser Geschäftsverteilung vornehmen. Sollte Xxxxxxx Xxxx den angebotenen Arbeitsvertrag ablehnen bzw. bis zum 31. Dezember 2020 selbst kündigen, kann der NWVV eigenständig entscheiden, ob die Regionsverwaltung des BVV bis zum 31. Dezember 2020 fortgeführt wird. Ein Anspruch des BVV auf Fortführung der Verwaltung besteht insoweit nicht. Der NWVV wird Xxxxxxx Xxxx zumindest bis zum 31. Dezember 2020 beschäftigen. Ein Individualanspruch des Arbeitnehmers ist hiermit nicht verbunden. BVV und NVV (NWVV) bleiben Mitglieder im DVV. Der BVV Stadt wird im Oktober 2015 – vorbehaltlich Zeitraum bis zum Jahr 2025 in einem Stufenplan 5 neue Planstel- len im Tiefbauamt schaffen, die sich mit der Zustimmung beider außerordentlicher Verbandstage Planung, dem Bau und dem Unterhalt des Mobilitätsangebotes mit Schwerpunkt Radverkehr befassen werden. Die Ver- tragsparteien gehen von einer Stellenneuschaffung in den folgenden Jahren aus: - im Jahr 2022 + 2 Stellen - im Jahr 2023 + 1 Stelle - im Jahr 2024 + 2 Stellen Im Jahr 2021 wurde bereits 1 neue Stelle im Tiefbauamt geschaffen. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass nicht nur die Mitarbeitenden im Tiefbauamt für den Radverkehr und dessen Verbesserung tätig sind, sondern in verschiedenen Bereichen der Verwaltung verschiedene unterschiedliche Dienststellen für die Be- lange des Radverkehres aktiv sind (beispielsweise Umweltamt, Hauptabteilung Kom- munikation, Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb). Das Aktionsbündnis unterstützt die abgestimmten Maßnahmen und übergibt am heu- tigen Tage die gesammelten Unterschriften an die Stadt. Das Aktionsbündnis erklärt, das am 1. Xxxx 2020 gestartete Bürgerbegehren nicht weiter zu betreiben, da we- sentliche Inhalte des Radbegehrens in dem Vertrag geregelt seien und die Stadt sich verpflichtet habe, diese schrittweise umzusetzen. Die Stadt hat keine Prüfung der Unterschriften zu veranlassen oder einen Bürgerent- scheid durchzuführen, die Unterschriftsblätter werden fachgerecht entsorgt. Sollten Teile dieser Vereinbarung im Dezember 2015 - in einer schriftlichen Erklärung an den DVV mitteilenderzeit oder künftig mit geltendem Recht nicht ver- einbar und deshalb unwirksam sein, seine Mitgliedsrechte nach dem Zusammenschluss ab 1. Januar 2016 ruhen zu lassen und auf berührt dies nicht die ihm nach derzeitiger DVV-Satzung zustehenden 5 Basisstimmen zu verzichtenWirksamkeit der übrigen Teile dieser Vereinbarung. Der NVV wird im Oktober 2015 - vorbehaltlich der Zustimmung beider außerordentlicher Verbandstage zu dieser Vereinbarung im Dezember 2015 - in einer schriftlichen Erklärung an den DVV mitteilenVertrag hat eine Geltungsdauer von 5 Jahren ab Unterzeichnung des Vertrages. Für die Stadt Augsburg Für das Aktionsbündnis „Fahrradstadt jetzt“ Augsburg, nach dem Zusammenschluss die Mitgliedsrechte und – pflichten des BVV im Verhältnis zum DVV ab 1Augsburg, Xxx Xxxxx Xx. Januar 2016 vollständig zu übernehmen. Die erforderliche Änderung der Jugendspielordnung ist am 25. September 2015 durch die dvj-Vollversammlung erfolgt, die Änderung der DVV-Satzung wird durch die Satzungskommission des DVV in Abstimmung mit BVV und NVV vorbereitet und beim außerordentlichen DVV-Verbandstag im November 2015 in Frankfurt erfolgen.Xxxx Xxxxxxxxxx Oberbürgermeisterin Xxxxxxxxx Xxx

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Samples: Vertrag Zum Augsburger Bürgerbegehren „fahrradstadt Jetzt“

Personal. Als Geschäftsstelle des NWVV 5.1 Ordinierte Amtsinhaber, die nicht Mitglied der Kirchenvorsteherschaft sind. Pfarrer und Pfarrerinnen oder Diakone und Diakoninnen, die ordiniert und von der Gemeinde gewählt sind, sind stimmberechtigte Mitglieder der Kirchenvorsteherschaft (Ausnahme: ihre Stimmkraft darf innerhalb der Behörde nicht über einen Drittel der Stimmkraft der übrigen Mitglieder der Kirchenvorsteherschaft sein, vgl. § 20 Abs. 2 der Kirchenverfassung.) Ihr personalrechtliches Verhältnis mit der Kirchgemeinde richtet sich nach den landes- kirchlichen gesetzlichen Grundlagen, namentlich der Rechtsstellungsverordnung der Synode und der Besoldungsverordnung. Diejenigen ordinierten Pfarrpersonen oder ordinierten Diakone (z.B. Verweser, Stellvertreter, Angestellte gemäss Rechtsstellungsverordnung), die nicht von der Kirchgemeinde gewählt sind, haben kein Stimmrecht, sondern lediglich ein Antragsrecht in der Kirchenvorsteherschaft. Ihre Stellung wird in der Rechts- stellungsverordnung der Synode präzisiert. Dort ist auch geregelt, wann eine Pfarrperson angestellt werden kann und wann sie in jedem Fall zu wählen ist. Die Rechtsstellungsverordnung, die heutige Geschäftsstelle des NVV in Hannover genutzt sich auch zu weiteren personalrechtlichen Fragen äus- sert, beispielsweise zur Zulässigkeit von Nebenbeschäftigungen, gilt somit für alle ordi- nierten Pfarrpersonen und Diakone und Diakoninnen. Dasselbe gilt für die übrigen lan- deskirchlichen Bestimmungen über die ordinierten Amtsträger wie z.B.: Für nichtordinierte Theologen oder «Diakone» (siehe 2.genauer: «diakonische Mitarbeiter», denn die Verfassung versteht unter Xxxxxxxx immer ordinierte) gelten dagegen grund- sätzlich die kommunalen Personalreglemente oder die individuellen Arbeitsverträge. Sie können keine pfarramtliche Stellung oder keine Diakonatsstelle übernehmen. Die Rechtsstellungsverordnung regelt die Ausnahmesituationen (z.B. bei Stellvertretungen, oder im Blick auf die Erlangung der Ordination, vgl. § 31 Abs. 3 der Rechts- stellungsverordnung). Die NWVV-Region Bremen kann ihre Geschäftsstelle in eigener Regie und auf eigene Kosten weiterführen Der BVV-Mitarbeiter Xxxxxxx Xxxx wird vom NWVV ein Arbeitsvertragsangebot auf Basis des bisherigen Arbeitsvertrages für 20 Wochenstunden erhalten. Diese 20 Stunden wöchentlich sind an drei Tagen pro Woche in Hannover abzuleisten. Die anfallenden Fahrtkosten (mit öffentlichen Verkehrsmitteln) werden vom NWVV übernommen. Der NWVV wird die administrative Regionsverwaltung für Nichtordinierten zählen zu den BVV bis zum 31. Dezember 2020 übernehmen. Die Verbände gehen insoweit von einer wöchentlichen Stundenzahl von sechs aus. Es ist geplant, dass diese Regionsverwaltung durch Xxxxxxx Xxxx ausgeführt wird. Sollte aus organisatorischen Gründen jedoch eine anderweitige Geschäftsverteilung notwendig sein, so kann der NWVV nach billigem Ermessen eine Änderung dieser Geschäftsverteilung vornehmen. Sollte Xxxxxxx Xxxx den angebotenen Arbeitsvertrag ablehnen bzw. bis zum 31. Dezember 2020 selbst kündigen, kann der NWVV eigenständig entscheiden, ob die Regionsverwaltung des BVV bis zum 31. Dezember 2020 fortgeführt wird. Ein Anspruch des BVV auf Fortführung der Verwaltung besteht insoweit nicht. Der NWVV wird Xxxxxxx Xxxx zumindest bis zum 31. Dezember 2020 beschäftigen. Ein Individualanspruch des Arbeitnehmers ist hiermit nicht verbunden. BVV und NVV (NWVV) bleiben Mitglieder im DVV. Der BVV wird im Oktober 2015 – vorbehaltlich der Zustimmung beider außerordentlicher Verbandstage zu dieser Vereinbarung im Dezember 2015 - in einer schriftlichen Erklärung an den DVV mitteilen, seine Mitgliedsrechte nach dem Zusammenschluss ab 1. Januar 2016 ruhen zu lassen und auf die ihm nach derzeitiger DVV-Satzung zustehenden 5 Basisstimmen zu verzichten. Der NVV wird im Oktober 2015 - vorbehaltlich der Zustimmung beider außerordentlicher Verbandstage zu dieser Vereinbarung im Dezember 2015 - in einer schriftlichen Erklärung an den DVV mitteilen, nach dem Zusammenschluss die Mitgliedsrechte und – pflichten des BVV im Verhältnis zum DVV ab 1. Januar 2016 vollständig zu übernehmen. Die erforderliche Änderung der Jugendspielordnung ist am 25. September 2015 durch die dvj-Vollversammlung erfolgt, die Änderung der DVV-Satzung wird durch die Satzungskommission des DVV in Abstimmung mit BVV und NVV vorbereitet und beim außerordentlichen DVV-Verbandstag im November 2015 in Frankfurt erfolgen«weiteren Mitarbeitern» gemäss Kirchenverfassung § 45ff.

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Samples: www.evang-tg.ch