Personal. 1. Die Schweiz und Liechtenstein wenden die auf der Grundlage des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften erlassenen Vorschriften für Personalangelegenheiten der Agentur an.
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Samples: fedlex.data.admin.ch, www.newsd.admin.ch
Personal. 1. ) Die Schweiz und Liechtenstein wenden die auf der Grundlage des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften Gemein- schaften erlassenen Vorschriften für Personalangelegenheiten der Agentur an.
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Samples: www.gesetze.li
Personal. (1. ) Die Schweiz und Liechtenstein wenden die auf der Grundlage des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften erlassenen Vorschriften für Personalangelegenheiten der Agentur an.
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Samples: eur-lex.europa.eu